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unabhängig, überparteilich, legal #52 05

AUSGABE 11/05

Dr. Green verabschiedet sich von der Hanf-Farm. Dieses Mal erzählt er von dem Kampf mit den robusten und widerspenstigen Pflanzen, von Höllenmaschinen, die notwendig sind, um die Hanfstängel zu ernten und ob es Dr. Green gelungen ist mit Machete und Sense die Hanf-Pflanzen umzuhauen könnt ihr auf Seite 5 lesen. news s.02

anderswo s.04

guerilla growing s.05

Krass Design präsentiert die neue Superbong: die JETSTREAM mit dem patentierten HurricaneRauchreinigungssystem ist ab sofort erhältlich. Extra Infos und den JETSTREAM Film jetzt auf krassdesign.net checken!

cool-tour s.09

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Rot lässt Pflanzen in die Höhe schießen, blaues Licht sorgt für gedrungene Pflanzen. Doch welchen Einfluss grünes Licht auf die Pflanzen nimmt oder was „unsichtbares“ Licht mit der Keimung zu tun hat und ob Pflanzen ihre Umgebung wahrnehmen können oder ob das alles nur Humbug ist, lest ihr auf Seite 8.

www.hanfjournal.de

fun+action s.12

Hightours verlost zwei Kurztrips nach A’dam

Fenster auf – Geld raus Wie wissenschaftliche Studien missbraucht werden Wissenschaftler forschen viel. Bei Cannabis-Studien erweckt es manchmal den Anschein, dass die notwendige Objektivität außen vor bleibt und sich die Motivation des jeweiligen Auftraggebers einer Erhebung in deren Ergebnis niederschlägt. Wie sonst ist es zu erklären, dass in den letzten Monaten diverse Studien zu folgenden – manchmal sogar widersprüchlichen – Ergebnissen kamen: Amerikanische Wissenschaftler fanden heraus, dass Cannabis die Sauerstoffversorgung des Gehirns negativ beeinflusst ( Februar 2005), einen Monat später kommt eine neuseeländische Forschergruppe zu dem Schluss, CannabisKonsum könne das Risiko für Schizophrenie erhöhen. Im vergangenen Monat nun weisen kanadische Biologen nach, dass Cannabis die Bildung neuer Hirnzellen anregt und medizinisch gegen Depressionen eingesetzt werden könnte. Außerdem soll Marijuana-Konsum der Arterienverkalkung (April 2005) vorbeugen, Darmkrankheiten bekämpfen (August 2005) und der Rauch sei längst nicht so krebserregend wie der von Zigaretten (Oktober 2005). Verwirrt? Kein Wunder, eine klare Linie ist hier nicht zu erkennen, jeder kann sich mal hier, mal da bedienen, um seinen/ihren subjektiven Standpunkt wissenschaftlich zu manifestieren: Ärzte, Psychologen, Suchtberater und vor allem die Politik. Absprachen, interdisziplinäre Koordination oder Zusammenarbeit ist hier anscheinend nicht erwünscht, jeder kocht sein eigenes Süppchen. Das geht nun seit 40 Jahren so, der einzige rote Faden, der sich durch die Jahrzehnte der HanfForschung zieht ist: sobald sich aus wissenschaftlichmedizinischer Sicht ein allzu positives Bild des Hanfs abzuzeichnen scheint, lassen Abhandlungen, die eine Legalisierung strikt ablehnen, nicht lange auf sich warten. Auf der Strecke bleiben dabei unter anderem: MS-Kranke, Krebsund Aidspatienten, und die Kleinigkeit von mittlerweile vier Millionen Hanf-RaucherInnen in unserem Land. Grüße an Herrn Prof. Dr. Rainer Thomasius, den deutschen Anslinger des 21. Jahrhunderts. Ein Biologe, der einige Jahre für ein bekanntes Unternehmen jahrelang im Bereich MedizinalHanf geforscht hat, äußerte gegenüber dem Hanf Journal, dass „in Deutschland aufgrund der politischen Situation keine vernünftige Grundlagenforschung möglich sei“. Wie soll sich dann ein Mensch, vor allem der Jugendliche, Unerfahrene unter diesen Umständen ein objektives Bild über Hanf machen? Ist es nicht viel eher so, dass durch das Märchen, Hanf sei aufgrund seines gesellschaftlichen Gefährdungspotenzials weiterhin zu verbieten, die eigentlichen Gefahren des HanfKonsums gar nicht angesprochen werden? Ein junger Mensch, der ab und zu Hanf raucht, merkt sicherlich früher oder später, dass die Informationen, die von staatlichen Stellen stammen, zumindest in großen Teilen nicht zutreffen. Im schlechtesten Falle ließe das für ihn die Schlussfolgerung zu, dass die staatliche Drogenaufklärung sowieso lügt. Und deshalb wird das, was über andere Drogen gesagt wird, auch nicht stimmen. So wird der Hanf mal wieder zur Einstiegsdroge. Momentan dienen wissenschaftliche Studien nur denen, die daraus politisches Kapital schlagen wollen. Eine Studie, die ganz einfach untersucht, welche Folgen legaler CannabisKonsum und -Handel gesamtgesellschaftlich hätte, ist nicht in Sicht. Dabei wäre es gerade dafür an der Zeit, da bis dato immer nur Teilaspekte einer möglichen Legalisierung durch Untersuchungen manifestiert wurden. Werden die Verantwortlichen auf solche Studien, die es beispielsweise in den Niederlanden schon gibt, angesprochen, heißt es immer, diese Ergebnisse seien nicht auf Deutschland übertragbar. Was wiederum nicht heißt, dass nun irgend jemand mal auf die Idee käme, den Sachverhalt wissenschaftlich genauer klären zu lassen.

