Amtsblatt Innsbruck

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15. April 1936

2. Jahrgang

Innsbeucker Gemeinöetag Bundes, welche anläßlich des Verkaufes des Hauses Leopoldstraße Nr. 72 zur Vorschreibung gelangte, wird abgelehnt. Herr Bürgermeister Franz Fischer hat die Mitglieder 3. Das Ansuchen der Vundesbahndirektion Innsbruck des Gemeindetages zur Verabschiedung einer umfang- um ganzjährige Abrechnung der Mehrwasserabgabe und reichen Tagesordnung auf Dienstag, den 31. März 1936, der Kanalabgabe für Mehrwasser für die Personalhäuin den Adlersaal des Stadtsaalgebäudes einberufen. ser Karwendelstraße 2—4 und Dr.-Riehl-Straße 2—4 Eingangs der Sitzung verliest der Bürgermeister ein wird abgelehnt. Schreiben des Innsbrucker Verschönerungsvereines, in 4. Die Katholische* Frauenorganisation, welche seinerwelchem dieser für die ihm seitens der Stadtgemeinde zeit nach Auflösung des sozialdemokratischen Vereines für das Jahr 1936 zuerkannte Subvention von 5000 8 „Waldfreunde" das diesem gehörige Ravoldiheim erdankt. Dieser Betrag wird größtenteils für die Erhal- steigert hat, beabsichtigt eine Hypothek von rund 7000 8 tung des Sillschluchtweges in diesem Jahre verwendet auf dieses Anwesen aufzunehmen. Der Gemeindetag werden. bewilligt nunmehr über Ansuchen der Katholischen Frauenorganisation eine Pfandrückstehung hinsichtlich l . VerichterstaUer Bürgermeister Kranz Ascher einer hypothekarisch sichergestellten Forderung der I m Sinne des Gesetzes vom 6. Juni 1935, betreffend Stadtgemeinde von 8 7676.27. 5. I n Angelegenheit der Bemessung und EinHebung die Schulaufsicht im Land Tirol, LGBl. St. XX11/1935, wählt der Gemeindetag über Antrag des Gemeinderates der Mehrwasserabgabe und Kanalabgabe für Mehrwasals Mitglied für den Ortsschulrat des Hauvtschulsvren- ser für 1936 beschließt der Gemeindetag über Antrag gels in Hötting Herrn Major a. D. Amtsrat Viktor des Finanzausschusses: 1. Für das Verwaltungsjahr 1936 wird in teilweise! Abänderung Hurth und als Ersatzmann Herrn Heinrich Süß. Bedes am 10. Dezember 1935 gefaßten Beschlusses auf Grund amter der Landes-Brandschadenversicherungsanstalt. des § 30 des Gemeindeabgabengesetzes die Abgabe für jeden

Dritte Mtzung am 5^. März 7556

l l . VerichterstaUer Vürgerm.-Slellv. Aöolf Platter 1. Ueber Antrag des Bau- und Finanzausschusses wird der in der Sitzung des Gemeindetages vom 24. Februar 1936 von Herrn Stadtrat Otto Thönig eingebrachte Antrag, wonach die Unternehmer bei Vergebung von städtischen Bauarbeiten verpflichtet werden sollen, für den Hilfsarbeiter einen Minoestftundenlohn von 80 Groschen und für den Maurer einen solchen von 8 1.20 zu bezahlen, zum Beschlüsse erhoben und dazu ein Zusatzantrag des Herrn Georg Hofer angenommen, wonach für qualifizierte Hilfsarbeiter ein Mindeststundenlohn von 90 Groschen gelten soll. 2. Das Ansuchen eines Herrn Anton Wurzer. Landeck. als gerichtlich bestellte Aufsichtsperson für die minderjährigen Kinder Maria und Rosa Kristen um Nachsicht des Gemeindezuschlages zur Immobiliargebühr des

im Sinne der bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse zu zählenden Wasserauslauf mit einer Bezugsberechtigung von 300 Liter Wasser im Tage oder 110 m» Wasser im Jahre mit 8 15.— für das Jahr eingehoben. 2. Der Wortlaut des Beschlusses vom 10. Dezember 1935 über die Zahlungstermine wird abgeändert und hat zu lauten: „Die Landesgebäudesteuer, der Gemeindezuschlag zur Landesgebäudesteuer, die Abgabe für Wasser und Kanal nach Ausund Abläufen und die Mullabfuhrgebühren sind in 10 Monatsraten (Februar bis November) abzustatten. Die Abgabe für den Bezug des Wassers nach Wasserzähler sowie die Kanalabgabe für Wasser aus privaten Leitungen ist in drei gleichen Raten, und zwar in den der Zustellung des Zahlungsauftrages folgenden drei Monaten zu entrichten." 3. Die Bemessung und Vorfchreibung der Mehrwasserabgabe und Kanalabgabe für Mehrwasser wird vorgenommen, sobald die jedem Anwesen zustehende jährliche Pauschalwassermenge (110 m' für jeden Auslauf) verbraucht ist. Die Abgaben werden dann unter Zugrundelegung des in den einzelnen Ableseperioden verbrauchten Mehrwassers vorgeschrieben. Sie sind binnen 30 Tagen nach Zustellung des Zahlungsauftrages zu entrichten.


Amtsblatt Nr. 4 Hiezu wird bemerkt, daß diese Methode der Vorschreibung und EinHebung gewählt wird, damit der Stadtgemeinde wenigstens noch im Verlaufe des Verwaltungsjahres 1936 ein großer Teil der Mehrwasserabgaben und Kanalabgaben für Mehrwasser zufließt, da sie andernfalls erst im darauffolgenden Verwaltungsjahre den Eingang für das Mehrwasser verrechnen könnte und daher der Haushaltsplan einen bedenklichen Abgang erfahren würde. 6. Der berühmte Bildhauer Gustinus Ambrosi hat vom Ministerpräsidenten Mussolini den Auftrag erhalten, für das Nationalmufeum Italiens eine Vronzebüste des verewigten Kanzlers Dr. Dollfuß anzufertigen. Ambrosi hat sich ausbedungen, drei Kopien dieser Büste anfertigen Zu dürfen; er hat eine dieser Kopien seiner Heimat, dem Burgenlande, zur Verfügung gestellt und bietet nun der Stadt Innsbruck eine zweite dieser Kopien um den Preis von 1200 8 an. Der Gemeindetag hat über Antrag des Finanzausschusses dieses Anbot angenommen und beschlossen, den Bronzeguß der Dr.-Dollfutz-Vüste für das Dienstzimmer des Bürgermeisters zu erwerben. 7. Ueber Antrag des Finanzausschusses wird für eine Gerätehalle der 3. Kompagnie der Freiw. Feuerwehr Innsbruck ein Veitrag in der Form geleistet, daß der Bauaufwand im Höchstausmaße von 5600 8 in drei gleichen Jahresraten der im Budget für 1937, 1938 und 1939 vorzusehenden Subventionen als verpflichtend zur Zahlung an die Tiroler Landes-Vrandschadenversicherungsanstalt im Budget dieser Jahre eingestellt wird.

1932 erfolgten Unfall einesstädtischenMullabfuhrarbeiters ausgelöst wurde. Der Stadtmagistrat hat den bezüglichen Bescheid im Wege Einspruches bei der Landeshauptmannschaft bekämpft und hat sich dieselbe mit einem Bescheid aus dem Jahre 1935 den Rechtsanschauungen des Stadtmagistrates angeschlossen. Gegen diesen Bescheid hat die Arbeiterversicherungsanstalt beim Bundesministerium für soziale Verwaltung Berufung eingelegt, vor Erledigung derselben jedoch einen Vergleich vorgeschlagen, über dessen Annahme oder Ablehnung im Sinne der Bestimmungen des Stadtrechtes der Gemeindetag zu entscheiden hat. Wie erwähnt, hat der Gemeindetag die Ablehnung des Anbotes beschlossen: dies mit Rücksicht auf den den Standpunkt der Stadtgemeinde stützenden Verufungsentscheid der Landeshauptmannschaft und mit Rücksich auf die vom Amte beigebrachte Darstellung der rechtlichen Situation, die vom Berichterstatter dem Gemeindetage zur Kenntnis gebracht wurde. Bemerkt wird hiezu noch, daß die Stadtgemeinde im Fvlle eines endgültigen Obsiegens einen Betrag von 8 10.707.98 erspart, der für bisher aufgelaufene Vorschreibungen bezahlt wurde. Diesem würde im Falle der Annahme des Vergleichsabschlusses eine Einsparung von 8 1511.29 gegenüberstehen.

IV. Verichterstatter Stabtrat Otto Ahsnig

1. Ueber Antrag des Vauausschusses wird der Verkaufspreis für noch nicht baureife Gründe an der Amraser Stadtgrenze (Kriegerheimstättengründe) mit 8 6.— für den Qudratmeter festgesetzt. Dieser Betrag setzt sich III. Berichterstatter Staötrat Dr. Anton Melzer aus dem Grundwert von 8 5.— für den Quadratmeter 1. Der Gemeindetag nimmt einen ausführlichen Be- und aus den Kosten der Hauvtwasserleitung von 8 1.— richt des Herrn Stadtrates Dr. Melzer über die Sa- für den Quadratmeter zusammen. Dabei wird festgenierung und Reorganisation des Freiherr v. Sieberer- stellt, daß die Kosten für den Anschluß an den Hauptschen Waisenhauses zur Kenntnis und beschließt hier- wasserstrang zum Wassermesser im Anwesen im Preise von 8 6.— nicht inbegriffen und vom Siedler zu tragen auf über Antrag des Rechtsausschusses: sind. Der Grundpreis von 8 6.— ist sofort bar zu era) Der Gemeindetag genehmigt den für die Dauer von 20 Jahren legen; dies mit Rückficht auf die hypothekarische Beabzuschließenden, mit 1. April 1936 in Wirksamkeit zu setzenlastung des Grundes und auf die Aufwendungen, welche den Vertrag zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck einerseits und der Kongregation der Salestaner Don Boscos anderer- der Stadtgemeinde für Straßenherstellungen erwachsen. seits, betreffend die Uebernahme der Vetriebsführung des von Ungeachtet dieser Preisfestsetzung erklärt jedoch der Siebererschen Waisenhauses in der vom Rechtsausfchuß ausgeGemeindetag wegen der unverhältnismäßigen Kosten, arbeiteten Form. b) Der Gemeindetag stellt den Antrag an den Landeshauptmann, welche der Stadtgemeinde für die Straßenherstellungen als dem obersten Organ der Vollziehung des Bundes im Lande, erwachsen würden, dermalen diese Gründe noch nicht und an die Tiroler Landesregierung, als dem obersten Organ abzugeben und die Siedler auf die Siedlungsgründe bei der Vollziehung des Landes, welche nach dem Stiftbrief als die mit der Oberaufsicht der Siebererschen Stiftung betrauten Be- den Allerheiligenhöfen zu verweisen. 2. Der Gemeindetag genehmigt über Antrag des Bauhörden bezeichnet find, diefe Behörden mögen einer Aenderung der Bestimmungen der „von Siebererfchen Waisenstiftung" in ausschusses eine Abänderung des Vaulinienvlanes für der vom Rechtsausschuß ausgearbeiteten Form die sttftungsbeden Burggraben und für die Stiftgasse nach den Vorhördliche Zustimmung erteilen. schlägen des Stadtbauamtes. Nach diesen Vorschlägen e) Der Gemeindetag fetzt mit Wirksamkeit vom 1. April 1936, längstens für die Dauer des gegenwärtig abgeschlossenen Ver- lassen die starke Verkehrsentwicklung seit dem Jahre trags zwischen der Stadtgemeinde und der Kongregation der 1900 — der bisher geltende Baulinienplan wurde mit Salesianer Don Boscos die Wasserabgabe für das Freiherr v. Erlaß der Statthalterei vom 8. September 1900, Sieberersche Jugendheim nach Kubikmetern, und zwar mit Nr. 32.008 genehmigt — und auch städtebauliche Gründe 10 8 für jeden Kubikmeter, den Kanalzins mit 10 g für jeden Kubikmeter verbrauchten Wassers fest. eine Umarbeitung dieses Planes notwendig erscheinen. (Das einleitende Referat ist in der Tagespresse bereits erschienen.) Bei diesen Abänderungen ist u. a. die Verlängerung 2. Der Gemeindetag beschließt über Antrag des Ge- der Lauben bis zum Vurggraben vorgesehen. Anderermeinderates die Ablehnung eines von der Arbeiterver- seits sollen die Mängel an der bestehenden Baulinie sicherungsanstalt in Salzburg als Nachfolgerin der Ar- am Vurggraben selbst beseitigt werden. beiter-Unfallversicherungsanstalt Salzburg vorgeschlageDiesen Abänderungen liegen allerdings nicht aktuelle nen Vergleiches in Angelegenheit eines seit Beginn 1933 Bauprojekte zugrunde, deren Ausführung schon in behängenden Rechtsstreites. Diesem Streite liegt das nächster Zeit zu erwarten wäre. Verlangen der ehem. Arbeiter-Unfallversicherungsanftalt 3. Der Gemeindetag genehmigt über Antrag des Vauauf Versicherung des Betriebes der städtischen Mullab- ausschusses die vom Staotbauamte ausgearbeitete Aenfuhr zugrunde, welches durch einen Ende des Jahres derung des Regulierungs- und Parzellierungsplanes für


