Amtsblatt Innsbruck

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V. d.d.

derNndes aupkmdt lmsbrmk 3chriftleitung: Nachaus. 2 stock links : 610Nr. 4

15. März 1935

1. Jahrgang

Lanöbshauptmann Dr. F. Stumpf zum Gebenlen Landeshauptmann D r . Stumpf ist nicht mehr. Innsbrucks Bürgerschaft hat am 3. März mit dem Herzen getrauert,ging doch eine der lichtesten und klarsten 'Persönlichkeiten aus dem Heimatsverbande in die Ewigkeit. D r . Stumpf s Verdienste um sein Heimatland Tirol wurden bereits mehrfach gewürdigt — sie bedürfen aber einer Ergänzung, denn D r . Stumpf war mit Liebe, und bei dem vollendeten Gleichmaß seiner Anlage, den Gesamtinteressen zu dienen, ein fördernder Freund lebendiger Kommunalpolitik. Schaffend und kämpfend setzte er sich für alle lebenswichtigen Interessen der Tiroler Gemeinden, besonders aber seiner vielgeliebten Landeshauptstadt ein. Die große Idee des Staates sah er in den einzelnen Gemeinden verkörpert und wandte ihnen deshalb sein besonderes Augenmerk zu, ohne Selbstzweck, nur mit einem Ziel: Das Wohl seines geliebten Heimatlandes Tirol zu fördern. Er war am mühsamen Aufbau des neuen Staates nicht als Träger der Macht beteiligt, sondern als reiner Vermittler, als Träger einer friedlichen Ordnung, von der aller Segen ausgeht. I n diesem Sinne war D r . Stumpf Politiker von reiner Universalität, seine Ideen getragen von Liebe und tiefem Verständnis für die Wünsche des Volkes, besonders aber bedacht auf seine Tiroler Gemeinden. Allen Phantastereien war er Todfeind. Er liebte nur die reine Wirklichkeit und war deshalb im wahrsten Sinne des Wortes ein Schöpfer gesunden Staatswillens. Dieser Idee hat er alles geopfert. Alle Äußerlichkeiten abweisend ging er den Weg von seltener Kraft begleitet, den einer gehen muß, den Macht und Herrlichkeit nicht berührten, wohl aber reine Menschlichkeit das Höchste ist. Kein Politiker kann sein Werk vollenden. Unser verewigter Landeshauptmann war sich der Wandlungen des politischen Lebens bewußt, er kettete seinen Ttamen nicht an große staatspolitische Werke, sondern in die Herzen seiner Tiroler. Jeden freien Augenblick — und es waren derer nicht viele, flüchtete er in seine geliebten Berge und Wälder, um sich von dem Streit der Gegenpole, die es bei jeder Entwicklung gibt, zu erholen. Genau so, wie ihm alles Gekünstelte fremd war, liebte er ein offenes Wort, wenn es auch herb war. D r . Stumpf wußte, ihm war in besonders schwerer Zeit ein Kleinod besonderer Art anvertraut. Tirol, das glattzvollste Bundesland Österreichs, das durch den Ausgang des Krieges und den Krieg selbst am allermeisten gelitten hatte, mußte herausgezogen werden aus den Wirrnissen der politischen Geschehnisse und wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Unser Landeshauptmann D r . Stumpf hat diese Mission wohl in der friedlichsten A r t erfüllt. Als ernster Denker baute er mit nüchterner Klarheit von unten auf. Er sah immer im Zusammenwirken aller ordnenden Kräfte seines Landes das Ideal politischen Strebens. Er war ein besonderer Freund der freien Entfaltung der Kräfte in kleinen Gemeinschaften, in Gemeinden und Städten, und verstand es wie kein anderer, diese Kräfte zu sammeln, um sie gemeinsam zu einem Ziele zu führen. V o l l inniger Dankbarkeit muß die Landeshauptstadt Tirols das unermüdliche Bestreben seines nun toten Landeshauptmannes anerkennen, das dahin ging, die in der ersten Nachkriegszeit getrübten Verhältnisse der Stadt zum übrigen Lande zu klären und innige Freundschaft zu stiften. Wie oft war er auch mit den Vertretern der Stadt Kämpfer für die unantastbare Selbständigkeit der Verwaltung seiner Hauptstadt. Er betrachtete sich in dem großen Rahmen der staatsführenden Organe nur als Werkzeug der dienenden Ordnung. Alle Tiroler wissen es: M i t Landeshauptmann D r . Stumpf ging einer ihrer besten Vertreter in das Reich ewiger Ruhe ein. Die Landeshauptstadt Innsbruck verliert in ihrem Aufbauwerk einen ihrer wertvollsten Mitarbeiter, Tirol einen politischen Geist, dem es nur um Friede und Glück, Wohlstand und Verdienst seines Volkes zu tun war. Innsbruck trauert um einen Mann, der mit dem ganzen Herzen an seinen Schicksalen teilnahm. Deshalb bleibt Landeshauptmann D r . Stumpf mit der Geschichte der Stadt ewig verbunden. , Regierungskommissär der Landeshauptstadt Innsbruck


Amtsblatt Nr. 4

MüM Kl MWMMW »I MWWWÜt I. Es mag im allgemeinen vielleicht absurd erscheinen, in einem Atemzug von der finanziellen Not der Stadtgemeinde Innsbruck gu sprechen und zu gleicher Zeit Zukunftsfragen aufzuwerfen, die nur mit entsprechenden Geldmitteln gelöst werden können. Eine lebendige Kommunalwirtschaft ist dauernd in Entwicklung begriffen, sie hat nur Sinn für das Tatsächliche. Leider wird häufig die gewaltige wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung einer Gemeindeverwaltung übersehen, wenn man sich nicht immer bewußt ist, daß zielbewußte Kommunalarbeit gleichbedeutend mit Hebung des Lebens- und Kulturstandes des gesamten Volkes ist und übersieht, daß von den Leistungen der Selbstver^ waltungskörper die wirtschaftliche und kulturelle Leistungsfähigkeit der ganzen Bevölkerung nicht unwesentlich abhängt. Die Städte und Gemeinden sind nun einmal die Keimzellen, aus denen sich der ganze Staatsapparat aufbaut. Es ist deshalb nur Pflicht, wenn die verantwortlichen Organe der Selbstverwaltungskörper sich mit Problemen beschäftigen, die über kurz oder lang als Lebensnotwendigkeit einfach gelöst werden

müssen.

Es sollen deshalb in den Spalten des Amtsblattes jene wichtigen Gegenwarts- und Zukunftsfragen der Stadtgemeinde Innsbruck, die die Entwicklung zur Großgemeinde organifch fördern, mit rückhaltloser Offenheit besprochen werden, ohne objektive Kritik zu

scheuen.

Die Bürger Innsbrucks können stolz auf ihre Stadt sein. Innsbruck hat anderen Städten gegenüber ganz bedeutende Vorzüge, besonders in sozialwirtschaftlicher Hinsicht (von der herrlichen Landschaft und von dem Ruf als Fremdenverkehrsstadt zu sprechen, erübrigt sich an dieser Stelle). Die Vorzüge sind: Asphaltierte Straßen bis an die Vororte, wohlschmeckendes und gesundestes Trinkwasser, einwandfreie moderne Kanalisierung, eine geradezu vorbildliche Beleuchtung, mustergültige Mullabfuhr usw. Doch die Gewohnheit macht solche Dinge zur Selbstverständlichkeit und überhöht das kritische Niveau. Diese Ueberhöhung trübt den klaren Blick für die Dinge (die irgendwo trotz gleich hoher steuerlicher Belastung ganz anders sind) und beeinflußt die objektive Kritik. Dies wurde vorausgeschickt, um darauf hinzuwirken, daß Zukunftsfragen der Gemeindewirtschaftspolitik allmählich so beurteilt werden, wie sie tatsächlich sind, nicht wie man sie unter Umständen gerne haben möchte, und daß es solche zu lösende Zukunftsfragen gibt, steht fest. Kommunale Wirtschaftspolitik muß auf weite Sicht getrieben werden, um die Ausgestaltung des Verwaltungsbereiches lebendig, wirksam und richtig durchzuführen. Sie dient nicht einer Interessentensphäre, sondern "dem Gesamtwohl, sie ist nicht für einen Teil der Bewohner da, sondern für alle. Eine der wichtigsten und verantwortungsvollsten Aufgaben einer Gemeindeverwaltung ist zweifelsohne

die Wasserversorgung. Die Befriedigung des Wasserbedarfes als lebensnotwendige Voraussetzung jeder menschlichen Siedlung und als wesentliche

