Amtsblatt Innsbruck

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derTandesnauMM Innsbruck E r s c h e i n t c i n in a I i in M o n a i Iabresabonn. 3 ^U.—, Einzeln 3 2. beim R a t h a u S - P o r t i e r Nummer

^ ch r i f t I e i t n n g : R a t h a u s ^ . S t o c k , Z i m m e r N r . l. 9 0 Fernsprecher N r . «371/190 September 1 9 5 9

22. Jahrgang

Gemeindefteiheit in Osterreich Bürgermeister Dr. Alois Lugger Vorbemerkung der Schriftleituug: A>u 14. September d. I . wurde im Niesensaal der Hofburg der von bekannten internationalen Fachleuten besuchte Kongreß „Freiheit in der Gemeinschaft" eröffnet. Anschließend au den Vortrag des Baslcr llniv.-Professors D r . Adolf Gaffer über die „kommunale Selbsticgierung als europäisches Problem", in dem der Gelehrte besonders die Verhältnisse in der Schweiz und in T i r o l aufzeigte, hielt Bürgermeister D r . Alois Lugger den folgenden Vortrag über die „Gemeindefreiheit in Osterreich", der auch für die Leser des „Amtsblattes" lehrreich sein dürfte.

Wenn mir heute «die Aufgabe gestellt ist, über die Gemeindefreiheit in Österreich zu sprechen, fo sei mir gestattet, vorerst einen kurzen überblick über die Entwicklung des heute in Österreich geltenden Gemeinderechtes zu geben. Die Gemeinde selbst 'ist sicherlich so alt wie das Land, sie geht bis zu den Anfängen der Siedlung zurück, sie hat ihren Ursprung nicht in einem Willensakt der Staatsgewalt, sondern sie ist das Ergebnis eines Entwicklungsprozesses. Die Tatsache des örtlichen Zusammenlebens von Menschen erzeugte eine Reihe von gemeinsamen Interessen und Problemen, welche nur gemeinsam durch einen Lokalverband, die Gemeinde, befriedigend gelöst werden konnten. So wie im ganzen deutschen Sprachraum, erhielt auch in Österreich 'das Gemeindewesen erst im M i t t e l alter Form und Ausbildung. Grundlage für die erste Ausbildung des Gemeindewesens im Mittelalter war die Agrarverfassung. Nicht der Landesfürst gestaltete das blecht des gemeindlichen Verbandes, sondern der Grundherr. Er führte in der Landgemeinde durch seine Organe die wirtschaftlichen Obliegenheiten der Gemeinde, sprach Recht und handhabte die Ortspolizei. Anch die Entwicklung der Städte nahm ihren Ausgang oon den Ollen, denen der Gru»dl,erl M a r t l rechle und später auch besondere Stadtrechle verliehen hatte. Während die Landgemeinden größtenteils in der Untertänigkeit unter dem Grundherrn verblieben, gelangten die Städte zur völligen Selbstverwaltung. Diese Entwicklung fand ihre natürliche Grundlage

wohl i m Aufblühen von Gewerbe und Handel, das den Städten Reichtum und Macht brachte, sie wurde aber auch vom Landesfürsten gefördert, der in den Städten und i m Bürgertum oin Gegengewicht gegen Vie Macht des Adels erkannte. Vom Landesfürsten erhielten die Städte mannigfache Freiheiten, Markt-, Steuer- und Münzrechte, aber auch häufig die Gerichtsbarkeit. Die freie Wahl des früher vom Grundherrn eingesetzten Stadtrichters durch die Bürgerschaft, brachte sine weitgehende Selbstverwaltung, die von den Behörden der Stadt vollzogen wurde. Hatten die Städte die Abhängigkeit vom früheren Grundherrn vollends abgestreift, so unterstanden sie als landesfürstliche Städte unmittelbar den Behörden des Landesherrn. Die in der damaligen Zeit verliehenen Stadtrechte enthielten moist nicht nur die Stadtverfassung, sondern auch Gebiete des Verwaltungsrechtes, wie auch des Z i v i l - und Strafrechtes. Vom 18. Jahrhundert ab trat eine fortwährende Minderung der Rechte der Städte sin, M Gunsten der Zentralgewalt der Landesfürsten, wohl als Auswirkung des wirtschaftlichen RiederMNges der Städte durch Kriege und innere Unruhen, aber auch durch das Aufkommen des Absolutismus, bis allmählich die Gemeindebehörden mehr unteren Instanzen der landesfürstlichen Verwaltung, als Organen der Selbstverwaltung glichen. Dagegen hatte das Aufkommen des Absolutismus den Landgemeinden eine Erleichterung des Abhängigteilsverhällüissev gebracht, da anch die Grundherrschaft den landesfiirstlichen Behörden unterstellt wurde. Andererseits aber wurden auch die Landgemeinden zur Besorgung von Geschäften der Staatsgewalt und zur M i l w i r t i l n g hiebei herangezogen. Die Gemeinden waren somit ein Opfer des allgewaltigen, absoluten Staates geworden, der ein Recht auf Selbstverwaltung nicht anerkannte und auch die lokale Verwaltung restlos seiner Regelung und Beaufsichtigung zu unterwerfen suchte lind die Organe der Gemeinde zu Beauftragten der Regierung herabdrückte. Vine 'andere Stellung nahmen wie Gemeinden in


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T i r o l und Vorarlberg, aber auch in Salzburg ein. Diese Gemeinden besaßen i n alten Zeiten i m Gegensatz zu den Gemeinden in den übrigen österreichischen Ländern weitgehende Rechte der Selbstverwaltung, was schon Urkunden aus dem 12. Jahrhundert beweisen. Das Wesen der Gemeindefreiheit in diesen Ländern kam vor allem darin zum Ausdruck, daß der Gemeinde das Recht zustand, eine Reihe von Angelegenheiten, die die bäuerliche Gemeinschaft angingen, selbst zu ordnen und hiezu die nötigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere des Gemeindeeigentums, Zu verwalten. Den tirolischen Gemeinden stand weiters i n alten Zeiten eine Reihe von Befugnissen zu, die man heute zur politischen Verwaltung zählt, so besonders solche polizeilicher Natur. Sie besaßen aber auch schon einen ihnen vom Staat übertragenen Wirkungskreis, so bei der Steuereinhebung und dem Waffenaufgebot. Auch in den tirolischen Gemeinden minderten sich seit dem 16. Jahrhundert immer mehr die Rechte auf Selbstverwaltung. Das alte Gemeinderecht sah eine Reihe voil Beschränkungen des Eigentums zu Gunsten der Gesamtheit vor, die mit der allmählichen Abnahme des Gemeinsinns später nicht mehr angenehm waren. Das Gemeindeeigentum, wie Gemeindewald und Wenden, wurde aufgeteilt, auch kam es immer mehr zu Eingriffen der Regierung in das Gemeindeleben, auch i n wirtschaftlichen Angelegenheiten. Das rege Verfassungsleben der Gemeinde und die Anteilnahme der Gemeindebürger an den Gemeindeangelegenhciten wurde stark vermindert, je mehr durch den verstärkten Absolutismus und Zentralismus in die Selbstverwaltung der Gemeinde eingegriffen wurde. Es ist mir auch erlaubt, als Bürgermeister der Landeshauptstadt von T i r o l , kurz zur Geschichte der Tiroler Landeshauptstädte M e r a n und Innsbruck etwas zu bemerken: Von den Donaustädten Regensburg und Passau sowie Wien und Enns abgesehen, ist das Innsbrucker Stadtrecht das älteste erhaltene des bayrisch-österreichischen Rechtskreises. Überdies war es wahrscheinlich auch eine Grundlage für das Münchner Stadtrecht, von dem aus sich ja wieder Verbindungen zu den sächsischen Stadtrechten Heinrichs des Löwen von Braunschweig, Lübeck und Schwer i n feststellen lassen. Besonders wertvoll ist es, daß das Innsbrucker Stadtrecht noch in dem Originale des Jahres 1239 im Stadtarchiv vorhanden ist. Das I n n s lnucker Stadtrecht war am 9. J u n i 1239 von Herzog Otto V I I I . von Andechs-Meranien in Gegenwart einer großen Reiche angesehener Zeugen verbrieft worden. Die Rcchtssätze des Privilegs lassen sich daher in drei Gruppen einteilen: Zuerst werden handelspolitische Bestimmungen über d>ie Warenniederlage und die Zollfreiheit festgelegt, »dann folgen Bestimmungen über die Weidegemeinschaft, die Richter- und Gerichtsbotenwahl, die Auflage eäner Steuer und die Pfändung. Für strafrechtliche Vergehen werden bestimmte Strafsätze aufgestellt. Den Abschluß bilden privatrechtliche Bestimmungen über die Ersttzungsfrift, die Erwerbung des Bürgerrechtes und die letztwilligen Verfügungen. F ü r Meran wird das Wort „ E i v i t a s " , das heißt Markt- oder Stadtgemeinde, 1278 erstmals gebraucht.