Amtsblatt Nr. 4 das Gebiet zwischen Rennweg und I n n vom Löwenhaus bis Zur Talstation der Hungerburgbahn. Die im bestehenden Plan festgelegten Etraßenfluchtlinien und Grundabteilungen wurden mit Erlaß der Statthalterei vom 13. Mai 1911, Zl. X I , Nr. 725/2, bzw. des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 26. März 1934, ZI. V1637/2/1931 genehmigt. Die eingezeichnete Innregulierungslinie entsprach dem Projekte der Innbauleitung vom April 1928. Bei der im vorigen Jahr stattgefundenen Kommissionellen Verhandlung über die bereits begonnenen Innregulierungsbauten im gegenständlichen Gebiet hat der Vertreter des Zuständigen Ministeriums verlangt, daß das Innflußvrofil im Vergleiche Zum Projekt der I n n bauleitung um 8 Meter erweitert werde. Da diese Erweiterung nur am rechten Ufer möglich ist, mußte die Böschungskrone an diesem Ufer um 8 Meter landeinwärts gerückt werden, wodurch das bisherige Projekt der Uferstraße und der Grundabteilung stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Obgleich im neuen Abänderungsplan die Innpromenade durch diefen Umstand wesentlich geschmälert werden mußte, wird doch für die Durchführung der Uferstraße eine größere Inanspruchnahme vom bisherigen Baugrund insbesondere in der Nähe des Panoramas notwendig. Die Uferstraße besteht aus einer 3.5 Meter breiten Einbahnstraße, einem Grünstreifen von 2 Meter für eine Baumreihe und der Promenade mit Breiten 4.5 Meter bis 11.5 Meter. Die Einmündungen der Uferstraße in den Rennweg sind mit der Mindestbreite von 10 Meter l3.5>2-^4.5) geplant und waren im alten Plan noch nicht vorgesehen. Die Straßenfluchtlinien gegen den Rennweg sind gleichgeblieben wie auch an der Lage der beiden Querstraßen nichts geändert wurde.

V . Berichterstatter Herr Dr. Arthur v. Anöreatta Der Gemeindetag nimmt in Angelegenheit der Weiterführung des Stadttheaters bis Ende April durch eine Arbeitsgemeinschaft folgendes Referat des Berichterstatters Zur Kenntnis. Direktor Paul Kolkwitz konnte im Monate Februar seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen und mußte Konkurs anmelden. Das Personal mit Ausnahme der Musiker, die vom Musikverein besoldet sind, hat im Monate Februar nicht mehr die vollen Gagen erhalten und war dadurch in eine schwierige finanzielle Lage geraten, wenn es auch seine Ansprüche an die Konkursmasse stellen konnte. Die Mitglieder des darstellenden und technischen Personales beschlossen daher in einer Vollversammlung, die Stadtgemeinde zu bitten, ihnen nach Abtreten des Direktors Kolkwitz, also ab 1. März, die Bewilligung zu erteilen, während des Monates März weitere Vorstellungen auf eigene gemeinsame Rechnung geben zu dürfen. Die Entscheidung hierüber war dringlich, da bei Abschluß der Spielzeit mit dem Abgange des Direktors Kolkwitz das Personal wegen der rückständigen Gagenansprüche und der Reisebeträge möglicherweise an die Stadt herangetreten wäre. Der Kulturausschuß hat sich in seiner Sitzung am 27. Februar eingehend mit der Situation befaßt und kam einmütig zur Anschauung, daß angesichts der Lage des künstlerischen und technischen Personales diesem die Bewilligung erteilt werden solle, sich durch weitere Vorstellungen wenigstens vorerst durch den Monat März die Lebensexistenz zu

sichern. Gegen nachträgliche Genehmigung durch den Gemeindetag wurde die erbetene Bewilligung für den Monat März erteilt, und zwar unter der Bedingung, daß daraus der Stadt keine wie immer geartete Belastung erwachse. Zur Führung der „Arbeitsgemeinschaft" hat das Personal aus seiner Mitte eine künstlerische und administrative Leitung gewählt, die aus den Herren Alfred Mufchau, Iofef Hauser, Emil Markgraber, Othmar Fabro, Ernst Nevo und Karl Stolz besteht. An die Spitze wurde Herr Muschau berufen. Ende März hat sich die Arbeitsgemeinschaft neuerlich an die Gemeinde mit der Bitte gewandt, die Spielzeit bis 30. April zu verlängern. Hiebei konnte die Arbeitsgemeinschaft darauf hinweisen, daß sie den Betrieb klaglos führen konnte, daß die Veheizungskosten entfallen und daß das Orchester schon bezahlt ist. I n seiner Sitzung am 26. März stimmte der Kulturausschuß nach eingehender Prüfung der Lage der Verlängerung der Spielzeit bis 30. April l. I . zu. Der Gemeindetag beschließt im Anschluß an dieses Referat über Antrag des Kulturausschusses, daß der Arbeitsgemeinschaft des darstellenden und technischen Personales des Stadttheaters die Bewilligung gegeben wird, in den Monaten März und April auf eigene, geteilte Rechnung Vorstellungen zu geben, und zwar unter folgenden Bedingungen: 2) ausdrückliche Anerkennung der allgemeinen Pachtbedingungen durch die neue Leitung; b) aus der Betriebsführung in den Monaten März und April darf der Stadtgemeinde außer den budgetmäßig vorgesehenen Sachauslagen keine wie immer geartete Belastung erwachsen; e) die Stadtgemeinde übernimmt für die Spielzeit im Monat April, da sie hiefür keine budgetmäßige Deckung hat, die Bestreitung der Beleuchtung und die Auslagen für die Feuerwache; die Bedeckung dieser Ausgaben ist aus dem Subventionsbetrage zurückbehalten: 6) hingegen erhält die Arbeitsgemeinschaft zu Händen ihrer Leitung aus der Subvention der Bundesregierung den Betrag von 8 20lX).— gegen die ausdrückliche Erklärung, für die Dauer der Spielzeit bis längstens Ende April 1936 keinerlei Forderungen mehr an die Stadt zu stellen.

V I . VerichterstaUer Komm.-Rat Kritz Miller Der Gemeindetag nimmt einen Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Elektrizitätswerke im Jahre 1935 entgegen. Auf die Einzelheiten dieses Berichtes wird das Amtsblatt noch zurückkommen. I m ganzen kann die Entwicklung als sehr erfreulich bezeichnet werden. Anschließend genehmigt der Gemeindetag die Bilanz für 1935. Er beschließt über Antrag des Verwaltungsausschusses für die städtischen Lichtwerke, den ausgewiesenen Reingewinn von 8 153.386.58 dem Gemeindefonds zuzuweisen und der Direktion des Werkes sowie allen Angestellten und Arbeitern für ihre ersprießliche Tätigkeit den Dank der Stadtgemeinde zum Ausdruck zu bringen.

Vertrauliche Sitzung An die öffentliche Sitzung des Gemeindetages fchloß sich noch eine vertrauliche. I n dieser wurde u. a. nach Berichterstattung durch Herrn Dr. v. Andreatta über die Vergebung der Direktion des Stadttheaters Beschluß gefaßt. Der Gemeindetag hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner 1936 beschlossen, das Stadttheater auch für die Spiezeit 1936/37 zu verpachten, die hiefür nötigen Mit-


.Amtsblatt Nr. 4 tei Zu bewilligen und die Leitung des Theaters zur Ausschreibung zu bringen. Bis Ablauf der Einreichungsfrist sind 17 Bewerbungen eingelaufen, die in mehreren Sitzungen des Kulturausschusses Gegenstand der Begutachtung waren. Der Gemeindetag beschließt nach kurzer Wechselrede aus dem von Kulturausschusse vorgelegten Ternovorschlage mit dem pi-imo loco vorgeschlagenen Bewerber Paul Heller in Verhandlungen wegen Abschluß eines Vertrages für die Spielzeit 1936/37 einzutreten. Dieser Beschluß ist also vorerst für die Stadtgemeinde unverbindlich. Ueber die Persönlichkeit des Herrn Heller« ist zu sagen, daß er 55 Jahre alt und in Prag geboren und zuständig ist. I n den Jahren 1925 bis 1933 leitete er das städtische Theater in Bamberg und vorher das in Schweinfurt, und zwar, wie aus den beigebrachten Referenzen hervorgeht, mit großem künstlerischen, wie auch wirtschaftlichen Erfolg. Heller ist Hausbesitzer in Seefeld und verfügt über die verlangte Kaution.

Arbeitslosenstanö im Htaötgebiete Innsbruck am 51. März s?5<5 Insgesamt vorgemerkt sind:

Männer 2231 Frauen 1198 Zusammen: 3429

Hievon sind unterstützt:

Männer 2065 Frauen 965 Zusammen: 3030

Die 3429 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sich auf die einzelnen BeruMlassen wie folgt: Männer Frauen Zufam. 11 Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) Bergbau und Salinenwesen Stein-, Ton- und Glasindustrie 5 56 51 Baugewerbe und dessen Nebenberufe 3 540 537 Wasserkraft- und Elektrizitäts-W. Metallindustrie 320 320 Holzindustrie, Tapezierergewerbe 113 113 Leder- und Häuteindustrie 3 3 Textilindustrie 96 117 21 10. Bekleidungsindustrie 129 45 84 11. Papierindustrie 11 22 11 12. Graphische Industrie 49 18 31 13. Chemische Industrie 2 — 2 14. Nahrungs- und Genußmittelindustrie 1 129 128 15. Hotel-, Gast- und Schankgewerbe 831 624 207 16. Handel 114 216 102 17. Transport und Verkehr 276 5 271 18. Bank- und Versicherungswesen 12 12 19. Körperpflege und Reinigungswefen 69 31 38 20. Heilkunde und Gesundheitswesen 12 5 7 21. Lehr-, Bildungs-, Kunst- und Unter5 haltungsberufe 25 20 22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten, 2 2 Notare usw.) 1 1 Oeffentlicher Dienst 24. Haushaltungsberufe 20 20 — 25. I n verschiedenen Industriezweigen vor263 474 211 kommende Berufe Summe: 2231

1198

3429

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 29. Februar 1936 ergibt sich eine Abnahme um 129 Personen.

stensionsstillegungsgesetz Antvenöung auf sie penfionsparteien öes Htaütmagistrates Das Bundesverfafsungsgesetz über die Stillegung von Ruhe- oder Versorgungsgenüssen findet nach § 1 des Gesetzes auch auf alle Personen Anwendung, die aus einem Dienstverhältnisse zur Stadtgemeinde Innsbruck Anspruch auf einen Ruhe- oder Versorgungsgenuß aus Mitteln der Stadtgemeinde haben. Die nach den Bestimmungen des Gesetzes durchgeführte Ueberprüfung der Einkommensverhältniffe der 346 Pensionsparteien des Stadtmagistrates ergab, daß wohl 25 dieser Pensionsparteien ein „anderweitiges" Einkommen im Sinne des Gesetzes haben, daß aber in keinem dieser Fälle das anderweitige Einkommen so groß ist, daß nach dem Gesetze eine Kürzung des Ruhe- oder Versorgungsgenusses vorgenommen werden könnte. Die Anwendung des Pensionsstillegungsgesetzes auf die Pensionsparteien der Stadtgemeinde bleibt daher derzeit ohne jede finanzielle Auswirkung.

