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Gut zu wissen .................. 33

Die Parksituationen in den Hörnerdörfern sind unterschiedlich geregelt, weshalb wir Ihnen gerne eine kleine Anleitung dazu geben möchten.

Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen der Gemeinde Fischen Bitte gehen Sie wie folgt vor: 1. Nehmen Sie Ihre Hörnerdörfer-Card und gehen Sie damit zu den ausgewiesenen

Parkautomaten.

Parken in den Hörnerdörfern

2. Halten Sie die Hörnerdörfer-

Card ca. 5 Sekunden senkrecht an das grau markierte

Feld. 3. Danach ertönt ein kurzer

Piepton. 4. Der Parkschein wird automatisch gedruckt. Dieser Parkschein gilt für die Gäste der Hörnerdörfer mit gültiger Hörnerdörfer-Card für die Höchstparkdauer. Diese können Sie den Parkschildern entnehmen. Kostenlose Parkplätze befinden sich in der Nähe des Bahnhofes Fischen an der B19, P4 (Mühlenstraße) und P5 (P+R). Dort können Sie auch gerne länger kostenfrei parken, bspw. wenn Sie an einer Ausflugsfahrt teilnehmen oder einen Tagesausflug mit der Bahn planen. Wichtiger Hinweis: – Bitte legen Sie den Parkschein von außen gut lesbar hinter die Windschutzscheibe. – Sollte ein Automat kurzzeitig nicht funktionieren, legen Sie bitte eine Parkscheibe in das

Auto – Legen Sie bitte die Allgäu-

Walser-Card nicht direkt in das Auto, da bei Hitze ein Schaden an der Karte entstehen und diese somit unbrauchbar werden kann.

Parken in Bolsterlang und Obermaiselstein Hier parken Sie auf gemeindlichen Parkplätzen generell kostenfrei.

Parken in Grasgehren Wanderparkplatz: Tagesticket 4,00 € (Ticket auch über Parkster-App lösbar). Parken in Balderschwang In Balderschwang ist das Parken kostenpflichtig. An den Automaten gibt es die Möglichkeit, einen Parkschein für 1, 2, 3 oder 4 Stunden zu kaufen. 1 Stunde = 1,00 €; jede weitere angefangene Stunde 1,00 €. Bei längerer Parkzeit: Tagesticket für 5,00 €. Bitte genügend Kleingeld bereit halten.

Parken in Ofterschwang/ Ortsteile Die Parkgebühr in Tiefenberg und am Tiefenberger Moor beträgt für 1 Stunde 1,00 € und für 3 Stunden 3,00 €. Das Tagesticket ist für 5,00 € erhältlich. Am Weltcup-Express sind die ersten 2 Stunden kostenlos. Das Ticket für 2 bis 4 Stunden kostet 2,00 €, das Tagesticket 4,00 €.

Expedition Nagelfluh

Naturpark-Erlebnisausstellung für Hörnerdörfer-Gäste kostenlos

Wer in den Hörnerdörfern Urlaub macht, hat mit seiner Gästekarte (Hörnerdörfer- Card) eine Menge Vorteile in der Hand, etwa Vergünstigungen bei Bergbahnen und zahlreichen Veranstaltungen, außerdem freien Eintritt zur Naturpark-Erlebnisausstellung. Die Ausstellung zeigt die unterschiedlichen Facetten des Naturparks Nagelfluhkette und lädt die ganze Familie zum Entdecken ein. Die spannende Ausstellung ist für Inhaber der Hörnerdörfer Card kostenlos – aber keinesfalls umsonst! Denn man bekommt einen ganz neuen Blick auf die Natur geschenkt. Die Naturpark- Erlebnisausstellung im Naturparkzentrum Nagelfluhkette in Immenstadt-Bühl ist täglich von 10:00–18:00 Uhr geöffnet und auf der Hörnerdörfer Card bereits aufgebucht.

Freizeit- und Familienprogramm

Geführte Radtouren und Wanderungen, Sennerei- und Bauernhof-Besichtigungen, Alphornblasen, abenteuerliche Minigolf-Anlagen sowie besondere Tipps für Ihren Sommer- und Wanderurlaub bei uns im Allgäu. Im Freizeitprogramm haben wir Ihnen alle Veranstaltungen, Führungen und organisierte Rad- und Wandertouren der gesamten Hörnerdörfer-Region zusammengestellt. Im separaten Familienprogramm finden Familien bunt gemischte Veranstaltungen und Ausflugsziele für jedes Wetter und jedes Kinderalter. Das Besondere: Alle Veranstaltungen finden mit einem orts- bzw. sachkundigen Begleiter statt, der Sie durch die jeweilige Veranstaltung führt, Tipps gibt und Ihnen sein Wissen über die Region authentisch näher bringt. So bieten wir Ihnen ein außergewöhnliches Freizeitprogramm, bei dem Sie „Land und Leute“ wirklich kennenlernen.

