Amtsblatt Innsbruck

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Erscheint einmal

Nr. 3

15. März 1936

2. Jahrgang

Innsbrucker Gemeinöetag Zweite Htzung am ^ 4 . ßebruar sp5<^ Herr Bürgermeister Franz Fischer hat die Mitglieder des Gemeindetages auf den 24. Februar 1936 zu einer Sitzung zusammenberufen, um eine Tagesordnung zu verabschieden, die Zwar nicht groß war, aber immerhin wichtige Gemeindeangelegenheiten betraf. Nach Eröffnung der Sitzung wurde vom Bürgermeister ein von Stadtrat Otto Thönig eingebrachter Antrag verlesen, wonach bei Vergebung von Bauarbeiten durch die Etadtgemeinde Einfluß auf die Bauunternehmer in der Richtung genommen werden soll, daß für den Hilfsarbeiter ein Mindeststundenlohn von 3 0.80 und für die Maurer ein solcher von 8 1.20 bezahlt werden soll. Dieser Antrag verfolgt nach den Ausführungen des Antragstellers den Zweck, Unterbietungen bei den Angeboten auf Kosten der Arbeiterlöhne zu unterbinden und anderseits mangels eines Kollektivvertrages den Arbeitern einen Mindestlohn zu gewährleisten. Dieser Antrag wurde vom Gemeindetage zur Kenntnis genommen und zur Vorberatung an den Vauausschutz verwiesen.

Berichterstatter Vürgerm.-stellti. Aöolf Matter Der Gemeindetag genehmigt über Antrag des Finanzausschusses die Aufnahme eines SchatzwechfelEskontkredites in der Höhe von 1,000.000 8 bei der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien unter den in der Promesse vom 30. Jänner 1936 gestellten Bedingungen. Die Notwendigkeit der Aufnahme dieses Betrages ergab sich aus der übernommenen Verpflichtung, dem Bunde zur Unterbringung der Polizeidirektion ein Amtsgebäude, eine Polizeikaserne, eine Autogarage und ein Gefangenhaus am Südtiroler Platz und in der Salurner Straße auszugestalten, bzw. zu bauen und

zur Verfügung zu stellen. Der Kredit ist ab 16. Juni 1936 in 16 ansteigenden, jeweils am 1. Juni, 1. September, 1. Dezember und 1. März eines jeden Jahres fälligen vierteljährlichen Raten zurückzuzahlen. Die für den Kredit auszugebenden Schatzwechsel sind antizivativ nach Kalendertagen zum Zinssatze von 2 Prozent über dem jeweiligen offiziellen Diskontsatz der Oesterreichischen Nationalbank (derzeit 3Vs Prozent) für das Jahr, mindestens jedoch mit 5 3/4 Prozent zu verzinsen. Zur Sicherstellung des Zinsen- und Tilgungsdienstes für diesen Schatzwechsel-Eskontkredit wurden monatlich ab 1. März 1936 25.000 8 der Vundesabgabenertragsanteile der Stadtgemeinde Innsbruck verpfändet. Der Kredit wurde der Stadtgemeinde bereits zugezählt.

Berichterstatter Htaötrat Otto Thonig 1. Seit langem besteht der Plan, für die psychiatrische Klinik, die früher mit der Haut- und Ohrenklinik, seit kurzem nur mehr mit der Hautklinik in einem Gebäude vereinigt ist und für die neurologische Klinik, die in dem der Stadtgemeinde gehörigen ehemaligen Kadettenschulgebäude, also außerhalb des geschlossenen Krankenhausgebietes, untergebracht ist, einen eigenen Zweckbau aufzuführen. Nach den vom Landesbauamt ausgearbeiteten Plänen käme das neue Gebäude auf der Gv. 204 und teilweise auf der Gv. 205 der E.-Zl. 654/11, K.-G. Wilten, in nordsüdlicher Richtung zu liegen. Diese Parzellen gehören zum unverdauten Gelände des Krankenhauskomplexes und stehen im Eigentum der Stadtgemeinde. Aus diesem Grunde ist die Zustimmung der Stadtgemeinde für die Bauführung des Landes Tirol erforderlich. Die Bauführung erfolgt ausschließlich aus Krankenhausmitteln und haben nach dem zwischen Land


.Amtsblatt Nr. 3 Tirol und Stadtgemeinde Innsbruck getroffenen Vereinbarungen keinerlei finanzielle Belastung für die Stadtgemeinde Zur Folge. Der Gemeindetag begrüßte über Antrag des Bauausschusses im Interesse der Belebung des Innsbrucker Arbeitsmarktes die Ausführung des projektierten Neubaues des Krankenhauses und gibt die verlangte Zustimmung namens der Stadtgemeinde ab. Er schließt sich dem bereits im Laufe der Verhandlungen vom Herrn Bürgermeister Fischer ausgesprochenen Wunsche nachdrücklichst an, daß beim Neubau möglichst viele Innsbrucker Gewerbetreibende berücksichtigt werden sollen. 2. Es ist in Aussicht genommen, die neugebildeten Grundparzellen des der Stadtgemeinde bei den Allerheiligenhöfen gehörigen Siedlungsgeländes teilweise dem freihändigen Verkauf zuzuführen. Ueber Antrag des Bau- und Finanzausschusses, welchem Vorschläge des Stadtbauamtes zugrunde liegen, beschließt der Gemeindetag, für die Abgabe diefer Parzellen folgende Richtlinien aufzustellen: Für den Quadratmeter Baugrund werden 8 4.— verlangt. I n den Bauparzellen inbegriffen sind auch die Damm- und Einschnittsböfchungen der angrenzenden Straßen; ausgenommen ist die Bauparzelle 933/9, bei welcher die hohe Dammböschung zur Straße gehört. Außerdem hat jeder Käufer einer Grundparzelle an die Gemeinde Hötting eine Wasseranschlußgebühr von 8 400.— zu bezahlen und die Anschlußleitung von dem vorhandenen Hauptrohrstrang in der Straße ins Haus auf seine Kosten zu besorgen. Bei jenen Parzellen, wo die Anschlüsse an die Hauptleitung schon gemacht sind (Parzelle 933/9—933/12 und 931/16—931/19) sind die Kosten hiefür der Stadtgemeinde bei Erlegung des Grundkaufpreises zurückzuerstatten. Diese Kosten betragen 8 75.— pro Parzelle. Ferner sind an das E W I . die Kosten für die Stromzuleitung bis zum Anfchlußkasten im Hause im Betrage von 8 350.— direkt zu bezahlen. I n vorstehenden Beträgen sind die Kosten für die Herstellung der Straßen und der Hauptwasserleitungen sowie für die Beitragsleistung der Stadtgemeinde zum Bau eines Wasserreservoirs inbegriffen.

Der V e r k a u f d e r G r ü n d e ist n o c h v o n der E r f ü l l u n g f o l g e n d e r Bedingungen a b h ä n g i g zu m ac hen: 1. Das Aeußere jedes geplanten Siedlungshaufes muß sich aus schönheitlichen und städtebaulichen Rücksichten dem Charakter der bereits erbauten Siedlungshäuser anpassen. Der Bauplan bedarf daher vor der behördlichen Genehmigung der Zustimmung des Stadtbauamtes. 2. Der Abstand des geplanten Neubaues von den Straßen ist einvernehmlich mit dem Stadtbauamt festzulegen. 3. Das Gebäude darf nur aus Erdgeschoß und 1. Stock bestehen. Ein Einbau von Dachkammern ist nur zulässig, wenn dadurch das Aeußere des Gebäudes nicht verunstaltet wird. Pultdächer sind unzulässig. 4. Die Einfriedungen gegen die Straßen müssen im Einklang mit jenen der vorhandenen Siedlungshäuser ausgeführt werden. 5. Mit dem Bau muß innerhalb eines Jahres nach Abschluß des Kaufvertrages begonnen werden.

Berichterstatter Ftaötrat 9e. Anton lNelzer Die Stadtgemeinde hat seinerzeit dem sozialdemokratischen Erziehungs- und Schulverein „Freie Schule — Kinderfreunde" das Grundstück E.-Il. 999/11, K.-G.

Wilten, Parz.-Nr. 749/3 Kinderheim und 749/4 Wiese für das Kinderheim in Wilten, Leopoldstraße 44a, überlassen. Die Verwendung des Grundes für Iugendfürsorgezwecke wurde durch Eintragung einer Reallast gesichert. Nach der Februarrevolte wurde der Grundkomplex nebst dem übrigen Vermögen des genannten sozialdemokratischen Vereines vom Bunde beschlagnahmt. Nunmehr soll das Kinderheim seinem Fürsorgezweck wieder zugeführt werden und wurde das Eigentum an dieser Liegenschaft vom Bundeskanzleramte an den Iugendfürsorgeverein für Tirol und Vorarlberg übertragen. Die Stadtgemeinde hat die Bestrebungen des Iugendfürsorgevereines auf Uebernahme dieses Heimes und auf den Betrieb zu Iugendwohlfahrtszwecken im Zuge der geführten Verhandlungen unterstützt und hat feinerzeit die Zusicherung erteilt zur Ermöglichung des Ankaufes, bzw. zur Ablöfung von Hypotheken, die auf diesem Heime liegen, einen Betrag von 30.000 5 zur Verfügung zu stellen. Nunmehr stellt der Rechtsausschuß an den Gemeindetag den Antrag, einem Übereinkommen zwischen der Stadtgemeinde und dem Iugendfürsorgeverein für Tirol und Vorarlberg hinsichtlich Erwerb und Betrieb dieses Heimes unter der Voraussetzung zuzustimmen, daß folgende gegenseitige Verpflichtungen rechtswirksam vereinbart werden: a) Die Stadtgemeinde verpflichtet sich, dem Iugendfürsorgeverein für Tirol und Vorarlberg zur Erwerbung des aus dem Besitz des sozialdemokratischen Erziehungs- und Schulvereines „Freie Schule — Kinderfreunde" stammenden Anwesens in Innsbruck, Leopoldstraße 44a. E.-Zl. 999/11, K.-G. Wilten. Parz.-Nr. 749/3, Kinderheim und 749/4, Wiese, einen unverzinslichen Betrag von 30.000 5, zahlbar in 6 Jahresraten, zu leisten, wobei die erste Rate mit Inkrafttreten dieses Uebereinkommens, die übrigen jeweils im Jänner der nächstfolgenden Jahre fällig sind; d) der Jugendfürforgeverein für Tirol und Vorarlberg verpflichtet sich, die Leitung des Fürsorgeunternehmens „Jugendheim Iung-Oesterreich" einem Ausschuß zu übertragen, dem abgesehen von dem vom Vereine bestellten Vorsitzenden der Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck oder ein von diesem bevollmächtigter Beamter des Magistrates, ein vom Gemeinderat zu entsendendes Mitglied des Gemeindetags und zwei Vertreter des Jugendfürsorgevereines angehören: c) das Anwesen ist so zu verwerten, daß es zu Wohlfahrtszwecken der vaterländischen Jugendorganisation (österreichische Staatsjugend) dienstbar gemacht wird, daß während der Nachmittagsstunden ein nach fürsorgerischen Grundsätzen aufgebauter, allgemein zugänglicher Hortbetrieb sowie in den Sommermonaten eine Jugendwandererherberge eingerichtet und erhalten werden kann; 6) die Stadtgemeinde hat keine wie immer gearteten sonstigen Verpflichtungen oder Zahlungen, insbesondere nicht Iahlungen für den Betrieb des Jugendheims, zu leisten, sie verzichtet andererseits auf allfällige aus der Verwaltung des Jugendheims erzielbare Einnahmen oder Fruchtgenüsse oder dergleichen: «j der Jugendfürsorgeverein übernimmt die Verpflichtung, für den Fall, als die grundbücherlich einverleibte Reallast der Verpflichtung zur dauernden Widmung dieser Liegenschaft für Zwecke der Jugendfürsorge und Jugenderziehung in Fortfall kommen sollte, an die Stadtgemeinde Innsbruck den Betrag von 75.000 8 Gold zu leisten, wogegen dann die übernommene Widmungsverpflichtung in Wegfall kommt und die Stadtgemeinde Innsbruck zur Einwilligung in die Löschung dieser vereinbarten Reallast verbunden ist.