Vie neue Metzinsregelung in staötischen Wohnhäusern außer Meterschutz Von Vizebürgermeister A s o l f

platter

Die Mietzinspolitik der Gemeinde Innsbruck ist schon seit Jahren Gegenstand lebhaftester Kritik weiter Bevölkerungskreise. Nach dem Zusammenbruche sind eine Unzahl neuer Familien nach Innsbruck übersiedelt, die sich hier ansässig machen wollten und den Wohnungsmarkt schwer belasteten. Die wirtschaftlichen Verhältnisse machten es der Gemeinde zur Aufgabe, Arbeitsbeschaffungsprogramme aufzustellen, um die große Zahl der Arbeitslosen zu beschäftigen und den heimischen Gewerbetreibenden Arbeit und Verdienstmöglichkeit zu geben, da die Privatwirtschaft wegen der unerhört hohen ZinsKosten für Leihkapital unfähig geworden war, Investitionen vorzunehmen. Es war deshalb begreiflich, daß die vergangenen Gemeindeverwaltungen in erster Linie großzügige Wohnhausprojekte aufgestellt und durchgeführt haben. Die Frage der Mietzinsbestimmungen in den städtischen Häusern war seit jeher Gegenstand lebhafter Erörterungen und Auseinandersetzungen der politischen Kräfteverhältnisse innerhalb der Gemeinde. Es war begreiflich, daß die Sozialdemokraten und auch Arbeiter- und Angestelltenvertreter der übrigen Parteien von der Gemeinde sehr niedrige Mietzinse verlangten. Die Politik spielte eine große Rolle und gerade die Fragen der Wohnhausbauten und der Mietzinse bildeten durch Jahre hindurch bei allen Wählerversammlungen eine große, mitunter fast ausschlaggebende Rolle. Daher ist es auch gekommen, daß die Mietzinse in den städtischen Neubauten ohne System ganz willkürlich dem jeweiligen Kräfteverhältnisse in der Gemeindevertretung angepaßt wurden. Dadurch mußten begreiflicherweise verschiedene Ungerechtigkeiten und, was besonders schwerwiegend für die Gemeindefinanzen ist, eine unkaufmännische Verwaltung des Vermögens entstehen.


Amtsblatt Nr. 4. Wohl ist seit dem Jahre 1931 wiederholt an eine Aufwertung der Mietzinse geschritten worden. Ein System, das allen kaufmännischen Erwägungen gerecht wurde, ist jedoch bis jetzt noch nicht gum Durchbruche gekommen. Die städtischen Gebäude wurden durch Aufnahme kurzfristiger Bankdarlehen finanziert. Es gelang im Jahre 1931 durch Aufnahme der Schweizer Anleihe, diese kurzfristigen Darlehen zu konvertieren und damit zu stabilisieren. Der Zinsen- und Tilgungsdienst für die Schweizer Anleihe beträgt etwas mehr als 8 Prozent. Da nun sämtliche Neubauten der Gemeinde entsprechend ihres Vaukostenaufwandes mit dem Zinsen- und Tilgungsdienste für diese Anleihe belastet wurden, ist es im Zusammenhange mit den niederen Mietzinsen verständlich, daß das jährliche Defizit der Gemeinde aus dieser Verwaltung allein mehr als 325.000 8 beträgt. Auch die mit Wohnbauförderung gebauten Häuser, die eine andere Finanzierung erfuhren, haben einen Passivsaldo von fast 60.000 8 in der Verwaltung. Der Finanzausschuß hat nun im Einvernehmen mit dem Bauausschuß folgende grundlegende Normen für die weitere Bewirtschaftung städtischen Hausbesitzes aufgestellt: 1. Die Werte der Mietobjekte sollen neu festgesetzt werden, und zwar nach dem gegenwärtig gerechtfertigten Bauwerte. 2. Das aufgewendete Kapital soll annähernd eine Zinsen- und Tilgungsquote von 4 Prozent eintragen, aus welchem Betrag auch noch die Vetriebsführung und die notwendigsten Instandsetzungsarbeiten bestritten werden, da diese Quote auch in Vorkriegszeiten die niederste Norm für die Errechnung des Ertrages eines Wohnobjektes gewesen ist. 3. Die Mietwerte der einzelnen Objekte sind auf jede Wohnung grundsätzlich nach ihrem Flächenausmaße pro Quadratmeter aufzuteilen, wobei die Wohnungen im Parterre und im 4. Stockwerke eine entsprechende Begünstigung erfahren. 4. Eventuell notwendige Ermäßigungen des Mietzinses dürfen nicht die Gebäudeverwaltung belasten, sondern müssen vom Wohlfahrtsamte aus dem Titel der sozialen Fürsorge beigesteuert werden. 5. Um den gegenwärtigen Mietern den Uebergang zu den höheren Metzinsen zu erleichtern, soll im Jahre 1936 die Steigerung der einzelnen Mietzinse höchstens 20 Prozent betragen und die endgültige Erreichung des vollen Mietzinses bis 1. Jänner 1938 erfolgen.

Fleischbeschau

Auf der Basis dieser grundsätzlichen Beschlüsse wurden nun die Mietwerte der einzelnen städtischen Objekte festgestellt. Beispielsweise wurden für den Schlachthofblock 70 g je Quadratmeter im Erdgeschoß, 85 ß je Quadratmeter im 1., 2. und 3. Stocke und 80 ß je Quadratmeter im 4. Stocke als notwendig und absolut begründet errechnet. Bei Normalbauten wie Pembaurund Mandelsbergerblock beträgt der Mietwert 80 8, 85 8 und 90 g. Sämtliche Mieter der Gemeinde wurden eingeladen, ihre Ansuchen wegen Ermäßigung des nun festgesetzten neuen Mietzinses einzubringen und zu begründen. Es wurden in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen Ermäßigungen von 10 bis 20 Prozent gegeben. Es ist vorgesehen, den Parteien auch vorübergehende Erleichterungen in der Leistung des Metzinses zu gewähren, wenn die Familienerhalter durch Verlust ihres Einkommens, schwere Krankheitsfälle oder ähnliches in Not geraten. Es ist selbstverständlich, daß unrichtige und unwahre Angaben über die Einkommensverhältnisse und finanzielle Kraft der einzelnen Mieter nicht nur den Verlust jeder Ermäßigung des Mietzinses nach sich ziehen, sondern auch unnachsichtlich die Kündigung der Wohnung zur Folge haben. Die Aufholung der Spanne zwischen dem heutigen Mietzins und dem nun endgültig als Metwert festgesetzten Mietzins bis zum 1. Jänner 1938 wird vielleicht bei manchen Objekten und Parteien wirtschaftlich untragbar sein. Ich habe die Absicht, in besonderen Fällen eine Erweiterung dieses Termines zu beantragen, ohne jedoch von dem Standpunkte abzugehen, daß nach den jetzt festgelegten Normen die Verwaltung der städtischen Objekte nach kaufmännischen Prinzipien erfolgen muß. Ich bin mir voll bewußt, daß diese Neuregelung der Mietzinse viele Parteien der Gemeinde schwer trifft und überaus drückend empfunden wird. Es muß aber auch allen jenen recht gegeben werden, die es als Ungerechtigkeit empfinden, daß Meter städtischer Objekte gegenüber Metern privater Hausbesitzer ungebührlich stark zu Lasten der Gesamtheit der Steuerträger bevorzugt werden. Durch die Neuregelung der Mietzinse ist nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch sozial gerechtfertigte Neuregelung getroffen worden, da die Mietzinse nach dem effektiven Werte der Objekte unter Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse der Mieter, insbesondere der kinderreichen Mieter, erstellt wurden. Ich hoffe daher, daß diese Verfügung der Gemeinde nicht nur bei den Steuerzahlern, sondern auch bei den Mietern der Gemeinde Würdigung und Verständnis finden wird.

Hon Magistrats - Dberveterinarrat Dr. meö. vet. H. Joller

(Fortsetzung Bis zur Eröffnung des neuen Schlacht- und Viehhofes war die Veterinäramts- und Schlachthofleitung in einer Hand vereinigt. Außerdem war der Veterinäramtsleitung bis zum Fahre 1906 auch der marktpolizeiliche Überwachungsdienst unterstellt. Dem Leiter waren zwei Tierärzte zur Dienstleistung zugeteilt. Sachliche Erwägungen einerseits, personelle Gründe andererseits waren für die Trennung des einheitlichen Agendenkrei-

ses maßgebend. Es erhielt der Schlacht- und Viehhof in der Person des Magistrats-Obertierarztes Josef Kofier einen eigenen Leiter, während das Veterinäramt und ihm verbunden die Veschaustelle in der Fleischmarkthalle von Magistratstierarzt Richard Strohschneider selbständig geführt wurde. Die schwerfällige Abwicklung des Viehhandels erweckte in den maßgebenden Kreisen den Gedanken zur Errichtung einer Viehmarktkasse. Auch hier war der


Amtsblatt Nr. 4 Vater des Gedankens der nachmalige Vizebürgermeister V. Zösmayr. Wie günstig und segensreich sich diese Einrichtung auswirkte, bewiesen die folgenden Jahre. Insbesondere für die Belebung des Marktes war die Einführung der Viehmarktkasse von unschätzbarer Bedeutung. Zur Erläuterung des Schlachtviehverkehrs im Eröffnungsjahr 1910 sind beifolgend die Vefchickungsgiffern genannt: Es wurden 5605 Rinder, 1297 Kälber, 7124 Schweine und 615 Schafe der Schlachtung zugeführt. Als Auftriebsgebiete scheinen die Kronländer Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Kram und die Länder Ungarn, Kroatien und Bosnien auf. Der weitaus größte Teil der Mastochsen stammte aus Kroatien. Die Qualität war gut. Es wurden von den Rindern 59.87 Prozent Ochsen, 25.17 Progent Stiere und nur 14.96 Prozent Kühe geschlachtet. Wert und Bedeutung in veterinärpolizeilicher Hinsicht erlangte die neue Anlage, als eine große Seuchenwelle über die gange Monarchie sich ausbreitete. Die Beschaffung von Fleisch für die Stadt, von vorneherein ein Sorgenkind jedes größeren Gemeinwesens, wäre in Frage gestellt gewesen, wenn der neue Schlacht- und Viehhof noch nicht in Betrieb gewesen wäre. Bei Großvieh wütete die Maul- und Klauenseuche, bei Schweinen die Schweinepest. Aus veterinärpolizeilichen Gründen mußte der gesamte Viehverkehr auf das Notwendigste eingeschränkt werden und nur Schlachthöfe, die die Gewähr einer raschen Seuckentilgung gaben, konnten auch mit Schlachtvieh aus verseuchten Gebieten beschickt werden. ! ' Aber nicht allein der Beschaffung von Fleisch und dem Schütze der heimischen Landwirtschaft dienen die Scklacht- und Viehhöfe. Die Abwicklung des Schlachtviehhandels erfolgt in ihnen. Konnten doch schon in den ersten Jahren des Bestandes unseres Schlachthofes die Handelsbeziehungen bedeutend erweitert werden, was ohne eine sanitär und Veterinär einwandfreie Anlage nie möglich gewesen wäre. Die Vielseitigkeit der Aufbringungsgebiete für Schlachtvieh gewährleistete auch einen gerechten Ausgleich im Fleischpreis. Die vornehmste Aufgabe der Schlachthöfe im allgemeinen ist aber, wie schon einmal erwähnt, die Hygiene. Hier kann nur ein zentral geführter Betrieb mit Massenumsatz die notwendigen Mittel aufbringen, um einen durchschlagenden Erfolg zu erzielen. Daß die Führung des Innsbrucker Schlacht- und Viehhofes keine Mittel unversucht ließ.und stets alle Neuerungen und Vorkehrungen anwendete, um dieses hohe Ziel zu erreichen, beweist der Erfolg. Nur dann, wenn aus äußeren Gründen den Forderungen der neuzeitlichen Fleischuntersuckmna nickt Folge geleistet werden konnte, traten Unglücksfälle auf. (Siehe tödliche Erkrankungsfälle nach Genuß trichinösen Fleisches.) Ein Probe der Gediegenheit der technischen Einrichtungen konnte die Anlage in den Kriegsjahren ablegen. Sckon anfangs des Jahres 1915 beanfvruchte die Etapvenschläckterei den Schlachthof für ihre Schlachtungen. Welche Anforderungen an ihn gestellt wurden, kann man sich ausmalen, wenn man bedenkt, daß jahrelang betriebsfremde Schlächter in den Hallen schalteten und walteten. Der Gedanke, eine Verwertungsmöglichkeit der anfallenden Konfiskate und der Abfallstoffe aus dem Schlachthof und der Wasenmeisterei gu finden, beschäf-