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Die entsprechende Vetitelung für Bozen und I n ist etwa ein halbes Jahrhundert älter. Der Titel „ S t a d t " war im Mittelalter von der Errichtung von festen Ringmauern und Stadiloren mit abhängig. Für Meran sind diese urkundlich um 13W feststellbar. Als Verthold von Andechs im Jahre 1180 durch Gütcrtausch mit dem Stifte Wilten jene Grundfläche erworben hatte, die die heutige Altstadt I n n s bruck ausmacht, um dort einen neuen größeren M a r t ! aufzubauen, war damit eigentlich die Stadt Innsbruck begründet. Die eigentliche urkundliche Verbriefung eines Stadtrechtes erst im Jahre 1239 kann uns möglicherweise den Zeitpunkt andeuten, da die Uinmauerung der Stadt so ziemlich vollendet war. Für Meran erließ der Landesfüist König Heinrich im Jahre 1317 eine Stadtrechtsordnunss, nach der Bürger von Meran aus ihrer M i t t e vier Männer als eine A r t von Rat für die Verwaltung der Stadt zu erwählen hatten. Die Stadt Meran erfreute sich damals, wenn auch unter der Kontrolle des Burggrafen auf T i r o l und des von ihm eingesetzten Richters, einer erheblichen Selbstverwaltung. Ein Bürgermeister, der von den Bürgern zu wählen ist, wird schon 141."i eingeführt. I n Innsbruck ist der Bestand eines Stadtrates urkundlich um 1315 nachweisbar, ein Bürgermeister um 1370. Überblickt man den allgemeinen Zustand des Gemeindewesens zu Beginn des 19. Jahrhunderts, so bemerkt man, daß das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinde auf ein M i n i m u m reduziert war, die Beurteilung dessen, was der Gemeinde nützte oder schadete, weniger ihr als dem Grundherrn öder den Regierungsbehörden anheimgestellt war und die Gemeinde nicht nur kontrolliert, sondern auch in allem und jedem reglementiert wurde. Für ein Wiedererwachen des Gemeinsinns, der aus dem Kreis der bloß persönlichen Interessen hervortretend, sich die Förderung gemeinsamer Zwecke der Gemeinde angelegen sein läßt, uun wenig Raum mehr gegeben. M i t diesen Mängeln und Gebrechen trat «das Gemeindewesen'ind'as Revolutionsjahr 1818, dessen Tendenzen auch das Gemeindeleben aus dem Geleise brachten, um vielfach mit einem Ruck an Stelle der früheren Beschränkungen die ungebundene W i l l t ü r , an Stelle der früheren Unselbständigkeit schrankenloses Selbstregiment zu setzen. I n den Strömungen des angehenden 18. und dl>> beginnenden 19. Jahrhunderts setzte sich immer mehr die Erkenntnis durch, daß die Gemeinden Fundamente des Staates, Grundlage staatlicher Ordnung sowie mirtlschaftlicher und kultureller Entfaltung sind. Dieser Erkenntnis trugen die durch die R>.'uo!>iiio» des Jahres 1848 veraulaßten Verfassungen Rechnung, sie brachten den Gemeinden endlich ein neues Recht, so daß der mehr oder weniger gesetzliche Zustand ln'ieili^! wurde. Bereits die erste österreichische Verfassung lwm 2.'). A p r i l 1818. die sogenannt» Pillersdors'sche Versas sung, befaßte sich mit den Gemeinden, sie beschräiitle sich allerdings auf die Anordnung, daß die Gemeindeverfassungen nach dem Grundsatz zu ordnen sind, daß i n denselben die Interessen der Gemeinde und ihrer Glieder ebenfalls vertreten werden.


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Der folgende .^ramsierer Entwurf, der noin Versassungsausschuß beraten wurde, aber im Plenum nicht mehr beschlossen werden tonnte, weil der Reichstag mit kaiserlichem Manifest vom 1. März 18<4U aufgelöst wurde. sollte den Geme'inden eine Reihe non Rechten garantieren. Die mit Manifest vom l. März l^l!» beschlossene Verfassung, die sogenannte „otlroiiierte Märzverfassung", gewährleistete den Gemeinden fünf Grundrechte, nämlich die freie Wahl ihrer Vertreter, die Aufnahme neuer Mitglieder in den >)eimalvelband, die se>lbstän^ dige Verwaltung ihrer Angelegenheiten, die Veröffentlichung des Ergebnisses des Haushaltes und die Öffentlichkeit der Verhandlungen ihrer Vertreter. Diese grundlegenden Bestimmungen der Verfassung fanden im provisorischen Gemeindegesetz vom 17. März 1tt4l) ihre Verwirklichung. A n >die Spitze dieses Gesetzes war im Artikel I dessen leitender Grundgedanke „Die Grundfeste des froren Staates 'ist Ne freie Gemeinde" gestellt. Damit war für alle Gemsinidon Österreichs die Untertänigkeit unter den Grundherrn, soweit diese noch bestand, für immer beseitigt. Das Gemeindegesetz, das für sämtliche Länder des österreichischen Staates und einheitlich für Stadt-, Markt- und Landgemeinden eine Gemeindeuerfaffung auf der Grundlage freier Selbstverwaltung schuf, fah einen stufenweisen Aufbau der Genwindeselbstverwaltung vor. Bereits dieses Gesetz tollte den Wirkungskreis der Gemeinden in oinen natürlichen und einen übertragenen Wirkungskreis ein. Der natürliche Wirkungskreis umfaßte alles, was das Interesse der Gemeinden zunächst berührte und innerhalb ihrer Grenzen vollständig durchführbar ist, beschränkt lediglich durch das Gesetz mit Rücksicht auf das Gesamtwohl. Der übertragene Wirkungskreis umfaßte die Befolgung bestimmter öffentlicher, der Gemeinde vom Staat im Delegationswege zugewiesener Geschäfte. Allerdings war wegen der Verfassungswirren die volle Wirksamkeit dieses Gesetzes nur von kurzer Dauer. 1852 wurde die Öffentlichkeit der Gemeindeverhandlungen aufgehoben, weiters behielt sich der Staat die Bestätigung der Gemeindevorstände vor. 1854 wurde die periodische Erneuerung der GemeMdevertretung durch Neuwahlen siftiert, die Gemeindevertretungen sollten bis zur Erlassung eines neuen Gemeindegesetzes ihre Tätigkeit fortsetzen, Lücken wurden durch Ernennungen ergänzt. 185!) erschien das neue, angekündigte Gemeindegesetz, das jedoch mit Ausnahme der heimatrechtlichen Bestimmungen überhaupt nicht in Wirksamkeit trat. Die Verfassung von l^<!1. das sogenannte Februarpatent, legte aber fest, daß die grundsätzlichen Bestimmungen über das Gemeindewesen Sache des Reiches, «die näheren Anordnungen hiezu Sache der Länder ist. I m Sinne dieser Kompetenzbestimmnngen wnrde das Reichsgesetz vom 7>. März 1M>2, womit grundsätzliche Bestimmungen zur Regelung des Gemei ndewesens vorgezeichnet werden, kurz das Reichsgemeindegesctz genannt, erlassen. I m Rahmen dieses Gesetzes wurden die einzelnen Gemeindeordnungen für die Länder und die Statute für die Städte verfaßt. Das Reichsgemeindegesetz von ^8l>2 gehl mil seinen: Grundgedanken auf Vas provisorische Gemeindegesetz