Denn die Wahrscheinlichkeit , dass das Ergebnis einer solchen Untersuchung eine Umorientierung in Sachen Prohibition vorschlagen würde, ist sehr hoch, aber bei den momentanen politischen Machtverhältnissen überhaupt nicht konsensfähig. Man würde sozusagen eine Studie in Auftrag geben, bei deren Ergebnis der Gesetzgeber höchstwahrscheinlich auf Widerstand in den eigenen Reihen stoßen würde. Und so etwas macht natürlich keiner. Deshalb bleibt alles wie es ist – widersprüchlich und menschenfeindlich. Ob da die Angst vor unangenehmem Zahlenwerk eine Rolle spielt, kann jeder selbst entscheiden. Fest steht, dass die ökonomischen Folgen mit Sicherheit eine nicht zu unterschätzende positive Wirkung auf die Volkswirtschaft hätten. Dies zu ignorieren scheint bei deutschen Politikern jedoch stiller Konsens zu sein. Anders ist diese unverschämte Missachtung eines riesigen Potenzials für unser Land nicht zu erklären. Der angerichtete volkswirtschaftliche Schaden beträgt jedes Jahr mehrere Milliarden Euro. Ach ja, nach Angabe einer Instituts-Mitarbeiterin wird die für Anfang des Jahres angekündigte Studie des Max-Planck-Instituts über die Rechtspraxis der Verfolgung von Cannabis-Delikten nach monatelangem Hinauszögern wahrscheinlich doch noch Ende des Jahres veröffentlicht. Wir sind gespannt darauf, was drinsteht. Michael Knodt

Sylvester in Amsterdam? Kein Problem, die Amsterdam Reiseprofis von Hightours aus Markgröningen verlosen an unsere Leser zwei Reisen für jeweils zwei Personen nach Amsterdam. Los geht es am 31.12., die Rückfahrt findet am Neujahrstag, natürlich nicht allzu früh, statt. Die Zeit in Amsterdam steht euch zur freien Verfügung (keine Rundfahrten, Infoveranstaltungen o. ä.), falls ihr wider Erwarten nicht wissen solltet, wo ihr den Sylvesterabend verbringen könnt: Stephan von Hightours hat sicherlich den ein oder anderen Tipp für die Nacht in petto. Falls ihr euch nicht zu den glücklichen Gewinnern zählt, könnt ihr selbstverständlich auch für schlappe 55 Euro an der Reise teilnehmen. Wem das nicht reicht, kann noch eine alternative Stadtrundfahrt durch die Metropole (Aufpreis 15 Euro) machen. Hightours bietet diesen Service nicht nur zur Jahreswende, sondern zweimal pro Monat an, die Abfahrtsorte könnt ihr der Homepage www.hightours.de entnehmen. Dort findet ihr auch die Antwort, die ihr braucht, um an dem Gewinnspiel teilzunehmen. Hier ist erst einmal die Frage: Wie begrüßen die Niederländer ihre Gäste? Die Antwort schickt Ihr an info@hightours.de, der Rechtsweg ist wie immer ausgeschlossen. Einsendeschluss ist am 5.12.2005. Wir wünschen viel Glück und eine gute Reise.

Headshop = SexShop? In Essen wird von Head-Shop-Betreibern verlangt, dass sie einen baulich abgetrennten Bereich in ihrem Laden einrichten, um dort solche jugendgefährdenden Dinge wie Pfeifen oder Hanf-T-Shirts vor den Augen der Jugendlichen zu verbergen. Sollten sie der Aufforderung des Ordnungs-, Jugendamtes und der Polizei nicht nachkommen, gelte ein solcher Laden als jugendgefährdend und dürfte nur noch ab 18 betreten werden und in den Schaufenstern dürften entsprechende Produkte auch nicht mehr liegen. Die Shops könnten ja dann dagegen klagen. Sollte dieses Vorgehen Erfolg haben, könnte andere Städte nachziehen und das alles nur, weil sich die Behörden auf den § 7 Jugendschutzgesetz beziehen, in dem es heißt: „... oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. ..."


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