Hilfswerk 24-Stunden-Betreuung Preise und Förderungen 2016

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Preise und Förderungen 2016

Kosten Langzeitbetreuung Die Gesamtkosten ergeben sich aus einmaligen Kosten und laufenden Kosten: Einmalige Kosten

Erläuterungen Einmalige Vermittlungsgebühr Folgende Leistungen werden durch die Gebühr ab­ gedeckt:

Vermittlungsgebühr * 490 Euro 590 Euro

■■Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfes vor Ort durch qualifiziertes Fachpersonal,

Monatsbeitrag *

239 Euro

■■theoretische und praktische Einschulung in die Betreuungs- und Pflegesituation vor Ort,

Haftpflichtversicherung * (pro Personenbetreuer/in pro Monat)

4,50 Euro

1 Personenbetreuer/in 2 Personenbetreuer/innen

Laufende Kosten

Tageshonorare für Personenbetreuer/innen **

68 – 108,20 Euro

Fahrtkosten

nach Aufwand

Sachaufwände Zuschläge (optional) *** zusätzlich im Haushalt zu versorgende Person (pro Tag)

5 Euro

KFZ-Nutzung (pro Tag)

5 Euro

■■die Unterstützung bei der Vertragsgestaltung (Werk­ vertrag) mit dem oder der Personen­betreuer/in, ■■Unterstützung und Beratung bei der Beantragung von Förderungen sowie administrative Erledigungen vor Ort. Der Monatsbeitrag stellt folgende Leistungen sicher: ■■laufende fachliche Begleitung während des Betreuungsverhältnisses, ■■regelmäßige Betreuungsvisiten vor Ort durch qualifiziertes Fachpersonal, ■■Garantie von Ersatzvermittlung bei Ausfall von Personenbetreuer/innen, ■■Unterstützung durch qualifiziertes Fachpersonal bei der Anleitung von pflegerischen Tätigkeiten,

Honorare für Personenbetreuer/innen Betreuungsfall 1 betreute Person 2 betreute Personen

Tageshonorar 68,00 Euro 87,90 Euro

Pflegefall 1 betreute Person 2 betreute Personen

78,60 Euro 101,80 Euro

Ist aufgrund der fachlich/pflegerischen Einschätzung unseres Fachpersonals eine höhere Qualifizierung der Personenbetreuer/in erforderlich, wird diplomiertes Pflege­personal (mit Fachausbildung im jeweiligen Herkunftsland) vermittelt: Dipl. Pflegepersonal 1 betreute Person 2 betreute Personen

■■Auswahl und Vermittlung der geeigneten Personenbetreuer/innen, sowie deren

Tageshonorar 85,00 Euro 108,20 Euro

* wird von der Hilfswerk Personaldienstleistungs-GmbH in Rechnung gestellt. Andere Kosten werden von den Personenbetreuer/innen direkt verrechnet. ** Das (Brutto-)Honorar ist mit Ende des jeweiligen, meist zwei­wöchigen Turnus an die Personen­betreuer/innen direkt zu entrichten. Die Abgaben für Sozialversicherung, Steuer, Wirtschaftskammer und sonstige Abgaben werden durch die Personenbetreuer/innen selbst geleistet.

■■Unterstützung bei der Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten. Im ersten und im letzten Betreuungsmonat erfolgt eine aliquote Verrechnung. Die Haftpflichtversicherung deckt jene Schäden ab, die im Rahmen des Betreuungsverhältnisses seitens der Personenbetreuer/innen entstehen können. Schäden (Sach- und Personenschäden) bei Nutzung von Fahrzeu­ gen der betreuten Person oder der Kundin/des Kunden, Strafen bei Übertretung der Verkehrsregeln, sind damit nicht abgedeckt. Ebenso nicht gedeckt sind vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Fahrtkosten werden nach Vorlage einer Rechnung je nach Herkunftsort der Personenbetreuer/innen berechnet. Sachaufwände bestehen aus Unterkunft und Verpflegung der Personenbetreuer/innen (bei der betreuten Person). *** Erhöht sich nach Einschätzung unseres Fachpersonals vor Ort der Aufwand für die im Haushalt mitversorgte Person (mit Zuschlag) erheblich, ist der Abschluss eines zusätzlichen Vertrages notwendig. Der Zuschlag für die KFZ-Nutzung wird verrechnet, wenn sich ein Personen­ betreuer/in auf Wunsch des Kunden einverstanden erklärt, dessen Fahrzeug zu lenken.

QUALITÄT VON MENSCH ZU MENSCH. HILFSWERK.


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