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Konferenz der Mitgliedergemeinden
Gemäss Statuten von TTST (Abschnitt VIII., Artikel 8.1 – 8.7.) findet mindestens einmal im Jahr die Konferenz der Mitgliedergemeinden statt. Diese dient dem allgemeinen Gedankenaustausch über die tourismuspolitische Förderung der Region Thunersee und der Festlegung des jährlichen Mitgliederbeitrages der Gemeinden an TTST. Die Konferenz besteht aus den Präsidenten der Mitgliedergemeinden oder einem von ihnen bezeichneten Vertreter und wird vom Präsidenten von TTST oder einem von ihm bezeichneten Vorstandsmitglied geführt. Im Berichtsjahr konnte die Konferenz aufgrund der Pandemie leider nicht physisch durchgeführt werden. Die Beschlüsse wurden im schriftlichen Zirkularverfahren gefällt. Es wurde wiederum beschlossen, die Mitgliederbeiträge der Gemeinden ab 2021 analog 2020 unverändert zu belassen.