Amtsblatt Nr. 3

ahre Hchlacht- uns Viehhof Innsbruck Don Veterinären! Dr. meö. vet. H. Joller Unkenntnis des Stoffes, Vertrauensseligkeit und Nachlässigkeit brachten dem Unternehmen anfänglich großen Schaden, obwohl gerade diese Jahre wirtschaftlich die günstigsten waren. Erst in den letzten Jahren blühte der Betrieb unter neuer Führung wieder auf und hat schon sehr schöne Erfolge Zu verzeichnen; die neue Leitung tragt sich auch mit dem Gedanken, die Fettschmelze neu Zu errichten. Gedacht ist, mit der Neuzeit angepaßten Maschinen aus dem Rohtalg hochwertiges Rindschmalz ( I ^ i i i w i - M ) zu gewinnen. Neuestens werden in dieser Sache mit der Stadtgemeinde Vorverhandlungen gepflogen.

lSchluhj

Bau desselben beschlossen. Es wurden 126 Quadratmeter Kühlräume, zwei Gefrierräume im Ausmaß von 70 Quadratmetern und eine Schweineabhängehalle lVorkühlhalle) mit 204 Quadratmeter, die mit der Schlachthalle durch emen Laufkran in unmittelbarer Verbindung steht, geschaffen. Die Rinderabhängehalle, die bis dahin nur eine Wasserkühlung hatte, wurde der übrigen Kühlanlage angeschlossen. Die Kühlung geschieht mittels Kaltluft. Die Leistung der Maschinen beläuft sich für einen Kompressor auf 100.000 Kalorien. Die Bauausführung der genannten. Objekte wurde der Firma Cantoni übergeben, die Bauaufsicht lag in den Händen des Stadtbauamtes. Die Kosten beliefen sich nach der Abrechnung des städtischen Vauamtes auf insgesamt 849.602 Kronen, wovon 518.585 auf das Kühlhaus und 331.017 Kronen auf die Fleischgroßmarkthalle entfielen.

Nach Fertigstellung und Beziehung des neuen Schlachthofes wurde im alten Schlachthaus am Innrain nach Umbau der Räume der Fleischgroßmarkt untergebracht. Schon unmittelbar nach dem Kriege machte sich dort ein empfindlicher Platzmangel geltend, bedingt I n dem Neubau wurden neben der Verkaufshalle die durch bedeutende Zufuhren von Fleisch und W e i d nertieren. Der Raummangel wurde nach Einführung Arbeitsräume eines Gefällpostens mit zwei automatides Gefrierfleisches noch bedenklicher. Daß unter solchen schen Waagen, die Kassen- und Vetriebsräume der ViehVerhältnissen auch die hygienischen Belange litten und und Fleischmarktkasse, die Zimmer der Beschautierärzte, zu wünschen übrig ließen, ist einleuchtend. An Markt- die bakteriologische Untersuchungsstelle, die Trichinentagen war der Platzmangel so groß, daß die Ware unter schau und das Aufseherzimmer untergebracht. Die den denkbar ungünstigsten Verhältnissen untergebracht Räume der Vieh- und Fleischmarktkasse erwiesen sich werden mußte. Die Veterinäramtsleitung sah sich daher schon nach kurzer Zeit als zu klein und wurden durch genötigt, auf diese Mißstände aufmerksam Zu machen einen Iubau vergrößert. und um Abhilfe zu ersuchen. Bei einer Begehung konnte Der Verlegung des Fleischgroßmarktes wurden große der Berichterstatter die Gemeindeväter von der Not- Schwierigkeiten von feiten der Gewerbetreibenden entwendigkeit der Abstellung überzeugen. Es wurden nun- gegengestellt. Nicht allein die Händler- und Fleischhauermehr die verschiedensten Pläne durchbesprochen. Der schaft sah in der Verlegung den Verfall ihrer Geschäfte, Gedanke, durch Ausbau der vorhandenen Räume eine auch die Wirte der Umgebung des Fleischbankgebäudes restlose Lösung zu finden, scheiterte an der Beengtheit. befürchteten einen bedeutenden Ausfall ihrer EinnahEine Vergrößerung der Halle durch Ueberdachung des men. Die Auswirkung war aber durchaus nicht so halben I n n zu erreichen, die von einer Seite in Be- schwer, wie es anfänglich den Anschein hatte. I n kurzer tracht gezogen wurde, blieb nur Plan. Eine andere Zeit hatten sich die Beteiligten mit der neuen Sachlage Frage, die den Schlachthofausschuß schon seit Jahren abgefunden. beschäftigte und die die Raumfrage wesentlich beeinI m Schlacht- und Viehhof mußte in den letzten Jahflußte, war die Errichtung einer Fleischmarktkasse ren tatkräftig zu Werke gegangen werden, um einerneben der schon bestehenden Viehmarktkasse. An die seits Neues, Notwendiges zu schaffen, andererseits um Schaffung einer solchen Einrichtung konnte jedoch nur alte Schäden aus den Kriegs- und Nachkriegsjahren gedacht werden, wenn der gesamte Fleischverkehr an vollständig zu beheben. Finanziell günstigere Jahre ereiner Stelle abgewickelt werden konnte. Der schon bei möglichten es dem Schlachthofleiter und seinen Mitaranderen Gelegenheiten erörterte Gedanke, den Groß- beitern, seine dem Schlachthofausschuß unterbreiteten fleisckverkauf räumlich in das Gelände des Schlacht- Vorschläge fast zur Gänze durchzubringen. So konnten und Viehhofes zu verlegen, wurde daher neuerlich auf- die Objekte der Anlage einer gründlichen und unbegegriffen. Die Zweckmäßigkeit wurde, auch von anderen dinat notwendigen Durchsicht unterzogen werden. Der Gesichtspunkten aus betrachtet, eingesehen. Dennoch berüchtigten Staubplage wurde man durch Aspaltiehatte der damalige Ausschuß (Obmann Franz Fischer) rung der Straßendecken Herr. Die Herrichtung der Straeinen harten Stand, die letzten Hemmungen und Gegen- ßen war in veterinärpolizeilicher Beziehung wünschensströmungen zu überwinden, und nur seiner Fähigkeit wert. Die Asphaltauflage ist leicht waschbar und wasseraus eigenem Antrieb zu handeln, ist es zu danken, daß undurchlässig, so daß in seuchenbedenklichen Zeiten die das Werk zustande kam. Nach Beschlußfassung durch Desinfektion leicht durchgeführt werden kann. Die techden Gemeinderat wurde mit dem Bau der Fleischgroß- nischen Einrichtungen der Schlachthallen und der übrimarkthalle im Jahre 1928 begonnen. Entworfen und gen Objekte wurden einer gründlichen Musterung unausgeführt wurde der Bau der Großmarkthalle mit terzogen. Der Wasserverbrauch, der durch jahrelang beallen seinen notwendigen Nebenräumlichkeiten: gleich- stehende Rohrbrüche sehr hoch war, wurde durch Bezeitig damit wurde aber auch dem alten Plan der hebung dieser Mängel um ein Beträchtliches herabgeErrichtung eines Kühlhauses näher getreten und der setzt. Durch Einbau von Wasserschächten wurde Vorsorge


»Amtsblatt Nr. 3 getroffen, daß allenfalls neu auftretende Schäden dieser Art rasch behoben werden können. So wurden noch viele andere auf die Betriebssicherheit und die Ertragsmöglichkeit des Betriebes abzielende Arbeiten geleistet. Die größeren Arbeiten wurden vergeben, die kleinen aber durchwegs mit betriebseigenem Personal fertiggestellt. Es sei noch erwähnt, daß durch Garten- und Rasenanlagen das allgemeine Bild des Schlacht- und Viehhofes ein freundlicheres wurde. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß der dermalige bauliche Zustand der Anlagen auf Jahre hinaus eine größere Geldanlage unnotwendig macht, unter der Voraussetzung, daß die laufenden kleinen Mängel rechtzeitig behoben werden. Damit sei jedoch nicht gesagt, daß nicht noch unbefriedigte Wünsche zu erfüllen wären. Sie müssen aber in der heutigen Notzeit Zurückgestellt werden.

Arbeitslosenstanö im staötgebiete Innsbruck am L?.Februar i?5<5 Insgesamt vorgemerkt sind:

Männer 2367 Frauen 1191 Zusammen: 3558 Männer 2179

Hievon sind unterstützt:

Frauen 960 Zusammen: 3139 Die 3558 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die einzelnen Berufsklassen wie folgt: Männer Frauen Zusam. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20>. 21. 22. 23. 24. 25.

11 — 52 558 — 348 151 4 26 100 9 32 2 122 171 100 272 12 38 6

3 — 3 3 — — — — 99 88 11 13 — 1 556 114 6 — 30 4

14 — 55 561 — 348 151 4 125 18s 20 45 2 IN 727 214 278 12 68 10

18

6

24

2 1 —

— — 37

2 1 37

332

217

549

Summe: 2367

1191

3558

Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) Bergbau und Ealinenwesen Stein-, Ton-, Glasindustrie Baugewerbe und dessen Nebenberufe Wasserkraft- und Elektrizitäts-W. Metallindustrie Holzindustrie, Tapezierergewerbe Leder- und Häuteindustrie Textilindustrie Bekleidungsindustrie Papierindustrie Graphische Industrie Chemische Industrie Nahrungs- und Genußmittelindustrie Hotel-, Gast- und Schankgewerbe Handel Transport und Verkehr Bank- und Versicherungswesen Körperpflege und Reinigungswesen Heilkunde und Gesundheitswesen Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unterhaltungsberufe Rechtsberatungsberufe (Advokaten, Notare ufw.) Oeffentlicher Dienst Haushaltungsberufe I n verschiedenen Industriezweigen vorkommende Berufe

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 31. Jänner 1936 ergibt sich eine Abnahme um 55 Personen.

Stellenausschreibung Beim Stadtmagistrate Innsbruck wird eine Anwärterin für die Stelle einer Hortnerin imstädtischenKinderhort im Schlachthofblock aufgenommen. Das Dienstverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches; die Besoldung richtet sich nach den für widerrufliche Lehrer der ersten Verwendungsgruppe des Lehrergehaltsschemas in» Gehaltsgesetze festgelegten Ansätzen. Allgemeine Erfordernisse für die Aufnahme sind: Österreichische Bundesbürgerschaft, deutsche Volkszugehörigkeit. Mitgliedschaft zur Vaterländischen Front. Unbescholtenheit, ein Lebensalter von mindestens 18 Jahren und nicht mehr als 3N Jahren, körperliche und geistige Eignung. I m besonderen wird als Mindestausbildung die für Kindergärtnerinnen vorgeschriebene Ausbildung gefordert. Erwünscht ist der Nachweis einer Spezialausbildung für Hortnerinnen. Um die Stelle können sich auch Absolventinnen einer Lehrerinnenbildungsanstalt bewerben, doch wird ausdrücklich betont, daß die Einreihung in das Gehaltsschema sich ausschließlich nach der Verwendung als Hortnerin und nicht nach der Vorbildung als Lehrerin richtet. Die Familienverhältnisse und die wirtschaftliche Lage find im Ansuchen kurz zu schildern. Die Bewerberinnen, die in Innsbruck heimatberechtigt sind, haben bei sonstiger Gleichwertigkeit den Vorzug. Die mit 1-8-Ttemvel versehenen» ordnungsmäßig belegten Gesuche (Nachweis der österreichischen Nundesbürgerschaft und der Heimatszuständigkeit, Geburtsschein. Zeugnisse über die Vorbildung, allenfalls Verwendungszeugniffe) find bis l ä n g s t e n s M o n t a g , 23. ds., a n d i e M a g i s t r a t s d i r e k t i o n (Einlaufstelle. Rathaus. 1. Stock, Zimmer 19) einzureichen. Die amtsärztliche Untersuchung der sür die Auswahl in Frage kommenden Bewerberinnen wird von Amts wegen veranlaßt, die Einholung eines Leumundszeugnisses der Sicherheitsbehörde und eines Gutachtens der Vaterländischen Front wird ebenfalls von Amts wegen besorgt. Bewerberinnen, die um die freigewordene Stelle bereits schriftlich angesucht haben, brauchen kein neuerliches Ansuchen einzubringen, doch haben sie etwa fehlende Belege innerhalb der gestellten Frist beizubringen. Es w i r d a u s d r ü c k l i c h b e t o n t , d a ß d i e Vorsprache v o n B e w e r b e r i n n e n , die nicht v o r A m t g e l a d e n w e r d e n , z w e c k l o s ist.

