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Nummer I
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Jänner 1959
22. Jahrgang
Das Gemeindebudget 1959 Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in der am 12. Dezember 1958 abgehaltenen öffentlichen Sitzung die Feststellung der Voranschläge der Stadt Innsbruck und den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Innsbruck für das Verwaltung^- bzw. W i r t schaftsjahr 1959 beschlossen. Die Voranschläge wurden wie folgt festgesetzt! Ordentlicher Voranschlag Neinausgaben in der Höhe von . ,, . 8 170,515.300 Neineinnahmen in der Höhe uon ,, . 5 166,534.800 Außerordentlicher Voranschlag Ausgaben für gewöhnliche Vorhaben in der Höhe von 8 Ausgaben für Beseitigung von Kriegsu. Besatzungsschäden in der Höhe von 8
65,500.000 10,171.600
Wirtschaftsplan der Stadtwerte Innsbruck Ausgaben in der Höhe uon 8 164,093.000 Einnahmen in der Höhe von 8 154,169.000 Der Gemeinderat genehmigte außerdem gemäß § 51 Abs. 3 des Stadtrechtes die Steuern, Gebühren, Beiträge, sonstigen Abgaben und Entgelte, die im Haushaltsjahr 1959 erhoben werden. Sie sind! l. Die Grundsteuer ^> Grundsteuer /V für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Hebesatz von 400 u.H. des S t M B . ' !>) Grundsteuer Z für andere Grundstücke mit Hebesatz von 250 v. H. des S t M V , , in bestimmte» mit erstarrter Grundsteuer, 2. Die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeerlrag und dem Gewei'bctapital mit Hebesatz uon 300 u. H. des S t M V . , für Zweigstelle» mi! Hebesatz vo» !lOl!v,H, des S t M B , 3. Die Lohnsummensteuer mit Hebesatz von 1000 u. H. des S t M V , 2 u. H. der Lohusumme, für
Zweigstellen mit Hebesatz von 1000 v. H. des TtMV. 2 v. H, der Lohnsumme. 4. Die Feilbietungsabgabe auf Grund des H 32 des Gemeindeabgabengesetzes. L G V l . Nr. 43^1935, mit 3 u. H. des Erlöses beweglicher und 1 v. H. des Erlöses unbeweglicher Sachen bei freiwilligen öffentlichen Versteigerungen. 5. Die Getriintesteuer auf Grund des Geträniesteuergesetzes uom 12. November 1947, L G V l . Nr. 26/ 1947, und der Getränkestenersatzung uom 18. Dezember 1952 mit 10 v. H. des Kleinhandelspreises. 6. Die Vergnügungssteuer auf Grund des Vergnügungsfteuergesetzcs uom 20. M a i 1947, L T V l . Nr. 18/1947, und vom 16. Dezember 1949, ÜGVl. Nr. 8/1950, mit den darin enthaltenen Höchstsätzen und in bestimmten Fällen mit den uon der Tiroler Landesregierung genehmigten erhöhten Sätzen. Für Amateur-Sportveranstaltungen und für Vereine gelten die vom Gemeinderat in der Sitzung uom 15. Dezember 1955 beschlossenen Begünstigungen. 7. Die Ankiindigungssteuer auf Grund des Anlündigungssteuergesetzes uom 2. J u n i 1918. L G B l . Nr. 21^1948. mit dem gesetzlichen Höchstansmah. 8. Die Speiseeiosteuer auf Grund der Speiseeissteuersatzung uom l8. Dezember 1!>.',2 mit 10 v, H, des .hleiniiandelspreises. ü. Die Hundesteuer auf Grund des H 25 des GemeinGPI, Nr. 43^1935, und der oom ^0, Dezember 1!!,'i1 mil nachstehenden Sätzen: sür einen Hund 8 100.— für den zweiten Hund 8 150.— für jeden weiteren Hund 8 200.— für Wachhunde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes gehalten werden, sowie für Melde-, Sani-