Neue EU-Steuerungsarchitektur: Gemeinderelevante Aspekte

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eue e EU-S Ste eue erun ngs sNe arrchitek ktu ur Gem meind derele evante e Asp pekte Endb bericht Verfasst von Karolline Mittterer (KDZ) Bruno Rossm mann (E Experte der Arb beiterkammer W Wien)

KDZ Zentrum fü ür Verwaltungs sforschung Guuglgasse 13 · A-1110 Wien T: +43 1 892 34 92-0 9 · F: -20 institut@ @kdz.or.at · ww ww.kdz.or.at



INHALT T

Inhalltsverze eichnis Manage ement Summary .................................................................................................................... 5 I

II

III

Eiinleitung .............................................................................................................................. 13 1

Ausgan ngslage und Zielsetzu ung................................................................................. 13

2

Inhalte........................................................................................................................... 13

Die neue EU--Steuerung gsarchitektu ur ................................................................................... 15 1

Sixpack......................................................................................................................... 17

2

Twopack ....................................................................................................................... 21

3

Weitere e Regelung gen auf sup ranationale er Ebene .................................................... 22

Um msetzung der d EU-rech htlichen Reg gelungen im m Österreic chischen Sttabilitätspa akt...... 28 1

IV

V

VI

Der Ös sterreichische Stabilitä ätspakt 2012 ................................................................ 28

Krritische Analyse des Österreichis Ö schen Stabilitätspakte es 2012 .................................... 35 1

Österre eichs Fiska alpolitik übe ernimmt fak ktisch die neoliberale E EU-Linie .............. 35

2

Schuld denbremse ......................................................................................................... 36

3

Ausgab benbremse e und Schulldenquotenanpassung g ............................................... 45

4

Weitere e kritische Anmerkung A gen zum Ös sterreichisc chen Stabiliitätspakt 20 012 .... 48

5

Zusammenfassen nd ...................................................................................................... 51

Grundlegend de Auswirkungen der n neuen EU-S Steuerungs sarchitekturr ............................ 53 1

Makroö ökonomisch he Auswirk kungen des Fiskalpakts ............................................. 53

2

Finanzielle Auswirkungen de er neuen Fis skalregeln ................................................ 58

Sc chlussbetra achtung ............................................................................................................. 67

Anhang g ............................................................................................................................................ 72

