Kripo-TIPPS
DROGEN?
PASS AUF DICH AUF. Ein Ratgeber des Bund Deutscher Kriminalbeamter
Vorwort Dieser Ratgeber soll helfen, über Mythen aufzuklären und besonnen an das Thema Drogen heranzugehen.
Liebe Leser! Worüber sprechen wir, wenn wir von Drogen reden? Meinen wir immer nur illegale Drogen? Oder sprechen wir von legalen Drogen? Oder sind es gar die synthetischen Drogen, die uns beschäftigen? Oder beschäftigt uns etwas ganz anderes, nämlich die Droge als Heilmittel? Immer wieder beeinflussen Schlagzeilen wie „Cannabisfreigabe in den USA, Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten“ geradezu wellenartig die Meinungsbildung, sei es in Funk und Fernsehen oder in den sozialen Medien. Gleichzeitig fordern namhafte Interessenverbände regelmäßig zum Umdenken auf. Wenige Themen polarisieren so sehr wie die Drogenpolitik. Haben wir es tatsächlich immer mit einer latenten Suchtgefahr zu tun? Sind nicht die meisten Drogen natürliche Substanzen? Was haben wir, unsere Kinder und unsere Gesellschaft für Süchte? Was fördert den Drogenkonsum? Ist es Neugierde, sind es Mutproben, liegt es an der Arbeitswelt und einem hieraus entstandenen Stress? Sicher ist nur eins: Drogenkonsum hat immer vielfältige Ursachen! Kennen alle Konsumenten alle Folgen? Muss man bei der Vorbeugung bzw. Vermeidung nicht zielgruppengerechter vorgehen? Es scheint doch auf der Hand zu liegen, dass Kinder und Jugendliche eine andere Ansprache und Aufklärung benötigen als junge Heranwachsende oder Erwachsene, mit Erziehungsverantwortung. Kennen wir alle Folgen? Gesundheitliche Folgen, justiziable Folgen oder gesellschaftliche Folgen?
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Eines sollte jedem vollkommen klar sein: Gefährlich ist es besonders für junge Menschen, wenn sie Drogen zu sich nehmen, egal ob es legale oder illegale Drogen sind! Der junge Körper ist noch nicht ausgewachsen, das Gehirn befindet sich noch im Reifeprozess. Daher besteht selbst unter allen Befürwortern der Cannabisfreigabe, die einhellige Meinung, dass diese Freigabe nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten soll. Trotz aller Warnungen und wider besseren Wissens kommt fast jeder früher oder später mit Drogen, insbesondere mit den legalen Drogen in Berührung. Alkohol und Zigaretten sind erst ab einem bestimmten Alter erlaubt und daher grundsätzlich nicht verboten. Die vorliegende Broschüre soll helfen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, über Mythen aufzuklären und besonnen an das Thema Drogen heranzugehen. Sie ist für Kinder und Jugendliche gedacht, für junge Heranwachsende, aber auch für Eltern und andere Personen mit Erziehungsverantwortung. Sie soll nicht mit erhobenem Zeigefinger mahnen, sondern aufklären. Worum geht es hier? Wo gibt es Hilfe? Was passiert in meinem Körper, im Körper meines Kindes? All dies aufklärend im Sinne der Kriminalprävention. Herzlichst Ihr Hans Hülsbeck Redaktion Kripo-TIPPS Sprecher Prävention und Opferschutz des BDK Landesverband NRW
Was Sie in diesem Ratgeber finden Vorwort................................................................ 1 1. Suchtformen und Suchtstoffe..................... 4 1.1 Nikotin ......................................................................... 4 1.2 Alkohol ........................................................................ 4 2. Illegale Drogen............................................... 6 2.1 Cannabis ..................................................................... 6 2.2 Kokain ......................................................................... 11 2.2.1 Crack ......................................................................... 13 2.3 Neue psychoaktive Stoffe ............................... 13 2.4 Amphetamine und Metamphetamine..... 14 2.5 „K.o.-Tropfen“........................................................... 15 2.6 Heroin........................................................................... 16 3. Gesetzeslage................................................... 17 Tipps für Eltern und Jugendliche.................. 18 Wo gibt es Hilfe?................................................ 20
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1. Suchtformen und Suchtstoffe 1.1 Nikotin Tabakgenuss stellt eines der größten Gesundheitsrisiken in Deutschland dar. Die entsprechende Prävention gilt zwar als weit fortgeschritten, dennoch ist der Genuss von Tabakwaren nach wie vor bei gut einem Viertel der deutschen Bevölkerung normal. Bedenklich in diesem Kontext ist jedoch das durchschnittliche Eintrittsalter von 14,8 Jahren.
