LESEPROBE: Menschenrechtsorientiert wahrnehmen - beurteilen - handeln

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Hans Walz, Irmgard Teske, Edi Martin (Hrsg.)

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde Sie sind mit Vernunft und Gewissen be sollen einander im Geist der Brüderlichke

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden au politischen, rechtlichen oder i des Landes oder Gebiets, dem eine Person ang ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft ste besitzt oder sonst in seiner Souveränität

Menschenrechtsorientiert

wahrnehmen – beurteilen – handeln Ein Lese- und Arbeitsbuch für Studierende, Lehrende und Professionelle der Sozialen Arbeit

Jeder hat das Recht, innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seine Jeder hat das Recht, jedes Lan einschließlich seines eigenen, zu verlassen un zurückzukehren.

Mit einem Geleitwort von Silvia Staub-Bernasconi

Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Ve Dieses Recht kann nicht in Anspruc die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nicht die gegen die Ziele und Grundsätze der

Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei n ihren Formen verboten.

2., korrigierte Auflage

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sic und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internat Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisa der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentb

und seiner Familie stet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, nd notwendige soziale Leistungen osigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, igem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

interact Hochschule Luzern Soziale Arbeit

Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß a gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stä Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Tole Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens fö Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der


Menschenrechtsorientiert wahrnehmen – beurteilen – handeln Ein Lese- und Arbeitsbuch für Studierende, Lehrende und Professionelle der Sozialen Arbeit Hans Walz, Irmgard Teske, Edi Martin (Hrsg.)

Mit einem Geleitwort von Silvia Staub-Bernasconi

Mit Beiträgen von Gülcan Akkaya - Heinz Allgäuer-Hackl, Hans Eder & Gerhard Schwab Cornelia Burkhardt-Eggert - Yasmine Dordt-Thomalla - Edi Martin - Christel Michel Alfred Plewa - Roland Saurer & Irmgard Teske - Tove Simpfendörfer Hans Walz - Reiner Zitzmann

Interact · Luzern Budrich UniPress Ltd. Opladen, Berlin & Toronto 2012


Die Herausgabe dieses Buches wurde finanziell unterstützt durch: ·

Hochschule Luzern – Soziale Arbeit

·

ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Departement Soziale Arbeit

·

Fachhochschule Vorarlberg

·

Kanton Luzern Kulturförderung und Swisslos

·

Migros-Kulturprozent

·

Partner der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen e. V.

·

Verein der Freunde und Förderer der Hochschule Ravensburg-Weingarten

Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbiografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http: / /dnb.ddb.de abrufbar.

© 2012 interact Verlag Luzern 2., korrigierte Auflage Hochschule Luzern – Soziale Arbeit www.hslu .ch/ interact ISBN 978-3-906036-01-4 © 2012 Budrich UniPress Ltd. 2., korrigierte Auflage Opladen, Berlin & Toronto www.budrich-unipress.de ISBN 978-3-86388-027-9 Korrekturen: Andreas Vonmoos Textkorrektur Terminus, Luzern Gestaltung: Cyan Gmbh, Luzern Hintergrund-Texte auf dem Umschlag: Artikel 1, 2, 4, 13, 14, 22, 25, 26, 27 und 28 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Quelle: United Nations Human Rights, Office of the High Commissioner of Human Rights. www.ohchr.org Druck: Klimaneutral gedruckt bei UD Druck, Luzern


Inhaltsübersicht

Seite

Silvia Staub-Bernasconi 16

Geleitwort

Hans Walz, Irmgard Teske, Edi Martin 34

Einleitung mit Hinweisen zur 2. Auflage

45

Die philosophische Dimension der Menschenrechte

Yasmine Dordt-Thomalla

Heinz Allgäuer-Hackl, Hans Eder, Gerhard Schwab 63

Entwicklung aus der Sicht der Anderen Entwicklungsarbeit – Soziale Arbeit – Menschenrechte

Tove Simpfendörfer 113

«Stop running us!» – Die Aborigines als Menschen zweiter Klasse in Australien

Edi Martin 145

Ethisch handeln in der Sozialen Arbeit – eine Operationalisierung

Hans Walz 197

Ethische Leitperspektiven in Wissenschaft und professioneller Praxis

Alfred Plewa 241

Auf der Suche nach dem «Gerechtigkeitssinn»

