Infra-Tagung 2015: Infrastrukturbau im Wettbewerb

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Infra-Tagung 2015

Infrastrukturbau im Wettbewerb


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Inhaltsverzeichnis 5 Urs Hany: Wettbewerbsfähiger Infrastrukturbau für eine wettbewerbsfähige Schweiz

11 Doris Leuthard: Infrastrukturen im Wandel der Zeit

13 Pierre-Alain Graf: Das Stromsystem auf dem Weg in die Zukunft

21 Dr. Klaus Schierhackl: Ausgliederung der Nationalstrassen?

27 Prof. Dr. Patrick Krauskopf: Bauherren und Unternehmen im Fadenkreuz der WEKO

41 Dr. Marco Pezzatti: Der Kampf um den letzten Boden

53 Dr. Benedikt Koch: Infrastrukturbau im Wettbewerb

62 SwissSkills Bern 2014 67 Mitglieder des Fachverbands Infra

Dokumentation der Infra-Tagung vom Donnerstag, 22. Januar 2015 im Kultur- und Kongresszentrum Luzern Wir danken den zahlreichen Sponsoren und Inserenten für ihre Unterstützung.

Fachverband Infra Weinbergstrasse 49 Postfach 8042 Zürich Telefon 044 258 84 90 Fax 044 258 84 99 info@infra-schweiz.ch

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Wettbewerbsfähiger Infrastrukturbau für eine wettbewerbsfähige Schweiz

Nur faire Rahmenbedingungen garantieren einen funktionierenden Markt. Einen Markt, auf dem fair gespielt wird, braucht es gerade auch beim Infrastrukturbau, denn er ist für die gesamte Volkswirtschaft von grosser Bedeutung.

Urs Hany, Präsident des Fachverbands Infra

«Einen recht schönen guten Morgen, edler Marktvogt!» So wurde im Mittelalter der oberste, von Gott berufene Hüter des Marktgeschehens und des Wettbewerbs begrüsst. Streng und gerecht musste er sein, der edle Marktvogt. Er stellte sicher, dass der Handel rechtens vonstattenging. Wer aber gegen seine Regeln verstiess, musste mit einer Strafe rechnen: je nach Vergehen hatte er mit seinem Geld oder gar seinem Kopf zu büssen. Heute werden Marktregeln nicht mehr ganz so brachial durchgesetzt. Und längst gehören die Zeiten der Vergangenheit an, als Märkte ausschliesslich auf den Plätzen und in den Gassen der Städte abgehalten wurden. Doch nach wie vor sind Märkte das Zentrum der Gesellschaft. Der Wettbewerb beflügelt Unternehmer, treibt sie an und bringt sie vorwärts. Die aufstrebenden Städte des Mittelalters standen miteinander im Wettbewerb. Jede wollte innerhalb ihrer Stadtmauer den grössten und reichhaltigsten Markt haben. Eine wichtige Voraussetzung dafür waren gute Anbindungen an die Verkehrswege. Nicht von ungefähr entwickelten sich die grössten Städte an wichtigen Transitrouten an Seen und Flüssen. Die Stadt Luzern ist dafür ein gutes Beispiel. Heute ist es nicht viel anders. Will eine Stadt, ein Kanton oder ein Land wettbewerbsfähig sein, spielt die Erreichbarkeit zu Land, zu Wasser und in der Luft eine entscheidende Rolle.

Gute Verkehrsinfrastrukturen sind nämlich die Voraussetzung dafür, dass Personen und Güter sicher und pünktlich ihre Ziele erreichen und Strom oder Informationen blitzschnell dort zur Verfügung stehen, wo sie gebraucht werden. Unsere Infrastrukturen erfüllen diese Aufgabe gut und tragen damit wesentlich dazu bei, dass die Schweiz zu den wettbewerbsfähigsten Ländern überhaupt zählt. Doch damit das so bleibt, braucht es das nötige Engagement für den Unterhalt und den Ausbau der bestehenden Infrastrukturen.

Infrastrukturen sind rentable Wertanlagen Wie es sich für die Städte des Mittelalters lohnte, dafür zu sorgen, dass auf ihrem Markt gute Bedingungen herrschten, so lohnt es sich heute, in Infrastrukturbauten zu investieren. Dieser Nutzen ist durchaus wörtlich zu nehmen, wie eine Untersuchung der Konjunkturforschungsstelle KOF der ETH Zürich im Auftrag der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektoren zeigte. Die Studie der KOF wies nämlich ein positiver Zusammenhang zwischen den Ausgaben der öffentlichen Hand in Transport- und Kommunikationsinfrastrukturen und dem Wirtschaftswachstum nach. Aus dem vom Bund investierten Kapital lässt sich eine volkswirtschaftliche Rentabilität von rund 12 % ableiten. Damit hat der Kapitalstock der

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ÖKOLOGIE


Wettbewerbsfähiger Infrastrukturbau für eine wettbewerbsfähige Schweiz

Verkehrsinfrastrukturen eine deutlich höhere Rentabilität als viele andere Anlageformen. Mit anderen Worten: In Infrastrukturen investieren, lohnt sich. Wer Geld anlegt, ist gut beraten, dabei strategisch überlegt und zielgerichtet vorzugehen. Ein ausgezeichnetes Instrument, um nachhaltig und richtig in die Eisenbahninfrastrukturen zu investieren, hat sich das Schweizer Volk vor einem knappen Jahr gleich selber gegeben. Dank dem Ja der Stimmbürger zu FABI, der Vorlage zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur, kann der Bund in den nächsten 12 Jahren Projekte im Bahnnetz im Umfang von 6.4 Milliarden Franken realisieren. Damit sollen das bestehende Schienennetz besser unterhalten, wichtige Engpässe beseitigt und die Verkehrsleistung innerhalb der Städte und Agglomerationen sowie im nationalen Güterverkehr merklich verbessert werden. Neu steht der Bahn zudem ein unbefristeter Bahninfrastrukturfonds (BIF) zur Verfügung.

Umsatzentwicklung im Hoch- und Tiefbau in Mio. CHF nominal 12 000 10 000 8000

Lösungen für Strassen- und Stromnetz Was bei der Bahn also schon Realität ist, fehlt vorderhand noch beim bedeutendsten Verkehrsträger – der Strasse. Doch soll sich dies nach dem Willen des Bundesrates mit einem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds bald ändern. Eine langfristig verlässliche finanzielle Basis für die Strasse ist dringend nötig. Doch bis es soweit ist, wird sich zuerst die Politik darüber den Kopf zerbrechen und am Schluss das Stimmvolk seinen Segen dazugeben müssen. Das fehlende Geld einfach der allgemeinen Bundeskasse zu entnehmen, wird meiner Meinung nach eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nicht goutieren. In ihrer letzten Session debattierte der Nationalrat sehr intensiv über die Energiestrategie 2050. Die Diskussion hat klar gezeigt, dass die Energiewende trotz Vorbehalte und Unsicherheiten kommen wird. Die Wirtschaft hat bereits den Weg zur Wende eingeschlagen. Die veränderten Bedürfnisse einer neuartigen Energienutzung, -produktion und -versorgung machen andere Netzinfrastrukturen nötig. Mit den richtigen Rahmenbedingungen – Planungssicherheit dank langfristig und verlässlich definierten Zielen sowie einem pragmatischen Bewilligungsprozess für Ausbauten – schafft die Schweiz die gesetzten Ziele. Die Schweizer Infrastrukturbauer helfen dabei gerne mit.

Marktzugang für Anbieter und Nachfrager

6000

Q Hochbau 4000

Q Tiefbau 2000

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Quelle: Schweizerischer Baumneisterverband

Der Infrastrukturbau hat, man darf das durchaus sagen, gute Jahre hinter sich. Der jährliche Umsatz des Schweizer Tiefbaus kletterte von 4.2 Milliarden Franken im Jahr 1986 teuerungsbereinigt auf 15.3 Milliarden Franken im Jahr 2013. Das ist eine beachtliche Zunahme, gerade auch im Vergleich zum Hochbau. Seit ein paar Jahren ist der Branchenumsatz im Tiefbau erstmals höher als im Hochbau.

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Wettbewerbsfähiger Infrastrukturbau für eine wettbewerbsfähige Schweiz

Doch während es dem Markt als Ganzes glänzend geht, ächzen die Marktteilnehmer. Hohe Umsätze bedeuten nämlich nicht automatisch höhere Gewinne. Die Preise in der Baubranche, das belegt eine Untersuchung des Schweizerischen Baumeisterverbandes, sind trotz konjunkturellem Steigflug arg unter Druck. So betrug der durchschnittliche Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Jahr 2009 bei den Schweizer Bauunternehmen gerade mal 1.3 % des Umsatzes. Für das langfristige Überleben einer Baufirma wären aber 4 bis 6 % nötig. An dieser Diagnose hat sich in den vergangenen Jahren nichts Grundlegendes verändert. Der Preiskampf im Bauhauptgewerbe bleibt weiterhin sehr intensiv. Die Kunden wollen tiefe Preise und die Baumeister bieten solche an. Bei öffentlichen Bauten freut dies in einem ersten Moment die Steuerzahler. Doch ob die aktuellen Entwicklungen im Infrastrukturbau auch längerfristig günstige Bedingungen für alle Akteure mit sich bringen, darf bezweifelt werden.

Marktfriede im Infrastrukturbau Der mittelalterliche Marktvogt achtete peinlichst darauf, dass der Handel möglichst ohne Zwischenfälle ablief. Er hatte den Marktfrieden zu wahren und griff, falls nötig, mit aller Härte ins Marktgeschehen ein. Wer sich regelwidrig verhielt, zahlte Strafe, wurde an den Pranger gestellt oder hatte gar mit noch Schlimmerem zu rechnen. Wie die Marktvögte von damals führen sich heute im Infrastrukturbau ab und zu die Wettbewerbskommission oder einzelne marktmächtige Bauherren auf. Sie richten darüber, was ein richtiges Marktverhalten ist, strafen ab oder stellen eine Unternehmung an den medialen Pranger. Das Sorge tragen zum Schweizer Infrastrukturbau dürfen wir nicht einzelnen Marktvögten überlassen. Das ist die Aufgabe von uns allen. Für faire Bedingungen und ein gutes Klima müssen Sie sich als Behörde, als Bauherren, als Planer und auch wir als Bauunternehmer einsetzen. Dann ist der Markt nicht etwa weniger intensiv, aber viel weniger destruktiv. Und einen solchen Infrastrukturbau brauchen wir. Denn eine innovative und wettbewerbsfähige Schweiz gibt es nur mit einem fairen, funktionierenden Infrastrukturbau.

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Die kommenden Generationen werden beurteilen, was und wie wir heute bauen. Mit unseren Werken formen wir den Lebensraum der Zukunft. Ă–kologisch, wirtschaftlich und verantwortungsvoll mit System.

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Infrastrukturen im Wandel der Zeit

Wir haben gute Infrastrukturen – dank klugen Investitionen und stetem Unterhalt! Im internationalen Vergleich schneiden wir sogar sehr gut ab.

Bundesrätin Doris Leuthard Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Hohe Qualität und Verfügbarkeit sind zentrale Faktoren für die Standortattraktivität und Lebensqualität unseres Landes. Sie sind allerdings nicht in Zement gegossen: Aufgrund der starken Beanspruchung und des steigenden Alters unserer Infrastrukturen gibt es vielerorts höheren Unterhaltsbedarf und Kapazitätsengpässe. Sowohl im Schienen- und Strassennetz als auch bei den Stromnetzen haben wir Investitionsbedarf. Wenn wir auch kommenden Generationen gute Infrastrukturen sichern wollen, müssen wir heute die Weichen dafür stellen. Das beginnt bei Planung und Projektierung, umfasst die Finanzierung und erfordert eine breite demokratische Abstützung.

Infrastrukturpolitik beruht auf langfristigen Prozessen. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen darum Prioritäten setzen. Notwendiges ist vom Wünschbaren zu unterscheiden. Beim Mitteleinsatz ist Funktionalität statt Perfektionismus angesagt. Beim NAF und bei der Strategie Stromnetze können wir diese Ordnungsrichtlinie umsetzen. Der Einbezug der Bürger bei der Projektierung ist wichtig und auch zielführend. Zu einer Einsprache- und Beschwerden-Demokratie mit jahrelanger Verzögerung darf das aber nicht verkommen.

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Das Stromsystem auf dem Weg in die Zukunft

Zürich und Bern werden auf absehbare Zeit nicht umziehen. Der Zürcher Hauptbahnhof mit seinen enormen Pendlerströmen wird auch 2050 noch am Bahnhofsplatz zu finden sein und nicht plötzlich bei Borkum an der Ostsee oder im italienischen Rovigo. Pierre-Alain Graf CEO der Swissgrid AG

Das Stromsystem unseres Landes steht hingegen im grössten Umbruch, seit 1884 die erste Übertragungsleitung in Betrieb genommen wurde. Die Anforderungen sind gross: Elektrifizierung fossiler Energien, Einführung eines Marktes, Ersatz von zentraler Produktion in der Schweiz durch dezentrale Produktion und grossen Produktionszentren im In- und Ausland, Erneuerung der Netzinfrastrukturen und Anpassung der Infrastruktur an die neuen Sicherheitserfordernisse. Dies sind nur einige der Jahrhundertumwälzungen, die auf das Stromsystem treffen. Durch die Energiewende verschieben sich also nicht nur die technischen Randbedingungen, sondern die gesamte Stromökonomie. Die Stromproduktion wird dabei nicht mehr nur vom aktuellen Verbrauch bestimmt, sondern immer mehr auch von Produktionsquellen, die wetterabhängig produzieren, beispielsweise von der Sonne über Rovigo und dem Wind auf der Ostsee.

Die Herausforderung annehmen Wir sind zum Erfolg verpflichtet. Denn ein starkes Stromsystem ist von nationaler Bedeutung für die Versorgungssicherheit und Volkswirtschaft der Schweiz. Der Ausbau und die Modernisierung der Stromnetze sind zentral, wenn wir die Ziele der Energiestrategie 2050 kosteneffizient erreichen sollen. Nur so können wir die von der Politik angestrebte Evolution der Energiewertschöp-

fungskette und des Energiemix in die Tat umsetzen. Nur so können wir die zügig fortschreitende europäische Marktintegration mitformen und die Netzsicherheit auf dem aktuell sehr hohen Niveau halten. Strom ist ein wesentlicher Standortfaktor für die Volkswirtschaft – der Umbau deshalb ein Muss. Zurückgehalten werden wir jedoch nicht zuletzt durch die Lasten der Vergangenheit. Das Höchstspannungsnetz unseres Landes ist eines der dichtesten der Welt. Zwei Drittel des Schweizer Stromübertragungsnetzes sind über 40 Jahre alt und müssen deshalb bald erneuert werden. Eine zügige Erneuerung bietet auch die Chance, die Infrastrukturen den neuen Situationen im Raum Rechnung zu tragen. Die erforderlichen Anpassungen an den zukünftigen Bedarf sind bedeutend, dringlich und betreffen alle Akteure innerhalb und ausserhalb des Stromsystems. Swissgrid, die Nationale Netzgesellschaft, spielt eine führende Rolle in diesem Prozess. Themen wie Marktöffnung, Digitalisierung, Ausstieg aus der Kernenergie und Integration erneuerbarer Energien sind nur einige Stichworte in diesem Zusammenhang. Mit neuen Ansätzen in Betrieb, Unterhalt, Erneuerung und Ausbau des ihr anvertrauten Schweizer Übertragungsnetzes übernimmt Swissgrid aktiv Verantwortung für die Bewältigung des eingeschlagenen Pfads. Dazu braucht es aber rasche Bewilligungen: Statt heute 12 – 15 Jahre sollte in der Zukunft ein Bewilli-

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gungsverfahren nur noch 6 Jahre dauern, um den nötigen Umbau der Strominfrastruktur fit für die Zukunft zu machen.