Die beiden Programmhefte erhalten Sie in den Gästeinformationen der Hörnerdörfer.

HörnerDörfer

Fischen · Ofterschwang · Obermaiselstein · Bolsterlang · Balderschwang

Gemeindezeitung

Gemeinderat Bolsterlang

BOLSTERLANG. Entgegen der unverbindlichen Terminbekanntgabe der Bolsterlanger Gemeinderatssitzungen findet die Juni-Gemeinderatssitzung am 02.06.2022 um 20:00 Uhr im Kitzebichl statt. Da sich die aktuell gültigen Hygienevorschriften geändert haben und die Akustik im Festsaal für die Gemeinderatssitzungen nicht günstig ist, findet die Sitzung wieder im Lesezimmer des Kitzebichls statt.

Gemeinderatssitzung in Ofterschwang am 14. Juni 2022

OFTERSCHWANG. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, dem 14.06.2022 um 19.30 Uhr im Sitzungssaal im Ofterschwang Haus statt. (unter Vorbehalt)

Balderschwang feiert am Kaiserbrunnen

BALDERSCHWANG. Die Balderschwanger sind immer für eine Überraschung gut. Diesmal war es Alt-Landrat Gebhard Kaiser, den die Einwohner der höchstgelegenen Gemeinde Deutschlands verblüfften. Sie hatten den lang geplanten und jetzt feierlich eingeweihten Dorfbrunnen mit imposanter Skulptur dem ehemaligen Kreisoberhaupt gewidmet. Der „Kaiserbrunnen“ solle daran erinnern, dass der Namensgeber in seiner Amtszeit stets dafür gesorgt habe, dass Balderschwang im Landkreis Oberallgäu nicht vergessen werde, so Bürgermeister Konrad Kienle. Er denke dabei vor allem an die unermüdliche Unterstützung Kaisers bei der Dauersanierung des Riedbergpasses. Alle hatten dichtgehalten und so wusste Gebhard Kaiser Enthüllung des Kunstwerks nichts von dieser überraschenden Ehre, die ihn dann sichtlich freute. Gemeinsam mit Nachfolger Anton Klotz war er über den Pass gekommen, um beim Aufrichten des Maibaums und der offiziellen Einweihung des Dorfgartens dabei zu sein. Seit 2017 war man in Balderschwang dabei, einen Mittelpunkt im Ort zu schaffen. „In unserem langgezogenen Straßendorf keine ganz leichte Aufgabe“, räumte Konrad Kienle ein. Ausgehend von der Kirche war ein Dorfgarten und ein DorfHaus geplant, ermöglicht durch die großzügige Förderzusage der Regierung von Schwaben. Wie bei jedem Bauvorhaben sei die Schublade an Ideen und Wünschen prall gefüllt gewesen, während es in der Geldschublade dagegen mager ausschaute, so Kienle. So blieb es bei der Realisierung des Brunnens. Den gestaltete nach zuvor wenig überzeugenden Vorschlägen Schmiedemeister Josef Eberle aus Hittisau. „Einzigartig, a bizzle verruckt, a kling spinnig, halt was Bsunders“, verglich der Bürgermeister den neuen Brunnen mit seinem Baumeister. Die Kosten allerdings bereiteten in der Kommune schwere Kopfschmerzen und erst viele erfolgreiche Spendenaufrufe machten die Finanzierung letztlich möglich. Der Brunnen ist tatsächlich sehr besonders. Eine sechs Meter hohe Skulptur symbolisiert das ein Alphorn, das in Balderschwang sehr geschätzt ist. Ringförmig angeordnete Stäbe stehen für den Zusammenhalt im Dorf. Das Wasser plätschert beruhigend durch den Bach, als Wasserfall hinunter von dem Sechs-Meter-Kunstwerk und in lockeren Abständen als Fontäne, die noch weit über das eigentlichen Brunnen hinausschießt. Im Winter soll die Kälte den Kunstwerkspart übernehmen und einzigartige bis zu sechs Meter hohe Eisskulpturen schaffen. Rundum sorgen steinerne Sitzgelegenheiten aus Nagelfluh dafür, dass sich das Brunnenschauspiel entspannt beobachten lässt. Die Balderschwanger sind stolz auf ihren neuen Dorfmittelpunkt, nahmen nach zwei Jahren CoronaEntbehrung die Brunneneinweihung und den Maibaum zum Anlass für ein Beisammensein mit einer Festmesse im Freien, Blasmusik und ganz viel Freude.

