Amtsblatt Innsbruck

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derNndes aupktM nnsdrmk Erscheint einmal i 2."K.)ähllich.Sngelnummer so Ge. Nr. 6

SHriftleitung: Nathans. 2 Klock links

15. Juni 1936

2. Jahrgang

Das Fieölungsproblem uns öie Htaöt Innsbruck Ueber das Siedlungsproblem ist bereits eine Literatur entstanden. Sämtliche Fachkreise haben sich praktisch und theoretisch mit diesem Problem beschäftigt. Aus dem Begriff der Innenkolonisation herausgewachsen, bietet sich uns heute die Frage der Siedlung in. gang anderem Sinne dar. . Es ist in der Natur der Sache begründet, daß die Einstellungen gur Siedlung positiv und negativ zugleich sind. Architekten und Baumeister — begleitet von einer Legion von Fachzeitschriften — sind vom rein gewerblichen Standpunkte aus positiv eingestellt. Der Bauwerber, d. h. der Siedler, ob Mittelstands-, ob Stadtrandsiedler, ist auf Grund der vielen Vorteile, die eine Siedlerstelle bietet, ebenfalls positiv eingestellt. Dazwischen steht der Siedlungsträger, sei es nun eine Kommunalverwaltung oder eine Genossenschaft, der hohe soziale Aufgaben zu erfüllen hat. Jede Stadtgemeinde mit Tausenden von Arbeitslosen und Kurzarbeitern ist sich vollkommen im klaren, daß „Siedeln not tut". Die Frage wird aber dann zum Problem, wenn ernstlich an die Vergebung von Grundstücken gedacht werden soll. Einer der Hauptaktivposten, die Gemeinden heute noch besitzen, sind Grundstücke. Sie sind jene Werte, die unmittelbar realisiert werden können. Besonders die Stadtgemeinde Innsbruck, inmitten herrlicher Landschaft gelegen, verfügt nur über ein Kleinmaß von Grundstücken. Demgegenüber steht eine geradezu überwältigende Anforderung von feiten ernster Siedlungswerber. Diese Nachfrage findet ihre Erklärung und Begründung in dem heißen Wunsche, ein Eigenheim zu besitzen, wohl aber auch in den allzu hohen Mietzinsen. Es ist daher ohne weiteres verständlich, daß die Siedlungsfrage besonders in den Alpenländern in erhöhtem Maße eine Wohnungsfrage ist, ein Standpunkt, der vom Ministerium für soziale Verwaltung allerdings nicht ge-

teilt wird. Von dieser Seite wird mehr Gewicht darauf gelegt, den Siedler durch Beigabe eines Grundstückes krisenfester zu machen, jedoch übersehen, daß gerade in den Städten, wie z. B. Innsbruck, noch starke Wohnungsnot herrscht, begründet durch noch immer erhöhten eigenen Bedarf und einen nicht unerheblichen Zustrom aus allen Gebieten des Bundesstaates und aus Südtirol. Es gibt heute noch in Innsbruck einen Bedarf von zirka 200 bis 300 billigen Kleinwohnungen, von Familien, die für Bebauung eines Grundstückes aus diesem oder jenen Grund nicht in Frage kommen, somit als Siedler ausgeschaltet werden müssen. Es ist meines Erachtens falsch, das Siedlungsproblem von der Wohnungsfrage zu trennen, denn beide Begriffe sind untrennbar miteinander verbunden. Die Stadtgemeinde Innsbruck ist auf Grund ihrer geographischen Lage nicht imstande, so ähnlich wie die Gemeinde Wien fortlaufend Grundstücke für Siedlerzwecke zur Verfügung zu stellen. Selbst der gute Wille des Gemeinderates und des Bürgermeisters stößt immer wieder „an den Bergesrand". Wenn auch das Inntal gerade bei Innsbruck den Eindruck der Weite macht, so muß gleich vorweg betont werden, daß unabhängig von jedem Grundstücke, das bereits im Privatbesitz ist, viele Gegenden des Tales für Siedlungszwecke praktisch nicht in Frage kommen, sei es nun, daß die teuren Aufschließungskosten jede Rentabilität ausschließen oder aus rein städtebaulichen Gründen eine Siedlung nicht errichtet werden kann. Wenn auch in bescheidenem Maße für Mittelstandssiedlungen dock hier oder dort einige Parzellen freigemacht werden können, so ist die Siedlungsfrage für die Stadt selbst noch lange nicht gelöst. Nachdem die Grundstücke für Mittelstandssiedlungen nach den neuesten Gemeindetagsbeschlüssen bar bezahlt werden müssen,


Amtsblatt Nr. 6 handelte es sich nicht mehr um eine soziale Tat im reinen Sinne des Siedlungsvroblemes, sondern um eine Art „Wohnbauförderung" mit Hilfe des Bundes-Wohnund Siedlungsfonds. Die Errichtung von Mittelstandssiedlungen kann ebensogut unter dem Gesichtspunkt der „Arbeitsbeschaffung" betrachtet werden, wenn auch nur in bescheidenem Mähe. Ernste wirtschaftliche Probleme, und dazu gehört ohne Zweifel in ihrem gangen Umfange die „Siedlungsfrage", müssen, um ihren Bestand zu sichern, einen realen wirtschaftlichen Hintergrund haben. Der Begriff Siedlung wird in den meisten Fällen seinem Wesen und Inhalt nach verkannt. Theoretisch ist es ohne weiteres möglich, der Siedlungsfrage und der gesamten Aktion von feiten des Sozialministeriums ein Loblied zu singen, praktisch jedoch sehen die Dinge viel schwieriger aus. Es ist Aufaabe einer Behörde, nicht fo fehr die Wünsche und Vorhaben des Siedlers zu bestärken als ihm in seinen Fehlschlägen und in seinen falschen Wünschen, Absichten und Kalkulationen zu schützen. Wollen wir es nicht verschweigen, dah das Verlangen des Stadtbewohners fund dies trifft wohl in erster Linie für die großen Städte zu), aus feinen engen Behausungen ohne Sonne, Licht und Luft herauszukommen, nicht nachläßt. Das Tempo der modernen Ver Kehrsmittel, der Lärm der Straße erweckt im Menschen den Wunsch nach Ruhe. Die Menschen ahnen es bewußt oder unbewußt, daß das Leben in den Städten ihre körperlichen und geistigen Kräfte verbraucht, daß Arbeitskraft und Ausdauer schneller nachlassen als nötig. Sie wollen zur Natur zurückkehren, um sich und ihre Familien gesund und leistungsfähig zu erhalten. Manch anderen jedoch treibt es freilich hinaus, weil er in der Stadt sein Brot nicht mehr finden kann. I n der Siedlung hofft er auf eigener Scholle neuen Lebensmut zu gewinnen. Es entspricht einem natürlichen sozialen Empfinden, daß Ewenbesitz meist eine starke Wirkung ausübt. Wie schon bereits einmal erwähnt, ist es der hohe Mietzins, der die Menschen dem Gedanken des Eigenheims nicht nur näher bringt, sondern die einzige Lösung aus den finanziellen Sorgen bringen soll. Ein Vermögen an Mietzins kann mühelos ein Eigenheim schaffen, gibt den Kindern die bewußte und ersehnte Bindung an die Heimaterde, hilft mit am Schaffen eines Heimattreuen Volkstums. Jede Stadtgemeinde — und dabei denke ich ganz besonders an Innsbruck — hat nur eine Ueberzeugung: die gesamte Siedlunasvroblematik mit allen ihren bekannt fördernden Absichten zu unterstützen, aber wie bereits einmal erwähnt, fehlen ihr die Voraussetzungen. die für solche Zwecke notwendigen Grundstücke. Deshalb muß die Stadt Innsbruck, von der Natur zwangsläufig vorgezeichnet, zu jener Lösung übergehen, die ihr die vorteilhafteste erscheint — „die billige Kleinwohnung". I n der nächsten Sitzung des Gemeindetages wird man sich ausführlich mit einem großen Projekt in Pradl — Errichtung von 200 Kleinwohnungen — befassen und grundsätzlich zu den Anträgen des Bauausschusses Stellung nehmen. Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit ist zu erhoffen, daß das Projekt bald Wirklichkeit wird, vorausgefetzt, daß ein Weg der Finanzierung gefunden wird. Es würde dadurch nicht nur der Wohnungsmarkt der Stadt eine merkliche Entlastung erfahren, sondern viel Not und Elend gelindert werden.