An die stolze Vergangenheit anknüpfen

Abbildung 1: Abhängigkeit der Sektoren von der Stromversorgung (Einschätzung und Zahlen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz)

Die Schweiz war seit Ende des 19. Jahrhunderts führend im Bereich Strominfrastrukturen in Europa. Ein grosser Vorteil für den Standort Schweiz! Die grosse Mehrheit des Schweizer Übertragungsnetzes stammt aus den 1950er, 1960er und 1970er Jahren. Mit einer durchschnittlichen technischen Nutzungsdauer von etwa 60 – 80 Jahren und der Altersstruktur des Netzes (rund zwei Drittel der Leitungen sind bereits ungefähr 40 – 60 Jahre alt), bedeutet das, dass wir in den kommenden 20 Jahren rein rechnerisch etwa 4000 Kilometer an bestehenden Infrastrukturen werden erneuern oder ersetzen müssen. Zudem haben sich die regionalen Verhältnisse seit dem Bau der Netze vor knapp 50 Jahren verändert: Städte und Gemeinden sind gewachsen, neue Infrastrukturen wurden gebaut. Diese neuen Verhältnisse müssen bei der Erneuerung der Netze berück-

sichtigt werden. Und schliesslich werden auch die Produktionsverhältnisse ändern, denn die Energiestrategie 2050 des Bundes sieht als Folge des Ausstiegs aus der Kernenergie eine Verschiebung von zentraler zu dezentraler Produktion und vermehrten Importen vor. Doch der Leitungsbau hat sich in den letzten 40 Jahren dramatisch verlangsamt. In den letzten zehn Jahren wurden nur gerade 150 Kilometer ausgebaut, zu wenig, um dieser grossen Erneuerungsaufgaben gerecht zu werden. Wir haben jetzt die Chance (und die Verpflichtung), die Infrastrukturen für die kommenden Generationen zu legen. Diese Chance wollen wir anpacken! Allein dieser Streifblick weist darauf hin, dass in unserem Stromsystem auch unabhängig der Zukunft zahlreiche Kapazitätsengpässe und Verbindungslücken geschlossen werden müssen, um die Versorgungssicherheit in der gesamten Schweiz zu gewährleisten. Das Polster an Kapazität im Übertragungsnetz aus den Pionierjahren unserer Energievergangenheit ist langsam aber sicher aufgezehrt. Swissgrid und ihre zahlreichen Partner in der Stromwirtschaft unternehmen selbstverständlich sämtliche Anstrengungen zur Wartung und Instandhaltung der Netze. Denn Ausfälle können und wollen wir uns nicht leisten! Die Bedeutung einer unterbruchsfreien Stromversorgung ist zu gross für den Standort Schweiz.

Ehrgeizige, aber realistische Ziele setzen Die Energiestrategie 2050 bildet die politische Grundlage für die Zukunft des Schweizer Stromsystems. Ihre ehrgeizigen Energieperspektiven bedeuten tiefgreifende Veränderungen in Bezug auf den Strommarkt und die Ausschöpfung erneuerbarer Energien. Viele Entwicklungen im europäischen Umfeld zeigen in dieselbe Richtung einer

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Das Stromsystem auf dem Weg in die Zukunft

Abbildung 2: Saisonale Verschiebung von Energiemengen

nachhaltigen Stromversorgung. 2005 kamen rund 10 % des deutschen Stroms aus erneuerbarer Produktion, heute ist es rund ein Viertel. Bis 2050 sollen es gar 80 % sein. In anderen europäischen Ländern sieht die Entwicklung gemäss der europäischen Energiestrategie ähnlich aus. In Italien und Spanien wird beispielsweise kräftig in Photovoltaik und Windanlagen investiert. Europaweit sollen gemäss der Energy Roadmap der Europäischen Kommission bis 2050 bis zu 97 % aus erneuerbarer Produktion stammen. Dänemark hat sich gar zum Ziel gesetzt, bis 2050 vollständig unabhängig von fossiler Energie zu werden. Diese neuen Stromquellen müssen technisch und wirtschaftlich ins Stromsystem integriert werden. Die Strategie Stromnetze des Bundesrates schafft die Voraussetzungen für eine angepasste Netzentwicklung in der Schweiz. Neben den internationalen Verschiebungen wird diese in erster Linie die gemäss Szenario des Bundes stagnierende inländische Stromnachfrage berücksichtigen. Der fortschreitende Ersatz fossiler Energieträger

durch Elektrizität, die weitreichende Automatisierung industrieller Produktionsprozesse sowie die zunehmende Elektromobilität und die in der Energiestrategie vorgesehenen Effizienzsteigerungen verändern die Produktions- und Verbrauchsmuster grundlegend. Bis ins Jahr 2020 werden allein in den Schweizer Alpen rund 2100 Megawatt an neuer Kraftwerksleistung gebaut und bis 2035 voraussichtlich nochmals so viel. Diese Leistungssteigerungen können die Versorgungs- und Systemsicherheit erhöhen, lösen aber nicht das Problem von Flaschenhälsen im Transportnetz, denn substanzielle Kraftwerksleistung wird als Folge des Ausstiegs aus der Kernenergie im Mittelland wegfallen. Dass sich dadurch die Stromflüsse im Netz verändern werden, leuchtet ein. Es ist sogar zu befürchten, dass Grosskraftwerke in den Schweizer Alpen ihr Potenzial nicht werden ausschöpfen können, weil der Ausbau der Leitungskapazität nicht Schritt hält. Dazu kommt, dass die neuen erneuerbaren Energien wetterabhängig produzieren und daher bei guter Witterung viel grössere Leistungen transportiert werden müssen. Windkraftwerke müssen rund fünfmal, Photovoltaikanlagen sogar rund achtmal so viel Leistung aufweisen als ein konventionelles Kraftwerk, um übers Jahr die gleiche Menge Energie zu produzieren. Photovoltaik produziert bei starkem Sonnenschein, also insbesondere im Sommer um die Mittagszeit so viel Strom, dass dieser gar nicht vollständig verbraucht werden kann, es herrscht also Stromüberschuss. Im Winter, wenn die Tage kürzer sind und der Einstrahlungswinkel der Sonne weniger steil ist, produzieren die Panels nur einen Bruchteil ihrer nominalen Leistung. Wenn es gelingt, den Überschuss im Sommer zu speichern, um ihn im Winter zu verbrauchen, so kann sogar weitgehend auf fossile Produktion im Winter verzichtet werden. Vor allem diese längerfristige Speiche-

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Das Stromsystem auf dem Weg in die Zukunft

rung grosser Energiemengen ist dezentral nicht möglich und muss deshalb auf der Ebene des Übertragungsnetzes geschehen. Das Netz ist deshalb der Schlüssel in der Entwicklung zum Stromsystem der Zukunft – an ihm führt kein Weg vorbei.

Die Chancen unserer Stromzukunft nutzen

Abbildung 3: Entkopplung von Verbrauch und Produktion

Auch aus diesem Grund rückt die Schweiz, eines der wichtigsten europäischen Stromtransitländer, noch stärker ins Zentrum. Rund 18 % des kontinental-europäischen Stromaustauschs fliessen bereits heute durch die Netze von Swissgrid. Dieser Anteil wird zwangsläufig rasant zunehmen, wenn die Stromproduktion künftig vermehrt witterungs- statt verbrauchsabhängig wird und daher an den topographisch und klimatisch geeignetsten Standorten stattfindet – und nicht dort, wo die Verbraucher leben und arbeiten. Die geplanten Stromautobahnen des europäischen «Supergrids» werden auch die Schweiz betreffen, wenn immer grössere

Mengen Elektrizität über immer längere Distanzen von gigantischen Offshore-Windparks im Norden sowie aus Photovoltaikparks im Mittelmeerraum zu den Konsumenten transportiert und teilweise zeitlich zwischengespeichert werden müssen. Der grenzüberschreitende Stromhandel und die länderübergreifende Gesamtsystemoptimierung werden mittelfristig signifikant an Wichtigkeit gewinnen. Die Einbindung in den gemeinsamen europäischen Strombinnenmarkt gewinnt folgerichtig auch für unser nationales Stromsystem zunehmend an Bedeutung. Durch die zentrale Lage unserer Stromwirtschaft auf dem Kontinent und die einzigartige Topographie ist die Schweiz eine bedeutende Stromdrehscheibe in Europa. Die Speicherseen des Landes sind nicht nur von grossem Wert für die eigene Versorgungssicherheit, sondern bieten auch gesuchte Regelenergie für unsere Nachbarn, um die Stabilität ihrer Netze zu sichern: hier können sie überschüssige Energie speichern und bei Dunkelheit oder Flaute wieder abholen. Diese steigenden Anforderungen an die Kapazität und Anpassungsfähigkeit der Netze bei ständig wechselnden Stromflüssen machen die Modernisierung und den Ausbau ungenügender Verbindungen dringend notwendig. Swissgrid geht davon aus, dass bis 2025 nicht weniger als 600 Kilometer des Schweizer Übertragungsnetzes auf den neusten Stand gebracht beziehungsweise verstärkt oder neu erstellt werden müssen, um die Versorgungssicherheit des Landes zu gewährleisten – das ist fast so lang wie die Autobahnen A1 und A2 zusammen. Gemäss den aktuellen Berechnungen ist aber davon auszugehen, dass dies fast vollständig auf bestehenden Trassen passieren kann, und nur wenige Leitungen auf der grünen Wiese neu erstellt werden müssen.

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Im Netz von morgen werden auch die Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien voll ausgeschöpft. Swissgrid und ihre europäischen Partner verfolgen dies mit grossen Investitionen in intelligente Netze, sogenannte «Smart Grids», die Informationen in Echtzeit austauschen und flexibel reagieren können. Sie ermöglichen den dezentralen Lastenausgleich, der das Potenzial neuer Energiequellen konsequent erschliessen und deren Schwächen zuverlässig ausgleichen lässt. Es wird folgegemäss eine fundamentaler Wandel in Richtung Digitalisierung stattfinden müssen. Das zukünftige Stromsystem wird bedeutend vernetzter, intelligenter und dynamischer. Davon profitiert schlussendlich nicht nur die Versorgungssicherheit. Es hilft unserer Stromwirtschaft auch, das System ökonomisch zu betreiben und somit den Standort Schweiz attraktiv zu halten.

Neue Energien freisetzen

Abbildung 4: Je weiter in der Zukunft, desto mehr variieren die Szenarien

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Über die hohen Anforderungen im Netzbetrieb hinaus erschwert die zukünftig zunehmende Volatilität auch eine zuverlässige Netzplanung. Denn Projekte zur Modernisierung und zum Ausbau des Übertragungsnetzes sind nicht nur durch die Lebensdauer der Infrastruktur geprägt. Durch die sehr

lange Vorlaufzeit und unsicheren Bewilligungsverfahren erstreckt sich der Zeithorizont für die Bewertung des volkswirtschaftlichen und technischen Nutzens auf über 80 Jahre – eine schwierige Grundlage, um verlässliche Entscheide zu treffen, insbesondere, an diesem fundamentalen Wendepunkt, an dem wir uns aktuell befinden. Swissgrid geht innerhalb der Gemeinschaft der europäischen Elektrizitäts-Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) mit innovativem Geist voran und engagiert sich in der Entwicklung und Erprobung einer neuen Generation von Werkzeugen zur Netzplanung. Diese versprechen auch bei hoher Unsicherheit bessere Entscheidungsgrundlagen. Basis bilden die Szenarien des Bundes und der ENTSO-E, sowie die Bedürfnisse der Verteilund Kraftwerksbetreiber und der SBB. Im Weiteren fliessen Prognosen zur Produktionsund Verbrauchsentwicklung ein. Mittels Markt- und Netzsimulationen ermitteln die Netzplaner von Swissgrid den künftigen Kraftwerkseinsatz, den Austausch mit dem Ausland und den künftigen Transportbedarf – und zwar für jede einzelne Stunde des Jahres!

Kürzere Wege schaffen Die Agilität unseres Stromsystems ist trotz – oder gerade wegen – des immer breiter werdenden Blicks auf mögliche Zukunftsszenarien unverzichtbar. Doch gerade die langen Vorlaufzeiten bis zum eigentlichen Baustart sind ein äusserst unsteter Startblock für die Investitionen. Die Probleme im Zusammenhang mit der Genehmigungserteilung für Projekte sind vielfältig. Heutige Bewilligungsverfahren sind ineffizient und dauern zu lange – im besten Fall neun bis zwölf Jahre, in Einzelfällen aber auch über 30 Jahre. Einsprachemöglichkeiten sehr spät im Prozess erhöhen das Risiko, dass kurz vor der Baubewilligung noch ein Abbruch oder Neustart von Bau- und Modernisierungsvorhaben


Das Stromsystem auf dem Weg in die Zukunft

droht. Einzelne Teilprojekte können so über Jahrzehnte verzögert werden und als schwächstes Glied das gesamte System lähmen. Wenn es uns gelingt, diese Vorlaufzeit signifikant zu reduzieren, gewinnen wir an Planungssicherheit. Der Widerstand der betroffenen Parteien liegt wie bei vielen Infrastrukturprojekten meist in einem Konflikt zwischen der Betrachtungsweise Einzelner und dem Interesse der Allgemeinheit. Der sehr grosse Ermessensspielraum der Instanzen sowie die Tatsache, dass alle Akteure auf der Basis vieler Annahmen entscheiden müssen, erhöhen die Komplexität und damit die Unsicherheit zusätzlich.

Nationale Zusammenarbeit intensivieren Die Kommunikation mit den Anspruchsgruppen ist sehr wichtig. Swissgrid bezieht die vom Netzausbau betroffenen Gruppen frühzeitig in den Prozess ein. Neben den wichtigen direkten Gesprächen und Begehungen im Gelände gehören auch Informationsveranstaltungen mit Experten sowie eine detaillierte Information via Website und Social Media zu den bewährten Mitteln. Verbesserungsbedarf hat Swissgrid in der Zusammenarbeit sämtlicher betroffenen nationalen Infrastrukturen und Akteure erkannt. Die Nationale Netzgesellschaft engagiert sich deshalb für eine bessere Abstimmung über die Ebenen hinweg und ist offen für neue Wege der Zusammenarbeit. Angesichts dieser Herausforderungen nutzen Swissgrid und ihre Partner jede Möglichkeit, das Netz wo möglich ohne Bauprojekte zu verstärken. Das bedeutet, dass zunächst das Netz planerisch optimiert (z.B. mittels Spannungserhöhungen), dann verstärkt (z.B. durch dickere Leiterseile) und erst dann ausgebaut wird, wenn diese Massnahmen nicht ausreichen. Die Netzplanung zeigt, dass nur

in Ausnahmefällen neue Leitungen auf der «grünen Wiese» nötig sind. Diese Anstrengungen können jedoch die fehlende Rechtssicherheit nicht wettmachen. Bleibt das Verfahrenstempo auf dem aktuellen Stand, sind die heute als dringend notwendig eingestuften Ausbauprojekte sehr wahrscheinlich nicht rechtzeitig beendet.

