DIHK- Newsletter 08-agosto

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Ausgabe Nr. 8 / 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

zum Ende des ersten Halbjahres 2021 erholen sich die deutschen Ausfuhren nach dem historischen Einbruch im vergangenen Jahr. Im Juni konnten deutsche Unternehmen erstmals wieder mehr exportieren als vor der Corona-Krise. Transportprobleme insbesondere im Schiffsverkehr und Lieferengpässe von Materialien führen aktuell jedoch zu erheblichen Störungen in den internationalen Lieferketten, wie eine aktuelle DIHK-Umfrage zeigt. Dennoch gibt es zahlreiche Chancen für deutsche Unternehmen im Ausland - Hinweise zu Geschäftsreisen und Veranstaltungen finden Sie in dieser Ausgabe. Viel Spaß beim Lesen, Carolin Herweg

Inhalt Blickpunkt Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Engpässe treffen die deutsche Türkei: Mitteilung des Wirtschaft in ganzer Breite Handelsministeriums an Zollstellen bzgl. der Vorlage von UZs zusätzlich Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM): zur A.TR Neue alternative Ursprungsregeln ab dem 1. September 2021 eingeschränkt UZK: Zentrale Zollabwicklung bei der anwendbar Einfuhr (centralised clearance) in Deutschland Länder/Märkte Termine Virtueller Roundtable der AHK Chile für ihre Mitglieder in Deutschland G20 Investment Summit 2021 – German Business and the CwA Außenwirtschaftsförderung Countries, 27. August 2021, Berlin, Geschäftsmöglichkeiten für 14:00 Uhr (MESZ) Wasserwirtschaft und China Day 2021, 15. September 2021, Lebensmittelverarbeitung in Ägypten 9:00 Uhr (MESZ) und Ghana WACEE21: Digitale Messe für saubere Neue deutsch-chilenische LithiumEnergie und Umwelt, 29. bis 30. Arbeitsgruppe September 2021 32. CORNET-Ausschreibungsrunde 9. Deutsch-Nigerianisches geöffnet Wirtschaftsforum (Hybrid), 9. bis 11. Virtuelle Geschäftsreisen im November November 2021 2021 Navigating Washington, DC – Where Bauwirtschaft: Geschäftsmöglichkeiten https://web.inxmail.com/dihk/letzte_ausgabe_news_international.jsp

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in Kenia und Nigeria

Business & Politics Meet, 16. bis 18. November 2021 Publikationen Standortbroschüre Rumänien

Blickpunkt Engpässe treffen die deutsche Wirtschaft in ganzer Breite DIHK-Blitzumfrage zeigt Lieferschwierigkeiten in fast allen Bereichen Lieferschwierigkeiten sowie deutliche Preissteigerungen bei Vorprodukten und Rohstoffen machen derzeit nicht nur der international orientieren deutschen Industrie zu schaffen – sie treffen Betriebe sämtlicher Branchen und Größenklassen. Das zeigt eine aktuelle DIHK-Auswertung unter knapp 3.000 deutschen Unternehmen im In- und Ausland. Über alle Wirtschaftszweige hinweg melden demnach 83 Prozent der Unternehmen Preisanstiege oder Lieferprobleme bei Rohstoffen, Vorprodukten und Waren. "Rohstoffmangel und Lieferkettenprobleme treffen die deutsche Wirtschaft in ihrer ganzen Breite", kommentiert DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier die Ergebnisse. "Die aktuelle Entwicklung kann den wirtschaftlichen Erholungsprozess nach der Krise merklich erschweren." Nur knapp ein Fünftel der Unternehmen rechnet bis zum Jahreswechsel mit einer Verbesserung der Situation. 53 Prozent der Unternehmen erwarten dagegen erst im kommenden Jahr eine Aufhellung der Lage. Ein Viertel kann nicht einschätzen, wann sich Lieferzeiten oder Preise normalisieren werden. "Wir sehen hier aktuell sehr große Unsicherheiten", so Treier. Über die Gründe der Engpässe, welche Auswirkungen diese auf deutsche Unternehmen haben und welche Maßnahmen Betriebe nun treffen informiert der DIHK auf seiner Homepage.

Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM): Neue alternative Ursprungsregeln ab dem 1. September 2021 eingeschränkt anwendbar 2019 haben sich die EU und der Großteil der übrigen Mitgliedsstaaten des „Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM)“ auf modernisierte Ursprungsregeln geeinigt. Unternehmen können die neuen PEMÜbergangsursprungsregeln („transitional rules“) optional als Alternative zu den bisherigen Regeln nutzen, um Zölle im gegenseitigen Warenverkehr zu sparen. Am 1. September 2021 sollen sie in Kraft treten, allerdings zunächst voraussichtlich nur mit der Schweiz, Norwegen, Island, den Färöer und Jordanien. Die EU geht davon aus, dass die übrigen PEM-Länder bis Ende 2021/Anfang 2022 nachziehen. Lediglich Marokko, Algerien und Syrien haben den neuen Regeln bislang nicht zugestimmt. Das Erreichen des präferenziellen Ursprungs wird für Unternehmen durch die neuen PEM-Übergangsregeln insgesamt deutlich leichter. Zahlreiche Verbesserungen entsprechen dabei dem „DIHK-Ideenpapier für moderne Handelsabkommen“. Wesentliche Vereinfachungen sind z.B.: einfachere Be-/Verarbeitungsregeln für mehrere HS-Kapitel, Nutzung gleitender Durchschnittspreise bei Ursprungskalkulationen, Anhebung der Schwellenwerte bei der Toleranzregel von 10 Prozent auf 15 Prozent, vereinfachte Buchmäßige Trennung, Berücksichtigung von Teilbearbeitungen / Wertschöpfungsanteilen bei der Kumulierung (volle Kumulierung). Die alten Nachweise „EUR-MED“ bzw. „Ursprungserklärung-MED“ entfallen. Nachweise auf Basis der neuen Ursprungsregeln sollen perspektivisch auch elektronisch erstellt und übermittelt werden können. Da nicht alle PEM-Länder den neuen Ursprungsregeln zugestimmt haben, werden übergangsweise sowohl die alten als auch die neuen PEM-Ursprungsregelsysteme https://web.inxmail.com/dihk/letzte_ausgabe_news_international.jsp

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parallel anwendbar sein. Die Unternehmen können zwischen beiden Systemen frei wählen, und zwar sendungsbezogen. Entsprechend wird es übergangsweise zwei parallele Kumulierungszonen geben. Obwohl die neuen, flexibleren Übergangsursprungsregeln laut EU-Kommission die alten, strengeren Ursprungsregeln zu 99 Prozent automatisch mit erfüllen, ist eine Durchlässigkeit („permeability“) zwischen dem alten Ursprungsregelsystem („PEM 1.0“) und dem neuen Ursprungsregelsystem („PEM 2.0“) nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen. Das bedeutet: Eine automatische Verwendung von „PEM 1.0“-Nachweisen bei Präferenzkalkulationen für Export- oder Kumulierungszwecke im Rahmen der neuen „PEM 2.0“-Regeln ist nicht möglich. Details zu den neuen Regelungen finden Sie auf der DIHK-Homepage hier sowie in den Beschlüssen, mit denen die EU bereits im Dezember 2020 die Vorkehrungen zur geplanten Anwendung ab September 2021 getroffen hat. Sie sind abrufbar im Amtsblatt der Europäischen Union.

Länder/Märkte Virtueller Roundtable der AHK Chile für ihre Mitglieder in Deutschland Im Rahmen einer Austauschveranstaltung informierte die AHK Chile Vertreter:innen von zwölf IHKs und den Lateinamerika Verein über aktuelle Rahmenbedingungen, Geschäftsmöglichkeiten und Herausforderungen des chilenischen Marktes für deutsche Unternehmen. Aufgrund des großen Interesses sind in näherer Zukunft weitere Treffen dieser Art für deutsche Kammermitglieder vorgesehen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Außenwirtschaftsförderung Geschäftsmöglichkeiten für Wasserwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung in Ägypten und Ghana Mit den Branchenexpert:innen für Wasserwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung in Ägypten bzw. Ghana unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) deutsche Unternehmen, indem konkrete Geschäftsmöglichkeiten vor Ort identifiziert und an interessierte Unternehmen übermittelt werden. Unternehmen können sich unter branchenexperte@wirtschaftsnetzwerk-afrika.de registrieren.

