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thema Diebstahl Betrug Einbruch Moderne Medien & Internet

Mit List & TĂźcke - so arbeiten Kriminelle - so schĂźtzen Sie sich und Ihr Eigentum


MIT LIST & TÜCKE

Sie sind nicht hilflos Die Facetten der Kriminalität sind vielfältig. In den Medien herrscht der Eindruck vor, als gebe es nur Mord und Suchtgiftdelikte. Das Publikum lechzt nach Blut, aber es erzeugt damit eine falsche Gewichtung. Kriminalität beginnt bei Delikten, die kaum die unsichtbare Linie zwischen straffrei und strafbar überschritten haben, gemeinhin werden sie als Bagatelldelikte bezeichnet. Die Kriminalstatistik spricht hier von eindeutigen Zahlen. 535.000 Straftaten sind 2010 in der polizeilichen Kriminalstatistik ausgewiesen. Während in der Deliktgruppe Leib und Leben, das sind jene Delikte über die die Medien gerne berichten, 85.000 Fälle aufscheinen, sind die Delikte gegen fremdes Vermögen mit 421.000 Straftaten vertreten. Also: Die Wahrscheinlichkeit in Österreich körperlich angegriffen zu werden, ist verschwindend gering, während jene, Opfer eines Deliktes gegen sein Vermögen zu werden, fünfmal so hoch ist. Und selbst bei den Delikten gegen fremdes Vermögen stimmt die öffentliche Wahrnehmung nicht. Doch wie oft hört man, dass jemand durch einen Betrug abgezockt worden ist? Kaum. Der Grund liegt unter anderem darin, dass die Opferrolle bei einem Einbruch oder einem Diebstahl völlig klar ist. Hier ist der Täter – dort das unbeaufsichtigte Auto oder die leere Wohnung. Es besteht kein Kontakt, also kann es auch keinen Fehler vonseiten des Opfers geben. Das Mitleid der Umgebung ist so gesichert. Anders beim Betrug, nicht selten werden die Rollen vertauscht. Das Opfer

wird in die Rolle der Mitschuld gedrängt. Immer besteht beim Betrug ein Kontakt zwischen Täter und Opfer und sei dieser auch nur via Internet oder Telefon. Das Opfer erkennt auch im Nachhinein in vielen Fällen seine Fahrlässigkeit oder schlicht seine Dummheit und schämt sich seines Verhaltens. Da bei vielen Betrugsfällen die Schadensumme klein ist, wird keine Anzeige erstattet. Selbst schuld, denkt das Opfer, hätte ich nicht …! Die Polizei weiß nichts von Betrügern, die oft ein ganzes Gebiet abgrasen, so geht der Betrug an der Öffentlichkeit vorbei. Nur wenn die Betrüger zu dreist werden und fast epidemieartig mit dem Neffentrick alte Damen abzocken, dringt hie und da etwas an die Öffentlichkeit. Unerkannt bleiben auch viele einfache Diebstähle. Nicht selten glaubt das Opfer, seine Geldbörse oder einen anderen Wertgegenstand verloren zu haben, dabei wurde er gestohlen. Auch hier ist die Anzeigehäufigkeit mehr als gering. Schade, denn auch im Bereich des Taschendiebstahles ist die Dunkelziffer dadurch sehr hoch. Die Broschüre, die Sie nun in Händen halten, soll Ihnen wertvolle Tipps und Hinweise geben. Sie sind der Massenkriminalität, den sogenannten. Bagatelldelikten, nicht hilflos ausgeliefert. Nachdenken, wachsam sein, nicht auf jedes scheinbar lukrative Geschäft einsteigen ist die erste Verteidigungslinie. Richard Benda, Präsident Vereinigung Kriminaldienst Österreich

Vorwort des Präsidenten „Vereinigung Kriminaldienst Österreich“

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MIT LIST & TÜCKE

Inhaltsverzeichnis Impressum Vorwort…………………………………………… 2 Inhaltsverzeichnis und Impressum……… 3 Kapitel 1: Diebstahl Einleitung………………………………………… Einfacher Diebstahl…………………………… Taschendiebstahl……………………………… Einschleichdiebstahl – Mitleidsmasche � Einschleichdiebstahl – Falsche Beamte � Ladendiebstahl………………………………… Trickdiebstahl – Geldwechsel……………… Trickdiebstahl – Geld streuen……………… Kapitel 2: Betrug Einleitung………………………………………… Lukrative Geschäfte…………………………… Bemerkenswerte Angebote………………… Neffentrick……………………………………… Zum Personalpreis…………………………… Ringwerfer……………………………………… Rip Deal………………………………………… Das Hütchenspiel……………………………… Autokauf………………………………………… Vorsicht bei der Probefahrt………………… Der Gewinn……………………………………… Reich durch Arbeit……………………………

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Kapitel 3: Internet und moderne Medien Einleitung………………………………………… 25 Kreditkartenanfrage…………………………… 26 Gefahr Smartphone…………………………… 27 Soziale Netzwerke…………………………… 28 Kinder im Netz………………………………… 29 Kapitel 4: Einbruch Einleitung………………………………………… 32 Tatobjekt Häuser und Wohnungen………… 33 Autoeinbruch…………………………………… 36 Kapitel 5: Rechte als Opfer Einleitung………………………………………… 38 Täter und Opfer………………………………… 39 Täterfallblatt…………………………………… 41

EIGENTÜMER UND HERAUSGEBER Vereinigung Kriminaldienst Österreich A-1090 Wien Müllnergasse 4/8 Tel.: +43 (050) 133 133 Fax: +43 (01) 317 16 754 E-Mail: sekretariat@kripo.at Präsident: Richard Benda Chefredakteur: Prof. Josef W. Lohmann Mitarbeiter: Richard Benda, Helmut Bärtl, Max Edelbacher, Franz Scheucher Ein Nachdruck von Artikeln ist nur nach Genehmigung durch den Herausgeber und mit Quellenangabe zulässig. MEDIENINHABER (VERLEGER) Informations- u. Verlags­ gesellschaft m.b.H. Thalerhofstraße 28 A-8073 Feldkirchen b. Graz Tel.: +43 (0)316 / 29 56 11-0 Fax: +43 (0)316 / 29 56 11-44 E-Mail: office@iv-verlag.at Geschäftsführung M. Schulz Assistentin der Geschäftsführung Roswitha Schwab Produktionsleitung Klaus Scheer Leitung der Anzeigenabteilung Carina Winkler Hersteller Dorrong / Graz Jeder Abdruck der sich in dieser Broschüre befindlichen Werbungen ist strengstens untersagt!

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Inhaltsverzeichnis und Impressum

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DIEBSTAHL

Kapitel 1: DIEBSTAHL

Das älteste Gewerbe der Welt? Der Wunsch etwas zu besitzen, was ein anderer hat, ist schon bei Primaten erkennbar. Während Primaten wohl kaum ein Unrechtsbewusstsein haben, hat der Mensch ein solches im Laufe der Jahrtausende entwickelt. Jemandem etwas ohne seine Einwilligung wegzunehmen war seit dem Beginn der Zivilisation an ein Verhalten, das nicht toleriert wurde – der Diebstahl war geboren. Wie das menschliche Leben viele Facetten hat, haben auch die Täter die unterschiedlichsten Methoden und Tricks entwickelt, um sich unerlaubterweise in den Besitz fremden Eigentums zu setzen. Auf den folgenden Seiten lesen Sie über die gängigsten Methoden des diebischen Vermögenstransfers. Einleitung

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DIEBSTAHL

Ein teurer Kaffee Die Damenrunde trifft sich wöchentlich zu einem Plausch in einem Innenstadtcafé. Natürlich will man zum Tässchen Kaffee auch ein Stück Torte haben, die Frage ist aber, welche. Also gehen die vier Damen unter Zurücklassung ihrer Jacken, Mäntel und Handtaschen zur Süßwarentheke. Wozu die Tasche mitnehmen, sind ja nur ein paar Meter und man sieht fast, aber eben nur fast, auf den Sitzplatz und die Garderobe. Kaffee getrunken, Torte gegessen, jetzt geht es ans Zahlen. Es folgen Heulen und Zähneknirschen, denn aus zwei Handtaschen fehlen die Geldbörsen. Unmöglich, man kennt doch die Gäste in dem Stammlokal – alles nette Leute, da ist kein Dieb darunter. Aber war da nicht am Nebentisch ein freundliches Touristenpärchen? Akkurat zu der Zeit als die Damen an der Theke waren, haben sie das Lokal verlassen. Sind sie aber wirklich die Diebe? Viele Menschen haben jegliche Achtsamkeit auf ihr Eigentum verloren. Geld und Wertsachen werden ohne Aufsicht auf öffentlichen Orten liegen gelassen. In der Firma bleibt der Garderobenkasten unversperrt – sind ja lauter Kollegen. Die Verkäuferin im Geschäft legt ihre Handtasche einfach irgendwo ab

und beachtet sie den ganzen Tag nicht. Die Beispiele sind Legion. Wenn man die Menschen auf ihr leichtsinniges Verhalten aufmerksam macht, erntet man meist nur ein müdes Lächeln. Also die paar Euro in der Geldbörse, wer soll das schon stehlen? Die Ernüchterung kommt nach dem Diebstahl. Plötzlich sind es nicht ein paar Euro, sondern ein paar Hundert. Nach dem Diebstahl besinnt man sich erst des Preises des neuen iPods, den man achtlos auf dem Schreibtisch im offenen Bürohat liegen lassen. Vor allem im Arbeitsalltag glauben viele Menschen, dass sie dort nicht Opfer eines Diebstahles werden können. Dass es, vor allem in Großfirmen, sogenannte „office-runner“ gibt, die von Büro zu Büro eilen und Wertsachen entwenden, hat sich in der Bevölkerung noch nicht herumgesprochen. Das Wirtschaftsgeld liegt am Vorzimmerschrank bei offener Türe, weil man ja nur in den Keller geht. Eine willkommene Beute von „Klinkenputzern“. Diese Spezies der Diebe geht einfach durch Wohnhäuser und probiert bei jeder Türe, ob sie vielleicht offen ist. Fast immer findet sich etwas, was man schnell zusammenraufen kann.

Worauf Sie achten sollten: • • • • •

Lassen Sie NIE Geld oder Wertsachen unbeaufsichtigt, egal ob Sie im Büro oder einem Lokal sind. Auch zu Hause Wertsachen nicht offen in der Nähe der Eingangstüre deponieren. Garderobekästen sind kein Safe und sollten auf jeden Fall versperrt sein. Wertsachen sollten Sie grundsätzlich nicht sichtbar in Ihrem Auto liegen lassen und dass man ein Fahrzeug versperrt, wenn man weggeht, sollte eigentlich jeder wissen. Wenn Sie Garderobe in einem Lokal ablegen, nehmen Sie sämtliche Wertsachen und Schlüssel heraus.

Einfacher Diebstahl

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DIEBSTAHL

So nette Kinder Weihnachten – das Herz und die Geldbörse sind offen. Der Besuch eines Weihnachtsmarktes gehört zur Adventzeit einfach dazu. Natürlich ist das Gedränge groß, vor allem vor den Punschständen. Als dann zwei kleine Kinder am Markt zu tanzen beginnen, richten sich alle Augen auf das Pärchen und das Gedränge wird noch größer. Dass man da gestoßen und geschubst wird, ist völlig normal. Als die Kinder wieder im Gedränge verschwinden, löst es sich auf und der nächste Punsch ist fällig. Beim Zahlen kommt auch die Ernüchterung – die Geldbörse ist weg. Verloren? Eher nicht. Während sich die möglichen Opfer über die tanzenden Kinder amüsierten, arbeitete ein Team von Taschendieben im Hintergrund Trickdiebe und Taschendiebe sind meist internationale Berufsverbrecher, die immer in Teams von drei oder mehr Personen arbeiten. Sie sind gut gekleidet und unterscheiden sich durch nichts von den übrigen Menschen. Sie suchen Gedränge, sie erzeugen Situationen, in denen die Aufmerksamkeit abgelenkt ist. Leider, und das muss man sagen, werden immer wieder Kinder als Ablenkung, aber auch als Ausführende des Taschendiebstahles verwendet. Ebenso oft wird eine angeblich Schwangere ins Gedränge geschickt, eine Me­ thode, die häufig in vollen öffentlichen Verkehrsmitteln angewendet wird. Wo Taschendiebe auftreten, ist nicht fix, es können Hotels, öffentliche Verkehrsmittel oder Menschenansammlungen sein, im Prinzip überall. Und wenn es kein Gedränge gibt, dann wird nicht selten Gedränge erzeugt. Taschendiebstahl

In südlichen Ländern wird gerne unbedarften Touristen eine Blume übergeben, ein Abzeichen angesteckt, um die Aufmerksamkeit abzulenken. Doch auch Einheimische sind nicht vor Taschendieben gefeit. Gerne wird die Aufmerksamkeit durch einen Stadtplan und eine Auskunft abgelenkt, während eine zweite Person den Diebstahl begeht.

