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Hanf Journal unabhängig, überparteilich, legal

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AUSGABE 08/04

Ilse Pilse keine will se . . . . . . dann kam die Polizei und nahm sie doch. Das Drama um die Pilze geht in seine entscheidende Phase. Nachdem schon im vorletzten Heft des Hanf Journals erklärt wurde, wieso nun frische Pilze legal sein müssten, gab es immer mehr Läden, die frische Pilze verkauften. Nun marschierte bei den ersten die Polizei ein und Haftbefehle wurden gestellt. Seite 3 news s.02

wirtschaft s.08

guerilla growing s.09

07

cool-tour s.11

Kostenlos

Neue Kolumne Schon seit langem schreibt Claudia Grehslehner für das Hanf Journal. Bis vor kurzem berichtete sie uns angeblich aus fernen Ländern. Doch in Wahrheit waren diese Beiträge schon immer eher eine Kolumne als ein Landesbericht. So viel Dreistigkeit muss belohnt werden – auf Seite 7 findet ihr „Claudias kleine Welt“, die neue Kolumne im Hanf Journal Seite 7 regional s.15

anderswo s.18

fun+action s.19

Nein, nein, diese Suppe ess’ ich nicht!

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Tabak oder Cannabis – was ist schlimmer? Franjo Grothenhermen wird nicht müde uns die Welt des Cannabis zu erklären. Diesen Monat werdet ihr erfahren, was wie wo krebserregender ist, Cannabis oder Tabak. Wir wünschen ihm an dieser Stelle auch gute Besserung. Seite 11

www.hanfjournal.de

Hanfparade mit neuem Ziel

Bundesverfassungsgericht erklärt Normenkontrollantrag aus Bernau für unzulässig Am 14. August ist es soweit. Mit der Hanfparade2004 zieht die größte Legalisierungsdemo Deutschlands durch Berlin. Los geht es in diesem Jahr vor dem Roten Rathaus. Ab 12 Uhr findet hier die Auftaktveranstaltung statt. Gegen Eins soll sich der Zug dann in Bewegung setzten. Begleitet von den bekannt-beliebten Paradetrucks geht es von Berlins Mitte nach Kreuzberg. In diesem Jahr haben wieder Wagen aus ganz Europa ihre Teilnahme zugesichert. So erwarten die Veranstalter z. B. Trucks aus der Schweiz und den Niederlanden. Aber auch die Berliner Clubs sind mit Trucks des Yaam und des Tacheles vertreten. Insgesamt werden wohl wieder an die 20 bunten Paradewagen zusammenkommen. Jeder mit eigener Musik und die oft sogar Live! Das Bündnis Hanfparade ruft jeden dazu auf, der Demo den Rest zu geben! Zeigt der Welt wie kreativ du bist, verkleide dich, bastel’ Transparente, sei laut . . . Die Hanfparade braucht dein Engagement. Nur wer sich zeigt, wird gesehen, nur wer was sagt, wird gehört! Mach die Hanfparade2004 zur witzigsten, buntesten, hanfigsten Demo der Welt! Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wies völlig überraschend den Normenkontrollantrag bezüglich der Verfassungswidrigkeit des Cannabis-Verbotes als unzulässig zurück. Mit einer Begründung zeigt es jedoch deutlich seine Schwächen und die Art und Weise der Urteilsverkündung ist mehr als fragwürdig. Wer sich mit dem Urteil des BVerfG näher beschäftigt, wird so einige Aha-Effekte erleben. Der erste wird wohl die inhaltliche Dünne des Beschlusses sein. Dies lässt sich an zwei Beispielen exemplarisch sehr gut darlegen. BVerfG verlangt Umkehrung der Beweislast Da das Amtsgericht Bernau nur feststellen konnte, dass der Gesetzgeber den Beweis der Konsumeinschränkung durch ein Verbot noch nicht nachgekommen ist, selber aber keine Studien dazu anführen konnte, dass es keinen Zusammenhang zwischen Konsum und Verbot gibt, lehnte das BVerfG dieses Argument ab. Dies bedeutet, dass laut BVerfG nicht der Gesetzgeber beweisen muss, dass seine Gesetze auch das bewirken, was sie eigentlich sollen, sondern die Betroffenen beweisen müssten, dass es keine oder eine gegensätzliche Wirkung hat. Das ist faktisch eine Umkehrung der Beweislast und steht eigentlich im Widerspruch mit dem Grundgesetz. Denn nun muss der Angeklagte das Risiko von hohen Prozesskosten und den Kosten für diese Studien auf sich nehmen. Olle Kamellen aus der Mottenkiste Beim Lesen der inhaltlichen Argumente kommt man nicht nur einmal ins Grübeln. So schreibt das BVerfG in seinem Urteil: „Durch sie (Droge Cannabis, Anm. d. Red.) werden insbesondere Jugendliche an Rauschmittel herangeführt . . .“. Und wie Rechtsanwalt Hannes Honecker, der den Angeklagten in Bernau vertrat, richtig versteht, „. . . ist das die Einstiegsdrogen-Theorie, die seit über 30 Jahren keine Rolle mehr in der Wissenschaft spielt. Ich meine, das müsste auch das BVerfG schon erfahren haben.“ Auch die Tatsache, dass das BVerfG in seiner Begründung immer noch die Möglichkeit eines amotivationalen Syndroms anführt, ist schlicht hanebüchend. Prof. Dr. Stepahn Quensel stellte während der zweiten Verhandlung in Bernau bereits fest, dass auf der kompletten internationalen Bühne kein seriöser Wissenschaftler mehr von einem amotivationalem Syndrom spreche. „Dies gehört ins Reich der Ammenmärchen“, beteuerte der erfahrene Forscher. Falsche Zeit, falscher Ort Wer die inhaltlichen Aha-Effekte abgeschlossen hat, kann damit beginnen, sich über die zeitlichen Abläufe zu wundern. Wer noch kurz vor der Urteilsbegründung bei der Pressestelle des BVerfG anfragte, wann denn mit dem Urteil zu rechnen sei, bekam als Antwort, dass es noch nicht terminiert wäre. Was darauf schließen ließ, dass es dieses Jahr nicht mehr gesprochen werden würde. Extremst ärgerlich ist dieses KommunikationsDesaster – was einer transparenten Justiz widerspricht – für Amtsrichter Andreas Müller, der den Normenkontrollantrag stellte. In einem weiteren Verfahren wollte dieser seinen ersten Antrag ergänzen, wofür er weitere Experten einlud. Der Rechtsanwalt des in diesem zweiten Verfahren angeklagten Jungen, Hannes Honecker, bezeichnete diesen Vorgang dem Hanf Journal gegenüber als „schlechten Ton“. Verständlich , denn schließlich ist es schon unverschämt, durch die bewusste Zurückhaltung des Verkündigungstermins, anderen Kollegen Arbeit aufzuhalsen, welche nun wenig gebracht hat. Was an dem Termin am allermeisten verwundert, ist die Tatsache, dass es das BVerfG nicht für nötig empfunden hat, die Studie des Max Planck-Institutes zur Frage der bundesweiteinheitlichen Menge abzuwarten. Gerade dies ist ein Knackpunkt der Frage, inwieweit das Cannabis-Verbot verfassungswidrig ist und dies

