Monatliche Gesamtausgabe Nr. 04-2022

Page 1

Mitteilungen Gesamtausgabe Nr. 04-2022


Mitteilungen Inhalt Ausgabe Nr. 4 vom 28.04.22

I. Allgemeine Verbands- und Organisationsfragen Nr. 4/2022 Die nächsten Termine

S. 8

Wahlen in den Bezirksstellen des Brauerbundes S. 8 19. Mai 2022 Mitgliederversammlung des Brauerbundes 2022 mit Brauerabend Anlage: Einladung zum Brauerabend Beilage: Sammelbestellung 1. Kulmbacher Bierrechtstag „Bier und Nachhaltigkeit“ am 29. Juli 2022 Anlage: Einladungsflyer „1. Kulmbacher Bierrechtstag“

S. 9

S. 9

Umfrage der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. Ausfall von Erdgaslieferungen – Weiterbetrieb möglich? S. 3 S. 3

Aktuelle Fragen der Arbeitnehmerbesteuerung Beilage: Sammelbestellung

S. 13

Bierabsatz im März 2022 1. Gesamtbierabsatz nach Bundesländern 2. Steuerpflichtiger Bierabsatz nach Bundesländern 3. Steuerfreier Bierabsatz 4. Absatz von Biermischungen nach Bundesländern Gesamtbierabsatz nach Wetter und Arbeitstagen März 2022

S. 19 S. 19 S. 20 S. 20 S. 21

XII. Export Nr. 4/2022 S. 5

Politik und Öffentlichkeitsarbeit Nr. 4/2022 S. 11

S. 12

BGN-Beitrag für 2021 bleibt stabil Keine Nachzahlungen für das vergangene Jahr S. 12

VIII. Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht Nr. 4/2022 Tarifgeschehen 1. Abschluss für das Tarifgebiet Bremen 2. Abschluss für das Tarifgebiet Hamburg / Schleswig-Holstein / Mecklenburg-Vorpommern

S. 12

XI. Statistik Nr. 4/2022

Einladung Verbandstreffen VAB in Löwen (Belgien) am 13. Juni 2022 Beilage: Sammelbestellung

IV. Steuern/Betriebswirtschaft Nr. 4/2022 Biersteuer Bundeskabinett beschließt Verbrauchsteueränderungsgesetz Beilage: Sammelbestellung

vbw-Handbuch Sozialversicherung 2022 Beilage: Sammelbestellung Keine Entschädigung ohne Booster-Impfung bei Quarantäne

III. Technik/Energie/Umwelt Nr. 2/2022

Aktualisierung des DBB-Infoflyers zur Gläserhygiene Beilage: Sammelbestellung

Corona 1. Coronavirus-Testverordnung bis 30. Juni 2022 verlängert 2. Verkürzung der Isolation auf fünf Tage und Entfall der Quarantäne in Bayern S. 11 Beilage: Sammelbestellung

S. 11

Öko-Test untersucht Pilsbiere – Versand der Testergebnisse

S. 13

Alkoholpolitik WHO-Euro startet neue Konsultation zur Beschränkung des Alkoholsektors

S. 13

Social-Media Serie „Bayerns Biervielfalt“ Werden Sie jetzt Teil des Projektes!

S. 13

Frühjahrsausgabe „Bayern. Das Magazin“ Brauerbund präsentiert „Zoiglkultur in der Oberpfalz“

S. 14

Tag des Bayerischen Bieres 2022

S. 14

Alkoholpolitik Branchenumfrage zu Sponsoring-Aktivitäten der Brauwirtschaft Dringende Bitte um Ihre Unterstützung!

S. 14


Beilagen: Sammelbestellung Einladung zum Brauerabend Einladungsflyer „1. Kulmbacher Bierrechtstag“


I.

Allgemeine Verbands- und Organisationsfragen Nr. 4/2022, Seite 8

Die nächsten Termine des Bayerischen Brauerbundes e.V. wann was wo 19.05.2022 19.05.2022 19.05.2022 29.07.2022

München, Löwenbräukeller München, LöwenbräuMitgliederversammlung BBB mit Neuwahlen keller Brauerabend mit Verleihung der Goldenen BierIdee 2022 München, Löwenbräuund Comedian Chris Böttcher keller Kulmbacher Bierrechtstag: Bier und Nachhaltigkeit – was Museen im Mönchsbringt der europäische Green Deal? hof, Kulmbach Beiratssitzung BBB

Wahlen in den Bezirksstellen des Brauerbundes Turnusmäßig standen in den letzten Wochen Neuwahlen der Vorstände unserer Bezirksstellen an. Zugleich fanden die Wahlen derjenigen Vertreter der Bezirksstellen statt, die diese über die jeweiligen Vorsitzenden und deren Stellvertreter hinaus in den Verbandsbeirat entsenden. Die Neuwahlen hatten folgende Ergebnisse:

Kulmbach Vorsitz:

Markus Stodden, Kulmbach

Mittelfranken Vorsitz: Georg Hofmann, Pahres stell. Vorsitz: Udo Weingart, Spalt weitere Beiräte: Fürstin Katalin von Wrede, Ellingen Ingo Sauer, Höchstadt

Nürnberg Vorsitz:

Gunther Butz, Fürth

Oberbayern Vorsitz: Georg Lettl, Forsting stell. Vorsitz: Stefan Höpfl, Reutberg weitere Beiräte: Roland Bräger, Maxlrain Andreas Pyhrr, Rosenheim Alexander Reiss, Andechs Erich Schweiger, Markt Schwaben Pater Lukas Wirth, Scheyern

Oberfranken Vorsitz: Christian Höfner, Weißenbrunn stell. Vorsitz: Andreas Leikeim, Altenkunstadt weitere Beiräte: Jeff Maisel, Bayreuth Georg Wörner, Bamberg

Oberpfalz

Vorsitz: Peter Cermak stell. Vorsitz: Jan Huff weiterer Beirat: Dr. Martin Leibhard

Vorsitz: Anton Bruckmüller, Amberg stell. Vorsitz: Stephan Mühlbauer, Arnschwang weitere Beiräte: Michel-Andreas Schönharting, Nittendorf Goswin Diepenseifen, Neumarkt

Niederbayern

Schwaben

Vorsitz: Georg Reichert, Eichendorf-Adldorf stell. Vorsitz: Georg Schneider, Kelheim weitere Beiräte: Josef Falter, Regen Christoph Kämpf, Straubing Stephan Marold, Passau Markus Schröder, Passau

Vorsitz: stell. Vorsitz:

München

Niklas Zötler, Rettenberg Wolfgang Kesselschläger, Memmingen weitere Beiräte: Michael Weiß, Heimenkirch Georg Rapp, Kutzenhausen


-9-

Unterfranken

Endlich wieder ein Brauerabend

Vorsitz: Karl-Heinz Pritzl, Ochsenfurt stell. Vorsitz: Ev Eder-Widmann, Großostheim weiterer Beirat: Peter Michael Himmel, Marktsteft

Nachdem eine Wahl der Bayerischen Bierkönig heuer nicht ansteht – bekanntlich hat die amtierende Bierkönigin Sarah Jäger sich bereiterklärt, das Amt ein weiters Jahr zu bekleiden – steht der Brauerabend, der sich an die Mitgliederversammlung anschließt, ganz im Zeichen geselligen Beisammenseins. BR-Moderator Roman Roell führt assistiert von Bierkönigin Sarah Jäger durch das Programm, das die Großstadt-Boazn musikalisch untermalen. Wir verleihen die Goldene BierIdee 2022 und freuen uns auf Bayerns wohl bekanntesten Musik-Comedian Chris Boettcher.

