aktue l l es
Aktuelles aus dem Projekt
„Familienzentren des Landes NRW“ 1. Modifikation der Gütesiegelkriterien Das „Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfalen“ gibt Aufschluss darüber, welche Anforderungen Kindertageseinrichtungen erfüllen müssen, die Familienzentrum werden wollen. Das Gütesiegel wurde zwischenzeitlich gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege überarbeitet. Die Anzahl der Gütesiegel-Kriterien wurde von 112 auf 94 reduziert und damit das Zertifizierungsverfahren sicherlich vereinfacht, wenngleich nicht alle Kritikpunkte der Wohlfahrtsverbände bzw. Änderungsvorschläge aufgegriffen wurden. Neben den Stellungnahmen der Verbände, des Beirats und anderer Akteure sind laut Ministerium auch die Resultate der Diskussion zu den „Orientierungspunkten für die Entwicklung von Familienzentren“, die Stellungnahmen zahlreicher Akteure und die Anregungen aus den Diskussionen in den Kompetenzteams in der Pilotphase, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung der Familienzentren und die Auswertung der Zertifizierungsergebnisse der ersten vier Durchgänge mit in die Revision eingeflossen. Alle wichtigen Informationen finden Sie gebündelt und aufbereitet im gemeinsamen Portal der katholischen Familienzentren im Erzbistum Köln (www. katholische-familienzentren.de) in der Rubrik „Aktuelles“ auf der rechten Seite: c Neue Gütesiegelbroschüre c Aktualisierte Checkliste, c Überarbeiteter Erhebungsbogen für die katholische Anerkennung
6 Kompakt 2/2010
2. Re-Zertifizierungsverfahren für die Familienzentren NRW der Pilotphase Für die ersten 261 Familienzentren der Pilotphase läuft das Gütesiegel „Familienzentrum Nordrhein-Westfalen“ nach vier Jahren zum 03. Juni 2011 aus. Dazu zählen auch 22 kath. Tageseinrichtungen aus dem Erzbistum Köln. Um die gesetzliche Förderung gemäß § 21 Abs. 3 des Kinderbildungsgesetzes weiter zu sichern, ist eine Re-Zertifizierung erforderlich. Grundlage für die Re-Zertifizierung sind die modifizierten Gütesiegelkriterien. Das Kinder- und Jugendministerium beabsichtigt, die Re-Zertifizierung auf der Basis einer reduzierten Anzahl von 60 der insgesamt 94 Gütesiegelkriterien durchzuführen. Bei dieser Zweitzertifizierung wird die Prüfung aller Basiskriterien, plus eines auszuwählenden Bereiches für die Aufbauleistungen sowie eines Bereiches für die Aufbaustrukturen als ausreichend betrachtet. Welche davon geprüft werden, dürfen die Träger der Familienzentren selber bestimmen. Das bedeutet konkret, dass in in jedem Bereich 5 von 8 Basisleistungen und 3 von 4 Basisstrukturen erfüllt sein müssen, um das Gütesiegel zu behalten. Ausgleichsmöglichkeiten bestehen wie bisher durch die Aufbauleistungen bzw. Aufbaustrukturen. Dazu müssen zusätzlich jeweils in einem Leistungs- bzw. Strukturbereich Gütesiegelkriterien erfüllt werden. So werden insgesamt 48 Basisleistungen/strukturen und 7 bzw. 8 Aufbauleistungen plus 4 Aufbaustrukturen abgefragt. Auf eine differenzierte Punktbewertung wird verzichtet, man erhält nur die Rückmeldung „bestanden“ oder nicht „bestanden“.
Das Ministerium geht weiter davon aus, dass das hohe Qualitätsniveau und damit auch weitere Gütesiegelkriterien erfüllt werden, sofern sie dem sozialräumlichen Profil entsprechen; diese sind allerdings nicht Gegenstand der Überprüfung. Die Kosten für die Re-Zertifizierung der Piloteinrichtungen übernimmt das Ministerium. Die Spitzenverbände, Landesjugendämter und Kirchen wurden seitens des Ministeriums zu einer fachlichen Einschätzung des dargelegten Re-Zertifizierungsverfahrens bis zum 01. September 2010 aufgefordert. Bei Redaktionsschluss lagen uns noch keine neueren Informationen vor. Die Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder im Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. bietet im Rahmen des neuen Fortbildungsprogramms Schulungen zur Vorbereitung auf die ReZertifizierung an. Auch für Katholische Familienzentren werden zurzeit Überlegungen zur Überprüfung der Anerkennung angestellt. Konkrete Informationen liegen dazu aber noch nicht vor.
3. Projekt „ Heilmittelversorgung in zertifizierten Familienzentren in Nordrhein“ In der Praxis von Tageseinrichtungen, Familienzentren und Grundschulen lässt sich feststellen, dass niedergelassene Therapeuten ambulante therapeutische Leistungen auf Rezept erbringen. Leiter/-innen der Einrichtungen melden zurück, dass dies oftmals der einzige Weg ist, um eine regelmäßige Inanspruchnahme der Therapienangebote und damit den Therapieerfolg