GEO Radwandern hoch³

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Grafschaft Bentheim Tourismus

Grafschaft Bentheim Tourismus e.V.

Grafschafter Fietsentour

van-Delden-Straße 1-7, 48529 Nordhorn Tel. 05921 96 11 96, Fax 05921 96 11 97 tourismus@grafschaft.de, www.grafschaft-bentheim-tourismus.de

Emsland Touristik GmbH

Emsland-Route

Tourismusverband Osnabrücker Land e.V.

GartenTraum-Tour Osnabrücker Land

Ordeniederung 2, 49716 Meppen Tel. 05931 44 22 66, Fax 05931 44 36 44 info@emsland.com, www.emsland.com

Krahnstraße 52/53, 49074 Osnabrück Tel. 0541 95111-95, Fax 0541 95111-20 service@osnabruecker-land.de, www.osnabruecker-land.de

(c) www.pro-t-in.de

(Ab dem 01.05.2013 an der Herrenteichsstraße 17-18, 49074 Osnabrück)

Radwandern hoch Grafschafter Fietsentour Emsland-Route GartenTraum-Tour Osnabrücker Land

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Gartenträume, Flusserlebnisse, Kunst-Wege, Geschichte(n): Die GEO-Region ist natürlich grün, überraschend facettenreich und radtouristisch exzellent aufgestellt. „GEO“ umfasst die Landkreise Grafschaft Bentheim, Emsland und Osnabrücker Land und bündelt damit den touristischen Erlebnisreichtum gleich dreier Urlaubsregionen im Nordwesten Deutschlands in direkter Nachbarschaft zu den Niederlanden.

Radwandern hoch Mehr als 6.000 Kilometer gut ausgebauter und ausgezeichnet ausgeschilderter Rad- und Wanderwege prägen die Region. Nicht umsonst profilierte sich der Landkreis Grafschaft Bentheim als fahrradfreundlichster Kreis Niedersachsens; das Emsland gilt vielen Reisenden als erste Adresse für wunderschöne Rad-

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wanderungen mit exzellentem Service und das Osnabrücker Land begeistert neben Radlern auch, gemeinsam mit dem Emsland, Wanderer.

Hier rollt das Rad! – Und hier lassen sich tolle Er“fahr“ungen sammeln: Natur pur auf Schritt und Tritt, Kunst und Kultur „outdoor“ und „inside“, Technik spektakulär inszeniert, Familien-Freizeit im Ferienpark.

Natur pur Natürlich führen die rund 6.000 Kilometer Radwanderwege meist abseits der befahrenen Straßen durch die wunderschönen Flusslandschaften von Vechte, Ems und Hase. Wälder und Wiesen wechseln mit beschaulichen Dörfern und quirligen Städten, mal säumen Heide und Moor, mal Burgen und Schlösser die Routen, mal Gärten und Parks, Mühlen und Großsteingräber. Kilometerweit streift der Blick über das flache Land, Kirchtürme erheben sich als Wegmarken am Horizont.

Flussufer und Waldränder geben den Blick frei auf besondere Schauspiele der Natur; insgesamt selten gewordene Tier- und Pflanzenarten sind hier vielerorts heimisch und können mit etwas Glück und Geduld entdeckt werden.

parke Deutschlands, ist die einzigartige Welt des Moores hautnah erlebbar.

In jeder Hinsicht „herausragend“ sind die beiden Naturparke in der GEORegion: Als erster deutscher Naturpark wurde TERRA.vita in das Europäische Geopark-Netzwerk aufgenommen. Der Natur- und Geopark dokumentiert 300 Millionen Jahre Erdgeschichte – lückenlos und überaus spannend. Im Internationalen Naturpark Bourtanger Moor – Bargerveen, einem der jüngsten Natur-

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Technik on top

Kunst und Kultur

Familien, Ferien, Freizeit

Auf einen Blick

In der üppig grünen Kulturlandschaft setzen technische Ausstellungen wie das Tuchmacher Museum in Bramsche, das Erdöl-Erdgas-Museum Twist und die Ausstellungen zur Textilkultur und -geschichte in Nordhorn kontrastreich Akzente.

