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unabhängig, überparteilich, legal
#57
Ausgabe 04/06
Endlich, endlich, endlich, nicht nur, dass der Frühling doch noch am Horizont erscheint, nein, auch die langersehnte Studie des Max-Planck-Institutes ist erschienen (siehe Kasten). Und vor allem kann das „Jet Stream-Video“ in exzessiv.tv bestaunt werden. news s. 02
guerilla growing s. 05
wirtschaft s. 07
cool-tour s. 8
Nur die Harten kommen in den Garten! Wer aus Samen seine Hanf-Pflanzen heranzieht, weiß es: Nicht aus jedem Samen wird eine gute weibliche Pflanze und jede Samen-Pflanze hat leicht andere Bedürfnisse. Daher gilt es, das Potenzial einer aus Samen aufgezogenen Pflanze möglichst rasch zu erkennen.... weiter Seite 5
fun+action s. 12
Gleiches Recht für alle? Michael Knodt So, nun ist die Max-Planck-Studie nach langem Hin und Her veröffentlicht (siehe Kasten) und hat bestätigt, was wir sowieso schon wussten. Passend dazu erreichten uns kurz vor Redaktionsschluss noch Hilferufe aus Bayern und Sachsen, zwei Bundesländern mit bekanntlich sehr repressiver Hanf-Politik. In Bayern, genauer gesagt in Regensburg, wurde mal wieder der ortsansässige Head Shop durchsucht. Das ist dort an sich nichts Besonderes, nur führte es diesmal zu einem mehrtägigen Gefängnisaufenthalt des Besitzers. Der Grund: 825 Gramm legal erworbener Hanftee, den es so in fast jedem Bioladen gibt, und 0,2 Gramm Haschisch, das nach Aussage des Ladeninhabers von einem a n w e s e n d e n K u n d e n w ä h re n d d e r Durchsuchung auf den Boden geworfen wurde. Doch damit nicht genug, natürlich muss die Polizei den Tee erst einmal analysieren lassen und das kann dauern, bis zu 30 Tage. In dieser Zeit unterliegt der als potenzieller Drogenhändler zu behandelte Shop-Besitzer natürlich polizeilichen Meldeauflagen, ohne das Zutun eines Anwaltes hätte er die gesamte Zeit bis zur Analyse hinter Gittern verbracht. „Für Tee“, wie er sagt. Irgendwie fällt es schwer, hier nicht von polizeilicher Willkür zu sprechen. In Sachsen, im kleinen Hohenstein-Ernstthal bei Chemnitz, wird am 11.4.2006 ein 37-jähriger Familienvater zum dritten Mal wegen Anbau und Besitz von Cannabis vor Gericht stehen. Es handelte und handelt sich immer um kleine Mengen, ausschließlich zum Eigenbedarf. Trotzdem drohen dem Mann eine Vorstrafe, der Verlust von Arbeitsplatz und finanzieller Existenzgrundlage, da die beiden Geldstrafen, die er zuvor für das gleiche „Delikt“ erhielt, immer noch abbezahlt werden. Der Grund seines HanfKonsums ist gesundheitlicher Natur, natürlich wurde sein Anliegen, Cannabis zur Linderung seiner Krankheitssymptome anbauen und konsumieren zu dürfen, von dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schon vor einiger Zeit abgelehnt. Dass dieser Mensch noch nie anderweitig straffällig war und ansonsten ein vorbildlicher Familienvater und Arbeitnehmer und nie Kontakt zur Drogen-Szene hatte, interessiert nicht, das Gericht wird wohl einfach einen unbelehrbaren Wi e d e rh o l u n g s t ä t e r v o r s i c h s e h e n . E s w i rd d e n Handlungsspielraum, den es ohne Zweifel hätte, nicht ausnutzen. Denn unsere (Drogen-)Freistaaten Bayern und Sachsen müssen doch Zeichen setzen, um den Vormarsch der Mörder-Droge Hanf
zu stoppen. Ohne Rücksicht auf die Realität oder gar Einzelschicksale. Wie kann es eigentlich sein, dass in einem Staat, in dem eigentlich jeder die gleichen Rechte hat, in einigen Provinzen das Grundgesetz außer Kraft gesetzt und sich über Beschlüsse deutscher Gerichte hinweggesetzt wird sowie Kiffer und Kranke als Schwerverbrecher behandelt werden? Sieht so die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Entkriminalisierung der KonsumentInnen und Entlastung der Polizei aus? Bayern & Co. handeln eindeutig repressiver als zu Anfang der Neunziger-Jahre, was den gerichtlichen Vorgaben nicht entspricht. Und Berlin schweigt. Klar, denn um beide Vorgaben des Gerichts auch nur halbwegs