Monatliche Gesamtausgabe Nr. 11-2022

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Mitteilungen Gesamtausgabe Nr. 11-2022

I. Allgemeine Verbands und Organisationsfragen Nr. 11/2022

Die nächsten Termine S. 21

Doemens Impulse 2023: Klassische Lagerbiere kann jeder? S. 21 Anlage: Programm und Anmeldeformular Doemens Impulse 2023

II. Agrarfragen Nr. 8/2022

Hopfenrundschau International Ganzjahres ausgabe 2022/2023 S. 14

Endabwaage Hopfenernte 2022 Abschluss pressekonferenz S. 14 Anlage: Abschlussbericht der Hopfenernte 2022

III. Technik/Energie/Umwelt Nr. 8/2022

Aktuelle Situation der CO2 Versorgung S. 23

Update Energie: Gespräch mit Bundesminister Cem Özdemir S. 23

Gaslieferungen und Anschlussverträge 2023 Staatsminister Aiwanger sorgt sich um Gasbe lieferung von Industriekunden S. 24

„Verwendung von Messgeräten und Mess werten in Brauereien“ S. 25 Beilage: Sammelbestellung

IV. Steuern/Betriebswirtschaft Nr. 10/2022

Kontrolltabelle für Steuerzahlungen 2023 S. 25 Anlage: Kontrolltabelle 2023

V. Recht (allgemein) Nr. 10/2022

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz BAFA veröffentlicht Handreichung zum Beschwerde verfahren S. 19 Beilage: Sammelbestellung

VI. Recht (Wettbewerb) Nr. 2/2022

Kaufland Forderung zur Übernahme von Real Vergütung S. 3

Mitteilungen Inhalt Ausgabe

Nr. 11 vom 29.11.22

VIII. Arbeits , Sozial und Tarifrecht Nr.

11/2022

Arbeitsverhältnis zum Jahreswechsel 2022/ 2023 S. 29 Beilage: Sammelbestellung Corona: Wegfall der Isolationspflicht ab 16. November 2022 S. 29 Beilage: Sammelbestellung Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verlängert S. 30 Achtung Terminänderung zur Online Infover anstaltung: Das Hinweisgeberschutzgesetz S. 30 Tarifgeschehen 2023: 1. 10 % plus X: Gewerkschaft NGG fordert kräftige Lohnsteigerungen 2. Kündigung des ETV und Forderungen der NGG in NRW 3. Bremen Brauerei Beck GmbH & Co KG S. 30

XI. Statistik Nr. 11/2022

Bierabsatz im Oktober 2022 1. Gesamtbierabsatz nach Bundesländern S. 43 2. Steuerpflichtiger Bierabsatz nach Bundesländern S. 43 3. Steuerfreier Bierabsatz S. 44 4. Absatz von Biermischungen nach Bundesländern S. 44 Gesamtbierabsatz nach Wetter und Arbeitstagen Oktober 2022 S. 45 Gesamt und steuerpflichtiger Bierabsatz in Nord und Südbayern Januar bis September 2022/2021 S. 46

XII. Export Nr. 7/2022

Europa „Oktoberfestbier“ wird „geschützte geografi sche Angabe g.g.A.“ S. 9 Politik und Öffentlichkeitsarbeit Nr. 9/2022

Brauerbund präsentiert sich auf den Landes parteitagen von SPD, CSU und FDP S. 26

Beilage: Sammelbestellung

Allgemeine Verbands- und Organisationsfragen

Nr. 11/2022, Seite 21

Die nächsten Termine des Bayerischen Brauerbundes e.V. wann was wo

15. 18.01.2023 (So Mi) Getränke Impuls Tage 2023 Saalfelden Leogang

02. 03.02.2023 (Do Fr) Doemens Impulse 2023 Gräfelfing 14.03.2023 (Di) 20. Rohstoffseminar

Weihenstephan 15. 16.03.2023 (Mi Do) 55. Technologisches Seminar Weihenstephan

Die Doemens Impulse 2023 verdeutlichen diese Zusammenhänge und geben brautechnologische Kniffe für ein Helles bzw. Pils auf Topniveau.

Doemens Impulse 2023: Klassische Lagerbiere kann jeder?

Lagerbiere sind weltweit die beliebtesten Biere und machen den größten Sortenanteil aus. In Deutschland schreibt seit einigen Jahren gerade das Helle eine Erfolgsgeschichte, die ihresgleichen sucht. Aber was macht ein „gutes“ Lagerbier aus?

Wichtige Detailinformationen erhalten die Teilnehmer der Doemens Impulse am 2./3. Februar 2023. Das Impulse Thema lautet diesmal „Klassische Lagerbiere kann jeder? Brautechnologische Kniffe für Helles und Pils auf Topniveau!“.

Das interessante Seminarprogramm bietet den Teilnehmern viele Detailinformation aus den für das Brauen von Lagerbieren wichtigen Bereichen. Denn Pils oder Helles, die beiden beliebtesten Bierstile in Deutschland, sind aber alles andere als „ganz normal“ Vielmehr stellen sie an das Brauerteam die höchsten Anforderungen.

Die Vorgaben zum jeweiligen Bierstil ergeben sowohl beim Pils wie beim Hellen nahezu identische Rezepturen bei allen Brauereien. Die Unterschiede in den Qualitäten sind daher das Ergebnis des Brauvorgangs mit seinen unzähligen Einzelschritten. Das Verständnis für alle Zusammenhänge und eine darauf aufbauende Brautechnologie ist daher unverzichtbar für ein „ganz normales“ Spitzen Lagerbier.

Da Lagerbier in Deutschland und weltweit mit Abstand die wichtigste Biergattung darstellt, wird jeder Teilnehmer des Seminares viel in seiner täglichen Arbeit profitieren und von den zwei Tagen viel Wissen und praktische Erfahrungswerte mit nach Hause nehmen!

Programm und Anmeldeformular fügen wir diesen Mitteilungen bei.

Anlage: Programm und Anmeldeformular Doemens Impulse 2023

I.

DOEMENS

KLASSISCHE LAGERBIERE KANN JEDER? –BRAUTECHNOLOGISCHE KNIFFE FÜR HELLES UND PILS AUF TOPNIVEAU

Häufig hört man den Ausspruch „ein ganz normales“ Pils oder Helles. Diese beiden beliebtesten Bierstile in Deutschland sind aber alles andere als ganz normal. Vielmehr stellen sie an das Brauerteam die höchsten Anforderungen. Die Vorga ben zum jeweiligen Bierstil ergeben sowohl beim Pils wie beim Hellen nahezu identische Rezepturen bei allen Brauereien. Die Unterschiede in den Qualitäten sind daher das Ergebnis des Brauvorgangs mit seinen unzähligen Einzelschritten. Das Verständnis für alle Zusammenhänge und eine darauf aufbauende Brautechnologie ist daher unverzichtbar für ein „ganz normales“ Spitzen-Lagerbier. Die Doemens Impulse 2023 verdeutlichen diese Zusammenhänge und geben brautechnolo gische Kniffe für ein Helles bzw. Pils auf Topniveau.

Donnerstag, 02. Februar 2023

10:00 10:15 Uhr Begrüßung und Einführung Dr. Werner Gloßner, Doemens / Dr. Gerrit Blümelhuber, Doemens

10:15 11:15 Uhr Von der regionalen Spezialität zu Everybody‘s Darling: Die unglaubliche Erfolgsgeschichte des Hellen Dr. Uwe Lebok, K&A BrandResearch

11:15 12:00 Uhr Moderne und auf die Malzqualität abgestimmte Sudhaustechnologie für Lagerbiere Björn Bleier, Doemens

12:00 13:00 Uhr Hefemanagement und das Anstellen der Würze: Komplexer und wichtiger als gedacht Dr. Michael Zepf, Doemens

13:00 14:00 Uhr Mittagspause

14:00 14:45 Uhr Konsequente Vermeidung von Sauerstoff: Der Aufbau einer O2-Stufenkontrolle Dr. Gerrit Blümelhuber, Doemens

14:45 15:15 Uhr Der „weiche Abgang“: Über die entscheidende Rolle des Tannins Christopher Holtz, Doemens

15:15 15:45 Uhr Kaffeepause

15:45 16:30 Uhr Der Weg zu einer eleganten Hopfencharakteristik Frank Peifer, Hopsteiner

16:30 17:15 Uhr Die helle Farbe als Qualitätsmerkmal Fabian Staudinger, Doemens

ab 17:30 Uhr Der Abend bei Doemens: Bier, Essen und Networking

Freitag, 03. Februar 2023

08:30 09:15 Uhr Der Schaum als Visitenkarte der Braukunst Florian Huber, Doemens

09.15 10.00 Uhr Die lange Kalt-Lagerung: Mythos und Wahrheit Dr. Michael Zepf, Doemens

10:00 10:45 Uhr Rezepterstellung und Möglichkeiten bei der Malzauswahl bei hellen Lagerbieren Michael Wöss, Weyermann

10.45 11.15 Uhr Kaffeepause

11:15 12:15 Uhr Unterschiedliche Stilinterpretationen bei Pils und Hell (inkl. Verkostung) Julia Bär, Doemens

12:15 13:00 Uhr

Authentische Bierspezialität: Das Erfolgsrezept des Bayreuther Hell Marc Goebel, Bayreuther Brauhaus

13:00 13:15 Uhr Abschlussdiskussion, Mittagsimbiss und Verabschiedung der Teilnehmer Dr. Werner Gloßner, Doemens / Dr. Gerrit Blümelhuber, Doemens

Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung durch

TERMIN: 02.und03.Februar2023

Tagungsort

Doemens

Seminargebühr

€ 730,- (zuzüglich gesetzlicher MwSt.)

