Amtsblatt Innsbruck

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Erscheint einmal i M i c h . Eingelnummer Nr. 2

15. Jänner 1935

1. Jahrgang

Veöeutungsbolle fragen Von Regierungskommifsar Kranz Kifcher Aus der Gestaltung der verfassungs- und finanzrechtlichen Verhältnisse einer Gemeinde und ihrer finanziellen Gebarung ergeben sich für die Mitbürger auf dem Gebiete der Gemeindeverwaltung die wichtigsten und bedeutsamsten Fragen. Es dürfte deshalb für die Innsbrucker Bürgerschaft von Interesse sein, zu erfahren, was sie auf diesem Gebiete im Jahre 1935 Neues und ob sie Gutes oder Schlechtes zu erwarten hat. Als ich mich am 4. April 1934 dem mir von der Landesregierung beigegebenen Beirate als Regierungskommissär der Stadt vorstellte, erklärte ich, daß ich mich trotz meiner Stellung als Regierungskommissär weiterhin als Treuhänder der Bürgerschaft für die Wahrung der Gemeindeautonomie betrachte. Ich hatte mich schon im März vergangenen Jahres mit den Bürgermeistern und Regierungskommissären der einzelnen Landeshauptstädte und der größeren Statutargemeinden in Verbindung gesetzt mit dem Erfolge, daß bereits Mitte April die Grundlagen für eine Denkschrift vorlagen, die die zu diesem Zweck geschaffene Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Statutargemeinden an die Bundesregierung zu richten beabsichtigte. Die Bundesverfassung war jedoch damals schon so weit gediehen und das Drängen aller interessierten Körperschaften und Regierungsstellen nach rascher Verlautbarung der Verfassung so stark, daß die Schöpfer der Verfassung nicht mehr auf unsere Bitten eingehen konnten und nicht mehr in der Lage waren, in den Entwurf der Verfassung wesentliche Änderungen zugunsten der Statutargemeinden aufzunehmen. Die Arbeitsgemeinschaft der Statutargemeinden, die unter dem bewährten Vorsitze des Bürgermeisters Hans Schmid von Graz arbeitete, mußte sich deshalb für ihre weitere Tätigkeit mit dem für alle Ortsgemeinden geltenden 8. Hauptstück der am 1. Mai erlassenen Verfassung als unverrückbarer Grundlage bescheiden. Die in der Arbeitsgemeinschaft

vereinigten Bürgermeister und Regierungskommissäre stellten an die Bundesregierung in der Hauptsache folgende Ersuchen: 1. Die Selbständigkeit der Gemeinde in ihrer Verwaltung und finanziellen Gebarung foll möglichst gewahrt bleiben; 2. den Bürgermeistern der Gemeinden soll größere Verantwortlichkeit gegenüber der Aufsichtsbehörde und der Bürgerschaft auferlegt, dafür jedoch ihre Machtvollkommenheit erweitert werden; 3. ein besonderes Augenmerk möge auf die Einheitlichkeit der Stadtrechte und der Organe der Stadtverwaltungen gelegt werden, damit in verwaltungstechmscher und insbesondere in finanzieller Hinsicht aus Vergleichen der Tätigkeit der einzelnen Gemeinden leichter lehrreiche Schlüsse gezogen werden können; 4. den Statutargemeinden wolle eine entsprechende Vertretung in den neuen gesetzgebenden Körperschaften eingeräumt werden, damit auch diese Gemeinden als die größten Wirtschaftsfaktoren unseres Vaterlandes beim Zustandekommen der Finanzgesetze mitberaten und Schädigungen der Gemeindeinteressen, wie sie in früherer Zeit häufig vorgekommen sind, verhindern können. Neben diesen kardinalen Forderungen wurden noch eine Reihe kleinerer, weniger wichtiger Punkte formuliert, die vorwiegend Teilbestimmungen des in der ersten Fassung von den Magistratsdirektoren von Graz, Linz und Innsbruck ausgearbeiteten Entwurfes eines einheitlichen Stadtrechtes zu bilden hatten. Der so entstandene Entwurf wurde wiederholt durchberaten und umgearbeitet. Die Beratungen, an denen in dankenswerter Weise auch Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Rechnungshofes und zuletzt der Länder teilgenommen


Amtsblatt Nr. 2 und tatkräftigst mitgearbeitet haben, wurden in Salzburg am 10. Dezember 1934 abgeschlossen; die einzelnen Landesregierungen, denen die Vorlage des Stadtrechtsentwurfes an die Landtage zukommt, haben seit einigen Tagen das Zuletzt noch vom Bundeskanzleramt überarbeitete „Musterstatut" als Grundlage für die Erlassung eines einheitlichen Stadtrechtes in Händen. Auf Grund des Beratungsergebnisses der Salzburger Tagung habe ich in Anpassung an die örtlichen Verhältnisse den Entwurf eines Stadtrechtes für die Landeshauptstadt Innsbruck ausgearbeitet und noch vor den Weihnachtsfeiertagen der Landesregierung überreicht. Die Grundzüge dieses Entwurfes sind folgende: Ursprünglich sah der Entwurf entsprechend der ungeteilten Meinung der Vertreter der landesunmittelbaren Städte nur zwei Organe vor, den Gemeindetag und den Bürgermeister. Der Tiroler Landesregierung schien es aber nicht angängig, dem Bürgermeister einen gu großen Wirkungskreis zu überantworten und die in der Verfassung gebotene Möglichkeit außer acht zu lassen, dem Bürgermeister einen sogenannten Gemeinderat an die Seite zu geben. Das Innsbrucker Stadtrecht kennt sonach drei Organe: Den Bürgermeister, den Gemeindetag und den Gemeinderat. Der Gemeindetag wählt für die Dauer feiner Tätigkeit den Bürgermeister. Er ist bei dieser Wahl nicht auf seine Mitglieder beschränkt. Gehört der Gewählte dem Gemeindetage nicht an, wird er durch die Wahl Mitglied des Gemeindetages. Die Wahlbestimmungen sind einfach. Es können nur drei Wahlvorschläge erstattet werden,- als gewählt gilt derjenige, für den mehr als die Hälfte aller Mitglieder des Gemeindetages gestimmt hat. Dieser Bestimmung liegt der Gedanke zugrunde, daß der Bürgermeister nur dann Ersprießliches leisten kann, wenn er die Mehrheit des ganzen Gemeindetages hinter sich hat. Die Wahl des Bürgermeisters bedarf der Bestätigung des Landeshauptmannes. Diese kann widerrufen werden, wenn der Bürgermeister seine Amtspflichten gröblich verletzt oder dauernd vernachlässigt oder wenn es sonstige öffentliche Rücksichten gebieten. Gegen den Widerruf der Bestätigung steht dem Bürgermeister die Berufung an den Bundeskanzler offen. Der Bürgermeister ist das Oberhaupt der Gemeinde und vertritt diese nach außen in allen Angelegenheiten. I h m unterstehen sämtliche städtische Beamten, Angestellten und Arbeiter und jene der städt. Unternehmungen. Die Verantwortlichkeit und Haftbarkeit des Bürgermeisters ist verschärft, weshalb seiner jeweils von ihm vertretenen Meinung gegenüber den Mitgliedern des Gemeindetages erhöhtes Gewicht zukommt. Das im bisher geltenden Statut bereits vorgesehene Recht, den Vollzug von Beschlüssen des Gemeindetages und Gemeinderates aufzuschieben, ist mit Rücksicht auf die erhöhte Verantwortlichkeit des Bürgermeisters stärker betont. Unter der Bezeichnung „Notrecht" ist dem Bürgermeister das Recht eingeräumt, in dringenden Fällen an Stelle des Gemeindetages oder Gemeinderates Zu handeln. Der Bürgermeister hat die getroffenen Maßnahmen dem Gemeindetage oder Gemeinderate nachträglich sofort zur Kenntnis zu bringen. Der Bürgermeister ernennt seinen Stellvertreter selbst und kann ihn nach seinem Ermessen abberufen. Der Bürgermeisterstellvertreter ist grundsätzlich ebenso verantwortlich und haftbar wie der Bürgermeister. Handelt er jedoch nach den Weisungen des Bürgermeisters, trägt der Bürgermeister Verantwortung und Haftung. Die Bezüge des Bürgermeisters und des Bürgermeisterstellvertreters be-

stimmt der Gemeindetag. Als Höchstgrenze für die Bezüge des Bürgermeisters sind die Bezüge des Landeshauptmannes gesetzt. Die Höhe der Bezüge des Bürgermeisterstellvertreters wird vom Ausmaß der Beanspruchung abhängig sein, darf aber im Höchstfalle nicht mehr als die Hälfte der Bezüge des Bürgermeisters betragen. Der Gemeindetag besteht aus Vertretern der römischkatholischen Kirche, des Schul-, Erziehungs- und Volksbildungswesens, der Wissenschaft und der Kunst sowie aus Vertretern der Verufsftände in der Gemeinde. Die Mitgliedschaft im Gemeindetage ist ein Ehrenamt, die Dauer der Mitgliedschaft beträgt vier Jahre. Die Zahl der Mitglieder des Gemeindetages ist mit 24 festgesetzt, sie erhöht sich auf 25, wenn der Bürgermeister nicht aus den Mitgliedern des Gemeindetages gewählt wird. Die Mitglieder des Gemeindetages werden von kulturellen Gemeinschaften und von den Verufsständen in den Gemeindetag entsendet. Die näheren Vorschriften über die Entsendungsberechtigung und die Art der Entsendung trifft ein Landesgesetz. Dieses Landesgesetz wird zum Stadtrechte in einem ähnlichen Verhältnisse stehen, wie die seinerzeitige Gemeindewahlordnung zum bisher geltenden Statut. So lange dieses Landesgesetz nicht erlassen ist, werden die Mitglieder des Gemeindetages auf Grund des § 39 des Verfassungsübergangsgesetzes vom Landeshauptmann ernannt. Der Landeshauptmann kann die Mitglieder des Gemeindetages abberufen und an ihrer Stelle andere ernennen. Der Entwurf zählt die Voraussetzungen für die Entfendbarkeit auf und nennt die Gründe, aus denen die Mitgliedschaft im Gemeindetage verloren geht. Die Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Entsendbarkeit und über den Verlust der Mitgliedschaft treten formell erst in Kraft, wenn die Verufsstände endgültig gebildet sind und die Art der Entsendung der Vertreter der Verufsstände in den Gemeindetag landesgesetzlich geregelt ist. Bis zu diesem Zeitpunkte werden die erwähnten Bestimmungen für den Landeshauptmann Richtlinien für die Berufung und für die Abberufung bilden. Der Gemeinderat besteht aus fünf vom Gemeindetag aus seiner Mitte gewählten Mitgliedern, denen die Beschlußfassung über bestimmte, im Etadtrechte aufgezählte Angelegenheiten vorbehalten ist. die im großen und ganzen die Kompetenz des früheren Stadtrates ausmachten. Die Mitglieder des Gemeinderates führen den Titel Stadtrat. Die Stadträte sind unbesoldet. Erachtet der Bürgermeister, daß Beschlüsse des Gemeinderates den Interessen der Gemeinde zuwiderlaufen, hat er mit dem Vollzuge inne zu halten und die Gegenstände der Beschlußfassung dem Gemeindetage in seiner nächsten Sitzung zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen. Mit Zustimmung des Bürgermeisters können zur Vorberatung und Begutachtung der in den Wirkungskreis des Gemeindetages fallenden Angelegenheiten Ausschüsse gebildet werden. Sie müssen gebildet werden, wenn es der Bürgermeister verlangt. Die Ausschüsse dürfen, den Vorsitzenden mitgezählt, höchstens aus sieben Mitgliedern bestehen. Die Obmänner der wichtigsten

