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einmal i . Eingelnummer so Ge. Nr. 5
15. Mai 1936
2. Jahrgang
Innsbrucker Gemeinöetag Vierte Htzung am S. Mai Herr Bürgermeister Franz Fischer hat die Mitglieder des Gemeindetages zu einer ordentlichen, öffentlichen Sitzung auf 8. Mai 1936 zusammengerufen. Die Sitzung fand gum Zwecke der Erledigung einer umfangreichen Tagesordnung im Adlersaale des Stadtsaalgebäudes statt.
I. Verichterjwtter Hauptmann a. D. 9r. Arthur v. Anöreatta Der Gemeindetag faßt den einhelligen Beschluß und gibt diesem Beschluß durch gemeinsames Erheben von den Sitzen Ausdruck: Dem Herrn Generalstabsarzt Dr. Heinrich Ritter v. Schullern, dem Hochw. Monsignore Professor Anton Müller (Bruder Willram), dem Hochw. Monsignore Propst Dr. Josef Weingartner und dem Herrn Geheimrat Univ.-Professor Dr. Alois Brandi wird der E h r e n r i n g der Stadt Innsbruck verliehen. Den beiden ersteren wegen ihrer großen Verdienste auf dem Gebiete der heimatlichen Dichtkunst, Monsignore Dr. Weingartner und Geheimrat Doktor Brandi für ihre verdienstvollen Leistungen auf dem Gebiete der Wissenschaft.
l i . Verichterstatter Bürgermeister Kranz Kischer Der B ü r g e r m e i s t e r nimmt anschließend Bezug auf einen in der Innsbrucker Tagesvresse erschienenen Artikel, welcher von der Erregung spricht, die sich der Neubaumieter der Stadtgemeinde anläßlich der Erhöhung der Mietzinse bemächtigt hat. Er klärt im Rahmen seiner Mitteilungen einige Mißverständnisse auf. welche zu diesem Artikel geführt haben und führt die gegen den Stadtmagistrat erhobenen Vorwürfe auf Tatsachen zurück, die im Lichte der nunmehr gegebenen Aufklärungen unbegründet erscheinen. Ueber Vorschlag des Bürgermeisters entsendet hierauf
der Gemeindetag als Vertreter der Stadtgemeinde für das Preisgericht betreffend den Wettbewerb zur Erlangung von Anregungen und Vorschlägen für die Renovierung der Fassade des alten Rathauses den Obmann des Vauausschusses, Herrn Stadtrat Otto Thönig.
l l l . Verichterstatter Vürgerm.-Stelw. Aöolf Matter 1. Aus Grund des Landesschulgesetzes vom 9. Juli 1932. LGVl. 60 werden an Stelle der gemäß § 45 bisher für fvrengelfremde Kinder eingehobenen Schulbeiträge ab dem Schuljahre 1936/37 folgende Tchulbeiträge eingehoben: 1. F ü r H a u p t s c h u l e n : Die Aufnahme von Kindern aus Gemeinden außerhalb Innsbrucks wird gemäß § 62, Abs. ^ des Landesschulgesetzes von einer Beitragsleistung der in Betracht kommenden Gemeinden von jährlich 8 40.— für jedes Kind abhängig gemacht. 2. F ü r V o l k s s c h u l e n : Die Stadtgemeinde behält sich die Aufnahme fprengelfremder Volksfchulkinder gemäß § 31, Abf. 3 des Landesschulgesetzes vor, wenn die sonst für die Schulen zutreffende Hächstzahl an Kindern überschritten und die Lehrzimmer überfüllt werden. Die Auswahl der sprengelfremden Kinder wird u. a. davon abhängig gemacht, dah die Gemeinden, in welchen die Eltern der sprengelfremden Kinder ihren Wohnsitz haben, einen Betrag von jährlich 5 2Y.— für jedes Kind leisten.
Der Gemeindetag hat gelegentlich dieser Beschlußfassung der Erwartung Ausdruck verliehen, daß die Wohnsitzgemeinden der sprengelfremden Kinder diese Schulbeiträge nicht etwa auf die Eltern der Kinder abwälzen und daß hinsichtlich solcher Fälle bei berücksichtigungswerter Lage auch die Stadt Innsbruck Entgegenkommen beweisen soll. 2. Der Gemeindetag stimmt über Antrag des Bauund Finanzausschusses der Errichtung weiterer 17 Siedlungshäuser in der Neustädter-Siedlung in der vom Stadtbauamte vorgeschlagenen Ausführung Zu. Er beschließt, Zur Errichtung der 17 Siedlungshäuser im Sinne der Vorschläge des Stadtbauamtes ein zinsenloses Darlehen von 8 9400.— zu bewilligen und den Siedlern die Darlehensrückzahlung in der im Vorschlage des