2023 Globaler Rechtsindex

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Der Globale Rechtsindex des IGB 2023

Die schlimmsten Länder der Welt für erwerbstätige Menschen Kurzfassung

INTERNATIONALER GEWERKSCHAFTSBUND


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DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


Inhalt Vorwort 4

Die weltweit häufigsten Rechtsverletzungen 39

Auf einen Blick

Zunehmende Kriminalisierung des Streikrechts

39

Untergrabung der Tarifverhandlungen

40

10

Die zehn schlimmsten Länder für erwerbstätige

Vom arbeitsrechtlichen Schutz ausgeschlossen

41

Menschen 10

Beschränkungen des Zugangs zur Justiz

42

Die schlimmste Region der Welt

10

Aufhebung der Zulassung von Gewerkschaften

43

Arbeitnehmerrechtsverletzungen 10

Angriffe auf die Rede- und Versammlungsfreiheit

44

Zehnjahrestrends: Arbeitnehmerrechtsverletzungen 12

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

45

Unternehmen, die Arbeitnehmerrechte verletzen

Gewaltsame Angriffe auf Beschäftigte

46

13

Mordfälle 47

Die Ratings 2023

14

Weltkarte 14 Die Länder-Ratings 2023

16

Die schlimmste Region der Welt

18

Globale Trends für Arbeitnehmer*innen 2023

48

Demokratiekrise 48 Das Zeitalter des Zorns zum Schweigen bringen 49 Gesetzgeberische Macht 50 Nahost/Nordafrika ist die schlimmste Region für erwerbstätige Menschen

18

Asien/Pazifik

20

Afrika

22

Gesamtamerika 24 Europa 26

Der Globale Rechtsindex erklärt

52

Beschreibung der Ratings

53

Liste der Indikatoren

54

Die zehn schlimmsten Länder der Welt für erwerbstätige Menschen

29

Ägypten 29 Bangladesch 30 Belarus

31

NEU – Ecuador

32

Eswatini 33 Guatemala 34 Myanmar 35 Philippinen 36 NEU – Tunesien

37

Türkei

38

INHALT

3


Vorwort In diesem Jahr erscheint die zehnte Ausgabe des Globalen Rechtsindex, und die Ergebnisse des Jahres 2023 bestätigen in ernüchternder Weise, warum mit seiner Produktion begonnen wurde. Während die Beschäftigten das ganze Ausmaß der Lebenshaltungskostenkrise zu spüren bekamen, wurde ihr Recht auf kollektive Verhandlungen über Lohnerhöhungen und auf Streik aus Protest gegen die Gleichgültigkeit von Arbeitgebern und Regierungen angesichts der Auswirkungen einer galoppierenden Inflation auf arbeitende Menschen in Ländern sowohl mit hohem als auch mit niedrigem Einkommen drastisch beschnitten. Von Eswatini bis Myanmar, Peru bis Frankreich, Iran bis Korea, überall wurden Arbeitnehmerforderungen nach der Wahrung ihrer Rechte bei der Arbeit ignoriert und Proteste von staatlicher Seite aus mit zunehmender Brutalität erwidert.

Während die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesichts der schlimmsten Lebenshaltungskostenkrise seit Jahrzehnten gezwungen waren, bessere Löhne zu fordern, wurde ihr Streikrecht in neun von zehn Ländern verletzt. Während sie sich um eine Gewerkschaftsvertretung bemühten, um ihre Beschwerden gegenüber den Arbeitgebern vorzutragen, wurde ihr Recht auf Tarifverhandlungen in acht von zehn Ländern verletzt. In nahezu der Hälfte der erfassten Länder wurde das Recht auf bürgerliche Freiheiten verletzt, wodurch die Grundlagen und Säulen der Demokratie unter Beschuss gerieten. Der Zusammenhang zwischen der Wahrung der Arbeitnehmerrechte und der Stärke einer Demokratie kann gar nicht genug hervorgehoben werden. Die Untergrabung des einen führt zur Verschlechterung des anderen. Unsere Demokratien sind unter Beschuss geraten.

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DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


In Kambodscha hat die Regierung Gewerkschafter*innen wegen der Organisation von Streiks inhaftiert und das Streikrecht verletzt. Foto: Tang Chhin Sothy / AFP

VORWORT

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2023: 87% der Länder haben das Streikrecht verletzt. In Kanada, Togo, Iran, Kambodscha, Belgien und Spanien wurden arbeitende Menschen aufgrund von Streiks strafrechtlich belangt, und in Südkorea hat das Unternehmen Daewoo Shipbuilding & Marine Engineering (DSME) eine 47-MilliardenKRW-Schadenersatzklage (35,3 Millionen US$) gegen führende Vertreter der koreanischen Metallarbeitergewerkschaft KMWU wegen angeblich streikbedingter finanzieller Verluste erhoben. Das Recht auf Rede- und Versammlungsfreiheit wurde in 42% der Länder eingeschränkt, und protestierende Beschäftigte wurden von der Polizei brutal angegriffen. In Frankreich haben die Gewerkschaften Massendemonstrationen gegen den kontroversen und undemokratischen Beschluss, das Renteneintrittsalter zu erhöhen, organisiert. Ihre rechtmäßigen Proteste wurden von der Polizei und den Sicherheitskräften mit brutaler Gewalt, willkürlichen Festnahmen und Tränengas erwidert. Im Iran wurden mehr als 230 Lehrkräfte wegen ihrer Teilnahme an den landesweiten Demonstrationen am 1. Mai 2022 festgenommen, wobei bewaffnete Sicherheitskräfte auf Demonstrierende zustürmten, sie verprügelten und festnahmen. 79% der Länder haben das Tarifverhandlungsrecht verletzt. Unternehmen haben die Einhaltung von Tarifverträgen verweigert, etablierten Gewerkschaften eine Absage erteilt und in vielen Fällen Verhandlungen mit ‘gelben Gewerkschaften’ geführt, die oftmals von Arbeitgebern gegründet wurden, um wirkliche Gespräche mit repräsentativen Gewerkschaften zu umgehen. In den Niederlanden, in Nordmazedonien, Montenegro und Serbien wurde das Recht der Beschäftigten auf Tarifverhandlungen erheblich eingeschränkt. 77% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von oder den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen. Wanderarbeitskräften, Hausangestellten, Zeitarbeitskräften und denjenigen in der informellen Wirtschaft wurde nach wie vor das Recht auf Vereinigungsfreiheit verweigert, ebenso wie Beschäftigten von Plattformunternehmen und in Sonderwirtschaftszonen, wo Arbeitsgesetze gezielt außer Kraft gesetzt werden, um ausländische Investitionen anzuziehen. In Burundi, Haiti, Indien, der Türkei und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) waren Beschäftigte von einer Gewerkschaftsvertretung ausgeschlossen.

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73% der Länder haben die Zulassung von Gewerkschaften behindert. In Belarus, Myanmar, Hongkong, der Zentralafrikanischen Republik und Kanada wurde das Recht der Arbeitnehmer auf die Zulassung ihrer repräsentativen Organisationen durch staatliche Gesetze behindert, eingeschränkt oder abgeschafft. In 69 Ländern wurden Beschäftigte im Jahr 2023 festgenommen und inhaftiert. Prominente führende Gewerkschaftsvertreter*innen aus Myanmar, Hongkong, der Dominikanischen Republik, Indien und der Türkei wurden häufig aufgrund falscher Anschuldigungen festgenommen und inhaftiert. Repressive Regime nehmen seit langem Gewerkschafter*innen ins Visier, um Dissens durch Einschüchterung zu unterbinden. In 65% der Länder hatten Beschäftigte keinen oder eingeschränkten Zugang zur Justiz. In Simbabwe, Kolumbien, China und Kasachstan wurden führende Gewerkschaftsvertreter*innen und Gewerkschaftsrechtsverfechter*innen oftmals aus fadenscheinigen Gründen inhaftiert und angeklagt, und ihre Gerichtsverfahren waren vielfach von Unregelmäßigkeiten und mangelnder Unparteilichkeit des Gerichts geprägt. Die zehn schlimmsten Länder für erwerbstätige Menschen sind im Jahr 2023 Ägypten, Bangladesch, Belarus, Ecuador, Eswatini, Guatemala, Myanmar, die Philippinen, Tunesien und die Türkei.

In Ecuador wurden von Gewerkschaften und Organisationen der indigenen Völker organisierte Massenproteste zur Forderung nach Demokratie und Rechten brutal unterbunden. Foto: Veronica Lombeida / AFP

DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


Ecuador und Tunesien sind 2023 Neuzugänge. In Ecuador wurden von Organisationen der indigenen Völker und Gewerkschaften organisierte Massenproteste zur Forderung nach Demokratie und kollektiven Rechten brutal unterbunden, wobei es zu Festnahmen, Verletzungen und Todesfällen kam. In Tunesien hat Präsident Kais Saied seine Macht weiter gefestigt, die bürgerlichen Freiheiten der Beschäftigten und demokratische Institutionen untergraben. Im Jahr 2021 wurde das Parlament aufgelöst, und 2022 wurde ohne Konsultationen mit den politischen Parteien oder den Sozialpartnern eine neue Verfassung angenommen. Die Republik Kongo, El Salvador, Haiti, Liberia, Montenegro, Namibia, Nordmazedonien, Togo und das Vereinigte Königreich haben 2023 alle ein schlechteres Rating erhalten. Drei Länder konnten ihr Rating verbessern: Australien, Chile und Côte d’Ivoire. In 44 Ländern waren arbeitende Menschen Gewalt ausgesetzt, u.a. in Bangladesch, den Philippinen und im Libanon. In der Region Asien/Pazifik war ein weiterer trauriger Anstieg der Fälle von Gewalt gegenüber arbeitenden Menschen zu verzeichnen, von 43% der Länder im Jahr 2022 auf 48% im Jahr 2023, und auch in der Region Nahost/Nordafrika wurde 2023 eine beträchtliche Verschlechterung festgestellt, von 42% im Jahr 2022 auf 53%. In acht Ländern wurden Gewerkschafter*innen ermordet: Brasilien, Kolumbien, Ecuador, El Salvador, Eswatini, Guatemala, Peru und Sierra Leone. ZEHNJAHRESTRENDS Die Verletzungen der Arbeitnehmerrechte haben In den letzten zehn Jahren in allen Regionen kontinuierlich zugenommen. Nahost/Nordafrika hat den Platz an der Spitze als schlimmste Region für erwerbstätige Menschen seit einem Jahrzehnt gehalten, angefangen mit einem durchschnittlichen Rating von 4,25 im Jahr 2014, das sich bis 2023 auf 4,53 verschlechtert hat. Im Iran wurden die Forderungen nach Demokratie und Gleichstellung von der staatlichen Polizei mit Gewalt erwidert. In Ägypten wurden Beschäftigte festgenommen und inhaftiert, Streiks wurden unterbunden und Änderungen am Arbeitsgesetz ohne Konsultationen mit Arbeitnehmervertretern vorgenommen.

VORWORT

Auch das Rating Afrikas hat sich im Laufe der Jahre verschlechtert, von 3,26 im Jahr 2014 auf 3,84 im Jahr 2023. Die jüngsten Ereignisse in Eswatini, mit der brutalen Ermordung des Oppositionspolitikers, Menschenrechts- und Gewerkschaftsanwalts Thulani Maseko, waren für alle Arbeitnehmervertreter*innen überall auf der Welt erschreckend. In der Region Asien/Pazifik haben erwerbstätige Menschen trotz des allgegenwärtigen Klimas der Unterdrückung und Gewalt mit Blick auf Gewerkschaftsaktivitäten weiter lautstark ihre Rechte eingefordert. Das Rating der Region insgesamt hat sich im Laufe der vergangenen zehn Jahre weiter verschlechtert, von 4,05 auf 4,18, wobei arbeitende Menschen in Myanmar, Kambodscha und den Philippinen unter den brutalsten Rechtsverletzungen zu leiden hatten. Auch in Gesamtamerika haben die Beschäftigten eine Aushebelung ihrer Rechte erlebt. Das Rating der Region hat sich von 3,16 im Jahr 2014 auf 3,52 im Jahr 2023 kontinuierlich verschlechtert. Auf schockierende Weise verdeutlicht wird dieser Abwärtstrend durch die Morde, die in Kolumbien, Brasilien, Peru und Guatemala an Gewerkschafter*innen begangen wurden. In Kanada, Guatemala, Peru und den USA haben die Arbeitnehmer*innen unterdessen mit Gewerkschaftsfeindlichkeit, Aussperrungen, zunehmenden Hindernissen bei der Zulassung von Gewerkschaften und Versuchen, Streiks auf gesetzlichem Weg zu verhindern, zu kämpfen gehabt. Europa galt lange als Bastion der Demokratie und der Arbeitnehmerrechte. Das Rating der Region insgesamt hat sich im Laufe von zehn Jahren jedoch von 1,84 im Jahr 2014 auf 2,56 im Jahr 2023 verschlechtert, und in Belarus, Kasachstan and der Türkei sind arbeitende Menschen Überwachung, Haft und Brutalität seitens Regimen ausgesetzt, die autokratische Züge teilen. Auch in den Niederlanden, in Frankreich und Belgien haben die Beschäftigten eine Verschärfung der Beschränkungen und die Weigerung von Regierungen und Arbeitgebern, mit Gewerkschaftsvertretern zu verhandeln, erlebt. Im Vereinigten Königreich sind Gewerkschaftsfeindlichkeit, Bemühungen um Gesetze zur Begrenzung von Streiks und Protesten sowie Verstöße gegen Tarifverträge an der Tagesordnung, was zu einer Verschlechterung des Ratings des Landes von drei auf vier geführt hat.