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von 18l!> znrück. Da cs auch heule noch seine W i r l u n g und Gellung beHallen hat. zum Teil sogar wörtlich also gellendes Recht ist, erscheint es angezeigt, sich mit den Bestimmungen dieses Gesetzes näher zu befassen. Typisch für dieses Gemeindegesetz war die gleichmäßige Durchführung des Prinzips der Selbstverwaltung in allen Gemeinde», so daß die großen Städte und die kleinsten Bergbauerngeiiwinden rechtlich vollkommen gleichgestellt sind. Den StadtgemVinden, die durch das Gesetz ein eigenes Statut bzw. Stadtrecht erhalten haben, kommt eine gehobene Stellung dadurch zu, daß sie neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die staatliche Verwaltung in unterster Instanz, also die Vezirksuerwaltung, zu führen hat. Das Reichsgemeindegesetz umfaßte 2lì Artikel, es fei hier auf die Wesentlichsten Bestimmungen eingegangen. Artikel I bestimmt, daß jede Liegenschaft dem Verband einer Ortsgemciude angehören muß, es also keine gemeindeterritoriale Gebiete geben kann. Die Artikel II und I I I befassen sich mit dem Heimatrecht und sehen vor, daß die Gemeinde über die Verleihung des Hcimatrechtcs entscheidet. Niese Bestimmungen waren wichtig, da bekanntlich die Heimatgcmeinde für in Not geratene Gcmeindebürger aufkommen mußte. Der Artikel IV traf die grundsätzliche Bestimmung, daß der Wirkungskreis der Gemeinden ein doppelter ist, nämlich der selbständige Wirkungstreis, im Gemcindcgcsetz 1849 natürlicher Wirkungskreis genannt, und der übertragene Wirkungskreis. Artikel V erläutert nun, was unter selbständigem Wirkungskreis zu verstehen ist. Er stellt ähnlich wie das Gemeindegesetz aus 1849 fest, daß dies derjenige Wirkungskreis ist, in welchem die Gemeinde unter Beobachtung der bestehenden Reichs- und Landcsgesetze nach freier Selbstbestimmung anordnen und verfügen kann und überhaupt alles umfaßt, was das Interesse der Gemeinde zunächst berührt und innerhalb ihrer Grenzen durch ihre eigenen Kräfte besorgt und durchgeführt werden kann. Demonstrativ führt das Gesetz auf: die Verwaltung des Gemeindevermögens, die Sorge für die S i cherheit der Person und des Eigentums, die Sorge für die Erhaltung der Gemeindestraßen, -Wege, -Plätze und -brücken sowie der Verkehr auf Straßen und Gewässern und die Flurpolizei, die Lebensmittclpolizei nnd den Marktvcrkchr, insbesondere die Aufsicht über Maße und Gewichte, die Gesundheitspolizei, die Gesinde- und Arbeiterpolizei und die Handhabung der Dienstpostenordnung, Sittlichkcitspolizei, das Armenwesen und die Sorge für die Gcmcindcwohltätigkcitsanstalten, die Bau- und Feuerpolizei sowie die,Handhabung der Bauordnung und Erteilung der Naubewillignugen, das Schulwesen, Verglcichsversuche zwischen streitenden Parteien vor aus der Gemeinde gewählten Vertrauenspersuncn, die freiwillige Feilbictung beweglicher Cache». Hier war auch vorgesehen, daß aus höheren Slaatörücksichlen bestimmte Geschäfte der Ortspolizei in einzelnen Gemeinden besonderen landcsfürstlichen Organen durch Gesetze zugewiesen werden können. Artikel V I befaßt sich mit dem übertragenen Wirkungskreis, der als Verpflichtung der Gemeinde zur Mitwirkung für die öffentliche Verwaltung im Nahmen der Gesetze definiert wurde. Der Artikel VII befaßt sich mit dem Zusammenschluß von Gemeinden ;nr Erfüllung gemeinsamer Aufgaben. Der nächste Artikel bestimmt, daß die Gemeinde in ihren Angelegenheiten durch de» Gemcindeausschuß und den Gcmeindevurstand vertreten wird und diese Vertretungen durch die Gemeinde gewählt werden. Die Artikel IX b i s ' x i enthalten die grundsätzlichen Bestimmungen über das Wahlrecht und die Wählbarkeit in die Gemeindevertretung. Weitcrs wird bestimmt, daß der Gcmcindevorstand für seine Amtshandlungeu im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde


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und hinsichtlich des übertragenen Wirkungskreises auch der Regierung verantwortlich ist. Weiters ist grundsätzlich geregelt, daß in allen Gemeindeangelegenheiten die absolute Majorität der Vertreter beschließt und Ausschußsitzungcn öffentlich sind und die Öffentlichkeit nur in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden kann. Der nächste Artikel befaßt sich mit den Steuerrechten der Gemeinde. Weiters ist wesentlich der Artikel X V I , der feststellt, daß die Staatsverwaltung das Aufsichtsrecht über die (Gemeinden dahin gehend ausübt, daß sie ihren Wirkungskreis nicht überschreiten uud nicht gegen die bestehenden Gesetze verstoßen. Artikel XXII sieht die Möglichkeit vor, Landeshauptstädten uud anderen bedeutenden Städten eigene Statute im Wege der Landesgesetzgebung zu verleihen. Artikel XXIII sieht vor, daß die Städte mit eigenem Statut ihre Angelegenheiten dnrch ihre eigenen Vertretungen besorgen und sie unmittelbar dem Landesausschuß bM. dem Landtag unterstehen. Der letzle Artikel ermächtigt die Länder, im Rahmen dieses Gesetzes Gemeindeordnungcn durch Landcsgesetze zu erlassen.

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Das Vorangeführte Gemeindegesetz behielt bis nach Beendigung dos 1. Weltkrieges seine volle (Gültigkeit. Das Vundesverfassungsgesetz vom 1. Ottober 1920 enthält im 4. Hauptstück einen eigenen Abschnitt über die Gesetzgebung und Vollziehung der Länder. I m Nahmen dieses 4. Hauptstückes befaßt sich ein Abschnitt mit «den Gemeinden, der gleichsam Mit >der programmatischen Erklärung beginnt! „Die allgemeine staatliche Verwaltung in den Ländern wird gemäß den nachfolgenden Bestimmungen nach dem Grundsatz der Selbstverwaltung eingerichtet." Die Bundesverfassung selbst kennt demnach nicht mehr >den eigentümlichen Gegensatz zwischen selbständigem und übertragenem Wirkungskreis, der den ersteren wie eine staatsfreie Sphäre der Gemeindeverwaltung erscheinen ließ, sondern bezieht die Gemeindeverwaltung in ihrem vollen Umfang i n die allgemeine staatliche Verwaltung ein. (Fortsetzung folgt)

20 Jahre Statistisches Amt der Landeshauptstadt Innsbruck Von den elf kommunalftatistischen Ämtern der alten österreichisch-ungarischen Monarchie verblieb nach dem ersten Weltkrieg nur noch eines in Österreich, das der Stadt Wien. I n allen anderen Städten mußten, solange sie noch über kein eigenesstatistischesAmt verfügten, die verschiedenen Abteilungen der Magistrate die Sammlung des einschlägigenstatistischenMaterials übernehmen. Linz a. d. D. war die erste Landeshauptstadt, die 1919 ein eigenesstatistischesAmt gründete. Als zweite Landeshauptstadt folgte — 20 Jahre später — Innsbruck. Die anderen Landeshauptstädte, wie auch kleinere Städte Österreichs, folgten während oder nach dem 2. Weltkrieg diesem Beispiel. Es sind nun 20 Jahre vergangen, seitdem am 1. September 1939 das Statistische Amt der Stadt Innsbruck errichtet und in drei Räumen des Neuen Rathauses, Fallmerayerstraße 1, untergebracht worden war. Der Tag der Gründung siel mit dem Beginn des 2. Weltkrieges zusammen. Es war ein schwerer Anfang' der geplante Auf- und Ausbau, welcher in Zusammenarbeit mit allenstädtischenAbteilungen und Ämtern und vielen 'anderen Stellen außerhalb des Stadtmagistrates erfolgen sollte, mußte im Hinblick auf kriegswichtige Angelegenheiten bald zurückgestellt werden. Das kaum geschaffene Amt wurde durch die damals vorwiegend mit der Erledigung der wachsenden Auftragsftatistit, also jener Statistik, die von staatlichen Zentralstellen anbefohlen wird, fast zur Gänze in Anspruch genommen. Hiezu zählten die agrarftatiftischen Erhebungen, wie Vodennutzungserhebung, Viehzählungen, die Führung der Preisstatistik, der Fremdenverkehrsstatistik. Daß mit den wenigen zur Verfügung gestandenen Arbeitskräften diese Ausgaben schwer bewältigt werden konnten und für die Belange der gemeindlichen Statistik sehr wenig Raum übrigblieb, erscheint durchaus verständlich. Trotzdem war man aber im Statistischen Amt bemüht, so gut es nur ging, kommunalstatistisches Material zu sammeln, vierteljährlich zusammenzustellen und der damaligen Gemeindeführu.ng «als sehr willkommene Information vorzulegen. Am 31. Oktober 1942 wurde das Amt, idas bisher der

Mag'istratsdirektion unterstellt war, der Magistratsabteilung I I angegliedert. I m Zuge des beginnenden totalen Krieges mußte das kleine Amt die mit viel Fleiß begonnene Sammlung und Darstellung statistischen Zahlenmaterials vorübergehend einstellen. Nach dem Bombenangriff am 16. Dezember 1944, bei dem das Neue Rathaus getroffen wurde und eine der d'rck Bediensteten des Statistischen Amtes den Tod fand, übersiedelte das Amt in das Haus am Haydnplatz 5, wo es bis nach Kriegsende verblieb. I m Ottober des Jahres 1946 wurden dem Statistischen Amt wieder «drei Räume im Rathaus-Neubau zugewiesen. Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Amt, der großen Bedeutung zufolge, die einem statistischen Amt in Zeiten des Wiederaufbaues naturgemäß zukommt, als selbständiges Amt direkt dem Bürgermeister unterstellt, eine Form, die sich bis heute erhalten und bewährt hat. Wie überall in unserem Vaterland, galt es. nun auch im Statistischen Amt mit viel Idealismus und Ausdauer aus dem Übriggebliebenen Neues zu formen und aufzubauen. Auf allen Gebieten wurden für den Wiederaufbau von den verschiedensten Stellen verläßliche Unterlagen gesucht. Der bestehenden Nachfrage zufolge schrill das Amt, nach sechsjährigem Bestehen, zur Herausgabe seiner ersten Publikation, dem Statistische,, Handbuch der Stadt Innsbruck, welches Daten bis einschließlich 31. Dezember 1946 bringen sollte. Die Sammlung und Bearbeitung des Materials stellte das Amt vor eine große Aufgabe. Die zunehmende Auftragsstatistit, deren Schwergewicht damals wieder naturgemäß aus de» Agrarstatistit beruhte, mußte termingemäß erstell! wer den. Zu den mannigfachen zeitbedingten Statistiken auf dem Gebiete der Kommunalstalislit lam ami, noch die Mitarbeit am „Jahrbuch und Einwolillerverzeichnis der Laudesliauptstadt Innsbruck 1!l<7", lUIe ^ ' l ! bellten, die die Herausgabe des Statistischen Handdu. ches der Stadt um Jahre verzögerten. I m Jahre 19ltt wnrde das städtische Einwolincramt samt Adrema-Anlage dem Etatistischen Amt angegliedert. Das Einwohneramt bat große Erhebum^'n u»d


