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unabhĂ€ngig, ĂŒberparteilich, legal Ausgabe 04/08 Die Hanfparade findet auch diese Jahr wieder statt. Wann, wo, wie und warum sie stattfindet sowie unter welchem Motto die grĂ¶ĂŸte Hanfdemo Europas in diesem Jahr steht, könnt Ihr auf Seite 2 lesen.

2 news

5 anderswo

Kein Aprilscherz: KIMO hat herausgefunden, wie es funktioniert, aus pflanzlichem Ausgangsmaterial reines THC herzustellen. Rein theoretisch natĂŒrlich, mehr dazu gibt es auf Seite 6.

6 guerilla growing

FĂŒr neue Wege fehlt der Mut UN-Drogenkommission ernĂŒchtert Vereinte Nationen tagen in Wien - ENCOD protestiert

Text: KIMO

Repression dĂ€mmt weder Handel noch Konsum ein. Vor zehn Jahren beschloss die UNDOC (United Nations Office on Drugs and Crime) bei einem Treffen in New York, bis 2008 den Anbau, die Produktion und den Konsum von Drogen durch vorwiegend repressive Maßnahmen weltweit merkbar zu reduzieren. Trotz einer Evaluierung im Jahre 2003, als die Ziele ein wenig niedriger geschraubt wurden, weil absehbar war, dass sie nicht zu erreichen waren, hĂ€lt die UN- Kommission an ihrem bisherigen Vorgehen fest. Jedoch selbst eingefleischte BefĂŒrworter dieser Strategie rĂ€umen ein, dieses Ziel verfehlt zu haben. Im Gegenteil: Handel, Konsum und Produktion nehmen weiterhin zu, die Repression fordert mehr Opfer als die Drogen selbst. Trotzdem ist an ein Umdenken nicht zu denken. Der Schildower Kreis, ein neu gegrĂŒndetes Gremium von Wissenschaftlern, Juristen und anderen Fachleuten aus dem Bereich der Drogenpolitik, kritisiert zeitgleich die repressive Politik der UNO. Der Schildower Kreis ist ein Netzwerk von Experten aus Wissenschaft und Praxis. Ziel des Netzwerks ist es, auf die schĂ€dlichen Folgen der Drogenprohibition aufmerksam machen und legale Alternativen zur repressiven Drogenpolitik aufzeigen. Direkt vor dem Treffen in Wien initiierte ENCOD (European Coalition for Just and Effective Drug Policies) vom 7-9. MĂ€rz eine Friedenskonferenz. WĂ€hrend der eigentlichen UN-Veranstaltung gelang es dem ENCOD-Vertreter Frederick Polak, einem bekannten niederlĂ€ndische Psychiater, den GeschĂ€ftsfĂŒhrer der UNDOC, Antonio-Maria Costa, aus der Reserve zu locken. Auf die Frage, wie es sein könne, dass in den Niederlanden der Hanfkonsum rĂŒcklĂ€ufig sei, wohingegen er ĂŒberall sonst anwachse, wich er mehr oder weniger gekonnt aus. Um dann im nĂ€chsten Satz die IntegritĂ€t von einigen NGOs generell in Frage zu stellen. Anschließend wurde dem ENCOD Vertreter das Mikrophon abgestellt. Arrogant und weltfremd. Das ganze Video gibt es im Netz (Link siehe unten).WĂ€hrend der Friedenskonferenz fanden zahlreiche Aktionen von Encod statt, darunter ein Friedensmarsch zum UNO Center unter dem Motto “Gesundheit statt Krieg“, eine Konferenz, bei der die HintergrĂŒnde des „War on Drugs“ analysiert wurden sowie Workshops, Diskussionsrunden und eine Ausstellung zum Thema Drogengebrauch. Eigentlich sollten die oben genannten Zahlen und Fakten Anlass zum Handeln sein, zumindest aber Grundlage eines Dialoges mit Vertretern dieses Standpunktes. Die UNO aber belĂ€sst es bei ihren repressiven Richtlinien, die bindend fĂŒr viele Staaten sind und in Deutschland immer wieder als Argument missbraucht werden, wenn es um Entkriminalisierung von Cannabis geht. Dass dies trotzdem möglich ist, beweisen mittlerweile nicht nur die die Niederlande, auch in Spanien, Tschechien oder Kanada ist zumindest die Repression gegen Konsumenten auf ein sehr geringes Maß reduziert worden. Trotz UN Mitgliedschaft, internationaler VertrĂ€ge und Kritik der UN/USA „War on Drugs“ Clique. Anders als in Deutschland.

