BDK - Jugendgewalt

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Kripo-TIPPS

JUGENDGEWALT Ein Ratgeber des Bund Deutscher Kriminalbeamter



Vorwort Ich habe überhaupt keine Hoffnung mehr in die Zukunft unseres Landes, wenn einmal unsere heutige Jugend die Männer von morgen stellt. Unsere Jugend ist unerträglich, unverantwortlich und entsetzlich anzusehen. – Aristoteles, griechischer Philosoph, 384 – 322 v. Chr.

Liebe Leser! Dieses Zitat könnte auch aus der heutigen Zeit stammen – ist es nicht genau die allgegenwärtige Meinung über Jugendliche? Seit über 2000 Jahren wird die Jugend derart diffamiert, da wundert es überhaupt nicht, dass sie sich widersetzt und ihr eigenes Leben lernen und leben will. Schon immer rebelliert die Jugend gegen die Haltung und die Überzeugungen der Erwachsenengesellschaft – mal mehr, mal weniger. Sichtbar wird dies durch den jeweiligen Stil in Kleidung, Auftreten, Sprache, Gehabe und beispielsweise durch Musikvorlieben. Auch die Auffassung, man müsse sich in der Öffentlichkeit möglichst unauffällig verhalten, trifft bei vielen Jugendlichen nicht auf Zustimmung, denn sie wollen gehört werden! Schon in den 60er-Jahren zum Beispiel waren die Erwachsenen über die Musik der Beatles und die ihnen zukreischenden Jugendlichen entsetzt. Ihrer Meinung nach bedeutete dieses Aufkommen das Ende der Zivilisation, dem Ganzen musste Einhalt geboten werden! Und heutzutage glauben viele, dass sich das Thema Jugend und Gewalt erst in den vergangenen 10 bis 20 Jahren verstärkt hat. Die vorliegende Broschüre des Bund Deutscher Kriminalbeamter widmet sich diesen Stimmungen und

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Meinungen. Sie liefert Definitionen, Erklärungen und natürlich auch statistische Zahlen, um ein neutrales Bild zum Thema Jugendgewalt zu geben: Ist es wirklich so schlimm, wie uns manche Zeitungsberichte glauben lassen? Oder liegt es an der medialen Verbreitung insbesondere über das Internet, dass auch 2500 Jahre nach dem eingangs genannten Zitat so von unserer Jugend gesprochen wird? Zur Sprache kommen Themenbereiche wie Jugendgewalt und Alkohol, Jugendgewalt gegen Sachen, Jugendgewalt untereinander, Jugendgewalt im Bereich von Gruppen und Jugendgewalt als Jungengewalt. Nicht zuletzt liefert die Broschüre auch deutliche Aussagen über den tatsächlichen Zustand unserer Jugend von heute. Vorweg sei das Fazit genannt: Unsere Jugend ist nicht gewalttätig, über unsere Jugend muss man sich keine Sorgen machen. Ganz im Gegenteil: Wenn wir mit offenen Augen durch die Straßen gehen, so stellen wir fest: Unsere Jugendlichen besuchen die Schule, unsere Jugendlichen haben Lehrstellen, wachsen ins Arbeitsleben hinein und gründen Familien. Doch wenn dies einmal nicht der Fall ist, dann müssen wir hinterfragen, woran dies tatsächlich liegt! Liebe Leser, viel Neugier wünsche ich Ihnen beim Lesen dieser Broschüre. Herzlichst Ihr Hans Hülsbeck Redaktion Kripo-TIPPS Sprecher Prävention und Opferschutz des BDK Landesverband NRW

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Was Sie in diesem Ratgeber finden Vorwort................................................................ 1 1. Jugendgewalt im Kontext der Definitionen zum Jugendgerichtsgesetz..............................4 2. Zahlen, Daten, Fakten zur Jugendgewalt (polizeiliche Kriminalstatistik)................... 8 3. Phänomen Jugendgewalt und Alkohol.... 11 4. Jugendgewalt gegen Sachen...................... 12 5. Problematische Jugendgruppen (Gangs).... 14 6. Geschlechtsspezifische Jugendgewalt.... 16 6.1 Mädchengewalt......................................... 16 6.2 Jungengewalt............................................ 17 7. Jugendgewalt im Netz.................................. 19 8. Jugendgewalt im politischen Spektrum..... 21 9. Jugendgewalt im Besonderen.................... 23 9.1 Mobbing...................................................... 23 9.2 Verbale Gewalt.......................................... 24 9.3 Snuff-Videos.............................................. 24 10. Tipps für Eltern und Jugendliche............ 26 11. Wo gibt es Hilfe?........................................... 27

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1. Jugendgewalt im Kontext der Definitionen zum Jugendgerichtsgesetz Von Jugenddelinquenz spricht man, wenn Personen zwischen 14 und unter 18 Jahren Straftaten begehen. Gewaltdelikte sind hier nur ein Teil der gesamt abgebildeten Kriminalität, die durch Jugendliche begangen werden können. Tabelle 1: Altersgruppen und -grenzen, vgl. auch § 1 Abs. 2 JGG Altersgruppen