tigte den Schlachthofleiter schon gu Anfang seiner Tätigkeit. Er hat in einer Kurgen Studie schon vor Eröffnung des Schlacht- und Viehhofes auf die Vorteile einer thermochemischen Kadaver-Verarbeitung hingewiesen, konnte jedoch mit seiner Absicht, eine solche Anlage in der neuen Wasenmeisterei unterzubringen, nicht durchdringen. Erst in den Kriegsjahren (1915) wurde an die Errichtung einer Tierkörperverwertungsanlage geschritten, um in diesen schweren Zeiten die durch Verarbeitung entstehenden hochwertigen Futterstoffe einer günstigen Verwertung zuführen zu können. Die Anlage wurde in das schon einmal erwähnte Schweineschlachthausprovisorium eingebaut, was von vornherein ein Fehlgriff war, weil vorauszusehen war, daß der Apparat nicht geruchlos arbeiten wird. Die Geruchsplage wirkte sich späterhin auch sehr ungünstig aus und war mit ein Grund, die Anlage aufzulassen. Eine zweite, für den Schlachthof noch unangenehmere Lage trat ein, als die Kadaververwertungsanlage der Tummelplatz von Ratten wurde. Auch war in den Nachkriegsjahren die Nachfrage nach dem erzeugten Blut- und Kadavermehl immer geringer geworden, so daß die Anlage als verlustbringend aufgegeben werden mußte (1924). Die Verwertung der anfallenden Konfiskate und Kadaver blieb weiterhin ein Sorgenkind der Schlachthofleitung. Die Vernichtung der an sich hochwertigen Stoffe durch Vergraben ist Vergeudung und vom hygienischen Standpunkt aus betrachtet nur ein Notbehelf. Die vollkommenste unschädliche Beseitigung ist die Verbrennung. Der Verfasser bemühte sich um die Errichtung eines Verbrennungsofens und konnte den Schlachthofausschuß von der Zweckdienlichkeit einer solchen Ein» richtung auch überzeugen, so daß der Beschluß zur Erbauung bereits gefaßt wurde und vorliegt. Die Verwirklichung scheiterte jedoch an der ungünstigen finanziellen Lage der Gemeinde, die die Kosten (ungefähr 30.000 8) für eine solche Anlage nicht aufbringen konnte. Durch die Errichtung von Pelztierfarmen in der näheren und weiteren Umgebung der Stadt wurden neue Verwertungsmöglichkeiten geschaffen, die sich anfangs allerdings nur auf gesundes Material bezogen (Tragsäcke, Föten, Geschlechtsteile der Schlachttiere. Blut und dergleichen), späterhin aber auch auf infektiöse Stoffe (tuberkulöse Organe) und auf mit Parasiten verunreinigte und aus diesem Grunde beschlagnahmte Konfiskate ausgedehnt werden konnte, als eine Farm sich eines Autoklaven zur Vernichtung gefährlicher Keime bediente. So kann heute ein Großteil der anfallenden Konfiskate an die Farmer zu Futterzwecken abgegeben werden, was vom volkswirtschaftlichen Standpunkte aus zu begrüßen ist. An die Verwertung des Wampendüngers wurde auch schon gedacht, doch sind die Kosten einer Trockenanlage derart hoch, daß sich die Verarbeitung derzeit als nicht gewinnbringend erweist. I m Jahre 1916 wurde der freie Schlachtviehhandel eingestellt und die Zwangsbewirtsckaftung trat an seine Stelle. Der Schlachthofbetrieb wurde dadurch nur infoferne beeinflußt, als die Zahl der Schlachtungen zunahm. Für die Bevölkerung war diefe Zwangsmaßnahme von katastrophaler Wirkung. Das Fleisch wurde mit einem Schlage rar. Das Schlachtvieh, das in den Schlachthof zur Schlachtung gebracht wurde, diente zum


Amtsblatt Nr. 4. größten Teil der Fleischbeschaffung der Armee im Felde. Die Bevölkerung war auf die kargen Mengen, die auf Grund der Fleifchkarten ausgegeben wurden, angewiesen. Die Fleischnot löste eine andere Erscheinung aus. I n allen möglichen und unmöglichen Räumlichkeiten (Scheunen, Ställen und dergleichen) wurden Schwarzschlachtungen durchgeführt und wer gute Beziehungen besaß, konnte sich dort mit Fleisch eindecken. Fleischschmuggel und Hamsterei nährten zu dieser Zeit ihren Mann. Zur Verwertung kam alles. Es ist staunenswert, daß nicht mehr Krankheitsfälle nach Genuß verdorbenen Fleisches eintraten; denn von einer Untersuchung dieser Schlachttiere war natürlich keine Rede. Es ist auch anzunehmen, daß nicht nur Fleisch von schweren Notschlachtungen, sondern auch solches von Kadavern angeboten und an den Mann gebracht wurde. Leider hielten sich diese regelwidrigen Verhältnisse bis tief in die Nachkriegszeit hinein und nur strengste Ueberwachung und schwere Bestrafung im Betretungsfalle konnten hier Wandel schaffen. I m Jahre 1917 starb Stadtobertierarzt Ludwig Halbmaier an einer Blutvergiftung. Anfangs mit den markt polizeilichen Arbeiten betraut, wurde er später als zugeteilter Tierarzt in allen Zweigen des Veterinäramtsdienstes sehr erfolgreich verwendet. I n den Jahren 1916, 1917 und 1918 waren die Schlachthofanlagen über Gebühr ausgenützt. Stieg doch die Zahl der Schlachtungen allein beim Großvieh im Jahre 1918 auf über 20.000 Stück. Die starke Ausbeutung der Rinderbestände wird durch die Zahl der geschlachteten Iungrinder veranschaulicht. Es wurden über 13.000 Jungtiere geschlachtet. Die Folgen der sinnlosen Ausbeutung der Rinderbestände konnten nicht ausbleiben. Trotz der Aufhebung der Zwangsbewirtschaftung war es auf lange Zeit hinaus unmöglich, die nötigen Mengen an Schlachtvieh, bzw. Fleisch im Lande aufzubringen. Die Regierungsstellen waren daher gezwungen, den Ausfall durch Einfuhr von Fleisch aus dem Ausland wettzumachen, um der Bevölkerung die lang entbehrte und mehr denn je notwendige Fleischnahrung zukommen zu lassen. Der Markt wurde ab nun mit riesiaen Mengen Gefrierfleisch außereuropäischer Herkunft überschwemmt, allerdings nur solange, bis sich die heimische Landwirtschaft in der Erzeugung von Schlachtvieh erholt hatte. Um nun den Schlachtbetrieb nickt ganz zum Stillstand zu bringen, mußte die Schlachthofleitung andere Wege suchen. Hier half die Furcht der Auslandsstaaten vor Tierseuchen. Es durfte g. B. nach Frankreich und die Schweiz wohl Fleisch von seuckenunbedenklichen Tieren einoeführt werden, nicht aber das Lebendvieh. Die nordischen Staaten, Dänemark an der Spitze, die durch den Krieg nicht gelitten und einen reichen Rinder- und Schweinebestand hatten, suchten diesen Ueberfluß abzustoßen. Die günstige Geschäftslage wurde von verschiedenen Firmen ausgenützt. Sie suchten in den Grenzschlachthäusern sogenannte Transitschlachtungen durchführen zu können. Der Schlachthofleitung kam das Anbot einer solchen Firma sehr gelegen. Für den Betrieb war die Auswirkung sehr günstig. Neben den tatsächlichen Einnahmen aus den Schlachtungen, konnten durch das Entgegenkommen der Firma große Mengen von Nebenerzeugnissen aus der Schlachtung. Innereien, Fett und Blut an die minderbemittelte Bevölkerung kostenlos abgegeben werden, was zu den damaligen Zeiten

nicht nur von dieser, sondern auch von der Gemeinde dankbarst anerkannt wurde. Das Jahr 1924 brachte die langgeforderte neue Fleischbeschauordnung. Bis dahin hatten die einzelnen Länder eigene Fleischbeschauvorschriften, die zum Teil widersprechende Bestimmungen beinhalteten und in den meisten Fällen den neuzeitlichen Anforderungen der Fleischhygiene nicht mehr entsprachen. Die Einführung erforderte viel Mehrarbeit. Durch die neue Verordnung wurde auch die Laienfleischbeschauerfrage einheitlich geregelt und die Schlachthöfe angewiesen, Kurse zur Heranbildung von Laienfleischbeschauern abzuhalten. Die Kurse werden jährlich einmal ausgeschrieben und haben stets eine beträchtliche Teilnehmergahl aufzuweisen. Die Unterweisung der Kursteilnehmer erfolgt durch den Schlachthofleiter, die Prüfungen werden in Anwesenheit eines Vertreters der Landeshauvtmannschaft (Landesveterinärdirektor), der auch als Prüfer teilnimmt, abgehalten. Knapp vor Einführung der neuen Fleischbeschauverordnung wurde vom Bundesministerium für Land-und Forstwirtschaft ein Erlaß herausgegeben, der die stichprobenweise Untersuchung amerikanischer Specksendungen anordnete. Grund dazu waren Trichinellenfunde in ausländischen Specksendungen bei ihrer Untersuchung in Graz. Die stichprobenweise Untersuchung wurde späterhin auch auf Gefrierfchweine überseeischer Herkunft ausgedehnt. Die Untersuchung war so gedacht, daß aus einer Kiste Speck eine Speckseite untersucht und nur bei bejahendem Befund auch die anderen Speckfeiten der Untersuchung unterzogen werden sollten. Ein ähnlicher Vorgang war bei Schweinetransporten einzuhalten. Es wurden also z. V. von hundert eingebrachten Schweinen 10 Stück auf Trichinellen untersucht. Es ist unverständlich, daß ein solcher Erlaß je zustande kam: denn ein positiver Befund war reiner Zufall. Eine weitere Verordnung vom Oktober 1924 verbot den Verkauf und das Feilhalten von aus rohem Schweinefleisch hergestellten Lebensmitteln, wenn nicht eindeutig der Nachweis erbracht wurde, daß das Fleisch auf Trichinellen untersucht worden war. War damit in der Bekämpfung des so gefährlichen Muskelschmarotzers ein Schritt weiter getan, eine restlose Hemmung der Gefahr einer Trichinenepidemie war nicht gegeben. Zu wiederholtenmalen hat der Verfasser auf die Unzulänglichkeit der Untersuchungsmethoden an zuständiger Stelle aufmerksam gemacht und dieselben bemängelt, leider ohne Erfolg. Erst die Trichinosefälle in den Jahren 1925—1928 in Innsbruck und Wien, die mehrere Tote forderten, haben hier Wandel geschaffen. Unter dem Druck der bedauerlichen Vorfälle — die Todesursache der Verstorbenen war einwandfrei auf eine Trichinelleninfektion zurückzuführen — wurde für den Stadtbezirk Innsbruck die Zwangstrichinenschau für alle Schlachtfchweine und alles Schweinefleisch eingeführt. Einem Manne, der sich sowohl in dieser Sache, als später in allen fleischhygienischen Belangen in selbstloser und entgegenkommender Weise zur Verfügung stellte und den Fachorganen des Veterinäramtes stets mit Rat und Tat beistand, sei hier der bescheidene Dank des Berichterstatters ausgedrückt. Professor Dr. Gg. V. Gruber, Vorstand des Pathologischen Institutes unserer ^Ima mater, gebührt dieser Dank vollauf. Die rasche schlagartige Erhebung und Erkennung der TrichinellenKrankheit beim Menschen, die Aufarbeitung des großen Untersuchungsmateriales in überraschend kurzer Zeit,


