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unabhängig, überparteilich, legal #53 12
AUSGABE 12/05
Weihnachten steht vor der Tür. Deshalb gibt es in dieser Ausgabe zwei Seiten Spiele, wo wirklich ein paar Kracher dabei sind. Wer wollte nicht schon einmal mit ner (Schaumstoff-)Knarre dem Vater drohen, weil er wieder so genervt hat. Natürlich nur aus Spaß! Wer’s friedlicher mag, kann ja selbst das Kamel spielen. Seite 12,13 news s.02
guerilla growing s.06
wirtschaft s.08
Krass Design präsentiert die neue Superbong: die JETSTREAM mit dem patentierten HurricaneRauchreinigungssystem ist ab sofort erhältlich, ein nices Poster gibt’s in der Heftmitte; ´nen Testbericht auf Seite 9. Extra Infos und den JETSTREAM Film jetzt auf krass-design.net checken!
cool-tour s.10
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Angie ist neue Bundeskanzlerin, die neue Drogenbeauftragte heißt Sabine Bätzing, jedeR Dritte kifft. Bekifft Autofahren ist gar nicht so schlimm, die Verhaftungen wegen Cannabis nehmen in USA und Deutschland weiter zu. Und die ehemalige Drogenbeauftragte hat Prof. Thomasius beauftragt, CannabisStudien zu bewerten. Auf den Seiten 3 und 4.
www.hanfjournal.de
fun+action s.12
Wenn einer auszieht … ... oder Willkommen in Amerikkka!
Weg frei für Cannabis als Medizin Bundesverwaltungsgericht ohrfeigt Gesundheitsministerium
Schon im Mai dieses Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht ein womöglich wegweisendes Urteil zur medizinischen Verwendung von Hanf gesprochen. Die bisherige Praxis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde als inakzeptabel eingestuft. Warum wir erst jetzt davon berichten? Weil wir erst kürzlich davon erfahren haben. Wie alles begann: Vor genau sechs Jahren legen acht Betroffene eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein und fordern, dass sie Cannabis medizinisch verwenden dürfen. Die Beschwerde wird mit der Begründung abgelehnt, es seien vorher keine Anträge auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beim BfArM gestellt worden, denn das Betäubungsmittelgesetz gestattet die Anwendung von illegalen Drogen nur zu „wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“. Die Kollegen vom Bundesverfassungsgericht hatten schon im Jahr 2000 festgestellt, „die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (...) rechtfertigen kann“. Daraufhin wurden mehr als 100 solcher Anträge gestellt – unter anderem von einem an Multipler Sklerose erkrankten Rechtsanwalt.. Niemandem von ihnen wurde eine Erlaubnis erteilt. Der Grund: Fehlendes öffentliches Interesse! Nach Durchlauf mehrerer Instanzen verhandelte das Bundesverwaltungsgericht vor fünf Monaten den Fall des Rechtsanwalts. Und genau dieses öffentliche Interesse wird nun vom höchsten deutschen Gericht bestätigt: „... Der Schutzbereich des Grundrechts ist vielmehr auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder wenigstens gemildert werden kann und wenn dadurch körperliche Leiden ohne Not fortgesetzt und aufrechterhalten werden.“ Auch der Verweis des BfArM auf die Verfügbarkeit des synthetisch hergestellten THC-Medikaments Dronabinol wird von den Richtern nicht akzeptiert: „Der Verweis auf ein Arzneimittel, das weder ohne weiteres verfügbar noch für den normalen Bürger erschwinglich ist, stellt aber keine Alternative dar, die das öffentliche Interesse am Einsatz von Cannabis zur Krankheitsbekämpfung entfalten lässt.