1.2 Alkohol Mehr als 16 Prozent der deutschen Bevölkerung konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form (Quelle: 2019 “Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung“). Der Mythos Alkohol – „Auf dein Wohl“ Die Risiken und Nebenwirkungen von Alkoholkonsum kennt jedermann, dennoch wird auf die Gesundheit angestoßen. Keine Abiturfeier wird ohne Alkohol geplant und berufliche Erfolge werden ebenfalls mit Alkohol gefeiert.
Gesetzliche Regelung Der Gesetzgeber hat auf die unterschiedliche Angebotsfrage der Alkoholindustrie und auf das geänderte Trinkverhalten reagiert. Das Jugendschutzgesetz zeigt dies am deutlichsten. Es unterscheidet zwischen Bier, Sekt und Wein und nennt außerdem „andere alkoholische Getränke“. Das Ausschlussverfahren macht es deutlich: Hiermit sind alle alkoholischen Getränke gemeint, deren Mindestalkoholgehalt bei 15 Volumenprozent liegt. Dass der Verzehr von Bier, Sekt oder Wein unter Umständen sogar Jugendlichen ab 14 Jahren erlaubt ist, wenn es die Erziehungsberechtigten gestatten, wird durchaus kritisch gesehen. Komplett erlaubt sind der Kauf und der Konsum dieser drei Arten dann tatsächlich bereits ab 16 Jahren. Die weiteren anderen alkoholischen Getränke, auch sogenannte Mischgetränke, sind erst ab der Volljährigkeit gestattet. Auch die Promillegrenzen zur Teilnahme am Straßenverkehr, egal in welcher Form, haben sich angepasst. Hier ist es für Fahrzeugführer umso wichtiger, sich über die gesetzlichen Regelungen zu informieren, da es vielfältige Bestimmungen entsprechend der jeweiligen Situationen gibt. Auf andere Formen der Sucht (wie Medikamentensucht, Glücksspielsucht, Computersucht oder Internetabhängigkeit) soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden.
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2. Illegale Drogen 2.1 Cannabis Der Mythos Cannabis Zu Cannabis gibt es vermutlich die größten Mythen und Gerüchte in der gesamtgesellschaftlichen Diskussion über illegale Drogen. Cannabis wird häufig als Einstiegsdroge für den Konsum der sogenannten harten Drogen, zum Beispiel Heroin, angesehen. Dies impliziert die Tatsache, es gäbe weiche und harte Drogen. Ist das die richtige Wortwahl? Ist es nicht seriöser, wenn von legalen und illegalen Drogen die Rede wäre? So steht es unzweifelhaft fest und ist erwiesen, dass fast 90 Prozent der Heroinabhängigen vorher auch Cannabis konsumiert haben. Betrachtet man die Cannabiskonsumenten im Allgemeinen, so ist festzustellen, dass nur wenige auf Heroin oder auf andere Drogen umsteigen. Cannabis als Medikament Zahlreiche, mehr oder weniger überprüfte Berichte schreiben von sogenannten Wunderheilungen durch die Einnahme von Cannabis, selbst Krebs soll durch
Cannabis bereits vollständig geheilt worden sein. Tatsächliche Studien, die dies bestätigen, liegen zurzeit nicht vor. Im Gegenteil: Diverse Metastudien betonen, dass Langzeitstudien zur tatsächlichen Sicherheit und erwiesenen Wirksamkeit von Cannabis als Medizin notwendig sind.Dennoch hat der Gesetzgeber reagiert und aufgrund der seit den 1970er-Jahren laufenden Beobachtungen es den Ärzten erlaubt, Cannabis in pharmazeutischer Qualität schwerkranken Menschen in Ausnahmefällen zu verordnen. Auch diese Ausnahmefälle sind klar definiert. So muss der Arzt eine andere Therapie nicht für sinnvoll halten und keine dem medizinischen Standard entsprechende Alternative vorliegen. Denkbare Indikationen für eine Therapie mit medizinischem Cannabis sind zurzeit:
» Übelkeit und Erbrechen nach Chemotherapie » Epilepsie » HIV bzw. Aids mit einhergehender Appetitsteigerung » Spastizität bei Paraplegie (Querschnittslähmung) und Multipler Sklerose
