FREI
FREI tag frei, aber nicht rechtlos
April 2017
„Mit Schlagzeilen erobert man Leser. Mit Information behält man sie.“ Alfred Charles William Harmsworth (1865 –1922), britischer Journalist und Verleger.
INHALT Statement Christine Dobretsberger: „Ich nenne es Freiheit“ – 3 Franz C. Bauer: „Fariness für Freie!“ 4 Michael Lohmeyer: „Ich singe, weil ich ein Lied hab“ 6
Netzwerken Über Geld spricht man
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Mitmachen – Mitreden – Mitbestimmen 21
Arbeitswelt und Umfeld Freie Journalistinnen und Journalisten stehen unter Druck. Die Gewerkschaft kämpft für Verbesserungen.
Oftmals zum Schämen
Schändliche Honorare sind das Eine. Es geht auch um berufliche und soziale Basics der freien JournalistInnen. Eigentlich paradox. Da werden Redaktionen ausgedünnt und es sind gerade die traditionellen Printmedien, die unter Druck stehen, die Leser mit inhaltlichem Mehrwert, mit Qualität und nicht zuletzt mit crossmedialen Online-Angeboten bei der Stange zu halten – an sich ideale Voraussetzungen für freischaffende Kolleginnen und Kollegen. Sollte man meinen. Doch der „Markt“ – wer immer diesen auch definiert – dreht sich in der Rotstift-Spirale nach unten. Oftmals mit Honorarsätzen zum Schämen, werden die Freien als schwächstes Glied in der Kette bewusst und
unbewusst gegeneinander ausgespielt. Die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp kämpft aktiv gegen diese Entwicklung an. Sie ist die Interessenvertretung der Freien bei den Kollektivvertragsverhandlungen mit den Medienhäusern. Dort geht es neben nackten Zahlen auch um existenzielle Rahmenbedingungen für alle, für angestellte und eben auch freie Journalistinnen und Journalisten in Print und Online. Der von der Journalistengewerkschaft im April zum zweiten Mal organisierte FREItag bricht die speziellen Herausforderungen für die Freien auf
deren Arbeitsalltag herunter: Aus den praxisorientierten Workshops nahmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer viele konkrete Tipps und Anstöße mit. Weitere FREItag-Informationsblöcke verschafften notwendige Klarheit zum „Dauerbrenner Sozialversicherung“ und andere rechtliche Leitplanken, die den Beruf bestimmen.
FREItag-Workshops zu Steuer und Versicherung 8 FREItag-Workshops zur digitalen Arbeitswelt
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FREItag-Workshop „Arbeiten mit Kind“ 10 FREItag-Workshop zum Arbeitsrecht 11 Die Situation der Freien in anderen Ländern 15
Service Gesetze, die uns betreffen, auf einen Blick 12 Welchen Vertragstyp habe ich? 14 Gewerkschaftsmitglied sein, bringt`s! 19
Und dann natürlich der gegenseitige Austausch! Wir können voneinander nur lernen.
Der Weg zum Presse- ausweis 22
Diese Zeitung fasst Wesentliches zum FREItag 2017 zusammen und informiert über grundlegende Services der Journalistengewerkschaft.
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Ansprechpartner 22
Bilderbogen 2 Impressum 22
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FREI tag
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Geballte Information in kleinen Workshop-Gruppen zeichneten auch den zweiten FREItag für die freien Journalistinnen und Journalisten am 7. April 2017 aus. Die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp hat die Veranstaltung wochenlang vorbereitet und für eine breite Palette von Themen Referentinnen und Referenten in die workshops gebracht - ExpertInennen der Gewerkschaft selbst, aber auch von außerhalb der GPA-djp.
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„Ich nenne es Freiheit“
Auszüge aus dem Impulsreferat von Mag.a Christine Dobretsberger. Im Jahr 2004 entschloss ich mich, mein fixes Angestelltenverhältnis bei einer österreichischen Tageszeitung aufzulösen und als freie Journalistin und Buchautorin zu arbeiten. Um es vorweg zu nehmen: Ich habe diese Entscheidung nie bereut, wenngleich ich letztendlich andere Wege gehen musste, als ursprünglich geplant war. Denn die Einkünfte aus meiner journalistischen Tätigkeit deckten kaum die monatlichen Fixkosten ab und das Schreiben von Sachbüchern ist zwar eine ungemein bereichernde Tätigkeit, allerdings mehr im ideellen als im materiellen Sinne.
Zusätzliches Standbein Ich sah mich also mit der Situation konfrontiert, mir ein zusätzliches finanzielles Standbein schaffen zu müssen. Da ich die Erfahrung gemacht habe, dass gerade in der Verlagsbranche viele Dienstleistungen ausgelagert werden, erweiterte ich mein Spektrum mit einer Grafik-Ausbildung (Schwerpunkt Buchgestaltung / Desktop Publishing). Meine Geschäftsidee war, Verlagen in Zukunft „Text und grafische Produktion aus einer Hand“ anbieten zu können. Ich gründete das Ein-Personen-Unternehmen „Linea. art“ und lebe seither – neben meiner journalistischen Tätigkeit – von Buchaufträgen aller Art, sei es als Autorin, Herausgeberin von Texten, Ghostwriterin, Lektorin oder eben als Buchgestalterin. Dank dieser zusätzlichen Einnahmequellen bin ich in
Gute Zeiten, schlechte Seiten der Selbständigkeit: Christina Dobretsberger betrachtet beim FREItag 2017 beide Seiten einer Medaille - die nicht immer glänzt.
den vergangenen 12 Jahren gut über die Runden gekommen, was auf der anderen Seite aber nichts daran ändert, dass trotzdem immer wieder Existenzängste aufkommen. Man ist letztlich in gewisser Weise stets im Zweifel, ob es wieder mit neuen Aufträgen klappen wird. Der Wunsch nach Freiheit und der Wunsch nach finanzieller Sicherheit lassen sich nicht so leicht auf einen Nenner bringen. Und
es bleibt einem gar nichts übrig, als den Gedanken der finanziellen Unsicherheit in sein Leben zu integrieren.
Kehrseite der Medaille Hinzu kommt: Man muss funktionieren, man darf nicht ausfallen und steht eigentlich permanent unter einem großen Leistungsdruck. Das ist sicher die Kehrseite der Medaille.
Gleichzeitig ist es aber auch jedes Mal ein kleines Freudenfest, wenn wieder ein Projekt erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Dann fällt für einen kurzen Moment der Druck ab und in diesem Augenblick fühlt man sich tatsächlich in gewisser Weise frei – im besten Sinne des Wortes. Und dieses Gefühl von Freiheit wägt für mich Vieles auf, das realistisch betrachtet nicht immer einfach ist.
Zur Person Geboren 1968 in Wien. Studium der Publizistik und Kommunikations-, Sportwissenschaften und Philosophie an der Universität Wien. Langjährige Kulturredakteurin in der „Wiener Zeitung“. Feuilleton-Mitarbeiterin diverser internationaler Tageszeitungen. Initiatorin der Gesprächsreihe „Wiener Salongespräche“. Seit Juli 2004 freie Journalistin, Autorin, Ghostwriterin (Sachbuchbereich) und
Herausgeberin von Texten. Seit Mai 2005 Geschäftsführerin der Text- und Grafikagentur „linea.art“ (www. lineaart.at). Publikationen (Auswahl): Der Sonne im Wort (Edition Atelier, 2002), Wiener Salongespräche (NP-Verlag, 2003), Mozarts Erben (Ibera Verlag, 2006), Wilder Wein (Residenz Verlag, 2006), Die neue Kürbisküche (Kneipp Verlag,
2007), BIOlogisch (Kneipp Verlag, 2008), Die schnelle Vitalküche (Kneipp Verlag, 2009), Polizisten weinen nicht (Molden Verlag, 2010), Geschichten, die die Schule schreibt (Molden Verlag, 2011), Polizist und Mensch (Molden Verlag, 2012), Am Tatort (Molden Verlag, 2013), Omas Schmankerln (Kral Verlag, 2014), In besten Händen (Molden Verlag, 2015), Was ich liebe, gibt mir Kraft(Styria Premium, 2015).
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Fairness für Freie!
Freie Journalistinnen und Journalisten leisten für Österreichs Medienszene einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag. Es wäre ein interessantes Experiment: Nehmen wird doch einmal die in Österreich erscheinenden Tageszeitungen und entfernen alle Artikel, die von Freien verfasst wurden. Was bliebe da übrig? Und bei den Magazinen? Da wären die weißen Flecken vermutlich noch auffälliger. Wer würde solche Zeitungen dann noch kaufen? Wie würden die Internetauftritte unserer Medienhäuser ohne die Mitwirkung der Freien aussehen – und wann wären aktuelle Ereignisse Online? Kein Zweifel: Ohne die Arbeit der freien Leistungsträger wäre Österreichs Medienszene undenkbar. Sie liefern den Medienunternehmen wertvolle Beiträge für deren Marktpräsenz.
Gesetze des Marktes? Wertvoll – aber auch dementsprechend geschätzt? Messen wir die Wertschätzung, die Medienunternehmer „ihren“ Freien entgegenbringen, an der Höhe der Honorare, dann fällt das Urteil vernichtend aus. „Was manche Verlagshäuser als Zeilenhonorar anbieten, ist schlicht und einfach eine Frechheit,“ kritisierte ein Kollege beim jüngsten FREItag in der GPA-djp, „ein Installateur würde dafür nicht einmal eine Zange in die Hand nehmen“. Oft werde das kollektivvertraglich ver-
„Was manche als Zeilenhonorar anbieten, ist schlicht und einfach eineFrechheit!“: Franz C. Bauer, Vorsitzender der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp, beim FREItag 2017:
einbarte Zeilenhonorar deutlich unterschritten. Formal wähnen sich die Unternehmer dabei sogar noch im Recht: Die Honorarsätze gelten, so die Argumentation der Verleger, verbindlich nur für Angestellte und „ständige Freie“, die Kollektivverträgen oder Gesamtvertrag unterliegen. Für „echte“ Freie, die sogenannten „freien Freien“, gelten halt „die Gesetze des Marktes“. Des Marktes? Stimmt schon, der journalistische Arbeitsmarkt ist derzeit überaus angespannt. Stellenabbau in den Redaktionen, Zeitungsschließungen und ein steter Zustrom von Studien- und Lehrgangsabsolventen schaffen einen enormen Konkurrenzdruck. Doch „am Markt“ müssen sich auch die Medien bewähren, die ihren Freien beschämend geringe Honorare überweisen, und „am Markt“ ist Qualität gefragt. Lässt sich diese herstellen, wenn zum Beispiel
für eine komplette Magazinseite – inklusive Fotos, Endfertigung im Layout und Schlussredaktion – 100 Euro bezahlt werden? Da liegt der Stundenlohn schon deutlich unter zehn Euro. Wer auf dieser Basis arbeiten muss, schafft im Rahmen einer akzeptablen Arbeitszeit nicht einmal das Existenzminimum, und da reden wir noch längst nicht von Krankheits- oder gar Altersvorsorge.
oder nur am Rand beschäftigen. Sie helfen, Kapazitätsschwankungen abzufedern, die von den immer knapper besetzten Redaktionen nicht mehr zu meistern sind.
Das kann aber auch den Angestellten und den Betriebsräten keineswegs egal sein. Freie zum Dumpingpreisen zu beschäftigen, ist erstens unfair und gefährdet zweitens in letzter Konsequenz auch die Existenz der Angestellten.