Ausschüsse (Finanz-, Bau- und Rechtsausschuß) müssen

Mitglieder des Gemeinderates, also Stadträte sein. Dadurch wird die Zusammenarbeit zwischen allen Organen der Gemeinde gewährleistet. Der Wirkungskreis der Gemeinde ist hergebrachterweise ein eigener und ein übertragener. Den eigenen Wirkungskreis haben der Bürgermeister, der Gemeindetag und der Gemeinderat, den übertragenen nur der Bürgermeister zu besorgen. Dem Bürgermeister allein


Amtsblatt Nr. 2_ kommt Vollzugsgewalt zu. Der Magistrat, d. i. die Gesamtheit der in der städt. Verwaltung tätigen städtischen Aemter, ist das Hilfsorgan der Gemeinde. Die Leitung des Magistrates obliegt dem Magistratsdirektor. Der Magistrat ist dem Bürgermeister untergeordnet. Der Magistrat hat alle in den Wirkungskreis des Bürgermeisters fallenden Angelegenheiten des eigenen und übertragenen Wirkungskreises der Gemeinde und der Bezirksverwaltung zu besorgen, soweit sich der Bürgermeister die Besorgung dieser Geschäfte nicht vorbehält. Als eine Folge der schweren wirtschaftlichen Not, in der sich alle Gemeinden heute befinden, und wohl auch zur Vorbeugung allzu großzügiger Verwaltung in den Gemeinden sind über ausdrückliches Verlangen der ministeriellen Stellen i m Stadtrechte ausführliche und umfangreiche Vorschriften über die Haushaltsführung. weiters Bestimmungen, die die Selbständigkeit der freien Willensbildung der Gemeinde hinsichtlich des Abschlusses aller die Stadtgemeinde irgendwie finanziell belastenden Rechtsgeschäfte beschränken und endlich sehr weitgehende Ueberwachungsrechte der Aufsichtsbehörde vorgesehen. I n der Ausschreibung von Abgaben sind der Gemeinde sowieso i m Finanzverfassungsgesetze und im Abgabenteilungsgesetze sehr enge und drückende Grenzen gezogen. Gerade die Beschränkung in steuerrechtlicher, aber auch die Beschränkung i n wirtschaftlicher Hinsicht hätte es als sehr wünschenswert erscheinen lassen, daß den landesunmittelbaren Städten verfassungsmäßig eine Vertretung i n den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder eingeräumt worden wäre. Da dies nicht erreicht wurde, wird es eine dauernde Notwendigkeit bleiben, darnach zu trachten, daß Mitglieder der gefetzgebenden Körperschaften den Gemeindetagen angehören. I n vielen Gemeinden Österreichs wurden auf Grund des Verfassungsübergangsgesetzes die Mitglieder der Gemeindetage vom Landeshauptmann bereits ernannt. Da bis heute weder eine der neuen Bundesverfassung angepaßte Gemeindeordnung noch Stadtrechte erschienen sind, sind diese neuen Gemeindetage angewiesen, ihre Tätigkeit noch auf Grund der alten Gemeindeordnungen und -Statuten auszuüben, die mit der neuen Verfassung weder in ihrem Wortlaute noch in ihrem Geiste im EinKlange stehen. Es waren deshalb sowohl die Tiroler Landesregierung als auch der mir beigegebene Beirat der Meinung, daß es vorteilhafter ist, das neue Stadtrecht mit möglichster Beschleunigung durch den Landtag beschließen zu lassen und erst dann den Gemeindetag zu bilden. Da der Innsbrucker Stadtrechtsentwurf sich auf den von Vertretern des Bundeskanzleramtes, der ministeriellen Stellen und des Rechnungshofes überarbeiteten Musterentwurf aufbaut und durch Einfügung des Gemeinderates als drittem Organ der Gemeinde dem Wunsche der Landesregierung entsprechend ergänzt wurde, kann jedenfalls damit gerechnet werden, daß der Gesetzentwurf vom Landtage in kürzester Frist verabschiedet und die im Art. 111 der Bundesverfassung vorgesehene Zustimmung des Bundeskanzleramtes erteilt wird. Dies hoffe und wünsche ich von Herzen; denn die Auf gaben, besonders in finanzieller Hinsicht, die dem Gemeindetage bevorstehen, sind vielseitig und schwierig. Die Hoffnungen, die ich an die Konvertierung der Verpflichtungen der Gemeinde durch Aufnahme der großen Etadtanleihe i m Jahre 1931 geknüpft habe, sind leider nicht in Erfüllung gegangen. Die Folgen der Welt-

wirtschaftskrise lasten schwer auf unserem armen Vaterland. Die Folgen der politischen Kämpfe der letzten zwei Jahre, insbesondere die 1000-Mark-Sverre, bedeuten für die Gemeindefinanzen eine Katastrophe. Die Zahlungsrückstände der Gemeinde sind i n den letzten zweieinhalb Jahren auf 3^2 Millionen Schilling angewachsen. Es wird jedem, der mit der Verwaltung der Stadt einigermaßen vertraut ist, begreiflich sein, daß dieser Rückstand unmöglich mit normalen Einsparungen in den nächsten Jahren eingebracht werden kann. Auch der Rechnungshof hält es für ausgeschlossen, für diesen gewaltigen Abgang im Voranschlage sür das kommende Verwaltungsjahr 1935 irgendwie vorzusorgen. Trotz der großen Opfer, die von den städtischen Beamten, Angestellten und Arbeitern gebracht werden mußten, trotz der größtmöglichen Verminderung des Sachaufwandes und trotz beträchtlicher Einschränkung aller Ausgaben für kulturelle Bedürfnisse ist die Lage der Ge^ meindefinanzen gegenwärtig überaus ernst. Die Situation glaube ich den Lesern des Amtsblattes am besten illustrieren Zu können, wenn ich einige markante Stellen des vom Rechnungshofe im Dezember 1934 für das Jahr 1933 erstatteten Kontrollberichtes wiedergebe. Der Rechnungshof verweist auf die große Belastung der Gemeinde durch die Auslagen sür die Polizei: 8 1.N97.747.3N. für das Wohlfahrtswesen: 8 2.639.114.97 und für den Schuldendienst: 8 4,408.994.86 und sagt wörtlich: „Diese drei Ausgabeposten von zusammen 8 8,143.857.23 zehrten nahezu zur Gänze die Hauvteinnahmen (Mgaben und Vesitzertriignisse) aus, so daß für den allgemeinen Verwaltungsaufwand (8 1,476.935.48) und die Abgänge der städtischen Betriebe (8 179.426.N5j sowie den sonstigen Aufwand (8 27N.848.37) i n den übrigen Einnahmen der Stadt die Bedeckung nicht mehr in ausreichendem Mähe gefunden werden konnte und der ausgewiesene Abgang von 8 978.723.— resultierte." Der Rechnungshof fchreibt weiter: „Die Urfache des großen Abgangs bei der ordentlichen Gebarung liegt in dem sehr bedeutenden Rückgang der Einnahmen (8 1.426.8N5.91). also in einer der direkten Einflußnahme der Gemeindeverwaltung entzogenen, i n der Wirtschaftslage begründeten Ursache. Bei den Ausgaben weisen die meisten Verrechnungstitel infolge sehr weitgehender Sparmaßnahmen nicht unbedeutende Minderverwendungen (8 320.161.23) auf, doch reichen diese Ersparungen nicht aus, den Mehraufwand für den Kapitals- und Echuldendienft — als Folge des Privatclearingskurses des Schweizer Franken — und den wesentlich gesteigerten Aufwand sür das Fürsorgewesen auszugleichen. I m allgemeinen kann gesagt werden, daß sich die Gemeindeverwaltung in der Ausgabenwirtschaft des Jahres 1933 große Zurückhaltung auferlegt hat, daß jedoch die Verhältnisse stärker waren und durch den sehr großen Rückgang der Einnahmen nicht nur die erzielten Ersparungen wieder vollständig ausgezehrt wurden, sondern sich darüber hinaus noch ein so hoher Abgang ergab." Auch aus den Unternehmungen hatte die Etadtgemeinde keine besondere Hilfe, weil trotz teilweise sehr günstiger Ergebnisse einzelner Unternehmungen infolge der für die Nordkettenbahn geleisteten Schuldzinsen von 8 327.767.— sich ein Abgang von 8 179.426.— ergab, dies obwohl, wie der Rechnungshof selbst wiederholt anerkennt, die städtischen Unternehmungen korrekt und durchaus wirtschaftlich geführt wurden. Der erste Entwurf des Voranschlages für 1935, i n dem mit der Verbundlichung der Innsbrucker Polizei vom


