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24.07.2008
11:39 Uhr
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unabhängig, überparteilich, legal e 30. Nov 2008 iv at iti -In nf Ha r ze ei hw e Sc ab sg au er Sond Der Weg bis zur Hanf-Initiative war lang und nicht immer leicht. Warum es überhaupt notwendig war, die Initiative ins Leben zu rufen, obwohl deren Kernaussagen eigentlich in beiden Parlamenten schon mehrheitsfähig waren, könnt Ihr auf den Seiten zwei und drei lesen.
Repression führt nicht zu einem Rückgang des Konsums. Hans Cousto zeigt auf Seite fünf, dass weder pharmakologische, medizinische noch gesellschaftspolitische Argumente ausschlaggebend für die ablehnende Haltung zur Cannabislegalisierung gewesen, sondern internationaler Druck.
Die Hanf CH ance
am 30. November 2008 Die Ausarbeitung der nötigen Gesetze oder Verordnungen im Detail obliegt dem Parlament. Dieses muss zwar die oben erwähnten Artikel umsetzen, hat aber einen gewissen Spielraum dabei. Zum Beispiel ist es klar, dass dort, wo mittlerweile nicht mehr geraucht werden darf, zukünftig sicher auch kein Hanf geraucht wird.
Konsequenzen/Auswirkungen
• 70% NEIN / 30% JA: verstärkte Repression (z.B. Samenverbot; GrowAnlagen-Verbot). Stillstand in der Hanfpolitik für die nächsten 10 Jahre. • 55% NEIN / 45% JA: Tendenz zur Entkriminalisierung! Z.B. in Richtung Freigabe von Konsum, Eigenanbau, Medizin. Muss in den nächsten 3-5 Jahre zurück auf‘s politische Parkett. • Ab über 50%: vollständige Entkriminalisierung von Besitz, Konsum, Eigenanbau und Handel. Nach vielen Jahren der Repression haben die Schweizer nun die weltweit einzigartige Chance, die Hanfpflanze mit all ihren Möglichkeiten zu rehabilitieren. Statt den Hanf dem Schwarzmarkt zu überlassen, eröffnet sich der Schweiz ein riesiges Wirtschaftspotenzial. Und international kann eine Vorreiterrolle in Drogen, Medizin- und Umweltpolitik eingenommen werden – was sich auch auf andere Länder positiv auswirken wird.
Was will die Initiative?
Bei Annahme der Initiative wird die Schweizer Bundesverfassung wie folgt geändert:
Art. 105a (neu) Hanf 1. Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei. 2. Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei. 3. Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze. 4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.
In Zahlen sieht das ungefähr so aus: Es gibt in der Schweiz: 4‘900‘000 Stimmberechtigte. Die durchschnittliche Stimmbeteiligung beträgt 45%, in Anzahl Personen sind das 2‘200‘000 Personen, welche an die Urne gehen.
Somit werden 1‘100‘000 JA-Stimmen benötigt, was absolut möglich ist.
Die Umfragen und Vorzeichen dazu stehen (momentan) gut. Eine Parteienmehrheit (FDP, SP und Grüne) ist dafür, alle relevanten Sucht- und Fachverbände forderten den Inhalt der Initiative schon vor Jahren, und der Bundesrat lehnt die Initiative nur aus formellen Gründen ab – hat in seinen Positionspapieren jedoch auf die selbe Lösung hingewiesen.
www.hanfjournal.de
Am 30. November 2008 wird das Schweizer Stimmvolk über die Eidgenössische Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz“ abstimmen. Nun geht’s „nur“ noch darum, die JA-Wähler an die Urne zu bringen. Dazu braucht es vor allem finanzielle Un-
terstützung zum Drucken von Plakaten, Flyern, Kleber, Inserate etc. Gespendet werden kann bequem via PayPal (Online-Zahlung) über die Website www.hanfinitiative.ch oder über folgendes Konto: PC Konto 60-616949-2 PRO HANF Chanvre Canapa IBAN CH08 0900 0000 6061 6949 2 Monbijoustrasse 17 BIC POFICHBEXXX 3011 Bern Bezeichnung PRO HANF
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Schweizer und Schweizerinnen, geht abstimmen und fordert euer Umfeld auf! Nicht-Schweizer, unterstützt uns mit Spenden, Ideen, etc. Let’s do it. Now.
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Sonderausgabe Schweiz HERAUSGEBER:
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Agentur Sowjet GmbH Dunckerstraße 70 10437 Berlin Tel.: 030/44 79 32 84 Fax.: 030/44 79 32 86 Email: redaktion@hanfjournal.de Geschäftsführer: Emanuel Kotzian (V.i.s.d.P.) Sitz der Gesellschaft: Berlin AG Charlottenburg, HRB Nr. 89200 Steuer-Nr. 37 220 20818
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Michael Knodt (CvD).
MITARBEITER DIESER AUSGABE:
KIMO, Hans Cousto, Willi Blaser, Roger Linggenstorfer, Germaine Gohl, Ben.
LAYOUT:
mark marker, (Lukas Tkotz).
ILLUSTRATIONEN:
mark marker, Willy Blaser.
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Hanf-Initiative
Text: Willi Blaser
Der lange Weg zur Schweizer
„Hanf-Initiative“
Gerade für Betrachter aus dem Ausland schien die Schweiz um die Jahrtausendwende ein regelrechtes Hanf-Paradies zu sein. Vielerorts traf man auf freakige Hanfläden, majestätische Hanffelder oder es stieg einem auf Plätzen und in Beizen ein unverwechselbar süsslicher Rauch in die Nase. Doch diese Story hat eine lange Vorgeschichte, einen tragischen Wendepunkt – und einen ungewissen Ausgang...
Die 90er: Neue Wege Tatsächlich waren die Eidgenossen durch die traurigen und medial ausgeschlachteten Eindrücke aus der offenen, harten Drogenszene seit Ende der 80er Jahre (Lettenpark Zürich, Kocherpark Bern) zu einer Einkehr bei der Drogen- und Gesundheitspolitik gekommen. Angesichts des Drogenelends versuchte man, Ursache und Wirkung kritisch zu überprüfen, man verglich die legalen und illegalen Suchtmittel miteinander und begann, zwischen harten und weichen Drogen zu differenzieren. Weite Kreise waren sich einig, dass Repression nicht das alleinige Mittel im Kampf gegen Suchtmittel sein könne, und dass die Bestrafung des Konsums weicher Drogen wie Cannabis ein Nonsens sei. Experten aus dem Suchtbereich wiesen darauf hin, dass das Verbot und die Verfolgung des Cannabis grössere Probleme verursache, als der Konsum der Substanz selbst. Staatsrechtler gaben ausserdem zu Bedenken, dass die Kriminalisierung einer Substanz, die toxisch nicht gefährlicher ist als die tolerierten Drogen Alkohol und Tabak, gegen die verfassungsrechtliche Verhältnismässigkeit verstosse. Diese Erfahrungen und Erkenntnisse lösten Mitte der 90er Jahre in der Schweizer Drogen- und Gesundheitspolitik ein emsiges Treiben aus. Bereits damals wurde der ideologische Riss zwischen Reformern und Hardlinern deutlich sichtbar: Beide Fraktionen schafften es, ihre Vorstellungen mittels Volksinitiativen zur Abstimmung zu bringen – doch beide scheiterten. 1997 verwarf die Stimmbevölkerung deutlich die rechtskonservative „Jugend ohne Drogen“-Initiative, die den „Krieg gegen Drogen“ noch verstärken wollte und eine völlig abstinente Bevölkerung als Ideal vorsah. Ebenfalls eine klare Abfuhr erteilte das Volk 1998 der revolutionären „DroLeg“-Initiative, welche eine Straffreiheit beim Konsum sämtlicher Drogen anstrebte. Für die Politik war damit klar, dass die Helvetier nicht für die eine oder andere Extremlösung zu gewinnen waren – nun war ein vernünftiger, mehrheitsfähiger Kompromiss gefragt. Diesen formulierte 1999 die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen EKDF in ihren „Cannabisbericht“ zu Handen der Regierung. Die Experten schlugen eine Entkriminalisierung von Hanf-Anbau, Konsum und Handel unter Schaffung bestimmter Regeln und Grenzen vor. Hierfür pochte die Kommission auf eine baldige Revision des Betäubungsmittelgesetzes.