Es liegt daher im Interesse der Unternehmen, ihre Freien so zu bezahlen, dass sie davon leben können. Sonst finden sich bald nämlich kaum noch qualifizierte Menschen, die bereit sind, als Freie in Medien zu arbeiten, oder die ihre journalistische Arbeit nur noch als Nebenjob ausüben können und ihren Lebensunterhalt woanders verdienen müssen. Immer häufiger ist dieses „woanders“ auch PR-Arbeit für Agenturen oder Unternehmen, über die dann auch journalistisch berichtet wird.
Freie leisten für Österreichs Medienszene einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag. Sie decken als Spezialistinnen und Spezialisten Themen ab, mit denen sich Redaktionen kaum
Und schließlich: Unternehmer und Manager, die ihren Freien keine anständigen Honorare bezahlen wollen, mögen sich vielleicht im Recht wähnen, aber sie sind einfach – unanständig.
Immer öfter woanders
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Wir kennen das Problem. Aber wie schaffen wir es aus der Welt?
Ăœber Geld spricht man Es gibt keine Probleme, es gibt nur LĂśsungen – blĂśde Redensart. Oder ist da doch etwas dran? Ja und Nein.
wenn man zu wenig davon bekommt.
Versuchen wir, systematisch vorzugehen: Um den untragbaren Zustand zu ändern, dass die meisten freien JournalistInnen nicht einmal die vereinbarten (und ohnehin sehr geringen) Honorarsätze bekommen, ist es zunächst
Sie macht stark. Wenn es gelingt, dass sich freie JournalistInnen darauf einigen, unter einem gewissen Honorarsatz nicht zu arbeiten, dann ist dies ein groĂ&#x;er Schritt zum Erfolg.
einmal wichtig, die Energien zu bĂźndeln.
Sie sind einzubinden, unbe-
1) Infos austauschen.
Es ist wichtig, dass die freien JournalistInnen nicht gegeneinander ausgespielt werden kĂśnnen. Also: Ăœber Geld spricht man, vor allem,
2) Einigkeit
3) Betriebsräte
dingt. Der Gesamtvertrag gibt
Betriebsräten
Instru-
mente, um fĂźr freie JournalistInnen aktiv zu werden. Das kann umso intensiver geschehen, je mehr Hintergrund-Info verfĂźgbar ist.
4) Gewerkschaft
Sie wird stärken, wenn Du selbst aktiv wirst. Was auf Betriebsebene mit den Betriebsräten eine gute Idee ist, ist branchenweit mit der Gewerkschaft ein mindestens ebenso erfolgsversprechender Gedanke. Je mehr sich freie JournalistInnen gewerkschaftlich engagieren, desto stärker kann die Vertretung ihrer Interessen sein. Umso dichter ist auch das Netzwerk an Informationen. Wenn es uns gelingt, unsere Energien zu bĂźndeln, dann werden wir die Strategien und Pläne, an denen jetzt schon gearbeitet wird, schneller und umfassender umsetzen kĂśnnen, das steht auĂ&#x;er Frage.
Mag sein, dass so ein Satz Neugier auf mehr schĂźrt. Aber vielleicht ist es doch besser, an dieser Stelle die Glut glĂźhen zu lassen. Das Feuer wärmt am besten, wenn man gemeinsam darum herum sitzt – will heiĂ&#x;en, dass Pläne und Strategien am besten persĂśnlich fixiert werden. Packen wir’s also an. Wenn Du aktiv eine Verbesserung der Situation mitgestalten willst, dann melde Dich bei: Arno Miller, freier Journalist und Mitglied im Präsidium der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp, oder bei Judith Reitstätter, GPA-djp Wirtschaftsbereichssekretärin . arno.miller@aon.at; judith.reitstaetter@gpa-djp.at
Handlungsfelder werden oft erst durch ein Gesamtbild erkennbar. Nur durch offene Kommunikation fĂźgt sich das Puzzle erst zusammen. (Fotolia)
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FREI tag
April 2017
„Ich singe, weil ich ein Lied hab‘“ Wer Journalismus für ein Gewerbe hält, hat den kritischen, unabhängigen Journalismus zu Grabe getragen. Wenn heute von Medien die Rede ist, gar von Printmedien, dann ist die Krise nicht weit. Nein, die Krise ist geradezu allgegenwärtig. Und wer „Krise“ in den Mund nimmt, hat bald auch die Frage nach dem „Geschäftsmodell“ auf der Zunge. Die erodierenden Anzeigen-Erlöse, die schwindenden Verkaufszahlen, einbrechende Gewinne; Verluste. Und dann das Internet! Von diesem Befund ist es nur ein kleiner Schritt zur Einschätzung, dass es ums „Zeitungs-Gewerbe“ nicht gut bestellt sei. Und dabei ist gerade dieser Befund das Problem. Nicht, dass die Fakten, die sich auch finanziell niederschlagen, mancherorts existentiell spürbar niederschlagen, unter den Teppich gekehrt werden sollen. Aber vielleicht wäre es an der Zeit, die Perspektive zu wechseln. Beinahe grotesk, dass es ein ganz alter Blickwinkel ist, der für die aktuelle Situation der Passende zu sein scheint. „Ganz alt“ bedeutet, dass der Blick zurück an die Anfänge des Journalismus‘ gehen muss. Damals hat es genau zwei Ansporne gegeben, weshalb ein Druckwerk unter die Leute gebracht worden ist: entweder um den Menschen mit gezielt gestreuter Information ein X für ein U vorzumachen, oder um genau das Gegenteil zu bewirken – den Menschen mit enthüllenden Themen die Augen zu öffnen, indem sie einen Blick auf die wahren Gegebenheiten eröffnen. Ersteres lässt sich heute mit „Public Relations“
ein Gewerbe sein kann und sein darf. Kritischer Journalismus ist die einzige Antwort auf die Entwicklungen der vergangenen zwei Jahrzehnte, in denen es publizistisch tektonische Verschiebungen gegeben hat. Es ist ja nicht so, dass hier ein „Geschäftsmodell“ wegbricht, sondern vielmehr sind die tiefgreifenden Änderungen der vergangenen 20 Jahre wohl eher als Weckruf zu verstehen.
Auch Journalisten komponieren - ihr Lied singt von Meinungsfreiheit und Unabhängigkeit. Als Gewerbe kann dies nur Dissonanzen hervorbringen.
umschreiben, Letzteres mit kritischem Journalismus.
halb sich Revolutionen der Vergangenheit und Revolutionen der Gegenwart nicht Fließbandarbeiter machen selten auch um die Frage den einen geübten Hand- gedreht haben und drehen, griff, um Geld zu verdienen, dass der Zugang zum Jourweil die Fabrik (und deren Ei- nalismus ohne staatliche gentümer) mit dem fertigen Reglementierungen möglich Produkt Geld verdienen wol- sein muss. Keine Beschränlen. Der Antrieb kritischer kungen bedeutet auch, JournalistInnen, einen Arti- dass im Grunde niemand kel zu schreiausgeschlossen ben, einen „Journalismus ist werden darf, Beitrag zu gekein Gewerbe! als JournalistIn stalten, ist nicht Warum? aktiv zu werEs geht um in erster Linie den. Das ist die Unabhängigkeit .“ das Geld, das Ursache dafür, die Veröffentdass 1859 – elf lichung bringt, Jahre nach der sondern die März-RevolutiTatsache, dass on des Jahres dieses Thema 1848 – in der öffentlich wird. Habsburger-MoEin Stück WahrMichael Lohmeyer, narchie die (Konzern)-Betriebsrat, heit mehr in der erste GewerJournalistengewerkschaft Welt. Das ist der beordnung beerste wesentlischlossen worche Grund, weshalb Journa- den ist, in der ausdrücklich lismus niemals ein Gewerbe Journalismus ausgeklamsein kann und sein darf. mert worden ist. Aus gutem Kritischer Journalismus Grund ist das bis heute so kann für Mächtige tendenzi- – die zweite Ursache, wesell unbequem werden, wes- halb Journalismus niemals
Hatten Medienhäuser seit Beginn des Aufkommens von Massenmedien die alleinige Deutungshoheit der Wirklichkeit, so ist die Gemütlichkeit jäh zu Ende gegangen: Mit der weltweiten Vernetzung, die durch das Internet begonnen hat, ist sie verloren gegangen. Für Medienhäuser heißt es nun: zurück zu den Wurzeln! Dieses „back tot he roots“ kann nur ein deutliches Bekenntnis zu Qualität und investigativen Journalismus sein. Die Betriebe, die sich diesem Bekenntnis verschreiben, brauchen sich vor der Zukunft nicht zu fürchten (auch wenn es Steine auf dem Weg geben und sich das Rad der Änderung auch noch schneller drehen mag).
Diesen Grundgedanken (wenn auch vor anderem Hintergrund) hat Konstantin Wecker schon in den siebziger Jahren aufgegriffen und besungen: „Ich singe, weil ich ein Lied hab‘“ – das bürgt für Authentizität. Es ist eine solche Glaubwürdigkeit, die das Leben und Überleben von Medien si-
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cherstellen kann. Und nur ein solcher Zugang ermöglicht, dass Journalismus seine demokratiepolitische Rolle auch mit vollem Gewicht wahrnehmen kann. Dann wird die Glaubwürdigkeit auf dem Fuße folgen.
Was, bitteschön, hat das alles mit der Arbeitswirklichkeit von freien JournalistInnen zu tun? Eine Menge. Denn in Zeiten von ausgedünnten Medien, die in Bedrängnis geraten sind, wird die Rolle von „Freien“ bedeutender. Sie steuern einen bedeutenden Teil jenes Materials bei, aus dem Medienunternehmen ihren Qualitätsanspruch kneten. Das klingt gut, ist aber wenig tröstlich, wenn die Verlagshäuser nicht einmal das ohnehin zu niedrige Honorar bezahlen. Deshalb ist es kein Fehler, sich mit den juristischen Fakten, die dahinterstehen, zumindest in Grundzügen vertraut zu machen. Das erleichtert letztlich auch, dagegen vorzugehen (mehr dazu auf Seite 12). Die Reise durch die Paragrafen ist auch ein wenig eine Zeitreise, die viel früher ansetzt als die bereits erwähnte Gewerbeordnung, die ja auch nicht mehr ganz taufrisch ist. Wenn man allerdings das „Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch“ liest, dann kann man dann und wann schon ins Staunen geraten, denn hier gibt’s Formulierungen, die noch heute aktuell sind – und das, obwohl das ABGB nach mehr als zweijähriger Vorarbeit 1811 in Kraft getreten ist.