verfassungskonform umzusetzen, könnten höchstens liberalere Modelle wie SchleswigHolstein oder Berlin als Vorbild dienen. So etwas unter Schwarz/Rot überhaupt auf die Tagesordnung zu bringen, würde politischem Selbstmord gleichen. Das Modell Bayern auf den Bund zu übertragen, ist glücklicherweise auch nicht ohne weiteres möglich, außerdem erfüllt die „Eigenbedarf ist so viel wie die P o l i z e i d e n k t “ - R e g e l u n g d i e Vo r g a b e n d e s Bundesverfassungsgerichtes nicht. Aus diesem Grund hat sich die Politik gescheut, die Studie zur Rechtsgleichheit so zu veröffentlichen, wie sie ursprünglich vorlag. Die Kommentare und Empfehlungen der Autoren wurden herausgenommen oder „überarbeitet“, was auch immer das heißen mag. Offiziell handelte es sich um Formfehler, die die Veröffentlichung über ein Jahr lang verhinderten. Aber selbst die jetzige Version der Studie lässt eine Menge Handlungsbedarf erahnen, und wenn es dann in Berlin wirklich mal so weit sein sollte, dass sich diesem Thema gewidmet wird, heißt es aufgepasst und mitgemacht. Denn wie immer werden dann die CSU unter Federführung von General Beckstein alle überzeugen wollen, dass nur ihr Weg zur drogenpolitischen Erlösung führe. Und genau das muss verhindert werden.
www.hanfjournal.de
Kaum zu glauben aber wahr ... Am 9. März ist die langersehnte Studie des Freiburger Max-Planck-Institutes zum Thema „Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis“ veröffentlicht worden. Die Autoren Carsten Schäfer und Prof. Dr. Letizia Paoli kommen zu folgenden Ergebnissen: Obwohl schon 1994 vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde, die Strafverfolgung von CannabisKonsumenten bundesweit einheitlich zu regeln, sehe dies in der Rechtspraxis völlig anders aus. So werden bei konsumbezogenen Cannabis-Delikten in Bayern bis zu 60 Prozent der Verfahren ohne Auflagen eingestellt, in Schleswig-Holstein und Berlin bis zu 90 Prozent. Und diese Unterschiede sind nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes problematisch oder „verfassungswidrig”, wie der Deutsche Hanfverband (DHV) sagt. Ein anderes Ziel, nämlich die Polizei und Justiz durch das folgenlose Absehen von der Strafverfolgung zu entlasten, scheint hingegen weitgehend erreicht. Und last but not least spielten die politischen Grenzwert-Diskussionen – ob nun sechs oder 30 Gramm – in der Rechtspraxis nur eine untergeordnete Rolle. Denn in mehr als 80 Prozent aller Cannabis-Verfahren wurden nie mehr als sechs Gramm sichergestellt. Zwölf Jahre lang ist in Sachen Vereinheitlichung nichts passiert, jedes Bundesland hat eigene Grenzwerte. Und vor allem werden in Bayern noch heute CannabisKonsumenten wie Schwerverbrecher behandelt. So gehen beim DHV immer wieder „Hilferufe“ von Menschen ein, die wegen „geringster Vergehen“ vor Gericht landen, die meisten eben wie gehabt in Bayern. Der Deutsche Hanfverband fordert nun mit einem neuen Protestmailer die Bundesregierung auf, unverzüglich für eine bundeseinheitliche Regelung zu sorgen, die eine echte Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten darstellt. Dabei wären bayerische Verhältnisse natürlich der Albtraum schlechthin. Relativ hohe Werte der „geringen“ Menge sollen es stattdessen sein. So wie es im – in dieser Hinsicht – liberalen Schleswig-Holstein schon gehandhabt wird. Wenn dann auch noch im Wiederholungsfall regelmäßig eingestellt wird, können die Strafverfolgungsbehörden richtig entlastet werden. Und vor allen Dingen ist es der einzige Weg zu zeigen, dass Hanf-Konsum kein Verbrechen ist.
Kerstin Koch Mehr zum Thema: Kurzfassung der Studie: http://www.cannabislegal.de/dateien/mpi-kurz.pdf DHV-Protestmailer: Ministerin soll Studie veröffentlichen http://www.hanfverband.de/protestmailer/?Seite=Akt ionen&UnterSeite=Archiv&PROTEST_NUMMER=4 Informationen des DHV zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 http://www.hanfverband.de/themen/cannabisvorgeric ht/gericht_b.php