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MANAG GEMENT SUMMARY

Mana agemen nt Summ mary Die glob bale Finanz- und Wirtsch haftskrise de er letzten Ja ahre hat zu einer e Neugeestaltung der EUSteuerungsstruktur geführt, welche in den lletzten Monaten im Rah hmen des Euuropäischen n Semeste ers von EU--Verordnung gen und Rich htlinien (Sixp pack, Twopa ack) und du rch den Verrtrag über Sta abilität, Koorrdinierung und Steuerun ng in der Wirtschafts- un nd Währunggsunion (umgang gssprachlich h Fiskalpakt) konkretisie ert wurde. Die Umssetzung diesser Neurege elungen in n ationales Re echt erfolgte e in Österreiich in hohem m Maße über den n Österreich hischen Stab bilitätspakt. Der vorliege ende Berichtt identifiziertt einerseits jene Aspekte e der EU-Ste euerungsstru uktur, welch he für die Ge emeindeebene relevant sind, andere erseits erfolgt e eine kritische e Betrachtun ng des Öste rreichischen n Stabilitätsp paktes. Die neu ue EU-Steue erungsstruk ktur Die neue e EU-Steuerungsarchite ektur basiertt grundsätzlich auf insge esamt drei S Säulen der Krisenprrävention so owie zusätzlichen Instru umenten derr Notfallhilfe. Konkret sinnd dabei die e folgende en Elemente e im Bereich h der Krisenp prävention umfasst: u Sixpack: Die eser umfass st fünf Verorrdnungen so owie eine Ric chtlinie als E Ergänzung zum z Stabilitäts- und u Wachstumspakt. Da abei werden n insbesondere drei Säuulen beschrieben: - bessere Exx-ante Koord dinierung de er nationalen n Haushaltspolitiken undd verstärkte e Berücksich htigung von Schuldenqu uoten, - neue, abge estufte Durc chsetzungsm mechanisme en für Mitglie edstaaten deer Eurozone und - Ergänzung g des Stabilitäts- und Wa achstumspa aktes durch Mindestanfoorderungen an welches den nationale Haushaltsra H hmen. Dabe ei soll ein Ra ahmenwerk entstehen, w n Aufbau makroökon nomischer Ungleichgew U wichte verhin ndern bzw. bestehende b Ungleichgewichte abbauen soll. s Twopack: Diese D ergänz zenden Vero ordnungen enthalten e zusätzliche Reegelungen zur z Überwachung und Bew wertung der g gesamtstaattlichen Haus shaltsplanunng und zu einer verschärften n Kontrolle bei b übermäß ßigen Defizitten; Fiskalpakt: Dieser von den d Mitglied dstaaten zu ratifizierende Vertrag um mfasst insbesondere folgende Schwerpun nkte: - Defizitkrite erium: das jä ährliche strukkturelle Defizit darf max ximal 0,5 Proozent des BIP betragen; - Schuldenkkriterium: Die e Staatsschu uld muss jäh hrlich um ein n Zwanzigsttel der Differrenz zwischen der d aktuellen n Schuldenq quote und de em Zielwert von 60 Prozzent reduzie ert werden; - Automatiscche Sanktionen bei nac hhaltigen Ve ertragsverletzungen sow wie automattischer Korrekturm mechanismu us bei erhebllichen Abwe eichungen. Zusätzlicch entstanden mehrere Instrumente e zur Abweh hr von Staatsbankrottenn („Rettun ngsschirme“)). Insbesond dere zu nenn nen sind hie er die EFSF (Europäischhe Finanzstabilisierung gsfazilität) alls temporäre er „Rettungs sschirm“ sow wie der ESM M (Europäisc cher Stabilitä ätsmechanismus) als pe ermanenter „„Schutzmechanismus“ ab a Juli 2012 .

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Umsetzzung der EU U-rechtliche en Regelung gen im Österreichisch hen Stabilitäätspakt 201 12 Mit der N Neugestaltu ung des Öste erreichische en Stabilitäts spaktes 2012 2 wurden diee Regelunge en der neuen E EU-Steuerun ngsstruktur in nationaless Recht transformiert un nd weitgehennd für alle österreicchischen Ge ebietskörperrschaftseben nen übernom mmen. Insbe esondere diee Kriterien des d Maastriccht-Saldos bzw. b des stru ukturellen D Defizits, der Ausgabenbr A remse und dder Schulde enquotenanp passung neh hmen direkte en Bezug au uf die neue EU-Steueru ngsstruktur..

Der Maastriicht-Saldo wird w noch biss zum Jahr 2016 2 angewendet. Im Ö ÖStP erfolgt eine Verteilung des d Maastric cht-Saldos a auf die Gebie etskörperschaften, welccher – mit Ausnahmen n des Jahres s 2016 insge esamt jährlic ch stets über -0,5 Prozeent des BIP betragen so oll. Ab 2017 wirrd der Maas stricht-Saldo durch den strukturellen s n Budgetsalddo abgelöst,, der ausgehend vom Ergebn nis des Maa astricht-Saldos konjunkturelle Effektte und Einmalmaßnahmen berrücksichtigt. Die Gemein nden verpflic chten sich füür die Jahre 2012 bis 2016 zu einem landesweise aussgeglichene en Maastrich ht-Saldo undd ab 2017 zu u einem strukturell ausgeglichen a nen Hausha ltsergebnis. Die Ausgab benbremse beschränkt b d das zulässig ge Wachstum m der Ausgaaben. Demnach darf das jährliche reale Prim märausgaben nwachstum nicht höher sein als diee mittelfristige Potenzialwa achstumsratte des BIP. Im Rahmen n der Schuldenquotenan npassung wird geregelt, dass Bund,, Länder und d Gemeinden n die gesamttstaatliche S Schuldenquo ote unter den n Referenzw wert von 60 Prozent des nomine ellen BIP sen nken und da arunter belas ssen werden n. Die Rückfführung von gesamtstaa atlichen Schu ulden wird d dabei dann als a ausreiche end betrachhtet, wenn sich die Differenz zw wischen 60 Prozent P und d der tatsäch hlichen Schu uldenquote üüber die vergangene en drei Jahre e durchschn nittlich um 1//20 pro Jahr verringert.