Arbeitslosenstanö im staötgebiete Innsbruck am 57. Mai Männer 1840

Insgesamt vorgemerkt sind:

Frauen 1047 Zusammen: 2887 Männer 163-2

Hievon sind unterstützt:

Frauen

789

Zusammen: 2181

Die 2887 arbeitslos gemeldeten Personen verteilen sick> auf die einzelnen Berufsklassen wie folgt: Männer Frauen Zufain. 2 8 6 1. Land- und Forstwirtschaft (Gärtnerei) — — — 2. Bergbau und Salinenwefen 37 6 31 3. Stein-, Ton- und Glasindustrie 484 2 482 4. Baugewerbe und dessen Nebenberufe — — — 5. Wasserkraft- und Elektrizitäts-W. 223' — 225 6. Metallindustrie 8>5 — 8» 7. Holzindustrie, Tapezierergewerbe 5 — 5 8. Leder- und Häuteindustrie 116 96 20 9. Textilindustrie 105 33 72 IN. Bekleidungsindustrie 20 12 8 11. Papierindustrie 42 15 27 12. Graphische Industrie 2 — 2 13. Chemische Industrie 125 1 124 14. Nahrungs- und Genußmittelindustrie 657 465 192 15. Hotel-, Gast- und Schankgewerbe 210 108 102 16. Handel 135 4 131 17. Transport und Verkehr 9 — 9 18. Bank- und Versicherungswesen 70 32 38 19. Körperpflege und Reinigungswesen 10 6 4 20. Heilkunde und Gesundheitswesen 21. Lehr-, Bildungs-. Kunst- und Unter55 23 32 haltungsberufe 22. Rechtsberatungsberufe (Advokaten, —^ 4 4 Notare usw.) 1 1 23. Öffentlicher Dienst 37 37 — 24. Haushaltungsberufe 25. I n verschiedenen Industriezweigen vor450 205 245 kommende Berufe Summe: ül840

1047

2887

I m Vergleich zum Stande der Arbeitslosen am 30. April 1936 ergibt sich eine Abnahme um 344 Personen

Hpenöen öer staöt. Heöiensteten zum Minterhilfswert Die Bediensteten des Stadtmagistrates und der selbständigen städtischen Unternehmungen sowie die städtischen Pensionsparteien haben für das von der Stadtgemeinde Innsbruck durchgeführte Winterhilfswerk 1935/36 den Betrag von 5 6442.65 gespendet. Die Beitrage Zu dieser Spende wurden in den Monaten No^ vember 1935 bis einschließlich April 1936 in monatlichen Teilbeträgen gezahlt. Einen gleich hohen Beitrag haben die städtischen Bediensteten und Pensionsparteien gum Hilfswerk „Nehmt hungernde Kinder gum Mittagstisch" geleistet. Mit letzterem Beitrage wurden widmungsgemäh während des Schuljahres 1935/36 in einer Gemeinschaftsausspeisung 32 Schulkinder ausgespeist. Die Gesamtspende der städtischen Bediensteten und Pensionsparteien für die beiden ab 1. November 1935 durchgeführten Hilfswerke erreicht somit die Höhe von rund 8 12.900.—.


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Erganzungsabteilung öes <j. Vivisionstommanöos/ Innsbruck/ Kommanöogebauöe/ Innrain

Htellungs-Kunömachung d) die in der bewaffneten Macht bereits drei Monate dienten, aber aus derselben, aus welchem Grunde immer, ausgeschieden sind; «) ausgeweihte Priester, bzw. auf Grund absolvierter theologischer Studien im Seelsorgedienst oder in einem geistlichen Lehramt tätige Personen; weiters Personen, die in einem geistlichen Orden (Kongregation) die ewigen Gelübde abgelegt haben, und zwar alle diese Personen, soferne sie einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören.

i . Auf Grund des Artikels 1, Absatz 2 des Bundesdienstpflichtgesetzes (BGVI. 102/1936), haben sich in der Zeit von Mitte Juni bis Mitte Juli 1938 die männlichen österreichischen Bundesbürger des Geburtsjahrganges 1915 zwecks Feststellung der Eignung zum Dienst mit oder ohne Waffe, der

Stellung Zu unterziehen. Zu diesem Zwecke haben sie an den unten angeführten Orten und Tagen vor einer amtlichen Stellungskommisfion Zu erscheinen. Außer dem Geburtsjahrgang 1915 können sich Absolventen mittlerer Lehranstalten (Maturanten) bis einschließ, lich des Geburtsjahrganges 1910 freiwillig der Stellung unterziehen. (Einjährig-Freiwillige.)

2. Von der Stellungspflicht

find enthoben Bundesdienstpflichtige: a) die bereits in der bewaffneten Macht, bei der Polizei, Gendarmerie, Zoll-(Finanz-)wache dienen;

3. Die Stellungspflichtigen haben rechtzeitig in gereinigtem Zustand vor der Stellungskommission zu erscheinen und ihre Erkennungskarte mitzubringen. Maturanten haben überdies vorzulegen: Geburtsdokument im Original, Heimatschein oder eine von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellte „Bescheinigung" der Bundes- oder Landesbürgerschaft, Zustimmungserklärung des Vaters oder Vormundes bei Bewerbern unter 18 Jahren, Reifezeugnis im Original oder in begaubigter Abschrift.

Stellungsorönung: Es haben zu erscheinen in — am —

Stellungsort

Stellungslokal

Tag der Stellung

D i e S t e l l u n g sp f l i c h t i g e n der

3. Juli 4. Juli 6. Juli Innsbruck-Stadt

Stadtsaal Musikerzimmer

7. Juli

Gemeinde

A —G Stadt Innsbruck und zwar Familiennamen mit den Anfangsbuchstaben von — bis (einjchließlich)

M —Sch S-I

8. Juli 9. Juli

Stellungstage für freiwillig sich meldende Absolventen mittlerer Lehranstalten (Maturanten)

10. Juli Unkenntnis dieser Kundmachung entschuldigt die Verabsäumung der Stellungspflicht nicht. Das unentschuldigte Nichterscheinen vor der Stellungskommission wird bestraft. I n n s b r u c k , im Mai 1936.

Orgünzungsabteilung bes <s. Dwisionstommanbos.


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fileischbeschau

Von Magistrats-Dberveterinärrat Dr. meö. vet. H. Joller

(Fortsetzung von Nr. 4)

Die Anlieferung von Vieh und Fleisch auf dem Innsbrucker Schlacht- und Viehhof und die Fleischgroßmarkthalle stellt fast ausschließlich den Bedarf der Stadt dar; denn rechnet man die Fremdenverkehrsmonate ab, bleibt fast die ganze Anlieferung für die Versorgung der Innsbrucker Bevölkerung am Platze. Die nun folgenden Zahlen geben ein Bild über die Menge des eingeführten Schlacht- und Stechviehes und die des Fleisches und des geschlachteten Stechviehes. Ueberlegt man dabei, daß jedes Stück Schlachtvieh der ordentlichen Viehund Fleischbeschau, Schweine außerdem der Trichinenschau unterzogen werden, daß das eingeführte Fleisch und die Weidnertiere (geschlachtetes Stechvieh) der Ueberbeschau Zugeführt werden und bedenkt dabei, daß der Beschaudienst nur einen Bruchteil der Veterinäragenden der beamteten Tierärzte der Gemeinde darstellt, so kann sich auch der Laie ein Bild vom Arbeitsfeld der Amtstierärzte der Landeshauptstadt machen. Einfuhr von Schlacht- und Stechvieh von 191N bis 1934 Jahr

Rinder

Kälber

1910 1911 1912 1913 1914 1915 1916 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1932 1933 1934

5.605 5.271 5.071 5.132 5.765 6.583 10.882 11.265 20.632 12.226 3.278 5.953 3.827 3.034 3.277 3.775 4.810 6.702 8.333 8.253 7.656 8.157 7.951 5.469 6.902

1.207 644 893 1.008 1.290 1.173 548 2.094 2.083 947 554 859 634 702 975 637 356 485 483 367 748 1.650 2.846 1.693 2.374