http://www.drogriporter.hu/en/node/929

www.hanfjournal.de Johannes Honecker Rechtsanwalt und Fachanwalt fĂŒr Strafrecht Badensche Straße 33 D-10715 Berlin TEL (030) - 86 20 17 87 FAX (030) - 86 20 17 86

e-mail: anwalt.honecker@t-online.de

7 wirtschaft

8 cooltour

Unsere grossstadtsurvivor suchen den Supernazi. Wer wissen will, ob sie/er in die engere Auswahl kommen könnte, sollte einfach am DSDSN(Deutschland Sucht Den Super Nazi)-Quiz auf Seite 9 teilnehmen.

10 fun&action

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Rechtsausleger

Deutsche Gerichte schikanieren HanfkonsumentInnen immer hÀufiger Text: Michael Knodt

Vierzehn Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Geringen Menge ist die damals geforderte einheitliche Regelung zur Entkriminalsierung der Konsumten weiter entfernt denn je. In SĂŒddeutschland gibt es immer mehr FĂ€lle, bei denen HanfkonsumentInnen in bester Richter Gnadenlos Manier abgeurteilt wurden. Doch nicht nur dort hĂ€ufen sich drastische Urteile gegen kleine Kiffer wieder, auch ehemals liberale BundeslĂ€nder wie Nordrhein-Westfalen oder ThĂŒringen gehen dazu ĂŒber, abschreckende Urteile gegen Hanfliebhaber zu verhĂ€ngen. JĂŒngst sind die kleinen Eigenversorger besonders betroffen, anscheinend sollen hier Exempel statuiert werden, um den boomenden @home Anbau von Cannabis zunehmend gefĂ€hrlich und somit unattraktiv zu machen. Im Laufe der letzten drei Monate haben uns zahlreiche Meldungen erreicht, die diese momentane Tendenz bestĂ€tigen, hier ein kurzer Überblick: ‱ In TĂŒbingen wird ein von der „Aktion Sativa“ (Hanf Journal 02/08) Betroffener nur sieben Wochen nach der Tat zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro (125 TagessĂ€tze ĂĄ 24 Euro) verurteilt. Die Polizei hatte im Januar bei ihm acht 20 Zentimeter hohe Cannabis-Pflanzen gefunden. ‱ In Backnang/Baden WĂŒrttenberg verurteilt ein Amtsrichter eine 48jĂ€hrige Frau zu 18 Monaten auf BewĂ€hrung, weil sie vier Hanfpflanzen im Garten hatte. ‱ Das Amtsgericht PĂ¶ĂŸneck/Zweigstelle Bad Lobenstein verurteilt eine nicht vorbestrafte Frau aufgrund des Besitzes eines Cannabis-Tabak-Gemisch von 0,1g zu einer Geldstrafe von 15 TagessĂ€tzen zu je 20€ . ThĂŒringen definiert eigentlich sechs Gramm als „Geringe Menge“. ‱ In Essen wird ein 26 JĂ€hriger, der auf einem knappen Quadratmeter Hanf zum eigenen Bedarf angebaut hatte, hierfĂŒr zu zwei Jahren auf BewĂ€hrung verurteilt. Er hatte weder gedealt noch die HanfblĂŒten auf eine andere Art an Dritte weitergegeben. ‱ Der Konsum von Hanf ist nicht strafbar. Dies Auffassung war bis zum heutigen Tage auch unter Juristen unumstritten. Das sieht ein Augsburger Amtsrichter im MĂ€rz 2008 anders: Hier wird ein junger Mann zu 12 Monaten Jugendknast verurteilt, der wĂ€hrend einer BewĂ€hrungsstrafe an einem Joint gezogen hatte. Konsum sein einem Besitz gleichbedeutend : „Wer einen Joint raucht, besitzt ihn auch“ sagte der Vorsitzende des Gerichts in seiner BegrĂŒndung. ‱ Im Dezember spiegelte die Polizei Festplatten des Servers der viel besuchten Internetseite www.drogen-forum.com und nahm die Seite vom Netz. ‱ Der an Morbus Crohn sowie Morbus Bechterew leidende Volker Krug aus WĂŒrzburg erhielt 2007 eine zweijĂ€hrige BewĂ€hrungsstrafe, weil er 225 Gramm Cannabis aus Holland eingefĂŒhrt hatte. Seinem Antrag ans BfArM ( Bundesamt fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte) auf die Versorgung mit medizinischem Cannabis war zuvor zum wiederholten Male nicht statt gegeben worden. Da er die verhĂ€ngte Geldstrafe nicht zahlen konnte, steckte die bayrische Justiz den Schwerstkranken wegen dieses Vergehens in den Knast. Bei seiner Entlassung nach sieben Wochen, war Herr Krug in einem bedenklichen Zustand: Der krankheitsbedingt Untergewichtige hatte noch einmal rund zehn Kilo verloren. Sollte Herr Krug bei der Anwendung seiner Medizin erneut erwischt werden, so kĂ€me er erneut ins GefĂ€ngnis.