Cannabis nicht verharmlosen, Cannabis ist nicht ungefährlich Es ist unstrittig, dass sich eine körperliche Abhängigkeit entwickeln kann. Häufig sind die unterschiedlichsten verschiedenen Entzugssyndrome festzustellen wie
» Stimmungslabilität » Appetitminderung » Aggressivität » Angst » nächtliches Schwitzen » innere Unruhe » Reizbarkeit » insbesondere auch das Verlangen nach erneutem Konsum (Craving)
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Diese Syndrome stehen für Krankheiten, die insbesondere den jungen Körper bei Kindern und Jugendlichen massiv schädigen und auch zu seelischer Abhängigkeit führen können. Das Zusammenspiel von Konsummenge und Häufigkeit kann weitere individuelle Unterschiede in der Wirkung und negative Folgen hervorrufen. Diese Erkenntnis, die wissenschaftlich belegt ist, hat im Übrigen zu dem internationalen vollkommen unumstrittenen Konsens geführt, dass in keinem Land der Welt die Cannabisfreigabe für Kinder und Jugendliche gilt. Faktoren und Gründe für den Drogenkonsum Zwar gerät jeder dritte Jugendliche aus suchtbelasteten Familien in die Abhängigkeit. Dies alleine kann jedoch nicht als Grund für den Drogenkonsum herangezogen werden. Es ist zum einen durchaus die Persönlichkeit, die Stärke des Individuums, aber auch die Lebensumstände. Hinzu kommen einfach nur die Neugierde bzw. der Drang, neue Erfahrungen zu sammeln, oder die leider immer wieder übertriebenen positiven Erzählungen aus dem Freundeskreis. Auch der Umgang mit Alltagsproblemen und eine daraus resultierende Flucht hiervor, empfundene oder tatsächliche Überforderungen, sei es im beruflichen Alltag, in der Familie oder auch im schulischen Betrieb. Nicht außer Acht lassen darf man auch tatsächlich vorhandene Beziehungsstörungen und die Unfähigkeit, hiermit umzugehen, oder ganz einfach Unsicherheit sowie fehlende Konfliktfähigkeit.
Konsumvariationen von Cannabis Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Cannabis zu konsumieren. Diese weren im Folgenden erläutert: Rauchen Cannabis wird meist geraucht. Bei dieser Methode werden die getrockneten Blätter bzw. die Blüten oder das Hasch verbrannt und durch eine Pfeife, einer sogenannten Bong oder im Gemisch mit Tabak in einem „Joint“ inhaliert. Hierdurch kommt es zur schnellsten Wirksamkeit, zumeist sofort und anhaltend für ein bis zwei Stunden. Genau hier liegt aber oft das Problem. Die Wirksamkeit wird häufig als zu kurz beschrieben und so kommt es durchaus zu einem mehrmaligen Gebrauch am Tag oder sogar an einem Abend. Gleichzeitig werden durch den Verbrennungsakt weitere Gifte freigesetzt, die nachgewiesenermaßen alle ebenfalls gesundheitsschädlich sind. Dazu gehören verschiedene Karzinogene und andere giftige Stoffe wie zum Beispiel Teer. Verdampfen Hierbei werden die Cannaboide und das THC in Dampf verwandelt und inhaliert, indem das Cannabis zuvor erhitzt wird. Die Wirkung setzt später ein. Es wird zwar weniger benötigt, aber durch das häufig in Gesellschaft gemeinsame Verdampfen von Cannabis ist es noch schwieriger, maßzuhalten. Essen oder trinken Begriffe wie Haschkekse oder Cookies sind nahezu jedem bekannt. Viele Konsumenten mischen die Reste aus dem Verdampfer oder pures Cannabis in Teigwaren, nutzen es als Teeaufguss, um so den Konsum zum einen zu verbergen, zum anderen um ihn so vermeintlich gesellschaftsfähig zu gestalten. Diese Art des Konsums ist nicht weniger ungefährlich, da auch hier die gleichen Nebenwirkungen auftreten wie bereits beschrieben.