Christel Michel 263

Justice and Social Work – Gerechtigkeit und Soziale Arbeit


Seite

Cornelia Burkhardt-Eggert 273

Bedürfnisse und die Bedeutung für die Soziale Arbeit

Gülcan Akkaya 289

Menschenrechtsbildung an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit

Reiner Zitzmann 297

Der Wandel der Suchtkrankenhilfe oder: Die Würde des Menschen ist angreifbar

Roland Saurer, Irmgard Teske 311

Zum Recht auf Partizipation. Über die Bedeutung zivilgesellschaftlichen Engagements wohnungsloser Menschen: das Beispiel Of fenburg

337

Anhang

338

Internationale Dokumente zu Profession und Disziplin Sozialer Arbeit:

Konsensuale Dokumentensammlung von IASSW und IFSW (SUPPLEMENT 2007) 380

Stichwortverzeichnis

386

Personenverzeichnis

388

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

390

Autorinnen und Autoren


Inhaltsverzeichnis Seite

Silvia Staub-Bernasconi 16

Geleitwort

34

Einleitung mit Hinweisen zur 2. Auflage

Hans Walz, Irmgard Teske, Edi Martin

Yasmine Dordt-Thomalla Die philosophische Dimension der Menschenrechte

45 45

1

Einleitung

47

2

Systematischer Ansatz

48

2.1

Menschenrechte – Relativismusvorwurf

50

2.2

Menschenrechte – Erkenntnistheoretischer Zirkel

52

2.3

Menschenrechte – Naturalistischer Fehlschluss

53

3

Historischer Ansatz

53

3.1

Meilensteine der philosophischen Entwicklung des

54

3.2

Aristoteles

54

3.3

Thomas Hobbes

55

3.4

John Locke

55

3.5

Jean-Jacques Rousseau

55

3.6

Immanuel Kant

56

3.7

Philosophische Ansätze der Gegenwart

59

4

Vermittlung der Menschenrechte im Philosophieunterricht

Menschenrechtsgedankens

222

Literatur

60

Heinz Allgäuer-Hackl, Hans Eder, Gerhard Schwab Entwicklung aus der Sicht der Anderen

63

Entwicklungsarbeit – Soziale Arbeit – Menschenrechte 63

1

Einleitung

68

2

Definition von ‹Entwicklung›

68

2.1

Begriffseinstieg und geschichtliche Orientierung

71

2.2

Entwicklungstheorien und kritische Vordenker

75

2.3

Entwicklung und Menschenrechte

76

3

Globale Entwicklung, Migration und Zusammenarbeit

78

4

Entwicklung: Landwirtschaftliche Produktion sowie

78

4.1

Ressourcenverbrauch Landwirtschaftliche Produktion


Seite

Ressourcenverbrauch

80

4.2

82

5

Entwicklung und nationale sowie internationale Sicherheit

84

6

Der Chocó: Ein Beispiel für die Widersprüche der

86

7

87

7.1

88

7.2

89

8

91

9

Konkrete Umsetzungs- und Handlungsmöglichkeiten

91

9.1

Im persönlichen Bereich:

Entwicklungszusammenarbeit Das Andere und die Anderen – eine alternative Entwicklungsstrategie Die Relativierung des Eigenen und Bejahung des Anderen als Bedingung für eine starke eigene Identität Komplementarität der und des Anderen unter Einbeziehung von Dritten Die Sicht der Anderen einbeziehen: Zwei exemplarische Ansätze

Praktikumseinsatz im Rahmen des Studiums 92

9.2

Auf der Systemebene: Die Solidarwirtschaft

95

9.2.1

Interkulturelle Gärten

97

9.2.2

Zwei Organisationen, die die Notwendigkeit der gemeinsamen Entwicklung in den Vordergrund stellen und das Andere einbinden

100

10

Unsere Menschenrechtsverpflichtung als Entwicklungs-

100

10.1

Soziale Arbeit und Menschen(rechts)verpflichtung

102

10.2

Notwendigkeit eines paradigmatischen Aufbruches

104

11

Resümee und Schlussworte

und Sozialarbeiter/innen

Literatur

107

Tove Simpfendörfer «Stop running us!» – Die Aborigines als Menschen zweiter

113

Klasse in Australien 113

1

Einleitung

115

2

James Cook gegen William Dampier

123

3

Sozialdarwinismus

125

4

«Terra nullius»

129

5

«Real people»

132

6

Aborigines galten als Unmündige


Seite

135

7

Die traurige Gegenwart

137

8

Leseempfehlung und Kurzantworten zu den Arbeitsaufgaben Literatur

138

Edi Martin Ethisch handeln in der Sozialen Arbeit – eine Operationalisierung

145 145

1

Einstimmung – Sklaverei in der Schweiz?