Amtsblatt Nr. 2 Beginn des Jahres 1935 an gerechnet wurde, hätte, ohne Berücksichtigung der bereits erwähnten Zahlungsrückstände der Gemeinde in der Höhe von 3.5 Millionen Schilling mit einem Abgange von 302.850 8 geschlossen. Nun wurde aber der Gemeinde von zuständiger Stelle die Erklärung gegeben, daß die Verbundlichung der Polizei nicht vor dem Herbst 1935 zu erwarten ist. Dadurch erhöht sich der Abgang im gegenwärtig vorliegenden Voranschlagsentwurf auf 8 763.000.—. Ein Lichtblick ist, daß nun doch in absehbarer Zeit mit aller Bestimmtheit gerechnet werden kann, daß mit der Verbundlichung der Polizei eine Belastung wegfällt, die Innsbruck in den letzten Jahren als einzige unter den Landeshauptstädten zu tragen hatte und derzufolge Innsbruck gegenüber anderen Landeshauptstädten bedeutend im Nachteile war. Natürlich kann die Verbundlichung in den ersten Jahren keine besonders fühlbare Entlastung bringen, weil sich die Stadtgemeinde verpflichten mußte, der Vundespolizei eine eingerichtete Kaserne zur Verfügung Zu teilen und die Instandhaltung und Betriebskosten lauend zu tragen. Immerhin ist nach Abzahlung der Bauwsten auch unter Berücksichtigung der für den Kopf der Bevölkerung Zu tragenden Beitragsleistung mit einer jährlichen Ersparnis von 500.000 bis 600.000 8 zu rechnen. Die Ratschläge, die der Rechnungshof in seinem Berichte zur Sanierung der Gemeinde gibt, teilen sich in solche Maßnahmen, die die Inanspruchnahme und Mitwirkung fremder Mittel und der Gläubiger voraussetzen und in Maßnahmen und Verfügungen, die die Stadtgemeinde aus eigener Kraft treffen kann. Neben der besonderen Empfehlung, die Verbundlichung der städt. Polizei zu betreiben, legt der Rechnungshof das größte Gewicht auf die Lösung aller mit der Schweiger Anleihe der Stadtgemeinde in Verbindung stehenden Fragen. Er erklärt, daß es außer Frage stehe, daß die Stadtgemeinde in ihrer jetzigen Lage nicht imstande ist, auf die Dauer den großen Schuldendienst für die Anleihe von jährlich rund 3.5 Millionen Schilling aus ihren laufenden, immer kleiner werdenden Einnahmen zu decken. Für die Stadtgemeinde könne daher nur eine möglichst weitgehende Erleichterung im Schuldendienst in Betracht kommen. Ob nun eine solche Erleichterung durch eine vorübergehende Hinausschiebung der Zinsen- und Kapitalstilgungsfälligkeiten der Anleihe angestrebt oder durch eine Umschuldung in Form einer Konvertierung in eine Inlandsanleihe mit einer längeren Laufzeit und mit kleineren Iahrestilgungs- und Verzinsungsraten versucht werden soll, müsse der Entscheidung der Tiroler Landesregierung überlassen werden. Ter Rechnungshof schließt seine Ausführungen hierüber mit den Worten: „Feststeht jedenfalls, daß ohne eine grundlegende Löfung der Anleihefrage eine dauernde Sanierung der Stadt Innsbruck ganz unmöglich ist." Ferner empfiehlt der Rechnungshof, jede Bautätigkeit, auch auf dem Gebiete des Wohnungs- und Siedlungswesens, auf die Dauer mehrerer Jahre ganz einzustellen, er verweist auf den Abgang früherer Jahre bei Veranstaltungen fremdenverkehrsfördernder Art, empfiehlt die Veräußerung der unvollendet gebliebenen Doppelhauptuno Volksschule an eine private Unterrichtsanstalt, verlangt die absolute Gleichstellung der städtischen Angestellten mit den Vundesangestellten durch Beseitigung der 90progentigen Bemessungsgrundlage für den Ruhegenuß und eine Revision der Kollektivverträge der städtischen Bauarbeiter und Unternehmungen, gedenkt weiters der Notwendigkeit, alle Befreiungen und Ermäßi-

gungen von städtischen Steuern und Abgaben einzustellen und erwähnt die Vorteile der Zusammenlegung einzelner Außenämter mit den im Rathause untergebrachten Abteilungen. Weiters glaubt der Rechnungshof, daß der Gemeinde durch den Verkauf der städt. Pfandleihanstalt an das Dorotheum und durch die Abgabe der Viehmarktkasse an einen privaten Vankbetrieb, eventuell auch durch den Verkauf städt. Gebäude und Gründe eine fühlbare Erleichterung in der gegenwärtigen Geldnot geschaffen werden könnte. Zu den Vorschlägen des Rechnungshofes bemerke ich folgendes: Die Frage der Verbundlichung der Polizei ist, wie bereits erwähnt, grundsätzlich gelöst. Hinsichtlich des Anleihedienstes hat die Goldschuldenerleichterungs-Verordnung der Bundesregierung der Gemeinde eine Ermäßigung der Verzinsung der Schweizer Franken-Anleihe von 6V2 auf 4»/4 Prozent gebracht. Die Ersparung wurde jedoch restlos durch die Steigerung des Kurses des Schweizer Franken aufgebraucht. Eine Konvertierung der Anleihe in ähnlicher Form, wie sie im Laufe der letzten Jahre in Oesterreich des öfteren erfolgte, ist für die Gemeinde nicht von besonderem Interesse, weil der Kurs der Anleihe immer noch sehr hoch steht. Verhandlungen wegen Bewilligung der Erstreckung der Tilgungsfristen oder wegen Gewährung eines halb- oder ganzjährigen Moratoriums sind seit Monaten im Gange. Die Gemeinde hat mit Ausnahme der Förderung des Siedlungswesens die Bautätigkeit seit 1932 vollständig eingestellt. Die von der Gemeinde mit Geldern des Wohnbauförderungsfonds gebauten Objekte sind teilweise bereits ohne jeden Verlust für die Gemeinde verkauft,- die Bestrebungen, diese Aktion fortzusetzen, sind im Gange. Die Förderung des Siedlungswesens, die bisher zur Errichtung der Siedlung im Sieglanger und zur Inangriffnahme der Arbeiten der Neustädtersiedlung auf der Ulfiswiese führte, muß — mit Ausnahme der Mittelstandssiedlung, die die Gemeinde in keiner Weise belastet — in Hinkunft leider unterbleiben, da die immerhin für die Freistellung und Baureifmachung der Gründe notwendigen Mittel ziemlich beträchtlich sind und von der Stadtgemeinde heute nicht mehr aufgebracht werden können. Es ist dies überaus bedauerlich, da die Förderung des Siedlungswesens die gesündeste Form sozialer Fürsorge darstellt. Die Durchführung von Veranstaltungen fremdenverkehrsfördernder Art mit Mitteln der Gemeinde fand schon seit 1933 nicht mehr statt. I m Jahre 1934 hat die Gemeinde nur Veranstaltungen subventioniert, die in ganz Oesterreich einheitlich durchgeführt wurden. Der Verkauf der unvollendet gebliebenen Doppelhauptschule in Pradl wurde schon wiederholt versucht. Die bezüglichen Bemühungen werden fortgesetzt. Die Bezüge der aktiven städtischen Beamten sind jenen der Bundesangestellten vollständig angeglichen, nur die Pensionisten beziehen noch Pensionen, die sich auf der 90progentigen Ruhegenußbemessungsgrundlage aufbauen, wofür jedoch mehr als der doppelte Pensionsbeitrag der Bundesangestellten geleistet wurde und noch geleistet wird. Wenn die Ruhegenußbemessungsgrundlage auf die Höhe jener der Vundesangestellten, d. i. auf 78.3 Prozent herabgesetzt und die bereits zuerkannten Pensionen entsprechend gekürzt werden, muß die Gemeinde die Pensionsbeiträge der städtischen Beamten auf die Höhe jener der Vundesbeamten herabsetzen und, wenn sie sich nicht ungerecht fertigt bereichern will, den Beamten und Pensionisten die Überzahlung an Pensionsbeiträgen zurückzahlen.


Amtsblatt Nr. 2 Der Gewinn, den die Stadtgemeinde aus der Kürzung werden alle vom Rechnungshof empfohlenen Maßnar,der Pensionen ziehen kann, ist nicht nennenswert. Die men, die auf eine Abwehr gegen den Verfall der FinanKürzung der Pensionen ergibt Zwar eine jährliche Er- zen der Stadtgenieinde abzielen und von der Gemeinde sparnis von rund 86.000 8, diese vermindert sich jedoch mit eigener Kraft durchgeführt werden können, mit durch den Entfall der bisherigen Überzahlung an Pen aller Energie getroffen werden. Es wird auch nötig sein, sionsbeiträgen in der Höhe von jährlich rund 56.000 8 die dritte der eingangs erwähnten schwersten Belastunauf 30.000 8. Diese ersparte Summe müßte jedenfalls gen der Gemeinde, die Belastung durch die Fürsorgeauf eine Reihe von Jahren hinaus dazu verwendet wei> tätigkeit, so schmerzlich dies im einzelnen Falle empfunden, nach und nach die von der Gemeinde bisher zu viel den werden mag, einzuschränken. Alle diese Maßnahin Empfang genommenen Pensionsbeiträge zurückzu- men werden aber nicht zu einer gründlichen und dauernzahlen. Wegen Aenderung der Kollektivverträge mit den den Sanierung führen können, wenn nicht der Stadtstädtischen Bauarbeitern und der Verträge der Unter- gemeinde — wie der Rechnungshof, dem ich für seine nehmungen sind neuerliche Verhandlungen im Zuge. Die rückhaltlose, aber verständnisvolle Kritik dankbar bin. Opfer, welche die Arbeiter durch Abbau, Lohnkürzung wiederholt hervorhebt — wesentliche Erleichterungen in und Kürzung der Arbeitszeit bisher auf sich nehmen der Verzinsung und Rückzahlung ihrer Hauptschuld, der mußten, sind ganz bedeutend. Die Gewährung von Be- Schweizer Anleihe, erwirkt werden können. freiungen und Ermäßigungen von städtischen Abgaben Meinen Bericht schließe ich am besten mit den an den wurde im Jahre 1934 wesentlich eingeschränkt. Die künftigen Gemeindetag gerichteten Schlußausführungen Rückvergütung des Gebäudesteuerzuschlages an Unbe- des Rechnungshofes: mittelte wird im Jahre 1935 nur mehr durch das Wohl„ I n wenigen Tagen soll sich der neue Gemeindetag fahrtsamt erfolgen. Die empfohlene Zusammenlegung verschiedener Aemter bringt zweifellos eine Erleich- konstituieren. Er hat ein schwer belastetes Erbe anzuterung in der Verwaltung, aber keine sonderlich fühl- treten. Die schon in den vorhergegangenen Berichten immer wieder betonte allzu große Investitionstätigkeit der bare finanzielle Einsparung mit sich. Gegen die Ueber gäbe der Pfandleihanstalt an das Dorotheum hat sich bis früheren Stadtverwaltungen oder, besser gesagt, das zu jetzt der Gemeinderat und vor kurzem auch der Beirat rasche Tempo dieser Tätigkeit hat in Verbindung mit mit überwiegender Mehrheit ausgesprochen. Die Rück- der wirtschaftlichen Depression, insbesondere mit dem sichtnahme auf die Innsbrucker Gewerbetreibenden und Rückgange des Fremdenverkehrs, die Stadtfinanzen Kaufleute hat den Gemeindevertretern diese Haltung derart in Schwierigkeiten gebracht, daß es aller Andiktiert. Diese Frage werde ich dem kommenden Ge- strengungen des neuen Gemeindetages bedürfen wird, meindetage zur endgültigen Entscheidung überlassen. um zunächst den drohenden Zusammenbruch der städtiWegen Uebernahme der Viehmarktkasse durch einen pri- schen Finanzen aufzuhalten und dann darüber hinaus vaten Bankbetrieb sind bereits Verhandlungen im eine dauernde Sanierung herbeizuführen. Nur durch ein Gange. Ob eine allfällige Uebernahme den vom Rech- einträchtiges Zusammenwirken aller Kräfte der Stadt nungshof erwarteten Erfolg zeitigen wird, ist fraglich, und nur beistrengstemAusschluß aller Sonderinteresfen weil die Viehmarktkasse kein auf Gewinn gerichtetes kann nach Ansicht des Rechnungshofes ein Weg in eine bessere Zukunft gefunden werden. Mögen sich alle für Unternehmen ist. Um das Pflichtbewußtsein der Gemeindeverwaltung das Wohl der Stadt Innsbruck verantwortlichen Stellen gegenüber den Gläubigern der Stadt zu dokumentieren. und Organe dieser schweren Aufgabe bewußt sein."

