Ausbildung Kirchenmusik

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Hรถhere Fachschule Klassik

Kirchenmusik C

www.hslu.ch/musik


Höhere Fachschule Klassik Kirchenmusik C Die Kirchenmusik-C-Ausbildung ist eine in der Regel zweijährige, berufsbegleitende Ausbildung und richtet sich primär an Personen, die in einer Gemeinde eine nebenamtliche kirchen­ musikalische Tätigkeit ausüben möchten. Als Hauptfach kann Chorleitung, Orgel oder Kantorengesang gewählt werden. In Ausnahmefällen kann ein Doppelstudium mit zwei Haupt­ fächern beantragt werden. Die Kirchenmusik-C-Ausbildung ist als ganzheitlicher Lehrgang auf die Praxis der Musik im Gottesdienst ausgerichtet. Studierende der Universität Luzern können die Ausbildung Kirchenmusik C (in einer praxisorientierten oder theoretischen Studienrichtung) als Nebenfach zum Theologiestudium belegen. Aufnahmebedingungen Für Bewerber/innen wird ein Motivationsgespräch durchgeführt. Eine eigentliche Aufnahmeprüfung wird nicht verlangt, kann aber im Zweifelsfall durchgeführt werden. Für die Aufnahme in den Ergänzungskurs sind die Leistungen des Grundkurses massgebend. Voraussetzungen für die Aufnahme in den Grundkurs: – Instrumentalspiel (elementares Klavierspiel erforderlich) – Stimmliche Begabung/Entwicklungsfähigkeit (für Hauptfach Kantorengesang/Chorleitung) – Musiklehre und Gehörbildung (elementare Kenntnisse) Fächerkatalog (Curriculum) Siehe Studienübersicht Abschluss Nach dem Grundkurs erhalten die Teilnehmenden ein Testat, der Ergänzungskurs wird mit dem Erlangen des Diploms Kirchenmusik C abgeschlossen. Das Diplom Kirchenmusik C mit Hauptfach Chorleitung entspricht den Anforderungen für das Label «Zertifikat CH I» berufsbegleitender Chorleiterausbildungen der Schweiz. Bei entsprechenden musikalischen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit eines reduzierten Anschlussstudiums Kirchenmusik auf der Hochschulstufe (Bachelor of Arts in Music/Kirchenmusik). Kursleitung/Auskünfte Hochschule Luzern – Musik, Udo Zimmermann, Zentralstrasse 18, CH-6003 Luzern, udo.zimmermann@hslu.ch, T Privat +41 41 982 03 78


Kursdauer Grund- und Ergänzungskurs beginnen jeweils Anfang September und umfassen rund 30 Schulwochen. Kurszeit Der Gruppenunterricht findet jeweils am Mittwochnachmittag sowie an einigen Samstagvor- oder nachmittagen statt. Hinzu kommt das Mitwirken in zwei bis drei Gottesdiensten an Sonntagnachmittagen. Die Unterrichtszeit des Einzelunterrichts wird individuell mit der/dem Hauptfachdozent/in vereinbart. Kursort Hochschule Luzern – Musik, Obergrundstrasse 9 und 13, CH-6003 Luzern Kurskosten Kurskosten* Schuljahr

Semester CHF

Hauptfach Chorleitung inkl. je 30’ Gesang und/oder Klavier Einzelunterricht

1000

Hauptfach Orgel inkl. 30’ Orgel Einzelunterricht inkl. 60’ Orgel Einzelunterricht

1000 1450

Hauptfach Kantorengesang inkl. 30’ Gesang Einzelunterricht inkl. 60’ Gesang Einzelunterricht

1000 1450

Zusatzjahr 30’ Einzelunterricht Orgel oder Gesang (Nur nach Absprache mit dem Studienleiter) Gebühren* Prüfungsgebühr (Ergänzungskurs) *Preisänderungen vorbehalten

1000

150


Anmeldung Die Anmeldung zur Ausbildung erfolgt mit dem vollständig ausgefüllten Formular per Post, Hochschule Luzern – Musik, Zentralstrasse 18, CH-6003 Luzern. Anmeldeschluss: 31. Mai Die schriftliche Anmeldung ist definitiv und bindet an dieses Reglement. Falls das Kursangebot ausgebucht ist oder mangels Anmeldungen nicht durgeführt wird, werden Sie vor Semesterbeginn benachrichtigt. Unterrichtsbeginn Jeweils im September Kursannullierung Kursannullierungen bis zehn Tage vor Schuljahresbeginn werden mit CHF 200.– verrechnet, bei weniger als zehn Tagen wird der ganze Rechnungsbetrag fällig. Kann infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses das Frühlingssemester nicht angetreten werden, muss dem Sekretariat bis spätestens 15. Dezember ein schriftlicher Antrag auf Schulgelderlass mit Begründung vorliegen. Ansonsten wird das Schulgeld für das Frühlingssemester zur Zahlung fällig. Schulgeld Das Schulgeld wird pro Semester in Rechnung gestellt und muss bei Semesterbeginn oder zehn Tage nach Erhalt der Rechnung einbezahlt sein. Kursaustritt Verlässt jemand den Kurs während des Semesters, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Schulgeldes. Unterrichtsausfälle Von Studierenden abgesagte Lektionen gelten als verfallen. Die Dozierenden sind nicht verpflichtet, von Studierenden abgesagte Lektionen nachzuholen. Mai 2013, Änderungen vorbehalten


Anmeldung Kirchenmusik C (Anmeldeschluss: 31. Mai)

Grundkurs Ergänzungskurs Theologie Nebenfach Zusatzjahr Hauptfach Orgel Chorleitung Kantor/Kantorin

30’ wöchentlich Nebenfach Gesang 30’ wöchentlich

60’ wöchentlich Nebenfach Klavier 60’ wöchentlich

Name

Vorname

Strasse/Nr.

PLZ, Ort

Telefon

Mobile

E-Mail Geburtsdatum

AHV-Nr.

Muttersprache

Nationalität

Wohnsitz während der letzten 2 Jahre*

Kanton

Zivilrechtlicher Wohnort (Steuergemeinde)

Kanton

In Ausbildung/Beruf Schulischer und beruflicher Werdegang (in Stichworten)

Musikalische Vorkenntnisse

*Falls Sie Ihren Wohnsitz innerhalb der letzten zwei Jahre gewechselt haben, geben Sie bitte die Gemeinde an, in der Sie zuletzt mindestens zwei Jahre lang gewohnt haben und steuerpflichtig waren.


Musikalische Abschlüsse

Jahr

Jahr Bemerkungen

Stimmlage

Beilagen verlangt – Lebenslauf (Allgemeinbildung, musikalische Bildung, bisherige Tätigkeit) – Referenzen

Datum Unterschrift Die schriftliche Anmeldung ist definitiv und bindet an das Reglement. Bitte Anmeldung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, bis spätestens 31. Mai per Post an Hochschule Luzern – Musik, Zentralstrasse 18, CH-6003 Luzern Weitere Informationen und Anmeldung Hochschule Luzern – Musik Zentralstrasse 18 CH-6003 Luzern T +41 41 249 26 00 F +41 41 249 26 01 musik@hslu.ch www.hslu.ch/musik


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