Ftellenausschreibung Beim Stadtmagistrate Innsbruck wird ein Anwärter auf die Stelle eines S c h u l w a r t e s der Verwendungsgruppe 3 des Gehaltsschemas für die Beamten der allgemeinen Verwaltung aufgenommen. Das Dienstverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches; die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes. Berücksichtigung finden nur Bewerber, die verheiratet sind. Die Frau des Schulwartes ist Verpflichtet, bei den ihrem Manne obliegenden Arbeiten mitzuhelfen. Allgemeine Erfordernisse für die Aufnahme sind: Oesterreichische Bundesbürgerschaft, deutsche Volkszuge-


Amtsblatt Nr. 3. Hörigkeit. Mitgliedschaft zur Vaterländischen Front. Unbescholtenheit, ein Alter von nicht mehr als 4U Jahren, körperliche und geistige Eignung des Bewerbers und seiner Frau. I m besonderen wäre der Nachweis handwerksmäßiger Kenntnisse erwünscht, die den Bewerber zur Vornahme verschiedener kleinerer Verrichtungen, wie sie sich für den Hausmeister eines größeren Gebäudes öfters ergeben, befähigen. Die Familienverhältnisse und die wirtschaftliche Lage sind im Ansuchen kurz zu schildern. Bewerber, die in Innsbruck heimatberechtigt sind, haben bei sonstiger Gleichwertigkeit den Vorzug. Die mit 1-8-Stempel versehenen, ordnungsmäßig belegten Gesuche (Nachweis der österreichischen Bundesbürgerschaft und der Heimatzuständigkeit. Geburtsschein, allenfalls Verwendungszeugnissej sind b i s längstens M o n t a g , d e n 23. M ä r z , an die Magistratsdirektion (Einlaufstelle. Rathaus. 1. Stock. Zimmer Nr. 19) einzureichen. Die amtsärztliche Untersuchung der für die Auswahl in Frage kommenden Bewerber wird von Amts wegen veranlaßt, die Einholung eines Leumundszeugnisses der Sicherheitsbehörde und eines Gutachtens der Vaterländischen Front wird ebenfalls von Amts wegen besorgt. Bewerber, die um die freigewordene Stelle bereits schriftlich angesucht haben, brauchen kein neuerliches Ansuchen einzubringen, doch haben sie etwa fehlende Belege innerhalb der gestellten Frist beizubringen. Es w i r d a u s d r ü c k l i c h b e t o n t , daß d i e V o r s p r a c h e v o n B e w e r b e r n , die nicht v o r M m t g e l a d e n w e r d e n , z w e c k l o s ist.

>e Helle wirö ausgeWieben D e r G e m e i n d e r a t der Landeshauptstadt I n n s b r u c k h a t i n s e i n e r S i t z u n g v o m 4. M ä r z 1 9 3 8 den g r u n d s ä t z l i c h e n B e s c h l u ß g e f a ß t , daß k ü n f t i g h i n jede f r e i e , d a u e r n d e S t e l l e i m A m t s b l a t t e auszuschreib e n ist. Bisher wurden die von Stellenwerbern in ungeheurer Zahl und auf Geratewohl, ohne vorliegende Ausschreibung, eingebrachten Stellengesuche ein Jahr lang in Vormerkung gehalten. Diese Vormerkungen ließen bei auftretendem Bedarfs eine Ausfchreibung meist überflüssig erscheinen. Diese Uebung hatte jedoch große Nachteile. Alle mit der Anstellung beschäftigten Funktionäre der Gemeinde, vor allem der Bürgermeister und Mitglieder des Gemeindetages, aber auch die Beamten des Amtes, wurden jahrein, jahraus, ohne daß ein konkreter Bedars gegeben gewesen wäre, von den Bewerbern selbst und von deren Protektoren mit Gesuchen, Briefen und Empfehlungen überhäuft und in jedem einzelnen Falle wiederholt im Amte aufgesucht. Trat wirklich einmal Bedarf ein, zeigte es sich häufig, daß Bewerber, die man nach den Gesuchsangaben und Empfehlungen für bestimmte Stellen als geeignet hielt, schon

aus Innsbruck verzogen waren oder eine andere Stelle erhalten hatten. Weiters fehlte die Möglichkeit, die Be werber untereinander zu vergleichen, da die persönliche Vorstellung der einzelnen in Frage kommenden Bewerber zeitlich natürlich weit auseinander lag. Häufig ergab es sich auch, daß unter den vorgemerkten Bewerbern sich sehr wenige besonders geeignete befanden. Der Gemeinderat erwartet sich nun aus der öffentlichen Ausschreibung freier Stellen vor allem die Bewerbung einer größeren Anzahl von Stellensuchern, die für die gerade ausgeschriebene Stelle eine besondere Eignung besitzen. Er erwartet sich weiter, daß die bisher durch das ganze Jahr sich hinziehende, vielen Zeitaufwand verurfachende und im Grunde genommen doch nutzlose Inanspruchnahme der Funktionäre und Beamten der Gemeinde durch die zahllosen Bewerber um irgend eine unbestimmte Stelle in Hinkunft ebenso entfällt, wie die mit der Evidenthaltung der Hunderte von Gesuchen verbundene Arbeit. Weiters sieht der Gemeinderat durch die Ausschreibung die Möglichkeit gegeben, durch unmittelbaren Vergleich der Bewerber in ihrer Vorbildung, in ihren Kenntnissen und in ihrem Aeußeren leichter den für die Stelle Geeignetsten herauszufinden. Um sich insbesondere den für die Beurteilung nötigen äußeren Eindruck zu vermitteln und sich persönlich von den einzelnen Bewerbern Auskünste über ihr Können und über ihre Verhältnisse geben zu lassen, wird in Hinkunft bei jeder Ausfchreibung ein größerer Prozentsatz der Bewerber, und zwar jene Bewerber, die nach den Gesuchen und Empfehlungen befonders brauchbar erscheinen, zur Vorstellung vor Amt geladen. Die Vorsprachen von Bewerbern, die nicht vor Amt geladen werden, sind zwecklos. Eine Erleichterung wird es sowohl für die Gesuchswerber, als auch für die hiesigen Nmtsstellen bilden, daß in der Ausschreibung von den hier ansässigen Bewerbern weder die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die körperliche Eignung, noch ein Leumundszeugnis der Sicherheitsbehörde, noch auch ein Gutachten der Vaterländischen Front verlangt werden wird. Für die in die obenerwähnte Auswahl einbezogenen Bewerber wird der Stadtmagistrat von Amts wegen die ärztliche Untersuchung veranlassen und die nötigen Erkundigungen einziehen. Der schon bisher geltende Grundsatz, daß bei sonst gleicher Eignung die in Innsbruck Heimatberechtigten den Vorzug genießen, wird vom Gemeinderate auch in Hinkunft beobachtet werden. D i e b i s h e r b e i m S t a d t m a g i s t r a t e gef ü h r t e S t e l l e n v o r m e r k u n g w i r d gleichz e i t i g a u f g e l a s s e n . Neue V o r m e r k u n g e n auf in Z u k u n f t f r e i w e r d e n d e S t e l l e n w e r d e n nicht m e h r e n t g e g e n g e n o m m e n .


.Amtsblatt Nr. 3

^nfettionskeantheiten/ Geburten uns Hterbefälle im Jahre ^555 Von Stadtvhysikus Dr. R o b e r t

Kapferer

Was die häufigsten hier angeführten Infektions^ Krankheiten, Scharlach, Diphtherie und Typhus, betrifft, so ist die Häufigkeit diefer Erkrankungen ziemlich die gleiche wie im Vorjahre. Die Sterblichkeit an Diphtherie war in diesem Jahre die geringste seit 45 Jahren. I n wie erschreckender Weise jedoch die Sterblichkeit an diesen Krankheiten aus nicht erklärlichen Ursachen plötzlich ansteigen kann, wurde bereits im Berichte für das Jahr 1934 dargelegt. Indessen wurden die Zahlen für Scharlach und Diphtherie in Innsbruck seit dem Jahre 1890 zusammengestellt. Wie mörderisch die Diphtherie i n Innsbruck wütete, zeigt z. V. das Jahr 1892, wo von 100 Erkrankten 44 starben. Also fast jedes zweite Kind, das an Diphtherie erkrankte, starb daran. Aber auch noch in jüngerer Zeit und in einer Zeit der allgemeinen Verwendung des Heilserums war die Mortalität mitunter noch recht hoch und betrug z. B. im Jahre 1917 16 Prozent.

I m Heft 6 des Amtsblattes vom Jahre 1935 wurde erstmalig eine reine Lokalstatistik der Innsbrucker Wohnbevölkerung über Infektionskrankheiten, Geburten und Sterbefälle im Jahre 1934 Zusammengestellt. Es wurde gezeigt, daß die von den Sanitätsbehörden an die statistische Zentralstelle in Wien vorzulegenden sanitätsstatistischen Tabellen kein richtiges Bild über die Bevölkerungsbewegung einer Stadt mit öffentlichem Krankenhaus, Gebäranstalt sowie einigen Privatsanatorien zu geben vermag. Ein großer Teil der in der Stadt Verstorbenen hat nämlich seinen ständigen Wohnfitz auswärts und ist nur um Heilung Zu suchen in die Stadt gekommen. So starben in Innsbruck im Jahre 1935 insgesamt 1011 Personen. 306 von diesen VerstorAn Typhus war eine relativ höhere Erkrankungsbenen hatten jedoch ihren ständigen Wohnsitz auswärts, so daß nur 705 Todesfälle auf die Innsbrucker Bevöl- zahl im Jahre 1935 festzustellen. Es sind wie immer kerung fallen. Ebenfo ist es bei den Geburten. Geboren einzelne über das ganze Jahr verteilte Fälle. Die Aufwurden in Innsbruck im Jahre 1935 1069 Kinder. Dar- klärung dieser sporadischen Fälle ist ungemein schwierig unter sind jedoch wieder 485 Kinder, deren Mütter und meist, wenn nicht Aufenthalt in verdächtigen Geihren ständigen Wohnsitz auswärts hatten und nur zur genden erhoben werden kann, ergebnislos. Die InfekEntbindung in die Stadt gekommen waren. Hier bei tionsquelle liegt sicher nicht in der Htadt, sondern die den Geburten kommt die Unbrauchbarkeit der üblichen Infektion erfolgte auswärts oder durch eingeführte aussanitären Berichterstattung noch mehr zum Ausdruck, ländische Lebensmittel, wobei die Quelle, wie gesagt, da ja fast die Hälfte aller Geborenen nicht auf die kaum je zu finden ist. Innsbrucker Wohnbevölkerung fällt. Von den übrigen hier nicht angeführten InfektionsBei der Vorlage der Lokalstatistik für das Jahr 1935 krankheiten ist noch zu berichten, daß in den letzten muß noch bemerkt werden, daß es gegenüber dem VorMonaten des Jahres zahlreiche Masernerkrankungen jahre nicht mehr möglich ist, die gesamte Statistik der vorkamen, ebenso Mumps und Keuchhusten, welch letzTodesursachen Zu bringen, da das bisherige Todesterer auch ein Todesopfer forderte. ursachen-Schema, das nur 25 Abteilungen enthielt, durch das französische Schema ersetzt wurde, nach welchem die Todesursachen in 85 Rubriken einzuteilen sind. Das I I . Die Geborenen: wäre zu umfangreich und so können nur die 18 Hauptgruppen dieses Schemas angeführt werden, während Gesamtzahl Außereheliche die Unterabteilungen derselben in Wegfall kommen. männl. weibl. zus. Es wird nun wie im Vorjahre zuerst über die Infekmännl. weibl. zus. 309 275 584 101 67 168 tionskrankheiten im Jahre 1335 berichtet und hierauf ein Bild über die Bevölkerungsbewegung hinsichtlich Geburten und Sterbefälle gegeben werden. Totgeboren Lebendgeboren I, Infektionskrankheiten: männl. weibl. zus. männl. weibl. zus. Scharlach Jänner Februar März April Mai Juni Juli

August

September Oktober November Dezember

E. 9 4 7 6 13 5 3 3 10 16 11 9 96

Diphtherie E. 13 11 2 4 11 7 12 12 10 28 34 35 179

T. — 1

— —

Typhus E. — 1 2 1 2 1 2 1 — 1 11

Mortalitätsprozent: 1»/» für Scharlach. «.5°/» für Diphtherie.