Magdalena Finkel und Kilian Färber mit Schützenkönigsehre

OFTERSCHWANG. Trotz schwierigen Coronaauflagen konnte der Schützenverein Ofterschwang die Schießsaison 2021/2022 erfolgreich durchführen. Somit fand Ende April auch die Siegerehrung mit Schützenkönigsernennung statt. Außerdem wurden in diesem Rahmen die Rechenschaftsberichte der letzten zwei Jahre bekanntgegeben. Nach der Begrüßung des 1. Schützenmeisters Matthias Übelhör hielt wie gewohnt Hans – Georg Müller die Siegerehrung ab. Wurstpreis für die, die immer dabei waren: Jörg Kaaden , Reinhold Müller, Albert Marxer. Eröffnungspokal: Matthias Martin 37,4 Teiler. Paulipokal (Erwachsene): Anna – Lena Burgkart 98,5 Punkte, Eichelhäherschießen: Kilian Färber 192,2 Teiler, Gedächtnispokal: Herbert Finkel 17,0 Teiler, Hemmerpokal: Albert Marxer 19,4 Teiler, Waltnerpokal: Michael Bietsch 19,0 Teiler, Jugendpokal: Tobias Finkel 67,0 Teiler, Paulipokal ( Jugend ): Magnus Müller 387,0 Teiler, Damenpokal: Anna -Lena Burgkart 49,8 Ringe, Friedhelm StücklerTafel: Hans Müller 77,2 Teiler, 1000Teiler Pokal: Kilian Färber 997,0 Teiler, Ehrenschützenmeisterpokal: Anna – Lena Burgkart 43,1 Teiler, Trachtenvereinsscheibe: Hans – Georg Müller 54,7 Teiler, Jubiläumspokal: Andreas Finkel 159,6 Teiler, D’r Letscht: Markus Hartl 114,4 Teiler, Seniorenschießen: Rudi Wolf 89,3 Ringe; Seniorenpokal: Meyer Jakob 158,2 Teiler; Senioren-Laterne: Hans Müller 315,6 Teiler; Seniorenvereinsmeister Rudi Wolf 1717 Ringe Vereinsmeister Damen: Anna -Lena Burgkart 1793 Ringe; Vereinsmeister Jugend: Kilian Färber 1513 Ringe; Vereinsmeister Herren: Matthias Übelhör 1901 Ringe

Den Geldpreis von 60 Euro für den besten Schuss der Saison erhielt Hans Müller 1,5 Teiler. Der Höhepunkt des Abends war natürlich die Ernennung der Schützenkönige. Jugendkönig 202 wurde: Färber Kilian Färber mit einem 139,1 Teiler vor Claudia Finkel mit einem 152,8 Teiler, und Silas Keinath ( 178,6 Teiler). Schützenkönigin 2022 wurde Magdalena Finkel mit einem 75,2 Teiler vor Matthias Übelhör ( 97,4 Teiler) und Matthias Martin (104,9 Teiler) Für 50-Jährige Mitgliedschaft wurde Manfred Roth geehrt. Für 25- jährige Mitgliedschaft wurden Andrea Socher-Brutscher, Florian Mühlegg und Matthias Martin geehrt. Zum Schluß bedankte sich Hans – Georg Müller bei der Wirtsfamilie Keinath, bei Simon Angelus und Christoph für die Musik und bei allen die am Vereinsleben teilnehmen. Mit dem Hinweis, das am 27. 09.2022 die nächste Saison beginnt, beendete er die Siegerehrung.