Altersgrenzen

Kinder (strafunmündig)

unter 14 Jahre

Jugendliche

14 bis unter 18 Jahre

Heranwachsende

18 bis unter 21 Jahre

Erwachsene davon: Jungerwachsene

ab 21 Jahre 21 bis unter 25 Jahre Quelle: allgemeine Erläuterungen PKS

Bestraft werden sie nach dem Jugendstrafrecht, das im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt ist. Dabei steht der Erziehungsgedanke nach § 4 JGG im Vordergrund. Dieser erzieherische Gedanke spiegelt sich folgerichtig in den zur Verfügung stehenden sogenannten Erziehungsmaßregeln wider. Dies sind erzieherische Maßnahmen, mit denen auf die Straftat eines Jugendlichen reagiert werden kann. Zudem gibt es die Zuchtmittel. Zuchtmittel sind kurze Strafen, mit denen dem Jugendlichen ein „Denkzettel mit erzieherischer Wirkung verpasst wird“.

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Erziehungsmaßregeln

Jugendstrafe

Zuchtmittel

Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs

Freizeitarrest

Ermahnung

Täter-OpferAusgleich

Jugendarrest bis zu vier Wochen

Verwarnung

Aufenthaltsverbot für bestimmte Orte

Sozialstunden

Gemeinnützige Leistung

Kontaktverbot für einen zu bestimmenden Personenkreis/ Einzelpersonen

Jugendstrafe zur Bewährung

Schadenswiedergutmachung

Jugendstrafe ohne Bewährung

Geldbuße Jugendarrest bis zu vier Wochen

(Siehe: https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/jugendkriminalitaet/ Z-D-F_Jugendgewalt_Apr2019.pdf)

Bei jugendlichen Straftätern kommen demnach verschiedene Instrumente zum Einsatz. Das Jugendstrafverfahren wird von Jugendgerichten geführt und ist im Gegensatz zum Erwachsenenstrafverfahren nicht öffentlich. Maßgeblich ist das Alter des Jugendlichen zur Tatzeit. Heranwachsende ab 18 Jahren bis 21 Jahre können nach dem JGG bestraft werden, wenn attestiert wird, dass der Reifegrad des Täters noch dem eines Jugendlichen entsprach. In diesem Moment sei ein Schwenk in die Vergangenheit erlaubt. Kirsten Heisig, 2008 Jugendrichterin am Berlin-Neuköllner Jugendgericht und Preisträgerin der vom Bund Deutscher Kriminalbeamter verliehenen Auszeichnung „Bul le mérite“, hat das sogenannte Neuköllner Modell eingeführt. Seit 2010 gilt es für die ganze Stadt Berlin und kommt mittlerweile auch in anderen Bundesländern zum Einsatz. Es ist ein vereinfachtes Gerichtsverfahren, das Jugendliche innerhalb von drei bis fünf Wochen nach der Tat vor Gericht

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bringt. Man stellte damals fest, dass durch lang anhaltende Gerichtsverfahren der jugendliche Täter überhaupt nicht mehr wusste, für was er bestraft wurde, und so der tatsächliche Gedanke des Strafrechts ad absurdum geführt wurde. Was genau ist tatsächlich Jugendgewalt? Natürlich fallen Delikte wie Diebstahl nicht in diese Rubrik, auch nicht das durchaus beliebte Schwarzfahren, das nach dem Gesetz als Beförderungserschleichung bewertet wird. Vandalismus, Körperverletzung, Graffiti und Raubdelikte sowie natürlich sexualisierte Gewalt und Erpressung, aber auch häusliche Gewalt sind typische in der polizeilichen Kriminalstatistik genannte Gewaltdelikte. Jugendliche berichten aber auch vielfach über die sogenannte selbst erlebte Delinquenz (Neigung zur Straffälligkeit). Die Kriminalstatistiken zeigen, dass junge Menschen in jeder Gesellschaft und zu allen Zeiten insgesamt betrachtet sehr viel häufiger kriminell werden als Erwachsene. Jugendzeit ist die Zeit höchster Aktivität und das Erkunden von Grenzen. Allerdings unterscheiden sich die Zahlen je nach Art des Delikts. Körperverletzungsdelikte werden vor allem von 18- bis unter-21-Jährigen verübt, Wirtschaftskriminalität, wen wundert es, in der Altersgruppe der 50- bis unter-60-Jährigen.