1999 – 2004: Ringen um die Revision Der Bundesrat (=Schweizer Regierung) übernahm die Empfehlungen seiner Expertenkommission grösstenteils und eröffnete 2001 mit seiner „Botschaft zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes“ das parlamentarische Prozedere. Noch im selben Jahr stimmte der eher als konservativ geltende Ständerat (Klei-
ne Kammer = Vertretung der Kantone) der Revision zu. Das Eis war gebrochen – die Zustimmung des Nationalrats (Grosse Kammer = Volksvertretung) zu den Vorschlägen schien Formsache. Im wohligen Schatten dieser vorkämpferischen Politik entfaltete sich die Schweizer Hanfbranche: Überall entstanden Hanfläden, in Ballungsgebieten wie Zürich, Basel und Bern schossen sie zuweilen wie Pilze aus dem Boden. Und die Justiz, obwohl an geltendes Recht gebunden, gab sich vielerorts kulant gegenüber den Hanfläden. Auf eine baldige Gesetzesrevision spekulierend, verhielt sich das Gros der Justizbehörden abwartend und ging in der Hanfszene lediglich gegen Auswüchse vor. Doch es war eine trügerische Sicherheit – die buchstäbliche Ruhe vor dem Sturm... Ein erster Dämpfer erlitt die Hanf-Revision 2003, als der Nationalrat wider Erwarten nicht auf die Vorlage eintrat und diese an den Ständerat zurückwies. Einige Staatsanwälte und Vollzugsbehörden nahmen die Weigerung aus Bundesbern prompt zum Anlass, grossflächige Razzien gegen renommierte Hanfbetriebe zu führen. Zugleich mehrten sich in den Medien kritische Artikel über den Cannabiskonsum. Diese reichten von legitimen Berichten über einzelne Missbräuche und schwarze Schafe in der Szene bis hin zu reisserischen Halbwahrheiten, welche pauschal die ganze Hanfbranche und die Gesetzesrevision in Frage stellten. Langsam aber spürbar hatte sich der politische Wind gedreht. Allerdings schien damals noch nicht alles verloren: Bereits einige Monate später sprach sich der Ständerat erneut deutlich für die Revision aus und auch viele weitere Organisationen bejahten die Vorlage nach wie vor: der Bundesrat, das Bundesamt für Gesundheit, die Eidgenössische Alkoholverwaltung, der Dachverband der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer – ja sogar der Verband Schweizerischer Polizeibeamten. Wer hätte angesichts dieser breiten Zustimmung denn wirklich ein Scheitern erwarten können...?
2004: Die Hanf-Initiative Das garstige Ende der parlamentarischen Hanf-Revision kam im Juni 2004: Erneut weigerte sich der Nationalrat, die Vorlage zu behandeln und beschloss „Nichteintreten“. Damit war die Hanf-Revision vom Tisch gefegt, übrig blieb ein politischer Scherbenhaufen. Zwar bemühten sich konsensorientierte Kräfte, die „unbestrittenen“ Elemente der Vorlage in einer Teil-Revision zu retten, das heisse Eisen Cannabis wurde aber dabei bewusst ausgeklammert. Nun stand die Hanfbranche ohne politische Rückendeckung da – auf einen Streich war die sehnsüchtig erwartete Gesetzesrevision in weite Ferne gerückt. Für die Justizbehörden war dies das Fanal zum totalen Kahlschlag: Eine Welle von Razzien überzog das Land und sämtliche erkennbaren Hanfläden wurden geschlossen. Für die Schweizer
Fortsetzung auf Seite 3 >>>
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>>> Fortsetzung von Seite 2 Hanfszene bedeuteten diese Ereignisse den Super-GAU: Die „Stunde Null“ war angebrochen und man musste nochmals von vorne beginnen. Jetzt war es an der Zeit, den letzten Trumpf auszuspielen und zu einem politischen Mittel zu greifen, dass es in dieser Form nur in der Schweiz gibt: Die eidgenössische Volksinitiative. Bereits 36 Tage nach dem nationalrätlichen Nichteintreten präsentierte eine Allianz aus fortschrittlichen Politikern und standhaften Hanfaktivisten die Initiative „Für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz“. Darin wurden die in der gescheiterten Revision enthaltenen Forderungen erneut aufgegriffen und formuliert. Damit aber eine Volksinitiative eingereicht werden und einen Urnengang erzwingen kann, braucht es mindestens 100‘000 Unterschriften von stimmbe-
rechtigten BürgerInnen. Die durchgebeutelte Hanfbranche raffte sich deshalb noch einmal auf und mobilisierte sämtliche verbliebenen Kräfte. In allen grösseren Ortschaften und an populären Events wie z. B. dem Paléo-Festival in Nyon oder der Streetparade Zürich stiess man im Sommer 2005 auf die hanfigen Unterschriftensammler in ihren orangen T-Shirts. Mit viel Herzblut, Freiwilligenarbeit und hartnäckigem Einsatz konnten die Unterschriften schliesslich innerhalb der 18monatigen Frist zusammengetragen und die Initiative an die Bundeskanzlei zur Prüfung eingereicht werden. Am 7. Februar 2006 gab die Bundeskanzlei unter Zählung von 105‘994 gültigen Unterschriften bekannt, dass die Initiative formell zustande gekommen sei: Nun würde also das Schweizer Volk darüber abzustimmen haben.
2008: Für eine vernünftige Hanfpolitik Wieder zogen die Jahre durchs Land. Laut Gesetz muss eine Volksinitiative 36 Monate nach Einreichung zur Abstimmung kommen; wenn das Parlament als Variante noch einen sogenannten „Gegenvorschlag“ ausarbeitet, verlängert sich dieser Zeitraum um weitere sechs Monate. Tatsächlich bastelte der Ständerat – unser alter Verbündeter – an einem Gegenvorschlag, der als Kompromiss zur Initiative lediglich Eigenanbau und Konsum zum Eigenbedarf straflos machen, nicht aber den Handel. Doch auch hier hatten die reformbereiten Politiker die Rechnung ohne den polemischen Nationalrat gemacht. Dieser verweigerte seine Mitwirkung an einem Gegenvorschlag, und da ein solcher die Zustimmung beider Kammern benötigt, kam er schliesslich nicht zustande. Während die Zeit langsam dahinstrich, dämmerte die Schweizer Hanfbranche irgendwo zwischen erzwungener Lethargie und aufblitzender Hoffnung vor sich hin. Auf die Hälfte ihrer früheren Mitgliederzahl geschrumpft, war die Schweizer Hanf-Koordination nur noch ein Schatten ihrer selbst. Die wenigen verbliebenen Aktivisten hatten keinen leichten Stand – die meisten hatten seit den grossen Razzien 2004 ihre Läden schliessen müssen und waren damit ihrer Ressourcen beraubt. Und inmitten von Gerichtsverfahren und Aufbau eines neuen Broterwerbs lässt es sich halt schlecht politisieren... Vom Geschäft mit Hanf profitierten derweil andere: Der Gassenhandel und damit die organisierte Kriminalität waren dankbar in die nach dem Abschlachten der Hanfszene entstandene Lücke gesprungen. Hilflos registrierten Kenner der Szene, dass die Mafia wieder nahezu das gesamte Geschäft weicher und harter Drogen kontrolliere und nach Belieben an den Preisen drehe. Während sich der Grammpreis für Cannabis seither verdoppelte, hat sich derjenige für Kokain halbiert. Im Frühjahr 2008 hätten die Hanf-Befürworter im Ständerat fast einen Sieg errungen, denn die Abstimmungsempfehlung der kleinen Kammer fiel mit 19:18 Stimmen nur äusserst knapp zuungunsten der Hanf-Initiative aus. Im störrischen Nationalrat fiel das Empfehlungs-Ergebnis deutlich negativer aus, trotzdem konnte die Initiative dort bemerkenswerte 73 Ja-Stimmen gewinnen, die sich allerdings gegenüber 111 Nein-Empfehlungen nicht durchsetzen konnten. Ähnlich gespalten die Empfehlung der Regierung: Obwohl diese einräumte, dass man in der Initiative im wesentlichen die ebenfalls befürworteten Punkte der BetmG-Revision wiedererkenne, lehne man die Initiative ab, weil man der Meinung sei, dass die gesetzgeberische Tätigkeit vom Parlament (und nicht vom Volk) ausgehen sollte. Eine doch etwas lachhafte Begründung angesichts der Tatsache, dass das Parlament ja genau hierfür 10(!) Jahre Zeit hatte, aber schlussendlich nichts dabei herausgekommen ist?!