7

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266

568

Die Gesamtzahl der Geborenen ist mit 584 im Jahre 1935 gegenüber dem Vorjahre mit 544 Geborenen um 40 gestiegen. Wenn auch dieser Anstieg der Geburtenzahl nicht groß ist, so ist doch wenigstens kein Rückgang mehr zu verzeichnen wie bisher. Unter diesen 584 Geborenen sind 168 uneheliche Kinder oder in Prozenten ausgedrückt: 28 von 100 Geborenen sind unehelich. Gegenüber dem Vorjahre, wo der Progentsatz der unehelichen 33 betrug, eine geringe Abnahme. 207 Entbindungen wurden von den frei praktizierenden Hebammen in den Wohnungen durchgeführt, alle übrigen Kinder kamen im Spital zur Welt.


Amtsblatt Nr. 3. Ill

Die Verstorbenen

Von der Innsbrucker Wohnbevölkerung starben im Jahre 1935 705 Personen, und zwar 349 Männer und 356 Frauen. Bei einer Bevölkerungszahl von 61.000 beträgt die Sterblichkeitsziffer, o. i. die Anzahl der Verstorbenen, auf 1000 Einwohner demnach 11.5. Die Sterblichkeit war daher gegenüber dem Vorjahre mit einer Sterblichkeitsziffer von 10.8 eine größere. Sterbefälle 1935 ^) Die Todesursachen Todesursache

männl. weibl. zus.

Infektions- und parasitäre Krankheiten Krebs und andere Neubildungen Andere Allgemeinkrankheiten Krankheiten des Blutes Chronische Vergiftungen Krankheiten des Zentralnervensystems Krankheiten der Kreislauforgane^^ Krankheiten der Mmungsorgane " Krankheiten der Verdauungsorgane Krankheiten d. Harn- u. Geschlechtsorgane Krankheiten der Schwangerschaft Krankh. d. Haut u. d. Unterhautzellgewebes Krankheiten der Bewegungsorgane Angeborene Mißbildungen Angeborene Lebensschwäche Altersschwäche Aeußere Einwirkungen Plötzlicher Tod oder ungenaue Ursachen Gesamtzahl der Verswrbenen

42 64 1 6 3 32 74 39 27 15 — 1

47 70 3 2 1 39 83 34 18 8 3 —

89 134 4 8 4 71 157 73 45 23 3 1

1 17 8 17 2

1 11 20 15 1

28 28 32 3

349

356

705

L) Die Lebensalter der Verstorbenen Lebensalter d. Verstarb, ohne Totgeburten im 1. Monat im 1. Jahr (einschl. des 1. Monats) von der Geburt bis zu 5 Jahren von 5 bis 15 Jahren von 15 bis 30 Jahren von 30 bis 50 Jahren von 50 bis 70 Jahren über 70 Jahre '

Summe:

männl. weibl. zus.

20 26 31 6 15 58 144 95

12 18 20 4 20 49 143 120

32 44 51 10 35 107 287 215

349

356

705

Zu Tabelle ^.) Todesursachen: Wie aus der Tabelle ersichtliche ereignen sich die meisten Todesfälle infolge Krankheiten der Kreislauforgane, und zwar starben 157 Personen an Krankheiten des Herzens oder der Gefäße, wobei Krankheiten des Herzmuskels, der Kranzarterien sowie allgemeine Arteriosklerose am häufigsten auAheinen. Was die übrigen bedeutsamsten und häufigsten Todesursachen betrifft, wird noch folgendes bemerkt: T u b e r k u l o s e st e r b l i c h k e i t . Es starben von der Innsbrucker Wohnbevölkerung im Jahre 1935 58 Personen an Tuberkulose und zwar 49 an Lungentuberkulose und 9 an Tuberkulose anderer Organe. Die Tuberkulosesterbefälle sind im Schema unter den I n fektionskrankheiten enthalten. Der prozentuelle Anteil der Tuberkulose an den Todesursachen beträgt 8.2, d. h. von 100 Verstorbenen starben 8.2 an Tuberkulose. Die

Tuberkulosesterblichkeit ist demnach gegenüber dem Vorjahre mit 11.6 wieder um ein Beträchtliches gesunken und beträgt nur mehr die Hälfte der Tuberkulosesterblichkeit vor zehn Jahren. i M v e l b s ^ s ^ e r b l i c h k e i t . Die Zahl der Todesopfer an Krebs und änßeren bösartigen Neubildungen beträgt im Berichtsjahre 134, und zwar 64 Männer und 70 Frauen. Es sind wieder 19 Progent, also die. gleich furchtbar hohe Verhältniszahl wie im Vorjahre, daß demnach säst jeder fünfte Mensch an Krebs zugrunde geht. Wie große Statistiken aufzeigen, sterben im allgemeinen mehr Frauen als Männer an Krebs. I m Vorjahre kam dies bei den relativ kleinen Zahlen in Innsbruck nicht zum Ausdruck. Dieses Jahr ist jedoch deutlich das Ueberwiegen des weiblichen Geschlechtes erkennbar. Was den Sitz der Krebskrankheit betrifft, so steht der Magen an erster Stelle. Von den 134 Krebsfällen betrafen 42 den Magen. An zweiter Stelle kommen die Geschlechtsorgane bei den Frauen, weiter der Darmkrebs mit 14, der Speiseröhrenkrebs mit 11 Todesfällen, und zwar 10 Manner uno nur eine Frau. Also immer das gleiche Verhältnis, daß Frauen fast nie an Speiseröhren krebs erkranken, während derselbe ebenso wie der Krebs der Junge, des Schlundes und Kehlkopfes bei den Männern ungleich hausiger ist. I n abnehmender Häufigkeit befällt dann der Krebs die übrigen Organe, wie Lunge, Gallenwege, Knochen usw. G e w a l t s a m e T o d e s f ä l l e : I m Jahre 1935 kamen 32 Personen auf gewaltsame Weise durch äußere Einwirkungen ums Leben, und zwar 13 durch Verunglückung und 19 durch Selbstmord. Die tödlichen Unglücksfälle hatten folgende Ursachen: 5 Radfahrunfälle, 2 Autounfälle, ^Kohlenoxidvergiftungen, 1 Absturz, 1 Ausgleiten auf dem Zimmerboden, 1 Starkstromunfall, 1 Verbrennung durch heißes Wasser. Die häufigsten tödlichen Unglücksfälle wurden demnach durch das Radfahren hervorgerufen und betrafen 2 männliche Radfahrer, die von den Rädern stürzten, und 2 weibliche und eine männliche Person, die von Radfahrern niedergefahren wurden und dabei eine tödliche Verletzung davontrugen. Durch Selbstmord beendeten 19 Personen ihr Leben, und zwar 12 Männer und 7 Frauen. Die 12 Männer wählten folgende Todesarten: 3 Erfchießen, 3 Erhängen, 2 Vergiften (einmal Morphium, einmal Gas), 2 Aufschneiden der Schlagadern, 1 Ertränken, 1 Sturz aus dem Fenster. Bei den 7 Frauen sind folgende Selbstmordarten: 5 Gasvergiftungen, 1 Erfchießen, 1 Ertränken. Zu Tabelle L) die Lebensalter der Verstorbenen: Was die Säuglingssterblichkeit betrifft, d. i. die Zahl der Todesfälle der Kinder im ersten Lebensjahr auf 100 im gleichen Kalenderjahr lebendgeborener Kinder, so ist diese gegenüber dem Vorjahre beträchtlich höher. Es wurden im Jahre 1935 568 Kinder lebend geboren. 44 Kinder starben, wie aus der Tabelle ersichtlich ist, im ersten Lebensjahr, so daß sich eine Säuglingssterblichkeit von 7Z ergibt, während sie im Vorjahre nur^HH. betrug. Das wäre gegenüber einer seit Jahren sinnen-


s

.Amtsblatt Nr. 3

den Säuglingssterblichkeit ein hoffentlich nur vorübergehender Rückschlag. I m letzten Berichte wurde auch auf die Tatfache hingewiesen, daß in den höchsten Altersstufen viel mehr Frauen sterben, daß demnach die Frauen im allgemeinen ein höheres Alter erreichen als die Männer. Das kommt auch in der vorliegenden Statistik wieder zum Ausdruck, indem nur 95 verstorbene Männer ein Alter über 70 aufweifen, dagegen 120 Frauen. Schlußbemerkungen: Von allgemeinem Interesse wird nun die Gegenüberstellung der Geburten und Sterbefälle fein und die Beantwortung der Frage, ob sich das gegenseitige Verhältnis im Vergleiche zum Vorjahre verbessert oder verschlechtert hat. Wie ersichtliche starben auch im Jahre 1935 beträchtlich mehr Personen, als geboren wurden; 705 Tote gegenüber nur 568 lebendgeborenen Kindern. Zieht man noch die relativ höhere Säuglingssterblichkeit in Betracht, so erscheint der Nachwuchs bei weitem nicht mehr in der Lage, den Ausfall durch den Tod zu

sleischbeschau

ersetzen. Um Vergleiche mit Vorjahren gu gewinnen, ist es notwendig, die sogenannten Sterblichkeits- und Geburtenziffer zu bestimmen, d. h. zu errechnen, wieviel im Jahre auf 1000 Einwohner starben und wieviel geboren wurden. Sterblichkeitsziffer 1934: 1935:

10.8 11.5

Geburtenziffer 8.5 9.3

Es ist demnach die Sterblichkeits- und Geburtenziffer im Jahre 1935 eine höhere als im Vorjahre, wobei jedoch das gegenseitige ungünstige Verhältnis ziemlich das gleiche geblieben ist. Es ist ein beträchtlicher Sterblichkeitsüberschuß von 2.2 vorhanden. Diese negative Bilang begann in den Städten Mon seit vielen Jahren und nahm immer mehr. zu. Wien hatte z. B. schon im Jahre 1927 einen größeren SterblichkeitsüberMlß. als ihn Innsbruck derzeit aufweist. Gegenüber 1934 ist in Innsbruck wenigstens kein Rückgang mehr zu verzeichnen, vielleicht ein Anzeichen einer, wenn auch geringen, Besserung.

Von Veterinürrat Dr. meö. vet. H. Joller

Die fachgemäße Untersuchung des Fleisches und der Innenorgane des Tierkörpers, im weiteren Sinne die Besichtigung der lebenden Tiere auf ihren Gesundheits- und Nährzustand umfassen den Begriff „ordentliche Schlachtvieh- und Fleischbeschau". Die Ueberwachung der fischverarbeitenden Betriebe, der Verkaufsstätten animalischer Lebensmittel, die Ueberwachung des Verkehres mit Wild, Geflügel, Fifchen, Krustentieren, Eiern und tierischen Fetten und von Tieren, die als menschliche Nahrungsmittel dienen, für die aber die ordentliche Fleischbeschau nicht vorgesehen ist, fallen unter den Begriff „außerordentliche Fleischbeschau" oder, um einen noch umfassenderen Ausdruck gu verwenden, unter die „tierärztliche Nahrungsmittelkontrolle". Die vornehmste Aufgabe der Fleischbeschau und gleichzeitig ihr Hauptzweck ist der Schutz des Menschen vor Schädigungen durch Parasiten, die auf den Menschen übertragbar sind (Trichinen, Finnen) andererseits durch Krankheitserreger bakterieller Art (Tuberkulose. Rotz, Milzbrand, Wut, Septichemie, Pyämie, Fleischvergifter) oder durch Bakteriengifte (Fäulnis, Botulismus) hervorgerufen werden. I n den Aufgabenkreis der Fleischbeschau fällt weiters die Erfassung und die Regelung des Verkehrs mit minderwertigem Fleisch (Freibank). Eine nicht gu unterschätzende Rolle spielt die Fleischbeschau in veterinärpolizeilicher Beziehung. Die geordnete Untersuchung der Schlachttiere im lebenden und geschlachteten Zustande hat in den westeuropäischen Ländern Seuchen zum Erlöschen gebracht (Rotz, Lungenseuche der Rinder). Durch unschädliche Beseitigung von Organen, die Träger mit auf die Menfchen und Tiere übertragbaren Krankheitsstoffen sind, nach der Befchau, haben viele Erkrankungen ganz bedeutend abgenommen (Bandwürmer beim Menfchen, bzw. Finnen beim Rind und Schwein, Trichinen). Diefe sicht-