Einen guten Draht zur Zukunft spannen Die Zukunft ist unsicher, aber sie ist mit Sicherheit elektrisch. Ein leistungsfähiges Übertragungsnetz ist die Basis eines effizienten Schweizer Stromsystems. Ehrgeizige und wichtige Ziele leiten Swissgrid in der Planung der Zukunft. Die Integration im europäischen Strombinnenmarkt ist zentral für unsere Volkswirtschaft, sowohl als Wertschöpfungsquelle wie auch als Garant der Versorgungssicherheit. Die Übertragungs- und Verteilnetze müssen dazu innovativer und intelligenter werden. Nur so werden sie in der Lage sein, den aus erneuerbaren Energieträgern erzeugten Strom zuverlässig zu transportieren und die von der Natur diktierten Schwankungen auszugleichen. Damit die Energiewende erfolgreich angepackt und umgesetzt werden kann, ist der Einsatz der Bevölkerung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und der gesamten Energiebranche gefragt. Swissgrid setzt alles daran, den Umbau des Übertragungsnetzes für die Realisierung der neuen Energiestrategie mit ihren Partnern voranzutreiben.

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Ausgliederung der Nationalstrassen?

In Österreich baut, unterhält und betreibt die ASFINAG rund 2200 Kilometer Strassen und ist dabei in allen Bereichen erstaunlich erfolgreich. Eine solche Gesellschaft könnte auch für die Schweiz grosse Vorteile bringen.

Dr. Klaus Schierhackl Vorstandsdirektor der ASFINAG Autobahnenund SchnellstrassenFinanzierungsAktiengesellschaft, Wien

Abbildung 1: Fiktive Schuldentilgungsdauer

Die Autobahnen- und Schnellstrassen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, kurz ASFINAG, wurde 1982 als Finanzierungsgesellschaft gegründet. Im Jahr 1997 erhielt sie durch einen Fruchtgenussvertrag mit dem Bund wesentlich erweiterte Aufgaben und ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit. Die ASFINAG besitzt seither das zeitlich unbegrenzte Fruchtgenussrecht an den im Eigentum des Bundes stehenden Grundstücken und Anlagen des hochrangigen Bundesstrassennetzes. Damit ist die ASFINAG berechtigt, Mauten von allen Kunden des Netzes zu erheben und auch sonstige Leistungen des Autobahnnetzes zu veräussern.

Die ASFINAG erhält keinerlei Zuschüsse, sondern wirtschaftet ausschliesslich mit den Einnahmen aus LKW-Maut und Vignetten. Die Veröffentlichung der Bilanz 2013 zeigt einmal mehr die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens. Das dritte Jahr in Folge wurden Schulden abgebaut – in Summe 220 Millionen Euro. 2013 erwirtschaftete die ASFINAG einen Überschuss von 471 Millionen Euro. Die ASFINAG denkt aber auch an morgen. Alle Mauteinnahmen werden wieder für den Betrieb und für die Weiterentwicklung des Streckennetzes verwendet. Das Autobahnen- und Schnellstrassennetz der ASFINAG umfasst derzeit eine Streckenlänge von rund 2180 Kilometern. Entsprechend umfangreich ist das Aufgabengebiet des Unternehmens. Es reicht vom Betrieb und der Erhaltung des Bestandsnetzes über die Planung und den Bau neuer Streckenabschnitte bis hin zur Einhebung der Mauten und der Entwicklung telematischer Dienste. Im Zentrum steht dabei immer der Kunde: Die ASFINAG will mehr Verkehrssicherheit, weniger Staus und mehr Lebensqualität für die Menschen entlang der Strecke. Kunden der ASFINAG sollen Autobahnen und Schnellstrassen jederzeit bestmöglich nutzen können. Deshalb investiert die ASFINAG unter anderem in Baustellenkoordination, 24 Stunden-Kundenservice, modernste Verkehrsinformationssysteme sowie Forschung und Entwicklung.

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Ausgliederung der Nationalstrassen?

ASFINAG Mission – Verlässlichkeit auf allen Wegen Die ASFINAG ist ein kundenfinanzierter und wirtschaftlich agierender Betreiber und Errichter von Autobahnen und Schnellstrassen. Wir bieten unseren Kunden ein verkehrssicher ausgebautes und gut serviciertes Netz mit hoher Verfügbarkeit und benutzerfreundliche Mautsysteme. Wir arbeiten im Einklang mit unserer wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung und stärken den Wirtschaftsstandort Österreich.

ASFINAG Vision 2020 – Dienstleister auf hohem Niveau Die ASFINAG zählt im europäischen Vergleich zu den führenden Autobahnbetreibern mit den Schwerpunkten: • Verfügbarkeit • Verkehrssteuerung • Verkehrsinformation • Verkehrssicherheit • Technologische Neuerungen

Abbildung 2: Factsheet

Wir agieren international und vernetzen uns mit dem öffentlichen Verkehr. Wesentlicher Bestandteil der Strategie der ASFINAG ist das Bekenntnis zu nachhaltiger Unternehmensführung und gesellschaftlicher Verantwortung. Ebenso das Bekenntnis, technologische Neuerungen aktiv zu verfolgen und, wo sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar, rasch einzusetzen. Ziel ist es, die Fahrt auf unserem Netz so angenehm wie möglich zu gestalten. Innovative Technik – vom Winterdienst bis zur Tunnelsteuerung – ist dabei unerlässlich.

Abbildung 3: Die Unternehmensstruktur der ASFINAG

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Abbildung 5: Das Streckennetz der ASFINAG

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Ausgliederung der Nationalstrassen?

Die ASFINAG handelt als wirtschaftlich verantwortungsvoller Autobahnbetreiber. Wir sind überzeugt davon, dass eine modern und nachhaltig ausgebaute Infrastruktur entscheidend ist, sowohl für die Mobilitätsbedürfnisse jedes Einzelnen als auch für den Wirtschaftsstandort Österreich. Mit dem Einsatz neuer Technologien und Innovationen wollen wir Österreichs Autobahnen und Schnellstrassen zu den sichersten in Europa machen – im Interesse unserer Kunden und zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes.

Vorteile der ASFINAG Im Gegensatz zur Verwaltung der Vergangenheit besteht der grosse Vorteil der ASFINAG darin, dass die Mauteinnahmen direkt für den Betrieb, den Unterhalt und die Weiterentwicklung des Streckennetzes eingesetzt werden können. Die Autofahrerinnen und Autofahrer merken, dass die von ihnen bezahlten Mauten im Dienste der Mobilität verwendet werden. Die Industrie schätzt an dieser Lösung, dass ein über viele Jahre konstantes und planbares Budget für bauliche Instandsetzungen und Neubauten vorhanden ist. Darüber hinaus stellt die Konstruktion als eine Gesellschaft sicher, dass der Kundensicht ausreichend Beachtung geschenkt wird. Zudem besteht die Chance,

dass aufgrund des 100 %-igen Eigentums der Republik Österreich auch öffentliche Interessen die Entscheidungen des Managements beeinflussen, aber dennoch die betriebswirtschaftliche Orientierung und Ausrichtung im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit vorherrscht. Nach 17 Jahren Erfahrung bei der ASFINAG, die letzten 7 Jahre davon als Vorstand, bin ich überzeugt, dass ein derart guter Ausbau der Autobahnen- und Schnellstrassen-Infrastruktur in Österreich ohne die Etablierung der ASFINAG als verantwortliche Gesellschaft des Bundes nicht möglich gewesen wäre. Ein grosser Vorteil besteht darin, dass Entscheidungen bezüglich Neubauten und Erweiterungen ausschliesslich auf inhaltliche Notwendigkeiten fokussiert werden können und die lokalpolitischen Begehrlichkeiten auf ein normales Mass begrenzt bleiben. Die Etablierung einer Strassengesellschaft, die wie ein kommunizierendes Gefäss arbeitet und jährlich positive Ergebnisse erwirtschaften muss, ist sicher ein merklicher Schritt nach vorne, der sowohl den Kunden des Schweizer Strassennetzes wie auch der öffentlichen Verwaltung zugutekommen würde.

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Bauherren und Unternehmen im Fadenkreuz der WEKO

Die Baubranche ist in den vergangenen Jahren verstärkt in den Fokus der Wettbewerbsbehörden geraten. Hausdurchsuchungen der Wettbewerbskommission (WEKO) und Millionenbussen gegen Bauunternehmen drohen auch 2015. Ausgelöst werden die Untersuchungen der WEKO oft durch Whistleblower und Kronzeugen. Prof. Dr. Patrick Krauskopf Leiter des Zentrums für Wettbewerbs- und Handelsrecht der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW

I. Einleitung Im Fadenkreuz der WEKO stehen alle Baubeteiligten: a) Unternehmen und Kartelle. Der Alptraum für die beteiligten Bauunternehmen geht weiter, wenn der geschädigte Bauherr Schadenersatz von den Kartellisten verlangt. b) Bauherren und Nachfragemacht. Ausschreibungsunterlagen und Werkverträge, welche Rechte und Pflichten einseitig zu Lasten der Bauunternehmen vorsehen, sind unzulässig und können Bussgelder für die private oder öffentliche Bauherrschaft nach sich ziehen. Der nachfolgende Beitrag geht auf die aktuellen wettbewerbsrechtlichen Herausforderungen für die Baubranche ein: Zunächst werden die Kooperationen zwischen Bauunternehmen und die Rolle von Bauverbänden aufgezeigt. Thematisiert wird dabei auch die kartellrechtliche Beanstandung von ARGE (II). Anschliessend wird auf die Nachfragemacht der öffentlichen Hand als Vergabestelle und die Verhaltensgrundsätze zum Schutz der Bauunternehmen eingegangen (III). Schliesslich werden die Rechte und Pflichten von Bauunternehmen bei der Kooperation mit der WEKO dargelegt (IV), bevor die Voraussetzungen einer wirkungsvollen Compliance zur Verhinderung von Millionenbussen und Gefängnis erläutert werden (V).

II. Kooperationen zwischen Bauunternehmen A. Arbeitsgemeinschaften (ARGE). Bei ARGE kooperieren mehrere Unternehmen im Hinblick auf die gemeinsame Ausführung eines Projekts.1 Unternehmen können nämlich vereinbaren, in einem Vergabeverfahren eine gemeinsame Offerte einzureichen. Dadurch wird ein weiterer Mitbewerber in die Lage versetzt, an einem Vergabeverfahren überhaupt teilzunehmen. Die ARGE-Partner sprechen sich dabei oft über verschiedene Wettbewerbsparameter ab. Zu einer typischen ARGE gehören Vereinbarungen über Preise, Gebiete und Mengen.2 a) KMU-ARGE. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) haben bisweilen allein keine Chance, die geforderten Nachweise zu erbringen und die Risiken von grösseren Projekten zu tragen. Durch die Möglichkeit der ARGE-Bildung können sie gemeinsam als Konkurrent agieren und somit den Wettbewerb verstärken. b) Grossunternehmen und KMU. Es schliessen sich aber auch grosse Bauunternehmen zu Arbeitsgemeinschaften zusammen, bald untereinander, bald mit kleineren, lokal gut verankerten Unternehmen, insbesondere für spezialisierte Teilprojekte. In der Praxis haben sich zwei Haupterscheinungsformen von ARGE herausgebildet:

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Bauherren und Unternehmen im Fadenkreuz der WEKO

a) Stille ARGE. Bei einer stillen ARGE übernimmt eine Gesellschaft die Federführung und tritt als alleinige Vertragspartei gegen aussen auf. b) Offene ARGE. Demgegenüber hat der Auftraggeber bei einer offenen ARGE Kenntnis von der geplanten Zusammenarbeit im Rahmen der ARGE. Dabei sind alle ARGE-Partner im Verhältnis zum Bauherrn Vertragsparteien. B. Submissionsabreden Nach Art. 5 Abs. 3 KG sind grundsätzlich folgende Abreden zwischen Wettbewerbern besonders schädlich (sog. «hard-core» Abreden): (a) direkte oder indirekte Festsetzung von Preisen, (b) Einschränkung von Produktions-, Bezugs- oder Liefermengen, (c) Aufteilung von Märkten nach Gebieten oder Geschäftspartnern. Aus der Praxis der Wettbewerbsbehörden sind zwei (Haupt-) Erscheinungsformen von Abreden in der Baubranche zu unterscheiden: 3

1. Direkte Abreden Die Konkurrenten stehen bei dieser Form der Abrede in direktem Kontakt (Treffen, Telefonate, Briefe/E-Mails etc.) und treffen Vereinbarungen über die Zuteilung von Aufträgen, einzureichende Offerten mit Preisangaben etc. Schutz(-nahme) bezeichnet ein Verhalten, durch welches die Anbieter denjenigen Anbieter schützen, welcher den Submissionsauftrag erhalten soll. Die Offerten werden in der Folge so gestaltet (z.B. mittels Preis), dass das vorbestimmte Unternehmen den Zuschlag erhält. Eine Stützofferte bezeichnet eine Offerte, welche den geschützten Anbieter schützen soll. Sie wird daher nur zum Schein eingereicht und hat den Zweck, den Zuschlag zu steuern. Zum Teil verzichten Konkurrenten auch ganz auf die Einreichung einer Offerte.

2. Indirekte Abreden Der Austausch von Informationen über wettbewerbsrelevante Parameter kann ebenfalls eine unzulässige Wettbewerbsabrede darstellen, sofern dadurch eine Wettbewerbsbeeinträchtigung bezweckt wird. Die WEKO begründet dies damit, dass die beteiligten Unternehmen Einblick in Daten gewährten, welche üblicherweise als Geschäftsgeheimnisse behandelt werden und strategisch bedeutsam, mithin geeignet sind den Wettbewerb zu beeinträchtigen. In Bezug auf indirekte Abreden bzw. Informationsaustausch wurde die Rolle von Verbänden in der Baubranche untersucht. Die WEKO hat innerhalb kürzester Zeit diverse Plattformen von Bauverbänden «geschlossen», welche den Austausch von Informationen bzgl. Offerten, Auslastung und Projekten ermöglichten.6 C. Abgrenzung und Rechtfertigung Ob eine Kooperation erlaubt ist (z.B. ARGE) oder nicht (z.B. Submissionskartell) ist, beurteilt sich danach, ob Gründe der wirtschaftlichen Effizienz vorliegen. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen Rechtfertigungsgründen.