Mitte des Jahres wurde dann der Termin für die Volksabstimmung präsentiert: Der 30. November 2008. Willi Blaser ist Schweizer Hanf-Aktivist und Herausgeber der Swiss Hemp Times (www.hemptimes.ch)
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Thema: Hanf und Sucht
Ein „Ja“ zur Hanfinitiative ist ein „Ja“ zur Suchtprävention Wir wollen natürlich nicht verschweigen, dass insbesondere der regelmäßige Konsum von Hanfblüten auch das Risiko der Abhängigkeit in sich birgt. Regelmäßiger Cannabiskonsum kann zu einer psychischen sowie leichten körperlichen Abhängigkeit führen: Kennzeichnend hierfür sind erfolglose Versuche, den Konsum zu reduzieren oder einzuschränken. Bei Cannabisabhängigkeit sind Abstinenzversuche begleitet von innerer Unruhe, Nervosität oder Depressionen sowie Schlafproblemen. Studien gehen davon aus, dass jedoch nur vier bis sieben Prozent aller Cannabiskonsumenten ein Abhängigkeitsmuster entwickeln. Die Gefahr einer Abhängigkeit ist jedoch individuell sehr verschieden, vor allen Dingen psycho-soziale Risikofaktoren geben den Ausschlag, ob ein Mensch mehr oder weniger „gefährdet“ ist.
Die wichtigsten Risikofaktoren sind: • ein frühes Einstiegsalter (unter 16 Jahre) • mangelnde soziale Unterstützung • allgemeine Perspektivlosikkeit (fehlender Schulabschluss, Arbeitslosigkeit o.ä.) • kritische Lebensereignisse (Trennung o.ä.) • ein früher Einstieg in die so genanten „legalen“ Drogen Alkohol und Nikotin • eine allgemein labile Psyche
Die Einstiegsdrogentheorie: Auch galt Cannabis im letzen Jahrhundert noch als „Einstiegsdroge“, diese Theorie ist mittlerweile eindeutig widerlegt: Weil fast alle Heroin-oder Kokainabhängigen auch irgendwann einmal Cannabis konsumiert haben, galt die lange als Beleg der „Einstiegsdrogentheorie“. Langzeitstudien und die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung haben gezeigt, dass nur ein sehr kleiner Prozentsatz der
Hasch legal Am 14. Februar 1925 beschlossen die Teilnehmer der Genfer Opiumkonferenz ein globales Cannabisverbot. Dass an dieser Konferenz, an der es, wie ihr Name sagt, eigentlich um Opiate ging, Cannabis überhaupt zur Sprache kam, bewirkte der ägyptische Delegationsleiter El Guindy. Er stellte auf der Basis dünner wissenschaftlicher Daten den Antrag, Cannabis auf die Liste der kontrollierten Substanzen zu setzen. Nach einer kurzen Diskussion und ohne dass Experten angehört worden wären, wurde der Antrag angenommen. Das war vor allem eine Geste des Wohlwollens gegenüber Ägypten, die meisten Länder interessierte Cannabis damals nämlich überhaupt nicht. Später wurde die Massnahme als «Lösung ohne Problem» beschrieben. Was wäre geschehen, wenn die Abstimmung anders gelaufen wäre? Wenn sich zum Beispiel die pharmazeutische Industrie bei ihren Delegationen gegen das Verbot eingesetzt hätte, wie sie es bei der ersten Internationalen Opiumkonferenz 1911 in Den Haag getan hatte? In den USA herrschte seit 1920 die Alkoholprohibition: Alkohol als Genussmittel war im ganzen Land verboten. Schon bald wurde jedoch klar, dass die Massnahme grosse Probleme mit sich brachte: Der illegale Handel und die damit verbundene Kriminalität blühten, die Kosten, das Verbot durchzusetzen, waren enorm, zudem fehlten dem Staat die Einnahmen aus der Alkoholsteuer. Hinter dem Alkoholverbot stand eine grosse Mehrheit der Frauen, die 1920 das Stimm- und Wahlrecht erhalten hatten. Die Gründe waren naheliegend: Frauen und Kinder waren die Leidtragenden des übermässigen Alkoholkonsums der Männer. Wenn Cannabis an der Opiumkonferenz nicht verboten worden wäre, hätten die Frauen ihren Männern anstelle des verbotenen Alkohols das träge machende und friedlich stimmende Cannabis schmackhaft machen können. Mit überraschenden Folgen: Von den USA ausgehend, wird Cannabis anstelle von Alkohol ein weltweit akzeptiertes Genussmittel. Statt der Rebberge an den Hängen des Bieler-, Neuenburgerund Genfersees sind dort bald lauter Hanffelder zu sehen. Die Eidgenössische Hanfverwaltung erhebt die Hanfsteuer, die wesentlich die AHV unterstützt. Auf Empfängen und Ausflügen nippen unsere Bundesräte nicht an Weissweingläsern, sondern saugen an mit bestem Haschisch gefüllten Wasserpfeifen. Der Joint nach dem Essen ersetzt die Vieille Prune – nicht nur bei offiziellen Diners von
Politikern und Geschäftsleuten, auch in Restaurants sind dafür spezielle Kifferräume vorgesehen. Coq au vin und Egli im Bierteig werden nicht mehr serviert, dafür sind Hanfguetsli beliebt. An Dorffesten kiffen sich junge Männer gegenseitig «unter den Tisch». Ganz Mutige stimmen leise «Trink, trink, Brüderlein trink» an. Das Lied gilt als illegale Aufforderung zum Alkoholkonsum. Der Grossteil der Bevölkerung gehört zu den Genusskiffern, die sich hin und wieder einen Joint gönnen, aber es gibt auch Leute, die den Haschischkonsum nicht im Griff haben. Die Polizei greift jedes Wochenende junge Kampfkiffer auf. Der Umgang mit ihnen ist allerdings viel einfacher als mit unberechenbaren Betrunkenen. Im schlimmsten Fall lachen sie lange und laut. Frühere Ausnüchterungszellen werden in der Folge schallisoliert. Die Polizei verweist Problemfälle an Fachleute oder Selbsthilfegruppen wie die AK, die Anonymen Kiffer. Weil der Konsum von Cannabis bei vielen Leuten Heisshunger nach Süssem auslöst, nimmt der Verkauf von Süsswaren enorm zu. Sporadische Vorstösse, den Cannabiskonsum zu verbieten, werden von der «Vereinigung der Schokoladenhersteller gegen die Bevormundung der Bürger» bekämpft und im Keim erstickt. Die Alkoholiker auf der Gasse kommen natürlich trotz Verbot an ihren Stoff. Jedes Jahr sterben einige Dutzend an verunreinigter, gepanschter Ware – deutlich weniger als die heute rund 5000 Alkoholtoten pro Jahr in der Schweiz. Auf den ersten Cannabistoten wartet man immer noch.
Hanfkonsumenten auf harte Drogen umsteigt. Mittlerweile gilt diese Theorie in Fachkreisen als eindeutig widerlegt.
Cannabis und Schizophrenie: Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen gibt es keine „Cannabis-Schizophrenie“. Etwa ein Prozent der Bevölkerung ist grundsätzlich von Schizophrenie bedroht. Man vermutet, dass unter den an Schizophrenie erkrankten Personen mehr Cannabispatienten zu finden sind als im Bevölkerungsdurchschnitt, weil diese die entspannende Wirkung nutzen. Allerdings kann Cannabis den Krankheitsverlauf negativ beeinflussen, den Zeitpunkt des Ausbruchs beschleunigen und die Anzahl der Schübe erhöhen. Deshalb ist der Gebrauch von Cannabis für Betroffene oder Gefährdete nicht zu empfehlen. All diese Gefahren werden bei einer anhaltenden Kriminalsierung von Cannabis noch intensiviert, da insbesondere der Jugendschutz nicht über einen Schwarzmarkt in den Griff zu bekommen ist. Ähnliches gilt für die Suchtprävention. Das wichtigste Instrument zum Umgang mit Drogen kann nur funktionieren, wenn es, wie das Wort sagt, der Sucht vorbeugt. „Es gilt heute als wissenschaftlich akzeptiert, dass bestimmte Formen des Konsums psychoaktiver Substanzen durchaus mit physischer, psychischer und sozialer Gesundheit vereinbar sind“* Genau diese Erfahrung machen Monat für Monat Hundertausende Schweizer und SchweizerInnen... Deshalb kann eine Vorbeugung nur dann greifen, wenn der Staat seine Programme auf genau die vier bis sieben Prozent der Konsumenten mit problematischem Konsummuster abstimmt, anstatt alle Hanfkonsumenten zu stigmatisieren. Das ist nur dann möglich, wenn die restlichen 95 Prozent aus der Schusslinie genommen werden und das Image des Outlaws ablegen können.