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Zählungen dnrchz»inl)ren, die zu»! Teil ill den Bereich der Statistik fallen, so das; durch den Zusammenschluß nie! Positives erreicht werden tonnte, aber anderseits mnßten verschiedene wesensfremde Aufgaben in das Slatistische Am< gezogen weiden, wodurch die Belange der gemeindlichen Slalistit. bedingt durch den tleinen Personalstand des Statistischen Amtes, vernachlässig! werdeil mußten. I n dieser Zeit eilten an Bürgermeister und Älagistratsdiretlion manche Hilferufe, die sowohl darauf abzielten, mehr und vor allein geschultes Per> sonai für die Statistil zngeleill zu betoinmen. als auch darauf, der lustlosen Mitarbeit einiger städtischer Dienststellen ein Ende zu bereiten. Das Jahr 1950 war für das Statistische Amt ein Jahr des großen Erfolges. Das Statistische Handbuch der Stadt Innsbruck war Vollendet. M i t Wiesem Handbuch, das mit Zahlenreihen und erläuterndem Text erstmals eine geschlossene Darstellung der Entwicklung der meisten für die Stadtgemeinde wichtigen Stoffgebiete, oft weit zurück in die Vergangenheit bringt, wurde eine unentbehrliche Grundlage für die weitere Sammlung der statistischen Daten sowie für den Aufbau des Statistischen Amtes überhaupt geschaffen. I m selben Jahre wurde mit der Vcröffentlichungsreihe „Statistischer Vierteljahresbericht" begonnen, mit dem Zweck, die an der Statistik Interessierten durch aktuelle Zahlen zu informieren. Um der Amtsdruckerei Platz zu machen, übersiedelte das Statistische Amt Ende Ottober 1950 vom 2. Stock in den 1. Stock des Rathaus-Neubaues, und zwar in die ehemaligen Ncgistvaturräume des Fürsorgeamtes, die durch Einzug von Wänden <in vier kleine Zimmer geteilt worden waren. I m Jahre 1951 trat wiederum eine Neihe großer Aufgabe an das kleine Amt heran. Der Stadtrat erteilte den Auftrag, das Statistische Handbuch fortzusetzen, weiters galt es an der vom Öfterreichischen Statistischen Zentralamt und dem Österreichischen Stäotebund beschlossenen Herausgabe des Statistischen Jahrbuches österreichischer Städte" mitzuarbeiten und die nötigen Unterlagen beizustellen und schließlich müßte im Sommer dieses Jahres mit dem städtischen Einwohneramt die Volkszählung, verbunden mit einer Gebäude- und Wohnungszahlung, durchgeführt werden. Schon die Vorarbeiten für eine derartige Zählung erfordern die ganzen Kräfte des Personals, stellt doch eine Voltszählung die größte statistische Leistung dar, die oine Verwaltung zu erbringen hat. Auf die durch die Eingliederung des Einwohneramtes zeitweise anfallenden zusätzlichen großen Arbeiten soll hier nicht näher eingegangen werden. Eine Arbeit aber,die normalerweise nicht zudem Ausgabentreis eines statistischen Amtes gehören würde und sich auf die Arbeiten in der gemeindlichen Statistik und am Statistischen Handbuch der Stadt Innsbruck äußerst hemmend auswirkte, war die Ziisammenstellnng des Innsbrucker Adreßbuches, mit welcher im Jahre 1952 das Statistische Amt monatelang beschäftigt war. Aber trotz vieler artfremder Nebenarbeiten und der Auftragsstatistik folgte das Statistische Amt seiner Aufgabe ^ Sammlung. Bearbeitung und Veröffentlichung aller die Stadlgemeinde interessierenden Daten — mit Beharrlichkeit. I m Februar 1954 erschien das 2. Statistische Hand-

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buch, ini» Jahrbuch ^ » n i i n l . mit Datenbus den Jahren 191?—51, als wichtiger zweckdienlicher Behelf für das Studium kommunaler Fragen. Der Umfang der Auflragsstatistik vergrößerte sich nun von Jahr zu Jahr. Nach einer Vereinbarung zwischen der Forschungsstelle zur Aufstellung Volkswirtschaftlicher Bilanzen, dem Österreichischen Statistischen Zenlralamt, dem Österreichischen Institut für W i r t schaftsforschung und dem Österreichischen Städtebund wurde eine Konsumerhebung, welche den Verbrauch der in den größeren Städten lebenden Bevölkerung Österreichs ermitteln sollte, von den Städtestatistikern durchgeführt. Diese Erhebung mußte auf ein Icchr ausgedehnt werden. Zu Beginn des Jahres 1955 fand in Innsbruck die 2. statistische Landeskonferenz und die 5. kommunalstatistische Tagung statt. Die ganze Organisationsarbeit lag in den Händen des Statistischen Amtes, welches zu jener Zeit außer dem Vorstand über fünf Bedienstete verfügte. I m Sommer des Jahres 1955 erschien das 3. Statistische Jahrbuch der Stadt Innsbruck, i n Form und inhaltlichem Aufbau gleich wie das zweite. Seinem Ausbau war es wiederum den österreichischen wie auch ausländischen statistischen Jahrbüchern angepaßt und hat, wie seiine Vorgänger, bei maßgeblichen Stellen des I n - und Auslandes volle Anerkennung gefunden. Es brachte Daten aus dem öffentlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben unserer Stadt aus den Jahren 1952 und 1953. Neben den statistischen Jahrbüchern und Vierteljahresberichten trat das Amt noch mit einer Reihe von Aufsätzen und Artikeln im Amtsblatt und in den Tageszeitungen an die Öffentlichkeit, um fo jeweils aktuelle Probleme, die die ganze Bevölkerung beschäftigen, statistisch darzustellen. I m Jahre 1956 kam zu den üblichen agvarftatiftischen Erhebungen, zur Fremdenverkehrsstatistik und den Preismeldungen eine neue österreichische Vau- und Wohnungsstatistik hinzu und weiters noch die Vorarbeit für die geplante neue österreichische Preiserhebung. Dank der großen Einsatzbereitschaft des Personals konnte Ende 1956, trotz aller Schwierigkeiten, das 4. Statistische Jahrbuch der Stadt mit Daten aus den Jahren 1954 und 1955 herausgebracht und neben den statistischen Beiträgen für das Amtsblatt im Anschluß an die Gemeinderatsergänzungswahl im November 1956 noch eine Sonderpublikation über die Wahlergebnisse ausgearbeitet werden. Die Neuzusammenstellung des Adreßbuches, welche ebenfalls in das Jahr 1956 fiel, brachte neuerdings eine bedauerliche Unterbrechung der tonzentrierten und bereits an einem Höhepunkt angelangten Arbeit für die stadteigene Statistik mit sich. Außer der im ?>ahre l!!57 neu eingeführten großen österreichischen Preiserhöhung, die laufend Unterlagen zur Berechnung der neuen Verbraucherpreisindizes zu liefern Hal lind ueben den bisherigen Obliegenheilen und laufenden Agenden durchzuführen war, wurde auch rege Publitumsarbeit geleistet. Der Statistische Vierteljahresbericht wurde erweitert, wodurch noch größere Kreise der Bevölkerung zunehmendes Interesse an dieser Veröffentlichung gewannen, Elaborate und Abhandlungen über verschiedene statistische Sachgebiete wurden verfaßt und an der Herausgabe des 5. Etatistischen Jahrbuches gearbeitet. Das Maß des Möglichen


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für den kleinen Personalstand des Statistischen Amtes war erreicht. Einem vielseitigen Bedarf und der i n Aussicht gestandenen Vergebung der Olympischen Winterspiele 1964 an die Stadt Innsbruck Rechnung tragend, hat das Statistische Amt in der ersten Hälfte des Jahres 1958 in Zusammenarbeit mit dem Institut der Meteorologie und Geophysik der Universität Innsbruck eine Sonderveröffentlichung über das K l i m a in Innsbruck herausgebracht. Die Arbeiten für das 5. Statistische Jahrbuch haben dadurch eine Verzögerung erfahren' das Buch konnte aber bis Jahresende im großen und ganzen im Konzept fertiggestellt werden, die Herausgabe aber mußte auf das Jahr 1959 verschoben werden. Die Fachbibliothek des Amtes, ohne Zweifel ein wichtiges und wesentliches Hilfsmittel, hatte in den Nachkviegsjahren nur einen sehr bescheidenen Bücher- und Zeitschuiftenbestand aufzuweisen. So war auch hier 'die dringende Notwendigkeit gegeben, aus den kleinen Anfängen eine größere Fachbibliothek zu schaffen. Heute verfügt das Amt bereits über mehr als 1000 Bände, Broschüren und Zeitschriften, die vornehmlich durch Austauschvertehr amtlicher Publikationen mit anderen größeren Städten des Inlandes sowie durch die fruchtbringende und gute Zusammenarbeit mit allen statistischen Amtern Österreichs, wie auch in den letzten Jah-

