Europ채ische Politik der Inneren Sicherheit im Kontext des Internationalen Krisenmanagements Das Schengener Abkommen in der Praxis Asylrecht und Lastenausgleich Krisenherde und ihr Reflex zur illegalen Migration
Detlef W. Karioth Verbindungsbeamter und Berater der Bundespolizei Im Innenministerium der Republik Italien in Rom
„Die Kunst hat es vorausgesagt“
Foto BBC
„Wir haben sie kommen sehen“
Foto: Colin McPherson
„Der Marsch“ von William Nicholson
1990
Agenda „Die Kunst hat es vorhergesagt“ Globales Phänomen Migration Aspekte europäischer Migrations- und Sicherheitspolitik; Schengen, Dublin II, Flüchtlings- und Asylrecht; Burden Sharing Vorverlagerungsstrategie Krisenherde und ihr Reflex zur illegalen Migration Situation im südlichen Mittelmeer mit Schwerpunkt Italien, Malta und Nordafrika Kriminalitätsphänomen Schleusung, Menschenhandel Ausblick
Europäische Migrations- und Sicherheitspolitik im Wandel Bevölkerungsexplosion und illegale Migration Globale Bevölkerungsexplosion (von heute 6,5 Mrd. auf 8 Mrd. 2025 und 9,3 Mrd. 2050) und deren regionale Asymmetrie (davon über 2 Mrd. Muslime) Nach UN-Bevölkerungsprojektion verdoppelt sich Bevölkerung Afrikas von 900 Mio. (42% davon jünger als 15 Jahre) auf 2 Mrd. 2050 bei parallelem Bevölkerungsrückgang in Europa (um ca. 100 Mio. auf 630 Mio. bis 2050) Einwohnerzahl der bevölkerungsreichsten Länder der NMO-Region (neben Ägypten sind dies Marokko, Türkei, Iran, Algerien, Irak, Saudi-Arabien und Jemen) +286% (1950-2004) und +78% (bis 2050) In 5 nordafrikanischen Ländern Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen und Ägypten derzeit 165 Mio. Menschen, bis 2020 195 Mio. Bevölkerung in den neuen EU-Mitgliedsländern schrumpft bis 2025 am stärksten
Schengener Durchführungs-übereinkommen in der Praxis
Schengener Abkommen vom 14. Juni 1985 (28 Jahre) – Schengen I FRA, DEU, BEL, LUX, NL Raum ohne Binnengrenzen Schengener Durchführungsübereinkommen v. 19.06.1990 –Schengen Weitere Ausführungsbestimmungen (Inkrafttreten 26.03.1995 – ohne GB, IRL und Sonderstatus DK) ISL; NOR; LI, CHE Anwendung aufgrund völkerrechtlicher Verträge 2011 – 25 Länder ; 400 Mio. Bürger; 42.673 km Außengrenze Vertrag von Amsterdam, 1997 geschlossen; 1999 in Kraft getreten Ausnahmeregelungen bzgl. Schengener Übereinkommen 5 Jahre Übergangszeit zur vollständigen Umsetzung SDÜ Schengenbesitzstand von allen Beitrittskandidaten vollständig zu übernehmen Rechtsakte folgend wie z.B Visumsverordnung; Visakodex etc. Übergang von Vorschriften in Gemeinschafts bzw. Unionsrecht
Schengener Durchführungs-übereinkommen in der Praxis Vertrag von Nizza, 2001-2003 Maastricht, Amsterdam, Nizza – 3 Säulenpolitik der EU Justiz und Inneres Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GASP) Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) Vertrag von Lissabon, 2007-2009 Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, faktisch der Außenminister der EU Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes Auflösung des 3 Säulen Modells Gemeinschaftsrecht ./. Nationale Rechtssetzung
Schengener Durchführungs-übereinkommen in der Praxis
Haager Programm v. 2004 Stärkung der Grundrechte Bekämpfung des Terrorismus Ausgewogenes Konzept zur Steuerung der Migrationsströme Gemeinsames Asylverfahren Maximierung der positiven Auswirkungen der Einwanderung Integrierter Schutz an den Außengrenzen der Union Datenschutz und Informationsaustausch im richtigen Verhältnis Organisierte Kriminalität: Ausarbeitung eines strategischen Konzepts
Strategische Weiterentwicklung des Gedankens und politische Hindernisse
Schengener Durchführungs-übereinkommen in der Praxis Art. 5 SGK - allgemeinen Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige Vorrübergehender Aufenthalt im Schengenraum (vgl. Art. 5 Abs. 1): gültiges Reisedokument (in der Regel der Nationalpass), gültiges Visum oder Aufenthaltstitel, Nachweis des Reisezwecks und ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, keine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung im SIS, keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaates. Aufenthaltstitel oder ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt eines anderen Mitgliedstaats - Durchreiserecht auch wenn nicht alle vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 5 Abs. 4).
