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Sicherheit im Strassenverkehr Neu überarbeitete Ausgabe mit aktuellen Themen wie E-Bike, Smartphone und Elektroautos
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Eine kostenlose Informationsbroschüre der International Police Motor Corporation
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Inhalt
Vorworte
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Vorwort des Chefredakteurs Vorwort des IPMC-Präsidenten
Verhalten im Strassenverkehr Sicherheitsabstand Kreisverkehr Shared Space Rettungsgasse Aquaplaning Verhalten am Schulweg Pannen und Unfälle
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Fehlverhalten im Strassenverkehr Alkohol, Drogen und Medikamente Handy am Steuer Smartphones
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Unterwegs ...
... mit dem Velo ... mit dem E-Bike ... mit fahrzeugähnlichen Geräten ... als Fussgänger ... in Elektroautos
Fahrzeugausstattung
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Sicherheitsgurt Richtige Kindersicherung Kopfstützen Sturzhelm Ladung richtig sichern
Weitere Verkehrsbestimmungen
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in der Schweiz im angrenzenden Ausland
Impressum
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Herausgeber: International Police Motor Corporation (IPMC) Vertreten durch Präsident Thomas Meier. Bei Fragen: Generalsekretär Zehnder Tobias, Kantonspolizei Basel Stadt, Verkehrspolizei Schwarzwaldstrasse 100, CH-4058 Basel Cover: Bild © AstroStar/shutterstock.com Bilder: bestpic.at, sofern nicht besonders gekennzeichnet Informationsverlag Schweiz GmbH • UID-Nr.: CHE‑295.811.423 • Grundstrasse 18 CH-6343 Rotkreuz • Tel.: 041 798 20 60, Fax: 041 798 20 61 • E-Mail: office@iv-verlag.ch www.iv-verlag.ch • Geschäftsführung: Benjamin Kunz • Anzeigenabteilung: Andrea Burri Index: 1714 Luzern Stadt / Fliesser-Steinrisser • 01/2022 Druck: Druckhaus Gössler GmbH
Sicherheit im Strassenverkehr
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Vorwort
Vom Feind zum Partner Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Es ist nicht immer ganz einfach, Vernunft zu bewahren – und schon gar nicht im Strassenverkehr. Da gibt es nur einen, der fehlerlos ist, der alles richtig macht, der optimal reagiert – man selbst. Alle anderen, egal ob Autofahrer, Biker, Velofahrer oder Fussgänger, sind Idioten. Das war nicht immer so. Früher waren andere Verkehrsteilnehmer oft rar und man freute sich, wenn man welche traf. Mittlerweile ist der Strassenverkehr aber beinahe zu einer Seuche geworden – auf der Autobahn, in der Stadt, im Dorf, ja sogar in abgelegenen Tälern setzen die Menschen auf mobile Hilfsmittel. Sobald der Mensch von Blech umgeben ist, fühlt er sich automatisch in die Zeit der Ritter zurückversetzt. Das Auto wird zur Rüstung; das macht stark. So werden Fahrzeuge regelrecht zu Waffen. Das Kind mit dem Velo ist dem zu Fuss überlegen. Der Motorradfahrer siegt über den Mofafahrer, der Autofahrer über die Einspurigen und die armen Fussgänger. Diese können sich dann nur mit Frechheit durchsetzen. So entstehen schnell kleine Scharmützel auf der Strasse. Im Moment ist man von Feinden umgeben. Wer hat es nicht schon erlebt? Zuerst besteht ein Überholverbot, aber es gibt keinen Gegenverkehr. Dann ist Überholen erlaubt, und genau jetzt kommt einem jemand entgegen,
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sodass man wieder nicht überholen kann. Der Blutdruck steigt, erste Schimpfworte gelangen über die Lippen. Später, wenn die Situation sich beruhigt hat, denkt man sich: „Warum die ganze Aufregung? Ich habe eh nur ein paar Sekunden verloren.“ So mancher hat aber in einer derartigen Situation sein Leben verloren. Deshalb helfen Sie mit, den Strassenverkehr sicherer zu machen. Das können keine Gesetze, das kann keine Polizei, das können nur Sie! Werden Sie zum Partner im Strassenverkehr, und die Zahl Ihrer Feinde reduziert sich drastisch. Wir zeigen Ihnen, wie das geht, und wünschen Ihnen viel Freude mit der neuen Broschüre der International Police Motor Corporation (IPMC).
Ihr Klaus HERBERT Chefredakteur
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Vorwort
Sicherheit im Strassenverkehr, ein schier endloses Thema. Sehr geehrte Leserinnen und Leser! Sicherheitseinrichtungen im Fahrzeug tragen zu einer höheren Sicherheit bei, können aber nie jegliches Risiko vermeiden. Ein Restrisiko ist immer vorhanden, sei der Sicherheitsstandard noch so hoch. Viele Massnahmen haben in den letzten Jahren grossen Erfolg für die Verkehrssicherheit gebracht, denkt man an den Sicherheitsgurt, an den Airbag oder weitere Fahr-Sicherheits- Systeme wie ABS und ESP. Doch das wachsende Problem der Ablenkung (z. B. Handy) droht den Abwärtstrend bei der Zahl der Verkehrstoten wieder aufzuhalten. Zumindest soll das neue eCall eine weitere Verbesserung bringen. Ab März 2018 müssen alle Neufahrzeuge, die in der EU zugelassen werden, mit diesem System ausgestattet sein. Nach einem schweren Unfall wird automatisch der Notruf angewählt und den Rettungsdiensten der Standort übermittelt. Dadurch soll sich die Wartezeit bis zu 50 Prozent verkürzen, und die EU-Kommission hofft, dass die Zahl der Todesfälle um mindestens 4 Prozent zurückgeht.
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Ich wünsche viel Spass beim Lesen und immer die höchstmögliche Sicherheit bei der Teilnahme im Strassenverkehr.
IPMC – safety on wheels
Ihr Thomas MEIER Präsident der IPMC
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Richtiges Verhalten im Strassenverkehr Sicherheitsabstand einhalten Mit Abstand sicher ... Ein-und-zwan-zig, zwei-und-zwan-zig. Das ist die Faustregel, wenn es um den richtigen Sicherheitsabstand geht. Suchen Sie sich einen markanten Punkt am Strassenrand (Brückenpfeiler, Verkehrsschild, Kanaldeckel etc.) und fangen Sie an zu zählen, wenn ihn der Vordermann passiert. Wenn Sie die Marke schon bei „Ein-und“ erreicht haben, ist was faul. Dann sind Sie nämlich mit Abstand am schlechtesten unterwegs. Empfohlen wird: • bei über 50 km/h eine Sekunde • bei über 100 km/h zwei Sekunden. Das bedeutet „einundzwanzig, zweiundzwanzig“. • Eine andere Regel spricht vom „halben Tacho“ als Abstand zum Vordermann. Ein Sicherheitsabstand von zwei Sekunden entspricht der Distanz der halben Tachoanzeige in Metern.
Bei ungünstigen Fahrbahnverhältnissen, bei Regen, Schnee oder Verschmutzung kann sich der Anhalteweg drastisch erhöhen. Das sollte einberechnet werden. Und Hand aufs Herz: Fahren Sie nicht viel entspannter und gemütlicher mit genügend Sicherheitsabstand? Schliesslich sind Sie keine Sekunde früher am Ziel, wenn Sie den Abstand zum Vordermann verkürzen. Aber Ihre Nerven sind unter Umständen am Ende. Und die Ihres Beifahrers auch. Was bleibt, ist eine grosse Gefahr für Sie und andere Verkehrsteilnehmer. Gross genug wählen sollten Sie den Abstand, wenn ein unbeladener Lkw vor Ihnen fährt. Denn dieser hat einen so kurzen Bremsweg, wie Sie es sich kaum vorstellen können. Der ungenügende Abstand ist mit über 20 Prozent eine der häufigsten Unfallursachen. Auf der Autobahn liegt der Anteil sogar bei knapp 40 Prozent. Wer beim Autofahren mit zu wenig Abstand zum Vordermann erwischt wird, riskiert bis zu drei Monate Führerausweisentzug. In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass es besondere Situationen gibt, bei denen drei oder sogar vier Sekunden Sicherheitsabstand dringend empfohlen werden. Die Physik lässt sich nicht austricksen!
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Richtiges Verhalten im Strassenverkehr Verhalten im Kreisel Links wird nie geblinkt Wer in einen Kreisel fährt, kann nur nach rechts wieder ausfahren. Es müssen im Prinzip wenige Richtlinien befolgt werden, damit der Kreisel besser funktioniert als eine Kreuzung. Einspurige Kreisel Wer hineinwill, hat keinen Vortritt. Das heisst, wer sich im Kreisel bewegt, muss keine Rechtsregel beachten. Wollen Sie an der ersten Ausfahrt schon wieder abbiegen, können Sie ruhig bei der Einfahrt rechts blinken. Das ist nicht verboten und hilft anderen Verkehrsteilnehmern sich zu orientieren. Rechts blinken, bevor man den Kreisel verlässt, ist immer erforderlich, natürlich aber vor der richtigen Ausfahrt. Mehrspurige Kreisel Bei mehrspurigen Kreiseln nimmt man für die ersten beiden Ausfahrten die rechte Spur. Für alle anderen späteren Ausfahrten sinnigerweise die linke. Allerdings ist dann im Kreisel der Spurwechsel zur Ausfahrt rechtzeitig anzuzeigen. Und vor allem defensiv bleiben!
Wer hat Vortritt? Der Vortritt ist so geregelt, dass die von links kommenden Verkehrsteilnehmer Vortritt haben. Egal, ob sie erst in den Kreisel einfahren oder schon drin sind. Die weit verbreitete Ansicht, dass derjenige Vortritt habe, der schon drinnen ist, trifft also nur bedingt zu. Velofahrern wird empfohlen, sich innerhalb des Kreisels in der Fahrbahnmitte zu bewegen, da es sonst immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Achten Sie als Auto- und Motorradfahrer speziell auf Zweiradfahrer und überholen Sie diese nicht. Achten Sie beim Ausfahren auf Fussgänger und gewähren Sie ihnen auf Fussgängerstreifen den Vortritt.
Wer beim Verlassen des Kreisels nicht blinkt, muss mit einer Geldbusse rechnen, zurzeit CHF 100,–
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Richtiges Verhalten im Strassenverkehr Shared Space Verhalten in Begegnungszonen Es war ein positives Projekt der Niederlande, das die Schweiz Anfang der 80er-Jahre des vorigen Jahrhunderts veranlasste, sogenannte Wohnstrassen einzuführen. In Betracht kamen Regionen, die nicht über grosszügige Verkehrsflächen verfügen. Zielsetzung war, der Fussgänger sollte im Verkehrsdschungel bevorzugt werden. Gleichzeitig sollte ein gleichberechtigter und vielfältig nutzbarer Strassenraum geschaffen werden, der die Trennung der Verkehrsarten aufhebt. Die Bewegungszone sollte auch für Spiel und Sport nutzbar sein.