Wie schützt man sich vor Taschendieben: • Der beste Schutz vor Taschendiebe ist Aufmerksamkeit. • Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie benötigen. • Bewahren Sie Bargeld und Kredit- und Bankomatkarten getrennt auf. • Rucksäcke sind keine sichere Verwahrung für Wertsachen. • Hand- und Umhängetaschen sollten so getragen werden, dass man sie sieht. • Lassen Sie Handtaschen nie unbeaufsichtigt in Gaststätten oder Umkleidekabinen stehen. 6


DIEBSTAHL

Nur ein Glas Wasser „Bitte, ich schwanger, nur ein Glas Wasser“ sagt eine junge Frau zu einer Hauspartei, die sie im Stiegenhaus trifft. Na da kann man doch nicht unmenschlich sein. Mit der (angeblich) Schwangeren kommt auch eine ältere Frau in die Wohnung und klagt über die Schwierigkeiten in ihrer Familie. Während die ältere Frau die Wohnungsinhaberin mit Reden förmlich zudeckt und auch gestickte Tischtücher anbietet, verschwindet die jüngere. Irgendwann haben es die zwei „Damen“ dann relativ eilig und verlassen schnell die Wohnung. Mit dem guten Gewissen, eine gute Tat getan zu haben, zieht sich die Wohnungsbesitzerin ins Wohnzimmer zurück. Eigenartig, wieso sind die Laden des Schrankes herausgezogen und die Türen offen? Sekunden später der Schreck: Die Schmuckschatulle ist weg. Einschleichdiebe haben eine Gabe – sie können andere Menschen von etwas überzeugen, was nicht wahr ist. Das Appellieren an Gefühle, an die Hilfsbereitschaft ist dabei ein beliebter Trick, sich Zugang zu einer Wohnung zu verschaffen. Einmal am Ort des Diebstahles wird dann das Opfer irgendwie abgelenkt. Der Trick mit der Hilfsbereitschaft wird vor allem von Frauen angewandt. In der Regel treten zwei Täterinnen auf – eine Frau lenkt dann ab und die andere stiehlt. Es hat sicher nichts mit Fremdenfeindlichkeit

Einschleichdiebstahl – Mitleidsmasche

zu tun, aber es muss gesagt werden, meist stammen die Täterinnen aus Südosteuropa. Übrigens, das Appellieren an die Hilfsbereitschaft ist auch ein beliebter Trick bei Taschendieben. Als angeblicher Tourist hält man einem Einheimischen einen Plan vor die Nase und fragt nach einer Adresse, während der Komplize den eigentlichen Diebstahl ausführt.

Wann sollten die Alarmglocken läuten: • Lassen Sie grundsätzlich keine fremden Menschen in die Wohnung, auch wenn diese nur einen einfachen Wunsch haben. • Ein Glas Wasser kann man auch vor der Türe trinken. • Wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich bei den Hilfesuchenden um Diebe handelt, rufen Sie die Polizei an und öffnen Sie ihre Türe nicht.

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DIEBSTAHL

Der Herr vom Wasserwerk Es läutet an der Türe, davor steht ein Mann in blauer Montur und hält für Sekundenbruchteile einen Ausweis vor Ihre Nase. Man müsse die Durchflussmenge der Wasserleitung prüfen, sagt er und ersucht, eingelassen zu werden. Bitte Klospülung betätigen, bitte Wasser in Küche und Badezimmer voll aufdrehen. Danke, sehr gut. Er müsse jetzt die Leitung in der Küche überprüfen und ersucht im Badezimmer zu bleiben und auf seinen Zuruf das Wasser abzudrehen. Erfreut über die Serviceleistung des Wasserwerkes macht das Opfer wie ihm aufgetragen. Als nach drei bis vier Minuten kein Befehl zum Abdrehen kommt, macht sich der (meist betagte) Mensch auf den Weg in die Küche. Der Mann vom Wasserwerk ist verschwunden. Eigenartig, der war doch so freundlich und eigentlich hätte er sogar ein Trinkgeld bekommen. Auch gut, dann kann man doch beruhigt einkaufen gehen. Als die Geldbörse aus der Küchenkredenz genommen werden soll, hat sie sich verflüchtigt. Ja sogar das

Reservegeld in der Teedose ist weg. Und wo ist die Brosche, die am Telefontischchen lag? Ein typischer Fall. Die Tricks, mit denen sich professionelle Diebe Zugang zu Wohnungen verschaffen, sind unglaublich vielfältig. Unglaublich auch die Leichtfertigkeit von Menschen, völlig Fremde in die Wohnung und sogar unbeaufsichtigt in einzelne Zimmer zu lassen. Grundsätzlich werden zwei Methoden angewandt. Jene, bei denen an die Hilfsbereitschaft appelliert wird, haben wir im vorherigen Kapitel dargestellt. Mindestens genauso oft wird eine amtliche Überprüfung (Wasser-, Gas-, oder E-Werk, Pensionsversicherungsanstalt) vorgegaukelt. Während bei der ersten Methode meist Frauen als Täter in Erscheinung treten, sind es beim „Beamtentrick“ meist Männer. Seriosität und Überzeugungskraft sind hier wesentliche Bestandteile der Tat.

Wann sollten die Alarmglocken läuten: • Kein Amt oder Dienstleister schickt unangekündigt Organe, die eine Überprüfung machen sollen. • Wenn Sie den leisesten Verdacht haben, verlangen Sie die Telefonnummer der angeblichen Dienststelle und rufen Sie dort an, ob alles rechtens ist. • Kein Kontrollorgan verlangt vom Wohnungs- bzw. Hausbesitzer eine Leistung, Tätigkeit oder Ihre Hilfe während seiner Anwesenheit. • Auch wenn tatsächlich eine Kontrolle einer Behörde oder eines Dienstleisters angesagt ist, lassen Sie das Organ nicht alleine. • Keinesfalls kommt jemand vom Finanzamt oder der Pensionsanstalt, um Ihre Bezüge zu überprüfen. Einschleichdiebstahl – Falsche Beamte

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DIEBSTAHL

HALTET DEN DIEB! Ein Ladendieb wird entdeckt. Einfache Sache: anhalten und der Polizei übergeben und das war es. Was so einfach klingt, kann in der Praxis relativ kompliziert werden. Mit der Feststellung eines Tatverdächtigen beginnt ein schwieriger rechtlicher Vorgang – oft mit ungewissem Ausgang.

sich durch weniger Diebstähle aus. Nur zwei Beispiele von vielen Möglichkeiten:

Mitarbeiter von Handelsunternehmen wissen leider recht wenig über das korrekte Verhalten beim Entdecken eines Ladendiebes, das zeigt die polizeiliche Praxis. Die Einschulung über die Problematik besteht häufig nur in dem Satz: „Rufen Sie einfach die Polizei an.“ Über die gesetzlichen Grundlagen und über die Vorgangsweise Ladendieben gegenüber sind in der Regel nur Detektive und Sicherheitsbeauftragte recht gut informiert. Mit den Tipps auf den folgenden Seiten wenden wir uns daher konkret an ungeschultes Verkaufspersonal. Jeder Mitarbeiter eines Handelsbetriebes sollte wenigstens grundsätzlich darüber Bescheid wissen, wie, wann und wo man gegen Ladendiebe einschreiten kann.

2. Es sollte in der Nähe des Ausganges ein Raum zur Verfügung stehen, in dem ein angehaltener Ladendieb kurzfristig festgesetzt werden kann.

DER ERSTE SCHRITT

1. Relativ günstig sind heute Videoüberwachungen. Diese schrecken potenzielle Ladendiebe ab und sie geben beweissicheres Bildmaterial.

Die Beiziehung einer Beratungsfirma, schon im Planungsstadium, ist empfehlenswert. EIN LADENDIEB WIRD ENTDECKT 1. Wenn Sie einen Ladendieb auf frischer Tat entdecken, so beobachten Sie ihn unauffällig, bis die Tat im Sinne des Strafgesetzbuches vollendet ist. Das Einstecken eines Gegenstandes innerhalb der Verkaufsfläche ist noch kein strafbarer Versuch. Anders sieht die Situation aber aus, wenn der Dieb einen Gegenstand in einem Versteck (z. B. unter Kleidung oder in einem getarnten Behältnis) verbirgt. Damit ist der strafbare Versuch gegeben.

Warenschwund (lt. Studie 1,12 %) wird zwangsläufig in die Preise einkalkuliert und weitergegeben. Wäre das nicht ein Grund für den Einzelhandel, Maßnahmen zu setzen? Die „Geiz ist geil“-Mentalität ist bei Sicherheitsmaßnahmen nicht angebracht.

2. Merken Sie sich genau die Vorgangsweise des Täters (Einstecken der Ware, Beseitigung der Verpackung etc.). Ihre Wahrnehmung dient der Beweissicherung und Verurteilung.

Der erste Schritt zur Verhinderung von Ladendiebstählen liegt schon beim Bau oder der Einrichtung eines Geschäftes. Natürlich sind Sicherheitsmaßnahmen nicht gratis, aber die Kosten gleichen

3. Während der Beobachtung des Täters sollte man sich nicht als Firmenangehöriger erkennen lassen, sondern vom Täter als Kunde wahrgenommen werden.

Ladendiebstahl

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DIEBSTAHL 4. Verständigen Sie so früh wie möglich Unterstützungskräfte. Nicht jeder Ladendieb ergibt sich seinem Schicksal und außerdem sind nicht selten Komplizen in der Nähe. 5. Nach der Tat muss der Täter so lange observiert werden, bis er zur Kassa kommt oder sich sonst ein günstiger Moment für einen Zugriff ergibt. 6. Sie sollten Ihren Betrieb kennen, vor allem den Standort von Notausgängen. Nicht selten flüchten Ladendiebe, die entdeckt werden, über Notausgänge. 7. Apropos Notausgänge. Banden von Ladendieben benützen häufig Notausgänge, um gestohlene Waren nicht an der Kassa vorbeizubringen. Sie kehren dann durch den Notausgang, den sie präpariert hatten, in das Geschäft zurück. Daher: Beim Vorbeigehen an einem Notausgang genügt ein Blick, ob er präpariert ist. DIE SCHWIERIGSTE PHASE: DIE ANHALTUNG 1. Wenn ein Ladendieb angehalten wird, dann treffen zwei Menschen mit völlig konträren Vorstellungen zusammen. Der Dieb will abstreiten oder flüchten und nicht als Ladendieb geoutet werden. Der Firmenangehörige will einen Ladendieb stellen. Stress und Unsicherheit sind damit auf beiden Seiten vorprogrammiert. 2. Der wichtigste Punkt ist die Eigensicherung. Heldenhaftes Verhalten einem Ladendieb gegenüber ist nicht angebracht. Ladendiebstahl

3. Versuchen Sie, die Anhaltung so diskret wie möglich durchzuführen. 4. Sagen Sie dem Dieb, dass er erkannt wurde und Ihnen in das Büro folgen soll. Eine körperliche Konfrontation (Anfassen an der Kleidung) ist in den meisten Fällen nicht notwendig. 5. Wählen Sie zur Anhaltung einen taktisch günstigen Ort. Dieser sollte in der Nähe des Ausganges sein und bei Selbstbedienungsgeschäften nach den Kassen, aber vor Verlassen des Hauses. Der Ort sollte für weiteres Personal einsehbar sein, um Sie eventuell unterstützen zu können. 6. Sollte eine Anhaltung nicht möglich sein, so versuchen Sie festzustellen, mit welchem Fahrzeug der Täter vom Kundenparkplatz wegfährt, und merken Sie sich das Kennzeichen. 7. Genauso wichtig wie die Wahl des Anhalteortes ist jene des Anhaltezeitpunktes. Unbewusst bestimmt diesen meist der Dieb selbst. Wenn der Dieb bemerkt, dass er erkannt wurde, dann hat die Anhaltung sofort zu erfolgen. Ist dieser Zeitpunkt noch vor den Kassen, so liegt meist erst eine straflose Vorbereitungshandlung vor, eine Anhaltung ist in diesem Fall zu überlegen. Sie können aber auf jeden Fall vom Hausrecht Gebrauch machen und ihn aus dem Geschäft weisen. 8. Die Verfolgung eines aggressiven und/oder geflüchteten Täters außerhalb des Areals ist nur mit entsprechendem Abstand gefahrlos. Geben Sie der Polizei die Fluchtrichtung bekannt, die Festnahme des Täters ist deren Aufgabe. 10


DIEBSTAHL

Die Verwirrung des Opfers Ein offensichtlich der deutschen Sprache nicht mächtiger Kunde will in einem Supermarkt seinen geringen Einkauf mit einem 500-Euro-Schein bezahlen. Als die Kassiererin die Annahme ablehnt, nimmt er andere Geldscheine aus der Geldbörse, darunter ausländisches Geld. Gibt der Kassiererin verschiedene Scheine, nimmt sie ihr wieder weg und so geht das Ganze einige Male hin und her. Zwischendurch erregt sich der Kunde hinter dem Mann und zieht damit die Aufmerksamkeit der Kassakraft auf sich. Nach einiger Zeit wird dann doch irgendwie bezahlt und der Kunde verlässt das Geschäft. Am Abend stellt die Kassiererin beim Kassasturz ein Manko von einigen Hundert Euro fest. Sie war einem Geldwechselbetrüger aufgesessen. Wie bei vielen Betrugsarten und beim Trickdiebstahl wird die Aufmerksamkeit des Opfers abgelenkt. Der Geldwechselbetrüger (auch als Chilfener bekannt) lenkt die Aufmerksamkeit des Opfers nicht durch ein äußeres Ereignis ab, sondern durch die schnelle Abfolge von Geldwechseln. Geldscheine werden gegeben, wieder weggenommen, andere Noten vorgeholt und wieder weggenommen, Wechsel von Scheinen angeboten und wieder rückgängig gemacht. Dies so lange, bis das Opfer nicht mehr weiß, ob es nun tatsächlich Geld erhalten hat oder nicht. Meist wird dann dem Opfer eingeredet, dass man das Wechselgeld noch nicht zurückerhalten hat. Nicht immer, aber häufig spielt ein zweiter Täter einen Kunden, dem das Hin und Her mit Geld zu lange dauert und der sich darüber erregt, wodurch das Opfer zusätzlich abgelenkt wird. Trickdiebstahl – Geldwechsel

Geldwechselbetrüger beschränken sich aber nicht ausschließlich auf Verkäufer als Opfer. Gerne wird im Ausland Tou­ risten ein besserer Wechselkurs versprochen und Geld gewechselt. In diesem Fall werden häufig nicht mehr gültige Scheine oder Fotokopien übergeben. Eine Abart des Geldwechselbetruges, die häufig bei Juwelieren angewendet wird, ist, sich möglichst viel Ware vorlegen zu lassen und durch Hin und Her und Anprobieren und Zurücklegen den Verkäufer zu verwirren.Vielleicht wird dann noch ein Schmuckstück aus der Auslage verlangt, damit das Tablett mit Schmuckstücken nicht beobachtet werden kann. Obwohl bei Juwelieren üblicherweise die vorgelegten Schmuckstücke abgezählt werden, gelingt der Diebstahl/Betrug dennoch immer wieder.