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Weitere Variationen Insbesondere auf das gefährliche Dabbing und das noch gefährlichere Extraktionsverfahren mittels Butangas soll hier nicht weiter eingegangen werden. Zusammenfassend kann hierzu nur festgestellt werden, dass nicht nur die Konzentration an sich, sondern auch die Herstellung lebensgefährlich sein kann. Wie das Unglück des Kölner Rappers Dr. Knarf im Februar 2017 zeigte, als sein Tonstudio bei der Gewinnung von Drogen explodierte. Teilnahme am Straßenverkehr und Cannabiskonsum Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund das Führen von Kraftfahrzeugen unter Cannabis-Einfluss oder unter berauschenden Mitteln im Allgemeinen unter Strafe gestellt. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bewährt ist, und auch weitere, durchaus schwerwiegenden Folgen mit sich führt. Im Übrigen ist es nicht unbedingt notwendig, dass man mit Cannabis am Steuer erwischt wird. Für Kontrollmaßnahmen der Straßenverkehrsbehörde reicht es, darüber in Kenntnis gesetzt zu werden, dass der Besitzer einer Fahrerlaubnis Cannabis konsumiert. Vorladungen zu einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung(MPU) und die regelmäßige Abgabe von Urin können durchaus die Folge sein bzw. das Nichterteilen einer Fahrerlaubnis, was zumindest die jugendlichen Konsumenten interessieren sollte. Der lange erwartete „Lappen“ wird verwehrt, wenn bekannt ist, dass da jemand Cannabis konsumiert. THC-Gehalt Im Dezember 2018 wurde die vielbeachtete Studie „Increasing Potency and Price of Cannabis in Europe 2006–2016“ erstmals veröffentlicht. Demnach stieg der Wirkstoffgehalt bei Marihuana von 5% im Jahr 2006 auf 10,22% THC im Jahr 2016. Deutlicher wurde diese Steigerung bei Haschisch (von 8% auf 17,22%). Umgerechnet auf ein „Preis-Leistungs-Verhältnis“ bedeutet dies: von 11,0 Milligramm/€ zu 16,39 Milligramm/€.
Dass hierdurch das Risiko, eine der bereits genannten psychischen Krankheiten zu erlangen, noch steigt, dürfte jedem klar sein! Erklärend sei noch hinzugefügt, dass sich der THC-Gehalt in Europa durchaus unterscheidet.
2.2 Kokain Kokain ist mittlerweile in allen Gesellschaftsschichten angekommen. Synonyme für diese Droge sind unter anderem: Coke, Koks, Schnee, Snow und White Stuff. Diese gesellschaftliche Entwicklung ist mit Sorge zu betrachten. Nicht nur, dass die Abhängigkeit bei Kokain wesentlich höher ist als bei Cannabis, auch die Folgen des Konsums sind stärker. Depressionen oder extreme Halluzinationen als negative Nebenwirkungen sind nur einige wenige, die es zu nennen gilt. Nicht wenige Kokainnutzer behaupten von sich selber, ohne Kokain würden sie nicht mehr über den Tag kommen. Alleine schon beim Lesen dieser Zeilen stellt man fest, es kann nur eine Lüge sein, eine Lüge sich selbst gegenüber. Kokain zu konsumieren, um den Alltäglichkeiten des Lebens Herr zu werden, kann und darf nicht die letzte und einzige Alternative sein. Kokain macht abhängig, Kokain ist gefährlich, Kokain ist teuer! Kokain war früher eine Droge, die vor allem den oberen Gesellschaftsschichten zugeordnet wurde. Heute lässt sich das in dieser Form nicht mehr so feststellen und wenn man sich die Gründe für den Kokain-Konsum ansieht, wird man auch schnell fündig, warum das so ist.Trotz des hohen Preises gilt Kokain gemäß