Neue deutsch-chilenische Lithium-Arbeitsgruppe Die neue binationale Dialoginstanz geht aus dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Kompetenzzentrum Bergbau und Rohstoffe der AHK Chile hervor und soll die verantwortungsvolle Gewinnung des Lithiums fördern sowie den Austausch zwischen wichtigen Akteur:innen der Branche aus beiden Ländern erleichtern. Die Gründung der Arbeitsgruppe wurde offiziell im Rahmen eines Webinars am 27. Juli 2021 zum Thema Hydrologie und Lithiumgewinnung im Salar de Atacama bekannt gegeben. Einen Bericht dazu sowie die Aufzeichnung vom Webinar finden Sie hier.

32. CORNET-Ausschreibungsrunde geöffnet https://web.inxmail.com/dihk/letzte_ausgabe_news_international.jsp

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Anträge können bis zum 29. September 2021, 12:00 Uhr (MESZ) eingereicht werden Die 32. Ausschreibungsrunde des internationalen Forschungsförderungsnetzwerks CORNET (Collective Research Networking) ist geöffnet. CORNET organisiert zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr für internationale Projekte der vorwettbewerblichen Gemeinschaftsforschung zugunsten kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU). Die Förderung ist themenoffen angelegt und erfolgt durch nationale Budgets. Auf deutscher Seite greift die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF), die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Im Rahmen der Ausschreibungen können Projektkonsortien bestehend aus Unternehmensverbänden, KMU und Forschungseinrichtungen aus mindestens zwei beteiligten Ländern Anträge für gemeinsame Projekte der Gemeinschaftsforschung stellen. Detaillierte Informationen u.a. zur Zusammensetzung der internationalen Projektkonsortien, zur Antragstellung und zur Timeline des aktuellen Calls finden Interessent:innen hier.

Virtuelle Geschäftsreisen im November 2021 Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) organisiert die GEFA Exportservice GmbH in Zusammenarbeit mit AHKs verschiedene virtuelle Geschäftsreisen für deutsche Unternehmen. Ziel der virtuellen Geschäftsreisen sind Geschäftsanbahnungen, Erfahrungsaustauch und Kontaktvertiefung mit lokalen Unternehmen und Expert:innen. Folgende Länder und Themen werden im November angeboten: Finnland, Estland, Lettland: Lebensmittel allgemein (22. bis 24. November 2021) Belgien, Luxemburg: Lebensmittel allgemein (9. bis 11. November 2021) Lettland: Wein (30. November bis 2. Dezember 2021) Irland: Lebensmittel allgemein (15./.16. und 18. November 2021) Nähere Informationen zu den Unternehmerreisen sowie zur Anmeldung finden Sie hier.

Bauwirtschaft: Geschäftsmöglichkeiten in Kenia und Nigeria Im Rahmen der Geschäftsanbahnungsreise Bauwirtschaft nach Kenia vom 24. bis zum 28. Oktober und nach Nigeria vom 8. bis zum 11. November können deutsche Unternehmen neue Geschäftsfelder entdecken und potenzielle Partner:innen treffen. Die Reise nach Kenia ist sowohl physisch als auch virtuell möglich; die Geschäftsanbahnung nach Nigeria findet virtuell statt. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier für Nigeria (bis 1. September) und hier für Kenia (bis 27. August).

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Türkei: Mitteilung des Handelsministeriums an Zollstellen bzgl. der Vorlage von UZs zusätzlich zur A.TR Seit 1. Januar 2021 ist die Vorlage von Ursprungszeugnissen bei der Wareneinfuhr in die Türkei zusätzlich zur A.TR gemäß Artikel 205 (4) ç der türkischen Zollverordnung nur noch in begründeten Ausnahmefällen erforderlich. Das türkische Handelsministerium hat die Zollstellen hierrüber mit beiliegendem Schreiben nun erneut informiert. Die Türkei hatte am 10. Dezember 2020 eine Änderung der Zollverordnung im offiziellen Amtsblatt Nr. 31330 veröffentlicht. Die Änderung trat zum 1. Januar 2021 in Kraft und betrifft Artikel 205 (4) ç über die Ausnahmen vom Erfordernis der Vorlage eines Ursprungszeugnisses (UZ). Die Formulierung wurde dahingehende angepasst, dass UZ https://web.inxmail.com/dihk/letzte_ausgabe_news_international.jsp

