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Massnahmen für den Umbau des Elektrizitätssektors mit Gewährleistung der Versorgungssicherheit

Massnahmen für den Umbau des Elektrizitätssektors mit Gewährleistung der Versorgungssicherheit

- Anpassung der Richtwerte für den Ausbau der erneuerbaren Energien (ausser Wasserkraft) auf 38 TWh/a bis 2035 im Schweizer Energiegesetz (EnG) und Einführung eines Impulsprogramms für einen beschleunigten Ausbau der Solarenergie mitsamt Organisation von Umschulungen, um einen Fachkräftemangel zu verhindern.

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- Höhere Anforderungen an die effiziente Energienutzung mit Fokus auf die Wintereffizienz und mit dem Ziel, die heute brachliegenden Effizienzpotenziale von etwa einem Drittel des Stromverbrauchs zu nutzen: Auf ineffiziente Anwendungen wie elektrische Direktheizungen sowie auf unnötige Anwendungen und Betriebe ohne Nutzen wie nächtelange Schaufensterbeleuchtungen und Standby-Verbräuche sind zu verzichten. Ältere ineffiziente Geräte, Elektromotoren und Beleuchtungsanlagen, die weiterhin benötigt werden, sind zu ersetzen.

- Gezielte Förderung12 von PV-Anlagen mit Fokus auf Winterertrag (Anlagen auf Dächern und Infrastrukturbauten in den Alpen und an geeigneten Fassaden) und Verteilung der Produktionsspitzen auf den ganzen Tag (Ost-WestAusrichtung).

- Gezielte Förderung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen sowie Verkehrsinfrastrukturen inkl. Überdachung von Parkplätzen. - Aufbau eines Netzes von Anlagen, die aus Strom Kraftstoff herstellen können – und gegebenenfalls auch aus Kraftstoff wiederum Strom, um als Backup bei allfälligen Versorgungsengpässen eingesetzt werden zu können. Der mit Elektrolyseuren oder Brennstoffzellen hergestellte Wasserstoff (oder Methan/Methanol als Folgeprodukte) kann im Hochtemperaturbereich sowie im Schwer- und Flugverkehr als Ersatz für fossile Energieträger dienen. Wenn nötig, kann synthetisches Methan auch für die Rückverstromung im Winter gespeichert werden.

- 45 Jahre Laufzeit für die Atomkraftwerke: Reduktion der zunehmenden Risiken des Langzeitbetriebs und Schaffung von Investitionssicherheit.

- Gezielte Förderung von PV-Anlagen auf geeigneten Freiflächen möglichst an schon durch Infrastrukturen belasteten Gebieten ohne zusätzliche Beeinträchtigung der Fruchtfolgeflächen, der Biodiversität und der Landschaft. - Ausrüstung aller Anlagen mit technischen Voraussetzungen für die Netzentlastung. Ganz zentral ist die Möglichkeit, Produktionsspitzen bei einer drohenden Netzüberlastung zu regulieren (Peak-Shaving). Wenn 25% der maximalen Leistung abgeregelt wird, kann das Netz stark entlastet werden. Gleichzeitig gehen dadurch lediglich 2-3% der Jahresproduktion verloren.

- Förderung des Ausbaus der zusätzlich notwendigen Speichertechnologien. Aufhebung der Netzgebühren für netzdienlich eingesetzte Speicher. - Anpassung der Stromtarife für eine bessere Abbildung des neuen Stromsystems. Diese sind variabler auf die tatsächlich auftretenden Produktionsmuster anzupassen. Zudem sind die Speicherseen in den Dienst der Versorgungssicherheit zu stellen. Die Reservierung des Wasserinhaltes für die kritischen Monate muss entsprechend vergütet werden. Ebenso sind tarifliche Anreize für ein verstärktes Lastmanagement bei Verbraucher:innen zu setzen, um kurzfristige Schwankungen ausgleichen zu können.

12 Bei der PV-Förderung sind verschiedene Ansätze denkbar: Die gegenwärtigen Rückliefertarife für die Einspeisung von Solarstrom ins Stromnetz hemmen derzeit einen schnellen PV-Ausbau enorm. Wenn der ohne zusätzlichen Netzausbau einspeisbare Solarstrom zum jeweiligen ortsüblichen Tarif für den Bezug von Strom vergütet würde, wäre die Finanzierung für einen ersten Ausbauschub gesichert. Dafür würde es reichen, das sogenannte Net-Metering (=Rückwärtslaufen des

Stromzählers) zuzulassen. Für grössere Anlagen kann mit Ausschreibungen gearbeitet werden. Elektrizitätswerke und Netzbetreiber müssen Mehrkosten auf ihre

Kund:innen überwälzen dürfen – für Härtefälle sind

Entlastungsmöglichkeiten vorzusehen.

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