Herausfordungen auf nationaler Ebene 2013 Armutsmigration - Rumänien und Bulgarien Migrationssituation Serbien Migrations aus der Russischen Förderation – Tschetschenen Schleusungsorganisationen Libyen - Subsahara Flüchtlinge auf der Durchreise – Eritreer Konfliktpotential Syrien Konfliktherd Ägypten Situation Tunesien und Algerien Herausforderung Afghanistan
Zehn zugangsstärksten Herkunftsländer 2012 Hauptherkunftsländer im Zeitraum 01.01.bis31.12.2012 Gesamtzahl der Erstanträge: 64.539 Serbien 13,1% sonstige 27,3%
Afghanistan 11,6%
8.477
7.498
17.572
Syrien, Arab. Republik 9,6% 6.201
5.352
1.906 2.025 Kosovo 3,0% Bosnien und Herzegowina 3,1%
3.202
Russische Föderation 5,0%
4.546 3.412
Pakistan 5,3%
4.348
Iran, Islam. Republik 6,7%
Irak 8,3% Mazedonien 7,0% Quelle: MARiS
Top Ten Asylsuchende 2012 64539 Personen Serbien
8.477
Afghanistan
7.498
Syrien
6.201
Irak
5.352
Mazedonien
4.546
Iran
4.348
Pakistan
3.412
Russ. Fรถderation
3.202
Bosnien Herzegowina
2.025
Kosovo
1.906
Gemeinsames Analyse – und Strategiezentrum Illegale Migration (GASIM)
Bundesnachrichtendienst
Vorverlagerungsstrategie Bilaterale und Internationale Zusammenarbeit
Strategische Ausrichtung des bilateralen Engagements der BPOL im Ausland (Vorverlagerungsstrategie) • Unterstützung für die nationale Aufgabenwahrnehmung BPOL • Beachtung politischer Vorgaben des BMI • Beiträge zur fachlichen Beratung des BMI bei strategisch-politischen Fragen • Ressourcenplanung (Finanziell/Personal)
Planung und Umsetzung der bilateralen grenzpolizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe (AAH) sowie Stabilitätspakt für Drittstaaten: • • •
Ausrichtung und Fortschreibung der Entsende- und Standortplanung von • • •
•
Stärkung der grenzpolizeilichen Strukturen Verbesserung der grenzpolizeilichen Zusammenarbeit Förderung des Aufbaus rechtsstaatlicher Strukturen
Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten (GVB) Dokumenten- und Visaberatern (DVB) Grenzpolizeilichen Unterstützungsbeamten im EU-Ausland (GUA)
Bilaterale europäische grenzpolizeiliche Zusammenarbeit
Bundespolizisten im Ausland - Vorverlagerungsstrategie Einsatz der Bundespolizei weltweit
Luftsicherheitsverbindungsbeamter
506 Beamte in 72 Ländern
Weltkarte - Musterexemplar
(Stand 25.03.2013)
(1)
GUA (14) Hausordnungs- und Objektschutzdienst
Internationale Polizeimissionen
GVB (24)
(145)
(237)
Sicherheitsbeamte (18)
DVB (37)
Bilaterale Untersützung Saudi Arabien, Palästina, Libanon u.a. (12)
StäV New York, Brüssel EUPOL, EU, FRONTEX (15)
Einsatz der Bundespolizei weltweit 506 Beamte in 72 L채ndern (Stand 25.03.2013)
Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) 2012 Einsatzorte NOR