Neben d den oben ge enannten Fis skalregeln b bestehen noc ch weitere Neuerungen N , welche durch die Neurege elung der EU U-Steuerung gsstruktur no otwendig wu urden. Dies sind insbesoondere: r Form und Erstellung einer e mittelfrristigen Fina nzplanung in rechtlich verbindlicher v Standardisie erung der mittelfristigen m n Haushaltsp planung; Einführung von Haftung gsobergrenzzen; Zusätzliche Berichtspflichten nach den neuen EU-rechtlich hen Regelunngen bis End de September eines Jahre es; Neuregelun ng und Versc chärfung dess Sanktionsmechanismus. Kritisch he Analyse des Österre eichischen Stabilitätspakts 2012 Zielsetzung des Östterreichische en Stabilitättspakts 2012 2 ist, die nac chhaltige Einnhaltung der Kriterien n über die Haushaltsdisz ziplin unter E Einhaltung der d EU-rechtlichen Vorggaben sicherzu ustellen. Es wird dabei ein e System m mehrfacher Fiskalregeln n mit spezifissch en, das Anla österreicchischen Sa anktionsrege eln geschaffe ass zu Kritik k gibt. Das ggilt im Beson nderen für die S Schuldenbre emse, deren Umsetzung g im Fiskalpa akt geforderrt wird. Insgeesamt könne en mehrere e kritische Punkte angem merkt werde en. So ist be ereits die ne eue EU-Steu uerungsstrukktur Kritik au usgesetzt. In nsbesonderee wird dabeii auf die Regelge ebundenheitt auf sehr ho ohem Niveau u mit hohem m bürokratisc chen Aufwannd, auf einen