Wie man sich gegen Geldwechselbetrüger sichern kann: • Wechseln Sie keinesfalls unbekannten Personen Geld auf der Straße. • Die Aufforderung Geld zu wechseln, könnte auch eine Vorbereitungshandlung sein, Sie Ihrer Geldbörse zu berauben. • Falls Sie Kassenkraft sind und ein Kunde bereits übergebenes Geld zurückverlangt, seien Sie doppelt vorsichtig und gehen sie langsam und Schritt für Schritt beim Geldwechsel vor. • Als Verkäufer/Verkäuferin sollten Sie immer die Anzahl vorgelegter Ware wissen, denn damit verhindern Sie deren Diebstahl.

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DIEBSTAHL

Ein teurer Helfer Schwer ist die Tasche nach dem Einkauf und mühsam geht die alte Dame die Stiegen ihres Wohnhauses hinauf. Plötzlich hört sie den Klang fallender Münzen und jemand hinter ihr meint, dass sie Geld verloren habe. Tatsächlich liegt im Stiegenhaus eine Handvoll Münzen. Die kann man doch nicht liegen lassen. Die Tasche wird abgestellt und die Münzen werden eingesammelt. Der freundliche Helfer ist kurz darauf weg. Der Dame fällt gar nicht auf, dass die Person hinter ihr ging, umdrehte und das Haus verlassen hat. Ihr ist auch gar nicht bewusst, dass sie ihr Geld gar nicht verloren haben konnte, die Geldbörse liegt ja in der Einkaufstasche. Dass die Geldbörse weg ist, merkt sie erst, als sie die Münzen in ihrer Börse verstauen will. Auch bei dem Trick der Geldwerfer geht es um die Ablenkung. Der Täter spekuliert darauf, dass sein Opfer, während es damit beschäftigt ist, Münzen geringen Wertes aufzulesen, nicht auf seine abgestellte Tasche mit der Geldbörse achtet. Das Opfer ist nicht zufällig, sondern wurde bereits lange vorher ausgewählt. Die Täter lauern in Banken oder in Supermärkten und beobachten, wer alleine ist und seine Geldbörse nicht ordentlich verstaut, sondern offen in seiner Einkaufstasche liegen lässt. Bekannt ist auch jene Variante, mit welcher der Trick in Supermärkten selbst angewendet wird. Gerne lassen Frauen ihre offenen Taschen im Einkaufswagen liegen. Das angeblich verstreute Geld

Trickdiebstahl – Geld streuen

wird eingesammelt, aber die Geldbörse ist weg. Eine Abart dieses Ablenkungsmanövers ist der Hinweis auf einen Schaden, der bei Autofahrern angewendet wird. Während der Autofahrer den angeblichen Schaden besichtigt, stiehlt ein zweiter Täter eine frei liegende Tasche oder etwas Ähnliches aus dem Fahrzeug.

Worauf Sie achten sollten: • Lassen Sie NIE Ihre Wertsachen unbeaufsichtigt. • Wenn Sie darauf hingewiesen werden, dass Sie etwas verloren haben, dann überlegen Sie, ob Sie tatsächlich etwas verloren haben könnten. • Wenn Sie wirklich der Verlustträger sind, dann beobachten Sie beim Einsammeln auch die anwesenden Personen.

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BETRUG

Kapitel 2: BETRUG

Mit freundlicher Hilfe des Opfers Manche Zeitgenossen meinen, dass irgendwie jedes Opfer einer Straftat selbst schuld sei. Hätte er nicht mit seinem Geld geprahlt, dann wäre es ihm nicht gestohlen worden. Wäre er nichts nachts durch das gefährliche Viertel spaziert, wäre er nicht überfallen worden, und so weiter, und so weiter. Während man bei den meisten Delikten geteilter Ansicht über die Mitschuld des Opfers sein kann, ist es bei einem Delikt sicher – beim Betrug. Beim klassischen Betrug kommt es immer zu einem direkten Kontakt zwischen Täter und Opfer und das Opfer lässt sich irgendwie täuschen. Das Opfer übergibt dem Täter selbst Geld oder Eigentum. Die Möglichkeiten von Betrügern sind fast unbegrenzt, wir können Ihnen daher auf den nächsten Seiten nur die häufigsten Betrugsarten zur Kenntnis bringen. Einleitung

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BETRUG

Lukrative Geschäfte Das Pärchen, welches Frau W. auf dem Parkplatz eines großen Supermarktes ansprach, schien gerade vom Urlaub zu kommen. Es wollte wissen, wo es ein günstiges Hotel in der Nähe gebe. Sie beschrieb den Weg ins Hotel und alsbald hatte sich ein nettes Gespräch entwickelt. Die jungen Leute erzählten, dass sie gerade auf dem Heimweg von einer Modemesse seien. Sie hatten im Auftrag ihrer Firma einige besonders schicke Stücke aus feinstem Nappaleder präsentiert und waren dort geradezu bestürmt worden, diese Dinge zu verkaufen. Leider, so bedauerten sie, darf auf Messen ja nicht verkauft werden, sodass man die edlen Stücke wieder nach Hause nehmen müsse. Die Neugier war geweckt und man erklärte sich nach kurzem Zögern bereit Frau W. die Ausstellungsstücke zu zeigen. Die Begehrlichkeit von Frau W. war geweckt. Die Lederjacke, wechselte für 500 €, den Besitzer. Es dauerte nur einige Tage bis der Duft des Leders dem Geruch von Kunststoff wich. Die zwar nach wie vor wunderbar geschnittene Jacke war ein Produkt moderner Plastikindustrie. Wer ist nicht an einem lukrativen Geschäft interessiert? Doch Vorsicht, die Tricks windiger Geschäftemacher sind vielfältig und nicht so neu, wie man glauben sollte. Die Palette reicht von der besonders günstigen Lederjacke bis zur „absolut sicheren Wertanlage in Diamanten“. Vor allem in wirtschaftlich schlechten Zeiten wird Sicherheit in realen Werten gesucht. Wer glaubt, an der Haustüre, in einem Lokal oder vom Freund des Freundes Edelsteine kaufen zu können, wird bald Opfer sein. Betrüger arbeiten gut vorbereitet. Die angebotenen Lukrative Geschäfte

Diamanten, sind in aparte Kunststoff­ etuis eingeschweißt und jederzeit wieder verkäuflich. Für eine nicht unerhebliche Summe wechseln die Edelsteine und die auf Büttenpapier gedruckten Zertifikate (inkl. handschriftlicher Nummerierung) den Besitzer. Monate später, wenn die Diamanten einem Fachmann präsentiert werden, taxiert er diese nach kurzer oberflächlicher Betrachtung als minderwertige Industriediamanten, die nur einen Bruchteil des bezahlten Betrages wert sind.

Die Kriminalpolizei rät: • Machen Sie grundsätzlich keine Geschäfte an der Haustür. • Wertsachen nur bei befugten Händlern (Juwelier, Doro­ theum etc.) kaufen. • Alles, was auf Parkplätzen angeboten wird, ist nicht seinen Preis wert. • Bei von Unbekannten angebotenen Gegenständen kann nie ausgeschlossen werden, dass das Verkaufsgut gestohlen wurde. Sie geraten bei Kauf leicht in den Bereich des Strafgesetzes. 14


BETRUG

Bemerkenswerte Angebote Es läutet an der Türe. Vor dieser steht ein Mann, der Sie mit Namen begrüßt und Sie an Ihren Urlaub in der Türkei erinnert. Tatsächlich waren Sie in dem Land und hatten Interesse an Teppichen gezeigt. Jetzt habe er ein Superangebot, die letzten Teppiche einer Lieferung zu einem sagenhaften Preis, denn er müsse in die Heimat zurück. Sie haben kein Interesse. Jetzt ersucht Sie der Mann um einen Gefallen. Er müsse noch etwas bezahlen und ob Sie ihm Geld borgen könnten. Die Teppiche würde er als Sicherstellung dalassen und als Dankeschön für Ihre Gefälligkeit könnten Sie sich ein Stück aussuchen. Vertrauensselig borgen Sie dem Mann ein paar Hundert Euro. Es kann ja nichts passieren, sie haben ja eine Sicherstellung. Als der Mann nicht wie vereinbart zurückkommt, wollen Sie die Teppiche verkaufen, um wieder zu Ihrem Geld zu kommen. Das Schnäppchen erweist sich aber als Niete. Statt bester Handarbeit haben Sie billigste Maschinwebteppiche erhalten. Ihr Wert ist weit weniger hoch als Ihr Darlehen. Vor allem im Ausland sollten Sie keinesfalls Ihre persönlichen Daten weitergeben. Es ist bekannt, dass Kriminelle von windigen Geschäftsleuten Daten Ihrer Kunden im Ausland erhalten. Von hier hatte der Betrüger auch seine Kenntnisse. Bei dieser Art des Betruges wird im Prinzip ein wertloser Gegenstand oder einer mit geringem Wert als Sicherstellung angeboten. Beliebt ist auch die Masche mit einem Paket für den Nachbarn. Man ersucht Sie, ein Paket zu übernehmen. Der Nachbar habe eine Ware bestellt und dafür wäre die Nachnahmegebühr oder der Preis zu kassieren. Wenn Sie die Bemerkenswerte Angebote

angebliche Bestellung dem Nachbarn geben wollen, erfahren Sie von ihm, dass er nichts bestellt hat. Der Inhalt des Paketes entpuppt sich dann nicht selten als Ziegelstein oder etwas Ähnliches. Die letzte Masche: Menschen, die Kredit brauchen, aber bei der Bank keine Chance haben, wird ein Kredit angeboten. Für die Abwicklung wird eine Gebühr verlangt. Dass der Kredit nie auf dem Konto einlangt, gehört zum Geschäft. Auch das Versprechen von Arbeit wird gerne als Anziehungspunkt genommen. Für angebliche Ware, die in Heimarbeit bearbeitet werden soll, wird Vorauskasse verlangt.

Wann die Alarmglocken läuten sollten: • Geben Sie im Ausland nicht unüberlegt Ihre Heimatadresse bekannt. • Keine renommierte Firma schickt jemanden mit einem Angebot an Ihre Wohnadresse. • Geldverleih gegen eine Sicherstellung ist immer pro­ blematisch. • Wenn Sie schon Geld verleihen, dann vergewissern Sie sich über die Identität Ihres Gegenübers. 15


BETRUG

Unausrottbar: der Neffentrick Das Telefon läutet. Eine Stimme fragt: „Was glaubst du, wer spricht?“ Natürlich kennt man die Stimme nicht, rät aber her­um, wer es wohl sein könnte. Irgendwann kommt die erlösende Antwort: „Ja, liebe Tante, ich bin es der Neffe von dem du so lange nichts gehört hast.“ Die Freude ist groß und man plaudert über die Familie. Dass das Gegenüber am Telefon immer nur nachplappert, was man kurz vorher preisgegeben hat, fällt naiven Gemütern nicht auf. Irgendwann wird das Gespräch auf den Punkt gebracht. Der „Neffe“ sei bei einem Autohändler und habe ein Superangebot, leider aber zu wenig Geld. „Liebe Tante, kannst du mir nicht mit ein paar Tausendern aushelfen?“ ist die nächste Frage. Die Freude über das wiedergefundene Familienmitglied ist groß, da muss man ja helfen. Wenige Minuten später kommt der „Freund des Neffen“ an

die Türe, übernimmt höflich das Geld und verschwindet. Natürlich auf Nimmerwiedersehen. Obwohl regelmäßig in den Medien vor dieser Art des Betruges gewarnt wird, haben die Kriminellen, welche mit dem Neffentrick arbeiten, immer wieder Erfolg. Die Täter sind fast immer Männer, die Opfer meist Frauen fortgeschrittenen Alters. Wahllos wird nach dem Telefonbuch angerufen. Wenn der Mann am Telefon merkt, dass das Gegenüber geistig schon etwas schwerfällig und naiv ist, dann wird der Trick versucht. Bei jungen Stimmen wird dagegen sofort aufgelegt. Nicht selten begleitet sogar der angebliche Freund des Neffen das Opfer auf die Bank, wenn nicht genügend Bargeld im Haus ist.