SSV Art. 22b 1 Das Signal „Begegnungszone“ (2.59.5) kennzeichnet Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Fussgänger die ganze Verkehrsfläche benützen dürfen. Sie sind gegenüber den Fahrzeugführern vortrittberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. 2 Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. 3 Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parkieren.
Anfänglich konnte sich die Idee nur langsam durchsetzen, vor allem weil sie kostenintensiv war. Im Rahmen des Schweizer Energiesparprogrammes Energie 2000 und der Umsetzung der lokalen Agenda 21 wurde Burgdorf 1995 als Fussgänger- und Velomodellstadt der Deutschschweiz auserkoren. Anfang 2001 wurde das Modell der Burgdorfer „Flanierzone“ zur ersten „Begegnungszone“ in der Schweiz umbenannt. Seit 2002 ist die Begegnungszone in der Schweiz zugelassen.
Eidg. Verordnung vom 28. September 2001 über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen.
Gesetzliche Grundlagen SSV Art. 2a 5 Die Signale „Tempo-30-Zone“ (2.59.1), „Begegnungszone“ (2.59.5) und „Fussgängerzone“ (2.59.3) sind nur auf Nebenstrassen mit möglichst gleichartigem Charakter zulässig.
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www.begegnungszonen.ch/home/recht.aspx Wenn alle Verkehrsteilnehmer Partner sind, machen Begegnungszonen Sinn!
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Richtiges Verhalten im Strassenverkehr Rettungsgasse Wenn Sie das Ende eines Staus auf einer Autobahn erreichen, schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Das schadet auch nicht auf Landstrassen. Bildet sich auf einer Autobahn oder Schnellstrasse mit Fahrbahnteilung und mindestens zwei Fahrstreifen in jeder Fahrtrichtung ein Stau, so ist in immer mehr Ländern die Rettungsgasse Vorschrift. Wer sie nicht befolgt, hat mit drastischen Geldstrafen zu rechnen. Statistisch gesehen sind Einsatzfahrzeuge auf der Rettungsgasse vier Minuten schneller am Ziel als über den Pannenstreifen. Das erhöht die Überlebenschance von Unfallopfern um 40 Prozent. Das Prinzip Wer rechts in der Mitte fährt, ordnet sich bei einem Stau so weit rechts ein, wie es möglich ist. Gibt es einen Pannenstreifen, wird dieser befahren. Wer links fährt, ordnet sich bei einem Stau so weit links ein, wie es möglich ist. Dadurch wird in der Fahrbahnmitte die sogenannte Rettungsgasse frei. Auf dieser können Einsatzfahrzeuge schneller zum Unfallort gelangen. Die Gefahr Wer sich links eingeordnet hat und eine nahende Autobahnausfahrt benützen will, muss zwangsläufig nach rechts hinüber. Und hier lauert die grosse Gefahr: Kommt zum Zeitpunkt des Abbiegens gerade ein
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Einsatzfahrzeug, ist der Zusammenstoss vorprogrammiert. Die rechte Spur ist nicht selten langsamer als die linke, weil auf ihr auch Autobahnein- und -ausfahrten liegen. Daher wollen manche Fahrzeuglenker nach links wechseln. Dies kann verheerende Folgen haben, wenn zum selben Zeitpunkt ein Einsatzfahrzeug auf der Rettungsgasse naht. Früher hatten Einsatzfahrzeuge, die auf dem Pannenstreifen fuhren, nur eine Gefahr von links zu erwarten. Seit dem Bestehen der Rettungsgasse lauert die Gefahr rechts und links.
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Sobald die Rettungsgasse in Kraft ist, wechseln Sie die Spur nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Achten Sie bei Schrittgeschwindigkeit doppelt und dreifach auf Einsatzfahrzeuge in der Rettungsgasse. Sie kommen wesentlich schneller näher, als Sie es vermuten.
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Richtiges Verhalten im Strassenverkehr Aquaplaning Wer bei regennasser Fahrbahn mit dem Fahrrad unterwegs ist, ist zwar nicht vom Glück gesegnet, dafür muss er aber nicht mit Aquaplaning rechnen. Die Wasserglätte trifft nämlich in erster Linie PWs und Motorräder und setzt meist ab 80 km/h ein. Je dicker der Wasserfilm auf einer (ebenen) Fahrbahn wird, desto grösser wird die Gefahr, darauf auszurutschen. Kann über das Profil der Reifen nicht mehr so viel Wasser verdrängt werden, dass der Kontakt zur Fahrbahn bleibt, entsteht eine spiegelglatte Wasserfläche, die das Fahrzeug unlenkbar macht. Folgende Kriterien sind massgeblich daran beteiligt: • die Rauigkeit des Fahrbahnbelags • die Geschwindigkeit des Fahrzeugs • das Gewicht des Fahrzeugs • die Profiltiefe der Reifen • die Breite der Reifen • der Reifendruck • die Qualität der Stossdämpfer
Hinweise für eine akute Aquaplaninggefahr: • Die vorausfahrenden Autos hinterlassen auf dem Wasserfilm der Fahrbahn keine sichtbaren Fahrspuren. • Die Scheibenwischer können auch auf höchster Stufe die Niederschlagsmenge auf der Windschutzscheibe kaum noch bewältigen. • Die Geräuschkulisse erinnert an das Fahren mit einem Motorboot. Besonders gefährlich sind Spurrinnen, denn in ihnen sammelt sich das Wasser, wodurch die Schleudergefahr erhöht wird. Ein Durchschnittsfahrzeug mit Durchschnittsbereifung muss auf einer mit einem Wasserfilm bedeckten Fahrbahn bei 80 km/h die unglaubliche Menge von 10.000 Liter Wasser pro Minute verdrängen! Ein Motorrad bei 100 km/h bis zu 6.000 Liter! ABS, ESP oder Allradantrieb sind kein Schutz vor Aquaplaning!
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Aquaplaning hat mit physikalischen Gesetzen zu tun. Die Physik kann der Verkehrsteilnehmer nicht beeinflussen! Deshalb: Geschwindigkeit reduzieren – 80 km/h sind genug. Nicht bremsen – blockierende Räder führen zu verheerenden Unfällen, wenn die Bodenhaftung zurückkehrt.
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Richtiges Verhalten im Strassenverkehr Verhalten am Schulweg Geh sicher in die Schule und komm gut wieder heim! Jedes Jahr werden der Polizei etwa 2.000 Unfälle mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr bekannt. Ein Sechstel der Betroffenen sind Schulkinder. Die Kleinen als Fussgänger, die 10- bis 14-Jährigen als Velofahrer. Wahrnehmung und Gefahren Aus der Perspektive eines Kindes ist der Strassenverkehr ein regelrechter Dschungel. Autos sind höher als sie selbst, deshalb fehlt ihnen der Weitblick im wahrsten Sinn des Wortes. Erst im Alter von fünf bis sechs Jahren realisieren unsere Kleinen, was eine Gefahr ist. Ab acht Jahren entwickeln Kinder das Bewusstsein, dass ein bestimmtes Verhalten zu einer Gefahr führen kann. Mit neun bis zehn Jahren bekommen sie das Verständnis für vorbeugende Massnahmen. Erst ab dem 13. bis 14.
Lebensjahr haben sie die Eignung, sich über längere Zeit auf den Strassenverkehr zu konzentrieren. Grundsätzlich sind Kinder unberechenbar, impulsiv und leicht abzulenken. Üben, üben, üben Ein Kind richtet sich massgeblich nach Vorbildern. Das sind in der Regel ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene. In erster Linie aber die Eltern. Üben Sie rechtzeitig mit Ihrem Kind den Schulweg ein. Sie brauchen dazu Zeit! Und wählen Sie nicht den kürzesten, sondern den sichersten Schulweg. Bereits ab dem zweiten Lebensjahr kann man Kinder an den Strassenverkehr gewöhnen. Üben Sie, genau zu schauen und Strassen sicher zu überqueren. Ein Fussgängerstreifen ist noch keine Lebensversicherung. Und recht zu haben heisst noch lange nicht, gesund zu bleiben! Wichtig ist der Faktor Zeit. Schicken Sie Ihr Kind früh genug los, damit es auch die Zeit hat, an einer roten Ampel wirklich zu warten. Wenn Sie Ihr Kind abholen, dann nie von der gegenüber liegenden Strassenseite – es läuft auf Sie zu, ohne zu schauen. Machen Sie Ihr Kind sichtbar Fehlende körperliche Grösse müssen Sie durch erhöhtes Auffallen ausgleichen. Verwenden Sie helle Kleidung und rückstrahlende Dieses Schild erinnert Verkehrsteilnehmer an den Schulanfang und mögliche Gefahren.
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Richtiges Verhalten im Strassenverkehr
Durch bauliche Massnahmen vor einer Schule sollen Kinder daran erinnert werden, dass sie eine Strasse kreuzen. Denn immer, wenn sie auf der anderen Seite Bekannte erblicken, können gefährliche Situationen entstehen. Sie laufen zu ihnen, ohne an den Verkehr zu denken.
Materialien, z. B. an Schuhen, Jacken oder Rucksäcken. Bei Fahrrädern sind Reflektoren vorne, hinten und an den Pedalen gesetzlich vorgeschrieben, genauso wie eine gut funktionierende Beleuchtung. Dass Ihr Kind im Dunkeln sehen kann, heisst noch lange nicht, dass es von anderen rechtzeitig gesehen wird. Auf dem Land wird der Schulweg meist unproblematisch sein. Doch in der Stadt lauern Gefahren an allen Ecken. Trainieren Sie Ihre Kinder: • nicht zwischen parkierenden Autos auf die Fahrbahn zu laufen • Fussgängerstreifen zu verwenden, auch wenn es ein kleiner Umweg ist • Unterführungen zu verwenden, vor allem im Zusammenhang mit der Eisenbahn • links, rechts, geradeaus zu schauen, bevor sie die Strasse überqueren • niemals zu Fremden ins Auto zu steigen oder mit ihnen mitzugehen • immer pünktlich zu sein und abgemachte Zeiten einzuhalten
Sicherheit im Strassenverkehr
Sprechen Sie mit Ihren Kindern über den Schulweg und die Erlebnisse möglichst bald nach der Schule. So können Sie Gefahren leichter erkennen und beseitigen. In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht keine Kindersitz- oder Gurtentragepflicht. Dennoch sollten vorhandene Sicherheitsgurte benutzt werden.
