WUSSTEN SIE, … dass der Kollektivvertrag (KVI) nicht vom Himmel fällt? für Innendienst MitarbeiterInnen … dass es KEIN Gesetz für Gehaltserhöhungen gibt? Weil erst durch die jährlichen kollektivvertraglichen Gehaltsverhandlungen nachhaltige Einkommenserhöhungen für Sie erreicht werden.
... dass es KEIN Gesetz für Gehaltsvorrückungen gibt? Weil diese nur im Kollektivvertrag (KVI) verankert sind, das bringt Ihnen den Anspruch auf regelmäßige zusätzliche Gehaltssteigerungen.
… warum die wöchentliche Normalarbeitszeit 38,5 Std. beträgt? Weil der KVI die gesetzliche 40 Stundenwoche um 1,5 Std. für Sie verkürzt.
… warum der 24. und 31. Dezember arbeitsfrei sind? Weil nur der KVI regelt, dass diese Tage für Sie arbeitsfrei bleiben!
… warum Sie Anspruch auf eine höhere Überstundenabgeltung haben? Weil der KVI dies regelt, das bringt Ihnen bessere Ansprüche.
… warum Sie Anspruch auf Sonderurlaub haben? Weil der KVI festlegt, dass Sie zB bei Eheschließung, Wohnungswechsel, Geburt, etc. bezahlte Freizeittage bekommen.
… warum Sie als Elternteil eine Kinderzulage erhalten? Weil dies nur im KVI geregelt ist, das ist eine willkommene Sozialleistung, welche bei jeder Gehaltsverhandlung mit angehoben wird.
… warum es bei Notfällen Ansprüche auf Betriebsfürsorgeleistungen gibt? Weil der KVI regelt, dass bei langer Krankheit Zuschussleistungen und bei Ableben finanzielle Unterstützungen für die Hinterbliebenen geleistet werden.
… warum Angestellte Anspruch auf bez. Freizeit für Weiterbildung haben? Weil der KVI diesen wichtigen Anspruch zu Ihrem Vorteil regelt.
… warum Sie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen? Weil nur der KVI (und nicht etwa ein Gesetz) das 13./14. Gehalt regelt!
… warum wir aufzeigen, woher alle diese Ansprüche kommen?
Weil der Kollektivvertrag jährlich NEU verhandelt werden muss! Weil die Vorteile aus dem KVI gesichert und ausgebaut gehören! Weil die Gewerkschaft auch Sie braucht, um dabei erfolgreich zu sein!
Ihr BetriebsRAT
Kollektivvertrag Innendienst Der Kollektivvertrag bringts – jährlich mehr Gehalt zum Leben! Wieviel Geld würden Sie weniger bekommen? Nehmen wir an, es hätte zB in den letzten 10 Jahren keine Kollektivvertragsverhandlungen gegeben ... Beispiel: Kollektivvertrag Innendienst / Susanne H., Vertragssachbearbeiterin, Eintritt 2003 Jahr
Funktionsgrad
Gehalt
Erhöhung/Prozent
2003
4, Stufe 1
EUR 1.519,00
2013
4, Stufe 5
EUR 2.481,73
+ 63,38 %
Jährliche Gehaltserhöhungen gibt es nicht durch das Gesetz, sondern durch den Kollektivvertrag. Die GPA-djp hat für Susanne H. innerhalb von 10 Jahren inklusive Gehaltsvorrückungen eine Gehaltssteigerung von über 63 % erreicht, ohne dass sie selbst verhandeln mussten – bei einem Preisindex von 20,3 %. Das bedeutet, Sie profitiert von einem Reallohnzuwachs, der für Sie zu mehr Wohlstand, Kaufkraft und Lebensqualität führt!
Weitere Vorteile und (Bargeld-)Leistungen durch den KVI: Das Gesetz sagt:
Unser KV sagt:
Gehaltsvorrückungen
Nein
JA!
38,5 Stundenwoche
Nein
JA!
24. und 31. Dezember sind arbeitsfrei
Nein
JA!
Höhere Überstundenabgeltung
Nein
JA!
Kinderzulage
Nein
JA!
Bezahlte Freizeit für Weiterbildung
Nein
JA!
Sonderzahlung (13./14. Gehalt)
Nein
JA!
Unsere Gewerkschaft hat den KollegInnen im Innendienst nicht nur viel Geld gebracht, sondern auch soziale Ansprüche im Kollektivvertrag ermöglicht, die einzigartig sind! Sie trägt damit zum Wohlstand des Einzelnen bei, bietet ihre Beratungskompetenz und zusätzliche Serviceleistungen an: • • • • • •
Berufshaftpflichtversicherung Berufsrechtsschutzversicherung Spitaltagegeld Unterstützungen bei Arbeitslosigkeit Invaliditätsversicherung Vorteile bei Shopping, Kultur und Urlaub mit der CARD
Dabei sein lohnt sich – eine Mitgliedschaft bei der GPA-djp ist eine gute Investition für die Zukunft!
Ihr BetriebsRAT