Die Vorsitzenden unserer Bezirksstellen fungieren zugleich als Beiräte der Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit Bayerisches Bier e.V. Wir gratulieren den wiedergewählten wie auch neuen Bezirksstellenvorständen und Verbandsbeiräten herzlich zu ihrer Wahl und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen in den kommenden drei Jahren. Herzlichen Dank, dass Sie sich für diese wichtige ehrenamtliche Gremienarbeit innerhalb des Brauerbundes zur Verfügung stellen!

19. Mai 2022

Mitgliederversammlung des Brauerbundes 2022 mit Brauerabend

Die Einladung zum Brauerabend fügen wir bei. Sollten die Unterlagen zur Mitgliederversammlung (Tagesordnung, Vollmacht, Teilnahmebestätigung) Sie wider Erwarten nicht erreicht haben, so können Sie sie in der Verbandsgeschäftsstelle abrufen (E-Mail: empfang@bayerisches-bier.de; Sammelbestellung). Anlage: Einladung zum Brauerabend Beilage: Sammelbestellung

Am Donnerstag, dem 19. Mai veranstaltet der Bayerische Brauerbund im „Löwenbräukeller“, Nymphenburger Straße 2, 80335 München, seine jährliche Mitgliederversammlung.

1. Kulmbacher Bierrechtstag

Beginn ist um 15:45 Uhr, voraussichtliches Ende um 17:30 Uhr. Eine separate Einladung zur Versammlung ist Ihnen bereits mit gesonderter E-Mail zugegangen.

Die Fakultät für Lebensmittelrecht am Kulmbacher Campus der Universität Bayreuth lädt gemeinsam mit den Museen im Mönchshof am Freitag, dem 29. Juli in Kulmbach zum 1. Kulmbacher Bierrechtstag.

Turnusmäßig finden heuer Neuwahlen zum Verbandspräsidium statt. Das Präsidium unter Führung unseres Präsidenten Georg Schneider stellt sich unverändert zur Wiederwahl.

Unter der Überschrift „Bier und Nachhaltigkeit“ geht die Veranstaltung der Frage nach, was der europäische Green Deal den Brauereien bringt und welche Nachhaltigkeitstrends es in der Brauwirtschaft gibt.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie auch als Zeichen der Wertschätzung des beachtlichen ehrenamtlichen Einsatzes, den unser Präsident und die Mitglieder des Verbandspräsidiums der heimischen Brauwirtschaft, dem Brauerbund und seinen Mitgliedern widmen, eine Teilnahme an dieser Mitgliederversammlung ermöglichen würden.

Die Veranstaltung möchte durch Vorträge und den offenen Austausch der Teilnehmer untereinander einen Beitrag leisten, den von den Initiatoren als „für Bayern essentiell“ angesehenen Brausektor „in seiner Vielfalt nachhaltig und zukunftsfest zu machen“.

Eine besondere Bitte an unsere ordentlichen Mitglieder: Sollten Inhaber/Vorstände oder Geschäftsführer unserer ordentlichen Mitglieder an der Mitgliederversammlung nicht teilnehmen können, können sie einen anderen Vertreter der Brauerei mit einer Vollmacht ausgestattet zur Versammlung entsenden. Auch besteht die Möglichkeit, den Vertreter eines Kollegenbetriebes zu bevollmächtigen, die Brauerei in der Mitgliederversammlung zu vertreten. Bitte machen Sie unbedingt von einer dieser beiden Möglichkeiten Gebrauch, um die Beschlussfähigkeit der Versammlung sicherzustellen.

„Bier und Nachhaltigkeit“ Freitag, 29. Juli 2022

Wissenschaft, Wirtschaft und Politik auf EU-, Bundesund Landesebene werden bei der Veranstaltung vertreten sein. Das Thema „Bier und Nachhaltigkeit“ wird nach einer Keynote unseres Verbandsgeschäftsführers Walter König, der sich in den letzten Jahren intensiv mit Aspekten der Nachhaltigkeit in der Brauwirtschaft befasst hat, aus der Perspektive von Verwaltung und Politik, der Rechtswissenschaft und der Praxis beleuchtet. Den Einladungsflyer fügen wir bei. Ihm sind Teilnahmebedingungen und weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung zu entnehmen. Anlage: Einladungsflyer „1. Kulmbacher Bierrechtstag“


III. Technik/Energie/ Umwelt Nr. 2/2022, Seite 3

Mitglieder des Bayerischen Brauerbundes den Fragebogen bis zum 08. April 2022 beantworten könnten. Selbstverständlich wird der absolut vertrauliche Umgang mit den Daten garantiert.

Umfrage der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

Ausfall von Erdgaslieferungen – Weiterbetrieb möglich?

Bei Fragen steht Ihnen Dr. Manuel Schölles (Tel.: 089551 78-246, manuel.schoelles@vbw-bayern.de) gerne zur Verfügung.

Vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Krieges muss auch das Risiko eines Ausfalls von Erdgaslieferungen aus Russland in Betracht gezogen werden. In einem solchen Notfall würde die Bundesnetzagentur Abschaltungen, Verbrauchsreduktionen oder Energieträgerwechsel in der Industrie anordnen, damit die sogenannten „geschützten Kunden“ (z. B. Privathaushalte und Krankenhäuser) weiter versorgt werden können. Für die Industrie gibt es gegenwärtig keine entsprechende Priorisierung. Um die ökonomischen Betroffenheiten der bayerischen Wirtschaft und die möglichen Schäden in den Wertschöpfungsketten zu erfassen, bittet die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw), sich an deren Kurzumfrage zu beteiligen. Zur Frage steht auch, mit welchen Verbrauchsreduktionen oder Alternativen ein Weiterbetrieb technisch und wirtschaftlich noch möglich ist. Die Daten dienen der vbw als Grundlage, im Dialog mit der Politik und den Behörden und selbstverständlich in enger Abstimmung mit den Unternehmen zu definieren, wie ein bestmöglicher Schutz auch für die Industrie in einem Notfallszenario aussehen kann. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise wird zudem gefragt, bei welchen nicht-energetischen Rohstoffen Lieferschwierigkeiten bestehen. Über den nachstehenden Link gelangen Sie zu den Fragen, die online beantwortet werden können. Durch Drücken des Buttons „Absenden“ werden die Antworten an die vbw übermittelt. https://survey.lamapoll.de/Umfrage_Versorgung-Erdgas-Rohstoffe/ Die vbw bedankt sich im Voraus für Ihre Unterstützung. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele

Aktualisierung des DBB-Infoflyers zur Gläserhygiene Im Lichte der Corona-Pandemie hatte der Arbeitskreis Getränkeschankanlagen des Deutschen Brauer-Bundes einen Informationsflyer mit Hinweisen für eine bestmögliche hygienische Reinigung von Biergläsern erarbeitet und veröffentlicht. In dem Dokument wurden auch die damals gültigen gesetzlichen Vorschriften zur Eindämmung der Pandemie berücksichtigt. Da nun ein großer Teil der damaligen Regeln (wie Temperaturvorgaben) wieder aufgehoben wurde, wurde der Informationsflyer entsprechend aktualisiert und an die derzeitige Situation angepasst. Sie können den Flyer als pdf-Datei in der Verbandsgeschäftsstelle abrufen (E-Mail: empfang@bayerischesbier.de; Sammelbestellung) und/oder ihn in Papierform auf der Website des Deutschen Brauer-Bund e.V. bestellen. (https://brauer-bund.de/shop/leitfadenfuer-die-gruendliche-glaeserreinigung/) Beilage: Sammelbestellung



IV. Steuern/Betriebswirtschaft Nr. 4/2022, Seite 11

Biersteuer

Bundeskabinett beschließt Verbrauchsteueränderungsgesetz Bleibt die reduzierte Biersteuer? Wir nehmen Bezug auf unsere Berichterstattung zum geplanten 8. Verbrauchsteueränderungsgesetz (8. VerStÄndG, vgl. M IV Nr. 07-2022 und 14-2022). Der Entwurf des 8. VerStÄndG wurde am 30. März vom Bundeskabinett beschlossen. Hervorzuheben ist, dass die Übergangsfrist für Biermischgetränke unverändert geblieben ist, wonach auch die Zutaten von Bier, die nach Abschluss der Gärung hinzugefügt wurden, bei der Steuerbemessung erst zum 1. Januar 2031 zu berücksichtigen sind. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung, die vielen Brauereien zugutekommen wird. Der Bayerische Brauerbund hatte sich hierfür stark engagiert. Die angestrebte zeitliche Verlängerung der aktuell geltenden Biersteuermengenstaffel findet sich wie befürchtet nicht im Entwurf wieder. Nach dem nun verabschiedeten Entwurf laufen die geltenden verminderten Biersteuersätze zum 31. Dezember 2022 aus. Ab dem 1. Januar 2023 würde die Biersteuer für kleinere Brauereien (bis 40.000 hl Gesamtjahreserzeugung) demnach wieder um 12 % steigen, danach reduziert sich die relative Erhöhung kontinuierlich, bis sie bei 200.000 hl ganz entfällt. Die Bundesregierung zeigte sich zwar offen für eine – zumindest auf zwei Jahre – begrenzte Weiterführung der coronabedingten Ausnahmeregel zugunsten von Kleinbrauereien, jedoch hatten im Vorfeld nur wenige Bundesländer gegenüber dem Bund ihre Unterstützung zu einer Verlängerung oder gar Entfristung signalisiert. Bayern hatte sich wiederholt hierzu bekannt. Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag und im Bundesrat beraten und ggf. noch angepasst werden.

Ihre Mitwirkung ist gefragt! Es wäre vor diesem Hintergrund hilfreich, wenn auch von einer neuerlichen Erhöhung der Biersteuer betroffene Mitgliedsbrauereien sich an ihre Bundestagsabgeordneten wenden (was vor allem für Abgeordnete der „Ampel“-Koalition gilt), um diese von der Notwendigkeit ihrer Zustimmung zu einer Entfristung der derzeitigen Regelung zu überzeugen.

Ein entsprechendes Musterschreiben im offenen Word-Format, so dass Sie es leicht individualisieren können, kann in der Verbandsgeschäftsstelle abgerufen werden (E-Mail: empfang@bayerisches-bier.de Sammelbestellung).

Erste Reaktionen zeichnen ein durchwachsenes Bild Auf unsere Intranet-Veröffentlichung haben verschiedene Mitglieder bereits reagiert und Abgeordnete des Bundestages aus ihrem Umfeld angeschrieben. Erste Reaktionen von Abgeordneten liegen uns vor. Während die Abgeordneten der CSU uns erwartungsgemäß (weil Linie der Staatsregierung) unterstützen, lässt sich die Position der GRÜNEN als „wohlwollend prüfend“ umschreiben, während die SPD eher ausweichend reagiert und darauf verweist, die Beendigung der biersteuerlichen Begünstigung kleiner Brauereien zum 1.1.2023 sei ja keine „Biersteuererhöhung“, sondern lediglich die lange angekündigte Wiederherstellung des Zustandes vor Einräumung einer allein der Linderung Corona-bedingter wirtschaftlicher Schwierigkeiten geschuldeten Ausnahmeregelung. („Aus dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ergibt sich also gerade keine Steuererhöhung, sondern es war von vornherein klar kommuniziert und gesetzlich geregelt, dass die Begünstigung zeitlich befristet ist“, so SPD-Landesgruppenchefin Marianne Schieder). Es wird auf die Zustimmungspflicht der Länder verwiesen, auf die es jetzt also ankommt.

Der Ball liegt zunächst im Feld des Bundesrates … Am 5. Mai wird sich nun zunächst der Wirtschafts- und am 6. Mai der Finanzausschuss des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf befassen. Beiden Ausschüssen liegt als Entscheidungsgrundlage bislang diejenige Fassung des Gesetzentwurfs vor, die durch das Bundeskabinett beschlossen wurde. D.H. die Ausnutzung der durch die EU gegebenen Spielräume für die Beibehaltung der derzeitigen Besteuerung von zuckergesüßten Biermischgetränken bis 31.12.2030 bleibt, aber die Biersteuermengenstaffel soll wieder in den Zustand seit 1.1.2004 zurückgeführt werden. Wie aus dem bayerischen Finanzministerium verlautet, werden sich in einem gemeinsamen Länderantrag die Bundesländer Bayern (CSU/FW), Hamburg


- 12 (SPD/GRÜNE), Niedersachsen (SPD/CDU) und Nordrhein-Westfalen (CDU/FDP) für die Verlängerung der aktuellen biersteuerlichen Begünstigung kleiner Brauereien einsetzen. Die 4 Bundesländer verfügen allerdings nur über 21 vom 69 Stimmen … Im Schulterschluss mit unseren Kollegenverbänden in anderen Bundesländen arbeiten wir intensiv daran, weitere Unterstützer für unser Anliegen zu finden. Wir werden weiter berichten. (LE) Beilage: Sammelbestellung