s war sein Werk, bzw. geschah unter seiner Leitung. Aber nicht allein hier hat er sein Wissen und sein Entgegenkommen gegenüber dem Schlachthof gegeigt. Durch Jahre hindurch, bis zur Erstellung eines eigenen Laboratoriums für bakteriologische Fleischuntersuchung, stellte er Räume seines Institutes für diese Untersuchungen zur Verfügung und war stets bereit, helfend beizuspringen. An seiner Lehrkanzel wurde es dem Berichterstatter ermöglicht, eine Dissertation auszuarbeiten, die die Grundlage seines Doktorexamens bildete. Nur allzu früh hat er unsere Stadt verlassen, um einem Ruf an die Universität Göttingen Folge zu leisten. Aber auch aus der Ferne nimmt er Anteil an den Geschehnissen unserer Stadt und steht weiterhin in geistiger Verbindung mit der Schlachthofleitung. I m Jahre 1924 erfolgte die Pensionierung des Schlachthofleiters Oberveterinärrat Josef Kofler. Es erübrigt sich, im besonderen auf die großen Verdienste, die sich der scheidende Schlachthofleiter auf dem Gebiete der Fleischhygiene und Schlachthoftechnik erworben hat, einzugehen, weil sie ohnehin im Bericht aufscheinen. Neben seiner amtlichen Tätigkeit hat er sich aber auch mit anderen Gebieten der Tiermedigin eingehendst befaßt, was aus den wissenschaftlichen Abhandlungen hervorgeht, die nicht unerwähnt bleiben sollen. Er schrieb über: 1. Die Gewährschaft im Tierhandel. Verlag der Wagnerschen Buchhandlung 1894. 2. Einiges über Folgekrankheiten der Druse. Monatshefte für praktische Tierheilkunde, Band X I V . 1903. sHabilitationsarbeit zur Bewerbung um die Lehrkanzel für Veterinärmedizin an der Universität Innsbruck. Die Lehrkanzel wurde später aufgelassen.) 3. Zur Aetiologie der Bauchhernien. Berliner Tierärztliche Wochenschrift, Heft 14. 1903. 4. Die letzte Invasion der Maul- und Klauenseuche in Tirol 1889—1902. Tierärztliches Ientralblatt, Heft 12. 1904. 5. Generalisierte Botryomykose. Tierärztliches Ientralblatt, Heft 8. 1906. Wie bekannt, wurden bei Eröffnung des neuen Schlacht- und Viehhofes die Leitung desselben und die Veterinär-Amtsleitung getrennt. Die Zweigleisigkeit hat sich nicht bewährt und die Wiedervereinigung beider Aemter unter einheitlicher Leitung war zu begrüßen. Mit der Gesamtleitung wurde Veterinärrat Richard Strohschneider betraut. I n den Nachfolgestaaten, die unter den Kriegsverhältnissen nicht so stark gelitten hatten wie unser Vaterland, hatte sich die Landwirtschaft in bezug auf Vieherzeugung so weit erholt, daß der Ausfuhr von Schlachtvieh nichts im Wege stand. Wir selbst allerdings waren noch immer auf Gefrierfleisch überseeischer Herkunft angewiesen. Das Bild änderte sich schlagartig und bald brachte die Einfuhr ungarischen. jugoslawischen, polnischen und rumänischen Schlachtviehes auf unsere österreichischen Märkte einen durchgreifenden Umschwung. Gefrierfleisch wurde von unserer Bevölkerung nie besonders geschätzt. Wir ersehen das daraus, daß es schon in den Jahren 1910 und 1911 mehr oder weniger abgelehnt wurde. Es r"nrde damals von der Stadtgemeinde zum Preisausaleick gegenüber Frischfleisch versuchsweise eingeführt, konnte sich jedoch auf die Dauer nicht durchfetzen. I n

AmtsblattNr.4 der Nachkriegszeit war man notgedrungen darauf angewiesen, Gefrierfleisch einzuführen, weil Frischfleisch nicht zu haben war. Wie es daher vorauszusehen war, wurde die Einfuhr von Frischfleisch freudigst begrüßt, wobei sich der Uebergang um so leichter gestaltete, als die Preise für Frischfleisch im Vergleich zu Gefrierfleisch niedriger waren. Der Abbröckelungsvrozeß im Gefrierfleischhandel hat damit naturgemäß eingesetzt. Wie oben erwähnt, wurde der Wunsch nach einer geräumigen und den hygienischen Verhältnissen der Neuzeit angepaßten Fleischgroßmarkthalle immer lauter. Nach langwierigen Verhandlungen wurde im Jahre 1928 mit dem Bau begonnen. Die Uebergabe an die Benutzer erfolgte anfangs 1929. Damit wurde auch der langgehegte Wunsch nach einer eigenen bakteriologischen Fleischuntersuchungsstelle zur Wirklichkeit. Das Laboratorium wurde nach dem Muster der Veschaustelle in Wien-St. Marx nach den Angaben Prof. Dr. O. H. Hennebergs, unter dessen Leitung der Verfasser seine Ausbildung in bakteriologischer Fleischuntersuchung erhielt, erbaut und eingerichtet. Das Laboratorium besteht aus drei Räumen. Einem Raum, der für rein bakteriologische Arbeiten eingerichtet ist, einem chemischen Laboratorium und getrennt von diesen beiden aus dem Waschraum mit Apparaturen zur Sterilisation. Die Einrichtung der Untersuchungsstelle, in der durch das Entgegenkommen der Stadtgemeinde auch die tierärztliche Üntersuchungs- und Beratungsstelle des Landes untergebracht ist, ist allen einschlägigen Arbeiten vollauf gewachsen. Auch die Trichinenschau erhielt in der neuen Fleischgroßmarkthalle über Antrag des Berichterstatters und nach seinen Vorschlägen ein neues Heim. Die Trichinen^ Untersuchungsstelle mußte im Fahre 1926, man möchte fast sagen über Nacht, eingerichtet werden. Sie wurde der Veschaustelle im alten Fleischbankgebäude angeschlossen. Ursprünglich standen nur ein veralteter Trichinenprojektor und ein Trichinenmikroskop als Untersuchungsbehelfe zur Verfügung. Die Zahl der Mikroskope wurde zwar erhöht, doch konnte der Plan, eine neuzeitliche Projektionsanlage einzubauen, nicht verwirklicht werden, mit dem Hinweis darauf, daß die Veschaustelle im Fleischbankgebäude ohnehin in absehbarer Zeit verlegt würde. Die Untersuchungsstelle in der Fleischgroßmarkthalle besteht aus einem geräumigen lichten Arbeits- und einem Bildwerferraum, in dem zwei Reichertfche Trichinenprojektoren aufgestellt sind. Die jährlichen Untersuchungen bezifferten sich auf:

1926: 1927: 1928: 1929: 1930: 1931: 1932: 1933: 1934:

22.786 24.818 30.335 25.463 28.512 36.514 26.964 25.001 25.390

Seit Bestehen der Trichinenschau in Innsbruck wurden in 17 Fällen Trichinellen festgestellt. Der Herkunft nach waren es Schweine, bzw. Schweinefleisch aus Amerika (Gefriersckweine), Polen. Jugoslawien und Oesterreich. I m Inland wurden Trichinellen bei Schweinen aus Oberösterreich und bei 4 Schweinen aus


Amtsblatt Nr. 4 Tirol gefunden. Diefe Schweine stammten aus einem Mastbestand aus dem Bezirk Kitzbühel. Es ist damit der Beweis erbracht, daß auch bei Schweinen aus Tiroler Zuchten die Gefahr einer Trichineninvasion nicht von der Hand zu weisen ist, was um so mehr Zu bedenken gibt, als schon gleich bei Einführung der Zwangstrichinenschau die Forderung auftauchte, Schweine und Schweinefleisch Tiroler Abstammung von der Untersuchung auf Trichinen als unnotwendig auszunehmen. Die Verlegung des Fleischgroßhandels in die Fleischgroßmarkthalle im Schlachthof machte die Beschau- und Trichinenuntersuchungsstelle im Fleischbankgebäude überflüssig. Der Veschautierarzt und die Trichinenschauer übersiedelten in die ihnen zugewiesenen Räume im Schlachthof. War die Vereinigung der Veterinäramtsund Schlachthofleitung in einer Hand schon früher erfolgt, so fiel nunmehr auch die örtliche Trennung, was im Interesse des Dienstes begrüßenswert war. I m Jahre 1931 legte der Leiter des Veterinäramtes und des Schlacht- und Viehhofes Herr Oberveterinärrat Richard Strohschneider nach 32jähriger Dienstzeit seine Stelle in die Hände des Bürgermeisters zurück. Viel Schönes mag ihm sein Beruf gebracht haben, aber noch viel mehr Bitteres; denn wie er selbst schreibt, war Enttäuschung der Grund seines betont freiwilligen Ausscheidens aus dem aktiven Dienst. Stets hat er nur das Beste gesucht und gewollt, wie es bei seiner Natur und Sinnesart auch nicht anders zu erwarten war. Möge ihm der Ruhestand noch viele glückliche und sorgenlose Jahre erleben lassen. Mit den Geschäften im Schlacht- und Viehhof und im Veterinäramt wurde nunmehr Veterinärrat Dr. Heinz Zoller betraut. Den neuen Leiter und seine Mitarbeiter erwartete Arbeit in Hülle und Fülle. Die Durchführung der Erneuerungsarbeiten in baulicher Hinsicht, der Straßenumbau> die Umstellung des Gesamtbetriebes in personeller Hinsicht und anderes mehr fallen in diese Zeit. Eine umwälzende Neuerung wurde durch Einführung der elektrischen Betäubung bei Schweinen getroffen (1931). Bei Eröffnung des Schlachthofes bediente man sich zwar nicht mehr der ganz veralteten Methoden des Keulenschlages, sondern verwendete den Schlagbolzenavvarat, der späterhin vom Schermerschen Schußapparat ersetzt wurde. Bei der Beweglichkeit der Schweine hafteten allen diesen Methoden gewisse Mängel an und es war fast nicht zu vermeiden, daß dann und wann ein Fehlschlag vorkam. Schon Jahre hindurch befaßte sich der Berichterstatter mit dieser Frage, ohne zu einem greifbaren Schluß zu kommen. Die ersten Versuche der elektrischen Betäubung wurden an deutschen Schlachthöfen durchgeführt. Sie wurden von ihm weiter verfolgt. I m Jahre 1931 ließ er einen solchen Apparat versuchsweise aufstellen und die Erfolge waren so ermutigend, die Handhabung des Apparates so einfach, daß er sich im Einvernehmen mit dem damaligen Ausschuß Zum Ankauf entschloß. Seit dieser Zeit ist eine Auswechslung oder nennenswerte Erneuerung nicht notwendig gewesen. Wie erwähnt, ist die Durchführung der Betäubung sehr einfach, billig und, was ausschlaggebend ist, äußerst human. Durch den Kopf des Schweines wird ein Niedervoltstrom (ungefähr 50—60 Volt) durchgeführt, der das Tier für die Zeit von 3—4 Minuten

bewegungs- und gefühllos macht. Es ist somit Zeit genug gegeben, die Entblutung durchzuführen. Wird aus irgend welchen Gründen das Schwein nicht gestochen, so erwacht es nach dieser Zeit und zeigt vollkommen normales Verhalten. Die Einführung der elektrischen Betäubung für das übrige Stechvieh und das Großvieh scheitert derzeit an den hohen Kosten, die eine solche Anlage verursachen würde, doch wird sie weiterhin im Auge behalten. Das Ueberangebot von Vieh inländischer Herkunft — auch unser Vaterland hatte sich in der Zwischenzeit erholt — machte eine Regelung des Viehabsatzes notwendig. Zu diesem Zwecke wurde Ende 1931 das Viehverkehrsgesetz vom Bunde beschlossen und zur Durchführung hinausgegeben. Zu den abschließenden Verhandlungen wurde der Berichterstatter über Wunsch der Viehvermittlungsstelle des Landeskulturrates nach Wien berufen. Alle größeren Konsumorte mit Schlachthöfen bilden sogenannte geschützte Märkte, mit anderen Worten, die Anlieferung von Schlachtvieh wurde überwacht und beschränkt. Die erhobenen Einwendungen gegen die Einführung einer so tiefgreifenden Maßnahme wurden nicht anerkannt. Es war vorauszusehen, daß die Auswirkung für die Schlachthöfe und für die Schlachtviehmärkte keine günstige sein konnte, weil der reguläre Handel durch die Verordnung weitestgehend eingeschränkt wurde. Der Umschwung der wirtschaftlichen Verhältnisse in den landwirtschaftlichen Betrieben (Not der Vergbauern) und die steigende Arbeitslosigkeit, insbesondere in den Wintermonaten, zwangen sowohl den Bund, wie die Stadtgemeinde zu außerordentlichen Maßnahmen. Durch Bundeshilfe wurde den Bauern das überschüssige Vieh abgenommen und der Versuch gemacht, den Preis für diese landwirtschaftlichen Produkte in einer annehmbaren Höhe zu erhalten. Die Preisstabilität zu erhalten, ist nur zum Teil gelungen. Ein augenscheinlicher Umschwung kann erst dann eintreten, wenn die Ausfuhr des überschüssigen Nutzviehes in die früheren Absatzgebiete ermöglicht wird. Mit dem Eintritt normaler Handelsbeziehungen zu den Nachbarstaaten regelt sich die Preisfrage unmittelbar zugunsten unserer Wirtschaft. Das vom Bund aufgekaufte Vieh wurde zu Fleisch verarbeitet und an die minderbemittelte Bevölkerung zum Teil kostenlos, zum Teil verbilligt abgegeben und damit die Not der Arbeitslosen gelindert. Die Stadt ihrerseits errichtete in den Schlachthofanlagen eine Suppenküche, um im Rahmen des Winterhilfswerkes an die Minderbemittelten und Unbemittelten Suppe abgeben zu können. Das verkochte Fleisch stammt ausnahmslos von Rindern Tiroler Herkunft und wird teils von der bodenständigen Händlerschaft, teils vom Landeskulturrat aufgebracht. Es wird damit wiederum der notleidenden Tiroler Vergdauernschaft ein Dienst erwiesen. Mit der praktischen Durchführung, Ausgabe und Verrechnung der vermiedenen Aktionen wurde die Schlachthofleitung betraut. I n den letzten Jahren wurde für das Winterhilfswerk der Stadt auch die Freibank herangezogen. Viele Tausende von Kilogramm Fleisch wurden zu herabgesetzten Preisen an die mit Ausweis des Wohlfahrtsamtes beteilten Personen abgegeben. Reibungslos und zur Zufriedenheit aller wickeltesichdie Verteilung ab. (Fortsetzung folgt.)