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Aus Liebe zur Umwelt und Kommunikation mit Gleichaltrigen sollten Sie sich über Möglichkeiten des Schulwegs in folgender Reihenfolge Gedanken machen: zu Fuss, mit dem Velo, mit dem Bus oder der Bahn und nur im Notfall mit dem Auto.
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Richtiges Verhalten Pannen und im Strassenverkehr
Unfälle
Pannen und Unfälle Wenn Sie einen Notruf absetzen, geben Sie Folgendes an: • Was ist passiert? • Wo ist es passiert? • In welcher Fahrtrichtung? • Gibt es Verletzte? Bei Rauchentwicklung im Tunnel • Zündschlüssel stecken lassen • Fahrzeug sofort verlassen • Fahrzeug nicht versperren • flüchten über den schnellsten Weg (beachten Sie die Markierungen!) • Beachten Sie die Anweisungen von Polizei und Einsatzkräften! • Vergessen Sie keine Kinder und Tiere im Fahrzeug! Bei einer Panne Sie haben eine Panne. Ihr Auto ist liegen geblieben – natürlich an der ungünstigsten Stelle: auf der Autobahn, hinter einer Kurve oder in einer Engstelle. Was tun? – Das Wichtigste ist jetzt, schnell, aber überlegt zu handeln. • Wenn Ihr Auto noch rollt, bringen Sie es so weit nach rechts wie nur möglich. • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein. • Entriegeln Sie die Motorhaube (falls Ihr Fahrzeug zu brennen beginnt, ist Hilfe mit weniger Schaden anzuwenden). • Ziehen Sie eine Warnweste an, falls vorhanden. • Stellen Sie das Pannendreieck auf – auf jeden Fall weit genug entfernt vom
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Notrufnummern: Sanität: 144 Polizei: 117 Feuerwehr: 118
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Pannenfahrzeug, damit andere Verkehrs teilnehmer rechtzeitig gewarnt werden und gut bremsen können. • Holen Sie Hilfe. Wenn Sie die Wahl zwischen Handy und Notrufsäule haben, verwenden Sie die Notrufsäule. Denn dann ist Ihre Position exakt bestimmt. • Kann eine Gefahr nicht unverzüglich beseitigt werden, müssen Sie die Polizei sofort verständigen! • Bringen Sie sich und andere Fahrzeuginsas sen in Sicherheit (z. B. hinter die Leitschiene), bis Hilfe eingetroffen ist. Allzu leicht kann ein unaufmerksamer Lenker auf das Pannenfahrzeug auffahren und Sie in höchste Lebensgefahr bringen.
An der Unfallstelle Art. 26 des Strassenverkehrsgesetzes Grundregel 1 Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet. 2 Besondere Vorsicht ist geboten gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten,
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Richtiges Verhalten im Strassenverkehr
ebenso wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird. Und trotzdem kommt es zu Verkehrsunfällen. Dann ist man als Beteiligter leicht überfordert. Deshalb gilt: schauen – denken – handeln. • Halten Sie an. Als Fahrzeuglenker schalten Sie Warnblinker zum Licht ein. Verschaffen Sie sich einen Überblick. Was ist passiert? Wer ist beteiligt? Gibt es Verletzte? Besteht Brand- oder Explosionsgefahr? • Sichern Sie die Unfallstelle ab. Das Pannendreieck muss mindestens 50 Meter vor der Unfallstelle stehen; auf Schnellstrassen und Autobahnen 100 Meter. • Leisten Sie Erste Hilfe. Bringen Sie Verletzte aus dem Gefahrenbereich. Setzen Sie Ihre Autoapotheke ein. Alarmieren Sie bei Bedarf Rettungskräfte. • Verändern Sie bis zum Eintreffen der Polizei möglichst nichts an der Unfallstelle. Zeichnen Sie, wenn möglich, die Lage der Fahrzeuge mit Kreide an. Oder fertigen Sie Fotos an, z. B. mit dem Handy. Kümmern Sie sich um die Verletzten; sprechen Sie mit ihnen. Beachten Sie Ihre eigene Sicherheit! Bei einem Unfall auf der Autobahn • Lenken Sie Ihr Fahrzeug, wenn immer möglich, sofort auf den Pannenstreifen. • Schalten Sie die Warnblinker ein. • Achten Sie beim Verlassen des Fahrzeuges auf den Verkehr.
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• Ziehen Sie sofort die Warnweste an. Bringen Sie sich ausserhalb der Fahrbahn in Sicherheit. • Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Unfallsituation. • Sichern Sie die Unfallstelle ab. Begeben Sie sich auch selbst nicht in Gefahr. • Laufen Sie auf dem Pannenstreifen dem Verkehr entgegen und winken Sie mit dem Pannendreieck auf und ab. • Auf Autobahnen muss das Pannendreieck mindestens 100 Meter von der Unfallstelle entfernt aufgestellt werden. • Bringen Sie Verletzte, die geborgen werden können, ausserhalb der Gefahrenzone in Sicherheit. • Alarmieren Sie die Polizei – teilen Sie Ihren Standort mit (Autobahnnummer, Fahrtrichtung, Kilometer, letzte Ein- oder Ausfahrt). • Leisten Sie Nothilfe und betreuen Sie die Verletzten. • Betreten Sie die Fahrbahn nicht mehr. Vergessen Sie nach der Unfallaufnahme das Pannendreieck nicht!
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Fehlverhalten im Strassenverkehr Alkohol, Drogen und Medikamente Alkohol, Drogen, Medikamente, aber auch Müdigkeit sind die schlimmsten Feinde der Verkehrsteilnehmer. Wer sicher wieder nach Hause kommen möchte, muss alle Sinne voll zur Verfügung haben. Im Januar 2005 trat das revidierte Strassenverkehrsgesetz in Kraft. Der Grenzwert wurde auf 0,5 Promille gesenkt und Atemalkoholkontrollen sind fortan ohne Anzeichen von Trunkenheit erlaubt. Somit hat sich die Wahrscheinlichkeit, in eine polizeiliche Alkoholkontrolle zu geraten, verdoppelt. Subjektiv glaubt aber kaum jemand, dass es ausgerechnet ihn erwischt. Jedem von uns sind die wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt, und viele wissen es aus eigener Erfahrung, dass Alkoholeinwirkung die menschlichen Reaktionszeiten verlangsamt. Im Strassenverkehr ist das für alle Beteiligten fatal.
Viele Drogenkonsumenten wissen, dass es schwieriger ist, Betäubungsmittel nachzuweisen als Alkohol. Doch die Möglichkeiten bestehen. Oft aber glauben sich Drogenkonsumenten in Sicherheit, weil sie schon seit ein paar Tagen clean sind. Dazu ein Beispiel: Tetrahydrocannabinol (THC), der Wirkstoff im Haschisch, wird im Gegensatz zum Alkohol nicht im Blut, sondern im Fettgewebe des Gehirns gespeichert. Dort aber beträgt die Halbwertszeit etwa drei Tage. Das bedeutet, wer einmal pro Woche einen Joint raucht, ist permanent fahruntüchtig – auch wenn er es nicht zu merken glaubt. Medikamente und Strassenverkehr sind keine gute Kombination. Zumindest dann nicht, wenn in der Packungsbeilage vor dem
Machen Sie den Vergleich Alkoholisiert von der Polizei erwischt zu werden, kostet schnell mehrere Tausend Franken, speziell im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, wenn die Versicherung Regress fordert. Brauchen Sie Ihr Fahrzeug beruflich, so kann ein Führerscheinverlust sogar zur Arbeitslosigkeit führen. Eine Taxifahrt hingegen kostet nur einen Pappenstiel. Denken Sie daran, dass Ihr Körper ca. 0,1 Promille Alkohol pro Stunde abbauen kann. Bei 1,5 Promille Blutalkohol (etwa eine Flasche Wein) sind Sie also zehn Stunden fahrunfähig!
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Fehlverhalten im Strassenverkehr
Bedienen von Maschinen und dem Lenken von Fahrzeugen gewarnt wird. Gerade Medizin gegen Erkältungskrankheiten wird häufig unterschätzt. Einerseits fühlt man sich durch die Infektion schon geschwächt und andererseits beeinträchtigen die Medikamente die Wahrnehmungsgabe – oft sogar ganz erheblich. Wollen Sie wirklich deshalb ein Leben lang unglücklich sein? Nehmen Sie ein Taxi oder benützen Sie öffentliche Verkehrsmittel – zu Ihrer eigenen und zur Sicherheit anderer.
Übersicht der Beeinträchtigungen durch Alkohol, Drogen und oft auch Medikamente: Gesichtsfeld Schon bei 0,8 Promille ist das Gesichtsfeld tunnelförmig eingeengt. Was seitlich passiert, wird in zunehmendem Ausmass nicht mehr wahrgenommen. Unsere Wahrnehmung ist an der Peripherie zwar generell unscharf und ungenau. Trotzdem kommen von der Seite jene wichtigen Impulse, die unsere Blickrichtung steuern und uns dort hinschauen lassen, wo etwas geschehen kann. Unter Alkoholeinfluss bleibt der Blick hingegen starr nach vorne gerichtet. Entfernungsschätzung Das Zusammenspiel der Augen ist unter Alkoholeinfluss beeinträchtigt. Zur Einschätzung der Entfernung aber ist gut funktionierendes Sehen mit beiden Augen absolut wichtig. Wer nicht dreidimensional sieht, wird den Abstand zum Vordermann unterschätzen und fährt zu dicht auf. Auch die Entfernung
Sicherheit im Strassenverkehr
entgegenkommender Fahrzeuge wird überschätzt. Daher kommt es schneller zu Unfällen beim Überholen oder beim Linksabbiegen mit Gegenverkehr. Hell-Dunkel-Anpassung Die Fähigkeit der Augen, sich an wechselnde Lichtverhältnisse anzupassen, ist durch den Konsum von Rauschmitteln beeinträchtigt. Die Pupillen können sich bei Lichteinfall (speziell nachts im Gegenverkehr) nicht schnell genug verengen, es fällt zu viel Licht ein, und man ist geblendet. Farbwahrnehmung Die hohe Empfindlichkeit unserer Augen für rotes Licht lässt nach. Das Rotlicht verblasst, Schluss- und Bremsleuchten verlieren ihren warnenden Signalcharakter, was fatale Folgen haben kann. Umschalten von Nah auf Fern Die Fähigkeit der Augen, die Sehschärfe schnell vom Nahbereich auf den Fernbereich
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Fehlverhalten im Strassenverkehr
umzustellen, ist beeinträchtigt. Das Sehen ist dadurch länger als normal unscharf, verschwommen und oft sieht man sogar doppelt. Es geht wertvolle Zeit für die Reaktion verloren, die sowieso schon beeinträchtigt ist.