Frühschoppenkonzert Blaskapelle Bihlerdorf-Ofterschwang mit bunt gemischtem Programm

OFTERSCHWANG. Musikalische Frühlingsgrüße überbrachte die Blaskapelle Bihlerdorf-Ofterschwang ihren zahlreichen Zuhörern nach zwei Jahren Konzertpause im Saal des Ofterschwanger Hauses. Trotz schönen Wetters war der Saal bis auf den letzten Platz voll besetzt. Ganz unter dem Motto „Hier spielt die Musik“ verwöhnten die Musikerinnen und Musiker ihre Gäste mit einem bunt gemischten Blasmusikprogramm. Von traditioneller Blasmusik über solistische Highlights bis hin zur Tanzlmusik wurden zahlreiche Facetten der Blasmusik ausgeschöpft. Neben den Klängen der Kapelle, waren ebenfalls die Alphornbläser sowie die Jodlergruppe Ofterschwang zu hören. Auch die eigens zusammengestellte Tanzlmusik-Besetzung sorgte mit ihren Stücken der Hallgrafmusikanten für Begeisterung bei den Zuhörern. Für seine 15-jährige Tätigkeit als erster Vorsitzender der Blaskapelle wurde Stefan Köberle in feierlichem Rahmen geehrt und ihm für sein Engagement gedankt. Auch Klausi Bühler und Herbert Socher wurden für 40 Jahre aktives Musizieren geehrt. Nach eineinhalb Stunden des fröhlichen Musizierens verabschiedeten sich die Musikerinnen und Musiker unter der Leitung ihres Dirigenten Vincenz Kling mit dem Titel „Bis Bald auf Wiedersehen“ und hoffen, dieses Jahr wieder zahlreiche Auftritte in den Gemeinden wahrnehmen zu können.

Fischinger Kulturzeit – bereichernd und erfüllend

FISCHEN. Endlich gibt es wieder ein beachtliches Kulturprogramm in Fischen. Nach den kargen Corona-Zeiten dürfen sich die Freunde der bildenden Kunst, der Literatur, von Brauchtum und Musik freuen über ein breitgefächertes Angebot an Ausstellungen, Festen, kleinen und großen Konzerten und Lesungen.

Schon die offizielle Eröffnung der „Kulturzeit“ im Heimatmuseum zeigte, wie sehr sich die Einheimischen darüber freuen, endlich wieder zusammenzukommen bei Volksmusik mit den Alpenspitzbüebe und gemütlichem Huigarte. In seiner Eröffnungsrede spürte Bürgermeister Bruno Sauter der gesellschaftlichen Bedeutung der Kultur nach. Kultur bezeichne im weitesten Sinne alle Erscheinungsformen menschlichen Daseins, die auf bestimmten Wertvorstellungen und erlernten Verhaltensweise beruhten und die sich wiederum in der dauerhaften Erzeugung und Erhaltung von Werten ausdrückten. Die Fischinger „Kulturzeit“ fordere jeden auf, sich Zeit zu nehmen für etwas Besonderes, etwas Wertvolles. „Sich Zeit zu nehmen für Kultur, ist bereichernd und erfüllend und damit ein Geschenk“, so Sauter. Er warb für das Programm 2022 als einen bunten Strauß aus unterschiedlichen Veranstaltungen mit Brauchtum und Musik, Theater und Malerei, Kulinarik und Lesungen, Kulturausflüge und vieles mehr.

Fischens Bürgermeister Bruno Sauter und Cordula Rekeny vom Kulturforum

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Bunte Obstwiese bei der evangelischen Kirche in Fischen

FISCHEN. Viele kleine und große Hände halfen mit, einen Apfelbaum der Sorte „Boskop“ zu setzen beim Familiengottesdienst der evangelischen Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“ in Fischen. „Hoffnung“ war das Leitwort im Gottesdienst: „Und wenn ich wüsste, dass morgen die Welt unterginge, so würde ich dennoch heute noch einen Apfelbaum setzen“. Dieser Spruch wird Martin Luther zugeschrieben und war Leitwort für die Predigt von Pfarrerin Susanne Ohr: „Christus gibt uns die Kraft, auch in einer Welt der Krisen und Ängste zuversichtlich mit Gottvertrauen in die Zukunft zu schauen“. Das Boskopbäumchen war denn auch der letzte Baum einer Streuobstwiese, die hinter der evangelischen Kirche entstanden ist. Alte Kultursorten auch mit „Migrationshintergrund“ hatte die Gemeinde ausgewählt, so Andreas Fisel vom Kirchenvorstand. Diese reichten von der Apfelsorte „Winesap“, bereits vor über 200 Jahren in Amerika angebaut, über die „Ulmer Butterbirne“ mit einer süßen, zartschmelzenden Frucht bis hin zur Zwetschge „Hengst“, einer eigenständigen Sorte aus Bad Hindelang. Der feierliche Gottesdienst im Freien war auch Anlass für Dank und Ehrungen: Pfarrerin Susanne Ohr bedankte sich bei Bürgermeister Bruno Sauter für die Unterstützung durch die Gemeinde Fischen und ganz besonders bei Andreas Kasper und Rita Rapp: Sie haben inzwischen 30 Jahre ihren Dienst als Hausmeister und Reinigungskraft für die evangelische Kirchengemeinde versehen.