Wer am 30. November mit „Ja“ stimmt meint es ernst mit Jugendschutz, Aufklärung und Suchtprävention. *(Prof. Dr. Dieter Kleiber in „Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Risiken“ - 256 Seiten, Juventa Verlag, Weinheim ISBN: 3779911779) Über die Vorkehrungen gegen das Alkoholtrinken sind sich die Politiker uneinig. Während die Rechte selbst gegen den Genuss von Light-Bier mit aller Härte vorgehen will, fordert die Linke ein Ende der Repression und die Einrichtung von sogenannten Säuferstübli.
Roger Liggenstorfer ist Inhaber des Nachtschattenverlags in Solothurn, der Bücher über Drogenfragen veröffentlicht.
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Die Drogenrepression verfehlt ihren Zweck
In einem überaus ehrlichen Bericht beschrieb im März dieses Jahres der Kopf der UN-Suchtstoffkommission, Antonio Costa, der für die Überwachung der Internationalen Vereinbarungen über Drogen zuständig ist, dass das multilaterale Drogenkontrollsystem „seinem Zweck nicht gerecht werden“ würde. Er erklärte auch, wie das internationale Regime bemerkenswerte unvorhergesehene Konsequenzen erzeugt hat: florierende Schwarzmärkte weltweit.
Dass die Repression ihren Zweck nicht erfüllt, zeigen auch die Konsumentenzahlen in verschiedenen Ländern. In den Niederlanden, wo man seit Jahrzehnten Haschisch und Gras landesweit in Coffee-Shops kaufen kann, ist Anteil der Kiffer – insbesondere der jungen Kiffer – in der Bevölkerung deutlich geringer als in den Nachbarstaaten der Niederlanden. Die Repression in den Nachbarstaaten führt somit nicht zu einer Minderung des Angebots und des Konsums, obwohl dies das erklärte Ziel der Repression ist. Da die Repression ihren Zweck nicht erfüllt, gehört sie abgeschafft, da sie sich als völlig unnütz und überflüssig erwiesen hat.
Cannabiskonsum im Ländervergleich Der Konsum von psychotrop wirkenden Cannabisprodukten ist in den verschiedenen westeuropäischen Ländern weit verbreitet, jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt. In den Niederlanden, wo seit vielen Jahren Cannabis (Haschisch und Gras) in Coffee-Shops für alle Personen über 18 Jahren erhältlich ist, konsumieren weniger Menschen psychotrop wirkende Cannabisprodukte als in Deutschland oder in der Schweiz, bei den unter 25 Jahre alten Menschen ist die Zahl der Kiffer sogar nur etwa halb so groß wie in Deutschland (12-Monats-Prävalenz bei unter 25jährigen: Niederlande 11,4%, Deutschland 22,1%, Schweiz 12%). In den USA, wo etwa 1% der Bevölkerung hinter Gittern in Gefängnissen sitzt, liegt gemäß Angaben der Weltgesundheitsorgansation (WHO) die Lebenszeitprävalenz (mindestens einmal im Leben konsumiert) für Cannabis bei den 21jährigen bei 54,0%, in Deutschland bei 41,0% und in den Niederlanden bei 34,6%. In Deutschland und in den Niederlanden sitzen weit weniger als 0,1% (1 Promille) der Bevölkerung hinter Gittern, also zehn mal weniger als in den USA. Die übermäßige Repression in den USA hat somit keinen präventiven Effekt auf potentielle Cannabiskonsumenten. Diese Zahlen zeigen sehr klar und deutlich, dass die Verfügbarkeit von Cannabisprodukten ohne Strafandrohung keine Steigerung der Konsumentenzahlen zur Folge hat. Der behauptete Zweck der Repression, die Verfügbarkeit zu mindern, um in der Folge den Konsum zu mindern, wird nicht erreicht. Die Repression ist eine teure Fehlinvestition, sie erreicht ihr Ziel nicht und muss als gescheitert bezeichnet werden. Die Repression erscheint vor den realen Gegebenheiten als völlig überflüssig. Sie kann, ohne dass ein Schaden für die Bevölkerung entsteht, ersatzlos abgeschafft werden. Somit ist die gesetzlich festgelegte Repression im Drogenrecht nicht im öffentlichen Interesse und auch nicht verhältnismäßig. Die Drogenrepression steht somit im Widerspruch zu Artikel 5 (Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns) der Schweizer Bundesverfassung.
Repressionskoeffizienten verschiedener Städte im Vergleich Die Repressionskoeffizienten in den größeren Städten der deutschsprachigen Schweiz sind wesentlich größer als diejenigen der großen Städte Deutschlands. In der größten Stadt der Schweiz, Zürich, ist der Repressionskoeffizient derzeit mehr als neunmal so groß wie in der größten Stadt Deutschlands, Berlin. Die Stadt in Deutschland mit dem höchsten Repressionskoeffizienten ist Frankfurt am Main. Bemerkenswert ist überdies, dass Frankfurt am Main der wichtigste Banken- und Börsenplatz Deutschlands ist, so wie Zürich in der Schweiz; und Zürich ist die Stadt mit dem höchsten Repressionskoeffizienten in der Schweiz. Offensichtlich scheint es eine Korrelation zwischen einer hohen Konzentration von Kapital in Städten und den Repressionskoeffizienten zu geben.
In der folgenden Graphik sind jeweils eine Auswahl der größten Städte Deutschlands und der deutschsprachigen Schweiz mit den in den Jahren 2004 und 2007 registrierten Häufigkeitszahlen der Verstöße gegen das BtMG (Vergehen gegen das BetmG) aufgelistet. Die Rangfolge ist durch die Häufigkeitszahl bestimmt. Die Städte der Schweiz sind ausnahmslos vor den Städten Deutschlands positioniert.