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Gewerbe Nachweis der im Monat März 1936 durchgeführten Gewerbelöschungen. Pichler Johann, Innrain 16, Wohnungs- und Zimmervermittlung, 8. 2. 1933. I I . 765. — Spielmann Rosa, Marktplatz. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abf. 5 GO. aufgeführten Artikel, 21. 2. 1929. I I . 3137. — Futfcher Jos. u. Co.. Vruneckerstraße 2. Handel mit Maschinen und Bedarfsartikeln für Fleischhauer und Selcher, sowie Darmhandel. 18. 6. 1930, Zl. 11964. — Treichl Josef. Fischergasse Nr. 1. Fleischhauer- und Selchergewerbe, 14. 6. 1933. Zl. 7878. — Hauser Elisabeth. Mentelgasse 5, Handel ohne Beschränkung. 7. 12. 1935, Zl. 14600. — Hotel Tirol. Karl Landsees Erben. Südliroler Platz 1, Autolohnfuhrgewerbe, 9. 2. 1927, Zl. 2233. — Hummelt Karl, zwischen Roseggerstraße—Dr.-Glatz-Straße. Kunst- und Handelsgärtnerei. 15. 12. 1930. Zl. 24950. — Bastian Marie. Leopoldstratze 9. Wäschereigewerbe. 12. 4. 1934, Zl. 4526. — Vachlechner Theresia. Erlerstratze 3. Weißnäherei. 22. 8. 1891, Zl. 11792. — Hotel Tirol, Karl Landsees Erben. Südtiroler Platz 1, Gast- und Schankgewerbe, gemäß § 16 GO., lit 2) —ß), 22. 2. 1927, ZI. 2696. — Teufl Alois, Ing.-Etzel-Straße. Viaduktbogen Nr. 158—162, Erzeugung von Obstmost, 16. 1. 1934, I I . 70. — SalamanderSchuh-Ges. m. b. H.. Wien, Maria-Theresien-Straße 17/19, Handel mit Schuhen. Schuhcreme. Leisten, Schnürriemen. Schuhbändern. Putztüchern für Schuhe, Schuheinlagen, Gamaschen, Strümpfen und Socken, Bürsten, Schuhlöffeln, Knöpflern u. Gummiabsätzen, 23. 2. 1924. Zl. 3206. Zweigniederlassung von Wien. — Höß Karolina, Claudiastraße 14, allgem. Handesgewerbe mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln, 13. 1. 1920, ZI. 34413. — Graubart Simon, Museumstratze 8, allgem. Handelsgewerbe, 10. 1. 1907, Zl. 56772/06. — Frz. Schneider u. Söhne, Innrain 2, Klaviererzeugergewerbe, Niederlage, 27. 10. 1925, ZI. 18105. — Starrach Franz, Kiebachgasse 15, Gemischtwarenhandel, 26. 11. 1926, Zl. 21717. — Landsee Anita, Südtiroler Platz 1, Handel mit Reiseandenken, Galanteriewaren. Knöpfen und Trachtenpuppen. 8. 8. 1935. Zl. 9295. — Fiechtner Adolf. Kirchgasse 8. Erzeugung von Kinderluftballons. 26. 1. 1933. Zl. 545. — Bader Marie, auf offenem Platze, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5 GO. aufgeführten Artikel, 12. 7. 1921, ZI. 14007. — Obrist Alois. Pradler Straße Nr. 10, Anstreicher-, Lackierer- und Zimmermalergewerbe. 27. 8. 1926. Zl. 17248. — Dörflinger Oskar, Heiliggeiststraße 2. Bücherrevision. 17. 6. 1929. Zl. 10998. — Reinardt Franz. Fischergasse 5. Anstreicher-, Lackierer- und Zimmermalergewerbe, 30. 9. 1910, Zl. 47927. — Boß Elisabeth. Liebeneggstraße 6. Landschafts-Photographengewerbe. 5. 7. 1928. ZI. 12725. — Martha Paula, Innstraße 38. Gemifchtwarenhandel. 13. 4. 1922, Zl. 1166.

Verzeichnis über die im Monat März 1936 ausgestellten Gewerbe» scheine, bzw. Konzessionsdekrete. Kranebitter <K Comp., Bau- und Kunsttischlerei, Möbelfabrik, Ges. m. b. H., Betrieb einer Möbelfabrik und fabriksmätzig betriebenen Kunst- und Bautifchlerei, Erzherzog-Eugen-Straße 41, 26. 2. 1936. Zl. 3266. — Kastner Sigmund. Akkumulatorenladestelle. Pradler Straße 45, 29. 2. 1936. ZI. 3556. — Hörmann Julius, Herstellung von Radioapparaten aus fertig gekauften Bestandteilen und Reparatur von Radioapparaten, Kiebachgasse 16, 3. 3. 1936, Zl. 3594. — Held Wilhelm, Handel mit Maschinen und Bedarfsartikeln für Fleischhauer und Selcher sowie Darmhandel, Brunecker Straße 2. 3. 3. 1936. Zl. 3593. — Tatz Alois. Konz. nach § 15, Punkt 4 GO. zur Anbietung persönlicher Dienste als Packträger. Hauptbahnhof. 5. 3. 1936. Zl. 3701. — Mauler Artur. Konz. nach § 15, Punkt 4, GO. zur Anbietung persönlicher Dienste als Packträger, Hauptbahnhof. 5. 3. 1936, ZI. 3447. — Seeber Anton, Fleischhauer- und Selchergewerbe, Fischergasse 1, 25. 2. 1936, ZI. 3175. — Haslwanter Karl, Handel mit Obst, Gemüse und Flaschenweinen. Pradler Straße 36. 3. 3. 1936, Zl. 3597. —

Amtsblatt Rl. 4 Hornbacher Hedwig, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 1. lit. ») GO. aufgezählten Waren. 28. 2. 1936. Zl. 3510, Mentlgasse 5. — Hotelgesellfchaft m. b. H. Tyrol-Europa. Lohnfuhrgewerbe für Personenbeförderung, Südtiroler Platz 1. 24. 2. 1936, Zl. 3114. — Czernin Franz, Agenturgewerbe. Innstraße 107. 3. 2. 1936. Zl. 3675. — Maiacher Walter, Agenturgewerbe, Innrain 18. 3. Stock, 4. 3. 1936. ZI. 3674. — Hotelgesellschaft m. b. H. Tyrol-Europa. Gastund Schankgewerbe mit den Berechtigungen des § 16 GO. lit. a, d. e. t und ß, Südtiroler Platz 1, 10. 3. 1936. Zl. 3115. — Kemmler Luise, geb. Schöpf, Ausschank und Kleinoerschleiß von gebrannten geistigen Getränken gemäß § 16 GO. lit. 6), Eüdtiroler Platz 1. 10. 3. 1936, Zl. 3116. — E. Pasch <k Co.. off. Handelsgesellschaft, Handel mit Schuhen, Schuhcreme, Leisten, Schnürriemen und Schuhbändern, Putztüchern für Schuhe, Schuheinlagen, Gamaschen, Strümpfen, Bürsten, Schuhlöffeln, Knöpflern und Gummiabsätzen. Maria-Theresien-Straße 17/19. 10. 3.1936. Zl. 3883. — Heber Samuel, Ansetzen von Füßlingen und Teilen hievon an reparaturbedürftigen Strümpfen und Socken, Seilergasse 4, 9. 3. 1936, Zl. 3924. — Halter Rudolf. Erzeugung von Obstmost, Ing.Etzel-Straße. Viaduktbogen Nr. 158—162. 9. 3. 1936, ZI. 3901. — Einselen Franz Karl, Herstellung von Radioapparaten aus fertig gekauften Bestandteilen und die Reparatur solcher Apparate, Museumftraße 24, 26. 2. 1936, Zl. 3837. — S. Graubart (off. Handelsgesellschaft), Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Museumstraße 8. 12. 3. 1936, Zl. 4126. — Worda Josef. Kleidermachergewerbe, Wilhelm-Greil-Straße 1», 11. 3. 1936. I I . 41ll9. — Praxmarer Klara, geb. Albrich, Handel mit selbstvorgedruckten Stoffen und Stücken aus solchen im abgepaßten Zustande sowie Spitzen, Borten und Stickgarnen, Innstraße 20, 13. 3. 1936, Zl. 4231. — Tunner Alfons, Kommisfionswarenhandel, Erzherzog-Eugen-Straße 19. 14. 3. 1936. ZI. 4334. — Tunner Alfons, Agenturgewerbe, Erzherzog-Eugen-Straße 19, 14. 3. 1936, I I . 4333. __ Klingseisen Josef, Konz. nach § 15, Punkt 4, GO. zut Anbietung persönlicher Dienste als Packträger, Hauptbahnhof. 17. 3. 1936, ZI. 4362. — Mannes Rofa, geb. Persterer. Wäscherei und Wäfchebüglerei- Kaiser-Franz-Iosef-Straße 13, 17. 3. 1936. Zl.4440. — Rauch Felician (off. Handelsgesellschaft), Buchdruckerei, Innrain 6. 6. 3. 1936, Zl. Ia-2740/5. Landeshauptmannschaft. — Kuschet Karl, Grob- und Wagenschmiedgewerbe, Ing.-Etzel-Straße. Viaduktbogen 19. 20. 3. 1936. Zl. 4617. — Biasior Richard. Masseurgewerbe mit Ausschluß der selbständigen Ausübung desselben für Heilzwecke sowie Hand- und Fußpflege, Sennstraße 20, 1. St., 17. 3. 1936. Zl. 4507. — Reyer Theresia, geb. Nitz, Pferdefrächtergewerbe, Ing.-Etzel-Straße, Viaduktbogen 121. 18. 3. 1936, Zl. 4500. Handle Ludwig, Seilergewerbe, Grillvarzerstraße 6, 23. 3. 1936, Zl. 4756. — Plattner Anton, Zimmermaler-, Anstreicher- und Lackierergewerbe. Fischergasse 5. 24. 3. 1936. Zl. 4858. — Heindl Franz, Agenturgewerbe. Vienerstraße 25, 25. 3. 1936, Zl. 4919. — Heindl Franz, Kommissionswarenhandel, Bienerstraße 25, 25. 3. 1936, ZI. 4920. — Wanker Emilie, geb. Hofbauer, Gemifchtwarenhandel, Innstraße 65. 26. 3. 1936, Zl. 4982. — Nosko Berta. Modistengewerbe. Seilergasse 18, 20. 3. 1936, Zl. 4595. — Spindler Oswald Hugo. Reklamebüro, Heiliggeiststraße 4. 2. Stock. 26. 3. 1936. Zl. 4986. — Gfchellhammer Erich. Handel mit Parfümerie-, Haushaltungsartikeln, Spielwaren, Petroleum, Benzin, Spiritus und Lauge, Leopoldstraße 35, 6. 3. 1936, Zl. 4818. — Trethan Rudolf, Handelsagentur, beschränkt auf chemische Produkte, Gutenbergstraße. 8. 3. 1936, Zl. 4581. — Seiwald Josef. Reinigung von Fußböden und Parketten mittelst elektrischen Maschinen, Körnerstraße 18/p. 27. 2. 1936. Zl. 4506.

Getverbestrafen im Ulonat März § 3 der Marktordnung, Feilbieten von Gemüse während der Marktzeit 8 10.— (24 Stunden). § 59 GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen (Verweis). § 13a GO., unbefugter Handel (Verweis). § 59e GO., unbefugte Ausübung des Agenwrgewerbes (Warenverfall). § 59 GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen 8 20.— (24 Stunden). § 59 GO., unbefugtes Aufsuchen von Bestellungen 8 50.— (4 Tage). § 14, bzw. § 38a GO., unbefugte Ausführung von Kürfchnerarbeiten 8 50.— (2 Tage). § 2 des Hausierpatentes 8 5.— (12 Stunden). § 22 GO., unbefugte Ausübung des Frächtergewerbes 8 50.— (3 Tage). § 22 GO-, unbefugte Ausübung des Frächtergewerbes 8 30.— (2 Tage). § 22 GO., unbefugter Betrieb einer Auskocherei 8 20.— (24 Stunden).