Bereits damals wurden wesentliche Eckpfeiler eingeschlagen, auf die man sich auch heute noch berufen kann. So etwa die Unterscheidung zwischen Dienst-
FREItag und Werkvertragsnehmern. Demnach ist Dienstnehmer, wer jemandem seine/ihre Dienstleistung anbietet. Im Arbeitsrecht bedeutet dies, man schuldet das Bemühen, nicht das Gelingen. Was eher trocken-juristisch klingt, findet sich in der journalistischen Praxis gar nicht so selten: Jemand bietet einer Redaktion ein Thema an und beginnt mit der Recherche. In deren Verlauf zeigt sich, dass die Suppe allerdings dünn ist – zu dünn, um eine Berichterstattung zu rechtfertigen. Ein zutiefst professioneller Vorgang, der allerdings zwei Dinge
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den Bau eines Hauses, des Einsatzes eines Installateurs oder einer Werkstatt handelt. Aber: Dieser Zugang ist die völlige Umkehrung der in der Medienbranche üblichen Usancen. Eine Umkehrung, die durchaus auch die Aufmerksamkeit von Sozialversicherungen erregt. Denn das nicht gerade einfach zu lesende „Allgemeine Sozialversicherungsgesetz“, kurz: ASVG, sieht freie DienstnehmerInnen noch relativ klar als Leute, die in einem „Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt“ beschäftigt sind. Freilich, über diese beiden Definitionen der „persönlichen“ und „wirt-
Ich singe, weil ich ein Lied hab, nicht, weil ihr´s bei mir bestellt Ich singe, weil ich ein Lied hab, nicht weil ihr mich dafür entlohnt. Ich singe, weil ich ein Lied hab, und keiner, keiner, keiner wird von mir geschont. Ich singe, weil ich ein Lied hab. Konstantin Wecker
nach sich zieht: einerseits den Anspruch auf ein Ausfallshonorar und zweitens die Schlussfolgerung, dass hier kein Werkvertrag vorliegen kann. Denn mit dem Abschluss eines Werkvertrags ist die Verpflichtung festgeschrieben, ein Werk abzuliefern – geschieht dies nicht, dann ist zwar ebenfalls eine Ausfallszahlung fällig, allerdings in die andere Richtung: Werkvertragsnehmer müssen Auftragsgebern zahlen, um deren Schaden zu ersetzen, der durch das nicht (oder zu spät) zustande gekommene oder gelieferte Werk entstanden ist. Der Zugang ist einer, den man von klassischem Gewerbe kennt, ob es sich nun um
schaftlichen“ Abhängigkeit lässt sich trefflich streiten. Allerdings ist eines der stärksten Argumente hier gar nicht angeführt – der Umstand nämlich, dass es im Journalismus um Inhalte geht, die nicht so einfach austauschbar sind, weil es um demokratiepolitische Kernaufgaben geht. Die widersprechen dem Zugang, dass journalistische Inhalte eine Ware wie jede andere sind, mit denen gehandelt werden kann. Es ist also ein Fehler im System, JournalistInnen als „Gewerbetreibende“ zu sehen, denn genau das sind sie nicht. „Selbständigkeit“ im (gewerbe)rechtlichen Sinn darf nicht verwechselt werden mit der Selbständigkeit im Zugang zu journalistisch
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aufzubereitenden Themen, die einer der Eckpfeiler glaubwürdigen Journalismus‘ ist. Wichtig ist dabei, dass diese Glaubwürdigkeit nur dann besteht, wenn der Versuchung widerstanden wird, mit der „Selbständigkeit“ auch zu meinen, Public Relation-Aufträge zu erfüllen, um sich „den Journalismus leisten zu können“. Denn PR und unabhängiger Journalismus haben keinen Platz auf ein- und demselben Schreibtisch. Das schreibt sich leichter als es gelebt werden kann – denn die meisten Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sparen auf Kosten der schwächsten Glieder der journalistischen Produktionskette, bei den Freien. Es gibt zwar den Gesamtvertrag für freie JournalistInnen, der zwischen Journalistengewerkschaft in der GPA-djp und den Zeitungsherausgebern ausgehandelt worden ist und der den Honoraranspruch für freie Mitarbeiter festschreibt (und damit ein orts- und branchenübliches Entgelt, wie es das ABGB seit mehr als 200 Jahren kennt). Die Sache hat freilich einen Haken: Der Vertrag ist ein Kompromiss und deshalb enthält er nach wie vor so manches Schlupfloch. Im Konkreten geht es darum, dass die Verlage die vereinbarten Honorarsätze für nur ganz wenige freie JournalistInnen anwenden. Bei allen übrigen bestehe keine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit, es handle sich außerdem ja um WerkvertragsnehmerInnen, so die Argumentation. Ganz nebenbei: Eine Klausel im Journalisten-Kollektivvertrag für Zeitschriften und Fachmedien verpflichtet freie JournalistInnen dazu, selbst Urheber eines Beitrags zu sein (was Vertretungsmöglichkeit de facto ausschließt).
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Martina EschelmüllerFutschik erklärte, welche Versicherungen sich für freie JournalistInnen lohnen, welche nicht.
Wieder was gelernt!
Der Teufel steckt im Detail. Bei Steuer- und Sozialversicherung sind die Workshop-TeilnehmerInnen vom FREItag 2017 nun gewappnet. Wenige Menschen zahen gerne Steuern oder Sozialversicherung. Unter nicht angestellten Journalistinnen und Journalisten ist das Abgabenbashing besonders ausgeprägt, was wohl auch der oft prekären Arbeitsund damit Einkommenssituation geschuldet ist. Da tut jeder Euro doppelt weh, der gezahlt werden muss. Gleich vier Workshops hakten beim diesjährigen FREItag bei diesem Thema ein.
Frage der Abgrenzung Die Abgrenzung von Werkvertrag, freiem Dienstvertrag und Angestelltenvertrag und deren Folgen beleuchtete Dr. Barbara Zechmeister. Als GPA-djp-Arbeitsrechtlerin ist sie laufend mit einschlägigen Fällen konfrontiert. Die Checkliste auf Seite 14 stellt schnell sicher, ob der Kontakt zur (für Gewerkschaftsmitglieder kostenlosen) Rechtsbe-
ratung der GPA-djp dringlich anzuraten ist.
Gesetz „schwamming“ Das gleiche Pferd zäumte Thomas Svinger aus Sicht der Sozialversicherung auf: Wer ist in welchem Vertragsfall Beiträge schuldig? Der Experte der Wiener Gebietskrankenkasse sieht im Kapitel Sozialversicherung und JournalistInnen „eine Geschichte voller Missverständnisse“. Er fügte dem Titel seines Workshops ein Fragezeichen an und lieferte konkrete Antworten – selten wird einem die wahrlich komplexe Materie so verständlich wie durch ihn erklärt, waren sich Workshop-Teilnehmer einig. Dabei räumte Svinger ein, dass „vieles im Gesetz schwammig ist“. Gibt es Probleme, werde immer eine genaue Einzelfallprüfung fällig..
„Was bleibt mir übrig?“ Das ist einkommenstechnisch die Frage aller Fragen. Mag. Johannes Oberhuber, als Steuerberater (Kanzlei hfp) auch Vertrauensperson meh rerer Journalistinnen und Journalisten, ging nach kurzem Überblick auf konkrete Fragen ein. Wann sich beispielsweise eine Betriebspausc halierung lohnt, wie man seine Einkommensteuer „plant“, wie sie sich überhaupt zusammensetzt, welche Fallstricke bei Reisespesen oder Kilometerbuch lauern, und natürlich: was die Dienste eines Steuerberaters kosten.
Gut zu wissen Die Verpflichtung, Steuern zahlen zu müssen, ist noch vergleichsweise berechenbar. Die Vorschreibung der Sozialversicherung ist sehr oft nicht. Aber selbst hier verließen die Teilnehmer den FREItag-Workshop mit
der Erkenntnis: Wieder was gelernt! Mit Martina Eschelmüller-Futschik steuerte den vierten Mosaikstein zu diesem Thema bei - der Titel ihres Workshops: „Sicherheitsnetz für freie JournalistInnen“. Gemeint sind Aspekte, die die gesetzliche Sozialversicherung nicht oder ungenügend abdeckt. Zum Beispiel Betriebsunterbrechungs- und Berufsunfähigkeitversicherung? Als unabhängige Finanzdienstleisterin (sigmasicher) teilte sie diverse Angebote in Spreu und Weizen. Sie sparte nicht mit wertvollen Tips. Etwa für alle, die zuhause arbeiten: Ist die Büroklausel nicht angekreuzt, zahlt die Haushaltsversicherung keinen Cent für Arbeitsgerät. Das Ankreuzen geht auch nachträglich und kostet nichts. Gut zu wissen.
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Von Jetpiloten und Teddypuscheln Wir sehen ein Bild von einem Mann, der Wäsche auf einem dieser klappbaren Ständer aufhängt. Dann einen, der auf einem Spielzeugauto sitzt, irgendwo auf einem Balkon eines Wohnsilos. Die Männer sind Schweizer Kampfjetpiloten, haben ein strenges Auswahlverfahren durchlaufen. Den Beruf umgibt die Aura des Heldenhaften. Fabian Biasio bricht sie in seinen Bildern mit Witz und in seinen Texten mit dem Verweis darauf, dass Frauen im Allgemeinen nicht zugelassen sind, weil man befürchtet, dass sie einen erwünschten Mechanismus hemmen und einen anderen, unerwünschten, auslösen: Für den Schleudersitz könnten sie zu leicht sein und in ihrer Anwesenheit meinen die männlichen Kollegen etwas beweisen zu müssen. Frauen dürfen beim Schweizer Militär hingegen Helikopter fliegen, was in der alpinen Gegend enormes Geschick verlangt.
rasch lernen, die Entscheidung für eine Tätigkeit, die die Gefahr der Selbstausbeutung in sich birgt, hat keinen Tauschwert. Mittlerweile zählt Fabian Biasio zu den Fotoreportern, deren Geschichten von Medienunternehmen oder Auftraggebern, zu denen etwa Umweltorganisationen zählen, ausreichend honoriert werden. Doch um derart entspannt davon sprechen zu können, niemandem Rechenschaft schuldig zu sein und seinen Enkelkindern einmal etwas zu erzählen zu haben, ist erst einmal eine hohe Eintrittsschwelle zu überwinden. Zu den harten Fakten, die er anbieten kann, zählt der Verweis auf Fonds oder Kulturstiftungen, mit denen journalistische Projekte unterstützt werden. Sich die
sogenannten weichen Fakten immer wieder einmal vor Augen zu führen, verschafft wohl ebenso Antrieb: Das eigentliche Erfolgsmodell des Menschen ist nämlich die Neugierde, mit der wir alle anderen Lebewesen auf dem Planeten schlagen. Die Kombination schnell und schmutzig funktioniert auch deshalb immer noch. Man befindet sich damit zwar in einer anderen Kategorie, aber während Biasio schon mit kleinem Equipment auskommt, zählt das Smartphone im Mobile Reporting mittlerweile zum Um und Auf. Die deutsche Journalistin und Dozentin Barbara Weidmann-Lainer hat einige Tricks parat. In Situationen, in denen ein verwackeltes Bild nicht stört, weil es nur darum geht, am Ort bzw. am Katastrophen-
ort in der Pole-Position zu sein, verschaffe sich die Reporterin dennoch zuerst einmal einen guten Stand. Für wenig Geld gibt es bereits Stativklemmen und ein Richtmikrophon, das derart Eindruck macht, dass die Interviewten meist umgehend auf flüssige, sendefähige Formulierungen umschwenken. Abgesehen davon ist sportliches Experimentieren angesagt, man beschäftige sich für Reportagen jeglicher Art also mit Anstecksendern, betreibe App-Hopping, weil für Schnitt und Korrekturen stets Neues auf den Markt kommt und darf sich, fündig geworden, noch mit einer hübschen Bastelei beschäftigen, der gute alte Puschel aus Teddystoff vertreibt nämlich auch im Kleinformat unliebsame Nebengeräusche.