Schafe

615 248 319 448 717 1.439 1.328 2.243 1.328 1.526 911 2.003 1.308 2.658 2.547 669 1.301 1.892 1.872 1.072 687 1.036 708 147 389

Schweine

7.124 9.122 11.621 11.761 9.445 3.162 5.483 2.600 1.543 550 390 1.196 668 659 1.781 2.808 7.245 9.723 8.658 8.894 12.200 14.393 7.524 4.204 5.5

Pferde

517 562 432 438 360 432 382 407 1.004 735 126 119 192 321 403 394 297 380 387 443 611 211 280 323 250

Aufteilung nach Güte des eingeführten Großviehes von 191N bis 1934 Jahr

Stiere

Ochsen

Kühe

Iungrinder

1910 1911 1912 1913 1914 1915 1916 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1932 1933 1934

1.411 830 632 737 579 637 632 357 225 149 212 672 713 652 1.127 1.400 1.589 1.360 1.462 1.030 1.121 804 878 625 355

3.356 3.243 2.989 2.921 2.825 1.687 2.040 872 846 319 348 983 1.359 853 1.125 1.211 1.249 2.231 3 262 2.639 2.364 2.557 2.283 1.835 1.707

838 762 725 698 1.308 3.319 5.272 8.021 5.753 4.019 1.803 2.842 1.589 1.226 954 1.058 1.850 2.990 3.121 3.582 3.324 3.739 3.328 2.697 2.343

436 735 776 853 940 2.983 10.015 13.848 7.739 2.915 1.456 157 303 71 106 132 121 488 1.002 847 1.057 1.462 912 1.223

Sieht man von den Kriegs- und Nachkriegsjahren ab, so ergibt schon ein flüchtiges Studium der Zahlen eine bedeutende Qualitä'tsfenkung beim Großvieh im Vergleich zwischen den Vorkriegszeiten und heute. Die Ursachen müssen in der allgemeinen Wirtschaftslage der Verbraucher gesucht werden. Der Schutz der Agrarwirtschaft gegen unliebsame Preissenkungen zeigt sich im stufenweisen Abflauen der Zufuhren aus dem Ausland, die im Jahre 1935 bereits auf Null gesunken sind. Zweier Einrichtungen, die sich zur Aufrechterhaltung des geregelten Verkehres im Schlacht- und Viehhof als notwendig erweisen, muß hier noch gedacht werden. Es sind dies die Freibank und die Wasenmeisterei. Die Freibank stellt eine unter ' besonderer amtlicher Aufsicht stehende Verkaufsstätte für minderwertiges oder bedingt tauglich erklärtes Fleifch dar. Sie entspricht nicht nur den Anforderungen der öffentlichen Gefund-


Amtsblatt Nr. 6 Einfuhr von Schlachtvieh, Stechvieh. Fleisch und Weidnertieren, gesondert nach I n - und Ausland in den Jahren 1928 bis 1934 (Bemerkt wird, daß bei dieser Aufstellung die Iungrinder den Stieren Zugezählt wurden) 1928

1929

1930

1934

1933

1932

1931

Gattung Inland Ausland Inland Ausland Inland 1492 1611 3174 123 4120 1529

490 1773 221 409 3581 339

Rinderviertel St. 2199 Rindfleisch kß 21230 Kälber Stück 14010 1650 Kalbfleisch kF 8706 Schweine Stück Schweinefleisch K3 28246 3761 Schafe Stück 316 Lämmer Stück 4881 Kitze Stück 190 Innereien k^ — Gefrierfleisch kF — Schossen kF — Stutzen k^ Speck kF 4595 438 Schinken k^ — Jungen k^ 729 Leber k^ Pökelfleisch K3 5019

— 6872 1254 7417 26526 96 — — — 20610 — — — 553 — — 63?

Stiere Ochsen Kühe Kälber Schweine Schafe

Stück Stück Stück Stück Stück Stück

1876 2569 3790 439 4609 1215

120 170 9 — 4560 —

1688 2403 3575 765 9336 653

Ausland

Inland

230 1884 20? 251? 51 3918 7 1638 2713 14318 112? —

Ausland 3? 14 9 — 704 —

Inland 2067 2391 3685 2848 7239 708

24685« 490? 3201 2089 — 392365« 51008 20341 1190? — 220295" 7068 22736 20640 8792 28764 — — — 13105« 1698 1668 4501 — 88795" 473 13359 6633 ! 19195« 9910 — 1743 21190 152 51888 15742 30240-5« 417550 — 6249" 3831 35 55905« 504 549 478 600 5781 6914 6537 6326 — — 73665« 15840 10723 7115 — — — — 113766 750406 481210 — — — 5120 5151 6446 7496 — — — 16434 6080 15448 11409 — — 12964 18258 27640 46651 26945 — — 2438 259? 86? 3766 3686 — — — 1070 3133 2339 2715 — — 1662 495 327 3323 — — — 194215« 4030 19728 1315

heitspflege und des fleischverbrauchenden Publikums, sondern auch der der Erzeuger und dem wirtschaftlichen Interesse. Die Errichtung der Freibänke ist erst jüngeren Datums. I n den Vieh- und Fleischbeschauordnungen für Tirol und Vorarlberg aus dem Jahre 1886 ist ihrer noch nicht gedacht. Sie schreiben für minderwertiges Fleisch lediglich Bezeichnungszwang vor. Auch die neue Fleischbeschauordnung (Min.-Ver. vom 6. September 1924, RGBl. 342) besagt nur, daß in Gemeinden, insbesondere solchen mit einem öffentlichen oder Gemeindeschlachthaus, Freibänke errichtet werden sollen; es ist aber als gewiß anzunehmen, daß der Gesetzgeber das „soll" imperativ aufgefaßt wissen will. Wie bereits erwähnt, war es eine der ersten Aufgaben des neubestellten Amtstierarztes, daß er dem Gemeinderate eine Freibankordnung zur Genehmigung vorlegte (1892). Die Freibank wurde auch trotz des Widerstandes der beteiligten Kreise, die in ihrer Errichtung den Verfall des Gewerbes sahen, eröffnet. Anfänglich war sie in den Zubauten des alten Schlachthauses am I n n rain untergebracht. Nach Schleifung dieser Gebäulichkeiten im Jahre 1924 kam sie in eine Baracke, die während des Umbaues der Fischhalle als solche diente. Nach dem Ausbau des Fleischbankgebäudes erhielt sie ihren Standort in der früheren Fleischver-

Ausland Inland Ausland

Ausland Inland

—, 248 —

1426 - 1873 2603 2374 294 5283 389 —

1443 1947 2852 1713 3900 16?

— — —

5089 14598 2120 2200? 132? 75 16633 27 38715 17 48415« 369 5994 — 24560 — 209 — 7183 — - 14616 439 25139 —, K.44 — 772 299 — 290 4

— — — — — — — — — — — — — — — —

5088 10741 21556 2408 17417 237235« 4336 455 6003 24683 — 9534 14250 37230 2963 388 1d8

1445

— — —

124 —

— — — — — — — — — — —— — — — — —

kaufshalle (alte Markthalle). Um den berechtigten Wünschen der Fleischhauerschaft nachzukommen, wurde im Schlachthof die Pferdestallung zu einem Verkaufsraum ausgestaltet und die Freibank endgültig in diesem untergebracht. Der Umsatz der letzten Jahre ist aus der beifolgenden Aufstellung ersichtlich. Verkehr auf der Freibank in den Jahren 1929 bis 1934 1930 1931 1932 1933 1934

30.520 34.026 24.929 16.591 16.000

kg kg kg kg kg

I n den letzten Jahren wurden in diesem Verkaufsraum auch die Ausgaben des Fleisches der verschiedenen Aktionen ausgefolgt (Winterhilfe, Gebirgsbauernhilfe> Vundesschweineaktion und dgl.). Es wurden im Verlauf der Jahre 35.087 kg Schweinefleisch 14.523 kg Rindfleisch 5.893 kg Gefrierfleifch 9.100 kg Vundeswurst an die minderbemittelte Bevölkerung abgegeben. (Schluß folgt)