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ren mit einigen des Auslandes, und hier vor mit den kommunalstatistischen Ämtern der Deutschen Bundesrepublik, gewonnen werden tonnten. Blickt man zurück, so hat es im Statistischen Amt der Landeshauptstadt Innsbruck in den zwanzig Jahren seines Bestehens wohl immer nur «intensive Arbeit gegeben. Um aber sowohl mengen- als auch wertmäßig gute Arbeit auf die Dauer zu leisten und um auf der Höhe der Leistungsfähigkeit bleiben zu können, harren vorerst noch zwei dringende Probleme einer Lösung. Da ist vor allem die Raumbeschaffung. Die im Laufe der letzten Jahre eingetretene Beengtheit in der Unterbringung des reichhaltigen Schviftenmaterials zur Bearbeitung der weitverzweigten Sachgebiete, weiters für Bibliothek sowie den Rechenmasch'iuenbetrieb und nicht zuletzt für Ne Bearbeiter der Statistik, stellt ein großes Hemmnis dar. Das nächste Problein, das auch andere statistische Ämter beschäftigt, ist der Mangel an geeigneten Fachkräften. Ginigen österreichischen statistischen Ämtern ist es bereits gelungen, die nötige Zahl von wissenschaftlich vorgebildeten, zur selbständigen Bearbeitung abgegrenzter Fachgebiete geeigneten Kräfte zu gewinnen,' die Bildung eines solchen Stabes verläßlicher Fachkräfte innerhalb des Statistischen Amtes muß daher auch in Innsbruck, wenn schon nicht zum nächsten, so zumindest zum nahen Ziel gesetzt werden. Dr. W. Fanthauser

Der Bau der Doppelvolksschule in Pradl Annas geht der Vollendung entgegen Von Wilhelm Eppacher Wahrend der letzten zehn Jahre entstand in I n n s bruck auf dem Sektor des Schulbaues jedes zweite Jahr durchschnittlich ein neues Schulgebäude. Unbestritten ist dies eine Leistung, bestimmt für Gegenwart und Zukunft, die sich sehen lassen kann. I n besonderem Maße Beachtung verdient die zur Zeit in Bau befindliche 34klassige Volksschule, die — wie angefügte Zeichnung vom Architekten-Ehepaar Pfeiler dartut — in mehrere Haupt- und Nebenbauten gegliedert ist. Wenn auch die Fertigstellung dieses Knaben- und Mädchenschulbaues bis zu Beginn des heutigen Schuljahres noch nicht erfolgen konnte, so darf doch mit Befriedigung festgestellt werden, daß der Einzug in die neue Erziehungs- und Nildungsstätte nicht mehr allzu lang auf sich warten lassen wird und die Inbetriebnahme noch im Laufe des Schuljahres 1959/60 erfolgen wird. Wurde während des ersten Baujahres, begonnen im Herbst 1957, der Rohbau in seiner gewaltigen Größe aufgeführt, konnten im zweiten Jahr all die zahlreichen Handwerkerarbeiten i n Angriff genommen und größeren Teils bereits beendet werden. Noch in diesen Wochen beobachtet man auf der riesigen Baustelle in vieler Hinsicht ein reges Treiben, Kommen und Gehen, obgleich wegen zeitweiligem Arbeitermangel manche Verzögerung im raschen Fortschreiten eingetreten ist. Immerhin rechnen die Zuständigen Nauorgane damit, daß noch im Laufe dieses Herbstes alle vordringlichen Innenarbeliten beendet werden können und vielleicht gar noch mit der Planäerung des Bauplatzes begonnen werden kann.

Damit nähert sich endlich der Zeitpunkt, an dem sich neue Schultore auch im Gebiete rechts der Gill, wo durch die rege, stets fortschreitende Wohnbautätigteit i m letzten Jahrzehnt ein bedauernswertes Zentrum der Schulraumnot entstanden ist, öffnen. Die Bewohner von Pradl, Neupradl und Amras hegen berechtigte Hoffnung, daß nun auch i n ihrem Stadtteil der leidliche Wechselunterricht, unter dem Eltern, Lehrer und Kinder schwer zu leiden hatten, spätestens bis nach Ablauf des soeben begonnenen ersten Semesters zu Ende gehen wird. Die Fertigstellung dieses allen Erfordernissen entsprechenden Schulneubaues fällt somit gerade in die Zeit, in der es 90 Jahre her sind seit Inkrafttreten des Reichsuolksschulgesetzes, das in unserem Heimatlande im Hinblick auf die schulische Erziehung eine entscheidende Wende gebracht hat. Möge dies ein glückliches Omen für d>ie neue Schule bedeuten! Bis zu ihrer Vollendung wird der Bau der in'u^n Doppelvolksschule einen Finanzbedarf von v»nd 20 Millionen erfordern. Die Kosten für die Einrichtung werden auf etwa zwei Millionen zu stehen tonine». Die Fläche des für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Grundstückes beträgt 27.00!» Quadratmeter; davon wurden rund 5500 verbaut, der restliche Teil fand für Grünflächen, Pausehöfe und Spielplätze Verwendung. Die Kubatur der Gesamtanlage umfaßt rund 40.000 Kubikmeter. Die Anlage, die für Innsbruck eine Neuheit darstellt, umfaßt folgende Tratte:


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Eondertratt: Dieser durch seine Höbe und Konstruktion ins Auge fallende Gebäudeteil dien! allen vier Anstallen gemeinsam. I m Eidgeschoß sind die große Pansehalle und zwei Schulwartwohnungen untergebracht. I m ersten Stock befinden sich zwei Konferenz-, zwei Direttions-, sieben Lehrmittelzimmer und ein Raum für die Schulbücherei. I i n zweiten Stock zwei Dirrtlio»'.'-. zwei ^ i u s i l . ein Plmsit-. zlvei Handarbeitsziinmer und ein ^ Knnbcutrntt: I n den Kellerrnnmen des westlichen Teiles sind die Schülergarderoben, im Erdgeschoß und im ersten Stock je sechs Klassen untergebracht. An die Garderoben schlieft sich der Turnsaal mit Waschraum und Turnlelirerziminer an. Sechs Dnschen, eine Fußmaschrinne und eine Nundfontäne stehen 'den Schulinsassen znr Verfügung. I m östlichen Teil befinden sich neben Garderoben ein Raum für Fahrradständer, i m Erdgeschoß fünf Klassen mit südseitig vorgelagerten Freilufltlassen. Der Festsaal, der sich an diesen Trakt anschließt, hat sine vorgelagerte Eingangshalle mit Windfang. Kleiderablagen sind vorhanden. Der Saal ist mit einer kleinen Vühne ausgestattet und hat einen Fassungsraum von rund IlW Sitzplätzen. E i n Vildwerferraum befindet sich i m Obergeschoß. Mädchentrakt: I n den Kellerräumen des westlichen Teiles sind die Schülerinnengarderoben und Fahrräderabstellräume, im Erdgeschoß und im ersten Stock je sechs Klassen, eine Lehrtüche mit Speiseraum und zwei Handarbeitszimmer untergebracht. Einen größeren Raum nimmt auch hier der Turnsaal, ähnlich ausgestattet wie jener für die Knaben, ein. I m östlichen Teil dieses Traktes sind däe Keller für Depoträume bestimmt. Den fünf Klassenzimmern i m Erdgeschoß sind auch hier Freiluftklassen vorgelagert. Für V/^-Anlagen ist in jedem Trakt und i n allen Geschoßen reichlich vorgesorgt. I m Vereich der Mädchengarderobe befindet sich ein Untersuchungsraum für den Schularzt mit anschließendem Warteraum.

Schließlich erhebt sich an der südwestlichen Ecke des umfangreichen Baues noch ein Raum zur Unterbringung einer Mütterberatungsstelle, die — i n keinerlei Zusammenhang mit der Schule stehend — vom städtischen Gesundheitsamt betreut wird.

Ober-Sanitätsrat Dr. Alfred Soppelsa zum Gedenken Nach langem Leiden verschied i n Salzburg >am 1. September der Mitbegründer und langjährige ärztliche Leiter der Mutter- und Säuglingsfürsorge i n T i r o l , Dr. Alfred Soppelsa (geboren in Vrixen am 4. September 1tttt<>). dessen hervorragendem ärztlichen Können und mnliger I n i t i a t i v e anch die Stadt Innsbruck eine erfolgreiche, frnchlbringende (hesundheitsfüisorge für Mutter nnd Kind uerdantt. Ein Rückblick auf die Zeit nach dem ersten Weltkrieg erinnert an die schmerzlichen Verluste, die eine beängstigend hohe Säligling^slcl'blichteit - es starben Ä) und mehr von hundert (Geborenen innerhalb des ersten Lebensjahres ^ dem Vollsbestand brachte. Die Erkenntnis von der Rotwendigteit, durch Erforschung und Vetämpsnng der Ursachen dem drohenden ^oltstod entgegenzutreten, führte zum Anfban der vorbeugenden b'iesnndln'itsfürsorge für Mutter und Kind. —-

