SonntagsZeitung_2022-01-09

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Die Grafschaft Bentheim am Wochenende 9. Januar 2022 | 1. Woche | 32. Jahrgang

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600 Kurse an der Volkshochschule Zum Jahresbeginn legt die Volkshochschule (VHS) Grafschaft Bentheim ihr neues Programm für Frühling und Sommer 2022 vor. Auf der Homepage der VHS kann jetzt im digitalen Programmheft geblättert werden, über 600 Kurse und Veranstaltungen können ab sofort online gebucht werden. In Zusammenarbeit mit einem vielfältigen Kursleiterteam und mit Unterstützung der Außenstellenleiter wurde ein facettenreiches Programm in den Bereichen Politik und Nachhaltigkeit, Arbeit und Beruf, EDV und Digitales, Pädagogik und Kommunikation, Kunst und Kreatives Gestalten, Kulinarisches, Fremdsprachen und Gesundheit entwickelt. Der Fachbereich Politik/ Gesellschaft/Umwelt bietet in der VHS Gelegenheit zu Vorträgen und Diskussionen mit Experten, wie zum Beispiel dem preisgekrönten Journalisten Christoph von Marshall in der Veranstaltung „Die USA nach der Ära Trump“ oder dem renommierten Publizisten Christoph Giesa zum Thema „Was DemokraNORDHORN

ten gegen Populisten stark macht“. Eine neue Veranstaltungsreihe ist der Runde Tisch des Partnernetzwerkes für Demokratie, Vielfalt und Nachhaltigkeit Grafschaft Bentheim zum Thema „Wie wollen wir 2030 leben?“ Mit der Veranstaltungsreihe vhs.wissen live kommt ein digitales Wissenschaftsprogramm direkt und kostenlos ins Wohnzimmer. Schwerpunkt des VHSProgramms sind wieder die berufsbegleitenden Fortbildungen. Arbeitsmarktmaßnahmen, Lehrgänge und berufliche Qualifizierungen mit anerkannten Abschlüssen bieten in allen Programmbereichen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung oder Neuorientierung. Im Fachbereich Pädagogik starten die Qualifizierungen zur Praxismentorin, für KitaLeitungskräfte und zur Kinder-Tagespflegeperson. Für pädagogische Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen gibt es neue Angebote zum „Haus der kleinen Forscher“. Im Fachbereich Gesundheit können Lehrgänge zur Palliativpflege, zur Betreuungskraft für Pflegebedürftige, zur Hauswirtschafterin, zum Assistenten in der Alten- und Krankenpflege, zum Heil-

praktiker, zur ehrenamtlichen Seniorenbegleitung und weitere neue berufliche Chancen eröffnen. Mit einem umfangreichen Angebot ist der Programmbereich „EDV und Web“ vertreten. Schwerpunkt ist hier die Grundbildung in der Digitalisierung für Ältere, mit Kursen zur Nutzung der eigenen Endgeräte wie Laptop, Tablet und Smartphone, ComputerWorkshops für Senioren mit wechselnden Themen oder Kurzschulungen zur Datensicherheit und Internetkriminalität. Firmen können ihre Mitarbeiter in Kursen über Marketing durch Suchmaschinenoptimierung, Rechtsfragen bei der Einrichtung von Online-Shops oder in Workshops zu Social-MediaKanälen schulen. Berufstätigen und Wiedereinsteigern stehen zahlreiche EDV-Kurse in den gängigen Programmen offen. Besondere Vielfalt verspricht auch der Bereich der Kulturellen Bildung. Vor allem kreative und künstlerisch-handwerkliche Kurse wie Malen und Zeichnen, Nähen am Wochenende oder Nähwerkstatt, Filzen, Töpfern und Fotografie bieten Möglichkeit, sich selbst und eigene Talente auszuprobieren. In

Die Volkshochschule Grafschaft Bentheim in Nordhorn hält auch in Coronazeiten ihren Betrieb aufrecht. Besonderer Wert wird auf die digitale Weiterentwicklung gelegt. Foto: Westdörp

der Reihe „Sommerspecials“ sind Angebote am Kloster Frenswegen geplant. Die Seminare „Kunst aus Eisen“, „Skulpturen aus Beton“, „Kunstwegen neu entdeckt“ oder „Aquarellieren“ können hier bei schönem Wetter unter freiem Himmel stattfinden. Weitere Angebote sind die speziellen Führungen durch den Tierpark Nordhorn mit den Themen „Nachhaltigkeit“ und „Arten- und Naturschutz“, einer Exkursion in

die faszinierende Welt der Schmetterlinge, Vorträge zur naturnahen Gartengestaltung und zu bienenfreundlichen Gärten. Der Fachbereich Fremdsprachen steht traditionell für Vielfalt und interkulturelles Lernen. Er bietet Kurse unterschiedlicher Niveaustufen in Englisch, Niederländisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Arabisch und Schwedisch an. Im Fachbereich Deutsch als Zweitsprache an der VHS lernen jedes Jahr

über 1500 Zugewanderte aus mehr als 50 Ländern Deutsch. Ein differenziertes Kursangebot und erfahrene Lehrkräfte unterstützen sie bei ihrer sprachlichen und beruflichen Integration. Im Fachbereich Gesundheitsbildung sind Kurse zur Entspannung, Yoga, Stressbewältigung und Bewegungskurse wie Sturzprävention, Gymnastik bei Übergewicht, Faszien-Training, Hula-Hoop, Zumba oder Kinderschwimmen geplant.

