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24.07.2008
11:39 Uhr
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unabhängig, überparteilich, legal e 30. Nov 2008 iv at iti -In nf Ha r ze ei hw e Sc ab sg au er Sond Der Weg bis zur Hanf-Initiative war lang und nicht immer leicht. Warum es überhaupt notwendig war, die Initiative ins Leben zu rufen, obwohl deren Kernaussagen eigentlich in beiden Parlamenten schon mehrheitsfähig waren, könnt Ihr auf den Seiten zwei und drei lesen.
Repression führt nicht zu einem Rückgang des Konsums. Hans Cousto zeigt auf Seite fünf, dass weder pharmakologische, medizinische noch gesellschaftspolitische Argumente ausschlaggebend für die ablehnende Haltung zur Cannabislegalisierung gewesen, sondern internationaler Druck.
Die Hanf CH ance
am 30. November 2008 Die Ausarbeitung der nötigen Gesetze oder Verordnungen im Detail obliegt dem Parlament. Dieses muss zwar die oben erwähnten Artikel umsetzen, hat aber einen gewissen Spielraum dabei. Zum Beispiel ist es klar, dass dort, wo mittlerweile nicht mehr geraucht werden darf, zukünftig sicher auch kein Hanf geraucht wird.
Konsequenzen/Auswirkungen
• 70% NEIN / 30% JA: verstärkte Repression (z.B. Samenverbot; GrowAnlagen-Verbot). Stillstand in der Hanfpolitik für die nächsten 10 Jahre. • 55% NEIN / 45% JA: Tendenz zur Entkriminalisierung! Z.B. in Richtung Freigabe von Konsum, Eigenanbau, Medizin. Muss in den nächsten 3-5 Jahre zurück auf‘s politische Parkett. • Ab über 50%: vollständige Entkriminalisierung von Besitz, Konsum, Eigenanbau und Handel. Nach vielen Jahren der Repression haben die Schweizer nun die weltweit einzigartige Chance, die Hanfpflanze mit all ihren Möglichkeiten zu rehabilitieren. Statt den Hanf dem Schwarzmarkt zu überlassen, eröffnet sich der Schweiz ein riesiges Wirtschaftspotenzial. Und international kann eine Vorreiterrolle in Drogen, Medizin- und Umweltpolitik eingenommen werden – was sich auch auf andere Länder positiv auswirken wird.
Was will die Initiative?
Bei Annahme der Initiative wird die Schweizer Bundesverfassung wie folgt geändert:
Art. 105a (neu) Hanf 1. Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei. 2. Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei. 3. Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze. 4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.
In Zahlen sieht das ungefähr so aus: Es gibt in der Schweiz: 4‘900‘000 Stimmberechtigte. Die durchschnittliche Stimmbeteiligung beträgt 45%, in Anzahl Personen sind das 2‘200‘000 Personen, welche an die Urne gehen.
Somit werden 1‘100‘000 JA-Stimmen benötigt, was absolut möglich ist.
Die Umfragen und Vorzeichen dazu stehen (momentan) gut. Eine Parteienmehrheit (FDP, SP und Grüne) ist dafür, alle relevanten Sucht- und Fachverbände forderten den Inhalt der Initiative schon vor Jahren, und der Bundesrat lehnt die Initiative nur aus formellen Gründen ab – hat in seinen Positionspapieren jedoch auf die selbe Lösung hingewiesen.
www.hanfjournal.de
Am 30. November 2008 wird das Schweizer Stimmvolk über die Eidgenössische Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz“ abstimmen. Nun geht’s „nur“ noch darum, die JA-Wähler an die Urne zu bringen. Dazu braucht es vor allem finanzielle Un-
terstützung zum Drucken von Plakaten, Flyern, Kleber, Inserate etc. Gespendet werden kann bequem via PayPal (Online-Zahlung) über die Website www.hanfinitiative.ch oder über folgendes Konto: PC Konto 60-616949-2 PRO HANF Chanvre Canapa IBAN CH08 0900 0000 6061 6949 2 Monbijoustrasse 17 BIC POFICHBEXXX 3011 Bern Bezeichnung PRO HANF
Weiter darf jede/r Schweizer/in in seinem Umfeld Werbung machen, oder sich anmelden, um bei Standaktionen dabei zu sein. Auf der Website www.hanfinitiative.ch gibt es ein Fülle von Möglichkeiten.
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