baren Erfolge sind allein auf eine geordnete Fleischbeschau zurückzuführen. Vorschriften über die Fleischkost finden sich fchon bei den ältesten Kulturvölkern, den Aegyvtern, Israeliten, Phöniziern, Babylonien, Griechen und Römern. I m alten Rom bestanden schon Schlachthäuser (lanwnaft) und Fleischverkaufshallen (macMi). I n den deutschsprachigen Gebieten Europas finden sich die ersten Vorschriften über Fleischgenuß im achten Jahrhundert bei Winfried Vonifazius. Es würde den Rahmen dieses Berichtes weit überschreiten, wollte man auch nur einen kurzen Abriß der Geschichte der Fleischbeschau geben. Soviel sei jedoch gesagt, daß durch den Dreißigjährigen Krieg, wie so viele andere Errungenschaften der Kultur, auch die Einrichtungen der Fleischbeschau in den einzelnen Ländern einen schweren Stoß erlitten. Der Neuaufbau ging recht langsam vonstatten und mancher Rückschlag erfolgte. Erst als die Lehre von der Fleischbeschau auf den tierärztlichen Bildungsstätten eine Heimstätte fand, trat ein rascher Aufschwung ein. I n der Ortsgeschichte unserer Heimatstadt findet man die Untersuchung des Fleisches in einer Ordnung aus dem Jahre 1527 erwähnt. Es heißt darin: Bereits 1527 errichtet die Stadt mit den Metzgern eine detaillierte Ordnung über den Verkauf des Rind-, Kitz- und Lammfleisches der Castraun, Hewrling, des Kalb-, Stier-, Bock- und Geißfleisches, der Wampen, Füße, des Unschlittes und des „tadelhaftia Fleisches": sie umfaßt auch die Schlachtungsart, die Fleischbank und die Strafen für Übertretungen.- 1533 wird sie das erstemal erneuert und 1536 durch eine eigene „Schweinemetzgerordnung" mit der Sckweinebeschau eraänzt. Die Durchführung muß allerdings eine recht mangelhafte gewesen sein, weil eine Kontrolle durch den Stadtrichter Ende dieses Jahres ergab, daß nur vier von den Zehn Sckweinemetzgern, „nach untadelhaftem Gewicht" ausschroteten.


Amtsblatt Nr. 1572 droht der Stadtrat den Metzgern mit der Strafe des Narrenhäusels, wenn sie weiterhin die Wampen und anderes Ingeräusch in der Stadtritsche waschen. 1766 muß dann wieder die Regierung eingreifen, damit nur gutes Fleisch verkauft wird: sie droht dem Bürgermeister mit einer Strafe von 50 Dukaten, wenn er weiterhin dulde, daß in der Stadtmetzbank schlechtes Land- oder Kuhfleifch mit allerlei unerlaubten Zutaten ausgeschrotet wird und besteht darauf, daß nur Steirer oder Pustertaler Mastochsenfleisch verkauft wird. Die damaligen Verordnungen werden manches erreicht haben, vieles blieb aber nur auf dem Papier; denn es fehlte an durchführenden Organen. War doch in den Jahren vor 1892 mit diesen wichtigen Agenden ein Gefällsaufseher nebenamtlich betraut. Wer vor ihm die Fleischbeschau handhabte, berichtet die Geschichte nicht. Es ist befremdend, daß die Stadt, die schon seit 1852 ein öffentliches Schlachthaus mit Schlachthauszwang hatte, für diesen Zweig der öffentlichen Hygiene so wenig übrig hatte. Grundlegend für die geordnete Fleischuntersuchung wurden die „Vieh- und Fleischbeschauordnungen für Tirol und Vorarlberg", die als Statthaltereiverordnung am 18. bzw. 23. Februar 1886 mit Zl. 3399 und 14.812, Sanität, herauskamen. Aufgebaut waren diefe wiederum auf den § 399 Strafgesetz und auf den § 12 des Allg. T. S. G. vom 29. Februar 1880. Trotz dieser Ordnungen änderten sich die mißlichen Verhältnisse aber erst, als im Jahre 1892 der Landestierarzt sein Dienstverhältnis mit der Stadtgemeinde löste und oiefe einen eigenen Amtstierarzt in ihre Dienste nahm. Es ist hier nicht der Ort, sich über den Wirkungskreis des Amtstierarztes einer autonomen Stadt zu verbreiten. Es sei nur darauf m'naewiesen, daß er nicht allein mit der Fleischbeschau beschäftigt ist, sondern daß ihm auch alle Obliegenheiten eines Vezirkstierarztes übertragen sind. Für den neuernannten Tierarzt, der sich als erster mit der gänzlich neuen Aufgabe befassen mußte, war es kein leichtes, sich durchzusetzen. War zur damaligen Zeit der beamtete Tierarzt als Veterinärpolizist eine nicht gern gesehene, ja gehaßte Persönlichkeit, so hatte der Gememdetierarzt als Fleischhygieniker noch eine zweite Front gegen sich, die Fleischhauer und Viehhändler. Sie sahen in ihm nicht ihren Berater, sondern vorerst ihren Feind. Die ersten grundlegenden ortspolizeilichen Verordnungen, die die Stadtgemeinde über Wunsch und Anregung des Amtstierarztes herausgab, waren eine neue Schlachthausordnung und eine Freibankordnung. Der Ausbau des Veterinäramts- und Schlachthofdienstes brachte eine Fülle von Arbeit, so daß sich die Gemeinde genötigt sah, bereits 1894 zur Entlastung des Leiters einen zweiten Tierarzt einzustellen. Als die marktpolizeilichen Aufgaben dem Veterinäramt angegliedert wurden, wurde mit diesem Arbeitskreis ein Tierarzt betraut. Der Stand der beamteten Tierärzte der Stadt erhöhte sich somit auf drei. 1897 wurde der Schlachthofleiter zu einer Bespre-

Vewcke das

chung nach Wien berufen. Zweck der Aussprache waren Aenderungen der Fleischbeschauordnung. Eine der dringendsten Aufgaben war die Erneuerung der Kühlanlagen im alten Schlachthaus. Wie schon erwähnt, wurde über Antrag des Schlachthofleiters und einvernehmlich mit dem städtischen Bauamt an Stelle des alten. Eiskellers eine Kühlanlage mit Luftkühlung nach Schweizer Muster eingebaut. Die Verhältnisse auf dem Schlachtviehmarkt lagen zur damaligen Zeit im argen. Das Schlachtvieh wurde in den Gasthausstallungen gehandelt, ein Zustand, der oeterinär-polizeilich ganz unhaltbar war und auch entsprechende Früchte zeitigte. Verschleppungen von Seuchen in selbst abgelegene Teile des Landes waren an der Tagesordnung. Nur die Erfassung des gesamten Schlachtviehhandels konnte hier Wandel schaffen. Aber erst 1898 gelang es dem städtischen Amtstierarzt, die auf dem Papier schon seit langem bewilligten Schlachtviehmärkte neu einzuführen. I m Jahre 1904 wurde über Veranlassung des Schlachthofleiters die Schlachtungsart des Großviehes auf eine neue Grundlage gestellt. Wurden bis dahin die alten Schlachtmethoden (Stirnschlag. Genickschlag), die nie die Gefahr von Tierquälerei ausschließen ließen, geübt, so wurde ab nun das Großvieh mit dem neuerfundenen Stoffschen Kugelschußapparat getötet. Diesem Apparat hafteten verschiedene Mängel an. insbesondere wurde darüber Beschwerde geführt, daß oftmals die Kugel nicht gefunden werden konnte und diese dann an den Fleischschneidmllschinen schwere Schäden verursachte. Es wurde daher nach Verbesserungen gesucht und diese auch in dem jetzt in Verwendung stehenden Schermerschen Bolzenschußapparat gefunden. Das Anwachsen der Stadt einerseits, die Einverleibung der beiden Nachbargemeinden Wilten und Pradl andererseits und der damit verbundene SchlachthausZwang für diese neuen Gemeindegebiete hatten auch ihre Nachwirkung auf die Verhältnisse im alten Schlachthaus. Die vorhandenen Räume konnten den Verkehr nicht mehr fassen. Für den Schlachthofleiter waren diese Zustände umso unleidlicher, weil er unmittelbar darunter litt und die Verantwortung für alle Unzukömmlichkeiten trug. Wir finden daher in den Veterinärjahresberichten dieser Jahre immer wieder den Hinweis auf diese Zustände und die Forderung nach Erbauung eines neuen Schlacht- und Viehhofes. Vorerst wurde es mit Provisorien versucht. So wurde im Gelände des heutigen Schlachthofes eine Schlachtstätte für Schweine errichtet, die späterhin als Kadaver-Verwertunasanlage ausgebaut, in Verwendung stand, und erst im Jahre 1924 geschleift wurde. Es würde jedoch dem Schlachthofleiter nie so bald gelungen fein, seine Pläne der Verwirklichung nahe gerückt zu sehen, wenn sich nicht der damalige Gemeinderat Bernhard Zösmayr mit seiner ganzen Persönlichkeit für den Bau einer neuen Schlacht- und Viehhofanlage eingesetzt hätte. M i t dieser Schützenhilfe war es verhältnismäßig leicht, gegen alle Widersacher, und deren gab es nicht wenige, anzukämpfen. So wurde im Jahre 1908 mit dem Bau begonnen und konnte die Anlage 1910 dem Vollbetrieb übergeben werden.


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Oetverbe Rachweis der im Monat Februar 1936 durchgeführten Gewerbelofchungen. Manhartsberger IotMNN, Pfarrgasse 4, Handel mit Büroeinrichtungsgegenständen, Büromaschinen und allen übrigen Bedarfsartikeln. 30. 7. 1926, I I . 15.045, Zweigniederlassung von Bregenz. — Klinar Olga, Pembaurstraße 31, Kleidermachergewerbe, 19. 8. 1931, Zl. 13.419. — Brand Paul, Innftraße 83, Erzeugung von Mayonnaise in Trockenform, 5. 11. 1935. Zl. 12.947. — Klement Anna. Kapuzinergasse 25, Maschinstrickerei. 24. 2. 1932, Zl. 2312. — Harm Rudolf. Sillhöfe 6, Handelsgärtnerei, 10. 8. 1923. ZI. 11.799. — Reden Albert, Maria-Theresien-Straße 16, Handel mit Bildern, 21. 1. 1892, Zl. 1598, Statth. — Kirschner Ludwig. Kiebachgasfe 10, verkäufliche Schlossergerechtfame, 8. 7. 1898, Zl. 14.340. — Mauler Karl, Hauptbahnhof, Platzdienstgewerbe. 20. 3. 1925. Zl. 3444. — Gandl Kreszenz. Kioks. König-LaurinStraße, neben Frauenfchwimmvad, Handel mit Rauch- und Schreibrequisiten, Zeichen- und Büroartikel usw., 19. 1. 1935, Zl. 1—767. — Achrainer Michael, Straße der Sudetendeutschen 2, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, M s . 5. GO. aufgeführten Artikel, 27. 6. 1932, Zl. 8614. — Murauer Theophil. Leopoldstraße 11. Handel ohne Beschränkung. 15. 3. 1920. Zl. 6131. — Köck Josef. Speckbacherstraße 1 7 / I I I , Kommissionswaren Handel mit Zuckerwaren, 9. 12. 1935, Zl. 14^364. — Gemes Irma, Maria-TheresienStraße 33, Porträtphotographengewerbe, 9. 12. 1930. Zl. 24.512. Zweigniederlassung von Wien X I I I . — Kretschmer Rich., Sillgasse 3, Konzession nach § 16 GO. zur Beherbergung von Fremden. 29. 7. 1931. ZI. 11.412. — Unterlechner August. HauptbahnHof. Platzdienstgewerbe, 16. 2. 1927. Zl. 2811, — Niederer Heinrich, Maximilianstraße 5, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abf. 5, GO. aufgeführten Artikel, 4. 3. 1926, Zl. 3130. — Ioas Stephanie. Innrain 4, Handel mit hygienischen Artikeln. 29. 10. 1930. Zl. 20.887. — Dr. Heß Alois, Graßmayrstraße 4, Handel mit Reflektoren, 8. 11. 1935. Zl. 13.113. — Meißl Franz. Stift Mitten. Handelsgärtner, 13. 12. 1930, Zl. 25.011. — Holzmann Elise. St.-NikolausGasse 14, Büglergewerbe, 12. 8. 1924, Zl. 14.150. — Harrasser Martin. Innrain 16, Holzbildhauergewerbe, 30. 12. 1931, Zl. 22.894. — Schafferer Anna, Leopoldstraße 45, Handel mit Schuhen, Leder usw.. 30. 6. 1923. Zl. 10.543. — Ruepp Josef. Matthias-SchmidGasse 2/IV, Handel mit Obst, Gemüse, Südfrüchte und Zuckerwaren. 12. 5. 1925. Zl. 8319. — Werth Anna Witwe, auf offenem Platze, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 15. 5. 1924. Zl. 7797. — Dubsky Wilhelmine. Seilergasse 7, Konzession zum Kleinverfchleiß gebr. geist. Getränke, 15. 12. 1911, Zl. 62.725. — Putschner Maria. Herzog-FriedrichStraße 35/11, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel, 1. 9. 1926, Zl. 17.346. — Stadtgemeinde Innsbruck, Ing.-Etzel-Straße 31 (Ausstellungshalle), Gast- und Schankgewerbe gemäß § 16. lit. b). e). <i) und l). GO.. 11. 1. 1884. Zl. 421. — Hotel „Tirol", Karl Landsee's Erben loff. Handelsgesellschaft), Südtiroler Platz 1, Großhandel mit Wein und Likören. 14. 1. 1930, Zl. 476. — Hotel „Tirol". Karl Landsee's Erben (offene Handelsgesellschaft), Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel, 23. 8. 1930. ZI. 16.281. — Wenter Andrä. WilhelmGreil-Straße 2, Fleischhauer- und Selchergewerbe, 17. 12. 1931, Zl. 20.880. — Spiegl Jofefine, Berg Ifel, Gast- und Schankgewerbe nach § 16 GO., lit. b, e, 6. l. ß. 13. 1. 1921. Zl. 29.741 ex 1920. — Kranebitter Josef, Erzherzog-Eugen-Straße 41, Möbelfabrik und fabriksmäßig betriebene Kunst- und Bautischlerei, 16. 12. 1932. Zl. 17.333.