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MANAG GEMENT SUMMARY

erheblicchen Machtzzuwachs derr Finanzbüro okratie in der Kommissio on und den Mitgliedstaa aten, auf eine Verrstärkung intransparente er Prozesse e, auf eine einseitige Hie erarchisierunng der wirtscha aftspolitische en Ziele sow wie auf einen n inhärenten n Druck zur Redimensio R onierung des s öffentlichen Sektorss, im Besond deren des S Sozialstaats hingewiesen n. Schulde enbremse Für die ö österreichiscche Schulde enbremse giilt, dass sie komplex ist und auf eineem wirtscha aftswissenscchaftlich ums strittenen Ko onzept, dem m strukturelle en Budgetsaaldo, fußt. Ein strukture elles Budgettdefizit ist ab b dem Jahr 2017 demna ach für Bund d, Länder unnd Gemeind den nur mehr se ehr eingesch hränkt möglic ch. Kritisch w werden insb besondere die d folgendenn Aspekte betrachttet: Zentrale Urssachen der Finanzkrise werden weitgehend ausgeblendet (z.B. außenwirtscchaftliche Un ngleichgewi chte, Ungleichheit in de er Verteilungg von Einkom mmen und Vermög gen, Deregu ulierung der Finanzmärk kte); Eingeschrän nkte Spielrä äume für eine e antizyklisc che Makropo olitik; Willkürliche Festlegung der Zielvorg gaben für diie strukturelle Neuverscchuldung; Durch langffristig sehr niedrige Schu uldenquoten n für die Staatsfinanzenn fehlen sichere Anlageformen an den Kapitalmärkt K ten, weiters ist ein Rück kgang an öffe fentlichen Investitionen zu erwarte en; Die Schulde enbremse ge eht von eine er Symmetrie e der Konjunkturzyklen aus, die es in der Praxis nichtt gibt; Durch die (E EU-weit gleichgeschalte ete) Sparpolitik entstehe en tendenzieell negative Folgen für Wachstu um und Besc chäftigung; Die Auswirkkungen der Schuldenbre S emse hänge en von der genauen techhnischen Ausgestaltu ung ab (Ausw wahl des Ko onjunkturberreinigungsve erfahrens, B Budgetsensittivitäten); Prozyklische Wirkungen n aufgrund d der Mechanik der gängigen Konjunkturb bereinigungs sverfahren ( zu geringe Konsolidieru K ung im Aufscchwung, zu hohe Konsolidieru ung im Absc chwung); Politisch sch hwierige Ste euerung derr Budgetdefiz zite, da eine e hohe Abhäängigkeit von n der Entwicklung g der Wirtsch haftsleistung g besteht; Berechnung g des struktu urellen Defizzits enthält eine e Vielzahl von Verfahhren, die zu sehr unterschied dlichen Ergebnissen führren; eingeschrän Geringe Fle exibilität durc ch nur sehr e nkte Ausnah hmen von deen Grenzwerten der Schuldenbremse. diesen gene erellen Kritikp punkten an der Schulde enbremse errgeben sich auch für die e Neben d Gemeinden einige kritische k Asp pekte: Die Gemein nden als bed deutendster öffentlicher Investor haben im Fall von schweren Konjunktura abschwünge en eine nur g geringe Flex xibilität. Die Handlun ngs- und Ste euerungsfäh higkeit der Gemeinden G ist nur eingeeschränkt ge egeben. Die finanzie elle Situation n der Gemei nden ist in hohem h Maße e von der gesamtwirtsschaftlichen Entwicklung g und den anderen Geb bietskörperscchaften (insbesonde ere Ertragsa anteile, Beda arfszuweisungen, Umlag gen) abhänggig. Unterschied dliche Rahm menbedingun ngen der Ge emeinden in sozio-demoografischer sowie s geografisch h-topografisc cher Hinsich ht werden nic cht berücksichtigt. Im Rahmen n des derzeittigen Finanzzausgleichss systems werrden die Ge meinden finanziell unterschied dlich ausgesttattet (z.B. u unterschiedliche Umlage enbelastungg je nach