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DIE EINZIGE DATENBANK IHRER ART Der Index wurde vor zehn Jahren konzipiert, um zu beobachten und zu analysieren, in welchem Ausmaß die einzelnen Länder - und Unternehmen, die dort Geschäfte machen, - die im internationalen Recht definierten Rechte arbeitender Menschen wahren. Er liefert eine umfassende Übersicht über Arbeitnehmerrechte in der Gesetzgebung von 149 Ländern und damit die einzige Datenbank ihrer Art, die jetzt auch als interaktive Webseite verfügbar ist, auf der Rechtsverletzungen und nationale Ratings nach Ländern und Regionen abgerufen werden können. Der Index hat dokumentiert, wie Unternehmen zu Plattformtätigkeiten und komplexen Lieferketten übergegangen sind, die sich dadurch auszeichnen, dass es keine Verträge und Absicherung gibt, während Regierungen um Investitionen werben, indem sie die Arbeitnehmerrechte mit Füßen treten. Da Verbraucher, Investoren und Aktionäre von den Unternehmen inzwischen jedoch eine größere Rechenschaftspflicht und Transparenz hinsichtlich der Behandlung der Beschäftigten in ihren Lieferketten fordern und mit dem ESG-Konzept bezüglich ökologischer und sozialer Aspekte und einer verantwortungsvollen Unternehmensführung höhere Erwartungen an die Konzernleitungen gestellt werden, liefert der Index Zehnjahrestrenddaten, die fundierte und überlegte Entscheidungen ermöglichen. ARBEITENDE MENSCHEN AN VORDERSTER FRONT Während des Jahres 2023 hat es angesichts einer Lebenshaltungskostenkrise mit weltweiten Auswirkungen auf arbeitende Menschen dringender Maßnahmen seitens der Gewerkschaften bedurft. Auch globale Schocks haben eine Rolle gespielt, darunter die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie und der rechtswidrige Einmarsch Russlands in die Ukraine sowie die daraus resultierende Energiekrise, durch die die Budgets privater Haushalte enorm unter Druck geraten sind. Die steigenden Gewinnmargen privater Unternehmen erzählen jedoch eine andere Geschichte, nämlich, dass sie die Kosten unverhältnismäßig stark auf die Verbraucher abgewälzt und eine Inflationsspirale in Gang gesetzt haben. Der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Europäische Zentralbank (EZB) haben eingeräumt, dass die steigende Inflation eher auf Preis- als auf

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Lohnerhöhungen zurückgeht. Dennoch hat die Politik die Löhne weiter niedrig gehalten, Verhandlungen mit Gewerkschaften ignoriert, Streiks eingeschränkt und versucht, Proteste mit dem Argument zu unterbinden, dass eine Lohn-Preis-Spirale vermieden werden müsse. Was der Index 2023 für das vergangene Jahr über Wirtschafts- und geografische Regionen hinweg deutlich gemacht hat, ist ein kontinuierlicher Angriff auf Beschäftigte, die es wagen, eine faire Vergütung für ihre Arbeit zu fordern. Die Grenze zwischen Autokratien und Demokratien verschwimmt, und arbeitende Menschen stehen an vorderster Front, während Regierungen und Unternehmen versuchen, diese Grenze weiter zu verwischen. Die Demokratie steht auf dem Spiel, wenn der Dialog zwischen dem Staat und der Bevölkerung abreißt. Die Demokratie steht auf dem Spiel, wenn Staaten mit der Autokratie flirten, um unpopuläre Gesetze durchzudrücken, und wenn Regierungen staatliche Sicherheitskräfte einsetzen, um rechtmäßigen Widerstand zu unterbinden. Ohne menschenwürdige Arbeitsplätze mit Garantien für gerechte Löhne, Sozialschutz, sichere und gefahrenfreie Arbeit, Gleichstellung und Inklusion, grundlegende Rechte und Rechtsstaatlichkeit sind unsere Demokratien zerbrechlich. In einer Zeit, in der das Vertrauen in Regierungen erschüttert ist und populistische und rechtsextreme Gruppen in die Bresche springen, um sich einen Vorteil zu verschaffen, Zwietracht zu säen und grundlegende Freiheiten in Frage zu stellen, muss unsere Gesellschaftsstruktur gestärkt werden. Nur mit einem neuen Sozialvertrag kann das Vertrauen wiederhergestellt und dafür gesorgt werden, dass unsere Demokratien imstande sind, den Anforderungen einer ungewissen Zukunft gerecht zu werden, in der die Klimakrise, die Zukunft der Arbeit, Herausforderungen für die öffentliche Gesundheit und geopolitische Instabilität für weitere Schocks sorgen werden. In turbulenten Zeiten sind Gewerkschaften wichtiger denn je. Luc Triangle Geschäftsführender Generalsekretär Internationaler Gewerkschaftsbund

DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


In Südkorea hat die Regierung das Streikrecht der Beschäftigten verletzt und Gewerkschaften durch Polizeirazzien und willkürliche Festnahmen gezielt ins Visier genommen. Foto: Chris Jung NurPhoto / via AFP

Die Ergebnisse des Globalen Rechtsindex 2023 ansehen unter

www.globalrightsindex.org VORWORT

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Auf einen Blick Dies ist die zehnte Ausgabe des Globalen Rechtsindex des IGB. Er dokumentiert Verletzungen international anerkannter Arbeitnehmerrechte durch Regierungen und Arbeitgeber.

Die zehn schlimmsten Länder für erwerbstätige Menschen Ägypten Bangladesch Belarus NEU – Ecuador Eswatini

Guatemala Myanmar Philippinen NEU – Tunesien Türkei

Die schlimmste Region der Welt

Nahost/Nordafrika

Arbeitnehmerrechtsverletzungen

10

87%

Streikrecht 87% der Länder haben das Streikrecht verletzt.

77%

Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften 77% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von oder den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

79%

Recht auf Tarifverhandlungen 79% der Länder haben das Tarifverhandlungsrecht verletzt.

65%

Recht auf Gerechtigkeit In 65% der Länder hatten Beschäftigte keinen oder eingeschränkten Zugang zur Justiz.

DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


73%

Recht auf Gewerkschaftsaktivitäten 73% der Länder haben die Zulassung von Gewerkschaften behindert.

Recht auf bürgerliche Freiheiten In 69 Ländern wurden Beschäftigte festgenommen und inhaftiert.

Gewaltsame Angriffe auf Beschäftigte In 44 Ländern waren Beschäftigte Gewalt ausgesetzt.

Recht auf Rede- und Versammlungsfreiheit 42% der Länder haben die Rede- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

42%

Morde In 8 Ländern wurden Gewerkschafter*innen ermordet: Brasilien, Ecuador, El Salvador, Eswatini, Guatemala, Kolumbien, Peru und Sierra Leone.

Der Globale Rechtsindex des IGB beschreibt die schlimmsten Länder der Welt für erwerbstätige Menschen und bewertet die einzelnen Länder auf einer Skala von 1-5+ anhand ihrer jeweiligen Einhaltung der Arbeitnehmerrechte. Rechtsverletzungen werden jedes Jahr von April bis März dokumentiert. Der jährliche Globale Rechtsindex 2023 mit abrufbaren Daten findet sich unter www.globalrightsindex.org. Im Laufe des Jahres aktualisierte Informationen über Arbeitnehmerrechtsverletzungen in den einzelnen Ländern finden sich in der IGB-Übersicht unter survey.ituc-csi.org.

AUF EINEN BLICK

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Zehnjahrestrends: Arbeitnehmerrechtsverletzungen

Länder, die das Streikrecht verletzen Länder die das Tarifverhandlungsrecht verletzen Länder, die Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von oder den Beitritt zu Gewerkschaften ausschließen Länder, die die Zulassung von Gewerkschaften behindern Länder, die den Zugang zur Justiz einschränken Länder, die Gewerkschaftsmitglieder willkürlich festnehmen und inhaftieren Länder, die die Redeund Versammlungsfreiheit verweigern oder einschränken Länder, die Beschäftigte körperlicher Gewalt aussetzen

139 Länder

12

141 Länder

141 Länder

139 Länder

144 Länder

145 Länder

144 Länder

149 Länder

148 Länder

149 Länder

DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


Unternehmen, die Arbeitnehmerrechte verletzen • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

Air New Zealand, Neuseeland Airports of Mauritius Ltd, Mauritius Amazon, USA Angola-Telecom, Angola Apple, Australien ArcelorMittal South Africa, Südafrika ASD Laminat, Türkei Ash Grove Zementfabrik, Kanada Association of Banks, Chile Banco Itaú, Kolumbien Bank of Africa, Mali Barutçu Tekstil, Türkei Beshay Company, Ägypten Best Choice Garment Co., Myanmar Business Casablanca 2S, Marokko Caculu Cabaça, Angola Capafare Investments, Simbabwe CEDC International Sp. z o.o., Polen China Geo Engineering Corporation, Lesotho Cirsa, Peru Companhia Siderúrgica Nacional, Brasilien Crnogorski Telekom, Montenegro CWS, Belgien Daewoo Shipbuilding & Marine Engineering, Korea Deliveroo, Niederlande Distribev Ltd., Polen DPD Switzerland, Schweiz Dreams, Peru Eastcrown Footwear Industries, Kambodscha El Watan, Algerien ETF Tekstil, Türkei Fyffes, Honduras Fritran, Uruguay Gildan Mayan Textiles, Honduras Gold Fields, Südafrika Gulf Port, Israel Hengam petrochemical, Iran HiteJinro, Korea IDS Borjomi, Georgien IKEA, Polen Ingwebu Breweries, Simbabwe Institute of Canadian Agencies, Kanada J&T Express, Philippinen KCP Sp. z o.o., Polen Kezbi LLP, Kasachstan Korea Federation of Banks, Korea La Reyna, Honduras Los Quenuales, Peru Manipal Teaching Hospital, Nepal Mauritius Post Ltd, Mauritius Metrolinx, Kanada Molex Malaysia, Malaysia NagaWorld Hotel and Casino Complex, Kambodscha Nexteer Automotive Poland, Polen

AUF EINEN BLICK

• • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

NXP Manufacturing, Thailand Orpea, Frankreich Pasta Regina, Ägypten Peruplast S.A. (AMCOR), Peru Philip Morris, Türkei Port of Adria, Montenegro Post, Serbien Pou Chen Schuhfabrik, Myanmar Precious Garments, Lesotho PT Shenhua Guo Hua Lion Power, Indonesien PT Tainan Enterprises, Indonesien Qantas, Australien Royal Mail, Vereinigtes Königreich Ryanair, Spanien Sheraton Grand Conakry, Guinea Slam Clothing Pvt Ltd, Indien Starbucks, USA Stellantis Gliwice, Polen SYHJ Garment factory, Kambodscha Telmex, Mexiko Tempo Team, Niederlande Therma Sp. z o.o., Polen TUI, Niederlande Tunisie Autoroutes, Tunesien Uber, Niederlande United Bus Service, Mauritius Viraj Steel Limited, Indien Winners, Guatemala Wolt Delivery, Israel Yamaha Motors, Indien Yura Corporation, Serbien

• Zheng Yong Swaziland, Eswatini

Diese Unternehmen haben Arbeitnehmerrechte verletzt, werden mit einer Verletzung von Arbeitnehmerrechten in Zusammenhang gebracht oder haben es versäumt, ihren Einfluss geltend zu machen, um gegen Arbeitnehmerrechtsverletzungen vorzugehen. Unternehmen sind verpflichtet, die international anerkannten Menschenrechte, einschließlich kollektiver Rechte bei der Arbeit, zu achten und Maßnahmen zu vermeiden, die die Wahrnehmung und Ausübung dieser Rechte durch die Arbeitnehmer*innen untergraben oder erschweren. Mehr zu den Arbeitnehmerrechtsverletzungen findet sich unter www.globalrightsindex.org 13


Die Ratings 2023

3,52 GESAMTAMERIKA

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DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


2,56 EUROPA

4,18 ASIEN/PAZIFIK

4,53 3,84 AFRIKA

NAHOST/ NORDAFRIKA

5+ Rechte nicht garantiert wegen des Zusammenbruchs der Rechtsstaatlichkeit 5 Rechte nicht garantiert 4 Systematische Rechtsverletzungen 3 Regelmäßige Rechtsverletzungen 2 Wiederholte Rechtsverletzungen 1

Sporadische Rechtsverletzungen Keine Angaben

DIE RATINGS 2023

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Rating 5+ Rechte nicht garantiert wegen des Zusammenbruchs der Rechtsstaatlichkeit Afghanistan

Libyen

Südsudan

Burundi

Myanmar

Syrien

Zentralafrikanische Republik

Palästina

Jemen

Haiti

Somalia

Rating 5 Rechte nicht garantiert Algerien

Eswatini

Kuwait

Bahrain

Guatemala

Laos

Bangladesch

Honduras

Malaysia

Belarus

Hongkong

Pakistan

Brasilien

Indien

Philippinen

Kambodscha

Indonesien

Sudan

China

Iran

Thailand

Kolumbien

Irak

Tunesien

Ecuador

Jordanien

Türkei

Ägypten

Kasachstan

VAE

Eritrea

Korea (Republik)

Simbabwe

Rating 4 Systematische Rechtsverletzungen Angola

Ungarn

Saudi-Arabien

Benin

Kenia

Senegal

Botsuana

Kirgisistan

Serbien

Burkina Faso

Libanon

Sierra Leone

Kamerun

Lesotho

Sri Lanka

Tschad

Liberia

Tansania

Kongo (Demokratische Republik)

Mali

Trinidad und Tobago

Dschibuti

Mauretanien

Uganda

El Salvador

Nigeria

Vereinigtes Königreich

Äthiopien

Nordmazedonien

USA

Fidschi

Oman

Venezuela

Griechenland

Peru

Vietnam

Guinea

Katar

Sambia

Guinea - Bissau NEU

Rumänien

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DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


Rating 3 Regelmäßige Rechtsverletzungen Albanien

Chile

Mosambik

Argentinien

Kongo (Republik)

Namibia

Armenien

Côte d’Ivoire

Nepal

Australien

Gabun

Niger

Bahamas

Georgien

Panama

Belgien

Jamaika

Paraguay

Belize

Madagaskar

Polen

Bolivien

Mauritius

Ruanda

Bosnien und Herzegowina

Mexiko

Südafrika

Bulgarien

Montenegro

Togo

Kanada

Marokko

Rating 2 Wiederholte Rechtsverletzungen Barbados

Israel

Portugal

Costa Rica

Japan

Singapur

Kroatien

Lettland

Slowakei

Tschechische Republik

Litauen

Spanien

Dominikanische Republik

Malawi

Schweiz

Estland

Moldawien

Taiwan

Frankreich

Niederlande

Uruguay

Ghana

Neuseeland

Rating 1 Sporadische Rechtsverletzungen Österreich

Deutschland

Italien

Dänemark

Island

Norwegen

Finnland

Irland

Schweden

Ergebnis im Vergleich zu 2022: Unverändert oder neu im Jahr 2023 Verschlechterung Verbesserung Die zehn schlimmsten Länder der Welt für erwerbstätige Menschen im Jahr 2023 sind fett gedruckt.

DIE RATINGS 2023

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Die schlimmste Region der Welt REGION

2023

AUSMASS

Nahost/Nordafrika

19 Länder

4,53

(4) Systematische Rechtsverletzungen bis (5) Rechte nicht garantiert

Asien/Pazifik

23 Länder

4,18

(4) Systematische Rechtsverletzungen bis (5) Rechte nicht garantiert

Afrika

43 Länder

3,84

(3) Regelmäßige Rechtsverletzungen bis (4) Systematische Rechtsverletzungen

Gesamtamerika

25 Länder

3,52

(3) Regelmäßige Rechtsverletzungen bis (4) Systematische Rechtsverletzungen

Europa

39 Länder

2,56

(2) Wiederholte Rechtsverletzungen bis (3) Regelmäßige Rechtsverletzungen

Nahost/Nordafrika ist die schlimmste Region für erwerbstätige Menschen Die Region Nahost/Nordafrika war mit einem durchschnittlichen Rating von 4,53 auch 2023 wieder die schlimmste der Welt, wenn es um Arbeitnehmerrechte geht. Die Konfliktzonen der Region, Libyen, Palästina, Syrien und Jemen, haben einen Zusammenbruch der Rechtsstaatlichkeit erlebt, so dass weder Arbeitnehmerrechte noch Grundfreiheiten garantiert werden können. In Tunesien hat Staatspräsident Kais Saied seine Macht weiter gefestigt. Nach der Auflösung des Parlaments im Juli 2021 hat er ohne Konsultationen mit den politischen Parteien oder den Sozialpartnern im Juli 2022 einseitig eine neue Verfassung durchgesetzt. Im vergangenen Jahr kam es zu Festnahmen und Eingriffen in das Tarifverhandlungsrecht. Außerdem wurde internationalen Gewerkschaften das Recht genommen, Solidarität mit ihren lokalen Partnerorganisationen zu bekunden.

