1 minute read

3.1.5 Landi

Next Article
3.1.3 Brack.ch

3.1.3 Brack.ch

3.1.5 Landi

Bei Landi bleibt – im Vergleich zu den anderen Unternehmen – noch einiges zu tun. Positiv fällt auf, dass das Unternehmen die vier Kriterien Reparaturfähigkeit, Nutzungsdauer, Rezyklierbarkeit und Garantiedauer von Produkten laut eigener Auskunft bei der Zusammenstellung des Sortiments berücksichtigt. Mustergültig ist die, über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinausgehende, kostenlose fünfjährige Garantie, die Landi auf nahezu alle Produkte gewährt. Das kann kein anderes befragtes Unternehmen vorweisen. Für motorbetriebene Gartengeräte sowie für kleine E-Fahrzeuge bietet Landi Ersatzteile für alle Endkund:innen an, allerdings keine Reparaturinformationen. Ein Verleih von Mietgeräten ist in Zusammenhang mit der Abgabe eines zu reparierenden Produktes möglich, sonst vermieten nur einige Filialen v.a. Rasenmäher und -vertikutierer. Hervorzuheben ist auch, dass Kund:innen in allen Filialen bei Landi gekaufte Geräte für eine Reparatur abgeben können, um Defekte (auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist) reparieren zu lassen. Darüber hinaus hat Landi allerdings kaum Angebote im Bereich Kreislaufwirtschaft vorzuweisen.

Advertisement

Strategie Infos v. Hersteller:innen Gestaltung Sortiment Labeling Garantie Geschäftsmodelle Ersatzteile, Reparaturinfos Webseite Einschicken bei Defekt Reparatur-Service Abgabe-Service Recycling-Produkte Rücknahme Revision USG Petition Greenpeace Obhutspflicht D C A E A D D D E (D) (A) E E E E E

Tabelle 7: Einzelbewertungen von Landi

This article is from: