V. b. b.
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Erscheint einmal i ä i c h . Einzelnummer so Gr. Nr. 9
15. August 1935
1. Jahrgang
Runöfunk« Lheater « unö Vergnügungssteuer
Von Aheater-Konsulent Dr. fiembaur
Unter den Steuern und Abgaben, die nach der Abgabenteilung den Städten zu selbständiger Bemessung und alleinigem Verbrauch geblieben waren, stand zumeist die Vergnügungssteuer an erster Stelle; sie stellte besonders in Städten mit starkem Fremdenverkehr eine Hauptquelle der Steuereinnahmen der Stadtgemeinde dar, die auch keiner Kritik seitens der Bevölkerung begegnete, da sie einen nicht-notwendigen Verbrauch betraf, an dem obendrein die Einheimischen nur zum Teil beteiligt waren. Der Rückgang der Vergnügungssteuer wird gewöhnlich kurz mit der allgemeinen Wirtschaftslage und besonders mit dem Rückgang der Fremdenzahlen begründet. I n der Hauptsache trifft diese Begründung gewiß Zu,- bei eingehender Betrachtung können jedoch auch andere Ursachen aufgedeckt werden, die für die Entwicklung der Steuereinnahmen keineswegs bedeutungslos sind. Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer in Innsbruck betrugen
1931 1932 1933 1934
8 644.535.46 „ 533.424.19 „ 430.060.92 .. 310.901.63
Wenn dieser seit 1931 stark absteigenden EinnahmenKurve gegenüber einfach behauptet wird, die Ursache hiefür liege in der Tatsache, daß die verschiedenen steuerpflichtigen Vergnügungen nunmehr geringen Ve-
such aufweisen, so ist schon diese Annahme keineswegs durchaus richtig. Die Besuchergahlen haben nämlich nur bei einzelnen kulturell bedeutsamen Unternehmungen stärker abgenommen, und zwar bei den Konzertveranstaltungen und bei Vorträgen; die Besucherzahlen von Sportveranstaltungen, Tanzunterhaltungen sind teilweise gleich geblieben, jene von Boxkämpfen ganz wesentlich gestiegen. Aber auch unser Stadttheater hat in den Besucherzahlen seit 2 Jahren wieder zugenommen. Das Innsbrucker Stadttheater weist folgende Besucherzahlen aus:
1931/32 1932/33 1933/34 1934/35
144.715 130.161 132.624 137.137
Soll nun die Heranziehung der einheimischen Bevölkerung zu den einzelnen Veranstaltungen beurteilt werden, muß die Hauptfremdenzeit außer Betracht bleiben und es darf sich die Uebersicht nur auf die Wintersaison beziehen. Verschiedene Unternehmungen zeigen in der Winterzeit ein Anwachsen der Besucherzahl: wenn aber trotzdem das Steuererträgnis auch für diese Zeit sinkt, ist dies auf die beiden folgenden Umstände zurückzuführen: einerseits wurden von den Unternehmern die Eintrittspreise herabgesetzt, um den Einwohnern den Besuch der Veranstaltungen überhaupt zu ermöglichen, so war dies insbesondere auch bei den Faschingsunterhaltungen der Fall,- andererseits mußte die