150

2

Moralische Sachverhalte und ihre Relevanz in der Sozialen Arbeit

156

3

Menschliche Bedürfnisse, kollektive Werte, Rechte und Pflichten

160

4

Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit.

160

4.1

Der wissenschaftliche Zugang und die allgemeine normative Handlungstheorie

168

4.2

Die Entwicklung von Problemlösungsverfahren

169

4.3

Methodisches Handeln und die Integration von Wertewissen

172

5

Die systematische Integration von Wertewissen in einzelne Schritte der Verfahrensentwicklung

173

5.1

Einschätzen von Anlassproblemen

175

5.2

Ermitteln von Problemen und Begründen des Handlungsbedarfs

180

5.3

Bestimmen von Zielen

181

5.4

Auswählen der Handlungsregeln bzw. der Methode Der transformative Dreischritt zur Erzeugung

183

von Handlungsregeln 187

5.5

Prognostizieren und Bewerten von möglichen Nebeneffekten

188

5.6

Evaluation – die fachgerechte Bewertung der erfolgten

188

6

Fazit: Der Beitrag Sozialer Arbeit zur Verwirklichung der

191

7

Anregungen zu den Fragen

Veränderungen Menschenrechte Literatur

193

Hans Walz Ethische Leitperspektiven in Wissenschaft und professioneller Praxis

197

Wissenschaftsethische Ansätze zur interkulturellen, interdisziplinären und interprofessionellen Kooperation 198

1

Um was geht es? Miteinander leben und arbeiten: global, lokal und glokal


Seite

255

4

Psychologie und Soziale Arbeit in ihrem Verhältnis zu Gerechtigkeit

255

4.1

Gerechtigkeitspsychologie

256

4.2

Soziale Arbeit

258

5

Weiterführende Anregungen Literatur

259

Christel Michel Justice and Social Work – Gerechtigkeit und Soziale Arbeit

263 263

1

Einleitung

265

2

Justitia directiva – Ausgleichsgerechtigkeit – Verfahrensgerechtigkeit

266

3

Justitia distributiva – Verteilungsgerechtigkeit

269

4

Solidarität

269

5

Verwirklichungschancen

270

6

Schlussfolgerungen: Gerechtigkeit und Soziale Arbeit in einer globalisierten Welt Literatur

271

Cornelia Burkhardt-Eggert Bedürfnisse und die Bedeutung für die Soziale Arbeit

273 273

1

Bedeutung der Bedürfnisse

275

2

Bedürfnis und Bedürfnisbefriedigung

277

3

Das Verständnis des Menschen als eines biopsychosozialen Wesens

279

4

Bedürfnistheorie

284

5

Das Bedürfnis nach Selbstverwirklichung

286

6

Das Menschenrecht auf Arbeit

287

7

Fazit Literatur

288

Gülcan Akkaya Menschenrechtsbildung an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit

289

Menschenrechte und Menschenwürde

289

1

290

2

Menschenrechte in der Sozialen Arbeit

291

3

Menschenrechtsfragen in der Ausbildung der Sozialen Arbeit

292

4

Aufgaben der Menschenrechtsbildung

293

5

Menschenrechte an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit


Seite

255

4

Psychologie und Soziale Arbeit in ihrem Verhältnis zu Gerechtigkeit

255

4.1

Gerechtigkeitspsychologie

256

4.2

Soziale Arbeit

258

5

Weiterführende Anregungen Literatur

259

Christel Michel Justice and Social Work – Gerechtigkeit und Soziale Arbeit

263 263

1

Einleitung

265

2

Justitia directiva – Ausgleichsgerechtigkeit – Verfahrensgerechtigkeit

266

3

Justitia distributiva – Verteilungsgerechtigkeit

269

4

Solidarität

269

5

Verwirklichungschancen

270

6

Schlussfolgerungen: Gerechtigkeit und Soziale Arbeit in einer globalisierten Welt Literatur

271

Cornelia Burkhardt-Eggert Bedürfnisse und die Bedeutung für die Soziale Arbeit

273 273

1

Bedeutung der Bedürfnisse

275

2

Bedürfnis und Bedürfnisbefriedigung

277

3

Das Verständnis des Menschen als eines biopsychosozialen Wesens

279

4

Bedürfnistheorie

284

5

Das Bedürfnis nach Selbstverwirklichung

286

6

Das Menschenrecht auf Arbeit

287

7

Fazit Literatur

288

Gülcan Akkaya Menschenrechtsbildung an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit

289

Menschenrechte und Menschenwürde

289

1

290

2

Menschenrechte in der Sozialen Arbeit

291

3

Menschenrechtsfragen in der Ausbildung der Sozialen Arbeit

292

4

Aufgaben der Menschenrechtsbildung

293

5

Menschenrechte an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit


Seite

294

6

294

7

Das interdisziplinäre Modul «Menschenrechte» Projekteinsätze der Studierenden Literatur

295

Reiner Zitzmann Der Wandel der Suchtkrankenhilfe

297

oder: Die Würde des Menschen ist angreifbar 298

1

Die Entwicklung der Suchtkrankenhilfe bis heute

299

2

Aktuelle Themen und Problemfelder

299

2.1

Kostendruck

299

2.2

Ziele eines effizienten Suchtkrankenhilfesystems

300

2.3

Strukturen eines effizienten Suchtkrankenhilfesystems

301

2.4

Gefahren

305

3

Welche Suchtkrankenhilfe brauchen wir?

307

4

Resümee

308

Literatur

311

Zum Recht auf Partizipation.

Roland Saurer, Irmgard Teske Über die Bedeutung zivilgesellschaftlichen Engagements wohnungsloser Menschen: das Beispiel Of fenburg 311

1

Einleitung

311

2

Einmischungsdefizit Sozialer Arbeit im politisch-

312

3

Überlegungen zur Zivil- und Bürgergesellschaft

314

4

Partizipation als Kennzeichen Bürgerschaftlichen Engagements

316

5

Theorien zur Relevanz von Bürgerschaftlichem Engagement und

317

6

Partizipation im Modell der Salutogenese von Antonovsky

319

7

Partizipation in der Wohnungslosenhilfe als ethische

gesellschaftlichen Diskurs

Partizipation für den Einzelnen

Herausforderung 320

8

Wege zur Partizipation – Geschichte einer Betroffenen

322

9

Reale Schritte, um Partizipation in der Wohnungslosenhilfe

325

10

zu ermöglichen Initiierung und Auswirkungen von Empowermentprozessen in der Wohnungslosenhilfe


Seite

294

6

294

7

Das interdisziplinäre Modul «Menschenrechte» Projekteinsätze der Studierenden Literatur

295

Reiner Zitzmann Der Wandel der Suchtkrankenhilfe

297

oder: Die Würde des Menschen ist angreifbar 298

1

Die Entwicklung der Suchtkrankenhilfe bis heute

299

2

Aktuelle Themen und Problemfelder

299

2.1

Kostendruck

299

2.2

Ziele eines effizienten Suchtkrankenhilfesystems

300

2.3

Strukturen eines effizienten Suchtkrankenhilfesystems

301

2.4

Gefahren

305

3

Welche Suchtkrankenhilfe brauchen wir?

307

4

Resümee

308

Literatur

311

Zum Recht auf Partizipation.

Roland Saurer, Irmgard Teske Über die Bedeutung zivilgesellschaftlichen Engagements wohnungsloser Menschen: das Beispiel Of fenburg 311

1

Einleitung

311

2

Einmischungsdefizit Sozialer Arbeit im politisch-

312

3

Überlegungen zur Zivil- und Bürgergesellschaft

314

4

Partizipation als Kennzeichen Bürgerschaftlichen Engagements

316

5

Theorien zur Relevanz von Bürgerschaftlichem Engagement und

317

6

Partizipation im Modell der Salutogenese von Antonovsky

319

7

Partizipation in der Wohnungslosenhilfe als ethische

gesellschaftlichen Diskurs

Partizipation für den Einzelnen

Herausforderung 320

8

Wege zur Partizipation – Geschichte einer Betroffenen

322

9

Reale Schritte, um Partizipation in der Wohnungslosenhilfe

325

10

zu ermöglichen Initiierung und Auswirkungen von Empowermentprozessen in der Wohnungslosenhilfe


Seite

329

11

Partizipation als Gegenstrategie zur f체rsorglichen Belagerung

330

12

Anhang: Erg채nzende Dokumente aus der Praxis von Wohnungsloseninitiativen

334

Literatur

337

Anhang

338

Internationale Dokumente zu Profession und Disziplin Sozialer Arbeit:

Konsensuale Dokumentensammlung von IASSW und IFSW (SUPPLEMENT 2007) 380

Stichwortverzeichnis

386

Personenverzeichnis

388

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

390

Autorinnen und Autoren


Silvia Staub-Bernasconi Geleitwort

Vier Zugänge zu einer menschenrechtsbasierten, internationalen Sozialen Arbeit im 21. Jahrhundert

Ich freue mich darüber, dass dieses Lese- und Arbeitsbuch dank eines langen, kollegialen Auseinandersetzungsprozesses zwischen den Autorinnen und Autoren mit teilweise unterschiedlichen fachlichen Zugängen und Standpunkten möglich wurde. Es ist ein wichtiger Meilenstein angesichts der doch mehrheitlich sehr skeptischen Rezeption des Themas «Menschenrechte» in der Fachwelt der Sozialen Arbeit. So hoffe ich, dass es als Basis für angeregte Diskussionen und gewiss auch kritische Auseinandersetzungen, aber auch zum Weiterdenken über die Verwirklichungschancen, Stolpersteine und Barrieren der Um- und Durchsetzung von Menschenrechtsanliegen dient. In diesem Geleitwort geht es nun nicht darum, die Beiträge dieses Buches zu kommentieren oder gar zu beurteilen. Was ich versuche, ist, den gesellschaftlichen und menschenrechtlich-professionellen Rahmen abzustecken, innerhalb dessen die Vorstellung von menschenrechtsorientiertem Wahrnehmen, Beurteilen und Handeln verwirklicht werden kann. Dazu gehören (1) wahrnehmungsmässig eine sozialräumliche Horizonterweiterung der Sozialen Arbeit über den lokalen und nationalen Sozialraum hinaus, (2) eine kritische erkenntnistheoretische Beurteilung ihrer Realitätsvorstellung, (3 ) eine Klärung des normativen Universalismusanspruchs der Menschenrechte gegenüber kontextuell-kulturellen Bedeutungssystemen sowie der Berechtigung der Kritik der Dritten Welt am westlichen, hegemonialen Universalismus und schliesslich (4) erste Vorstellungen zur Umsetzung der Menschenrechtsorientierung in Studium und Praxis.

16


Geleitwort

1. Menschenrechte als Antwort auf individuelles Leiden und sozialstrukturelles Unrecht im Weltmassstab

Eine glaubwürdige Soziale Arbeit im 21. Jahrhundert wird sich nicht mehr nur auf soziale Probleme im lokalen und nationalen Kontext beschränken können, wenn sie sich nicht den Vorwurf einer ethnozentrischen, westlichen Perspektive in Theorie, Ausbildung, Praxis und entsprechender Sozialpolitik reicher Länder einhandeln will. Ihr theoretischer und empirischer Bezugsrahmen muss die Weltgesellschaft sein. Denn theoretisch gibt es kaum ein soziales Problem, das bezüglich Verbreitung und Entstehung nicht auf die Struktur und Dynamik der Weltgesellschaft zurückzuführen ist und wiederum auf diese zurückwirkt – sei dies Armut, Migration und ihre Folgen, Erwerbslosigkeit, Ethnozentrismus, Ausbeutung, Rassismus, Menschenhandel, politische Verfolgung, Krieg usw. (vgl. die Beiträge von Allgäuer-Hackl, Eder & Schwab, ferner Simpfendörfer in diesem Band). Wählt man die Weltgesellschaft als Bezugsrahmen, so wird man auch eine sich entwickelnde universelle Ethik und ein weltumspannendes Rechtssystem zur Kenntnis nehmen müssen. Dabei gibt es nun zwei mit extrem unterschiedlicher Macht ausgestattete Wert- und Rechtssysteme mit Universalitätsanspruch, die in Konkurrenz zueinander stehen (Meyer 2005): Das eine geht von den zehn Geboten des Washington-Konsenses aus, erstellt von einer Allianz von Vertretern der neoklassischen Ökonomie im Rahmen der World Trade Organisation (WTO). Der erste Artikel dieses Manifests hält fest, dass das wichtigste Ziel der Wirtschaft Wachstum sei. Denn: «Wachstum schafft Arbeitsplätze, Reichtum, Entwicklung, Gleichheit, Demokratie.» Und die Mittel zur Einlösung dieses Versprechens, welches die Form einer Kausalaussage über reale Wirkungszusammenhänge hat, sind unter anderem grenzüberschreitender, globaler Freihandel, Senkung der Steuern für Unternehmer, Einschränkung der Staatsausgaben für Bildung, Gesundheit und Soziales usw. Im Rahmen dieses Weltverständnisses und Regelwerks ist die Weltgesellschaft ein riesiger Markt mit anreizgetriebenen, selbstbestimmten, nutzenorientierten Anbietern und Kunden mit einem variablen Anteil Ausgeschiedener, auf dem Markt nicht mehr Verwertbarer. Als Unproduktive tragen diese nicht mehr zum übergeordneten Wert und Ziel «Wirtschaftswachstum» mit all seinen postulierten positiven Folgen bei. Sie sind deshalb Jung-, Alt-, Behinderten-, Kranken-, kurz: Soziallasten. Aber das neoliberale Fachvokabular der Sozialen Arbeit bezeichnet sie nach wie vor als Kunden, die einen markttheoretisch inspirierten Vertrag einzugehen haben, der soziale Probleme und die damit verbundenen Nöte und Unrechtserfahrungen als Defizitorientierung denunziert und ein Machtgleichgewicht zwischen den Dienstleistungsanbietern des Sozialwesens und ihren Kundinnen/Kunden suggeriert. 17