€ 630,- für Mitglieder des Bundes der Doemensianer (zuzüglich gesetzlicher MwSt.)

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Doemens Academy GmbH. Diese finden Sie auf unserer Website unter www.doemens.org/agb. Mit der Unterzeichnung dieser Anmeldung akzeptieren Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Anmeldungen: oder online: www.doemens.org/seminare oder per E-Mail: seminar@doemens.org oder per Fax: 089 - 8 58 05-26

Falls Sie Verbraucher sind, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit der Vertragsschluss per Brief, Telefax, E-Mail oder über das Onlineformular erfolgte. In diesen Fällen beachten Sie bitte die Widerrufsbelehrung auf unserer Website unter www.doemens.org/agb Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Hiermit stimme ich zu, dass die Doemens Academy GmbH mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen darf. Ferner ist mir bewusst, dass ich durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags durch die Doemens Academy GmbH mein Widerrufsrecht verliere.

Doemens Impulse 2023: 02. - 03. Februar 2023

Bitte gut leserlich ausfüllen und an Doemens zurücksenden

Teilnehmer / Vor- und Nachname Position in der Firma

Rechnungsanschrift: Firma Straße PLZ / Ort Telefon Fax E-Mail

■ Ich wünsche vegetarisches Essen ■ Ich wünsche veganes Essen

■ Bitte senden Sie mir zukünftig den Doemens Newsletter mit aktuellen Informationen

Datum / Unterschrift Firmenstempel

Anmeldebestätigung (wird von Doemens erstellt und an Sie zurückgeschickt) Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anmeldung. Die Rechnung erhalten Sie mit separater Post. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Gräfelfing Doemens Academy GmbH, Unterschrift

Akademie / Lohenstraße 3 / 82166 Gräfelfing

Hopfenrundschau International erschienen

Jetzt in der Verbandsgeschäftsstelle anfordern

Einmal jährlich gibt der Verband deutscher Hopfenpflanzer e.V., Wolnzach, die internationale Jahresausgabe der Hopfenrundschau heraus. Jetzt ist die Ausgabe 2022/2023 erschienen, die Sie solange der Vorrat reicht in der Geschäftsstelle des Bayerischen Brauerbundes per E Mail empfang@bayerisches bier.de anfordern können.

Endabwaage Hopfenernte 2022Abschlusspressekonferenz

Zum 15. November 2022 endete die Abwaage der Hopfenernte 2022. Zusammen mit dem Deutschen Hopfenwirtschaftsverband nahm der Verband deutscher Hopfenpflanzer e.V. dies zum Anlass, eine Abschlusspressekonferenz zur Ernte 2022 abzuhalten.

Wie sonst auf der Brau Beviale sind bei dieser Pressekonferenz seit vielen Jahren die brauwirtschaftlichen Fachverbände, Private Brauereien Bayern und Bayerischer Brauerbund e.V., eingebunden. Die Pressekonferenz fand dieses Jahr im Brauersaal des Bayerischen Brauerbundes statt. Im Anschluss geben wir Ihnen den Abschlussbericht der Hopfenernte 2022 sowie

Nr. 8/2022, Seite 14

die Presse Statements per Link https://www.deutscher hopfen.de/de/Presse/Pressekonferenz Hopfenernte und Hopfenmarkt 2022 auf der Seite des Hopfenpflanzerverbandes zur Kenntnis.

Anlage: Abschlussbericht der Hopfenernte 2022

Foto: v.l.n.r.: Dipl. Ing. Walter König (Geschäftsführer, Bayerischer Brauerbund e.V.), Pascal Piroué (1. Vorsitzender, Deutscher Hopfenwirtschaftsverband e.V.), Adolf Schapfl (Präsident, Verband Deutscher Hopfenpflanzer e.V.), Mario Schäfer (Geschäftsführer, Privater Brauereien Bayern e.V.)

Foto: www.pokorny kreativ welten.de

II.
Agrarfragen

Verband Deutscher Hopfenpflanzer e.V.

Herausgeber: Hopfen-Rundschau

Hopfenmarktbericht Nr. 8 vom 28. November

Abschlussbericht

für die Hopfen der Ernte 2022 die der amtlichen Bezeichnung unterliegen

Nach Ablauf der amtlichen Bezeichnung zum 15. November 2022 wurden folgende Abwaagezahlen gemeldet:

Im Bundesgebiet beträgt die Gesamtabwaage 34.405,84 Tonnen.

Diese Menge verteilt sich auf die Anbaugebiete wie folgt:

Herkunftsbezirk

2022 netto in t 2021 netto in t Anbaugebiet H a l l e r t a u Abensberg 92,18 150,36 Altmannstein 2.433,55 3.569,74 Au/Hallertau 2.855,38 4.155,03 Geisenfeld 2.345,86 3.253,21 Hersbruck 233,62 385,25 Hohenwart 685,93 1.064,63 Mainburg 7.046,08 9.510,51 Nandlstadt 538,11 1.090,18 Neustadt/D. 1.647,12 2.322,70 Pfaffenhofen/Ilm 2.854,43 4.176,71 Pfeffenhausen 1.698,35 2.385,45 Rottenburg/L. 104,69 129,21 Siegenburg 2.807,70 3.637,97 Wolnzach 3.809,31 5.262,03

Insgesamt Hallertau 29.152,31 41.092,98

Anbaugebiet S p a l t

2022 netto in t 2021 netto in t Kinding 173,61 381,87 Spalt 237,35 425,98

Insgesamt Spalt 410,96 807,85

2022 netto in t 2021 netto in t

Anbaugebiet T e t t n a n g 2.301,75 2.716,40

Anbaugebiet E l b e – S a a l e 2.528,62 3.223,29 Ü b r i g e Anbaugebiete 12,20 21,67 B u n d e s g e b i e t 34.405,84 47,862,19

Von der Gesamternte 2022 im Bundesgebiet entfallen auf die Sorten folgende Mengen (in t):

Sorte

Hallertau Spalt Tettnang Elbe-Saale Übrige Gesamt

Brewers Gold 28,92 0,00 0,00 0,00 0,00 28,92

Hallertauer Mfr. 414,54 26,29 187,12 0,00 0,00 627,95 Hersbrucker Spät 1.159,85 6,19 0,95 0,00 0,00 1.166,99

Hallertauer Magnum 1.764,99 1,90 0,00 1.024,88 0,00 2.791,77

Hersbrucker Pure 0,71 0,63 0,00 0,00 0,00 1,34

Hallertauer Tradition 3.321,43 42,29 134,13 87,68 2,57 3.588,10 Hüller Bitter 0,62 0,00 0,00 0,00 0,00 0,62

Northern Brewer 109,36 0,00 0,00 138,63 0,00 247,99 Nugget 210,56 0,00 0,00 9,97 0,00 220,53

Hallertauer Gold 4,77 2,34 0,00 0,00 0,00 7,11

Perle 3.395,87 40,35 198,65 362,83 3,86 4.001,56 Record 0,83 0,00 0,00 0,00 0,00 0,83 Saazer 2,59 0,00 0,00 154,88 0,00 157,47

Spalter Select 594,82 86,10 40,36 5,38 0,00 726,66 Spalter 0,00 72,29 0,00 0,00 0,00 72,29 Tettnanger 0,00 0,00 703,91 0,00 0,00 703,91 Zuchtstamm/Sonstige 38,19 1,19 6,19 10,67 0,00 56,24 Hallertauer Taurus 215,50 1,87 0,00 3,57 0,00 220,94 Hallertauer Merkur 2,25 1,71 0,00 1,08 0,00 5,04 Saphir 429,61 21,44 77,57 37,84 0,00 566,46 Smaragd 73,49 2,32 23,05 0,00 0,00 98,86 Opal 152,42 1,55 2,19 0,00 0,00 156,16 Rottenburger Spät 0,00 0,00 2,38 0,00 0,00 2,38 Herkules 15.307,72 57,62 773,47 368,43 4,14 16.511,38 Polaris 521,84 0,00 46,04 239,23 0,00 807,11

Mandarina Bavaria 347,54 6,70 22,45 11,55 0,00 388,24 Hallertau Blanc 199,48 7,65 20,64 13,67 0,00 241,44

