Amtsblatt Innsbruck

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A M TS EU B L ATT D ER

L A N D ES H A U P T S T A D T

Nummer 5

35. J a h r g a n g

I N N S B R U C K M a i 1972

Die Aufgaben und Zielsetzungen der Stadtwerke In der Budgetsitzung des Innsbrukker Gemeinderates im Jänner dieses Jahres legte Stadtrat KmzIR Dr. Theodor Seykora in seiner Funktion als Obmann des Verwaltungsausschusses für die Versorgungsunternehmungen in den Stadtwerken den Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Jahr 1972 vor, wobei er von der bisherigen Übung, einen Leistungsbericht über das abgelaufene Jahr zu geben, Abstand nahm. Stattdessen gab er eine Standortbestimmung der Stadtwerke und zeigte weiters auf, welche Ausgangslage gegeben ist, weiche Aufgaben gestellt sind, welche Zielsetzungen sich daraus ableiten und in welchem Umfang der Wirtschaftsplan 1972 diesen Erfordernissen Rechnung trägt. Wir geben nachstehend die Ausführungen Dr. Seykoras, die ein eindrucksvolles Bild von der Wirtschaftskraft der Stadtwerke und der damit verbundenen Ausstrahlung auf die

Wirtschaft der Stadt vermitteln, auszugsweise wieder: Die Einordnung der Stadtwerke in einen wirtschaftlichen Bereich ist im Vergleich zur Hoheitsverwaltung nicht allzu schwierig. Man könnte sie als ein großes Dienstleistungsunternehmen bezeichnen, das mit einem Ausgabenrahmen von rund 400 Millionen Schilling zu den großen Wirtschaftsunternehmen des Landes zählen würde . .. Bei der Bezeichnung als „Dienstleistungsunternehmen" kann es sich allerdings nur um eine vergleichsweise Klassifizierung handeln, die weder der Aufgabenstellung noch der Tätigkeit in weiten Bereichen ganz gerecht wird. Sowie auch die Hoheitsverwaltung, unterscheiden sich die Stadtwerke grundsätzlich von echten Dienstleistungsunternehmungen dadurch, daß sie unbequeme oder uninteressante Aufträge n i c h t ablehnen können.

Während aber die Tätigkeit der Hoheitsverwaltung im Dienstleistungssektor noch recht flexibel ist und sich, von wenigen Bereichen abgesehen, nach den gegebenen finanziellen Möglichkeiten orientieren kann, ist die Ausgangsposition zumindest bei den Versorgungsunternehmungen der Stadtwerke eine grundsätzlich andere. Dort steht die Aufgabe unter dem Vorzeichen der Verpflichtung, weil eben zum Beispiel die Versorgung mit gutem Trinkwasser der Sicherung der primitivsten Lebensbedingungen des Menschen gleichkommt und weil eben zum Beispiel auf dem Energiesektor die elektrische Energie in allen Bereichen der Gemeinschaft bereits eine derartig dominierende Stellung einnimmt, daß schon kleinste Störungen in der Versorgung unangenehmste Auswirkungen haben und größere, länger andauernde Stromausfälle an den Rand einer Katastrophe führen können. Das M o n o p o l , das die öffentliche Hand in diesen lebenswichtigen Bereichen besitzt, schließt die Flexibilität in der Auswahl der Aufgaben weitgehend aus. D i e V e r s o r gungspflicht ist hier oberstes Gebot. Auch der Gesetzgeber hat angesichts dieser Monopolstellung der öffentlichen Hand oder großer Versorgungsgesellschaften Vorsorge getroffen und festgelegt, d a ß d i e V ersorgungsp f Iicht vor dem G e w i n n s t r e b e n zu s t e h e n h a t . Auch darin unterscheiden sich die Versorgungsunternehmungen der Stadtwerke von echten privaten oder verstaatlichten, auf Gewinn ausgerichteten Dienstleistungsunternehmen.

Die offizielle V o l k s t u m s g r u p p e der Stadt G r e n o b l e „La D e l p h i n a l e " weilte während d e r Ostertage in Innsbruck. Mit ihren Tänzen und L i e d e r n , d i e s i e im R a h m e n eines V o l k s t u m s a b e n d s im Großen Stadtsaal (unser Bild), aber auch aus anderen Anlässen zum besten g a b , überbrachte die G r u p p e an Innsbrucks Bevölkerung herzliche Grüße aus der Partnerstadt. (Foto: Birbaumer)

Aus dem Primat der Versorgungspflicht leiten sich die Aufgabenstel-


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