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Neue Gesichter im Vorstand der Musikkapelle Bolsterlang

BOLSTERLANG. Bei der diesjährigen Generalversammlung der Musikkapelle Bolsterlang waren ein wichtiger Tagesordnungspunkt die Teilneuwahlen, die zu einem Wechsel in der Vorstandschaft führten. Maria Grolig gab ihr Amt als Kassierin, welches sie mit viel Engagement und Sorgfalt ausgeführt hatte, nach neunjähriger Tätigkeit ab. Ihre Nachfolge übernimmt ab sofort Romana Graf. Bereits im Oktober wurde bei der Generealversammlung 2021 Sebastian Dengler als neuer Beisitzer gewählt. Zuvor engagierte sich Stefan Eberle für bemerkenswerte 18 Jahre als Beisitzer. Des Weiteren wurden 2. Vorstand Medardus Elsäßer sowie Beisitzer Christian Übelhör in ihren Ämtern bestätigt und nahmen diese für weitere drei Jahre an. Zudem blickte die Musikkapelle auf die schwierige Corona-Zeit zurück und freute sich, dass in diesem Jahr voraussichtlich wieder mehr Veranstaltungen stattfinden können. Auftritte, die die Musikkapelle Bolsterlang im Jahr 2022 musikalisch gestalten wird, sind z.B. zahlreiche Standkonzerte in Bolsterlang, Ofterschwang und Obermaiselstein, ein Waldfest des Trachtenvereins Bolsterlang und eine Bergmesse am Sonderdorfer Kreuz. Die Musikkapelle freut sich auf zahlreiche Besucher und einen schönen Musiksommer!

Die neue Vorstandschaft der Musikkapelle Bolsterlang (von links): Maria Grolig (scheidende Kassierin), German Zeller (Beisitzer), Romana Graf (Kassierin), Medardus Elsäßer (2. Vorsitzender), Miriam Schädle (Schriftführerin), Sebastian Dengler, (Beisitzer) Ramona Dornach (Dirigentin), Christian Übelhör (Beisitzer) Bernhard Steinmüller (1. Vorsitzender)

Die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe sucht eine Elektrofachkraft (m/w/d)

(auf Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses)

Sie sind für die turnusmäßigen Überprüfungen unserer ortsveränderlichen Geräte (nach gesetzlichen Vorgaben VDE 0701 – 0702) zuständig.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe, Weiler 16, 87538 Fischen i. Allgäu. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Hilbrand, Tel. 08326/996-103; E-Mail: elke.hilbrand@hoernergruppe, zur Verfügung.

„Mir spieled wieder“

Musikkapelle Bolsterlang eröffnet Konzertsaison

BOLSTERLANG. „Endlich wieder ein Konzert am Samstagabend vor dem Muttertag“, so eröffneten die Bolsterlanger Musikantinnen und Musikanten ihren Konzertabend im Festsaal „Kitzebichl“ in Bolsterlang.

Das Publikum sowie die Musiker und Musikerinnen freuten sich, dass nach der pandemiebedingten Auszeit seit 2019 nun erstmals wieder ein Jahreskonzert der Kapelle unter dem passenden Motto „Mir spieled wieder“ stattfinden konnte. Im gut gefüllten Saal präsentierte die Musikkapelle Bolsterlang unter der Leitung ihrer Dirigentin Ramona Dornach ein unterhaltsames Programm, gespickt von verschiedenen Stilrichtungen.

Das Publikum wurde mit Blasmusik-Klassikern wie der „Steephans Polka“, dem „Erzherzog-Albrecht-Marsch“ und „Ein halbes Jahrhundert“ bestens unterhalten und klatschte begeistert mit. Außerdem zeigte die Kapelle mit „Cinderella’s Dance“ aus dem Film „Drei Haselnüsse für Aschenbrödel“, dem Austropop Klassiker „Bergwerk“ oder dem 70er Jahre Medley „Les Humphries in Concert“ auch andere Facetten eines Blasorchesters. Bei zwei Stücken übernahm die 2. Dirigentin Marion Martin den Taktstock, was die Zuhörerinnen und Zuhörer in der Ansage von Maria Grolig und Miriam Schädle erfuhren, die, mit vielen spannenden Infos zu Stücken und Komponisten, charmant durch den Abend führten. Im Rahmen des Konzerts wurden Thomas Eberle und Hans-Peter Natterer als langjährige Musikanten und Vorstandsmitglieder verabschiedet und Maria Grolig und Stefan Eberle erhielten ein Dankeschön für die Dienste in der Vorstandschaft über viele Jahre. Sieben Musikanten und Musikatinnen wurden vom stellvertretendem Bezirksleiter Stefan Köberle für 15- bzw. 25-jährige Mitgliedschaft im Allgäu Schwäbischen Musikbund geehrt.