1. Gesetzliche Rechtfertigungsgründe Als gesetzliche Rechtfertigungsgründe kommen wirtschaftliche und politische Rechtfertigungsgründe in Betracht: a) Wirtschaftliche Rechtfertigungsgründe umfassen volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Rechtfertigungsgründe: • Volkswirtschaftliche Rechtfertigungsgründe beruhen auf einer Abwägung von wettbewerbssteigernden und wettbewerbseinschränkenden Wirkungen auf die Volkswirtschaft. Überwiegen bei der Abwägung die wettbewerbssteigernden Wirkungen (insb. Effizienzgewinne) kann eine wettbewerbswidrige Abrede oder sonstiges wettbewerbswidriges Verhalten gerechtfertigt sein.7

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Bauherren und Unternehmen im Fadenkreuz der WEKO

Betriebswirtschaftliche Rechtfertigungsgründe beziehen sich auf Umstände, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendig sind, sowie auf Sachzwänge, auf die sich ein sich wettbewerbswidrig verhaltendes Unternehmen berufen kann.8 b) Politische Rechtfertigungsgründe beruhen auf ausserwettbewerblichen Motiven (z.B. kultur-, bildungs-, energie-, umwelt- oder sozialpolitische Anliegen 9).10 Eine Abwägung von Wirkungen ist somit weder nötig noch angebracht. ARGE können regelmässig durch gesetzliche Effizienzgründe gerechtfertigt werden. Schwierigkeiten ergeben sich lediglich in Ausnahmefällen: • Grossunternehmen, die sich (z.B. zur Reduktion von Klumpenrisiken) mit anderen zusammenschliessen, werden einen schweren Stand haben, da sie diese Rechtfertigung nur ausnahmsweise geltend machen könnten. •

2. Übergesetzliche Rechtfertigungsgründe Die übergesetzlichen Rechtfertigungsgründe sind entweder gar nicht gesetzlich geregelt oder finden sich ausserhalb des Kartellgesetzes (z.B. in einem anderen Bundesgesetz).11 In der Praxis werden hohe Anforderungen an die übergesetzlichen Rechtfertigungsgründe gestellt: a) Notwehr (z.B. gemeinsam beschlossene Einstellung von Lieferungen an ein Unternehmen, welches sich nicht gesetzeskonform verhält). b) Notstand (z.B. eine von Unternehmen unverschuldete Krise in einer bestimmten Branche). c) Höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Naturkatastrophen etc.).12 D. Leitfaden für die Praxis Die WEKO hat sich verschiedentlich dahingehend geäussert, dass sie ARGE grund-

sätzlich positiv gegenübersteht.13 Gemäss WEKO-Praxis gilt dieser Grundsatz jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Nach Auffassung der WEKO müssen ARGE grundsätzlich offen und notwendig sein, um ein Projekt überhaupt realisieren zu können oder nicht. Diese Kriterien reichen allerdings nicht aus, um eine konkrete Prüfung der Zulässigkeit im Einzelfall vorzunehmen: a) Wenn Unternehmen eine ARGE bilden, weil sie ein bestimmtes Projekt nur gemeinsam realisieren können, stellt die ARGE aus wettbewerbsrechtlicher Sicht kein Problem dar. b) Hingegen bestehen wettbewerbsrechtliche Bedenken, wenn die beteiligten Unternehmen das Projekt auch individuell realisieren könnten und daher eine ARGE nicht notwendig wäre.14 In Ausnahmefällen kann die Bildung einer ARGE auch in dieser Konstellation zulässig sein, vorausgesetzt sie führt zu erheblichen Effizienzgewinnen und ermöglicht so eine bessere und günstigere Offerte der Beteiligten.

III. Nachfragemacht der öffentlichen Hand A. Marktbeherrschende Stellung Das Kartellgesetz (KG) gilt gemäss Art. 2 Abs. 1 KG auch für Unternehmen des öffentlichen Rechts. Massgeblich ist, ob die in Frage stehende Organisation unternehmerisch tätig ist, d.h. als Anbieter oder Nachfrager von Gütern und Dienstleistungen am Wirtschaftsprozess teilnimmt. Für die Beurteilung der Marktstellung eines Anbieters oder Nachfragers auf einem bestimmten Markt, ist die Abgrenzung des relevanten Marktes von eminenter Bedeutung. Die Marktabgrenzung erfolgt dabei in analoger Anwendung von Art. 11 Abs. 3 lit. a und b VKU: es wird ein sachlich15, räumlich16 und zeitlich17 relevanter Markt abgegrenzt.

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Bauherren und Unternehmen im Fadenkreuz der WEKO

Der relevante Markt im Vergabeverfahren ist nach gängiger Praxis der WEKO folgendermassen abzugrenzen: a) Sachliche Marktabgrenzung: Ein konkretes ausgeschriebenes Projekt, z.B. der Bau eines Tunnels oder einer Strasse, ist aus Sicht der Bauunternehmen nicht ohne weiteres substituierbar durch ein anderes Projekt. Folglich bildet oft jedes ausgeschrieben Projekt einen eigenen sachlich relevanten Markt. b) Räumliche Marktabgrenzung: Ein Bauunternehmen kann nicht Projekte in beliebiger Entfernung bearbeiten. Der Transport von Baumaterial und Arbeitskräften ist teuer und schlägt sich schliesslich in einer höheren Offerte nieder, was ein Nachteil zu geographisch näher gelegenen Anbietern darstellt. Folglich werden die Märkte i.d.R. regional (kantonal) abgegrenzt. c) Zeitliche Marktabgrenzung: Ein konkretes ausgeschriebenes Projekt (mit den definierten Anforderungen und Eigenschaften) wird vom Zeitpunkt der Publikation der Ausschreibung bis zur Vergabe bzw. bis zum Vertragsabschluss mit einem bestimmten Anbieter nachgefragt. Es steht danach nicht mehr «zur Verfügung» und ist daher zeitlich begrenzt. Folglich bildet der Zeitraum zwischen Publikation der Ausschreibung bis zur Vergabe den zeitlich relevanten Markt. Nachfragemacht der Vergabestelle bedeutet, dass sich eine Vergabestelle auf dem Markt, für den sie eine Beschaffung tätigt, in wesentlichem Umfang unabhängig von den Anbietern verhalten kann und damit als Nachfragerin marktbeherrschend ist. Charakteristisch für die marktbeherrschende Position der öffentlichen Hand sind zwei Faktoren: a) Substituierbarkeit: Die Anbieter verfügen über keine wirtschaftlich zumutbare Alternativen. Es fehlt an der Substituierbarkeit von Absatzkanälen.

b) Volumen. Grössere Infrastrukturprojekte werden fast ausschliesslich von der öffentlichen Hand vergeben. B. Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung Die öffentliche Hand hat den Auftrag, in den Verhandlungen mit der Bauwirtschaft das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis anzustreben. Der Staat kann über das Ziel des haushälterischen Umgangs mit Steuergeldern hinausschiessen, wenn er Bauunternehmen unangemessene Konditionen auferlegt und damit seine Nachfragemacht missbraucht. Das Kartellgesetz verbietet nachfragemächtigen Vergabestellen, ihre Marktmacht gegenüber Bauunternehmen zu missbrauchen. Art. 7 KG enthält eine nicht abschliessende Auflistung von Verhaltensweisen, welche einen unzulässigen Marktmachtmissbrauch darstellen. Darunter fallen u.a. folgende Verhaltensweisen: 18 • Die Verweigerung von Geschäftsbeziehungen (z.B. eine Liefer- oder Bezugssperre gegenüber bestimmten Bauunternehmen). • Die Diskriminierung von Handelspartnern bei Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen (z.B. unterschiedliche Behandlung von Offerten durch die Vergabestelle). • Die Erzwingung unangemessener Preise oder sonstiger unangemessener Geschäftsbedingungen (z.B. Einforderung von Preisnachlässen gegenüber Bauunternehmen). C. Leitfaden für die Praxis Die Nachfragemacht von Vergabestellen darf nicht zum Nachteil von Bauunternehmen missbraucht werden. Die öffentliche Hand ist an die rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien und die Grundsätze der Beschaffungsordnung wie Transparenz und Gleichbehandlung gebunden. Massstab für die Beurteilung des Missbrauchs ist das dispositive Gesetzesrecht.

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Bauherren und Unternehmen im Fadenkreuz der WEKO

Das Abweichen davon zu Lasten der Unternehmen kann Anhaltspunkte für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung enthalten.

IV. Kooperation (Kronzeuge) mit der WEKO A. Rechte der Unternehmen Mit der Revision des Kartellgesetzes 2004 wurde das Kronzeugenprogramm (Bonusregelung) ins Kartellgesetz aufgenommen. Sie soll für beteiligte Kartellisten Anreize schaffen, das Kartell den Behörden zu melden. Zugleich soll mit der Bonusregelung die Solidarität unter den Kartellisten reduziert werden. Die Bonusregelung sieht vor, dass Unternehmen, die an einer unzulässigen Abrede beteiligt sind, vollständig oder teilweise von einer Geldbusse befreit werden. Liefern die Kronzeugen überzeugende und stichhaltige Beweismittel, so können sie von einem Kooperationsbonus und grosszügigem Sanktionserlass profitieren. a) Ein vollständiger Sanktionserlass kann nur dem Unternehmen gewährt werden, welches zuerst eine Selbstanzeige einreicht. b) Das zweitmeldende Unternehmen kann lediglich eine Reduktion der Sanktion erreichen. Meldet das Unternehmen den Verstoss unaufgefordert, kann die Reduktion bis zu 80% betragen. B. Pflichten für Unternehmen Die von der Untersuchung betroffenen Unternehmen haben die zur Abklärung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und alle notwendigen Urkunden vorzulegen. Unternehmen, die an einer unzulässigen Abrede beteiligt sind, können vollständig oder teilweise von der Geldbusse befreit werden, wenn sie wesentlich zur Aufdeckung eines Kartells beitragen, ihr unzulässiges Verhalten einstellen und während des gesamten Verfahrens mit der Wettbewerbsbehörde kooperieren.

Ein vollständiger Bussenerlass kommt in Frage, wenn ein gemeldeter Sachverhalt der Wettbewerbsbehörde unbekannt ist oder wenn das Unternehmen bei einem bereits bekannten Sachverhalt entscheidende Beweismittel für ein Kartell liefert. In beiden Fällen sind kumulativ die folgenden Bedingungen zu erfüllen: a) Kein anderes Unternehmen wurde vom anzeigenden zur Teilnahme am Wettbewerbsverstoss gezwungen. Zudem hatte das anzeigende Unternehmen bezüglich des angezeigten Wettbewerbsverstosses nicht die anstiftende oder führende Rolle eingenommen. b) Der Wettbewerbsbehörde werden sämtliche im Einflussbereich des anzeigenden Unternehmens liegenden Informationen und Beweismittel betreffend den angezeigten Wettbewerbsverstoss unaufgefordert vorgelegt. c) Das Unternehmen arbeitet während der gesamten Dauer des Verfahrens ununterbrochen, uneingeschränkt und ohne Verzug mit der Wettbewerbsbehörde zusammen. d) Das Unternehmen stellt seine Beteiligung am Wettbewerbsverstoss spätestens zum Zeitpunkt der Selbstanzeige oder auf erste Anordnung der Wettbewerbsbehörde ein. e) Das Unternehmen reicht eine Selbstanzeige ein. Neben den Pflichten im Rahmen der Bonusregelung haben die Unternehmen auch Hausdurchsuchungen mit umfassenden Durchsuchungskompetenzen zu dulden, welche die WEKO beim Vorliegen klarer Indizien und einer hohen Wahrscheinlichkeit der Beweisauffindung vornehmen kann. C. Leitfaden für die Praxis Die Kooperation mit der WEKO ist sorgfältig zu prüfen, denn die Auswirkungen sind schwer vorauszusehen (u.a. Schadenersatz,

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Bauherren und Unternehmen im Fadenkreuz der WEKO

Reputationsrisiken). Vor, während und nach dem WEKO-Verfahren ist eine (Kartellrechts-) Strategie unerlässlich. Für das betroffene Unternehmen gilt es dabei, ein «360° Assessment» vorzunehmen, welches politische, rechtliche, mediale und wirtschaftliche Kriterien gleichermassen berücksichtigt.

V. Compliance wegen Millionenbussen und Gefängnis A. Ex-ante Massnahmen Die intensivierte Verfolgung von Kartellrechtsverstössen durch Behörden und Zivilkläger führt global zu immer höheren Bussgeldern. Die WEKO sieht eine Sanktionsminderung vor, wenn ein Unternehmen nachweislich ernsthafte Bemühungen unternommen hat, Kartellrechtsverstösse zu verhindern. Der wirksamste Schutz vor den unabsehbaren Folgen eines Kartellrechtsverstosses besteht in der Vorsorge und Kontrolle. Für verantwortungsvolle Bauunternehmer ist ein intelligent strukturiertes und effizient geführtes Compliance-Programm im heutigen wirtschaftlichen Umfeld unerlässlich. Diesbezüglich gibt es bestimmte Massnahmen, welche effizient implementiert werden können. a) Dokumente: Verhaltenskodex, Compliance Reglement und Mission Statement des VR/CEO. b) Prozesse: Schaffung/Ausbau einer Compliance Funktion zur Umsetzung der notwendigen Massnahmen. c) Mitarbeitende: Beratung, Ausbildung und Schulung von Mitarbeitenden in exponierten Tätigkeitsgebieten. B. Ex-post Massnahmen Kam es zu einem Kartellrechtsverstoss, bleibt dem betroffenen Unternehmen nur noch die Möglichkeit, mittels nachträglichem

(ex-post) Compliance Massnahmen den Schaden zu minimieren. Konsequenterweise muss das unzulässige Verhalten sofort eingestellt werden. Fehlbare Personen sind zu identifizieren und aufzuklären, sowie eventuell zu sanktionieren. Letzteres – Sanktionierung einzelner Mitarbeitender – ist sorgfältig zu prüfen, und von jedem Unternehmen im Einzelfall zu entscheiden. Weiter ist zu entscheiden – sofern der Verstoss nicht durch die Behörden aufgedeckt wurde – ob der Verstoss den Behörden gemeldet werden soll. C. Leitfaden für die Praxis Eine effiziente Compliance ist stets auf die Eigenheiten des Bauunternehmens angepasst und (kosten-)optimal auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden abgestellt. Angesichts der enormen Bussgeldrisiken sind Compliance-Kosten gut investiertes Geld. Compliance muss präventiv wirken, indem sie Risiken identifiziert und Bauunternehmen sowie die Bauherrschaft sensibilisiert. Compliance soll aber auch reaktiv die finanziellen Folgen reduzieren.

VI. Fazit und Ausblick Starker Preisdruck. Der hohe Preisdruck unter den Konkurrenten stellt einen Anreiz dar, selber («unter einander») für mehr Transparenz zu sorgen. Dabei können Abreden sowohl in Form von Schutznahme und Stützofferten als auch mittels Informationsaustausch über einen Dritten (Verband, Kunde, Lieferant) vorgenommen werden. Rechtfertigung. Abreden können aber durch Effizienzgründe gerechtfertigt sein. Eine in der Baubranche besonders häufige Form ist die ARGE. Die Abgrenzung, wann eine ARGE zulässig ist und wann nicht, ist aber teilweise unklar und birgt eine gewisse Rechtsunsicherheit für Unternehmen. Diese

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Bauherren und Unternehmen im Fadenkreuz der WEKO

Lücke ist durch einen praxisnahen und leicht verständlichen Leitfaden zu schliessen. Nachfragemacht. Die Nachfragemacht der öffentlichen Hand ist grundsätzlich anerkannt. Ebenso die Tatsache, dass der unterschiedliche Informationsstand zwischen Nachfragern und Anbietern zu einem besonderen Preisdruck in der Baubranche führen kann. Vergabestellen haben sich an die vorgeschriebenen Verfahrensgarantien, die Grundsätze der Vergabeordnung und das Kartellrecht zu halten. Compliance. Vor diesem Hintergrund ist eine effiziente und wirkungsvolle Compliance von grösster Bedeutung.

Sie soll präventiv wirken, kann aber auch reaktiv die Folgen für betroffene Unternehmen reduzieren. Mit massgeschneiderten Compliance Massnahmen können Bauunternehmen dem ständigen «Damokles-Schwert» eines WEKO-Verfahrens wirkungsvoll entgegentreten und Fehlverhalten verhindern.