Aktueller Cannabiskonsum in der Schweiz In der Schweiz gaben bei der letzten Gesundheitsbefragung der schweizerischen Bevölkerung 12% der 15-24jährigen Personen an, innerhalb der letzten 12 Monate Cannabis konsumiert zu haben. Bei den 25-34jährigen waren es 6,3%, bei den 35-39jährigen 3,4% , bei den 15-39jährigen insgesamt 7,3%. Schweizer Jugendliche und junge Erwachsene kiffen weniger oft als deutsche Jugendliche und deutsche junge Erwachsene, jedoch häufiger als die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Niederlanden, wo nicht nur der Konsum, sondern auch der Erwerb und Besitz geringer Mengen nicht strafbewehrt ist. Dennoch will die Regierung und das Parlament in der Schweiz nichts für eine Legalisierung des Konsums von Cannabis tun! Der Bundesrat (Regierung) empfiehlt dem Parlament die „Hanf-Initiative“ für eine Legalisierung des Hanfs und der daraus gewonnenen Produkte zur Ablehnung: Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative „für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“ zuhanden des Parlaments verabschiedet. Er lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Das Volk (die Stimmberechtigten, der Souverän) wird in einer Abstimmung, die 30. November 2008 stattfinden wird, über die Cannabislegalisierung abstimmen. Die Initiative verlangt die Straflosigkeit des Cannabiskonsums und der dazugehörigen Vorbereitungshandlungen, eine Kontrolle des Angebotes, ein Werbeverbot für Cannabis und eine Verstärkung des Jugendschutzes. Der Bundesrat meint in seiner Botschaft, die offene Formulierung der Initiative täusche einen Handlungsspielraum vor, der aufgrund der internationalen Abkommen nicht gegeben sei, da eine Legalisierung von Cannabis gegen verschiedene UNO-Konventionen verstoße, deren Kündigung für den Bundesrat nicht in Frage komme, da diese Verträge unter anderem eine Voraussetzung für den Verbleib der Schweiz im Schengenabkommen seien. Die Hauptgründe für die ablehnende Haltung liegen somit nicht in den Substanzeigenschaften begründet, sondern in der Bindung an internationale Abkommen. Diese Einschätzung der Gegebenheit wird durch die Tatsache bestärkt, dass dem Bundesrat die nicht gegebene Evidenz und Effizienz der Bestrafung des Konsums von Cannabis und den dazugehörigen Vorbereitungshandlungen durchaus bekannt sind. So heißt es in der Botschaft: „Die Prävalenz des Cannabiskonsums steht gemäß internationaler Erfahrung in keinem direkten Zusammenhang mit der Bestrafung oder der Strafbefreiung des Konsums. Es lässt sich nicht nachweisen, dass Staaten mit einer eher restriktiven Cannabispolitik tiefere Konsumentenzahlen ausweisen als Staaten mit einer weniger restriktiven Cannabispolitik. (...) In der Schweiz ist heute trotz des Verbots der Cannabiskonsum bei Jugendlichen weit verbreitet und auch für einen nicht zu vernachlässigenden Teil der erwachsenen Bevölkerung zu einer Gewohnheit geworden. Verschiedene Studien weisen darauf hin, dass die gesellschaftliche Akzeptanz des Cannabiskonsums zugenommen und der Cannabiskonsum selbst häufig ohne eigentliches Unrechtsbewusstsein erfolgt. Die Strafbefreiung des Cannabiskonsums sowie die beschränkte Tolerierung
von Anbau und Verkauf von Cannabis-Produkten könnte – gestützt auf die Erfahrungen der Niederlande – eine Erhöhung des Probierkonsums bei Adoleszenten und jungen Erwachsenen mit sich bringen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass dieser Probierkonsum bei der überwiegenden Mehrheit eine temporäre Erscheinung bliebe.“ Offensichtlich sind nicht pharmakologische, medizinische oder gesellschaftspolitische Argumente ausschlaggebend für die ablehnende Haltung zur Cannabislegalisierung gewesen, sondern internationaler Druck.
Politische Forderung Damit der Konsum sowie die Vorbereitungshandlungen zum Konsum (Anbau, Erwerb, Besitz) von Hanfpflanzen respektive deren Blüten oder das daraus hergestellte Haschisch für den persönlichen Genuss straffrei gestaltet werden kann, muss das Betäubungsmittelgesetz geändert werden. Sollte dabei der Handlungsspielraum für die Regierung respektive für das Parlament aufgrund der internationalen Abkommen dafür zu eng sein, muss die Regierung auf eine Änderung dieser Abkommen hinwirken oder bei mangelnder Erfolgsaussicht, diese Abkommen kündigen. Die Aussichten für eine Änderung der internationalen Abkommen sind derzeit günstig, da auch die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs, CND) erkannt hat, dass eine auf Repression aufbauende Drogenpolitik ihren Zweck verfehlt und nicht zur Minderung des Angebots und des Konsums führt. Dies erklärte CND-Direktor Antonio Costa auf der letzten Sitzung der Suchtstoffkommission im März dieses Jahr in Wien bei der Ausrufung des „Jahres der Besinnung“ in der Drogenpolitik.
Gewiss ist, daß frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht! Hans Cousto
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Sonderausgabe Schweiz
Hanf ist Heilmittel Nur ein doppeltes „Ja“ hilft
Neben der Volksinitiative „Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität“ wird es am 30.November ein Referendum geben, bei dem es um die Revision des Betäubungsmittelgesetzes geht. National- und Ständerat hatten vergangenes Jahr beschlossen, die staatliche Abgabe von Heroin an Schwerstabhängige nach 15 Jahren auch endlich gesetzlich zu verankern sowie die medizinische Versorgung Verwendung von THC haltigen Hanf- oder Hanfarzneien zu ermöglichen. Das heißt, dass am 30. November auch über das Schicksal vieler tausender Patienten in der Schweiz entschieden wird, denn rechte Kreise haben sogar gegen diese „Revision light“ das Referendum ergriffen, so dass diese Vorlage ebenfalls vors Volk kommt. Bis zum heutigen Tag gibt es, trotz der bewiesenen Wirksamkeit von THC gegen diverse Krankheitsbilder, keine legale Möglichkeit, die benötigte Medizin legal zu erhalten. Zwar gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung zum Erhalt von Marinol, einem synthetisch hergestellten THC-Produkt. Allerdings wird dessen Wirkung von vielen Patienten als nicht vergleichbar mit der natürlicher Hanfprodukte empfunden, wahrscheinlich weil dem synthetisch hergestellten THC andere, noch unerforschte, Cannabinoide und Inhaltsstoffe natürlicher Hanfblüten fehlen. Außerdem ist eine Behandlung mit Marinol sechs- bis fünfzig(!)mal teurer als die natürliche Alternative und für die Betroffenen mit einen belastenden sowie sehr aufwendigem Genehmigungsverfahren verbunden. Bei monatlichen Behandlungskosten von mehreren Tausend Schweizer Franken pro Monat sollte der ökonomische Faktor beim Abstimmungsverhalten auch nicht außer Acht gelassen werden. Bei einem „Nein“ werden weiterhin Steuergelder für langwierige Ausnahmeverfahren, Rezeptgebühren und Medikamente verwendet, die einfach eingespart werden könnten. Medizinalhanf kann die Symptome akuter Erkrankungen wie Appetitlosigkeit bei Gewichtsverlust von Aids-Patienten, Übelkeit und Erbrechen bei Krebschemotherapie, Morbus Crohn, Spasmen bei einer Querschnittslähmung, Tourette, Asthma, Glaukom, postoperativer Schmerzzustände sowie diverser Auto-Immunerkrankungen lindern oder gar ganz abklingen lassen. Viele Patienten, die unter einer der oben angeführten Krankheiten leiden, können mit der für sie individuell abgestimmtem THC Dosis sogar vollkommen beschwerdefrei leben. Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes sieht vor, diesen Menschen den legalen Zugang zu dem benötigten Medikament zu gewährleisten, natürlich nur mit medizinischer Indikation, um die Kriminalisierung normaler und zudem kranker Landsleute zu beenden. „ Im Einzelfall soll eine beschränkte medizinische Verschreibung von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis möglich werden, sowie die Möglichkeit geschaffen werden, im Falle einer Entwicklung eines Medikamentes, welches Hanf als Wirkstoff enthält, dieses bei Swissmedic registrieren zu lassen“. Wie das konkret aussehe soll, lässt das Gesetz offen. Ob ein Patient selbst Hanf kultivieren darf, staatliche Stellen Hanf abgeben, in welcher Form die Medizin abgegeben wird (Blüten, Extrakte, Tinkturen) oder ob die Entwicklung eines Medikament mehr als eine Absichtserklärung ist, ist noch nicht entschieden. Das Gesetz ist allenfalls der kleinste gemeinsame Nenner und baut vorrangig immer noch auf Abstinenz, kann also auf keinen Fall als besonders liberal oder „drogenfreundlich“ eingeordnet werden. Die Zugeständnisse an Konsumenten und Patienten sind eher gering, einzig der Konsum wird, der Realität folgend, für Erwachsene teilweise entkriminalisiert. Obwohl beide Kammern vor Jahren einer viel radikaleren Version fast zugestimmt hatten und die jetzige Version viele Zugeständnisse an die damaligen Gegner enthält, versuchen diese nun, selbst diese abgeschwächte Version durch das Referendum zu kippen. Gegner der Revision stellen diese Krebspatienten mit Dröglern auf eine Stufe, wollen die seit 15 Jahren bewährte und Lebens rettende Maßnahme der staatlichen Heroinabgabe abschaffen halten an einem Gesetz fest, das die negativen Auswirkungen des Drogenkonsums in den letzten 33 Jahren erst ermöglichte. Die Gegner müssen sich vorwerfen lassen, Zustände wie im Platzspitzpark oder den Bahnhof Letten in den 1980er und 1990er Jahren wiedererlangen zu wollen. Das ist das Ergebnis einer konsequent abstinenzorientierten Drogenpolitik. Wer aus der drogenpolitischen Geschichte nicht lernen kann, ist sicher nicht befähigt, diesbezüglich die richtigen Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Auch einen Vorschlag, was denn die auf Hanf angewiesen Patienten tun sollen, bleiben die Konservativen schuldig. Einen kalten Entzug wie beim Heroin kann man in diesem Falle ja schlecht vorschlagen. Allein schon deshalb ist die von ihnen geforderte Ablehnung der Revision fast schon die Aufforderung zu einer unterlassenen Hilfeleistung. Immerhin wird vorgeschlagen, Patienten mit erwiesener medizinischer Indikation, ihr dringend benötigtes Medikament vorzuenthalten. Die Schweiz hat in den 1990er Jahren in Europa alles dafür getan, das Heroinproblem in den Griff zu bekommen und mit einer anfangs ungewöhnlichen Maßnahme internationales Aufsehen erregt. Mittlerweile sind sogar viele EU-Länder dazu übergegangen, dieses oder ähnliche Modelle anzuwenden. So wäre es an der Zeit, die wissenschaftlichen Erkenntnisse in Sachen Cannabis als Medizin auch in die Tat umzusetzen und dieses Problem endlich und unabhängig von der „Hanf-Diskussion“ zu lösen.. Ein „Ja“ zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes ist ein „Ja“ zur Menschenwürde.