Wann die Alarmglocken läuten sollten: • Wenn ein Anrufer Sie raten lässt, wer er wohl sei, gehen Sie nicht darauf ein, sondern verlangen die Nennung seines Namens. • Verlangen Sie die Telefonnummer des Anrufers mit dem Hinweis auf einen Rückruf. • Übergeben Sie keinesfalls fremden Personen Geld, das diese angeblich für einen Verwandten abholen. • Sollten Sie Verdacht haben, dass man den Neffentrick bei Ihnen versucht, dann verständigen sie SOFORT die Polizei. Eine Anzeige Tage später ist weniger erfolgreich. Neffentrick

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BETRUG

Zum Personalpreis Ein kleines Lokal in der Nähe eines Elektrofachmarktes. Eines Tages gesellt sich ein Mann zu den Stammgästen und erklärt, dass er Geräte aus dem Elektro­ markt wesentlich billiger beschaffen könne – natürlich nicht gestohlene Geräte, sondern nur zum Personalpreis. Tatsächlich kommt ein weiterer Mann (meist in Arbeitskleidung des Elektromarktes) und liefert ein Gerät (oder zumindest eine mit Füllmaterial versehene Originalverpackung). Der unglaublich niedrige Preis wird in bar übergeben. Scheinheilig werden die Anwesenden gefragt, ob sie nicht ein gleichartiges Gerät haben wollen. Jene, die zustimmen, werden von dem angeblichen Angestellten der Firma an den Hinterausgang des Elektromarktes geführt und Barzahlung verlangt. Während Täter Nummer zwei die Opfer zum Markt führt, verschwindet Nummer eins aus dem Lokal oder er erklärt sich bereit

beim Tragen der Geräte zu helfen. Dass die Opfer nicht in die Firma dürfen ist selbstverständlich und meist dämmert es ihnen erst nach einiger Zeit, dass sie gelinkt wurden, wenn niemand mehr zurückkehrt. Der vorgenannte Fall ist natürlich nur eine von vielen Varianten, die aber alle nach dem gleichen Schema ablaufen. Eine Ware wird zu unglaublich niedrigen Preis angeboten. Viele Menschen können sich einem scheinbar guten Angebot nicht entziehen. Im täglichen Leben übliche Skepsis, wie keine Rechnung, keine Garantie etc. wird vergessen. Da dieser Trick meist von Menschen angewandt wird, die man zu kennen glaubt, auch wenn es sich nur um einen anderen Lokalgast handelt, vergisst das Opfer seine Vorsicht.

Wann die Alarmglocken läuten sollten: • Kaufen Sie grundsätzlich nur bei befugten Gewerbebetrieben. • Kaufen Sie nichts von jemandem, den Sie nur entfernt kennen. Eine Bekanntschaft aus einem Lokal ist zu wenig. Die Ware ist entweder gestohlen oder minderwertig. • Reduzierte Preise, die sonst nirgends angeboten werden, sind mit Vorsicht zu behandeln. • Wenn Sie von einer Privatperson etwas kaufen, dann sollte der Kauf Zug um Zug vor sich gehen (hier Ware – da Geld). Zum Personalpreis

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BETRUG

Ein teurer Fund Das gibt‘s doch nicht. Da liegt doch tatsächlich ein Ring auf dem Gehsteig. Der muss jemandem vom Finger geglitten sein. In dem Augenblick, als sich der Finder bückt, will gleichzeitig eine zweite Person den Ring aufheben. Mit anderen Worten: Zwei Finder desselben Gegenstandes. Er sei Fachmann, sagt der zweite Finder, und dieser Ring sei schon einiges wert. Es sei doch unmöglich den Verlierer zu finden, meint das Gegenüber nach einer Diskussion, wem der Fund nun eigentlich zustünde. Er macht den Vorschlag, dass man sich den Fund ja teilen könne. Geben Sie mir 100, 200 Euro und behalten Sie den Ring, das ist doch ein Angebot oder? Eigentlich eine geringe Summe für einen Ring der mehrere Tausend Euro wert sein soll, da muss man zuschlagen. Das Geld wechselt den Besitzer und frohen Mutes geht der neue Ringbesitzer von dannen. Die Ernüchterung kommt wenige Tage später, als der Ring von einem befreundeten Juwelier besichtigt wird. Das Schmuckstück erweist sich als für einen Kaugummiautomaten geeignet, aber nicht zum Tragen.

Eine Abart des Ringwerfens ist das Finden einer Tasche etc. in einem öffentlichen Verkehrs­mittel. Absichtlich wird eine Tasche stehen gelassen und ein weiterer Fahrgast bietet für Geld an, die Tasche dem Opfer zu überlassen. Auch das Lockangebot einer Ware, die irgendwo an einem öffentlichen Platz angeboten wird, gehört zu dieser Kategorie des Betruges. Der Ablauf des Geschehens ist dann folgendermaßen: Während eine Ware angeboten wird, gesellt sich plötzlich ein weiterer Interessent dazu, der den Kauf als Schnäppchen hochstilisiert. Die angebotene Goldkette, die günstige Lederjacke für die sich auch der Schnäppchenjäger, der ein Komplize des Haupttäters ist, interessiert, sind natürlich billigste Imitationen. Er soll nur einen Kaufimpuls geben und den Wert der Ware bestätigen. Übrigens ist diese Art des Betruges eine beliebte Art die auf Autobahnparkplätzen in unserem beliebtesten südlichen Urlaubsland angewendet wird.

Manche Betrugsarten sind schon jahr­ hundertealt und funktionieren noch immer, das „Ringwerfen” ist eine dieser Betrugsarten. Ein Schmuckstück wird irgendwo deponiert und wenn es jemand an sich nehmen will, wird der Fund vom Betrüger für sich reklamiert. Gerne überlässt er das wertlose Stück dem Opfer, bestätigt aber dessen hohen Wert. Der Betrüger ist dabei wohl wissend, dass es kaum eine Anzeige gibt, denn wie will man der Polizei erklären, dass man einen Fund unterschlagen wollte? Wer einen Fund behält, begeht eine Fundunterschlagung und damit ein strafrechtliches Delikt.

Wann die Alarmglocken läuten sollten:

Ringwerfer

• Grundsätzlich verdächtig ist, wenn zwei Personen gleichzeitig etwas finden. • Geben Sie keinesfalls jemandem Geld, um einen gefundenen Gegenstand behalten zu dürfen. • Um nicht selbst in den Verdacht der Fundunterschlagung zu kommen, informieren Sie die Polizei am Ort des Geschehens per Telefon. • Kaufen Sie nichts von Fremden an öffentlichen Plätzen, auch wenn es besonders preiswert erscheint. Im günstigen Fall werden Sie nur betrogen, im schlechtesten Fall kaufen Sie gestohlene Ware. 18


BETRUG

Rip Deal Frau XY hat eine Erbschaft gemacht, vorwiegend alten Schmuck. Da sie selbst kein Interesse hat, bietet sie den Schmuck in einschlägigen Verkaufsbörsen an. Es erscheint ein seriöser Herr mit Kaufinteresse, der sich beiläufig über die finanziellen Verhältnisse der Verkäuferin erkundigt und dieser nach kurzem Gespräch ein weiteres Geschäft anbietet. Ein Freund habe 500-Euro-Noten aus einem Schwarzgeschäft und er könne diese Noten nicht in kleinere Scheine umtauschen. Für 200.000 in kleinen Noten würde es 250.000 in 500er-Noten geben. Ein tolles Geschäft, da muss man einfach zugreifen. Der Wechsel des Bargeldes einige Tage später in einem Nobelhotel läuft etwas chaotisch ab. Der Geldkoffer mit den 500er-Scheinen wird kurz geöffnet, währenddessen wird telefoniert, weitere Personen kommen und gehen. Der Bargeldkoffer von Frau XY wird übernommen und schnell trennt man sich. Zu Hause entpuppt sich, dass nur die oberste Reihe der 500er-Noten echt ist, der Rest sind simple Fotokopien. Frau XY ist einem sogenannten Rip Deal aufgesessen. Rip Deal (Rip vom englischen „ent­ reißen“) ist im Grunde genommen eine erweiterte Form des Geldwechselbetruges. Häufig eskaliert diese Art der gewaltlosen Kriminalität in die gewaltsame Form des Raubes, wenn das Opfer den Betrug bemerkt und das mitgebrachte Geld nicht herausrücken will. Die Variationen sind zahllos, sie reichen vom vorgetäuschten einfachen Geldwechsel bis zum Kauf von ganzen Liegenschaften. Die Täter treten immer sehr seriös auf und sind in der Regel wahre Überzeugungskünstler. Genau Rip Deal

so häufig wird von den Opfern keine Anzeige erstattet, weil diese Deals vonseiten der Opfer aus nicht selten mit Schwarzgeld hätten durchgeführt werden sollen. Eine gefährliche Variante: Wenn es um größere Summen geht, locken die Täter häufig ins Ausland. Vor allem in afrikanischen Ländern sollten Sie nicht auf derartige Geschäfte eingehen. Die Gefahr, dass dort Behördenvertreter involviert sind, ist groß. Auch wenn für Sie ein Hotel gebucht wird, ist die Seriosität Ihres Gegenübers nicht garantiert.

Wie schützt man sich vor Rip-Deal-Betrügern: • Fremden gegenüber sollten Sie nie über Ihre finanziellen Mittel Auskunft geben. • Brechen Sie ein Geschäft ab, wenn Auskunft über Dinge verlangt wird, die nichts mit dem eigentlichen Geschäft zu tun haben. • Bei konkreter Abwicklung eines Transfers sollten Sie nicht alleine sein. Neh­ men Sie sich eine Begleitperson mit. • Geben Sie Ihren Teil des Geschäftes nicht aus der Hand, wenn Sie nicht 100 % überzeugt sind, dass Ihr Gegenüber auch tatsächlich das liefert, was ausgehandelt wurde. • Auch wenn Sie Opfer wurden und nicht versteuertes Geld anlegen wollten, erstatten Sie trotzdem Anzeige. 19


BETRUG

Das Hütchenspiel Karl M., Gymnasiast im letzten Schuljahr, ist das Mathematik- und Computergenie seiner Klasse. Eines seiner besonderen Hobbys sind Geschicklichkeitsspiele jeder Art. Daher übte auf ihn der kleine Mann in der Fußgängerzone mit den flinken Händen, welcher auf einem provisorischen Tischchen drei Becher in rascher Folge hin und her schob, einen besonderen Reiz aus. Eigentlich war alles ganz einfach. Unter einen der Becher wurde eine kleine schwarze Kugel geschoben und diese dann in rascher Folge über die Spielfläche bewegt. Wer zum Schluss den Becher mit der Kugel erriet, konnte den gesamten Spieleinsatz einstreichen. Dass einige Mitspieler tatsächlich erfolgreich waren, konnte man daran sehen, dass sie relativ große Geldnoten in den Händen hielten und offenbar mit großem Eifer ihre Einsätze erhöhten. Karl, der sich auf seine guten Augen und seine Reaktionen verlassen konnte, war begeistert. Endlich eine Möglichkeit, das Taschengeld aufzubessern. Ein betrügerisches Spiel, so alt wie die Kulturgeschichte der Menschheit, welches bereits vom römischen Philosophen Seneca beschrieben wurde. Dass es bis heute nichts von seiner Anzieh­ ungskraft eingebüßt hat, zeigt eine, trotz entsprechender Verbote, immer wieder ausgeübte Praxis. Karl leerte nicht nur sein Sparbuch, sondern nahm auch einen Vorschuss aufs Taschengeld. Mit mehr als 300 € begann er, von „Gewinnern“ wohlwollend ermuntert, sein Spiel. Das Ende kam rasch und war bitter. Nach einigen Spielgängen, in denen einige der Beteiligten immer wieder gewannen, kam für ihn das Aus. Seine „Mitspieler“ verschwanden danach Das Hütchenspiel

ziemlich rasch – und gemeinsam. Was war geschehen? Die „Mitspieler“ und scheinbaren „Gewinner“ waren in Wirklichkeit ein erprobtes Team. Sie werden im Allgemeinen als „Anreißer“ bezeichnet. Der Spielleiter gibt für alle sichtbar die Kugel unter einen der drei Becher und beginnt, diese zu verschieben. Gleich­ zeitig fordert er die umstehenden Personen auf, den Verbleib der Kugel zu erraten. Die Ausstattung bei den Spielen ist sehr verschieden. Manchmal sind es Kronenkorken und eine Erbse, Zündholzschachteln und Bohnen und vieles mehr. Einer der „Anreißer“ setzt jetzt einen Geldschein auf den Becher, unter dem sich die Kugel scheinbar befindet und gewinnt tatsächlich. Damit wird Außenstehenden vorgegaukelt, man könne auf leichte Weise Geld gewinnen. Spielen diese dann mit, erhöht der Spieler die Geschwindigkeit beim Verschieben der Becher und lässt die Kugel kurzfristig verschwinden – ein Gewinn ist damit so gut wie ausgeschlossen. Dennoch fallen, oft in Fußgängerpassagen oder Tourismuszentren, immer wieder Ahnungslose hinein. Die einzige Form zu gewinnen ist, nicht mitzuspielen und vor allem Jugendliche entsprechend aufzuklären.

