Hessenmetall Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e.V.

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BEZIRKSGRUPPE RHEIN-MAIN-TAUNUS e.V.



Wir handeln in Ihrem unternehmerischen Interesse. Der Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. – kurz HESSENMETALL genannt – gestaltet zusammen mit den Gewerkschaften die tarif- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen für die Metall- und Elektroindustrie in Hessen. Die Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. ist zusammen mit den anderen vier Bezirksgruppen Mittler zwischen den Mitgliedsunternehmen und dem Landesverband. Sie stellt sich den Herausforderungen der Wirtschaft, die in Unternehmen und Betrieben im Interesse einer prosperierenden Unternehmenslandschaft angezeigt sind. Unser Anliegen ist die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Mitgliedsunternehmen. Wir wissen: Wachstum stärkt die Wettbewerbsposition, hilft gute Mitarbeiter zu finden und gibt der jeweiligen Unternehmensorganisation neue Impulse. Vertreter der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. bringen die unternehmerischen Interessen im tarifpolitischen Willensbildungsprozess zur Geltung und versuchen, nach Tarifabschlüssen Zustimmung bei den Verbandsmitgliedern zu erlangen. Dialog und Zusammenarbeit zwischen Tarifpartnern und Unternehmensvertretern sind ein wichtiges Element zum Erreichen dieser Ziele.

Durch die Einbindung unserer Mitglieder in den Gremien (z. B. Mitgliederversammlung, Beirat und Vorstand) nehmen diese maßgeblich an Entscheidungen und deren Umsetzungen teil. Allen Beteiligten sei an dieser Stelle ganz herzlich für die Wahrnehmung ihrer unternehmerischen Verantwortung gedankt. Unser Ziel ist es, mehr Unternehmen und Betriebe für die Mitarbeit in unserem Arbeitgeberverband zu gewinnen. Die Mitarbeiter der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. unterstützen ihre Mitgliedsunternehmen durch intensive Beratung und bei der Umsetzung der erarbeiteten Lösungsvorschläge in allen betrieblichen Fragestellungen bei Arbeits-, Personal-, Organisations- und Kommunikationsfragen. Auf den folgenden Seiten stellen wir exemplarisch unsere Dienstleistungen dar.

Dr. Thomas Brunn Vorsitzender des Vorstandes

Die Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. bietet ihren Mitgliedern die notwendige Plattform zur Abstimmung und Koordinierung der sozialpolitischen Interessen und organisiert den Erfahrungsaustausch mit anderen Betrieben.

Dr. Thomas Brunn

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Arbeit und Aufgabenstellung des Verbandes Die Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. ist einer von fünf regionalen Arbeitgeberverbänden innerhalb des Verbandes der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. – HESSENMETALL. Der Verband vertritt die gesellschafts- und sozialpolitischen Interessen seiner Mitgliedsunternehmen gegenüber dem Staat, der Öffentlichkeit und den Gewerkschaften. Er berät Mitgliedsfirmen in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. In ihr sind zurzeit 140 Mitgliedsunternehmen unterschiedlicher Größe aus der Metall- und Elektroindustrie organisiert. Die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter beträgt derzeit ca. 33.000. Folgende Branchen sind in der Bezirksgruppe RheinMain-Taunus e. V. vertreten:

Die Mehrheit der Mitgliedsunternehmen in der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. ist an die Tarifverträge (Flächentarifvertrag) mit den Gewerkschaften gebunden. In diesen Tarifverträgen werden die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen selbständig und verbindlich durch die Tarifvertragsparteien geregelt. Es besteht daneben die Möglichkeit einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung.

• Abwassertechnik • Telefonbau und Vertrieb • Metallbearbeitung • Mess- und Regeltechnik • Anlagen- und Rohrleitungsbau • Dienstleistung • Vertrieb • Automobilzulieferer • Maschinen und Anlagenbau • Elektro • Computer • Elektronik • Fahrzeug- und Flugzeugbau • Optik • Dentaltechnik • Kunststoffverarbeitung • Baumaschinen • Walzwerke • Klima und Kälte

• Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen • Schulungsveranstaltungen zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen • Rundschreibendienste mit Informationen für verschiedene Zielgruppen im Unternehmen • Erfahrungsaustauschkreise, z. B. für Personalleitung, Ausbildungsleitung, Personalentwicklung, Altersteilzeit, ERA (Entgeltrahmentarifvertrag) • Workshops mit Firmenvertretern vor Ort in den Unternehmen • Seminare • Öffentlichkeitsarbeit • Informationen zur Aus- und Weiterbildung sowie zur beruflichen Bildung und Dualem Studium • Information und Beratung aus dem Bereich der Arbeits-wissenschaft, z. B. Arbeitszeitmodelle und Regelungen zur leistungsbezogenen Vergütung

Die Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. bietet einen umfassenden Katalog von Dienstleistungen an:


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Kompetenz- und Leistungsprofil

Sichern Sie sich die Unterstützung eines erfahrenen Partners. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Dienstleistungsgedanke. Die Mitarbeiter der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. orientieren sich bei ihrer Arbeit an den Erfordernissen ihrer Mitglieder.