Vorbedingung für die Hebung des zivilisatorischen Niveaus der breiten Schichten der Bevölkerung obliegt in Europa fast ausschließlich den Gemeinden, was mit Rücksicht auf die mit der Wasserversorgung in Verbindung stehenden Fragen öffentlich rechtlicher, feuerpolizeilicher und sanitätspolizeilicher Natur zu begrüßen ist. Es sei bemerkt, daß gutes Nasser, das zu Trink- und Nutzzwecken geeignet ist, nicht beliebig vermehrt oder beliebig aus der Erde erschlossen werden kann. Es ist örtlich und mengenmäßig beschrankt, weshalb die Deckung der über einen gewissen Grundbedarf hinausgehenden Spitzenmengen oft sehr erhebliche Aufwendungen für Fassung, Speicherung und Zuleitung erfordert. Die Anforderungen, die an die Innsbrucker Wafserverforgungsanlagen zeitweife gestellt werden, übersteigen schon seit längerer Zeit deren Leistungsfähigkeit. Hiebe! liegt aber die Ursache nicht etwa in der unzureichenden Menge des erschlossenen Wassers allein oder in der tatsächlich geringen Speicherungsmöglichkeit, sondern auch in dem übermäßigen, teilweife nahezu verschwenderischen Verbrauch der durch verhältnismäßigen Wasserreichtum und den seit Jahrzehnten eingeführten unrationellen Pauschaltarif begünstigt wurde. Erschwerend und die Wirtschaftlichkeit des Wasserwerkes beeinträchtigend, fallen hygienische Gesichtspunkte und Rechtsfragen ins Gewicht. Hn gesundheitlicher Hinsicht müssen an Trinkwasser die höchsten Ansprüche gestellt werden und ist die öffentliche Hand verpflichtet, die Beaufsichtigung, bzw. die Betriebsführung städtischer Wasserwerke strenge handzuhaben. I n rechtlicher Hinsicht ist die Stadtgemeinde gezwungen, die fehlenden Wassermengen den Mühlauer Werksbesitzern abzulösen, wofür die erforderlichen Geldmittel gegenwärtig wohl schwerlich zu beschaffen sind und die auf alle Fälle die Wirtschaftlichkeit der Wasseruersorgungsanlagen beeinträchtigen würden. Was die Speichermöglichkeiten anbelangt, sei angeführt, daß de Behälter 3135 Kubikmeter fassen können, während die größten Tagesverbräuche über 28.000 Kubikmeter betragen. An solchen Tagen kann die fluktuierende Wassermenge, das ist diejenige, die in den Zeiten des Minderverbrauches gesammelt werden mutz, um in den Zeiten des Mehrverbrauches die fehlende Menge dekken zu können, durch die Quellenleitungen nicht mehr zugeführt werden. Theoretisch würde Innsbruck mit einem Behälterinhalt von 20 bis 25 Prozent des täglichen Wasserverbrauches auskommen — im allgemeinen ist es jedoch empfehlenswert, die Fassungsräume bei größeren Anlagen nicht kleiner als für den halben maximalen Tagesbedarf einzurichten, wenn Vorforge getroffen ist, daß der Zufluß zu den Behaltern unter allen Umständen gesichert ist, so daß Störungen in den Zuleitungssträngen nicht vorkommen oder durch Reserveanlagen erfetzt werden können. Nun soll noch untersucht werden, ob der Innsbrucker Wasserbedarf, der mengenmäßig nicht hinter Graz mit 153.WN Einwohnern zurücksteht und Linz mit 114.00U Einwohnern um das Doppelte übertrifft, als normal und notwendig angesehen werden kann. Der bekannte Hygieniker Abel schreibt: „An und für fick ist von der Hygiene ein reichlicher Wasserverbrauch im Haushalte natürlich zu begrüßen, weist er doch in gewissem Grade auf eine Erhöhung der Reinlichkeit, der Grundlage aller Hygiene hin. Aber Hygiene verlangt auch kein Uebermaß. Wenn es gelegentlich als erfreulich bezeichnet wird, daß wir uns im Wasserverbrauch nordamerikanifchen Verhältnissen nähern, wo oft 500, nahezu 1000 Liter Wasser pro Kopf und Tag verbraucht werden, so ist dies eine Verkennung der Verhältnisse. Newyork liegt auf demselben Breitegrad wie Neapel? der große Kontinent bringt ein Klima mit sehr starken Extremen, scharfer Winterkälte und unerträglicher Sommerhitze. Tägliches, ja sogar mehrmaliges Baden wird dort Lebensbedürfnis." Durch jahrzehntelange Erfahrung und Feststellung weiß man, wie viel Wasser der Bewohner in unseren Breitegraden im Durchschnitt braucht, um alle seine Wünsche ausreichend zu befriedigen. Für den Hausbedarf des gesunden Bürgers genügt im Tage eine Wassermenge von durchschnittlich 80 Liter für jedes Familienmitglied. Bei der Ermittlung der Kopfquote des Gesamtwasserbedarfes, find der Verbrauchsmenge für den Hausbedarf noch in den einzelnen Städten ziemlich variable Mengen für den gewerblichen und industriellen Wasserverbrauch, für den Wasserverbrauch durch die Gemeinde für öffentliche Zwecke und eventuell für Wasserverluste zuzurechnen. Aus dem am Schlüsse beigegebenen Vergleichsmaterial kann für österreichische Verhältnisse ein täglicher Gesamtwllsserverbrauch des Städters von 150 bis 200 Liter als normal angesehen werden.


Amtsblatt Nr. 4 Ueber die Verhältnisse in Innsbruck kann nun berichtet werden, daß Ing. Altmann beim Ausbau der Innsbrucker Wasserversorgung in den Jahren 1890 und 1891 einen Verbrauch van 150 Li^. ter je Einwohner und Tag annahm. Seine Annahme war aber bereits in einigen Jahren überholt, da nach Aufzeichnungen des Bauamtes schon im Jahre 1895 ein täglicher Kopfverbrauch von 350 Liter zu verzeichnen war. Dieser abnormal hohe Verbrauch ist nur durch die vielen laufenden Hausbrunnen, das hohe Pauschalwasserquantum (1000 Liter pro Auslauf und Tag) und den niedrigen Ueberwasserpreis (2 Kreuzer pro Kubikmeter) erklärlich. Damals waren an die städt. Wasserversorgung nur 2600 JapsHähne, 550 Klosetts, 70 Badeeinrichtungen, einige Springbrunnen und einige gewerbliche Ausläufe angeschlossen. 1897 wird der tägliche Kopfverbrauch mit 330 Liter bekanntgegeben. Nach der Eingemeindung der Vororte Wilten und Pradl — im Jahre 1903, hatten diese beiden Gemeinden 16.640 Einwohner, Innsbruck allein 28.000 — sinkt der Kopfverbrauch — weil die Vororte von HauZ aus auf fehr geringe Wassermengen angewiesen waren und das Rohrnetz in Wilten wenig leistungsfähig war. Beim Ausbau der Kanalisierung wurden die meisten laufenden Hausbrunnen aufgelassen, was sich für den Wasserverbrauch naturgemäß günstig auswirkte. Anderseits brachte die Errichtung der Schwemmkanalisation Verbesserungen der sanitären Einrichtungen und größeren Wasserverbrauch mit sich. Es sei hier erwähnt, daß gute Hausinstallationen und Spülklosetts den Hausbedarf um 20 bis 100 Prozent steigern. 1906 wird ein Kopfuerbrauch von 250 Liter und 1908 ein solcher von 290 Liter verzeichnet. 1908 wurden 1150 Bäder und 8400 Klosetts geführt. 1910 sinkt der Kovfoerbrauch auffallenderweise wieder auf 250 Liter, welche Zahl auch im Jahre 1912 aufscheint. 1912 sind 27.500 Wasserauslaufstellen verzeichnet, heute sind es über 52.000. I m Jahre 1927 erreicht der Kopfverbrauch die enorme Summe von 500 Liter im Tag und sinkt in den Jahren 1932 und 1933 auf die Tagesmaximal-, bzw. Minimalzahlen von 427 und 398, bzw. 307 und 297 Liter. Schon über Auftrag des Gemeinderates wurden, um Detailziffern über den Haushaltverbrauch zu erhalten, einige Typen von Wohnhäusern aufgestellt und für jede Type eine Gruppe von Häusern untersucht. Es würde zu weit führen, auf alle diese Ergebnisse einzugehen, wohl aber kann gesagt werden, daß in jeder der aufgestellten Typen der Kopfverbrauch kolossalen Schwankungen unterworfen ist, die Hunderte von Prozenten betragen. Es sind Schwankungen zwischen 137 Liter und 764 Liter, 110 und 436, 67 und 363, 76 und 442 Liter usw. Die Unregelmäßigkeiten in den Verbrauchsziffern sind größtenteils auf den Pauschaltarif zurückzuführen, weil das zugesprochene Paufchalwasserquantum von 146 Kubikmeter je Auslauf und Jahr viel Zu

verbrauchten Wassers nach einem Kubikmeter-Tarif greifen, ein Modus, der in den meisten österreichischen Städten schon lange eingebürgert ist. Die zu erwartenden Schwierigkeiten der Einführung ließen jedoch den Herrn Regierungskommissär vorläufig ein milderes Mittel wählen; er verminderte bei gleichbleibendem Pauschaltarif, d. h. 15 8 für den Auslauf, das für jeden Auslauf zustehende Pauschalwasserquantum von 400 Liter auf 300 Liter im Tage oder von 146 Kubikmeter im Jahre auf 110 Kubikmeter im Jahre, wobei verfügt wurde, daß die Wasserabrechnung künftighin halbjährig vorzunehmen ist, damit der Stadt aus diesem Titel schon nach dem ersten halben Jahre Einnahmen zufließen. Das Ausmaß des Pauschalwasserquantums von 300 Liter im Tage liegt doch erheblich über dem Durchschnittswasserverbrauch, der mit 80 Kubikmeter pro Auslauf und Jahr, d. f. 220 Liter im Tage, angenommen werden kann. Eine Erhöhung der Wassergebühren tritt nur dann ein, wenn das Pauschalquantum von 110 Kubikmeter im Jahre überschritten wird und das Ueberwasser nach Kubikmeter zu bezahlen ist.