Gewerbe! a) Die Führung der Bezeichnung „Medizinaldrogerie" durch Inhaber von Konzessionen nach § 15. Pkt. 14, Gewerbeordnung, ist verboten. I n dem Erkenntnisse vom 11. August 1934, Zl. A-529/6/33. hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, daß diese Bezeichnung der Betriebe der erwähnten Gewerbetreibenden nicht im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung gehalten fei und somit eine Übertretung des § 49, Gewerbeordnung, darstelle, weil der Begriff „Medizin" jedenfalls, und zwar in erster Linie solche Heilmittel umfasse, deren Verkauf ausschließlich den Apotheken vorbehalten sei. Daher sei die Bezeichnung „Medizinaldrogerie" für den Betrieb des Inhabers einer Konzession nach § 15, Pkt. 14, Gewerbeordnung, irreführend, wenn auch in einem solchen Betriebe Artikel feilgeboten werden, die als Heilmittel in Betracht kommen können. d) Die Erzeugung künstlicher Mineralwässer und die Herstellung und Abpackung künstlicher Mineralwasserprodukte ist an die Erteilung einer Konzession gebunden worden, die das Vundesministerium für Handel und Verkehr erteilt. Einer eigenen neuen Konzession hiezu bedürfen auch Gewerbetreibende, die am 1. Dezember 1934 schon die Konzes-

sion zur Erzeugung künstlicher Mineralwässer besaßen, es sei denn, daß sie außerdem am 9. Januar 1934 auch eine Bewilligung des Finanzministeriums nach § 4 der Verordnung vom 3. November 1922, BGVl. Nr. 800. besaßen. Sie dürfen jedoch unter der Voraussetzung, daß sie von ihrer Berechtigung vom 1. November 1933 an Gebrauch gemacht haben, ihre Tätigkeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung fortsetzen, wenn sie f p ä t e s t e n s bis 28. Dezember 1934 um die Konzession angesucht haben.

Hausieren mit ^Radioapparaten verboten! Von der Kammer für Handel, Gewerbe und Industrie in Innsbruck wurde neuerlich über den zunehmenden unbefugten H a u s i e r h a n d e l m i t R a d i o a p p a r a t e n u n d R a d i o z u b e h ö r h. a. Beschwerde geführt. Bereits mit h. a. Runderlah vom 4. April 1933. I I . Ia-537/42 und vom 28. Oktober 1933, ZI. Ia-2729/1, wurde dringlichst empfohlen, derartigen H a u s i e r e r n m i t a u s g i e b i g e n S t r a f e n das Handwerk zu legen. Gleichzeitig wurde darauf aufmerksam gemacht, daß Radioapparate k e i n e s w e g s a l s „ M a s c h i n e n " angesehen werden können, hinsichtlich welcher beim A u f s u c h e n v o n B e s t e l l u n g e n d i e


Amtsblatt Nr. 2 A u s n a h m e b e s t i m m u n g e n des § 1 der Min.-Ndg. v. 27. Dezember 1902. RGBI. Nr. 242. Anwendung fänden. Da den ständigen Klagen zufolge eine nachhaltige Besserung bisnun nicht erzielt werden konnte, ergeht fomit neuerlich der Auftrag, die unbefugte Tätigkeit dieser Agenten durch entsprechende Strafen, gegebenenfalls auch durch die Strafe d e s V e r f a I l e s d e r W a r e n gem. § 131, Abs. 1, Pkt. e, und Abs. 2. Gewerdeordnung, in der Fassung des Gesetzes vom 19. Oktober 1934, BGBl. 11-322, zu unterbinden.

Name

Gewerbeberechtigung

Standort

Schittelkopf Franz

Agentur

Innsbruck, Innstraße 11

Tchittelkopf Franz

Kommissionsgroßwarenhandel in Obst und Most

Innsbruck, Innstraße 11

Tschon Karl

Pressephotographie

Gruder Julius

Mit Verordnung des Bundesministers für Handel und Verkehr vom 5. 12. 1934, B.-G.-BI. I I , Nr. 395, ist rückwirkend auf den 1.12.1934 die Pressephotographie zu einem gebundenen Gewerbe erklärt worden. Unter Pressephotographie versteht das Gesetz „die Ausübung der Photogravhie zum alleinigen Zwecke der Abgabe der Erzeugnisse an Zeitungen", nicht aber auch zur Festhaltung persönlicher Erlebnisse zum Zwecke der späteren Erinnerung. Zur gewerbemätzigen Ausübung der Pressephotographie ist daher die vorgesehene Erteilung der Gewerbeberechtigung erforderlich. Jeder, der ohne Gewerbeberechtigung die Pressephotographie ..gewerbsmäßig", das heißt mit Erwerbsabsicht, dauernd und auf eigene Rechnung betreibt, begeht eine Gewerbeübertretung. Nach § 132, G.-O., kann jede auch nur einmalige Handlung, die nach dem oben Gefügten den Gegenstand der Pressephotographie bildet, wenn sie auf eigene Rechnung und des Erwerbes wegen geschieht, bestraft werden. Voraussetzung hiefür ist allerdings, daß nach den Umständen des Falles auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann.

Verzeichnis über die im Monat November 1934 Hieramts ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzessionsdekrete Name

Gewerbeberechtigung

Standort

Lehner Ludwig

Friseur- und Raseurgewerbe

Innsbruck, Museumstraße 35

Lässer Laura, geb. Vilgeri

<3emilch.«°«nh°nd°I

Birnbaumer Albertine Einkauf- und Produktiogenossenschaft der Erzeugung von SodaInnsbruck, Hotel-, Gast- und wasser mit oder ohne Ing.-Etzel-Straße, Schankwirte u. KaffeeZusatz Viaduktbogen 53 sieder, reg. G. m. b. H. Gast- und Schankgewerbe gem. § 16, lit. Innsbruck, Prader Johann d). e). 6), t) und F) Ing.-Etzel-Straße 20 G. O. Erzeugung von SodaRhomberg Anna, geb. Innsbruck, wasser mit oder ohne Iahnstraße 37 Luger

Zusatz

Innsbrucker Buchdruckerei und Verlagsanstalt Josef Winkler H Comu. (Kommanditgesellschaft) Czabek Verta, geb. Gargitter Blattner Irmbert

Buchdruckerei

Innsbruck, Mentlgasse 12

Innsbruck, Crzh.-Eugen-Ttratze Nr. 25 Innsbruck, Ausarbeitung von Kostenooranschlägen und Meraner Straße 6 Schätzungen (i. S. der Realschätzungsordnung o. 1897) sowie Wirtschaftsberatungen in Bausachen (Einholung und Begutachtung von Offerten, Ausarbeitung d. bezgl. Schlutzbriefe, Überprüfung d. Schlußabrechnungen u. o. Versicherungen) mit Ausschluß der den konzess. Gewerben Kraft gesetzlicher Bestimmungen vorbehaltlichen Tätigkeiten, d. h. mit Anschluß der Vauführung von Hochbauten und anderen verwandten Bauten oder der den handwerksmäßigen Gewerben zustehenden mechan. manuellen Vollendungsarbeiten Fleischhauergewerbe

Ghedina Iah. Cölestin

KommissionswarenHandel im großen

Ghedina Job. Cölestin

Agenturgewerbe

Schmidt Josef,

Erzeugung von Kautschukstampiglien

Tpielmann Josef

Tapezierergewerbe

Innsbruck, Welsergasse 3 Innsbruck, Weisergasse 3 Innsbruck, Maximilianstraße Nr. 3. parterre Innsbruck, Fallbachgasse 9

Regelung des Verkehres mit Fischmarmaden I m 133. Stück des Bundesgesetzblattes I I ist unter der mer 425 eine Verordnung erschienen, die Vorschriften über den Verkehr mit Fischmarinaden bringt. Diese Verordnung wurde auf Grund des Lebensmittelgesetzes vom 16. Jänner 1896 erlassen und zählt die gesetzlich zulässigen Arten der Verpackung von Fischmarinaden auf. Darnach werden als zulässig erklärt: a) ungebrauchte Holzgebinde, wenn sie wasserdicht verschlossen sind: b) ungebrauchte Weißblechgefäße, die innen verniert sind, Gläser und Tiegel, wenn sie allseits maschinell und luftdicht verschlossen sind: e) Glaswannen und ungebrauchte, aus wasserundurchlässiger Papiermasse hergestellte Gefäße (Umhüllungen), diefe jedoch nur bei Warenmengen bis 200 g. Wannen und Papiergefätze müssen in der Erzeugungsstätte einen die Verstaubung wirksam verhindernden Verschluß erhalten haben: dieser muß bei Glaswannen durch Plombierung oder auf andere geeignete Weise so gesichert sein, daß jedes Oeffnen leicht erkennbar ist.

Gemischtwarenhandol

Innsbruck, Leopoldstraße 45

Verleihen von Pferden

Innsbruck

Diese Vorschriften gelten nur für die Verpackung von Fifchmarinaden, die an W i e d e r v e r k ä u f e r verkauft werden sollen. Wer demnach Fischmarinaden aller Art an Wiederverkäufer anders als in den zugelassenen und vorschriftsmäßig verschlossenen Behältnissen verkauft, begeht ein gerichtlich strafbares Delikt.

Pradie?AH 35

Die Verordnung tritt jedoch erst am 15. März 1935 in Kraft.

'" ^zweck?n ^


Amtsblatt Nr. 2

Nachweis der im Monate November 1934 durchgeführten Gewerbelöschungen

Z3 sß

3u- und Vorname Firma

Standort, Gemeinde, Straße, Haus-Nr.