Der Luzerner Fotograf und Multimedia-Stor yteller hat seinen Zuhörern auch schweres Geschütz mitgebracht. Etwa eine Fotoreportage über die Vollstreckung der Todesstrafe in den USA. Die Dramaturgie ist eine der wesentlichen Faktoren, die zählen. Die Schwester eines Verurteilten wurde zur Protagonistin einer Geschichte. Das dazu notwendige Vertrauen zu erlangen, bedingt Persönlichkeit. Eine Nikon D800 lässt sich kaufen, die akustische Atmosphäre herzustellen, mit der eine Videostrecke steht oder fällt, lässt sich
Hatte viele Tipps und Tricks für alle auf Lager, die mit dem Smartphone arbeiten: FREItag-Referentin Barbara Weidmann-Lainer, freie Multimedia-Journalistin und Dozentin.
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„Dir geht’s gut, du arbeitest von zu Hause“, habe ich oft gehört, als mein Kind noch kleiner war. Schon, aber Deadlines bleiben trotzdem Deadlines
Freies Arbeiten mit Kind Viele Mütter und Väter in spe stellen sich ihre nahe schreibende Zukunft mit Kind sehr easy vor: Telefonrecherche während das Baby untertags schläft, auf einen Termin nimmt man den Säugling eben im Kinderwagen mit und schreiben kann man dann ja abends. Das mag an einzelnen Tagen funktionieren, eine Dauerlösung ist es nicht. Das Kind braucht Aufmerksamkeit, das Schreiben auch. Voraussetzung eins, damit Arbeit und Kinderbetreuung gut unter einen Hut gebracht wird, ist eine geregelte Kinderbetreuung. Das kann eine Krippe oder später ein Kindergarten sein, die Oma, mit der frau oder man fixe Zeiten ausmacht, der Partner, der sich tageweise von ihrer/seiner Arbeit freischaufelt, in Elternteilzeit oder aber Karenz geht.
Sie werden kommen … Grundsätzlich gilt: Je größer das Netzwerk ist, auf das frau/man sich im Fall des Falles verlassen kann, desto mehr Aufträge kann frau/ man sich zutrauen. Denn selbst wenn der Sohn, die Tochter jeden Tag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (oder länger) im Kindergarten verbringen: Sie werden kommen, die vielen Tage, an denen der Nachwuchs mit einer Erkältung, einem Magen-Darm-Virus, den Feuchtblattern, einer Verletzung oder Läusen daheim bleiben muss. Nun arbeiten zwar freie JournalistInnen von ihrem home office aus, was aber eben nicht heißt, dass man stän-
Die bekannte Journalistin, Bloggerin und Autorin Alexia Weiss berichtete in ihrem Workshop, wie man freien Journalismus und Familie am besten unter einen Hut bringt. (Paul Divjak)
dig hinter seinem Schreibtisch sitzt. Interviews, Reportagetermine: nicht alles lässt sich telefonisch oder per Mail recherchieren. Gerade für Freie, deren Texte sich idealerweise durch die eigene Recherche, durch ihre Exklusivität, durch das In-die-Tiefe-Gehen auszeichnen (nur so kann man langfristig reüssieren), ist das persönliche Gespräch mit Interviewpartnern essenziell. Bereits ausgemachte Termine kurzfristig zu verschieben: das mag im absoluten Notfall in Ordnung sein – das darf aber nicht zur Gewohnheit werden. Erstens nagt das am professionellen Image. Zweitens wird frau/man seinen Zeitplan nicht mehr unter Kontrolle haben. Deadlines sind aber Deadlines, egal ob frei oder angestellt. Wer seine Abgabetermine nicht einhält, wird als Freie/r nicht mehr beauftragt werden. Wer hier nicht auf Großeltern oder Freunde verlässlich zurückgreifen kann, sollte also zeitgerecht einen Babysitter aufbauen, mit dem das Kind
in Notfällen für zwei, drei Stunden auch alleine bleibt. Stichwort Arbeitspensum: Vernünftig ist, sich zu Beginn der freien Tätigkeit mit Kind in etwa auszurechnen, welche Einnahmen nötig sind, um gut über die Runden zu kommen. Vielfach ist frau/ man versucht, grundsätzlich jeden Auftrag anzunehmen.
Kinder spüren Druck Wer gut arbeitet und immer rechtzeitig abliefert, wird auch weiter Aufträge erhalten, wenn er oder sie einmal Nein sagt. Wer immer Ja sagt, katapultiert sich dagegen in Situationen, wo wochenlang jede Nacht und jedes Wochenende gearbeitet wird. So bleibt langfristig nicht nur die eigene Gesundheit auf der Strecke, es leidet auch das Familienleben. Jedes Kind spürt, wenn Eltern stark unter Druck sind. Inhaltlich ist freies Schreiben in vielen Fällen Nischenschreiben: Wer ein Thema, einen Themenkomplex zu seinem Spezialgebiet macht
und sich hier einen Namen schafft, wird es leichter haben. So schafft man sich auch ein Netzwerk an Gesprächspartnern, so ergibt eine Geschichte die nächste. Vor allem viele Jungmütter sind dann allerdings versucht, sich nur noch mit so genannten weichen Themen zu befassen: von Kindererziehung bis gesunder Ernährung, von Wellness bis alternativen Lebensformen. Wenn das für frau passt, ist es wunderbar. Es sollte allerdings nicht dazu führen, dass jungen Müttern keine anderen Themen mehr zugetraut werden. Über die Zeit kann auch diese Themensetzung zur Falle werden, aus der man nicht mehr herauskommt. Vielleicht ist frau nach einigen Jahren aber wieder der Sinn nach anderen Geschichten? Dann heißt es, sich einen neuen Informantenkreis aufzubauen. Das kann reizvoll sein. Das sollte aber jedenfalls zu Beginn einer freien Laufbahn mit Kind mitbedacht werden. Alexia Weiss
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Probleme in der Nische
Recht zu bekommen, ist nicht immer nur eine juristische Frage, manchmal auch eine der Taktik. Das zeigte sich im Rechts-Workshop deutlich. Im Workshop „Recht haben, Recht bekommen“ waren nicht nur gemeinhin als „klassisch“ zu bezeichnende rechtliche Fragen zu beantworten (etwa Kolleginnen, die wie Angestellte arbeiten und als Freie bezahlt werden), die in anderen Teilen dieser Ausgabe beantwortet werden
tur, die zu Missverständnissen führen könnten. Im Klartext könnte diese Mixtur zu leeren Kilometern führen – auch mit zusätzlichen Kosten. Wie können derartige Leerläufe,
für deren Abgeltung man erst streiten muss, vermieden Wie
werden? lassen
sich
im Fall des Falles Ansprüche durchsetzen. Für beides gibt es eine
wichtige
Ant-
wort: genaue Dokumentation. In
(insbesondere auf den Sei-
einer längeren
ten 12 und 13). Sondern es
Beratung
tauchte eine nicht alltägliche
den die Punkte
Konstellation auf: Ein Kollege
herausgearbeitet,
hat sich spezialisiert auf die
die am Beginn der
inhaltliche Erarbeitung von
Zusammenarbeit
Broschüren und Info-Mate-
zwischen Journa-
rial (analog und digital) und
listen und NGO
deren Produktion für NGOs,
festgelegt werden
überwiegend
im
humani-
müssen.
Auf
wur-
einen
tären Bereich. Die Palette
Nenner gebracht: Es ist vor
reicht vom einfachen Flyer
Beginn der Reise schriftlich
bis zu einer Serie von Bro-
und ins Detail gehend festzu-
schüren, die unterschiedliche
halten, worin die Produktion
Aspekte abdecken, und die
besteht, welche einzelnen
digitalen Umsetzungen dazu
Schritte zur Umsetzung nö-
(bis zu einer Homepage-Ge-
tig sind und welche Folgen
staltung). Zweifelsohne Pro-
(auch finanzieller Natur) es
dukte für eine Nische, in der
hat, wenn diese einzelnen
es nicht viele Anbieter gibt.
Schritte geändert werden.
Einerseits. Andererseits ent-
Es muss von Anfang an klar
stehe der Weg oft beim Ge-
ersichtlich sein, was inklu-
hen – also aufs Juristische
sive ist und was nicht. Auch
heruntergebrochen: Bei Auf-
wenn diese Transparenz zu
tragserteilung, berichtet der
Beginn mühsam erscheint,
Kollege, hätten die Auftrag-
so ist sie doch ein Mittel, um
geber nicht selten nur ein
zu vermeiden, dass sich im
eher vages Bild davon, wie
weiteren Verlauf die Gemü-
das Endprodukt aussehen
ter erhitzen. Die Journalisten-
kann und soll. Dazu komme
gewerkschaft in der GPA-djp
noch die manchmal unklare
wird diesbezüglich eine Art
interne Entscheidungsstruk-
Leitfaden entwickeln.
(Fotolia)
Seite
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Gesetze auf einen Blick
Hier finden sich die SchlĂźsselpassagen aus Rechtsmaterien, die insbesondere fĂźr nicht angestellte JournalistInnen Anwendung finden Achtung, Sie befinden sich am Beginn des Beipackzettels, hier kurz und knackig bloĂ&#x; als Absatz: Diese Textstellen sind nur ein Teil des Gesamttextes der jeweiligen Norm.
bĂźhrt dem Dienstnehmer das Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seite des Dienstgebers liegen, daran verhindert worden ist; er muĂ&#x; sich jedoch anrechnen, was er infolge Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.
Anwendbarkeit und Interpretation im Einzelfall hängen, das sei der Vollständigkeit halber erwähnt, von der konkreten, individuellen Situation des/der Betreffenden ab.
Ges.
Journalistengesetz Abschnitt 2, Ständige freie Mitarbeiter
§ 16. (1) Ständiger freier Mitarbeiter im Sinne dieses Bundesgesetzes ist: wer – ohne in einem Arbeitsverhältnis zu stehen – in einem Medienunternehmen oder Mediendienst (ausgenommen im Ă–sterreichischen Rundfunk im Sinne des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 379/1984) an der inhaltlichen Gestaltung eines Mediums oder der Mitteilungen eines Mediendienstes journalistisch mitwirkt, sofern er diese journalistische Tätigkeit ständig und nicht bloĂ&#x; als Nebenbeschäftigung ausĂźbt, im wesentlichen persĂśnlich erbringt und Ăźber keine unternehmerische Struktur verfĂźgt. (2) Die in diesem Bundesgesetz verwendeten Begriffe „Medium“, „Medienunternehmen“ und „Mediendienst“ sind im Sinne des § 1 Z 1, 6 und 7 des Mediengesetzes, BGBl. Nr. 314/1981, zu verstehen. AbschluĂ&#x; von Gesamtverträgen fĂźr ständige freie Mitarbeiter § 17. (1) Durch Gesamtverträge kĂśnnen die Honorarbedingungen und Aufwandsersätze der ständigen freien Mitarbeiter im Sinne des § 16 sowie die Rechtsbezeichnungen der Gesamtvertragsparteien geregelt werden. Die Gesamtverträge bedĂźrfen der Schriftform (2) Zum AbschluĂ&#x; von Gesamtverträgen sind kollektivvertragsfähige juristische Personen befugt. Wird einer auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden Berufsvereinigung die Kollektivver-
Gesetzestext:
http://tinyurl.com/nge2cfm
§ 1165. tragsfähigkeit zuerkannt und schlieĂ&#x;t diese einen Gesamtvertrag ab, so verliert die in Betracht kommende gesetzliche Interessenvertretung hinsichtlich der Mitglieder der Berufsvereinigung die Fähigkeit zum AbschluĂ&#x; von Gesamtverträgen fĂźr die Dauer der Geltung und fĂźr den Geltungsbereich des von der Berufsvereinigung abgeschlossenen Gesamtvertrages. (3) Die Bestimmungen in Gesamtverträgen kĂśnnen durch Einzelvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden. Sondervereinbarungen sind, sofern sie der Gesamtvertrag nicht ausschlieĂ&#x;t, nur gĂźltig, soweit sie fĂźr die ständigen freien Mitarbeiter im Sinne des § 16 gĂźnstiger sind oder Angelegenheiten betreffen, die im Gesamtvertrag nicht geregelt sind. Ges.Gesetzestext:
http://tinyurl.com/zzgeny3ww
ABGB
Allgemeines BĂźrgerliches Gesetzbuch
§ 1152.