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Als Beispiel soll hier die folgende Tabelle dienen: Abb. 3: Raufunfälle allgemein und Raufunfälle mit Frakturen in der Schülerversicherung 1997–2017 je 1.000 Versicherte 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0

97 99 01 03 05 07 09 11 13 15 17 19 19 20 20 20 20 20 20 20 20 20 Raufunfälle an Grundschulen Raufunfälle an Hauptschulen Raufunfälle an Sonderschulen Raufunfälle an Realschulen Raufunfälle an Gymnasien Raufunfälle insgesamt Raufunfälle mit Frakturen Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Jugendkriminalität und damit auch Jugendgewalt wächst sich aus. In Alterskurven, die die Jugenddelinquenz beschreiben, sieht man deutlich, dass die eben erwähnte Steigerung bei jugendlichen Straftätern spätestens mit dem Alter von 25 Jahren wieder abnimmt. In den allermeisten Fällen geht die Delinquenz gar gegen null. Da hat auch der schwerste Delinquent irgendwann einmal Fuß gefasst, in der Gesellschaft einen Arbeitsplatz gefunden, bestenfalls eine Familie gegründet und wird sich gar nicht mehr dem Risiko einer Strafverfolgung aussetzen.

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2. Zahlen, Daten, Fakten zur Jugendgewalt Die folgenden Fakten und Zahlen zur Jugendgewalt basieren auf der polizeilichen Kriminalstatistik, herausgegeben durch das Bundeskriminalamt 2019. Stellt man aktuelle Daten zur Jugendgewalt in Deutschland zusammen und ordnet sie entlang der Entwicklung von Jugendkriminalität im Allgemeinen ein, lässt sich erkennen, dass es eine Deliktsbelastung, aber auch eine Deliktsveränderung in den vergangenen Jahren gegeben hat. Alter

2014

2015

2016

2017

2018

unter 14 Jahre

1.231,6

1.107,7

1.039,9 1.211,0 1.189,8

14 bis unter 18 Jahre

5.010,0

4.604,0

4.503,1 4.832,0 4.764,8

18 bis unter 21 Jahre

6.238,9

5.797,1

5.528,2 5.428,4 5.312,5

21 bis unter 25 Jahre

5.301,8

5.003,7

4.797,4 4.625,6 4.441,6

Quelle: PKS Bundeskriminalamt 2018 Tabelle 40 - insgesamt

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle der Polizei bekannt gewordenen Straftaten ausgewiesen. Dass es sich hierbei nur um die Darstellung eines Hellfelds handelt, liegt damit auf der Hand. Eine Darstellung eines Hellfelds hat immer nur eine begrenzte Aussagekraft. Straftaten, die nicht angezeigt werden, sind in der PKS nicht zu finden. Ziel jeder Präventionsmaßnahme

Hellfeld Unter dem sogenannten Hellfeld versteht man alle der Polizei bekannt gewordenen Straftaten.

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oder von Präventionshinweisen ist es daher, Zahlen aus dem Dunkelfeld in das Hellfeld zu transferieren, um einen noch besseren Überblick über die tatsächlich begangenen Straftaten zu bekommen. Aussagekräftiger als absolute Zahlen sind daher immer die sogenannten Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVB). Diese beschreiben den Anteil der Tatverdächtigen an der Bevölkerung. Berücksichtigt werden Tatverdächtige ab acht Jahre, gerechnet auf 100.000 Einwohner der entsprechenden Bevölkerungsgruppe. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 663.158 Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene als Tatverdächtige ermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet die PKS damit bei den absoluten Zahlen einen Rückgang der Kriminalität im Kindes- und Jugendalter. Unter Gewaltkriminalität werden nach der PKS die folgenden aufgeführten Delikte zusammengefasst:

» Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen » Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff

» Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

» Körperverletzung mit Todesfolge » gefährliche und schwere Körperverletzung Nicht enthalten sind einfache Körperverletzungsdelikte. Nach einem über zehn Jahre andauernden deutlichen Rückgang in diesem Themenkontext sind 2017 und auch 2018 erstmalig wieder moderate Anstiege im Vergleich zu den Vorjahren erkennbar. Neben der bereits erwähnten Polizeilichen Kriminalstatistik ist aber auch die Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aussagekräftig. Sie zählt die sogenannten gewaltbedingten Unfälle an Schulen (Rauf-Unfallstatistik).

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Abb. 3: Raufunfälle allgemein und Raufunfälle mit Frakturen in der Schülerversicherung 1997 – 2017 je 1.000 Versicherte 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0

97 99 01 03 05 07 09 11 13 15 17 19 19 20 20 20 20 20 20 20 20 20 Raufunfälle an Grundschulen Raufunfälle an Hauptschulen Raufunfälle an Sonderschulen Raufunfälle an Realschulen Raufunfälle an Gymnasien Raufunfälle insgesamt Raufunfälle mit Frakturen

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

In der Betrachtung zwischen 1997 und 2017 ist auch hier nach einem längeren Rückgang erstmalig ein Anstieg zu erkennen. Dennoch bleibt im Mittelwert die Anzahl der Rauf-Unfälle an Schulen seit Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau. Die beiden am häufigsten genannten und zitierten Statistiken liefern also keine Anzeichen für eine bedrohliche Entwicklung. Ursächlich für eine gefühlte Unsicherheit dürfte hier unter anderem die mediale Berichterstattung sein. Auch die Weiterverbreitung von herausragenden Fällen über die sozialen Medien tut ihr Übriges. Damit sollen die tatsächlich stattfindenden Steigerungen in einzelnen Städten aber nicht verharmlost werden: Eine spürbare Zunahme von Gewaltdelikten an Schulen, Schlägereien unter Jugendlichen, speziell aus einer Gruppe heraus und unter Einsatz von Waffen, hier insbesondere Stichwerkzeuge, ist dennoch bei immer jünger werdenden Tätern festzustellen.