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Amtsblatt R». 4 § 132b GO.» Deckung eines unbefugten Frächtereibetriebes 8 15 (24 Stunden). § 2 der Ausverkaufsverordnung, unbefugte Durchführung eines Ausverkaufes 8 30.— (24 Stunden). § 22 GO., unbefugter Eingriff in eine elektrische Anlage 8 100.— (6 Tage). § 13 der 1. Ausnahmeverordnung zum 8-Stunden-Taggesetz 8 200.— (5 Tage). § 14 der Ausnahmeverordnung zum 8-StundenTaggefetz 8 10«.— (48 Stunden). § 17 GO., unbefugte Auskocherei 8 10.— (24 Stunden). § 17 GO., unbefugte Auskocherei 8 30.— (3 Tage). — § 13b GO., unbefugter Handel mit Schneerofen 20.— (24 Stunden). § 2 Hausierpatent, unbefugtes Hausieren mit Kurzwaren (Warenverfall). § 2 Hausierpatent, unbefugtes Hausieren mit Kurzwaren (Warenverfall). § 14 GO-, unbefugtes Kleidermachergewerbe 8 20.— (48 Stunden). § 138 GSVG., Unterlassung der Anmeldung der Angestellten zur Krankenversicherung 8 10.— (24 Stunden). § 138 GSVG.. Unterlassung der Anmeldung der Hilfsarbeiter zur Krankenversicherung, 8 10.— (24 Stunden). § 3 LGBl. 46/21, Fassung LGBI. 32/29, Uebertretung der Sonntagsruhebestimmungen 8 20— (24 Stunden). § 2 Hausierpateni, Hausieren mit Stoffen 8 200.— (20 Tage). § 2 Hausierpatent, Hausieren mit Stoffen 8 100.— (10 Tage). H 3 der Marktordnung 8 5.— (12 Stunden). § 2 des Hausierpatentes 8 30.— (48 Stunden). § 13b GO., unbefugter Handel mit Motorrädern 8 200.— (10 Tage). — § 14 GO., unbefugte Gefrorenen-Erzeugung und Handel 8 30.— (48 Stunden). § 2 des Alpenpflanzenschutzgesetzes 8 20.— (12 Stunden). § 2 des Alpenpflanzenfchutzgefetzes 8 20.— (12 Stunden). § 2 des Alpenpflanzenfchutzgefetzes 8 20.— (12 Stunden). § 2 des Alpenpflanzenschutzgesetzes 8 20.— (12 Stunden). § 2 H./1 der Milchverkehrsvorfchriften 8 5.— (6 Stunden). §2ä,/1 der Milchverkehrsvorschriften 8 4.— (6 Stunden). § 2 H./1 der Milchverkehrsvorschriften 8 3.— (6 Stunden). § 2 ^ / 1 der Milchverkehrsvorschriften 8 20.— (48 Stunden). § 2 ^ / 1 der Milchverkehrsvorfchriften 8 10.— (24 Stunden). § 2 ^,/1 der Milchverkehrsvorschriften 8 20.— (24 Swnden). § 2 ^ / 1 der Milchverkehrsvorschriften 8 25.— (24 Stunden). § 2 ^,/1 der Milchoerkehrsvorfchriften 8 15.— (12 Stunden). § 2 der Milchverkehrsvor chriften 8 15.— (12 Stunden). § 2 der Milchverkehrsvor 'chriften 8 10.— (12 Stunden). § 2 der Milchverkehrsvor chriften 8 20.— (24 Stunden). § 2 H./1 der Milchverkehrsvorschriften 8 10.— (12 Swnden). § 2 H,/1 der Milchverkehrsvorschriften 8 30.— (48 Stunden).

Getverbeveranöerungen 21. G n i g l e r Maria, Wohnungs- und Zimmervermittlung, Standortverlegung von der Museumstraße Nr. 28 in die WilhelmGreil-Straße 4. 22. G n i g l e r Maria, Speditionsgewerbe, von der Museumstraße 28 in die Wilhelm-Greil-Straße 4. 23. W ö r g ö t t e r Anton, Korbflechtergewerbe, von der Gabelsbergerstraße 17 in die Iahnstraße 6. 24. M a y e r Aloisia, Erzeugung von Kunsthonig, von der Andreas-Hofer-Straße 42 in die Speckbacherstraße 18. 25. R u t s c h e r Wilhelm, Ing., Verpachtung der Fiakerkonzession an Herrn Andreas Mayer. 26. B l a c h f e l l n e r Anna, Agentur- und KommissionswarenHandel, von der.Körnerstraße 5 in die Schöpfstratze 25. 27. B l a c h f e l l n e r Anna, Wäfcheerzeugung, von der Körnerstraße 5 in die Schöpfstraße 25. 28. G r a b n e r Josef, Gummi-Reparaturanstalt, von der Straße der Sudetendeutschen 7 in den Innrain 25. 29. B l a c h f e l l n e r Anna, Stickereigewerbe mit Ausschluß der Gold-, Silber- und Perlenstickerei, von der Körnerstraße 5 in die Schöpfstraße 25. 30. W e g e r Johann, Weinhändler in Girlan, Betrieb des Gastund Schankgewerbes. von der Ing.-Etzel-Stratze 31 (Ausstellungshalle) in die Straße der Sudetendeutschen 3. 31. M a y e r Aloisia, Gemischtwarenhandlung, von der AndreasHofer-Stratze 42, in die Speckbacherstraße 18. 32. B a c h m a n n Eleonora, Verlegung des Gewerbebetriebes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abf. 5, GO. aufgeführten Artikel, vom Marktplatze in die Innftraße 33. 33. B a r t h Ida, Gewerbebetrieb des Handels mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß des im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel, von der Innstraße 33 in die Maximilianstraße 25.

34. W e b e n Paul, Großverkauf von Giften und von zur arzneilichen Verwendung bestimmten Stoffen und Präparaten, foweit dies nicht ausfchließlich den Apothekern vorbehalten ist. von der Maria-Theresien-Straße 53 in die Heiliggeiststraße 19. 35. S c h u I e r Marie, Witwe. Fortführung des Fleischhauergewerbes im Standort, Innrain 4. auf eigene Rechnung. 36. B a r t h Ida. Errichtung einer zweiten Verkaufsstelle im Fleischbankgebäude. Verkaufsstand Nr. 7. 37. Firma W a y ß <K F r e y t a g A. G. und M e i n o n g , Ges. m. b H.. Bestellung des Herrn Hermann Steinmayr, Baumeister in Innsbruck, Mozartstraße 4. zum Geschäftsführer. 38 I W A " . Innsbrucker Wirtfchaftsvereinigung der öffentlichen Angestellten, Bestellung des Herrn Johann D o l a k zum Geschäftsführer. 39. M a r k o Johann, Erzeugung chirurgischer Instrumente, von der Fischergasse 27 in die Andreas-Hofer-Straße 7. 40. S t a n g l Franz, Anstreicher. Lackierer, Schriften- und I i m mermalergewerbe, von der Salurner Straße 12 in die Templstraße 4. Stöckl. , >. <» , 41 S i n g e w a l d Otto, Tnpezierergewerbe. von der Templstrahe 14 nach Mariahilf 32. ^ - > . ^ 42. C a p p e l l e t t i August, Fleischhauergewerbe, vom Städtischen Schlachthof in das Fleischbankgebäude, Innrain 4. 43. T o v a z z i Mariano. Weinhandel, von der Mentlgasse 10 in die Mariahilfer Straße 10. «, ^ - . ,44 A u f d e r k l a m m Rudolf. Konzession zur Anbietung personlicher Dienste an öffentlichen Orten als Packträger, Verpachtung, an Hermann D i e c h t l . «,^ . . <. o- i. 45. R u b n e r Karolina, Konzession zum Betrieb des Fmkergewerbes, Verpachtung an Josef I o c h b e r g e r . 46 B e i n s t i n g l Ioh., Wiederaufnahme des derzeit ruhenden Gewerbes zum Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel, im Standort Kiosk. Ecke Brixner-Memhard47 T r ä g e r Wilhelm jun.. Auflassung der im Hause Anichstraße Nr. 14 betriebenen Verkaufsstelle des Modistengewerbes. 48 M e i e r Franziska, Gewerbebetrieb des Handels mit allen im freien Verkehr gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im s 38. Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel im Standorte Innsbruck. Gabelsbergerftraße 41, Verpachtung an Frau Maria R agon ig. 49. R e c h e i s Franz, Fleischhauergewerbe, Bestellung des Herrn Ferdinand B i n d e r zum Geschäftsführer. 50. T o v a 3 3 i Mariano, Likör- und Wermuterzeugung, von der. Mentlgasse 10 in die Mariahilfer Straße 10. 51. Schuch Leopold, Fiakergewerbe, Bestellung des Herrn Alois

Lösch zum Pächter.

VieVerwenöung einer reg. Wortmarle als Jusatz zur äußeren Bezeichnung eines Hanöelsunternehmens Ein Innsbrucker Kaufmann hatte auf dem Firmenschild seines Geschäftes neben feinem Vor- und Zunamen das Wort „Frisa" angebracht und wurde deshalb vom Stadtmagistrate Innsbruck wegen Uebertretung nach § 46, Abs. 1, der GO. bestraft. I n der Begründung des Straferkenntnisses wird ausgeführt, daß die Bezeichnung „Frisa" ohne Hinweis auf deren Registrierung als Marke als Kennzeichnung des Betriebsinhabers daraufhin angefehen werden kann, daß es sich um einen protokollierten Kaufmann handelt, was aber im Gegenstandsfalle nicht Zutrifft. Wegen Wahrheitswidrigkeit der fraglichen zusätzlichen Bezeichnung und der dadurch begangenen Uebertretung der einschlägigen Vorschriften der GO. war deshalb mit Strafe vorzugehen. Gegen das die verhängte Strafe bestätigende Berufungserkenntnis der Landeshauptmannschaft für


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.Amtsblatt Nr. 4 schäftes zu dienen. Dieser Auffassung entspricht auch die oberwähnte Bestätigung des Landes- als Handelsgerichtes Innsbruck. Das gleiche muß aber auch für den Bereich der Gewerbeordnung gelten. Denn die Bestimmung des Art. 16, Abf. 2, HGB., wonach Zusätze zur Firma gestattet sind, welche zur näheren Bezeichnung der Person oder des Geschäftes dienen, deckt sich dem Sinn nach mit der oben wiedergegebenen Bestimmung des § 46, Abs. 1, GO. Hiezu kommt aber, daß das Wort „Frisa" im Publikum immerhin den Anschein der Verwendung einer Firma erwecken könnte. Auch der Umstand, daß „Frisa" für den Beschwerdeführer als Marke registriert ist, vermag nichts an der Unzulässigkeit der Verwendung dieses Wortes bei der äußeren Bezeichnung der Betriebsstätte des Beschwerdeführers zu ändern, weil Marken nicht zur näheren Kennzeichnung von Unternehmen, sondern gemäß § 1, Abs. 1, Markenschutzgesetz, VGBl. Nr. 117/1928, dazu dienen, die zum Handelsverkehr bestimmten Erzeugnisse und Waren von anderen gleichartigen Erzeugnissen und Waren zu unterscheiden. Ueberdies führt der Beschwerdeführer nach seiner eigenen Angabe in seinem Geschäft nicht ausschließlich Waren unter der Marke „Frisa".