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Hilfe zur Selbsthilfe
Germaine Gohl, Die Grüne Blume Schweiz
- auch wenn es streng genommen illegal, hilft der Medical Cannabis Club schon jetzt, kranken Menschen den zugang zu medizinischem cannabis zu erleichtern. Das folgende Porträt wirft ein wenig Licht auf die alltägliche Situation, die eine illegale Indikation mit sich bringt.
Die Grüne Blume Schweiz – Medical Cannabis Club
Wir bieten kranken Menschen eine Anlaufstelle, wo sie mit ihren Fragen nicht alleine im Regen stehen gelassen werden. Und versorgen sie mit einem der ältesten Naturheilmittel der Welt: Hanf. Unser so genannter „Social Club“ besteht aus über 100 Mitgliedern jeder Altersgruppe. Momentan sind die Mitglieder zwischen 22 und 70 Jahren, die gesellschaftliche Schicht spielt dabei keine Rolle. Es sind Menschen mit chronischen Schmerzen, Neurodermitis, MS, HIV, Epilepsie, Schlafstörungen, Krebs Chemotherapie, Arthrose – um nur einige davon zu nennen. Viele dieser Menschen suchen zu uns den Kontakt, erzählen ihre Krankheitsgeschichte und ihre Leiden, und wie sie mit ihrem täglichen Leben zu kämpfen haben. Sie erzählen uns oft mehr, als sie dem behandelten Arzt erzählen und gestehen würden. Viele dieser Patienten fühlen sich von ihrem Arzt nicht ernst genommen. der sie sind es Leid, die täglich hohen Dosen an Medikamenten ein zu nehmen, die dann nicht den erhofften Erfolg bringen. Dies soll nicht heissen, dass die Schulmedizin grundsätzlich schlecht ist. Doch sie ist nicht alles, und vor allem nicht auf Jahre hinaus. Kein menschlicher Körper kann Jahre lange starke (chemische) Medikamente ohne spürbare Folgen verarbeiten. Selten werden Patienten gefragt, wie es mit all den Nebenwirkungen geht, mit welchen viele jeden Tag zu kämpfen haben. Immer wieder kommt es bei Patienten vor, dass sich der Körper weigert, Tabletten einzunehmen. Sie gehen einfach nicht mehr herunter, kommen gleich wieder hoch. Der menschliche Körper zeigt schlussendlich selber, wann Schluss ist mit Chemie. Vielleicht versagen die Organe oder es ist den Menschen dann tagtäglich schlecht. Sie müssen erbrechen, können kaum etwas essen. Und nun, soll der Patient etwa sterben, obschon es eine Möglichkeit gibt? Gerade bei HIV hilft Hanf enorm, die Esslust zu fördern und das Unwohlsein zu verdrängen. Und das ist lebenswichtig, denn je dünner Mensch ist, desto schneller schreitet die Krankheit voran. Und so lassen wir uns nicht unterkriegen, obwohl wir vielen Behörden einen Dorn im Auge sind. Denn, was gibt es schöneres als von einem glücklichen 70 jährigen Mann umarmt zu werden, der endlich wieder einmal eine Nacht schlafen konnte,
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Storz und Bickel unterstützt die Hanf-Initiative Rauchen ist die schlechteste Alternative, Hanf oder andere Kräuter zu sich zu nehmen. Die orale Einnahme ist zwar gesundheitlich unbedenklich, hat aber den Nachteil, dass durch den stark verzögerten Eintritt des Effektes die Dosierung nicht immer einfach ist und bei der medizinischen Anwendung die Linderung der jeweiligen Symptome nicht sofort eintritt. Erst durch die Vaporisationstechnik ist es möglich geworden, die wirksamen Inhaltsstoffe Hasch, Gras oder andere Heilkräutern zu verdampfen anstatt sie zu verbrennen. Bildlich gesprochen ist der Volcano eine Art Espressomaschine zum Genuss von Grass oder Hasch. Beschäftigt man sich näher mit dem viel gepriesenen Gerät, werden eine ganze Reihe von Vorteilen deutlich, denn die Reinheit des THC Dampfes, den man mit dem VOLCANO erzeugt, überzeugt vollständig: unverfälschter Geschmack, bei der die eigene Lieblingssorte ihr ganzen Potential entfaltet, erstaunliche Effizienz, denn im Vergleich zum Joint (bei dem 40-50% wirkungslos in der Luft verpuffen) benötigt man circa 1/3 des Materials ,und der wichtigste Vorteil beim VOLCANO entstehen keine Schad- oder Giftstoffe, wie das bei der Verbrennung im Joint nun mal der Fall ist.
Das Hanf Journal verlost anlässlich der Abstimmung am 30.11.2008 einen „InitiativVolcano“ im Wert von ca. 500€. Eine mail an gewinnen@hanfjournal.de Stichwort „Initiav-Volcano“ reicht. Einsendeschluss ist der Tag der Abstimmung.
nach dem er unsere Hanftinktur zu sich nahm? Davor lagen viele Nächte, in denen er sich blutig kratzte, weil er an Neurodermitis leidet, welche unheilbar ist. Würden wir solche Personen von uns weisen, wäre das sogar unterlassene Hilfeleistung. Und das ist eine strafbare Handlung. All diese kranken Leute wollen mit Respekt behandelt werden, alle diese Leute sind bei normalem Verstand und zahlen selbstverständlich Steuern und Krankenkasse-Beiträge. Nur erhalten sie dafür nicht die gewünschte Lebensqualität. Man darf sagen, sie erhalten sogar keine angemessene Menschenwürde. Viele Studien, Bücher und Geschichten beweisen eindrücklich, was mit Hanf erreicht werden kann. Und das hat nichts mit Kiffen zu tun. Es gibt viele Möglichkeiten, sich mit Hanf zu behandeln: sei es mit Hanf Tee, Hanföl, Hanfölkapsel, Hanftinktur um nur einige zu nennen.. Wir setzen uns ein, dass das Verbot endlich ein Ende hat. Es muss doch möglich sein, ein Hanfpflänzli im Garten zu haben, um sich damit eigene, wirkungsvolle und gesunde Medizin zu machen?!