Silvia Staub-Bernasconi

Das andere Rechts- bzw. Regelsystem geht von einem von 194 Nationen getragenen, also weltweiten Konsens darüber aus, dass nach den schrecklichen Erfahrungen zweier «Weltkriege»1 das Völkerrecht zur Regelung der Beziehungen zwischen den Staaten und der Nationalstaat als traditioneller Garant von Bürger-, aber auch Sozialrechten kläglich versagt hat (Riedel 2004, S. 11f.): Weder konnte es die totalitäre Herrschaft von Nationalstaaten und ihre grenzüberschreitenden Expansionsansprüche zügeln noch den innerstaatlichen Schutz der Menschenrechte gewährleisten und vor allem nicht den Holocaust und die beiden Weltkriege verhindern. Das ganz und gar Neue, das mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 eine erste Gestalt annahm, war, dass die Menschenrechtsforderungen auf eine trans- bzw. übernationale Ebene gehoben wurden, die den Individuen in den einzelnen Staaten über den Nationalstaat hinausgehende Rechte zuwies. Bis zu dieser Erklärung hatte das Völkerrecht keine angemessenen Verfahren entwickelt, um Individuen völkerrechtlichen Schutz gegenüber einem bzw. gar dem eigenen Staat zu bieten (S. 11, 12). Das Individuum war innerstaatlich stets auf die Freiheit oder Unfreiheit des politischen Systems und der Sozialgesetzgebung, in dem es sich befand, angewiesen. Für die Sozialrechte galt dies bis vor kurzem, wenn man von der humanitären Hilfe in Katastrophenfällen und kriegerischen Konflikten sowie der Entwicklungszusammenarbeit absieht (vgl. Allgäuer-Hackl, Eder & Schwab). Dies hat sich geändert, nachdem die UNO-Vollversammlung 2008 ein individuelles Beschwerderecht für die WSK-Rechte (d.h. die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte) beschloss und verabschiedete. Neu war/ist mithin, dass jeder Staat einem «doppelten Legitimationszwang untersteht» (Riedel 2004, S. 12): Nach innen bedarf er weiterhin der traditionell-rechtsstaatlichen Rechtfertigung, nach aussen unterliegt er der zusätzlichen Kontrolle durch die UNO-Gremien und damit der Kritik anderer Staaten sowie transnationaler NGOs (Nichtregierungsorganisationen). Dabei ist es relativ unerheblich, ob die Kritik in den Formen des Rechts und seiner Durchsetzungsmechanismen oder politisch-ethisch formuliert werde. Letztere können zu Konfliktlösungsmechanismen führen, die ebenso wirksam seien. Gemessen an der innerstaatlichen Verbindlichkeit des Rechts mag dies wenig sein, gemessen an der rechtlichen Schutzintensität vor dem Zweiten Weltkrieg ist es jedoch sehr viel. Im Rahmen dieses Weltverständnisses ist die Weltgesellschaft ein soziales System mit extrem ungleicher Verteilung von Überlebens-, Gesundheits-, Landbesitz-, Bildungs-, Erwerbs-, Einkommens- und Kapitalisierungs- sowie politischen Frei-

1

Von «Weltkriegen» zu sprechen ist einer der unzähligen Belege dafür, wie sich Europa – der Westen – als Zentrum der Welt definiert.