Unser Tipp:

Einfach nicht mitspielen – Sie werden auf jeden Fall betrogen. 20


BETRUG

Autokauf – der schöne Schein Endlich, der Führerschein ist geschafft, jetzt muss ein fahrbarer Untersatz her. Als der junge Mann seinen Wunsch in der Disko äußert, bietet ihm ein anderer Gast sein Auto an. Er wolle sich selbst ein neues kaufen und da wäre sein altes Auto zu einem Schnäppchenpreis zu haben. Dass es so etwas wie eine Überprüfung der Verkehrszuverlässigkeit gibt, hat unser junger Autokäufer nicht gewusst. Jetzt weiß er es, denn als er seinen neuen Kauf anmelden wollte, verweigerte man ihm die Kennzeichen, denn die Bodenplatte des Autos war durchgerostet ... Die Kosmetikbranche ist groß. Nicht nur Menschen und Haustiere, sondern auch Gegenstände des Alltags werden so gestylt, dass sie auch gehobenen Ansprüchen genügen. Dies trifft auch auf Autos zu, die ja noch immer als wichtiger Teil des Sozialprestiges vieler Menschen gelten. Diese Vorgangsweise ist so alt wie der Handel mit Kraftfahrzeugen und wahrscheinlich eine Fortsetzung der Tradition der Rosstäuscher des 19. Jahrhunderts. Der Schein trügt. Eine besondere Lackierung, tiefer gelegtes Fahrgestell, breitere Reifen und entsprechende Felgen sind oft wichtige Komponenten, um Gebrauchtwagen mit Motorschäden rasch loszuwerden. Die Opfer sind meist junge Menschen, die sich beim Kauf des ersten Autos vorstellen, wie sich die Neuanschaffung vor der Disko oder bei der Freundin macht. Oft handelt es sich bei diesen Fahrzeugen um Wracks aus Unfällen, die eigentlich nicht mehr in den Handel geraten dürften. Eine ganze Branche, aus zum Autokauf

Teil hochbegabten Pfuschern, ist damit beschäftigt, solche Fahrzeuge zu „behübschen“ und zu stattlichen Preisen zu veräußern. Die Motoren werden meist für eine kurze Dauer zum Laufen gebracht. Sachverständige berichten über atemberaubende Tricks. Ein Gemisch aus Öl und Sägespänen in kaputten Lagern sowie provisorisch abgedichtete Motorblocks sind nicht selten. Aber auch irreparable Unfallschäden an Achsen und Fahrgestell sind häufig. Bei Beschwerden versuchen sich die Verkäufer oftmals darauf auszureden, dass sie ja nur Vermittler seien. Der Gesetzgeber hat diesen Tricks schon vor längerer Zeit durch den Haftungsanspruch einen Riegel vorgeschoben. Die Problematik dabei ist, dass von jemandem, der kein Vermögen hat, auch kein Regress zu erwarten ist.

Tipps für den Autokauf: • Autokauf nur bei autorisierten Händlern oder Personen, denen man vertrauen kann. • Das angebotene Fahrzeug bei einem autorisierten Händler oder bei einem der Automobilklubs überprüfen lassen. • Autokauf im Ausland ist immer problematisch. Bei Neuwagen kann es steuerliche Probleme geben und bei Gebrauchtwagen gibt es keine Garantie. • Kein Auto kaufen, das keine Prüfplakette hat. 21


BETRUG

Vorsicht bei der Probefahrt Herr Z. ist dabei, sein Auto zu verkaufen. Der Audi hat nur wenige Kilometer auf dem Tacho und ist mit zwei Jahren nicht gerade alt, aber Herr Z. bekommt ein Firmenauto, sodass der Privatwagen überflüssig wird. Ein Inserat im Gratisblatt, der Preis ist im Verhältnis zu Baujahr und Kilometerstand recht moderat. Nach einigen Händlern, die den Preis zu drücken versuchten, meldet sich ein Privatinteressent. Gut angezogen und seriös im Auftreten akzeptierte er den Preis und versprach Barzahlung. Bedingung: eine Probefahrt in der nächsten Umgebung. Herr Z., gerade mit der Übernahme des neuen Firmenwagens beschäftigt, drückte dem scheinbar seriösen Interessenten den Fahrzeugschlüssel in die Hand und wartete auf dessen Rückkehr. Es dauerte gar nicht so lange und dieser tauchte mit dem unversehrten Fahrzeug wieder auf. Er bedauerte jedoch, dass der Audi doch nicht so ganz sein Fall sei, dankte für die Möglichkeit der Probefahrt und überreichte den Fahrzeugschlüssel. Ein Fall wie der norgenannte kommt xmal vor, doch Herr Z. erlebte eine Überraschung, als er am späteren Abend die Autoapotheke aus seinem Privatwagen holen wollte. Sein Auto war spurlos verschwunden und das trotz Alarmanlage und Wegfahrsperre. Was war geschehen: Der scheinbar „seriöse Interessent“ hatte das Auto entwendet. Wie sich später herausstellte, hatte er dabei einen neuerdings beliebten Trick angewandt. Nachdem er sich bereits bei seinem Anruf ausführlich Vorsicht bei der Probefahrt

nach Baujahr und Fahrzeugdaten erkundigt, besorgte er sich einen sogenannten „Schlüsselrohling“ – dies ist ein Schlüssel, der erst an ein bestimmtes Schloss angepasst werden muss. Herr Z. erhielt nach der Autorückgabe zwar einen Autoschlüssel, der dem seinen völlig glich, aber völlig wertlos war. Der Dieb öffnete das Auto mit dem Originalschlüssel und suchte das Weite.

Die Kripo rät: • Fremde Personen, mögen sie noch so seriös wirken, auf keinen Fall alleine fahren lassen. • Falls es keine andere Möglichkeit gibt, verlangen Sie einen Ausweis als Sicherheit. • Den Schlüssel möglichst besonders markieren, sodass Taschenspielertricks von vornherein ausgeschlossen werden können. • Wenn der Interessent nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückkommt, erstatten Sie sofort Anzeige, denn Ihr Auto ist vermutlich schon am Weg ins Ausland. 22


BETRUG

Der Gewinn Susanne M. war auf Shoppingtour. Vor einem Kaufhaus wurde Sie angesprochen. Kein Verkauf, nur ein Preisausschreiben, bei dem einfache Fragen zu beantworten waren. Die Preise waren verlockend: ein Urlaub auf den Bermudas, eine Woche New York, ein Wochenende in Florenz, noch dazu mit einem Leihwagen, der gratis zur Verfügung gestellt wird. Neben den Fragen waren natürlich zur Ermittlung allfälliger Gewinner auch die persönlichen Daten einzutragen. Susanne M. machte sich zwar wenig Hoffnung auf einen Gewinn, übergab aber ihre Teilnahmekarte dem freundlichen jungen Mann, der sie zum Mitspielen aufgefordert hatte. Wochen später, Susanne dachte schon lange nicht mehr an das Preisausschreiben, kam die Nachricht, dass sie einen Preis gewonnen hätte, immerhin das Wochenende in Florenz. Der Termin war vorgegeben, Leihauto und Hotelgutscheine wurden direkt nach Hause gebracht. Susanne und ihr anfangs skeptischer Freund machten sich mit dem Auto auf den Weg nach Italien. Das Hotel war rasch gefunden, allerdings gab es dort weder eine entsprechende Buchung, noch war die Firma, welche das Preisausschreiben gestartet hatte, dort bekannt. Um nicht ganz umsonst gefahren zu sein, mieteten sich die beiden in einer billigen Pension ein. Auf dem Heimweg, nur wenige Kilometer nach der Grenze, wurden sie von einer Polizeistreife angehalten. Der Grund: Die Leihwagenfirma hatte das Auto, auf dessen Rückstellung sie schon seit längerer Zeit wartete, als Der Gewinn

gestohlen gemeldet. Es dauerte einige Zeit, bis Susanne M. und ihr Begleiter beweisen konnten, dass auch sie offenbar hereingelegt wurden. Die wahre Überraschung erfolgte allerdings erst nach der Rückkehr in die Wohnung, in diese war während der Abwesenheit von Susanne M. eingebrochen worden. Tatvorbereitungen dieser Art sind kein Einzelfall. Raffinierte Einbrecher locken mit verschiedenen Tricks die Bewohner aus ihrer Wohnung, um sicherzustellen, dass niemand anwesend ist. Eine Gratisreise ist nur eine Möglichkeit, gerne werden auch Theaterkarten von einem „unbekannten Freund“ mit lieben Wünschen für einen schönen Abend übersendet.

Die Kripo rät: • Bei dubiosen Preisausschreiben ist grundsätzlich Vorsicht geboten. • Geben Sie persönliche Daten nicht leichtfertig an Unbekannte. • Angebote auf der Straße, egal ob es sich um angebliche Umfragen, Unterschriftenaktionen oder Preisausschreiben handelt, sind bedenklich. • Wenn Sie einen Verdacht hegen, fragen Sie im Zweifel bei der Firma oder Organisation nach. • Geschenke von anonymen Personen, die Ihre Abwesenheit aus der Wohnung, dem Haus bedingen, sind verdächtig. 23


BETRUG

Reich durch Arbeit Acht Monate arbeitslos. Da springt Frau Krause ein Inserat in einer Zeitung ins Auge. Heimarbeit mit toller Verdienstchance wird da angeboten. Ein Anruf bei der angegebenen Telefonnummer und schon hat sie den Job. Das einzige Problem: Es wären 500 Euro Kaution für die Ware, die man bearbeiten soll, zu überweisen. Die Kaution wird erlegt, die Ware kommt nie und die Telefonnummer ist nicht mehr existent. Wer wäre nicht gerne reich? Öl bohren in der Nordsee, Goldschürfen in Südamerika oder einfach nur eine neue Vertriebsidee mit einer noch nie da­ gewesenen Neuheit verwirklichen. Alles Angebote, die gerade in Zeiten wirtschaftlicher Flaute besonders attraktiv sind. Wer die Anzeigenseiten von Zeitungen aus den 20er- und 30er-Jahren des 20. Jahrhunderts liest, dem wird allerdings rasch klar, dass es sich bei vielen dieser Offerten um uralte Tricks handelt. Diese sind vor allem deshalb besonders niederträchtig, weil sie sich an Menschen wenden, die oft bereits an der Armutsgrenze leben. „Heimarbeit“ und „attraktiver Nebenverdienst“ sind die Reizworte, auf die mittlerweile Generationen Arbeitssuchender hineingefallen sind. Diese Angebote sind meist dadurch erkennbar, dass sie ein hohes Einkommen ohne entsprechende Ausbildung versprechen und eine „Schutzgebühr“, meist in bar und an ein Postfach, für die Zusendung entsprechender Unterlagen verlangen. Dabei handelt es sich im günstigsten Fall oft um kopierte Inseratenseiten aus Zeitungen oder die Reich durch Arbeit

Angebote sogenannter „Drückerkolonnen“, die sich auf eine aggressive Form der Werbung von Haus zu Haus spezialisiert haben. Auch Immobilienfirmen und Automatenaufsteller sind ein beliebter Tummelplatz für schwarze Schafe. Meist wird von den Arbeitssuchenden verlangt, in der eigenen Familie oder im Freundeskreis Werbung zu machen, und dafür eine entsprechende Provision in Aussicht gestellt. Fast immer sind jedoch damit entsprechende Vorleistungen verbunden, die meist als „Kaution“ oder „Werbebeitrag“ deklariert werden. Die Ideen dieser Abzocker sind im besten Sinne des Wortes grenzenlos und werden mittlerweile EU-weit verbreitet. Mit der Enttäuschung über den doch nicht gefundenen Job ist meist ein herber materieller Verlust verbunden.