Entzug öes Jagöscheines

li»oi. Tirol hat der Bestrafte die Beschwerde an den Bundesgerichtshof erhoben. Dieser hat jedoch dieselbe mit folgender Begründung als unbegründet abgewiesen: Gemäß § 44 Gewerbeordnung dürfen Gewerbetreibende, die nicht Inhaber einer in das Handelsregister eingetragenen Firma sind oder die nicht eine Zwar noch nicht in das Handelsregister eingetragene, jedoch den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Firma verwenden, sich zur äußeren Bezeichnung des Standortes und der festen Betriebsstätten, bei Abgabe ihrer Unterschrift im Geschäftsverkehr sowie überhaupt bei dem Betrieb ihrer Geschäfte nur ihres Familiennamens in Verbindung mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen bedienen. Nach § 46, Abs. 1, Gewerbeordnung, sind Zusätze Zulässig, die zur näheren Bezeichnung der Person oder des Unternehmens dienen, wenn sie der Wahrheit entsprechen. Der Beschwerdeführer hat im Verwaltungsverfahren eine Bestätigung des Landesals Handelsgerichtes Innsbruck, Abt. 4, vom 23. Juli 1935 vorgelegt, daß die Eintragung der Firma „Frisa N. N." auf Grund der Bestimmungen der Art. 15 ff. HGV. nicht bewilligt werden könnte. Er hält den Zusatz „Frisa" trotzdem deshalb für zulässig, weil dieses Wort bei der Kammer sür Handel, Gewerbe und Industrie in Innsbruck als Marke für mehrere von ihm geführte Waren registriert ist. Der Bundesgerichtshof konnte dem Beschwerdeführer nicht rechtgeben. Wie der Beschwerdeführer selbst in seiner Beschwerde — allerdings nur im Hinblick auf die Zulässigkeit der Firmenprotokollierung — ausführt, ist die Bezeichnung „Frisa" nicht geeignet, als Zusatz zur näheren Bezeichnung der Person oder des Ge-

Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck als Bezirksverwaltungsbehörde wurde einem Auffichtsjäger im Sinne des § 13 des Gesetzes vom 17. Jänner 1923, LGBl. Nr. 27, in der Fassung des Gesetzes vom 24. März 1930, LGBl. Nr. 26, mangels der notwendigen Verläßlichkeit in jagdpolizeilicher Hinsicht der Jagdschein entzogen, weil er die Grenze des ihm zur Beaufsichtigung übertragenen Jagdgebietes überschritten und auf dem nachbarlichen Jagdreviere die Jagd ohne Jagdkarte ausgeübt hat. Gegen diefen Bescheid hat der betreffende Aufsichtsjäger rechtzeitig Berufung eingebracht und ausgeführt, daß die erstinstanzliche Verfügung deshalb nicht begründet sei, weil er vom zuständigen Bezirksgerichte wegen der ihm zur Last gelegten strafbaren Handlung lWilddiebstahl) freigesprochen worden sei. Die Landeshauptmannschaft für Tirol als Berufungsbehörde hat diefer Berufung keine Folge aegeben und den erstinstanzlichen Bescheid vollinhaltlich bestätigt mit der Begründung, daß der Berufungswerber selbst zugegeben habe, in einem fremden Revier, wo er nicht jagdberechtigt war, die Jagd mit der Schußwaffe, und zwar mit Erfolg, ausgeübt zu haben. Diefer Tatbestand allein genüge schon, die jagdpolizeiliche Verläßlichkeit eines Jägers, insbesondere eines beeideten Iagdaufsichtsorganes, in Frage zu stellen. Dieser Standpunkt könne auch nicht durch ein freisprechendes Urteil des zuständigen Gerichtes bekämpft werden, weil im vorliegenden Falle durch die Staatsanwaltschaft der Antrag auf Bestrafung des Berufungswerbers nach §460 StG. gestellt worden sei und ein Freispruch durch das zuständige Bezirksgericht nach § 259, Z. 2, St. P. O., nur deshalb gefällt wurde, weil der Iagdvächter des bedrohten Revieres noch rechtzeitig von der Anklage zurückgetreten ist. Der Berufungswerber sei also nicht deshalb freigesprochen worden, weil ein strafbarer Tatbestand nicht vorlag, sondern nur deshalb, weil trotz Vorliegens einer strafbaren Handlung der Ankläger, wie schon erwähnt, rechtzeitig von der Verfolgung zurückgetreten ist.


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A«t«blaltRl.4

Kunömachungen! Die Nutzungsberechtigten verwahrloster Grabstellen werden aufgefordert, binnen Jahresfrist die Gräber in einen der Würde des Friedhofes entsprechenden Zustand gu versetzen. Die Nutzungsberechtigten solcher Grabstellen, deren Reservierungsfrist abgelaufen ist und die von diesem Umstände vom Stadtmagistrate nicht schriftlich verständigt wurden, haben das Nutzungsrecht innerhalb Jahresfrist zu erneuern oder unter Entfernung der Grabdenkmäler darauf gu verzichten. I n beiden Fällen werden nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die Gräber samt Grabdenkmälern vom Staotmagistrat eingezogen werden. Die Liste dieser Gräber ist an den Amtstafeln im Rathaus und in den städtischen Friedhöfen angeschlagen. I n n s b r u c k , am 18. März 1936.

Neue Vienstesabzeichen für Amtsboten Zur Kenntlichmachung der mit Zustelldienst befaßten Organe des Stadtmagistrates wurden deren Dienstesabzeichen abgeändert. Die Amtsboten tragen nunmehr am Vlusenkragen eine goldene, bzw. silberne Borte und das in Email ausgeführte Stadtwappen. Die goldene Borte kommt den definitiv Angestellten, die silberne Borte den in einem Anwärter- oder Vertragsverhältnisse stehenden Amtsboten gu.

Mnheimischenaustveis M sie Innsbrucker Norötettenbahn Die Einheimischen-Ausweise für die Innsbrucker Nordkettenbahn werden von nun an in der Geschäftsstelle „Städtischer Fremdendienst" (ehem. städt. Verkehrsbüro), Maria-Theresien-Straße 23/25, gegen Bezahlung einer Ausstellungsgebühr von 10 ß für den Ausweis ausgegeben. Den Ausweis können nur Inländer erhalten, die in Innsbruck wohnen und mit dem Meldezettel einen mindestens dreimonatigen ununterbrochenen Aufenthalt in Innsbruck nachweisen.

Der Mchöruck von Aufsätzen/ Berichten oöer nur von Teilen öerselben sowie sie Meöergabe von Daten uns Statistiken fino nur mit genauer Quellenangabe gestattet.

Mitteilungen öes HtaötphMates Stand der Infektionskrankheiten im März 1936: Scharlach: Kein Erkrankungsfall, kein Todesfall. Diphtherie: 22 Erkrankungsfälle, davon 2 Todesfälle. Zahl der Geborenen im März 1936: Gesamtzahl: 58, davon 1 Totgeburt, 24 männlich, 1 Totgeburt, 34 weiblich, keine Totgeburt. Todesfälle im März 1936: Gesamtzahl: 103 davon auswärts 27 76 (40 männlich. 36 weiblich).

Monatsbericht über öen ßremöenvertehr Monat März 1936 (1935) Ständiger Wohnort

1936

Wien 19ß8 Sonstiges Österreich 2241 Deutsches Reich, Danzig 685 Schweiz, Liechtenstein 224 Italien 436 Südslawenstaat 29 Ungarn 97 Rumänien 28 Tschechoslowakei 562 Polen 31 Baltische Staaten 7 Schweden, Norwegen, Dänemark 50 Niederlande 218 Belgien, Luxernburg 65 Großbritannien. Irland 315 Frankreich. Monaco 257 Spanien, Portugal, Andorra 16 Griechenland, Albanien. Bulgarien, Türkei . . 6 Rußland mit Russisch-Asien — Uebriges Asien 52 Afrika, Australien 33 Vereinigte Staaten von Nordamerika, Kanada. 98 Staatenlose 7 Uebriges Amerika 7

1935 1674 2130 455 260 407 30 105 30 487 63 64 — 210* 250 237 6 6 7 5 4 90 — —

Zusammen . 7425** 6520 * I m Jahre 1935 sind die Niederländer in dieser Zahl inbegriffen. ** Hievon: 1. Geschäftsreisende 1094, 2. Jugendliche in Herbergen, Heimen u. dgl. 6.


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uncl Isinl^sn gllsin M2cni clis Ss5u nicni 2U5, M2n mul; in l_ini6 clusc Selbständige gemeinnützige Sparanstalt (gegr. 1822) H a u p t a n s t a l t : Erlerstraße N r . 8 Z w e l g a n s t a l t : M a r l a - T h e r e s i e n - S t r . 23/2)

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S p a r e i n l a g e n Scheckelnlagen Bankmäßige Geschäfte G e l d w e c h s e l

S c h a l t e r v e r k e h r jeden Werktag von 8 Uhr bis 1/2I Uhr und von V23 Uhr bis 5 Uhr nachmittags, Samstag nachmittags geschlossen. Unentgeltliche Auskünfte in der Direktion, Erlerstraße Nr. 8, ebenerdig

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menden Sommermonaten überschüssige Ttrommengen der Allgemeinheit dienlich werden zu lassen, und zwar gelten für die Aktion im Jahre 1936 folgende Bestimmungen:

Unter dem Schlagwort „Strom im Ueberflutz" hat das E W I . im Vorjahre seinen Abnehmern Gelegenheit geboten, während der Sommermonate die vorteilhaften und vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten des elektrischen Stromes und der elektrischen Geräte unbegrenzt auszunützen, ohne daß ihnen hiedurch Mehrkosten erwachsen wären. 12.446 Abnehmer, also nahezu die Hälfte aller Abnehmer, haben von dieser ihnen gebotenen Möglichkeit zu ihrem Nutzen Gebrauch gemacht; die Aktion diente aber nicht nur den Abnehmern, sondern sie trug auch bei zur Arbeitsbeschaffung, denn manche Installationen wurden ausgeführt und manche Elektrogeräte gekauft. Noch aber ist die Wirtschaftskrise nicht behoben, noch mangelt es an Abfatz- und Arbeitsmöglichkeiten. Das E W I . hat sich nun, um auch seinerseits zum Wiederaufstieg der Wirtschaft nach Kräften beizutragen, entschlossen, ähnlich wie im Vorjahre auch in den kom-

1. Absicht der Aktion ist. dem Werke die bisherigen durchschnittlichen Einnahmen zu sichern, den Abnehmern dafür aber erhöhte Strommengen zur Verfügung zu stellen. 2. An der Aktion nehmen ohne jede Anmeldung alle Abnehmer teil, deren Stromverbrauch zu einem der allgemeinen gültigen Iählertarife abgerechnet wird. Diese Abnehmer können in der Zeit von der Iiihlerablesung im April 1936*) bis zur Iiihlerablesung im September 1938 beliebige Strommengen beziehen, ohne hiefür mehr zu bezahlen als für den Regelverbrauch. Bleibt ein Monatsbezug unter dem Regelverbrauch, so ist nur der tatsächliche Monatsverbrauch zu bezahlen. 3. Als Regelverbrauch gilt, soweit nicht nachstehend anderes festgelegt wird, der Nprilbezug 1935. das ist der Etrombezug zwischen den Iählerablefungen im März 1935 und im April 1935. 4. Für Abnehmer mit Saifonbetrieben, wie Sommerfrischen, Hotels, Gastwirtschaften, Kühlanlagen, Garagen usw., gilt als Regelverbrauch jener des kalendergleichen Monates des Jahres 1934. 5 Fehlt für einen Abnehmer der in Punkt 3 oder 4 bezeichnete Regelverbrauch oder ergibt er unbillig hohe oder niedere Iahlungen, so daß er der Absicht der Aktion widersprechen würde, so setzt ihn das E W I . seinem Ermessen entsprechend fest. 6. Für Neuanschlüsse (nach dem 1. April 1936 zur Aufstellung gelangende Zähler), nicht aber für Ueberfiedlungen innerhalb des Versorgungsgebietes, wird bis zur Iählerablesung im Monat September 1936 nur die Hälfte des tatsächlichen Stromverbrauches verrechnet. 7. Vorsätzlicher Mißbrauch der Begünstigung, der der Absicht der Aktion widerspricht, berechtigt das E W I . zur tarifmäßigen Berechnung des gesamten verbrauchten Stromes. 8. Ein Rechtsanspruch auf den kostenlosen Ueberflußstrom besteht nicht; in allen Iweifelsfällen entscheidet das E W I . allein unter Ausschluß jedes Rechtsweges. Die kostenlose Lieferung von Ueberschußstrom erfolgt nur im Ausmatze der gegebenen Möglichkeiten und fetzt selbstverständlich die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, der allgemeinen Stromlieferungsbedingnisse und der Anschlußbestimmungen des E W I . voraus.

*) J e d e r A b n e h m e r w i r d a u f d e n f ü r i h n g ü l t i g e n B e g i n n der A k t i o n a n l ä ß l i c h d e r Z ä h l e r a b l e s u n g i m A p r i l noch b e s o n d e r s a u f m e r k s a m g e m a c h t . Innsbruck, am 1. April 1936.

Elektrizitätswerk Innsbruck.


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Amtsblatt Nr. 4

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Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Die Stadtgemewde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: 2>r. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 25. Vruck: Graphische Kunstanftalt T y r o l i a , Innsbruck


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