Telefonieren am Steuer Eines gleich vorweg: Es macht keinen Unterschied, ob man als Velofahrer, Biker oder Autolenker telefoniert. Die Aufmerksamkeit leidet auf jeden Fall. Und 100 Franken Busse sind ja auch kein Pappenstiel.
Aufmerksamkeit fürs Lenken. Im Jahr 2019 mussten 7.886 Führerausweise wegen Unaufmerksamkeit und Ablenkung am Steuer eingezogen werden, ein Plus von 1,6 Prozent gegenüber 2018.
Mehr als ein Fünftel der Verkehrsunfälle sind auf Unaufmerksamkeit durch Ablenkung zurückzuführen. Dazu gehören auch das Programmieren des Navis, das Anzünden einer Zigarette, das Wechseln einer CD, das Suchen der Sonnenbrille oder der Schluck aus dem Kaffeebecher.
Und SMS? Untersuchungen in den USA haben gezeigt: Beim SMS-Schreiben schauen die Lenker im Schnitt 4,6 bis sechs Sekunden lang nicht auf die Strasse. Bei einer Geschwindigkeit von knapp 80 km/h entspricht das der Länge eines Fussballfeldes.
Alles, was ablenkt, ist verboten! Eine Studie der Universität Zürich in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Vereinigung der Verkehrsingenieure und Verkehrsexperten (SVI) besagt, dass Telefonieren die mit Abstand gefährlichste Ablenkung beim Lenken eines Fahrzeuges ist – egal ob mit oder ohne Freisprecheinrichtung! Es gibt keinen vernünftigen Grund, das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung zu erlauben. Der Mensch ist nur begrenzt multitaskingfähig. Gerade bei schwierigen Telefonaten fehlt dann das notwendige Mass an
Besonders gefährlich wird es, wenn Erwachsene telefonierend mit einem Kleinkind an der Hand den Fussgängerstreifen bei Rot überqueren, weil sie ihre Gedanken ganz woanders haben.
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Gönnen Sie sich den Luxus, in Ruhe und ohne Ablenkung zu telefonieren. Ihr Leben und Ihre Gesundheit sind viel mehr wert als ein läppisches Telefonat hier und jetzt!
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Fehlverhalten im Strassenverkehr Smartphones Es gehört zum täglichen Leben schon fast wie Essen und Trinken – das Smartphone. Im Strassenverkehr ist es auf dem besten Weg, sich zu einem Katastrophengegenstand zu entwickeln. So gibt es bereits Länder, die Trottoirs unterteilen; einen Streifen für Smartphonebenützer und einen für „normale Menschen“, um Zusammenstösse zu vermeiden. Bis zu ein Drittel aller schweren Verkehrsunfälle mit Motorfahrzeugen entstehen durch Ablenkung und Unaufmerksamkeit. Mindestens 25 Prozent der 18- bis 24-Jährigen geben zu, regelmässig E-Mails oder Nachrichten zu lesen oder zu schreiben. Nur jeder Zweite verzichtet aufs Telefonieren während der Fahrt.
Wer mit Kopfhörern Musik hört oder mit dem Smartphone chattet, nimmt nach aktuellen Tests bis zu achtmal weniger von seiner Umgebung wahr als ein Mensch unter Alkoholeinfluss. Nicht einmal verkleidete Monster, die den Smartphone-Nutzer auf dem Fussgängerstreifen anrempelten, wurden registriert. Die Entwicklung ist beängstigend, weil sie von den Anwendern komplett unterschätzt wird. Noch bedrohlicher ist die Verwendung des Smartphones im fliessenden Verkehr. Je geringer die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, desto häufiger der Griff zum elektronischen Alleskönner. Schnell mal die E-Mails gecheckt, der Freundin oder der Familie eine Nachricht geschickt ... vielleicht die letzte Nachricht. Während der Eingabe einer Telefonnummer legt ein mit 50 km/h fahrendes Fahrzeug etwa 180 Meter im „Blindflug“ zurück. Das heisst ohne Wahrnehmung anderer Verkehrsteilnehmer oder Hindernisse!
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Erledigen Sie die Bedienung von elektronischen Geräten (Navigationsgerät/ CD- Player etc.) vor Fahrtbeginn! Smartphone und Strassenverkehr sind keine guten Partner. Deshalb Finger weg vom elektronischen Freund, bevor er zum Todfeind wird.
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Unterwegs ...
Mit und ohne Helm Ohne Helm geht gar nicht! Wer Hirn hat, der schützt es. Der Kopf ist die Stossstange des Velofahrers. Achten Sie beim Kauf eines Helms auf guten Sitz und die Prüfzeichen. Im Fachgeschäft sind Sie immer gut beraten. Velofahrer können leicht in den toten Winkel geraten, weil sie schmal sind. Dann werden sie von abbiegenden Fahrzeugen nicht wahrgenommen. Die Folgen sind verheerend. Velofahrer haben aber auch Rechte, die anderen Verkehrsteilnehmern nicht zustehen. Gebrauch davon machen sollten sie aber nur, wenn es ihre eigene Gesundheit nicht gefährdet. An Kolonnen vorbeifahren Velofahrer dürfen rechts an stehenden und fahrenden Kolonnen vorbeifahren. Das Ausweichen auf das Trottoir und das Slalomfahren sind verboten, weil davon eine grosse Gefahr ausgeht. - Rad- und Mofafahrende dürfen an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, sofern dies mit einer Tafel mit einem gelben Velo und einem Pfeil signalisiert ist. Nebeneinander fahren Velofahrer dürfen nur in speziellen Situationen nebeneinander fahren, wobei der Verkehr nicht behindert werden darf: • in Gruppen mit mehr als zehn Personen • auf signalisierten Radwanderwegen • auf Nebenstrassen • auf Radwegen • in Begegnungszonen
Sicherheit im Strassenverkehr
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Bei Kindern ist es sinnvoll, die Radfahrausbildung in der dritten Klasse abzuwarten.
Mit und ohne Anhänger Warum sollte man alles in den Rucksack packen, wenn es doch praktische Anhänger gibt? Sie sind auch eine gute Alternative zum Kindersitz am Velo. Ideal ist eine sichere, aber dennoch einfach zu handhabende Kupplung zwischen Velo und Deichsel. Auch eine Sicherheitsleine sollte dort nicht fehlen. Wenn der Anhänger das Rücklicht verdeckt, braucht er ein eigenes. Ladung muss gleichmässig verteilt sein, damit der Anhänger nicht kippt. Bedenken Sie, dass sich der Bremsweg mit An-
Foto: D. Ammann
... mit dem Velo
hänger verlängert. Reduzieren Sie auf schlechter Fahrbahn die Geschwindigkeit, damit der Anhänger nicht springt. Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) empfiehlt Veloanhänger.
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Unterwegs ...
Kinderanhänger kippen kaum um. Dafür sorgen die Spurbreite und der niedrige Schwerpunkt. Dennoch sollten sie ein stabiles Chassis und einen Überrollbügel haben. Ihr Kind sollte mindestens ein Jahr alt sein, da jüngere Kinder sehr empfindlich auf Erschütterungen reagieren. Fünfpunktgurte und ein Fahrradhelm sind kein Luxus! Anhänger und Ladung dürfen zusammen höchstens 100 Zentimeter breit, 120 Zentimeter hoch und 250 Zentimeter lang sein (gemessen ab der Velo-Hinterradachse). Nach hinten darf die Ladung den Anhänger höchstens um 50 Zentimeter überragen. Das Betriebsgewicht ist mit 80 Kilogramm limitiert. Fahrradanhänger und Kindersitz dürfen gleichzeitig verwendet werden. Mit und ohne Ausrüstung Sicher durch Sichtbarkeit! Helle Farben bei Velos, Anhängern und Kleidung schützen Leben und Gesundheit speziell bei schlechten Lichtverhältnissen. Rückstrahler und gute Beleuchtung sind erforderlich. Ein Wimpel sorgt für Beachtung.
Reflektoren vorne (weiss) und hinten (rot), je mind. 10 cm2 gross, und an den Pedalen (orange), werden empfohlen.
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Im Recht gewesen zu sein, nützt nur wenig, wenn man die Gesundheit oder gar das Leben eingebüsst hat. Wenn es um das Recht des Stärkeren geht, sind Sie als Velofahrer so ziemlich an letzter Stelle.
... mit dem E-Bike Nie mehr atemlos unterwegs. Das geht mit dem Elektrofahrrad, kurz E-Bike genannt. E-Bikes sind heute ausgereift, auf Sicherheit geprüft und erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit. Aktuell liegt der Verkauf bei etwa zehn Prozent vom gesamten Veloverkauf in der Schweiz. Unterschieden wird in zwei Kategorien, bis 25 km/h und bis 45 km/h. Im zweiten Fall ist der Besitz eines Mofaausweises Voraussetzung für die Benützung.
Gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung: Obwohl im Regelfall der Motor nur unterstüt• Rückstrahler: vorne weiss und hinten rot zend zum Treten der Pedale wirkt, ist doch • orange Reflektoren an den Pedalen einiges zu beachten, um ein hohes Mass an • zwei kräftige Bremsen Sicherheit zu erreichen. • eine Veloglocke (seit 01. 07. 2017 nicht obligatorisch) Elektrofahrräder sind normalerweise schwe• Reifen in gutem Zustand rer als herkömmliche Velos. Es erfordert also • ein weisses Vorder- und ein rotes Rücklicht, mehr Körperkraft, sie zu bewegen, was vor sofern im Dunkeln, in der Dämmerung oder allem beim Anfahren spürbar werden kann. in einem Tunnel gefahren wird. Geht man davon aus, dass die Durchschnitts-
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... mit fahrzeugähnlichen Geräten geschwindigkeit mit Elektrovelos höher sein wird als mit Fahrrädern ohne Motor, steigt dadurch auch das mögliche Unfallrisiko. Erhöht sich die Geschwindigkeit von 15 auf 30 km/h, erhöht sich auch der Anhalteweg von etwa zehn auf etwa 24 Meter (Die Berechnung beruht auf einer Vollbremsung bei zwei Sekunden Reaktionszeit). Wer ein Elektrofahrrad lenken will, muss mindestens 14 Jahre alt sein und einen Führerausweis der Kategorie M besitzen. Dies gilt für eine elektrische Tretunterstützung bis 25 km/h und maximale Nennleistung von 0,25 kW. Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis mehr erforderlich. Wer aber das stärkere Modell (bis 45 km/h) lenken will, braucht – unabhängig vom Alter – mindestens den Führerausweis der Kategorie M.