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In den Golfstaaten gilt trotz einiger Fortschritte in Katar in mehreren Staaten weiterhin das Kafala-System, so dass Wanderarbeitskräfte, die die überwältigende Mehrheit der Erwerbsbevölkerung in der Region ausmachen, in der Praxis weiterhin schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. In Algerien und Ägypten hatten unabhängige Gewerkschaften angesichts ihnen gegenüber feindlich eingestellter Behörden nach wie vor große Schwierigkeiten bei der Zulassung, was ihre Handlungsfähigkeit stark einschränkte.

In Israel wurde das Recht auf Streik, auf Tarifverhandlungen und auf Vereinigungsfreiheit untergraben. Das Land gehört zur schlimmsten Region für erwerbstätige Menschen: Nahost/ Nordafrika. Foto: Ahmad Gharabli / AFP

DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


Auf einen Blick

100%

Recht auf Tarifverhandlungen 100% der Länder haben das Tarifverhandlungsrecht verletzt.

79%

Recht auf Gerechtigkeit In 79% der Länder hatten Beschäftigte keinen oder eingeschränkten Zugang zur Justiz.

95%

Streikrecht 95% der Länder haben das Streikrecht verletzt.

100%

Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften 100% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von oder den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

100%

Recht auf Gewerkschaftsaktivitäten 100% der Länder haben die Zulassung von Gewerkschaften behindert.

Recht auf bürgerliche Freiheiten In 9 Ländern wurden Beschäftigte festgenommen und inhaftiert.

Gewaltsame Angriffe auf Beschäftigte In 10 Ländern waren Beschäftigte Gewalt ausgesetzt.

Recht auf Rede- und Versammlungsfreiheit 79% der Länder haben die Rede- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

DIE SCHLIMMSTE REGION DER WELT

79%

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Asien/Pazifik

Asien/Pazifik war mit einem durchschnittlichen Rating von 4,18 wieder die zweitschlechteste Region der Welt, wenn es um Arbeitnehmerrechte geht.

Ehemalige Beschäftigte des Hotel- und Kasinokomplexes NagaWorld in Kambodscha beteiligen sich an einem Protest, um vier Gewerkschaftskolleg*innen zu unterstützen, die wegen eines Streiks im Gefängnis sitzen. Asien/Pazifik ist die zweitschlechteste Region der Welt, was Arbeitnehmerrechte anbelangt.

In Hongkong verfolgten und verhafteten die Behörden nach der Auflösung unabhängiger Gewerkschaften und prodemokratischer Organisationen weiterhin führende Gewerkschaftsmitglieder, während die Regierung in Korea mit Polizeirazzien und willkürlichen Verhaftungen gegen Gewerkschaften vorging. In Indien, Pakistan und Bangladesch wurden Beschäftigte von den staatlichen Sicherheitskräften verprügelt, willkürlich verhaftet und in ihrem Recht auf die Gründung von Gewerkschaften eingeschränkt. Für Gewerkschaftsmitglieder und Beschäftigte, die ihre Rechte trotz intensiver Repressionsversuche der Behörden einfordern, sind willkürliche Festnahmen und gewalttätige Angriffe in Myanmar und auf den Philippinen nach wie vor an der Tagesordnung. In China waren die Uiguren, Kasachen und andere muslimische Turkvölker weiterhin Zielscheiben unerbittlicher Verfolgung und Massenverhaftungen durch die Behörden, die sie neben anderen brutalen Menschenrechtsverletzungen zur Zwangsarbeit in der Bekleidungsindustrie zwangen.

Foto: Isaac Lawrence / AFP

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DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


Auf einen Blick

83%

Recht auf Tarifverhandlungen 83% der Länder haben das Tarifverhandlungsrecht verletzt.

70%

Recht auf Gerechtigkeit In 70% der Länder hatten Beschäftigte keinen oder eingeschränkten Zugang zur Justiz.

87%

Streikrecht 87% der Länder haben das Streikrecht verletzt.

87%

Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften 87% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von oder den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

91%

Recht auf Gewerkschaftsaktivitäten 91% der Länder haben die Zulassung von Gewerkschaften behindert.

Recht auf bürgerliche Freiheiten In 18 Ländern wurden Beschäftigte festgenommen und inhaftiert.

Gewaltsame Angriffe auf Beschäftigte In 11 Ländern waren Beschäftigte Gewalt ausgesetzt.

Recht auf Rede- und Versammlungsfreiheit 61% der Länder haben die Rede- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

DIE SCHLIMMSTE REGION DER WELT

61%

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Afrika

Mit einem Rating von 3,84 hat sich die Situation erwerbstätiger Menschen in Afrika gegenüber dem Vorjahr verschlechtert.

In der afrikanischen Region hat das Militärregime in Guinea die Rechte arbeitender Menschen massiv untergraben. Foto: Kena Betancur / via AFP

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Burundi, die Zentralafrikanische Republik, Somalia und Südsudan waren nach wie vor von internen Konflikten geplagt, durch die sich die humanitäre Lage weiter verschlechtert hat und Millionen Menschen ohne ein Mindestmaß an Schutz dastanden. In Burkina Faso, Guinea, Mali, Tschad und Sudan, wo in den letzten Jahren Militärregime durch Staatsstreichs an die Macht kamen, wurden die bürgerlichen Freiheiten der Beschäftigten, wie etwa das Recht auf friedliche Versammlung und auf Zugang zur Justiz, stark eingeschränkt. In Eswatini fand das Vorgehen der Regierung gegen die Opposition, einschließlich der Gewerkschaften, seinen Höhepunkt in der Ermordung von Thulani Maseko, eines prominenten Menschenrechtsanwalts, während die Behörden in Simbabwe führende Gewerkschaftsmitglieder unerbittlich verfolgten und festnahmen. In Kamerun, Guinea-Bissau und Mauretanien haben die Beschäftigten trotz erheblicher Repressionen weiterhin für die Wahrnehmung ihrer kollektiven Rechte gekämpft.

DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


Auf einen Blick

93%

Recht auf Tarifverhandlungen 93% der Länder haben das Tarifverhandlungsrecht verletzt.

84%

Recht auf Gerechtigkeit In 84% der Länder hatten Beschäftigte keinen oder eingeschränkten Zugang zur Justiz.

95%

Streikrecht 95% der Länder haben das Streikrecht verletzt.

95%

Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften 95% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von oder den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

74%

Recht auf Gewerkschaftsaktivitäten 74% der Länder haben die Zulassung von Gewerkschaften behindert.

Recht auf bürgerliche Freiheiten In 17 Ländern wurden Beschäftigte festgenommen und inhaftiert.

Gewaltsame Angriffe auf Beschäftigte In 9 Ländern waren Beschäftigte Gewalt ausgesetzt.

Recht auf Rede- und Versammlungsfreiheit 53% der Länder haben die Rede- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

53%

Morde In Eswatini und Sierra Leone wurden erwerbstätige Menschen ermordet.

DIE SCHLIMMSTE REGION DER WELT

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Gesamtamerika

In Peru hat die Polizei demokratische Proteste gegen den Putschversuch massiv unterdrückt. In vielen Ländern der amerikanischen Region wurden Gewerkschafter*innen und Arbeitnehmer*innen Opfer gewaltsamer Angriffe.

In vielen Ländern der gesamtamerikanischen Region, darunter Brasilien, Kolumbien, El Salvador, Guatemala und Peru, kam es zu gewaltsamen Übergriffen auf Gewerkschafter*innen und Arbeitnehmer*innen. In Honduras war es für Erwerbstätige nach wie vor sehr schwierig, sich gewerkschaftlich zu organisieren, da sie Einschüchterungen und gewerkschaftsfeindlichen Praktiken ausgesetzt waren. In Ecuador ging die Polizei bei friedlichen Massenprotesten so brutal vor, dass viele verletzt oder getötet wurden. Haiti befand sich weiterhin in einer akuten politischen und institutionellen Krise. Das Land wurde von gewalttätigen Unruhen heimgesucht, und die bürgerlichen Freiheiten der Beschäftigten waren stark eingeschränkt.

Foto: IndustriAll

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DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


Auf einen Blick

76%

Recht auf Tarifverhandlungen 76% der Länder haben das Tarifverhandlungsrecht verletzt.

72%

Recht auf Gerechtigkeit In 72% der Länder hatten Beschäftigte keinen oder eingeschränkten Zugang zur Justiz.

92%

Streikrecht 92% der Länder haben das Streikrecht verletzt.

72%

Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften 72% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von oder den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

88%

Recht auf Gewerkschaftsaktivitäten 88% der Länder haben die Zulassung von Gewerkschaften behindert.

Recht auf bürgerliche Freiheiten In 15 Ländern wurden Beschäftigte festgenommen und inhaftiert.

Gewaltsame Angriffe auf Beschäftigte In 8 Ländern waren Beschäftigte Gewalt ausgesetzt.

Recht auf Rede- und Versammlungsfreiheit 20% der Länder haben die Rede- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

20%

Morde In Brasilien, Kolumbien, Ecuador, El Salvador, Guatemala und Peru wurden erwerbstätige Menschen ermordet.

DIE SCHLIMMSTE REGION DER WELT

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Europa

In Frankreich hat die Regierung Gewalt angewandt, Beschäftigte willkürlich festgenommen und sogar an den Arbeitsplatz zurückbeordert, um sie daran zu hindern, sich den Massenprotesten gegen das neue Rentengesetz anzuschließen. Das regionale Durchschnittsrating Europas hat sich auf 2,56 verschlechtert, da in den meisten Ländern grundlegende Rechte verletzt wurden.

In Europa hat sich das durchschnittliche regionale Rating auf 2,56 erhöht und damit verschlechtert. In den meisten Ländern, u.a. in den Niederlanden, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien, wurde das Tarifverhandlungsrecht mit Füßen getreten, während Beschäftigte in Polen und der Türkei mit gewerkschaftsfeindlichen Praktiken seitens der Arbeitgeber konfrontiert waren. Im Vereinigten Königreich wurde durch die Einführung eines regressiven Gesetzes das Streikrecht angegriffen. In Belarus und Kasachstan wurden unabhängige Gewerkschaften weiterhin massiv unterdrückt.

Foto: Lionel Bonaventure / AFP

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DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


Auf einen Blick

54%

Recht auf Tarifverhandlungen 54% der Länder haben das Tarifverhandlungsrecht verletzt.

31%

Recht auf Gerechtigkeit In 31% der Länder hatten Beschäftigte keinen oder eingeschränkten Zugang zur Justiz.

72%

Streikrecht 72% der Länder haben das Streikrecht verletzt.

41%

Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften 41% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von oder den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

38%

Recht auf Gewerkschaftsaktivitäten 38% der Länder haben die Zulassung von Gewerkschaften behindert.

Recht auf bürgerliche Freiheiten In 10 Ländern wurden Beschäftigte festgenommen und inhaftiert.

Gewaltsame Angriffe auf Beschäftigte In 6 Ländern waren Beschäftigte Gewalt ausgesetzt.

Recht auf Rede- und Versammlungsfreiheit 13% der Länder haben die Rede- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

DIE SCHLIMMSTE REGION DER WELT

13%

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Rechte nicht garantiert

Regionale Zehnjahrestrends

Wiederholte Regelmäßige Systematische Rechtsverletzungen Rechtsverletzungen Rechtsverletzungen

4,53 Nahost/Nordafrika

139 Länder

28

4,18 Asien/Pazifik 3,84 Afrika 3,52 Gesamtamerika

2,56 Europa

141 Länder

141 Länder

139 Länder

144 Länder

145 Länder

144 Länder

149 Länder

148 Länder

2023

149 Länder

DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


Die zehn schlimmsten Länder der Welt für erwerbstätige Menschen Ägypten

• Repressive Gesetze gegen Gewerkschaftsgründungen • Gewerkschaftsfeindlichkeit und Entlassungen

In Ägypten wurden Arbeitnehmer*innen weiterhin ihre grundlegenden Rechte und Freiheiten am Arbeitsplatz verwehrt, und viele unabhängige Gewerkschaften bemühten sich nach ihrer willkürlichen Auflösung im Jahr 2018 immer noch um Wiederzulassung. Streiks wurden systematisch unterdrückt, indem Beschäftigte von der Polizei festgenommen und in Haft genommen und Streikende später von ihren Arbeitgebern entlassen wurden.

Menschenrechtsaktivisten protestieren bei den COP27Klimagesprächen in Ägypten. Überall im Land wurden den Beschäftigten ihre grundlegenden Rechte und Freiheiten verweigert. Ägypten gehört zu den schlimmsten Ländern für erwerbstätige Menschen. Foto: Joseph Eid / Flickr

Dem Repräsentantenhaus wurde 2022 ohne jegliche Konsultation der unabhängigen Gewerkschaftsorganisationen ein Änderungsantrag zum Arbeitsgesetz vorgelegt.

Zulassung von Gewerkschaften von den Behörden behindert Die Behörden verweigerten 2023 die Zulassung unabhängiger Gewerkschaften in folgenden Sektoren: Bekleidungsindustrie, Landwirtschaft, Glasindustrie, Telekommunikation, Straßenverkäufer und Taxifahrer. In Betrieben, in denen es bereits eine gelbe Gewerkschaft gab, stießen die Gewerkschaften auf weitere Schwierigkeiten, da die Arbeitgeber behaupteten, dass laut dem Gesetz von 2017 nur ein einziger Gewerkschaftsausschuss gegründet werden könne, was die Gründung einer neuen Gewerkschaft unmöglich macht. Im Jahr 2023 war dies der Fall für

unabhängige Gewerkschaften in der Bibliothek von Alexandria, bei der Post, bei mehreren Ortsgruppen von Lehrergewerkschaften sowie in der Justiz.

Arbeitgeber behalten Gelder ein und ignorieren Tarifverträge Dort, wo es Vereinbarungen über den automatischen Abzug der Gewerkschaftsbeiträge von den Löhnen der Beschäftigten gab, haben sich die Arbeitgeber häufig nicht daran gehalten und die Mitgliedsbeiträge einbehalten, wie etwa bei Pasta Regina, einem Lebensmittelhersteller mit über 1.500 Beschäftigten in Kairo. In der Bekleidungsbranche haben die Arbeitgeber tarifvertragliche Bestimmungen vielfach missachtet.

DIE ZEHN SCHLIMMSTEN LÄNDER DER WELT FÜR ERWERBSTÄTIGE MENSCHEN

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Bangladesch

• Regressive Gesetze • Hindernisse bei der Gründung von Gewerkschaften • Polizeigewalt

In Bangladesch wurden die Arbeitnehmerrechte weiterhin stark beschnitten. In den acht Freien Exportzonen des Landes, die eingerichtet wurden, um ausländische Investitionen anzuziehen, dürfen die Beschäftigten weder eine Gewerkschaft gründen noch ihre Interessen frei vertreten. In der Bekleidungsindustrie, mit mehr als 4,5 Millionen Beschäftigten der größte Industriezweig des Landes, wurden Versuche, Gewerkschaften zu gründen, rücksichtslos unterbunden, und bei Streiks ging die Industriepolizei des Landes brutal vor.

