Amtsblatt Innsbruck

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23. Jahrgang

Bisherige Erfahrungen mit der vorbeugenden Impfung gegen Kinderlähmung in Innsbruck Zu den wenigen Erkrankungen, welche auch heute noch nicht von der modernen Medizin überwunden sind, gehurt die sogenannte „Kinderlähmung". „Sogenannt" deshalb, weil sie durchaus auch Erwachsene ergreifen kann. Der gegenwärtig einzige tatsächliche Schutz gegen diese furchtbare Krankheit ist die vorbeugende Impfung- sie verhindert entweder die Erkrankung überhaupt oder mildert doch deren Verlauf wesentlich, dies ist millionenfach bewiesen. Es gibt heute zwei Arten von Impfungen, und zwar durch Injektionen oder Tabletteneinnahme,' letztere birgt noch gewisse Gefahren und wird daher in Österreich bisher nicht durchgeführt, sondern man wartet ab, bis diese Methode dieselbe Ungefährlichkeit erreicht wie die Injektionen.

des Vorjahres stammen aus Familien, in denen die geimpften Geschwister gesund blieben und nur die aus irgendeinem Grunde nicht geimpften erkrankten. Dies spricht wohl durchaus für diese vorbeugenden Maßnahmen. Um der Bevölkerung, welche es bisher verabsäumte, die Impfaktionen des Gesundheitsamtes in Anspruch zu nehmen, Gelegenheit zu geben, sich und ihre Kinder von künftigen Erkrankungen zu fchützen, hat das Gesundheitsamt mit der Impfaktion bereits begonnen, obwohl diese eigentlich erst für Jänner kommendes Jahr geplant war. Die Impfungen erfolgen jeden Nachmittag von Montag bis Freitag zwischen 14.30 Uhr und 17.30 Uhr im Rathaus, Neubau, 1. St. Jede gesunde Person ab vollendetem ersten Lebensjahr kann zu dieser Schutzimpfung gemeldet werden. Wir haben in Innsbruck in den letzten Jahren wirkBei Neuanmeldung von Minderjährigen haben die lich Glück gehabt, denn die Zahl der Krankheitsfälle Eltern oder Erziehungsberechtigten eine Einverständwar sehr gering, und zwar: niserklärung zu unterschreiben. Für die volle Impfung I m Jahre 1955 5 sind drei Injektionen nötig, die ersten beiden in einem I m Jahre 1956 , 2 Abstand von vier Wochen, die dritte etwa nach einem I m Jahre 1957 12 Jahr. Eine vierte Injektion ungefähr ein Jahr nach der dritten wäre zur Auffrischung des Impfschutzes I m Jahre 1958 5 empfehlenswert. I m Jahre 1959 2 Die Impfung kostet pro Injektion 10.— Schilling, I m Jahre 1960 bisher 5 Empfänger der Fürsorgcrente bezahlen nichts. Eine Dies kann sich jedoch täglich ändern und wir stün- Ermäßigung auf 5.— Schilling pro Injektion erhalten alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, deren den dann einer Epidemie wehrlos gegenüber. Eltern vom Stadtfürsorgeamt einen Schein für Aus dieser Erkenntnis heraus hat das städtische Strom- und Gnsermäßigung besitzen. Die entsprechenGesundheitsamt während der letzten Jahre zwei große den Dokumente sind bei der Impfanmeldung mitzuImpfaktionen durchgeführt, bei denen !1l>00 Personen, bringen. vornehmlich Kinder und Jugendliche, gegen die KinDiejenigen Impflinge, welche im Laufe des heuriderlähmnng geimpft wurden, nicht gerechnet die ziem- gen Frühjahrs die ersten beiden Impfungen gegen lich große Zahl der durch Privatärzte Geimpften. Vis- Kinderlähmung erhielten, werden unmittelbar nach her ist keiner der Geimpften erkrankt, im Gegenteil, den Weiynachtsfeiertagen zur Driltimpsung aufgefordie beide» an Kinderlähmung erkrankten Kinder dert. Dr. L. Unterrichter. Stadtphysitus


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