Das ist nur die Spitze des Eisbergs, oft werden drastische Strafen gegen KonsumentInnen erst gar nicht publik, die Opfer wehren sich aus Angst vor noch grĂ¶ĂŸeren Repressalien nicht. So geht die Taktik der Ermittler mit gĂŒtiger Hilfe deutscher Gerichte auf. Allerdings gibt es im Norden unseres Landes auch andere Tendenzen. So wurde letztes Jahr ein Berliner freigesprochen, bei dem 900 Gramm Cannabis zur Schmerztherapie sowie eine komplette Aufzuchtanlage gefunden wurden, in Hamburg wurde jĂŒngst ein 24jĂ€hriger lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt, der fast drei Kilogramm Gras ergĂ€rtnert hatte. Auch hier erkannte das Gericht an, dass der junge Mann den Hanf lediglich zur Linderung seiner Krankheitssymptome (Schmerzen, Schlaflosigkeit und andere Beschwerden ) anpflanzte, sogar die Staatsanwaltschaft forderte lediglich eine Geldstrafe. Diese fiel dann relativ niedrig aus und wurde zudem zur BewĂ€hrung ausgesetzt. Es geht also auch anders. Es wird immer deutlicher, dass die bundeseinheitliche Definition der „Geringen Menge“ auf sechs Gramm, wie von großen Teilen der CDU und SPD gewĂŒnscht, nur neue Probleme mit sich bringen wird, da sowohl Medizinalpatienten als auch kleine Selbstversorger mit solch einer Regelung weiterhin kriminalisiert werden. Es gibt zur Zeit in Sachen Hanf keine Rechtsgleichheit in der Bundesrepublik. Die Lösung, die immer mehr BundeslĂ€nder anstreben, ist keine, weil sie gleich drei Urteile höchster deutscher Gerichte nicht ausreichend berĂŒcksichtigt. SĂ€hen unsere Gesetzgeber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie zwei andere Urteile des Bundesgerichtshofes zur medizinischen Verwendung von Hanf wirklich als bindend an, was laut unserem Grundgesetz ihre Pflicht ist, ist eine Regelung zur Entkriminalisierung des Hanfanbaus @home ausschließlich zum eigenen Bedarf ĂŒberfĂ€llig.

Gib‘ mir fĂŒnf.


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