Ist im Vertrage kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen. Ges.
Gesetzestext:http://tinyurl.com/nge2cfm
§ 1155. Dienstvertrag. (1) Auch fßr Dienstleistungen, die nicht zustande gekommen sind, ge-
Werkvertrag.
Der Unternehmer ist verpflichtet, das Werk persÜnlich oder unter seiner persÜnlichen Verantwortung ausfßhren zu lassen. § 1166. Hat derjenige, der die Verfertigung einer Sache ßbernommen hat, den Stoff dazu zu liefern, so ist der Vertrag im Zweifel als Kaufvertrag; liefert aber der Besteller den Stoff, im Zweifel als Werkvertrag zu betrachten. Ges.
Gesetzestext:
http://tinyurl.com/nge2cfm
ASVG
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, ABSCHNITT II Umfang der Versicherung 1. Unterabschnitt Pflichtversicherung, Vollversicherung
§ 4. (2) Dienstnehmer im Sinne dieses Bundesgesetzes ist, wer in einem Verhältnis persÜnlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird; hiezu gehÜren auch Personen, bei deren Beschäftigung die Merkmale persÜnlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenßber den Merkmalen selbständiger Ausßbung der Erwerbstätigkeit ßberwiegen‌‌ (4) Den Dienstnehmern stehen im Sinne dieses Bundesgesetzes Personen gleich, die sich auf Grund freier Dienstverträge auf bestimmte oder
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unbestimmte Zeit zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichten, und zwar fĂźr 1. einen Dienstgeber im Rahmen seines Geschäftsbetriebes, seiner Gewerbeberechtigung, seiner berufsrechtlichen Befugnis (Unternehmen, Betrieb usw.) oder seines statutenmäĂ&#x;igen Wirkungsbereiches (Vereinsziel usw.), mit Ausnahme der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe, Ges.
Gesetzestext:
http://tinyurl.com/hyff6v8
Gesamtvertrag
fßr ständige freie Mitarbeiter bei Üsterreichischen Tages- und Wochenzeitungen und Digitalen Angeboten
§ 1 Geltungsbereich 6. Freie journalistische Tätigkeit liegt nur dann vor, wenn durch AusmaĂ&#x;, Art und Umfang der Tätigkeit nicht jene Kriterien erfĂźllt sind, die aufgrund einschlägiger Bestimmungen und Judikatur Arbeitnehmer/innen kennzeichnen. Das heiĂ&#x;t zum Beispiel, wenn er/sie Arbeitszeit (abgesehen von Abgabeterminen) und Arbeitsort selbst bestimmt und bei seiner/ihrer Arbeit keiner laufenden Kontrolle unterworfen ist. Keinesfalls dĂźrfen ständige freie Mitarbeiter/innen, die eine derartige freie Tätigkeit ausĂźben, dazu herangezogen werden, Strukturdienste zu leisten (wie zum Beispiel Schluss- und Wochenenddienste) sowie fremde Beiträge im elektronischen Produktions-Workflow des Redaktionssystems zu bearbeiten oder redaktionelle Letztverantwortung zu Ăźbernehmen. Ges.
Gesetzestext:
http://www.gpa-djp.at/freiejournalistinnen
Kollektivvertrag
fĂźr journalistische MitarbeiterInnen bei Ăśsterreichischen Zeitschriften und Fachmedien
§8 PersÜnlicher Geltungsbereich fßr Freie Mitarbeiter/innen Freie Mitarbeiter/innen sind alle Personen, die nicht angestellt sind und ohne vÜllige Bindung an den Verlag fßr diesen journalistische Dienste leisten, zB: 1. Freie Mitarbeiter/innen, die Beiträge, Berichte, Notizen, Kritiken und dgl,
Seite
ferner Zeichnungen, Fotos oder Layouts gegen jeweiliges Honorar liefern; 2. Freie Mitarbeiter/innen, die solche Leistungen gegen Pauschale erbringen, jedoch weder an Präsenzpflicht im Verlag gebunden sind, noch in der Art beansprucht werden wie hauptberuflich (ganz- oder halbtägig) angestellte Journalisten/innen; 3. externe Leiter/innen von Spezialrubriken oder Mitarbeiter/innen an solchen;
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2. Wird der/die Freie/Ständig Freie Mitarbeiter/in mit einer journalistischen Leistung beauftragt, so ist der Zeitaufwand, der ßber den ursprßnglich vereinbarten Umfang hinausgeht, gesondert zu vergßten. 3. Bestellte oder aufgrund eines Anbotes mit Exklusivrecht erworbene Text- oder Bildbeiträge Freier/ Ständig Freier Mitarbeiter/innen sollen zumindest binnen Monatsfrist honoriert werden, gleichgßltig, ob sie verÜffentlicht werden oder nicht. Ein Anspruch auf VerÜffentlichung besteht nicht.
4. Ständig Freie Mitarbeiter/innen sind solche Mitarbeiter/innen, die zumin- 4. FĂźr bestellte Fotos, die nicht verdest an der Hälfte der in einem Ka- Ăśffentlicht werden, gebĂźhrt ein Ablenderjahr erscheinenden Ausgaben standshonorar in HĂśhe von mitarbeiten und dies nicht 60 % des Mindestsatzes. nur nebenberuflich, sondern „Weiter geht‘s! 5. Bei Reisen im Rahmen eiin wirtschaftlicher AbhänEs gibt noch ner Beauftragung gelten die gigkeit vom Auftraggeber. viel zu tun.“ Bestimmungen des § 26, FĂźr Freie Mitarbeiter/innen sofern zwischen dem Untergelten nur die §§ 21 und 22. nehmen und dem/der Freien Mitarbeiter/in nicht geneFĂźr Ständig Freie Mitrell oder im Einzelfall etwas arbeiter/innen gilt auanderes vereinbart wird. Ă&#x;erdem auch § 18. Judith Reitstätter, Wirtschaftsbereichssekretärin GPA-djp
§18 Infrastrukturpauschale 1. Angestellten ist das Arbeitsgerät vom Unternehmen zur VerfĂźgung zu stellen. 2. MĂźssen Dienstnehmer/innen, Freie oder Ständig Freie Mitarbeiter/innen mit eigenem Gerät arbeiten, ist dafĂźr eine Infrastrukturpauschale zu entrichten. Dessen HĂśhe ist im Tarifvertrag geregelt. 3. Bei Verlangen des/der Auftraggebers/in nach einem auĂ&#x;ergewĂśhnlichen technischen Standard, ist ein aliquoter Zuschlag von 25 % auf den Honorarsatz zu entrichten.
§ 21 Honorare fßr Freie und Ständig Freie Mitarbeiter/innen Fßr Freie und Ständig Freie Mitarbeiter/innen gelten folgende Regelungen: 1. Die im Tarifvertrag vereinbarten Honorare fßr Text- und Bildbeiträge sowie die Infrastrukturpauschale.
6. Honorare fĂźr Freie und Ständig Freie Mitarbeiter/ -innen kĂśnnen auch pauschaliert werden. Die Pauschalen sind im AusmaĂ&#x; der jeweiligen TariferhĂśhung anzupassen.
Der Österreichische Zeitschriftenund Fachmedienverband weist darauf hin, dass Verlage verpflichtet sind, Freien Mitarbeiter/innen die Zusammensetzung der Honorarpositionen in der Abrechnung auszuweisen (zB Anzahl und Umfang der Textbeiträge, Anzahl der Fotos).
§ 22 Werknutzungsrecht
2.2.1. Der/die Freie Mitarbeiter/in leistet volle Gewähr dafßr, dass er/sie SchÜpfer/in des genannten Werkes und aller seiner Teile ist. Hat er/sie andere geschßtzte Werke oder Leistungen verarbeitet, so hat er/sie den Auftraggeber darßber zu informieren. Zitate sind im Rahmen des Zitatrechts (§ 46 UrhG) zulässig. Gesamter
KV:
http://tinyurl.com/jz5etqe
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Reality-Check für Dienstverträge
Welchen Vertragstyp habe ich? Mach den folgenden Test und finde heraus, welcher Typ Dein Vertrag ist. Die Fragen der Checklist sollen die Beurteilung erleichtern, ob es sich bei einem bestimmten Tätigkeitsverhältnis um ein echtes Dienstverhältnis (Anstellung) oder um ein atypisches Beschäftigungsverhältnis handelt. Je mehr Fragen bejaht werden, umso eher kommt ein echtes Dienstverhältnis mit daran geknüpften (arbeits-)rechtlichen Konsequenzen in Betracht. Es müssen nicht immer alle Merkmale vollständig erfüllt sein – ausschlaggebend ist das überwiegende Gesamtbild.
selbständig geregelt werden? (und hätte dieser auch jederzeit eigenständig geändert werden können - „heute fange ich einmal von hinten an“) cc ja cc nein Handelte es sich um ein Dauerschuldverhältnis? (im Gegensatz zu bspw. „Projektarbeiten“, welche hintereiander oder parallel erfolgten) cc ja
Gab es einen eigenen Arbeitsplatz/eigenes Büro? cc ja cc nein Gab es eine eigene E-Mailadresse bzw. eine eigene E-Mailsignatur beim Arbeitgeber? cc ja cc nein Gab es ein Passwort?
cc nein
cc ja
Gab es ein Konkurrenzverbot?
cc nein
cc ja cc nein
Gab es eigene Visitenkarten? cc ja
War Anwesenheit bei Redaktionssitzungen verpflichtend oder „erwartet“?
cc nein
cc ja
cc ja
cc nein
cc nein
War die Arbeitszeit fix vorgegeben? (bspw. orientiert an „Geschäftszeit“ oder Produktionsablauf des Arbeitgebers)
Gab es eine Weisungsbindung bezogen auf das arbeitsbezogene Verhalten? (bspw. war man frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens)
Gab es ein generelles Vertretungsverbot durch Betriebsfremde? (oder wäre jederzeit die Vertretung durch Betriebsfremde möglich gewesen)
cc ja
cc ja
cc ja
cc nein
cc nein
Wer hat die (wesentlichen) Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt? (bspw. Computer, Redaktionssystem, Arbeitsunterlagen etc.)
Gab es Kontrolle durch den Arbeitgeber – wenn auch nur implizit? (dh. musste auf Verlangen Einblick in den Fortgang der Arbeit gewährt werden)
War ein bestimmter Arbeitsort vorgegeben? (bzw. wo war der notwendige Schwerpunkt der Tätigkeit) cc ja cc nein
cc ja
cc ja
cc nein
cc nein
War die Arbeitsabfolge vom Arbeitgeber vorgegeben?
