Amtsblatt Innsbruck

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L A N D E S H A U P T 5 T A DT

Nummer 1

34. J a h r g a n g

I N N S B R U C K Jänner 1971

Die Wohlfahrtspflege der Stadtgemeinde Der wachsende Lebensstandard unserer Bevölkerung könnte zunächst die Vermutung hochkommen lassen, die öffentliche Wohlfahrtspflege sei heute nicht mehr in dem Maße aktuell, als sie es früher war. Wer jedoch in den Tätigkeitsbereich des städtischen Jugend-, Vormundschafts- und Fürsorgeamtes Einblick nimmt, wird sich sehr rasch davon überzeugen, daß sich vielleicht die Akzente etwas verschoben, Aktualität und Notwendigkeit öffentlicher Fürsorgearbeit jedoch in keiner Weise vermindert haben. in der sogenannten offenen Fürsorge, die alle jene wirtschaftlichen, der Gesundheit oder auch der Erziehung dienenden Leistungen erfaßt, die außerhalb einer Anstalt gewährt werden, setzt die Stadtgemeinde beachtliche Anstrengungen. So wurden beispielsweise im Rechnungsjahr 1969 für 1063 unterstützte Personen Barleistungen im Ausmaß von rund 3,5 Millionen Schilling erbracht. Für die Unterbringung von 133 Kindern in pri-

vate Pflegeplätze wurden mehr als S 900.000.- aufgewendet. Weitere Aufwendungen betrafen den Landaufenthalt von 46 befürsorgten betagten Frauen in Mariastein, die Ausgabe von Fahrkarten an Hilfsbedürftige oder Unterstützungen für Arzt- und Medikamentenkosten, für Brennmaterial, Kleidung, Lebensmittel, Darlehen u. a., so daß den von der öffentlichen Fürsorge Unterstützten insgesamt mehr als 5,5 Millionen Schilling zukamen. Für die dauernde oder zeitweilige Unterbringung hilfsbedürftiger Personen in Krankenhäusern, Altersheimen, Pflegeanstalten oder Kinder- und Jugendheimen wurden von der Stadtgemeinde im Rahmen der sogenannten geschlossenen Fürsorge rund 4,5 Millionen Schilling an nicht stadteigene Anstalten und rund 3 Millionen Schilling im Rahmen der Anstalten der Stadtgemeinde Innsbruck (Altersheim Saggen, Altersheim Hötting, Innsbrukker Wohnheim, Pflegeanstalt, Kinderheim Mariahilf, Kinderheim Pechegarten und Jugendheimstätte

Das derzeit markanteste Bauwerk, d a s von der S t a d t g e m e i n d e im R a h m e n d e r öffentlichen Wohlfahrtspflege errichtet wird, sind d i e drei Wohnblöcke d e s in Hötting entstehenden H e i m e s für betagte Mitbürger. (Foto: Birbaumer)

Westendorf) ausgegeben, wovon der Stadtgemeinde nach verschiedenen Rückvergütungen ein tatsächlicher Aufwand von etwa 6,5 Millionen Schilling verblieb. In der städtischen Herberge, die der vorübergehenden Unterbringung obdachloser, hilfsbedürftiger Personnen dient, waren für das Jahr 1969 insgesamt 24.300 Nächtigungen zu verzeichnen. Es versteht sich, daß bei allen diesen Leistungen auch Erhebungen hinsichtlich der tatsächlichen Hilfsbedürftigkeit der unterstützten Personen angestellt werden, um öffentliche Mittel nur dann einzusetzen, wenn tatsächlich keine andere Möglichkeit besteht — sei es durch eigene Arbeit des Befürsorgten, sei es durch unterhaltspflichtige Angehörige — Abhilfe zu schaffen. Andererseits wurde alles getan, um das eindeutig überholte Odium einer Armenpflege, die den Unterstützten als Bittsteller oder Almosenempfänger erscheinen läßt, abzubauen und dem Grundsatz Rechnung zu tragen, daß jeder hilfebedürtig gewordene Staatsbürger auf die individuell gestaltete, öffentliche Hilfe einen Rechtsanspruch hat. Ein besonderes Augenmerk der öffentlichen Wohlfahrtspflege wird jenen vom Jugend- und Vormundschaftsamt wahrgenommenen Fürsorgemaßnahmen zugewendet, die sich zur körperlichen, geistigen, seelischen und sittlichen Entwicklung Minderjähriger als notwendig erweisen. Die Anfänge dieser Betreuung werden mit der Befürsorgung von Schwangeren, Wöchnerinnen, Säuglingen und Kleinkindern gesetzt, die überwiegend vom städtischen Gesundheitsamt wahrgenommen wird. Dem Jugendamt fällt es zu, die Übernahme eines


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