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3. Phänomen Jugendgewalt und Alkohol Eine Vielzahl der jugendlichen Straftäter ist bei der Begehung von Gewalttaten alkoholisiert. Unzweifelhaft sind junge Menschen bei durch von Alkohol beeinflussten Gewalttaten stark überrepräsentiert. Es ist bekannt, dass die Ursachen von Gewalt vielschichtig sind, und wir wissen, dass Alkoholkonsum vor allem bei jungen Menschen eine gewaltkatalysierende Rolle spielt. Übermäßiger Alkoholkonsum wird insbesondere bei Mädchen – überhaupt bei Frauen – als aggressionssteigernd beschrieben. Exzessiver Alkoholkonsum kann Konflikte auslösen und zum Teil daran anschließende gewalttätige Auseinandersetzungen der Konfliktgegner fördern. Im Umkehrschluss ist daher anzunehmen, dass manche Gewalttat nicht geschehen würde, wenn kein oder deutlich weniger Alkohol konsumiert wird. Der Schwerpunkt aller Maßnahmen oder Ideen muss hier immer auf dem Jugendschutz liegen und damit einhergehend der Eindämmung von Alkoholexzessen. Das sogenannte Komasaufen ist glücklicherweise zurückgegangen, dennoch bleibt es nach wie vor ein Phänomen bei Jugendlichen. Die Zeiten, in denen Alkopops und Ähnliches attraktiv für Jugendliche waren, sind durch die erfolgten Preiserhöhungen vorbei. Nach wie vor ist es jedoch ein Leichtes für Jugendliche, Alkohol zu erwerben. Eigene Mischungen mit Schnaps und Säften haben die herkömmlichen Getränke abgelöst.

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4. Jugendgewalt gegen Sachen „Marodierende Jugendliche ziehen durch die Straßen“, „Unzählige Autospiegel zertreten, reihenweise Scheiben eingeschlagen“, „Schulen und Kindergärten verwüstet“ – all das sind Schlagzeilen, die immer wieder darauf hindeuten, dass vermehrt durch Jugendliche auch Gewalt gegen Sachen verübt wird. Erklärt wird dies häufig mit einer veränderten Frustrationsgrenze oder mit dem fehlenden Respekt vor dem Eigentum anderer. Die Polizeiliche Kriminalstatistik gibt diese Zahlen nicht wieder. Dennoch dürfen auch hier die Augen nicht verschlossen werden: Einen Schwerpunkt in diesem Themenkontext bilden die Treffpunkte der Jugendliche. Soziologen erklären dies ebenfalls mit dem Aufstand der Jugend. Aufstand gegen das Establishment, Aufstand gegen das vermeintliche saubere Tun der Erwachsenenwelt. Das ist nichts Neues – und somit ein Mythos, dass die Jugend von heute gewalttätiger ist als früher und immer mehr zerstört, was ihre Eltern aufgebaut haben.

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Nachrichten über Vandalismus verbreiten sich durch das Internet in Windeseile und lassen so den Eindruck entstehen, es wäre eine gewaltige Steigerung dieser Deliktsformen festzustellen. In diesem Kontext müssen andere Fragen gestellt werden: Warum ist scheinbar der Respekt vor dem Eigentum anderer bei Jugendlichen nicht so ausgeprägt, wie es bei Erwachsenen ist? Ist es hier das bereits beschriebene gewalttätige, aggressionshemmende Resultat aus dem übermäßigen Alkoholgenuss? Oder ist es Drogenkonsum, der in vielen Bereichen maßlos war und dann zu solchen Reaktionen führt? Schlichtweg steht fest, dass die Schäden an öffentlichen Gebäuden, insbesondere an Schulen und Kindergärten, durch den Einsatz von Gewalt gegen Sachen durch Jugendliche in den vergangenen Jahren gestiegen sind.