Einsatzlä Einsatzländer
FIN SWE RUS
EST
Einsatzorte LVA
DNK IRL
LTU
Kybartai
GBR
Bezledy Amsterdam
NLD
Brüssel
DEU
Warschau Terespol Dorohusk Skryhiczyn Dolhobyczow Korczowa Hrebenne UKR
BEL LUX
Prag
Medyka
CZE FRA
POR Lissabon
Madrid
SVK
AUT
Zahony Wien HUN Budapest Oradea ROU Ljubljana Gruskovje Röszke SVN Obrezje Tompa
CHE
Mailand
ESP
BLR
POL
Jelsane HRV
ITA
Ancona
Barcelona
MDA
Galati Bukarest
BIH
SRB MNE XXK
Rom
MKD Bari
ALB
Algeciras
BGR
Kapitan Andreevo Orestiada Kipi Thessaloniki Kipi
Sofia
TUR Igoumenitsa
GRC
Patras Athen Samos Kos MLT
Rhodos
Larnaca/CYP
Stand: Dezember 2012
Einsatz von Dokumenten- und Visumberatern (DVB) Mitwirkung bei der Verhinderung unerlaubter Einreisen
GVB: 24 PVB DVB: 37 PVB
2011
2010
2009
2008
5.050
3.466
4.065
3.681
Ausschl체sse Visaantr채ge
13.879
10.811
9.308
8.482
Summe = Verhinderung der unerlaubten Einreisen
18.929
14.277
13.373
12.163
Ausschl체sse LFU
Quelle: BPOLP, Referat 43
- EUROSUR European Border Surveillance System
Zusammenschlusses bereits existierender nationaler Grenzüberwachungssysteme mit Schwerpunkt (zunächst) auf den südlichen Seegrenzen und östliche Landgrenzen;
Ziel: Verbesserung des Lagebewusstseins an den EUAußengrenzen und damit der Reaktionsfähigkeit der MS;
Voraussetzung: Einrichtung eines NCC in jedem MS;
Teilnehmer derzeit im Pilotbetrieb: POL, FIN, SVK, ITA, FRA, ESP sowie Frontex, sukzessive Erweiterung der Teilnehmerstaaten bis 2014 (DEU Beitritt für Oktober 2014 geplant).
Vorverlagerungsstrategie Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen Aufgaben der Grenzpolizeilichen Unterstützungsbeamten Ausland (GUA) Beratung und Unterstützung europäischer Grenzpolizeidienststellen u.a. bei - der Anwendung von EU-Vorschriften - Urkundsdelikten Ziel Verhinderung irregulärer Migration Einsatzgebiet: Brennpunkte der See-, Land- und Luftaußengrenzen der EU sowie der Binnenmigration Einsatzformen: kurzzeitige Entsendung von 1 Monat bis zu zwei Jahren Einsatz erfolgt im Rahmen von bilateralen (GRC, ITA, FRA) oder FRONTEX Maßnahmen: Joint Operations Focal Points Rapid Border Intervention Team (RABIT) Personalpool 250 Beamte ca. 200 Entsendungen pro Jahr mit Stand 25.03.2013 14 Beamte im Einsatz
Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen FRONTEX
JO HERMES JO AENEAS JO POSEIDON FRONTEX Focal Point Maßnahmen FRONTEX Rapid Deployment Missions FRONTEX Liaison Officer Network Personenbezogene Datenübermittlung Eigene Einsatzmittel (Schiffe, Hubschrauber, Flugzeuge, Fahrzeuge, Überwachungstechnik) Verwaltungskosten ( per diem, Dienstreisen, Kontaktbeamte) Redundanzen mit anderen europäischen Agenturen (CEPOL; EUROPOL etc.)