Landwirtschaftliche Höfe mit prachtvollen Giebeln zeugen von einer reichen bäuerlichen Kultur; Burgen, Schlösser und Herrensitze verweisen auf die wechselvolle Geschichte der Region, die mit der imposanten Burg Bentheim, dem barocken Jagdschloss Clemenswerth und Schloss Ippenburg über drei vollkommen unvergleichbare, herausragende Anlagen verfügt. Besondere Installationen wie die grenzüberschreitende „kunstwegen-Route“ mit über 80 Kunstwerken entlang der Vechte, das historische Ausstellungszentrum Kalkriese und das weit über die Region hinaus bekannte Felix-Nussbaum-Haus in Osnabrück stehen beispielhaft für die lebendige Kunst- und Kulturszene im „GEO-Dreieck“.

GEO – diese drei Buchstaben stehen nicht zuletzt für familienfreundliche Angebote. Drei Ferienzentren sowie zahlreiche mit dem Etikett „familienfreundlich“ ausgezeichnete Übernachtungsbetriebe, Ferienhöfe und Freizeiteinrichtungen, wie der Osnabrücker Zoo und der Tierpark Nordhorn, bieten Familien nahezu alles, was das Herz begehrt.

Drei Regionen, die mit einem Netz an Radwegen zu „einem“ Radlerparadies werden. Ob auf der Kombitour „Fluss³“ oder den einzelnen Strecken der jeweiligen Landkreise – auf ausgeschilderten Routen wird mit dem Fahrrad die GEORegion entdeckt.

Und die Meyer Werft im emsländischen Papenburg ist ein überregional bekannter Besuchermagnet, in dessen Schatten Radwanderer im Vorbeifahren dem jeweils neuesten Luxusliner hautnah begegnen.

Dass Deutschlands größter Ferienpark mit über 4.700 Betten, das Ferienzentrum Schloss Dankern, genauso in der GEO-Region angesiedelt ist wie das 1.785 Betten zählende Roompot Ferienresort Bad Bentheim kann kein Zufall sein…

Landkreis Emsland

Osnabrücker Land

Grafschaft Bentheim

Kombitour „Fluss³“

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Grafschafter Fietsentour – Rad-Rundreise im Land der Ritter

Wer das Land der Ritter und Grafen durchstreifen, auf dem Weg durchs Moor der Kunst begegnen oder zwischen Wacholder und Heide seine Seele baumeln lassen möchte, findet auf der „Grafschafter Fietsentour“ genau, was er (oder sie) sucht: Die etwa 220 Kilometer lange Rundtour führt an alle sehenswerten Orte und Plätze der Grafschaft und ist als mehrtägige Radreise mit Tagesetappen von rund 50 Kilometern bequem zu meistern. Für Tagesausflüge eignen sich besonders die 25 Rundrouten mit einer Länge von jeweils 25 bis 50 Kilometern, die von der Hauptroute abzweigen.

Grafschaft Bentheim Tourismus

Durch Wald und Tal, Bad Bentheim – Nordhorn (27 km) Die erste Etappe auf der Hauptroute der Grafschafter Fietsentour führt über das Kurzentrum Bad Bentheim durch den Bentheimer Wald nach Schüttorf und von dort durch das Vechtetal bis nach Nordhorn. Erlebenswert: der Tierpark Nordhorn oder eine Bootsfahrt um die Vechteinsel. Von Kunst und Kanälen, Nordhorn – Emlichheim/ Ringe (60/55 km) Vom Vechtesee in Nordhorn geht es entlang der Kanäle über Lohne bis zum Stiftsbereich in Wietmarschen und weiter bis zur Windmühle Georgsdorf. Sehenswert: Kunstwerke säumen den Weg zum nächsten Etappenziel Emlichheim (oder Ringe). Moore, Heide, „Berge“, Emlichheim/Ringe – Uelsen (50 km) Durch ausgedehnte, ehemalige Moorgebiete führt