Amtsblatt Nr. 6

Gewerbe Nachweis der im Monat Mai 1936 durchgeführten Gewerbeloschungen. Twrdy Adele, Universitätsstraße 25, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß d. im § 38. Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel. 28. 4. 1915. I I . 11.000. — Buem^ berger Hermine. Prügelbaubaracke 2, Handel mit Obst von Haus zu Haus gem. § 60 (2) GO.. 23. 11. 1928, ZI. 21.507. — Planer Ida. Maria-Theresien-Etraße 37. Handel mit Musikinstrumenten, Schreib- und Zeichenrequisiten und Galanteriewaren. 4. 1. 1934, Zl. 16.568 ex 1933. — Speckbacher Guntram. Fischergasse 31, Vervielfältigungsbüro, 24. 8. 1931. ZI. la—2336/6. Amt der Tiroler Landesregierung. — Schwamm Anton, Innstraße 67, Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß d. im § 38. Abf. 5, GO. aufgeführten Artikel, 25. 7. 1927. ZI. 16.083. — Kellerer Johann, Leopoldftraße 10, Erzeugung von Bijouteriewaren und Gebrauchsgegenständen aus plastischen Massen in Spritzguß- und Preßverfahren, 4. 12. 1934, ZI. 15.508. — Tiroler Speditions-Möbeltransport- und Lagerhaus-Gesellschaft m. b. H., Innsbruck, Templstraße 2, Wohnungs- und Zimmervermittlung sowie Wohnungstausch, 11. 9. 1930, Zl. 16.882. - . Tiroler Speditions-Möbeltransport- und Lagerhaus-Gesellschaft m.b.H., Innsbruck, Templstratze 2, Speditionsgewerbe, 13. 2. 1920, I I . 2993. — Tiroler Speditions-Möbeltransport- und LagerhausGesellschaft m. b. H.. Innsbruck, Templstraße 2, Kommissionswarenhandel, 13. 2. 1920, ZI. 2991. — Tiroler Speditions-Möbeltransport- und Lagerhaus-Gesellschaft m. b. H., Innsbruck, Templstraße 2. Agenturgewerbe, 13. 2. 1920. ZI. 2992. — Schietterer Wilhelm, Mufeumstraße 31, Zimmermaler- und Anstreichergewerbe. 6. 8. 1924. Zl. 13.322. — Ploner Alois. Maria-TheresienStraße 37, Kunst- und Musikalienhandel sowie Buchhandel, beschränkt auf den Verkauf von Reisebüchern, Fremdenführern, Kursbüchern und Fahrplänen. 17. 7. 1908. ZI. 34.466, Statthalterei. — Leitner Monika, Liebeneggstraße 7, Gemischtwarenhandel. 29. 10. 1925. Zl. 20.198. — Erharter Rofina, Marktgraben 27. Kostümleihanstalt, 15. 4. 1936. ZI. 6111. — Hauser Aloisia. Kiebachgasse 7, Großhandel mit Wein, Branntwein und Spirituosen, 25. 8. 1933. Zl. 10.536. — Kriegler Karl. Herzog-Friedrich-Str. 19. Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel. 6. 11. 1919. ZI. 27.177. — Linder Marianne, Gabelsbergerstraße 18. Gemischtwarenhandel. 9. 12. 1930, Zl. 23.664. — Schneider Josef, auf offenem Platz, Handel mit Obst, Gemüse, Kastanien usw.. 31. 10. 1914, Zl. 35.229. — Arauin <k Riedl's Nachfolger, Hans Mayr, Andreas-Hofer-Straße 44. Erzeugung von Wein, Branntwein, Obstwein, Wermut, Kognak und Handel mit diesen Erzeugnissen, 31. 10. 1917, Zl. 27.320. — Arquin <K Riedl's Nachfolger. Hans Mayr, Andreas-Hofer-Straße 44, Holzhandel, 24. 2. 1919, Zl. 6932. — Wörndle Rosa. Anichstraße 17. Stickerei- und Vordruckergewerbe, jedoch mit Ausschluß der Gold-, Silber- und Perlenstickerei, 1. 6. 1922, Zl. 7733. — Schärmer Luis, Leopoldstr. 7, Handel mit Qualitäts-Herren- und Damenwäsche sowie Kurz- und Schnittwaren, 11. 1. 1935, Zl. 280. — Lardsctmeider Franz, Michael-Gaismayr-Straße 9, Fiakergewerbe. 30. 8. 1923. ZI. 13.861. — Lardschneider Franz, Michael-Gaismayr-Stratze 9, Frächter(Schwerfuhrwerk-)gewcrbe. 8. 3. 1912, Zl. 5614. — Auhuber Johann. Innstraße 95, Hafnergewerbe. 19. 1. 1922, Zl. 28 212 sx 1919. — Ullrich Gustav, Ecke Maria-Theresien-Straße—Salurner Straße, Schuhputzergewerbe, 28. 12. 1927, Zl. 24.964. — Pelikan Maria, Vürgerstraße 13, Raseur-, Friseur- und Perückenmachergewerbe, 21. 7. 1935. ZI. 12.955. — Tachezy Ludwig. Falkstraße 6. Erzeugung von kosmetischen Präparaten und Parfumerieartikeln, insoferne dies nicht den Apothekern vorbehalten ist oder in den Umfang eines konz. Gewerbes fällt, 12. 7. 1928, Zl. 13.169. — Anselm Iosefine, Mentlgasfe 14, Besenbindergewerbe, 25. 3. 1926. Zl. 5192. — Hörmann Adelheid, Körnerstraße 13. Gemischtwarenhandel. 2. 3. 1933. ZI. 3036. — Walde Hermann, Grillparzerstraße 6, Erzeugung von Waschpulver und Soda, 2. 8 1935. Zl. 9153. — Meir Ludwig, Innstraße 2, Erzeugung von Vogelkäfigen. 24. 2. 1928, Zl. 2921. — Preyer Richard. Bürgerstr. 18. Planung und Aufstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwertung künstlicher Kälte, 22. 4. 1936. ZI. 6598.