Aktuelle Fragen der Arbeitnehmerbesteuerung In zwei umfangreichen BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung einerseits zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen KFZ an Arbeitnehmer (BMF-Schreiben IV C 5 - S 2334/21/10004 :001 vom 3.3.2022) und andererseits zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezügen (BMFSchreiben IV C 5 - S 2334/19/10007 :007 vom 15.03.2022) Stellung genommen. Nachdem es sich bei den beiden Regelungen um steuerliche Schwerpunktthemen handelt, die oftmals auch im Rahmen von Lohnsteueraußenprüfungen (teure) Relevanz erlangen können, stellen wir Ihnen beide Schreiben auf Anforderung (E-Mail: empfang@bayerisches-bier.de ; Sammelbestellung) gerne zur Verfügung. (LE) Beilage: Sammelbestellung

BGN-Beitrag für 2021 bleibt stabil Keine Nachzahlungen für das vergangene Jahr Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat den Beitragsfuß für das Jahr 2021 auf 0,342 € (je 100 € Entgelt in der Gefahrenklasse 1) festgesetzt - damit bleibt der Beitrag stabil. Zudem wurde die finanzielle Stützung der Mitgliedsbetriebe aus Betriebsmitteln der BGN beschlossen, sodass für 2021 keine Nachzahlungen fällig werden. Vorschüsse für das Jahr 2022 wurden vor dem Hintergrund der Entwicklungen der Corona-Pandemie und des Ukrainekrieges und der damit einhergehenden schwer kalkulierbaren wirtschaftlichen Folgen vorsorglich auf 0,352 € festgelegt.


VIII. Arbeits-, Sozialund Tarifrecht Nr. 4/2022, Seite 11

Tarifgeschehen

1. Abschluss für das Tarifgebiet Bremen Am 4. April konnten sich die Sozietät Norddeutscher Brauereiverbände und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten für das Tarifgebiet Bremen in der 3. Verhandlungsrunde auf einen Abschluss verständigen. Dem Abschluss waren Warnstreiks der NGG vorangegangen. Wie der Kollegenverband berichtet, waren die Verhandlungen geprägt von der für den Monat März auf 7,2 % weiter gestiegenen Inflationsrate, gestiegenen Lebensmittel- und Benzinpreisen. Die Arbeitgeberkommission hat die massiven Kostensteigerungen im Bereich der Rohstoffe, der Energieversorgung und der technischen Hilfsmittel thematisiert. Arbeitgeberseitig wurde zudem angemahnt, dass man auch im Sinne der zuletzt von der Politik formulierten Aussage eines wahrscheinlichen Wohlstandsverlustes arbeitgeberseitig angesichts der explodierenden Kosten auch auf Arbeitnehmerseite Kaufkraftverluste akzeptieren müsse. Vor diesem Hintergrund verständigten sich die Parteien auf folgende Kernpunkte eines neues Entgelttarifvertrages:

1. 2.

Ursprünglich hatte die Gewerkschaft NGG für das Tarifgebiet eine Anhebung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 5% gefordert. Während gewerkschaftsseitig auf die „galoppierende Inflation“ und deren absehbar weiter dynamische Entwicklung abgestellt wurde, wurde arbeitgeberseitig insbesondere auf die dramatische Kostenentwicklung bei Energie, Rohstoffen, Logistik u. v. m. verwiesen und deutlich gemacht, die Auswirkungen der Inflation seien durch die Arbeitgeber nicht kompensierbar, zumal Preiserhöhungen kurzfristig nicht durchsetzbar seien oder durchgeführte Preisanpassungen sich schon jetzt als nicht ausreichend erwiesen hätten. Schließlich einigten sich die Vertragsparteien auf folgenden Abschluss:

1. Es wurde ein neuer Anschlusstarifvertrag mit einer Laufzeit vom 1.4.2022 bis 28.2.2023 vereinbart.

2. Die Entgelte werden linear über alle Gruppen um einen Betrag von 100 € ab dem 1. Mai erhöht. Die Erhöhung um einen Festbetrag von 100 € bedeutet für das Eckentgelt (BW-Gruppe IV) einen prozentualen Wert von 2,64%. Das bisherige Eckentgelt steigt demnach von 3.791,25 € auf 3.891,25 €.

3. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Erhöhung anteilig

Es wird ein neuer Entgelttarifvertrag für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 abgeschlossen.

entsprechend ihrer Arbeitszeit.

Die Entgelte erhöhen sich ab 01.03.2022 um 3,1 %. Damit steigt das Eckentgelt (Bewertungsgruppe IV) von bislang € 3.801,44 auf € 3.919,28.

üblichen Staffelung von 25%, 30%, 35% und 40% bezogen auf das 1. bis 4. Ausbildungsjahr. Die Prozentwerte beziehen sich dabei auf das Eckentgelt der BW-Gruppe IV.

3. Für die Monate Januar und Februar 2022 erfolgt eine Einmalzahlung von insgesamt € 150,00 brutto. Teilzeitbeschäftigte erhalten die anteilige Vergütung gemäß ihrer Arbeitszeit.

2. Abschluss für das Tarifgebiet Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern Vor wenigen Tagen konnten auch die Tarifverhandlungen für das Tarifgebiet Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen werden.

4. Für Auszubildende erfolgt die Erhöhung nach der

Der Abschluss erfolgte bereits in der ersten Verhandlungsrunde.

Corona

1. Coronavirus-Testverordnung bis 30. Juni 2022 verlängert Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) ist Rechtsgrundlage für die kostenlosen Bürgertests auf das


- 12 SARS-CoV-2-Virus. Der Anspruch auf kostenlose Testung wurde nun bis 30. Juni 2022 verlängert. Die TestV sieht vor, dass jeder Bürger Anspruch auf einen PoC-Antigen-Test pro Woche hat, § 4a TestV. PoC steht für Point-of-Care und meint in diesem Zusammenhang, dass der Test vor Ort und ohne Labor ausgewertet werden kann. Außerdem hat jeder Bürger einen Anspruch auf PCR- oder PoC-NAT-Testung zur Bestätigung, wenn ein Antigen-Test (auch solche zur Eigenanwendung) positiv ausgefallen ist, § 4b TestV. Die Verordnung ist zugleich Rechtsgrundlage für staatsfinanzierte Testzentren, § 13 TestV. Die Kosten für die Tests tragen Krankenkassen und Bund (Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds).

2. Verkürzung der Isolation auf fünf Tage und Entfall der Quarantäne in Bayern Wie von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am 12. April 2022 angekündigt, lockert Bayern die Regelungen zur Absonderung bei Infektionen mit SARS-CoV-2. Rechtlich umgesetzt wurde die Lockerung noch am selben Tag durch Neuerlass der sog. Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation). Diese ist am 13. April 2022 in Kraft getreten.