Buchungs-Hotline >> Grafschaft Bentheim Tourismus e.V. Tel. 05921 96 11 96

Inklusivleistungen: die Route hinein in die Heidelandschaften der Niedergrafschaft bis nach Wilsum mit seiner malerischen Wassermühle. Weiter geht es durch die „Wilsumer Berge“ zum Zielort Uelsen. Erlebenswert: Bronzezeithof und Waldfreibad. Burgruine und Herrenhäuser, Uelsen – Nordhorn (47 km) Vorbei am Aussichtsturm auf dem Lönsberg bis zum idyllischen Ort Herrlichkeit Lage mit Burgruine und Herrenhäusern, windet sich die Route durch das Vechtetal und über den „Grenzpad“ nach Nordhorn. Sehenswert: Mühlenkolk (Neuenhaus) und Mühlenpark (Veldhausen). Von Venn zu Venn, Nordhorn – Bad Bentheim (40 km) An der niederländischen Grenze, entlang des Naturschutzgebietes „Syenvenn“ bis hoch zur Windmühle in Gildehaus, führt diese Etappe. Weiter geht es durch den „fürstlichen Wald“, vorbei am Kloster Bardel zurück nach Bad Bentheim. Erlebenswert: die Seenplatten des „Gildehauser Venns“ und die Burg Bentheim.

• 5 Übernachtungen mit Frühstück in guten Hotels • 1 Radwanderkarte „Grafschafter Fietsentour“ pro Zimmer • 1 Reisehandbuch „Grafschaft Bentheim“ pro Zimmer • 5 Tourenvorschläge • Reisepreissicherungsschein • Eintrittsgutschein für die Burg Bentheim • Reiseinformationen

Zusatzleistungen: • Halbpension • Gepäcktransfer • Leihfahrrad • Verlängerungsnacht • Einzelzimmerzuschlag • Lunchpaket

TIPP

Termin: ganzjährig

Die Grafschaft Bentheim startet jedes Jahr am ersten Sonntag im April mit einer großen Sternfahrt, dem „Grafschafter Anfietsen“, in die neue Fahrradsaison.

ab

229 €

pro Person im Doppelzimmer

Einzelzimmer-Zuschlag: auf Anfrage Buchbar bei: Grafschaft Bentheim Tourismus e.V.

Grafschafter Anfietsen!

www.grafschafter-anfietsen.de

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Einfach mal durchatmen, in die Pedale treten und den Alltag hinter sich lassen: Die 300 Kilometer lange „Emsland-Route“ macht´s möglich: Idyllische Flussauen wechseln mit ausgedehnten Wäldern, Felder und Wiesen mit Moor und Heide. Die abwechslungsreiche Landschaft steckt voller historischer Kleinode: Wind- und Wassermühlen liegen am Weg, farbenfrohe Kräuter- und Bauerngärten säumen die Strecke. Imposante Schlösser und Herrenhäuser ragen genauso aus der Kulisse wie reich verzierte Fachwerkgiebel und Kirchen. Faszinierend sind die steinzeitlichen Großsteingräber und geheimnisvollen Moore. Technisch Interessierte besuchen die Meyer Werft, das Emsland Moormuseum mit dem riesigen „Mammut“ Tiefpflug und Europas größte Pflanzenzuchtanlage „Emsflower“.

Emsland-Route – unsere Beste!