Huell Melon 70,10 7,36 9,24 0,00 0,00 86,70 Cascade 88,47 8,88 2,65 6,94 1,63 108,57

Comet 4,31 0,00 0,00 0,00 0,00 4,31 Monroe 22,61 0,00 8,14 0,00 0,00 30,75 Relax 2,91 0,00 0,00 0,00 0,00 2,91 Callista 75,45 0,96 16,76 17,63 0,00 110,80

Ariana 89,38 5,04 4,15 0,00 0,00 98,57

Amarillo 255,56 0,00 14,79 23,82 0,00 294,17

Sorachi Ace 0,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,21

Brokat 1,53 0,00 0,00 0,00 0,00 1,53

Samt 1,57 0,00 0,00 0,00 0,00 1,57

Akoya 147,45 0,00 4,44 9,94 0,00 161,83

Aurum 0,29 0,00 2,48 0,00 0,00 2,77

Diamant 18,50 6,74 0,00 0,00 0,00 25,24

Solero 18,12 0,00 0,00 0,00 0,00 18,12

Tango 15,18 1,55 0,00 0,00 0,00 16,73

Xantia 33,35 0,00 0,00 0,00 0,00 33,35

Chinook 0,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,65 Eureka 8,77 0,00 0,00 0,00 0,00 8,77

Insgesamt

29.152,31 410,96 2.301,75 2.528,62 12,20 34.405,84

Quelle: Hopfenring e.V., Hopfenpflanzerverbände

Allen, die zur Marktberichterstattung beigetragen haben, danken wir an dieser Stelle.

Verband Deutscher Hopfenpflanzer e.V.

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Aktuelle Situation der CO2-Versorgung

Die Bundesregierung sieht erste Anzeichen für eine Entspannung der Versorgungssituation bei CO2. Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Anfrage der CDU/CSU im Bundestag mitteilte, sei seit Anfang Oktober die Düngemittelproduktion in zentralen Bereichen wieder teilweise angelaufen. „Aktuell senden Düngemittelhersteller positive Signale für die Aufrechterhaltung der Produktion.“ Aufgrund der stark gestiegenen Kosten hatte beispielsweise der größte deutsche Düngemittelhersteller, die SKW Düngewerke Piesteritz (SKWP), von Mitte August bis Anfang Oktober die gasbasierte Düngemittelproduktion heruntergefahren, so dass hierdurch kein CO2 als Nebenprodukt anfiel. „Auch die SKWP hat die Produktion teilweise wiederaufgenommen, so dass künftig auch wieder mehr CO2 verfügbar sein dürfte“, heißt es in der Stellungnahme des BMEL, dass übrigens die gemeinsame Initiative des Deutschen und Bayerischen Brauerbundes für eine CO2 Internetplattform ausdrücklich begrüßt. Generell geht die Bundesregierung davon aus, „dass die Umsetzung der angekündigten Gas und Strompreisbremse die derzeit schwierige Situation in der chemischen Industrie weiter verbessern wird“.

Auf die Frage der Opposition, ob es die Regierung in Betracht ziehe, Unternehmen der Getränke und Nahrungsmittelindustrie bei der technischen Umstellung auf neue Produktionsverfahren (wie CO2 Rückgewinnungsanlagen in Produktionsstätten) oder auf sonstige neue Prozesse zur Erschließung und Nutzung anderer Kohlendioxid bzw. Kohlensäure Quellen zu unterstützen, reagiert der Bund abweisend: Dies werde „als Aufgabe der Privatwirtschaft angesehen“.

Technik/Energie/ Umwelt

Nr. 8/2022, Seite 23

Update Energie: Gespräch mit Bundesminister Cem Özdemir

Der Deutsche Brauer Bund hatte am Abend des 9. November 2022 in Berlin Gelegenheit, in kleiner Runde mit Bundesminister Cem Özdemir (Grüne) und Vertretern des Bundeslandwirtschafts sowie des Bundeswirtschaftsministeriums über die Auswirkungen der Energiekrise für die Ernährungsbranche zu diskutieren und die Forderungen der Brauwirtschaft vorzutragen. Im Mittelpunkt des Verbändegesprächs stand die schnelle, faire und unbürokratische Umsetzung der Preisbremsen bei Strom und Gas. Özdemir, der von den Staatssekretärinnen Silvia Bender und Ophelia Nick begleitet wurde, sagte mit Blick auf die bevorstehende Kabinettsbefassung zu, im Interesse der Lebensmittel und Getränkewirtschaft auf eine umfassende und rasche Entlastung zu dringen.

Zu den diskutierten Themen zählten insbesondere der Schutz betrieblicher Blockheizkraftwerke: Unter Punkt 3 des Eckpunktpapiers „Gas und Wärmepreisbremse RLM Kunden (insb. Industrie)“ werden Stromerzeugungskraftwerke von der Bremse explizit ausgeschlossen. Es wurde deutlich gemacht, dass industrielle BHKW nicht nur Strom erzeugen, sondern auch den Wärmebedarf (insb. bei Brauereien) decken, mitunter auch Nahwärme für angrenzende Haushalte. Es wäre ökologisch absurd, wenn etwa Brauereien Steinkohlestrom beziehen müssten, weil sie selbst keinen Strom mehr erzeugen könnten und trotzdem Gas oder Öl verfeuern, um Wärme aus dem Dampfkessel zu erzeugen.

die geplanten Referenzzeiträume: Problematisch ist der Vergleichszeitraum für die Ermittlung der begünstigten gedeckelten Mengen (70 bzw. 80 %). Der Winter 2021/2022 stand noch massiv im Zeichen der Corona Pandemie, die Absatzzahlen (und so auch der Energieverbrauch) der Brauereien waren im Keller. Hier wären die Verbrauchszahlen von 2019 ein fairerer Maßstab.

III.

verbundene Unternehmen: Es muss sichergestellt werden, dass Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten, die einen Vertrag mit einem Versorger haben, nicht schlechter gestellt werden, nur weil sie über mehrere Verbrauchsstellen abgerechnet werden, als Unternehmen mit nur einer Verbrauchsstelle.

der Europäische Krisenrahmen (TCF): Das Bundeswirtschaftsministerium hat deutlich gemacht, dass sich mit dem am 28.10. von der EU Kommission verabschiedeten TCF die Rahmenbedingungen nochmals deutlich verändert hätten. Auf Wirtschaft und Staat komme eine hohe bürokratische Belastung zu, da im Nachgang zur Anwendung der Preisbremsen bei Strom und Gas für jedes Unternehmen überprüft werden müsse, ob die Beihilfegrenzen tatsächlich eingehalten wurden und ggf. Nachzahlungen erforderlich sind.

die Kundenabgrenzung: Die Begrifflichkeiten „KMU“ und „Industrie“ werden im Zusammenhang mit den Entlastungsmaßnahmen nicht sachgerecht verwendet. Nicht die Unternehmensgröße oder die Art des Betriebes, sondern die Abrechnungsart des Energiebezuges (SLP oder RLM) sowie die Abgrenzung eines Großverbrauchsvolumens stehen hier im Fokus und sollten daher auch klar benannt werden. Auch muss sichergestellt werden, dass die beihilferechtliche Prüfung nicht zu einer Verschlechterung führt.

die Differenz des Deckels bei Strom zwischen 13 (Industrie) und 40 Cent (Kleinunternehmen): Das Bundeswirtschaftsministerium hat klargestellt, dass der 40 Cent Betrag inklusive Steuern und Abgaben gerechnet ist, bei den 13 Cent neben Steuern und Abgaben auch noch Netzentgelte zu addieren sind. Unter dem Strich kämen Kleinunternehmer auf 33 Cent und Industrie auf 26 Cent, die Differenz betrage also lediglich 7 Cent, eine Wettbewerbsverzerrung sei „nicht erkennbar“.

die „Winterlücke“ im Januar und Februar: Für KMU, insbesondere lebensmittelproduzierende Unternehmen einschließlich Gastronomie, muss die von der Expertenkommission für Dezember 2022 vorgeschlagene Regelung über eine Einmalzahlung auf die Monate Januar und Februar 2023 ausgedehnt bzw. verlängert werden.

Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundeswirtschaftsministerium sammeln in den nächsten Tagen die aus der Lebensmittelwirtschaft eingebrachten Forderungen und prüfen alle Aspekte mit Blick auf die anstehende Kabinettsbefassung.

Gaslieferungen und Anschlussverträge 2023

Staatsminister Aiwanger sorgt sich um Gasbelieferung

von Industriekunden

Das Bayerische Wirtschaftsministerium (StMWi) beklagt, dass zunehmend Unternehmen vorstellig werden, die von ihren bisherigen Versorgern keine neuen Gas Lieferverträge mehr bekommen, wenn die alten Verträge auslaufen. Aufgrund der angespannten Situation auf den Gasmärkten mit extrem volatilen Preisen sehen sich nach Einschätzung des StMWi auch bayerischen Gasversorger bei der Belieferung von Industriekunden und Kommunen massiv gestiegenen Risiken gegenüber und ziehen sich schrittweise aus dem Beschaffungs und Vertriebsgeschäft zurück.