Tipps bei verdächtigen Arbeitsangebote: • Niemand, der einen Job anbietet, verlangt Geld im Voraus. • Wenn Ihnen die Firma unbekannt ist, fragen Sie persönlich nach. • Firmen, die keinen Firmensitz im Inland haben und nur ein Handy als Kontaktmöglichkeit angeben, sind mit Vorsicht zu behandeln. • Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Arbeiterkammer. 24


INTERNET UND MODERNE MEDIEN

Kapitel 3: INTERNET UND MODERNE MEDIEN Kriminelle freuen sich über unerfahrene Nutzer Die modernen Medien machen es möglich, dass man heute Freundschaften aus der Ferne pflegen, die Freizeit planen, Menschen kennenlernen, Waren kaufen und verkaufen kann. Zu glauben, dass es im Gegensatz zur realen Welt in der digitalen nur nette Leute gibt, ist ein gefährlicher Irrglaube. Genauso ist es falsch zu glauben, dass moderne Smartphones ein sicheres Kommunikationsmittel sind. Moderne Medien bergen eine unglaubliche und neue Anzahl von Gefahren, aber sie werden auch zur Begehung traditioneller Delikte verwendet. Während manche Betrugsarten, die zum Teil vor hundert oder mehr Jahren kreiert wurden, noch immer gängig sind, hat die Technik Betrügern ein weiteres Betätigungsfeld eröffnet. Via Internet oder per Telefon werden heute schon mehr Betrügereien begangen als auf dem direkten, klassischen Weg. Wie auch bei den historischen Betrugsarten wird über die neuen Möglichkeiten die Gutgläubigkeit der Opfer ausgenutzt. Da es keinen direkten Kontakt zwischen Opfer und Täter gibt und die Täter häufig international arbeiten, ist die Ausforschung wesentlich schwieriger geworden. Das Schlimme ist auch, dass die Menschen offenbar bei Internet oder Telefonangeboten noch leichtgläubiger sind als bei direktem Kontakt und das virtuelle Tor zu ihrem Eigentum weit öffnen. Einen kleinen Auszug der Gefahren, die von modernen Medien ausgehen, lesen Sie auf den folgenden Seiten. Bedenken Sie: Ein Mausklick kann Ihr Leben beeinträchtigen! Einleitung

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INTERNET UND MODERNE MEDIEN

Bitte um Ihre Kreditkartendaten „Bei der Überprüfung der Daten Ihrer Kreditkarte haben wir eine Sicherheitslücke entdeckt. Wir müssen Ihre Karte aus diesem Grund sperren, bis wir Ihre Identität bestätigt haben. Teilen Sie uns deshalb sofort folgende Daten mit: Name, Anschrift, Nummer der Kreditkarte, Sicherheitscode.“ Mails mit diesem oder ähnlichem Inhalt hat vermutlich schon jeder Internetuser erhalten. Um dem Ganzen einen offiziellen Anstrich zu geben, sind derartige Mails angeblich von Kreditkartenfirmen oder Banken. Natürlich ein Humbug und leicht erkennbar, wenn man bei der Bank oder Kreditkartenfirma gar kein Konto hat. Wer aber Kunde eines solchen Institutes ist und vielleicht ein wenig naiv, der wird antworten. Kein seriöses Geldinstitut verlangt von seinen Kunden Informationen per Mail. Was bei Bekanntgabe der Daten passiert, ist leicht auszurechnen – Ihr Konto wird ausgeräumt.

Viele Menschen werden sich fragen: Gibt es wirklich jemanden, der auf solche Mails antwortet? Ja, leider. Derartige Mails werden nicht an ausgewählte Internetadressen versandt, sondern in Massenmails von gehackten Adressen. Nicht 1000, sondern Zehn- und Hunderttausende Mails werden in einem Paket verschickt. Und wenn nur jeder 10.000ste antwortet, so haben doch die Betrüger wieder ein Opfer gefunden, nach dem Motto: Irgendwer antwortet schon. Wie bei Betrug üblich, gibt es natürlich diverse Spielarten desselben Deliktes. Da die Menschen langsam vorsichtig werden, sind diese als Massenmails verschickten Aufforderungen oft als Gewinnbenachrichtigung getarnt. Ein Gewinn wird versprochen und die Überweisung an die Bekanntgabe von Kontonummer etc. gebunden.

Tipps für Menschen, die nicht gerne Opfer werden wollen: • Wenn Ihr Computer derartige Mails nicht gleich als Spam erkennt – löschen. • Geben Sie NIEMALS Kontodaten per Mail an unbekannte Personen weiter. • Falls es ein Attachment gibt, öffnen Sie dieses keinesfalls, es könnte Viren oder einen Trojaner enthalten. Kreditkartenanfrage

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Bezahlfalle App Pause. Eine Gruppe Jugendlicher diskutiert über die neuesten Smartphones und Applikationen. Super, da gibt es doch tolle Games (zu Deutsch: Spiele) die man als Apps (zu Deutsch: Applikationen) auf das Smartphone laden kann und die nichts kosten, begeistert ein Mitschüler seine Schulkollegen. Du brauchst nur auf das Blog „Game Dunga“ zu gehen und schon hast Du gratis die neuesten Spiele. Die Ernüchterung für die gutgläubigen Mitschüler kommt erst Wochen später, als sie eine Zahlungsaufforderung erhalten. „Wir haben Ihre Zahlung nicht erhalten und müssen gemäß unseren Richtlinien eine Strafgebühr einheben“, heißt es da. Garniert ist das Ganze mit der unterschwelligen Drohkulisse „Wir wissen, wer du bist“. Was war geschehen? Der verunsicherte Nutzer hat über seine AndroidPlattform eine betrügerische App geladen. Die massenhafte Verbreitung der

Android-Plattform hat Cyberkriminellen eine neue Betrugsmöglichkeit eröffnet. Wer leichtgläubig die angegebene Webadresse anklickt, gelangt freilich nicht auf die gewünschten Spiele, sondern wird aufgefordert, eine App zu installieren. Dabei handelt es sich um einen Schädling, der zunächst Anwenderinformationen stiehlt. Dazu gehören Gmail-Kontodaten, die SIM-Daten und die Mobilfunknummer des infizierten Gerätes. Diese Informationen werden an Cyberkriminelle weitergeleitet, die dann ihr Wissen in Geld verwandeln. Diese Art des Betruges (keine Leistung, aber Zahlung verlangen) ist im Cyberraum grundsätzlich nichts Neues. Neu ist allerdings, dass man das Problem nicht einfach durch Schließen des Browsers entfernen kann. Die Zahlungsaufforderung erscheint im 5-Minuten-Takt immer wieder. Genervt und in dem Wissen, betrogen worden zu sein, zahlen viele User.

Sicherheitsregeln bei Installierung einer unbekannten App: • Grundsätzlich: lieber einmal zu wenig als zu oft klicken. • Keine Programme installieren, deren Quelle Sie nicht kennen. • Grundsätzliches Misstrauen gegenüber Gratisangeboten. • Vorsicht bei der Option „Unbekannte Quellen erlauben“. • Sollte diese Option bei einer vertrauenswürdigen Installation notwendig sein, so deaktivieren Sie diese sofort nach Abschluss wieder. • Wenn Ihr Gerät infiziert wurde, installieren Sie eine Sicherheitslösung. • Weitere Information finden Sie unter http://blog.trendmicro.de. Gefahr Smartphone

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Nicht hinter jeder Freundschaftsanfrage steht ein Freund „Gerade hat mir eine Freundin eine Seite zukommen lassen, die meine sein sollte, (IST SIE ABER NICHT!!!!!), mit Fotos aus meinem Facebook und alten privaten Fotos. Ebenfalls wurden Fotos von meinen Freundinnen hochgeladen. Und das Schlimmste, viele Fotos auf obszöne und verachtende Weise bearbeitet oder Köpfe mit einem Bildbearbeitungsprogramm in pornografische Bilder hineinretuschiert. Ich kann das momentan gar nicht fassen und möchte, dass diese Seite natürlich schnell entfernt wird.“ Hilferufe dieser Art sind nicht selten. Soziale Netzwerke im Internet, die über Foren und Chatrooms hinausgehen, existieren erst seit etwa Mitte der 90erJahre. Aktuell kann man mehrere hundert in allen Sprachen nützen. Facebook wird z. B. von geschätzten 800 Millionen Menschen monatlich frequentiert. In den vergangenen Jahren hat sich das sogenannte „Mitmach-Web“ zu einem wichtigen Bestandteil des Internets entfaltet. Das Besondere daran ist, dass User Inhalte selbst online stellen und selbst entscheiden dürfen, wer was einsehen kann. Die Triebfeder der User scheint eine Art von Gemeinschaftsgefühl, das durch die virtuelle Welt leicht und schnell befriedigt werden kann, zu sein. Es erleichtert oder ermöglicht die Kontaktaufnahme mit Menschen, von denen man schon seit längerer Zeit nichts gehört hat, oder man kann sich mit Menschen, die einem nahe stehen, austauschen. Unzählige interne

Soziale Netzwerke

Nachrichtenfunktionen (Features) unterstützen diese Kommunikation. Auch Österreich wurde von diesem Trend erfasst, und mittlerweile hat Facebook auch in Österreich ORF und Wikipedia, die ehemaligen Spitzenreiter an Besucherzahlen, überholt. Die typischen Funktionen der sozialen Netzwerke, wie • Einstellen eines persönlichen Profils, • Kontaktliste oder Adressbuch, • Empfang und Versand von Nachrichten an andere Mitglieder (einzeln, an alle usw.), • Empfang und Versand von Benachrichtigungen über diverse Ereignisse (Profiländerungen, eingestellte Bilder, Videos, Kritiken, Anklopfen usw.), • Suche, beinhalten bereits die Gefahren, von denen die User sozialer Netzwerke bedroht sind. Ein Horror für jeden Datenschützer, beruht der Erfolg der sozialen Netzwerke nicht zuletzt auf der Begeisterung der User, Privates preiszugeben, ohne sich zu überlegen, dass damit Missbrauch betrieben werden kann. Ein derartiger Missbrauch kann vom Cyber-Stalking, Cyber-Mobbing bis hin zur finanziellen (betrügerischen) Schädigung führen.

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Kinder im Netz „20 Prozent der österreichischen Kinder haben bereits vor dem Schulbeginn Zugang zum Internet, in der vierten Klasse Volksschule sind es bereits 80 Prozent. Der Großteil der Kinder verwendet das Internet nicht nur in der Schule, sondern auch daheim. Pädagogen wiederholen seit Langem deshalb gebetsmühlenartig: Eltern sollten ihre Kinder mit dem Internet nicht allein lassen und sich aktiv mit der Onlinenutzung des Nachwuchses beschäftigen. Vor allem dann, wenn die Kinder sieben bis neun Jahre alt sind oder noch jünger.“ Dies ist eine der Erkenntnisse des EU-Kids-Online-Forschungsverbunds.

Es wundert also nicht, wenn sich über 80 Prozent der Eltern von Kindern zwischen 12 und 15 Jahren Sorgen wegen der Internetnutzung machen. Vor allem Risiken von Gewalt, vulgärer Sprache sowie verstörenden oder beängstigenden Inhalten, aber auch Datenmissbrauch, versteckten Kosten, Aufforderungen zu Handlungen, deren Konsequenzen das Kind noch nicht absehen kann, sexueller Belästigung und Pornografie (so eine Studie des Hans-Bredow-Instituts) sind die Kinder unkontrolliert ausgesetzt.

Das Surfen im Internet und das Nutzen von sozialen Netzwerken zählen zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen der „Digital Natives“, also jener Kinder und Jugendlichen, die mit der digitalen Welt aufwuchsen. Sie verwenden das Netz zum Chatten, Googeln, Mailen, laden Musik herunter, bauen Webseiten und manchmal erledigen sie damit ihre Hausaufgaben. An und für sich eine super Sache, wenn nicht unzählige Gefahren im Netz lauern würden.

Wesentliche Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz sind:

„Sieben Stunden nach dem ersten Chat wurde Linda H. (16) von Jerry J. (21) totgeschlagen und erstochen.“ „Die 14-jährige S. aus Norddeutschland wurde mit Versprechungen (im Chatroom) in eine andere Stadt gelockt und brutal vergewaltigt.“

DATENSCHUTZ: Kinder und Jugendliche gehen mit ihren persönlichen Daten im Internet äußerst leichtfertig um. Dass auf der anderen Seite der Leitung allerdings auch pädophile Menschen sitzen, die an einer sexuellen Beziehung interessiert sind, wird meist vergessen oder verdrängt.

Leider sind uns solche Schlagzeilen bekannt und beweisen, wie gefährlich das Internet für Kinder und Jugendliche sein kann.

ABZOCKE: Kinder surfen gerne auf Seiten, die ihre Lieblingssendungen im Fernsehen begleiten oder die von Firmen angeboten

Kinder im Netz

CHATROOMS: – siehe die eingangs erwähnten Vorfälle UNGEEIGNETE INHALTE: Seiten mit pornografischem, gewalttätigem, rechts- oder linksradikalem Inhalt können von Kindern und Jugendlichen mit ihren Endgeräten leicht konsumiert werden.