Die gedruckten Programmhefte sind ab der zweiten Januarwoche in der VHSGeschäftsstelle erhältlich und liegen ab Mitte Januar an den bekannten Stellen in der gesamten Grafschaft Bentheim aus. Anmeldungen zu den neuen Kursen sind ab sofort möglich unter VHS, Telefon 05921 83650, auf der Internetseite www.vhs-grafschaft-Bentheim.de oder per E-Mail an info@vhs-nordhorn.de.

Kreisverwaltung: Versammlungen müssen angemeldet werden Bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht drohen den Organisatoren Bußgelder bis zu 3000 Euro / FFP2-Maskenpflicht bei Demonstrationen Nach den Versammlungen der Kritiker an den aktuellen Corona-Maßnahmen im Landkreis mahnt die Kreisverwaltung die Anzeigepflicht an. „Rechtlich stellen die sogenannten ,Spaziergänge‘ einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz dar, wenn sie nicht rechtzeitig angezeigt werden“, stellt der Landkreis Grafschaft Bentheim noch einmal ausdrücklich fest. Grundsätzlich muss eine Versammlung mindestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe beim Ordnungsamt der Stadt Nordhorn beziehungsweise für das weitere Kreisgebiet bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim angezeigt GRAFSCHAFT

werden. „Das grundgesetzlich verankerte Versammlungsrecht beinhaltet auch eine Anzeigepflicht. Verstöße gegen das Versammlungsgesetz sind kein Kavaliersdelikt und nicht hinnehmbar. Organisatorinnen und Organisatoren wie Teilnehmenden können empfindliche Bußgelder drohen“, mahnt Dr. Michael Kiehl, Erster Kreisrat. Der Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, den Organisatoren drohen Bußgelder von bis zu 3000 Euro. Sie können ebenfalls belangt werden, wenn kein schriftliches Hygienekonzept vorliegt, obwohl dies die Versammlungsbehörde im Vorfeld gefordert hat. Das kann bei den soge-

Bei Protesten gegen Corona-Maßnahmen musste die Polizei am Montag eingreifen. Foto: Hille

nannten Spaziergängen mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen erlaubt bei Versammlungen durchaus eine größere Teilnehmerzahl. Doch auch

„Klimaschutz in der Grafschaft“ Veranstaltungsreihe mit neuen Terminen Auch 2022 informiert die Veranstaltungsreihe „Klimaschutz in der Grafschaft“ über aktuelle Themen des Klimaschutzes. Die gemeinsam vom Klimaschutzmanagement des Landkreises und der Volkshochschule Grafschaft Bentheim angebotene Veranstaltungsreihe startet am Donnerstag, 24. Februar. Bis Mitte Juni stehen verteilt auf sechs Veranstaltungstermine Themen wie Solarstromnutzung im Eigenheim, klimafreundliche HeizungsalGRAFSCHAFT

ternativen oder Möglichkeiten der naturnahen Gartengestaltung im Fokus. Interessierte erfahren außerdem, wie sich das Grafschafter Carsharing-Projekt in der Praxis macht und – im Rahmen des vierten Grafschafter Elektromobilitätstages – worin die Chancen von E-Fahrzeugen und E-Bikes liegen. Abgerundet wird das Programm am 16. Juni durch eine Besichtigung der Schüttorfer Kläranlage, bei der das dortige Wärmenutzungskon-

zept vorgestellt wird. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 05921 962300 oder per E-Mail an stephan.griesehop@grafschaft.de erforderlich. Weitere Informationen können der Webseite www.klimaschutz.grafschaft-bentheim.de sowie dem Veranstaltungsflyer des Klimaschutzmanagements entnommen werden.

hier gilt, dass die Abstandsregeln einzuhalten sind. Verstöße gegen die Auflagen können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden. „Leider müssen wir dieses noch einmal so deut-

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lich darstellen“, bedauert Kreisrat Dr. Kiehl. „Gemeinsam mit der Polizei beobachten wir die aktuelle Entwicklung mit Sorge. Versammlungen werden nicht angezeigt, niemand trägt die Verantwortung und niemand dient als Ansprechpartner der Behörden und auch der Teilnehmenden, die friedlich demonstrieren wollen.“ Diese gerieten mitunter durch die Teilnahme und immer weiter zunehmende Einflussnahme von „radikalen Kräften“ in schwierige Situationen, so die Befürchtungen der Kreisverwaltung. „Es geht einfach nicht, Bürgermeister oder Verwaltungspersonal in den Rathäusern physisch oder

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psychisch zu bedrohen oder gar öffentliche Gebäude zu stürmen. Es gibt Spielregeln in einer Demokratie“, findet Kiehl deutliche Worte. Fragen solcher Art sollten im Vorfeld der Versammlungen zwischen Versammlungsleitung und Behörden abgestimmt werden. Darüber hinaus haben die Stadt Nordhorn und der Landkreis Grafschaft Bentheim mit zwei Allgemeinverfügungen eine FFP2-Maskenpflicht bei Versammlungen und Demonstrationen angeordnet. Die Regelung ist am Dienstag, 4. Januar, für die Stadt Nordhorn und am Mittwoch, 5. Januar, für den übrigen Landkreis in Kraft getreten.

Sie gilt für alle Versammlungen unter freiem Himmel, auch wenn diese vorher nicht offiziell angezeigt wurden. In den Allgemeinverfügungen von Stadt und Landkreis wird festgelegt, dass künftig bei allen Versammlungen in Nordhorn und im Kreisgebiet grundsätzlich eine FFP2Maskenpflicht gilt. Darüber hinaus wird noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass die Teilnehmenden ausreichenden Abstand zueinanderhalten müssen. Das Niedersächsische Innenministerium hatte die Kommunen daraufhin dazu aufgefordert, den örtlichen Infektionsschutz bei Versammlungen durch Allgemeinverfügungen sicherzustellen.

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