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dem europäischen Drogenbericht 2018 als die illegale Aufputschdroge, die in Europa am häufigsten genutzt wird. Demnach haben 3,5 Millionen Europäer zwischen 15 und 64 Jahren innerhalb der letzten zwölf Monate Kokain konsumiert. Eine unvorstellbare Zahl. Mythos Kokain und Leistungsfähigkeit Aufgrund der unterschiedlichen Phasen des Kokainrauschs und deren Wirkung wird immer wieder von der Leistungssteigerung, der Zunahme von Antrieb und körperlicher Belastbarkeit bis hin zu gesteigerter Kreativität und „sexueller Enthemmung“ geschwärmt. Diese Auswirkungen, wenn sie denn tatsächlich in Erscheinung treten, sind nur von kurzer Dauer. Die Kraftreserven werden verbraucht. Leistungen jedweder Art können nicht mehr erreicht werden. Durch den schnellen Leistungsabfall/Abbau im Körper potenziert sich die Suchtgefahr um ein Vielfaches, da die erneute Einnahme der Droge als notwendig angesehen wird. Konsumvariationen von Kokain Wirkungsdauer und Wirkungseintritt hängen unter anderem von der Art des Konsums ab. Schnupfen Die wohl verbreitetste Art ist das „Ziehen“ einer sogenannten Line. Diese Art und Weise wird auch immer wieder in den verschiedensten Kinofilmen oder TV-Produktionen „vorgelebt“. Hierbei wird das pulverförmige Kokainhydrochlorid durch die Nase eingezogen. Innerhalb von Minuten tritt die Wirkung ein und hält ein bis drei Stunden an. Spritzen Gespritzt wird intravenös. Das Gehirn wird massiv mit einer Reizüberlastung konfrontiert. Der entstehende Kick löst sich allerdings bereits nach kurzer Zeit wieder auf und lässt den Konsumenten in ein tiefes Loch fallen. Kauen Die wohl älteste Form des Konsums von Kokain. Bereits vor mehreren Hundert Jahren wurden die Blätter
des Coca-Strauchs gekaut. Zahlreiche Völker sehen dies auch in der heutigen Zeit immer noch als Ritual. Durch diese Form des Konsums wird nur eine geringe Menge der schädlichen Droge im Körper freigesetzt. Rauchen Hier handelt es sich um eine der gefährlichsten Formen des Konsums. Ähnlich wie beim Spritzen verläuft der Rausch extrem kurz und steigert so die Gefahr der schnellen Abhängigkeit. Folgen Die gesundheitlichen Folgen des Konsums von Kokain aufzuzählen gleicht einer Inhaltsangabe eines Medizinhandbuchs. Vom Herzinfarkt über Lähmung des Atemzentrums bis hin zu Bewusstseinsstörungen ist eigentlich alles möglich.
2.2.1 Crack Crack ist Kokain, das bearbeitet wurde und hierdurch eine wesentlich intensivere, aber auch kürzere Wirkung hat. Es wird aus einer Zigarette oder aus einer Wasserpfeifen ähnlichen Pfeife geraucht. Die Wirkung ist verheerend. Atemstillstand bis hin zum Tode, wahnhafte Psychosen sind nur einige der bekannten Folgen.
2.3 Neue psychoaktive Stoffe Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) enthält in Ergänzung zum Betäubungsmittelgesetz(BtMG) eine sogenannte Stoffgruppenregelung, um dem ständigen Wandel Rechnung tragen. Denn immer wieder werden neue Stoffe auf den Markt gebracht, um das Betäubungsmittelgesetz zu umgehen. Was aber sind NpS? Landläufig werden sie auch Designerdrogen oder Legal High genannt und sind eher unter ihrem Produktnamen bekannt. Sie werden in der Regel im Internet, in Smartshops unter den unterschiedlichsten Namen angeboten. Als Gemeinsamkeit haben alle NpS, dass weder die Wirkungen noch die gesundheitlichen Folgen für Konsumenten absehbar sind. Zu den gesundheitlichen Folgen zählen Angstzustände, Kopfschmerzen,
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Übelkeit, Herzrasen, Kreislaufprobleme, Kreislaufversagen und Ohnmacht sowie Vergiftungen, Wahnvorstellungen, Psychosen und Todesfälle.