Dies habe, so das StMWi, zur Folge, dass bereits jetzt mehrere große Unternehmen in Bayern vor der Situation stehen, dass ihre Gaslieferverträge nicht mehr verlängert werden, obwohl die erforderlichen Gasmengen zur Verfügung stehen.

Ein Grund für das gestiegene wirtschaftliche Risiko sind, so das StMWi weiter, die hohen Sicherheitsleistungen, die Versorger bei ihren Termingeschäften zur Absicherung von Energiepreis Schwankungen hinterlegen müssen.

Gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz besteht eine verpflichtende Ersatzversorgung von Letztverbrauchern nur im Niederdruckbereich. Größere Gewerbekunden, die an die Mitteldruckversorgung angeschlossen sind, zählen daher nicht zur Gruppe der Berechtigten der Ersatzversorgung.

Diese Problematik scheint offensichtlich in einigen Branchen/Unternehmen zutage zu treten Vor diesem Hintergrund bittet das StMWi um kurzfristige Rückmeldung, ob Unternehmen der Ernährungswirtschaft in Bayern, deren Gaslieferverträge Ende des Kalenderjahres 2022 enden, von ihrembisherigen (aberauch anderenregionalen und überregionalen) Energieversorgungsunternehmen keine Anschlussverträge zur Belieferung mit Gas angeboten bekommen.

Sollte der geschilderte Sachverhalt also bei Ihnen zutreffen und für Ihr Haus ab dem 01. Januar 2023 die Gasbelieferungen nicht sichergestellt sein, teilen Sie uns (hein@bayerisches bier.de) dies bitte mit und benennen Sie ferner eine Größenordnung zum Gasverbrauch, die wir dann unverzüglich an das Bayerische Wirtschaftsministerium weiterleiten.

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„Verwendung von Messgeräten und Messwerten in Brauereien“

Leitfaden zu den der Brauerei obliegenden Eichpflichten – aktualisierte Fassung

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht führt regelmäßig sowohl auf dem Gelände von Brauereien als auch auf Volksfestplätzen amtliche Überwachungs und Prüfmaßnahmen durch, im Rahmen derer es kontrolliert, ob die zum Einsatz gelangenden „Messgeräte“ ordnungsgemäß geeicht sind.

Immer wieder kommt es in diesem Zusammenhang bei Mitgliedsbetrieben zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Schon 2018 hat das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht als verantwortliche oberste Eichbehörde auf Betreiben des Bayerischen Brauerbundes einen kleinen Leitfaden erarbeitet, der einen kompakten Überblick über die der Brauerei obliegenden einschlägigen Eichpflichten vermittelt.

Nachdem es hier immer wieder Anpassungen gibt, hat das Landesamt in diesen Tagen eine überarbeitete Fassung dieses Leitfadens vorgelegt.

Den 7 seitigen Leitfaden können interessierte Mitglieder in der Verbandsgeschäftsstelle abrufen (E Mail: empfang@bayerisches bier.de; Sammelbestellung). (LE)

Beilage: Sammelbestellung

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IV. Steuern/Betriebswirtschaft

Nr. 10/2022, Seite 25

Kontrolltabelle für Steuerzahlungen 2023

Auch in diesem Jahr stellen wir Ihnen die Kontrolltabelle für Steuerzahlungen des Steuerjahres 2023 zur Verfügung. Sie ist diesen Verbandsmitteilungen als Anlage beigefügt.

Anlage: Kontrolltabelle 2023

BAYERISCHER BRAUERBUND e.V. Oskar von Miller Ring 1 80333 München Tel. 089 - 28 66 04 - 0

E-Mail: brauerbund@bayerisches-bier.de

Kontrolltabelle für Steuerzahlungen des Steuerjahres 2023

Zur Beachtung: Diese Tabelle ermöglicht eine systematische Kontrolle der zu leistenden und tatsächlich geleisteten Steuerzahlungen, zugleich stellt sie eine wichtige Übersicht dar.

In der Spalte „Soll Betrag“ sind jeweils die Beträge einzutragen, die an den Fälligkeitsdaten gezahlt werden sollen. In der Spalte „Ist-Betrag“ ist jede tatsächlich geleistete Steuerzahlung einzutragen.

Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen auf 50 € nach unten abgerundeten Steuerbetrages zu entrichten.

Ein Säumniszuschlag wird bei einer Säumnis bis zu 3 Tagen nicht erhoben (sog. Schonfrist). Diese Schonfrist gilt nicht bei Übergabe oder Zusendung von Zahlungsmitteln (Bargeld, Scheck, Postüberweisungsaufträge i. S. d. § 14 I Postgiroordnung).

Diese Schonfrist gilt für Vorauszahlungen, Abschlusszahlungen, Nachzahlung sowie für gestundete, ausgesetzte und wegen Nichtabgabe der Erklärungen festgesetzte Zahlungen.

Trifft der Fälligkeitstag oder der letzte Tag der Schonfrist auf einen Sonnabend, Sonn oder Feiertag, so tritt der nächstfolgende Werktag an dessen Stelle. Berücksichtigt sind in dieser Tabelle nur bundeseinheitliche Feiertage (Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.

Gesetzliche Fälligkeit der Zahlungen sowie das Ende der Schonfrist ergeben sich aus dieser Kontrolltabelle.

Unternehmer können auf Antrag die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung; §§ 46 48 UStDV).

Fälligkeitstag

Steuerart Zeitraum Sollbetrag Ist-Betrag bezahlt Bemerkungen gesetz- Schon- € ct € ct am lich frist

I. Quartal 10.03.2023 13.03.2023 Einkommen- II. Quartal 12.06.2023 15.06.2023 steuer bzw. III. Quartal 11.09.2023 14.09.2023 Körperschafts- IV. Quartal 11.12.2023 14.12.2023 Steuer Schlusszhlg.

I. Quartal 10.03.2023 13.03.2023 II. Quartal 12.06.2023 15.06.2023 Kirchensteuer III. Quartal 11.09.2023 14.09.2023 IV. Quartal 11.12.2023 14.12.2023 Schlusszhlg.

I. Quartal 10.03.2023 13.03.2023 Solidaritäts- II. Quartal 12.06.2023 15.06.2023 zuschlag III. Quartal 11.09.2023 14.09.2023 IV. Quartal 11.12.2023 14.12.2023 Schlusszhlg.

I. Quartal 15.02.2023 20.02.2023 II. Quartal 15.05.2023 18.05.2023 Gewerbe- III. Quartal 15.08.2023 18.08.2023 steuer IV. Quartal 15.11.2023 20.11.2023 Schlusszhlg.

Steuerart Zeitraum

Sollbetrag Ist-Betrag bezahlt Bemerkungen gesetz- Schon- € ct € ct am lich frist

Vorauszahl. 1/11

Januar 10.02.2023 13.02.2023 Februar 10.03.2023 13.03.2023 März 10.04.2023 13.04.2023 April 10.05.2023 15.05.2023 Umsatz- Mai 12.06.2023 15.06.2023 steuer Juni 10.07.2023 13.07.2023

Juli 10.08.2023 14.08.2023

August 11.09.2023 14.09.2023

September 10.10.2023 13.10.2023 Oktober 10.11.2023 13.11.2023

November 11.12.2023 14.12.2023

Dezember 10.01.2024 15.01.2024

Schlusszhlg.

Januar 10.02.2023 13.02.2023 Februar 10.03.2023 13.03.2023

Lohnsteuer März 10.04.2023 13.04.2023 bzw. April 10.05.2023 15.05.2023

Solidaritäts- Mai 12.06.2023 15.06.2023 zuschlag Juni 10.07.2023 13.07.2023

Juli 10.08.2023 14.08.2023 August 11.09.2023 14.09.2023 September 10.10.2023 13.10.2023 Oktober 10.11.2023 13.11.2023 November 11.12.2023 14.12.2023 Dezember 10.01.2024 15.01.2024

I. Quartal 15.02.2023 20.02.2023 Grundsteuer II. Quartal 15.05.2023 18.05.2023

III. Quartal 15.08.2023 18.08.2023

IV. Quartal 15.11.2023 20.11.2023

Sonstige Zahlungen

z.B. KraftfahrzeugSteuer

(ohne Gewähr)

Fälligkeitstag

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz –BAFA veröffentlicht Handreichung zum Beschwerdeverfahren

Wir nehmen Bezug auf unsere vorangegangenen Mitteilungen, zuletzt V Nr. 09/2022, S. 17 f. vom 27.10.2022, mit denen wir Ihnen wichtige Informationen zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) übermittelt haben. Zwischenzeitlich hat die für das LkSG zuständige Durchsetzungsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), eine Handreichung zum Beschwerdeverfahren veröffentlicht.