Buchungs-Hotline >> Emsland Touristik GmbH Tel. 05931 44 22 66

Inklusivleistungen:

Radeln am Fluss, Meppen – Papenburg (68 km) Durch die wunderschöne Flusslandschaft der Ems führt diese erste Etappe; gleichzeitig ein Streifzug durch die Schifffahrtsgeschichte der Region, die in der Schifferstadt Haren ebenso lebendig ist wie in Papenburg. Erlebenswert: Schifffahrtsmuseum Haren, Meyer Werft und Von-Velen-Anlage. Über den Hümmling, Papenburg – Sögel (37 km) Vorbei an Wäldern und Mooren geht es auf den waldreichen Hümmling, wo steinzeitliche Großsteingräber im Schatten hoher Bäume „ruhen“. Am Etappenziel, in Sögel, treffen sie auf einen besonderen, barocken Schatz. Sehenswert: Schloss und Park Clemenswerth. Unterwegs ins südliche Emsland, Sögel – Freren (63 km) Felder und Wiesen säumen die Strecke durch das Hasetal. Über die alte Burgmannsstadt Haselünne führt

die Route tief in das südliche Emsland hinein bis nach Freren. Erlebenswert: die traditionsreichen Brennereien Rosche, Heydt und Berentzen sowie der Wacholderhain Haselünne. Kulturlandschaft mit Charme, Freren – Emsbüren (67 km) Die bäuerliche Kulturlandschaft des südlichen Emslandes mit ihren historischen Giebeln und zahlreichen Bauernhofcafés versprüht ihren besonderen Charme. Sehenswert: der Heilkräutergarten am Heimathof, EmsFähre und Enking´s Mühle. Städte am Wasser, Emsbüren – Meppen (58 km) In unmittelbarer Nachbarschaft zur Ems radelt es sich gemütlich und abwechslungsreich Richtung Norden: Ein Abstecher in die Innenstadt von Lingen ist ein „Muss“. Erlebenswert: Die „Stadt der Kivelinge“ entpuppt sich als moderne Einkaufsmetropole mit Flair, Zielort Meppen am Zusammenfluss von Ems und Hase als bezaubernde Stadt am Wasser.

• 5 Übernachtungen mit Frühstück in Komfort-Hotels • freier Eintritt in ein Emslandmuseum nach Wahl • 1 Radwanderkarte „Emsland-Route“ pro Zimmer • Reiseinformationen

Zusatzleistungen: • Gepäcktransfer (5 Etappen) • Halbpension (5 x 3-Gang-Menü) • Leihfahrrad (Tourenrad o. Pedelec, 6 Tage) • Verlängerungsnacht in Meppen • Reiseschutzversicherung Termin: ganzjährig

ab

239 €

pro Person im Doppelzimmer

Einzelzimmer-Zuschlag: 70 € Buchbar bei: Emsland Touristik GmbH

Bitte vormerken: Emsland Anradeln!

Von allen Orten im Emsland aus geht es auf geführten Touren zu einem gemeinsamen Treffpunkt. Dort findet das „Anradelfest“ statt (zumeist am letzten Aprilsonntag). www.emsland-anradeln.de www.emsland-route.de

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Die GartenTraum-Tour ist eine Premium-Radtour im Osnabrücker Land: Auf gut ausgeschilderten Fahrradwegen führt sie über 169 Kilometer durch die landschaftlich und kulturell abwechslungsreiche VarusRegion – von Garten zu Garten. Dabei bietet die Gartenvielfalt nahezu alles, was sich zum Thema „Garten“ denken lässt: Von kleinen Gartenträumen bis hin zu großen Parks und Schlossgärten ist alles dabei. Traditionsreiche Bauerngärten, imposante Schlossgärten, Friedensgarten und Rosenkranzgarten – so unterschiedlich die Namen, so verschieden die Anlagen, jede ein kleines Paradies. 37 Gärten liegen direkt an der Route, die Tagesetappen sind bewusst kurz gewählt, so dass genügend Zeit für die Gartenbesichtigungen bleibt. Pro Privat-Garten sollte etwa eine Stunde Zeit eingeplant werden.