18


Geleitwort

heits-, Artikulations- und Partizipationschancen und mithin extrem ungleich verteilten, lebensnotwendigen Ressourcen sowie einer Sozialstruktur und -dynamik, welche diese Verteilungsmuster immer wieder neu stabilisiert. Dies führt zu kleinen Reichtumsinseln und grossflächigen Armutsregionen und ebenso zu national und transnational unterschiedlich grossen Gruppen bzw. sozialen Kategorien von «verletzbaren Individuen und Gruppen»: «Vulnerable groups zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich besonders gut als Sündenbock für erfahrene oder befürchtete strukturelle Bedrohung (z.B. sozialen Abstieg aufgrund von Erwerbslosigkeit) eignen. Sie müssen zudem als so machtlos oder schwach betrachtet werden, dass man nicht befürchten muss, dass sie sich im Fall eines Angriffs, einer Ungerechtigkeit, einer Menschenrechtsverletzung wehren, protestieren oder gar zurückschlagen. Und schliesslich müssen zentrale gesellschaftliche Instanzen, vor allem solche der Politik, des Staates und der Medien, vorhanden sein, die öffentliche Entwertungs- und Stigmatisierungsprozesse nicht verhindern, kulturell billigen oder gar legitimieren und stützen». (Saenger 1953, zit. in Blumenfeld et al. 2000, S. 24) (vgl. dazu die Beiträge von Zitzmann; Saurer & Teske in diesem Band). Man denke an die Debatte über Sozialschmarotzer oder Scheininvalide. Diese verletzbaren Individuen und Gruppen stimmen nicht nur mehrheitlich mit den Adressatinnen und Adressaten der Sozialen Arbeit überein, nämlich Armen/ Erwerbslosen, Wohnungslosen, (Verding-)Kindern/Jugendlichen, Frauen, Wanderarbeitern/Migrantinnen und Migranten, ethnischen, religiösen, sexuellen Minderheiten, Menschen mit Behinderung, Gewalt-/Vergewaltigungsopfern, Opfern des Frauen- und Kinderhandels, politisch Verfolgten und Gefolterten, sondern sie wurden auch zum Anlass von UNO-Spezialdokumenten (Konventionen und Fakultativprotokollen) zu ihrem Schutz. Die Einführung der Menschenrechtsidee in die Soziale Arbeit ermöglicht die Rethematisierung des Leidens von Menschen an der Struktur und Kultur eines lokalen Gemeinwesens, einer nationalen Gesellschaft und ihrer (Sozial-)Gesetzgebung oder/und der Weltgesellschaft. Wegweisende Rechtsbasis einer Sozialen Arbeit im 21. Jahrhundert wird in diesem Zusammenhang der Artikel 28 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 sein müssen, der lautet: «Jeder/jede hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.» Er gilt unterschiedslos für alle Menschen, doch seit der Wiener Menschenrechtskonferenz von 1993 und dem darauffolgenden Aktionsplan zur Dekade der Menschenrechtsbildung von 1995 bis 2004 sind zu dessen Umsetzung nicht nur Staaten, sondern auch verschiedenste Berufe und Professionen angesprochen und in die Pflicht genommen worden, nämlich: Polizei, Strafvollzugsbeamte, Juristinnen/Juristen, Lehrpersonen, bewaffnete Kräfte, international tätige Beamte und Angestellte, Entwicklungshelferinnen/helfer, Angehörige von Friedenseinsätzen, Mitglieder von NGOs, Journa19


Silvia Staub-Bernasconi

listinnen/Journalisten, Regierungsbeamte, Richterinnen/Richter und Parlamentarierinnen/Parlamentarier usw. Im Folgenden steht aber die Profession der Sozialen Arbeit und ihre Bereitschaft, die Minimalethik einer Weltgesellschaft als transnationale Verständigungs- und Handlungsbasis theoretisch und praktisch umzusetzen, im Zentrum der Ausführungen. Dabei wird sich im dritten und vierten Abschnitt zeigen, dass sie gut daran tut, zuerst einmal bei sich selber zu beginnen, bevor sie allenfalls den Moralfinger auf andere richtet. 2. Die Postmoderne winkt nur noch von Ferne – oder: Menschenrechtsverletzungen sind keine Sache von mentalen Konstruktionen, subjektiven Meinungen und Wahrheiten