Wie i n anderen Bundesländern, so fanden sich auch in T i r o l interessierte Kreise zusammen, es kam 1918 zur Gründung der „Landeskommission für Mutler- und Säuglingsfürsorge i n T i r o l " mit der ersten Mutterberatungsstelle in Innsbruck, deren ärztlicher Leiter Dr. Sovvelsa war. Überzeugt, daß aufklärende Erziehungsarbeit an den Müttern die unerläßliche Voraussetzung für die Gesunderhaltung der Kinder sei, widmete er sich dieser voltspflegerischcn Aufgabe in zielbewußter, zäher Arbeit. Seine gewinnende Persönlichkeit, seine Güte und unbeirrbare Ruhe überwanden Zweifel und Kritik, an denen es nicht fehlte. Sein Vorbild wahrer M e n schenliebe erzog seine Mitarbeiter, die i n seinem S i n n in Stadt und Land für die Verwirklichung seiner Bemühungen tätig waren. Er durfte den Erfolg seiner Arbeit erleben: wenn die


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Säuglingssterblichkeit in unserer Stadt jetzt zu ben geringsten unseres Vaterlandes zählt, so ist dies mit ein Verdienst von Dr. Soppelsa, der vor 40 Jahren bahnbrechende Pionierarbeit zum Wohle unserer Stadt, >ihrer Mütter und Kinder begonnen hat. Auch dem Innsbrucker Krankenhaus, dessen Verwaltungsdirektor Dr. Soppelsa durch sieben Jahre war, leistete er wertvolle Dienste in schwerer Zeit. Fachliche Eignung und eine ausgeglichene Persönlichkeit befähigten ihn zu objektiver Verwaltung seines Amtes und schufen ihm Hochachtung und Wertschätzung von feiten der Arzte und des gesamten Personals.

Wer das Glück hatte, den Menschen iiäl^'i zu kennen, der zur Erfüllung gesundhoitsfillsorgerischer Aufgaben berufen war, erlebte eine feinsinnig Künstlernatur' selbst ausübender Musiker und begabter Maler, fand er in musischer Betätigung Entspannung und Ausgleich von den Anforderungen seines Berufes. Er ist nicht mehr. Sein Werk aber lebt weiter! in seinem Sinne weiterzuarbeiten zum Wohl der jetzigen und künftigen Generation ist Verpflichtung und Dant.

Stadtmagistrat Innsbruck Zl. W — 16/1959

Stadtmagistrat Innsbruck Zl. W — 15/1959

Margret Hohe»a nei

Innsbruck, am 1. September 1959

Innsbruck, am 1. September ,1!>.")!>

B e t r i f f t : Gemeinderatsergänzungswahl 1959, Zusammensetzung der Gemeindewahlbehörde.

B e t r i f f t : Gemeinderatsergänzungswahl 1959, Zusammensetzung der Hauptwahlbehörde.

Kunümachung

Kundmachung

Gemäß § 7 Abs. 7 der Innsbrucker Wahlordnung — I W O 1953, LGVl. Nr. 39/1953, werden die Namen der Mitglieder der Gemeindewahlbehörde Innsbruck kundgemacht.

Gemäß § 7 Abs. 7 der Innsbrucker Wahlordnung — I W O 1953, LGVl. Nr. 39/1953, werden die Namen der Mitglieder der Hauptwahlbehörde Innsbruck tnndgemacht.

Gemeindewahlleiter:

Hauptwahlleiter: Dr. Alois Lugger, Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck, hier.

Dr. Hermann Knoll, Obermagistratsrat, Innsbruck, Magistratsabteilung I. Beisitzer: Österreichische Volkspartei: Dr. Franz Gruß, Innsbruck, Meraner Straße 9, GN. Sonja Oberhammer, Innsbruck, Magtstraße 2. Sozialistische Partei Öfterreichs: GR. Karl Hackl, Innsbruck, Am Roßsprung 18, Dr. Herbert Salcher, Innsbruck, Amraser Straße 120. Freiheitliche Partei Österreichs: GR. Anton Pichler, Innsbruck, Eichhof 21. Beisitzer-Ersatzmänner: Österreichische Volkspartei: Dr. Wolfgang Fiechtl, Innsbruck, Innrain 10, GR. Arthur Hmdl, Innsbruck, Maximilianstratze 4. Sozialistische Partei Österreichs: Hedy Keim, Innsbruck, Koflerstraße 15, <3R. Franz Gaftl, Innsbruck, Pradler Straße 68. Freiheitliche Partei Österreichs: GR. Otto Walter, Innsbruck, Marill-TheresienStraße 38. Der Bürgermeister: Dr. Lugger

Beisitzer aus dem Richterstande: Dr. Willibald Seifert, Oberlandesgerichtsrat, Innsbruck, Landesgericht, Dr. Josef Lechner, Landes,geVichtsrat, Innsbruck, Landesgericht. Ersatzmänner: Dr. Johann Schwab, Oberlandesgerichtsrat, Innsbruck, üllndesgericht, Dr. Franz Obholzer, Landesgerichtsrat, Innsbruck. Landesgericht. Beisitzer der Österreichischen Volkspartei: StR. Dipl.-Ing. Anton HVadetzky, Innsbruck, Pfarrgllsfe 3. StR. Hermann Zschiegner, Innsbruck, Fischerstraße Nr. 31, StR. Hans Maier, Innsbruck, Ing.-Thommen-Str. 2. Ersätzmänner: StR. Heinrich Süß, Innsbruck, Roseggersliasze 10, GR. Dr. Theodor Seykora, Innsbruck, Hunoldstraße 10. GR. Sepp Hardinger, Innsbruck, Vogekm'iderstraße 16. Beisitzer der Sozialistischen Partei Österreichs: StR. Dr. Karl Kunst. Innsbruck, Mö^I.qasse 14. StR. Dr. Otto Winter, Innsbruck, Dreiyeiligenstraße 29.


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Ersatzmänner: GR. Maria Kaiser. Inn^brmt, T^ StR. Ferdinand

5,

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Nach !.">.!»!! Mir einlangende Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

«it,

Beisitzer der freiheitlichen Partei Österreichs: Vlir.qerüN'ist^l'Llelll'eltloter Oito lumper, Innsbruck. Alt^, Rathaus. Ersatzmann: StR. Dipl,-I>i^. Klirt Roscho. Innsbruck, Igls ?li. Der Bürgermeister.' Dr. Lugger

Ttadtmagistrat Innsbruck Zl. VI - 5720/1959 Innsbruck, den 14. September 1959 Öffentliche Ausschreibung Für das Bauvorhaben „Wohnheim für betagte Mitbürger der Stadtgemeinde Innsbruck" werden die Vaumeisterarbeiten in 3 Vaulo'sen gleichzeitig öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibungsunterlagen können täglich außer Samstag ab 28. September 1959 im Neuen Rathaus, 3. Stock. Zimmer Nr. 401, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr gegen Erlag von 8 350.— für die Ausschreibungsunterlagen der Vauwse I, II und III bezogen werden. Planeinsicht und Auskünfte werden im Neuen Rathaus, 4. Stock, Zimmer Nr. 469, erteilt. Die Angebote sind unter Benützung der Leistungsverzeichnis-Vordrucke, firmenmäßig gezeichnet und verschlossen, mit der Aufschrift.' „Angebot für Vaumeisterarbeiten. Vaulos I. bzw. Vaulos I I , bzw. Vaulos III — Bauvorhaben Wohnheim für betagte Mitbürger der Stadtgemeinde Innsbruck" — bis Montag, den 12. Oktober 1959. 15.00 Uhr, beim Stadtbauamt, Neues Rathaus. 3. Stock. Zimmer Nr. 401, abzugeben. Die Eröffnung der Angebote erfolgt am gleichen Tage um 15.15 Uhr im Neuen Rathaus. 3. Stock, Zimmer Nr. 415, vor anwesenden Anbotstellern.

Der 1. Vizobürgormeister: Hans lflöckinqer c. h.

Stadtmagistrat Innsbruck MD. 2909/1959 Innsbruck, am 16. September 1959 B e t r i f f t ! Ausschreibung der Stelle einer med.techn. Assistentin in der ^bc-Fürsorge. Stellenausschreibung Beim Stadtmagistrat Innsbruck. Gesundheitsamt, wird bei der ^dc-Fürsorgestelle der Posten für eine med.-techn. Assistentin (Verw.-Gr. L, gehobener Fachdienst) zur Besetzung ausgeschrieben. Die allgemeinen Erfordernisse für die Aufnahme sind: 1. Österreichische Staatsbürgerschaft. 2. Unbescholtenheit. 3. Körperliche und geistige Eignung. 4. Absolvierung einer Mittelschule mit staatsgültrgem Reifezeugnis. 5. Absolvierung des dreijährigen Kurses für med.-techn. Assistentinnen mit abgelegter Prüfung. Die mit einer 8 6.— Stempelmarke versehenen ordnungsgemäß belegten Gesuche (Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft, Leumundszeugnis, Geburtsschein, Reifezeugnis und Zeugnis über die abgelegte Prüfung für med.-techn. Assistentinnen, Amtszeugnis über die körperliche Eignung) sind bis längstens 31. Oktober 1959 unter persönlicher Vorstellung beim Leiter des Städtischen Gesundheitsamtes, Stadtphystbus Dr. Unterrichter, Rathaus, Fallmerayerstratze Nr. 1, 1. Stock, Zimmer 339, an Wochentagen von 10—12 Uhr (mit Ausnahme der Samstage) einzureichen. Den Gesuchen ist eine kurze Darstellung des Lebenslaufes mit Lichtbild beizusckMeßen. Der Magistratsdirektor! Dr. Mangutsch

Ausschreibung von Lehrlingsbeihilfen üer Staüt Innsbruck Die Stadigemeinde Innsbruck ln'rgibl für das Schuld jähr 1959/lil» an besonders bedürftige Lehrlinge (Burschen und Mädchen) mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die in Innsbruck ansässig sind, seit spätestens 17. August 1959 in einem L^ill'erhällnis stehen und sich durch ihre ^iihrun.q. Leistung und ihren ^leis; einer Förderung würdig erweisen, einmalige Beihilfen. Anträge auf Beteilung mit einer Beihilfe sind von den Bewerbern persönlich beim Ttadtjugendamt I n n s -

llem

bruck, Handnplatz 5. l . Stock, Zimmer 82, in der Zeit vom 19. bis 23.'Ottober 1!!.'>9. von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr. und am Samstag, den 24. Oktober 1959. von 8 bis 12 Uhr. zu stellen. Vorzulegen sind: Geburtsschein, Staatsbürgerschaftsbescheinigung. Meldeschein und Lehruertrag. Schüler der ersten Berufsschulklasse haben das Entlassungszeugnis der Volks- older Hauptschule beizubringen.

in bei!