Bezeichnung des Gewerbes

Datum und 3ahl des Gewerbescheines Gew. Reg. P.

296

Mair Kurt

Meinhardstraße 14

Handel mit Maschinen

8. Jänner 1926 31. 24368

29?

Haberer Walter

Tchubertstraße 5

Kommissionswarenhandel

29. Oktober 1920 3l. 23668

298

Haberer Walter

Schubertstraße 5

Agentur

29. Oktober 1920 31. 23668

299

Haberer Walter

Tchubertftraße 5

Handel mit Wein und gebr. geistigen Getränken

1. August 1922 3l. 12348

300

Fiechtner Franz

St.-Nikolaus-Gasse 22

Killvierträger

15. Mai 1908 3l. 23677

301

Ttockklausner Katharina

Leopoldstraße 23

Gemischtwarenhandel

20. Juli 1925 31. 12678

302

Galopp Oskar

Innrain Nr. 4

Fleischhauer- und Selchergewerbe

16. August 1932 3l. 10848

303

Oberthanner Irma

Leopoldstrahe 45

Gemischtwarenhandel

11. Juli 1925 31. 12265

304

Kirch lechner Karl

Müllerstraße 29

Handel ohne Beschränkung

1. Mai 1905 3l. 17644

305

Weileder Johann

Museumstraße 35

Friseurgewerbe

15. September 1916 31. 22041

306

Richter-Lusztig Heribert

Colingasse 10

Teppichhandel

17. Mai 1930 3l. 9815

307

Primus Franz

Müllerstraße 20

Agenturgewerbe

5. Februar 1932 3l. 813

308

Tomaschek Johann

Ing.-Etzel-Straße, Viaduktbogen 53

Sobawassererzeugung

20. Juli 1931 31. 10989

309

Tanzer Franz

Gutenbergstraße 16

Adressen- und Rek'lamebüro

30. Mai 1932 31. 6244

310

Glazar Franz

Südbahnstraße 22

Kle i dermachergewerb e

20. März 1920 31. 5256

311

Wührer Agnes

Stiftgasse 3

Handel mil allen im freien Vertehre gestalteten Waren, jedoch mit Ausschluß der i m 8 38 Abs. 5 G, O. aufgeführten Artikel

28. März 1931 31. 14298

312

Weiß Aloisiu

Adamgasfe 17

Damenkleidermachergemerbe

22. I u m 1903 3l. 16329

Umversitätsstraße 13

Handel ohne Veschräntuna auf bestimmte Waren (fortgeführt d. Wwe. Iosefa H.)

21. Oktober 1919 3l. 29413

Maximilianstratze 9

Entgeltliche Weitergabe u. radioteleph einlaufendem Kursmaterial an Banlen, Kaufleute und Industrielle auf telephonischem und schriftlichem Wege

313

Hackl Johann

314

Neuner Alois

315

Saumweber Anna

316

Vigl Johann

317

12. Jänner 1931 3l. 516

Damen- und Kinderkleidermachergewerbe

12. Jänner 1911 3l. 48?

Sonnenburgstraße 11

Fleischhauer- und Selchergewerbe

24. September 1932 3l. 5945

Herbst Marie

Iahnstraße 37

Sodawasser- und Kracherlerzeugung

29: Oktober 1909 3l. 52702

318

Innsbrucker Buchdrucleret und Verlagsanstalt Hubert Schneider H> Co.

Mentlgasse 12

Buchdruckerei

12,2588/4 Amt der Tiroler Landes-Neg. vom i l . November 1932

319

Hmnzl Friedrich

Karwendelstraße 2/II

Agenturgewerbe

24. Mai 1932 31. 6052

320

Graus Hermann

Erzh.-Eugen-^Straße 25

Fleischt) auergewerbe

23. November 1934 31. 15442

321

Mathis Josef

Pradler Straße 41

Agentur

18. Jänner 1933 31. 314

322

Mathis Josef

Pradler Straße 41

Kommission

18. Jänner 1933 31. 315

Adamgasse 10 '


6

A«t«bl«UNi.2 Zu- und Vorname Firma

Standort. Gemeinde. Straße, Haus Nr.

Bezeichnung des Gewerbes

Datum und Zahl des Gewerbescheines Gew. Reg. P.

323

Mathis Josef

Praoler Straße 41

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedocb mit Ausschluß der im §38 Abs. 5 G, O. aufgeführten Artitel

18. Jänner 1933 Zl. 313

323a

Ttadlmaier Anna

Dreiheiligenstraße 33

Handel mit allen lm freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 8 38 Abf. 5 G. O. aufgeführten Anitel

23. Mai 1921 ZI. 10691

324

Hebenstreit Anton

Badgasse 6

. Kleidermachergewerbe

21. März 1882 ZI. 2770

325

Ttadlmaier Franz

Kapuzinevgasse 8

Bäckerei

29. November 1905 Zl. 47512

326

Winkler Marie

Marktplatz

Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im 838 Abf. 5 G. O. aufgeführten Anitel

1. April 1926 Zl. 5210

327

Schmiedt Theodor

Leopoldstraße 44

Graveurgewerbe

3. Mai 1927 ZI. 7515

328

Schmiedt Theodor

Leopoldstraße 44

Erzeugung von Kautschukstamviglien

3. Mai 1927 Zl. 9474

329

Künstner Marie

Herzog-Friedrich-Ttraße Nr. 34

330

Prcrder Johann

Mariahilf 14

Manufakturwarenhandel

15. Juli 1922 Zl. 11162

331

Regnemer Josef

Müllerstraße 20

Gemischtwarenhandel

25. Juli 1891 Zl. 11815

Ueber die Einverleibungsgebühr (Inkorporationsgebühr) Wie bereits in Nr. 1 des Amtsblattes ausgeführt wurde, ist die Bezahlung der Einverleibungsgebühr v o r Erstattung der Gewerbeanmeldung eine Voraussetzung des selbständigen Gewerbeantrittes und mutz daher eine Anmeldung, der die Bestätigung der Genossenschaft nicht beiliegt, als unstatthaft zurückgewiesen werden. Die Landeshauptmannfchaft für Tirol hat nunmehr in einem

Rechtfertigt die Besucherzahl die Fortführung des Betriebes des Stadttheaters? Von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Zeit wurde selbstverständlich auch der Theaterbesuch betroffen. Man hört zuweilen das harte Urteil, die Bevölkerung könne sich den Theaterbesuch nicht mehr leisten, es müsse deshalb zur Einstellung des Betriebes kommen. Demgegenüber kann festgestellt werden, daß die Zahl der Besucher des Stadttheaters keineswegs abnimmt, sondern vielmehr seit dem Jahre 1930 ständig ansteigt. Dies zeigt der Vergleich der Gesamtbesuchergahlen für die Monate Oktober bis Dezember in den letzten drei Jahren.

Gesamtbesucherzahl Spielzeit

1932/33

1933/34

1934/3)

Oktober November Dezember

16.924 17.560 17.275

18.109 19.219 17.731

17.442 18.853 21.352

51.759

55.059

57.647

Damenkleidermachergewerbe näherei

und Weiß-

17. Juni 1907 Zl. 15824

Runderlaß an alle Bezirksverwalwngsbehörden Tirols auf diefe Anordnung des Gewerberechtes hingewiesen und die Gewerbe, behörden beauftragt, „Gewerbeanmeldungen und Konzessionsansuchen, die der neuen Vorschrift des § 12 der Gewerbeordnung nicht entsprechen, gemäß der zwingenden Vorschrift des Absatzes 4 dieses Paragraphen als unstatthaft zurückzuweisen". I n einigen Fällen wurde diese Gesetzesbestimmung bereits angewendet und sind die betreffenden Personen wegen Nichtbeachtung dieser Vorschrift zu Schaden gekommen, weshalb neuerlich daraus aufmerksam gemacht wird.

Allerdings ist die hohe Besucherzahl des Dezember 1934 auf die besonderen Anstrengungen der Direktion zurückzuführen, die in dem Weihnachtsmonat nicht weniger als 48 Vorstellungen (neben den Abend-, Nachmittags-, Kinder- und Werbevorstellungen) durchführte. Das Publikum verteilt sich daher auf eine größere Anzahl von Veranstaltungen, wobei die Kinder- und Werbevorstellungen einen geringeren Ertrag abwerfen; sie ergänzen jedoch das finanzielle Ergebnis der Abendvorstellungen. Auch die relative Besucherzahl (die durchschnittliche Besucherzahl pro Abendvorstellung) weist nur geringe Schwankung auf. Sie betrug: 193^/33

1933/34

1934^35

481

504

440

Die Berechnung bezieht sich ebenfalls auf die ersten drei Winterspielmonate. Das Theater erfuhr also auch in dieser Spielzeit einen durchschnittlichen Besuch von 40 Prozent des vollen Hauses, womit es die meisten Theaterbetriebe Österreichs an Stärke des Besuches übertrifft. Von dem Rückgang des Durchschnittsbesuches der Abendvorstellungen in den drei Vergleichsmonaten wird


Amtsblatt Nr. 2 der Besuch der Operette stärker betroffen als der Besuch des Sprechstückes: Schauspiel: Operette:

1932/33

1933/34

,934/35

361 556

352 565

339 448

Der verhältnismäßig stärkere Rückgang der Operette wird durch die Konkurrenz von Tonkino und Radio zu begründen sein; die fortschreitende Mechanisierung der darstellenden Kunst geigt hier ihre Auswirkung, da der maschinelle Betrieb auch hier das persönliche Werk des Künstlers zurückzudrängen versucht. I m gangen beweist der — gegenüber den allgemeinen Verhältnissen — ausgezeichnete Besuch unseres Stadttheaters, daß unser kunstfreudiges Publikum die Leistungen der Direktion und des Ensembles, die von der Presse in besonderem Maße gelobt werden, anerkennt. Falls unser Unterrichtsministerium wie bisher der Erhaltung der städtischen Bühnen als bedeutendste Lan desKulturstätten die dankenswerte Fürsorge zuwendet, erscheint die Fortführung des Theaterbetriebes durch das Interesse d.es Publikums gerechtfertigt und es ist Aufgabe der Innsbrucker Bevölkerung, durch weiteren eifrigen Theaterbesuch die Führung des Theaters zu ermöglichen!