Gab es die Anführung im internen Telefonverzeichnis bzw. eine eigene Durchwahl?
cc ja cc nein Konnte der Ablauf der Arbeit
cc ja cc nein
Gab es eine eigene Zutrittskarte?
cc ja
cc nein Musste geplante Abwesenheit (Urlaub) gemeldet werden? cc ja cc nein Wurde vom Arbeitgeber auch in Zeiten der Abwesenheit regelmäßig weiter entlohnt? cc ja cc nein Gab es ein Diensthandy? cc ja cc nein Kam das Einkommen ausschließlich oder überwiegend von ein und demselben Arbeitgeber? (wirtschaftliche Abhängigkeit) cc ja cc nein Wurde man zu Strukturdiensten (zB. Schluss- und Wochenenddienste) herangezogen? cc ja cc nein
cc nein
Hatte man die redaktionelle Letztverantwortung?
Gab es eine persönliche Arbeitspflicht?
cc ja
cc ja cc nein Gab es Dienstpläne, wo man eingeteilt war und die eingehalten werden mussten?
cc nein Mussten fremde Beiträge im elektronischen Produktions-Workflow des Redaktionssystems bearbeitet werden? cc ja
cc ja
cc nein
cc nein
Solltest Du viele Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, empfiehlt sich eine Rechtsberatung in der GPA-djp.
Musste eine Krankheit (Krankenstand) gemeldet werden?
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ie viele JournalistIn-
nen insgesamt regel-
mäßig für Medien arbeiten, ohne angestellt zu sein, und damit ihren Lebensunterhalt verdienen, lässt sich weder weltweit noch für Europa sagen. Solche Zahlen gibt es nicht. Gut so – denn Journalismus ist – im Idealfall – ein freier Beruf. JournalistInnen sind frei in der Themenwahl und KollegInnen ohne Anstellung können sich auch aussuchen, für welche Medien sie arbeiten. Soweit die Theorie. Die Praxis sieht allerdings anders aus. Wir haben uns umgesehen und umgehört: Wie, wollten wir wissen, sehen die konkreten Arbeitsumstände von nicht angestellten JournalistInnen in der täglichen Arbeits aus?
Aktion scharf
Demokratie zu beleben ist prekär und gefährlich Der Brückenschlag vom Okzident zum Orient täuscht: Die Türkei entfernt sich immer mehr von europäischen Werten. Das bekommt auch der Journalismus zu spüren. Besonders freie JournalistInnen halten Meinungsvielfalt hoch. So gefährlich wie derzeit in der Türkei sind journalistische Arbeitsbedingungen selten wo; prekär sind sie aber sehr häufig. (Fotolia)
stellt worden – eine sehr erfreuliche Entwicklung“, berichtet Matthias von Fintel, Tarifsekretär der dju (Deutsche Journalisten Union) bei ver.di. Beginnen wir in Deutschland: Der Tarifvertrag für Freie ist kaum das Papier wert, auf das er gedruckt ist – die meisten Medienhäuser halten sich schlichtweg nicht dran. In Deutschland geht jetzt gerade eine Phase zu Ende, die in Österreich 2013 abgelaufen ist: Die Rentenversicherungen prüfen die einzelnen Medienhäuser, inwieweit freie Beschäftigungsverhältnisse nicht vorgetäuscht sind und die KollegInnen tatsächlich anzustellen sind. Es seien „Tausende Verträge umge-
Das ist aber auch schon der einzige Lichtblick. Denn Vergütungsreglungen sind gekündigt worden, nachdem sie auch bundesweit nicht eingehalten worden sind. Somit herrscht eine große Uneinheitlichkeit bei Honoraren, die für journalistische Werke bezahlt werden –die Unübersichtlichkeit wird noch verstärkt dadurch, dass es in Deutschland gang und gäbe ist, Tarifhöhen nach Auflage eines Mediums und danach zu differenzieren, ob ein Text oder ein Foto exklusiv, zur Erst- oder zur
Zweitnutzung wird.
überlassen
All dies führt letztlich dazu, dass JournalistInnen gegeneinander ausgespielt werden. Die Gewerkschaft steuert mit der Schulung von Betriebsräten (BR) dagegen, punktuell vernetzen sich Freie auch, um gegen einzelne Medien gemeinsam bessere Honorare und Vertragsbedingungen auszuhandeln. Dank der Schulungen führt dies punktuell zu Verbesserungen, allerdings kann von einem länderweisen, geschweige denn bundesweiten, engmaschigen Netzwerk bei weitem keine Rede sein. Viele freie JournalistInnen weichen auf Public Relations-Aufträge aus – mit der Digitalisierung hat dies zugenommen.
Berufsethisch ist das zwar heiß umstritten, allerdings gibt es keine Offenlegung.
KV-loser Zustand
In der Schweiz zahlen Verleger zusätzlich zum Honorar einen bestimmten Prozentsatz in die Sozialversicherung ein. Aufgrund spezifischer Gesetze müssen sie das. Unterm Strich bewirkt die Regelung, dass die Pflichtversicherung nicht zur Gänze auf den Freischaffenden lastet.
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In der Schweiz werden Honorare nach Zeitaufwand abgerechnet. Als Basis gilt ein Tagessatz, der zudem nach Städten bzw. Regionen abgestuft ist. Der Tagessatz liegt zwischen umgerechnet 414 bis 483 Euro. Dabei sind die hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz zu berücksichtigen. Diese Honorare sind im Gesamtarbeitsvertrag GAV (Kollektivvertrag) unter „Mindestentgelte für freie Redaktionsmitarbeitende“ geregelt. Aber jetzt kommt’s: Der GAV wurde im Sommer 2004 von den Verlegern gekündigt. Er stellt seither nur noch eine Empfehlung dar. Auch Qualitätsmedien, wie zum Beispiel die NZZ, scheuen sich nicht, die Honorare zu drücken, berichteten Kolleginnen und Kollegen beim „Tag der Freien“, dem Schweizer Pendant zum FREItag.
In Ungarn stellt sich die Situation verschärfter dar – verschärft auch um der politischen Umstände wegen. Viele Redaktionen bauen Stellen ab, zum Teil radikal, und zwingen JournalistInnen dazu, auf Honorarbasis zu arbeiten. Honorare in Ungarn sind mager. Für einen Artikel mit knapp 2000 Zeichen werden manchmal nur 25 Euro bezahlt. Längere Artikel in Magazinen werden mit 70 bis 100 Euro honoriert, berichtet ein Journalist, der seit Jahrzehnten arbeitet und nun in die Tätigkeit als Freier gedrängt worden ist. „Aber solche Honorare sind eine Seltenheit.“
Nebenbei PR In Ungarn ist es ebenso längst üblich, dass aktive JournalistInnen „nebenbei“ PR-Aufträge übernehmen. Eine breite Diskussion darüber gibt es weniger – nicht zuletzt deshalb, weil der kritische Journalismus durch die Politik unter Druck steht und andererseits sehr viele KollegInnen ohne Job dastehen – vor allem jene, die älter als 50 sind.
Wenig erfreulich ist auch der Bericht aus Belarus, das eine hohe Medienvielfalt hat. Bloß die statistischen Zahlen (100 TV-Programme, 728 Tageszeitungen,
831 Magazine) täuschen, denn die meisten stehen unter enormem wirtschaftlichen Druck. Freie MitarbeiterInnen von Medien seien die ersten, deren Beschäftigung beendet würden, heißt es. Für diese Gruppe der JournalistInnen gibt es praktisch kein funktionierendes soziales Netz, sie sind auf sich allein gestellt. Auch bei der Honorierung der abgelieferten Beiträge. Verschärft wird dieses Klima noch durch eine repressive politische Situation.
In Belarus ist PR für freie JournalistInnen ebenfalls ein Thema: In der Form nämlich, dass es sich vor allem im digitalen Bereich ausbreitet und hier KollegInnen manchmal recht unverblümt Produkte anpreisen.
Auch in der Türkei kommt wirtschaftlicher Druck, unter dem JournalistInnen stehen, mit dem politischen zusammen. Die Türkei behandelt ihre kritischen JournalistInnen nicht gut. In keinem anderen Land der Welt sitzen mehr RedakteurInnen in Haft, die Regierung beeinflusst – und kontrolliert – große Teile der Medienlandschaft, Selbstzensur dürfte weit verbreitet sein. Seit dem gescheiterten Putsch im Juli 2016 haben die türkischen Behörden insbesondere kurdische und Gülen-nahe Publikationen schließen lassen. Der islamische Prediger Fethullah Gülen wird für den Coup ver-
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Im „Land of the Free“ herrscht für die Freien die Unübersichtlichkeit des zügellos freien Marktes. Der „Wilde Westen“ beginnt schon an der Ostküste.
FREItag Gülen-nahe RedakteurInnen ihre Texte in ausländischen, ebenfalls Gülen-nahen Publikationen unterbringen können, beliefern viele JournalistInnen mit Schwerpunkt Kurdenkonflikt die Nachrichtenagentur Dicle (Diha). Die Agentur selbst ist nach dem Putsch geschlossen worden, wiewohl die Verantwortlichen für die Online-Ausgabe weiterhin Nachrichten aus kurdischer Sicht und vor allem aus den Kurdengebieten verfassen. In der Berichterstattung ist die Agentur zwar unkritisch gegenüber der PKK, aber ihre vielen FreelanceJournalistInnen liefern andererseits aus Gebieten, in denen sich keine anderen Medienschaffenden aufhalten.
antwortlich gemacht. Das Oberhaupt der klandestinen Bewegung hat mittlerweile ein weitverzweigtes internationales Mediennetz aufgebaut. Regierungskritischen Zeitungen wie der kemalistisch orientierten „Cumhuriyet“ ergeht es nicht besser: Mehrere Redakteure, auch Vorstandsmitglieder der Zeitungsstiftung, sitzen seit Monaten im Gefängnis.
Verdienst der Freien Dass es in der Türkei trotzdem kritischen Journalismus gibt, ist insbesondere den freischaffenden JournalistInnen zu verdanken, die nicht nur Zeitungen, sondern auch alternative Online-Plattformen sowie Agenturen mit Texten und Bildmaterial beliefern. Die Zahl der Freelance-JournalistInnen ist mit der großen Kündigungswelle nach dem Putsch schlagartig gestiegen. Während
Über mangelnde Arbeit können sich Freischaffende in der Türkei jedenfalls nicht beklagen. Aber die Gefahr, festgenommen oder angehalten zu werden, ist ständig vorhanden, und trotzdem begeben sich Freelance-JournalistInnen und RedakteurInnen ins politische Geschehen, um Nachrichten zu verfassen, die keinen Eingang in die Mainstreampublikationen finden würden. Unabhängige Online-Plattformen wie bianet und diken haben sich längst als ernstzunehmende, regierungskritische Nachrichtenquelle etabliert – hier schreiben mittlerweile arbeitslos gewordene, freischaffende JournalistInnen über soziopolitische Themen in der Türkei. Regierungskritische Berichte sind also sehr wohl zu bekommen, allerdings hauptsächlich über soziale Medien.
Für Demokratie wichtig Nicht alle Freelance-JournalistInnen verdienen mit
dieser Tätigkeit Geld. Da die Lage im Land aber äußerst fragil ist, definieren viele ihre Arbeit zunächst als politisch, für die Demokratie wichtig – wie in vergleichbaren Ländern auch, in denen die Demokratie nicht gefestigt und Journalismus nicht bloß eine beobachtend-objektive, sondern eher eine gefährliche Tätigkeit ist. Wenn ausländische Medien Freischaffende aus der Türkei beauftragen, ist die Bezahlung meist besser und pünktlicher, berichten Betroffene. Bei innertürkischen Auftraggebern rennen sie ihrer Bezahlung sehr oft nach, was auch damit zusammenhängt, dass die gewerkschaftliche Organisation vergleichsweise lose ist. Zwar organisieren sich immer mehr Medienschaffende – auch angesichts der extrem schwierigen Lage nach dem Putsch. Und auch die Gewerkschaften haben ihre Angebote für prekär Beschäftigte ausgebaut. Aber die Geschichte der türkischen Republik zeigt, dass Gewerkschaften immer wieder gewaltsam verboten und ihre Mitglieder isoliert wurden, daher ist der Organisationsgrad immer recht niedrig geblieben, das trifft insbesondere auf geistige Berufe zu.