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5. Problematische Jugendgruppen (Gangs) Schon in den 80er-Jahren gründeten sich bundesweit in den damaligen westdeutschen Großstädten sogenannte Street Gangs. Verschiedene amerikanische Filme und Überlieferungen mögen hier förderlich gewesen sein. Bereits damals wurden die jeweiligen Reviere mit Graffiti abgesteckt und man prügelte sich mit Mitgliedern verfeindeter Jugendgruppen um die Vorherrschaft im Revier. Eingesetzt wurden Baseballschläger, Messer, Fahrradketten und andere durchaus gefährliche, aber leicht zu bekommende Waffen. Ausdrücke wie „meine Gang ist meine Familie“ oder „meine Gang ist mir mehr wert als alles andere in meinem Leben“ sind bei diesen schwierigen Jugendgruppen nicht selten zu hören. Oft rekrutieren weit problematischere Gruppierungen aus der Rockerszene ihren Nachwuchs aus den Jugendgangs. Noch vor Kurzem machte in Nordrhein-Westfalen die sogenannte Gucci Gang aus Wuppertal überregional durch die Begehung von Straftaten von sich reden. Dieses Phänomen ist also tatsächlich existent, allerdings nur sehr schwer messbar.

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Wie kann man dieser Problematik entgegengehen? Hier kann nur Streetwork helfen. Die Jugendlichen müssen da abgeholt werden, wo sie sich schon lange befinden, nämlich auf der Straße und nicht mehr in ihrem Elternhaus. Das kann keine Aufgabe der Polizei sein, denn Polizeibeamte sind keine Pädagogen. Sozialarbeit und engagierte, couragierte Sozialarbeiter sind hier gefordert und können so bei der Wiedereingliederung von diesen problematischen Gruppenmitgliedern helfen. Natürlich werden nicht alle wieder integriert werden können. In der Regel sind die Anführer dieser Jugendgruppen sogenannte Mehrfachtäter oder auch Intensivtäter. Hier greifen wiederum polizeiliche Maßnahmen, aber auch nur in Verbindung mit Netzwerkpartnerschaften. Fest steht, dass die Gesellschaft zu schützen ist, aber die Jugendlichen auch vor sich selbst. Die Mär allerdings, dass Deutschland durchsetzt ist von problematischen Jugendgruppen und Jugendgangs und man sich nicht mehr auf die Straße trauen kann, ist tatsächlich nur ein Mythos. Deutschland ist nach wie vor weit von amerikanischen Verhältnissen entfernt. Dennoch gilt es aufzupassen und hinzuschauen, insbesondere wenn man feststellt, dass sich vermehrt bestimmte, sich wiederholende Zeichen als Graffiti an den Hauswänden befinden, die vermutlich ein Revier markieren.

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6. Geschlechtsspezifische Jugendgewalt 6.1 Mädchengewalt Jungen und junge Männer sind als Tatverdächtige von Gewaltdelikten mehrfach stärker belastet als Mädchen und junge Frauen. Jugendgewalt ereignet sich meist unter männlichen Jugendlichen, daher ist diese Gruppe auch dem höchsten Viktimisierungsrisiko ausgesetzt. Besondere Aufmerksamkeit erfahren in den vergangenen Jahren Straftaten von weiblichen Personen. Es wird über eine steigende Kriminalität durch Mädchen berichtet. Interpretationen verweisen auf eine fehlgeleitete Emanzipation, im Zuge derer Mädchen für sich dasselbe Recht beanspruchen, das Jungen und Männer vermeintlich haben, nämlich aggressiv und gewalttätig zu sein. Aggressives und gewalttätiges Handeln von Mädchen geht auch häufig mit der Lebensphase, der Entwicklung und der Konstruktion von Geschlechterrollen beziehungsweise Weiblichkeitsentwürfen einher. Mädchen lernen ebenfalls, dass Aggression unterschiedlich gewertet wird, abhängig davon, ob sie von Mädchen oder von Jungen gezeigt wird. Gewaltausübung hat immer auch etwas mit Gewalterfahrungen zu tun. Vernachlässigung in der Familie, selbst erlebte körperliche oder auch psychische Gewalt, Handlungen in der Familie oder sexualisierte Gewalt können immer Auslöser zum Ausüben von Gewaltdelikten durch einen selber sein. Mädchengewalt richtet sich selten gegen Jungen. Auch hier ist es gleichgeschlechtliche Gewalt. Mädchen gehen in der Regel gegen andere Mädchen vor. Meist handelt es sich um Mobbing oder tatsächlich gewalttätige Übergriffe, zum Beispiel um andere Mädchen einzuschüchtern. Vielfach in einem Ausmaß, dass die Opfer aus Angst keine Anzeige erstatten.

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Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal zur Jungengewalt ist die Täter- und Opferbeziehung. Während sich bei Jungengewalt Täter und Opfer nur in etwa der Hälfte der Fälle kennen, trifft dies bei Mädchengewalt in über zwei Drittel der Fälle zu.

