WUSSTEN SIE, … dass der Kollektivvertrag (KVA) nicht vom Himmel fällt? für Außendienst MitarbeiterInnen … dass im Kollektivvertrag (KVA) Ihr monatliches Mindestentgelt erhöht wurde? Sie profitieren davon, die Erhöhungen kommen auch bei allen Sonderzahlungen zum Tragen. Das bringt Ihnen bares Geld!
… warum Sie Anspruch auf Ausgleich des Provisionsentgangs haben? Weil dies der KVA regelt, Sie erhalten für Ihren Urlaub, für die Feiertage und den Krankenstand eine Verdienstentgangsentschädigung. Das trägt zu Ihrem persönlichen Wohlstand bei!
… warum Sie als Elternteil eine Kinderzulage erhalten? Weil dies nur im KVA verankert ist, eine willkommene Sozialleistung, deren Erhöhung auch in den KVA-Verhandlungen durchgesetzt werden konnte.
… dass Ihre Angehörigen, für den Fall Ihres Verunglückens, KVA-Ansprüche auf zusätzliche finanzielle Unterstützung haben?
… dass im KVA bei Pensionsantritt eine zusätzliche Abfertigung und für ältere Beschäftigte erhöhte Kündigungsfristen geregelt sind?
… dass Ihnen eine Provisionsfortzahlung auch über das Ende des Dienstverhältnisses zusteht? Weil der KVA die Provisionszahlung nach Auflösung des Dienstverhältnisses festschreibt.
… warum Sie Anspruch auf Sonderurlaub haben? Weil der KVA festlegt, dass Sie zB bei Eheschließung oder Wohnungswechsel bezahlte Freizeittage bekommen.
… warum Sie Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen? Weil diese nur im Kollektivvertrag (KVA) geregelt sind. Nur die Gewerkschaft ist für deren Erhaltung zuständig.
… warum wir aufzeigen woher alle diese Ansprüche kommen?
Weil der Kollektivvertrag jährlich NEU verhandelt werden muss! Weil die Vorteile aus dem KVA gesichert und ausgebaut gehören! Weil die Gewerkschaft auch Sie braucht, um dabei erfolgreich zu sein!
Ihr BetriebsRAT
Kollektivvertrag Außendienst (KVA) Wo bekommen Außendienstbeschäftigte bare Geldleistungen durch ihre Gewerkschaft? Absicherung durch Ausgleich des Provisionsentganges und jährliche Erhöhung der Mindesteinkommen 1.) Sie profitieren von Ansprüchen aus dem Kollektivvertrag und erhalten für Ihren Urlaub, für die Feiertage und den Krankenstand einen Ausgleich des Provisionsentganges! 2.) Beispiel Mindesteinkommen im Kollektivvertrag Außendienst (KVA), Herbert L, Eintritt 2003 Jahr
Einstufung
Mindesteinkommen
2003
Stufe 1
EUR 1.140,–
2013
Stufe 3
EUR 1.528,51
Erhöhung/Prozent + 30 %
Ihre GPA-djp hat für Herbert L. innerhalb von 10 Jahren die Steigerung des Mindesteinkommens von 30 % erreicht bei einer Steigerung des Preisindexes von insgesamt 20,3 %!
Sonderzahlungen Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist nur in Kollektivverträgen geregelt und nicht etwa im Gesetz. Nur die Gewerkschaft ist für deren Erhaltung zuständig!
Weitere Ansprüche nur aus dem KVA: • Die Einrechnung von Vordienstzeiten in den Mindestgehaltstafeln bringt bares Geld. • Regelungen für längere Kündigungsfristen, sollte mal alles schief gehen. • Kinderzulage Die Gewerkschaft bringt Ihnen bares Geld! Durchschnittlich einige tausend Euro mehr pro Jahr, allein aus den Bereichen Mindesteinkommen, Werbungskosten und Provisionsverdienstentgang. Dem gegenüber steht eine Mitgliedschaft. Eine Investition, die sich lohnt!
Ihr BetriebsRAT