Verzeichnis über die im Monat Mai 1936 ausgestellten Gewerbe» scheine, bzw. Konzesfionsdekrete. Ploner Leonie, Handel mit Musikinstrumenten. Schreib- und Zeichenrequifiten und Galanteriewaren, Maria-Theresien-Str. 37, 4. 5. 1936, ZI. 7171. —Buemberger Hermine, Handel mit heimischem Obst und Naturblumen von Haus zu Haus i. S. d. § 60. Abs. 2, GO., Innrain 48. 4. 5. 1936. Zl. 7348. — Dr. Pittner Karl. Vervielfältigungsbüro. Fifchergafse 31. 29. 4. 1936. ZI. I»—1072/3. Landeshauptmannschaft für Tirol. — Moritz Iofef, Handelsagentur, Fischergasse 1, 6. 5. 1936. Zl. 7510. — Schletterer Alois. Zimmermaler-, Anstreicher- und Lackierergewerbe, Museumstratze 31, Stöckl, 7. 5. 1936, ZI. 7624. — Ploner Leonie, Kunst- und Musikalienhandel sowie Buchhandel, beschränkt auf Reisebücher, Fremdenführer, Kursbücher und Fahrpläne, Maria-Theresien-Straße 37, 30. 4. 1936, Zl. Ig—1263/1, Landeshauptmannfchaft für Tirol. — Schmied! Gustav, Handel mit Bedarfsartikeln für das Gas-, Was. sereinleitungs- und Zentralheizungsgewerbe, Haspingerstraße 7, 7. 5. 1936. Zl. 7701. — Fröhlich Hermann. Pferdefuhrwerksgewerbe. Ing.-Etzel-Strahe 1, 8. 5. 1936. Zl. 7818. — Linser Anna. Kraftfahrzeugmechanikergewerbe, Leopoldstrahe 18, 6. 4. 1936, Zl. I»—20/5^ Landeshauptmannschaft für Tirol. — Murr Vinzenz, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Gabelsbergerstraße Nr. 18. 14. 5. 1936, ZI. 1—7909. — Haring Hubert. Gummireparaturanstalt, beschränkt auf die Reparatur von Gummimänteln. Pfarrgasse 4. 13. 5. 1936, Zl. 8060. — Schennach Vinzenz, Handel mit Erdstrahlenschutzgeräten (Antennen-Gürtel und Raumentstruhlungsgeräten), Innrain 8. 13. 5. 1936, Zl. 8061. — Kunze! Karl Adolf, Annoncen- und Reklamebüro, Defreggerstraße 19, 15. 5. 1936. Zl. 8262. — Weben Paul. Agenturgewerbe Heiliggeiststraße 19, 19. 5. 1936, Zl. 8503. — Pfurtscheller Alois. Handelsagentur, Fallbachg. 14, 19. 5. 1936, Zl. 8574. — Franz Voglsanger (off. Handelsgef.), Handel mit lebenden Forellen, Herzog-Friedrich-Straße 20. 19. 5. 1936, ZI. 8499 — Altstätter Alfred. Herstellung von Radioapparaten aus fertiggekauften Bestandteilen und die Reparatur solcher Apparate, insoweit sie sich auf die Auswechslung von Bestandteilen gegen andere fertig bezogene, beschränkt, Marktgraben 21, 22. 5. 1936, Zl. 6850. — Pohorely Leopold Ernst, Friseur-, Raseur- und Perückenmachergewerbe, Bürgerstraße 13, 22. 5. 1936. Zl. 8675. — Valier Gotthard, Handel mit Mahlprodukten, Teigwaren, Haferflocken, Zuckerbäcker-, Schokolade- und Zuckerwaren, Milch und Molkereiprodukten. Maximilianstraße 27, 22. 5. 1936, Zl. 8729. — Streicher Alfred. Verleihen von Kraftfahrzeugen, Pradler Straße 41, 25. 5. 1936. ZI. 1—8732/36. — Kaschtizky Johann. Agenturgewerbe, Schlossergasse 19/IV, 26. 5. 1936. ZI. 8951. — Tachezy Anna. geb. Schärmer, Erzeugung von kosmetischen Präparaten und Parfumerie^ artikeln. insoferne dies nicht den Apothekern vorbehalten ist oder in den Umfang eines konz. Gewerbes fällt, Falkstraße 6, 27. 5. 1936, Zl. 8598. — Oettl Franz, Erzeugung von Soda und Wafchmehl, Grillvarzerstraße 6. 29. 5. 1936, Zl. 9088. — Pallaver Bruno, Handel ohne Beschränkung auf bestimmte Waren, Körnerstraße 13, 29. 5. 1936, Zl. 4819. — Ing. Berger Viktor, Steinbrechergewerbe. Richard-Wagner-Straße 8. 29. 5. 1936. Zl. 9187. I . u. R. Preyer (off. Handelsgesellschaft). Planung und Aufstellung von Anlagen zur Erzeugung und Verwendung künstlicher Kälte. Bürgerftrahe 18. 30. 5. 1936. Zl. 8910.

Gewerbestrafen im Monat § 22 GO., unbefugte Ausübung des Autofrächtergewerbes, 5 8 (6 Swnden). § 39/3 GO., Standortverlegung ohne behördliche Genehmigung, 5 8 (6 Stunden). § 14 GO., unbef. Ausführung von Schneiderarbeiten, 10 8 (12 Stunden). § 2 des Hausierpatentes 20 8 (2 Tage). § 14, bzw. § 40/1 GO., unbefugter Betrieb einer Zweigniederlassung in Innsbruck. 50 8 (3 Tage). § 22 GO., Ueberschreitung der beschränkten Gast- und Schankgewerbekonzefsion, 10 8 (12 Stunden). § 14 GO., unbefugte Ausführung von Tifchlerarbeiten, 30 8 (2 Tage). § 3/4 des Baugewerbegesetzes, vorschriftswidrige Leitung von Maurerarbeiten in Innsbruck, 5 8 (6 Stunden). § 39/2 GO., Nichtanzeige der Standortverlegung, 5 8 (6 Stunden). § 22 GO., unbefugte Ausübung des Maurergewerbes in Innsbruck. 50 8 (3 Tage). Art. I d. Vdg. v. 2. 7. 1929. LGBl. Nr. 32, Nichteinhaltung der Sonntagsruhe, 20 8 (24 Stunden). § 14 GO., unbefugte Ausführung von Schuhmacherarbeiten, 10 8 (24 Stunden). § 3/H d. Vdg. v. 3. 4. 1934. LGBl. Nr. 10. Abreißen von Aesten im Rosengartenschutzgebiet, 5 8 (12 Stunden). § 2 des


Amtsblatt Nr. 6 Hausierpatentes. Warenoerfall. §§ 99/1 und 100/5 GO., Nichteinhaltung der Vorschriften bei der Aufnahme von Lehrlingen. 20 8 (24 Stunden). § 22 GO., offener Verkauf von Wein und Schnaps ohne entsprechende Berechtigung, 30 8 (24 Stunden). § 13b GO., unbefugter Weinhandel. 20 8 (24 Stunden). § 49/2 GSVG.. verspätete Anmeldung eines Arbeitnehmers zur Versicherung. 5 8 (12 Stunden). § 14 GO., unbefugte Tischlerarbeiten. 5 8 (48 Stunden). § 13b GO., unbef. Handel mit Schreibmaschinen. 50 8 (5 Tage). § 7 VSTG. zu § 59ß GO., Beihilfe zum unbefugten Aufsuchen von Bestellungen, 30 8 (3 Tage). § 140 GSVG, .Mißbrauch der Notstandsaushilfe. 48 Stunden. § 132 lit. n. GO., unbefugter Gemischtwarenhandel, Deckung, 100 8 (5 Tage). § 132 lit. n. GO. unbef. Gemischtwarenhandel, Deckung. 150 8 (5 Tage). § 138 GSVG., Nichtanmeldung eines Arbeitnehmers zur Krankenversicherung. 10 8 (24 Stunden). Übertretung der Leichenbeschauordnung. 8 100 (3 Tage). §§ 44 und 48 GO.. Fehlen der Firmenbezeichnung, Verweis. § 2 Hausierpatent, 50 8 (3 Tage). § 14 GO., unbef. Friseurarbeiten, 5 8 (6 Stunden). § 2 Hausierpatent, 10 8 (24 Stunden). § 14 GO., unbef. Modistengewerbe. 50 8 (3 Tage). § 2a—1 der Vorschriften für den Verkehr mit Frifchmilch: 20 8 (24 Stunden), 20 8 (24 Swnden), 10 8 (12 Stunden), 20 8 (24 Stunden), 15 8 (12 Stunden). 20 8 (24 Stunden). 10 8 (12 Stunden), 15 8 (24 Stunden), 20 8 (24 Stunden), 30 8 (48 Stunden). 25 8 (48 Stunden), 10 8 (12 Stunden), 12 8 (24 Stunden). 10 8 (12 Stunden). 15 8 (24 Stunden). 25 8 (24 Swnden), 20 8 (24 Stunden). IN 8 (12 Stunden), 10 8 (12 Stunden). 10 8 (12 Swnden). Uebertretungen des Neingesetzes. 10 8 und 20 8. Uebertretungen des Einwohnergesetzes. 340 8 (768 Stunden). Uebertretung des Vogelfchutzgesetzes, 50 8 und Verfall der Waffe. Uebertretung des Weingesetzes, 10 8. Uebertretung des Weingesetzes. 10 8. Uebertretungen des Einwohnergesetzes, 352 8 (14 Tage, 522 Stunden). Uebertretung des Feldschutzgesetzes, 6 8. Uebertretung des Weingefetzes. 5 8. Uebertretungen des Einwohnergesetzes, 48 8 (162 Stunden). Uebertretung des Iahntechnikergefetzes, 330 8 (2 Tage).