1 Entscheid der Wettbewerbskommission vom 6. Juli 2009, S. 7/45. 2 B. Denzler, R.I.P ARGE : Gedanken zur laufenden Kartellrechtrevision, BR 2013, S.113 ff. 3 Verfügung der WEKO vom 16. Dezember 2011 betreffend Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Aargau; Verfügung der WEKO vom 22. April 2013 betreffend Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich 4 Vgl. insb. die Verfügung der WEKO vom 16. Dezember 2011 betreffend Wettbewerbsabreden im Strassen- und Tiefbau im Kanton Aargau, S. 10-25. 5 Verfügung der WEKO vom 31. Oktober 2011, Rz. 391 ff. 6 Verfügung der WEKO vom 16. Dezember 2011, Rz. 1102. 7 P. Krauskopf/O. Schaller, in: M. Amstutz/M. Reinert, Kartellgesetz, Basel 2010, KG 5 N 264 ff., 273; R. Groner, Missbrauchsaufsicht über Marktbeherrschende Unternehmen – Quo Vadis?, in: recht 2002, 65, 70. 8 M. Amstutz/B. Carron, in: M. Amstutz/M. Reinert, Kartellgesetz, Basel 2010, KG 7 N 64, 67. 9 Bsp. Buchpreisbindung. 10 M. Meinhardt/F. Prümmer, in: M. Amstutz/M. Reinert, Kartellgesetz, Basel 2010, KG 8 N 20. 11 M. Wagemann, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe im Bussgeldrecht der Europäischen Gemeinschaften, Diss. Heidelberg 1992, 87 ff.; G. Stratenwerth, Schweizerisches Straf-recht, Allgemeiner Teil I: Die Straftat, 4. Aufl., Bern 2011, § 10 N 56 ff.; S. Trechsel/M. Jean-Richard-dit-Bressel, in: S. Trechsel et al., Schweizerisches Strafgesetzbuch, Zürich 2008, StGB 14 N 10 ff. 12 Vgl. M. A. Niggli/C. Riedo, in: M. Amstutz/M. Reinert, Kartellgesetz, Basel 2010, KG 54 N 82; L. Moreillon, in: P. Tercier/C. Bovet, Droit de la concurrence, Basel 2002, vor Art. 54 N 7. 13 Z.B. Frank Stüssi in der Präsentation vom 13.6.2014 bei der Studienvereinigung Kartellrecht (Fazit: «ARGE sind und bleiben kartellrechtlich grundsätzlich zulässig.»), http://www.studienvereinigung-kartellrecht.de/downloads/20140613_stuessi_praesentation.pdf RPW 2013/4, S. 528. 14 Der sachlich relevante Markt umfasst alle Waren und Dienstleistungen, die von der Marktgegenseite (Bauunternehmen) 15 Der sachlich relevante Markt umfasst alle Waren und Dienstleistungen, die von der Marktgegenseite (Bauunternehmen) hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden. 16 Der räumlich relevante Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite (Bauunternehmen), die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen (ausgeschriebene Projekte) nachfragt oder anbietet. 17 Eine zeitliche Abgrenzung ist bei zeitlich beschränkt vorhandenen oder nachgefragten Gütern angebracht, z.B. bei saisonalen Gütern wie Skilift-Billett). 18 Weitere gesetzlich festgehaltene Tatbestände sind: d. die gegen bestimmte Wettbewerber gerichtete Unterbietung von Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen, e. die Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung und f. die an den Abschluss von Verträgen gekoppelte Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen oder erbringen

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Der Kampf um den letzten Boden Das Siedlungswachstum, neue Verkehrsinfrastrukturen und der zunehmende Flächenbedarf für die Befriedigung der Erholungs- und Freizeitbedürfnisse bedrängen das Landwirtschaftsgebiet. Gleichzeitig hat die Sensibilität der Bevölkerung zum Schutz der Produktionsgrundlage Boden zugenommen. Und die Landwirtschaft macht die «Ernährungssouveränität» zum Leitmotiv – mit entsprechendem Flächenbedarf. Der Konflikt um Boden wird grösser und es stellt sich die Frage, wie er sich künftig entschärfen lässt. Dr. Marco Pezzatti Stv. Chef des Amts für Landschaft und Natur des Kantons Zürich

Boden ist eine endliche Ressource. In diesem Punkt besteht Einigkeit zwischen Wirtschaft, Raumplanung, Land- und Forstwirtschaft, Erholungssuchenden und Umwelt- und Naturschutzvertretern. Es wird gemeinsam festgestellt, dass es immer schwieriger wird, die verschiedenen Interessen am Boden gleichzeitig zu befriedigen. Dies, um anschliessend zu begründen, warum gerade die eigene Interessensgruppe ein unbestreitbares Recht hat, Boden zu beanspruchen. Bei der Analyse des Konflikts um die Bodenverwendung stellen sich im Folgenden vier Fragen: • Wo spielt sich der Konflikt um die Bodenverwendung ab? • Wer sind die Akteure? • Sind die Spielregeln ausreichend wirksam? • Kann die Eskalation des Konflikts verhindert werden?

Kampfzone Landwirtschaftsgebiet Betrachten wir exemplarisch das Gebiet des Kantons Zürich. Um uns dem eigentlichen Konfliktraum zu nähern, arbeiten wir uns nach dem Ausschlussprinzip schrittweise vor. In einem ersten Schritt müssen von den 172 900 Hektaren Kantonsfläche die 10 400 Hektaren unproduktiven Flächen – im Mittelland vor allem Gewässerflächen, teilweise Naturschutzflächen – abgezogen werden. In einem zweiten Schritt müssen die 34 800 Hektaren Siedlungsfläche aus der Bilanz

entfernt werden. Zwar gibt es auch in der Bauzone Konflikte – diese drehen sich jedoch in der Regel um das Bauen. Dabei gibt es unterschiedliche Ansichten über Dichte, über maximale Höhen und Ausnützungsziffern, über erforderliche Restgrünflächen, über Parkplatzerfordernisse und anderes. Aber mit dem Konflikt über die Verwendungsrichtung eines ungestörten natürlich gewachsenen Bodens in der freien Landschaft hat dies wenig zu tun. Dieser Richtungsentscheid wurde bei den heutigen Bauzonen in den letzten Jahrzehnten vor der Einzonung gefällt. In einem nächsten Schritt müssen die 53 000 Hektaren Waldflächen aus der verbleibenden Restmenge abgezogen werden. 1876 trat das erste Waldgesetz – das Bundesgesetz über die Forstpolizei im Hochgebirge (FpolG) – in Kraft, das 1902 auf die ganze Schweiz ausgedehnt wurde. Mit dem dahinter stehenden Grundsatz, dass jede Generation Anrecht auf die gleichen Ertragsmöglichkeiten im Wald haben soll und dass immer nur die Zinsen – das nachwachsende Holz – genutzt werden soll, war und ist die schweizerische Waldgesetzgebung internationales Vorbild. Mit dem im Gesetz verankerten Walderhaltungsgebot wurde der Wald in seiner Ausdehnung faktisch unter absoluten Schutz gestellt. 1991 wurde das FpolG durch das Bundesgesetz über den Wald (WaG) abgelöst, ohne dass am Grundsatz der Walder-

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Der Kampf um den letzten Boden

1 Als FFF gilt das für die landwirtschaftliche Nutzung besonders gut geeignete, ackerfähige Kulturland.(www.aln.zh.ch/ internet/baudirektion/aln/ de/fabo/bodenzustand/ themen/ fruchtfolgeflaechen.html)

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haltung wesentlich gerüttelt wurde. Diese aus Sicht der Waldwirtschaft, aber auch aus umwelt- und naturschutzpolitischen Überlegungen grosse Errungenschaft rückt den Wald damit fern ab von der Kampfzone um Boden. Nach Abzug all dieser Flächen von der kantonalen Gesamtfläche bleiben rund 75 000 Hektaren Land Landwirtschaftsgebiet im Nichtsiedlungsgebiet übrig (44 % der Kantonsfläche) – unsere eigentliche Konfliktzone. In diesem Raum müssen alle Boden beanspruchenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen realisiert werden, die sich nicht im Siedlungsgebiet umsetzen lassen, was unweigerlich zu Problemen führt. Wer alles erhebt nun aber Anspruch auf diese Fläche bzw. wer sind die Akteure im «Kampf um Boden»?

Viele und unterschiedliche starke Kämpfer Wachsendes Siedlungsgebiet Seit 1986 sind im Kanton Zürich 5900 Hektaren Landwirtschaftsgebiet «verschwunden». Am meisten Boden – rund 70 % – ging dabei für die Ausdehnung des Siedlungsgebiets verloren. Dies lässt sich einerseits mit

dem grossen und bis heute anhaltenden Bevölkerungswachstum begründen: Die Zürcher Bevölkerung ist von 1986 bis 2014 von 1.15 auf 1.41 Millionen Einwohner angewachsen. Gleichzeitig beanspruchen wir aber auch für die Stillung unseres Wohnbedürfnisses immer mehr Raum. Betrug die durchschnittliche Wohnfläche in der Schweiz 1980 noch 34 m2, lag dieser Wert 2012 schon bei 45 m2. Zwar hat mit schwindender Bauzonenreserve und restriktiveren Bau- und Zonenordnungen der jährliche Bauzonenverbrauch vor allem in den grösseren Städten tendenziell abgenommen. Bei weiterhin wachsender Bevölkerung wird der Druck durch Siedlungswachstum aber weiterhin hoch sein. Verkehrswege und Folgebedürfnisse Durch den Bau von neuen Verkehrsflächen gingen im Kanton Zürich zwischen 1986 und 2014 770 Hektaren Landwirtschaftsgebiet verloren. Dabei geht die Bodenbeanspruchung weit über den Bedarf für das neue Strassentrassee hinaus. Beispielsweise werden bei der geplanten Umfahrungsstrasse von Obfelden und Ottenbach an der Grenze zum Kanton Aargau rund 6 Hektaren Land für den Strassenraum benötigt. Weil die Strasse dicht an einem Naturschutzgebiet vorbei führen wird, sind nach Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) ökologische Ausgleichsflächen erforderlich – im erwähnten Beispiel im Umfang von rund 7 Hektaren. Weil Teile der Strasse und einige der gemäss NHG möglichst nahe am beeinträchtigen Objekt zu realisierenden ökologischen Ersatzflächen auf sogenannten Fruchtfolgeflächen (FFF)1 zu liegen kommen, müssen im Umfang von 5.5 Hektaren anderorts Böden zu FFF aufgewertet werden. Und wenn die Strasse später einen genug grossen Tagesdurchgangsverkehr aufweist, dürfte die Bundesrichtlinien für die Strassenabwasserbehandlung zum Tragen kommen, womit

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Der Kampf um den letzten Boden

irgendwo eine Strassenabwasserbehandlungsanlage (sogenannte SABA) gebaut werden muss, welche nochmals mindestens eine halbe Hektare Land benötigt. Nun wird bei Strassen mit grossem Verkehrsaufkommen gemäss den in einzelnen Kantonen vorhandenen Radwegkonzepten aber auch eine separate Führung des Radfahrers erforderlich, womit eine weitere bodenzehrende Infrastruktur hinzukommt. Weil zwischen Radweg und Strasse aus Sicherheitsgründen ein Grünstreifen vorhanden sein muss, kann der Flächenbedarf für den Radweg durchaus nochmals das Ausmass des Strassentrassees erreichen.

2 Siehe dazu «Merkblatt Anforderungen an Golfanlagen im Kanton Zürich» (www.aln.zh.ch/ Formulare&Merkblätter/ unter Buchstaben G)

Wachsende Ansprüche an Freizeit- und Erholungsnutzungen Für Erholungs- und Freizeitanlagen ausserhalb des Siedlungsgebiets wurden im Kanton Zürich seit 1986 650 Hektaren Landwirtschaftsflächen verwendet. Die Zahl täuscht aber über ein viel grösseres bestehendes flächenmässiges Bedürfnis hinweg. Allein in den letzten zehn Jahren wurden im Kanton Zürich 22 Standorte für Golfanlagen (rund 1500 Hektaren) geprüft. Jede Prüfung wurde durch eine Anfrage zahlungskräftiger Investoren ausgelöst, die ihr Bedürfnis mit Businessplan und langen Listen von interessierten späteren Anlagebenutzern belegen konnte. Gebaut wurden nur drei Anlagen, wobei ein Grossteil der Projekte schon an den strengen Ausschlusskriterien des Kantons2 , einige bei den erforderlichen Abstimmungen an der Gemeindeversammlung scheiterte. Neben Golf drängen Bikerpisten, Reitplätze, Polofelder und anderes in die offene Landschaft – begleitet von den jeweils erforderlichen Erschliessungs- und Parkierungsinfrastrukturen. Diese Bodenbeanspruchung dient ausschliesslich der Befriedigung der Freizeit- und Erholungsbedürfnisse einer Gesellschaft, die immer mehr Zeit und

einen immer grösseren Einkommensanteil dafür verfügbar hat. Im Konkurrenzkampf der Wirtschafts- und Wohnstandorte wird dabei immer betont, wie wichtig solche Anlagen für die Standortattraktivität einer Region sind. Kollidierende Schutzinteressen Die Erhaltung der Ressource Boden und der Schutz ungestörter natürlich gewachsener Böden sind als Ziele in der Umweltgesetzgebung verankert. Gleichzeitig machen Bund und Kantone Vorgaben bezüglich die Erhaltung und Förderung der Biodiversität. Weil sich mit der heutigen Stickstoffkonzentration in der Luft Ausmagerungen von fetten Wiesen nur sehr langsam und mit unsicherem Erfolg umsetzen lassen, gehören auch Bodeneingriffe zum Standard des Naturschutzes. Damit kollidiert dieses Naturschutzziel direkt mit den Interessen des Bodenschutzes. Weil auch das Anliegen der Fischer für breitere und natürlichere Gewässerläufe erkannt ist und der Gesetzgeber mit der 2011 revidierten Gewässerschutzverordnung Abhilfe schaffen will, entstehen auch zwischen Gewässerschutzgesetz und Bodenschutz Konflikte. Dynamische Landwirtschaft Gemäss Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG) ist die Landwirtschaft unbestritten eine zonenkonforme Nutzung im Landwirtschaftsgebiet. Sie bewirtschaftet die verbleibende Restfläche, produziert darauf Nahrungsmittel und trägt damit gemäss ihrem in der Bundesverfassung definierten Auftrag zur Erhaltung und Gestaltung der Landschaft bei. Nach zwei Jahrzehnten Wirtschaften unter dem Titel «Multifunktionalität» und einem Jahrzehnt «Nachhaltigkeit» als Leitidee der Bundesagrarpolitik hat jüngst das Zeitalter «Ernährungssouveränität» begonnen. Mehrere eidgenössische Initiativen verfolgen gegen-