2.4 Amphetamine und Metamphetamine (Crystal Meth) An dieser Stelle eine Abhandlung zu der gesamten Palette der synthetisch hergestellten Drogen wiederzugeben würde den Rahmen sprengen. Die Folgen sind nahezu bei allen auf dem Markt befindlichen Stoffen identisch: Von Halluzinationen über Herzschädigungen bis hin zu Zahnausfall und Depressionen sowie extreme Abmagerung ist auch hier die gesamte Palette der starken Beeinträchtigungen des Körpers als Nebenwirkung bekannt. In den vergangenen Jahren ist auch in Deutschland eine Variante besonders bekannt geworden, nämlich Crystal Meth. Hierbei handelt es sich um den szenetypischen Namen für Metamphetamin, das chemisch eng verwandt ist mit den Amphetaminen (Speed). Ähnlich wie Kokain wird Metamphetamin durch die Nase gezogen. Aber auch hier sind die Konsumvarianten des intravenösen Spritzens, Rauchens sowie des Schluckens möglich und je nach Typ favorisiert. Die unterschiedliche Wirkungsdauer von Amphetaminen (6 bis 8 Stunden) zu Methamphetaminen (16 bis 70 Stunden) macht deutlich, dass sich auch hier die Konsumenten unterscheiden. Es ist nahezu unmöglich, die Inhaltsstoffe der Droge zu kennen, da diese veränderlich sind und in ihrer Konzentration abweichen. Zahl-
GHB GHB ist die Abkürzung für Gamma-Hydroxy-Buttersäure. Aber auch Gamma-Butyrolacton (GBL), die Vorstufe von GHB, wird in Form von „K.o.-Tropfen“ verabreicht.
reiche Studien zeigen, dass bereits eine starke Abhängigkeit nach dem ersten Konsum die Folge sein kann. Auch Extasy bzw. Ecstacy ist eine künstlich hergestellte Droge, die in die Gruppierung der Amphetamine fällt. Ihr Konsum hat die durchaus beachtenswerten Folge, dass auch die Nervenzellen des Gehirns beschädigt werden können. Die typischen Darreichungsformen sind hier die sogenannten bunten Pillen mit den verschiedensten Formen und Symbolen. Weder das eine noch das andere lässt einen Schluss auf die Wirkung und den tatsächlichen Inhalt der Droge zu.
2.5 „K.o.-Tropfen“ Die K.o.-Tropfen an sich gibt es nicht Die Rede ist hier umgangssprachlich von Liquid Ecstacy, gemeint ist aber GHB. Teilweise wird es auch als die „Vergewaltigungsdroge“ bezeichnet. Die Schwierigkeit bei K.-o.-Tropfen ist die tatsächliche Nachweisbarkeit. Valide Zahlen existieren aus diesen Gründen nicht. Geht man in diesem Kontext jedoch von Berichterstattungen in den Medien aus, so scheint es tatsächlich ein Problem zu geben. Übereinstimmend sprechen Geschädigte vom totalen Filmriss, obwohl dies durch einen vorherigen Alkoholkonsum nicht gerechtfertigt scheint. Da GHB meistens flüssig und farblos ist, erfolgt die ungewollte Einnahme meist unbemerkt. Der leicht salzige und seifige Geschmack wird oft vom Eigengeschmack der Getränke überdeckt, in die sie gegeben werden. Für Ahnungslose nicht bemerkbar Im Getränk sind sie für Ahnungslose meistens nicht herauszuschmecken. Deshalb ist es relativ einfach, „K-o.-Tropfen“ auf Partys, in Clubs oder in Kneipen in offenstehende Gläser oder Flaschen zu geben. Manchmal werden sie auch unter Essen gemischt. In vielen Fällen kommt es während des Wirkungsstadiums zu schwerwiegenden Straftaten. Oftmals zum Nachteil von jungen Frauen. Vergewaltigung, Raubüberfälle und Körperverletzung, alles unter dem Einfluss der Drogen, die man unbeabsichtigt zu sich genommen hat.