Es ist bezeichnend, daß die Anwesen, die kein Ueberwafser aufweisen — es find dies zirka 86 Prozent aller nach dem Pauschaltarif verrechneten Grundstücke — trotz des in Innsbruck eingebürgerten reichlichen Wasserverbrauches bereits mit 8N Kubikmeter pro Auslauf und Jahr das Auslangen finden. Obige Ziffern besagen eindeutig, daß in Innsbruck viel mehr Wasser verbraucht wird als den wirklichen Bedürfnissen entspricht.

Wien gab für Haushaltungszwecke 35 Liter (ab 1. Juli 1934 20 Liter und ab 1. Jänner 1935 nur mehr 15 Liter) je Kopf und Tag unentgeltlich ab und kommen einzelne Anwesen ohne Mehrwasserverbrauch aus. Herr Senatsrat Echänbrunner in Wien wirft die Frage auf, ob eine weitere Steigerung des durchschnittlichen Wasserverbrauches anzunehmen ist und welche obere Grenze innerhalb einiger Jahrzehnte zu erwarten ist. Er ist der Meinung, daß sich bei Eintreten besserer wirtschaftlicher Verhältnisse die Wohnverhältnisse großer Städte weiterhin bessern werden und daher eine Steigerung des durchschnittlichen Wasserverbrauches eintreten werde. Er rechnet hier für die Zukunft mit einem Betrage von 75 Liter. Rechnet man demnach diesen Zukunftsverbrauch der Gemeinde Wien zusammen, so erhält man a) für Haushalt 75 Liter, d) für besondere Zwecke 70 Liter, c) für öffentliche Zwecke 25 Liter, 6) für Wasserverluste 40 Liter, zusammen 210 Liter je Kopf und Tag im Jahresdurchschnitt oder 250 Liter während der Sommermonate und etwa 280 Liter als größte Spitze. Die Wiener Wasserwerke behaupten, daß mit diesen Zahlen das Auslangen gefunden werden kann und daß Wasserverbräuche, wie sie aus Amerika gemeldet werden, von 500 und mehr Liter je Kopf und Tag nach unseren Verhältnissen in Oesterreich auch in den nächsten Jahren nicht zu erwarten sind.

hoch bemessen ist.

Bei dem großen Spielraum im Verbrauche des Pauschalwassers ist dem Konsumenten der Sinn für Sparsamkeit im Wasserverbrauch nahezu abhanden gekommen. Typisch für die Sorglosigkeit der Betreuung der Ausflußstellen ist, daß selbst in den Stunden nach Mitternacht vom Behälter in Mühlau allein mindestens 509 Kubikmeter in der Stunde abfließen. Die obigen Ziffern sind aber noch ein deutlicher Fingerzeig, das; es der Einsicht der Innsbrucker Bevölkerung anheimgestellt ist durch vernünftige Drosselung des Wasserverbrauches die Stadtgemeinde und damit sich selbst die große Ausgabe und Belastung für die andernfalls nötige Vergrößerung der Speicheranlage noch auf Jahre hinaus zu ersparen. Regierungskommissär, Beirat und Bauamt beschäftigten sich im letzten Jahre wiederholt und eingehend mit der Frage, auf welche Art der Bevölkerung die Notwendigkeit der Einschränkung des Wasserverbrauches am zweckentsprechendsten verständlich gemacht werden könnte. Man wollte zuerst auf die radikalste Löfung, die Befeitigung des Pauschalsatzes und die Bezahlung des tatsächlich

Die Maßnahme zielt also nicht auf die Steigerung der Wasfergebühr ab, sie bezweckt die Einschränkung des Wasserverbrauches, um auf diefe Weife möglichst lange die kostspielige Vergrößerung der Wasserfpeicheranlage vermeiden zu können. Dessen ungeachtet wird es aber immer eine der wichtigsten Ausgabe der Gemeinde bleiben, sich für den Zeitpunkt des Versagens tarifpolitifcher Maßnahmen vorzusehen und sich die Möglichkeit der Erfassung größerer Wassermengen in rechtlicher, technischer und finanzieller Hinficht zu sichern. Die nachstehende Uebersicht über die Wasserverbrauchsmengen im I n - und Auslande ermöglicht dem Leser ein eigenes Urteil über die Innsbrucker Verhältnisse zu geben: ^ . Oe st e r r e i c h : I. W i e n : I m Jahre 1929 war ein Durchschnittsverbrauch von 163 Liter je Kopf und Tag zu verzeichnen. Dieser Verbrauch verteilt sich: 1. Für Haushalt 39 Prozent — 63 Liter: 2. für gewerbl. und andere Zwecke 33 Prozent — 54 Liter: 3. für den öffentlichen Haushalt der Gemeinde 10 Prozent ^ 17 Liter: 4. für Wasserverluste und nichtkontrollierte Wasserabgaben 18 Prozent — 29 Liter, zusammen 163 Liter.

II. G r a z : Nach Angaben der dortigen amtlichen Stellen betrug im Jahre 1932 der mittlere Kopfverbrauch 150 Liter und der maximale 220 Liter pro Tag. III. L i n z : Der mittlere Kopfverbrauch beträgt 102 Liter pro Kopf und Tag.


Amtsblatt Nr. 4 Aus den Provinzstädten werden brauche bekanntgegeben: Baden bei Wien Bregenz Klagenfurt Mödling Salzburg St. Polten Wiener-Neustadt

folgende

tägliche Kopfver

328 Liter 123 „ 90 „ 165 „ 195 „ 83 „ 137 „

L. D e u t s c h l a n d : Allgemein konnte beobachtet werden, daß der Wasserverbrauch in der Nachkriegszeit eine starke Zunahme erfahren hat. Von 1911 bis 1928 hat die Gesamtfördermenge um ungefähr 63 Prozent zugenommen. Der durchschnittliche Kopfverbrauch für Haushaltungszwecke ist von 61 Liter im Jahre 1911 auf 81 Liter im Jahre 1929 gestiegen. Nach den Angaben der verschiedenen Städte schwankt er heute zwischen 119 und 218 Liter. I n Deutschland beeinflußt der Wasserpreis den Wasserverbrauch nicht unerheblich. 0. F r a n k r e i c h : I n Frankreich ist nur in größeren Städten ein Wasserverbrauch von über 300 Litern je Einwohner und Tag zu verzeichnen, z. V. Nizza 585 Liter. St. Etienne 335 Liter. Lyon 330 Liter, Paris 460 Liter. Errechnet man für die Gemeindegruppen gleicher Größe Durchschnittswerte, so ergeben sich folgende Verbrauchszahlen: Gemeinden von: 140 Liter 20.000 Einwohnern 160 „ 50.000 Einwohnern 180 „ 100.000 Einwohnern 205 .. 200.000 Einwohnern 255 .. 300.000 Einwohnern 3.000.000 Einwohnern (Paris) 460 v. U e b r i g e s

Europa: je Einwohner und Tag 178 Liter 95 „ 361 „ 235 ..