GartenTraum-Tour – Liebhaber-Route zwischen Hase und Hunte

Buchungs-Hotline >> Tourismusverband Osnabrücker Land e.V. Tel. 0541 95111-95

Inklusivleistungen: Nah am Wasser gebaut, Bramsche – Alfsee – Bramsche (ca. 36 km) Die „Wasser“-Etappe ist ebenso abwechslungs- wie erlebnisreich: Vom Bramscher Tuchmacher Museum aus führt sie um den Alfsee herum zum Rosenkranzgarten der Kommende Lage in Rieste. Es folgen Bauerngärten, der Naturgarten am Alfsee und ein Erlebnisgarten mit Heckenlabyrinth. Sehenswert: die 15 von Rosen umrankten Bildstöcke in Rieste. (Aus)Grabungen, Bramsche – Hunteburg (ca. 38 km) Weiter geht‘s Richtung Mittellandkanal – Museum und Park Kalkriese machen am Fuß des Kalkrieser Berges auf großem Terrain Zusammenhänge zwischen Landschaft und Varusschlacht deutlich. Dann führt die Tour ins Moor. Erlebenswert: der Bauerngarten der Venner Mühleninsel und das Eisenzeithaus. Schlossgärten, Hunteburg – Bad Essen (ca. 32 km) Durch das Moor geht es nach Bohmte, dann werden

die Schlösser Hünnefeld und Ippenburg in Bad Essen erreicht; ihre großartigen Parks sind zu festen Gelegenheiten für Besucher geöffnet. Bauerngärten liegen am Weg. Sehenswert: der historische Marktplatz von Bad Essen. Ausgezeichnete Gärten, Bad Essen – Wallenhorst (ca. 30 km) Am Mittellandkanal entlang führt die Route über das Wiehengebirge nach Belm. Ein mit Naturschutzpreisen ausgezeichneter Garten liegt an der Strecke. Erlebenswert: der Staudengarten der Belmer Integrationswerkstatt. Gartenthemen – Themengärten, Wallenhorst – Bramsche (30 km) Von Wallenhorst-Rulle aus werden das Arboretum (botanischer Garten) am Piesberg sowie der Friedensgarten in Wallenhorst und dann Achmers Bauerngarten im Zielort Bramsche angesteuert. Sehenswert: der 34 Meter hohe Mammutbaum am Piesberg.

• 5 Übernachtungen mit Frühstück vom Buffet (2 x 4-Sterne-Hotel mit Schwimmbad, 3 x gutbürgerliches Landhotel / Gasthof) • Eintritt Tuchmacher Museum Bramsche (montags geschlossen) • Eintritt Varusschlacht im Osnabrücker Land-Museum und Park Kalkriese • 1 Radwanderkarte „Osnabrücker Land“ pro Zimmer • 1 x Pannenset pro Gruppe • inkl. Kurtaxe • Reiseinformationen

Zusatzleistungen: • Gepäcktransport • Leihfahrrad Festivaltermine Schloss Ippenburg in Bad Essen 2013: 13.- 14. April Narzissenfest; 20.+21., 27.+28. April, 4.+5. und 11.+12. Mai Tulpenschauwochenenden; 20.- 23. Juni Gartenlust & Landvergnügen; 14.-15. September Ländliches Herbstfest

Termin: in der Gartensaison

ab

269 €

pro Person im Doppelzimmer

Einzelzimmer-Zuschlag: 98 € Buchbar bei: Tourismusverband Osnabrücker Land e.V.