Die Musikkapelle Bolsterlang startet am 30. Mai 2022 in die Standkonzertsaison in Bolsterlang und freut sich nach diesem gelungenen Saisonauftakt bereits auf zahlreiche Besucher bei den Konzerten. Diese finden montags um 20 Uhr je nach Witterung im Pavillon vor dem „Kitzebichl“ oder im Festsaal „Kitzebichl“ statt.

von links: Stefan Eberle (25 Jahre), Ramona Dornach (25 Jahre), Michaela Berwanger (15 Jahre), Luisa Renn (15 Jahre), Annette Speiser (25 Jahre), Jessica Kaecke (15 Jahre), Marion Martin (25 Jahre), Stefan Köberle (stellvertretender ASM Bezirksleiter), Bernhard Steinmüller (1. Vorsitzender)

Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge werden angepasst

Mehrkosten müssen ausgeglichen werden

BOLSTERLANG. In touristisch geprägten Orten wie Bolsterlang entstehen durch den Aufbau und die Instandhaltung touristischer Infrastrukturen erhebliche Kosten für die Gemeinde.

Um für unsere Gäste anziehend zu bleiben, müssen viele Kilometer Wanderwege auf den Bergen und im Tal angelegt, regelmäßig geprüft und saniert werden. Besondere Attraktionen, wie der Kitzebichl mit Kurpark und Minigolfplatz, der Bogenübungsplatz, der Talparcours, … benötigen ebenfalls regelmäßige Pflege und Erhaltungsmaßnahmen. Im Winter unterhält die Gemeinde ein umfassendes Winterwander- und Loipennetz, deren Unterhalt ebenfalls in der Gemeindekasse zu Buche schlägt. Ein weiterer unentbehrlicher Posten für einen Ort, der sich durch seine touristische Prägung definiert, ist die Arbeit der Tourismus Hörnerdörfer GmbH. Insbesondere der Marketing- und Informationsservice ist ein wesentlicher Bestandteil, um das touristische Angebot zu koordinieren und präsentieren sowie vor Ort unseren Gästen und Vermietern mit Informationen zu dienen.

Damit die Gemeinde die nötigen Mittel für die vielfältigen Angebote aufbringen kann, wird von jedem Bolsterlanger Gast ab 14 Jahren, der sich zu Kur- und Erholungszwecken in Bolsterlang aufhält, ein Kurbeitrag verlangt. In den vergangenen Jahren wurde dieser nicht angepasst. Auch der Fremdenverkehrsbeitrag im Bereich der „Privatvermieter“ über das sogenannte „Bettenzehnerl“ wurde seit vielen Jahren nicht mehr angepasst.

Nachdem im vergangen Sommer das Pilotprojekt „Kostenfreier Linienbus für Bolsterlanger Gäste“ über den ÖPNV eingeführt wurde und sich der allgemeine Lebenshaltungskostenindex stark erhöht hat, sieht sich die Gemeinde Bolsterlang gezwungen, den Kurbeitrag sowie das Bettenzehnerl anzupassen. Um die Einnahmen gegenüber den Ausgaben deckend zu kalkulieren, einigte sich der Bolsterlanger Gemeinderat nach umfassender Diskussion darauf, den Kurbeitrag auf 2,50 Euro pro Tag/Person ab dem 01.12.2022 zu erhöhen. Kinder bis zum 14. Lebensjahr weiterhin kurbeitragsbefreit. Die Kurbeitragszonen I und II werden zusammengefasst, sodass der Betrag für alle Übernachtungen im gesamten Gemeindegebiet gilt. Dementsprechend wird die Kurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer ab dem 01.01.2023 auf 140 Euro pro Person/Jahr angehoben.

Das oben benannte „Bettenzehnerl“ wird auf 0,45 Euro pro Gast/Nacht ab dem 01.01.2023 angehoben.

Die Anpassungen werden in der Kur- und Fremdenverkehrssatzung fixiert und entsprechend veröffentlicht.