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werden, deren Produkte sie bevorzugt nutzen. Manche dieser Seiten bieten rund um ihre Produkte eigene Kinderwelten an. COPYRIGHTVERLETZUNGEN: Häufig nutzen Kinder und Jugendliche das Internet, um Filme, Spiele und Musik herunterzuladen. Dies kann ungeahnte Konsequenzen haben: Zum einen ist die Gefahr groß, sich beim Download Viren oder Trojaner einzufangen. Zum anderen kann es rechtliche Probleme geben. Häufig wird versucht, durch aggressives Werben Kinder längerfristig zu Käufern zu machen. SUCHT: Das Internet kann zur Droge werden. Experten sprechen inzwischen von der Internetsucht. Besonders gefährlich scheinen komplexe Spiele zu sein, in denen mehrere Spieler online mit anderen zusammen oder gegeneinander agieren. MOBBING: Je selbstverständlicher der Umgang mit elektronischen Medien wird, desto größer wird die Gefahr, dass damit Missbrauch betrieben wird. Die einfachen Verbreitungsmöglichkeiten und die scheinbare Anonymität verlocken dazu, „Scherze“ mit anderen zu treiben. Experten sprechen bereits von Cyber/ Internet-Mobbing, Cyber-Bullying oder e-Mobbing.

Kinder im Netz

Empfehlungen für ein sicheres Bewegen in sozialen Netzen: • nur bei Gebrauch anmelden • minimale Preisgabe von Informationen • keine sensiblen Daten • minimale Zugriffsrechte • einschränken des Freundeskreises • Trennung von Arbeit und Freizeit • Studium der allgemeinen Geschäftsbedingungen • nicht benötigte Daten wieder löschen Tipps für Eltern und Jugendliche bieten mehrere Organisationen und Seiten im Internet an. Z. B. www.saferinternet.at, www.jugenschutz.net, www.bundeskriminalamt.at, u. a.

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INTERNET UND MODERNE MEDIEN

Gefahrlos ins Internet Tipps für Eltern: • Eltern und Kinder sollten Regeln (zeitlich und inhaltlich) vereinbaren, sie dem Alter anpassen und auf deren Einhaltung achten. • Bei Verwendung des Internets durch kleinere Kinder sollte wenigstens ein Elternteil zu Hause sein. So können auftretende Probleme besprochen werden. • Chatrooms und andere Diskussionsplattformen im Internet sind vielleicht für das Kind nicht geeignet. Die verwendete Mailadresse sollte eine gemeinsame Familienadresse sein. • Verwenden Sie Filterprogramme, die den Zugang zu ungeeigneten Seiten verhindern. • Tipps für Eltern und Jugendliche bieten auch mehrere Organisationen und Seiten im Internet an. Z. B. www.saferinternet.at, www.jugenschutz.net, www.bundeskriminalamt.at u. a.

Tipps und Empfehlungen für Kinder: • Schütze deine Privatsphäre! Poste keine Bilder oder Texte, die später einmal gegen dich verwendet werden könnten. • Reagiere nicht auf Nachrichten, die dich belästigen oder ärgern. • Sei misstrauisch! Viele Behauptungen, die in sozialen Netzwerken aufgestellt werden, sind falsch. • Urheberrechte beachten! Das Anbieten und Weiterverwenden von Musik, Videos, Bildern und Software sind – ohne Genehmigung des Urhebers – verboten. • Das Recht am eigenen Bild! Es ist nicht erlaubt, Fotos oder Videos, die andere zu ihrem Nachteil darstellen, ohne ihre Zustimmung zu veröffentlichen. • Vorsicht bei Gratis-Angeboten! Kostenlos ist selten etwas. • Rede darüber! Hol dir Rat bei Erwachsenen, wenn dir etwas merkwürdig vorkommt, dann sprich darüber mit Erwachsenen, denen du vertraust. • Unterstütze Opfer! Wenn du mitbekommst, dass jemand anderer belästigt wird, dann schau nicht weg, sondern hilf ihm/ihr und melde den Vorfall. Meist hören dann die Beleidigungen schnell auf.

Kinder im Netz

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EINBRUCH

Kapitel 4: EINBRUCH

SCHUTZLOS GEGEN EINBRUCH? Man hört es immer wieder: Alarmanlage, Gitter, Wachhund – nützt alles nichts, denn wenn ein Einbrecher in Ihr Haus, Ihre Wohnung eindringen will, dann kann er es auch. Nur allzu gerne wird diese falsche „Weisheit“ als Rechtfertigung genommen, nichts in Sicherheitsmaßnahmen zu investieren. Es kommt dann meist noch die falsche Meinung dazu, bei einem sei sowieso nichts Stehlenswertes vorhanden. Die polizeiliche Praxis und die Befragung von Einbrechern haben ergeben, dass Schutzmaßnahmen sehr wohl einen Schutz darstellen. Die überwiegende Mehrzahl der Einbrecher versucht gar nicht, in ein Haus einzudringen, das gut gesichert ist, während das Nachbarhaus schutzlos dasteht. Einbrecher suchen sich immer das leichteste Ziel aus. Und von wegen keine Wertsachen im Haus. Erst wenn für eine Versicherung die Schadensliste verfasst wird, stellen die Opfer fest, dass die vorhandenen Wertsachen gar nicht so wenig waren. Im folgenden Kapitel geben Ihnen Profis der Polizei einige Tipps, die nichts oder wenig kosten, aber bereits einen Schutz darstellen. Bedenken Sie: Sicherungsmaßnahmen Ihres Eigentums sollen ergriffen werden, bevor etwas passiert ist, und nicht danach. Einleitung

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EINBRUCH

Tatobjekt Wohnhäuser und Wohnungen Gegen 03:00 Uhr früh wacht ein Ehepaar auf, da es ungewöhnliche und daher verdächtige Geräusche im Keller seines Einfamilienhauses hört. Der Mann schleicht sich in den Keller und merkt nur noch, dass unbekannte Täter flüchten. Die Einbrecher zwängten zuvor ein Gitterfenster in den Heizungskeller auf und drangen so in das Haus ein. Ein herabfallender Ziegelstein, mit dem das Gitterfenster fixiert wurde, fiel zu Boden und weckte so die schlafenden Hauseigentümer. Die alarmierte Polizei erklärt den verstörten Hausbesitzern, dass dies nicht der erste Fall sei, dass Täter in Häuser eindringen, in denen die Hausbewohner schlafen. Wie dieses Beispiel zeigt, scheuen manche Täter nicht davor zurück, in Häuser einzubrechen, in denen die Hausbesitzer anwesend sind. Der Einbruchsversuch verlief in diesem Fall glimpflich und es kam zu keiner Eskalation der Situation. In anderen Fällen kommt es jedoch wiederholt zu Gewaltanwendung gegen die Hausbewohner. Das kriminalpolizeiliche Phänomen des Einbruchs ist sicher eines jener, die das Sicherheitsgefühl von Menschen im hohen Maß bestimmen und im Anlassfall nachhaltig beeinträchtigen. Nicht zuletzt deshalb ist der Bekämpfung der Einbruchskriminalität seitens der Polizei ein besonderes Augenmerk gewidmet. Im Jahr 2009 wurde aufgrund des Anstiegs bei diesem Delikt insbesondere in den sogenannten Hotspot-Bereichen im Osten Österreichs Tatobjekt Häuser und Wohnungen

(Wien, südliches Niederösterreich und Burgenland) unter Federführung des Bundeskriminalamtes ein sogenannter Masterplan zur Bekämpfung und Eindämmung der Einbrüche in Wohnungen und Einfamilienhäuser entwickelt. Die Kriminalstatistik für das Jahr 2011 weist einen leichten Rückgang (0,8 %) der Einbrüche in Wohnungen, bewohnte und unbewohnte Einfamilienhäusern auf. Auffallend ist der Rückgang dieser Delikte im Burgenland um 12,6 % (NÖ – 4,2 %, Wien – 4,5 %). Offenbar griff der Masterplan gerade in den Hot-SpotBundesländern. Oft ist es nicht der finanzielle Schaden, der die Geschädigten am ärgsten trifft, sondern der seelische Schaden, die Traumatisierung, die nur schwer wiedergutzumachen ist. Die Verletzung der Privatsphäre und der damit verbundene Verlust an Sicherheit, die Angst, wiederholt Opfer von Einbrechern zu werden, zählen weit mehr als der materielle Schaden. Die Kriminalprävention durch speziell ausgebildete Beamte ist daher von großer Bedeutung. Es sind manchmal nur Kleinigkeiten im Verhalten oder technische Vorkehrungen ohne bedeutenden Aufwand, die einen Großteil der Täter von der Tat abhalten können. Man darf nicht vergessen, dass ein hoher Prozentsatz der Einbrecher nicht geplant, sondern nach dem Vorsatz „Gelegenheit macht Diebe“ handelt. 33


EINBRUCH

Beide Tätertypen (planende und spontane) wählen den Tatort nach den Kriterien: Was kann ich an Beute erwarten, wie groß ist das Entdeckungsrisiko und wie schwierig ist es, in das Objekt einzudringen? Eingedenk dieser Tatsache widmet sich dieses Kapitel in der Broschüre zum einen dem Phänomen Einbruch selbst und zum anderen der Verhinderung von Einbruchsdiebstählen durch generelle Maßnahmen. Es sei jedoch schon jetzt bemerkt, dass es eine Vielzahl von speziellen Situationen gibt, die jede für sich zu betrachten wäre und ein anderes Bündel von Maßnahmen erfordert. Es macht zum Beispiel einen deutlichen Unterschied, ob ein Neubau oder ein Altbau, eine doppelflügelige oder einfache Wohnungstür, eine Wohnung im vierten Stock oder im Erdgeschoß, Wertsachen (wertvoller Schmuck, Gemälde, Skulpturen u. dgl.) oder „gewöhnlicher“ Hausrat zu schützen sind. Hier kann nur auf eine individuelle Beratung verwiesen werden. Diese Beratungen werden von den verschiedenen kriminalpolizeilichen Beratungszentren in ganz Österreich angeboten. Speziell ausgebildete Beamte bieten hier der Bevölkerung Rat und Hilfe an, wie sie selbst durch Änderung des Verhaltens oder durch Anwendung technischer Hilfsmittel die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Verbrechens zu werden, reduzieren kann. Wie ein Feldversuch des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) an rund 5000 Mehrfamilienhäusern in ganz Österreich ergab, waren 62 % aller Versuche, EInbruch in Häuser und Wohnungen

durch die Hauseingangstüre in das Stiegenhaus zu gelangen, erfolgreich. Bei jedem achten Haus wurde dem Unbekannten einfach die Tür aufgehalten. In den meisten Fällen ereignen sich gerade in Ballungszentren die Wohnungseinbrüche auf diese Art und Weise. Daher liegt es am Wohnungsbesitzer, seine Wohnung bestmöglich zu sichern. Massive Türen, Kreuz-Balkenriegelschlösser oder Alarmanlagen schützen die Wohnung. Genauso wichtig sind richtige verhaltensorientierte Maßnahmen, die geeignet sind, ein Ausspähen und späteres Eindringen in Wohnungen zu verhindern oder doch weitgehend zu erschweren. Zu den sicherungstechnischen und verhaltensorientierten Maßnahmen zählen u. a.: • Zeichen von Abwesenheit vermeiden (jemand sollte bei längerer Abwesenheit den Briefkasten entleeren, Werbematerial von der Wohnungstür entfernen, keinesfalls einen Zettel mit der Abwesenheit an der Tür anbringen. Vereinbaren Sie einen Nachsende- oder Unterbrechungsauftrag für Abos) • Kommunizieren Sie ihre Abwesenheit nicht via Social Networks • Verwendung von Zeitschaltuhren, die eine Anwesenheit fingieren • Nachbarschaftshilfe (Beobachtung von Fremden im Stiegenhaus, nicht gedankenlos jedem das Haustor öffnen usw.) • Fragen Sie fremde Personen, wen sie suchen oder was sie im Haus wollen, 34


EINBRUCH

• Einbau einbruchshemmender Wohnungseingangstüren und geeigneter Schlösser • besondere Sicherung von Wohnungen, die im Erdgeschoß liegen • elektronische Sicherungen Eine Anzahl von Maßnahmen, die wir schon im Abschnitt Wohnungseinbruch behandelten, gilt selbstverständlich auch für die Vorbeugung von Einbruchsdiebstählen in Einfamilienhäusern. Zusätzliche Tipps rund um die Sicherheit von Einfamilienhäusern: • Bereits in der Rohbauphase sollten Sie verschiedene Vorkehrungen tref­fen, die der Sicherheit dienen und die bei einem späteren Einbau hohe Kosten verursachen, zum Beispiel Leerverrohrung zu Fenstern und Türen, einbruchshemmende Fenster oder Terrassentüren, Außenlichtanlagen mit Bewegungsmeldern bei allen vier Hausseiten, die auch von innen zu

bedienen sind, uneinsehbare Grundstücke werden von Einbrechern bevorzugt. • Alarmanlagen sind nur wirksam, wenn sie aktiviert sind. • Entfernen von Leitern, Gartenmöbeln oder Kisten, die als Einstiegshilfen verwendet werden könnten. • Versperren Sie auch bei kurzer Abwesenheit die Türen und verriegeln sie die Fenstern. • Sichern Sie auch während Ihrer Anwesenheit, insbesondere in der Nacht, die Eingangstür. • Verstecken Sie vor dem Haus keine Schlüssel • Einbrechern sind alle üblichen Ver­ stecke von Wertsachen bekannt, daher empfiehlt sich der Einbau eines in die Wand verankerten Tresors. Grundsätzlich gilt sowohl bei Wohnungen als auch bei Einfamilienhäusern: Je mehr Hindernisse einem Einbrecher in den Weg gelegt werden, desto schwerer kommt er an sein Ziel und gibt auf.

