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15. April 1935
1. Jahrgang
Der Iahresvoranschlag für Von Regierungskommisfär Kran5 Fischer Als im Jahre 1931 die Verwaltungsreform im Stadtmagistrate durchgeführt wurde, wurde der Verwaltungskörper des Magistrates in das MagistratsPräsidium, die Magistrats-Direktion und acht Abteilungen gegliedert. Die gesamten Aufgaben des Stadtmagi strates wurden dieser Gliederung entsprechend aufgeteilt; jede Doppelgeleifigkeit ist hiedurch ausgeschlossen. Diese Einteilung bildet auch die Grundlage für den Aufbau des Voranschlages. Jede Abteilung trägt die Verantwortung für die ihr im Voranschlage zugewiesenen Einnahmen und Ausgaben. Nachfolgende Zeilen haben nur den Zweck, eine Uebersicht über den Wirtschaftsplan für das laufende Jahr zu geben. Eine erschöpfende Darstellung des Wirtfchaftsplanes ist im Rahmen dieses Aufsatzes nicht möglich; es können nur interessante Einzelheiten gebracht werden, die eine beschränkte Einführung in die gesamte Wirtjchaftsverwaltung der Stadtgemeinde ermöglichen. ^) Magiftratspräsidium. Unter diesem Titel sind alle Auslagen der Gemeinde zusammengefaßt, die durch die Bezahlung von Funktionsgebühren an den Bürgermeister, Regierungskommissär und andere Mitglieder des Gemeindetages auflaufen. Ferner ist darin der Sachaufwand für diese Funktionäre an Amtserfordernissen, Vertretungsgebühren, Reisekosten usw. enthalten; ebenso die Auslagen der Stadt für ihre Mitgliedschaft bei Körperschaften, wie z. V. die Mitgliedschaft zum Städtebund, zur Ge sellschaft für Straßenwesen, zum Heimatschutzverein und andere, welche die Stadt ideell zu unterstützen verpflichtet ist. Alle diese Auslagen sind für 1935 mit 8 45.540.— und damit um rund 5 30.000.— niedriger veranschlagt als im Vorjahre. Der Bürgermeister. Re gierungskommissär, erhält die Bezüge der 1. Dienst Klasse, 1. Gehaltsstufe des Gehaltsschemas für die Bundesbeamten, die für die Stadtgemeinde eine Ausgabe
von 8 17.840.— im Jahre bedeuten. Die Nettobezüge des Bürgermeisters betragen monatlich 8 1283.—. Für die Bezahlung von Funktionsgebühren an den vom künftigen Gemeindetage zu wählenden BürgermeisterStellvertreter und für die Bezahlung besonderer Dienstleistungen von Mitgliedern des Gemeindetages wurde ein Betrag von 8 15.600.— vorgesehen, der voraussichtlich nur Zum Teile benötigt werden wird, da die Einbe. rufung des Gemeindetages durch die verzögerte Gesetzwerdung des Stadtrechtes erst zu einem späteren Zeitpunkte möglich sein wird, als ursprünglich anzunehmen war. L) Magistrats-Direktion. Das Erfordernis aus diefem Titel beträgt 8 1,181.830. Der auf den ersten Blick unverständlich hohe Betrag erklärt sich daraus, daß der Magistrats-Direktion, die an und für sich nur einen Personalaufwand von 8 57.850.— erfordert, die Gehaltsrechnungsstelle, die verschiedenen Hilfsämter und das Archiv mit einem Personalaufwand von 8 101.850.— unterstellt sind und daß weiters mit Rücksicht auf die der Magistrats-Direktion zufallenden Personal- und Gehaltsagenden bei der Magistrats-Direktion auch die Sozialversicherungsbeiträge für die Beamten, Angestellten und Arbeiter aller städt. Aemter und der diesen unterstellten Betriebe sowie sämtliche Ruhe- und Versorgungsgenüsse für städt. Beamte und Arbeiter und deren Hinterbliebene verrechnet werden. Außerdem werden zu Lasten der Magistrats-Direktion auch die Auslagen für die Fremdenverkehrsförderung mit 8 28.000.— und weiters mit einem Betrage von 8 31.000.— die Subventionen ver bucht, die von der Stadtgemeinde aus dem Gesichtspunkte der Kunstförderung bewilligt wurden, wie z. V. die Subventionen für das Ferdinandeum, für das Volkskunstmuseum, für das städt. Orchester usw. Die Ausgaben für die Magistrats-Direktion setzen sich damit in der Hauptsache zusammen aus dem Personal-