In Bangladesch fordern Beschäftigte im Bekleidungssektor die Zahlung ihrer seit drei Monaten ausstehenden Löhne. Das Land zählt zu den zehn schlimmsten Ländern der Welt für erwerbstätige Menschen. Sämtliche Versuche der Bekleidungsarbeiter*innen, sich gewerkschaftlich zu organisieren und zu streiken, werden dort schonungslos unterdrückt.. Foto: Mamunur Rashid / NurPhoto via AFP

Die Behörden verhinderten die Gründung von Gewerkschaften zudem durch ein drakonisches Zulassungsverfahren.

Demonstranten nicht, sondern forderte die Behörden auf, diejenigen zu finden, die ihrer Ansicht nach “die Anführer der Arbeiter anstacheln”, und verwies auf fragwürdige “Versuche, unsere Regierung zu stürzen.”

Gewaltsame Angriffe auf protestierende Beschäftigte

Gewerkschaftsfeindlichkeit

Am 4. Juni 2022 ging die Polizei von Dhaka, Bangladesch, mit Schüssen, Tränengas und Schlagstöcken gegen protestierende Bekleidungsarbeiter*innen in Mirpur und Azampur vor, was zu zahlreichen Verletzungen führte. Tausende Fabrikarbeiter*innen von Chaity Garment, Intraco Fashion, Intraco Design, MBM Garment, Vision Garment, IDS Group, Kolka Garment und Dmox blockierten Straßen in Dhaka und forderten angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten höhere Löhne. Die letzte Lohnerhöhung hatte es 2018 gegeben. Die Proteste dauerten vier Tage lang an, wobei es immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen kam. Mehrere Beschäftigte wurden verhaftet. Am dritten Tag griff die Polizei die Protestierenden erneut an, als diese auf der Straße Lohnerhöhungen und die Freilassung ihrer verhafteten und inhaftierten Kolleg*innen forderten. Die Beschäftigten verließen die Straßen, nachdem Polizisten sie mit Schlagstöcken angegriffen und Schüsse und Tränengasgranaten abgefeuert hatten, um sie zu vertreiben, aber sie waren entschlossen, am nächsten Tag wiederzukommen. Die Premierministerin von Bangladesch, Sheikh Hasina Wazed, kritisierte die Angriffe der Polizei auf die

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In Erklärungen vom April 2022 verurteilten die Bangladesh Apparel Workers Federation (BAWF) und die Bangladesh Garment and Industrial Workers Federation (BGIWF) das allgemein gewerkschaftsfeindliche Klima in der Bekleidungsindustrie. Mehr als die Hälfte der seit dem Rana-PlazaUnfall registrierten Gewerkschaften waren gelbe Gewerkschaften, die über die Jahre hinweg inaktiv geblieben sind. Das Arbeitsministerium hat keine unabhängigen Gewerkschaften zugelassen, wohingegen sich die von den Fabrikeigentümern unterstützten Gewerkschaften in der Branche weiter ausgebreitet haben. In Bangladesch lehnten die Fabrikbetreiber Gewerkschaften größtenteils grundsätzlich ab und hinderten die Beschäftigten am Beitritt zu einer Gewerkschaft. In vielen Fällen heuerten die Fabrikbesitzer externe Arbeitskräfte an, um Beschäftigte zu bedrohen, die einer Gewerkschaft beitraten, und schikanierten die Gewerkschaftsmitglieder mithilfe der Polizei. Sobald ein aktiver Gewerkschaftsverband in einem Werk die Zulassung beantragte, stellten die Beamten des Arbeitsministeriums häufig Bedingungen, die weit über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen hinausgingen, und lehnten den Antrag ab.

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Belarus • Repressive Strafgesetze • Gezielte Festnahme und Inhaftierung führender Gewerkschaftsvertreter*innen • Zwangsauflösung von Gewerkschaften

In Belarus hat die Regierung seit den manipulierten Präsidentschaftswahlen vom August 2020 und der massiven Niederschlagung demokratischer Proteste den Druck auf unabhängige Gewerkschaften immer weiter verstärkt, führende Vertreter und Mitglieder der Gewerkschaften festgenommen und aufgrund erfundener Anklagepunkte zu langen Haftstrafen verurteilt. Unabhängige Gewerkschaften wurden auf Geheiß der Behörden unter Zwang aufgelöst. Durch ein Gesetz aus dem Jahr 2021, das im Falle nicht genehmigter Demonstrationen Haftstrafen von bis zu drei Jahren vorsieht, wurde der demokratische Raum weiter eingeschränkt. Infolgedessen wurde die kollektive Stimme der Arbeitnehmer von der Regierung nahezu zum Schweigen gebracht.

Aufhebung der Zulassung von Gewerkschaften Die Behörden verschärften ihre Repressalien gegen die Gewerkschaften, als der Oberste Gerichtshof am 18. Juli 2022 beschloss, den Belarussischen Kongress der Demokratischen Gewerkschaften (BKDP) und die ihm angeschlossenen Gewerkschaften, darunter die Freie Metallarbeitergewerkschaft (SPM), die Freie Gewerkschaft von Belarus (SPB), die Gewerkschaft der Beschäftigten der Radioelektronikindustrie (REP) und die Unabhängige Gewerkschaft von Belarus (BITU), aufzulösen. Seit April 2022 unterdrückt die belarussische Regierung die unabhängigen Gewerkschaften des Landes systematisch, verleumdet sie und ihre Mitglieder als “Extremisten” und “westliche Agenten” und führt Verleumdungskampagnen durch, mit der eindeutigen Drohung, dass jeder, der mit dem BKDP und seinen Mitgliedsgewerkschaften in Verbindung tritt, Gefahr läuft, strafrechtlich verfolgt zu werden.

Die Menschen in Belarus sind auf die Straße gegangen, um gegen das Lukaschenko-Regime zu protestieren. Belarus gehört zu den schlimmsten Ländern, was Arbeitnehmerrechte angeht, und während des letzten Jahres wurden dort unabhängige Gewerkschaften aufgelöst und führende Gewerkschaftsvertreter*innen inhaftiert. Foto: Marco Fieber / via Flickr

Festnahme von Arbeitnehmervertreter*innen Im vergangenen Jahr hat das Lukaschenko-Regime den Druck auf unabhängige Gewerkschaften weiter verstärkt. Im April 2022 starteten die Behörden einen Großangriff auf alle unabhängigen Gewerkschaften, führende Mitglieder und Aktivist*innen wurden verhaftet. Mehr als 30 Gewerkschaftsmitglieder befanden sich im Gefängnis oder wurden in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Am 27. Dezember 2022 wurde der Vorsitzende des Belarussischen Kongresses der Demokratischen Gewerkschaften (BKDP), Aliaksandr Yaraschuk, wegen “Handlungen, die die öffentliche Ordnung grob verletzen” und wegen “Aufrufs zu Maßnahmen, die der nationalen Sicherheit schaden” schuldig gesprochen. Nach einem Schauprozess wurde er zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Yaraschuk befindet sich seit dem 19. April 2022 in Haft und hat keinen Kontakt zu seiner Familie, Kollegen oder Anwälten.

DIE ZEHN SCHLIMMSTEN LÄNDER DER WELT FÜR ERWERBSTÄTIGE MENSCHEN

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NEU – Ecuador

• Regressive Gesetze • Polizeigewalt gegenüber Streikenden

Ein extrem restriktiver Rechtsrahmen in Ecuador hemmte weiterhin die Entwicklung unabhängiger und starker Gewerkschaften in dem Land, und die Behörden erschwerten nach wie vor die Zulassung von Gewerkschaften im privaten und öffentlichen Sektor. Im Jahr 2022 ließ die Regierung Massenkundgebungen für Demokratie und kollektive Rechte, die von Organisationen indigener Völker und Gewerkschaften organisiert wurden, brutal niederschlagen. Die Polizei ging gewaltsam gegen Protestierende vor, wobei viele verhaftet, getötet und verletzt wurden.

Brutale Unterdrückung und Gewalt Während eines landesweiten Streiks im Mai 2022 starben fünf Menschen durch den Einsatz tödlicher Abschreckungswaffen durch die Polizei. Dutzende von Teilnehmern wurden festgenommen. Viele der 132 verhafteten Personen wurden wegen Sabotage, Terrorismus oder Widerstand angeklagt. Den Behörden wurden Entführungen, Verfolgung und geplante Angriffe auf die Anführer der Demonstrationen vorgeworfen, woraufhin sie die Medien zensiert und das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt haben, indem sie Informationen blockierten, das Internet und die sozialen Netzwerke sperrten, persönliche E-Mail-Konten hackten und die Mobilfunkdienste abschalteten. Die Demonstrationen wurden organisiert von der Konföderation der indigenen Volksgruppen (CONAIE). Unterstützt wurden sie dabei von der Vereinigten Arbeiterfront (FUT), der Nationalen Gewerkschaft des Erziehungspersonals (UNE) sowie von Gewerkschaften, die Landwirte,

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Die Regierung Ecuadors, eins der schlimmsten Länder für arbeitende Menschen, hat Kundgebungen für Demokratie brutal unterdrückt und die Gründung unabhängiger Gewerkschaften unterbunden. Foto: Veronica Lombeida / AFP

Ärzte, Rentner*innen, öffentlich Bedienstete, Lehrkräfte, Studierende und Spediteure vertreten und die Achtung der kollektiven Rechte fordern. Die Gewerkschaften, insbesondere der ecuadorianische Gewerkschaftsbund CEDOCUT, haben die Zunahme der staatlichen Gewalt und Drohungen verurteilt.

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Eswatini

• Morde • Polizeigewalt im Zuge von Streiks

Gewerkschaftsfeindliche Gewalt und staatliche Repressionen waren in Eswatini weit verbreitet. Es kam zu Verfolgungen und Ermordungen von führenden Gewerkschaftsmitgliedern und Menschenrechtsaktivist*innen. Die Polizei ging bei der Unterbindung von Streiks und der willkürlichen Verhaftung von Beschäftigten mit massiver Gewalt vor. Mehr als 80 Menschen sollen bei der polizeilichen Unterdrückung von Protesten, bei denen Demokratie und Lohnerhöhungen gefordert wurden, ihr Leben verloren haben. Zwei Parlamentsmitglieder wurden im Jahr 2021 festgenommen und befinden sich ohne Gerichtsverfahren in Haft. Führende Gewerkschaftsmitglieder mussten aufgrund der anhaltenden Verfolgung durch die Sicherheitskräfte ins Exil gehen. Gewerkschaftsversammlungen und Protestaktionen wurden im Oktober 2021 verboten, obwohl ein Gericht der Regierung dies untersagt hatte. Auch die brutale Ermordung von Thulani Maseko, Anwalt für Menschen- und Gewerkschaftsrechte und politischer Aktivist, am 21. Januar 2023 wurde von der internationalen Gemeinschaft allgemein verurteilt.

Führende Gewerkschafter im Visier und ins Exil gezwungen Sticks Nkambule, Generalsekretär der Swaziland Transport, Communication and Allied Workers Union (SWATCAWU), wurde wiederholt ins Visier genommen, um ihn einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. Als Reaktion auf den Aufruf seiner Gewerkschaft zu einer für den 13. und 14. Dezember 2022 geplanten “Arbeitsniederlegung” wurde er öffentlich beschimpft und von der Polizei wegen angeblicher krimineller Handlungen zur Fahndung

In Kenia protestieren Aktivist*innen gegen den Mord an Thulani Maseko (kleines Foto), Menschen- und Gewerkschaftsrechtsanwalt und politischer Aktivist in Eswatini, das aufgrund der dortigen gewerkschaftsfeindlichen Gewalt zu den schlimmsten Ländern der Welt für arbeitende Menschen zählt. Foto: Tony Karumba / AFP

ausgeschrieben. Im Dezember 2022 wurde dann das Dorf, aus dem er stammte, überfallen und seine Familie bedroht. Um sich und seine Familie vor weiteren Einschüchterungen und möglicher Gewalt zu schützen, beschloss Nkambule, ins Exil zu gehen. Am 2. Januar 2023 wurde Mbongwa Dlamini, Vorsitzender der Swaziland National Association of Teachers (SNAT), ebenfalls ins Exil gezwungen. Seine Gewerkschaft hatte für den 8. August 2022 zum Streik aufgerufen, woraufhin er von Sicherheitskräften mit Gewalt bedroht wurde. Im Oktober 2022 hatte die Regierung die Gehaltszahlungen an Dlamini ohne Begründung ausgesetzt und es zudem abgelehnt, die Mitgliedsbeiträge neuer SNAT-Mitglieder automatisch von den Löhnen abzuziehen und an die Gewerkschaft weiterzuleiten.

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Guatemala

• Gewalt gegenüber Gewerkschafter*innen • Klima der Angst und Straffreiheit

Im Jahr 2023 nahmen Drohungen, tätliche Angriffe und Tötungsdelikte in Guatemala weiter zu. Die Bemühungen der Regierung, gewerkschaftsfeindliche Gewalt zu untersuchen, zu verhindern und einzudämmen, waren nach wie vor dürftig und uneinheitlich, insbesondere was die Ermittlungen zu den Initiatoren dieser Gewalttaten betraf. Die Beschäftigten hatten nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten, Gewerkschaften zu gründen und beizutreten.

Mord an Gewerkschafter

Guatemala ist eins der zehn schlimmsten Länder der Welt für erwerbstätige Menschen. Es herrscht dort ein Klima der Unterdrückung, Gewalt und Einschüchterung gegenüber Arbeitnehmer*innen und Gewerkschafter*innen, wodurch deren Aktivitäten auch im Jahr 2023 behindert wurden. Foto: Orlando Estrada / AFP

Am 8. August 2022 wurde der 45-jährige Hugo Eduardo Gamero González in Puerto Barrios, Izabal, Guatemala, erschossen. Er war Sekretär der Gewerkschaft der staatlichen Hafengesellschaft Santo Tomas de Castilla (SINEPORC) und sehr aktiv für die Gewerkschaft tätig gewesen.

Die Geschäftsführung von Winners war für physische und psychische Gewalt, Einschüchterungen und Drohungen gegenüber Gewerkschaftsmitgliedern bekannt. Der Generalsekretär der örtlichen Gewerkschaft wurde schikaniert, erhielt Morddrohungen und war gezwungen, an einen anderen Ort umzuziehen.

Drohung mit Repressalien wegen Gewerkschaftsaktivitäten

Zulassung von Gewerkschaften behindert

Die Beschäftigten des Unternehmens Winners in Guatemala, das der südkoreanischen SA-EGruppe gehört, wurden entlassen, weil man eine gewerkschaftliche Organisierung verhindern wollte. Das Unternehmen schloss seinen Betrieb im Mai 2022. Die entlassenen Arbeitskräfte mussten daraufhin feststellen, dass sie auf eine schwarze Liste gesetzt worden waren und keine andere Arbeit finden konnten.