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Bundesland d, höhere Prro-Kopf-Werrte bei den Ertragsanteil E en im Westeen Österreic chs). Bestehende e Ungleichge ewichte werrden durch die d neuen Fiskalregeln ddaher weiterr verschärft. Ausgabe enbremse Da die K Kommunen die d größten öffentlichen n Investoren sind, ist die e Ausgabenrregel aus makroökkonomische er Perspektiv ve als proble ematisch anzusehen. Wird W die Regeel auf alle Kommunen gleichermaßen ang gewendet, w was trotz derr Koordinatio on durch diee LänderKoordina ationskomite ees zu befürchten ist, d ann sind Inv vestitionskürrzungen unvvermeidlich – auch und gera ade in strukttur-, aber au uch finanzscchwachen Kommunen. K Die D strikte A Anwendung belastet dabei sä ämtliche Gemeinden. So o werden niccht nur struk ktur- und finanzschwachhe Gemeind den betroffen n sein, sond dern es kann n auch zu W Wohlstandsve erlusten in den d Ballungssräumen sow wie den regionallen Zentren und deren Umlandgem U einden kommen. Zudem m dürfte die Implementie erung dieser, a aber auch de er anderen Regeln, eine en hohen ad dministrative en Aufwand nach sich ziehen. z Ebenfallls nicht berü ücksichtigt is st die Frage,, wie damit umzugehen u gen ein ist, dass mi t den Umlag wesentliicher Ausga abenbereich von den Ge emeinden nicht beeinflusst werden kann. Um die Ausgabe enbremse einzuhalten, e bedarf es E Einsparungen n im Bereich h der laufendden Ausgab ben und/ode er der Investtitionen. Da jedoch j ein sstarkes Zurü ückfahren de er laufendenn Ausgabe enkategorien kurzfristig nur sehr ein ngeschränktt möglich istt, wird es auuch unter die esem Aspekt zzwangsläufig g zu Investittionskürzung gen kommen müssen, um u die Ausggabenbrems se einzuhalten. Schulde enabbauquo ote Hinsichttlich Schulde enabbauregel können – insbesonde ere für den Gemeindese G ektor – die folgende en Kritikpunkte genanntt werden: Die Verzahn nung von Sc chuldenbrem mse und Sch huldenabbau uregel erzwiingt ein permanente es Sparen. Die Anwend dung dieser Fiskalregel beinhaltet einige e Unsicherheiten füür die Gemeinden, wenn bisher nicht berüc cksichtigte a ausgegliederte Gesellsc chaften auf G Gemeindeeb bene bei der Berechn nung des Sc chuldenstan des nach ES SVG 2010 berücksichtig b gt werden müssen m (neue Abgre enzung des Sektors Sta aat). er Schulden Eine anteilssmäßige Red duzierung de nstände quer über alle G Gemeinden berücksichtigt nicht die unterschied dlichen Rahm menbedingu ungen in sozzio-demogra afischer und geograffisch-topogrrafischer Na tur. Weitere kritische An nmerkungen n zu weiteren n Regelunge en des Öste erreichischenn Stabilitätsp pakts Ergänze end zu den drei d oben ge enannten Fisskalregeln können k vor allem a noch fo folgende kritische Aspekte e genannt we erden: Haushaltsbe eschlüsse der Länder u und Gemeind den benötige en nach denn Vorgaben des Stabilitätspa akts nur eine e weitgehen nde Vergleichbarkeit derr Haushaltsddaten, was keine k ausreichend de Transparrenz gewährrleistet; Fehlen von konkreten, für f alle Geb ietskörpersc chaften einheitlichen, Beestimmunge en für mehrjährige e Finanzplan nungen mit H Haftungsobe ergrenzen. Fehlen eine es bundeswe eiten Risikom managemen nts hinsichtlich der Haftuungen; Haushaltsko oordinierung g: - Mangelnde e Koordinierrung der Fin anzpolitik zw wischen Bun nd, Ländern und Gemeiinden;

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MANAG GEMENT SUMMARY

- Hohe Anfo orderungen an a die Lände er-Koordinie erungskomitees; - Keine einh heitlichen Re egelungen h insichtlich in nhaltlicher und strategisscher Ausrichtung der Koordinierung in den d Länder-K Koordinierun ngskomitees s. Sanktionen:: - Finanzielle e Sanktionen n zwingen G Gebietskörpe erschaften zu noch schäärferer Konsolidie erung; - Kollektive Bestrafung sämtlicher s G Gemeinden eines Bunde eslandes, obbwohl nur einige Gemeinde en die Fiskalregeln nichtt eingehalten n werden, wird w zu Widerrständen füh hren; - Vielfältige finanzielle Verflechtung V gen zwischen den Gebie etskörperschhaften mach hen die Ursachenb bestimmung schwierig. Die unbefrisstete Vereinbarung und die den Län ndern zugeb billigten Austtrittsmöglich hkeiten sind sehr krritisch zu bew werten, weill sie die bes stehenden Strukturprobleeme des Finanzausg gleichs perpe etuieren.