Verzeichnis über die im Monat Februar 1936 ausgestellten Gewerbescheine, bzw. Konzesfionsdekrete. Saurugger Willibald, Kommissionswarenhandel, Müllerstraße 49, 1. 2. 1936. Zl. 1717. — Saurugger Willibald. Handelsagentur, Müllerstraße 49, 1. 2. 1936, Zl. 1716. — Marehart Franz. Konzession gemäß § 15, Punkt 4, GO. zur Anbietung persönlicher Dienste als Packträger Nr. 18. 4. 2. 1936. Zl. 1414. Hauptbahnhof. — Reich! Klemens. Konzession gem. § 15. Punkt 4. GO. zur Anbietung persönlicher Dienste als Packträger Nr. 25. Hauptbahnhof,

.Amtsblatt R«. 3 4. 2. 1936. Zl. 1413. — Wienerroither Maximilian. Konzession gemäß § 15, Punkt 4, GO. zur Anbietung persönlicher Dienste als Packträger Nr. 54. Hauptbahnhof, 4. 2. 1936. Zl. 1409. — Nader Rudolf, Konzession gemäß § 15, Punkt 4, GO. zur Anbietung persönlicher Dienste als Packträger Nr. 43, Hauptbahnhof, 4. 2. 1936, ZI. 1403. — Schwab! Josef. Konzession gemäß § 15. Punkt 4. GO. zur Anbietung persönlicher Dienste als Packträger, Hauptbahnhof, 4. 2. 1936, Zl. 1406. — Gnefetti Anton. Konzession gemäß § 15, Punkt 4, GO. zur Anbiewng persönlicher Dienste als Packträger, Hauptbahnhof. 4. 2. 1936, ZI. 1406. — Hafelwandter Otto, Konzession gemäß § 15, Punkt 4, GO. zur Anbiewng persönlicher Dienste als Packträger, Hauptbahnhof, 4. 2. 1936, ZI. 1401. — Heinz Ernst, Konzession, gemäß § 15, Punkt 4. GO. zur Anbietung persönlicher Dienste als Packträger, Hauptbahnhof, 4. 2. 1936, ZI. 1404. — Mair Ferdinand, Konzession gemäß § 15, Punkt 4. GO. zur Anbiewng persönlicher Dienste als Packträger, Hauptbahnhof. 4. 2. 1936. Zl. 1402. — Modersbacher Johann. Konzession gemäß § 15, Punkt 4, GO. zur Anbiewng persönlicher Dienste als Packträger. Hauptbahnhof. 4. 2. 1936. Zl. 1412. — Mair Karl. Konzession gemäß § 15, Pkt. 4, GO. zur Anbiewng persönlicher Dienste als Packträger, Hauptbahnhof, 4. 2. 1936. ZI. 1411. — Schubert Julius, Verleihen von Kraftfahrzeugen, Maximilianstraße 4. 5. 2. 1936. Zl. 1896. — Speckbacher Michael. Konzession gemäß ß 15, Pkt. 4, GO. zur Anbietung persönlicher Dienste als Packträger, Hauptbahnhof, 6. 2. 1936. Zl. 1410. — Frick Siegfried, Handel mit lebendem und wtem Vieh, Leopoldstraße 58, 7. 2. 1936. ZI. 2051. — Feichter Peter. Konzession gemäß § 15. Pkt. 4, GO. zur Anbiewng persönlicher Dienste als Dienstmann, Ezichnaeck, 6. 2. 1936. ZI. 1780. — Maiacher Walter, Großhandel mit Lebensmitteln. Innrain Nr. 18/I I I, 8. 2. 1936. Zl. 2052. — Kruse Fritz, Weberei von Teppichen, Möbelstoffen, Vorhängen, Sportloden und Schals, Brunecker Straße 4. 10. 2. 1936, Zl. 2205. — Kirschner Franz, verkäufliche Schlossergerechtfame, Kiebachgasse 10, 11. 2. 1936, Zl. 2207. — Gandl Magdalena, Handel mit Obst. Brot, Zuckerwaren, Schreib- und Rauchrequisiten, Kiosk, KönigLaurin-Stratze. bei Damenschwimmbad, 12. 2. 1936, Zl. 1614. — Köck Josef. Kommissionswarenhandel mit Lebensmitteln, jedoch mit Ausschluß der unter den großen Befähigungsnachweis fallenden Waren, Sveckbacherstraße Nr. 17/I I I, 14. 2. 1936, Zl. 2443. — Rapp Franz, Agenwrgewerbe, Gutenbergftraße 3, 19. 2. 1936, Zl. 330. — Dubsky Egon, Kleinoerschleiß gebr. geist. Getränke im Sinne des § 1 (3) des Ges. vom 23. Juni 1881. RGBl. Nr. 62. Seilergasse 7, 21. 2. 1936, Zl. 734. — Moser Karl, Handel mit kunstgewerblichen Gegenständen, Amthorstraße 18, 22. 2. 1936. Zl. 2932. Putfchner Maria, geb. Kees, Handel mit Seife, Seifenflocken, Seifenpulver, Seifenborax, Waschpulver usw., Herzog-FriedrichStraße 35/11. 24. 2. 1936. Zl. 2901. — Weger Johann, Gast- und Schankgewerbe, gemäß § 16, lit. b), e), <l) und l) GO., Ing.-Etzelstraße 31, Ausstellungshalle. 24. 2. 1936. Zl. 1756. — Fill Anna. Handel mit Beschränkung auf bestimmte Waren, Landseestraße 16. 27. 2. 1936. Zl. 2580. — Prämonstratenser-Chorherrenstift Wilten, Gast- und Schankgewerbe mit den Berechtigungen des § 16, lit. b, o, 6, l und ß. GO.. Berg Isel, 28. 2. 1936. Zl. 3371. — Schwirtlich Ferdinand, Handelsagentur, beschränkt auf Lebensmittel, Hindenburgplatz 1. 29. 2. 1936, Zl. 3264.

Gewerbestrafen im Monat Februar § 13b GO.: Unbefugter Zuckerwarenhandel 100 8 Geldstrafe oder 6 Tage Arrest. § 14 GO.: Unbefugte Ausübung des Tischlergewerbes 15 8, 12 Stunden. § 2 des Hausierpatentes 20 8. 24 Stunden. §§ 22 und 14 GO.: Unbefugte Verrichtung von Maurer- und Ziegeldeckerarbeiten 20 Tage. § 44 GO.: Unvollständige Namensführung 15 8. 12 Stunden. § 22 GO.: Unbefugte Frachtführertätigkeit als Spediteur 20 8, 24 Stunden. § 48 GO.: Nichtanbringung einer äußeren Bezeichnung 5 8, 6 Stunden. § 2 des Hausierpatentes 10 8, 12 Stunden, und Warenversall. § 14 GO.: Unbefugte Verrichtung von Mechanikerarbeiten 30 8, 2 Tage. § 13b GO.: Unbefugte Handelstätigkeit 100 8. 6 Tage. § 132n GO.: Deckung eines unbefugten Gewerbebetriebes 100 8, 6 Tage. §§ 44 und 48 GO.: Unvollständige Namensführung, Fehlen einer äußeren Bezeichnung. 10 8. 6 Stunden. § 39/3 GO.: Standortoerlegung vor erlangter Genehmigung 30 8. 2 Tage. §§ 49/2. 138/1 GSVG.. Falschmeldung in der Sozialversicherung 150 8, 10 Tage. § 4 des Untersagungsgesetzes: Vorzeitige Betriebsaufnahme im neuen Standorte 5 8, 12 Stunden. § 39/2 GO.: Nichtanzeige der Standortoerlegung 10 8. 12 Stunden. § 7 VSTG. zu § 59 GO.. § 2 Hausierpatent: Beihilfe zum unbefugten Aufsuchen von Bestellungen und Hausieren mit Teppichen 100 8. 10 Tage. § 59 GV.. § 2 Hausierpatent: Unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen und Hausieren mit Teppichen 50 8, 5 Tage. § 10 Haufierpatent: Unbefugtes Hausieren mit Textilwaren in Innsbruck 50 8. 5 Tage. § 2 Hausierpatent: Unbefugtes Hausieren mit Textilwaren 30 8, 3 Tage.


A»t«bl»tt N». 3. § 59, Abf. 1 GO.: Unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen 10 8, 24 Stunden. § 14 GO.: Unbefugte Gewerbeausübung 8 8, 12 Stunden. § 2 Hausierpatent 50 8, 3 Tage. § 22 GO.: Unbefugte Gewerbeausübung 3 8, 6 Stunden. § 14 GO.: Unbefugte Gewerbeausübung 20 8, 24 Stunden. § 13b GO.: Unbefugte Gewerbeausübung 50 8, 5 Tage. 6 Abstrafungen nach § 2/^/1 Milchverkehrsvorschriften: 8 30. 48 Stunden, 20 8. 48 Stunden. 20 8. 48 Stunden, 30 8. 48 Stunden. 20 8. 48 Swnden, 20 8. 48 Stunden.

.11 Vie ßrachtführertatigteit öes Bpeöiteurs!