Das Winterhilfswerk der Gemeinden Innsbruck und HStting 1934/35 Nachstehende kurze Zusammenstellung soll der Öffentlichkeit über den Stand des von den beiden Nachbargemeinden gemeinsam durchgeführten Hilfswerkes am 31. Dezember 1934 Aufschluß geben. Gleich eingangs muß erwähnt werden, daß die Sammlungen ein immer hin erfreuliches Ergebnis geliefert haben, und zwar sowohl an Geld- wie auch an Sachspenden; möge aber die G e b e f r e u d i g k e i t nicht e r l a h m e n , denn die Auslagen sind so bedeutend, daß alle Anstrengungen ge^ macht werden müssen, um das Hilfswerk im bisherigen Umfange und in der geplanten Dauer durchführen zu können. Es sind deshalb in erster Linie Geldspenden erwünscht, dies um so mehr, da die Zuschüsse aus Bundesmitteln sich bis nun in nur sehr bescheidenen Grenzen bewegen und das Land Tirol wie während der vergangenen Jahre so auch Heuer für Winterhilfszwecke keinerlei Mittel zur Verfügung stellt. Die Tragung des zu erwartenden bedeutenden Abganges kann den beiden ohnehin mit den größten Schwierigkeiten kämpfenden Gemeinden nur bis zu einer gewissen Grenze zugemutet werden, die nicht überschritten werden darf. An Geld flössen dem Winterhilfswerke bisher zu: 14.000 8, Überweisung der Bundesregierung 32.000 8, an Spenden 1700 8, an Kostenbeiträgen der Bezugsberechtigten zusammen 49.700 Schilling. Als bezugsberechtigt mußten 5019 Parteien, und

zwar 4064 mit dem Wohnsitze in Innsbruck und 955 mit dem Wohnsitze in Hötting anerkannt werden, die insgesamt 10.719 Köpfe umfassen. Ausgegeben wurden 9139 Anweisungen für Lebens Mittelpackungen, 10.996 für Mahlzeiten, 85.193 für un entgeltlichen Bezug je eines halben Liters Milch, 1533 für Holz- oder Kohlebezug und 73.255 für je einen halben Liter Fleischsuppe. Außerdem wurden nebst der Verteilung von Sachspenden 5500 8 zur Beschaffung von Vekleidungsbeihilfen für Kinder und Jugendliche aus Mitteln des Hilfswerkes aufgewendet. Die Ausgaben für die aufgezählten Zuwendungen belaufen sich auf rund 79.000 8, wobei die sogenannten Unkosten (Kanzleiaufwand usw.) nicht berücksichtigt erscheinen. Diese knappen Ziffern sollen den Umfang des Hilfswerkes hinlänglich deutlich machen und beweisen, wie viele unserer Mitbürger in den drückendsten Verhältnissen leben müssen, insbesondere wenn man in Betracht zieht, daß die oberste Einkommengrenze von Familien, die aus der Winterhilfe beteilt werden können, den Betrag von 120 8 nicht übersteigen darf.

Der Nachöruck von Aufsätzen, Verichten oöer nur von Teilen öerselben, sowie öie Weöergabe von Daten uns Statistiken sinb nur mit genauer Quellenangabe gestattet.

Personal-Nachrichten Oberbaurat Ing. Jakob Albert Mit 1. Jänner 1935 trat Baudirektor-Stellvertreter Ing. Jakob Albert in den dauernden Ruhestand. Mit ihm scheidet die markante Persönlichkeit eines vorbilde lichen Beamten und Fachmannes aus dem Amte. Seit dem Jahre 1904 stand Ing. Albert im Dienste der Stadt Innsbruck. Diese drei Jahrzehnte hindurch wirkte er bestimmend mit an der baulichen Entwicklung dieser Stadt, in den letzten Jahren als Leiter der Hochbauabteilung des Stadtbauamtes. Um eine Gesamtbeurteilung seines Schaffens vorwegzunehmen: Ing. Albert wußte als Architekt und Stadtbaumeister nicht nur sich selbst zu genügen in der Hingabe an den Beruf, der seiner gediegenen Fachbildung und seinen Anlagen entsprach, er hat ungeachtet der künstlerischen Eigenart dieses Berufes nie die Grenzen aus dem Auge verloren, die dem freien Schaffen gezogen sind durch die Gebote der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Und doch hat er, fern den Modeströmungen der Zeit, seine Bauten aus dem Zweck heraus lebendig gestaltet und trotz Berücksichtigung moderner Sachlichkeit in


Amtsblatt Nr. 2 Bauart und Ausdruck nie vergessen, daß diese Bauten in Innsbruck stehen. Die Landeshauptstadt Innsbruck, die bei ihren Hochbauten repräsentativen Forderungen entsprechen mußte, andererseits aber eine verantwortungsbewußte Vermögens- und Einkommensverwaltung besaß, konnte beruhigt die Aufgaben der Hochbauabteilung einen: Manne anvertrauen, wie es Ing. Albert war. Eine Reihe von Hochbauten in Innsbruck, die von ihm entworfen und deren Ausführung von ihm geleitet wurden, geben beredtes Zeugnis von der Rechtfertigung dieses Vertrauens. Eine vollständige Aufzählung der von ihm entworfenen Bauten würde zu weit führen. Es zeigt sich aber bei der Uebersicht, daß es kein Gebiet des Zweckbaues gibt, dem Ing. Albert nicht gewachsen gewesen wäre. Die Schlachthofanlagen aus dem Jahre 1910 stammen ebenso von ihm, wie große Schulkomplexe, aber auch Abteilungen der Krankenhauskliniken. Besonders be^ merkenswert ist der Hochhausbau und die großen Wohw bauanlagen der Stadtgemeinde. Ein schöner Erfolg war Ing. Albert beschieden beim großen Wettbewerb über die Kriegerheimstättensiedlung im Jahre 1918, bei welchem er unter 16 eingelaufenen Projekten den ersten Preis erhielt, neben dem zweiten Preisträger Louis Weizenbacher, der damals der weiteren Öffentlichkeit noch unbekannt war. Zur Charakteristik des Preisträgers ist das Urteil des Preisgerichtes interessant, das besagt: „Es ist im Pro-

jekte gelungen, bei der äußeren Gestaltung der Bauten anzuerkennende Einfachheit mit einer stimmungsvollen Lösung der Aufgabe einer Kleinhaussiedlung nahe einer Stadt gut zu verbinden." Allerdings blieb dieses große Projekt, wie manches andere, nicht ausgeführt. Ing. Albert war aber nicht nur ein über die Grenzen der engeren Heimat hinaus bekannter Fachmann, er war auch der Typus des ernsten und korrekten Beamten. Auch in dieser Hinsicht wurde ihm schon während seiner Dienstzeit die Anerkennung nie versagt. Diese wurde ihm anläßlich seines Ausscheidens aus dem Dienste vom Herrn Regierungskommissär noch besonders ausgesprochen. Mit Entschließung vom 14. Dezember 1934 hat Regierungskommissär Fischer im Rahmen der vom Gemeinderate mit Beschluß vom 20. Oktober 1931 aufgestellten Grundsätze über die Besetzung freier Leiter- und Vorstandstellen verliehen: 9) die frei gewordene Stelle eines Leiters der Magistratsabteilung V I I (Gesundheitsamt) dem Physikatsrat Dr. Robert K a p f e r e r , unter gleichzeitiger Ernennung desselben zum Etadtphysikusi b) die bisher unbesetzte Stelle eines Vorstandes der städt. Gehaltsrechnungsstelle dem Rechnungsrate Josef L a n g , unter gleichzeitiger Ernennung desselben zum Oberrechnungsrat. Mit Entschließung vom gleichen Tage hat der Regierungskommissär im Rahmen der vom Gemeinderate mit Beschluß vom 20. Oktober 1931 aufgestellten Grundsätze für die Vornahme freier Beförderungen befördert: Zum Rechnungsrat den Rechnungs-Oberrevidenten Hans K l u c k e r , zum Rechnungs-Oberrevidenten den Rechnungs-Revidenten Walter H u ß l , zum Amtsrevidenten den Amtsassiftenten Franz R e i s c h l , zum Kanzleioberoffizial den Kanzleioffizial Hermann K u t i n , zu Kanzleioffizialen die Kanzleiadjunkten Gisela F l e i f c h m a n n und Anna K n e ß . Weiters wurden auf Grund ihrer effektiven Dienstzeit der Baurat Ing. Franz W i e f e n b e r g zum Oberbaurat und der Rechnungsrat Hans T s c h a m l e r zum Oberrechnungsrat ernannt. Aus dem Stande der städt. Echutzmannschaft wurde der Kriminal-Rayons-Inspektor Jakob R o t h b ö c k zum Kriminal-RevierInspektor und der Polizei-Rayons-Inspektor Albert L e i t l zum Polizei-Reoier-Inspektor ernannt. Nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes über die Ieitbeförderungen wurden ernannt: Zu Kanzleiadjunkten die Kanzlisten Ella W a l t e r , Iosefine T r a i n e r und Emma Seitz, zu Polizei-Rayons-Inspektoren die Polizeioberwachmänner Karl W a l l n e r , Matthias M o l k , Albert E r h a r t , Georg K o f i er. Karl L i e b l , Paul S p ö r r , Johann L o m b e r g e r , Tiegebert Schm i d e r, Josef R e i n d I , Anton N e u schm i d, Otto B l a a s , Josef N e u s c h m i d , Alois S c h w a r z e n b e r g e r , Max S e i d l e r. Thomas T r o y e r , Josef M ö s i n g er, Johann B r a n d t , zu Kriminal-Rayons-Inspektoren die Kriminalbeamten Sebastian T r a i n e r und Josef R i e t z l e r , zu prou. Polizei-Oberwachmännern die Probewachmänner Rudolf H a n g t , Rudolf A l b r e c h t , Karl Z i n g e r l e , Johann Schnee, Johann V r i x , Franz R i n g e r , Johann S t o l z , Karl S t r o ß und Walter L a g g e r und zum prov. Kriminalbeamten der 8. Dienstklasse der prov. Kriminalbeamte der 7. Dienftklasse Franz S c h w i n g h a m m e r . Mit Wirkung vom 1. Jänner 1935 wurden nach vollendeter Dienstzeit Baudirektor-Stellvertreter Ing. Jakob A l b e r t und Oberrechnungsrat Hans H o l z m a n n in den dauernden Ruhestand versetzt. Wegen Dienstunfähigkeit, die durch Erkrankung herbeigeführt wurde, mußte der Gefällspostenleiter Josef F a s s e r pensioniert werden.


.11

A«t«bl»tt N l . 2

Das städtische Schulwesen in Zahlen Folgende Zusammenstellung ergibt eine Übersicht über die gegenwärtige Klassen- und Schülerzahl an den städtischen Haupt- und Volksschulen und an der Hilfsschule im Vergleich zum Schuljahre 1933/1934:

.sseibllollL.m.ll.ll.

I. Hauptschulen Gesamtzahl der Schüler

Schuljahr

llollle, Ilolu,

Gesamtzahl Klaffender Klassen durchschnitt

1933/1934 1934/1935

2248 2030

55 47

Abnahme Zunahme

— 218

— 8

41 43

534 415 — 119

lg leckenden«!