TIPP Der beliebte alljährliche GartenTraum-Sonntag findet 2013 am 30. Juni statt. Alle Infos finden Sie rechtzeitig unter www.gartentraumtour.de 1 0 /1 1


Buchungs-Hotlines >> Grafschaft Bentheim Tourismus e.V., 05921 96 11 96 Emsland Touristik GmbH, 05931 44 22 66 Tourismusverband Osnabrücker Land e.V. , 0541 95111-95

Fluss ³ -Tour – Durch GEO an Hase, Ems und Vechte Aller guten Dinge sind drei: Die Fluss³Tour verknüpft die Wasserwege in der GEO-Region zu einer ungewöhnlichen Radwanderung. Meist nur einen Steinwurf vom Wasser entfernt führt die abwechslungsreiche Route durch lebhafte Städte, bietet Einblicke in unterschiedlich geprägte Kulturlandschaften, lässt beim Radeln über Land die Weite der Region erahnen und ermöglicht in urwüchsigen Uferbereichen hautnahe Begegnungen mit der Natur. Auch Flüsse und ihre nahe Umgebung haben eine „Persönlichkeit“ – die Fluss³-Tour macht sie erfahrbar: Zwischen Osnabrück und Bad Bentheim erwartet die Radwanderer ein Kaleidoskop überraschender Perspektiven auf drei Regionen am Wasser.

Inklusivleistungen:

Grafschaft Bentheim Tourismus

Stolze Häuser: Osnabrück – Bramsche (25 km) Aus der Stadt des Westfälischen Friedens mit ihren stolzen Patrizierhäusern und schönen Fachwerkbauten führt die erste Etappe in die Tuchmacherstadt Bramsche – die Hase begleitet die Radwanderer auf ihrem Weg. Ein Besuch im Tuchmacher Museum rundet die Tour ab. Imposante Giebel: Bramsche – Quakenbrück (55 km) Die „heimliche Hauptstadt des Artlandes“ erreichen die Radwanderer auf ihrer zweiten Etappe. Die traditionsreiche Altstadt ist geprägt von giebelständigen Fachwerkhäusern. Das Artland selbst ist für seine Vielzahl an imposanten Fachwerkgiebeln und geschlossenen Hofanlagen weithin bekannt. Natürliche Ufer: Quakenbrück – Haselünne (55 km) Noch einmal ist das blaue Band der Hase der Wegweiser, wenn die Reisenden das Emsland erreichen und

• 5 Übernachtungen mit Frühstück in guten Hotels • 1 Radwanderkarte „Grafschafter Fietsentour“ pro Zimmer • 1 Radwanderkarte „Hase-Ems-Tour“ pro Zimmer • Reiseinformationen durch das Hasetal die alte Kornbrennerstadt Haselünne ansteuern. Nahe der alten Burgmannsstadt liegt der größte zusammenhängende Wacholderhain Deutschlands. Quirlige Flüsse: Haselünne – Lingen (Ems) (55 km) Von der Hase geht es heute an die Ems. Der kleinste Strom Deutschlands windet sich durch Wälder und Wiesen; mit Lingen erwartet die Radwanderer die Kulturund Shoppingmetropole des Emslandes. Fürstliche Wälder: Lingen (Ems) – Bad Bentheim (60 km) Das Emsland hinter sich lassend, fahren die Radler heute von der Ems an die Vechte in die Grafschaft Bentheim und kommen nach einer echten „Landpartie“ in die Kurstadt Bad Bentheim mit ihrer mittelalterlichen Burg und „fürstlichen Wäldern“.

Zusatzleistungen: • Gepäcktransfer (5 Etappen) pro Person: 1 Person: 112,- € , 2 Personen: 72,- € , 3 Personen: 59,- €, 4 Personen: 52,- € , ab 5 Personen: 48,- € • Halbpension (5 x 3-Gang-Menü) pro Person: 100,- € • Verlängerungsnacht in Bad Bentheim pro Person: auf Anfrage • Reiseschutz: Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Gesamtreisepreis.

Termin: ganzjährig

ab

239 €

pro Person im Doppelzimmer

Einzelzimmer-Zuschlag: 90 € Buchbar bei: Grafschaft Bentheim Tourismus e.V., Emsland Touristik GmbH, Tourismusverband Osnabrücker Land e.V.