Gewerbeveranöeeungen 79. Österreichische Creditanstalt, Wiener Bankverein, Filiale Innsbruck, Bestellung des Herrn Karl B a n d a u e r zum Geschäftsführer zum Gewerbebetrieb des Großhandels ohne Beschränkung auf bestimmte Waren. 80. B u r g e r Therefe, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes von der Prudler Straße 36 in den Kiosk Salurner Straße 18. 81. B ä r Anton. Errichtung einer Turnschule in Michael-Geismayr-Straße 12. 82. K r a p f Anna, Verlegung des Standortes des Gewerbebe^ triebes der Trachten- und Kostümleihanstalt von der Angerzellgasse 8 in den Marktgraben Nr. 27, 2. Stock. 83. S c h m i e d ! Gustau. Verlegung des Standortes der Gewerbebetriebe des Agenturgewerbes und des Kommissionswarenhandels von der Anichstraße 13 in die Haspingerstraße Nr. 17. Parterre. 84. S e d e r Friedrich, Verlegung des Standortes des Tapczierergewerbes von der Ing.-Etzel-Straße Viaduktbogen Nr. 50 in den Viaduktbogen Nr. 42. 85. Se b e r Friedrich, Verlegung des Standortes des Handels mit Tapeten, Bettwaren und Tapeziererzubehöre, insoweit diese nicht unter die im § la, Ut. 2), GO. aufgezählten Waren fallen, von der Ing.-Ehel-Straße Viaduktbogen Nr. 50 in den Viaduktbogen Nr. 42. 86. Z a v a d i l Josef, Verlegung des Standortes des Schuhmachergewerbes von der Maderspergerstraße 5 in die Pradler Straße 25, Parterre. 87. M ü h l p a r z e r Josef, Verpachtung der Konzession zum Ausschänke und zum Kleinverschleiß von gebrannten geistigen Getränken nach § 16, lit. a), GO., im Standorte Innsbruck, Karmelitergasse Nr. 16, an Frl. Amalia Neuner. 88. L a r c h e r Anna, Wiederaufnahme des Gewerbebetriebes zur Erzeugung von Bodenwachs, Schuhcreme und Lederoafelin im alten Standorte Innsbruck, Pradler Baracke Nr. 5. 89. M ü h l p a r g e r Josef und Anna, Verpachtung der radizierten Biergerechtsame in der Karmelitergasse Nr. 16 an Frl. Amalia Neuner. 90. B l o e b Josef, Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausschluß des Großhandels von Lebens- und Futtermitteln und des Detailverschleißes der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel von der Heiliggeiststraße 7 in die Pfarrgasse 2.

91. R e i n s t a d l e r Sebastian, Wiederaufnahme des Handels mit Obst, Gemüse und Südfrüchten am Marktplatz. 92. G e l i e r t Heinrich, Verlegung des Standortes des Handels ohne Beschränkung und des Agenturgewerbes und Kommisfionswarenhandels von der Conradstraße 6 in die MariaTheresien-Straße 29/11. 93. S l a w i k Hildegard, Verlegung des Standortes der mechanischen Strickerei und Wirkerei von der Museumstraße 26 in den Pfarrplatz 2. 94. Z a n d e r i g o Jona Angelo, Verlegung des Standortes deö Glasergewerbes von der Pradler Straße 3 in die Kapuzinergasse 34. 95. Z a n d e r i g o Jona Angelo, Verlegung des Standortes des Spenglergewerbes von der Pradler Straße 3 in die Kapuzinergasse 34. 96. S c h w a i g e r August, Verlegung des Standortes des Schuhe Machergewerbes von Fürstenweg 4 nach Amraser Straße 30. 97. L i p k 0 w i c z Jakob, Verlegung des Standortes des Handels mit Häuten, Fellen und Saitlingen von Ing.-Etzel-Stratze Viaduktbogen 129 nach Museumstraße 37. 98. F r o h n w i e s e r Thomas, Verlegung des Standortes des Mechanikergewerbes von der Ing.-Etzel-Straße Viaduktbogen 69 nach Viaduktbogen 62. 99. R e d e n Albert, Verpachtung des persönlichen Gast- und Schankgewerbes an Georg Hefel. 100. S a i l e r Josef, Verpachtung des Fleischhauergewerbes an Johann Mungenast. 101. F r o h n w i e s e r Thomas, Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abf. 5. GO. aufgeführten Artikel von Ing.-Etzel-Straße Viaduktbogen Nr. 69 in den Viaduktbogen 62. 102. M i t i s k a Elisabeth, Verlegung des Standortes des Handelsgewerbes mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO., aufgeführten Artikel vom Adolf-Pichler-PIatz Nr. 12 in die Meinhardstr. 1. 103. G u g g e n b e r g e r Franz, Verlegung des Standortes des Handels mit einheimischem Obst und Gemüse von der I n n straße 9 in die Stiftgasse 2. 104. P u t t i n g e r Ulrich, Verlegung des Standortes des Gemischtwarenhandels von der Dr.-GIatz-Straße 15 in die Gumpstr. 16. 105. P e l i k a n Josef, Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel von der Wilhelm-Greil-Straße 25 in den Bozner Platz 2. 106. L u d w i g Antonie, Verlegung des Standortes des Modistengewerbes von der Sillgasse 17 in die Innstraße 21. 107. H i l l er Adalbert, Verlegung des Standortes des Kleidermachergewerbes von der Innstraße 107 nach Innrain 36. 108. R u e d l Hans, Verlegung des Standortes des Töpfer(Hafner-) und Ofensetzergewerbes von der Kirchgasse 18 in die Hunoldstraße 1. 109. B e r n ab e Eö'lestin, Fortführung des Glaser- und Spenglergewerbes durch die Witwe Marie Vernabe. 110. F i s c h e r Johann, Verlegung des Standortes des Marktfahrergewerbes von der Schlossergasse 25 in die Müllerstr. 5. 111. H e n t s c h e l Ferdinand, Verlegung des Standortes des Tapezierergewerbes von der Fischergasse 27 in die Andreas-HoferStraße 42. 112. P a r t h Ida, Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren mit Ausschluß der im § 38. Abs. 5. GO. aufgeführten Artikel von der Maximilianstratze 25 in die Neurauthgasse 9«. 113. E r h a r t Franziska, Fortführung des Betriebes des Fleischhauer- und Selchergewerbes des verstorbenen Gatten Nikolaus Erhart und Bestellung des Sohnes Josef Erhart zum Geschäftsführer. 114. A m m e r e r Maria, Verlegung des Standortes des Speditionsgcwerbes vom Innrain 16 in die Innstraße 55. 115. S i k o r s k y Anton, Verlegung des Standortes des Messerschmiede- und Scharfschleifergewerbes von Herzog-FriedrichStraße 19 in die Bürgerstraße 13. 116 S i k o r s k y Anton, Verlegung des Standortes des Galvanisiergewerbes von Herzog-Friedrich-Straße 19 in die Bürgerstraße 13. 117. B e r g a m i n i Josef, Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel von der Etiftgasse 2 in den Innrain Nr. 4 (städtische Fleischbank).