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Natürliche Bevölkerungsbewegung Oas Statistische Amt der Staüt Innsbruck gibt folgende Bevölkerungsbewegung bekannt

I n s g e s a in t

davon

Standcsfällc im August

>O r t o a n s ä s s > zi c

1959

1958

1957

1959

1958

I <)s>7

111

110

10»)

k l : 88 l?: 93

ehelich unehelich Totgeburten

208 110 98 164 44 6

200 91 109 172 28 6

220 122 98 185 35 6

INI 56 45 82 19 3

87 89 107 48 59 92 15 2

«^ 87 107 63 44 94 13 3

Sterbefälle männl. davon ,,, ivcibl.

102 52 50

111 64 47

99 60 39

82 28 34

78 40 38

66 38 28

Eheschließungen Geburten Knaben davon ^ „ ^ , Mädchen

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Dr.

Innsbruck vor hundert Jahren September 1859: 6. liefert der Goldschmied F. Ghedina eine für die Hofburgkapelle angefertigte silberne nnd vergoldete Monstranz in gotischer Form. 9. trifft das 800 Mannstarkeoberösterreichische Jäger-Freikorps auf dem Rückmarsch in Innsbruck ein und nächtigt hier. 12. wird im „Boten" mitgeteilt, daß während des italienischen Krieges die Stadt Innsbruck 4486 Offiziere, 127.054 Mannschaften und 25.679 Pferde passierten.

21. verleiht der Kaiser dem Bürgermeister Jos. Anton Neuner (1858—61) und desseu Vorgänger Landesgerichtsrat D r . Hieron, v. Klebelsberg das Ritterkreuz des FranzIoseph-Ordens. 26. wird im Nationaltheater für den Beginn des Kaiscrschicßens C. M . b. Webers „Freischütz" 'aufgeführt. 30. wird der königl.-bairischen Gendarmerie-Kompanie für Niederbaiern zn Landshut der öffentliche Dank dafür ausgesprochen, daß sie dem 13. Gendarmerie-RegimentsKommando zu Innsbruck 112 'Gulden zur Verteilung an Blessierte übersandt hatte.

vas Wichtigste vom letzten Monat August 1959: 3. stirbt Anton Karl Reichsfrh. v. Spielmann, Oberstleutnant i. R., im 81. Lebensjahr. 8. wird im neuen Ausstellungssaal des Handelskammergebäudes eine Ausstellung „Zeit und Form" eröffnet. — schlägt ein Blitz in die Spitalskirche ein. 9. findet in I g l s die Iungschützen-Fahnenweihe statt. 14. teilt Bürgermeister Dr. Alois Lugger im Gemeinderat die Ausschreibung der Gemeinderats-Ergänzungswahlen für den 25. Oktober mit. 14. bis 16. wird eine Straßensammlnng „Deine Hilfe für Südtirol" durchgeführt. 15. findet das Hochfest der Landesgedenkfeiern am Berg Isel statt. Nach einer Pontifikalmesse mit Ansprache S. Er.z. ,des Bischofs Dr. P. Rusch verkündet Landeshauptmann Dr. H. Tschiggfrey die Landesgedächtnisstiftung und Erhebung des „Hohen-Frauen-Tages" zum Landesfeiertag.

Der Ministerpräsident Bayerns, Dr. Seidel, übergibt Tiroler Fahnen, die 1809 von den Bayern erobert worden waren. Anschließend weiht S. Ex.z. Bischof Dr. Rusch die znr Aufbewahrung des „Tiroler Ehrenbuches" errichtete Gcdächtniskapelle ciu. Mittags halten die Landlagsabgeordneteu Nord- uud Südtirols eine Festsitzung ab. Am Abend veranstaltet der Tiroler- und Südtiroler Sängerbund ein Festkonzert vor dem Goldenen Tachl. Itt. stirbt in Payerbach am Semmering der Meister der Gi» tarrenmusik Professor Jakob Ortuer, ein gebiirliger Innsbrncker, 80 Jahre alt. 18. begeht Schnlrat Josef Walder, ein enger Freund weil. Propst Dr. Weingartners, der vier Jahrzehnte im Schulwesen tätig war, seinen 80. Geburtstag. 21. wird das Mctropol-Kino In der Innstraßc eröffnet. 2tt. feiert der bekannte Theaterleiter nnd Vollsslückanwr August Klingenschmid seinen 70. Geburtstag.


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Verzeichnis über die n u

lU August 1959 beim Stadtmagiftrat Innsbruck ausgestellten Ocwerbcscheine bzw. Konzessionsurkunden

Vicidci Max, Marltgrabcn 17^ Handel (Groß- und Einzellimili!» olme Beschränkung auf bestimmte Waren. Hechcnblailner Franz, >3chlossergasse !',», Handel^agenlnrgewerbe. Hanncforth Elans, Poullal'erslraße 20, Einzelhandel mit Alnmiuiu»il0ll!gerälen. Engclhardt Otto, Kärntner Clraße28, DelaÜh^ndel nii! Nahruugs- und (^enußniiltelu. Kasserollcr Matthias, Pnrlschellerstraßc -, Großhandel mit Maschinen und Elektrowaren. - „Tchafzuchlvcrcin Hotting", Höttinger Alni, (hast- und Schankgewerbe (AlüNvirtschast). ^ Zactc Anna geb. Naumann, Hungerburg 11, (hast- und Schaukgewerbc (Gasthaus). — Holzucr Eerafin, Hörtnaglsiedlnng 4!», Einzelhandel mit Nahrnngs- und Gcnnßmittcln. Pitil Anton, Innsbrnck-Igls, Bilgeristraße 10, gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. — Vccsc Gerhard, Lönsstraßc 10, I m - und Exporthandel ohne Beschränkung. „Wagner'schc Univ.-Vuchdrnckerci", Vuchroithner H Co.", Erlerstraßc 5,, verkäufliche Wagner'sche Buchdriickerei, verbunden mit der Ausübung des Stcindrnckgewerbes. - Paulwcber Amalia geb. Posch, Arzl Nr. 7, Einzelhandel mit Obst, Zuckcrwaren und Speiseeis (Verkaufsstand). — Foppa Franz, Gocthestraße 3, I m - nnd Exporthandel mit Reiseandenken nnd Holzwarcn, Handelsagentur nnd Kum»lissionswarcnhandcl. — Klotz Margaretha geb. Zimmermann, Siedlung amssürstcuwcg1, Handclsagcntnrgcwcrbc. — Leiser Mse, Innstraße 21, Handel mit Elektrowaren und -geraten aller Art, Rundfuukgcrätcn und Musikinstrumenten. — „Partner <k Plaikner, Elettrohandel und Installation" (OHG.), Pradler Straße 5>, Handel niit Elektrowaren, Nadiound Fernsehgeräten. — Pulowieh Vruno, Mariahilf Nr. 46, Kommissionswarenhandcl niit Olhcizöfen sowie Olbrenncrn.—

Ott! Anna geb. Vernardi, Hufgasse 1, Damcnklcidcrmachergewrrlie. ^liainer (5^o>l, Egger-3ien;°Str. 'l8 a, Tischlrrgcwcrde. ^on<an»i ^'luiününria, Templstr.2, Tanlenlleidermachcrgewerl'e. Blöder Peter, Herzog triedrici, Siraste .'!, Einzelhandel mit ^chulien. ^lötschinsscr Elisabeth a.cb. Ttrutcl, ^,'lm staili ^, Priva!geschäst5vermil!lmig in ,"vor»i der Vermittlung von Privatunterliinstcn. Tchlapp Alois, Mnllerstraßc 17, Fleischcrgewerbc. - Tchwengbeck )linimnnda, I n n rain <>7, Papier- nnd Schreibwaren, ^iauchrequisiten, Ansichtskarten und Reiseandenken. - Pap Elisabeth, Seilergasse Nr. tt, Einzelhandel niit Parfnmericwareu. - I n g . Strauh Gerhard, Sebastian-Schcel-Straßc 11, Vaumeistergewerbc. — „Arbeiterbund für Sport und Körperkultur in Österreich (ASKQ), Landeskartell Tirol", Ing.-Ehel-Str. (Bugen 81), Gast- nnd Schankgewerbc in der Betricbsform eines „Vereinshcimes". — Mahra Helga, Fallmerayerftraße 3, Handel mit Elektrogeräten für Haus- nnd Landwirtschaft sowie mit Hanshaltsgcrä'tcn. — „Tiroler Imkergen, reg. m. b. H.", Merancr Straße 2, Einzelhandel mit Honigzuckerln, Honiglebtuchcn und Wachskerzen. — Dr. Kögl Ludwig, Marktgraben 51, Bäckergcwcrbe nnd Detailhandel mit Zuckerbäckernnd Zuckerwarcn. — I n g . Glatzer Heinz, Pacherstratze 34, Handel mit Elektrogeräten. — Jenny Viktor, Pradler Straße Nr. 74, Handclsagcntnrgcwcrbe. — Striehnig Maria, Hormayrstraßc I5>, Damenklcidcrmachergcwerbe. — Hatzl Hermine geb. Stelzhammer, Maria-Theresien-Straße 53, Fußpflege. — Fa. „Napid-Elektro-Verkaufs-GmbH.", Musenmstraße 37, Handel mit elektrischen Wasch-, Küchen- nnd Hanshaltsmaschinen (Filiale von Linz).