hätte das BVerfG für eine wirklich objektive Betrachtung mehr als nur benötigt. Und wer seit 2002 mit einem Urteil warten kann, hat auch zwei oder drei weitere Monate Zeit. Für das zweite Verfahren in Bernau war das Urteil der Todesstoß. Der Angeklagte wurde zu 100 Euro und einer Ermahnung verurteilt. Wer wissen will, was das Urteil nun für einen weiteren juristischen Weg bedeutet, sollte das Interview mit dem Berliner Rechtsanwalt Hannes Honecker auf Seite 5 lesen. Wer tiefgründigere Informationen rund um den Normenkontrollantrag will sollte einfach auf www.hanfjournal.de surfen. Mehr zum Thema: Interview mit Hannes Honecker auf Seite 5

Anders als ursprünglich geplant, führt die Hanfparade die erwarteten 10.000 Teilnehmer zum Oranienplatz. Die größte Baustelle Europas (so nennen nicht wenige Berlin) hatte die ersten Planungen zunichte gemacht. Aber auch der Oranienplatz scheint bestens geeignet ein rauschendes Politfest zu feiern. Auf mehreren Bühnen erwartet die Teilnehmer eine bunte Mischung aus Musik und Reden. Zum ersten Mal gibt es in diesem Jahr auch eine Hanfmodenschau zu sehen – vom Bikini bis zum Abendkleid zeigen dir knackige Jungs und Mädels, wie Hanf auf Haut aussieht.

EXZESSIV VIDEO: Werner Graf im Gespräch über des Urteil des BVerfG www.kiffertv.de/exzessiv/exzessiv-das-magazin.php?nr=48

Ein weiteres Highlight der Hanfparade2004 ist das erste Hanf-Feld Berlins. Richtig gelesen, da steht Hanf-Feld. Echte lebende Hanf-Pflanzen hat sicher noch nicht jeder gesehen. Bitte lass die Pflanzen stehen. Was auf der Hanfparade so schön grünt ist Nutzhanf und turnt deshalb nicht. Diebstahl ist also zwecklos!!!

Das Urteil des BVerfG www.bverfg.de/entscheidungen/lk20040629_2bvl000802

Wir sehen uns am 14. in Berlin, wenn es heißt: „Get Wise – Legalize! Drogenfahnder zu Kleingärtnern!“ www.Hanfparade.de Steffen Geyer


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