s 118. P e r a t h o n e r Franz, Verlegung des Standortes des Agenturnewerbes von der Innstraße 2 in die Erzherzog-EugenStraße 19. 119. H o r n er Cölcstine, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Erzeugung von Schablonen zur Herstellung von Vordrucken für Handarbeiten von der Gumvstraße 16 in die Pradler Straße 23. 120. I i r a n ek Max, Verlegung des Standortes des Spenglergewerbes von der Ing.-Etzel-Straße Viaduktbogen 2l) in die Dreiheiligenstraße 5. 121. I i r a n e K Max, Verlegung des Standortes des Glasergemerbes von der ^ng.-Etzel-Straße Viaduktbogen 2l) in die Dreiheiligenstraße 5. 122. D r e g e r Elsa, Verlegung des Standortes des Modistengeirerbes von der Gaethcstraße 9 in den früheren Standort Goethestraße 3. 1>3. T a c h e z y Ludwig, Fortführung des Wittrenbetiiebes des Handels ohne Beschränkung auf bestimmte Waren durch die Witwe Anna Tachezy im Standorte Innsbruck, Museumstraße 22, und den weiteren Verkaufsstellen, Mariahilfer Straße 2, Erzherzog-Eugen-Straße 22 und Maria-TheresienStraße 7, auf eigene Rechnung. 124. H a n d l e Ludwig, Errichtung einer Verkaufsniederlage der in der Grillparzerstraße 6 befindlichen Seilerei in der Schlossergafse 8. 1i^5. P a n t z Adolf, Verlegung des Standortes des Marktfahrergewerbes zuni Handel mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel von der Temvlstraße 4 in die Heiliggeiststraße 8. 126. F i n k Rudolf, Verlegung des Standortes des Gewerbebetriebes der Reisegepäck-Aufbewahrungsstelle vom Südtiroler Platz 4 nach Südtirolerplatz 8. 127. P a n t z Adolf, Wiederaufnahme des Gewerbebetriebes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß von Lebens- und Futtermitteln und Verlegung des Standortes von der Templstraße 4 in die Heiliggeiststraße 8. 128. B ü r g e r Therese, Verlegung des Standortes des Handels mit allen im freien Verkehre gestatteten Waren, jedoch mit Ausschluß der im § 38, Abs. 5, GO. aufgeführten Artikel von der Pradler Straße 36 in die Salurner Straße 18. 129. P i c h l e r Wilhelm. Fügen. Auflassung der Verkaufsniederlage des Hutmachergewerbes in der Brunecker Straße 8. 130. T r a g er Wilhelm jun.. Auflassung der Verkaufsstelle des Hutmachergewerbes in der Anichstraße 14. 131. E. Pasch H Co., Abänderung des Firmenwortlautcs der offenen Handelsgesellschaft E. Pasch <K Co. zum gewerbsmäßigen Betriebe des Handels mit Schuhen, Schuhcreme, Leisten, Schnürriemen und Schuhbändern, Putztüchern für Schuhe, Schuheinlagen, Gamaschen, Strümpfen und Socken, Bürsten, Schuhlöffeln, Knöpflern und Gummiabsätzen im Standorte Innsbruck, Mana-Theresien-Str. 17/19, in „Schuhhaus , C o r s o', E. Pasch 6 Co.". 132. D e r s t ina, er Anna, Wiederaufnahme des GemischtwarenHandels im Standorte Innsbruck, Reichenauer Straße 36. 133. F i n k Rudolf, Verlegung des Standortes des Speditionsgewerbes von Meraner Straße 7/1 in die Herzog-FriedrichStraße 7/1. 134. Firma Hotel Europa, Gef. m. b. H., Firmenwortlautänderung in „Hotelgefellschaft m. b. H. Tyrol-Europa" (Haltung eine^ Eisenbahn-Hotel-Omnibusses). '135. Andre Hofer — Oberlindober, vereinigte Alpenländiscke Feigenkaffeefabriken, Ges. m. b. H., Firmawortlautänderung auf: „ A n d r e H o f e r — O b e r l i n d o b e r", Vereinigte alpenländische Kaffemittel-Fabriken — Gesellschaft m. b. H.

Richtlinien für öie Verwenöung von städtischen Kraftwagen I n den letzten Jahren hat es sich aus verschiedenen Ursachen eingebürgert, daß städtische Kraftwagen, vor allem Personenkraftwagen, den verschiedensten Verbänden und Vereinen, und Zwar anfänglich im öffentlichen Interesse, später mehr und mehr im Interesse der Vereine selbst, entweder unentgeltlich oder nur gegen Ersatz der Benzinkosten zur Verfügung gestellt wur-

Amtsblatt Nr. 6 den. Infolge dieser Inanspruchnahme war der Aufwand für Personenkraftwagen der Stadtgemeinde in den letzten Jahren unverhältnismäßig hoch. Ins Gewicht fielen auch die Fahrten, die die Stadtgemeinde in Erfüllung ihrer Repräsentations- und Gastgeberpflichten gewähren muß. Dieses Entgegenkommen wurde vielfach als etwas Selbstverständliches hingenommen. Um die Inanspruchnahme der Kraftwagen einzudämmen und eine zu starke finanzielle Belastung der Etadtgemeinde zu vermeiden, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 30. März 1936 unter dem Vorsitze des Vürgermeisterstellvertreters Adolf Platter einvernehmlich folgende Richtlinien aufgestellt: 1. Städtische Kraftwagen dürfen für andere als dienstliche Zwecke nicht verwendet werden; insbesondere ist es untersagt, städtische Kraftwagen Verbänden, Vereinen und Einzelpersonen für deren Zwecke — fei es unentgeltlich oder auch entgeltlich — zu überlassen. 2. Die Verwendung von städtischen Kraftwagen in Erfüllung der Repriifentations- und Gastgeberpflichten der Stadtgemeinde, insbesondere die Verwendung für Vergnügungsfahrten mit prominenten Persönlichkeiten ist auf das Allernotwendigste einzuschränken. 3. Der städtische Autobetrieb hat für die mit den städtischen Personenkraftwagen gemachten Fahrten den Durchschnittstarif, der sich unter Einrechnung der ständigen und veränderlichen Vetriebsauslagen des Autobetriebes (Lenkerlohn, Garagierung, Verwaltung, Reinigung, Erhaltungsreparaturen» Benzin. Oel und Schmiermittel) ergibt — derzeit 5U Z für den Fahrkilometer —, den für die Verrechnung der Fahrten in Frage kommenden Kreditposten anzulasten. 4. Dem Bürgermeister steht jederzeit ein Personenkraftwagen zu seiner p e r s ö n l i c h e n Verwendung sowohl für dienstliche als auch für außerdienstliche Fahrten unentgeltlich zur Verfügung, doch find auch von ihm bei Inanfpruchnahme des Wagens die in den Punkten 1 und 2 aufgezählten Grundfätze zu beachten. 5. Die Inanfpruchnahme der städtischen Personenkraftwagen hat sich bei Zugrundelegung des nach Punkt 3 sich ergebenden Durchfchnittstarifes jedenfalls im Rahmen der im Voranschlage für den Betrieb der Personenkraftwagen genehmigten Kredite zu halten.

Der Stadtmagistrat wird dem Gemeinderate vierteljährig Berichte über die zurückgelegten Fahrkilometer und über die Verwendung der städtischen Personenkraftwagen erstatten.

stersonalnachrichten Als Anwärter für die ausgeschriebene Stelle einer Hortnerin des städtischen Kinderhortes im Wohnhaus^ block der Stadtgemeinde an der Erzherzog-EugenStraße—Ing.-Etzel-Straße wurde über Beschluß des Gemeinderates vom 30. April 1936 mit Wirkung vom 1. Mai 1936 die Bewerberin Maria Lechner aufgenommen. Um diese Stelle hatten 29 Bewerberinnen angesucht. Aus den 74 Bewerbern um die gleichfalls ausgeschriebene Stelle eines Schulwartes für die städtische Knabenvolks- und Mädchenhauvtschule in Dreiheiligen und den Kindergarten in Dreiheiligen wurde vom Gemeinderat der Bewerber Jakob Wirtenberger ausgewählt. Genannter wurde mit Wirkung vom 15. Juni 1936 als Anwärter auf diese Stelle aufgenommen. Der Stadtarbeiter Ferdinand Reitmayr wurde wegen amtsärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit mit I.Mai 1936 in den zeitlichen Ruhestand versetzt.


Amtsblatt Nr. 6

Ausstellung.Verkehrssicherheit I n der Zeit vom 22. bis 29. Juni wird in den Stadtsälen eine Ausstellung über „Verkehrssicherheit" zu sehen sein, welche die Österreichische Zentralstelle für Unfallverhütung in Wien über Anregung und im Einvernehmen mit der Vundespolizeidirektion und dem Stadtmagistrat Innsbruck unter Mitwirkung der Österreichischen Bundesbahnen, des Landesgendarmeriekommandos, des Automobilklubs von Tirol, des österreichischen Touringklubs, Sektion Innsbruck und des Radfahrerverbandes für Tirol und Vorarlberg veranstaltet. Gelegentlich der Ausstellung werden auch Filme vorgeführt werden, die die Sicherheit des Verkehres auf Straße und Eisenbahn zum Gegenstande haben. Sämtliche Veranstaltungen werden allgemein frei Zugänglich, ihr Besuch vollkommen kostenlos sein. Um den Eindruck der Ausstellungsgegenstände Zu einem möglichst nachhaltenden zu gestalten, werden laufend durch fachkundige Organe Führungen veranstaltet werden, wobei auf Zweck und Inhalt der Ausstellung^ objekte entsprechend aufmerksam gemacht werden wird. I m Anschlüsse an die Ausstellung werden Besucher durch Organe der Vundesvoligeioirektion auf verkehrsreichen Straßenkreuzungen über die falsche und richtige Benützung der Verkehrswege praktisch unterwiesen werden. Die Innsbrucker Bevölkerung wird eingeladen, der Ausstellung und den Veranstaltungen regstes Interesse entgegenzubringen.

Äer Kachöruck von Aufsätze«/ Berichten oöer nur von Teilen berselben sowie öie Wieöergabe von Daten unö Statistiken sinö nur mit genauer Huellenangabe gestattet.