Beratung Unsere Juristen sind kompetente Ansprechpartner sowohl am Telefon als auch im persönlichen Gespräch für alle in der täglichen Personalarbeit anfallenden und aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern resultierenden Fragen. Dabei bieten sie sachgerechte und maßgeschneiderte Lösungen für den jeweiligen Sachverhalt an. Der Dienstleistungsgedanke steht bei allen juristischen Mitarbeitern stets im Vordergrund. Sie vertreten die Interessen unserer Mitglieder nachhaltig sowohl gegenüber Betriebsräten als auch gegenüber den Gewerkschaften. Insbesondere umfasst das Beratungsangebot folgendes Spektrum: Arbeitsvertragsgestaltung: für tarifliche, außertarifliche und für leitende Angestellte durch Verwendung der Muster des Verbandes oder Erarbeitung maßgeschneiderter Lösungen. Bereitstellung von Mustern: für die gesamte Personalarbeit, z. B. betriebliches Vorschlagswesen, Personalfragebogen. Unterstützung bei allen Rechtsfragen: aus dem gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrecht, z. B. Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsrecht, Ausbildung. Prozessvertretung: für die Mitgliedsfirmen bei Prozessen vor den Arbeits- und Sozialgerichten und Vertretung bei Verhandlungen mit Behörden (z. B. Arbeitsämtern, Integrationsämtern). Auslegung und Erläuterung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen: z. B. Einstufung von Mitarbeitern in die zutreffende Lohn bzw. Gehaltsgruppe, Anrechnung übertariflicher Lohn und Gehaltsbestandteile anlässlich Tariferhöhungen, Festlegen der betrieblichen Arbeitszeitflexibilisierung. Tarifverträge: Vorbereitung, Begleitung und Unterstützung von Tarifverhandlungen. Verhandlungen mit dem Betriebsrat: oder der Gewerkschaft und/oder Vorbereitung, Begleitung und Unterstützung von betriebsverfassungsrechtlich notwendigen Betriebsvereinbarungen; Mitwirkung bei Sozialplanverhandlungen und Einigungsstellen, ggf. auch Tarifverhandlungen und Schiedsstellen.

Entlohnungs und Gehaltsfragen: Anforderungsabhängige Lohnund Gehaltsfindung, Beratung zu Grundsätzen der summarischen und analytischen Arbeitsbewertung, Beratung in Fragen der Entgeltgrundsätze und -methoden, Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen für Akkord- und Prämienentlohnung sowie Gruppenarbeit und neue Formen der Leistungsentlohnung, Eingruppierung von Tätigkeiten in die zutreffende Tarifgruppe (bei Vorliegen von Tarifverträgen), Bereitstellung von Tarifunterlagen und Vergleichsstatistiken, Entgeltumwandlung. Erfahrungsaustausch im Verband: in Personalleiterkreisen sowie themenbezogenen Arbeitskreisen, z. B. Altersteilzeit, Ausbildung, Personalentwicklung, ERA (Entgeltrahmentarifvertrag). Arbeitssicherheit und Unfallverhütung: z. B. Zusendung von Informationsmaterial und Kontaktherstellung zu den Ämtern für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. Kontakt zu Sozialversicherungsträgern: z. B. bei Fragen des Krankengelds, Mutterschaftsgelds, medizinischen Dienstes oder wegen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Beratung in allen Sozialversicherungsfragen (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung). Selbstverwaltungsgremien: Mitwirkung in den Selbstverwaltungsgremien aller Sozialversicherungszweige. Betriebliche Sozialleistungen: Beratung bei der Gestaltung von Altersversorgungen, Weihnachtsgratifikationen, Fahrgelderstattungen, Essensgeldzuschüssen. Moderne Arbeitsorganisation: Beratung und Erfahrungsaustausch, z. B. Gruppenarbeit, kontinuierlicher Verbesserungsprozess, Zielvereinbarung, Gestaltung der Arbeitsorganisation, Arbeitssicherheit/Gefährdungsanalysen, Zeitdatenermittlung/ REFA. Beratung in betrieblichen Ausbildungs-, Ausbildungsförderungsund Fortbildungsfragen: z. B. in Fragen des Gesetzes SGB III, des Berufsbildungsgesetzes, eines Ausbildungsabkommens, europäischer Fördermittel etc. Vertretung gegenüber Behörden und anderen Institutionen: z. B. Unterstützung bei Genehmigungsverfahren, Vermittlung von Gesprächskontakten.