Die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens ist ein elementarer Teil der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG und dient dazu, Hinweise auf Missstände zu erhalten, diese zu minimieren oder zu beenden sowie Präventionsmaßnahmen bezüglich zukünftiger Rechtsverletzungen zu ergreifen (§§ 8, 9 LkSG). Das Beschwerdeverfahren hat zum einen die Funktion eines Frühwarnsystems, zum anderen soll es sowohl internen als auch externen Personen, die das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen, Zugang zu angemessener Abhilfe verschaffen.

Die Handreichung beschreibt die Anforderungen des LkSG, zeigt die Rolle des Beschwerdeverfahrens im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.

Das BAFA hebt mit Blick auf die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens nach dem LkSG hervor, dass zu prüfen sei, ob auf bestehende Mechanismen, wie etwa eine Compliance und Whistleblower Hotlines, aufgebaut und diese gegebenenfalls angepasst werden können, um Synergieeffekte zu nutzen.

Interessierte Mitgliedsbetriebe können die 22 seitige Handreichung des BAFA in der Verbandsgeschäftsstelle abrufen (E Mail: empfang@bayerisches bier.de; Sammelbestellung)

Beilage: Sammelbestellung

Recht (allgemein)

Nr. 10/2022, Seite 19

V.

Kaufland-Forderung zur Übernahme von Real Vergütung

Die Firma Kaufland hat ihre Lieferanten in aktuellen Jahresgesprächen dazu aufgefordert, die für die Real Übernahme erhaltenen Vergütungen zu übernehmen.

Kaufland, das kürzlich 90 Real Märkte übernommen hatte, möchte die ehemals zwischen Real und den Real Lieferanten vereinbarten Vergütungen nun wohl doch dauerhaft erhalten, und das, obwohl Kaufland gegenüber dem Bundeskartellamt (BKartA) die Befristung der Konditionen bis Ende 2022 verbindlich zugesagt hatte.

Die Forderung ist vor dem Hintergrund der BGH Rechtsprechung zum kartellrechtlichen Anzapfverbot und insbesondere zu den sogenannten „Hochzeitsrabatten“ mehr als kritisch zu bewerten.

Ebenso ist zu prüfen, ob die Konditionenforderung gegen die im Agrarorganisationen und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) geregelten Verbote unlauterer Handelspraktiken verstößt. Das Verlangen von Zahlungen und Preisnachlässen des Lieferanten bedarf auch im Rahmen des AgrarOLkG einer sachlichen Rechtfertigung und eines spezifischen Sachzusammenhangs zum Verkauf der Ware, indem eine echte Gegenleistung durch den Vertragspartner erbracht wird.

Der Deutsche Brauer Bund hat den Sachverhalt deshalb der für die Durchsetzung des AgrarOLkG zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur Kenntnis gegeben und geht von einer Prüfung aus, bei der auch das BKartA einbezogen wird.

Recht (Wettbewerb)

Nr. 2/2022, Seite 3

VI.

Arbeitsverhältnis zum Jahreswechsel 2022/2023

Am Ende des Jahres freuen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf ein paar freie Tage während der Advents und Weihnachtszeit. Für Personalverantwortliche gibt es dabei aber zahlreiche rechtliche Herausforderungen hinsichtlich Bezahlung und Freizeit.

Diese betreffen insbesondere die Folgen des Ausfalls von Arbeitszeit durch Betriebsferien, die bei der Arbeit an Feiertagen zu zahlenden Zuschläge sowie die Berechnung der betrieblichen Sonderzahlung in tarifgebundenen Unternehmen. Diese und weitere einschlägige Themen werden durch die sich fortentwickelnde Rechtsprechung zunehmend komplexer.

Die vbw stellt eine 33 seitige Broschüre „Arbeitsverhältnis zum Jahreswechsel 2022/2023“ mit Hinweisen zum sicheren Umgang und rechtlichen Fragestellungen zum Jahreswechsel zur Verfügung. Interessierte Mitgliedsbetriebe können sich diese Broschüre in der Verbandsgeschäftsstelle abrufen (E Mail: empfang@bayerisches bier.de; Sammelbestellung).

Beilage: Sammelbestellung

Corona: Wegfall der Isolationspflicht ab 16. November 2022

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat am 15.11. Einzelheiten zum Wegfall der Corona Isolationspflicht mitgeteilt. Die neue Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS CoV 2 getesteten Personen (AV Corona Schutzmaßnahmen) tritt am 16. November 2022 in Kraft.

Die AV Isolation kann vom StMGP selbst geändert werden. Bundesgesetzlich bestehen keine Vorgaben, die eine Aufhebung der allgemeinen Absonderungs pflicht verhindern würden.

Wie Staatsminister Holetschek erläuterte treten an die Stelle der Isolationspflicht verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete. Dazu gehören eine

VIII. Arbeits-, Sozialund Tarifrecht

Nr. 11/2022, Seite 29

grundsätzliche Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen sowie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften. Beides gilt für mindestens fünf Tage. Die Schutzmaßnahmen gelten fort, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Sie enden jedoch auch bei symptomatischen Personen spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.

Die neuen Regelungen gelten ab 16.11. auch für positiv Getestete, die sich derzeit noch in Isolation befinden. Das heißt: Für sie endet die Isolationspflicht mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung. An die Stelle der Isolationspflicht treten dann die neu geregelten Schutzmaßnahmen.

Welche Schutzmaßnahmen gelten?

Für die Beschäftigten der Brauwirtschaft relevant ist vor allem die Maskenpflicht (mindestens medizinischer Mund Nasen Schutz) für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Empfohlen wird das Tragen einer FFP2 Maske. Die Maskenpflicht gilt nicht in der eigenen Wohnung, sie gilt nicht im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, oder in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten.

Staatsminister Holetschek appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, „die Schutzmaßnahmen einzuhalten und sich, wenn sie positiv getestet sind, selbst zu isolieren. Wem es möglich ist, der sollte beispielsweise von zu Hause arbeiten und sich so weit wie möglich von anderen Personen im Haushalt fernhalten“

Hinweise für Arbeitgeber zum Wegfall der Isolationspflicht in Bayern

Für Arbeitgeber stellt sich nach dem Wegfall der Isolationspflicht für SARS CoV 2 Infizierte die Frage, ob und wie sie ihre Arbeitsschutzmaßnahmen anpassen sollen. Außerdem ist fraglich, wie Infektionen künftig arbeitsrechtlich zu behandeln sind. Kann ein infizierter Mitarbeiter zur Arbeit im Betrieb herangezogen werden? Wenn er anstelle dessen zu Hause bleiben soll, hat er dann einen Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) hat diese und weitere praxisrelevanten Fragen an das Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) und das Bayerische Staatsministerium für Ar-

beit und Soziales (StMAS) herangetragen und hilfreiche Antworten erhalten. Diese wurden mit eigenen Einschätzungen der vbw ergänzt und daraus eine Hilfestellung für Arbeitgeber zur Umsetzung der neuen Rechtslage erarbeitet.

Die neue Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen können interessierte Mitgliedsbetriebe ebenso wie das 7 seitige FAQ Papier für Arbeitgeber zum Ende der Isolationspflicht in Bayern in der Verbandsgeschäftsstelle abrufen (E Mail: empfang@bayerisches bier.de; Sammelbestellung)

Beilage: Sammelbestellung

Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verlängert

Wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA mitteilt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G BA) mit Beschluss vom 17. November 2022 entschieden, die Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zum 31. März 2023 zu verlängern. Der Beschluss tritt nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 in Kraft. Die Regelung war bislang bis zum 30. November 2022 befristet.

Danach ist die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, weiterhin für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese im Wege der persönlichen ärztlichen Überzeugung vom Zustand der oder des Versicherten durch eingehende telefonische Befragung möglich. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen festgestellt werden.

27.10.2022) wird aufgrund terminlicher Schwierigkeiten des Referenten verschoben. Der Veranstalter legt es mit einem weiteren Seminar zum Thema „Kündigungsschutzgesetz“ zusammen und lädt Sie hiermit zum Ersatztermin der Onlineveranstaltung am

Donnerstag, 15. Dezember 2022 um 09:00 Uhr ein.

Die Veranstaltung richtet sich wie gewohnt an Personalverantwortliche / Personalleiter*innen der Unternehmen in der bayerischen Ernährungswirtschaft.

Wenn Sie Interesse an der Veranstaltung haben, können Sie sich mit dem beigefügten QR Code bis zum 12. Dezember 2022 anmelden.

Achtung Terminänderung zur Online Infoveranstaltung: Das Hinweisgeberschutzgesetz

Das für den 25.11.2022 geplante Seminar „Umsetzung der EU Whistleblower Richtlinie: Hinweisgeberschutzgesetz“ (siehe Mitteilungen Nr. 10 vom

Der Teilnahmelink wird wie gewohnt ein paar Tage vor der Veranstaltung an die angemeldeten Teilnehmer versandt.