Bei ihrer formalen Anerkennung, der Aktualisierung ihrer Mitgliederlisten und der offiziellen Genehmigung von Tarifverträgen durch das Arbeitsministerium stießen die Gewerkschaften auf erhebliche administrative Hindernisse.

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Myanmar • Willkürliche Festnahmen • Gewerkschaftsfeindliche Entlassungen • Schwere Verletzung der Redeund Versammlungsfreiheit

Nach dem Militärputsch vom 1. Februar 2021 hat die Junta die meisten Gewerkschaften in Myanmar verboten. Der Staatsstreich stieß auf breiten Widerstand in der Bevölkerung Myanmars, die daraufhin eine friedliche Bewegung des zivilen Ungehorsams (CDM) bildete. Die Junta reagierte mit Massenverhaftungen und der Ermordung von Zivilisten. Der von der Militärjunta verhängte Ausnahmezustand wurde wiederholt verlängert und erstreckt sich derzeit auf 47 Gemeinden im ganzen Land. Dadurch konnte die Junta das Verbot öffentlicher Versammlungen ausweiten und Militärgerichtsverfahren anwenden, die Verhaftungen ohne Haftbefehl sowie die Verhängung lebenslanger Haftstrafen und Todesurteile gegen Bürgerinnen und Bürger, die ihre Freiheitsrechte wahrgenommen haben, ermöglichen, ohne dass es irgendeine Möglichkeit der Berufung gibt. Viele Gewerkschaftsmitglieder sind weiterhin inhaftiert, andere wurden getötet oder sind untergetaucht. Die Wahrnehmung der Vereinigungsfreiheit war unmöglich. Bis zu 413 aktive Gewerkschaftsmitglieder und Beschäftigte wurden wegen ihrer Teilnahme an den CDM-Protesten festgenommen, und 101 aktive Gewerkschaftsmitglieder und Beschäftigte wurden vom Militär getötet oder starben infolge des Putsches.

Führende Gewerkschafter*innen festgenommen

Protestierende fordern die Rückkehr zur Demokratie in Myanmar, einem der zehn schlimmsten Länder für arbeitende Menschen. Seit dem Militärputsch im Februar 2021 wurden Hunderte Gewerkschaftsaktivist*innen inhaftiert, getötet oder in den Untergrund gezwungen. Foto: NurPhoto via AFP

U Pyi Paing Ko Ko, Direktor von Let’s Help Each Other (LEHO) und Mitglied der Myanmar Labour Alliance, wurde am 3. Mai 2022 verhaftet und nach Paragraf 51C des Antiterrorgesetzes zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt. Gegen Kha Kha, einen Mitarbeiter von LHEO, liegt ein Haftbefehl wegen mehrerer Anschuldigungen vor. Insgesamt wurden Haftbefehle gegen 29 Mitglieder des CTUM-Zentralausschusses und viele weitere führende Vertreter von Regionalverbänden und Gewerkschaftsorganisationen erlassen. Nach der von der Militärjunta am 14. Februar 2021 geänderten Strafprozessordnung können mutmaßliche Straftäter nach den Paragrafen 505A, 124C und 124D ohne Haftbefehl verhaftet und nicht gegen Kaution freigelassen werden.

Am 30. Dezember 2022 wurde Moe Gyi, Mitglied des Zentralkomitees des Gewerkschaftsbundes von Myanmar (CTUM), aufgrund von Paragraf 124 des Strafgesetzbuches zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 1 Million Kyat (476 US-Dollar) verurteilt. Unter diesem Druck trat er aus dem CTUMZentralausschuss zurück.

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Philippinen • Gewalt gegenüber Gewerkschafter*innen • Festnahme von Gewerkschafter*innen • Gewerkschaftsfeindlichkeit

Auf den Philippinen waren Arbeitnehmer*innen und ihre Vertreter mit Blick auf eine Verunglimpfung als Kommunisten, gewaltsame Angriffe, Entführungen und willkürliche Festnahmen nach wie vor besonders gefährdet. In vielen Branchen stießen die Beschäftigten bei dem Versuch, eine Gewerkschaft zu gründen, weiterhin auf erhebliche Hindernisse.

Arbeitnehmervertreter entführt Dyan Gumanao, der Projektkoordinator des Community Empowerment Resource Network und Regionalkoordinator der Alliance of Concerned Teachers, und Armand Dayoha, Dozent an der University of the Philippines Cebu und Organisator der Alliance of Health Workers, wurden am 10. Januar 2023 in einem Hafen in Cebu (Philippinen) entführt und von staatlichen Sicherheitskräften festgehalten, bevor sie am 16. Januar 2023 befreit wurden. Vermutlich waren es Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, die Gumanao und Dayoha in einen Geländewagen zerrten und ihnen die Augen verbanden. Nach Angaben der Opfer wurden sie während ihrer Inhaftierung verhört und über ihre politischen Aktivitäten befragt. Am 15. Januar gelang es Dyan Gumanao, Informationen über ihren Aufenthaltsort zu übermitteln, und am Tag darauf konnten Familienangehörige und Kollegen der beiden sie befreien. Bereits Wochen vor dem Vorfall hatten beide ihren Familien und Kollegen anvertraut, dass sie überwacht und von Personen belästigt wurden, von denen sie annahmen, dass es sich um Agenten der Behörden handelte.

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Auf den Philippinen wurden Gewerkschafter*innen angegriffen, entführt und festgenommen, was das Land zu einem der schlimmsten der Welt für erwerbstätige Menschen macht. Foto: Ten Aljibe / AFP

Arbeitnehmervertreter festgenommen Am 10. Oktober 2022 wurden Kara Taggaoa und Larry Balbuena festgenommen, weil sie während einer Kundgebung im Juli 2020 einen Polizeibeamten “direkt angegriffen und beraubt“ haben sollen. Taggaoa war damals Sprecherin der League of Filipino Students und zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung Referentin für internationale Angelegenheiten von Kilusang Mayo Uno (KMU). Balbuena war Vorsitzender der Pasiklab Operators and Drivers Association (PASODA). Beide plädierten auf nicht schuldig und wurden gegen Kaution freigelassen. Beim Verlassen des Gerichtes wurden sie jedoch erneut festgenommen, wieder aufgrund des Vorwurfes, einen Polizeibeamten während derselben Kundgebung im Jahr 2020 direkt angegriffen zu haben. Sowohl Taggaoa als auch Balbuena wurden daraufhin in die Haftanstalt in Camp Karingal gebracht. Dort wurde ihnen ein nicht vollstreckter Haftbefehl vom 7. Dezember 2021 vorgelegt, und ihre Ausweise wurden beschlagnahmt. Obwohl sie am 11. Oktober 2022 gegen Kaution freigelassen wurden, standen ihre Verhandlungstermine zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht fest. Die Anklagepunkte sehen lange Haftstrafen vor.

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NEU – Tunesien • Festnahme führender Gewerkschaftsvertreter*innen • Verletzung des Rechtes auf Tarifverhandlungen • Schwere Verletzung bürgerlicher Freiheiten und Verweigerung des Rechtes auf internationale Gewerkschaftssolidarität In Tunesien wurde die Demokratie erheblich geschwächt, und die bürgerlichen Freiheiten der Arbeitnehmer*innen waren in Gefahr, während Präsident Kais Saied seine Macht weiter gefestigt hat. Nach der Auflösung des Parlaments im Juli 2021 hat er ohne Konsultationen mit den politischen Parteien oder den Sozialpartnern im Juli 2022 einseitig eine neue Verfassung durchgesetzt. Die Gewerkschaften des Landes sowie die gesamte internationale Arbeitnehmerbewegung haben diese Machtanmaßung scharf kritisiert und weiterhin Demokratie und die Achtung individueller und kollektiver Freiheiten gefordert.

Führende Gewerkschaftsvertreter*innen festgenommen Am 31. Januar 2023 wurde der Generalsekretär der Gewerkschaft der Beschäftigten der tunesischen Autobahngesellschaft Tunisie Autoroutes, Anis Kaabi, gegen 21 Uhr bei einem von der Gewerkschaft für den 30. und 31. Januar geplanten Streik festgenommen. Die Beschäftigten hatten die Verlängerung des 2025 auslaufenden Betriebsvertrags für die Autobahn TunisMsaken sowie eine Lohnerhöhung gefordert, wie sie in einer Vereinbarung zwischen dem tunesischen Gewerkschaftsdachverband UGTT und der Regierung vom September 2022 festgelegt worden war. Außerdem sollten die fünf Jahre zuvor versprochenen Uniformen geliefert werden. Kaabis Wohnung wurde von Sicherheitskräften durchsucht, und seine Familie wurde zunächst nicht über seinen Aufenthaltsort informiert. Erst gegen 23.00 Uhr erhielt er Zugang zu einem Telefon und konnte seine Familie kontaktieren und sie bitten, einen Anwalt in das Polizeirevier von El Gorjani zu schicken. Seine Verhaftung war eine unmittelbare Folge der Anzeige, die Tunisie Autoroutes wegen “streikbedingter

Beschäftigte im Justizwesen protestieren in Tunesien, nachdem die Regierung willkürlich 57 Richter entlassen hat. Das Land gehört zu den schlimmsten für arbeitende Menschen, da Präsident Kais Saied die Demokratie und die Gewerkschaftsrechte weiter untergräbt. Foto: Yassine Gaidi / Anadolu Agency via AFP

finanzieller Verluste” gegen Kaabi erstattet hatte. Die Verluste standen im Zusammenhang mit der Öffnung von Fahrbahnen während des Streiks an den Mautstellen. Es scheint jedoch, als habe es sich dabei um eine Entscheidung des Managements gehandelt, die Fahrspuren freizugeben. Die Verhaftung von Kaabi erfolgte, nachdem der tunesische Staatspräsident erklärt hatte, dass Gewerkschafter, die mit der Schließung der Autobahnen drohen, “zur Rechenschaft gezogen werden müssen.“

Behörden wollen internationale Solidarität verhindern Im Februar 2023 wurde EGB-Generalsekretärin Esther Lynch aus dem Land ausgewiesen, weil sie auf einer von der UGTT organisierten Kundgebung gegen die verfehlte Politik von Präsident Kais Saied, die Welle gewerkschaftsfeindlicher Maßnahmen der Behörden und gegen die anhaltende Inhaftierung von Anis Kaabi protestiert hatte. Präsident Saied veranlasste die Ausweisung von Lynch wegen einer Rede, die sein Büro als “grobe Einmischung“ in die inneren Angelegenheiten des Landes bezeichnete. Im März 2023 untersagte die Regierung die Einreise von weiteren Gewerkschaftsmitgliedern aus mindestens sechs Ländern, die in Tunesien bei einer Kundgebung am Wochenende ihre Solidarität mit der IGB-Mitgliedsorganisation UGTT bekunden wollten.

DIE ZEHN SCHLIMMSTEN LÄNDER DER WELT FÜR ERWERBSTÄTIGE MENSCHEN

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Türkei • Unterbindung von Streiks • Festnahme von Gewerkschafter*innen • Systematische Gewerkschaftsfeindlichkeit

Auch im Jahr 2023 wurden die Freiheiten und Rechte der Arbeitnehmer*innen unerbittlich mit Füßen getreten, u.a. durch die Niederschlagung von Protesten durch die Polizei und die willkürliche Festnahme führender Gewerkschaftsvertreter*innen. Darüber hinaus setzten die Arbeitgeber die systematische Zerschlagung von Gewerkschaften fort, indem sie Beschäftigte, die versuchten, sich gewerkschaftlich zu organisieren, gezielt entließen.

Beschäftigte bei Protest gegen Korruption in Gewahrsam genommen

Şebnem Korur Fincancı, die Präsidentin der türkischen Ärztekammer, feiert ihre Freilassung aus dem Gefängnis. Während des Jahres 2023 wurden führende Gewerkschaftsvertreter*innen willkürlich festgenommen, und auch andere Arbeitnehmerrechte wurden mit Füßen getreten, was die Türkei zu einem der zehn schlimmsten Länder für erwerbstätige Menschen macht. Foto: Ozan Kose / AFP

Am 26. Februar 2023 befand sich der stellvertretende Generalsekretär des Bundes der progressiven Gewerkschaften der Türkei (DISK), Fahrettin Engin Erdoğan, unter den Gewerkschaftsverantwortlichen und -mitgliedern, die bei einer Protestaktion in Istanbul festgenommen wurden.

“öffentlicher Verunglimpfung der türkischen Nation, der Republik und ihrer Institutionen“ inhaftiert. Sie hatte sich in den Medien zu den Vorwürfen geäußert, die Türkei habe während ihrer militärischen Operationen im Irak Giftgas eingesetzt, und eine unabhängige Untersuchung gefordert.

Die von DISK und vom Verband der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (KESK) organisierten Proteste waren eine Reaktion auf Berichte über Korruption, durch die Bemühungen um Hilfe für die Opfer des Erdbebens vom Februar 2023 in der Türkei behindert wurden.

Fünf KESK-Mitglieder, die versuchten, an der Gerichtsverhandlung als Beobachter teilzunehmen, wurden festgenommen, später jedoch wieder freigelassen.

Unter den mehr als 100 festgenommenen Personen befanden sich auch Mitglieder beider Gewerkschaften.

Gewerkschafterin wegen Forderung nach unabhängiger Untersuchung von Staatsverbrechen festgenommen Die Präsidentin des türkischen Ärzteverbandes, Şebnem Korur-Fincancı, wurde am 27. Oktober 2022 gemäß dem türkischen Anti-Terror-Gesetz wegen “Propaganda für eine terroristische Organisation“ und

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Die Generalstaatsanwaltschaft von Ankara hat außerdem die Suspendierung Korur-Fincancıs von gefordert. Eine Suspendierung vom Dienst wäre ein klarer und nicht hinzunehmender Eingriff in die gewerkschaftliche Organisations- und Gestaltungsfreiheit. Korur-Fincancı ist Gerichtsmedizinerin und verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen in der Anti-Folter-Arbeit. Wegen ihres Aktivismus wurde sie bereits mehrfach verfolgt und im Jahr 2016 schon einmal verhaftet, weil sie eine Kampagne für die Pressefreiheit unterstützt hatte.

DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


Die weltweit häufigsten Rechtsverletzungen 1. Zunehmende Kriminalisierung des Streikrechts In 130 von 149 Ländern wurden Streiks im Jahr 2023 erheblich eingeschränkt oder verboten. In einer Vielzahl dieser Länder wurden Arbeitskampfmaßnahmen von den Behörden brutal unterdrückt, und die Beschäftigten, die ihr Streikrecht wahrgenommen haben, wurden vielfach strafrechtlich belangt oder fristlos entlassen. Streikrechtsverletzungen sind in zwei Kategorien unterteilt: Strafverfolgung führender Gewerkschaftsvertreter*innen wegen Streikbeteiligung und Entlassungen wegen Streikbeteiligung.

87%

87% der Länder haben das Streikrecht verletzt.

Der Prozentsatz der Länder, die das Streikrecht verletzen, hat sich von 63% im Jahr 2014 auf 87% im Jahr 2023 erhöht.