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wärtig das Ziel, den Grundsatz eines angemessenen Selbstversorgungsgrades in der Bundesverfassung zu verankern. Definierte Produktionsmengen oder Selbstversorgungsgrade stehen aber in direktem Zusammenhang mit der Menge verfügbaren Bodens. Natürlich beansprucht auch die Landwirtschaft Boden für Neubauten. Mit dem Druck nach wettbewerbsfähigen Strukturen werden die Stallungen immer grösser: Wurden vor 30 Jahren noch standardmässig Ställe für 30 Milchkühe gebaut, sind heutige Projekte auf 50 bis 100 Milchkühe ausgerichtet, mit entsprechend grösserem Flächenbedarf. Insgesamt aber liegt es im Interesse der Landwirtschaft, so viel wie möglich ihrer Produktionsgrundlage Boden zu erhalten, was in den Strategien der Bauernverbände Niederschlag findet. Immer wachsamere Beobachter schärfen die Spielregeln Wir halten also fest: Zahlreiche Akteure konkurrenzieren sich gegenseitig und teilweise innerhalb einer Gruppe um die Beanspruchung von Boden. Wie verhalten sich aber die Beobachter dieses Konflikts – also die Bevölkerung? Wie beurteilen sie die Spielregeln des Kampfes? Die Bevölkerung nimmt die Konflikte rund um die Bodenverwendung zunehmend wahr und sie setzt auch entsprechende Zeichen. Am 17. Juni 2012 hat das Zürcher Volk die Kulturlandinitiative mit 54,5 % angenommen, welche den Schutz der wertvollen Landwirtschaftsflächen und der Flächen mit besonderer ökologischer Qualität wesentlich verstärken sollte. Am 3. März 2013 wurde die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) durch das Schweizervolk mit 62,9 % angenommen. Ausser im Wallis erreichte die Gesetzesvorlage in allen Kantonen eine Mehrheit. Ziel der Gesetzesänderung ist es, durch die Förderung einer kompakten Siedlungs-

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entwicklung die Zersiedelung in der Schweiz zu bremsen. Dazu sollen zu grosse Bauzonen verkleinert und bestehendes, brachliegendes Bauland effizienter genutzt werden. Am 30. November 2014 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die sogenannte EcopopInitiative zwar klar verworfen – die Abstimmung hat die Diskussion um die zunehmende Siedlungsdichte aber weiter angekurbelt. Und gleichentags haben die betroffenen Gemeinden den Eintrag eines neuen Golfplatzes in Wädenswil im regionalen Richtplan deutlich abgelehnt – unter anderem, weil damit der lokalen Landwirtschaft Boden entzogen geworden wäre. Dies alles sind klare Hinweise darauf, dass die Sorge um den knappen Boden und das Verständnis für den Schutz der Fruchtfolgeflächen und der ökologischen wertvollen Flächen bei der Bevölkerung angekommen ist. Natürlich spielt auch hier das Phänomen des «Not in my backyard»-Syndroms. Das heisst: Die Spielregeln sind gut, solange sie mich nicht persönlich tangieren. Bauliche Einschränkungen, Rückzonungen oder Parkplatzbeschränkungen sind gut, solange sie nicht das eigene Bauprojekt tangieren. Diese Mentalität ist auch bei der Umsetzung der von der Bevölkerung in Abstimmungen geäusserten Willensbekundungen erkennbar. So wurde die Verschärfung des RPG aber auch die Zweitwohnungsinitiative vom Gesetzgeber sukzessive aufgeweicht. Es gibt aber auch positive politische Signale für die Raumentwicklung: Im Wirtschaftskanton Zürich hat der Kantonsrat am 18. März 2014 ein Richtplan festgesetzt, dessen Siedlungsgebiet enger gefasst wird als im vormaligen Richtplan von 1995. Der neue kantonale Richtplan beinhaltet vorgelagert zum Richtplantext ein Raumordnungskonzept, das strategische Überlegungen und Ziele für die Entwicklung der einzelnen Räume des Kantons vorgibt. In einigen anderen Kantonen


Der Kampf um den letzten Boden

sind ähnliche Entwicklungen am Laufen. Wir kommen also zum Schluss, dass die in den letzten Jahren aufgrund der zunehmenden Sensibilität der Beobachter verfeinerten Spielregeln kurzfristig ausreichen, um die Eskalation des Konfliktes zu verhindern. Tun sie das aber auch in Zukunft?

Die Eskalation kann nur mit neuen Denkmustern verhindert werden Müsste man die heutigen Massnahmen zur Konfliktlösung bezüglich ihrer Tauglichkeit für die Zukunft in mathematischer Sprache beurteilen, würde man zum Schluss kommen: Notwendig, aber nicht hinreichend. Es braucht künftig neue, kreative und mitunter auch einschneidende und unser Leben verändernde Massnahmen, um die Eskalation des Konfliktes zu verhindern. Verdichten – ein Patentrezept? Erlauben die Richtpläne keine Ausdehnung des Siedlungsgebiets, wird schnell die Forderung nach Verdichtung erhoben. Und tatsächlich besteht hier noch beträchtliches Optimierungspotential. Überlegen wir uns beispielsweise mal, wie viel Fläche innerhalb von Bauzonen verwendet wird, um Occasionsautos zum Verkauf aufzureihen. In Wetzikon, dem regionalen Zentrum des Zürcher Oberlandes mit 25 000 Einwohnern, finden sich an 15 Standorten Occasionsmärkte, im Durchschnitt rund 3000 m2 gross, allesamt in Bauzonen. Man kann es sich demnach leisten, auf fast 5 Hektaren potentiellem Bauland Autos auszustellen. Und dieses Beispiel ist bei weitem nicht das einzige, das ein fragliches Licht auf unseren Umgang mit knappem Boden wirft und ein beachtliches Verdichtungspotential offen legt. Konsequentes Verdichten würde aber auch heissen, neben dem besseren Ausnützen der bestehenden Bauzone für Wohn- und Arbeitsfläche auch Anreize zu schaffen, den

Trend wachsender Wohnfläche je Einwohner zu brechen. Wenn heute noch steuerliche Erleichterungen resultieren, indem sich der Eigenmietwert einer Liegenschaft bei dessen Unternutzung reduziert, dann geht das Signal in eine falsche Richtung. Vielmehr sollte belohnt werden, wer sein 6-ZimmerEinfamilienhaus auch mit einer Familie oder Wohngemeinschaft optimal nutzt. Verdichten hat aber auch seine Grenzen. Wenn das Grün im Siedlungsgebiet zu fest bedrängt wird, verschwinden damit auch wichtige Ruhe und Erholungsräume. Die Bedürfnisse werden in das Landwirtschaftsgebiet gedrängt, womit sich der Konflikt ja nur verlagert, aber nicht gelöst hat. Zudem liegen kurze Wege zu Erholungsräumen im Benchmark der attraktiven Wohnräume weit oben, was für viel Grün innerhalb des Siedlungsgebietes spricht. Seeschüttungen und Wohnen im Wald? Wenn Verdichten innerhalb des Siedlungsgebietes an Grenzen stösst und der Boden im Landwirtschaftsgebiet immer knapper wird, bietet es sich an, den für Siedlungen verwendbaren Raum zumindest gedanklich auszudehnen. Vorausgesetzt wir fallen nicht demnächst in die Pfahlbauerzeit zurück, dürfte es unbestritten sein, dass Gewässerflächen kaum als Siedlungsraum verwendet werden können. Auch Seeaufschüttungen sind in einer Zeit, wo sich selbst Seeuferwege vor der ersten teuren Siedlungsreihe am See rechtlich kaum durchsetzen lassen, wenig realistisch. Nachvollziehbare und nicht einmal sonderlich kreative Ideen, siedlungsnahen Wald für die Arrondierung des Siedlungsgebiets zu roden und dafür an anderer Stelle Wald aufzuforsten, sind vor dem Hintergrund der klaren Regelung in der schweizerischen Waldgesetzgebung zum Scheitern verurteilt, wie jüngste Beispiele aus dem Kanton Bern

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Der Kampf um den letzten Boden

(Bremgartenwald) und Zürich (Wald in der Gemeinde Wald) zeigen. Das mag auf den ersten Blick ernüchtern. Allerdings stellt sich ernsthaft die Frage, was wir gewinnen, wenn für die Schonung des einen Schutzgutes (Landwirtschaftsland) der bisher äusserst erfolgreiche Waldschutz gelockert wird. Es würde vielmehr Tür und Tor öffnen für eine Flut von Bedürfnissen im Wald und damit die Kampfzone einfach vergrössern, ohne den Konflikt wirksam zu lösen. Mut zu Prioritäten Alles, vom Erstellen von Wohn- und Gewerberaum, vom Strassenbau, dem Bedürfnis nach sicheren Radwegen, über den Naturschutz bis hin zum Schutz der wertvollsten Landwirtschaftsflächen sind legitime und rechtlich abgestützte Interessen. Aber sie beissen sich alle etwa so gegenseitig, wie eine zu dicht gehaltene Gruppe von Legehühnern. In Zukunft wird man nicht darum herum kommen, Prioritäten zu setzen. Ist es uns wichtig, dass alle Kantonsstrassen von einem Radweg parallel zur Strasse begleitet werden oder kann der Radfahrer auch mal über eine bestehende Flurstrasse, etwas abseits der Strassenverbindung, von A nach B geführt werden, wenn damit Kulturland geschont wird? Soll die Ausdehnung von Bauzonen auch in Gemeinden möglich sein, wo nachweisbar bestehende Bauzonen schlecht genutzt sind – zum Beispiel mit überdimensionierten Parkflächen? Sollen eingedolte Gewässer generell bei Sanierungsbedarf ausgedolt werden, auch wenn der ökologische Wert gering, dafür der Kulturlandverlust umso grösser ist? Letzteres zeigt damit auch die Erfordernis eines Priorisierens im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes. Es ist äusserst unbefriedigend, wenn die grünen Interessen untereinander Reibungsverluste erleiden. Langfristig ist das gleich wenig mit Erfolg gekrönt wie der Energieeinsatz einer

zersplitterten Opposition gegenüber einer dominierenden Regierung. Stärkung der Region als raumplanerische Regelungsebene Das Bewältigen der raumplanerischen Herausforderungen auf kommunaler Ebene stösst heute schon und in Zukunft noch stärker an seine Grenzen. Fahren wir durch unser Land, nehmen wir einen Fleckenteppich von Wohn-, Gewerbe- und Einkaufszonen wahr. Betrachten wir exemplarisch die vielen neu entstandenen Supermärkten wie Landi, Aldi und Lidl, die in den letzten Jahren einen eigentlichen Boom erleben. Aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen und aus kommunaler Sicht mag die Anordnung solcher Einkaufszentren gut begründbar sein. Aber gleichzeitig wird durch die kommunale Zuständigkeit für die Baubewilligung eine regionale Denkweise verhindert oder zumindest wesentlich erschwert. Müssten wir nicht künftig an regionale Einkaufszonen denken und die daraus in der Standortgemeinde generierten Steuern mit einem wirksamen Modus in der Region verteilen? Die gleichen Überlegungen ergeben sich für Industrieund Gewerbezonen – sofern sie sich zumindest bei kleinen und mittelgrossen Gemeinden bodenschonender und mit reduziertem Erschliessungsaufwand im regionalen Verbund realisieren lassen. Natürlich steht dieser Denkweise die Gemeindeautonomie in der Quere – dass weiss auch der Autor in seiner Funktion als Gemeindepräsident im Nebenamt sehr gut. Aber ebenso gefestigt ist die Überzeugung, dass wir nur mit einer klaren Stärkung der Region im raumplanerischen Entscheidungsprozess einen sichtbaren Schritt weiter kommen. Umdenken in unserer Alltagsgestaltung Alle Massnahmen werden aber nicht ausreichen, die Eskalation des Konflikts um Boden

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Der Kampf um den letzten Boden

zu verhindern. Vielmehr sind wir gefordert, unsere Art zu Leben und unsere Alltagsgestaltung zu hinterfragen. Das Zürcher SBahnnetz ist zweimal am Tag während den Stunden des Pendelns voll ausgelastet. Um Engpässe zu beheben, wird der Fahrplantakt verdichtet, das Schienennetz ausgebaut, die Bahnhöfe vergrössert. Dieselbe Beobachtung kann man bei vielen Strassenengpässen machen: Flüssiger Verkehr während 18 Stunden am Tag, stockender Verkehr oder Stau während den Pendelzeiten. Warum gehen aber bisher die meisten Strategien dahin, die Infrastrukturen für die Spitzenbelastung immer weiter auszubauen? Gibt es Verkehrsplaner die ernsthaft glauben, dass ein Ausbau der Zürcher Nordumfahrung auf drei Spuren wesentlich zur Problemlösung beiträgt? Oder werden die Probleme nicht vielmehr an ein anderes Nadelöhr verlagert, wo anschliessend Ausbaubedarf entsteht – wiederum mit entsprechendem Bodenbedarf? Müssten wir also nicht vielmehr Energie dafür verwenden, die Verkehrsspitzen zu brechen, indem wir die bis heute noch verbreitete 7.00 bis 17.00 Uhr-Arbeitszeitregelung hinterfragen und ändern? Würde beispielsweise Verwaltungspersonal im Schichtbetrieb arbeiten, könnten damit die unterschiedlichen Bedürfnisse der Arbeitskräfte für frühes oder längeres Arbeiten besser erfüllt, die Verkehrsinfrastrukturen während den heutigen Stosszeiten entlastet werden und ein Teil der Büroplätze dank möglichen Doppelnutzungen besser genutzt werden. Ist es weiterhin richtig, dass Pendeln steuerlich in Abzug gebracht werden kann – und dabei der Autofahrer bei weiten Distanzen steuerlich bevorzugt wird? Und wenn Jugendpsychologen belegen können, dass die Aufnahmefähigkeit von Teenager und jungen Erwachsenen am frühen Morgen viel geringer ist als am späteren Nachmittag und Abend, warum lässt man

dann Mittel- und Berufsschüler nicht erst um 10.00 Uhr starten? Damit würden sie Büsse und Züge nicht auch noch während den Stosszeiten füllen. Nur schon diese beiden Beispiele zeigen, dass bei genügend breitem Blickwinkel Lösungsvorschläge vorhanden sind, die sich zu prüfen lohnen. Dazu zählen auch die zahlreichen Vorschläge, mit ökonomischen Anreizen lenkend auf das Mobilitätsverhalten oder die Wahl des Wohnstandortes einzuwirken. Alle: Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Politik sind gefordert, sich aktiv und kreativ an der Lösungssuche und -umsetzung zu beteiligen. Die Zeit drängt: Während sie den Artikel gelesen haben, hat das Landwirtschaftsgebiet bei gegenwärtigem Bodenverbrauch von 1 m2 je Sekunde um den Viertel eines Fussballfeldes abgenommen.

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Infrastrukturbau im Wettbewerb

Sowohl der Fussball wie auch der Infrastrukturbau sind komplexe Geschäfte. Das zumindest behaupten die Männer. Umso wichtiger ist es, dass gut trainierte Mannschaften die notwendigen Spielräume haben, um spannende Spiele und Projekte präsentieren zu können.