London

Warschau Genf Basel

je Einwohner und Tag 280 Liter 130 Helfingfors 130 Stockholm 80 Prag 170 Turin 310 Mailand 400 Rom 80 Belgrad I n S c h w e d e n errechnet sich aus 122 Wasserwerken ein mittlerer Kopfverbrauch von 164 Liter pro Tag. I n A m e r i k a schwankt der tägliche Kopfverbrauch zwischen 150 und 1000 Liter, so weisen Newyork 510 Liter. Chicago 1000 Liter. Kansas 550 Liter. Buffalo 820 Liter, und St. Luis 600 Liter auf. Aus der Tarifpolitik der einzelnen österreichischen Städte oder Städte des Auslandes sollen einige Daten veranschaulichen, datz die Waffertarife der Stadt Innsbruck im Verhältnis noch immer als sehr erträglich zu bezeiclMen find. Der Haushalttarif der Gemeinde Wien pro Kubikmeter beträgt 30 ß, während die Freiwassermenge nur 15 Liter pro Kopf und Tag beträgt. I n St. Polten erfolgt die Wasserabgabe nur über Wassermesser und kostet der Kubikmeter 65, bzw. 90 g. Linz verlangt für den Kubikmeter 35 3. Die Abgabe erfolgt nur über Messer. Klagenfurt gibt das Wasser um 40 g pro Kubikmeter ab. I n Villach wird das Wasser einheitlich zu 35 ß der Kubikmeter abgegeben. I n Salzburg erfolgt die Wasserabgabe nur über Messer zum Preise von 30 ß. Der Preis für 1 Kubikmeter Wasser schwankt nach obigen Angaben in Oesterreich zwischen 30 und 90 ß lSpezialtarife nicht berücksichtigt). Es fei bemerkt, daß in einzelnen Südbahngemeinden Niederösterreichs das Wasser sogar um 1 8 pro Kubikmeter verkauft wird. I n Deutschland schwankt der Einheitspreis zwischen 13 Rpf. in München und 50 Rpf. in Elbing. Es kostet der Kubikmeter Wasser in Paris 1 Frcs., in Lyon 1.20 Frcs., in Bordeaux 60 Cent, in Straßburg 65 Cent, in Tunis 1.40 Frcs., in Budapest 0.18 Pengö. in Rom 80 Cent., in Messina 0.65 bis 3.20 Lire, in Ravenna 2.50 Lire, in Trieft 1.40 Lire, in Krakau 80 Gros, in Posen 33 Gros, in Warschau 47 Gros, in Bukarest 8 Lei, in Prag 1.90 Kc., in Preßburg 1.80 Kc., in Brügge 2 Frcs.

Zürich

Vefucke das Oiadttheaier! Die Aufgaben der ftädt. Stromversorgung Direktor Ing. Paul Attlmayr Ueberaus einfach und klar läßt sich die technische Aufgabe einer städtischen Stromversorgung definieren: Das Werk hat seine Anlagen so zu errichten und so zu betreiben, daß möglichst alle Einwohner des Versorgungsgebietes der Segnungen der Elektrizität teilhaftig werden und daß diese Versorgung ohne Unterbrechungen und Störungen vor sich gehe. Diese Aufgabe schließt mannigfache und durchaus nicht einfache technische Probleme in sich, die, wie die jedenfalls voll befriedigende Versorgung beweist, in Innsbruck in entsprechender Weise gelöst erscheinen. Auch die wirtschaftliche Aufgabe der Stromversorgung kann einfach und kurz definiert werden, und zwar dahin, daß die vorgenannte technisch einwandfreie Belieferung der Bevölkerung mit größtem wirtschaftlichen Erfolge gu geschehen habe. Diese allgemein gehaltene Forderung muß jedoch etwas näher betrachtet werden,

denn der wirtschaftliche Erfolg hat sich in dreierlei Richtung hin auszuwirken, nämlich: 1. Die Energie muß der Bevölkerung gu möglichst günstigen Bedingungen geboten werden. 2. Das Werk muß in der Lage sein, seine Anlagen in dauernd betriebstüchtigem Zustande gu erhalten, gu welchem Zwecke Erneuerungsrücklagen zu

schaffen sind.

3. Dem Besitzer ist eine entsprechende Gewinnquote gur Verfügung gu stellen. Diese drei Erfordernisse stehen sich leider zunächst feindlich gegenüber, denn der Anspruch des Abnehmers auf mäßige Tarife beschränkt die beiden anderen Forderungen. Dabei sind aber Erneuerungsrücklagen unbedingt notwendig, denn sie bilden die Voraussetzung für eine klaglose Erfüllung der immer vorangehenden tech^ nifchen Aufgabe. Und ebenso unerläßlich ist die Verzinsung der Fremd- und Eigenmittel, da andernfalls für elektrische Anlagen kein Kapital erhältlich wäre; dieses ist aber, Zumindest in normalen Zeiten, dauernd notwendig, da die stete Zunahme des Energiebedarfes fort-


Amtsblatt Nr. 4 — ein Zeichen gesunder und kräftiger Entwicklung — zur Selbstfinanzierung geschritten, indem ein Teil der Ueberschüsse des Werkes hiefür herangezogen wurde. Der Hereinbruch der Wirtschaftskrise hat auch hier Wandel geschaffen: Die sonst jährlich notwendig gewordenen Investitionen konnten auf ein Mindestmaß beschränkt werden und die bisher hiefür verwendeten Mittel können dringenden Zwecken zugeführt werden. Es ergibt sich sonach tatsächlich ein gewissermaßen natürlicher Ausgleich, der der Stadt Mehreinnahmen zur Verfügung stellt, ohne daß hiefür eine verstärkte Inanspruchnahme der Stromabnehmer erforderlich wäre. Eine verstärkte Inanspruchnahme der Abnehmerschaft muß übrigens unter allen Umständen vermieden werden, denn die Gegenwart zeigt die kulturellen und sozialen Aufgaben der Elektrizitätswirtschaft nur zu deutlich, sie zeigt aber auch, daß die Anwendungsgebiete der Elektrizität stets breitere und vielfachere werden, wozu die Möglichkeit aber nur dann vorliegt, wenn die Abnehmerschaft gerne und vertrauend zur Elektrizität I n normalen Zeiten wurden, wie erwähnt, zufolge des greift, d. h., wenn sie die Ueberzeugung hat, daß jene stets zunehmenden Bedarfes an Energie alljährlich er- Strompreise und Bedingungen, zu welchen der Anschluß hebliche Investitionen notwendig- das Geld hiezu wurde einer Anlage erfolgte, auch für den Betrieb derselben nur teilweise aufgenommen, zum größten Teile wurde dauernd zur Verfügung stehen.

laufende Erweiterungen der Stromerzeugung^- und der Stromverteilungsanlagen erheischt. Um die drei genannten Erfordernisse in gebührenden und objektiven Einklang zu bringen, erscheint einerseits nicht nur weitgehender öffentlicher Einfluß auf das Versorgungsunternehmen vonnöten, sondern es scheint empfehlenswert, daß dasselbe unmittelbar im Besitze und in der Verwaltung der öffentlichen Handstehe.Andererseits soll dieses Unternehmen, losgelöst von finanziellen und sozialen Tagessorgen der Gemeinde, selbständig nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden, wozu die gewählte Rechtsform einer selbständigen protokollierten Firma die besten Voraussetzungen schafft. Dabei ist der wirtschaftliche Ausgleich zwischen den drei genannten Bedürfnissen, jenen des Abnehmers, des Werkes und der Stadt natürlich um so leichter zu finden, je weniger die Stadt auf Ausschüttung der Ueberschüsse des Werkes angewiesen ist. Die Wirtschaftskrise der letzten Jahre hat diesbezüglich wohl mit eiserner Notwendigkeit eingegriffen.

Gewerbe! Die Kehrbezirlseinteilung für Innsbruck-Stadt Über Ersuchen der Rauchfangkehrergenossenschaft und nach Anhörung der Stadtgemeinde Innsbruck hat die Landeshauptmannschaft für Tirol im Vorjahre auf Grund des Gesetzes vom 5. Februar 1907, RGVl. Nr. 26. aus Rücksichten der Feuerpolizei die in diesem Gesetz vorgesehene bezirksweise Abgrenzung für Innsbruck verfügt. Die Schaffung von Kehrbezirken in Innsbruck ist keineswegs eine Neueinführung, sondern eine Abgrenzung der bereits im Jahre 1908 erfolgten allgemeinen Festsetzung von Kehrbezirken in ganz Tirol sowie in den übrigen Ländern der ehemaligen Monarchie. Zum überwiegenden Teile bestehen diese Kehrbezirkseinteilungen auch heute noch und geben zu keinen Klagen Anlaß, denn das Rauchfangkehrergewerbe unterliegt nicht allein der bezirksweise Abgrenzung, der Vetriebspflicht, der gewerbepolizeilichen Regelung, sondern auch der Festsetzung von Maximaltarifen nach § 51 der Gewerbeordnung. Eine Benachteiligung der Bevölkerung kann daher aus dieser Maßnahme nicht erblickt werden. Zum Schütze der Hausbesitzer und Mieter vor Übervorteilung bei EinHebung der Kehrgebühren ist seit 1910 ein Kehrtarif festgesetzt, dessen Überschreitung empfindlich bestraft wird. Dieser Tarif ist in jedem Rauchfangkehrerbüchel enthalten, so daß jedermann in die Lage versetzt ist, die Forderung des Rauchfangkehrers zu überprüfen. Aber auch alle anderen Beschwerden werden

von der Gewerbebehörde genau untersucht und festgestellte Mängel abgestellt, wozu die Tiroler Feuerpoligeiordnung, die Gewerbeordnung und die RauchfangKehrerordnung der Stadt Innsbruck ausreichende Handhabe bieten. Es ist daher vollkommen verfehlt, mit anonymen Einsendungen die Redaktionen der Tagesblätter zu belästigen.