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Straftaten, bei denen das Opfer aus Scham, aus Angst oder anderen Gründen keine Strafanzeige erstattet. Auf Getränke aufpassen Nicht nur Fremde sind Täter, auch flüchtige Bekannte oder Freunde können zu Tätern werden. Manchmal sind die Täter auch in Gruppen unterwegs: Einer sorgt für Ablenkung, während der andere „K.-o.-Tropfen“ ins Getränk mischt. Steht das Glas unbeobachtet herum, ist oft noch nicht mal ein Ablenkungsmanöver nötig.
2.6 Heroin Heroin ist ein halbsynthetisches Opioid und wurde Ende des 19. Jahrhunderts durch die Firma Bayer zunächst als Hustenmittel und Schmerzmittel auf den Markt gebracht. Das hohe Abhängigkeitspotenzial und die Risiken des Konsums, mit all seinen Nebenwirkungen, wurden schnell erkannt. Ständiger Heroinkonsum führt durchaus oft zu einer tödlichen Vergiftung. Heroin wird in der Regel intravenös gespritzt, aber auch häufig geraucht. Bei Letzterem wird das Heroin auf eine Aluminiumfolie gegeben und erhitzt. Die hierbei entstehenden Dämpfe werden eingeatmet. Heroinabhängige sind meist diejenigen, die in der Bevölkerung als „Junkies“ wahrgenommen werden. Ihre oft damit einhergehende Verwahrlosung und der Drang, ständig eine neue Dosis zu erwerben bis hin zum „goldenen Schuss“, machen Heroin in der Bevölkerung nach wie vor zu der Droge, die am stärksten wahrgenommen wird. Auch die Statistiken über Drogentote erfassen in der Regel nur jene nach Heroingebrauch.
3. Gesetzeslage Maßstab ist das Betäubungsmittelgesetz. Demnach ist der Besitz, die Weitergabe von Drogen und auch die Herstellung von Drogen strafbar. Der Zweck des Gesetzes ist doppelter Natur: die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und daneben den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten der Betäubungsmittelabhängigkeit so weit wie möglich auszuschließen. Das Betäubungsmittelgesetz ordnet strenge behördliche Kontrollen (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) für Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, Inverkehrbringen und Erwerb von Betäubungsmitteln an. Zu den Betäubungsmitteln gehören u. a. Opium, Morphine, Kokain, Cannabis (Haschisch). Erwerb, ihre Abgabe oder Veräußerung ist nur aufgrund bes. Bezugsscheine zulässig. Arzneimittel, die Betäubungsmittel sind oder enthalten, sind verschreibungspflichtig. Zuwiderhandlungen sind als Straftaten mit Freiheitsstrafen und Geldstrafen bedroht, als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen. Die Justiz und hier allen voran die Staatsanwaltschaft hat durchaus die Möglichkeit, auch von der Verfolgung einer Tat abzusehen. Dies ist in der Regel der Fall bei einem Ersttäter oder wenn die aufgefundene Menge sehr klein bzw. gering ist. Diese Entscheidungsfreiheit hat jedoch nur die Justiz und nicht die Polizei. Zumal es in Deutschland von Bundesland zu Bundesland verschiedene Interpretationen und festgelegte Mengen gibt, bei denen die Justiz von der Strafverfolgung absehen kann.
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Tipps für Eltern » Nicht immer sind veränderte Pupillen oder ge-
rötete Augen ein Zeichen für vorherigen Drogenkonsum, dennoch kann es ein Zeichen sein.
» Seien Sie wachsam, ohne zu kontrollieren.
Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Ihren Kindern, auch mit den Freunden Ihrer Kinder, ohne dabei oberlehrerhaft zu sein. Kinder und Jugendliche probieren sich aus. Zeigen Sie, dass Sie hierfür Verständnis aufbringen, aber dass dieses Ausprobieren ohne den Konsum von Drogen geht. Das ist die Botschaft!
» Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es keine Schwäche ist, Nein zu sagen.
» Gestehen Sie sich einen eventuellen Drogen-
konsum selber ein. Verharmlosung oder gar Verschweigen ist immer der falsche Weg. Suchen Sie für sich oder den Betroffenen professionelle Hilfe.
» Bauen Sie ein vertrauensvolles Verhältnis auf, Vorwürfe sind fehl am Platz. Drogensucht ist immer auch eine Krankheit!