Die Inhaberin einer Speditionsgewerbeberechtigung wurde vom Stadtmagistrate Innsbruck bestraft, weil sie, ohne im Besitze eines entsprechenden Frachtführergewerbes Zu sein, den Transport von Baustoffen selbst besorgt hatte. Das bezügliche Straferkenntnis fand im Instanzenzuge durch die Landeshauvtmannschaft für Gewerbeveränöerungen Tirol seine Bestätigung. I n den Begründungen der bei1. B a u e r Eugenia, Anfertigung weiblicher Handarbeiten. Von den Erkenntnisse wird ausgeführt: Anichstraße 12, 1. Stock, in die Fallmereyerstraße 10, 1. Stock. 2. B e r n h a r d Rudolf, Maler, von der Mandelsbergerstrcche 1 Nach Art. 379 des Handelsgesetzbuches ist Spediteur in die Mentlgasse 10. derjenige, welcher gewerbemäßig im eigenen Namen 3. P l a t t n e r Alice, Wiederaufnahme des Gewerbebetriebes des fremde Rechnung Güterversendungen durch Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit für F r a c h t f ü h r e r o d e r S c h i f f e r zu besorgen überAusschluß von Lebens- und Futtermitteln, Leopoldstraße 32. 4. T a c h e z y Anna, Bestellung zur Geschäftsführerin für das nimmt. Zwar stellt Art. 385 des gen. Ges. die zivilHandelsgemerbe nach dem verstorbenen Ludwig Tachezy im Standorte Innsbruck, Mufeumftraße 22, und den Verkaufs- rechtliche Befugnis des Spediteurs zum Selbsteintritt als stellen Mariahilf 2, Erzherzog-Eugen-Straße 22, und Maria- Frachtführer fest, bestimmt aber gleichzeitig im zweiten Theresien-Straße 7. Absatz die Voraussetzungen hiefür und die sich daraus 5. H e l l e n st a i n e r Friederike, Fortführung des Gastgewerbeergebenden Rechtsfolgen. Uebernimmt der Spediteur betriebes auf eigene Rechnung, Innsbruck, Andreas-Hoferauch die Funktion eines Frachtführers, so hat er zugleich Straße 6. 6. P a l e Alois, Errichtung einer Zweigniederlassung des Stand- die Rechte und Pflichten eines solchen. I n diesem Falle ortes Fiß Nr. 23, nunmehr Innsbruck am Marktplatze (Händlermarkt vor dem Fleischbankgebäude) für den Handel mit hat er nach der zuletzt angeführten Gesetzesstelle auch die allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausnahme Pflichten eines Frachtführers zu erfüllen. Zu diesen geder im § 38 GO. genannten Artikel und den Handel mit leben- hört als ein wesentlicher Umstand, daß er über die entdem und toten Vieh. sprechende Gewerbeberechtigung verfügt. Vom gewerb7. H u b er Nikolaus, nunmehr Stellvertreter (Geschäftsführer) für die beiden der Alpenexpreß-Autoreifengesellschaft m. b. H. lichen Standpunkte betrachtet, liegen beim Spediteurgezum Betriebe des periodischen Perfonentransportes mit Kraft- werbe wesentlich andere Befugnisse vor wie beim wagen als regelmäßige Rund- bzw. Gesellschaftsfahrten über Frachtführergewerbe. Zur Ausübung der Tätigkeit eines den Brenner nach Italien genehmigt. (Die bisher bestehende Geschäftsführung des Herrn Alfred Kretz wurde unter einem Frachtführers sind, je nach der Verwendung der verschiedenen Transportmittel, verschiedenartige Gewerbein den Vormerken gelöscht.) 8. F e u e r s t e i n Anton. Prioatdetektivunternehmen, Verlegung berechtigungen erforderlich. Wenn sich daher ein Spedides Standortes von Innsbruck, Erlerstraße 3, nach Pradler teur innerhalb des Berechtigungsgebietes eines FrachtStraße 30. 9. S p i e l m a n n Josef, Tapezierer, Verlegung des Standortes führers betätigen will, so kann er dies nur auf Grund von Fallbachgasse 9 nach Salurner Straße 12. einer je nach den Umständen erforderlichen e i g e n e n 10. S c h i r a t t o Wilhelmine, Weißnäherin, Verlegung des Standortes von Peter-Mayr-Straße 23 nach Rudolf-Greinz-Straße Gewerbeberechtigung. Da es sich im Gegenstandsfalle um die Beförderung eines Gutes mit einem Kraftfahrzeuge Nr. 12. 11. M a r i ach er Johann, Schuhmachermeister, Verlegung des handelt, war zur Beurteilung der für die Bestrafte erStandortes von Herzog-Friedrich-Straße 22 in die Seilergasse forderlichen Gewerbeberechtigung außer dem SpediNr. 1. tionsgewerbe in erster Linie die Verordnung des Vundes12. M o s e r Robert, Agent, Verlegung des Standortes von AdolfPichler-Platz 12 nach Andreas-Hofer-Straße 32. ministeriums für Handel und Verkehr vom 31. März 13. B a h n Maria, Handelsfrau, Verlegung des Standortes von 1931, BGM. Nr. 109, heranzuziehen. I m Absatz 2 des Innstratze 20 nach Innstraße 22. 14. P u t s c h n e r Maria, Handel mit allen im freien Verkehr ge- § 1 derselben bestimmt der Gesetzgeber ausdrücklich, > statteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. wann und unter welchen Umständen Spediteure, die die aufgeführten Artikel, Verlegung des Standortes von Doktor- Tätigkeit eines Frachtführers ausüben wollen, unbeGlatz-Straße 13 nach Herzog-Friedrich-Straße 35, 2. Stock. 15. K i r s c h n e r Franz, Schlossermeister, Ueberschreibung der dingt einer Konzession zur Lastenbeförderung mit KraftSchlofsergerechtsame im Hause Kiebachgasse 10, von Herrn fahrzeugen bedürfen. Dort heißt es auch, daß die KonLudwig Ki'rschner auf dessen Sohn Franz. zessionspflicht für solche Spediteure nicht gilt, die ihre 16. K a s c h t i z k i Johann, Handel mit allen, im freien Verkehr Gewerbeberechtigung für das Speditionsgewerbe vor gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel, Verlegung des Standortes von Mu- Beginn der Wirksamkeit der gegenständlichen Verordfeumstrahe 19 in die Schlossergasse 19. nung (9. April 1931) erlangt haben. Dieser Fall trifft 17. P e r a t h o n e r Siegfried. Kleidermacher, Verlegung des bei der Bestraften zu, da sie das' Speditionsgewerbe im Standortes von Peter-Mayr-Straße 4 nach Amraser Straße 13. 18. L u f c h i n Jakob, Handel mit allen im freien Verkehr gestatte- Jahre 1928 zur Anmeldung gebracht hat. Die angeführte ten Waren mit Ausnahme der im § 38, Abf. 5, GO. aufge- Ausnahmsbestimmung für bestimmte Spediteure (Altführten Artikel, Wiederaufnahme und Standortverlegung von spediteure) kann aber auf Grund sinngemäßer AusHall i. T. nach Innsbruck, Salurner Straße 11. 19. P i a z Rosa, Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten legung und unter Beachtung des Vorangeführten keinesWaren mit Ausnahme der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten wegs besagen, daß diese bestimmten Spediteure (AltspeArtikel, Verlegung des Standortes von Universitätsstraße 29 diteure) zur Ausübung der Frachtführertätigkeit überauf den Marktplatz. haupt keine eigene, gesonderte Gewerbeberechtigung 20. H u b e r Anna, Mafchinstrickergewerbe, Verehelichung mit brauchen würden. Weil sich nun die Bestrafte für die Ferdinand Kofler.


12 fragliche Frachtführertätigkeit nicht im Besitze einer hiefür entsprechenden Gewerbeberechtigung befunden hat, war sie in Strafe Zu ziehen. Den Berufungsausführungen der Bestraften hält die Berufungsbehörde entgegen, daß es nach der Rechtslage Zur Beurteilung des Umfanges des Gewerberechtes der Spediteure nicht erforderlich, ja sogar rechtsirrtümlich ist, auf vorhandenes Erfahrungsmaterial aufzubauen und dieses zur Grundlage der Beurteilung des Sachverhaltes zu wählen. Gemäß § 36 (1) Gewerbeordnung, sind für den Umfang eines Gewerberechtes, wenn der Wortlaut des Gewerbescheines zur Beurteilung nicht genügt, zunächst die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften maßgebend. I m Artikel 379 des Handelsgesetzbuches ist eine klare und auch vom gewerberechtlichen Standpunkte aus durchaus brauchbare Definition des Speditionsgewerbes gegeben. Es besteht kein Grund, warum eine gesetzliche Bestimmung, wenn sie auch zur Regelung vrivatoder handelsrechtlicher Verhältnisse bestimmt ist. nicht auch zur Beurteilung gewerberechtlicher Belange herangezogen werden könnte. Es ist sogar aus der Verwendung des Wortes „gewerbsmäßig" im Art. 379 die Annahme gerechtfertigt, daß in dieser Gesetzesstelle des Handelsgesetzes vom Jahre 1862 in Anlehnung an die Textierung der aus dem Jahre 1859 stammenden Gewerbeordnung eine Definition des Speditionsgewerbes geschaffen werden sollte, welche sowohl für Zwecke des Handelsrechtes als auch des Gewerberechtes anwendbar war. Aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß ein späteres Gesetz nur dann ein früheres Gesetz aufhebt, wenn es mit diesem im Widerspruche steht, ergibt sich eine grundsätzliche Kontinuität der Gesetzgebung dahin zielend, daß Gesetze rechtsbildend dort nebeneinander bestehen bleiben, wo sie sich ergänzen, wie im vorliegenden Falle. Wenn wirklich — wie die Handelskammer annimmt — weitesten Kreisen der Bevölkerung eine strenge Unterscheidung zwischen Spediteur und Frachtführer überhaupt fremd ist. und zwischen beiden nicht eine Unterscheidung dem Wesen, sondern nur dem Grade nach gemacht wird, so handelt es sich hiebei lediglich um tatsächliche Verhältnisse, die nur solange ungestört bleiben können, als sie sich der Einflußnahme der Gewerbebehärden entziehen. Sobald jedoch die Behörde in irgend einer Form zu einer grundsätzlichen Entscheidung angerufen wird, kann sie, im vorliegenden Falle, im Hinblicke auf die zwingenden Bestimmungen des § 36 (1) Gewerbeordnung, aus den vorstehenden Erwägungen auf bestehende Anschauungen keine Rücksicht nehmen. I m übrigen sind durch das Vundesgesetz, betreffend die Errichtung des Handels- und Verkehrsbundes (§ 13) BGBl. Nr. 303/1935 die Spediteure ausdrücklich als Handeltreibende im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet worden, während laut Anlage Nr. 33 zur 2. Durchführungsverordnung zum Gewerbebundgesetz (B.-G.-BI. Nr. 229/1935) Fuhrwerksgewerbe aller Art, somit auch Frachtführer im Sinne des Handelsgesetzbuches als Gewerbetreibende in die Fuhrwerkszunft eingegliedert wurden. Es wurde somit im Zuge der berufständischen Neuordnung der grundsätzlichen Verschiedenheit der beiden in Rede stehenden gewerblichen Betätigungen auch organisatorisch Rechnung getragen.

.Amtsblatt Nr. 3

Keaftfahrzeugmechanilergewerbe Herstellung von Vestanöteilen Da Unklarheit herrschte, ob die Erzeugung von Bestandteilen des Fahrgestelles und der Motoren von Kraftfahrzeugen unter die Konzessionspflicht nach der Vdg. BGBl. Nr. 131/1935. fällt oder nicht, hat der Bundesverband der Schmiede Österreichs in Salzburg eine diesbezügliche Anfrage an das Bundesministerium für Handel und Verkehr gerichtet, worauf das Ministerium mit Erlatz vom 4. Dezember 1935, I I . 144591-12/35 dem Verbände folgendes bekanntgegeben hat: „Zur oben bezogenen Anfrage teilt das Bundesministerium für Handel und Verkehr u n v e r b i n d l i c h , d. h. ohne einer Entscheidung nach § 36 GO. vorgreifen zu wollen, feine Auffassung, wie folgt, mit: Die „Erzeugung von B e s t a n d t e i l e n des Fahrgestelles uno der Motoren von Kraftfahrzeugen" fällt nicht unter die Konzessionspflicht nach der Vdg. BGBl. Nr. 131/1935. da solche B e st a n d t e i le eben nicht Fahrgestelle oder Motoren sind. Hienach ist selbstverständlich auch die H e r s t e l l u n g (Erzeugung) von Autofedern konzesfionsfrei. Autofedern sind jedoch wichtige und hochbeanspruchte Bindeglieder zwischen den Achsen und dem Fahrgestell und daher als „tragende Bestandteile" im Sinne des § 2 der Verordnung anzusehen. Ihre A u s b e s s e r u n g ist daher konzessionspflichtig. Von einer „Ausbesserung" kann allerdings nur die Rede sein, wenn ein schadhafter Bestandteil durch Arbeiten an diesem Bestandteil wieder in gebrauchsfähigen Zustand versetzt wird. Zu unterscheiden hievon ist die Auswechslung von Bestandteilen, d. h. der Ersatz mechanischer oder tragender Bestandteile durch n e u e solche Bestandteile. Diese Tätigkeit ist, soweit nicht der „Aus- und Einbau der Motoren" in Betracht kommt, konzessionsfrei."