Von der Beihilfe zum unbefugten Aufsuchen von Bestellungen Der Stadtmagistrat Innsbruck als Gewerbebehürde erster I n stanz hat i. I . 1933 gegen den Kaufmann N. ein Straferkenntnis gefällt, in welchem dem Beschuldigten der strafbare Tatbestand der Beihilfe zur Uebertretung nach § 59 G.-O. aus dem Grunde zur Last gelegt wurde, weil er die vom Reisenden R. bei Vrivatparteien in Innsbruck unbefugt aufgesuchten Bestellungen auf Textilwaren ausführte. Dieses Erkenntnis wurde über Berufung des Beschuldigten vom Amte der Tioler Landesregierung bestätigt. Dagegen hat nun N. die Beschwerde an den Bundesgerichtshof eingebracht und geltend gemacht, daß er berechtigt gewesen sei. R. f ü r e i n e n s e l b s t ä n d i g e n A g e n t e n zu halten und daß die belangte Behörde die Rechtfertigung nicht habe gelten lassen, derzufolge R. zur Entgegennahme der Bestellungen von den Kunden schriftlich aufgefordert worden fei. Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. I n den Entscheidungsgründen wird hervorgehoben, daß gemäß § 59c, Abf. 2, G.-O. s e l b s t ä n d i g e H a n d e l s a g e n t e n von anderen, als den im § 59, Abs. 1 G.-O. bezeichneten Personen Bestellungen auf Waren überhaupt nicht, also au,ch n i c h t ü b e r s c h r i f t l i c h e A u f f o r d e r u n g annehmen dürfen. Wenn daher der Beschwerdeführer die von R. entgegen der Zitierten Gesetzesbestimmung aufgenommenen und ermittelten Bestellungen ausführte, fo hat er die unbefugte Tätigkeit des Agenten zumindest erleichtert, wenn nicht überhaupt erst ermöglicht und ist daher mit Recht wegen Beihilfe zur Uebertretung der G.-O. bestraft worden.


Amtsblatt Nr. 4

Monatsbericht für den Fremdenverkehr Jänner 1935 Zahl der angekommenen Fremden: Ständiger Wohnort Wien Sonstiges Oesterreich Deutsches Reich. Danzig Schweiz, Liechtenstein Italien Südslawenstaat . . . . Ungarn Rumänien Tschechoslowakei Polen. Baltische Staaten Schweden. Norwegen. Dänemark Belgien, Luxemburg, Niederlande . . . . . . Großbritannien, I r l a n d Frankreich, Monaco Spanien, Portugal, Andorra Griechenland, Albanien, Bulgarien, Türkei . . . Rußland mit Russisch-Asien Uebriges Asien Afrika, Australien Vereinigte Staaten von Nordamerika, Kanada . . Uebriges Amerika

1935 19Z4 2052 1837 1795 2034 259 301 152 126 434 387 19 17 100 89 8 8 76 112 20 18 48 25 358 184 265 178 276 162 7 2 5 5 5 3 8 11 13 8 51 51 1 19

Zusammen . . . 5952 5577

Februar 1935 Zahl der angekommenen Fremden: Ständiger Wohnort Wien Sonstiges Österreich Deutsches Reich, Danzig Schweiz, Liechtenstein Italien Tüdslawenstaat Ungarn . . . . . . . Rumänien Tschechoslowakei Polen, Baltische Staaten Schweden, Norwegen, Dänemark Belgien, Luxemburg, Niederlande Großbritannien, I r l a n d Frankreich, Monaco Spanien, Portugal, Andorra Griechenland, Albanien, Bulgarien, Türkei . . . Rußland mit Russisch-Asien Uebriges Asien Afrika, Australien Vereinigte Staaten von Nordamerika, Kanada . . Uebriges Amerika

1935 1934 1528 1245 1775 1693 431 310 199 105 356 312 30 12 114 51 10 8 225 162 34 10 53 20 370 192 400 139 444 103 21 12 2 5 2 4 7 18 9 10 47 26 9 5

Zusammen . . . 5066 4442

Verzeichnis über die im Monat Februar 1935 ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzesfionsdekrete Stadtgemeinde Innsbruck unter dem Firmawortlaut „Sädt. Molkerei Innsbruck", fabriksmäßige Erzeugung von Molkereiprodukten, Innsbruck, Kapuzinergasse 11. — Figallo Johann, Handel mit Galanterie-, Parfumerie- und Toilettewaren, Innsbruck, Mozartstraße 6. — Parolini Josef, Haltung einer automatischen

Personenwaage, Innsbruck, Kapuzinergasse 11. — Schneider Stephan, Handel mit Damenmode- und Kurzwaren, Innsbruck. Museumstraße IN. — Kolb Friedrich, Kommissionsgrotzwarenhandel, Innsbruck, Amraser Straße 45. — Kolb Friedrich, Agenturgewerbe, Innsbruck, Amraser Straße 45. — Biegler Adolf, Wäscherei und Büglerei, Innsbruck, Adamgasse 30. — Groß Aurora, Handel mit Zuckerwaren, Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 1. — Otto Stolz u. Co. (off. Handelsgesellschaft, Wasserleitungsinstallationen) gem. § 15, Pkt. 17 G.-O., Innsbruck, Innrain 36. — John Wilhelm, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren gem. § 38 G.-O., Innsbruck, Pradler Straße 61. — Perathoner Franz, Agenturgewerbe, Innsbruck, Innstraße 2. — Fritz Rosa, geborene Mair, Marktfahrergewerbe für Haus- und Küchengeräte, Spielund Galanteriewaren, Innsbruck, Speckbacherstratze 25. — Weidlich Franz, Möbelhandel, Innsbruck, Vozner Platz 5. — Hammerl Marie, Handel mit Kurz- und Spielwaren, Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 4. — Hammer! Marie, Verkauf von Kinderfeuerwerk gem. § 15 Pkt. 11 G.-O., Innsbruck, Maria-Theresien-Ttraße 4. — Illchmann Alois, Agenwrgewerbe, Innsbruck, Fischergasse 14. — Harafek Johann, Handel mit Galanteriewaren, Parfumeriewaren usw., Innsbruck, Innrain 16p. — Müller Herbert, Reparatur von Radioapparaten, Innsbruck, Meraner Straße Nr. 2. — Martini Marie, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Innsbruck, Innrain 36. — Hofmann Anna, geb. Melk, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Innsbruck, Dreiheiligenftraße 33. — Bucher Karl, Miedererzeugung. Innsbruck, Templstraße 13. — Kiechl Franz, Erzeugung von Leuchten aus Papier (Pergament) Celophan und ähnlichen tauglichen Stoffen mit Ausschluß jeder Tätigkeit, die in den Umfang eines handwerksm. oder konz. Gewerbes fällt, Innsbruck. Hafpingerstraße 11. — Preidel Ernst, Agenturgewerbe, Innsbruck. Graßmayrstraße 3. — Walde Max, Erzeugung von Margarineschmalz und Kunstspeifefett. Innsbruck, Innrain 23-25. — Nosko Heinrich, Konzession zum Kleinverschleiß von gebrannten geistigen Getränken, Innsbruck, Eeilergasse 18. — Stadtgemeinde Innsbruck unter dem Firmawortlaut „Stadt. Molkerei, Innsbruck", Handel mit Lebensmitteln gem. § 1a lit. b Pkt. 36 G.-O.. Innsbruck, Kapuzinergasse 11 und Verkaufsstellen Salurner Straße 4 und Innrain 36. — Mayritsch Thomas. Handelsagentur, Innsbruck, Landfeestraße 4. — Mayritsch Thomas, KommissionswarenHandel, Innsbruck, Landseestraße 4. — Vereinigte Kellereien Marfoner und' Rainer (off. Handelsgesellschaft), Landesproduktenbrennerei und Fruchtfaftpresserei, Innsbruck. Andreas-Hofer-Strane Nr. 43-45.

