Amtsblatt Innsbruck

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Glaube zur Heimat Pjingsten lüU^i Slandschützengedenttag. Landeshauptmann Ökonomierat Eduard Wallnöfer hat zu dieser Feier der 50. Wiederkehr des Jahrestages des Auszuges der Tiroler Standschützen zur Verteidigung Tirols geladen. Eine Feier erhebenden wie wehmütigen Gedenkens. Tirols Südgrenze war zu Pfingsten 1915 über Nacht zur Kriegsfront geworden. M a n tonnte und wollte es nicht glauben, aber es mar dennoch wahr. Und man wollte noch viel weniger daran glauben, daß diese truppenlose Grenze von des Landes Standschützen gehalten werden könne. Freilich, sie kamen alle, die ausgedienten Großväter, Greise mit Silberhaar und mancher Kupfernase, aber mit goldenem Herzen. Sie ließen sich nicht bitten, sie kamen voll Begeisterung.

Vald mußte es die Heimat glauben. Die Standschützen hielten ihren Stand in Fels und Eis, und hielten so lange ihrer Heimat Saum, bis stärkere Gewalten den Krieg beendeten. Der Krieg war verloren. M a n tonnte und wollte es nicht glauben. Ein gerechter Friede wurde versprochen. Die 14 Punkte Wilsons sollten ihn verbürgen. M a n glaubte daran und hoffte. Es kam ganz anders. Die Heimat wurde geteilt. Der Lohn für das Heldentum der Standschützen? Versprochene Gerechtigkeit? Woran sollte man da noch glauben? Und so ging es weiter, Jahr für Jahr, Jahrzehnt für Jahrzehnt. Das Erdenleben verlangt schon viel Glauben, die letzten Dinge beherrscht er ganz allein. Ewig bleibt auch der Glaube an die Heimat. K. Schadelbauer

Aus dem Gemeinderat I n der Geschäftssitzung des Innsbrucker Gemeinderates am 20. M a i 1W5 wurde beschlossen: Berichterstatter Bürgermeister Dr. Lugger: Um den Vestandnehmern i n Althäusern, die umfangreiche Wiederinstandsetzungsarbciten erfordern, untragbare finanzielle Belastungen zu ersparen, gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck nachfolgende Begünstigungen ! 1. Wenn infolge unbedingt notwendiger Instandsetzungsarbeilen alls Grund einer Entscheidung nach H 7 des Mietengesetzes der Haiiplmietzins (Instandhaltungsanteil bei gestopptem Mietzins) mehr als da^' !,,'»smi>' übersteigt, so gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck tn'n Bestandnehmern bei vorliegen berücksichtiguiigswurdiger Umstände eine Mietzinsbeihilfe, den',, Höhe höchstens de» de» 1.5fachen Hanplmie^ii,''' übersteigenden Velrng ausmachl. 2. Diese Begünstigung tann bei Vorliegen sonstiger Voraussetzlingen auch der im wieder instand gesetzten Haus wohnhafte Eigentümer bzw. dessen Angehörige in Anspruch nehmen. .'!. Wird ein Objekt nur vom Eigentümer bzm, uon seinen Angehörigen allein bewohnt und übersteigt der Instandsetzungsaufimind den vergleichbaren

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Hauptmietzins oder den Instandhaltungsanteil ebenfalls um das 4,5fache, so kann anch diesen Personen bei Vorliegen sonstiger Voraussetzungen eine Beihilfe gewährt werden. Sind durch die Errichtung einer für ein Wohnhaus angemessenen Entwässerungsanlage und vorgeschriebenen Leitung zum öffentlichen Etraßenkanal die Betriebskosten um mehr als das 3,5fache gestiegen, so kann dem unter Pkt. 1—A genannten Personentreis bei Vorliegeil berücksichtigungswürdiger Umstände eine Beihilfe zu den Betriebskosten gewährt werden, deren Höhe höchstens den den 3,5fachen Betriebskostenbetrag übersteigenden Anteil betragen darf. Um die Instandhaltung von Allhäusern, die keine ausreichende Sicherheit für ein aufzunehmendes Darlehen l'ielen, z» ermöglichen, übernimmt die Stadtgemeinde Innsbruck über Ansuchen für ein Darlehen in der Höhe der unbedingt notwendigen Instaudsetzungstosten lH 7 MG> gegeniiber dem einvernehmlich gewählten Kreditinstitut die Haftung als Bürge. Alle Förderungen werden ohne Rechtsanspruch gewährt und gellen bis zu einer allfälligen bundesgesetzlichen Regelung, Einbeziehung der Wohnungsbeihilfc des Landes.


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