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nur noch in solchen Fällen zusätzlich zur A.TR vorgelegt werden müssen, bei denen die betreffenden Waren handelspolitischen Maßnahmen (vgl. Artikels 47 des Beschlusses 1/95 über handelspolitische Maßnahmen) unterliegen. Der DIHK hatte sich für diese Eingrenzung wiederholt bei den politischen Entscheidungsträger:innen in Berlin, Brüssel und Ankara eingesetzt. In einem Schreiben vom 22. Juni 2021 informiert das türkische Handelsministerium die EU-Kommission, dass es die Zollstellen und Zolldienstleister in der Türkei in einer Mitteilung vom 21. Juni 2021 nochmals darüber unterrichtet hat, dass UZs zusätzlich zur A.TR i.d.R. nicht mehr erforderlich sind, sondern nur noch in begründeten Ausnahmefällen verlangt werden sollen.

UZK: Zentrale Zollabwicklung bei der Einfuhr (centralised clearance) in Deutschland In seiner Fachmeldung vom 11. August 2021 informiert der Zoll, dass in Deutschland ab sofort eine mitgliedsstaatenübergreifende Zentrale Zollabwicklung im Rahmen der Einfuhr (centralised clearance import, CCI) auch für Anmeldungen zum zollrechtlich freien Verkehr möglich ist. Beispiel: Eine Zollanmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr wird in Deutschland zentral abgegeben. Die Ankunft der Ware, deren Gestellung und deren Überführung in die vorübergehende Verwahrung erfolgt jedoch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat. Die Zentrale Zollabwicklung kann sowohl auf Grundlage einer Standardzollanmeldung als auch im Verfahren der vereinfachten Zollanmeldung/Anschreibung in der Buchführung des Anmelders erfolgen und ist nun für alle gemäß Art. 149 Abs. 1 UZK-DA zulässigen Einfuhrverfahren möglich. Die Bewilligung für die Zentrale Zollabwicklung bei der Einfuhr ist analog zu den übrigen mitgliedsstaatenübergreifenden zollrechtlichen Bewilligungen über das EU-Trader-Portal zu stellen (vgl. Meldung Nr. 428507300 vom 2. Oktober 2017). Gemäß Art. 179 Abs. 2 UZK (Zentrale Zollabwicklung) muss das antragstellende Unternehmen zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für zollrechtliche Vereinfachungen sein (Authorised Economic Operator, AEO-C). Die Möglichkeit, die mitgliedsstaatenübergreifende Zentrale Zollabwicklung bei Zollanmeldungen zur Überlassung in den freien Verkehr nun auch in Deutschland nutzen zu können, trägt zu einer weiteren Verfahrensvereinfachung für Unternehmen bei. Sie ermöglicht Unternehmen mit EU-weiten Wareneingängen, ihre einfuhrbezogenen Zollprozesse in Deutschland weiter zu bündeln. Allerdings erfolgt die Kommunikation zwischen den beteiligten Mitgliedsstaaten dabei zunächst weiterhin manuell. Das bedeutet, dass z.B. die Information über die Warengestellung und Schließung des Verfahrens der Vorübergehenden Verwahrung von Mitgliedsstaat A an Mitgliedsstatt B nicht automatisch erfolgt, sondern manuell von der Zollstelle in Mitgliedsstaat A ausgelöst werden muss. Das volle Potential der mitgliedsstaatenübergreifenden Zentralen Zollabwicklung bei der Einfuhr wird erst mit der vollständigen Automatisierung der Prozesse ausgeschöpft werden können. Hierfür müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten jedoch zuerst gemeinsame IT-Spezifikationen entwickeln, die anschließend noch von den Mitgliedsstaaten umzusetzen sind. Das UZK-IT-Work-Programme sieht für das diesbezügliche IT-Projekt „Centralised Clearance Import (CCI)“ eine Umsetzung bis Juni 2025 vor. Die Zentrale Zollabwicklung bei der Einfuhr ist eine zentrale Forderung des DIHK (siehe hierzu auch das "DIHK-Ideenpapier für Vereinfachungen des EU-Zollrechts").