Nachweis der i m Monat Februar 1935 durchgeführten Gewerbelöschungen Nr. 56: Stadt. Molkerei, Innsbruck, Kapuzinergaffe 11. fabriksmäßige Erzeugung von Molkereiprodukten, 4. 12. 1931, ZI. 20594. - Nr. 57: Witfchela Iolanda, Claudiastraße 3, Handel mit allen im freien Verkehr gestatt. Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5 G.-O. aufgeführten Artikel. 3, 5. 1930. ZI. 10940. — Nr. 58: Schaller Hubert, Ing.-Etzel-Str. 47, Agentur. 21. 9. 1920, Zl. 18386. — Nr. 59: Schaller Hubert. Ing.-Etzel-Etr. 47. KomNlissionswarenhandel. 21. 9. 1920, Zl. 18387. — Nr. 60: König Oskar. HI.-Geiftstr. 4, Gemischtwarenhandel, 14. 11. 1919. Zahl 3584. — Nr. 61: Frühauf Regina. Marktplatz. Stand 2. Handel mit allen im freien Verkehr gestatt. Waren, jedoch mit Ausschluß des im § 38, Abs. 5. G.-O. aufgeführten Artikel. 11. 12. 1930. Zl. 22247. — Nr. 62: Off. Hand.-Gesellfchaft Gabriel Hammerl. Maria-Theresien-Straße 4. Kurz- und Spielwarenhandel. 23. 5. 1929. ZI. 9153. — Nr. 63: Gabriel Hämmert. Maria-TheresienStratze 4. Verkauf von Kinderfeuerwerk, 23. 5. 1929, Zl. 9151. — Nr. 64: Sitzmann Peter, Adamgasse 5, Handel mit Obst, Gemüse und Südfrüchten gem. § 60 Abs. 2 G.-O.. 31. 10. 1930. Zl. 17575. — Nr. 65: Sitzmann Peter. Adamgasse 5, Handel mit allen im freien Verkehre gestatt. Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abf. 5 G.-O. aufgeführten Artikel, 31. 10. 1930. Zl. 20566. — Nr. 66: Gärtner Otto. Kaiser-Franz-Ioseph-Straße 9. Handel mit allen im freien Verkehre gestatt. Waren, jedoch mii


Amtsblatt Nr. 4 Ausschluß der im § 38. Abs. 5 G.-O. aufgeführten Artikel, 17. 12. 1926. ZI. 24051. — Nr. 67: Fell Rudolf. Schillerstraße 17, Handel mit allen im freien Verkehre gestatt. Waren, jedoch unter Ausschluß der im § 38. Abs. 5 G.-O. aufgeführten Artikel. 9. 7. 1926. Zl. 13237. — Nr. 68: Maresch Thomas. Erlerstraße 14, Kleidermachergewerbe. 19. 4. 1896. Zl. 9208. — Nr. 69: Regensburger Marie, Karwendelstraße 4, Agentur, 25. 10. 1932, ZI. 14370. — Nr. 70: Holzer Peregrin, Mariahilf 34. Handel mit heimischem Honig. Butter. Eier. Obst gem. § 60. Abs. 2 G.-O.. 27. 9. 1932. Zl. 12749. — Nr. 71: Lanz Andreas. Sterzinger Straße 6. Handel mit allen im freien Verkehre gestatt. Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5 G.-O. aufgeführten Artikel. 10. 8. 1925. Zl. 11348. — Nr. 72: Dettenholzer Valentin. Weyerburggasse 4. Mafchinstrickerei. 10. 5. 1926, Zl. 8408. — Nr. 73: Pohl Othmar. Maximilianstraße 5. Agentur, 8. 10. 1930, ZI. 18608. — Nr. 71: Weinhart Josef. Greisenasyl, Goldarbeitergewerbe, 30. 1. 1907. Zl. 3986. — Nr. 75: Maier Gottfried. Iahnstraße 6. Handel mit Obst und Gemüse im Umherziehen gem. § 60 G-O.. 18. 8, 1931. Zl. 11197. — Nr. 76: Maier Gottfried. Iahnstratze 6. Handel mit allen im freien Verkehre gestatt. Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abf. 5 G.-O.. aufgeführten Artikel. 11. 8. 1931. Zl. 14349. — Nr. 77: Fell Rudolf. Schillerstraße 17. Agentur. 9. 7. 1926. Zl. 13235. — Nr. 78: Fell Rudolf. Schillerstraße 17. Kommissionswarenhandel, 9. 7. 1926. Zl. 13236. — Nr. 79: Tju Don M i , Wilhelm-Greil-Str. 11. Handel mit Porzellan, Vijouterieund Galanteriewaren (Zweigniederlassung von Linz), 14. 3. 1930, Zl. 5103. — Nr. 80: „ I w a " . Innsbrucker Wirtschaftsvereinigung der öffentl. Angestellten, reg. Genossenschaft m. b. H., Hofburg, Gast- und Schankgewerbe. 8. 12. 1929, Zl. 19444. — Nr. 81: „ I w a " , Innsbrucker Wirtschaftsvereinigung der öffentlichen Angestellten, reg. Genossenschaft m. b. H., Mandelsbergerstraße 7. Bäckergewerbe. 26. 8. 1931, ZI. 15426. — Nr. 82: Foit Ludwig. Defreggerstrahe 15. Agentur. 26. 10. 1932. I I . 14806. — Nr. 83: Gutmann Albert, Ing-Etzelstraße 5, Elektroinstallateurkonzession. ZI. la—635/3 vom 30. 1. 1935 Tir. Lds.-Reg. — Nr. 84: ..Iwa". Innsbrucker Wirtschaftsvereinigung der öffentlichen Angestellten, reg. Gen. m. b. H., Mandelsbergerstraße 7, Abfüllung von Flaschenbier. 8. 10. 1909. Zl. 47821. — Nr. 85: Feichtinger Karl, Sonnenburgftratze 12. Gemischtwarenhandel, 28. 3. 1924, ZI. 5737. — Nr. 86: Winterte Notburga, Marktplatz, Handel mit allen im freien Verkehre gestatt. Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5 G.-O. aufgeführten Artikel. 21. 2. 1929. ZI. 3136. — Nr. 87: Mofer Cäsar, Seilergasse 13, Schuhmachergewerbe, 18. 3. 1903, ZI. 8537. — Nr. 88: Graßl Johanna. Museumstraße 31. Handel mit Haushaltungsartikeln, 14. 12. 1928. Zl. 22943. — Nr. 89: Stadt Molkerei, Innsbruck, Kavuzinergasse 11 und Salurner Straße 4, Allgem. Handelsgewerbe. 4. 12. 1931, Zl. 20595. — Nr. 90: Achammer Fridolin, Defreggerstraße 22, Agentur, 5. 9. 1919. Zl. 20775. — Nr. 91: Achammer Fridolin, Defreggerstr. 22. Kommisfionswarenhandel, 5. 9. 1919, Zl. 20774. — Nr. 92: Vudik Wilhelm, Gutenbergstraße 13. Vervielfältigungsbüro, 1—788/2 v. 3. 5. 1925. Tir. Lds.-Reg. lM. Zl. 10289).

Verwaltungsstrafrecht Als „Verletzung des öffentlichen Anstandes" im Sinne des Art. V I I I EGVG. ist ein grober Verstoß gegen jene Pflichten der guten Sitte zu betrachten, welche das Herkommen dem Menfchen auferlegt, sobald er aus seinem Privatleben in die Oeffentlichkeit tritt. Daß es sich hiebei um einen öffentlichen Ort handelt oder daß das Verhalten geeignet ist, Aergernis zu erregen, ist zum strafbaren Tatbestand nicht erforderlich (Erk. vom 27. Oktober 1934, ä 1280/33).

Versammlungsrecht

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Aus dem Verwaltungsverfahren Es geht nicht an, daß eine Partei nach rechtskräftiger Entscheidung der Sache Mängel des Verfahrens hervorkehrt, die nur dem Zwecke dienen, ihre Interessen bei einer neuerlichen Durchführung besser wahrnehmen zu können. Wenn der Beschwerdeführer, wie er behauptet, wegen seines Alters von über 60 Jahren nicht mehr imstande ist, sich entsprechend auszudrücken und gerade das Wichtige und Ausschlaggebende an der Sache zu erfassen und hervorzuheben, hätte er sich im Verwaltungsverfahren eines Rechtsbeistandes bedienen können. Das Alter macht ihn aber nicht handlungsunfähig. Der Tag der Aufgabe eines Rechtsmittels auf die Post kann nur dann als Einbringungstag des Rechtsmittels gelten, wenn das Rechtsmittel unter richtiger Bezeichnung der Einbringungsstelle auf dem Briefumschlag der Post noch innerhalb der offenen Frist übergeben wird (Erk. vom 26. September 1934, ^ 649/33).

Für den Begriff der „auf geladene Gäste beschränkten Versammlung" stellt das Gefetz zwei Voraussetzungen auf. Einmal eine an die einzelnen Teilnehmer namentlich gerichtete Einladung, bei der Versammlung zu erscheinen, und zum zweiten eine so geartete persönliche Beziehung zwischen dem Einberufer und den Geladenen, daß diese noch als seine Gäste angesehen werden können. Der Einberufer mutz also die von ihm Geladenen jedenfalls so weit persönlich kennen, daß er selbst in der Lage ist, die Identität der Erschienenen festzustellen. Die Einladung muß an die dem Einberufer bekannten Perfonen so zeitgerecht gerichtet werden, daß sich diese dadurch veranlaßt sehen können, die Versammlung zu besuchen. Schriftlichkeit der Einladung ist nicht erforderlich, genügt aber auch nicht, wenn die persönliche Bekanntschaft nicht gegeben ist. Einladung ist etwas anderes als Eintrittskarte. Fehlt bei einer Versammlung die Voraussetzung einer vorgängigen Einladung an persönlich bekannte Gäste, dann liegt im Sinne des Gesetzes eine allgemein zugäng. liche Versammlung vor, und zwar auch dann, wenn der Zutritt nur mit Eintrittskarten, Erlaubnisscheinen, Legitimationen u. dgl. gestattet ist (Erk. vom 16. November 1934. ä. 956/33).


