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Massnahmen für den Umbau der Wärmeproduktion
Massnahmen für den Umbau der Wärmeproduktion
- Förderung energetischer Sanierungen von Gebäuden hin zu Null-Emissions-Gebäuden. Aufgrund der langen Ersatzzyklen muss ab sofort jede Gesamtsanierung die Null-EmissionsAnforderung erfüllen. Für gemietete Gebäude und Hüllensanierungen müssen zusätzliche Sanierungsanreize geschaffen werden. Um das geforderte Finanzierungsvolumen zu stemmen, sind neue Finanzierungsmodelle einzuführen mit staatlich abgesicherten Krediten, wenn eine klassische Hypotheken-Aufstockung nicht in Frage kommt.
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- Neubauten müssen ab sofort mindestens den Null-Emissions-Standard erfüllen. Geeignete Flächen auf Dächern und Fassaden müssen für die Wärme- und Stromproduktion genutzt werden (Plusenergiebauten). Auch bei der Wahl der Baumaterialien ist die Klimawirkung zu minimieren.
- Sofortiges Verbot der Installation von neuen Ölheizungen in Neubauten und bestehenden Gebäuden.
- Programm für den schnellen Ersatz bestehender Ölheizungen. Um 2030 den gesamten Bestand an Ölheizungen ersetzt zu haben, müssen Restwertentschädigungen für den vorzeitigen Ersatz vorgesehen werden.
- Programm für einen schnellen Ersatz elektrischer Direktheizungen durch die heute verfügbaren deutlich effizienteren Systeme. - Programm für den Ersatz bestehender Gasheizungen.
- Programm für eine verstärkte Nutzung von Sonnenkollektoren mit einheitlichen Förderbeiträgen in allen Kantonen inkl. Förderung von Solarthermie als Ergänzung zu Holzwärmeverbünden sowie als Regeneration von Erdsonden. Die direkte Nutzung der Sonnenenergie mittels Kollektoren ist die umweltfreundlichste Wärmequelle.
- Anreize zur Reduktion von Emissionen aus Hochtemperaturprozessen durch alternative Verfahren oder Brennstoffe.
- Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff (und den Folgeprodukten Methan/ Methanol) aus erneuerbaren Quellen.