Makroö ökonomisch he Auswirku ungen der n neuen EU-S Steuerungsarchitekturr Gemäß einer Simulationsrechnung dreier W Wirtschaftsfo orschungsinstitute in Euuropa1 wird durch d die gleicchgeschaltette Sparpolitik in der EU die wirtscha aftliche Entw wicklung im E Euroraum stark beeinträ ächtigt. Insge esamt würde e das BIP na ach den vorrgelegten Simulationen zzwei Jahre lang schrump pfen, wobei die Bruttoinvestitionen b besonders stark s sinken. Weiters wi rd von einem m starken Anstieg derr Arbeitslosig gkeit und in weiterer Folge von sink kenden Verbbraucherpreiisen einer da araus resultie erenden Ge efahr einer D Deflation aus sgegangen. Insgesamt kkommt es du urch den Fiskalpa akt zu einer weiteren Ve ertiefung derr Kluft innerh halb des Euroraums, daa sich die südeuro opäischen Euroländer sc chlechter en ntwickeln wü ürden als die e Volkswirtscchaften der Länder mit Leisttungsbilanzü überschüsse en (etwa De eutschlands und Österre eichs). Österreiich hat zur Umsetzung U der d Schulde enbremse die e Konsolidie erung durch das Stabilitä ätspaket 2012 - 2 2016 deutlich h verschärft. Den größte en Teil der Konsolidieru K ungslasten trrägt der Bun nd (6,6 Mrd. Euro), aber auch die Länd der und Gem meinden müs ssen Beiträg ge in Höhe vvon rund 2 Mrd. M Euro leissten. Der Bu und hat groß ße Teile sein ner Maßnahmen in zwei Stabilitätsggesetzen konkretisiert. Das Steuerpaket S enthält e mit d der Finanztra ansaktionss steuer allerdiings Maßna ahmen, die erst durchgesetzzt und imple ementiert we erden müsse en. Auch die e Einsparunggen im Gesundheitsbereich h müssen errst spezifizie ert werden. Das Sta abilitätspakett des Bunde es wirkt prozzyklisch und löst bedeutsame Wachhstums- und Beschäfftigungsverlu uste aus. Die dämpfend den Effekte sind s 2012 ge ering, sie steeigen allerdings ab 2013 an n und bremsen dann das s Wachstum m der gesam mtwirtschaftlichen Nachfrrage, des BIP und der Bescchäftigung. Im Jahr 2013 dürfte derr gesamtwirttschaftliche Nachfrageeentzug bei 0,,4 Prozent des BIP lieg gen und bis 2016 auf 0,,6 Prozent des d BIP anstteigen. Das Ziel strukturell ausgegliche a ener Hausha alte ab 2017 7 bedeutet auch für die G Gemeinden zusätzlicche Konsolid dierungserfo ordernisse, d die sich durc ch die aussttehende Erfaassung der ausgegliederten Ein nheiten noch h verschärfe en können. Die D Schuldenbremse briingt jedoch auch a insofern n neue Bedro ohungen fürr den budgettären Spielra aum der Ge emeinden miit sich, als der 1

das so gen nannte Makro-Kon nsortium bestehen nd aus dem IMK ( Düsseldorf), OFC CE (Paris) und WIF FO (Wien)