Mitglieder der Public Service Alliance of Canada, die Beschäftigte im öffentlichen Dienst vertritt, streiken für den Erhalt öffentlicher Dienstleistungen. Das Streikrecht wurde in Kanada von Arbeitgeber- und Behördenseite immer wieder angegriffen. Foto: Lars Hagberg / AFP

Zehnjahrestrends: Streikrecht

139 Länder

141 Länder

141 Länder

139 Länder

DIE WELTWEIT HÄUFIGSTEN RECHTSVERLETZUNGEN

144 Länder

145 Länder

144 Länder

149 Länder

148 Länder

2023

149 Länder

39


2. Untergrabung der Tarifverhandlungen Im Jahr 2023 wurden in 118 Ländern schwerwiegende Einschränkungen der Tarifverhandlungen festgestellt. Zu Angriffen auf das Tarifverhandlungsrecht kommt es in allen Wirtschafts- und geografischen Regionen, und sie sind symptomatisch für einen gebrochenen Sozialvertrag zwischen den Arbeitnehmern und ihren Regierungen. Während arbeitende Menschen überall auf der Welt die Hauptlast einer galoppierenden Inflation und stagnierender Löhne tragen, ist es unerlässlich, dass sie das Recht haben, ihren Arbeitgebern ihre Anliegen in gutem Glauben vorzutragen. Dennoch, und obwohl das Recht auf kollektive Verhandlungen in ILO-Übereinkommen 98 verankert ist, in dem die Bedeutung von Verhandlungen in gutem Glauben und eines transparenten Informationsaustausches zwischen den Verhandlungsparteien betont wird, macht der Index eine grundsätzliche Vernachlässigung dieser Pflicht aufseiten von Unternehmen und Regierungen deutlich.

79%

79% % der Länder haben das Tarifverhandlungsrecht verletzt.

Der Prozentsatz der Länder, die das Tarifverhandlungsrecht verletzen, hat sich von 63% im Jahr 2014 auf 79% im Jahr 2023 erhöht.

Die Geschäftsleitung des Hotels Sheraton Grand Conakry in Guinea hat das Recht auf Tarifverhandlungen untergraben, als sie sich weigerte, Verhandlungen in gutem Glauben mit der Gewerkschaft der Beschäftigten zu führen, nachdem sie versucht hatte, Entlassungen vorzunehmen. Foto: IUL

Zehnjahrestrends: Recht auf Tarifverhandlungen

139 Länder

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141 Länder

141 Länder

139 Länder

144 Länder

145 Länder

144 Länder

149 Länder

148 Länder

2023

149 Länder

DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


3. Vom arbeitsrechtlichen Schutz ausgeschlossen Die internationalen Arbeitsnormen besagen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterschiedslos das Recht auf Vereinigungsfreiheit haben. Im Jahr 2023 waren in 114 von 149 erfassten Ländern bestimmte Gruppen von Erwerbstätigen jedoch von diesem Recht ausgeschlossen, häufig auf der Grundlage ihres Beschäftigungsstatus. Wanderarbeitskräfte, Hausangestellte, Leiharbeitskräfte, Beschäftigte in der informellen und der Plattformwirtschaft fielen in der Regel nicht in den Geltungsbereich des Arbeitsrechts, und bestimmten Gruppen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst wurde das Recht auf Vereinigungsfreiheit nach wie vor verweigert. Auch in den berüchtigten Sonderwirtschaftszonen, in denen die Regierungen arbeitsrechtliche Schutzvorkehrungen gezielt vermindern oder ganz außer Kraft setzen, um ausländische Investitionen anzuziehen, wurde den Arbeitskräften das Recht auf Vereinigungsfreiheit häufig verweigert.

77%

77% der Länder haben Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von oder den Beitritt zu Gewerkschaften ausgeschlossen.

Der Prozentsatz der Länder, die Beschäftigte vom arbeitsrechtlichen Schutz ausschließen, hat sich von 58% im Jahr 2014 auf 77% im Jahr 2023 erhöht.

In Israel haben Arbeitgeber routinemäßig mit dem Entzug der Arbeitserlaubnis gedroht, wenn palästinensische Beschäftigte eine Gewerkschaft gründen oder Gewerkschaftsmitglied werden wollten. Foto: Hazem Bader / AFP

Zehnjahrestrends: Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften

139 Länder

141 Länder

141 Länder

139 Länder

DIE WELTWEIT HÄUFIGSTEN RECHTSVERLETZUNGEN

144 Länder

145 Länder

144 Länder

149 Länder

148 Länder

2023

149 Länder

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4. Beschränkungen des Zugangs zur Justiz Der Zugang zur Justiz und ein ordentliches Gerichtsverfahren sind Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit. Sind sie nicht gegeben, haben die Menschen keine Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen und ihre Rechte geltend zu machen. In 97 von 149 Ländern hatten erwerbstätige Menschen keinen oder nur eingeschränkten Zugang zur Justiz und ein ordentliches Gerichtsverfahren und Gerechtigkeit wurden ihnen verweigert.

65%

In 65% der Länder hatten Beschäftigte keinen oder eingeschränkten Zugang zur Justiz.

Im Jahr 2023 wurde Beschäftigten der Zugang zur Justiz in 65% der Länder verweigert.

Führende Gewerkschaftsvertreter*innen wurden vielfach aus fadenscheinigen Gründen inhaftiert und strafrechtlich verfolgt, und von einem ordentlichen Gerichtsverfahren und Unbefangenheit konnte keine Rede sein.

In Belarus wurde arbeitenden Menschen systematisch das Recht auf Gerechtigkeit verweigert, während das LukaschenkoRegime unabhängige Gewerkschafter*innen willkürlich festnahm. Foto: IndustriAll

Fünfjahrestrends: Recht auf Gerechtigkeit

145 Länder

42

144 Länder

149 Länder

148 Länder

2023

149 Länder

DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


5. Aufhebung der Zulassung von Gewerkschaften Das Recht auf offizielle Anerkennung durch die amtliche Zulassung ist eine wesentliche Komponente des Vereinigungsrechtes, da dies die erste Hürde ist, die Arbeitnehmerorganisationen nehmen müssen, um in wirksamer Weise arbeiten und ihre Mitglieder angemessen vertreten zu können. Zwischen April 2022 und März 2023 haben die Behörden in 109 von 149 Ländern eingegriffen, um die Zulassung von Gewerkschaften zu behindern bzw. aufzuheben oder Gewerkschaften willkürlich aufzulösen.

73%

73% der Länder haben die Zulassung von Gewerkschaften behindert.

Der Prozentsatz der Länder, in denen die Zulassung von Gewerkschaften behindert wurde, hat sich von 59% im Jahr 2019 auf 73% im Jahr 2023 erhöht.

In Hongkong wurde das Recht auf Gewerkschaftsaktivitäten, zivilgesellschaftliche Organisation und öffentliche Versammlungen rigoros mit Füßen getreten. Foto: Peter Parks / AFP

Fünfjahrestrends: Recht auf Gewerkschaftsaktivitäten

145 Länder

144 Länder

149 Länder

DIE WELTWEIT HÄUFIGSTEN RECHTSVERLETZUNGEN

148 Länder

2023

149 Länder

43


6. Angriffe auf die Rede- und Versammlungsfreiheit Die Redefreiheit ist das Lebenselixier gesunder Demokratien. Ohne sie gibt es keine neuen Ideen, keine Debatten und keine politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fortschritte. In einer Zeit, in der die sozialen Medien als Waffe benutzt werden, um den freien Gedankenaustausch zu unterbinden, und unabhängige Medien überall auf der Welt unter Beschuss geraten sind, schränken manche Regierungen auch das Recht der Beschäftigten auf Versammlung und Protest ein, zum Teil erheblich, wie etwa in Frankreich, Iran, Belarus, Burkina Faso, Ägypten und Simbabwe.

42% der Länder haben die Rede- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

42%

Der Prozentsatz der Länder, die die Rede- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt haben, hat sich von 26% im Jahr 2014 auf 42% im Jahr 2023 erhöht.

In Frankreich hat die Regierung mit ihrem harten Vorgehen gegen die Massenproteste gegen die Rentenreform das Recht auf Rede- und Versammlungsfreiheit verletzt. Foto: Quentin Bonade-Vernault & Hans / AFP

Zehnjahrestrends: Rede- und Versammlungsfreiheit

139 Länder

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139 Länder

144 Länder

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2023

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DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


7. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen In 46% der im Jahr 2023 erfassten Länder wurden Beschäftigte willkürlich festgenommen und inhaftiert. Zahlreiche Regierungen haben den Druck auf Arbeitnehmer*innen, die es wagten, ihr Recht auf Streik, Protest und kollektive Aktionen geltend zu machen, dadurch verschärft, dass sie prominente führende Gewerkschaftsvertreter*innen gezielt ins Visier genommen und festgenommen haben.

In 69 Ländern wurden Beschäftigte festgenommen und inhaftiert.

Der Prozentsatz der Länder, in denen bürgerliche Freiheiten eingeschränkt wurden, hat sich von 25% im Jahr 2014 auf 46% im Jahr 2023 erhöht.

Durch derartige, eher in autokratischen Regimen vorkommende Angriffe auf die bürgerlichen Freiheiten werden demokratische Grundsätze maßgeblich beeinträchtigt. In Hongkong, Indien, Myanmar, El Salvador, Iran, Guinea-Bissau, Simbabwe, Frankreich und der Türkei wurden Beschäftigte festgenommen und inhaftiert, weil sie ihre Grundrechte wahrgenommen haben. Aktivistinnen in Kambodscha unterstützen Angestellte des Hotel- und Kasinokomplexes NagaWorld, wo Gewerkschaftsmitglieder wegen eines Streiks ins Gefängnis kamen. Kambodscha war eins der 69 Länder, in denen arbeitende Menschen festgenommen und inhaftiert wurden, was einen Verstoß gegen das Recht auf bürgerliche Freiheiten darstellt. Foto: Tang Chhin Sothy / AFP

Zehnjahrestrends: Einschränkung bürgerlicher Freiheiten

139 Länder

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DIE WELTWEIT HÄUFIGSTEN RECHTSVERLETZUNGEN

144 Länder

145 Länder

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2023

149 Länder

45


8. Gewaltsame Angriffe auf Beschäftigte In 44 Ländern waren Beschäftigte im Jahr 2023 Gewalt ausgesetzt. In zahlreichen Ländern wurden Streiks und soziale Proteste von den Streitkräften und der Polizei mit unverhältnismäßiger Gewalt unterbunden. Auf dem amerikanischen Kontinent waren erwerbstätige Menschen und ihre Vertreter*innen weiterhin von endemischer Gewalt betroffen, und in Afrika wurden führende Gewerkschaftsvertreter*innen Opfer gezielter tätlicher Angriffe und Bedrohungen. In Kambodscha, Indien, Korea, der Türkei, Eswatini und Bangladesch waren arbeitende Menschen Gewalt und Brutalität ausgesetzt.

In 44 Ländern waren Beschäftigte Gewalt ausgesetzt.

Der Prozentsatz der Länder, in denen Beschäftigte Gewalt ausgesetzt waren, hat sich von 29% im Jahr 2014 auf 30% im Jahr 2023 erhöht.

In Südkorea haben die Sicherheitskräfte im Januar 2023 in fast einem Dutzend Gewerkschaftsbüros Razzien durchgeführt. Das Land war eins von 44 Ländern, in denen arbeitende Menschen gewaltsamen Angriffen seitens der Behörden ausgesetzt waren. Foto: KCTU

Zehnjahrestrends: Gewaltsame Angriffe auf Beschäftigte

139 Länder

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DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


9. Mordfälle Gewerkschafter*innen werden ermordet, weil sie erwerbstätige Menschen und deren kollektive Rechte vertreten. Allzu häufig gibt es keine Gerechtigkeit für die Beschäftigten und ihre Familien, da Regierungen und Arbeitgeber weiter ungestraft agieren können. Im Jahr 2023 wurden Gewerkschafter*innen in acht Ländern ermordet: Brasilien, Kolumbien, Ecuador, El Salvador, Eswatini, Guatemala, Peru und Sierra Leone.

Kolumbien war 2023 das tödlichste Land der Welt für führende Gewerkschaftsvertreter*innen.

In Kolumbien wurden die Rechte erwerbstätiger Menschen in eklatanter Weise verletzt. Kolumbien war eins der acht Länder, in denen Gewerkschafter*innen aufgrund ihres Aktivismus ermordet wurden. Foto: Sebastian Barros / NurPhoto via AFP

DIE WELTWEIT HÄUFIGSTEN RECHTSVERLETZUNGEN

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Globale Trends für Arbeitnehmer*innen 2023 1. Demokratiekrise Der Globale Rechtsindex hat die Schlüsselelemente der Demokratie am Arbeitsplatz, einschließlich des Rechtes auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften, des Rechtes auf Tarifverhandlungen und des Streikrechtes, sowie das Recht auf Rede- und Versammlungsfreiheit, das für eine gesunde Demokratie steht, über zehn Jahre hinweg verfolgt. Die systematische Demontage der Bausteine für Freiheit und Demokratie erfolgt durch kontinuierliche Angriffe auf die Arbeitnehmerrechte und die Demokratie am Arbeitsplatz durch die Einschränkung des Streikrechts, der Rede- und Versammlungsfreiheit. Der Globale Rechtsindex hat in den letzten zehn Jahren einen beispiellosen Anstieg der Angriffe auf die Rede- und Versammlungsfreiheit verzeichnet, von 26% der Länder im Jahr 2014 auf 42% der Länder im Jahr 2023.

42% der Länder haben die Rede- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

42%

Der Prozentsatz der Länder, die das Recht auf Rede- und Versammlungsfreiheit verweigert oder eingeschränkt haben, hat sich von 26% im Jahr 2014 auf 42% im Jahr 2023 erhöht.

In El Salvador hat die Regierung die Bekämpfung der Bandengewalt zum Vorwand genommen, um demokratische Grundrechte erwerbstätiger Menschen außer Kraft zu setzen. Foto: Marvin Recinos / AFP

Weltweite Zehnjahrestrends: Abbau der Demokratie am Arbeitsplatz Länder, in denen Beschäftigte kein Streikrecht haben Länder, die Beschäftigten das Recht auf Tarifverhandlungen verweigern Länder, die Beschäftigte vom Recht auf die Gründung von oder den Beitritt zu Gewerkschaften ausschließen Länder, die die Rede- und Versammlungsfreiheit verweigern oder einschränken

139 Länder

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DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


2. Das Zeitalter des Zorns zum Schweigen bringen Rasant steigende Preise und stagnierende Löhne setzen arbeitende Menschen unter Druck. Privatunternehmen treiben die Preise unverhältnismäßig stark in die Höhe und nehmen globale Schocks zum Vorwand, um ihre Profitgier zu verschleiern. Unterdessen halten Arbeitgeber und Regierungen die Löhne weiter niedrig und argumentieren, dass eine Lohn-Preis-Spirale um jeden Preis vermieden werden müsse.

In Bangladesch haben arbeitende Menschen trotz Polizeigewalt und Einschüchterungen weiter ihre Rechte eingefordert. Das Land ist nur ein Beispiel für den Trend, arbeitende Menschen mit Gewalt zum Schweigen zu bringen.