Wilder Westen
Last but not least ein Sprung „über den großen Teich“. In den USA ist die Medienlandschaft – auch nach der
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Einstellung vieler Print-Titel in den vergangenen Jahren – immer noch groß und bunt. Für freie JournalistInnen sind die USA freilich im Normalfall kein „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“. Eine über alle Bundesstaaten hinweg geltenden Mindesttarif gibt es sowieso nicht, adäquaten Regelungen für die einzelnen Bundesstaaten sind Rachel Sampel, Sprecherin der Society of Journalists, auch nicht bewusst. Eine Bezugsgröße sei der bundesweit geltende Stundenlohn von 7,25 $ (6,66 €); einzelne Bundesstaaten haben deutlich höhere Mindestlöhne. Ob diese Tarife allerdings wirklich eingehalten werden, vermag wohl niemand zu sagen, auch deshalb nicht, weil viele Medien nicht nach Zahl der Zeichen bzw. Zeilen, nicht nach Zeit. Der „Wilde Westen“ beginnt schon an der Ostküste der USA.
„So viel wie 1976“ Ziemlich heftig thematisiert wird das Zusammentreffen von PR und Journalismus an einem Schreibtisch. Praktisch keine Journalistenvereinigung oder -gewerkschaft, die dies nicht im Codex anprangert. Manche tun dies auch mit aller Vehemenz – wer im PR-Business drin ist, bleibt von der Journalistenorganisation draußen. Dies ist etwa bei der Society of Environmental Journalists der Fall. Dort ist seit vielen Jahrzehnten Christy George aktiv und bringt die wirtschaftliche Situation mit einem Satz auf den Punkt: „Ich glaube, dass Freelancer heute noch immer so viel verdienen wie ich zu Beginn meiner journalistischen Berufslaufbahn.“ Das war 1976.
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Gewerkschaftsmitglied sein, bringt’s. Das Ziel der GPA-djp ist ein
• Arbeitsrecht-Beratung
überparteiliches und das lautet:
• Dienstvertrag Überprüfung
Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen - als Vis-à-vis der
• Ermäßigungen bei Veran-
Arbeitgeber, die sich ebenfalls in
staltungen des Kuratoriums
Organisationen zusammen ge-
für
schlossen haben (wie zB der Zei-
Journalistenausbildung
(www.kfj.at)
tungsherausgeber-Verband (VÖZ) oder die Wirtschaftskammer).
•Mitglieder-Card
Der Beitritt zur Gewerkschaft
• Viele Ermäßigungen bei
bedeutet NICHT, dass man sich auch automatisch für den Beitritt zu einer politischen Fraktion entscheiden muss.
•Jährliche
Die Mitgliedschaft in der GPA-djp bietet ein umfangreiches Angebot an rechtlichem Schutz und Beratung. Damit abgedeckt sind beispielsweise auch Prozesskosten bis zu 3.000.- Euro, sollten Prozesse nicht vor dem Arbeits- und Sozialgericht zu führen sein. Der Mitgliedsbeitrag
für JournalistInnen beträgt 1 % der gesamten Einkünfte (brutto) aus journalistischer Tätigkeit,
mindestens
10
Mindestbeitrag (mit Presseausweis) Euro 10,00 Höchstbeitrag
Euro 31,65
Verhandlungen
mit den Arbeitgebervertre-
Euro 8,00
Anerkennungsbeitrag Euro 3,00
elektronische Medien
Honorare und Tarifgehälter
Rechtsschutz
• Kollektivvertrags- und Gesamtvertrags-Verhandlungen mit dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), dem
Anmerkung für den Fall, dass Du bereits eine andere Rechtsschutzversicherung
ten- und Fachmedienverband
ger Anwalts- und Prozess-Kos-
(ÖZV), den Verband der Gratis-
ten ist ein wichtiger Teil. Aber
zeitungen (VRM) sowie im pri-
ebenso wichtig ist die fachlich
vaten Rundfunkbereich (WKO)
fundierte, juristische Beglei-
• Branchenarbeit im Kuratori-
tung, bei der die Erfahrung in
um für Presseförderung, dem
einem Metier und mit ähnlich
Beirat für Publizistikförderung,
gelagerten Fällen die Spreu
im Österreichischen Presserat
vom Weizen scheidet.
onen wie dem Kuratorium für Journalistenausbildung
(KfJ)
• Ausschreibung des Vorhofer- und Hochnerpreises für publizistische Leistungen im
Arbeitslose
Bereich der politischen Be-
Weitere
Infos
www.gpa-djp.at/rechtsschutz
dazu
rung • Arbeitslosenunterstützung
hast: Die Übernahme etwai-
sowie in Sozialpartnerinstituti-
laubsangeboten
• Hilfe bei Mobbing
Zeitschrif-
Österreichischen
• Ermäßigung bei Ur• Berufshaftpflichtversiche-
Was bietet die Gewerkschaft? • Rechtsberatung und
Anerkennungsbeitrag Euro 1,80
richterstattung für Print- und
tern über die Erhöhungen der
seausweise (KfPA)
PensionistInnen mit
PensionistInnen
Presseausweis.
und dem Kuratorium für Pres-
(Stand 1.1.2017)
Presseausweis
u Sporteinrichtungen inkl.
Was leistet die Gewerkschaft?
www.gpa-djp.at/mitgliedwerden
• Ermäßigungen bei Freizeit-
Scheinselbstständigkeit auf dem Prüfstand
Euro
Der schnellste Weg zur Mitgliedschaft:
monatliche
Veranstaltungen
• Streik- und Aussperrungsunterstützung • Presseausweis • Solidaritätsversicherung • Absicherung bei Invalidität • Absicherung durch Spitalgeld • Absicherung Hinterbliebener bei Todesfall durch Freizeitunfälle •Absicherung Hinterbliebener durch Begräbniskostenzuschuss
auf:
Es zahlt sich aus, organisiert zu sein.
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JETZT Mitglied werden! Familienname .................................................................................. Vorname ............................................................. Frau Geburtsdatum
Herr
Titel...........................................Geburtsname...................................................................
Straße/Haus-Nr. .............................................................................. PLZ/Wohnort.................................................................................. Telefonisch erreichbar....................................................................... eMail............................................................................................. Angestellte/r
Lehrling
Werkvertrag
Zeitarbeitskraft
SchülerIn StudentIn
geringfügig beschäftigt
Freier Dienstvertrag
Selbstständig (Gewerbeschein)
dzt. ohne Beschäftigung
Zweitmitgliedschaft
FacharbeiterIn
Derzeitige Tätigkeit .......................................................... Ich war bereits Mitglied der Gewerkschaft von/bis.......................................... Beschäftigt bei Firma (bzw. Schule/Universität).................................................................. Dienstort .......................................................... Anschrift ................................................................................................................................................................................................ Branche ................................................................................................................................................................................................. Nur ankreuzen wenn ein Betriebsabzug gewünscht wird: Betriebsabzug – da in meinem Betrieb ein Betriebsabzug möglich ist, erkläre ich mich einverstanden, dass mein Gewerkschaftsbeitrag durch den Arbeitgeber (Dienstgeber) von meinem Gehalt/Lohn, meiner Lehrlingsentschädigung abgezogen wird. Ich ermächtige den Arbeitgeber, alle im Zusammenhang mit der Betragseinhebung erforderlichen personenbezogenen Daten im Sinne des DSG § 18 (1) bzw. § 7 (1) an die GPA-djp zu übermitteln. Die Beitragszahlung erfolgt mit SEPA Lastschrift-Mandat (Bankeinzug) Ich ermächtige die GPA-djp, Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, eine Rückerstattung verlangen. Höhe des monatlichen Beitrages:
EUR
monatlich
jedes Quartal
alle 2 Monate
1/2 jährlich
jährlich (Schüler-/StudentInnen, Zweitmitgliedschaft)
IBAN BIC
Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz. Nach Zusendung Ihrer Anmeldebestätigung haben Sie unter Verwendung Ihrer Mitgliedsnummer die Möglichkeit, sämtliche für Sie wichtigen Informationen wie Kollektivvertrag, Informationen zu aktuellen Themen, Aktivitäten unserer Interessengemeinschaft, etc., einzuholen. Unsere Internetadresse: www.gpa-djp.at Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Bruttogehaltes, bis zu einem Maximalbeitrag (siehe www.gpa-djp.at/mitgliedsbeitrag), der jährlich angepasst wird. Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Meine Finanzamtsbestätigung finde ich ab Ende Jänner zum Download unter www.gpa-djp.at. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Beitrittsmonat/-jahr
................................................................................................................................. Datum/Unterschrift (Diese Unterschrift gilt auch als Berechtigung für eine evtl. oben angekreuzte SEPA-Lastschrift.)
WerberIn-Mitgliedsnummer: ................................................................................. 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1, Service-Hotline: +43 (0)5 0301-301, Fax: +43 (0)5 0301-300 eMail: service@gpa-djp.at, DVR 0046655, ZVR 576439352, CID: AT48ZZZ00000006541
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mitmachen – mitreden – mitbestimmen Interessengemeinschaften Ihr Zusatznutzen ohne Extrakosten Interessengemeinschaften der GPA-djp bringen Menschen mit ähnlichen Berufsmerkmalen zusammen. Zum Austauschen von Erfahrungen und Wissen, zum Diskutieren von Problemen, zum Suchen kompetenter Lösungen, zum Durchsetzen gemeinsamer beruflicher Interessen.
lerInnen, Meister-Innen, freiberufliche ManagerInnen, AbteilungsleiterInnen, ProjektleiterInnen, ÄrztInnen, SpezialistInnen auf anderen Gebieten - kurz für FachexpertInnen und
Mit Ihrer persönlichen Eintragung in eine oder mehrere berufliche Interessengemeinschaften
für WerkvertragnehmerInnen, freie DienstvertragnehmerInnen und GewerbescheininhaberInnen ohne eigeneAngestellten
>> erhalten Sie mittels Newsletter (elektronisch oder brieflich) regelmäßig Informationen über Anliegen, Aktivitäten und Einladungen für Ihre Berufsgruppe;
für Alten-, Kranken-, BehindertenbetreuerInnen, SozialarbeiterInnen, aber auch Angestellte in sozialen Berufen
für GeschäftsführerInnen, TeamleiterInnen, KonstrukteurInnen, DirektorInnen, TechnikerInnen, Wissenschaft-
Führungskräfte
für IT-SpezialistInnen, MitarbeiterInnen bei EDV-Projekten, im Internet und neuen Medien sowie in der Telekommunikation
>> können Sie Ihre beruflichen Interessen auf direktem Weg in die Kollektivvertragsverhandlungen Ihres Branchenbereichs einbringen; >> erschließen Sie sich Mitwirkungsmöglichkeiten an Projekten, Bildungsveranstaltungen, Kampagnen, Internet-Foren und anderen für Ihre Berufsgruppe maßgeschneiderten Veranstaltungen, auch auf regionaler Ebene; >> nehmen Sie von der Interessengemeinschaft entwickelte berufsspezifische Dienstleistungen und Produkte in Anspruch (Fachberatung auf regionaler Ebene, Bücher, Broschüren und andere Materialien); >> beteiligen Sie sich an demokratischen Direktwahlen Ihrer beruflichen Vertretung auf Bundesebene sowie regionaler Ebene und nehmen dadurch Einfluss auf die gewerkschaftliche Meinungsbildung und Entscheidung.
für ErwachsenenbildnerInnen, (freie) TrainerInnen, LehrerInnen an Fachhochschulen und Privatuniversitäten, Menschen in Beratungsberufen
für AußendienstmitarbeiterInnen, ServicetechnikerInnen, mobile KrankenpflegerInnen, BaustellenleiterInnen, LeiterInnen internationaler Forschungsprojekte, ForstaufseherInnen oder KundenbetreuerInnen von Ver-sicherungen
für Menschen, die in Österreich ohne österreichische Staatsbürgerschaft leben bzw. diese erst während ihres Aufenthaltes erwerben, MitarbeiterInnen in Beratungsstellen, in Initiativen von MigrantInnen, ÖsterreicherInnen, die in einem fremden Land leben sowie Menschen, denen dieses Thema wichtig ist
für Menschen in Verkauf und Beratung (zB VerkäuferIn-
www.gpa-djp.at/interesse
nen, BankkundenbetreuerInnen, KundenbetreuerInnen, ...)