Allgemeine Verkürzung der Isolationszeit auf fünf Tage Bayern verkürzt die Isolationszeit nach positivem Corona-Test allgemein auf fünf Tage. Die Isolation endet, wenn am fünften Tag 48 Stunden Symptomfreiheit bestanden hat. Ein Freitesten zur Beendigung der Isolation ist nicht mehr nötig. Bei fortdauernden Krankheitssymptomen muss die Isolation fortgesetzt werden, bis 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind. Nach einer maximalen Dauer von zehn Tagen endet die Isolation in jedem Fall. Strenger bleiben die Isolationsregeln bei Beschäftigten von besonders schutzwürdigen Settings wie Krankenhäuser, Pflegeheime etc..

Quarantäne für enge Kontaktpersonen entfällt vollständig Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen, die also selbst nicht positiv getestet wurden, entfällt vollständig. Das gilt unabhängig von Impf- oder Genesenenstatus.

Rechtlicher Hintergrund für die bayerische Regelung Bayern kann diese Lockerungen der Absonderungsregelung auch ohne und vor einer bundesrechtlichen Anpassung vornehmen, weil die bundesrechtlichen Vorgaben zu Quarantäne und Isolation recht offen gestaltet sind (im Wesentlichen enthält nur die COVID-19Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung Vorgaben, die aber die beschriebenen Lockerungen erlau-

ben). Bayern sah die beschriebenen Lockerungen bisher als erstes Bundesland vor. Eine allgemeine Angleichung ist laut Presseberichten jedenfalls zum 1. Mai 2022 geplant.

Implikationen für bayerische Arbeitgeber Für die Betriebe in Bayern bedeutet die Lockerung, dass Arbeitnehmer bei positiver Testung schon nach fünf Tagen wieder zur Arbeitsleistung herangezogen werden können und als bloße enge Kontaktpersonen ohne Beschränkung weiterarbeiten dürften. Interessierte Mitgliedsbetriebe können die konsolidierte Fassung der AV Isolation vom 12.4.2022 in der Verbandsgeschäftsstelle abrufen (E-Mail: empfang@bayerisches-bier.de; Sammelbestellung). Beilage: Sammelbestellung

vbw-Handbuch

Sozialversicherung 2022 Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) hat im März Ihr Handbuch „Sozialversicherung“ in aktualisierter Form vorgelegt. In diesem Handbuch finden Sie Informationen rund um die Sozialversicherung, die für Arbeitgeber relevant sind. Schwerpunkte der Themenauswahl sind die Bereiche Beschäftigung und Sozialversicherung, Beiträge, Minijobs, Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren sowie Meldungen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung erhalten Sie Grundlagenwissen, wie die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen. Zudem werden aktuelle Rechtsänderungen erläutert. In dieser Ausgabe finden Sie beispielsweise im Kapitel Beschäftigung und Sozialversicherung Informationen zum Krankenkassenwahlrecht. Zum leichteren Verständnis hat die vbw die fachlichen Inhalte durch zahlreiche praktische Beispiele und nützliche Tipps ergänzt: So wird das Handbuch zum kompakten Nachschlagewerk und Ratgeber für die tägliche Arbeit. Mithilfe der übersichtlichen Gliederung können Sie sich leicht orientieren und schnell die gesuchten Informationen finden. Im Anhang finden Sie u. a. die relevanten Rechtsquellen zu den fachlichen Inhalten. Zudem enthält das Handbuch eine kompakte Übersicht zu den Grenzwerten der Sozialversicherung. Interessierte Mitgliedsbrauereien können das 221-seitige vbw-Handbuch Sozialversicherung 2022 als pdfDatei in der Verbandsgeschäftsstelle abrufen (E-Mail: empfang@bayerischers-bier.de; Sammelbestellung). Beilage: Sammelbestellung


- 13 -

Keine Entschädigung ohne BoosterImpfung bei Quarantäne Wer sich wegen einer SARS-CoV-2-Infektion absondern muss und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, erhält grundsätzlich eine staatlich finanzierte Entschädigung nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Allerdings ist die Entschädigung ausgeschlossen, wenn die Absonderungspflicht durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung hätte vermieden werden können, § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG.

In Quarantänefällen Booster-Impfung nötig Seit dem 15. März 2022 war deshalb in Bayern in Quarantänefällen für die Entschädigung eine dritte Impfung (Auffrischungsimpfung, Booster-Impfung) erforderlich. Denn diese war Voraussetzung für die Befreiung von der Quarantänepflicht in der sog. Allgemeinverfügung Isolation, die die Absonderungspflichten in Bayern regelte. Die Gesundheitsministerkonferenz hat nun beschlossen, dass auch die anderen Bundesländer spätestens ab 15. April 2022 für eine Entschädigung bei Quarantäne grundsätzlich verlangen sollen, dass die betroffene Person eine Booster-Impfung erhalten hat.

Keine Quarantäne mehr in Bayern Nach den neuen Absonderungsregelungen in Bayern seit 13. April 2022 gibt es keine Quarantäne für enge Kontaktpersonen mehr, sondern nur noch eine Isolationspflicht für positiv Getestete (vgl. M VIII Nr. 23-2022 vom 14.4.2022).

Kein Anspruchsausschluss in Bayern bei Isolation In Bayern war es schon bislang behördliche Praxis, dass für Isolation infolge eigener positiver Testung der Anspruchsausschluss nach § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG nicht in Betracht kommt. Denn es ist davon auszugehen, dass auch eine Impfung die Isolationspflicht nicht verhindert hätte – wer sich tatsächlich mit SARS-CoV-2 infiziert, muss unabhängig von seinem Impfstatus in Isolation. An dieser Auslegung hat sich nach Aussagen aus dem Bayerischen Gesundheitsministerium durch den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz nichts geändert. Ein Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1 IfSG kommt also in Bayern für tatsächlich Infizierte nach wie vor unabhängig vom Impfstatus in Betracht.



