Amtsblatt Innsbruck

Page 1

1967

Das Gemeindebudget I967 Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in der am 21. Dezember 1966 abgehaltenen öffentlichen Sitzung die Feststellung der Voranschläge der Stadt Innsbruck und den Wirtschaftsplan der Stadtwerte Innsbruck für das Verwaltungsjahr 1967 beschlossen. Die Voranschläge sowie der Wirtschaftsplan wurden wie folgt festgesetzt! Ordentlicher Voranschlag Gesamteinnahmen Gesamtausgaben

8 386,179.000.— 8 398,734.700.—

Außerordentlicher Voranschlag Einnahmen —Ausgaben P l a n ^ . . 8 118,755.000.— P l a n L . . 8 10,000.000.— Wirtschaftsplan der Etadtwerke Erfolgsplan Einnahmen Ausgaben

8 240,058.000.— 8 266,624.000.—

Finanzplan Einnahmen Ausgaben

8 8

58,750.000.— 82,561.000.—

Der Gemeinderat genehmigte außerdem gemäß H 55 Abs. 3 des Stadtrochtes die Steuern, Gebühren, Beiträge, sonstige Abgaben und Entgelte, die im Haushaltsjahr 1967 erhoben werden. Es sind dies: 1. Die (Grundsteuer :l) Grundsteuer /^ für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Nebesatz non 400 v. H. des Steuermeßbel rages. !') Grundsteuer l i für andere Grundstücke mit Hebesatz lwn !-'!) n, H. des Stenermeßbelrages. 2. Die Gewerbesteuer nach dem Gemei beert rag und dem Gemerbetapitnl rwn den stellenden Gewerbebetrieben mit Hebesatz oon 150 r>. H. des einln'illillie» Sleuevmeßbelraqes. von den A^andergewerbebelrieben mil Hebesatz von 150 r». H. des einheitlichen Steuermeßbellages. 3. Die Lohnsummensteuer mit Hebesatz oon !!><><! o. H. des - 2 v. H. der Lohnsumme.

4. Die Feilbietungsabgabe auf Grund des ^ 32 des Gemeindeabgabengesetzes, L G V l . Nr. 43/1935, mit 3 v . H . des Erlöses beweglicher nnd 1 v. H. des Erlöses unbeweglicher Sachen bei freiwilligen öffentlichen Versteigerungen. 5. Die Getränkesteuer auf Grund des Getränkesteuergesetzes vom 12. November 1947, ÜGVl. Nr. 26/ 1947, und der Getränkesteuersatzung vom 18. Dezember 1952 mit 10 v. H. des Kleinhandelspreises. 6. Die Vergnügungssteuer auf Grund des Vergnügungssteuergesetzes 1959, L G V l . Nr. 9/1960, in der Fassung des Gesetzes L G V l . Nr. 22/1966 mit den darin enthaltenen Normalhöchstsätzen,' für die im § 1 Abs. 2 Z. 1 angeführten Veranstaltungen mit dem erhöhten Satz von 40 v. H. des Entgeltes ausschließlich der Abgabe; für Veranstaltungen der in 8 1 Abs. 2 Z. 7, 9 und 10 bezeichneten A r t , bei denen der künstlerische oder voltsbildende Eharatter überwiegt, mit 6 v. H. des Entgeltes ausschließlich der Abgabe. Für Amateur-Sportveranstaltungen und für Vereine gelten die vom Gemeinderat in der Sitzung vom 15. Dezember 1955 beschlossenen Begünstigungen, ebenso die Begünstigungen für die i n Innsbruck gemeldeten Kulturuereinigungen (Gemeinderatsbeschluß vom 2. J u n i I960). 7. Die Ankündigungssteuer auf Grund des Ankündigungssteuergesetzes vom 2. J u n i 1948, L G V l . Nr. 21/1948, mit dem gesetzlichen Höchstausmaß. 8. Die Speiseeissteuer auf Grund der Speiseeissteuersatzung vom 18. Dezember 1952 mit 10 v. H. des Kleinhandelspreises. 9. Die Hundesteuer auf Grund des tz 25 des (Yemeindeabliaben^'s^s. L G V l . 'Nr. 13/1935. und der Hundestenerordiiung lwm 20. Dezember 1951 mit nachstellenden Sätzen,' für einen Hnnd für den zweiten Hnnd für jeden weiteren Hund für Wachhunde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes gehalten werden, sowie für Melde-, Sanitäts-, Schutz- und Fährtenlinnde als Zwingerstener für jeden Hnnd , , , , jedoch für einen .'.minder höchstens . . , ,

8 15l).— 8 225.— 8 300.—

8 2l).— 8 75.8 300.—


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.