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Service Ausbildung Als Interessenvertretung unserer Ausbildungsunternehmen gestalten wir die bildungspolitischen Rahmenbedingungen mit, d. h. Mitentwicklung der Ausbildungsverordnungen und Prüfungsordnungen bestehender oder neuer Ausbildungsberufe. Wir werben intensiv für unsere M+E-Ausbildungsberufe, setzen die M+E-Info Trucks an Schulen, Berufsausbildungsmessen und bei Tagen der offenen Tür in unseren Mitgliedsunternehmen zur umfassenden Information gerade auch im Hinblick auf die neuen IT-Berufe ein. Über die interaktive Ausbildungsbörse bieten unsere Mitgliedsfirmen freie Ausbildungs- und Praktikaplätze sowie Studienplätze an. Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT Die Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. unterstützt organisatorisch den VhU-Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT Rhein-Main-Taunus. Geschäftsführerin ist Gertrud Hirschhäuser. Der Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT Rhein-Main-Taunus, koordiniert die Vernetzung zwischen den Mitgliedsunternehmen der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. und den Schulen (auch Hochschulen, Fachhochschulen, Berufsakademien). Zum Einzugsgebiet der SCHULEWIRTSCHAFT-Arbeit gehören 465 Schulen, ca. 17.000 Lehrkräfte und 217.300 Schüler. Die Aktivitäten von SCHULEWIRTSCHAFT vermitteln immer authentische Einblicke in Lebensbereiche, die nicht zum Schulalltag gehören. In der Begegnung vor Ort kann die schulische Theorie an der Praxis überprüft und damit die Beratungskompetenz gegenüber Schülern, Kollegen und Eltern verbessert werden. Aufgaben • Förderung der wirtschaftsbezogenen Bildung • Information der Lehrer und Schüler über Struktur, Situation und Entwicklung in den Betrieben • Informationen über soziale Marktwirtschaft, Technik und Arbeit • Information der Unternehmer über die Situation der Schulen • Förderung der Kontakte zwischen Schulen, Lehrern und Betrieben • Förderung, Unterstützung und Umsetzung bildungspolitischer Projekte in den Schulen.

Fort- und Weiterbildung / BWHW Das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. fördert durch seine gesellschaftspolitische Bildungsarbeit die plurale Demokratie und die soziale Marktwirtschaft. Es unterstützt mit fachlicher Bildung und Beratung die Personal- und Bildungsarbeit der Unternehmen in Hessen. Aufgabe ist die Qualifizierung der Mitarbeiter, die Förderung des Verbunddenkens der Betriebe sowie generell die Stärkung und Profilierung des Lernortes „Betrieb“. Nachhaltig stärkt das Bildungswerk damit das duale System der Berufsausbildung. Weiterhin erproben und fördern die Mitarbeiter dieser Institution die Durchsetzung neuer Instrumente der Qualifizierung, Beratung und Reintegration von Zielgruppen des Arbeitsmarktes und helfen somit, für die Unternehmen zusätzliches Fachkräftepersonal zu erschließen. M+E-Tarifverträge Der Verband kann für seine Mitglieder Tarifverträge abschließen. Darin sind einheitliche Mindestbedingungen, z. B. für Löhne, Gehälter, Arbeitszeit oder sonstige Arbeitsbedingungen, verbindlich geregelt. Die Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. unterstützt ihre Mitgliedsfirmen bei der Anwendung und Auslegung dieser Tarifverträge. Sämtliche M+E-Tarifverträge können von unseren Mitgliedsfirmen exklusiv und aktuell auch online über das Verbandsinformationssystem (V.I.S.) abgerufen werden. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Betriebe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist ein Produktivfaktor sowohl für das einzelne Mitgliedsunternehmen als auch für die Arbeitgeberschaft insgesamt. Es geht um viel: Wir brauchen in der Öffentlichkeit mehr und mehr Akzeptanz für die Bedeutung unserer Unternehmen in unserer Gesellschaft und für die Erfordernisse zum Erhalt unseres Standortes. Der Verband bietet PR-Bausteine an und vermittelt Kontakte zu Journalisten und anderen Medienvertretern. Der Verband berät seine Mitgliedsunternehmen, wenn sie in Situationen kommen, die eine öffentliche Positionierung unumgänglich machen. Er berät unmittelbar, entwickelt Konzeptionen mit und begleitet den Unternehmer bei deren Umsetzung. Der Verband bietet darüber hinaus beispielsweise Schulungen und Seminare an: Rundfunk-Training, Interne Kommunikation oder Presse-Schreibtraining.