Tarifgeschehen 2023: 1. 10 % plus X: Gewerkschaft NGG fordert kräftige Lohnsteigerungen

„In diesen besonderen Zeiten müssen die Löhne besonders stark steigen. Angesichts der rasant gestiegenen Preise für Lebensmittel, Energie und an der Tankstelle wissen längst auch viele Menschen mit mittlerem Einkommen nicht mehr, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen. Die Inflation wird auch 2023 hoch sein: In den kommenden Tarifverhandlungen fordern wir für die Beschäftigten der Lebensmittelindustrie, im Gastgewerbe, in der Süßwarenindustrie, Brauereien und im Lebensmittelhandwerk zehn Prozent plus X mehr Geld.“ So hat Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) die vor wenigen Tagen vom Hauptvorstand der Gewerkschaft beschlossene so sogenannte Tarifpolitische Empfehlung kommentiert.

Mit einer solchen „Tarifpolitischen Empfehlung“ gibt der Hauptvorstand der Gewerkschaft NGG den jeweiligen Tarifkommissionen der Gewerkschaft NGG, die mit den Arbeitgebern in Tarifverhandlungen unter anderem über Lohnerhöhungen verhandeln, Leitlinien und Ziele vor.

Einheitlich für alle NGG Branchen sollen demnach in der Tarifrunde 2023 Lohnerhöhungen von zehn bis

30

zwölf Prozent bei einer Laufzeit der Tarifverträge von zwölf Monaten gefordert werden.

Darüber hinaus will die Gewerkschaft NGG für junge Menschen in Ausbildung mehr durchsetzen: Im kommenden Jahr sollen die Ausbildungsvergütungen in Festbeträgen um 200 Euro je Ausbildungsjahr erhöht werden. Ein monatlicher Fahrtkostenzuschuss für den Weg zur Berufsschule und die unbefristete Übernahme im erlernten Beruf nach erfolgreicher Ausbildung sowie die Auszahlung der Sonderzahlungen wie Weihnachts und Urlaubsgeld in voller Höhe für Auszubildende werden ebenfalls gefordert.

Damit wissen auch Bayerns Brauer sofern tarifgebunden was auf sie zukommt.

Den Vorgaben folgten umgehend die ersten beiden NGG Landesbezirke:

2. Kündigung des ETV und Forderungen der NGG in NRW

Mit Schreiben vom 23.11.2022 hat der NGG Landesbezirk Nordrhein Westfalen den laufenden Entgelttarifvertrag zum 31.12.2022 gekündigt. Für den Anschlusstarifvertrag fordert die NGG Tarif kommission eine Anhebung der Tarifentgelte um einen Festbetrag von 430,00 € pro Monat. Bezogen auf das derzeitige Eckentgelt in Nordrhein Westfalen in Höhe von 3.795,50 € entspricht diese Forderung einer Entgelterhöhung um 11,33 %.

Für die Auszubildenden fordert die NRW NGG eine Erhöhung der Bezüge um einheitlich 150,00 € pro Monat.

Die angestrebte Laufzeit eines Anschlusstarifvertrages beträgt 12 Monate.

3. Bremen – Brauerei Beck GmbH & Co KG

Der NGG Landesbezirk Nord hat ebenfalls mit Schreiben vom 23.11.2022 den Entgelttarifvertrag für das Tarifgebiet Bremen, bei dem es sich faktisch um einen Haustarifvertrag für die Brauerei Beck GmbH & Co. KG sowie die Roland Brauerei Service GmbH handelt, zum 31.12.2022 form und fristgerecht gekündigt.

Zugleich hat sie ihre Forderungen formuliert:

Die NGG erwartet einen Anschlusstarifvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einer Erhöhung der Entgelte um 12 % in allen Gruppen. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 150,00 € für alle Ausbildungsjahre steigen. Die Auszubildenden sollen im erlernten Beruf nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zudem unbefristet übernommen werden. Für die Azubis fordert sie zudem einen 50,00 € Zuschuss monatlich für den ÖPNV, einen Mietzuschuss sowie vergünstigtes Kantinenessen.

Über das Ergebnis anstehender Verhandlungen werden wir berichten.

31

Bierabsatz im Oktober 2022

1. Gesamtbierabsatz nach Bundesländern

Verän- VeränBundesland 2022 2021 derung 2022 2021 derung % hl %

Baden-Württemberg

Oktober

hl

468.005 441.190 6,1 5.060.794 4.809.201 5,2 Bayern 1.756.670 1.759.400 -0,2 20.310.222 19.856.980 2,3 Berlin/ Brandenburg 311.948 260.622 19,7 3.068.980 3.001.848 2,2 Hessen 106.637 114.430 -6,8 1.405.792 1.282.651 9,6 Mecklenburg-Vorpomm. 181.985 244.423 -25,5 2.368.813 2.534.790 -6,5 Niedersachsen/ Bremen 559.761 608.111 -8,0 6.881.299 6.887.659 -0,1 Nordrhein-Westfalen 1.500.833 1.574.579 -4,7 18.381.551 17.077.534 7,6 Rheinl.-Pfalz/ Saarland 352.418 404.292 -12,8 4.391.212 4.268.389 2,9 Sachsen 505.570 538.177 -6,1 5.924.334 5.935.074 -0,2 Sachsen-Anhalt 137.030 135.613 1,0 1.402.343 1.485.556 -5,6 Schlesw.-Holst./ Hamburg 211.909 229.948 -7,8 2.512.345 2.501.169 0,4 Thüringen 187.882 192.545 -2,4 2.478.124 2.510.258 -1,3 Deutschland 6.280.649 6.503.331 -3,4 74.185.810 72.151.109 2,8

2. Steuerpflichtiger Bierabsatz nach Bundesländern

Januar bis Oktober Oktober Januar bis Oktober

Verän- VeränBundesland 2022 2021 derung 2022 2021 derung % %

hl hl

Baden-Württemberg 331.951 345.574 -3,9 3.804.389 3.532.910 7,7 Bayern 1.327.803 1.339.780 -0,9 15.328.059 14.771.648 3,8 Berlin/ Brandenburg 268.986 247.703 8,6 2.818.276 2.837.241 -0,7 Hessen 99.027 107.078 -7,5 1.333.826 1.223.731 9,0 Mecklenburg-Vorpomm. 165.680 190.354 -13,0 2.153.215 2.176.683 -1,1 Niedersachsen/ Bremen 394.725 451.202 -12,5 4.790.649 4.590.089 4,4 Nordrhein-Westfalen 1.313.187 1.355.790 -3,1 16.006.046 14.724.065 8,7 Rheinl.-Pfalz/ Saarland 313.802 346.255 -9,4 3.811.537 3.604.995 5,7 Sachsen 459.580 479.678 -4,2 5.344.463 5.298.217 0,9 Sachsen-Anhalt 135.889 133.957 1,4 1.390.337 1.476.696 -5,8 Schlesw.-Holst./ Hamburg 187.698 208.437 -9,9 2.318.456 2.288.544 1,3 Thüringen 156.453 169.494 -7,7 1.910.169 1.913.237 -0,2 Deutschland 5.154.780 5.375.301 -4,1 61.009.423 58.438.056 4,4 *) inklusive Biermischgetränken, aber ohne alkoholfreies Bier

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

XI. Statistik Nr. 11/2022, Seite 43

3. Steuerfreier Bierabsatz im Oktober 2022

3.1 Steuerfreier Bierabsatz in EU-Länder

Oktober

Verän- VeränBundesland 2022 2021 derung 2022 2021 derung % %

Baden-Württemberg

53.128 48.953 8,5 693.485 639.094 8,5 Bayern 227.323 198.679 14,4 2.921.226 2.526.155 15,6 Berlin/ Brandenburg 13.286 10.772 23,3 129.602 140.612 - 7,8 Hessen 2.866 1.467 95,3 46.997 24.245 93,8 Mecklenburg-Vorpommern 5.976 12.041 - 50,4 94.763 89.824 5,5 Niedersachsen/ Bremen 89.626 86.000 4,2 1.242.979 1.232.049 0,9 Nordrhein-Westfalen 81.374 90.235 - 9,8 1.189.237 1.142.108 4,1

Rheinland-Pfalz/ Saarland 15.929 23.899 - 33,3 255.889 253.441 1,0 Sachsen 10.526 13.999 - 24,8 248.367 266.702 - 6,9 Sachsen-Anhalt . . . . Schlesw.-Holstein/ Hamburg 3.534 2.563 37,9 35.593 Thüringen . . 107.823 . Deutschland 511.019 501.087 2,0 6.975.846 6.492.211 7,4

3.2

Steuerfreier Bierabsatz in Drittländer

u.a.