Arbeitende Menschen an vorderster Front Wenn sich arbeitende Menschen zusammenschließen und kollektive Aktionen durchführen, um höhere Löhne und eine gerechtere Umverteilung der Gewinne zu fordern, werden ihre Proteste häufig von den Behörden unterdrückt. Dabei gehen sie mit exzessiver Gewalt gegen Streikende vor oder greifen auf rechtswidrige Anordnungen zurück, um Versammlungen von Beschäftigten zu verhindern. In Südafrika, Pakistan und Bangladesch wurden die Forderungen der Beschäftigten nach gerechten Löhnen mit Polizeigewalt erwidert, wobei u.a. Gummigeschosse auf Protestierende abgefeuert wurden. In Brasilien, Mexiko, Trinidad und Tobago, Kambodscha und Lesotho wurde das Recht der Beschäftigten auf Protest entweder auf gesetzlichem Weg oder durch den Einsatz der staatlichen Sicherheitskräfte beschnitten.

Foto: Rehman Asad / NurPhoto via AFP

GLOBALE TRENDS FÜR ARBEITNEHMER*INNEN 2023

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3. Gesetzgeberische Macht Die Gesetzgebung ist ein wirksames und schlagkräftiges Instrument für die soziale Umgestaltung und den Schutz der Rechte bei der Arbeit. Im letzten Jahr wurden zwar in einigen Ländern positive Gesetzesinitiativen zur weiteren Förderung der Arbeitnehmerrechte und des sozialen Fortschritts ergriffen, aber in anderen Ländern haben die Regierungen regressive Gesetze erlassen, die die grundlegenden Rechte der Beschäftigten bei der Arbeit ernsthaft untergraben.

Repressive Gesetze In Simbabwe, Indien, Algerien, dem Vereinigten Königreich und Israel wurden repressive Gesetze erlassen, um die Unterdrückung der Arbeitnehmerrechte zu kodifizieren. Im Januar 2023 hat die Regierung Simbabwes eine Gesundheitsreform und eine Strafrechtsänderung auf den Weg gebracht, mit denen die Rechte der Beschäftigten auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit beschnitten werden sollen. Mit der Arbeitsrechtsreform der indischen Regierung werden 44 Arbeitsgesetze in vier Gesetzbüchern zusammengefasst. Die neuen Gesetzbücher, zu denen die Bereiche Lohnregulierung, Arbeitsbeziehungen, soziale Sicherheit und Arbeitsschutz sowie Gesundheit und Arbeitsbedingungen gehören, würden den Beschäftigten ihr Grundrecht auf Streik, auf die Gründung von Gewerkschaften und auf Verhandlungen mit der Unternehmensleitung nehmen. Im Vereinigten Königreich hat die Regierung dem Parlament im Januar 2023 ein neues Gesetz vorgelegt, wonach einseitig Mindestdienstleistungen für Beschäftigte der Bahn, der Rettungsdienste und der Feuerwehr vorgeschrieben werden sollen, die auf sämtliche Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr,

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Gesundheitswesen, Grenzschutz, Bildung, Stilllegung von Kernkraftwerken und nukleare Endlager sowie der Feuerwehr und der Rettungsdienste ausgedehnt werden können. Im Januar 2023 hat die Regierung in Algerien Änderungen zum Gesetz 90/14 vorgelegt, das in Kürze verabschiedet werden soll. Diese Änderungen werden die Gewerkschaftsrechte in dem Land stark beeinträchtigen, und unabhängige Gewerkschaften wurden von der Regierung bei ihrer Ausarbeitung nicht konsultiert. In Israel haben Abgeordnete einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem verhindert werden soll, dass eine Gewerkschaft aus Solidarität mit einem Anliegen, das sich nicht unmittelbar auf die Arbeit ihrer Mitglieder auswirkt, in den Streik tritt. Damit könnten sich die Gewerkschaften nicht mehr an landesweiten Protesten zu verschiedenen Themen beteiligen. Die Gesetzesvorlage betrifft das Streikrecht der Beschäftigten in der Strom- und Wasserversorgung, den Häfen, des öffentlichen Verkehrs- und Gesundheitswesens sowie an der israelischen Börse und bei der Zentralbank.

Gesetzesreformen Im vergangenen Jahr wurden in Sierra Leone, Kanada und Chile konkrete rechtliche Schritte unternommen, um die Rechte der Beschäftigten und den sozialen Fortschritt weiter voranzubringen, was zeigt, dass die Gewerkschaften in der Lage sind, dauerhafte Veränderungen für arbeitende Menschen zu bewirken. Am 19. Januar 2023 hat der Präsident von Sierra Leone ein Gesetz unterzeichnet, das öffentliche und private Einrichtungen verpflichtet, 30 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Frauen zu besetzen. Außerdem sichert das Gesetz Frauen mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, gleiche Bezahlung und Ausbildungsmöglichkeiten zu.

DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


Die 30-Prozent-Quote gilt auch für Leitungsfunktionen. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitgeber Frauen nur auf niedrigeren Ebenen einstellen, um das neue Gesetz zu befolgen. Außerdem gilt die Quote für das 146 Sitze umfassende Parlament und den öffentlichen Dienst. Im November 2022 feierten die Kanadische Gewerkschaft für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (CUPE) und die gesamte Arbeitnehmerbewegung des Landes die Aufhebung des Gesetzes Nr. 28, einer von der Regierung von Ontario eingeführten drakonischen arbeitnehmerfeindlichen Rechtsvorschrift. Mit diesem Gesetz sollte 55.000 Beschäftigten im Bildungswesen einseitig ein Tarifvertrag aufgezwungen werden, und im Falle von Streiks waren hohe Geldstrafen vorgesehen. De facto bedeutete dies, dass den Beschäftigten zum ersten Mal in der Geschichte des Landes das Recht auf Tarifverhandlungen und Streik gesetzlich entzogen wurde. Trotz der Androhung hoher Geldstrafen haben Tausende Lehrkräfte am 4. November mit einer friedlichen Aktion gegen den aufgezwungenen Tarifvertrag und das Streikverbot protestiert.

Angesichts der Entschlossenheit so vieler Beschäftigter und ihrer Gewerkschaften erklärte sich die Provinzregierung am Morgen des 7. November bereit, das Gesetz aufzuheben und an den Verhandlungstisch zurückzukehren. In Chile wurde Anfang Februar 2023 ein Gesetz verabschiedet, das Beschäftigten im privaten Gesundheitswesen und in Apotheken als Anerkennung ihrer unermüdlichen Arbeit während der Pandemie ein “Recht auf Erholungsurlaub“ zusichert. Das Gesetz, für das sich auch der Gewerkschaftsverband des privaten Gesundheitssektors (FENASSAP) eingesetzt hatte, ermöglicht allen Beschäftigten des privaten Sektors, die während der Pandemie gearbeitet haben, 14 Tage Freistellung, die über einen Zeitraum von drei Jahren in Anspruch genommen werden können.

In Großbritannien hat die Regierung ihre Gesetzgebungskompetenz genutzt, um ein neues, repressives Gesetz einzubringen, um das Streikrecht einiger Beschäftigter einzuschränken. Foto: Carlos Jasso / AFP

GLOBALE TRENDS FÜR ARBEITNEHMER*INNEN 2023

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Der Globale Rechtsindex erklärt 1. Dokumentation von Rechtsverletzungen Der IGB dokumentiert Verletzungen international anerkannter kollektiver Arbeitnehmerrechte durch Regierungen und Arbeitgeber. Die Methodik bezieht sich auf grundlegende Rechtsnormen bei der Arbeit, vor allem auf das Recht auf Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Tarifverhandlungen und das Streikrecht. Es werden Fragebogen an 331 nationale Gewerkschaften in 163 Ländern versandt, in denen sie über Verletzungen von Arbeitnehmerrechten mit entsprechenden Angaben berichten können. Es finden regionale Sitzungen mit Sachverständigen für Menschen- und Gewerkschaftsrechte statt, bei denen die Fragebogen zunächst verteilt, erläutert und dann ausgefüllt werden. Der IGB setzt sich darüber hinaus telefonisch und per E-Mail direkt mit Gewerkschaften in Verbindung, wenn Rechtsverstöße bekannt werden, um die relevanten Fakten zu bestätigen. Rechtsexperten analysieren die geltenden Gesetze der einzelnen Länder, um Bereiche festzustellen, in denen international anerkannte kollektive Arbeitnehmerrechte nicht ausreichend geschützt werden.

2. Veröffentlichung von Verletzungen in der IGB-Übersicht

3. Codierung des Textes Der Text zu jedem Land in der IGB-Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten wird anhand von 97 Indikatoren codiert, die von den Übereinkommen und der Rechtsprechung der ILO abgeleitet sind und sich auf Verletzungen von Arbeitnehmerrechten sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Praxis beziehen. Ein Land erhält jedes Mal einen Punkt, wenn die Textinformation einem Indikator entspricht. Jeder Punkt entspricht dem Wert 1. Nach der Codierung der für ein Land vorliegenden Informationen werden die Punkte addiert, um den Gesamtwert zu ermitteln.

4. Bewertung der Länder Die Länder werden in Kategorien von 1-5+ bewertet, wobei es darum geht, inwieweit sie kollektive Arbeitnehmerrechte respektieren. Es gibt 5 Ratings, wobei 1 das beste und 5+ das schlechteste Rating ist, das ein Land bekommen kann. Der Entwicklungsstand, die Größe oder Lage eines Landes werden dabei nicht berücksichtigt, da grundlegende Rechte allgemeingültig sind und alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überall auf der Welt die Möglichkeit haben müssen, sie wahrzunehmen. Eine Kategorie mit einem hohen Rating bedeutet, dass die Beschäftigten in diesen Ländern nicht das Recht auf eine kollektive Stimme haben, da der Staat die Rechte nicht garantiert.

Die dokumentierten Informationen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des IGB zu Texten zusammengefasst und erhärtet. Diese Informationen sind über die Webseite der Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten öffentlich zugänglich survey.ituc-csi.org.

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DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


Beschreibung der Ratings 1 Sporadische Rechtsverletzungen

5 Rechte nicht garantiert

Kollektive Arbeitnehmerrechte werden generell garantiert. Die Beschäftigten können sich ungehindert zusammenschließen und ihre Rechte kollektiv gegenüber der Regierung und/oder Unternehmen vertreten und ihre Arbeitsbedingungen durch Tarifverhandlungen verbessern. Es kommt nur gelegentlich zu Arbeitnehmerrechtsverletzungen.

In Ländern mit dem Rating 5 lässt es sich am schlechtesten arbeiten. Die Gesetze mögen zwar bestimmte Rechte vorsehen, aber in der Praxis haben die Beschäftigten keine Möglichkeit, sie wahrzunehmen und sind daher autokratischen Regimen und unlauteren Arbeitspraktiken ausgesetzt.

2 Wiederholte Rechtsverletzungen Länder mit dem Rating 2 verfügen über leicht schwächere kollektive Arbeitnehmerrechte als diejenigen mit dem Rating 1. Die Regierungen und/oder Unternehmen haben bestimmte Rechte wiederholt verletzt und die Bemühungen um bessere Arbeitsbedingungen untergraben.

3 Regelmäßige Rechtsverletzungen

5+ Rechte nicht garantiert wegen des Zusammenbruchs der Rechtsstaatlichkeit Die Beschäftigten in Ländern mit dem Rating 5+ verfügen über gleichermaßen begrenzte Rechte wie diejenigen in Ländern mit dem Rating 5. In Ländern mit dem Rating 5+ hängt dies jedoch mit zerrütteten Institutionen infolge interner Konflikte und/oder einer militärischen Besatzung zusammen. In diesen Fällen erhalten die Länder automatisch das Rating 5+.

Die Regierungen und/oder Unternehmen greifen regelmäßig in kollektive Arbeitnehmerrechte ein oder versäumen es, wichtige Aspekte dieser Rechte uneingeschränkt zu garantieren. Es sind gesetzliche Defizite und/oder bestimmte Praktiken vorhanden, die häufige Rechtsverletzungen ermöglichen.

4 Systematische Rechtsverletzungen Die Beschäftigten in Ländern mit dem Rating 4 haben über systematische Rechtsverletzungen berichtet. Die Regierungen und/oder Unternehmen zielen darauf ab, die kollektive Stimme der Arbeitnehmer*innen zum Schweigen zu bringen, wodurch die Grundrechte gefährdet sind.

BESCHREIBUNG DER RATINGS

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Liste der Indikatoren Der Globale Rechtsindex des IGB Liste der zusammengesetzten Indikatoren

Die Methodik bezieht sich auf grundlegende Rechtsnormen bei der Arbeit, gestützt auf internationale Menschenrechtsnormen, vor allem die ILO-Übereinkommen 87 und 98 sowie die Rechtsprechung der ILOÜberwachungsmechanismen1.

I. Bürgerliche Freiheiten A. Rechtsverletzungen in der Gesetzgebung 1. Verhaftung, Inhaftierung, Anklageerhebung und Verhängung einer Haft- oder Geldstrafe gegen Gewerkschafter*innen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 119-159 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 31-32 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62 2. Verletzung der Grundfreiheiten von Gewerkschafter*innen (Freizügigkeit, Versammlungsund Demonstrationsrecht, Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung) ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 190-201, 202232, 233-268 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 35-39 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62 3. Verletzung des Rechtes von Gewerkschaften und Gewerkschafter*innen auf den Schutz ihrer Räumlichkeiten und ihres Eigentums ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 275-292 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 40 Allgemeine Erhebung 2012 Abs. 59-62 4. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und/oder Gerechtigkeit in Bezug auf Rechtsverletzungen 1-3 ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 160-189 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 29-32 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 60-62

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B. Rechtsverletzungen in der Praxis 5. Tötung oder Zwangsverschleppung von Gewerkschafter*innen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 81-118 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 28-30 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62 6. Gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen gerichtet Rechtsverletzung unter (5) richtet sich gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen 7. Andere Arten tätlicher Gewalt ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 67-118, 275-298 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 28-30, 33, 35-39 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62 8. Gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen gerichtet Rechtsverletzung unter (7) richtet sich gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen 9. Drohungen, Einschüchterung und Belästigung ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 67-118 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 28-30, 33 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62 10. Gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen gerichtet Rechtsverletzung unter (9) richtet sich gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen

DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


11. Verhaftung, Inhaftierung, Anklageerhebung und Verhängung einer Haft- oder Geldstrafe gegen Gewerkschafter*innen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 119-159 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 31-32 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62 12. Gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen gerichtet Rechtsverletzung unter (11) richtet sich gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen 13. Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 233-268 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 35-39 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62 14. Verstoß gegen das Versammlungs- und Demonstrationsrecht ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 202-232 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 34-39 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62

16. Gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen gerichtet Rechtsverletzungen unter (13)-(15) richten sich gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen 17. Angriffe auf die Räumlichkeiten und das Eigentum von Gewerkschaften und Gewerkschafter*innen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 275-292 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 40 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62 18. Schweregrad Weitverbreitete und/oder systematische Rechtsverletzungen unter (5)-(17) 19. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und/oder Gerechtigkeit ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 160-189 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 29, 31-32 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62

15. Einschränkung des Rechtes auf Freizügigkeit ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 190-201 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 34 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 59-62

1. Sachverständigenausschuss für die Durchführung der Übereinkommen und Empfehlungen (CEACR), Ausschuss für die Durchführung der Normen (CAS) und Ausschuss für Vereinigungsfreiheit (CFA). S. insbesondere: • Zusammenstellung der Beschlüsse des Ausschusses für Vereinigungsfreiheit (Compilation of decisions of the Committee on Freedom of Association) (https://www.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=NORMLEXPUB:70001:0::NO), • ILO Allgemeine Erhebung 1994 zur Vereinigungsfreiheit (https://www.ilo.org/public/libdoc/ilo/P/09661/09661(1994-81-4B).pdf); und • ILO Allgemeine Erhebung 2012 zu Grundrechtsübereinkommen (https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_norm/---relconf/documents/ meetingdocument/wcms_174832.pdf). Die Liste der Indikatoren wurde abgeändert aus David Kucera and Dora Sari. 2018. “New Labour Rights Indicators: Method and Trends for 2000-2015”, International Labour Review (Akzeptiertes Manuskript online: 9. März 2018).