Die Organe des Verbandes

Hier können Sie mit gestalten. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. (RMT). An der ordentlichen Mitgliederversammlung nehmen unsere Mitgliedsfirmen teil. Jedes Mitgliedsunternehmen besitzt eine Stimme. Zentrale Entscheidungen, insbesondere die Annahme oder Ablehnung eines Tarifverhandlungsergebnisses, werden in diesem Gremium gefällt. Der Mitgliederversammlung obliegen weiterhin folgende Aufgaben: • Wahl des Vorstandes • Wahl des Beirats • Wahl der Rechnungsprüfer • Entgegennahme des Geschäftsberichts • Entgegennahme des Rechnungs-prüfberichts • Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung • Satzungsänderungen • Auflösung der Bezirksgruppe Der Beirat besteht aus mindestens 22 Geschäftsführungsmitgliedern unserer Mitgliedsunternehmen einschließlich des Vorstandes. Seine Amtszeit beträgt 2 Jahre. Der Beirat berät und unterstützt den Vorstand der Bezirksgruppe RMT e. V. in grundlegenden Fragen der satzungsmäßigen Aufgaben. Es obliegen ihm insbesondere: • Wahl der Delegierten und deren Stellvertreter für die Gremien • Stellungnahme zu wichtigen Beschlüssen des Landesverbandes • Ablehnung von Aufnahmeanträgen • Beschlussfassung über Ausschlussanträge • Beschlussfassung über den Abschluss von örtlichen Vereinbarungen mit der Gewerkschaft • Erledigung aller sonstigen Aufgaben, die ihm die Mitgliederversammlung überträgt

Vorsitzender: Dr. Thomas Brunn ALSTOM Grid GmbH

Die Führung der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. ist dem Vorstand übertragen. Dieses Organ wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand besteht aus mindestens acht ordentlichen und bis zu zwei kooptierten Mitgliedern. Die Amtszeit der ordentlichen Mitglieder beträgt zwei Jahre. Der Vorstand wählt aus dem Kreis der ordentlichen Vorstandsmitglieder den Vorsitzenden der Bezirksgruppe sowie den 1. und 2. Stellvertreter. Zu den regelmäßigen Aufgaben gehören: • Verwaltung der Bezirksgruppe • Beaufsichtigung der Geschäftsführung • Einsetzung von Ausschüssen • Berufung von Sachverständigen • Durchführung der Beschlüsse Geschäftsführung Die laufenden Geschäfte der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. werden von der Geschäftsstelle unter verantwortlicher Leitung des Geschäftsführers Friedrich Avenarius erledigt. Kernpunkte der Geschäftsführung sind: • Ausführung der Beschlüsse der Führungsgremien • Interessenvertretung und -durchsetzung der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmerorganisationen. • Kontaktaufbau und -pflege zu Verbänden, Organisationen, Behörden und Kammern • Die Mitwirkung an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen, verbunden mit der Darstellung des Verbandes in der Öffentlichkeit. • Die Beratung und Betreuung im Arbeits- und Sozialrecht sowie in sozialpolitischen Fragen. • Vorschläge für die Besetzung von Gremien und Ausschüssen • Vorschlagsrecht zur Berufung der ehrenamtlichen Richter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

1. Stellvertreter: Dr. Joachim Ott Bilfinger Berger Facility Services GmbH

2. Stellvertreter: Rainer Hetzer Continental Teves AG & Co. OHG

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Ansprechpartner der Geschäftsstelle Rhein-Main-Taunus e. V. Geschäftsführung

Friedrich Avenarius Geschäftsführer Rechtsanwalt Telefon: 069 95808-230 E-Mail: FAvenarius@hessenmetall.de

Cornelia Stille Assistentin der Geschäftsführung Telefon: 069 95808-231 E-Mail: CStille@hessenmetall.de

Rechtsberatung

Ulrich Tilly Leiter der Rechtsabteilung Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Telefon: 069 95808-235 E-Mail: UTilly@hessenmetall.de Stefan Baltes Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Telefon: 069 95808-236 E-Mail: SBaltes@hessenmetall.de Axel Brodehl Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Telefon: 069 95808-241 E-Mail: ABrodehl@hessenmetall.de Gertrud Hirschhäuser Rechtsanwältin Telefon: 069 95808-239 E-Mail: GHirschhaeuser@hessenmetall.de Annegret Schmitt Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Telefon: 069 95808-232 E-Mail: ASchmitt@hessenmetall.de