Nachweisung über die im Monat August 1959 beim Stadtmagiftrat Innsbruck durchgeführten Gewerbelöschungen Mahlknccht Alois, Langstraßc 29, Hcrrcnschneidcrhaudwcrk. — Heider Manfred, Mnllerstraße 21, Einzelhandel mit Lebens- und Gennßmittcln. — Vettori Friedrich, Salnrner Straße 8, Tischlergcwerbc. — Nanzi Rudolf, Herzog-Friedrich-Straße 3, Frisenrhandwcrk. — Vieider Ma^, Marktgraben 17, Handel. — Modritz Karl, Bozner Platz 1^ Herstellung von Fußboden- nnd Nandbelägen. — Nieglhofer Margaretha, Schöpfstraße 20, Erzeugung von kunstgewerblichen Artikeln aus Holz. — Pirchcr Hedwig, Kärntner Straße 28, Einzelhandel mit Lebens- nnd Genußmittcln. - - Resch Herta, Hungerburg 11, Gast- und Schankgewerbe. Spedition Alpenland, reg. Gen. m. b. H., Brunecker Straße 4, SpeditionsgcU'erbe. Krimbachcr Maria, Arzl 1^7, Kleiderniachergewerbc. — Piltl Anton, Iunsbrnck-Igls, Bilgcristraße 10, Gütcrbefördcrnng. Wolf Franz, Iglcr Straße 5,8, Güterbeförderung. Becse Gellxird, Vönsslraße !<>, I m - nnd Exporthandel. „Wagliel'sche Univcrsitä'ts-Vnchdruckerei", Erlerstraße 5,, verlänsl. Wagner'sche Buchdruckerei, vcrbuu den mit der Ausübung des Sleindrnckgewerue^. Fa. „Siemens-Reiniger Werke AG.", Maria-Theresicn-Straße 21 (Zweigniederlassung von Wien), fabrikmäßige Erzeugung von ältlich-technischen, clellromedizinischrn nnd zahnärztlichen Anlagen, Apparaten und Einrichtnngsgrgenständen. ^

Schneeweiß August, Anichstraße 3, Handelsagentnrgewerbe. — Schneeweiß August, Anichstraße 3, Handel mit Plastik, Haushaltsartikeln. — Lutschounigg Maria, Adamgasse 4, Verleihnng von Maskenkostümen, Abend-, Braut- und Trauerkleidern. — Unterhuber Johann, Egger-Lienz-Straße 10, Einzelhandel mit Lebens- nnd Genußmitteln. — Seidl Friedlich, Stafflerstraße 5, Anstreicher-, Lackierer-, Zimmer- uud Schriftenmalergewerbe. — Kirchmair Johann (Wtw. Maria), Egger-Lienz-Straße 38 a, Tischlergcwcrbc. — Fa. „MantelHaus Alteneoer K Co." (OHG.), Merancr Straße 8, Einzelhandel mit Tcrtil-. Konfektions- nnd Kurzwaren. — Steiner Josef, Dargasse 8, Maler-, Lackierer- und Vcrgoldergewerbe. — Knechtelsdorfer Franziska, Stcinbruchftraße X», Erzeugung von Nnm, Likören nnd Spirituosen. - Kncchtclsdorfcr Frauziska, Höttinger Gasse 18, Einzelhandel mil Wein und Spirituosen. Kosler Annemarie, Amras 81, Handel mit Hausschuhen. Vrrchtold Johann, Allerheiligrnhöfe <», Pfcrdefuhrwerlsgewerbe. Stich Hedwig, Museumstraße l<>, Kleidermachergewerbe. Ricdl Rosa, Frauenanger 2, Handel mit Eiern nnd Kartoffeln. — Seiwald Klara, Körnerslraße Nr. 18, Handel mit Obst nnd Gemüse. Fa. „Partner <k Plailner, Elettrohaudcl und Installation" (OHG), Pradlcr Straße 5>, Handel mil Elel!ron.'areu.

VmlgmehnngulMN Lindcngassc -', Anlon 3osch, Niubmiarb, Mittelweg l">, Josef Elementi, Garage. T -'7, Dr. I n g . li. c. >t. Innereduer, Anbau.

Arzl 341, Karoliue Perxlochner, Errichlung eines ElusamiIien>vohnhanses. Sonncnslrastc «, Dr. A. Pntzker, Kleingarage.


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Lanser Straße 6, Dipl.-Ing. Othmar Rhomberg, Dachgcschoßansbau, 1 Wohnnng. Museumstrahe 2ft, Österreichische ^ändcrbant A. G., Umbauarbeiten. I g l s 65, H. u. H. Greiner, Verlängerung d. Baubcw. 1 Wohnnng. Fickerweg 15, Otto Wilfling, Errichtung eines EinfamilicnHauses, Planändernng. Rennweg 17 d, Arbeitsgem. Anfba>lwcrk der Ingend, Ölfcucrungsanlage. «ft. 1221/1«, K. G. Pradl, Konrad Weihengruber, Errichtung eines Geschäftslokals. Heiligwasserweg 23, Jug. F. Mathoy, Wohnhaus und Garage. Allerheiligcnhöfe 17 i, A. Spiß, Einfamilienwohnhaus mit Garage. Amraser Straße 23, Franz Walter. Konditorei.

Nummer 9

Nicdgasse 35 2, Josef Netter, Wohnhaus, 1 Wohnung. Herzog-Otto-Straße IN, Propstei-Pfarramt St. Jakob, I u standscNungsarbeiten. Amras l««I^ F. Deutsch, Werkhalle. Vürgerstraßc 13, M . Pichler, Geschäftsausbau »nd Fassaden gestaltling. Pcmbaurstraßc 14, Pallhuber 6 Co., Einfriedung, Schau^ kästen. Zeughausgasse 3, F. Rindfleisch, Garagcnhalle. Hallcr Straße 186, Johann Richler, Errichtung der Einsricdnng. Wurmbachwcg 21, Anton »nd Äiaria garage. Arzl 7N, Johann Maurer, Garage. Waldstraße 23, Anny Stcden, Dachgeschoßausbau. Holzgasse 4, Josef Flcischmann, Öl

Neuerscheinung Die Österreichische Bundesverfassung mit den Staatsgrundgesetzen und dem Österreichischen Staatsvertrag von Dr. Erich Machet. 5. Anfluge, 172 Seiten, kartoniert 8 24.—. HippolytBerlag, Wien — St. Polten — München. Das bestens ausgestattete Bändchcn enthält eine gemeinverständliche Darstcllnng der Österreichischen Bundesverfassung sowie ihrer geschichtlichen Entwicklung und daran anschließend den Ter,t des Nundesvcrfassnngsgcsetzes, der Staatsgrundgesetzc des Österreichischen Staatsvcrtrages nnd der Neutralitätserklärung 1955. Ferner auch Merktafcln über die wichtigsten Funktionen der Staatsorgane und der Art ihrer Berufung und über die Wahlergebnisse bei den Nationalratswahlen seit 1920. Ein alphabetisch geordnetes Sachregister

erleichtert die Handhabnng der auf den neuesten Ttand gebrachten Ausgabe. Das Funktionieren der demokratischen Itaatseinrichtungcn kann auf die Dauer nur dann gewährleistet sein, wenn jodcr Staatsbürger um den Aufbau der Republik in ihren Grnndzügen Bescheid weiß uud dementsprechend Anteil au den Angelegenheiten des Gcmeiuwcscns nimmt. Es ist daher gewiß wünschenswert, daß die Kenntnis der Verfassung in immer weitere Kreise getragen wird. Daß ein Bedürfnis nach solcher Aufklärung besteht, beweist die Tatsache, daß das kleine Werk bereits die fünfte, ergänzte Auflage erlebt.

Verleger, Eigentümer und Herausgeber: Die Stadtgemeinde Innsbruck. — Verantw. Schriftleiter: Dr. Karl Schadeldauer, Innsbruck, Nathans, Zimmer Nr. 190. — Druck: Felizian Rauch, Innsbruck.


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