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Systemm mangel der überproporttional steige nden Umlag genbelastung und der ü berzogenen n Umverte eilungseffektte für die Stä ädte fortdau uert. Finanzie elle Auswirrkungen der neuen Fis skalregeln auf a die Gem meinden Die neue en Regelung gen im Öste erreichischen n Stabilitätspakt 2012 werden w Ausw wirkungen auf die finanzielle Situation der Österre eichischen G Gemeinden haben. h Stan nd in den bissherigen Regelun ngen nur dass Maastrichtt-Defizit im M Mittelpunkt, so besteht nun n ein Set an Fiskalreg geln, welchess von den Ge emeinden eingehalten w werden mus ss. Neben de em Maastriccht-Saldo sin nd nun auch die e Schuldenb bremse, die Ausgabenbrremse sowie e die Schuld denquotenannpassung re elevant. Insgesamt werden drei d Prognos seszenarien n zu den Gemeindefinan nzen2 dargesstellt. Szena ario A geht von n einer weitg gehenden Entwicklung iim Rahmen der Inflation nsrate aus. D Die Szenarie en B ien in den Mittelpunkt, und C sttellen die Errfüllung der ÖStP-Kriteri Ö M wobei w diese im Szenario o B über die Reduktion von Investitionen n und im Sze enario C übe er Einsparun ngen im Berreich der lau ufenden Gebarun ng erfolgt. Im Szen nario A werd den zwei derr drei Indikattoren erfüllt. So kommt es im Bereicch des Maas strichtSaldos zzu einer leicchten Übererrfüllung; und d auch die Ausgabenbre A emse würdee bis 2016 – mit Eine deutliche Ausnahm me des Jahres 2012 – unter u den prrognostiziertten BIP-Werrten liegen. E Verfehlu ung bestünde jedoch be ei der Schuld denquotenan npassung. Gemäß G Schuuldenabbauquote sollte sicch der Schu uldenstand bis b zum Jahrr 2016 auf 3,78 Mrd. Euro reduziereen, nach die esem Szenario o erhöht er sich s jedoch auf knapp 5 Mrd. Euro. Das Sze enario B geh ht von einer deutlichen V Verringerung g des Investtitionsniveauus 2012 im öffentlichen Bereich h von rund 80 Mio. Euro o gegenüberr 2011 aus (e entspricht ettwa 6 Proze ent der Investitio onstätigkeit)), um sämtlic che drei Kritterien des Österreichisc Ö chen Stabilitäätspaktes zu u erfüllen. Die Entwicklungen derr laufenden G Gebarung bleiben b hinge egen unveräändert. Gleic chzeitig ist eine sstarke Redu uzierung derr öffentlichen n Darlehens saufnahmen um rund 1550 Mio. Euro o im Jahr 2012 no otwendig (Re eduzierung um u rund 25 Prozent), um m die Schuldenabbauquuote einzuha alten. Im Szen nario C erfolg gt die Konso olidierung im m Rahmen der d laufenden Gebarungg. Da die Um mlagen von den n Gemeinden n nicht beein nflusst werd den können, wird eine Reduzierung R der Steigerungen im Bereich der Perssonalausgab ben und beim m Verwaltun ngs- und Bettriebsaufwannd im Jahr 2012 2 auf 1,5 Prozzent (statt 4,,2 bzw. 2,4 Prozent) P nottwendig. Gle eichzeitig ble eibt das Inveestitionsnive eau unverän ndert. Die Da arlehenssituation entsprricht dem Sz zenario B. Bei säm mtlichen Szen narien ist da arauf hinzuw weisen, dass s es sich aus sschließlich um den öffe entlichen Bereich gemäß ESV VG handelt. Weitere Ve erschiebunge en von Inves stitionen odeer laufenden n Ausgabe en in Maastricht-Betrieb be oder ausg gegliederte Einheiten kö önnen zur E Einhaltung de er Kriterien n möglich se ein.

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Sämtliche Werte beziehen sich s ausschließlich h auf die Gebarunng der Gemeinden n und nicht auf den n gesamten Gemeeindesektor. ebe der Abschnitte e 85-89 (Maastrichht-Betriebe), gemäß ESVG zugeord dnete ausgliedertee Unternehmunge en und die Gemeindeverbände, Betrie en sind daher in den nachfolgenden n Szenarien nicht enthalten. Stadt Wie