Ich möchte mich in folgende Interessengemeinschaften eintragen: IG PROFESSIONAL
IG FLEX
IG SOCIAL
IG EXTERNAL
IG IT
IG POINT-OF-SALE
IG EDUCATION
IG MIGRATION
Dieses Service ist für mich kostenlos. Frau
Herr
Titel .............................................................
Familienname .................................................................................. Vorname ....................................................................................... Straße/Haus-Nr. .............................................................................. PLZ/Wohnort................................................................................. Berufsbezeichnung. .......................................................................... Betrieb .......................................................................................... Telefonisch erreichbar....................................................................... eMail............................................................................................ ...................................................................................................... Datum/Unterschrift
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Der Weg zum Presseausweis In Ă–sterreich sind mehr Presseausweise im Umlauf als es JournalistInnen gibt. Das liegt daran, dass einige Firmen und Organisationen „Geschäftemacherei“ mit Presseausweisen machen. „Ein Presseausweis ist eine Legitimation fĂźr die AusĂźbung des Berufes“, sagt Eike-Clemens Kullmann, GeschäftsfĂźhrer des Kuratoriums fĂźr Presseausweise. Der Ausweis des Kuratoriums wird nur nach strengen Kriterien vergeben und ist daher auch bei BehĂśrden und Polizeidienststellen anerkannt - etwa, wenn es um AuskĂźnfte oder Zugang zu Tatorten geht. Das Kuratorium fĂźr Presseausweise wird von vier sozialpartnerschaftlichen Organisationen getragen: der
Der Presseausweis als Berufslegitimation
Journalistengewerkschaft in der GPA-djp, dem Verband Ă–sterreichischen Zeitungen (VĂ–Z), dem Zeitschriftenund Fachmedienverband (Ă–ZV) und dem Syndikat der Pressefotografen. Medienvertreter kĂśnnen Ausweise entweder Ăźber die jeweiligen
Organisationen beantragen oder direkt beim Kuratorium, sollten sie etwa kein Gewerkschaftsmitglied sein. Sie mßssen nachweisen, dass sie mindestens 1200 Euro pro Monat aus journalistischer Tätigkeit lukrieren und eine Strafregisterbe-
scheinigung vorlegen. Beim Bezug des Ausweises direkt beim Kuratorium ist eine einmalige Einschreibgebßhr von 50 Euro nÜtig, die Jahresgebßhr beträgt 70 Euro. Gewerkschaftsmitglieder erhalten ßber ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft zusätzlich zum Presseausweis Beratung und rechtliche Unterstßtzung. Mit abgedeckt sind auch Prozesskosten bis zu 3.000.- Euro, sollten Prozesse nicht vor dem Arbeitsund Sozialgericht zu fßhren sein. Der monatliche Beitrag inkl. Presseausweis beträgt mindestens 10 Euro. Ansprechpartner: Werner Koppatz 050301-21295 werner.koppatz@gpa-djp.at
Impressum dieses Informationsblatts
AnsprechpartnerInnen der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp
Herausgeber: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, GB Interessenvertretung Alfred-Dallinger-Platz 1, 1034 Wien
FĂźr nationale und internationale Presseausweise: 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1
8020 Graz, Karl-Morre-StraĂ&#x;e 32
GPA-djp Tirol
andreas.katzinger@gpa-djp.at
Andreas Katzinger
6020 Innsbruck, Sßdtiroler Platz 14–16
050301-301
+43 (0)5 0301-24000/ +43 (0)5 0301-24260
tirol@gpa-djp.at
Werner Koppatz DW 21295
GPA-djp Kärnten
GPA-djp Wien
05 03 01-25 000
28110 GPA-djp Vorarlberg
050301-21 000
9020 Klagenfurt, BahnhofstraĂ&#x;e 44/4
05 03 01-29 000
Hotline +43 (0)5 0301-22000
vorarlberg@gpa-djp.at
Redaktion: Franz C. Bauer, Michael Lohmeyer, Arno Miller, Judith Reitstätter Layout: GPA-djp Marketing, Jorge Rottmann Fotos: Fotolia, GPA-djp DVR 0046655, ZVR 576439352 CID: AT48ZZZ00000006541 Stand: April 2017
05 03 01-28 000
Harald Schweighofer DW
1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1
Bernhard Heinzle DW 29010
wien@gpa-djp.at
Edgar Wolf DW 21379 Ronald Rauch DW 21481
6901 Bregenz, Reutegasse 11
GPA-djp OberĂśsterreich 4020 Linz, HuemerstraĂ&#x;e 3
GPA-djp Burgenland 7000 Eisenstadt, Wiener Str. 7
GPA-djp NiederĂśsterreich
oberoesterreich@gpa-djp.at
burgenland@gpa-djp.at
Hotline +43 (0)5 0301-22000
JĂźrgen Handlbauer DW 27022
3100 St. PĂślten, Gewerkschaftsplatz 1
Mag. Elisabeth Hirschler DW 23050
GPA-djp Salzburg
niederoesterreich@gpa-djp.at
05 03 01-27 000
Hotline +43 (0)5 0301-22000
5020 Salzburg, Markus-Sittikus-StraĂ&#x;e 10
GPA-djp Steiermark
salzburg@gpa-djp.at
Besuchen Sie uns auch im Internet:
05 03 01-24 000
JĂźrgen Handlbauer DW 27022
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05 03 01-26 000
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GPA-djp Servicecenter 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 Tel.: +43 (0)5 0301-21295, Fax: +43 (0)5 0301-300 eMail: werner.koppatz@gpa-djp.at
AUFNAHMEANTRAG
Mitglieds-Nr.
PA
bzw. Antrag auf Ausstellung eines Presseausweises Vor- und Zuname PLZ, Ort, Straße Telefon-Nr. eMail Geburtsdatum
Geburtsort
Geburtsland
Staatsbürgerschaft
Ich bin bei folgendem Medium journalistisch tätig und angestellt. Ich bin bei folgendem Medium selbstständig/freiberuflich journalistisch tätig. Ich bin ständig und nicht bloß in wirtschaftlich unbedeutender Nebenbeschäftigung als freie/r Journalist/in bei folgendem/n Medium/en tätig.
Arbeitgeber/ Auftraggeber
Adresse
Einsatzbereich/ Medium
Adresse
Das Mindesteinkommen muss bei Angestellten in Tages- und Wochenzeitungen, sowie deren Nebenausgaben und redaktionellen digitalen Angeboten dem Tarifgehalt eines Redakteursaspiranten im ersten Dienstjahr von EUR 2.156,33 in dem für das Unternehmen gültigen Kollektivvertrag entsprechen, bei freien JournalistInnen 60 % davon (mindesten Euro EUR 1.293,79 monatlich). Bei Zeitschriften und Fachmedien liegen die Sätze bei EUR 1.847,65 bzw. EUR 1.108,20 monatlich.
Mein Monatseinkommen beträgt: Euro Datum:
Unterschrift des/r Antragstellers/in
Ich war/bin bereits Mitglied der folgenden Gewerkschaft des ÖGB: Jahr:
Gewerkschaft:
Sektion bzw. Fachgruppe:
Bitte versehen Sie diesen Antrag mit folgenden Beilagen: 1. Arbeitsbestätigung (Bestätigung seit wann journalistische Tätigkeit vorliegt und Funktion)
entweder • des Dienstgebers oder • des Chefredakteurs bzw. dessen Stellvertreters oder • des Redaktions- bzw. gewerkschaftlichen Vertrauensmannes und • datierte Artikel, Zeitungsausschnitte, Pressefotos, Funkmanuskripte, Videokassetten (nicht älter als sechs Monate bei Einreichung)
2. Einkommensbestätigung (entweder zusätzlich zur Arbeitsbestätigung oder eingeschlossen in die Arbeitsbestätigung; Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate bei freien Journalisten) entweder • des Arbeitgebers oder • des Chefredakteurs bzw. dessen Stellvertreters oder • des Redaktions- bzw. gewerkschaftlichen Vertrauensmannes • Bei freien Journalisten: datierte Unterlagen über Honorarauszahlungen, Steuererklärungen (mit Stempel des Steuerberaters), Bankauszüge oder sonstige geeignete Nachweise; nicht älter als sechs Monate.
3. Bei freien Pressefotografen: Gewerbeschein
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bitte wenden!
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An das Kuratorium für Presseausweise Alfred-Dallinger-Platz 1 1030 Wien
Ich beantrage die Ausstellung eines Presseausweises über die Mitgliedschaft bei der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp auf Grundlage der umseitig gemachten Angaben.
Ich bin in der folgenden Funktion journalistisch tätig:
ChefredakteurIn ChefredakteurIn-Stellv. ChefIn vom Dienst Leitende(r) RedakteurIn RessortleiterIn
BildredakteurIn selbständig tätige(r) PressefotografIn RedakteursaspirantIn journ. tätige(r)
(AbteilungsleiterIn) RedakteurIn
RedaktionssekretärIn freie(r) journ.
Online-RedakteurIn MitarbeiterIn sonstige:
RegisseurIn in ständiger Kameramann journalistischer GrafikerIn Tätigkeit PressereferentIn techn. RedakteurIn/LayouterIn ReporterIn FotoreporterIn Fotodesigner/in
Ich verpflichte mich, im Falle einer Genehmigung des von mir beantragten Ausweises diesen unverzüglich an das Kuratorium zurückzustellen, wenn die in diesem Antrag von mir angegebenen Voraussetzungen nicht mehr zutreffen. Ich bin mit der EDV-mäßigen Verarbeitung meiner Daten für interne Zwecke einverstanden.
Ich beantrage ein Autopresseschild (EUR 20,--) Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt: 1. Passbild (35x45 mm) 2. Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises oder des Reisepasses 3. Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate
Datum
Unterschrift des/r Antragstellers/in
Undeutlich oder unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht behandelt werden. Auf die Erteilung eines Presseausweises besteht kein Rechtsanspruch.
Entscheidung des Kuratoriums für Presseausweise: Antrag angenommen Antrag abgelehnt, weil
Antrag angenommen vorbehaltlich
Datum:
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