Im Jahr 2002 wurden neue Verkehrsregeln für Skateboards, Inlineskates, Scooter und andere fahrzeugähnliche Verkehrsmittel geschaffen, um deren Teilnahme am Verkehrsgeschehen sicherer zu gestalten. Spiel und Spass lassen schnell die Gefahren in Vergessenheit geraten. Das muss aber nicht sein. Der Gesetzgeber will Benützern von fahrzeugähnlichen Geräten den Tag nicht vermiesen. Grundsätzlich gilt: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen weder gefährdet noch behindert werden! Kinder im Vorschulalter dürfen die fahrzeugähnlichen Geräte nur in Begleitung Erwachsener auf Verkehrsflächen,
Es ist davon auszugehen, dass die Motorleistungen steigen werden. Dadurch werden wahrscheinlich auch neue gesetzliche Einstufungen zur Sicherheit der Lenkenden und anderer Verkehrsteilnehmer entstehen. Auch beim E-Bike muss die Vernunft an erster Stelle stehen. Denn die Stossstange ist der Kopf. Auch wenn man im Recht ist, sollte die Vernunft gegenüber dem Risiko in kritischen Situationen siegen. Gerade beim Elektrovelo müssen sichere Bekleidung und Helm in Eigenverantwortung passen.
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die für Fussgänger bestimmt sind, benutzen. Also auf dem Trottoir, dem Fussweg oder in der Fussgängerzone. Aber auch auf dem Radweg sowie auf der Fahrbahn von Tempo-30-Zonen und in Begegnungszonen. Falls Trottoir, Fussoder Radweg fehlen, darf bei geringer Verkehrsdichte die Fahrbahn von Nebenstrassen benutzt werden. Angewendet werden auf jeden Fall die Verkehrsregeln, die für Fussgänger gelten. Die Geschwindigkeit ist der Situation anzupassen. Eine Fahrbahn darf nur in Schrittgeschwindigkeit überquert werden. Fussgänger haben den Vortritt gegenüber Benutzern von fahrzeugähnlichen Geräten. Es gelten das Rechtsfahrgebot und die Einhaltung der Fahrtrichtung auf Radwegen. Nachts und bei schlechter Sicht besteht Beleuchtungspflicht auf Fahrbahnen und Radwegen. E-Scooter dürfen nur auf Velowegen und Fahrwegen, nicht aber auf Trottoirs benutzt werden. Der Lenker muss mindestens 14 Jahre alt sein. Höchstgeschwindigkeit 20 km/h (ohne Kontrollschild); in Fussgängerzonen 6 km/h.
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Auf die Ausrüstung kommt es an. Je cooler die Kleinen unterwegs sind, desto lieber verzichten sie auf Helm, Ellbogen-, Handgelenk- und Knieschützer. Doch gerade diese sind wichtig. Welche Eltern wollen ihre Kinder unnötig leiden sehen? Und vergessen Sie als Erwachsene nicht: Sie sind ständige Vorbilder für Kinder! Wenn Sie mit Helm fahren, werden die Kids förmlich danach verlangen.
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... als Fussgänger Der Fussgänger ist zweifellos das schwächste Glied in der Kette der Verkehrsteilnehmer. Und obwohl das unumstritten ist, will so mancher Fussgänger gerne seine Tapferkeit im Strassenverkehr beweisen. Manche müssen das teuer bezahlen – nicht nur mit Geldbussen, sondern auch mit Spitalsaufenthalten oder gar dem Tod.
Weil es so gefährlich sein kann, hat der Staat Vorsorge getroffen und Schutzeinrichtungen für Fussgänger geschaffen: Ampelanlagen, Fussgängerstreifen, Unterführungen. Um die Sicherheit zu erhöhen, bietet der Fachhandel rückstrahlende Kleidung und Schuhe an, aber auch reflektierende Taschen und Rucksäcke. Wer im Dunkeln – womöglich bei Regen – dunkel gekleidet ist, kommt einem Selbstmörder gleich. Der Unterschied ist einfach erklärt: Dunkel gekleidete Fussgänger sehen beleuchtete Motorfahrzeuge schon in grosser Entfernung. Der Fahrzeugführer erkennt aber den dunkel angezogenen Fussgänger viel zu spät oder gar nicht.
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Fahrzeugführer haben gesetzliche Verpflichtungen zum Schutz von Fussgängern, wie z. B.: • Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fussgänger, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will, den Vortritt gewähren. Er muss die Geschwindigkeit rechtzeitig mässigen und nötigenfalls anhalten, damit er dieser Pflicht nachkommen kann. • Auf Strassen ohne Fussgängerstreifen hat der Fahrzeugführer im Kolonnenverkehr nötigenfalls zu halten, wenn Fussgänger darauf warten, die Fahrbahn zu überqueren. • Unbegleiteten Blinden ist der Vortritt stets zu gewähren, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen. Leise ist nicht langsam! Fussgänger, vor allem solche, die selbst noch nie ein Fahrzeug gelenkt haben, unterschätzen oft Geschwindigkeiten und wissen wenig über Bremswege. Schienenfahrzeuge haben lange Bremswege. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Der „Umweg“ durch die Unterführung lohnt sich immer. Leise Fahrzeuge sind nicht unbedingt langsamer als laute. Heutzutage sind viele Motoren geräuscharm und Elektrofahrzeuge kaum zu hören. Der alte Spruch „lose, luege, laufe“ hat heute mehr Bedeutung denn je.
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Lieber ein paar Sekunden auf Sicherheit warten als ein paar Wochen im Krankenhaus liegen.
... in Elektroautos Psssssst! Elektroautos – eine Gefahr im Strassenverkehr? Eine der zukunftsweisenden Antriebstechnologien scheint der Elektromotor zu sein. Problemlos beim Service, kein Ölwechsel erforderlich und vor allem nahezu geräuschlos. Der Haken an der Sache: Wir sind – speziell als Fussgänger – keinen leisen Strassenverkehr gewöhnt. Schon oft genug gibt es Konfrontationen zwischen Fussgängern und Velofahrern, die sich von hinten „anschleichen“.
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Nun haben wir uns von Kindesbeinen an mit dem oft unerträglichen Lärm von Motorrädern, Autos, Lastwagen und Traktoren abgefunden, haben die Musik in unseren Kopfhörern lauter gestellt und sind plötzlich überrascht, wenn es zu lebensgefährlichen Situationen kommt. In den unteren Geschwindigkeitsbereichen bis etwa 20 oder 30 km/h stellt ein nahezu lautloses Elektroauto ein gewisses Problem im Strassenverkehr dar. Wir sind es nicht mehr gewöhnt, dass sich Verkehrsmittel geräuschlos bewegen. Gerade behinderte Menschen, wie etwa Blinde, sind besonders gefährdet. Neuere Praxistests in den USA verweisen auf eine leicht erhöhte Unfallgefahr, vor allem bei Rückwärtsfahrten mit Elektroautos. Deshalb müssen Lenker vermehrt auf Fussgänger achten, insbesondere auf Parkplätzen und in Parkhäusern. Aber auch Fussgänger müssen wieder aufmerksamer werden. Steigt die Geschwindigkeit, steigen auch die Geräusche durch Wind und Reifen so an, dass die Unterschiede zum Verbrennungsmotor kaum mehr merklich sind.
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Elektrofahrzeuge werden sich wahrscheinlich in Zukunft noch mehr verbreiten. Deshalb heisst es handeln, und zwar für Fussgänger. Jeder Umgang mit dem Smartphone in der Bewegung kann zu erheblichem Schaden für den Anwender führen. Wer sein Smartphone benützt – egal auf welche Art und Weise – muss unbedingt stehen bleiben. Diese paar Sekunden Zeitverlust sollten einem Leben und Gesundheit wert sein.
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Fahrzeugausstattung richtig nutzen Sicherheitsgurt „Ich verwende keinen Sicherheitsgurt. Wenn ich verunglücke und mit meinem Auto in einen See stürze, ertrinke ich, weil ich mich nicht rechtzeitig befreien kann.“ Dieses Argument hält sich hartnäckig in der Bevölkerungsgruppe der Gurtenmuffel. Natürlich hat die Schweiz genügend Seen, in die man mit dem Auto fahren kann. Trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit eher gering. Vor gut 30 Jahren trat in der Schweiz das Gurt-Obligatorium für Autofahrer in Kraft. Sobald Sie sich in ein Fahrzeug setzen, das Sicherheitsgurte hat, schnallen Sie sich ohne Wenn und Aber an! Ab jetzt hängt Ihr Leben an einem stabilen Gurt und nicht an einem seidenen Faden. • Der Gurt muss eng am Körper anliegen. Ziehen Sie dicke Kleidungsstücke nach Möglichkeit aus.
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Verwenden Sie den Sicherheitsgurt bedingungslos! Auch und vor allem, wenn Ihr Fahrzeug Airbags hat. Denn diese können ihre volle Wirkung nur in Verbindung mit dem Gurt entfalten. • Der Gurt ist höhenverstellbar. Achten Sie darauf, dass er Ihnen nicht am Hals einschneidet. • Stellen Sie bei Bedarf ebenfalls die Kopfstütze auf die richtige Höhe ein. • Achten Sie darauf, dass der Gurt glatt anliegt und nicht verdreht ist. • Auch Schwangere müssen sich anschnallen. Dabei soll der Gurt fest am Becken anliegen. Wussten Sie, dass Ihre Überlebenschance mit Gurt um das Zehnfache steigt? Es gibt kein Argument, den Gurt nicht zu verwenden. Egal, wie kurz die Strecke und wie niedrig die Geschwindigkeit ist – ein Unfall kann zu jeder Sekunde passieren. Schon ein Aufprall mit 30 km/h kann tödlich sein. Ihr Körpergewicht steigt auf das 20-fache! Ein 80-Kilo-Mensch wiegt dann 1,6 Tonnen! Ein Aufprall mit 50 km/h gleicht einem Sturz aus zehn Meter Höhe. Gefährlicher geht es kaum: Kinder, die zwischen den Rückenlehnen stehen, werden bei einem Aufrall zu Geschossen mit mehreren Hundert Kilo Gewicht. Meist findet man sie dann tot vor dem eigenen Auto.