Termine G20 Investment Summit 2021 – German Business and the CwA Countries, 27. August 2021, Berlin, 14:00 Uhr (MESZ) https://web.inxmail.com/dihk/letzte_ausgabe_news_international.jsp

China Day 2021, 15. September 2021, 9:00 Uhr (MESZ) Der China Day 2021 digital findet auch in diesem Jahr wieder als virtuelles OnlineEvent unter dem Titel "Krise als Chance? 5/7


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Am 27. August richtet die Subsahara-Afrika Initiative der Deutschen Wirtschaft (SAFRI) erneut einen Compact with Afrika – Gipfel aus. Dazu werden neben der Bundeskanzlerin hochrangige Vertreter:innen aus den zwölf afrikanischen Staaten erwartet. Diese diskutieren mit deutschen und afrikanischen Unternehmer:innen über die Perspektiven für die deutsch-afrikanischen Wirtschaftsbeziehungen. Informationen zum Programm und den Link zum Livestream finden Sie hier.

Zur Zukunft der chinesisch-deutschen Wirtschaftszusammenarbeit" statt. Die Diskussionsveranstaltung mit und für Wirtschaftsvertreter:innen aus China und Deutschland wird von der Chinesischen Handelskammer in Deutschland (CHKD) in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) organisiert. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie hier.

WACEE21: Digitale Messe für saubere Energie und Umwelt, 29. bis 30. September 2021

9. Deutsch-Nigerianisches Wirtschaftsforum (Hybrid), 9. bis 11. November 2021

Vom 29. bis zum 30. September 2021 lädt die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana zur 9. West African Clean Energy & Environment Trade Fair & Conference (WACEE) ein. Die WACEE hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2012 zu einer der wichtigsten Plattformen für den Austausch über saubere Energie, Wasser und Kreislaufwirtschaft in Westafrika entwickelt. Deutschen Unternehmen bietet das Event die Gelegenheit, ihre Produkte vorzustellen und Kontakte für den Markteinstieg bzw. ausbau in Westafrika zu knüpfen. Den Link zur Anmeldung und weiteren Informationen finden Sie hier.

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Nigeria lädt gemeinsam mit der Nigerian German Chamber of Commerce und dem Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft zum 9. Deutsch-Nigerianischen Wirtschaftsforum ein. Das Event bietet deutschen Unternehmen die Gelegenheit, sich mit über 300 Experten aus folgenden Branchen zu vernetzen: Gesundheitswesen, berufliche Aus- und Weiterbildung, Agrarindustrie, Bauwesen, Finanzwesen, Energie und Umwelt, Startups (insb. Automotive und Fintech). Den Link zur Anmeldung und weiteren Informationen finden Sie hier.

Navigating Washington, DC – Where Business & Politics Meet, 16. bis 18. November 2021 Dreitägiger virtueller Workshop zu Geschäftsmöglichkeiten in der USHauptstadt Washington, DC Der Workshop gibt einen Überblick zu Geschäftsmöglichkeiten bei der Weltbank, dem US-Beschaffungswesen, Cybersecurity- und Biotechnologiesektoren für deutsche Unternehmen. Vom 16. bis 18. November veranstaltet die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Washington einen Expertenworkshop für jeweils zwei Stunden (via Zoom). Einen Programmentwurf sowie Informationen zur Anmeldung finden sich hier.

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Publikationen Standortbroschüre Rumänien Die Broschüre „Wirtschaftsstandort Rumänien” der AHK Rumänien enthält wichtige wirtschaftliche Kennzahlen und Informationen über Rumänien. Sie ist für all diejenigen deutschen Unternehmen eine hilfreiche Unterlage, die sich für Rumänien als Absatz- und Beschaffungsmarkt sowie als Produktionsstandort interessieren. Hier finden Sie die Publikation.

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