Dr. Benedikt Koch Geschäftsführer des Fachverbands Infra

«Eine Klage über die Schärfe des Wettbewerbs ist in Wirklichkeit nur eine Klage über den Mangel an Einfällen». Dieser Satz stammt nicht etwa von der Wettbewerbskommission, und auch ein Bauherr oder Bauunternehmen hat ihn nicht gesagt. Er ist von vom deutschen Politiker, Schriftsteller und Industriellen Walther Rathenau, der vor rund hundert Jahren lebte. Wahr mag er heute noch sein, doch längst nicht mehr so absolut. Denn die Welt ist nicht mehr die gleiche. Der Wettbewerb ist intensiver geworden und macht längst nicht mehr an der Stadtmauer oder der Landesgrenze halt. Die heutigen Märkte sind international. Jeder ist ständig über alles informiert und weiss darum jederzeit, wo es etwas billiger zu haben gibt oder was die Konkurrenz treibt. Diese Entwicklung hat die Welt nicht einfacher, sondern komplexer gemacht. Anspruchsvoller ist auch die Welt des Infrastrukturbaus geworden. Da wünscht man sich bisweilen einfache Regel und Zustände. Eine Welt, wie es sie vielleicht im Fussball noch gibt. Oder mit den Worten des ehemaligen englischen Nationalspielers Gary Lineker: «Fussball ist ein einfaches Spiel: 22 Männer jagen 90 Minuten lang einem Ball nach – und am Ende gewinnen immer die Deutschen». Das Fussballspielen und das Bauen haben insbesondere fünf Punkte gemeinsam: 1. Beide Tätigkeiten werden nach wie vor mehrheitlich von Männern ausgeführt.

2. Alle sagen, es gehe primär um die Freude an der Sache. Doch letztlich geht es bei beidem um den Erfolg und schlussendlich ums Geld. 3. Die Rentabilität des Geschäftes ist – bis auf wenige Ausnahmen – bescheiden. 4. Die Konkurrenz ist gross. 5. Und es gibt viele Experten – auf wie neben dem Platz. Ein Fussballexperte, und von denen gibt es wahrlich viele, war auch der französische Philosoph Jean-Paul Sartre. So hat er einmal scharfsinnig festgestellt: «Bei einem Fussballspiel verkompliziert sich alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft.» Womit er natürlich Recht hat. Auch der Infrastrukturbau wäre ohne Konkurrenz bestimmt ein viel einfacheres Geschäft. Doch nicht nur die Gegner machen einen Fussballmatch komplizierter als zwingend nötig. Auch die Spielregeln, das Spielfeld, der Schiedsrichter und immer häufiger auch die Fans beeinflussen das Spielgeschehen. Nun aber der Reihe nach.

Die Spielregeln Die ersten Spielregeln für den Fussball legte der englische Nationalverband vor 150 Jahren fest. Seitdem wurden sie regelmässig dem Zeitgeist und dem technischen Fortschritt angepasst. 1875 etwa wurde bestimmt, dass jedes Tor mit einer Querlatte ausgerüstet sein muss und seit 1950 hat man beim Spielen

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Infrastrukturbau im Wettbewerb

festes Schuhwerk zu tragen. Auch ist Verantwortung ist von einzelnen nationalen Verbänden auf einen internationalen Verband übertragen worden: Heute wacht hoch auf dem Zürichberg die FIFA über das internationale Regelwerk. Die Regeln für die Bauwirtschaft hingegen werden nicht in Zürich, sondern vor allem in Bern gemacht. Und nicht im Stade de Suisse, sondern im Bundeshaus und vornehmlich in den Amtsstuben der Bundesverwaltung. Dort werden Gesetze und Erlasse am Laufmeter produziert. Sie werden damit immer umfangreicher, die Spielregeln für das Zusammenleben und Wirtschaften in unserem Land. So hat das Bundesrecht heute rund 4800 Erlasse und findet auf 67 000 A4-Seiten Platz.1 Würde man Blatt für Blatt fein säuberlich nebeneinander legen, entstünde eine Aktensammlung von nahezu 30 Kilometern Länge. Und das Regelwerk wächst weiter: Allein auf Bundesebene nimmt die amtliche Rechtssammlung jährlich um mehrere tausend Seiten zu. Eine Menge, die selbst die Zuwanderung in den Schatten stellt.

1 Bundesrat: Bericht über die Regulierungskosten, Dezember 2013, S. 7 2 Bundesrat: Bericht über die Regulierungskosten, Dezember 2013., S. 55

Anzahl neuer Seiten in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts

Etwas weniger dramatisch sieht es bei den kantonalen Gesetzen und Verordnungen aus.

Zwischen 2006 und 2013 ist deren Umfang erstaunlicherweise um 5,6 Prozent zurückgegangen. Es sind aber immer noch total 16 800 Erlasse. Auffallend sind die Unterschiede zwischen den Kantonen: Während der Kanton Appenzell Ausserrhoden mit 330 Erlassen über die Runden kommt, braucht der Kanton Neuenburg nicht weniger als deren 1263. Von der Regelungsflut und Regulierungswut ist die Baubranche ganz besonders betroffen: 140 000 Gesetzes- und Verordnungsartikel von Bund, Kantone und Gemeinden betreffen einzig und alleine das Baurecht. Wie ein Bericht des Bundes über die Regulierungskosten zeigt, verursachen alleine die Regulierungen im Hochbau Kosten im Umfang von 1,6 Milliarden Franken pro Jahr.2 Den grössten Brocken machen dabei die immer aufwändigeren Baubewilligungen aus. Sie verschlingen rund 6 Prozent des gesamten Hochbauvolumens. Das Regelwerk der FIFA kommt übrigens mit 17 Spielregeln aus. Sie reichen, um auf der ganzen Welt Fussball zu spielen. Der deutsche Fussballer Lukas Podolski meinte einmal dazu: «Fussball ist wie Schach – nur ohne Würfel.»

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Das Spielfeld 6000 5000 4000 3000 2000

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Die FIFA hat das Spielfeld in der Regel Nummer 1 klar definiert: Es muss rechteckig und mit Linien gekennzeichnet sein. Die beiden längeren sind die Seitenlinien, die beiden kürzeren die Torlinien. Der Untergrund darf natürlich oder künstlich sein und Kunstrasen muss auf jeden Fall, so besagen es die Regeln, grün sein. So einfach ist das. Auf einem weit schwierigeren Spielfeld bewegen sich die Bauherren, Planer und Bauunternehmer. Wie gross es ist und wo die Begrenzungslinien verlaufen, wissen die Akteure oft selber nicht genau. Ja, selbst wo die Tore stehen, ist ihnen nicht immer bekannt.

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Infrastrukturbau im Wettbewerb

In den letzten Jahren wurde das Spielfeld für den Infrastrukturbau zudem Schritt für Schritt kleiner. Und längst hat es nicht mehr nur vier, sondern unzählige Seiten-, Tor- und andere Linien: Gesetze, Verordnungen, Weisungen, Richtlinien und Normen auf allen Stufen schränken den Spielraum ein. Verkompliziert wird die Sachlage etwa durch Volksbegehren, die das Kulturland schützen wollen, Vorgaben für den Umweltschutz oder die umfangreichen Einsprachemöglichkeiten. Kulturlandinitiativen Nach der Annahme der Kulturlandinitiative im Kanton Zürich durch das Stimmvolk schiessen auch in anderen Kantonen derartige Vorstösse aus dem Boden. Im Sommer 2014 etwa wurde im Kanton Bern eine KulturlandInitiative eingereicht und im Thurgau werden zurzeit gar für zwei Initiativen Unterschriften gesammelt. Eine verlangt eine nachhaltige Raumplanung, die andere soll die landwirtschaftlichen Nutzflächen vor Überbauungen schützen. Im Frühling 2015 schliesslich wol-

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len die Jungen Grünen eine nationale Initiative gegen die Zersiedelung lancieren. Solche Vorlagen sind zwar schön und nett. Sie bereiten in der Umsetzung aber enorme Probleme und verhindern notwendige Entwicklungen. Dies zeigen die Erfahrungen im Kanton Zürich. Dort ist es bei einer engen Auslegung der Kulturlandinitiative nicht mal mehr möglich, Radwege zu bauen. Umweltschutz Es ist gut und sinnvoll, die Umwelt zu schützen. Aber manchmal ist das, was sich Umweltschutz nennt, weder gut noch sinnvoll. Mit der Revision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) zum Beispiel will der Bund teerhaltigen Asphalt nicht mehr in den Strassen haben und ihn, wenn er ausgebaut wird, thermisch vernichten. Keine Teeranteile mehr in den Strassen, das tönt vernünftig. Nur braucht die thermische Verwertung von Ausbauasphalt sehr viel Energie und kostet sehr viel Geld. Wieso in der Schweiz hunderttausende Tonnen hochwertiger Ausbauasphalt verbrannt werden sollen, ist für den Fachverband Infra nicht nachvollziehbar. Einsprachen Ähnlich verhält es sich mit den Einsprachen gegen Infrastrukturprojekte. An der InfraTagung 2010 forderte Beat Kappeler eine rigorose Einschränkung der Einsprachemöglichkeiten von Privaten und Verbänden bei Strassen- und Bauprojekten sowie eine Beschleunigung der Gerichtsverhandlungen. Geschehen ist genau das Gegenteil. Die dringend notwendige dritte Röhre am Gubrist hat wegen Einsprachen eine massive Verzögerung erfahren. Am 15. Mai 2011 hat das Aargauer Stimmvolk der Umfahrung Mellingen im Kanton Aargau mit über 60 Prozent zugestimmt. Doch auch zweieinhalb Jahre später ist weit und breit keine Baumaschine in Sicht. Und noch immer rollen täglich 18 000 Fahr-

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Infrastrukturbau im Wettbewerb

zeuge durch das Städtchen. Schuld an der Verzögerung tragen verschiedene Umweltorganisationen. Weitere Beschränkungen von Infrastrukturbau-Projekten drohen durch eine restriktive Umsetzung der Masseinwanderungs-Initiative oder die sich aktuell in der Vernehmlassung befindende zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes.

Der Schiedsrichter Unbestritten ein wichtiger Mann auf dem Fussballplatz ist der Schiedsrichter. Gemäss FIFA-Regel Nummer 5 hat er die uneingeschränkte Befugnis, den Fussballregeln Geltung zu verschaffen. Der Schiedsrichter sorgt dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Neue Regeln darf er aber nicht erfinden. Ein so hohes Mass an Good Governance bei der FIFA verdient Anerkennung. Im Infrastrukturbau ist es nämlich nicht überall so. Als unberechenbarer Schiedsrichter auf dem Baumarkt führt sich bisweilen die Wettbewerbskommission (WEKO) auf. So stellt sie plötzlich bewährte Instrumente wie die Regieansätze für Bauarbeiten oder HonorarEmpfehlungen der KBOB für Architekten und Ingenieure in Frage. Dieses Gebaren erzeugt Unsicherheit, die einem spielenden Markt mehr schadet als nützt. Die WEKO hat, so der Eindruck, inzwischen das halbe Spielfeld zum Strafraum erklärt und pfeift bereits bei der Gefahr eines Fouls und schon vor der Mittellinie zum Penalty. Hilft eine derart eigenmächtige Auslegung der Spielregeln tatsächlich einer innovativen und wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft?

Die Mannschaften

3 Infra-Tagung 2014: Staus und Störungen beim Unterhalt. (www.infra-schweiz.ch)

«Die Breite an der Spitze ist dichter geworden», meinte einmal Berti Vogts. Wie auch immer: Auf die richtige Mannschaft und die richtige Aufstellung kommt es an. Nicht nur im Fussball, sondern auch im Infrastruktur-

bau. Doch haben die Bauherren, Planer und Unternehmer genügend gute Spieler in ihren Mannschaften, um ansprechende Spiele zu liefern? Wie steht es um den Teamgeist, wie klappt das Zusammenspiel? Über neue Formen der Zusammenarbeit bei Infrastruktur-Projekten haben wir hier vor einem Jahr gesprochen.3 Die Projektallianzen sind bei einzelnen Bauherren, Planern und Unternehmern durchaus auf positives Interesse gestossen. Der Fachverband Infra bleibt dran, denn er ist überzeugt, dass sich damit dem Infrastrukturbau Chancen für neue, attraktive Spielzüge bieten. Grosse Fussball-Clubs machen es vor: Der Schlüssel zum Erfolg ist die Nachwuchsabteilung. Die Frage, ob wir in Zukunft genügend gute Leute in der Bauwirtschaft haben werden, hängt also wesentlich vom langfristigen Engagement der Branche für den Nachwuchs ab. Diesbezüglich steht unsere Branche bestimmt nicht schlecht da. Die Anzahl der Lehrlinge im Berufsfeld Verkehrswegbau ist in der Deutschschweiz schon seit mehreren Jahren konstant hoch; über 1000 Lernende besuchen an der Berufsfachschule Verkehrswegbauer in Sursee die Fachkurse und die überbetrieblichen Kurse. Damit das auch künftig so bleibt und wir auch in den ersten Mannschaften über genügend Fachkräfte verfügen, müssen wir uns aber weiter verbessern. Wie Fussball-Junioren brauchen nämlich auch die Lernenden eine optimale Betreuung, auf und neben dem Platz. Das zeigt eine Studie des Schweizerischen Baumeisterverbandes und des Fachverbands Infra über die Ursachen von Lehrvertragsauflösungen. Diese hat gezeigt, dass nicht die Arbeit auf der Baustelle entscheidend ist, ob eine Lehre erfolgreich abgeschlossen werden kann. Es sind vielmehr die weichen Faktoren wie ein gutes Arbeitsklima, gegenseitiges Vertrauen,

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FE.CH


Infrastrukturbau im Wettbewerb

eine offene Gesprächskultur und klare, verbindliche Regeln. Ein besonderes Augenmerk verdienen Lernende, welche aus einem bildungsfernen Umfeld kommen oder nur einen geringen sozialen Rückhalt geniessen. Diese Jugendlichen verfügen über Potenziale, die es zu fördern lohnt. Gelingt ihre Integration in die Arbeitswelt, sind sie wertvolle und engagierte Mitarbeitende. Und auch hier kann man vom Fussball lernen: Erfolgreich sind jene Fussballklubs, welche über die besten Trainer in den Juniorenabteilungen verfügen.

Die Fans Ein kaum zu unterschätzender Faktor beim Fussball ist der zwölfte Mann: Die Fans. Diese wollen etwas erleben und am liebsten auch selber das Spiel beeinflussen. Sehr zum Leidwesen der Clubs und der Polizei geschieht dies immer häufiger auch mit unerlaubten Mitteln. So sind Massenschlägereien, Bengalos und wüste Beschimpfungen von Schiedsrichter und gegnerischer Mannschaft heutzutage bei Fussballspielen schon fast die Regel.

Anzahl Lernende an der Berufsschule Verkehrswegbauer in Sursee

1200

1000

800

600

400

200

Weil Ausschreitungen rund um Fussball-Spielen nicht per se ein sportliches, sondern vielmehr ein gesellschaftliches Phänomen sind, zeigen sich ähnliche Entwicklungen auch in der Bauwirtschaft. Von Hooliganismus in der Verkehrspolitik zu sprechen, wäre etwas gar vermessen, doch auch im Infrastrukturbau gehört die Zuschauer längst zur Mannschaft: Medien, Politiker, Parteien, Verbände, Gemeinden bringen sich ein und glauben oft, längst die beste Lösung und klügste Taktik zu kennen. Alle wollen sie mitreden, wenn es darum geht, wie das Spiel ausgehen soll. Einige beschränken sich auf Fangesänge, andere jedoch brennen Pyros ab.