Amtsblatt Nr. 4 Gewerberecht Unter Zweigniederlassung im Sinne des § 49 Gew.-O. ist jede außerhalb des im Gewerbescheine angegebenen Standortes getroffene ständige Einrichtung zu verstehen, Kraft welcher der Gewerbetreibende in die Lage kommt, auch außerhalb dieses Standortes sein Gewerbe auszuüben (Erk. vom 28. September 1934, ^ 21/33). Schon in der, wenn auch unentgeltlichen Weiterbeförderung von Fahrgästen über den Endpunkt einer für den Personen trän sport bewilligten Strecke liegt an und für sich ein unbefugter Betrieb (Erk. vom 12. November 1934. ^ 91/33). Zum Begriffe der Gewerbsmäßigkeit gehört neben der Selbständigkeit und Gewinnabsicht auch die Regelmäßigkeit der Betätigung, allerdings nicht im Sinne einer ununterbrochenen Beschäftigung, wohl aber im Sinne einer ständigen Bereitschaft, einem grundsätzlich unbeschränkten Kundenkreis gegenüber, jede sich bietende Gelegenheit zur Ausübung der betreffenden Tätigkeit wahrzunehmen (Erk. vom 24. Oktober 1934. ^ 256/33). Das E i n r ü c k e n v o n I n s e r a t e n allein ist nicht als Betätigung von Vermittlungen zu betrachten: diese Bedeutung kommt erst der mindestens mit einem Interessenten tatsächlich hergestellten Verbindung zu, während das Inferat nur einen Versuch darstellt, der im Sinne des § 8 VStG. auf dem Gebiete der Gewerbeordnung straflos ist (Erk. vom 24. Oktober 1934, ä 274/33). Ein Bauunternehmer, der gewerbsmäßig die Bauvergebung vornimmt und die auf fremden Grund erfolgende Bauführung veranlaßt, ist nicht berechtigt, dem Vaugewerbetreibenden das Material und die anderen Betriebserfordernisse beizustellen (Erk. vom 12. Dezember 1934, ^ 248/34 Vw. G. H.).

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Aus dem Sanitätsrecht Das Recht der Friedhöfe gehört jedenfalls dem Verwaltungsrecht insoweit an, als die sanitätspolizeiliche Aufsicht nach dem Reichssanitätsgefetz. RGVl. Nr. 68 von 1870, in Frage kommt. Dagegen sind Fragen, welche mit Benützungsrechten an Grabstätten, also mit Rechten zusammenhängen, die durch prwatrechtliche Verträge eingeräumt worden sind, vor den ordentlichen Gerichten auszutragen (Erk. vom 17. Dezember 1934, ^. 200/34).

Sozialversicherung Wenn die in einem Gärtnereibetriebe beschäftigten Arbeiter als nach dem Landarbeiterversicherungsgesetz versichert angesehen werden sollen, so kommt es darauf an, ob die Gärtnerei im irefentlichen die Merkmale eines landwirtschaftlichen Betriebes aufweist. Als wesentliches Merkmal eines landwirtschaftlichen Betriebes ist aber die Bebauung von Grund und Boden unter freiem Himmel zum Zwecke der Pflanzenproduktion anzusehen. Als derartiger Betrieb kann nicht gelten, wenn die Produktion der Pflanzen nicht nach Art eines landwirtschaftlichen Unternehmens unter freiem Himmel, sondern weitaus überwiegend in Wärmehäusern, Kellern, Töpfen oder auf andere ähnliche Art, wie dies bei der künstlichen Zucht außergewöhnlicher, zum Verkaufe bestimmter Pflanzen der Fall ist, erfolgt. Eine Gärtnerei dieser Art kann als „nicht gewerbsmäßige Gärtnerei" im Sinne des § 1, Abs. 1, lit a, des Landarbeiterversicherungsgesetzes nicht angesprochen werden. (Entscheidung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung.)

Zaunholzentrindung Wegen der wiederholten größeren Windwürfe in verschiedenen Waldgebieten Tirols ist die Borkenkäfergefahr wieder aufgetaucht, die zu unabsehbaren Folgen für die Waldwirtschaft führen könnte, wodurch auch die Gemeinden schwer zu Schaden kommen müßten. Die Forstbehörden haben nun darauf hingewiesen, wie wichtig es für die Bekämpfung dieser Käfergefahr ist, daß das für Zäune und dergleichen verwendete S t a n g e n h o l z rechtzeitig e n t r i n d e t wird, und zwar in der Saftzeit zur Gänze, außer der Saftzeit wenigstens streifenweise, damit nicht von diesen Zäunen aus, die als Alpzäune oder Hagzäune im Wald oder in Waldesnähe stehen, eine Verbreitung der Vorkenkäfer erfolge. Die Entrindung gereicht den Iaunerhaltern auch selbst zum Vorteil, da bekanntlich entrindete Stangen schneller austrocknen und dann länger dauern als nicht entrindete, bei denen Ungeziefer und Feuchtigkeit das Holz frühzeitig zerstören. Es ergeht also unter Berufung auf § 16 Forstgesetz an a l l e Gemeinden die dringende Aufforderung, sowohl in den Eigenwäldern auf das Entrinden des verwendeten Stangenholzes selbst Bedacht zu nehmen, wie auch die einzelnen Waldbesitzer und die N u t z u n g s b e r e c h t i g t e n zu dieser dringend notwendigen Vorsichtsmaßregel anzuhalten und durch eine entsprechende Kundmachung an der Amtstafel gelegentlich der Holzzuweisung daran zu erinnern. V I 185/1-1935. Merkblatt für die Gemeinden Tirols, 14. Jahrgang, 2. Folge, Februar 1935.

Vesmhe das Otadttheaier!


Amtsblatt Nr. 4

Anbauplan und Erntevoranschlag des Gemüsegartens für den Siedler ^ b t a l l kür Butter xweoke druckt d/w. auod Matt, und 8tron)

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30 20 40

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10 10

ll Lpätkraut, mitteilrülie sorte . . . 20 10 ll Xoblrabi, 8pät ll Koul, spät, . . . 20 . . . 30 30 10 10 10 10 10 20

U Xwiebel N Karotten

V Xolil, trüd ll Parade»» (I)omate) V Kopfsalat V Xunlradi, trüb ll Sellerie VllX Xüodenkräuter (Dill, zlajoran, I'n^mian) N Ourkeu linoblauoli, Porree. Lod^var^^vurxel, Xrsn (^e naod klatx) V Erbsen, trool<en H Lolinßn, troolißn lutterkürdisse am XompoLtliauken.

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IX VII, verptl. VIII ^u5ailss8 V I I ! IX l^nlle VIII, verpll. IX VIII, verptl. knäe VIII VIII, verptl. Lnlle VIII I^litte VII VI Verptl. VII, ^nt. VIII ^nclo VII »litts VII 8teH-. lll. 8 « ^ . l l l . vclpll, V

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Die Größe des Gemüsegartens inklusive der Frühkartoffeln und Hülsenfrüchte wird mit nur zirka 400 Quadratmeter angenommen. Diese Fläche wurde deshalb verhältnismäßig klein angesetzt, weil sie nicht maschinell, sondern von der Eiedlerfamilie von der Hand aus zu bearbeiten ist. Diese Fläche genügt, um die Siedlerfamilie während des ganzen Jahres mit Gemüse, Hülsenfrüchten und Frühkartoffeln reichlich zu verfolgen und außerdem ein gewisses Quantum minderwertiger oder mißratener Gartenprodukte für die Haustierhaltung zu gewinnen. Diese von Herrn Direktor Franz Frolik für Zwecke dieser Anlage ausgearbeitete Tabelle für den Anbauplan des Gemüsegartens sieht vor, daß jene Fläche, auf welcher die eigentlichen Gemüsekulturen durchgeführt werden, 120 Quadratmeter beträgt. Durch Vor- und Nachfruchtanbau, bzw. Iwischenkultur erhöht sich der Standraum für alle Sorten zusammen auf 360 Quadratmeter.