Größte Schülerzahl einer Klasse: 55 Kleinste Schülerzahl einer Klasse: 37

Ig Og5Öl, Ig I-lsi^öl, Ig

ll. Volksschulen Gesamtzahl der Schüler

Schuljahr

1933/1934 1934/1935

2772 2811

Abnahme Zunahme

4- 39

Gesamtzahl Klassender Klassen durchschnitt

69 61

^lesamtzahl der in den ^ichüler ersten Klassen

40 46

1427, 1237

613 637

— 8 4- 6

^

24

t. Lgstlmg

l^UMMS!'

Größte Schülerzahl einer Klasse: 63 Kleinste Schülerzahl einer Klasse: 26

l l l . Hilfsschule Gesamtzahl der Schüler

Schuljahr

Gesamtzahl Klassender Klassen durchschnitt

1933/1934 1934/1935

93 90

5

Abnahme Zunahme

— 3

— 1

6

15 18

14

Größte Schülerzahl einer Klasse: 25 Kleinste Echülerzahl einer Klasse: 14

IV. Gesamtüberficht 1933/1934 1934/1935 Abnahme

5113 Schüler 4931 Schüler

130 Klassen 113 Klassen

— 182 Schüler

— 17 Klassen

Zunächst fällt auf, daß an den Hauptschulen die Gesamtzahl der Schüler um 218 gesunken ist und daß in den ersten Klassen der Hauptschule um 119 Kinder weniger eingeschrieben wurden als im Vorjahre. Das erklärt sich teilweise daraus, daß die hohen Schülerzahlen aus früheren Jahrgängen nach

Vesuche das

oben abgehen. Der Rückgang in den ersten Klassen ist aber hauptsächlich auf die neue Bestimmung des Hauptschulgesetzes zurückzuführen, wonach die Aufteilung der Schüler an der Hauptschule in einen ^.-Zug und in einen L-Zug in Hinkunft entfällt und dafür die weniger begabten Kinder in die Abschlußklassen der Volksschule eingereiht werden. Aus der Gesamtübersicht ergibt sich die auffallende Tatsache, daß, obwohl die Gesamtschülerzahl nur um 182 gesunken ist, trotzdem 17 Klassen abgebaut wurden. Das hängt mit den Ersparungsmaßnahmen zusammen, von denen leider auch die Schule nicht verschont werden konnte. Man sieht auch, daß die durchschnittliche Schülerzahl einer Klasse durchwegs gestiegen ist. Nachstehend ein Bild über die von der Stadt auf eigene Kosten übernommenen Klassen in den letzten drei Jahren: Die ausgewiesenen Durchschnittszahlen könnten für sich betrachtet leicht zu dem Fehlschluß führen, daß die Schülerzahl in den einzelnen Klassen noch verhältnismäßig günstig ist. Da aber die Verschiedenheit der Geschlechter und der Altersstufen eine gleichmäßige Verteilung der Kinder auf die einzelnen Klassen unmöglich macht, weisen in Wirklichkeit einzelne Klassen Schülerzahlen auf, die die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte ungemein erschweren. So sind in fast allen vierten Klassen der Knabenvolksschulen mehr als 60 Kinder. Das Klassenbild würde aber auf Grund der neuesten Bestimmungen des Landesschulgesetzes noch viel ungünstiger


12

Amtsblatt Nr. 2

sein, weil nach diesen die Teilung einer Klasse erst dann vorgenommen werden mutz, wenn die Schülerzahl an der Volksschule 65, an der Hauptschule 55 beträgt. So aber hat die Stadtverwaltung in ihrer bekannten Schulfreundlichkeit schon seit Jahren eine erhebliche Zahl von Klassen freiwillig auf eigene Kosten übernommen und dadurch ermöglicht, daß eine pädagogisch höchst nachteilige Überlastung der Klassen vermieden werden konnte. Kauptfchulen

1932/1933 9 Klassen 1933/1934 10 Klassen 1934/1935 9 Klassen Die Stadt hat also auch

Volksschulen

Hilfsschule

Summe

18 Klassen 1 Klasse 28 Klassen 14 Klassen 1 Klasse 25 Klassen 8 Klassen — 17 Klassen im laufenden Schuljahre trotz der

schweren Wirtschaftskrise noch 17 Klassen auf eigene Kosten errichtet. Die Stadtgemeinde zeigt aber auch ein großes Entgegenkommen für die sprengelfremden Kinder. Die Gewerbetreibenden und die verschiedenen Beamten, die in den umliegenden Gemeinden ansässig sind, legen großen Wert darauf, ihre Kinder in die höher organisierte Stadtschule schicken zu können. Die nachfolgende Aufstellung zeigt, wie weit dieses Interesse der Eltern für eine gediegene Schulbildung verbreitet ist. Aus all diesen Ortschaften kommen die Kinder trotz der teilweife großen Entfernungen täglich nach Innsbruck zur Schule.

Verzeichnis der sprengelftemden Kinder an den städtischen Volks-, Haupt- und Hilfsschulen, Schuljahr 1934/35 Ort

Volksschule Kauptfch. Hilfsschule Mädchen Volksschule Kauptsch. Hilfsschule Summe , 2 3 4 5

Knaben

l

MUHlau . Amras . . Arzl . . . Körting. . Völs . . . Num . . . Matrei . . Mutters . Igls . . .

Patsch . . Iirl . . . Inzing Kematen . Lans . . . Vill . . . Wattens . Scharnitz . Steinach . Gries a. Vr. Seefeld. . Schönberg Natters . Aldrans . Siftrans . Kolsaß . . Fritzens . Hall . . . Weer . . Absam . . Brenner . Flaurling . Pettneu . Rinn. . .

47 25 25 17 10 II 10 5 5 5 7 4 3 4 4 5 5 1 1 3 2 2 2 2 1 1

212

2> 3 ^ 4

2 3 4

l l 10

3 4

1 2 3

I ! 2 34

73 47 31 29 19 16 13 11 10 10 9 8 7 5 5 5 5 5 4 4 4 3 3 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1

26 22

6 12 9 5 3 6 5 5 2 4 4 I I

3 9 12 15

3632 4143

Gesamtzahl der sprengelfremden Kinder: Knaben

Volksschulen Hilfsschule Hauptschulen

12

Mädchen

47 13 152 212

Summe: 341 sprengelfremde Kinder. Diese 341 Kinder werden freiwillig an den städtischen Schu-

129

71631 26 21

341

len aufgenommen und der hiefür notwendige Personal- und Sllchaufwand wird vorläufig noch von der Stadt zur Gänze allein bestritten, weil sie dermalen weder vom Land noch von den entsprechenden Gemeinden dafür entschädigt wird. Der Gesamtaufwand für die städtischen Volks- und Hauptschulen und für die Hilfsschule beträgt im laufenden Schuljahre etwas über 600.000 Schilling: für das einzelne Kind ergibt sich daher ein Aufwand von rund 125 Schilling im Jahr.


13

Amtsblatt Nr. 2

1934 s1933 1932 1931 1930)

WohnbautatigkeitimStadtgebietInnsbruck

22) 6 33 43 Wohnungen 2 Zimmer u. Kammer 17 39) 5 5 2 Wohnungen 3 Zimmer 17) 7 2 4 Wohnungen 3 Zimmer u. Kammer 1932 1931 1930)Wohnungen 4 Zimmer 12) 10 8 1 12) 4 Wohnungen mehr als 4 Zimmer 181 410 486) 5 2 6 Davon werden 5) 48 58 73) l 65 48 2« 53) 15 30 36) Objekte mit 33 28 37) Wohnungen durch öffentliche Körperschaften und gemeinnützige Bau3 2) genossenschaften gebaut. 7

l. Fertiggestellte Wohnungen: Im Fahre

1934 (1933

Wohnungen Objekte Geschlossene Bauweise Offene Bauweise Einfamilienhäuser

275 97 6 91 58

Einzelzimmer — Wohnungen: 1 Zimmer 64 Wohnungen: 1 Zimmer u. Kammer 88 Wohnungen: 2 Zimmer 46 Wohnungen: 2 Zimmer u. Kammer 60 Wohnungen: 3 Zimmer 3 Wohnungen: 3 Zimmer u. Kammer 13 Wohnungen: 4 Zimmer — Wohnungen: mehr als 4 Zimmer Davon sind 239 Wohnungen in 76 Objekten durch öffentliche Körperschaften genossenschaften erstellt worden.

( 49 ( 17 ( 2 ( 15 ( 2

69 86 ( 11 6 11 ( 7 12 12 ( 3 45 ( 9 66 22 127 ( — 7 ( 9 52 15 ( 4 30 2 ( 2 8 1(4 17 3 ( 1 78 144 ( 1 4 17 und gemeinnützige

-j 28) 45) 141) 159) 67) 22) 3) 21) 326) 3?) Bau-

II. I m Bau befindliche Wohnungen: Am 31. Dezember Baustellen Wohnungen Offene Bauweise Geschlossene Bauweise Einfamilienhäuser Einzelzimmer Wohnungen: 1 Zimmer Wohnungen: 1 Zimmer u. Kammer Wohnungen: 2 Zimmer

1934 (1933 1932 1931 1930) 7 ( 29 l 6 ( 1(7 1 ( — '( 2 ( 6 ( 3 (

15 79 8 1 — 4 — 29

13 67 7 6 4 — 2 1 3

14 94 7 7 1 47 3 1 19

26) 190) 8) 18) 1) -) 15) 3) 70)

Die Mittelstandssiedlung bei den Allerheiligen-Höfen Wie bereits bekannt, trägt sich die Stadtgemeinde ernstlich mit dem Gedanken, bei den Allerheiligen-Höfen ein neues Siedlungsgelände zu erschließen, um Mittelstandssiedlungen zu errichten. Es sollen je nach den verfügbaren Mitteln des Siedlers vorerst zwei Typen von Häusern erstellt werden: Type I — Gesamtbaukosten 15.000 8, wobei die Baureifmachung des Grundes mitinbegriffen ist. Nachdem das Bundes-Wohn- und Siedlungsamt Fondsdarlehen als erste Hypothek nur in der Maximalhöhe von 7000 8 abgibt, hat der Siedler den Rest von 8000 8 selbst aufzubringen. Der Grund für die Häuser bei Type I wird nur im Erbbaurecht vergeben, das in diesem Falle vorerst als Sicherungsmaßnahme gegen Spekulationsabsichten in Anwendung gebracht wird. Für den Typ I kommen nur jene Siedler in Frage, die monatlich ein Höchsteinkommen von 400 8 haben, gleichviel ob Aktivbezug oder Pension. Das Siedlungsgebiet für diesen Typ liegt westlich der Allerheiligen-Höfe in welligem Gelände, angrenzend an den Wald und ist wohl als das beste Gelände in jeder Hinsicht, besonders aber in klimatischer Beziehung, das von der Gemeinde noch zur Verfügung gestellt werden kann, anzusehen. Type I I — die auf den östlich unter den Allerheiligen-Höfen