Fluss³ - fit Etappen:

Osnabrück - Quakenbrück (75 km) Quakenbrück - Meppen (75 km ) Meppen - Nordhorn (75 km) Nordhorn - Bad Bentheim (25 km) Inklusivleistungen: • 5 Übernachtungen mit Frühstück • Eintritt BadePark in Bad Bentheim • Kartenmaterial • Reiseinformationen

ab 249 € pro Person im Doppelzimmer Weitere Informationen finden Sie auf www.geo-region.de. 1 2 /1 3


Urlaub³ – HIER stimmt der Service: Radurlaub rundum sorglos – GEO macht´s möglich: Zahlreiche Serviceleistungen, wie Gepäcktransfer, Fahrradverleih und fahrradfreundliche Unterkünfte, gewähren Radurlaubern in der Region freie Fahrt und schnelle Hilfe, wenn der Weg zu weit oder der Reifen platt ist – individuell, flexibel, verlässlich. Erfahren Sie mehr über alle ServiceLeistungen unter www.geo-region.de.

Reisebedingungen Sehr geehrter Gast, wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie – nachstehend „Reisender“ genannt - mit dem Anbieter der jeweiligen Pauschale als Reiseveranstalter, nachstehend „RV“ abgekürzt, abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der beteiligten Reiseveranstalter in diesem Prospekt bzw. den entsprechenden Pauschalangeboten im Internet. Sie gelten nicht für die sonstigen Pauschalangebote der Anbieter sowie für die Vermittlung fremder Leistungen der Beteiligten Anbieter (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen bzw. deren Vermittlung. 1. Anbieter der Pauschalen; Geltungsbereich dieser Reisebedingungen; Stellung der Anbieter 1.1. Anbieter der jeweiligen Pauschale und Vertragspartner des Kunden im Buchungsfalle ist ausschließlich der beim jeweiligen Pauschalangebot bezeichnete Anbieter als Reiseveranstalter. Ausschließlich mit diesem kommt im Buchungsfall der Reisevertrag zu Stande. 1.2. Die vorliegenden Reisebedingungen gelten jedoch, soweit rechtswirksam vereinbart, für alle Reiseverträge, die im Buchungsfall mit dem jeweiligen Anbieter als Reiseveranstalter abgeschlossen werden. 1.3. Erfolgt die Buchung eines Pauschalangebots nicht beim jeweiligen Anbieter selbst, sondern bei einem der anderen Anbieter oder einer sonstigen Buchungsstelle, so haben diese anderen Anbieter bzw. die Buchungsstellen ausschließlich die Stellung eines Reisevermittlers, soweit sie nicht nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erwecken, die vertraglich vorgese-henen Reiseleistungen als eigene zu erbringen. 1.4. Den Anbietern der Pauschalangebote bleibt es vorbehalten, im Einzelfall mit dem Kunden Vereinbarungen zu treffen, welche die vorliegenden Reisebedingungen ergänzen oder davon abweichen. 2. Vertragsschluss 2.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des Reisenden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen. b) Die vom RV geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. c) Reisemittler und Buchungsstellen, sind vom RV nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich zugesagten Leistungen des RV hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. d) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden. e) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. f) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Kunde dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende drei Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Reisenden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Reisenden nicht zugeht. c) Unterbreitet der RV auf Wunsch des Reisenden ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des RV an den Reisenden. In diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung des RV (die jedoch im Regelfall erfolgt) bedarf, zu Stande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweite-rungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Reiseleistungen annimmt. 2.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein OnlineBuchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert. b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. d) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. e) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht. f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim Reisenden zu Stande. g) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Reisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Der RV wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-MailAnhang, Post oder Fax übermitteln.