Die Satzungen der Gemeinde Bolsterlang sind auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe unter dem Reiter Ortsrecht Bolsterlang: https://www.hoernergruppe.de/ buergerservice/ortsrecht/bolsterlang/ veröffentlicht.

Handy-Parken in Ofterschwang und Balderschwang

OFTERSCHWANG/BALDERSCHWANG. Autofahrer im Oberallgäu können ihre Parkscheine auf immer mehr Parkplätzen ganz einfach per Smartphone lösen. Fast überall ist es der digitale Parkschein aus der Parkster-App. Die Basis dafür war ein Pilotprojekt der Oberallgäu Tourismus Service GmbH (OATS), Parkster und der Stadt Immenstadt im Jahr 2019. Inzwischen haben sich über 15 weitere Gemeinden für den digitalen Parkschein mit Parkster entschieden, nach Immenstadt dann u.a. auch Lindenberg, Oberstaufen, Bad Hindelang, seit Anfang 2022 auch Sonthofen, sowie auf österreichischer Seite das Kleinwalsertal. Auch einige Ausflugsziele ermöglichen auf ihren Parkplätzen den digitalen Parkschein mit Parkster: die OK-Bergbahnen, Grasgehen, Alpsee-Bergwelt oder das BergNaturerlebnis Grasgehen.

Spitzenreiter im Bezug auf das Verhältnis „Parkschein am Automat“ versus „Digitales Parken mit Smartphone“ ist derzeit die Gemeinde Burgberg. Gestartet im Dezember 2020 liegt der Anteil des digitalen Parkens monatlich bei rund 38 Prozent. Im bisher stärksten Monat (Dezember 2021) wurden sogar 77 Prozent der Parkgebühren digital gelöst. Der Bürgermeister von Ofterschwang erhielt kürzlich eine Urkunde für das Erreichen von 30 Prozent Anteil digitalen Parkens. In Balderschwang nutzt bislang jeder zehnte Autofahrer diese Möglichkeit.

Maibaumaufstellen in Ofterschwang

OFTERSCHWANG. Ein gelungenes Fest war das Maibaumaufstellen in Ofterschwang. Das Trio Mitanond spielte zur Unterhaltung auf. Besonders dankbar war man dafür, dass der Frauentreff ganz kurzfristig eingesprungen ist und den Kuchenverkauf übernommen hat. Alle Kuchen wurden gespendet und der Erlös in Höhe von 300 Euro der Freiwilligen Feuerwehr gestiftet. Die Damen treffen sich übrigens immer am letzten Mittwoch ab 14 Uhr im Busche-Berta-Haus.

Ausufernde Partys am Sonthofener See verhindern

OFTERSCHWANG. Mit der folgenden Grünanlagensatzung für den Sonthofener See soll insbesondere ausufernden Partys und Veranstaltungen in den Sommermonaten Einhalt geboten werden und den Ordnungsbehörden, insbesondere der Polizei, die Möglichkeit gegeben werden, bei Verstößen einzuschreiten. Auf Vorschlag der Stadt Sonthofen und in Absprache mit dem Ersten Bürgermeister Christian Wilhelm wurde die vorliegende Satzung am Beispiel der städtischen Satzung entworfen, damit eine wirksame und einheitliche Handhabung gegeben ist.Da der überwiegende Teil des Sonthofener Sees im Stadtgebiet Sonthofen liegt, ist zudem beabsichtigt, den Vollzug der Satzung im Rahmen einer Zweckvereinbarung auf die Stadt Sonthofen zu übertragen.

§ 1 – Gegenstand der Satzung, Begriffsbestimmungen Der im Gemeindegebiet von Ofterschwang befindliche Sonthofener See ist eine gemeindeeigene Grünanlage und somit eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Ofterschwang. Grünanlage im Sinne dieser Satzung sind die mit Rasen, Blumen oder Gehölzen bestandenen Flächen sowie Uferbereiche am Sonthofener See, die die Gemeinde der Allgemeinheit auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2954 und 2956/25 der Gemarkung Ofterschwang zugänglich gemacht hat. Bestandteil der Grünanlage sind auch die dort geschaffenen Wege, Plätze und Parkplätze sowie die Anlageneinrichtungen. Anlageneinrichtungen sind:alle Gegenstände, die der Verschönerung und dem Schutz der Grünanlage dienen (z. B. Beleuchtungseinrichtungen, Brunnen, Kübel, Zäune) alle Gegenstände, die den Benutzern zum Gebrauch dienen (z. B. Bänke, Tische, Papierkörbe sowie Einrichtungen zur Entsorgung des Hundekots)

§ 2 – Öffentliche Einrichtungen im Gemeingebrauch Jedermann hat das Recht, die Grünanlage im Sinne dieser Satzung unentgeltlich zum Zwecke der Erholung nach Maßgabe dieser Satzung zu benutzen.