6.2 Jungengewalt Jugendgewalt ist immer Jungengewalt!? Ist das tatsächlich so? Amokläufer in Schulen sind Jungen. Sind deshalb Jungen per se gewalttätiger als Mädchen? Jungengewalt ist eine andere Gewalt als Mädchengewalt Wie bereits ausgeführt, ist auch die Jungengewalt sehr geschlechtsspezifisch, das heißt die Opfer sind männlich. Gewalthandlungen werden von männlichen Jugendlichen in der Regel verharmlost, es gilt eher als normal, sich auch mal zu prügeln. Veraltete Erziehungsmethoden, die immer noch vorhanden sind, unterstützen dies. „Sei ein echter Kerl, zeigt denen, was du drauf hast“ und andere Sprüche können Erklärungsansätze dafür sein, dass Gewalt von Jungen, insbesondere körperliche Gewalt, wesentlich häufiger ausgeübt wird als von Mädchen. Die Statistiken belegen dies. Dennoch gibt es hier nichts zu verharmlosen Gewalttätige Auseinandersetzungen von Jungen gegen andere Jungen, von Jungen aus einer Gruppe heraus, finden sich tatsächlich immer noch in den Statistiken viel zu stark wieder. Das Recht des Stärkeren oder das Recht, seine Meinung mit Gewalt durchzusetzen, gilt nach wie vor als gegeben und wird auch nicht infrage gestellt. Kriminalprävention kann nur einen kleinen Teil dieses Themenbereichs abdecken. Pädagogik, Sozialarbeit und weitere Hilfen sind ebenso gefragt wie kriminalpolizeiliche Prävention und vermehrte Präsenz von Polizei an den neuralgischen Punkten. Die Frage, warum es gerade in den vergangenen Jahren auch in diesem Bereich wieder zu nicht extremen, aber dennoch zur Steigerung gekommen ist, muss erlaubt sein. Ist es Wut, ist es Aggression oder sind es

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auch tatsächlich selbst erlebte Gewalterlebnisse, ob im Elternhaus oder durch Erfahrungen im Internet? Nie war es leichter, sich gewalttätige Videos, gewalttätige Online-Games oder Ähnliches zu beschaffen. Insbesondere Spiele oder Videos, die nicht nur gewaltverherrlichend sind, sondern extremste Gewaltdarstellungen enthalten, lassen pubertierende Jungen, die meist mit ihrem eigenen Testosteronhaushalt nicht klarkommen, abstumpfen und vollkommen unüberlegt selbst Gewalt ausüben. Auch hier ist ganz deutlich festzustellen: Es handelt sich nur um eine Minderheit. Eine Minderheit, die aber immer deutlicher im Fokus medialer Berichterstattungen steht. Nach wie vor ist ein Großteil der männlichen Jugendlichen nicht kriminell. Einen Zeitungsbericht, dass fünf Jugendliche einer 80-jährigen Seniorin über die Straße geholfen haben, findet man tatsächlich vergebens. Den Bericht über fünf Jugendliche, die eine 80-jährige Seniorin bedrängt haben, ist bis in die mediale Berichterstattung von Funk, Fernsehen und im Internet zu finden.

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7. Jugendgewalt im Netz Die Jugendgewalt im Netz stellt ein Problem dar, das nicht so hinzunehmen ist. Online-Games und -Videos sowie andere nicht jugendfreie Medien sind frei verfügbar. Altersverifikationen gibt es im Netz so gut wie gar nicht, und wenn nur rudimentär. Dass durch den häufigen Konsum solcher gewalttätigen Videos oder der Gebrauch dieser Games die eigene Hemmschwelle gesenkt wird, liegt auf der Hand. Dass es dadurch auch zu einer Steigerung der verbalen Gewalt im Netz kommt, ist ebenfalls selbstverständlich. Die Sprache der Jugend, insbesondere im Netz, wird hierdurch extrem gewalttätiger. Jugendgewalt im Netz ist aber auch ein Thema, das schwer zu kontrollieren ist. Eltern wissen nicht, wo, was und wann ihre Jugendlichen im Netz etwas selber machen, erleben oder erfahren. Digitale Gewalt im Netz findet auch immer häufiger gegen Frauen statt. Sie ist eine Fortsetzung und Verstärkung der körperlichen und psychischen Gewalt, die sich auch offline gegen Frauen richtet. Frauen, die sich öffentlich und im Netz aktiv bewegen, sehen sich immer häufiger mit Beleidigungen konfrontiert.

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Aber findet diese digitale Gewalt auch durch Jugendliche statt? Ein Erklärungsansatz oder gar aktuelle Studien hierzu existieren derzeit nicht, dennoch kann davon ausgegangen werden, dass selbst sexistische Beleidigungen oder andere Gewaltdelikte, die aus der analogen in die digitale Welt übertragen werden, auch durch Jugendliche begangen werden. Begriffe wie Medienkompetenz und Mediensicherheit werden immer wieder miteinander verwoben. Für Mediensicherheit sind ganz andere zuständig als für die sogenannte Medienkompetenz. Es ist schlichtweg erzieherisch nicht gut, einem Jugendlichen ein komplett internetfähiges Endgerät zur Verfügung zu stellen und ihn ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu begleiten. Die Kompetenz muss auf mehrere Schultern verteilt werden. Schule und Eltern sind in diesem Themenkomplex gleichermaßen gefragt. Prävention im Themengebiet Mediensicherheit ist beziehungsweise wird in naher Zukunft ganz deutlich eine der Kernaufgaben kriminalpolizeilicher Prävention. Aber auch die Polizei muss hierzu in die Lage versetzt werden – mithilfe von kompetentem Wissen und zahlreichen Experten.