XI. Statistik Nr. 04/2022, Seite 19

Bierabsatz im März 2022 1. Gesamtbierabsatz nach Bundesländern März Bundesland

2022

2021 hl

Baden-Württemberg Bayern Berlin/ Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpomm. Niedersachsen/ Bremen Nordrhein-Westfalen Rheinl.-Pfalz/ Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schlesw.-Holst./ Hamburg Thüringen Deutschland

473.260 2.054.209 300.725 152.064 239.551 696.358 2.062.119 435.739 635.592 168.996 243.537 249.453 7.711.603

495.108 2.099.854 333.943 124.307 277.587 786.186 1.898.741 457.443 666.836 179.981 230.603 262.915 7.813.505

Veränderung % -4,4 -2,2 -9,9 22,3 -13,7 -11,4 8,6 -4,7 -4,7 -6,1 5,6 -5,1 -1,3

Januar bis März 2022 2021 hl 1.189.503 1.146.285 5.052.042 4.796.654 760.342 808.608 347.817 279.664 595.324 650.123 1.733.270 1.789.052 4.758.886 4.145.260 1.121.152 1.053.908 1.579.594 1.583.561 345.997 381.736 555.960 495.104 632.388 637.183 18.672.274 17.767.138

Veränderung % 3,8 5,3 -6,0 24,4 -8,4 -3,1 14,8 6,4 -0,3 -9,4 12,3 -0,8 5,1

Veränderung % 5,7 -3,3 -11,2 22,0 -17,6 1,8 8,6 -6,0 -4,1 -5,1 6,4 -7,4 0,1

Januar bis März 2022 2021 hl 887.324 785.140 3.768.714 3.652.556 719.150 778.498 330.478 266.297 524.873 587.895 1.158.441 1.087.588 4.166.660 3.621.224 937.757 873.770 1.427.975 1.427.741 344.258 379.135 517.056 452.899 490.396 507.702 15.273.082 14.420.447

Veränderung % 13,0 3,2 -7,6 24,1 -10,7 6,5 15,1 7,3 0,0 -9,2 14,2 -3,4 5,9

2. Steuerpflichtiger Bierabsatz nach Bundesländern März Bundesland

2022

2021 hl

Baden-Württemberg Bayern Berlin/ Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpomm. Niedersachsen/ Bremen Nordrhein-Westfalen Rheinl.-Pfalz/ Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schlesw.-Holst./ Hamburg Thüringen Deutschland

353.855 1.538.441 283.468 145.084 207.180 484.028 1.805.120 369.013 580.315 168.882 230.237 185.067 6.350.690

*) inklusive Biermischgetränken, aber ohne alkoholfreies Bier

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

334.726 1.590.484 319.115 118.884 251.534 475.548 1.662.738 392.374 604.902 177.998 216.292 199.894 6.344.489


- 20 -

3. Steuerfreier Bierabsatz im März 2022 3.1 Steuerfreier Bierabsatz in EU-Länder März Bundesland

2022

Veränderung % - 13,3 27,1 13,2

2021 hl

Baden-Württemberg Bayern Berlin/ Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen/ Bremen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz/ Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schlesw.-Holstein/ Hamburg Thüringen Deutschland

60.352 286.661 14.721 5.192 10.790 129.439 120.777 22.688 22.679

69.645 225.568 13.008 . 4.883 166.947 104.019 18.971 24.025 .

121,0 - 22,5 16,1 19,6 - 5,6 .

3.933

1.743 .

125,6 .

688.314

647.450

6,3

Januar bis März 2022 2021 hl 154.747 171.171 640.469 526.599 32.722 27.302 10.918 5.248 29.260 9.550 319.862 334.367 267.673 231.846 60.765 44.213 61.972 68.947 . . 7.249 7.753 . . 1.614.386 1.466.030

Veränderung % - 9,6 21,6 19,8 108,0 206,4 - 4,3 15,5 37,4 - 10,1

Januar bis März 2022 2021 hl 144.446 186.893 632.123 606.021 8.014 . . 7.256 40.875 52.321 253.719 365.885 320.750 288.452 121.411 134.679 88.848 86.019 . . 31.513 34.302 114.058 92.139 1.761.359 1.856.295

Veränderung % - 22,7 4,3

Januar bis März 2022 2021 hl 3.375.745 3.322.325 1.272.592 1.132.620

Veränderung % 1,6 12,4

- 6,5 10,1

3.2 Steuerfreier Bierabsatz in Drittländer u.a. März Bundesland

2022

Veränderung % - 35,2 - 19,4

2021 hl

Baden-Württemberg Bayern Berlin/ Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen/ Bremen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz/ Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schlesw.-Holstein/ Hamburg Thüringen Deutschland

58.046 225.344 2.422 1.467 21.471 82.361 134.476 43.507 32.263

89.573 279.636 . 2.716 21.003 143.160 130.341 45.610 37.527 .

- 46,0 2,2 - 42,5 3,2 - 4,6 - 14,0 .

9.302

12.495 48.287 812.041

. 663.712

- 25,6 - 18,3

- 21,9 - 30,7 11,2 - 9,9 3,3 - 8,1 23,8 - 5,1

3.3 Steuerfreier Bierabsatz in EU-Länder und in Drittländer zusammen März 2022

Veränderung % - 7,4 1,3

2021 hl

Deutschland Bayern

1.352.026 512.006

1.459.491 505.204

4. Absatz von Biermischungen nach Bundesländern März Bundesland

2022

Veränderung % - 25,4 - 23,5

2021 hl

Baden-Württemberg Bayern Berlin/ Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpomm. Niedersachsen/ Bremen Nordrhein-Westfalen Rheinl.-Pfalz/ Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schlesw.-Holst./ Hamburg Thüringen Deutschland Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

22.010 45.826 . 13.777 16.648 26.770 121.348 47.932 31.528

29.495 59.919 13.795 16.231 35.510 29.263 127.264 50.847 39.440

. 14.755 10.859 362.248

- 15,1 - 53,1 - 8,5 - 4,6 - 5,7 - 20,1 .

18.518

- 20,3 .

432.862

- 16,3

Januar bis März 2022 2021 hl 46.295 54.419 92.651 131.107 . . 23.889 27.260 35.538 59.485 48.888 48.046 256.214 274.680 117.970 110.533 66.896 72.461 . . 33.126 41.012 23.008 24.383 763.416 868.241

Veränderung % - 14,9 - 29,3 - 12,4 - 40,3 1,8 - 6,7 6,7 - 7,7 - 19,2 - 5,6 - 12,1


Absatz in hl

1.000.000

1.200.000

1.400.000

1.600.000

1.800.000

2.000.000

2.200.000

steuerpf. Absatz BY Linear (Gesamtabsatz BY)

Gesamtabsatz BY

Mitteltemperatur Nürnberg

Bierabsatz nach Wetter und Arbeitstagen März 2022

Temperatur in °C Mitteltemperatur München

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

2002: 20 Tage 2003: 20 Tage 2004: 20 Tage 2005: 19 Tage 2006: 20 Tage 2007: 19 Tage 2008: 20 Tage 2009: 20 Tage 2010: 19 Tage 2011: 20 Tage 2012: 20 Tage 2013: 19 Tage 2014: 20 Tage 2015: 19 Tage 2016: 19 Tage 2017: 23 Tage 2018: 21 Tage 2019: 20 Tage 2020: 22 Tage 2021: 23 Tage 2022: 22 Tage

Arbeitstage:

- 21 -



XII. Export

Nr. 4/2022, Seite 5

Einladung zum Verbandstreffen VAB in Löwen (Belgien) am 13. Juni 2022 Auch in diesem Jahr möchten wir unseren exportierenden Mitgliedsbrauereien die Einladung zum Verbandstreffen des Verbands der Ausfuhrbrauereien Nord-, West- und Südwestdeutschlands e.V. mit dem Bayerischen Brauerbund e.V. (Exportabteilung) zukommen lassen. Das Treffen wird am Montag, den 13. Juni 2022 in den Räumen der Brasserie De Abdijmolen, Abdij van Park 4, 3001 Löwen in Belgien stattfinden. Der VAB hat im Hotel Martin´s Klooster in Löwen vom 12. Juni bis 14. Juni 2022 ein Abrufkontingent hinterlegt. Teilnehmende Brauereien können ihre Reservierung direkt im Hotel bis spätestens 12. Mai 2022 vornehmen. Der VAB bittet um Teilnahmezusagen zu den einzelnen Veranstaltungen bis zum 31. Mai 2022 unter folgendem Link: https://eveeno.com/Verbandstreffen_2022 Die Einladung kann zusammen mit dem Reservierungsformular des Hotels in der Verbandsgeschäftsstelle abgerufen werden (E-Mail: empfang@bayerisches-bier.de Sammelbestellung). Zusätzlich wären wir Ihnen für einen Hinweis über Ihre Teilnahme per E-Mail an Herrn Klaus Hoffmann (hoffmann@bayerisches-bier.de) dankbar. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf gute Gespräche! (KH) Beilage: Sammelbestellung



Politik und Öffentlichkeitsarbeit Nr. 4/2022, Seite 13

Öko-Test untersucht Pilsbiere – Versand der Testergebnisse

Eine politische Einigung zu diesen Plänen wird für die Sitzung des WHO-Regionalkomitees für Europa im September 2022 angestrebt.

Wie wir aus Mitgliederkreisen erfahren, informiert die Redaktion des Magazins „Öko-Test“ seit dem 6. April 2022 einbezogene Brauereien über die ermittelten Testergebnisse der innerhalb eines Pilstests untersuchten Biere.

Wir sehen erneut mit Sorge, dass nicht ausreichend zwischen moderatem und schädlichem Alkoholkonsum unterschieden wird. Zudem versäumt es das Rahmenkonzept, den Rückgang des Alkoholmissbrauchs hinreichend zu berücksichtigen, obwohl dieser durch mehrere Studien wie zum Beispiel dem Globalen Statusbericht der WHO belegt ist. Die WHO-Euro-Zone hat das in der Globalen Alkoholstrategie festgelegte Ziel, bis 2030 dem missbräuchlichen Alkoholkonsum um 10 Prozent gegenüber 2010 zu reduzieren, bereits übertroffen.

Wie in früheren Fällen bietet der Deutsche BrauerBund an, alle einzelnen Ergebnisse zu sammeln und anonymisiert auszuwerten, um ein allgemeines Lagebild für die betroffenen Brauereien zu erstellen und erforderlichenfalls eine Kontaktaufnahme mit der Redaktion unter den beteiligten Brauereien abzustimmen. Sofern Sie dieses Angebot wahrnehmen wollen, bitten wir um Übersendung der Untersuchungsergebnisse an den Deutschen Brauer-Bund, Herrn Schock (schock@brauer-bund.de).

In den kommenden Monaten werden die Mitgliedstaaten das Rahmenkonzept beraten und die Entscheidung im Herbst vorbereiten. Der Deutsche BrauerBund steht dazu bereits im Kontakt mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Social-Media Serie „Bayerns Biervielfalt“

Werden Sie jetzt Teil des Projektes!

Alkoholpolitik

WHO-Euro startet neue Konsultation zur Beschränkung des Alkoholsektors Kaum haben sich auf internationaler Ebene die Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf die Inhalte des neuen Alkohol-Aktionsplans geeinigt und der Bekämpfung des Alkoholkonsums per se zumindest zunächst eine Absage erteilt, startet das Regionalbüro Europa der WHO einen neuen Vorstoß. Mit einem „Rahmenkonzept“ soll der Europäische Aktionsplan zur Verringerung des schädlichen Alkoholkonsums (2012–2020) in sechs Schwerpunktbereichen beschleunigt werden. Dazu zählen unter anderem -

Preisgestaltungskonzepte für Alkoholprodukte, Verfügbarkeit und Vermarktung von Alkohol, Gesundheitsinformationen und Warnhinweise.

Pünktlich zum Tag des Bieres startet der Bayerische Brauerbund seine neue Videoserie "Bayerns Biervielfalt - Gesichter, Geschicke und Geschichten". Mit ihr möchten wir auf Facebook, YouTube und unserer Website einer breiten Öffentlichkeit die ganze Vielfalt bayerischer Braukultur mit ihren vielen unterschiedlichen Braustätten vorstellen. In kurzen Clips heben wir dabei die eigene, ganz besondere Geschichte hervor, die jede einzelne Brauerei auszeichnet. Für teilnehmende Brauereien bedeutet dies einen überschaubaren Aufwand: Sie nehmen – z.B. mit dem Smartphone - ein Interview auf, in dem ein(e) Repräsentant(in) der Brauerei erzählt, was das Besondere gerade an Ihrer Brauerei ist, was sie vor anderen auszeichnet. Das Interview schicken Sie dann zusammen mit eventuell bereits vorhandenem Bild- oder Videomaterial an unsere Agentur. Diese fertigt aus dem Material einen ca. 3-minütigen Film, den wir über unsere Social-Media-Kanäle veröffentlichen, der aber auch Ihnen zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten für den professionellen Schnitt und die Erstellung des Kurzfilms übernimmt dabei der Bayerische Brauerbund!


- 14 Das Hofbräuhaus Traunstein und Storchenbräu Pfaffenhausen haben sich für die Produktion der Pilotfilme zur Verfügung gestellt, wofür wir ganz herzlichen danken. Gestatten auch Sie Ihren und unseren Fans einen Blick hinter Ihre Marke. Denn es sind die Menschen, die das Bayerische Bier zu dem machen, was es ist:

Einzig in der Welt! Sollten Sie Interesse haben, sich an unserer Aktion zu beteiligen, wenden Sie sich bitte an unsere Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, Frau Karin Kühn (kuehn@bayerisches-bier.de, 089- 28 66 04 -21.) Frau Kühn schickt Ihnen dann detaillierte Informationen.

Frühjahrsausgabe „Bayern. Das Magazin“: Brauerbund präsentiert „Zoiglkultur in der Oberpfalz“ Die Bayern Tourismus Marketing GmbH (BayTM) hat als zentrales Medium ihrer Kampagne „Bayern – traditionell anders“ die Frühjahrsausgabe ihres Bayernmagazins herausgegeben. Als einer der Hauptgesellschafter der BayTM hat der Bayerische Brauerbund die Möglichkeit genutzt, eine Ganzseite zum Thema „Zoiglkultur in der Oberpfalz“ auf Seite 85 beizusteuern.