Was für soziale Probleme gilt, nämlich dass sie auch dann real sind, wenn sie von den Betroffenen oder Verursachern oder von sozialen Bewegungen, NGOs, der politischen Öffentlichkeit nicht als solche problematisiert werden, gilt auch für Menschenrechtsverletzungen: Armut, Diskriminierung, Ausbeutung, Rassismus, Gewalt, Folter u.a.m. sind reale Vorgänge und Erfahrungen von Menschen auf der biologischen, psychischen, sozialkulturellen Ebene und damit Sachverhalte unabhängig davon, ob sie von ihnen in Sprache gefasst werden, Individuen an sie denken, sie öffentlich artikulieren. Sie werden weder von den Betroffenen noch von den Tätern lediglich mental «konstruiert» oder «dekonstruiert», sondern auf verschiedenste Weise real und wirksam vollzogen und zugleich «interpretiert», das heisst aufgrund der individuell-subjektiven und der ihnen gesellschaftlich zur Verfügung stehenden (sub)kulturellen Bedeutungssysteme beschrieben und erklärt. Entsprechend trägt das Buch von Irene Kahn über den Skandal der weltweiten Armut als millionenfache Verletzung von Menschen-, insbesondere Sozialrechten, zu Recht den Titel «Die unerhörte Wahrheit – Armut und Menschenrechte» (2009) («unerhört» im doppelten Sinn). Gibt es Armut erst, wenn die Medien darüber berichten und die (Welt-)Öffentlichkeit darüber diskutiert? (Groenemeyer 2001) Der Skandal besteht aber auch darin, dass die Verletzung von Freiheits- und Bürgerrechten weltweite Empörung und massive Proteste der liberalen, vor allem westlichen Medien hervorruft und vielfältigste Aktivitäten der Menschenrechtsorganisationen auslöst, dieweil die Realität und damit «Wahrheit» der Armut in armen und teilweise reichen Ländern und das damit verbundene menschliche Leid in einem schalltoten Raum ohne öffentliche Resonanz stattfindet. Man denke an die Beachtung, welche die Verleihung des Friedensnobelpreises an den inhaftierten Liu Xiaobo in den Herbstmonaten von 2010 erhielt.2

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Dieser Vergleich relativiert keinesfalls den Mut, die Standfestigkeit und die Verdienste des inhaftierten Nobelpreisträges.

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Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzu Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errun teilzuhaben. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

«Die Prinzipien der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit sind für die Soziale Arbeit von fundamentaler Bedeutung.» Mit dieser markanten Aussage schliesst die Definition von Sozialer Arbeit, welche im Jahre 2000 auf der Weltkonferenz der Hochschulen für Soziale Arbeit (IASSW) und des Internationalen Berufsverbandes der Sozialarbeitenden (IFSW) präsentiert wurde und die das Selbstverständnis Sozialer Arbeit deutlich werden lässt. Der Herausforderung, diese Prinzipien Sozialer Arbeit in Lehre und Praxis zu ermöglichen, stellen sich vierzehn Autorinnen und Autoren aus Österreich, Deutschland und der Schweiz. Sie alle lehren an Hochschulen im Fachgebiet Soziale Arbeit und stehen seit 2004 in einem kontinuierlichen Austausch über Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung. Die Beiträge des Buches sind spezifisch auf Soziale Arbeit ausgerichtet und eignen sich für die Grundausbildung in Bachelor-Studiengängen, zur Vertiefung oder Ergänzung in Master-Studiengängen und für Fortbildungsveranstaltungen, aber auch zur professionellen Orientierung und für die fachliche Arbeit in der Praxis. Von der didaktischen Anlage her ist das Buch nicht ein gewöhnliches Fachoder Lehrbuch, d.h. keine abgeschlossene Anleitung, sondern ein Leseund Arbeitsbuch, welches anregend verschiedene Aspekte der Menschenrechtsorientierung behandelt und so die Relevanz der Menschenrechte auf vielfältige Weise aufzeigt. So weckt das Buch Neugier und Begeisterung

Nieman und Sk

für das Prinzip der Menschenrechte. Statt moralischer Appelle vermittelt es Impulse zum menschenrechtsorientierten Wahrnehmen, Bewerten und

Jeder hat das Recht auf einen Le Gesundh

Handeln in Netzwerken, Organisationen und Ausbildungsstätten der Sozialen Arbeit.

interact

sowie das Recht auf Sicherhe im Al

Budrich UniPress

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werd


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