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8. Jugendgewalt im politischen Spektrum Diese Überschrift ist von der vorherigen nicht wegzudenken. Insbesondere Radikalisierung, egal in welche politische Richtung, findet immer stärker im Netz statt und hat Jugendliche, aber auch schon Kinder im Fokus. Zahlreiche Foren und Online-Games sind darauf spezialisiert, wie der Rattenfänger von Hameln Jugendliche und Kinder zu ködern und politisch zu beeinflussen. Der nächste Schritt ist selbsterklärend. Natürlich wird auch genau diese radikalisierte, diese gewalttätige politische Sprache dann von Jugendlichen selbst angewandt, um in der eigenen Peergroup entweder als etwas Besonderes dazustehen oder selbst neue Gleichgesinnte zu suchen. Die politische Gewalt, die Jugendliche im Netz verüben, ist für viele noch ein Buch mit sieben Siegeln und in keiner Form erforscht worden. Tatsächlich gibt es hierzu keine Zahlen, Daten oder Fakten. Dennoch sind einige Anzeichen jetzt schon sichtbar. Die Radikalisierung von Jugendlichen im Netz unter anderem mit dem Ziel, sie auch zu einer radikalen Sprache zu bewegen, ist über Jahre nicht beobachtet worden und stellt nunmehr ein tatsächliches gesellschaftliches Problem dar. Hier gilt es insbesondere aufzuklären und Prävention zu betreiben, die auf viele Schultern verteilt werden muss. Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zahlreiche Netzwerkpartner müssen in naher Zukunft mehr zusammenarbeiten, um so diesem neuen Phänomen Einhalt zu gebieten.

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Wie ein solches Netzwerk aussehen kann, zeigt die nachfolgende schablonenhafte Darstellung:

Ärzte Gesundheitsamt Landesjugendamt

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge & Integration

Ministerium für Schule und Bildung

Jugendamt

Schule

Krankenhäuser Dt. Rotes Kreuz

Polizei

AWO Freie Wohlfahrtspflege

Justiz AJS NRW

Caritas

Diakonisches Werk Paritätischer Wohlfahrtsverband

Es bleibt in diesem Zusammenhang abzuwarten, wie die weitere Entwicklung auch angesichts neuer Gesetzesvorhaben sein wird. Dazu gehört, inwieweit Betreiber von verschiedenen Webseiten in die Verantwortung genommen werden können, gegen politisch manipulierte Inhalte und dadurch entstehende Jugendgewalt im Netz vorzugehen.

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9. Jugendgewalt im Besonderen 9.1 Mobbing Mobbing unter Jugendlichen ist nichts Neues. Mobbing gibt es schon seit Jahren. Über Mobbing wird berichtet und jeder weiß mittlerweile, was Mobbing ist. Dennoch ist es nach wie vor ein Thema, das die Gesellschaft, die Schulen, die Lehrer und die Eltern, aber an erster Stelle die Jugendlichen nicht nur interessiert, sondern beschäftigt. Jugendliche fühlen sich schlecht, weil andere schlecht über sie reden, sich merkwürdig verhalten und sie ausschließen. Dieses Sich-schlecht-Fühlen kann jedoch massive Auswirkungen auf die Psyche des Jugendlichen haben. Auch dies ist ein Zeichen von Jugendgewalt. Die Täter, die Mobber, üben Gewalt gegenüber dem Opfer aus. Dennoch ist nicht jede Mobbing-Handlung auch eine Straftat. Zwar implizieren viele Tathandlungen auch Straftaten, zum Beispiel Beleidigungen, Sachbeschädigung oder Diebstähle, dennoch muss hier die Hilfe für das Opfer an erster Stelle stehen.

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Ganz wichtig: Die Gewalt aufzudecken ist eine Pflicht. Ebenso sollte man unbedingt Personen, denen man vertraut und die einem helfen können, darüber informieren. Denn je früher Täter erkennen, dass ihr Verhalten nicht hingenommen wird, umso eher gibt es Möglichkeiten, dass sich das Verhalten der Täter ändert.