Tag des Bayerischen Bieres 2022 Ein herzliches Dankeschön gebührt allen, die rund um den Tag des Bayerischen Bieres 2022 mit Veranstaltungen, Aktionen, Pressemeldungen und vielen guten Ideen dazu beigetragen haben, den Geburtstag des Bayerischen Reinheitsgebotes mit der Öffentlichkeit gebührend zu feiern. Weil der Feiertag der bayerischen Brauer dieses Jahr auf einen Samstag fiel und viele Brauereien und Gastronomiebetriebe am 23.04.22 selbst zum Feiern eingeladen hatten, sprudelte der Bierbrunnen vor dem Münchner Brauerhaus zwei Tage nach dem offiziellen Termin. Staatsministerin Michaela Kaniber, StmELF, die die Schirmherrschaft über den „Tag des Bayerischen Bieres“ und die „Bayerische Bierwoche“ übernommen hat, eröffnete zusammen mit dem Präsidenten des Bayerischen Brauerbundes Georg Schneider, der amtierenden Bayerischen Bierkönigin Sarah Jäger sowie der Hallertauer Hopfenkönigin Theresa Hagl den Bierausschank von insgesamt 1.000 Litern Freibier mit drei verschiedenen Biersorten aus dem Bierbrunnen am Oskar-von-Miller-Ring 1.

v.l.n.r.: Bayerische Bierkönigin Sarah Jäger, Staatsministerin Michaela Kaniber, Brauer-Präsident Georg Schneider, Hallertauer Hopfenkönigin Theresa Hagl

Der Bierausschank zog ca. 600 Freunde und Liebhaber des bayerischen Nationalgetränks an. Zudem fanden sich zahlreiche Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Ministerien und befreundeten Verbänden sowie zahlreiche Pressevertreter am Bierbrunnen ein. “Bayern. Das Magazin” ist ein hochwertiges Reiseund Lebensart-Magazin, das sich Bayerns enormem Potenzial als Reiseland widmet. Es erscheint in einer Auflage von 200.000 Exemplaren und wird an über 1.000 ausgewählten Auslagestellen im DACH-Raum frei verteilt. Zudem wird es in Press&Books-Shops zum Preis von 4,- EUR verkauft. Bildstarke Reportagen und Advertorials in neuem Design vermitteln die Besonderheiten des Freistaats und inspirieren die Leserinnen und Leser zum Urlaub in Bayern. Das Magazin kann online über https://tourismus.bayern/kataloge/ bestellt oder heruntergeladen werden.

____________________________

Alkoholpolitik

Branchenumfrage zu Sponsoring-Aktivitäten der Brauwirtschaft Dringende Bitte um Ihre Unterstützung! Verbote und Einschränkungen im Bereich des Sponsorings insbesondere von sportlichen Veranstaltungen


- 15 werden aktuell erneut politisch diskutiert. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol zu verschärfen und hat mit ersten Überlegungen zur Umsetzung dieses Vorhabens begonnen. Dies würde die Brauwirtschaft massiv treffen. Auf europäischer Ebene konnte zwar gerade erst eine Forderung des Europaparlaments nach einem vollständigen Verbot von Sport-Sponsoring durch die Alkoholwirtschaft abgewendet werden. Das EU-Parlament hat sich allerdings für ein Verbot des Sponsorings bei Sportveranstaltungen ausgesprochen, die hauptsächlich von Minderjährigen besucht werden. Eine sehr intensive Diskussion über das Sponsoring von Vereinen und Veranstaltungen durch Brauereien hatte es zuletzt 2008 gegeben. Die damalige Drogenbeauftragte Sabine Bätzing (SPD) hatte sich gemeinsam mit dem Drogen- und Suchtrat für ein Verbot stark gemacht. Letztlich konnte ein solches Verbot nach intensivem Einsatz auch des Bayerischen Brauerbundes vor allem deshalb verhindert werden, weil die Brauwirtschaft darlegen konnte, dass neben dem Profisport gerade auch Breitensportvereine bei einem Wegfall der Zuwendungen von Brauereien ihre Aktivitäten erheblich einschränken müssten. Um gerade der Politik gegenüber die Tragweite eines Sponsoring-Verbots besser darstellen zu können, brauchen wir gute Argumente und aktuelle Informationen. Deshalb wollen wir erneut eine verbandsinterne Umfrage bei den Brauereien starten. Ihre Rückmeldungen sind wichtig für unsere politische Lobbyarbeit, deshalb bitten wir herzlich um Ihre Beteiligung! Die Befragung nimmt ca. fünf Minuten in Anspruch und konzentriert sich auf die wichtigsten Themenfelder. Rückmeldungen erbitten wir bis Montag, 30. Mai 2022. Hier der Link zur Online-Umfrage:

https://bit.ly/3vGPW3P Wir wären sehr dankbar für Ihre erneute Unterstützung und Ihre Teilnahme! Die Angabe aller Daten kann vollständig anonym erfolgen. Alle unternehmensbezogenen Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt, sämtliche Daten bei der Auswertung anonymisiert. Herzlichen Dank für die Unterstützung!



TelefaxSammelbestellung Sammelbestellung 28.04.2022

Bayerischer Brauerbund e.V. Frau Junghans Telefax: 089 – 28 66 04 99 E-Mail: empfang@bayerisches-bier.de

vom 01.01.2013 20.07.2006

Sammelbestellung Bitte übersenden Sie uns von den angebotenen Unterlagen/Materialien:

Unterlagen zur Mitgliederversammlung Mitteilungen I Nr. 4/2022 an folgende E-Mail-Adresse: ______________________________________ DBB-Infoflyer zur Gläserhygiene Mitteilungen III Nr. 2/2022 an folgende E-Mail-Adresse: ______________________________________ Musterschreiben an Abgeordnete des Bundestages i. S. „Biersteuermengenstaffel“ Mitteilungen IV Nr. 4/2022 an folgende E-Mail-Adresse: ______________________________________ Arbeitnehmerbesteuerung – 2 BMF-Schreiben Mitteilungen IV Nr. 4/2022 an folgende E-Mail-Adresse: ______________________________________ Konsolidierte Fassung der AV Isolation vom 12.04.2022 Mitteilungen VIII Nr. 4/2022 an folgende E-Mail-Adresse: ______________________________________ vbw-Handbuch Sozialversicherung 2022 Mitteilungen VIII Nr. 4/2022 an folgende E-Mail-Adresse: ______________________________________ Verbandstreffen VAB - Einladung und Reservierungsformular des Hotels Mitteilungen XII Nr. 4/2022 an folgende E-Mail-Adresse: ______________________________________

Name, Unterschrift

Anschrift/Stempel des Mitglieds (Bitte achten Sie auf die Leserlichkeit Ihrer Angaben.)


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.