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Fahrzeugausstattung richtig nutzen
Deshalb ist die Verwendung des Gurtes im Fond so wichtig. Denn der Insasse auf der hinteren Sitzbank prallt mit einer derartigen Wucht auf den vorderen Sitz, dass Lenker oder Beifahrer keine Chance haben, gesund davonzukommen. Diese Kräfte lassen sich nicht beeinflussen und können weder mit Armen noch mit Beinen abgefangen werden. Bei nicht angegurteten Unfallopfern kann die Versicherung aussteigen!
Kindersicherung im Pkw Seit 1. April 2010 ist eine neue Vorschrift in Kraft: Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren, wenn sie kleiner als 150 Zentimeter sind, müssen speziell gesichert sein (mit einer geeigneten Kinderrückhaltevorrichtung). Der Aufwand ist verhältnismässig gering. Die Erhöhung der Sicherheit ist enorm. Denn gerade bei kleinen Kindern ist das Gewicht des Kopfes im Verhältnis zur Körperkraft wesentlich grösser als bei Erwachsenen. Und bei einem Unfall wird ein ungesichertes Kind im Fond zu einem tödlichen Geschoss für Insassen in der ersten Reihe.
Die Prüfnummer auf dem ECE-Label muss mit 03 oder 04 beginnen!
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Doch es gibt auch Ausnahmen Unter folgenden Bedingungen ist die Sicherung mit den vorhandenen Gurten ausreichend. Es muss keine Kinderrückhaltevorrichtung verwendet werden: • ab einer Körpergrösse von 150 Zentimeter • auf speziell für Kinder vorgesehenen Sitzplätzen (im Fahrzeugausweis eingetragen) ab dem vierten Geburtstag • auf Sitzplätzen, die nur mit Beckengurten ausgerüstet sind, ab dem siebten Geburtstag Dürfen Kinder auf dem Beifahrersitz sitzen? Kinder dürfen grundsätzlich auf dem Beifahrersitz mitgeführt werden. Es gelten die gleichen Vorschriften wie auf der Rückbank. Beachten Sie aber die Sonderregeln bei den Kindersitzen, die rückwärts zu befestigen sind (z. B. Babyschalen). Diese dürfen nicht auf der Beifahrerseite mit aktiviertem Airbagsystem verwendet werden. In manchen Fahrzeugen gibt es hier eine Abschaltmöglichkeit. Vor- und Nachteile von Sitzerhöhern ohne Rückenlehne Sitzerhöher haben keine Rückenlehne. Sie sind erlaubt und geeignet für gelegentliche Fahrten über kurze Distanzen. Und sie sind preisgünstig. Durch die erhöhte Sitzposition und die Gurthalterung ist gesichert, dass der Gurt nicht nach oben in die Bauchgegend des Kindes rutschen kann. Allerdings bieten blosse Sitzerhöher weniger Schutz vor Seitenaufprall als Kindersitze mit Rückenlehne und Kopfstütze.
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Fahrzeugausstattung richtig nutzen Kopfstützen Vor über 50 Jahren haben Kopfstützen langsam, aber stetig Einzug in den Strassenverkehr gehalten. Man findet sie nicht nur in PWs, sondern auch in Bussen, Lastwagen und integriert in Kindersitze. Der menschliche Kopf ist schwer (etwa fünf Kilo) und im Verhältnis dazu nur schwach an der Wirbelsäule befestigt. Vollbremsungen und Zusammenstösse setzen ungeahnte Kräfte frei, die man mit eigener Kraft nicht mehr bändigen kann. Bei einem Aufprall mit 50 km/h wiegt Ihr Kopf 125 Kilogramm, bei 70 km/h sogar 250 Kilogramm! Sicherheitsgurt – Kopfstütze – Airbag – ein perfektes Trio Eine Sicherheitseinrichtung allein ist nicht einmal ein Drittel wert. Alle drei zusammen können Ihre Gesundheit schützen oder sogar Leben retten! Kopfstützen lassen sich in der Höhe oder Neigung manuell oder elektrisch einstellen. Sie müssen so eingerichtet sein, dass die Oberkante der Kopfstütze gleich der Scheitelhöhe des Kopfes ist. Die Entfernung zum Hinterkopf sollte so gering wie möglich sein, maximal einige Zentimeter. So kann im Notfall die Funktion der Kopfstütze voll zur Wirkung kommen. Sogenannte aktive Kopfstützen neigen sich bei einem Aufprall blitzschnell nach vorne und minimieren den Abstand zum Kopf noch besser. Bei normaler Fahrt aber muss immer ein kleiner Abstand zwischen Kopf und Stütze bestehen, da es sonst leicht zu Verspannungen und Müdigkeit kommen kann.
Sicherheit im Strassenverkehr
sieben km/h sind schon genug! Physiotherapeuten wissen schon seit Langem, dass bereits ein Zusammenstoss zwischen zwei Fahrzeugen mit sieben km/h ausreichen kann, um das „Peitschenschlag-Syndrom“ oder im Laufe von Monaten einen Bandscheibenvorfall hervorzurufen. Bei einem Frontalaufprall bewegt sich der Kopf des Insassen zuerst nach vorne, bis er schliesslich in die Kopfstütze katapultiert wird. Fährt ein anderes Fahrzeug dem eigenen auf, wird der Kopf nach hinten geschleudert. Jetzt soll er nach möglichst kurzem Weg von der Kopfstütze aufgefangen werden.
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Bei Fahrten mit fremden Fahrzeugen richten Sie unbedingt vor Fahrtantritt die Kopfstützen in Höhe und Neigung ein. Kontrollieren Sie auch den Sicherheitsgurt in der Höhe, damit er Ihnen im Ernstfall nicht „den Hals abschneidet“.
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Fahrzeugausstattung richtig nutzen Helm und Hirn Wer Hirn hat, schützt es mit einem Helm. Eine alte Weisheit, die leider viel zu wenig ernst genommen wird. Wer in der Schweiz mit einem Skateboard, Inlineskates, einem Scooter, einem Velo, einem Roller oder einem Motorrad unterwegs ist, sollte auf den Helm nicht verzichten. In manchen Fällen ist der Helm gesetzlich vorgeschrieben. In der Schweiz besteht seit 1981 eine Helmpflicht im Strassenverkehr für Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen ohne Sicherheitsgurte. In Deutschland wurde sie bereits 1976, in Österreich 1979 eingeführt. Wer ohne Dach über dem Kopf oder ohne Überrollbügel unterwegs ist, für den ist die Stirn die Stossstange. Spätestens jetzt ist es eine Frage der Vernunft und nicht des Gesetzes, ob man einen Helm trägt oder nicht. Dieser schützt zwar nicht vor Unfällen, aber vor schwereren
Verletzungen. Erst im Juni 2012 wurde auf Regierungsebene festgelegt, dass Kinder unter 14 auf dem Velo keinen Helm tragen müssen. Das heisst aber nicht, dass es verboten ist. Der geprüfte Velohelm ist Pflicht, wenn ein Elektrovelo mit Tretunterstützung 25 km/h überschreiten kann. Er genügt seit 2019 auch für Töffli. Lenker von E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt sind von der Helmpflicht ausgenommen. Ein jeder in der Schweiz in Verkehr gebrachte Helm muss laut Gesetz nach der Norm ECE2205 geprüft worden sein. Ob dies der Fall ist, sieht man an der Etikette im Helminneren oder am Kinnriemen. Ist diese nicht vorhanden, wird es im Fall eines Unfalls bei Versicherungsleistungen kritisch.
Ladung im und am Pkw Wenn der Mensch mit dem Auto unterwegs ist, dann will er entweder Menschen oder Sachen transportieren. Dass Menschen ordentlich gesichert sein müssen, ist den meisten klar. Aber wie steht es um die Ladung? Die lebt zwar nicht, aber sie kann töten! Gesetzliche Vorschriften Die Ladung darf bei Motorfahrzeugen, von der Mitte der Lenkvorrichtung gemessen, höchstens drei Meter nach vorne und bei
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Fahrzeugausstattung richtig nutzen
Motorfahrzeugen und Anhängern höchstens fünf Meter hinter die Mitte der Hinterachse oder den Drehpunkt der Hinterachsen hinausreichen, wenn sie über die Ladefläche hinausragt. Die Ladung darf mehrspurige Motorfahrzeuge und Anhänger seitlich nicht überragen. Es gibt aber – ausser im landwirtschaftlichen Bereich – folgende Ausnahmen: • unteilbare Sportgeräte von höchstens 2,55 Meter Breite auf Sportgeräteanhängern • Fahrräder, die hinten an Motorfahrzeugen befestigt sind, sofern die Überragung nicht mehr als 20 Zentimeter pro Seite und die Gesamtbreite nicht mehr als zwei Meter beträgt • Ladungen, die mehr als einen Meter nach hinten oder nach vorn über das äusserste Ende des Fahrzeugs hinausragen, müssen stets gekennzeichnet sein Als Lenker müssen Sie immer Sicht nach hinten haben. Ist die Heckscheibe verlegt, brauchen Sie einen zweiten Aussenspiegel. Und im Notfall ... Bei einer Vollbremsung oder einem Zusammenstoss wird ungesicherte Ladung – auch im Fahrgastraum – zu einem Geschoss, das im
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schlimmsten Fall tödlich sein kann. Befestigen Sie deshalb zugeladene Sachen immer für den worst case, also einen Frontal-Crash. Abgesehen davon kann Ihnen eine gute Ladungssicherung auch viel Verschmutzung im Auto ersparen, wenn Sie abrupt bremsen müssen. Sichern mit Verantwortung Sichern Sie Ladung – auch im Kofferraum – stets mit Spanngurten oder in stabilen Behältern. Diese sollen so stehen, dass sie keine Freiräume zur Beschleunigung haben, also direkt an einer Wand nach vorne. Bedenken Sie, dass bei einem Aufprall mit 50 km/h ein „fliegender“ Skischuh die Masse eines erwachsenen Mannes erreicht.
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Verkehrsbestimmungen
Schweiz Tempolimits • im Ortsgebiet 50 km/h • Motorräder, PW und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen ausserorts 80 km/h, auf Schnellstrassen 100 km/h, auf Autobahnen 120 km/h • PW mit Anhänger ausserorts, auf Schnellstrassen, auf Autobahnen 80 km/h • Wohnmobile über 3,5 Tonnen ausserorts 80 km/h, auf Schnellstrassen 100 km/h, auf Autobahnen 100 km/h • Mofas inner- und ausserorts 30 km/h Kindersicherung Kinder unter sieben Jahren müssen mit einer nach ECE-Regelung Nr. 44 geprüften Kinderrückhaltevorrichtung (z. B. Kindersitz) gesichert werden. Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren müssen mit einer speziellen Kinderrückhaltevorrichtung oder den vorhandenen Sicherheitsgurten gesichert werden. Für Kinder über zwölf Jahren ist die Sicherung mit dem Sicherheitsgurt ausreichend. Mitnahme von Kindern auf Motorrädern Mitfahrer auf Motorrädern, motorradähnlichen Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen haben rittlings zu sitzen und müssen Trittbretter oder Fussrasten benutzen können. Ein Kind unter sieben Jahren darf nur auf einem durch die Zulassungsbehörde bewilligten Kindersitz mitgeführt werden.