9.2 Verbale Gewalt Auch verbale Gewalt zählt zur Thematik Jugendgewalt. Selbst mit Worten kann man verletzen. Natürlich haben Jugendliche ihre eigene Sprache. Andere tun sich oft schwer, diese Sprache zu verstehen und deren Inhalte richtig einzuordnen. Die Motivation der Jugendsprache ist oft für Erwachsene nicht nachvollziehbar und missverständlich. Begrifflichkeiten wie „Du Opfer“ oder anderes werden von vielen Jugendlichen gar nicht als das ernst genommen, was sie tatsächlich bedeuten. Auch Beleidigungen, die ins Rassistische oder ins Homophobe gehen, werden von den Jugendlichen gar nicht so deutlich wahrgenommen, wie Erwachsene sie verstehen. Hier spielt Prävention eine wichtige Rolle: Jugendlichen und auch Kindern sollte deutlich erklärt werden, dass Begriffe wie „Du Opfer“ oder weitere eben nicht eine normale zu akzeptierende Jugendsprache ist, sondern tatsächlich verbale Gewalt darstellen und nicht hinzunehmen sind.

9.3 Snuff-Videos Ein Phänomen, das 2010 in Deutschland seinen Höhepunkt erreicht hatte: Video-Clips, die grausame Folterungen oder sogar Hinrichtungen zeigen und im Internet veröffentlicht werden. Sie wurden insbesondere von Jugendlichen verbreitet, die nicht wussten, dass es sich dabei teilweise um reale Kriegserlebnisse oder andere schreckliche Ereignisse handelt. In den vergangenen Jahren sind Meldung über SnuffVideos seltener geworden. In vielen Bereichen werden sie aber immer noch unter den Jugendlichen im Netz oder über Social Media geteilt und damit verbreitet. Dies kann unter Umständen auch eine Straftat darstellen und ist nicht zu unterschätzen.

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Tipps für Eltern und Personen mit Erziehungsverantwortung » Pflegen Sie einen gewaltfreien Erziehungsstil. » Üben Sie gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien. » Kinder und Jugendliche benötigen die Möglichkeit, sich körperlich auszutoben. Sie brauchen Anerkennung und Erfolgserlebnisse.

» Sprechen Sie mit den Kindern und Jugend-

lichen über die Themenbereiche, erklären Sie, welche Auswirkungen Gewalttaten für das Opfer, aber auch für den Täter haben.

» Wenn Sie selbst im Besitz von Waffen sind,

bewahren Sie diese immer so auf, dass kein Unbefugter, also auch keine Kinder und Jugendlichen, in den Besitz kommen können. Dies gilt für alle Formen möglicher Waffen.

» Geben Sie Ihrem Kind immer die Gewissheit,

dass es nicht alleine ist. Seien Sie der Partner, der auch in Fällen von erlebter Gewalt immer an der Seite steht.

» Begleiten Sie Ihr Kind auch zur Polizei und

nehmen Sie ihm die Angst vor einem Strafverfahren.

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Kripo-Tipps Tipps für Opfer, Betroffene und Beteiligte » Schau nicht weg, wenn du merkst, dass andere

schikaniert und nicht für voll genommen werden.

» Zeige den Opfern, dass sie nicht alleine sind. Ermutige sie, sich Hilfe zu holen, und stehe ihnen zur Seite.

» Gewalthandlungen aufzudecken hat nichts mit

Verrat zu tun! Informiere Personen, denen du vertraust und die helfen können.

» Mache andere auf deine Situation aufmerksam. » Nimm gewalttätige Handlungen nicht klaglos hin, niemand ist zum Opfer geboren.

» Erstatte eine Strafanzeige bei der Polizei.

Wo gibt es Hilfe? www.polizei-beratung.de www.polizeifürdich.de www.weisser-ring.de

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Impressum Herausgeber Bund Deutscher Kriminalbeamter BDK Betreuungsdienst GmbH Wollankstraße 135 13187 Berlin Tel.: +49 30 2463045-0 Fax: +49 30 246304529 E-Mail: bdk.bgs@bdk.de www.bdk.de Geschäftsführung Bernd Bender Redaktion Hans Hülsbeck Marco Limbach E-Mail: kripo.tipps@bdk.de Auflage 2022

Layout und Gestaltung Plan-Grafik, Berlin Verlag Informations- und Verlagsgesellschaft mbH Leonhardsweg 2 D-82008 Unterhaching/ München Tel.: +49 89 61085-300 Fax: +49 89 61085-499 E-Mail: info@iv-verlag.de www.iv-verlag.de Geschäftsführung Mario Schulz Alexander Hess Anzeigenbearbeitung Ralf Koller Druck Druckerei Dorrong | Graz

Bildurheber Titelbild: ©MachineHeadz/istock.com Seite 6: ©invincible_bulldog/istock.com Seite 12 und 14: ©Macrovector/shutterstock.de Seite 19: ©Chinga/istock.com Seite 22: ©AnastasiaNi/shutterstock.de Seite 23: ©Bakhtiar Zein/shutterstock.de Seite 25: ©RUSSELLTATEdotCOM/istock.com Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern das generische Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter (Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung).

Sollten zu den hier vorliegenden Themen noch Fragen offengeblieben sein, dann wenden Sie sich an die folgende E-Mail-Adresse: kripo.tipps@bdk.de xxxxXXXXX-ks

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