Gustinus Ambrosi im Rathaus Wie bereits im Amtsblatte vom April l. I . ausgeführt wurde, hat der Gemeindetag von dem ehrenden Angebot des Bildhauers Gustinus Ambrosi, eine der drei Kopien der Bronzebüste zu erwerben, die er vom verewigten Bundeskanzler Dr. Engelbert Dollfuß für das Nationalmuseum Italiens geschaffen hat, mit Freuden Gebrauch gemacht. Am 20. Mai 1936 langte die Büste, die mit dem Marmorblocke, auf dem sie ruht, 60 Kilogramm wiegt, wohlverpackt in Innsbruck ein und wurde von Ambrosi persönlich dem Bürgermeister überreicht, der den Künstler herzlich begrüßte und die Büste freudig in Empfang nahm. Ambrosi ließ es sich nicht nehmen, die Kiste, in der die Büste verpackt war. eigenhändig zu öffnen, Büste und Marmorblock zusammenzufügen und für ihre Aufstellung im Amtszimmer des Bürgermeisters den günstigsten Platz auszuwählen. Das hervorragende Werk des genialen Künstlers wird stets in würdigster Form an den verewigten Bundeskanzler erinnern, gleichzeitig aber auch eine überaus wertvolle, dauernde Zierde des Rathauses sein.

Kunömachung! An der Amtstafel des Rathauses ist folgende Kundmachung angeschlagen. Der Gemeindetag hat in seiner Sitzung vom 8. Mai 1936 bezüglich der Leistung von Echulbeiträgen sprengelfremder Kinder an städtischen Volks- und Hauptschulen folgenden Beschluß gefaßt: „Auf Grund des Landesschulgesetzes vom 9. Juli 1932, LGBl. Nr. 60, werden an Stelle der gemäß § 45 bisher für sprengelfremde Kinder eingezogenen Schulbeiträge ab dem Schuljahr 1936/37 folgende Schulbeiträge eingehoben: 1. F ü r H a u p t f c h u l e n i Die Aufnahme von Kindern aus Gemeinden außerhalb Innsbrucks wird gemäß § 62, Abs. 4 des Landesschulgesetzes von einer Veitragsleistung der in Betracht kommenden Gemeinden von jährlich 5 40.— für jedes Kind abhängig gemacht. 2. F ü r V o l k s f c h u l e n : Die Stadtgemeinde behält sich die Aufnahme sprengelfremder Volksfchulkinder gemäß § 51, Abf. 3 des Landesfchulgesetzes vor, wenn die sonst für die Schulen zutreffende Höchstgahl an Kindern überschritten und die Lehrzimmer überfüllt werden. Die Auswahl der sprengelfremden Kinder wird u. a. davon abhängig gemacht, daß die Gemeinden, in welchen die Eltern der sprengelfremden Kinder ihren Wohnsitz haben, einen Betrag von jährlich 8 20.— für jedes Kind leisten."


Amtsblatt Nr. 6

Kunömachung! betreffend die Hintanhaltung mißbräuchlicher Verwendung von Bierflaschen und Flaschen für kohlensaure Getränke. Wiederholte Klagen der Brauereien (Flaschenbierabfüller) und der Erzeuger kohlensaurer Getränke über sanitätswidrige und mißbräuchliche Behandlung von Bierflaschen und Flaschen für kohlensaure Getränke (Verwendung Zur Aufbewahrung von Petroleum, Leinöl und dergleichen, Lagerung der Flaschen in Abfallstätten usw.) veranlassen den Stadtmagistrat auf Grund des § 29 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck nachstehende Anordnung Zu treffen: Jede Verwendung von Bierflaschen und Flaschen für kohlensaure Getränke, welche als solche durch äußerliche Merkmale in handelsüblicher Weise gekennzeichnet sind, zu anderen Zwecken als zum Transporte und zur Aufbewahrung von Bier, bzw. kohlensauren Getränken in einer Art, welche die Reinigungsmöglichkeit erschwert oder in Frage stellt und wodurch daher die Gesundheit von Menschen gefährdet werden könnte» sowie auch jede anderweitige, sanitären Grundsätzen widersprechende Verwahrung und Behandlung gebrauchter Flaschen ist aus sanitätsvolizeilichen Gründen verboten. Uebertretungen dieser Verordnung werden nach Maß^ gäbe des Artikels V I I E. G. V. G. (Gesetz vom 1. Juli 1925, VGBl. Nr. 273) mit Geld bis 2N0 8 oder Arrest bis zu zwei Wochen bestraft. Diese Kundmachung tritt sofort in Kraft.

Monatsbericht über sen ßremöenverkehr Monat Mai 1936 (1935)

Ständiger Wohnort

Zahl der Zahl der Kremdenmeldungen Übernachtungen 1936

Wien Sonstiges Österreich Deutsches Reich Schweiz Italien Jugoslawien Ungarn Rumänien Tschechoslowakei Polen Lettland Norwegen Niederlande Belgien Luxemburg Großbritannien, I r l a n d Frankreich. Monaco Spanien . . . Griechenland Türkei Rußland und Russisch-Asien . . . . Uebriges Asien Ueoriges Afrika Vereinigte Staaten von Nordamerika Argentinien Brasilien Staatenlos

2414 3148 503 639 531 14 73 13 271 27 13 194 207 — 173 678 234 20 6 — 4 14 115 172 3 — 139

Zusammen . . . 9479

1935

1936

2541 6390 2648 7461 452 I M 5 453 770 395 1164 14 71 90 239 17 75 309 484 — 42 20 35 138 246 513 256 — — 328 649 2072 188 327 15 47 6 8 5 ,— ^ 9 4/ 47 9 ' -346 129 321 — 10 11 — — 13

1935

^ ^ -Z, 3, " Z ^ 2 "3 Z ^ Z " 3i u' « K z3, ^ A « 5 ^ ^ ^ Z "

8393 21.933

Hievon: 1. Geschäftsreisende 1108,- 2. Jugendliche in Herbergen, Heimen u. dgl. 113.

Veeiöigung als Jagöausseher Der in Innsbruck, Vrunecker Straße Nr. 10/11, wohnhafte Christian L i d l , geboren am 22. Oktober 1883, hat am 29. April 1936 den Eid als Jagdaufseher des Iagdpächters Otto K n i t e l in Innsbruck für das Gemeindejllgdgebiet Innsbruck-Stadt abgelegt, wonach er gemäß § 3 der Ministerialverordnung vom 2. Jänner 1854, RGBI. Nr. 4, im Iagddienste als öffentliche Wache anzusehen ist und in diesem Dienste alle in den Gesetzen begründeten Rechte, welche den im § 68 des Strafgesetzes bezeichneten obrigkeitlichen Personen und Zivilwachen Zustehen, genießt.

Mitteilungen öes HtaötphMates Stand der Infektionskrankheiten im Mai 1936: Scharlach: 1 Erkrankungsfall, kein Todesfall. Diphtherie: 8 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Typhus: 2 Erkrankungsfälle, kein Todesfall. Zahl der Geborenen im Mai 1936: Gesamtzahl: 46, davon 1 Totgeburt, 21 männlich, keine Totgeburt, 25 weiblich, 1 Totgeburt. Todesfälle im Mai 1936: Gesamtzahl: 79 Davon auswärts: 23 56 (26 männlich, 30 weiblich).


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Selbständige gemeinnützige Sparanstalt (gegr. 1822) H a u p t a n s t a l t : Erlerstraße Nr. 8 Z w e l g a n s t a l t : Maria«Theresien-Str. 23/2)

D25 2Ü65 OssVicNVN 3 6 in 2U5-

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S c h a l t e r o e r k e h r jeden Werktag von 8 Uhr bis i/2i Uhr und von 1/2? Uhr bis ) Uhr nachmittags, Samstag nachmittags geschlossen. Unentgeltliche Auskünfte in der Direktion, Erlerstraße N r . 8, ebenerdig

im 5t3clti5cliVN


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.Amtsblatt Nr. 6

Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Nie Etadtgemeinde Innsbruck. — Verantwortlicher Schriftleiter: 3>r. Willy Rumer, Innsbruck, Wilhelm-Ereil-Ttraße 25. Nruck: Graphische Kunftanstalt T y r o l i a , Innsbruck


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