Sicherheit im Strassenverkehr
Obligatorisches Licht am Tag Seit dem 1. Januar 2014 ist das Fahren mit Licht am Tag in der Schweiz Pflicht. Diese Massnahme betrifft alle Motorfahrzeuge, Zweiräder inbegriffen. Das gilt auch für E-Bikes. Obligatorische Ausrüstung • Verbandspaket • Warndreieck Alkoholobergrenze 0,5 Promille Velofahrer Es besteht keine Helmpflicht. Parken Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot; an gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halteverbot. In Städten mit sogenannten „Blauen Zonen“ ist das Parken nur mit Parkscheibe gemäss den Anordnungen auf dem am Anfang und Ende der Blauen Zonen angebrachten Schild „Parkieren mit Parkscheibe“ und der auf der Rückseite der Parkscheiben angegebenen zulässigen Parkdauer gestattet. Parkscheiben sind in Garagen, an Tankstellen, Kiosken, Polizeiposten usw. erhältlich.
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Verkehrsbestimmungen
Telefonieren am Steuer Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Rettungsgasse Bei einem Stau auf der Autobahn muss stets eine Fahrspur für alle vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge (z. B. Einsatzfahrzeuge) frei bleiben. Das „Reissverschlussprinzip“ bei Spurverengung ist verpflichtend. Zusätzliche Bestimmungen • Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Strassen Vortritt. • GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion werden in der Schweiz den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und sind daher verboten. Solche Geräte dürfen weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Die Polizei und Zollbehörden stellen diese Geräte und Vorrichtungen sicher und erstatten Anzeige. • Auf Bergstrassen muss gegebenenfalls das abwärtsfahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten. Gespanne dürfen auf dreispurigen
Sicherheit im Strassenverkehr
Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen. Fahrradträger auf Anhängerkupplung In der Schweiz gibt es keine roten Kennzeichentafeln, sie werden jedoch akzeptiert, sofern sie das korrekte Kennzeichen ausweisen. Allgemein ist bei der Benutzung von Fahrradträgern darauf zu achten, dass weder die Beleuchtungsvorrichtungen noch die rote Tafel noch das Landeszeichen verdeckt sind. Weiters muss die rote Tafel gut lesbar und beleuchtet sein. Die Ladung darf das Fahrzeug nicht mehr als 20 Zentimeter pro Seite überragen und die Gesamtbreite von zwei Metern nicht übersteigen. Falls die Ladung die Sicht hemmt, müssen jeweils rechts und links aussen Rückspiegel angebracht werden, damit der Fahrer die Fahrbahn seitlich neben der Ladung und mindestens 100 Meter nach hinten sehen kann. Gepäckträger, Dachroste, Skiträger, Reklame- und Fahrzieltafeln, Kennlampen für Taxis und dergleichen dürfen, besonders in der Fahrtrichtung, keine Spitzen, Schneiden oder scharfen Kanten aufweisen.
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Verkehrsbestimmungen
Fürstentum Liechtenstein Tempolimits • im Ortsgebiet 50 km/h • PW/Wohnmobile bis 3,5 Tonnen ausserorts 80 km/h, auf Schnellstrassen 100 km/h • PW mit Anhänger (bis eine Tonne) ausserorts und auf Schnellstrassen 80 km/h • Wohnmobile über 3,5 Tonnen ausserorts 80 km/h, auf Schnellstrassen 100 km/h • Mofas dürfen inner- und ausserorts nur 30 km/h fahren. Obligatorische Ausrüstung • Verbandspaket • Warndreieck • Warnweste
Sicherheit im Strassenverkehr
Alkoholobergrenze 0,8 Promille Zusätzliche Bestimmungen • In Tunnels Abblendlicht einschalten. • Auf Bergstrassen muss bei Gegenverkehr das bergab fahrende Fahrzeug anhalten. • Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot. Halteverbot besteht an gelben Linien am Fahrbahnrand.
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Verkehrsbestimmungen
Italien Tempolimits • im Ortsgebiet 50 km/h Kraftfahrzeugart
Ausserorts
Schnellstrasse
Autobahn
Motorrad bis 149 ccm
90 km/h
90 km/h
verboten
Wohnmobil und Lkw bis 3,5 t
90 km/h
110 km/h*
130 km/h**
PW mit Anhänger
70 km/h
70 km/h
80 km/h
Wohnmobil und Lkw über 3,5 t
80 km/h
80 km/h
100 km/h
PW, MR über 149 ccm,
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* Bei wetterbedingten Beeinträchtigungen, wie Regen oder Schneefall, muss die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 110 km/h und auf Schnellstrassen auf 90 km/h (bei Nebel 50 km/h) reduziert werden. ** Auf dreispurigen Autobahnen 150 km/h, falls Beschilderung dies erlaubt.
Kindersicherung Prinzipiell sollten Kinder gemäss den geltenden Rechtsvorschriften des Heimatlandes gesichert werden. Es empfiehlt sich jedoch, die geltenenden italienischen Vorschriften zu befolgen: Kinder mit weniger als 36 Kilogramm und unter 150 Zentimeter Körpergrösse müssen mit einem geeigneten Rückhaltesystem (Kindersitz) auf den hinteren Sitzplätzen befördert werden. Kinder bis zu neun Kilogramm mit einem nach hinten ausgerichteten Kindersitz.
Sicherheit im Strassenverkehr
Licht am Tag Für alle Kfz auf Autobahnen, autobahnähnlichen Strassen (Superstrade und Tangenziali) und Landstrassen gilt tagsüber Lichtpflicht. Für Mofas und Motorräder auch im Ortsgebiet. Alternativ werden Tagfahrleuchten akzeptiert. Bei Fahrten durch Tunnel muss das Fahrzeug rundum beleuchtet sein. Vorgeschriebene Ausrüstung • Verbandspaket • Warndreieck • Warnweste
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Verkehrsbestimmungen
Alkoholobergrenze 0,5 Promille Bei Missachtung der Grenzwerte ist eine Mindeststrafe ab 500 Euro fällig (Strafen zwischen 22 und sieben Uhr sind um ein Drittel höher). Für Berufskraftfahrer und Personen, die noch keine drei Jahre im Besitz ihrer Fahrerlaubnis sind, gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). ACHTUNG! Bei mehr als 1,5 Promille kann das Fahrzeug konfisziert werden, wenn es auf den Lenker zugelassen ist. Velofahrer Es besteht keine Helmpflicht. Ausserhalb des Ortsgebietes müssen Velofahrer bei Nacht eine Warnweste tragen. Eine generelle Tragepflicht für Warnwesten gilt auch für Fahrten durch Tunnels. Parken Schwarz-gelbe Bodenmarkierungen bedeuten Parkverbot, welches auch bei gelb gekennzeichneten – z. B. für Taxi und Busse reservierten – Parkflächen gilt. Gebührenpflichtige Parkzonen werden durch eine entsprechende blaue Beschilderung gekennzeichnet. Parktickets können bei Automaten und teilweise auch in Trafiken gekauft werden. In manchen Städten gibt es auch „Grüne Zonen“, in denen zu bestimmten Zeiten das Parken verboten ist. Telefonieren am Steuer Ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Sicherheit im Strassenverkehr
Zusätzliche Bestimmungen • In vielen italienischen Städten besteht eine sogenannte „zona traffico limitato“ (ZTL). In diese begrenzte Verkehrszone dürfen nur Fahrzeuge mit einer Sondergenehmigung einfahren. Meistens beschränkt sich die ZTL auf den Innenstadtbereich bzw. auf die historische Innenstadt. Es besteht entweder ein generelles oder ein auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot. Mehr Infos: Ein Informationsfolder steht unter www.oeamtc.at/reiseratgeber zur Verfügung. • Jede Ladung, die nach hinten überragt (Surfbretter, Fahrradträger), muss mit einer 50 x 50 Zentimeter grossen rot-weiss-roten, reflektierenden Warntafel gekennzeichnet sein. Überdies darf keine Ladung die vordere Kante des Fahrzeugs überragen. Ladungen, welche die gesamte Fahrzeugbreite abdecken, benötigen zwei Tafeln, die quer an den beiden äusseren Enden der Ladung anzubringen sind. • Gespannfahrer müssen am Heck ihres Fahrzeuges einen 80-km/h-Kleber anbringen. • Mit einer am Fahrzeug montierten und typengeprüften Anhängerkupplung kann auch ohne Anhänger gefahren werden. • Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten. • Bei einem Zebrastreifen muss angehalten werden, da sonst eine Strafe zwischen 150 und 600 Euro droht. • Bei Unfall mit Tieren muss der Lenker unverzüglich anhalten und Hilfe leisten bzw. diese organisieren. Wer weiterfährt, begeht Unfallflucht und wird mit einer Busse von 200 bis 400 Euro bestraft.
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Verkehrsbestimmungen
Österreich Tempolimits • im Ortsgebiet 50 km/h
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Kraftfahrzeugart
Ausserorts
Schnellstrasse Autobahn
Motorrad
100 km/h
100 km/h
130km/h / 110 km/h*
PW, Wohnmobil, Lkw bis 3,5 t
100 km/h
100 km/h*
130km/h / 110 km/h*
mit leichtem Anhänger (bis 750 kg)
100 km/h
100 km/h
100 km/h
mit schwerem Anhänger (Klasse B)
80 km/h
80 km/h
100 km/h
mit schwerem Anhänger (Klasse B+E)
70 km/h
80 km/h
80 km/h
Wohnmobil und Lkw** über 3,5 t
70 km/h
80 km/h
80 km/h
mit leichtem Anhänger (bis 750 kg)
70 km/h
70 km/h
80 km/h
mit schwerem Anhänger
70 km/h
70 km/h
80 km/h
* Beachten Sie die Autobahnen, auf denen von 22 bis fünf Uhr 110 km/h gelten: Tauernautobahn (A10), Inntalautobahn (A12), Brennerautobahn (A13) und Rheintalautobahn (A14). ** Für Lkw ohne Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht sowie Lkw mit Anhänger, wenn das höchste zul. Gesamtgewicht des Lkw oder des Anhängers mehr als 3,5 Tonnen beträgt, gilt an Samstagen von 15 bis 24 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 00 bis 22 Uhr ein Fahrverbot. ACHTUNG! Wenn auf Verkehrsschildern Geschwindigkeitsbeschränkungen mit dem Zusatz IGL angekündigt sind, verhängen die Behörden doppelte Strafen, einmal wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und zusätzlich nach dem Immissionsschutzgesetz Luft (über 100,–).