LISTE DER INDIKATOREN

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II. Recht auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften A. Rechtsverletzungen in der Gesetzgebung 20. Generelles Verbot der Gründung von und/oder des Beitritts zu Gewerkschaften Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 12, 93 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 51 21. Ausnahme bestimmter Gruppen von Beschäftigten vom Recht auf die Gründung von und/oder den Beitritt zu Gewerkschaften ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 315-418 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 45-67

28. Gesetzliche Bestimmungen ermöglichen Eingriffe von Arbeitgebern und/oder Behörden ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1215-1219 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 225-234 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 194-196 29. Keine wirksamen gesetzlichen Garantien zum Schutz vor Eingriffen von Arbeitgebern und/oder Behörden ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1187-1230 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 189-198 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 163

22. Einschränkung der Entscheidungsfreiheit bez. der Struktur und Zusammensetzung von Gewerkschaften ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 472-513; 546560 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 79-90

30. Verletzung des Rechtes auf die Gründung von und den Beitritt zu Verbänden und Dachverbänden sowie auf den Beitritt zu internationalen Arbeitnehmerorganisationen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1014-1071 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 189-198 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 163

23. Vorherige Genehmigung für die Zulassung von Gewerkschaften erforderlich ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 419-444,448-471 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 68-70 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 82-87, 89-90

31. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen unter (20)-(30)

24. Gewerkschaftsmonopol ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 475-501 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 91

B. Rechtsverletzungen in der Praxis

25. Auflösung/Aussetzung der Zulassung gesetzmäßig arbeitender Gewerkschaften ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 979-1013 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 180-188 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 162 26. Gesetzliche Bestimmungen ermöglichen gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung (Entlassung, Suspendierung, Versetzung, Degradierung) ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1072-1185 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 199-210, 213 27. Keine wirksamen gesetzlichen Garantien zum Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1134-1162 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 214-224 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 166-167, 173-193

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32. Ernsthafte Behinderung der Wahrnehmung des Rechtes auf die Gründung von und/oder den Beitritt zu Gewerkschaften Der Großteil der Bevölkerung kann dieses Recht in der Praxis nicht wahrnehmen. Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 12, 93 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 51 33. Ausnahme bestimmter Gruppen von Beschäftigten vom Recht auf die Gründung von und/oder den Beitritt zu Gewerkschaften ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 315-418 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 45-67 34. Einschränkung der Entscheidungsfreiheit bez. der Struktur und Zusammensetzung von Gewerkschaften ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 472-513, 546- 560 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 79-90

DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


35. Vorherige Genehmigung für die Zulassung von Gewerkschaften erforderlich ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 427-444 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 68-70 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 82-87, 89-90 36. Gewerkschaftsmonopol ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 475-501 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 91 37. Auflösung/Aussetzung der Zulassung gesetzmäßig arbeitender Gewerkschaften ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 979-1013 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 180-188 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 162 38. Gewerkschaftsfeindliche Diskriminierung (u.a. Entlassung, Suspendierung, Versetzung, Degradierung) ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1072-1185 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 199-210, 213

42. Keine wirksamen gesetzlichen Garantien zum Schutz vor Eingriffen von Arbeitgebern und/oder Behörden ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1187-1230 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 189-198 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 163 43. Verletzung des Rechtes auf die Gründung von und den Beitritt zu Verbänden und Dachverbänden sowie auf den Beitritt zu internationalen Arbeitnehmerorganisationen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1014-1071 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 189-198 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 163 44. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und/oder Gerechtigkeit Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen unter (32)-(43)

39. Gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen gerichtet Rechtsverletzung unter (38) richtet sich gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen 40. Keine wirksamen gesetzlichen Garantien zum Schutz vor gewerkschaftsfeindlicher Diskriminierung ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1134-1162 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 214-224 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 166-167, 173-193 41. Eingriffe von Arbeitgebern und/oder Behörden ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1215-1219 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 225-234 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 194-196

LISTE DER INDIKATOREN

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III. Gewerkschaftsaktivitäten A. Rechtsverletzungen in der Gesetzgebung 45. Verletzung des Rechtes auf die ungehinderte Wahl von Gewerkschaftsvertreter*innen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 585-665 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 112-121 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 101-107 46. Verletzung des Rechtes auf die ungehinderte Ausarbeitung von Satzungen und internen Regeln sowie auf eigene Verwaltung ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 561-584, 666679 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 108-111 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 100,112-114 47. Verletzung des Rechtes auf die ungehinderte Organisation und Kontrolle der Finanzverwaltung ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 680-715 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 108, 124-127 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 108-111 48. Verletzung des Rechtes auf die ungehinderte Organisation von Aktivitäten und Programmen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 716-750 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 108-112, 124-127 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 100,112-114 49. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen unter (45)-(48)

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B. Rechtsverletzungen in der Praxis 50. Verletzung des Rechtes auf die ungehinderte Wahl von Gewerkschaftsvertreter*innen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 585-665 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 112-121 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 101-107 51. Verletzung des Rechtes auf die ungehinderte Ausarbeitung von Satzungen und internen Regeln sowie auf eigene Verwaltung ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 561-584, 666679 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 108-111 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 100,112-114 52. Verletzung des Rechtes auf die ungehinderte Organisation und Kontrolle der Finanzverwaltung ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 680-715 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 108, 124-127 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 108-111 53. Verletzung des Rechtes auf die ungehinderte Organisation von Aktivitäten und Programmen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 716-750 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 108-112, 124-127 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 100,112-114 54. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen unter (50)-(53)

DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


IV. Tarifverhandlungsrecht A. Rechtsverletzungen in der Gesetzgebung 55. Generelles Verbot von Tarifverhandlungen Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 12, 93 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 51 56. Unzureichende Förderung von Tarifverhandlungen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1318, 1322-1326, 1517-1567, 1569-1578 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 235-236, 244-247 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 166-167, 198-199

62. Verstoß gegen laufende Tarifverträge ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1313-1321, 13271341 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 251-253 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 201-207 63. Eingriffe in Konsultationen mit Arbeitnehmerorganisationen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1318, 1322-1326, 1517-1567, 1569-1578 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 235-236, 244-247 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 166-167, 198-199

57. Ausnahme bestimmter Gruppen von Beschäftigten vom Tarifverhandlungsrecht ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1239-1288 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 261-264 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 168, 209

64. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen unter (55)-(63)

58. Ausschluss von Verhandlungsthemen/ Einschränkungen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1289-1312 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 250

B. Rechtsverletzungen in der Praxis

59. Obligatorisches Schiedsverfahren ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1415-1419 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 254-259 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 246-250 60. Übermäßige Anforderungen und/oder keine objektiven, vorher festgelegten und präzisen Kriterien mit Blick auf die Feststellung und/oder die Anerkennung von Gewerkschaften als Tarifpartei (einschließlich Verstößen gegen die Rechte von Minderheitsgewerkschaften) ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1342-1403 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 238-243 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 224-240 61. Eingriffe in Tarifverhandlungen (u.a. Festlegung der Verhandlungsebene, Verhinderung zeitlicher Beschränkungen, Angebot besserer Arbeitsbedingungen durch individuelle Vereinbarungen) ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1420-1470 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 244-249 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 198, 200, 208, 214, 222-223

LISTE DER INDIKATOREN

65. Ernsthafte Behinderung der Wahrnehmung des Rechtes auf Tarifverhandlungen Der Großteil der Bevölkerung kann dieses Recht in der Praxis nicht wahrnehmen. 66. Unzureichende Förderung von Tarifverhandlungen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1318, 1322-1326, 1517-1567, 1569-1578 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 235-236, 244-247 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 166-167, 198-199 67. Ausnahme bestimmter Gruppen von Beschäftigten vom Tarifverhandlungsrecht ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1239-1288 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 261-264 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 168, 209 68. Ausschluss von Verhandlungsthemen/ Einschränkungen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1289-1312 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 250 69. Obligatorisches Schiedsverfahren ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1415-1419 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 254-259 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 246-2501419 Estudio General 1994 párrafos 254-259 Estudio General 2012 párrafos 246-250

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70. Übermäßige Anforderungen und/oder keine objektiven, vorher festgelegten und präzisen Kriterien mit Blick auf die Feststellung und/oder die Anerkennung von Gewerkschaften als Tarifpartei (einschließlich Verstößen gegen die Rechte von Minderheitsgewerkschaften) ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1342-1403 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 238-243 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 224-240 71. Eingriffe in Tarifverhandlungen (u.a. Festlegung der Verhandlungsebene, Verhinderung zeitlicher Beschränkungen, Angebot besserer Arbeitsbedingungen durch individuelle Vereinbarungen) ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1420-1470 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 244-249 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 198, 200, 208, 214, 222-223

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72. Verstoß gegen laufende Tarifverträge ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1313-1321, 13271341 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 251-253 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 201-207 73. Keine Konsultationen mit Arbeitnehmerorganisationen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 1318, 1322-1326, 1517-1567, 1569-1578 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 235-236, 244-247 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 166-167, 198-199 74. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und/oder Gerechtigkeit Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen unter (65)-(73)

DER GLOBALE RECHTSINDEX DES IGB 2023


V. Streikrecht A. Rechtsverletzungen in der Gesetzgebung 75. Generelles Streikverbot Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 152-153, 170-171 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 122, 140, 144, 159 76. Ausnahme bestimmter Gruppen von Beschäftigten vom Streikrecht (einschließlich einer übermäßig weit gefassten Definition wesentlicher Dienste) Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 154-160 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 127 77. Ausnahmen/Einschränkungen hinsichtlich des Ziels und/oder der Art des Streiks ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 758-786 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 165-168, 173 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 124-126, 142 78. Übertriebene Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Streikrechts ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 789-814 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 170-172 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 144-148 79. Obligatorisches Schiedsverfahren im Falle von Streiks ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 816-823 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 153 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 153-156 80. Gesetzliche Bestimmungen ermöglichen die Aussetzung und/oder die Feststellung der Rechtswidrigkeit von Streiks seitens der Verwaltungsbehörden ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 907-913 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 157 81. Eingriffe in die Festlegung von Mindestdienstleistungen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 864-906 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 161-162 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 136-139 82. Keine oder unzureichende ausgleichende Garantien für gesetzliche Einschränkungen des Streikrechts ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 824-852 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 164 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 141

LISTE DER INDIKATOREN

83. Eingriffe der Arbeitgeber und/oder der Behörden während eines Streiks gesetzlich zulässig (u.a. Rückbeorderung an den Arbeitsplatz, Einstellung von Beschäftigten während eines Streiks, Arbeitsverpflichtung) ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 917-929 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 163, 174-175 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 149-152 84. Übermäßige Sanktionen im Falle der gesetzmäßigen Wahrnehmung des Streikrechts ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 951-976 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 176-178 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 157-160 85. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen unter (75)-(84)

B. Rechtsverletzungen in der Praxis 86. Ernsthafte Behinderung der Wahrnehmung des Rechtes in der Praxis Der Großteil der Bevölkerung kann dieses Recht in der Praxis nicht wahrnehmen. 87. Ausnahme bestimmter Gruppen von Beschäftigten vom Streikrecht (einschließlich einer übermäßig weit gefassten Definition wesentlicher Dienste) Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 154-160 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 127, 129-135 88. Ausnahmen/Einschränkungen hinsichtlich des Ziels und/oder der Art des Streiks ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 758-786 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 165-168, 173 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 124-126, 142 89. Übertriebene Voraussetzungen für die Wahrnehmung des Streikrechts ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 789-814 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 170-172 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 144-148

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90. Obligatorisches Schiedsverfahren im Falle von Streiks ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 816-823 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 153 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 153-156 91. Aussetzung und/oder Feststellung der Rechtswidrigkeit von Streiks seitens der Verwaltungsbehörden ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 907-913 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 157 92. Eingriffe in die Festlegung von Mindestdienstleistungen ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 864-906 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 161-162 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 136-139 93. Keine oder unzureichende ausgleichende Garantien für gesetzliche Einschränkungen des Streikrechts ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 824-852 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 164 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 141

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94. Eingriffe der Arbeitgeber und/oder der Behörden während eines Streiks (u.a. Rückbeorderung an den Arbeitsplatz, Einstellung von Beschäftigten während eines Streiks, Arbeitsverpflichtung) ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 917-929 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 163, 174-175 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 149-152 95. Übermäßige Sanktionen im Falle der gesetzmäßigen Wahrnehmung des Streikrechts ILO Compilation of CFA decisions, Abs. 951-976 Allgemeine Erhebung 1994, Abs. 176-178 Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 157-160 96. Gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen gerichtet Rechtsverletzung unter (95) richtet sich gegen führende Gewerkschaftsvertreter*innen 97. Keine Garantie für ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und/oder Gerechtigkeit Kein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren im Falle von Rechtsverletzungen unter (86)-(96)

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Über den IGB Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) ist ein Dachverband nationaler Gewerkschaftsbünde, die ihrerseits ein Zusammenschluss der Gewerkschaften ihrer jeweiligen Länder sind. Er ist die globale Stimme erwerbstätiger Menschen in aller Welt. Der IGB vertritt 200 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 338 Mitgliedsorganisationen und 168 Ländern. Der Globale Rechtsindex des IGB beschreibt die schlimmsten Länder der Welt für erwerbstätige Menschen und bewertet 149 Länder auf einer Skala von 1-5+ anhand ihrer jeweiligen Einhaltung der Arbeitnehmerrechte. Rechtsverletzungen werden jedes Jahr von April bis März dokumentiert. Detaillierte und im Laufe des Jahres aktualisierte Informationen über Arbeitnehmerrechtsverletzungen in den einzelnen Ländern finden sich unter ITUC Survey.

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IGB Internationaler Gewerkschaftsbund info@ituc-csi.org www.ituc-csi.org Tel.: +32 (0)2 224 0211 Boulevard du Jardin Botanique 20 B-1000 Brüssel, Belgien

Verantwortlicher Herausgeber: Luc Triangle, Geschäftsführender Generalsekretär


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