Oktober

Januar bis Oktober

Verän- VeränBundesland 2022 2021 derung 2022 2021 derung % %

hl hl

Baden-Württemberg 81.940 45.618 79,6 552.383 626.520 - 11,8 Bayern 197.590 216.885 - 8,9 2.021.386 2.518.091 - 19,7 Berlin/ Brandenburg 29.537 1.988 1.385,9 119.401 Hessen 5.589 31.370

Mecklenburg-Vorpommern 10.205 41.902 - 75,6 119.438 266.954 - 55,3 Niedersachsen/ Bremen 75.066 70.513 6,5 842.715 1.060.749 - 20,6

Nordrhein-Westfalen 104.812 127.056 - 17,5 1.170.138 1.195.006 - 2,1 Rheinland-Pfalz/ Saarland 22.263 33.652 - 33,8 318.618 404.762 - 21,3 Sachsen 35.155 44.189 - 20,4 328.084 366.650 - 10,5 Sachsen-Anhalt . . . . Schlesw.-Holstein/ Hamburg 20.603 158.470 176.354 - 10,1 Thüringen 457.533 459.977 - 0,5 Deutschland 606.463 618.156 - 1,9 6.109.934 7.128.518 - 14,3

3.3 Steuerfreier Bierabsatz in EU-Länder und in Drittländer zusammen

Januar bis Oktober hl hl Oktober Januar bis Oktober

Verän- Verän2022 2021 derung 2022 2021 derung % %

Deutschland

4. Absatz von Biermischungen nach Bundesländern

hl hl Oktober

1.117.482 1.119.243 - 0,2 13.085.779 13.620.729 - 3,9 Bayern 424.913 415.563 2,2 4.942.612 5.044.246 - 2,0

Verän-

Januar bis Oktober

VeränBundesland 2022 2021 derung 2022 2021 derung % %

hl hl

12.080 18.624 - 35,1 308.308 304.563 1,2 Bayern 27.082 30.864 - 12,3 615.631 612.060 0,6 Berlin/ Brandenburg 4.805 5.461 - 12,0 Hessen 121.215 124.792 - 2,9 Mecklenburg-Vorpomm. 11.932 13.116 - 9,0 244.520 249.345 - 1,9

Baden-Württemberg

Niedersachsen/ Bremen 13.178 16.680 - 21,0 304.572 279.117 9,1

Nordrhein-Westfalen 69.192 59.983 15,4 1.133.146 1.134.344 - 0,1

Rheinl.-Pfalz/ Saarland 39.798 43.280 - 8,0 566.682 514.392 10,2

Sachsen 18.139 23.644 - 23,3 314.032 310.031 1,3

Sachsen-Anhalt Schlesw.-Holst./ Hamburg 7.469 6.732 10,9 155.624 190.205 - 18,2 Thüringen 4.791 7.362 - 34,9 118.013 129.751 - 9,0

Deutschland 212.060 230.789 - 8,1 3.985.911 3.968.265 0,4

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

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Bierabsatz im Oktober

Arbeitstage: 2002: 22 Tage 2003: 22 Tage 2004: 21 Tage 2005: 20 Tage 2006: 21 Tage 2007: 22 Tage 2008: 22 Tage 2009: 22 Tage 2010: 21 Tage 2011: 20 Tage 2012: 22 Tage 2013: 22 Tage 2014: 22 Tage 2015: 22 Tage 2016: 20 Tage 2017: 20 Tage 2018: 22 Tage 2019: 22 Tage 2020: 22 Tage 2021: 21 Tage 2022: 19 Tage

Temperatur in ° C Absatz in hl

steuerpf. Absatz BY

Linear (Gesamtabsatz BY)

Gesamtabsatz BY

Mitteltemperatur München Mitteltemperatur Nürnberg

0 2 4 6 8 10 12 14 16 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 1.800.000 2.000.000 2.200.000
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Gesamt und steuerpflichtiger Bierabsatz in Nord und Südbayern Januar bis September 2022/2021

Bierabsatz insgesamt Januar bis September

OFD Bezirk 2022 2021 Veränd. in % München 13.233.235,40 12.999.475,14 1,80% Nürnberg 5.309.323,53 5.094.020,49 4,23% Bayern gesamt 18.542.558,93 18.093.495,63 2,48%

steuerpflichtiger Bierabsatz Januar bis September

OFD-Bezirk 2022 2021 Veränd. in % München 9.319.107,36 8.970.709,10 3,88% Nürnberg 4.670.530,59 4.457.147,81 4,79% Bayern gesamt 13.989.637,95 13.427.856,91 4,18%

steuerfreier Bierabsatz (nur Export) im September EU

OFD Bezirk 2022 2021 Veränd. in % München 256.594,55 218.311,66 17,54% Nürnberg 32.129,50 22.797,21 40,94% Bayern gesamt 288.724,05 241.108,87 19,75%

Drittländer

OFD Bezirk 2022 2021 Veränd. in % München 179.593,24 214.874,17 16% Nürnberg 46.990,02 50.744,35 7% Bayern gesamt 226.583,26 265.618,52 15%

steuerfreier Bierabsatz (nur Export) Januar bis September EU

OFD Bezirk 2022 2021 Veränd. in % München 2.403.253,17 2.108.638,72 13,97% Nürnberg 290.282,32 218.796,65 32,67% Bayern gesamt 2.693.535,49 2.327.435,37 15,73%

Drittländer

OFD Bezirk 2022 2021 Veränd. in % München 1.489.958,18 1.897.785,88 21% Nürnberg 333.837,92 403.387,50 17% Bayern gesamt 1.823.796,10 2.301.173,38 21%

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Europa

Die Münchner Spezialität „Oktoberfestbier“ ist offiziell in das europäische Register der geschützten Herkunftsangaben aufgenommen. Damit kann Oktoberfestbier künftig das Qualitätszeichen „geschützte geografische Angabe (g.g.A)“ tragen. Das Siegel wird europaweit eingesetzt, um regionale Spezialitäten zu kennzeichnen und zu schützen. Den Antrag hatte der Verein Münchener Brauereien gestellt, der sich seit Jahrzehnten für den europäischen Schutz des Oktoberfestbieres als prägendes Element und Spezialität des Münchner Oktoberfestes einsetzt. Jetzt hatte er Erfolg. Oktoberfestbier wird ausschließlich anlässlich des Münchner Oktoberfestes gebraut. Nur Biere, die dort ausgeschenkt werden, dürfen als Oktoberfestbier bezeichnet werden. Die Vorgaben dafür sind streng: Oktoberfestbier stammt ausschließlich aus dem Sudhaus einer Münchner Traditionsbrauerei und wird mit Wasser aus dem eigenen Tiefbrunnen nach dem Münchner Reinheitsgebot von 1487 gebraut. Die kräftige goldgelbe Farbe und der vollmundige Geschmack gehören wie der Stammwürzegehalt von mindestens 13,6 Prozent zu den wesentlichen Charaktermerkmalen, die in der Spezifikation „Oktoberfestbier“ festgeschrieben sind und es von anderen bayerischen Festbieren unterscheiden.

Als Besonderheit des Oktoberfestbieres hebt die Europäische Kommission die Verwendung von Münchner Tiefenwasser aus den Tertiärschichten hervor. Der Ruf und die Besonderheit des „Oktoberfestbiers“ beruhten auf einer über Jahrhunderte gepflegten traditionellen Herstellungsmethode und dem außerordentlichen Renommee des Münchner Oktoberfests. Die Tatsache, dass das „Oktoberfestbier“ speziell für das Oktoberfest gebraut wird, habe wesentlich zu dem außergewöhnlichen Ruf dieses Bieres beigetragen. Das weltweite Ansehen des Oktoberfestbieres beruhe auch auf Innovationen, die in München schon sehr früh in den Brauprozess eingeführt worden seien und die Qualität des Bieres entscheidend beeinflusst hätten. Mit dem blaugelben Siegel der Europäischen Union wird die Authentizität des Oktoberfestbieres nun auf europäischer Ebene garantiert und vor Nachahmungen geschützt.

Nr. 7/2022, Seite 9

Als Konsequenz ergibt sich deshalb, dass Unternehmen, die nicht zum Kreis der nutzungsberechtigten Brauereien gehören, ihr Bier aus der „Festbier Sparte“ zukünftig nicht (mehr) als „Oktoberfestbier“ bezeichnen dürfen. Ansonsten setzen sie sich der Gefahr einer Beanstandung durch die lebensmittelrechtlichen Überwachungsbehörden aus.

Die jetzt erlangte Eintragung des „Oktoberfestbieres“ als geschützte geografische Angabe verstärkt damit den bereits seit vielen Jahren bestehenden markenrechtlichen Schutz des Oktoberfestbieres zusätzlich. (KH)

XII. Export
„Oktoberfestbier“ wird „geschützte geografische Angabe g.g.A.“

Brauerbund präsentiert sich auf den Landesparteitagen von SPD, CSU und FDP

Auf gleich 3 Parteitagen konnte der Bayerische Brauerbund in den letzten Wochen den jeweiligen Delegierten die Lage der heimischen Brauwirtschaft und ihre aktuellen Probleme schildern, die Verbandsposition zu alkoholpolitischen Fragestellungen erörtern und sich Fragen der Delegierten und Gäste der Parteitage stellen.