Sicherheit im Strassenverkehr
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Verkehrsbestimmungen
Kindersicherung Der Lenker des Kfz hat dafür zu sorgen, dass Kinder unter 14 Jahren im Fahrzeug entsprechend gesichert werden. Bis zu einer Körpergrösse von 150 Zentimeter muss eine der Grösse und dem Gewicht des Kindes entsprechende Rückhalteeinrichtung gem. ECE-Regelung Nr. 44 verwendet werden. Ab einer Körpergrösse von 135 Zentimeter darf ausnahmsweise ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt ohne Kindersitzpolster benützt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Schultergurt nicht über den Hals des Kindes verläuft. Grössere Kinder müssen den Sicherheitsgurt verwenden. Ist das Fahrzeug nicht mit Sicherheitsgurten oder Rückhalteeinrichtungen ausgerüstet, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden und ältere Kinder dürfen nicht auf den Vordersitzen befördert werden. Kinder dürfen auf dem Beifahrersitz nur dann entgegen der Fahrtrichtung befördert werden, wenn der Airbag deaktiviert wurde. Obligatorische Ausrüstung • Verbandspaket • Warndreieck • Warnweste
Sicherheit im Strassenverkehr
Alkoholobergrenze 0,5 Promille Velofahrer Es besteht Helmpflicht für alle Velofahrer bis zwölf Jahre. Ausnahme: In Niederösterreich müssen Velofahrer bis 15 Jahre einen Helm tragen. Telefonieren am Steuer Nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Rettungsgasse Seit 1. Januar 2012 müssen alle Verkehrsteilnehmer wie PWs, Motorräder, Lkws oder Busse auf allen Autobahnen und Schnellstrassen bzw. Autostrassen vorausschauend die Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden. Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts. Bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie widerrechtlichem Befahren der Rettungsgasse drohen Strafen bis zu 2.180 Euro.
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Verkehrsbestimmungen
Frankreich Tempolimits • im Ortsgebiet 50 km/h • Motorrad, PW, Gespanne, Wohnmobile (bis max. 3,5 Tonnen): ausserorts 90 km/h; Schnellstrasse 110 km/h; Autobahn 130 km/h • Gespanne, Wohnmobile (über 3,5 Tonnen): ausserorts 80 km/h; Schnellstrasse 80 km/h; Autobahn 90 km/h • Bei Sichtweite von 50 Metern gilt auf allen Strassen ein Tempolimit von 50 km/h. Kindersicherung Babys bis 13 Kilogramm müssen in einem nach hinten ausgerichteten Kindersitz oder bis zehn Kilogramm in einer Kinderschale transportiert werden. Kinder unter zehn Jahren müssen mit einem geeigneten, der Grösse entsprechenden Rückhaltesystem gesichert sein. Es ist verboten, Kinder unter zehn Jahren auf den Vordersitzen zu befördern, es sei denn, das Fahrzeug hat keine Rücksitze oder alle Rücksitze sind schon von Kindern unter zehn Jahren in Kindersitzen besetzt, oder es gibt an den Rücksitzen keine Sicherheitsgurte. Die Beförderung von Kindern mit einem nach hinten gerichteten Kindersitz auf den Vordersitzen ist nur gestattet, wenn der Beifahrerairbag deaktiviert ist.
Sicherheit im Strassenverkehr
Licht am Tag Einspurige Kraftfahrzeuge müssen auch am Tag mit Licht fahren. Licht am Tag wird für alle Kraftfahrzeuge auf allen Strassen empfohlen. Abblendlicht ist bei Regen- und Schneefall sowie in Tunnels und Galerien vorgeschrieben. Obligatorische Ausrüstung Neben Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste, Alkotest (seit 1. Juli 2012 Pflicht) wird die Mitnahme von Ersatzlampen empfohlen. In jedem Kraftfahrzeug muss mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Bereits vor dem Verlassen des Fahrzeuges bei Unfall oder Panne, muss die Warnweste angelegt werden. Das Nichtbefolgen dieser Vorschrift führt eine Geldstrafe mit sich. Für Velofahrer besteht die Tragepflicht nachts sowie tagsüber bei schlechter Sicht ausserhalb von Ortsgebieten. Mit 1. Jänner 2013 ist das Tragen von reflektierender Bekleidung für alle Fahrer und Beifahrer eines Motorrades oder Trikes mit mehr als 125 Kubikzentimetern Pflicht. Alkoholobergrenze 0,5 Promille (0,2 Promille für Busfahrer)
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Verkehrsbestimmungen
Velofahrer Es besteht keine Helmpflicht für Velofahrer. Weitere Bestimmungen • Privates Abschleppen ist verboten. • Weisse, nach rechts weisende Pfeile zwischen zwei Fahrbahnen signalisieren das Ende einer Leitlinie – Sperrlinie folgt. • In Paris und Umgebung ist es verboten, ausserhalb von Kreuzungen auf der Strasse zu wenden. • Im Kreisverkehr haben dank entsprechender Beschilderung meist jene Vorfahrt, die sich im Kreis befinden.
Sicherheit im Strassenverkehr
• Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs zeigt, dass dieser Rot hat. Bei eigener grüner Ampel ist somit Linksabbiegen möglich, wobei Fussgänger Vorrang haben. Auf Rot geschaltete Ampeln mit einem gelb blinkenden Pfeil zeigen, dass in die durch den gelben Pfeil angezeigte Richtung weitergefahren werden darf. Querverkehr hat jedoch Vorfahrt. • GPS-Navigationsgeräte mit aktiver Radarwarnfunktion sind verboten. Es drohen Strafen von 1.500 Euro, zudem kann das Fahrzeug konfisziert werden.
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Verkehrsbestimmungen
Deutschland Tempolimits • im Ortsgebiet: 50 km/h • PW und andere Kfz bis 3,5 Tonnen (auch Wohnmobile bis 3,5 Tonnen), Motorräder: ausserorts 100 km/h; Autobahn 130 km/h Richtgeschwindigkeit • Wohnmobile über 3,5 Tonnen: ausserorts 80 km/h, Autobahn 100 km/h • Kfz von 3,5 bis 7,5 Tonnen sowie Gespanne: ausserorts und Autobahn 80 km/h • Wenn die Sichtweite (z. B. durch Nebel, Regen oder Schneefall) weniger als 50 Meter beträgt, gilt im gesamten Bundesgebiet ein Tempolimit von 50 km/h. Kindersicherung Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr bzw. die kleiner als 150 Zentimeter sind, dürfen auf Vorder- und Rücksitzen nur in geeigneter Rückhaltevorrichtung (Kindersitz) befördert werden. Auf Beifahrersitzen mit Airbag dürfen keine Rückhaltesysteme nach hinten ausgerichtet werden. Ist die Sicherung eines dritten Kindes auf der Rücksitzbank durch Kinderrückhaltesysteme wegen der Sicherung anderer Kinder nicht möglich, genügt für Kinder ab drei Jahren ausnahmsweise der normale Gurt. In Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurt (z. B. Oldtimer) dürfen Kinder unter drei Jahren überhaupt nicht und Kinder bis 150 Zentimeter nur auf den Rücksitzen befördert werden.
Sicherheit im Strassenverkehr
Mitnahme von Kindern Es gibt keine generelle Altersangabe, doch ist für Kinder unter sieben Jahren ein spezieller Sitz mit Fussstützen und Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben. Licht am Tag Motorräder müssen tagsüber mit Licht fahren. Für alle anderen Fahrzeuge wird Licht am Tag empfohlen. Nebelschlusslampen dürfen nur dann benutzt werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Verpflichtende Ausrüstung • Verbandspaket mit MNS-Maske • Warndreieck • Warnweste Alkoholobergrenze 0,5 Promille Velofahrer Es besteht keine Helmpflicht für Velofahrer. Parken Parkverbot besteht vor Grundstücksausfahrten, bis zu fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, bis zu zehn Meter vor Ampeln und bis zu 15 Meter vor und hinter Haltestellenschildern. Parken ist nur in Fahrtrichtung erlaubt. Halteverbot besteht an Halteverbotszeichen, fünf Meter vor und hinter
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Verkehrsbestimmungen
Fussgängerüberwegen und bis zu zehn Meter vor Ampeln, Vorfahrt- oder Stoppschildern. Im eingeschränkten Halteverbot sind Aus- und Einsteigen sowie Be- und Entladen erlaubt. Telefonieren am Steuer Nur mit Freisprecheinrichtung! Rettungsgasse Bei Staubildung auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen den Fahrstreifen zwischen dem äusserst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine freie Gasse bilden. Dies bedeutet, dass alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen müssen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts. Weitere Bestimmungen • Bei Ampelanlagen zeigt ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund nach rechts an, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach einem Stopp vorsichtig nach rechts abgebogen werden darf. • Ein generelles Überholverbot gilt auf zweispurigen Strassen, wenn sich Schulbusse mit Warnblinker der Haltestelle nähern. Steht der Bus, darf nur im Schritttempo vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für den Gegenverkehr.
Sicherheit im Strassenverkehr
• Abschleppen von Fahrzeugen ist auf der Autobahn nur bis zur nächsten Ausfahrt, auf allen anderen Strassen bis zur nächsten Werkstätte gestattet. Bei beiden Fahrzeugen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein. • GPS-Navigationsgeräte, die vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen oder Blitzampeln warnen, sind verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht. Polizei und/oder Zollbehörden stellen solche Geräte sicher und erstatten gegen den Besitzer Anzeige. Es muss mit einer hohen Geld- oder sogar mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden. Zudem können die Geräte eingezogen und vernichtet werden. Auch Gerätekombinationen wie Handys und Notebooks, die solche Warnfunktionen enthalten, sind nicht zulässig und somit illegal. Überstehende Ladung Bei bis zu 100 Kilometer Wegstrecke darf die Ladung drei Meter, bei mehr als 100 Kilometer höchstens 1,50 Meter nach hinten hinausragen. Wenn die Ladung mehr als einen Meter über die Rückleuchten des Fahrzeuges hinausragt, ist sie durch eine hellrote, 30 x 30 Zentimeter grosse, auseinandergehaltene Fahne kenntlich zu machen; bei Dunkelheit sind am äussersten Ende der Ladung ein Schlusslicht und ein Rückstrahler anzubringen.
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