3. Anzahlung/Restzahlung 3.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung oder Annahme eines Angebots des RV) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 20% des Reisepreises. 3.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann, 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 3.3. Abweichend von den Regelungen in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt die Übergabe eines Sicherungsscheins als Voraussetzung für die Zahlungsfälligkeit, a) wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- nicht übersteigt. b) oder wenn der RV eine juristische Personen des öffentlichen Rechts ist, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist und die somit nach der gesetzlichen Bestimmung des § 651k Abs. (6) Ziffer 3 BGB nicht zur Durchführung der gesetzlichen Kunden-geldabsicherung und damit nicht zur Übergabe eines so genannten Sicherungsscheins verpflichtet. c) oder wenn das Pauschalangebot keine Beförderung zum Ort der Erbringung der Pauschale Reiseleistungen und/oder zurück enthält und abweichend von Ziffer 3.1 und 3.2 vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung zum Aufenthaltsende zahlungsfällig ist. 3.4. Ist der RV zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und leistet der Reisende Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten. 4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung 4.1. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. 4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden steht dem RV Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen des RV wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind: a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60% e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises 4.3. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 4.4. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, dem RV nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. 4.5. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.6. Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann der RV, ohne dass ein Rechtsanspruch des Reisenden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 15,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen. 5. Obliegenheiten des Reisenden, (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist) 5.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüg-

lich dem RV anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unter-kunftsbetrieb ist nicht ausreichend. 5.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV bzw. seine Beauftragten eine Ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 5.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die fristwahrende Geltendmachung durch den Reisenden unverschuldet unterbleibt. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. 6. Haftungsbeschränkung 6.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der RV für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der RV haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots des RV sind und für den Reisenden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.). c) Die Haftung des RV aus dem Vermittlungsverhältnis bei Vermittlungen nach a) und b) bleibt hiervon unberührt. 7. Rücktritt des RV wegen Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindesteilnehmerzahl 7.1. Der RV kann, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nichterreichen einer ausgeschrieben oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. 7.2. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung zu verweisen. 7.3. Der RV ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. 7.4. Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 8.1 bezeichneten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist der RV verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären. 7.5. Im Falle eines Rücktritts des RV wegen Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Reisende die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise verlangen, soweit der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Mitteilung des RV über die Absage der Reise diese gegenüber geltend zu machen. Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich vollständig zurück. 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 8.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des RV die Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eine Kündigung des

Reisevertrages kann nach den vorstehenden Grundsätzen insbesondere dann erfolgen, wenn der Reisende seinen besonderen Obliegenheiten dieser Reisebedingungen nicht nachkommt. 8.2. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der RV wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 10. Verjährung 10.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 10.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung 11.1. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können den RV ausschließlich an seinem Sitz verklagen. 11.2. Für Klagen des RV gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. -------------------------------------------------------------------© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart, 2004 – 2013 -------------------------------------------------------------------Anbieter der Pauschalangebote und Reiseveranstalter sind, wie beim jeweiligen Angebot bezeichnet: 1. Grafschaft Bentheim Tourismus e.V. Geschäftsführerin Ruth Diekel Amtsgericht Osnabrück, Vereinsregisternr. 130511 Van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn, Tel. 05921-961196, Fax 05921-961197 Email: tourismus@grafschaft.de, www.grafschaft-bentheim-tourismus.de 2. Emsland Touristik GmbH Geschäftsführer: Uwe Carli Amtsgericht Osnabrück, HRB 120675 Ordeniederung 2, 49716 Meppen, Tel. 05931-442266; Fax 04931-443644 E-Mail: info@emsland.com, www.emsland.com 3. Tourismusverband Osnabrücker Land e.V. Geschäftsführer: Oliver Mix Amtsgericht Osnabrück VR 2346 Krahnstr. 52/53, 49074 Osnabrück, Tel. 05 41 - 95 111 0 , Fax 05 41 - 95 111 22 Email: team@tvosl.de, www.osnabruecker-land.de

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