JA zur Hanfinitiative und ein JA zur Betäubungsmittelrevision am 30. Oktober, damit viel Leiden ein Ende hat. Germaine Gohl, Jahrgang 1962, ist im Vorstand der Grünen Blume Schweiz und lebt in Gebenstorf
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Die Position Bis zum bitteren Ende… Kanonen gegen Spatzen - Das Hanfverbot macht’s möglich der NZZ Auch NZZ empfiehlt ein Ja:
„Die NZZ (Neue Zürcher Zeitung) empfiehlt sowohl das revidierte Betäubungsmittelgesetz wie auch die Hanfinitiative zur Annahme. Aus der Erfahrung, dass es eine drogenfreie Gesellschaft nie geben wird, folgt die Erkenntnis, dass eine nur auf Verbote bauende Drogenpolitik scheitern muss. Anders, als uns die Gegner der beiden Vorlagen weismachen wollen, gibt es in der Realität nicht nur Sucht und Abstinenz, sondern dazwischen liegt ein weites Feld von risikoarmem bis hin zu hoch riskantem Konsum psychoaktiver Stoffe – seien das nun illegale Drogen, Medikamente, Alkohol oder Tabak. Somit ist die strikte Trennung in legale und illegale Substanzen wenig hilfreich, die Suchtproblematik an der Wurzel zu fassen. Fachleute raten der Politik seit langem, eine vernünftige Balance zwischen dem Respekt vor dem mündigen Bürger und dem Anspruch der Gesellschaft auf Sicherheit und Ordnung zu suchen. Das revidierte Betäubungsmittelgesetz wie auch die Hanfinitiative weisen somit zumindest in die richtige Richtung. Eine rein auf Abstinenz, Verbote und Repression gründende Drogenpolitik dagegen führt unter dem Strich zu höheren sozialen Kosten – und sie ist unliberal, weil in diesem Konzept für den mündigen Menschen zum Schluss kein Platz mehr ist.“
In der Schweiz sitzen viele Menschen wegen Hanf im Gefängnis. Einige haben zuvor einen Jahre andauernden Kampf gegen die Behörden geführt und schlussendlich dafür mit einer mehrjährigen Haftstrafe bezahlt.
So auch Berhard Rappaz. Der Hanfbauer aus dem Wallis hat über Jahre hinweg Cannabis und Haschisch für kranke Menschen mit Wissen der lokalen Behörden produziert. Nach diversen Geldstrafen und einer Verurteilung zu fünfeinhalb Jahren Haft in erster Instanz konnte er nach einem Hungerstreik Haftverschonung erreichen und Berufung gegen diese Urteil einlegen. In der momentan noch andauerten Berufungsverhandlung fordert die Staatsanwaltschaft 10 Jahre Haft. Rappaz’ Rechtsanwalt fordert eine Einstellung gegen eine Geldbuße.
Auch Hanfbauer- und Aktivist Andre Fürst befindet sich zur Zeit in Haft. Andre machte ebenso wie Rappaz aus seinem Beruf keinen Hehl und brachte Jahr für Jahr seine Ernte ein. Legal, wie er damals noch glaubte hat er in biologisch angebauten Hanf investiert und sich für die zahlreichen Verwendungsmöglich-
keiten des Hanfs eingesetzt - um der Landwirtschaft eine Zukunft ohne Subventionen zu ermöglichen und um zur Lösung eines dringlichen sozialen Problems beizutragen. Sein Vorgehen schien, genau wie bei Berhard Rappaz, bis zum Nichteintretens-Entscheid des Nationalrats richtig. Dann folgten die mit der Rücknahme der geplanten Revision verbundenen juristischen Konsequenzen. Andre Fürst sitzt zur Zeit in der Haftanstalt eine 29 monatige Haftstrafe ab. Die beiden stehen für eine Vielzahl mündiger Schweizer und SchweizerInnen, die schon wegen eines wirtschaftlich und politisch sinnlosen Verbots kriminalisiert worden sind. Ohne jemanden zu schaden. Herr Fürst und Herr Rappaz haben lediglich konsequent an einem besseren Modell für die Zukunft gearbeitet. Bis zum bitteren Ende.
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Das Scheitern der Schweizer Drogenpolitik Oder wieso Hanf plötzlich zu den harten Drogen gezählt wird
Die Drogenpolitik der Schweiz hat sich in den letzten Jahrzehnten durch ein pragmatisches Vorgehen ausgezeichnet. Man sass zusammen, diskutierte und suchte Lösungen, um den betroffenen Menschen zu helfen. Die Bilder vom Lettenpark schockierten - und mit den daraufhin eingeführten Heroinabgabe-Programmen begab man sich auf neue Wege: international zuerst äusserst kritisch beobachtet, fand dieser durch wissenschaftliche Ergebnisse bestätigte Ansatz viele Nachahmungen. Die akzeptierende Haltung, die Sucht als Krankheit und den Drogenkonsum als eine gesellschaftliche Realität anerkennt, erhielt breite Zustimmung. Die vier Säulen der Drogenpolitik (Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression) bekamen ihre Konturen, und das BAG bereitete eine Gesetzesrevision vor, unterstützt von allen in der Drogenpolitik involvierten Kreisen und Fachleuten. Mit entsprechenden Vernehmlassungen ging diese in die nächsten politischen Phasen. Der Bundesrat, der sonst eher konservativere Ständerat und die vorberatenden Kommissionen waren mehrheitlich für die Umsetzung auf Gesetzesebene. Der Nationalrat, der sich sonst durch rasche Lösungen anstehender Probleme auszeichnet, ging erst aufgrund wahlpolitischer Umstände nicht auf das Geschäft ein. Erste Verunsicherungen machten sich breit. Hanf wurde zunehmend zum eigentlichen drogenpolitischen Thema. Mit HanfDuftkissen und weiteren neuen Verkaufsideen wurde das noch gültige Gesetz umgangen oder neu interpretiert. Die rechtliche Unsicherheit seitens der Behörden war gross; man stand dem schnell aufkommenden Phänomen der professionellen Hanfvermarktung zuerst ohnmächtig gegenüber. Die je nach Kanton unterschiedliche, mehrheitlich jedoch tolerante Haltung wurde mit einer zukünftig gesetzlich abgestimmten Praxis
gerechtfertigt. Die Hanfkonsumenten wie auch die Hanfproduzenten fühlten sich zunehmend bestätigt, insbesondere dadurch, dass vom Hanfhandel Mehrwertsteuer eingefordert und in einzelnen Kantonen diesen Betrieben Arbeitslose vermittelt wurden - sogar im sonst drogenpolitisch repressiven Kanton Aarau. Die Hanfshops genossen mehrheitlich eine Duldung, die einer vorweggenommenen Legalisierung gleichkam. Dies erzeugte spezielle Blüten, nicht nur die des Hanfes: Mit sämtlichen Vorteilen des illegalen Marktes – keine Qualitätskontrollen, bis auf wenige Ausnahmen keine Steuerbelastungen, kein einschränkender Konsumentenschutz etc. – konnte ein noch illegalisiertes Produkt von einem legalen Marktzugang in einer besonderen rentablen Art profitieren. Die Ausgangslage konnte nicht besser sein, um gewiefte Geschäftemacher anzuziehen - zunehmend auch mafiaähnliche Organisationen -, und wurde entsprechend genutzt, um enorme Gewinne in diesem sich schnell wachsenden Markt zu erzielen. War es ihnen zu verübeln, wenn die Rahmenbedingungen derart vorteilhaft waren? Wieso war dies möglich und wurde zugelassen? Wo wurden die Weichen für diese Fehlentwicklung gestellt?
