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Bebauungspläne

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Sterbefälle

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Die Stadtplanung informiert

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 27.2.2020 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:

Vill

Igls

Igls

Hötting

Hötting Mariahilf - St. Nikola Mariahilf - St. Nikolaus

I N N I N N

Innenstadt Innenstadt

IG-B12 IG-B12 -B12

Höttinger Au Höttinger Au

HÖ-B13 HÖ-B13 HÖ-B13

B10, HÖ-B11, HÖ-B12, 15/ad) (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016). In diesen drei Bereichen besteht die Notwendigkeit der planungsrechtlichen Neubearbeitung gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz. Dabei ist auch die inhaltliche Überarbeitung der Bebauungspläne vorgesehen. Zielsetzungen sind die Erhaltung und behutsame Weiterentwicklung des Bestandes. Entwurf der Verordnung Nr. 2.2, St. Nikolaus - Hötting Ost, mit der die Schutzzone Nr. 2, Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus geändert wird (gemäß §§ 8, 11 und 13 SOG 2003) Die bestehende Schutzzone Nr. 2, Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus wurde in einem Teilbereich inhaltlich überarbeitet und soll neu verordnet werden. Im Sinne der Zielsetzungen und Erfahrungen werden dabei wesentlich mehr Häuser als bisher als E ntwurf des Bebauungsplanes Nr. IG-B12, Igls, Bereich Lanser Straße, Obexerstraße und Grätschenwinkelweg (als Änderung der Bebauungspläne NR. IG-B1a und IG-B1b) (gem. § 56 Abs. 1 TROG 2016) Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖB13, Mariahilf – St. Nikolaus und Hötting, Bereich zwischen Höttinger Gasse, Riedgassse, Innstraße (als Änderung der Bebauungspläne HÖ-B1_2E, HÖ-B1/3, HÖ-B1/5, 15/ad) (gem. § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016). Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖB15, Mariahilf – St. Nikolaus und Hötting, Bereich zwischen Riedgasse, Fallbachgasse, Innstraße (als Änderung der Bebauungspläne HÖ-B1_2E, HÖ-B1_3E, HÖ-B1/1, HÖ-B1/2, HÖ-B1/4, HÖ-B8, HÖcharakteristische Gebäude (Abbruchverbot) festgelegt. Die Entwürfe sind während der Amtsstunden im Stadtmagistrat Innsbruck in den Schaukästen der Magistratsabteilung III/Stadtplanung, 4. Stock, vom 2.3.2020 bis einschließlich 30.3.2020 einsehbar. Detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen können während der Parteienverkehrszeit von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr eingeholt werden. Allgemeine Informationen über diese Entwürfe können auch während der erweiterten Parteienverkehrszeit von 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr eingeholt werden. Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und Rechtsträger, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach AbHötting

Innenstadt Mariahilf - St. Nikolaus Sag Hötting

Mariahilf - St. Nikolaus

Innenstadt Saggen HÖ-B15 Schutzzone Nr. 2.2, St. Nikolaus - Höttin I N N I N N Hötting

Innenstadt Mariahilf - St. Nikolaus Saggen Hötting

Mariahilf - St. Nikolaus

Innenstadt Saggen Ö-B15 Schutzzone Nr. 2.2, St. Nikolaus - Hötting I N N I N N

tting Hötting

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Saggen

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Mariahilf - St. Nikolaus Mariahilf - St. Nikolaus

Innenstadt Innenstadt

Hötting Hötting Saggen

Mariahilf - St. Nikolaus Mariahilf - St. Nikolaus

I N N

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Innenstadt Innenstadt

HÖ-B15 HÖ-B15 B15

lauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben. Als zusätzliches Service für die Bewohnerinnen und Bewohner von St. Nikolaus bietet die Stadtplanung im

Zuge der Auflagefrist der Bebauungsplanentwürfe Nr. HÖ-B13 und Nr. HÖ-B15 sowie der Schutzzone Nr. 2.2 einen Informationsabend im Rathaus an. Mittwoch, 11. März 2020, von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Plenarsaal (Maria-Theresien-Straße 18, 6. Stock, Raum 6200). Für den Gemeinderat Dr. Robert Schöpf e. h. Baudirektor Schutzzone Nr. 2.2, St. Nikolaus - Hötting Verordnung Nr. 2.2, St. Nikolaus – Hötting Ost mit der die Schutzzone Nr. 2, Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus geändert wird. Verordnung Nr. 2.2, St. Nikolaus - Hötting Ost mitderdie Schutzzone Nr. 2, Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus geändertwird.

Befragung der Statistik Austria beginnt Im öffentlichen Auftrag erstellt die Statistik Austria Analysen, die ein objektives Bild der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zeigen. Durch die alljährlich durchgeführte Befragung „SILC“ (Statistics on Income and Living Conditions/ Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen) werden grundlegende Informationen zu den Lebensbedingungen, der Wohnsituation, dem Einkommen sowie Gesundheit und Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen gesammelt. Nach dem Zufallsprinzip werden dafür österreichweit Haushalte ausgewählt, mit welchen bis Juli 2020 ein Befragungstermin vereinbart wird. Jeder ausgewählte Haushalt wird in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Jene Haushalte, die in den vergangenen Jahren bereits an „SILC“ teilgenommen haben, können in den Folgejahren auch telefonisch Auskunft geben. Die persönlichen Angaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz. Nähere Details sind online unter www.statistik.at/silcinfo einsehbar. AD

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