Wieder mehr Spielraum für die Akteure Sind solche Partizipationsformen Teil einer direkten Demokratie und darum auch im Infrastrukturbau angebracht? Bringt sie die Wirtschaft wirklich weiter? Oder wäre es nicht klüger, die Mannschaften auf einem möglichst grossen Spielfeld unter Einhaltung der existierenden Regeln unter der Leitung eines kompetenten Schiedsrichters und den wachen Augen der Fans spielen zu lassen? Fussballer brauchen Raum, um schöne Angriffe lancieren zu können. Wenn wir den Spielraum auch im Infrastrukturbau zulassen, damit jeder Beteiligte seine Stärken ausspielen kann, entsteht ein attraktives Spiel. Für die Spieler, den Schiedsrichter wie auch die Fans. Planer können planen und Unternehmer etwas unternehmen. So einfach ist das. Und wie sagte der deutsche Fussballtrainer Matthias Sammer mal so schön: «Das nächste Spiel ist immer das nächste.» Dies gilt sowohl für den Fussball, die Politik wie auch den Infrastrukturbau.

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

2002

2001

2000

1999

1998

1997

1996

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SwissSkills Bern 2014 Die Schweizer Meisterschaft der Strassenbauer Über 150 000 Besucherinnen und Besucher verfolgten die ersten nationalen Berufsmeisterschaften in Bern, die Swiss Skills 2014. Grossartig war auch der Wettkampf der Strassenbauer.

Während vier Tagen zeigten sieben Zweiermannschaften Strassenbau auf höchstem Niveau. Mit ihrem Einsatz vermochten die jungen Berufsleute die Besucher in Scharen anzulocken und für ihren Beruf zu begeistern. Den Wettkampf für sich entscheiden konnte schliesslich das Team mit Sandro Leuenberger und Pascal Studer, sie wurden an der Schlussfeier als Schweizer Meister der Strassenbauer 2014 ausgezeichnet.

Wichtiger jedoch als die Rangliste war das Engagement sämtlicher Teilnehmer für den Beruf des Strassenbauers. Alle vierzehn Wettkämpfer präsentierten ein positives und sympathisches Bild des Strassenbaus – nicht nur in Bern während den Meisterschaften, sondern bereits im Vorfeld in den lokalen und nationalen Medien.

www.strassenbauer.ch/meisterschaft

Gold: Sandro Leuenberger (Implenia Schweiz AG) und Pascal Studer (Walo Bertschinger AG)

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SwissSkills Bern 2014

Silber: Baptiste Babey (FMGC SA) und Alan Buri (F. Neff SA)

Bronze: Christoph Nussbaum (Hans Weibel AG) und Dario Grundbacher (Gränicher AG)

Dominic Kirchmeier (Toni Alder AG) und Robin Kriech (Morant AG) Simon Schöll und Richard Altermatt (beide Tozzo AG)

Adrian Grob (Keller AG) und Christian Holenstein (E. Weber AG)

Philipp Schär (KIBAG Bauleistungen AG) und Robin Moll (Walo Bertschinger AG)

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SwissSkills Bern 2014 Impressionen

Die Schweizer Meisterschaft der Strassenbauer

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SwissSkills Bern 2014

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Mitglieder des Fachverbands Infra A. Käppeli’s Söhne AG, 7320 Sargans

Erne AG, 5080 Laufenburg

A. Müller AG, 9009 St. Gallen

Ernst Frey AG, 4303 Kaiseraugst

A. Pelucchi Tiefbau AG, 4052 Basel

Esslinger AG, 8008 Zürich

A. Tschümperlin AG, 6341 Baar

Evéquoz SA, 1964 Conthey

Acosim AG, 8808 Pfäffikon

F. Bernasconi & Cie SA, 2206 Geneveys-sur-Coffrane

Adolf Künzi AG, 3098 Köniz

F. Trachsel AG, 8500 Frauenfeld

Aemisegger AG Bauunternehmung, 9100 Herisau

Faes Bau AG, 3400 Burgdorf

Aeschlimann AG, 4800 Zofingen

Fantoni AG, 3900 Brig

AG Franz Murer, 6375 Beckenried

flexBelag bau AG Zürich, 8052 Zürich

Alpiq Infra AG, 8026 Zürich

Foffa Conrad AG, 7530 Zernez

Ammann + Coduri AG, 8808 Pfäffikon SZ

Forasol SA, 1042 Bioley-Orjulaz

Amrein Gebr. AG, 6221 Rickenbach

Foser + Hitz AG, 7208 Malans

Andrea Pitsch AG, 7430 Thusis

Friedli + Caprani AG, 3018 Bern

Anliker AG, 6021 Emmenbrücke

Frigo + Marti AG, 6300 Zug

Arm AG Konolfingen, 3510 Konolfingen

Frutiger AG, 3601 Thun

Arnet Bau AG, 6162 Entlebuch

Frutiger SA Vaud, 1073 Savigny

ATRA SA, 1860 Aigle

Fuhrer + Dubach AG, 3432 Lützelflüh-Goldbach

BAUER Spezialtiefbau Schweiz AG, 5405 Baden-Dättwil

Gasser Felstechnik AG, 6078 Lungern

Bertschmann AG, 4053 Basel

Gebr. Brun AG, 6020 Emmenbrücke

Bilfinger Construction GmbH, 8864 Reichenburg

Gebr. Mengis AG, 6005 Luzern

Bisser AG, 4058 Basel

Ghelma AG Baubetriebe, 3860 Meiringen

Brossi AG, 8408 Winterthur

Granella AG, 5303 Würenlingen

Burkhart AG, 3700 Spiez

Gränicher AG, 4950 Huttwil

Camandona SA, 1023 Crissier

Greuter AG, 8182 Hochfelden

Cellere AG, 9008 St. Gallen

Grisoni-Zaugg SA, 1630 Bulle

Cellere AG Aarau, 5001 Aarau

Grund- und Tiefbau AG, 4002 Basel

Cellere AG Graubünden, 7001 Chur

Grund- und Tiefbau AG, 4500 Solothurn

Cellere AG Thurgau, 8501 Frauenfeld

Gutjahr Systemtechnik GmbH, 7411 Sils im Domleschg

Cellere AG Zentralschweiz, 6343 Rotkreuz

H. Graf AG, 5621 Zufikon

Cellere AG Zürich, 8050 Zürich

H. Wellauer AG, 8500 Frauenfeld

cemsuisse, 3011 Bern

Hagedorn AG, 8808 Pfäffikon SZ

CGC Construction Génie Civil SA, 1070 Puidoux

Hans Gurtner AG, 2540 Grenchen

Colas Suisse SA, 1010 Lausanne

Hans Renggli Bau AG, 6102 Malters

Contratto AG, 6410 Goldau

Hans Weibel AG, 3018 Bern

Creabeton Matériaux AG, 3250 Lyss

HASTAG St. Gallen Bau AG, 9014 St. Gallen

CSC Impresa Costruzioni SA, 6901 Lugano

Hew AG, 7012 Felsberg

De Zanet AG, 8722 Kaltbrunn

Hirt AG, 2504 Biel

Debrunner Koenig Management AG, 9014 St. Gallen

Hüppi AG, 8404 Winterthur

Dénériaz SA, 1003 Lausanne

Implenia Schweiz AG, Bau Deutschschweiz, 8050 Zürich

Dénériaz SA Sion, 1950 Sion

Implenia Schweiz AG, Ingenieurbau, 8050 Zürich

E. Weber AG, 9630 Wattwil

Implenia Schweiz AG, PC Aargau/Solothurn, 5033 Buchs

Eberhard Bau AG, 8302 Kloten

Implenia Schweiz AG, PC Bern, 3000 Bern

Ed. Vetter AG, 9506 Lommis

Implenia Schweiz AG, PC Graubünden, 7000 Chur

Egli Strassenbau AG, 8623 Wetzikon

Implenia Schweiz AG, PC Nordwestschweiz, 4012 Basel

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Implenia Schweiz AG, PC Ostschweiz, 9000 St. Gallen

Marti Bauunternehmung AG, 6002 Luzern

Implenia Schweiz AG, PC Zentralschweiz, 6460 Altdorf

Marti Construction SA, 1018 Lausanne

Implenia Schweiz AG, PC Zürich, 8050 Zürich

Marti Tunnelbau AG, 3302 Moosseedorf

Implenia Schweiz AG, Spezialtiefbau, 8050 Zürich

Martig & Bürgi AG, 3942 Raron

Implenia Schweiz AG, Trenchless, 8304 Wallisellen

Meier & Jäggi AG, 4800 Zofingen

Implenia Schweiz AG, Tunnelling, 8304 Wallisellen

Morant AG, 9000 St. Gallen

Implenia Suisse SA, Construction Fribourg, 1700 Fribourg

Novastrada SA, 6807 Taverne

Implenia Suisse SA, Construction Suisse Romande, 1213 Onex

Oberholzer Bauleistungen AG, 8732 Neuhaus

Implenia Suisse SA, Construction Valais, 1963 Vétroz

P. Imperiali & Cie AG, 3294 Büren an der Aare

Implenia Suisse SA, Construction Vaud, 1026 Echandens

Paci SA, 2301 La Chaux-de-Fonds

Implenia Suisse SA, Travaux Spéciaux SR, 1213 Onex

Paler Spezialtiefbau AG, 6532 Castione

Implenia Svizzera SA, Costruzione Ticino, 6934 Bioggio

Pensa Strassenbau AG, 4058 Basel

Inauen Strassenbau AG, 8610 Uster

Perfora SA, 2009 Neuchâtel

Induni & Cie SA, 1213 Petit-Lancy

Perrin Frères SA, 1260 Nyon

Infra Tunnel SA, 2074 Marin-Epagnier

Piasio SA, 1228 Plan-les-Ouates

ISR Injectobohr SA, 1303 Penthaz

Pius Schmid AG, 3930 Visp

Jakob Scheifele AG, 8050 Zürich

Pizzarotti SA, 6500 Bellinzona

Jank + Blatter AG, 6023 Rothenburg

PK Bau AG Giswil, 6074 Giswil

JMS Risi AG, 6341 Baar

Porr Suisse AG, 6460 Altdorf

JMS Risi AG, 8645 Rapperswil-Jona

Prader AG, 7004 Chur

JPF Construction SA, 1630 Bulle

PraderLosinger SA, 1950 Sion

Käppeli Bau AG, 5610 Wohlen

Remora AG, 9013 St. Gallen

Käppeli Strassen- und Tiefbau AG Schwyz, 6423 Seewen

René May SA, 1030 Bussigny

Kästli Bau AG, 3072 Ostermundigen

Reproad AG, 5620 Bremgarten

Keller-Frei AG, 8304 Wallisellen

Rico Ponato AG, 8634 Hombrechtikon

Keller-MTS AG Baden, 5408 Ennetbaden

Roadconsult, 8620 Wetzikon

Keller-MTS SA, 1920 Martigny

Rofra Bau AG, 4147 Aesch

Kern Strassenbau AG, 8180 Bülach

Rothpletz, Lienhard & Cie AG, 5001 Aarau

KIBAG Bauleistungen AG, 8038 Zürich

Routes Modernes SA, 1709 Fribourg

Koch AG, 9050 Appenzell

Rudolf Wirz Strassen- und Tiefbau AG, 4410 Liestal

Laurent Membrez SA, 1123 Aclens

Ruepp AG, 4466 Ormalingen

Lazzarini AG, 7000 Chur

S. Facchinetti SA, 2009 Neuchâtel

Leonhard Weiss Bau AG, 8105 Regensdorf

SACAC Schleuderbetonwerk AG, 5600 Lenzburg

LGV Impresa costruzioni SA, 6501 Bellinzona

Schlub AG Nordbünden, 7000 Chur

Liebhauser & Délèze SA, 1951 Sion

Schlub AG Südbünden, 7742 Poschiavo

LMT SA, 1042 Bioley-Orjulaz

Schumacher + Partner, 6252 Dagmersellen

Lötscher Tiefbau AG, 6014 Luzern

Secchi Bau AG, 8600 Dübendorf

Madliger & Chenevard Ing. SA, 1052 Le Mont s. Lausanne

SiF Groutbor SA, 1024 Ecublens VD

Marti AG, 8050 Zürich

Sika Schweiz AG, 8048 Zürich

Marti AG Basel, 4002 Basel

SikaBau AG, 8952 Schlieren

Marti AG Bern, 3302 Moosseedorf

SISTRA, 4603 Olten

Marti AG Bürglen, 6463 Bürglen

Specogna Bau AG, 8302 Kloten

Marti AG Pratteln, 4133 Pratteln

STA Strassen- und Tiefbau AG, 4600 Olten

Marti AG Solothurn, 4503 Solothurn

Stalder Tiefbau AG, 6170 Schüpfheim

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Mitglieder des Fachverbands Infra

Stämpfli AG, 3550 Langnau i.E.

Weibel AG, 5430 Wettingen

Stettler AG Biel Studen, 2557 Studen

Willy Stäubli Ing. AG, 8810 Horgen

STRABAG AG, 8580 Amriswil

Wirz AG, 3018 Bern

STRABAG AG, 3014 Bern

Wistrag, 8401 Winterthur

STRABAG AG, 4603 Olten

Witschi AG, 4900 Langenthal

STRABAG AG, 4553 Subingen

Zani Strassenbau AG, 8409 Winterthur

STRABAG AG, 8570 Weinfelden

Ziegler AG, 4410 Liestal

STRABAG AG Tunnelbau Schweiz, 6472 Erstfeld

Zimmermann Strassen- und Tiefbau AG, 9050 Appenzell

STRABAG AG Hoch- und Tiefbau, 8952 Schlieren STRABAG AG Spezialtiefbau Schweiz, 8952 Schlieren Strabag Strassenbau AG, 6247 Schötz Strabus AG, 8207 Schaffhausen Stucki AG, 8752 Näfels Stump FORATEC AG, 8332 Russikon Stutz AG Frauenfeld, 8500 Frauenfeld Stutz AG Hatswil, 8580 Hatswil Stutz AG St. Gallen, 9016 St. Gallen Sustra AG, 6210 Sursee Sutter Bauunternehmung AG, 3429 Hellsau Sytec Bausysteme AG, 3176 Neuenegg Tibau AG, 8049 Zürich Tius AG Uster, 8616 Riedikon Toggenburger AG, 8404 Winterthur Toldo Strassen- und Tiefbau AG, 9475 Sevelen Toller & Loher AG, 8707 Uetikon a/See Tozzo AG, 4416 Bubendorf Umbricht Bau AG, 5300 Turgi Urs Messerli AG, 3638 Blumenstein Verband Schweizerischer Pflästerermeister, 8180 Bülach Vereinigung Schweizerischer Gleisbauunternehmer VSG, 8042 Zürich Walo Bertschinger AG, 7004 Chur Walo Bertschinger AG, 6030 Ebikon Walo Bertschinger AG, 4402 Frenkendorf Walo Bertschinger AG, 3073 Gümligen Walo Bertschinger AG, 5600 Lenzburg Walo Bertschinger AG, 8200 Schaffhausen Walo Bertschinger AG, 3752 Wimmis Walo Bertschinger AG, 8404 Winterthur Walo Bertschinger AG, 9300 Wittenbach Walo Bertschinger AG Spezialtiefbau TerrBohr, 3073 Gümligen Walo Bertschinger AG Spezialtiefbau TerrBohr, 8952 Schlieren Walo Bertschinger AG, 8021 Zürich Walo Bertschinger SA, 1312 Eclépens

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Infra-Tagung 2016

Die n채chste Infra-Tagung findet am Donnerstag, 21. Januar 2016, im Kultur- und Kongresszentrum Luzern statt.

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Die Infrastrukturspezialisten.

Implenia denkt und baut f端rs Leben. Gern.

www.implenia.com


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