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Außerdem werden 280 Quadratmeter je zur Hälfte im Fruchtwechfel für Hülsenfrüchte und Frühkartoffeln verwendet. I n dem Erntevoranschlag wurden nicht die in der Berufsgärtnerei erzielbaren Erntemengen angenommen, fondern vorsichtshalber nur die im Feldgemüsebau möglichen Durchschnittserträge. Die in der Tabelle angegebenen, für den Haushalt des Siedlers bestimmten Gemüsemengen sind beträchtlich größer als jene Quantitäten, die laut der statistischen Feststellungen der Wiener Arbeiterkammer in einem Wiener Haushalt im Jahre 1930 durchschnittlich verbraucht werden. Der Erwerb des Gemüseertrages wurde nach dem Detailmarktpreife des Marktamtes der Stadt Wien mit 364 8 errechnet. Entnommen ebenso wie die Tabelle aus A. Geßmann, „Wie werden wir uns ernähren". Scholle-Verlag, Wien 1932, Seite 65.

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Aus dem Tätigkeitsberichte des Mietamtes für das Jahr 1934 Beim städtischen Mietamte, das nach § 27 des Mietengesetzes zur Vorentscheidung in Mietangelegenheiten berufen ist, wurden im Jahre 1934 insgesamt 354 Anträge eingebracht, die teils durch Vergleiche, teils auf Grund formeller mündlicher Verhandlungen durch Vorentscheidung, teils auf andere Weise ihre Erledigung fanden. Von der Möglichkeit, die Mietkommission anzurufen, haben die Parteien nur in 21 von den behandelten 354

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Fällen Gebrauch gemacht. Außerdem wurde das Mietamt wiederum in sehr vielen zweifelhaften Fällen sowohl von Mietern als auch von Vermietern zur Aus> kunftserteilung herangezogen. Zahlreiche Meinungsverschiedenheiten der Parteien konnten von den Beamten des Mietamtes im Wege der Auskunftserteilung geschlichtet werden. Die große Inanspruchnahme des Mietamtes als Auskunfts-, Schlichtungn- und Entscheidungsstelle erklärt sich vor allem aus dem Umstände, daß es bei den bestehenden komplizierten mietenrechtlichen Bestimmungen den Hausbesitzern und Mietern in vielen


10.

Amtsblatt Nr. 4

Fällen nicht möglich ist, den Mietzins ohne größere Schwierigkeiten selbst zu berechnen. Dah sich das Mietamt bewährt, wird durch die Tatsache bewiesen, daß nur ein verschwindend geringer Progentsatz der behandelten Fälle vor die gerichtliche Instanz, die Mietkommission, gebracht wird. Solange daher die geltenden mietenrechtlichen Bestimmungen nicht durch einfachere Vestimmun gen ersetzt werden, wird das Mietamt für weite Vevölkerungskreise unentbehrlich sein.

DiestädtischeHerberge an der Hunoldftraße im Jahre 1934 Die Anzahl der Nächtigungen belief sich im Berichtsjahre auf 42.280, und zwar im Jänner . . . . Feber März April Mai Juni

3658 3382 3741 3570 3654 3592

Juli 3396 August . . . . 3401 September . . 3311 Oktober . . . . 3527 November . . 3438 D e z e m b e r . . . 3610

Pon den 123 vorhandenen Betten waren täglich durchschnittlich 116 belegt, davon 65 mit Männern, 46 mit Frauen und 5 mit Kindern.

Der Velagsbedarf bei den Männern ist gegenüber 1933 fast gleichgeblieben, während jener für Frauen gestiegen ist. Der Bedarf an Kinderbetten ist stark zurückgegangen, hervorgerufen dadurch, daß es möglich war, einige kinderreiche Familien in Wohnungen unterzubringen. Am Ende des Vetriebsjahres betrug der Stand an Ehepaaren 8, von denen 2 je ein Kind haben. Infolge Verdienstlosigkeit der Besucher konnte für 36.632 Nächtigungen keine Gebühr eingehoben werden, 5648 Besucher bezahlten zusammen 8 2877.40 an voller oder ermäßigter Gebühr von 50, bzw. 25 ^- Der Aufwand für die Verpflegung der Insassen, die täglich zum Frühstück Milchkaffee mit Brot fowie zum Nachtmahl Suppe mit Brot erhielten, belief sich auf 14.798 8. Während der Zeit der Winterhilfe wurde zu deren Lasten nachmittags Tee mit Milch und Brot verabreicht. Am Weihnachtsabend wurde wie alljährlich eine kleine Veschenkung der Insassen durchgeführt und ihnen an diesem Abend wie auch an den beiden Feiertagen ein gutes und ausgiebiges Nachtmahl verabreicht.

Mitteilungen des Stadtphysikates Stand der Infektionskrankheiten im Februar 1935: Scharlach: 4 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Diphtherie: 11 Erkrankungsfälle, 1 Todesfall. Typhus: 1 Erkrankungsfall, kein Todesfall.

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Zahl der Geborenen im Februar 1935:

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Gesamtzahl 52, davon keine Totgeburt. 30 männlich, keine Totgeburt, 22 weiblich, keine Totgeburt. Todesfälle im Februar 1935: Gesamttooesfälle davon auswärts

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73 19 54 (27 männlich, 27 weiblich)

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Personal-Nachrichten Die dem stäot. Marktamt zur Dienstleistung zugewieseinen Vertragsangestellten Dr. Otto Wassermann und Paul Steinlechner wurden nach erfolgreicher Ablegung der für den Dienst der Marktkommissäre vorgeschriebenen Fachprüfung mit Wirkung vom 1. März 1935 als Beamtenanwärter auf den Dienstposten eines Marktkommissärs in das pragmatische Dienstverhältnis übernommen.

1427, 1237

1427

Der Stadtarbeiter Josef Guem wurde wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit mit Wirkung vom 1. März 1935 in den dauernden Ruhestand versetzt.


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A«t«ilaUN».4

Melde-Statistik Jahresausweis 1934

Monat

Ende April Mai . . . Juni . . . Juli . . . August . . September Oktober. . November Dezember

Abgang Zuwachs Kopfzahl der Kopfzahl der zugezogenes Lebend» verzogenen Todesfälle männl.>weibl?! geburten männl.j weibl. Personen ! m. j w. Personen m. w. 741 586 22 33 687 541 36 45 601 485 24 33 393 467 29 26 476 496 18 26 520 485 22 30 802 944 40 44 1258 946 29 26 824 1012 20 12 906 1021 32 25 870 858 24 20 785 867 11 27 1027 709 19 20 551 591 19 26 760 600 25 18 528 488 18 26 606 589 20 20 541 475 27 29

Summe 6707 6279 212 216 6169 5881 223 260 13.414

12.553

Zuwachs: 881 (männlich 527, wnblich 354 Personen) Volkszählungsstand am 23. März 1934 61.010 Personen ^ 881 daher Bevölterungsstand am 1. Jänner 1935 . . 61.891 Personen Kievon männliche Einwohner am 1. Jänner 1935 . 28.940 Personen weibliche Einwohner am 1. Jänner 1935 . 32.951 Personen

Der Kachöruck von Aufsätzen, Verichten oöer nur von Teilen öerselben sowie öie tVieöergabe von Daten unö Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet.

Innsbruck in Zahlen Was und wieviel Schriftstücke werden von den städtischen Amtsboten zugestellt? Vorladungen, Zahlungsaufträge, Dekrete, Bescheide, Straferkenntnisse, Ladungsbescheide, Schulstücke, Einladungen, Milchkarten, Steuerbögen, Mahnungen, Gebäude-Eteuerrückoergütungsdekrete usw. Bei vielen Parteien ist es der Fall, daß sie das Dekret oder die für sie bestimmte Vorladung persönlich in Empfang zu nehmen haben. Da es nun häufig vorkommt, daß diese Parteien persönlich nicht angetroffen werden, so ist der Amtsbote gezwungen, verschiedentlich nicht nur einmal, sondern zweiois dreimal die Parteien aufzusuchen. Normalerweise versorgen 8 Amtsboten diesen Dienst. Bei Erkrankungen sind es aber oft nur 5 Amtsboten, wobei es beispielsweise einem Amtsboten 38 Straßen mit 521 Häusern, bzw. rund 3000 Parteien trifft. Bei der Auslaufstelle (Expedit) sind im Jahre 1934 rund 125.000 Stück zur amtsmäßigen Behandlung und Verteilung zur Zustellung eingelaufen. Diese Zustellstücke verteilen sich im wesentlichen folgendermaßen: 35.000 Stück auf die Referate der Magistratsabteilungen des Rathaufes, 5000 Vorladungen, 10.000 Zahlungsaufträge. 10.000 Unterstützungsamt. 5000 Jugendamt, 3000 Mietamt. 8000 Polizei, Massenzustellungen wie Einkommensteuerbögen der Steueradministration, Hundeanmeldungen, Enthebungskarten für Kriegsopfertag, diverfe Veranstaltungen und 2000 Gänge für Sitzungseinladungen. Außer den schriftlichen Zustellungen wurden noch rund 1000 mündliche Bestellungen seitens der Amtsboten durchgeführt.


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Amtsblatt Nr. 4

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Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Die Stadtgemetnde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: 2>r. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Greil-Ttraße 25. Druck: Graphische Kunstanftalt T y r o l i a , Innsbruck


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