SPD-Parteitag in München

Den Anfang machte am Samstag, dem 22. Oktober die SPD, die im Rahmen eines außerordentlichen Parteitages in München ihren Spitzenkandidaten für die anstehende Landtagswahl kürte, den SPD Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag und neben Ronja Endres Co Parteivorsitzenden Florian von Brunn.

Politik und Öffentlichkeitsarbeit

Nr. 9/2022, Seite 26

Wenngleich aktuell im Wesentlichen mit der von ihm intensiv verfolgten Cannabis Freigabe beschäftigt, lässt er, wie wir aus einer Reihe von Gesprächen wissen, auch von seinem Ziel nicht ab, die Werbung für alkoholhaltige Getränke ebenso wie Sponsoring Aktivitäten u. a. der Brauereien drastisch einzuschränken immer mit dem Ziel der Reduktion des Alkoholkonsums und des Jugendschutzes.

Viele Gespräche am Rande von Parteitagen bieten vor diesem Hintergrund die Möglichkeit, den Gästen den tatsächlich seit Jahren stark rückläufigen Konsum von Alkohol im Allgemeinen und Bier im Besonderen sowie die auch ohne verhältnispräventive alkoholpolitische Ansätze kontinuierlich wachsende Distanz gerade älterer Jugendlicher und junger Erwachsener zum Alkoholkonsum darzulegen.

Auch die Landesgruppenvorsitzende der bayerischen SPD Abgeordneten im Deutschen Bundestag, Marianne Schieder MdB, nahm sich Zeit für ein ausführliches Gespräch.

Die Gespräche mit den Vertretern der SPD waren insofern von besonderer Bedeutung, als sie mit Burkhard Blienert den derzeitigen Beauftragten für Sucht und Drogenfragen der Bundesregierung stellt.

Unsere Botschaft: Es bedarf keiner zusätzlichen alkoholpolitischen Maßnahmen, die die aktuell ohnehin schwierige Lage der Unternehmen der Brauwirtschaft weiter verschärfen, ohne einen alkoholpolitischen Nutzen zu stiften.

CSU-Parteitag in Augsburg

Nur eine Woche später folgte am Freitag, dem 28. und Samstag, dem 29. Oktober in Augsburg der Große CSU Parteitag.

Der SPD Spitzenkandidat, Partei und Fraktionsvorsitzende Florian von Brunn im Gespräch mit der Verbandsgeschäftsführung

Integriert in eine große Gemeinschaftspräsentation vieler Verbände unter dem Dach der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) durften wir uns hier über den Besuch zahlreicher CSU Mandatsträger aus

ristische Destination sowie Fragen des Verbraucherschutzes standen im Mittelpunkt der zahlreichen Gespräche am Informationsstand des Brauerbundes.

Insgesamt konnten wir den Eindruck gewinnen, dass das Bayerische Bier und die heimische Brauwirtschaft, dass sich aber auch die Arbeit des Bayerischen Brauerbundes als ihrer Standes und Interessenvertretung bei den Mandatsträgern großer Wertschätzung erfreuen.

Hoffen wir, dass diese auch ihren Niederschlag in der ganz praktischen Politik findet …

FDP Parteitag in Amberg

Landtag, Bundestag und Europäischem Parlament, aber auch der kommunalpolitischen Ebene freuen.

Die Darlegung der aktuellen Lage der Brauwirtschaft und der Probleme, die ihr aus der Unterbrechung wichtiger Lieferketten und den allgegenwärtigen

Am 12. und 13. November 2022 fand schließlich in Amberg der Landesparteitag der bayerischen FDP statt. Auch ihn nutzte der Bayerische Brauerbund gemeinsam mit weiteren Verbänden zum fachlichen Austausch mit Mitgliedern der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages ebenso wie des Bayerischen Landtages.

So konnten wir uns mit der ehemaligen Staatssekretärin im Bayerischen Wirtschafts und heutigen Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, der Nürnberger Abgeordneten Katja Hessel, ausführlich über die EU Vorschriften zur Besteuerung alkoholhaltiger Getränke austauschen, die aktuell evaluiert werden.

Die maßgeblichen Richtlinien (Richtlinien 92/83 und 92/84/EWG) schreiben einerseits die europaweit geltenden Mindeststeuersätze für alkoholhaltige Getränke fest (Bier: 0,748 € je hl/Grad Plato oder 1,87 € je hl/Grad Alkohol) und räumen andererseits den Mitgliedstaaten ein Wahlreicht ein, ob Bier nach seinem Stammwürze oder seinem Alkoholgehalt besteuert wird.

Hat sich im Bundesrat vehement und letztlich erfolgreichen für die unbefristete Fortgeltung der „alten“ Biersteuermengenstaffel in ihrer bereits bis 2003 geltenden Fassung eingesetzt:

Preissteigerungen insbesondere für Energie infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine erwachsen, branchenrelevante Steuerfragen, die Rolle des Bieres und der Brauwirtschaft für Bayern als tou-

Bekanntlich ist insbesondere die Höhe des Mindeststeuersatzes immer wieder Gegenstand nicht zuletzt alkoholpolitisch motivierter Debatten. Nachdem die Biersteuer in Deutschland (0,787 € je hl/Grad Plato) nahe am Mindeststeuersatz liegt, würde eine auch nur geringfügige Erhöhung des Mindeststeuersatzes die deutsche Brauwirtschaft immer treffen. Wir setzen auf die Unterstützung der Bundesregierung, eine Anpassung abzuwenden.

Auch die Frage, ob für Bier dessen Besteuerung nach seinem Stammwürzegehalt beibehalten werden soll, wird aktuell auf EU Ebene kontrovers diskutiert. Der

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Gute Gespräche bei einem Bier am Stand des Brauerbundes mit (v.l.n.r.) Bayerns Bau und Verkehrsminister Christian Bernreiter, Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und Finanzpolitiker Sebastian Brehm MdB Bayerns Finanz und Heimatminister Albert Füracker (rechts)

Mit der Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Katja Hessel, konnten wir uns über Perspektiven der EU Alkoholbesteuerung austauschen und die Verbandsposition deutlich machen.

Brauerbund macht sich nachdrücklich für eine Beibehaltung der derzeitigen Praxis stark, was wir auch StS Hessel gegenüber deutlich machen konnten. Katja Hesel hatte bereits im Rahmen der Debatte um die Entfristung der ursprünglich bis 31.12.2022 befristeten Biersteuermengenstaffelspreizung an der Seite der mittelständischen Brauer gestanden.

Als Teil der Berliner „Ampel“ Koalition kommt der FDP in dieser alkoholpolitischen Debatte auf Bundesebene dabei eine wichtige Rolle zu.

Im Austausch über Daten und Fakten zum Alkoholkonsum mit der sucht und drogenpolitischen Sprecherin der FDP Bundestagsfraktion, Kristine Lütke.

Ein interessantes Gespräch konnten wir auch mit der sucht und drogenpolitischen Sprecherin der FDP Bundestagsfraktion, Kristine Lütke, führen.

Leider gehen selbst Fachpolitiker oft von völlig falschen Vorstellungen über die tatsächliche Entwicklung des Alkoholkonsums im Allgemeinen und des Bierkonsums im Besonderen in Deutschland aus, was sie gerne auch zu (für die betroffene Wirtschaft) folgenschweren alkoholpolitischen Initiativen motiviert. Dieses Bild zurechtzurücken bieten Gespräche am Rande von Parteitagen willkommene Gelegenheit.

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Bayerischer Brauerbund e.V.

Frau Sylvia Junghans

Telefax: 089 28 66 04 99

E Mail: empfang@bayerisches bier.de

Sammelbestellung

Bitte übersenden Sie uns von den angebotenen Unterlagen/Materialien:

Sammelbestellung 29.11.2022

TelefaxSammelbestellung vom 01.01.2013 20.07.2006

Leitfaden Verwendung von Messgeräten und Messwerten in Brauereinen Mitteilungen III Nr. 8/2022 an folgende E Mail Adresse:

BAFA Handreichung zum Beschwerdeverfahren Mitteilungen V Nr. 10/2022 an folgende E Mail Adresse:

Arbeitsverhältnis zum Jahreswechsel 2022/2023 (vbw-Broschüre) Mitteilungen VIII Nr. 11/2022 an folgende E Mail Adresse:

Allgemeinverfügung Corona Schutzmaßnahmen FAQ Ende der Isolationspflicht aus Arbeitgebersicht Mitteilungen VIII Nr. 11/2022 an folgende E Mail Adresse: ______________________________________

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Anschrift/Stempel des Mitglieds (Bitte achten Sie auf die Leserlichkeit Ihrer Angaben.)

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