“ Auch ist ein Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit nicht erforderlich, es gehe vielmehr um die Verbesserung des „subjektiven Empfindens“. Anders gesagt: Für alle, die Cannabis bisher zur Linderung körperlicher Leiden angewendet haben, bestehen nun gute Chancen, eine Ausnahmegenehmigung zur Selbstbehandlung zu erlangen. Diese kann nun nicht mehr mit den bisherigen Standard-Schreiben abgelehnt werden, sondern muss von der Behörde pflichtgemäß überprüft werden, wobei die neuen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts berücksichtigt werden müssen. Die Konsequenzen: Da solch ein Urteil auch für eine schwarzrote Bundesregierung bindend ist, stehen dem Gesetzgeber nun einige Möglichkeiten zur Auswahl: Die komplette Legalisierung mit allen Konsequenzen, was aber ungefähr so daherkommt, als ob man in den 60er-Jahren den Atomausstieg gefordert hätte:, Zwar sachlich richtig, aber leider unzeitgemäß und zu weitsichtig, vor allem nicht konsensfähig. Halt Träumerei. Bleiben nach niederländischem Modell die Abgabe von Medizinal-Hanf in Apotheken, nach kanadischem Modell
die genaue Definition, wann eine Ausnahmeregelung vom BtmG zu erteilen ist sowie die Wiederaufnahme der Forschung zur Herstellung eines natürlichen Cannabis-Extraktes. Die bisherige Entwicklung daran wurde 2004 ohne ersichtliche Gründe eingestellt (HaJo 3/2005). Bleiben Frau Schmidt und ihr Ministerium untätig, werden weiterhin die Gerichte die Arbeit der PolitikerInnen machen müssen. Und in jüngster Zeit finden sich immer mehr mutige RichterInnen, die für die Betroffenen positiv geurteilt haben. Wenn unsere Volksvertreter die höchsten deutsche Gerichte nicht ernst nehmen, denn dies ist nicht der erste Fall, bei dem der eingeforderte Handlungsbedarf in Zusammenhang mit Hanf ignoriert wird, sollten sich die Bürger daran ein Beispiel nehmen und dies genauso halten. Logisch, oder? Michael Knodt Mehr zum Thema: http://www.cannabis-med.org/german/nav/home-bulletin.htm
Es begab sich vor gar nicht allzu langer Zeit, dass ein französischer Vertreter von ENCOD (European Coalition for Just and Effective Drug Policies) in Long Beach (USA) an der Drug Policy Alliance (DPA)-Konferenz teilnehmen sollte. Die DPA sucht nach Mitteln und Wegen, dem amerikanischen Krieg den Drogen Alternativen entgegenzusetzen. Was dann geschah, ist fast nicht zu glauben, aber wahr! Von Paris aus ging es per Flieger zuerst nach London, wo ich an einer Hanf-Messe im Wembley Park teilnahm. Von London aus ging der Flug nach San Francisco (SF) und kurz vor der Landung erinnerte ich mich wieder an folgendes: Einige meiner französischen Freunde hofften „mich lebendig wiederzusehen“ und ein Freund aus SF hatte mir empfohlen: „Keine Panik, egal warum. Gib ihnen einfach meine Telefonnummer.“ An der dritten Kontrolle wurde mein Gepäck genauestens inspiziert und ich beantwortete alle Fragen nach den Gründen, amerikanischen Boden betreten zu wollen. Im Rucksack hatte ich neben meinem Computer ein paar einschlägige Dokumente, Papers, CDs und DVDs mit drogenpolitischen Inhalten. Aber die Beamten suchten wohl was ganz anderes und wurden fündig: An den Hüllen klebten sage und schreibe 0,0001 Gramm Marijuana. Dafür brachten sie mich in eine winzige Zelle, wo sie mich einer genauen Körperkontrolle unterzogen. Immer mehr Beamte kamen und stellten mir Fragen, ich versuchte nur ruhig zu bleiben, obwohl ich mich beschissen fühlte. 45 Minuten später stand ich wieder am zweiten Kontrollpunkt. Nach einem Anruf bei meinem Freund in SF schien alles in Ordnung zu kommen. Doch weit gefehlt: Es kam die Anweisung: „Kein Eintritt!“. Was nun? Die Organisatoren der Konferenz anrufen, nach einem Anwalt fragen? Ich ließ es bleiben. Stunden später nahmen sie mir Schnürsenkel, Kette und Ohrringe ab und brachten mich in Ketten vom Flughafen ins Santa ClaraGefängnis. Auf der Fahrt konnte ich den ersten Blick auf Amerika werfen: Ein große Wüste mit breiten Straßen und großen Autos. Nach einer Nacht in der Zelle ging es wieder zum Flughafen: Kontrollpunkt 2. Inzwischen hatten mich mehr als 20 Beamte untersucht und befragt, ich war zigmal durchsucht worden: Wieder Stunden später – Abflug nach Frankreich. Was bleibt: Ab sofort komme ich ohne Visum nicht mehr in die USA, sie haben mich registriert und meine Fingerabdrücke. So sieht er also aus – der amerikanische War on Drugs! Kerstin Koch www.encod.org