Was ist eigentlich Einbruch?

Der § 129 Strafgesetzbuch definiert Einbruch folgendermaßen: • Wer in ein Gebäude, in ein Transportmittel, in eine Wohnstätte oder sonst einen abgeschlossenen Raum, der sich in einem Gebäude oder Transportmittel befindet, oder in einen Lagerplatz einbricht, einsteigt oder mit einem nachgemachten oder widerrechtlich erlangten Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt. • Wer ein Behältnis aufbricht oder mit einem der oben genannten Mittel öffnet. • Wer sonst eine Sperrvorrichtung aufbricht oder mit einem der oben genannten Mittel öffnet oder bei dem er oder mit seinem Wissen ein anderer Beteiligter (§12) eine Waffe oder ein anderes Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern. Einbruch in Häuser und Wohnungen

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EINBRUCH

Phänomen Autoeinbruch Ein großer Parkplatz in einem ländlichen Einkaufszentrum an einem Samstag. Gegen Mittag sind die Parkmöglichkeiten bereits erschöpft. Hunderte Autos warten auf die Rückkehr des Lenkers. Zwei Polizeistreifen gehen Reihe für Reihe durch und hinterlegen an den Windschutzscheiben Warnhinweise:

Sehr geehte Fahrzeuglenkerin, sehr geehrter Fahrzeiglenker! • • •

Vorsichtsmaßnahmen können Autoeinbrüche verhindern! Ihr Auto ist kein Tresor. Sperren Sie ihr Fahrzeug immer ab, auch wenn Sie es nur kurz verlassen. Lassen Sie keine Dokumente, Wertgegenstände, Kameras, Laptops, Handys oder Ähnliches im Auto, auch nicht im Handschuhfach oder im Kofferraum. Schmuck und Bekleidung sollten ebenfalls nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.

Aber jeder könnte „sein“ Eigentum schützen oder die Wegnahme erschweren. Eine Einleitung mit statistischen Zahlen und rechnerischen Gegenüberstellungen ist zu diesem Delikt verzichtbar. Entweder war man selbst Opfer, oder im Gesamtumfeld kennt man jemanden, der auf diese Weise bestohlen wurde. Es wurde leider zu einem Massendelikt. Die Tendenz ist wahrscheinlich steigend. Schätzungen und Hochrechnungen ergeben zusammengerechnet unglaubliche Summen an Wertgegenständen, die eigentlich nur durch Glasscheiben gesichert auf Straßen, Parkplätzen oder Garagen abgelegt sind. Das „Wertdepot“ Fahrzeug ist mittlerweile millionenfach vorhanden, wobei hier nur vom beweglichen Inhalt gesprochen wird.

Wenn die Beamten nicht nur den Warnhinweis hinterlegen würden, sondern an den Türschnallen gedrückt oder gezogen hätten, wie viele nicht versperrte Autos hätten sie gefunden?

Ob und wie gut die Zutrittssicherung einschließlich akustischer Alarmanlagen zu unserem Fortbewegungsmittel Auto ist, wird für Täter im Grunde zweitrangig sein. Denn das Eindringen/Öffnen passiert meistens gewaltsam durch Einschlagen einer Scheibe. Aus Gründen der Lärmverursachung und Lärmentwicklung wird meist die kleinste Seitenscheibe zerbrochen. Durch den sogenannten Schlossstich oder gewaltsames Eindringen wird das Türschloss mit einem Spezialschlüssel geöffnet, wobei das Schloss meist total beschädigt wird.

Ob man durch diese oder andere gezielte Maßnahmen die Deliktzahlen senken könnte, ist fraglich.

Es sind auch andere Einbruchsformen unter Umgehung oder Störung der funkgesteuerten Fernbedienung bei

Autoeinbruch

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EINBRUCH

einzelnen Fahrzeugmarken bekannt. Hier wird die ordnungsgemäße Bedienung der Zentralverriegelung durch Störung der Funksignale verhindert. Ohne erkennbare Spuren und für Opfer rätselhaft werden dadurch Autos leer geräumt. Natürlich passieren Autoeinbrüche auch dann, wenn sich offensichtlich nichts Gewinnbringendes im Fahrzeug befindet. Aus der Sicht des Täters könnte doch etwas versteckt sein. Oft werden Fahrzeuge nur aufgebrochen, daraus aber nichts gestohlen oder ausgebaut. Eine in den letzten Jahren häufige Methode, allerdings auf bestimmte Fahrzeugmarken begrenzt, ist der Ausbau von Airbags, Originalradioanlagen und Navis. Diese „Ersatzteilgewinnung“ beschränkt sich nicht nur auf das Fahrzeug­innere. So werden komplette Beleuchtungsteile (Scheinwerfer, Blinkanlagen) vom Fahrzeug als Ersatzteilespender gestohlen. Wie bei allen Eigentumsdelikten versucht der Täter, durch den Einbruch einen finanziellen Vorteil zu ziehen oder Gewinn zu machen. Im Gegensatz zu Wohnungseinbrüchen wird Bargeld nicht unbedingt im Fahrzeug erwartet auch nicht oft zu finden sein. Die meisten erbeuteten Wertgegenstände werden sofort zu Geld gemacht. Der Eigengebrauch würde die Ausforschung erhöhen und hält sich daher in Grenzen.

Autoeinbruch

Nicht nur in Ballungsbereichen kann sich der Autoeinbrecher seine „Beute“ in Ruhe aussuchen. Die Auswahl von vergessenen, sorglos liegen gelassenen oder schlecht abgedeckten Gegenständen ist groß und zusätzlich verlockend. Der Autoeinbrecher muss auch kein Profi sein. Täter brauchen sich auch nicht besonders mit den Sicherheitseinrichtungen der Fahrzeugmarken auseinanderzusetzen. Das Aufbrechen muss schnell und leise erfolgen können. Die Zielobjekte – ob Laptop oder sonstiges Hightech-Gerät, Werkzeuge bis zur teuren Kleidung – findet man leicht in Fahrzeugen aller Preiskategorien. Es wird neben der Tatzeit (= meist Nachtzeit) auch die Tatörtlichkeit für den Grad der Geräuschentwicklung ausschlaggebend sein. Dadurch wird die Entdeckung auf minimales Risiko gedrückt. Wenn, wie schon angedeutet, Auftragshandlungen zum Ausbau von Airbags, von fix verbauten Autoradios oder Navis vorliegen, kann man sich kaum schützen. Die ständig steigende Hightech Ausstattung wird leider auch in Zukunft die einfachen und meist gefahrlosen Autoeinbrüche nicht verhindern können. Es ist zu hoffen, dass durch Prävention und Beratung und stetigen Selbstschutz die im Steigen begriffene Tendenz – beim Phänomen Autoeinbruch – immer wieder unterbunden wird.

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RECHTE ALS OPFER

Kapitel 5: RECHTE ALS OPFER

Opfer sind nicht hilflos Es liegt in der Natur, wie ein Lebewesen auf eine Gefahr reagiert. Fortlaufen, Wehren oder Totstellen, das sind die Möglichkeiten, die uns die Natur einprogrammiert hat. In den meisten Fällen ergibt sich die Lösung, einem Angriff auf Leben oder Vermögen entgegenzutreten, alleine aus der Situation, der Art des Angriffs, dem kriminellen Potenzial des Täters und der Konstitution des Opfers. Menschen handeln hier völlig konform mit anderen Lebewesen, doch uns haben die Intelligenz und die Technik eine weitere Möglichkeit in die Hand gegeben – Hilfe herbeirufen. Die telefonische Verständigung der Polizei über Notruf ist die für uns gängigste Art einer gefährlichen Situation zu entgehen. Die Technik macht es heute möglich, mittels eines einzigen Tastendrucks die Polizei herbeizurufen. Wer sich für die Gegenstrategie „Wehren“ entscheidet, sollte wissen, welche gesetzlichen Möglichkeiten ihm zur Verfügung stehen. Auf den folgenden Seiten lesen Sie darüber. Vergessen Sie nicht: Die genaue Beschreibung eines Täter hilft der Polizei zu dessen Ausforschung. Sie verhindern damit, dass andere Menschen ebenfalls Opfer werden.

Einleitung

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RECHTE ALS OPFER

Was darf ich als Opfer tun? Jeder, der Opfer einer Straftat wird, darf sich angemessen wehren. Das Mittel der Verteidigung muss aber im gerechtfertigten Verhältnis zum Angriff stehen. Das österreichische Recht sieht mehrere Möglichkeiten im Strafgesetzbuch, Sicherheitspolizeigesetz und Bürgerlichen Gesetzbuch vor: 1. NOTWEHR (§ 3 STRAFGESETZBUCH): Notwendig ist ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender rechtswidriger Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen auf sich oder einen anderen. Man darf sich nur der notwendigen Verteidigung bedienen. Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet, oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist. 2. ENTSCHULDIGENDER NOTSTAND (§ 10 STRAFGESETZBUCH): Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich oder anderen abzuwenden, ist entschuldigt, wenn der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den sie abwenden soll, und in der Lage des Täters von einem mit den rechtlich geschützten Werten Täter und Opfer

verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war. Der Täter ist nicht entschuldigt, wenn er sich der Gefahr ohne einen von der Rechtsordnung anerkannten Grund bewusst ausgesetzt hat. Der Täter ist wegen fahrlässiger Begehung zu bestrafen, wenn er die Voraussetzungen, unter denen seine Handlung entschuldigt wäre, in einem Irrtum angenommen hat, der auf Fahrlässigkeit beruhte, und die fahrlässige Begehung mit Strafe bedroht ist. 3. ERSTE ALLGEMEINE HILFELEISTUNGSPFLICHT (§ 19 SICHERHEITSPOLIZEIGESETZ) POLIZEI, RETTUNG und FEUERWEHR haben eine Hilfeleistungspflicht. Ausgeschlossen von der polizeilichen Hilfeleistung sind jene Rechtsbedrohungen, denen herkömmlicherweise nur mit privat(-rechtlichen) Mitteln (z. B.: Besitzstörungsklage) zu begegnen ist. 4. VERFOLGUNG SEINER RECHTE (§ 19 ALLGEMEINES BÜRGERLICHES GESETZBUCH – ABGB ) Jeder, der sich in seinem Recht gekränkt zu sein erachtet, kann seine Beschwerde vor der durch die Gesetze bestimmten Behörde anbringen. Wer sich aber mit Hintansetzung derselben der eigenmächtigen Hilfe bedient, oder wer die Grenzen der Notwehr überschreitet, ist dafür verantwortlich. 39


RECHTE ALS OPFER

Was tun im Falle des Falles:

Nach § 344 ABGB gehört zum Recht der Erhaltung des Besitzstandes auch das Recht, sich in seinem Besitze zu schützen und in dem Falle, dass die richterliche Hilfe zu spät kommen würde, Gewalt mit angemessener Gewalt abzutreiben (gilt nur bei dringender Gefahr). 5. NACH DER STRAFPROZESSORDNUNG (§ 80 StPO) ist, wer von der Begehung einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft berechtigt. Wer aufgrund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführt, unmittelbar zuvor ausgeführt hat, oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst­ erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet. Wichtig ist: Man darf Anhalten und Festhalten (also auch Einsperren), aber muss sofort die Polizei verständigen, aber ja NICHT die Person oder Taschen durchsuchen!!! Das darf nur die Exekutive!

Täter und Opfer

• Wird man Opfer eines Raubüberfalles, soll man auf keinen Fall aktiven Widerstand leisten. Leistet man Widerstand, kann das den Täter nur reizen, die Gewalt eskaliert und die Folgen können fatal sein. • Die polizeiliche Praxis und die Wissenschaft raten nur im Falle eines sexuellen Angriffs zu Widerstand. In der Regel verhütet schon intensives Schreien größeren Schaden. Selbstverteidigungstraining ist ratsam. • Wird man Opfer eines Raubüberfalls, Diebstahls oder Betrugs so ist es immer ratsam, sich Einzelheiten, das Aussehen, z. B. die Körpergröße, die Sprache, die Kleidung, Kleinigkeiten, wie Tragen eines Ringes, Beschreibung von Auffälligkeiten (z.B.: Tätowierung, Narben, Muttermale) zu merken. Der Täter wird etwa seine Hose kaum wechseln – merken Sie sich, welche Hose oder Schuhe getragen werden. • In Geschäften lohnt sich die Anbringung einer Größenmarkierung bei der Tür (etwa bei 1,80 Meter). Meist erlebt man Größe im Moment der Angst anders, größer, als der Täter tatsächlich ist. • Wenn Sie Zeit haben, setzen Sie sich mit dem Täterfallblatt auseinander. Uns fällt es meist schwer, das Aussehen eines Menschen sprachlich umzusetzen (Anhang: Täterfallblatt). 40


RECHTE ALS OPFER

Täterfallblatt

Täterfallblatt

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RECHTE ALS OPFER

Täterfallblatt

Täterfallblatt

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ANHANG Notizen

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