Verorönung öes Vunöesministers für Han sel uns Verkehr/ betreffenö öas österr. Hotelbuch Ootelbuchverorönung Auf Grund der §§ 24 und 52 der Gewerbeordnung wird verordnet: § 1 (1). Die „Österreichische Verkehrswerbung — Werbedienst des Bundesministeriums für Handel und Verkehr" gibt gemeinsam mit der Innung der Gastund Schankgewerbe jeweils für die Zeit bis zum 30. April des nächstfolgenden Jahres das „Oesterreichische Hotelbuch" heraus, das die für Fremde wissenswerten Angaben über Ortsverhältnisse. Unterkunftsmöglichkeiten, Einrichtung der Unterkunftsstätten und insbesondere über die vom Unternehmer festgesetzten Mindest- und Höchstpreise für Zimmer, Pension und Hauptmahlzeiten, gegliedert nach Preisen in der Hauptsaison sowie in der Vor- und Nachsaison, enthält. (2). Zu diesem Zwecke werden vom Bundesministerium für Handel und Verkehr Fragebogen aufgelegt und an die österreichischen Fremdenbeherbergungsbetriebe versendet. § 2. Die Inhaber von Gast- und Schankgewerbeberechtigungen (Pächter. Stellvertreter), die über mehr als vier Fremdenzimmer verfügen, sind verpflichtet, diese Fragebogen, für die ganze Dauer der Gültigkeit des Hotelbuches entsprechend ausgefüllt, binnen drei Wochen nach der Zustellung freigemacht an das Vundesministerium für Handel und Verkehr zurückzuleiten. § 3 (1). Für die Aufnahme des Fremdenbeherbergungsbetriebes in das Hotelbuch ist ein nach der Anzahl der Betten zu berechnender Einschaltungsbeitrag zu entrichten, und zwar:


Amtsblatt Nr. 3_ bis einschließlich 10 Betten 5 1— von 11 bis 20 Betten 5 2.— von 21 .bis 30 Betten 8 3.— von 31 bis 40 Betten 8 4.— von 41 bis 50 Betten. 8 5.— von 51 und mehr Betten 8 6.— (2). Dieser Beitrag ist spätestens gleichzeitig mit der Zurückleitung des Fragebogens (§ 2) unter Benützung des ihm beiliegenden Erlagscheines auf das Postsparkassenkonto der Österreichischen Verkehrswerbung — Werbedienst des Vundesministeriums sür Handel und Verkehr „Österreichisches Hotelbuch" einzuzahlen und dient zur Deckung der mit der Herausgabe des Hotelbuches verbundenen Kosten. § 4 (1). Die Inhaber von Gast- und Schankgewerbeberechtigungen (Pächter, Stellvertreter) sind verpflichtet, die Zimmer- und Pensionspreise sowie die Preise der verabreichten Speisen und Getränke unter Angabe, ob in diesen Preisen vom Unternehmer zu tragende oder durch ihn einzuhebende Abgaben enthalten sind oder nicht, ersichtlich zu machen. Eine allenfalls eingeführte Trinkgeldablöse sowie eine allfällige, gesondert beanspruchte Vergütung für Beheizung und Beleuchtung sind mit Angabe ihrer Höhe besonders ersichtlich zu machen. Zimmer- und Pensionspreise sind in jedem Zimmer, Speisen- und Getränkepreise in den Räumlichkeiten, in denen sie regelmäßig verabreicht werden, durch Anschlag oder durch Auflegen von Verzeichnissen ersichtlich zu machen. (2). Die im Fragebogen angegebenen Höchstpreise dürfen während der Dauer der Gültigkeit des Hotelbuches nicht überschritten werden. § 5. Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig treten gewerberechtliche Vorschriften, die den Vorschriften dieser Verordnung widersprechen, außer Wirksamkeit.

3. 4. 5.

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8. 9.

nen und undurchsichtigen Umschlage, welcher die Anschrift des Verfassers enthält, anzubringen. Die Entwürfe muffen bis längstens 1. Mai 1936 beim Stadtmagistrat in Innsbruck einlagen. Zur Beteiligung am Wettbewerbe sind alle freischaffenden Tiroler Künstler und Architekten berechtigt. An Preisen gelangen zur Verteilung ein 1. Preis zu 8 300.— ein 2. Preis zu 8 200.ein 3. Preis zu 8 100.— Das Preisgericht setzt sich zusammen aus 1 Vertreter des Gemeinoetages, 1 Vertreter des Stadtbauamtes, 1 Vertreter des Heimatschutzvereines, dem Direktor des Volkskunstmuseums und 3 Vertretern der Tiroler Künstlerschaft (ein Maler, ein Plastiker, ein Architekt). Mit der Iuerkennung eines Preises geht die preisgekrönte Arbeit als Sache in das Eigentum der Stadtgemeinde über; das geistige Eigentum und das Veröffentlichungsrecht bleiben dem Verfasser gewahrt. Mit der Preiszuerkennung übernimmt die Stadtgemeinde keinerlei Verpflichtung, den preisgekrönten Entwurf zur Ausführung zu bestimmen. Das Preisgericht tritt spätestens bis 15. Mai d. I . zusammen und beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Ausschreibung eines engeren Wettbewerbes zur Erteilung des Ausführungsauftrages wird vorbehalten.

Renovierung öer ßassaöe öes alten Rathauses An der Amtstafel des Staotmagistrates ist folgende W e t t b e w e r b s - A u s s c h r e i b u n g angeschlagen: Die Stadtgemeinde Innsbruck schreibt einen Wettbewerb zur Erlangung von Anregungen und Vorschlägen für die Renovierung der Fassade des alten Rathauses (Herzog-Friedrich-Straße Nr. 21) aus. 1. An der gegenwärtigen Einteilung der Fassade dürfen keinerlei Aenderungen, Versetzungen der Fenster und dergl., vorgenommen werden. Es ist darauf zu achten, daß eine einfache, gediegene, durch bescheidene Mittel erreichbare Lösung gefunden werde. Die Ausführung darf nicht an zu hochgestellten Ansprüchen scheitern. Es ist ferner darauf Bedacht zu nehmen, daß sich die Vorschläge dem charakteristischen, bürgerlichen Gesamtbild der Umgebung harmonisch einordnen. Damit ist keineswegs gesagt, daß die Entwürfe in einem historischen Stil gehalten sein müssen. Der Fassadenplan kann in der Einlaufstelle des Stadtbauamtes (Rathaus. 3. Stock, Zimmer Nr. 83) gegen Erlag der Selbstkosten behoben werden. 2. Die Ideen müssen in Entwürfen ausgedrückt fein. Die Entwürfe sind im Maßstäbe 1:10, mit Kennwort und einer dreistelligen Zahl bezeichnet, einzusenden. Das gleiche Kennwort und die gleiche Zahl sind auf der Packung und auf einem beigelegten, verschlosse-

moi.


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.Amtsblatt Nr. 3

stersonalnachrichten Stadtphysikus i. R. Mediginalrat Dr. Viktor Tschamler erhielt mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 31. Jänner 1936 taxfrei den Titel eines O b e r m e d i z i n a l r a t e s verliehen. Mit 1. Februar 1936 wurde Pol.-Ray.-Insv. Frang Meischl mit Rücksicht auf seine amtsärztlich festgestellte Dienstunfähigkeit, mit 1. Märg 1936 Kanglei-Oberoffizial Josef Meßner über eigenes Ansuchen in den dauernden Ruhestand versetzt. Am 2. Märg 1936 starb nach längerer Krankheit der Schulwart der Mädchenhauptschule und Knabenvolksschule Dreiheiligen Franz Kö'chl.

Der Rachöruck von Aufsätzen, Berichten oöer nur von Teilen öerselben sowie öie Wieöergabe von Daten uns Statistiken sinö nur mit genauer Quellenangabe gestattet.

Vas kleine lNittelschulleriton Vor kurzem ist das „ K l e i n e M i t t e l s c h u l l e x i k o n " als Handbuch für Eltern, Lehrer und Erzieher im Verlage Franz Deuticke, Wien, I., Helferftorferstr. 4, erschienen. Das kleine Mittelschullexikon will in übersichtlicher, alphabetischer Ordnung alle Fragen beantworten, die sich mit der Abfolmerung der Mittelfchulstudien ergeben, und zwar vor allem für die Eltern, dann für die Erzieher und Lehrpersonen, die mit Mittelschülern oder Kindern, die es werden wollen, zu tun haben, schließlich für jeden, der das Reifezeugnis einer Mittelschule erlangen will. Es macht mit dem Inhalt der Verordnungen bekannt, schildert den tatsächlichen Gebrauch an der Mittelschule, weist Wege zur Beseitigung von Schwierigkeiten im Lernen, Fortgang und Betragen und hofft so, mancher „Schulsorge" ihre Schwere zu nehmen. An der Herausgabe waren beteiligt: Studienrat Dir. Dr. I . Föhn, Hofrat Landesschulinsvektor Dr. Gaßner, Studienrat Direktor Dr. Hinner. Hofrat Dir. Dr. Iarosch, Priuatdozent Professor Dr. Pfliegler, Prof. Dr. Redl, Studienrat Prof. Dr. R. Rothaug. Hofrat a. o. Uniu.-Prof. Dir. Dr. Scharfetter, Lektor Prof. Max Schmid-Schmidsfelden, Landesfchulinspektor Dir. Dr. Springer. Prof. Dr. L. Sternhagen.

Mitteilungen öes HtaötphMates Stand der Infektionskrankheiten im Februar 1938: Scharlach: 1 Erkrankungsfall, kein Todesfall. Diphtherie: 31 Erkrankungsfälle, 1 Todesfall. Typhus: 1 Erkrankungsfall, kein Todesfall. Paratyphus: 3 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Zahl der Geborenen im Februar 1936: Gesamtzahl: 58, davon 1 Totgeburt, 34 männlich, davon 1 Totgeburt, 24 weiblich, davon keine Totgeburt. Todesfälle im Februar 1936:

Gesamtzahl: davon auswärts

80 18 62 (30 männlich, 32 weiblich).

Monatsbericht über öen ßremöenverkehr Monat Februar 1936 (1935) Ständiger Wohnort

1936

1935

Wien 2820 Sonstiges Oefterreich 2852 Deutsches Reich, Danzig 433 Schweiz. Liechtenstein 230 Italien 559 Südslawenstaut 64 Ungarn 115 Rumänien 26 Tschechoslowakei 329 Polen 39 Baltische Staaten 10 Schweden, Norwegen, Dänemark 66 Niederlande 396 Belgien, Luxemburg (einschl. Niederlande) . . 97 Großbritannien. Irland 353 Frankreich, Monaco 497 Spanien, Portugal, Andorra 28 Griechenland, Albanien, Bulgarien, Türkei . . 16 Rußland mit Russisch-Asien — Uebriges Asien 47 Afrika, Australien 16 Vereinigte Staaten von Nordamerika, Kanada . 156 Staatenlose 7 Uebriges Amerika 8

1528 1775 431 199 356 30 114 10 225 34 — 53 — 320 400 444 21 2 2 7 9 47 — 9

Zusammen . 9164*

6066

* Hievon: 1. Geschäftsreisende 1037, 2. Jugendliche in Herbergen, Heimen u. dgl. 44.


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Amtsblatt Ni. 3

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Selbständige gemeinnützige Sparanstalt (gegr. 1822) H a u p t a n s t a l t : Erlerstraße Nr. 8 I w e i g a n s t a l t : Maria-Thereslen-Str. 2)/25

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S c h a l t e r v e r k e h r jeden Werktag von 8 Uhr bis 1/2I Uhr und von V2) Uhr bis 5 Uhr nachmittags, Samstag nachmittags geschlossen. Unentgeltliche Auskünfte in der Direktion, Erlerstraße Nr. 8, ebenerdig

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Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Vie Stadtgemeinde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: 2>r. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 25. Nruct: Graphische Kunftanstalt T y r s l i a , Innsbruck


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