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24.07.2008
11:39 Uhr
Seite 1
#91+7
unabhängig, überparteilich, legal Ausgabe 01/09
www.hanfjournal.de Liebe Leserinnen und Leser, der Redaktionsschluß für diese Ausgabe liegt dieses Mal eine Woche früher als gewönhlich und so ist es möglich, dass die eine odere andere brandaktuelle Hanf-News erst in der Februarausgabe erscheint. Wir bitten, das zu berücksichtigen und denken, Euch auch so die aktuellsten Infos in Sachen Hanf zu liefern.
Unsere Lieblinge 2008 gibt es als Poster in der Mitte dieses Heftes. Waldmeista hat uns auf dem NoMercyWeedcup seine besten pics aus Amsterdam übergeben und wir haben Euch daraus eine schöne Deko für den privaten Chillraum gebastelt. Viel Spaß damit.
2 news 5 guerilla growing
7 wirtschaft 8 poster 10 cooltour 12 fun&action
Das fängt ja gut an Das neue Jahr bringt erste amtliche Hanfblütenrezepte
Maria Eichhorn wollte ihm im Oktober nach der Anhörung im Bundestag noch nicht einmal zuhören, jetzt ist Lars Scheimann aus Duisburg zusammen mit drei anderen der erste Mensch in Deutschland, der echte Cannabisblüten aus der Apotheke erhält.
L
ars leidet seit seiner Kindheit am Tourette-Syndrom sowie an ADHS und behandelt die Symptome seit Jahren erfolgreich mit Cannabis. Das zwischenzeitlich genehmigte Cannabisextrakt erzielte bei ihm trotz Höchstdosierung keine Wirkung und so konnte der Patient und Aktivist, Lars Scheimann letztendlich eine Ausnahmegenehmigung zur Versorgung mit in den Niederlanden gezüchtetem, so genanntem „Apotheken-Cannabis“, erhalten. Ab Januar darf er es nun offiziell gegen ein Rezept aus einer Apotheke beziehen. Fünf Gramm am Tag, alle drei Tage. Allerdings muss er das Rezept alle sechs Monate erneuern lassen. Auch die mit dem Rezept verbundene Vorratshaltung ist geregelt, so darf ein Rezeptinhaber, dem fünf Gramm Cannabis am Tag genehmigt wurden, bis zu drei Tagesrationen, also in diesem Falle 15 Gramm, mit sich führen. Jetzt fragen sich natürlich viele: Wie konnte es plötzlich zu einer solchen Entscheidung kommen? Die Situation der Betroffenen ist seit Jahren unverändert, ebenso die Gesetzeslage. Nur die Interpretation selbiger hat sich geändert, nachdem ein christlicher Fundamentalist aus dem Institut abberufen worden war. Dr. Wilhelm Schinkel hat über Jahre hinweg das Leiden vieler Patienten in Kauf genommen, indem er reihenweise Anträge ablehnte, selbst nachdem der Bundesgerichthof dieses Vorgehen gerügt und das BfArM zur Überprüfung der gängigen Praxis aufgefordert hatte. Als Höhepunkt seiner Amtszeit empfahl Dr. Wilhelm Schinkel dem Patienten Scheimann per e-mail ein Treffen mit einem christlichen Handaufleger aus Übersee, der ihm seine Krankheit wegbeten könne. Die Veröffentlichung dieser unhaltbaren Geschehnisse hatte zur Folge, dass Dr. Schinkel ab sofort nicht mehr mit der Bearbeitung der Erlaubnisanträge nach §3 Abs.2 BtMG beschäftigt wurde. Es folgte sein Nachfolger Dr. Winfried Kleinert, der gegen den Import von Cannabisblüten zur medizinischen Verwendung nun keine rechtlichen Bedenken mehr vorbringt und somit, nach einschlägiger Prüfung, den Weg für weitere Antragssteller ebnet. Wer aber nun denkt, der Kampf für Cannabis als Medizin sei gewonnen, irrt. Der Weg bis hin zu einer Cannabismedikation ist selbst für Schwerkranke mit erheblichem Aufwand verbunden, da die öffentlichen Kassen die Kosten für eine DronabinolTherapie immer noch nicht übernehmen. Wer Dronabinol