Sekretariat Monika Preiss Telefon: 069 95808-237 E-Mail: MPreiss@hessenmetall.de Andrea Wiesner Telefon: 069 95808-233 E-Mail: AWiesner@hessenmetall.de


Bildung, Presse, Öffentlichkeitsarbeit

Gertrud Hirschhäuser

Dr. Birgit Ledüc Referentin Telefon: 069 95808-240 E-Mail: BLeduec@hessenmetall.de

Rechtsanwältin Telefon: 069 95808-239 E-Mail: GHirschhaeuser@ hessenmetall.de

Teamassistentin Christine Hauck Telefon: 069 95808-238 E-Mail: CHauck@hessenmetall.de

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Mitgliedschaft

Ihre Mitgliedschaft unterstützt und stärkt den Verband Mitgliedschaft mit Tarifbindung Die Mitglieder der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. wenden in der Regel die Flächentarifverträge der Metall- und Elektroindustrie an. Mitgliedschaft ohne Tarifbindung Die Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. bietet seit 1999 auch die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT) an, so dass die Arbeitsvertragsbedingungen unabhängig vom Flächentarifvertrag geregelt werden können. Nicht tarifgebundene Unternehmen der M+E-Industrie können beispielsweise freie Haustarifverträge unter Mithilfe der Juristen der Bezirksgruppe mit den Gewerkschaften aushandeln. Nähere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsführung der Bezirksgruppe. Der Mitgliedsbeitrag Die Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. finanziert ihre Arbeit ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen. Die Beiträge berechnen sich nach der Jahreslohn-/Jahresgehaltsumme des jeweiligen Unternehmens pro Kalenderjahr. Die für Ihr Unternehmen relevanten Beitragssätze können Sie bei der Geschäftsführung erfragen. Mit diesem Beitrag sind sämtliche Dienstleistungen des Verbandes abgedeckt. Ausgenommen ist die Inanspruchnahme entgeltlicher Verbandseinrichtungen wie GUB – Gesellschaft für Unternehmensberatung mbH oder Ausund Fortbildungseinrichtungen. Dienstleistungskatalog Die Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. erbringt ihren Mitgliedern eine breite Palette von Dienstleistungen: • Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen • Schulungsveranstaltungen zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen • Rundschreibendienste mit Informationen für verschiedene Zielgruppen im Unternehmen • Erfahrungsaustauschkreise für z. B.: - Personalleiter - Leiter Personalentwicklung - Ausbildungsleiter • Workshops mit Firmenvertretern in den Unternehmen • Seminare • Öffentlichkeitsarbeit • Informationen zur Fort- und Weiterbildung • Information und Beratung aus dem Bereich der Arbeitswissenschaft

Online-Informationen über V.I.S. Über das Verbandsinformationssystem (V.I.S.) werden unsere Mitgliedsfirmen exklusiv und aktuell informiert. Auf elektronischem Wege erhalten sie Verbandsrundbriefe, Presse- und Sonderrundschreiben, Tarifvertragstexte, Vertragsmuster sowie Schulungsangebote unserer Bildungswerke für Betriebsräte, Auszubildende, Vorarbeiter und Meister. Ergänzende Verbandseinrichtungen (entgeltlich) GUB – Gesellschaft für Unternehmensberatung mbH Z. B. Umsetzung und Durchführung verbandlicher Beratungsergebnisse, Einführung neuer Formen der Arbeitsorganisation oder Begleitung bei der Umsetzung der Entlohnungsgestaltung. Bildungswerke des Verbandes Weiterbildungsangebote für das Management und Mitarbeitergruppen.


Geschäftsführung kooperiert mit VhU Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V., Geschäftsstelle Frankfurt am Main

V E R E I N I GUNG D E R H E S S I S C H E N U N T E R N E H M E R V E R B Ä N D E GESCHÄFTSSTELLE RHEIN-MAIN-TAUNUS

Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. Außenstelle Rhein-Main

REFA Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung e. V., Landesverband Hessen, Regionalverband Hessen-Süd

Bildungswerk HESSENMETALL e. V. Bildungshaus Bad Nauheim

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Stand 05/2014

Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e.V. Emil-von-Behring-Straße 4 · 60439 Frankfurt am Main Tel: 069 95808-230 · Fax 069 95808-178 E-Mail: RMT@hessenmetall.de www.rhein-main-taunus.hessenmetall.de


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