Vorverlagerungsstrategier Grenzen der Bundesrepublik Deutschland
Seegrenzen: Küstenlänge 3.338 km
Dänemark
davon
Polen Niederlande
zu den Niederlanden: 572 km zu Belgien: 157 km zu Luxemburg: 134 km zu Frankreich: 453 km zu Österreich: 795 km zu Dänemark: 69 km
Gesamtlänge: 7.193 km Belgien
Nordsee - 1.760 km Ostsee - 1.489 Uferlänge Oderhaff - 89 km
Ostgrenzen: 1.264 km
davon 3.855 km Landgrenzen
davon Tschechien
Luxemburg
zu Polen 454 km zur Tschechischen Republik 810 km
Frankreich
Schweiz
Österreich
davon Sachsen 454 km davon Bayern 356 km
Vorverlagerungsstrategie Grenzl채nge der Republik Italien
7600 km Seegrenze 1496 km Landgrenze 488 km Landgrenze FRA 232 km Landgrenze SLO 39 km Landgrenze RSM 3 km Landgrenze SCV 734 km Landgrenze CHE
9096 km Grenze
Irreguläre Migration im Mittelmeerraum Massenzufluchtsrichtlinie (RICHTLINIE 2001/55/EG DES RATES vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten) Erteilung von Aufenthaltstiteln für Nordafrika Flüchtlinge 2011-13 Rückübernahme und Rückführung Hinderungsgründe Dublin II und deutsche Gerichtspraxis Dublin III
Irreguläre Migration im Mittelmeerraum Entscheidung des EuGH im Fall HIRSI ./. Italien Verstoß gegen Art. 3 EMRK, da die Antragsteller dem Risiko unmenschlicher und entwürdigender Behandlung in Libyen ausgesetzt wurden; Verstoß gegen Art. 3 EMRK, da die Antragsteller dem Risiko einer willkürlichen Abschiebung aus Libyen in ihre Herkunftsländer ausgesetzt wurden; Verstoß gegen Art. 4 des IV. Zusatzprotokolls, da es sich bei der Aktion um eine verbotene Kollektivausweisung handelte; Verstoß gegen Art. 13 i. V. m. Art. 3 EMRK und Art. 4 des IV. Zusatzprotokolls, da den Antragstellern durch das Vorgehen der italienischen Behörden ein effektiver Rechtsschutz unmöglich gemacht wurde.
Irregul채re Migration im Mittelmeerraum
Unerlaubte Einreisen ITA 2012
Unerlaubte Einreisen
35.872
Zur端ckweisungen
18.592
keine Zur端ckweisung m旦glich
17.280
Zur端ckweisung an der Grenze
6.764
Anlandungen Gesamt
13.267
Anlandungen Kalabrien
2.056
Anlandungen Friuli Venezia Giulia
0
Anlandungen Apulien
2.719
Anlandungen Sardinien
4
Anlandungen Sizilien
8.488
Anlandungen aus Tunesien
28.123
Anlandungen aus Libyen
28.431
Krisenherde und ihr Reflex zur illegalen Migration
Krisenmanagement Afghanistan; Irak; Libyen; Tunesien; Algerien; Jemen; Syrien; Ägypten Politische Absichtsbekundungen Strategische Überlegungen Auswirkungen politisch zweifelhafter Entscheidungen Zukunftsorientierte Strategien/Konzepte vs. politischer Diskontinuität
Zukunft ?
Bild: fotocommunity.de
Europäische Migrations- und Sicherheitspolitik im Wandel Migrationspolitische Optionen Defensive Optionen: FRONTEX stärken; Vorfeldverstärkung durch Sicherheitskooperationen mit nordafrikanischen Partnerstaaten (Abkommen Entwicklung gegen Sicherheit, Auffangeinrichtungen außerhalb Europas), Stärkung Küstenschutz, konsequnete Rückführung, keine weiteren Aufnahmen (DEU 64.500 Asylaufnahmen 2012, Italien hatte 15.700) Offensive Optionen: Strategische Reduzierung des „Jugendüberschusses “ in Nordafrika durch gezielte und befristete Zuwanderungsoptionen (Familiennachzug ausschließen oder Obergrenzen); DEU benötigt 200.000 Zuwanderer jährlich (nach Qualifikation, Arbeitsplatz bezogen und von Arbeitgebern über Arbeitsagenturen gesteuert); u.a. Rekrutierungspotential für Sicherheitskräfte, Facharbeiter, Ingenieure; nur freiwillige Aufnahme, keine Quoten; aber: Priorität hat Nutzung des europäischen Arbeitsmarktes, dann Osteuropa (liegt uns geographisch und kulturell näher) und erst dann Nordafrika (schlechter integrierbar, keine Wertegemeinschaft, Risiko Islamisierung/Terror)
Vielen Dank f端r Ihre Aufmerksamkeit!
R端ck端berstellungsgesuche von DEU in andere EU Staaten gem. Dublin II
R端ck端berstellungsgesuche an DEU von anderen EU Staaten gem. Dublin II
Entscheidungen 체ber Asylantr채ge in DEU