III. Wohnungsprojekte: Am 31. Dezember

1934 (1933 1932 1931 1930)

Nicht begonnene, behördl. genehmigte 27 Wohnungsprojekte 11 93 Geplante Objekte 43 380 ( 533 Wohnungen 28 ( 30 Geschlossene Bauweise Offene Bauweise 15 ( 63 Einfamilienhäuser 2 ( 3

67 67 307 13 54

98 98 688 53 45

116) 116) 822) 70) 46)

3)

8 20 22 ( 24 Einzelzimmer -1 34 ( 90 51 14 Wohnungen: 1 Zimmer 64) 28 Wohnungen: 1 Zimmer u. Kammer 62 ( 128 143 39) 189 ( 192 53 197 225) Wohnungen: 2 Zimmer 20 150 257) Wohnungen: 2 Zimmer u. Kammer 38 ( 61 96 16 23 ( 23 Wohnungen: 3 Zimmer 98) 9 ( 10 22 111 111) Wohnungen: 3 Zimmer u. Kammer 18 3 Wohnungen: 4 Zimmer ( 2 11) 29 3 ( 3 Wohnungen: mehr als 4 Zimmer 17) 16 2? 50) 35 ( 78 Davon sind 38 345 (490 215 372 489) Objekte mit Wohnungen von öffentlichen Körperschaften und gemeinnützigen Baugenossenschaften geplant. Zu dieser Zusammenstellung behält sich die Schriftleitung weitere Ausführungen vor.

gelegenen Grundstücken errichtet werden wird, schreibt keine festumrissene Bausumme vor, jedoch höher als 15.000 8. Es soll hier den Wünschen des Siedlers im Rahmen der vorhandenen Geldmittel soweit wie möglich entsprochen werden. Nachdem für diefe Bauten in den meisten Fällen Siedler in Frage kommen, deren monatliches Einkommen über 400 8 liegt, kommt eine Hilfe des Eieolungsfonds in Form von Hypotheken nicht in Frage, m. a. W. diese Siedlungsbauten können nur von privater Seite finanziert werden. Eigenmittel hat der Bewerber in solchen Fällen gewöhnlich 60 Prozent aufzubringen, während 40 Prozent auf erste Hypothek gegeben werden. Das Verhältnis dieses Prozentsatzes ist aber durchaus nicht als starr anzusehen. Für den Typ I I müssen die Grundstücke käuflich erworben werden (zirka 1<?^>0 Quadratmeter), der Preis für den baureif gemachten Quadratmeter dürfte sich auf zirka 5 8 stellen. Die Stadtgemeinde Innsbruck betrachtet die Errichtung der Mittelstandssiedlung für das notleidende Baugewerbe als äußerst dringendes Mittel zur A r b e i t s b e s c h a f f u n g . Dies ist bestimmt auch der Wunsch der freischaffenden Architektenschaft sowie des übrigen Baugewerbes, die zum freien Wettbewerbe herange zogen werden. Das Bauamt des Stadtmagistrates Innsbruck nnrd die Bauaufficht kostenlos durchführen. Anmeldungen und Auskünfte über Mittelstandssiedlung im Haus, Zimmer 34, 2. Stock links.


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Amisblatt N r . 2

Mitteilungen des Stadtphyfikates Stand der Infektionskrankheiten im Dezember 1934: Scharlach: 7 Erkrankungsfälle - kein Todesfall. Diphtherie: 28 Erkrankungsfalle - kein Todesfall. Zahl der Geborenen im Dezember 1934: Gesamtzahl 45. davon 2 Totgeburten. 23 männlich (1 Totgeburt), 22 weiblich (1 Totgeburt). Todesfälle im Dezember 1934: Gesamttodesfälle 75 davon auswärts 18 57 (27 männlich, 30 weiblich).

Berichtigung I n der Rubrik „Bevölkerungsbewegung" der Nr. 1 des „Amtsblattes" ist insoferne ein Fehler unterlaufen, als zur Gesamtzahl der Einwohner Innsbrucks von 61.010 die Ausländer in der Gesamtzahl von 4162 noch eigens zugezählt wurden. Tatsächlich sind sie in dieser Zahl schon enthalten. Die endgültigen Zahlen für Innsbruck und die Vororte sind folgende: Innsbruck Hötting Mühlau Amras

61.010 11.309 2.337 1.355

Stand der Kraftfahrzeuge: Am 15. November 1934 wurden in Innsbruck gezählt: 606 Personenkraftwagen, 289 Lastkraftwagen, 45 Anhänger, 411 Krafträder, 292 Kleinkrafträder, zusammen 1643 Fahrzeuge. Die Zahl der Fahrräder könnte nur schätzungsweise ermittelt werden. Da die Schätzungen aber sehr weit auseinandergehen, hat es wohl wenig Zweck, sich auf eine bestimmte Zahl festzulegen. Die Innsbrucker Messe i m Herbst 1934 wurde von 52.000 und der Vergnügungspark von 70.000 Personen

besucht.

Mit den Autos des städt. Bauhofes wurden für Transporte und Personenauto-Dienstfahrten rund 87.000 kiu im Jahre 1934 zurückgelegt. Davon entfällt auf die Mullabfuhr allein schon die immerhin beachtenswerte Kilometerzahl von rund 36.000. Rund 14.000 km gehen auf Straßenbesprengung und 1000 km auf Schneearbeiten, zirka 8000 km auf Straßenerhaltung und 6000 km auf Materialbeschaffung für Straßenerhaltung, der Rest auf Brennstoffverforgung, Reinigung der Schlammrinnen, Notstandsaktion und Dienstfahrten. Vom Leistungsstandpunkt aus betrachtet, führt dieser Weg (87.000 km) mehr als zweimal um die Erde. Gesamtzahl der im Jahre 1934 eingelaufenen Ge^ schäftsstücke: Magistratsdirektion 2140, Mag.-Abt. I bis V I I I einschließlich der unterstellten Aemter 123.481, Stadtschulrat 1306, macht zusammen 126.937 Stück.

Ueberficht über die i m I a h r e 1934 erfolgten ReNgions-Wechsel (Übertritte)

Zusammen:

76.011

Von der röm.-kath. Kirche zur evang. Kirche 124 von der röm.-kath. Kirche zur Konfessionslosigkeit. . . 31 von der röm.-kath. Kirche zur altkath. Kirche 2 von der evang. Kirche zur röm.-kath. Kirche 11 von der altkath. Kirche zur röm.-kath. Kirche 3 (Fortsetzung) von der evang. Kirche zur Konfessionslosigkeit . . . . 6 Bei der letzten Volkszählung am 21. März 1934 wur- vom israelit. Glaubensbekenntnis zur röm.-kath. Kirche 1 den gezählt 2510 bewohnte Häuser, 91 sonstige bewohnte 178 Wohnstätten, 51 unbewohnte Häuser und 189 unbewohnte Viaduktbogen. — Die Anzahl der Haushaltungen betrug 15.999. I m Jahre 1900 hatte Innsbruck 7812. i m Jahre 1910 10.373, i m Jahre 1920 11.872 und im Jahre 1923 12.770 Haushaltungen. Der mit Magistratskundmachung vom 20. März 1934, VI, ZI. 392/34 veröffentlichte Verbauungsvlan Innsbruck-WiltenInnsbruck h a t : Süd-Ost wurde hinsichtlich des durch die Klostergasse und den Sillflutz begrenzten Gebietes beiderseits der BrennerbahnEingebaute Wassermesser 2900, gesamtes Wasserleistrecke abgeändert; die Abänderungen sind aus dem neuen tungsnetz mit Iuführungsleitungen 80 km, Absperr- Baulinienplan zu ersehen. schieber 500, Wasserauslaufstellen 51.000, KonsumenHievon erfolgt mit dem Beifügen die Verlautbarung, daß ten 2900, Kanalnetz 60 km, Kanalschächte 800, Strahen- der neue Baulinienplan im Stadtbauamte Rathaus, 3. Stock. einläufe 1800. Bedenkt man, daß mit einer relativ klei- Zimmer 81, durch 14 Tage ab Veröffentlichung diefer Kundnen Zahl von Angestellten sämtliche Kontrollen besorgt machung im Amtsblatte eingesehen werden kann; allfällige werden, so kann man ermessen, welch großer Wir- Einwendungen sind binnen derselben Frist beim Stadtmagistrate schriftlich einzubringen. kungskreis jedem einzelnen Organ obliegt.

Innsbruck in Zahlen

Kundmachung

Vesuche das Giadttbeater!


Amtsblatt N l . 2

Kleine Ursache große Wie w i r hören, hatte die von der Direktion des

nehmste war: Es brauchte trotzdem die Badezeit nicht

Stadt. Hallenbades veranlagte Abgabe von Gutscheinen

eingeschränkt werden, jeder hatte Zeit, sich nach Her-

zum ermäßigten Besuch des Hallenbades während des

zenslust im Bad zu tummeln.

Weihnachtsmonates

das

erfreuliche Ergebnis

eines

Der Wunsch des Publikums auf weitere Gewährung

starken Besuches gezeigt. Niemand wollte sich die gün-

der ermäßigten Preise

stige Gelegenheit entgehen lassen und jeder suchte sich

Direktion des Hallenbades erfüllt und neue Gutscheine

rechtzeitig einen Gutschein Zu besorgen, so daß diese

mit Gültigkeit bis 31. Jänner 1935 ausgegeben. Die-

bald vergriffen waren. Der Andrang war demgemäß

selben sind wieder wie bisher in der Verkaufsabteilung

auch sehr stark. Der Besuch während der Weihnachts-

des Stadt. Gaswerkes i m Hochhaus zu beziehen.

woche war größer als je Zuvor und überschritt die bis-

wurde bereitwilligst

von der

Es wäre erfreulich, wenn der Besuch des Hallenbades

her höchste Besucherzahl des Sommers 1931 ganz er

auch weiterhin auf der gleichen Höhe bleiben würde,

heblich.

damit die Möglichkeit bestände, die Eintrittspreise im-

Jung und alt war vertreten und was das ange-

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mer so niedrig zu halten.


16

Amtsblatt Nr. 2

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Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Die Stadtgemetnde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: Dr. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Vretl-Straße 25. Druck: Vraphtsche « u n f t a n f t a l t T y r o l i a , Innsbruck


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