§ 3 – Allgemeine Verhaltensregeln, Verbote Die Grünanlage und ihre Bestandteile dürfen nicht beschädigt, verunreinigt oder verändert werden. Die Benutzer der Grünanlage müssen sich so verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Die jeweiligen Beschilderungen sind zu beachten und den Anweisungen ist Folge zu leisten. Das Betreten von Grünflächen, das Sitzen und Lagern auf Grünflächen ist gestattet, sofern es nicht durch entsprechende Beschilderung verboten ist. In der Grünanlage ist den Benutzern untersagt: • das Errichten, Aufstellen,

Anbringen und Lagern von

Gegenständen, das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen sowie das Nächtigen, • das Fahren, Parken, Abstellen und Waschen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern sowie das Radfahren und

Reiten. Hiervon ausgenommen sind Wege und Flächen, welche durch besondere

Kennzeichnung für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind sowie das Fahren mit Kleinkinderrädern, • der Verkauf von Waren aller

Art, • die Durchführung nicht ortsfester wirtschaftlicher

Werbemaßnahmen z.B. Handzettelverteilen, • Musikdarbietungen jeglicher

Art sowie die Benutzung von Radio- oder Tonwiedergabegeräten, soweit dadurch andere Anlagenbenutzer oder

Anlieger belästigt werden können, • das Niederlassen zum Alkoholgenuss, soweit dadurch andere Anlagenbenutzer oder

Anlieger belästigt werden können, • das Grillen, das Errichten von offenen Feuerstellen, ausgenommen auf den hierzu eingerichteten Plätzen, • das Betteln, das Verrichten der Notdurft, das Betreten von Pflanzbeeten und besonders gekennzeichneten

Flächen, • die Beschädigung von Grünanlagen, ihrer Bestandteile und ihrer Einrichtungen sowie deren Verunreinigung, z. B. durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Gegenständen.

§ 4 – Mitführen von Hunden In der Grünanlage ist das Führen von Hunden unter der Beachtung folgender Punkte erlaubt: Wer in der Grünanlage Hunde mitführt, hat dies so zu tun, dass andere Benutzer nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden. Die Person, die einen Hund führt, muss jederzeit in der Lage sein, dieses Tier körperlich zu beherrschen.

Es ist verboten, die Grünanlage durch Hunde verunreinigen zu lassen. Ein Hundehalter bzw. -führer, der entgegen dem Verbot die Grünanlage verunreinigen lässt, ist verpflichtet, den Hundekot umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Hundeführer muss geeignete Gegenstände für die Aufnahme von Hundekot mit sich führen. In der Zeit von Mai bis September dürfen die Liegewiesen am Ufer der Grünanlage mit Hunden nicht betreten werden. § 5 – Besondere Benutzung, Ausnahmebewilligung Die Benutzung der Grünanlage über ihre Zweckbestimmung hinaus bedarf der Erlaubnis der Gemeinde Ofterschwang. Die Erlaubnis ist widerruflich und nicht übertragbar. Sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Das Entgelt für die besondere Benutzung wird im Rahmen einer Ausnahmebewilligung festgesetzt. Von den Vorschriften dieser Satzung kann im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Durchführung dieser Satzung zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

§ 6 – Benutzungssperre Aus gartenpflegerischen Gründen, aus Gründen der Instandhaltung und aus Gründen, die im öffentlichen Interesse liegen, kann die Grünanlage oder Teilflächen derselben vorübergehend für die allgemeine Benutzung gesperrt werden.

§ 7 – Entwidmung Auf die Aufrechterhaltung der Grünanlage oder Teilflächen derselben als öffentliche Einrichtungen besteht kein Rechtsanspruch.

§ 8 – Platzverweis, Betretungsverbot Wer gegen die Vorschriften dieser Satzung, einer aufgrund dieser Satzung erlassenen Anordnung zuwiderhandelt oder wer in der Grünanlage Handlungen begeht, die mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht sind, kann unbeschadet der sonstigen Rechtsfolgen vom Platz verwiesen werden. Dies gilt ebenso für Handlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen.

Außerdem kann ihm das Betreten der Grünanlage für einen bestimmten Zeitraum untersagt werden.

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