Umgang mit Beeinträchtigungen auf Sekundarstufe II

Page 38

UMGANG MIT BEEINTRÄCHTIGUNGEN auf Sekundarstufe II

mit Nachteilsausgleich so organisieren, dass alle Beteiligten damit einverstanden sind. Nachteilsausgleich auf Sekundarstufe II lässt sich zweifellos einrichten. Wie bei allen Bildungsprozessen liegt der Teufel auch hier im Detail. Die vier beschriebenen Schritte führen jedoch in aller Regel zu einem Ergebnis, das von Einigkeit geprägt ist – eine massgebliche Voraussetzung für die Vereinbarung und efziente Umsetzung von Massnahmen zum Nachteilsausgleich.

3.3 GELINGENDE KOMMUNIKATION FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER Daniel Kunz

ALLGEMEINES In der vorliegenden Betrachtung zur gelingenden Kommunikation für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung muss beachtet werden, dass gleichzeitig auch weitere Beteiligte in der Kommunikationskette mitberücksichtigt werden müssen, damit eine Übereinstimmung im Informationsablauf gewährleistet werden kann. Das Informationskonzept der Schule gewährleistet umfassende Informationen (z.B. auf der Website oder durch interne Dokumente) über die Bedingungen, Abläufe und Kontaktmöglichkeiten zum Nachteilsausgleich bei Beeinträchtigungen von Jugendlichen. Dadurch wird sichergestellt, dass sich einerseits die Jugendlichen und deren Eltern frühzeitig informieren können. Andererseits werden dadurch die ersten Kontakte ausgelöst, damit Abklärungen bei Fachstellen vorgenommen werden können. Des Weiteren wird mit einem entsprechenden Hinweis in den Unterlagen auf die schulinterne verantwortliche Person für Nachteilsausgleich (nachstehend «die delegierte Person« genannt) aufmerksam gemacht. Die Präsenz einer delegierten Person an der Schule ist für die gelingende Kommunikation und Betreuung für Jugendliche und deren Eltern sowie für die Koordination der Arbeiten in der Sache für alle Beteiligten von grossem Wert. Die Eltern oder die mündigen Jugendlichen sind dafür besorgt, dass vor dem Schuleintritt Kontakte hergestellt werden. Für eine umfassende Kenntnislage zuhanden der delegierten Person und für eine gelingende Kommunikation braucht es neben Attesten von Fachstellen und Angaben von bisher besuchten Therapiestellen auch die Information von Lehrpersonen, welche bis zum Übertritt in eine andere Schulstufe die Jugendlichen mit einer Beeinträchtigung unterrichtet haben. Zudem sind Angaben über bereits gewährte sowie die in Attesten empfohlenen Nachteilsausgleichsmassnahmen zu erheben. Aufgrund der gesammelten Erfahrungen können künftige Massnahmen beibehalten oder neu defniert werden. Bei einigen Formen der Beeinträchtigung (z.B. Hör- oder Sehbeeinträchtigung) werden die Jugendlichen nach dem Übertritt in die Schule weiterhin von den bisherigen Fachpersonen unterstützt. In diesen Fällen ist es sinnvoll, dass sich die delegierte Person über Planung und Umsetzung von Massnahmen bei der Fachstelle informiert.

38


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.