Erstens hat es das BAG verpasst, frühzeitig entsprechende Präventionskampagnen zu planen und umzusetzen, wie dies bei jedem legalen Genussmittel der Fall ist, um dem Missbrauch entgegenzutreten und insbesondere dem Jugendschutz gerecht zu werden. Bei einer quasi ‚neuen‘ Substanz wie dem Hanf sollten, um die Ängste der Bevölkerung zu entkräften, noch viel umfassendere Kampagnen geführt werden. Die Zurückhaltung ist teilweise verständlich, da sich das BAG in dieser Zeit auf einer Gratwanderung befand – zwischen konservativen Kreisen, die jeden nur erdenklichen Vorwand aufgriffen, um den eingeschlagenen Weg zu kritisieren und in Verruf zu bringen, und Drogen-Fachleuten, die eine rasche Umsetzung des Vier-Säulen-Modells vorantreiben wollten. Es bestand auch eine Verunsicherung darüber, ob ein illegales Genussmittel bereits wie die legalen behandelt werden könne. Zweitens hätte eine Übergangsregulierung politisch umgesetzt werden sollen und wäre zwingend gewesen, um den Hanfmarkt nicht einem unkontrollierten freien Markt zu überlassen, der in der Folge die Stimmung im Volk negativ beeinflusste und das Desaster in der Drogenpolitik einleitete. Aber auch hier stellte sich die Frage der Machbarkeit: Darf einer erst beabsichtigten
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Wer sind aber diese Prohibitionisten, die offenbar gut organisiert und mit viel Geld einiges bewegen konnten? Es sind dies in erster Linie fundamentalistisch orientierte Moralisten, selbsternannte populistische Saubermänner und nachahmende Frauen, die in den üblichen Schwarzweiss-Rastern denken. Selber geben sie vor, die Gesundheit der Jugendlichen stehe im Mittelpunkt ihres Interesses. Das mag von einigen tatsächlich auch gut gemeint sein, aber sie verkennen, dass sie mit ihrer Politik das Gegenteil erreichen: Durch die erneute Illegalisierung des Handels ist ein bewusster Umgang mit der Droge unmöglich, und dem Missbrauch wird dadurch erst recht Tür und Tor geöffnet. Mit ihrer Politik der absoluten Repression spielen sie dem Schwarzmarkt und dessen Exponenten, konkret der Mafia und ähnlichen Organisationen, erst recht in die Hände. Deren Dank ist ihnen sicher ... Auffallend ist, dass diese Anti-Drogen-Krieger (deren Vorbild die amerikanische «Krieg-den-Drogen»-Hysterie bildet) gut organisiert sind. Die professionelle Lobbyarbeit innerhalb des Bundeshauses (massenhafte E-Mail- und aufwändige Broschüren-Propaganda) und ihr systematisches Vorgehen erinnert an die Arbeit ehemaliger VPM-Aktivisten. Hat sich schon einmal jemand gefragt – insbesondere engagierte Journalisten –, wo diese ehemaligen VPM-Vertreter heute aktiv sind? Diese in psychologischer Menschenkenntnis Erprobten haben gelernt,
Ebenso ist ein internationaler Druck, insbesondere aus den USA, belegbar. Es durfte nicht sein, dass eine relativ harmlose Substanz in einem kleinen Land wie der Schweiz legal wird – es wäre ein falsches Zeichen in die falsche Richtung, das die massiven Gewinne der internationalen Profiteure der Drogenverbote schwinden lassen würden. Oder anders ausgedrückt: Wer heute gegen die Legalisierung der Drogen ist, steht im Verdacht, an der Prohibition zu verdienen! Tatsache ist: Seit die Hanfläden verschwunden sind und die Verfolgung der Betreiber verstärkt wurde, hat sich die Marktsituation extrem verschlechtert. Die Preise sind gestiegen, eine Qualitätskontrolle wird verunmöglicht, gestrecktes und ver-
unreinigtes Grass (u.a. mit Blei und Pestizidien kontaminiert!) taucht auf dem Schwarzmarkt auf. Man behandelt heute Hanf analog zu den harten Drogen, und Konsumentenschutz scheint bei illegalisierten Genussmitteln sowieso ein Fremdwort zu sein.
Roger Liggenstorfer, im Juni 2008
www.hanfjournal.de
Die Sonderausgabe
Schweiz-weit - mit Eurer Hilfe
Die Sonderausgabe zur Hanf-Initiative, die Ihr gerade in den Händen haltet, gibt es bisher (leider) nur auf Deutsch. Gerne hätten wir auch eine Ausgabe in französischer und italienscher Sprache in den Umlauf gebracht. Die Publikation dieser Sonderausgabe alleine war jedoch schon finanzieller und personeller Kraftakt für unser Team, aus dem wir keinen wirtschaftlichen Profit ziehen werden. Unsere Ressourcen sind begrenzt, deshalb haben wir uns als deutschsprachige Zeitung (vorerst) entschieden, unser Verbreitungsgebiet auf die „Deutsch-Schweiz“ zu beschränken. Aber: Was nicht ist, kann noch werden. Wir haben ein Konto eingerichtet, auf das Privatleute und Sponsoren aufgerufen werden, für die Produktion einer französischen und einer italienischen Ausgabe zur Hanf-Initiative zu spenden.
Spenden sind unter dem Stichwort: CHANVRE/CANAPA sind auf dem Konto Postbak NBG BLZ 760 100 85 Kto-Nr. 133701857 IBAN DE86 7601 0085 0133 7018 57 BIC PBNKDEFF willkommen.
www.Cannaswiss.com Filiale St. Pauli: Amsterdam-Headshop Reeperbahn 155 20359 Hamburg Fon 040-431477 Fax 040-39909293
Filiale Ottensen: Amsterdam-Headshop Kleine Rainstr. 10 22765 Hamburg Fon 040-41358954 Fax 040-41358959
I
Süddeutschland und Teile Westfrankreichs wurden durch die Nordschweiz mit Hanf versorgt, und Norditalien deckte sich im Tessin ein. Auch in der Schweiz verstärkten sich die Probleme: In liberalen Städten wie Basel entstanden innert kurzer Zeit über 100 Hanfläden – für Basel selbst eindeutig zuviele. Für Eltern minderjähriger Jugendlicher stellte sich die Frage, ob drei bis vier Hanfläden im Umkreis einer Schule noch akzeptierbar sind. Diese Umstände trugen dazu bei, die tolerante Haltung gegenüber dem Hanf zu verändern. Als die Situation von Lehrern thematisiert wurde - allerdings ohne Absicht, die laufende Revision zum Kippen zu bringen -, war das für die Prohibitionisten ein gefundenes Fressen. Die durch den professionalisierten Hanfanbau gestiegenen THC-Werte wurden mit einer fragwürdigen Inszenierung durch einen gewissen Werner Bernhard von der Uni Bern dramatisiert und in einer Kassensturz-Sendung als hochpotenter Hanf, vergleichbar mit harten Drogen, dargestellt. Die höchst zweifelhaften THC-Messmethoden durften in der Folge nicht ein zweites Mal analysiert werden, im Wissen darum, dass sie falsch waren. Denn nicht alle im Hanf messbaren THC-Inhalte sind auch psychoaktiv; sie wurden aber ebenso gemessen und als solche vermittelt.
geschickt versteckt zu agieren. Aber könnte es auch sein, dass diese Leute die Fäden im Hintergrund ziehen? Dass die Nationalräte, die einen Entscheid hätten fällen sollen, massiv von Propagandisten beeinflusst wurden, ist mir von diversen Nationalräten bestätigt worden.
I
Gesetzesrevision mit einer Übergangsregulierung vorgegriffen werden? Wäre der Wille tatsächlich vorhanden gewesen – wie es bei der kontrollierten Heroinabgabe, bevor sie gesetzlich verankert wurde, der Fall war –, hätte sich eine solche Lösung auch beim Hanf realisieren lassen. Der unkontrollierte Markt wurde international immer heftiger kritisiert, die Schweiz kam unter Druck.
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Deutsch CarbonActive CarbonActive ist die neuste Generation von Aktivkohlefilter. Der neu entwickelte Aufbau ermöglicht es mit einem Minimum an Gewicht und Grösse die volle Aktivkraft zu entfalten. Der unter strengen Auflagen entwickelte Filter ist für den Einsatz gegen heikle Gerüche geschaffen worden. Die Einsparung von Gewicht ermöglicht es nun den Filter ohne besonderen Kraftaufwand zu handhaben und zu installieren.
Erklährung der Filtertechnik Herkömmliche Aktivkohle Herkömmliche Aktivkohlestäbchen werden hauptsächlich zur Gas- und Wasserreinigung eingesetzt. Sie kann den Stoff aufsaugen und reinigen. Die Kohle absorbiert die Substanz. Bei der Luftreinigung wird das innere Volumen nicht verwendet. CarbonActive Aktivkohle Bei der Luftreinigung adsorbiert die Kohle das Luftmolekül. Adsorbieren ist das haften der Substanz an der Oberfläche. Somit ist für die Luftreinigung nur die Oberfläche entscheidend. Durch die Teilung der Kohle in kleinste Partikel kann jedes Gramm voll genutzt werden.
Swiss Made
English CarbonActive CarbonActive is the newest generation of activated carbon filters. The newly developed structure enables with a minimum weight and size to unfold the full active force. The development of this filter conforms to serious requirements and is particularly created for the application against delicate smells. His light structure enables the handling and installation without effort. Français CarbonActive CarbonActive est une nouvelle génération de la purification par particules actives de charbon de l’air environnante. La structure récemment développée permet avec un poids minimal et une petite taille de déployer sa pleine force active. Ce filtre a été créé sous de sévères conditions et son utilisation est particulièrement contre les odeurs délicates. L’économie du poids permet de le manipuler et de l’installer sans dépense d’énergie particulière.
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