Foto: Archiv Hanf Journal
Text: Michael Knodt
nicht verträgt, muss immer noch in einem unwürdigen Prozedere beweisen, dass nur natürliche Hanfblüten die Symptome ausreichend lindern. Während diese Anträge und Verfahren laufen, werden all diese Menschen ohne ausreichende medizinische Versorgung sich selbst und dem Schwarzmarkt überlassen. Wer sich Dronabinol leisten kann, holt es sich ganz einfach auf Privatrezept in der Apotheke, das ist allerdings mit monatlichen Kosten zwischen 300 und 2.000 € verbunden. Wer sich das nicht leisten kann, baut selber an und riskiert somit ein Strafverfahren oder verzichtet ganz auf das oft lebenswichtige Medikament. Wer in seinem Leben schon einmal wegen eines BtMG-Delikts aufgefallen ist, dem wird die Cannabis-Medikation generell verwehrt. Gerade weil viele AIDS -Patienten aus Risikogruppen stammen, wird ihnen das Therapie unterstützende Cannabis vorenthalten. Dieser Zustand ist insbesondere beim HIV-Virus unhaltbar, da AIDS auch in der internationalen Forschung als eindeutige Indikation für eine Cannabismedikation gilt (siehe auch Seite drei: Schreie eines Cannabisirrläufers) und bereits vielen AIDS-Kranken das Leben erleichtert und verlängert hat. Es gibt noch viel zu tun. Rauchen Gehen wir’s an.
www.doktor-hanf.de www.selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de
Chemiekeule Spice?
A
us einer bislang wenig bekannten Kräutermischung ist „dank“ Medien-Hype innerhalb weniger Monate ein begehrtes Produkt geworden. Viel wurde spekuliert und gerätselt, ob verwendete Kräuter wie beispielsweise „Blauer Lotus“, „Indian Warrior“ und „Sibirischer Löwenschwanz“ einen stärkeren Rausch als eine Tüte Marihuana erzeugen können. Das Drogenreferat der Stadt Frankfurt hat das Pharmaunternehmen THC-Pharm beauftragt, die Inhaltsstoffe zu untersuchen. Als Hersteller von Cannabis-ähnlichen Wirkstoffen zu medizinischen Therapiezwecken verfügt man hier über eine reichhaltige Erfahrung und identifizierte in allen Spice-Proben das künstlich hergestellte Cannabinoid JWH-018 aus der Arzneimittelforschung. Dieses erstmals 2005 von J. W. Huffmen hergestellte synthetische Molekül ist ein Indolderivat (MW = 341,4; Summenformel = C24H23NO) und im Tierversuch potenter als THC. Außerdem ist dieser Stoff eher strukturverwandt mit Psilocybin und recht einfach herzustellen, was wohl auch das rentable Geschäft von Spice erklärt. Der medizinische Leiter Christian Steup konnte bei einen Gehalt von 0,2 - 2 % JHW-018 in der Spice-Mischung analysieren, bei ca. 0,5 g gerauchtem Spice sind dies bis 10 mg Wirkstoff, also die 10 fache wirksame Dosis, was aufgrund dieser Überdosierung die teilweise berichteten „bad trips“ einiger Spice-Konsumenten erklären dürfte. Damit ist auch klar, dass der Hersteller „The Psyche Deli“ Händler und Kunden massiv belogen hat. In Kombination mit der überaus konsumentenfeindlichen Nicht-Informationsstrategie der Firma liegt der Schluss nahe, dass mit fragwürdigen Geschäftspraktiken und ohne Rücksicht auf die Gesundheit der Konsumenten Geschäfte gemacht wird. Nicht nur Gesundheitsdezernentin Dr. Rottmann empfiehlt, sich gut zu informieren, bevor man legale und psychoaktiv wirksame Substanzen konsumiert. Dass eine Substanz legal erhältlich sei, bedeute nicht, dass sie harmlos sei.
Mehr Infos und Links zum „Gewürz-Tuning“ gibt’s in unserer Exzessiv-Folge 121. Eure Redaktion