» Hilfsmaßnahmen unter Zwang durchzuset-
zen, klappt in den wenigsten Fällen. Es muss tatsächlich „Klick“ gemacht haben, und eine gewisse Freiwilligkeit ist Grundvoraussetzung!
» Seien Sie sich darüber bewusst, dass es nicht das eine Rezept, die „Therapie“ gibt. Es ist immer wieder eine individuelle und neue Entscheidung, was in diesem einen Moment das Richtige ist.
» Keine Therapie gibt einem die Garantie, dass sie von heute auf morgen Erfolg verspricht.
Kripo Tipps Tipps für Jugendliche » Natürlich ist es viel besser, gar nicht erst Dro-
gen zu nehmen oder gar drogenabhängig zu werden. Hierzu gehört die Auseinandersetzung mit der Thematik. Informationen werden vielfältig angeboten. Schaut euch mal um auf der Seite: www.polizeifürdich.de.
» Glaubt nicht den weit verbreiteten Mythen. » Drogen sind eben nicht harmlos. Sie verändern
den Konsumenten in seinem Tun und Handeln. Sie wirken auf die körperliche Unversehrtheit ein. Letzteres umso mehr, je jünger ihr seid.
» Seid euch bewusst, was die auch nur gelegen-
tliche Einnahme für Konsequenzen hat. Wenn in eurem Bekanntenkreis ab und zu mal der Joint kreist oder die Tabletten gereicht werden, um vielleicht einen noch besseren Abend verbringen zu können: Neinsagen ist keine Schwäche.
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» Das Deutsche Rote Kreuz bietet umfangreiche
und professionelle Unterstützung an – von Selbsthilfegruppen über ein bundesweites Sorgentelefon bis hin zu ambulanten Entwöhnungstherapien.
» Die Caritas hat eine Sucht- und Drogenberatung.
» Die Online-Drogenberatung des eingetragenen Vereins GANGWAY e. V.
» ELSA ist eine Elternberatung bei Suchtge-
fährdung und Abhängigkeit von Kindern und Jugendlichen.
» Die g!nko Stiftung für Prävention ist Träger der
Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung NRW sowie der kombinierten Jugendberatungs- und Fachstelle Suchtvorbeugung in Mülheim an der Ruhr.
» „Wir wollen, dass Sie sicher leben“ ist der
Leitsatz der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. In fast jeder Stadt Deutschlands gibt es einen Ansprechpartner: Ihre Polizei mit Spezialisten für Themen von Arzneimittelkriminalität bis Zivilcourage.
» Die örtlichen Drogenberatungsstellen haben in
Ihren Kommunen ambulante Einrichtungen für Menschen, die Drogen gebrauchen. Hier gibt es weitere Information zu Suchtprävention, Substitution und Therapie sowie Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
» In Kooperation mit vielen Bundes- und Län-
derbehörden, anderen bundesweiten Präventionsträgern, Universitäten und Hochschulen wird neutrale und kostenlose Beratung zu allen Themen der Kriminalprävention angeboten.
Wo gibt es Hilfe? Links für weitere Informationen www.drk.de www.caritas-en.de www.elternberatung-sucht.de www.gangway.de www.ginko-stiftung.de www.polizei-beratung.de www.polizeifürdich.de www.drogenbeauftragte.de
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Impressum Herausgeber Bund Deutscher Kriminalbeamter BDK Betreuungsdienst GmbH Wollankstraße 135 13187 Berlin Tel.: +49 30 2463045-0 Fax: +49 30 246304529 E-Mail: bdk.bgs@bdk.de www.bdk.de Geschäftsführung Bernd Bender Redaktion Hans Hülsbeck Marco Limbach E-Mail: kripo.tipps@bdk.de Auflage 2022
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Bildurheber Titelbild: ©little_honey, istock.de Seite 4 und 19: ©Macrovector/shutterstock.de Seite 6: ©Aleutie/shutterstock.de Seite 8: VectorMine/shutterstock.de Seite 11: zombiu26/shutterstock.de Seite 21: ©Macrovector/shutterstock.de Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern das generische Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter (Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung).
Sollten zu den hier vorliegenden Themen noch Fragen offengeblieben sein, dann wenden Sie sich an die folgende E-Mail-Adresse: kripo.tipps@bdk.de xxxxXXXXX-ks
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