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MANAG GEMENT SUMMARY

Chance e zur Reform m im Finanz zausgleichs ssystem wu urde nicht genutzt g Grundsä ätzlich gilt, dass d die Rah hmenbeding gungen der Gemeinden G nd. Die sehr untersschiedlich sin derzeitig ge Ausgangsslage der Gemeinden isst je nach ge eografischerr Lage verscchieden (je nach n Bundeslland, Periph herie kontra Wachstumssregion,…). So untersch heiden sich ddie Gemeind den hinsichtllich Einnahm mensituation n, Umlagenb belastung, Förderungen F der Bundessländer, usw w. deutlich. Die derzeittigen Finanz zmittelflüsse e im Finanza ausgleich (insbesonderee Ertragsanteile und Umlagen) nehmen jedoch j keine e Rücksicht auf die sehr unterschiedlichen geoografischtopograffischen sow wie sozio-dem mografische en Rahmenb bedingungen n der Gemei nden. Diese be ereits jetzt bestehende b Schieflage iim Finanzau usgleich wird d durch die ffiskalischen Regeln zusätzlicch verstärkt.. Die Schuld denbremse e etwa stellt eine bundesw weit einheitli che Regelung dar, Gemeinden astung der G welche d die je nach Bundesland B sehr untersschiedliche Umlagenbel U ebenfalls nicht berücksichtigt. Auch A unterscchiedliche Ausgabenerf A ordernisse uund Einnahm menmöglichkkeiten aufgrund geograffisch-topogrrafischer sow wie sozio-deemografischer Rahmen nbedingunge en werden – wie bereitss beim aktue ellen Finanza ausgleich – bei der neuen Regelun ng ausgeblendet. Eine Koppelung K d des Österreic chischen Stabilitätspakttes an eine Reform des Fina anzausgleichs wurde jed doch nicht g genutzt. Vielmehr wurde en – durch ddie quasi unbefrisstete Weiterfführung von ÖStP und F Finanzausgleich – weite ere Reformbbemühungen n eingefro oren. nter Beibehaltung des Finanzausg gleichs 200 08 für viele Gemeinden n kaum Konsoliidierung un zu bewä ältigen

Für eine en guten Te eil der Geme einden wird d die nun ve ereinbarte StabilitätsS uund Konsolid dierungspolitik, die auff Basis der V Verlängerung der Geltungsdauer des FAG 2008 realisierrt werden so oll, schwer oder kaum zu bewältig gen sein. Dies ist eine Folge der prekären p aktuelle en Finanzlag ge, mit der nicht nur za ahlreiche kle eine „Abgan ngsgemeindden“, sonde ern auch viele Stä ädte zu käm mpfen habe en. Ferner trragen auch die strukturrellen Defizzite des FAG G 2008 sowie der „landesin nternen Finanzausgleicche“ in meh hreren Bund desländern,, die nun prolongiert werden n, zu den gro oßen Finan nzproblemen n der verschiedenen G Gemeindegrruppen 3 bei. g der Gemeiindefinanzen n ist über Kü ürzungen de er laufendenn Ausgaben Eine Konsolidierung und/ode er der Investtitionen möglich. Einspa arungen bei den d laufenden Ausgabeen sind jedoch kurzfristtig nicht realistisch, da diese d vorran gig im Bereich der Pers sonalausgabben sowie be eim Verwaltu ungs- und Betriebsaufw B wand erfolge n müssten. Bei Einsparrungen von IInvestitionen n ist zu berücksichtigen, dass eine Verrringerung de er Investition nen immer auch a eine Veerringerung der Bedarfszzuweisunge en für die Inv vestitionspro ojekte beding gt. Um die Ausgabenbre A emse zu erffüllen, dürfen d die Ausgabe en 2012 nur um 300 Mio o. Euro gege enüber dem Jahr 2011 ssteigen. Auf der anderen Se eite bedarf es s eines Umd denkens im Bereich derr Netto-Versschuldung, welche w in den letzten Jahren kontinuierlic k ch angestieg gen ist. Durc ch die Vorgaben des ÖS StP werden die d Gemeinden gezwun ngen, die Sc chuldaufnah me zu verrin ngern, sodass die Schu ldtilgung die e Schulda aufnahme üb bertrifft. Dad durch stehen n insgesamt weniger Fin nanzmittel zuur Verfügung. Um 3

Siehe dazu u auch Bauer u. Rossmann: R Stabilittätspolitik, 2012.

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die Schu uldenabbauq quote im Jahr 2012 zu e erreichen, würde w dies – im Vergleicch zum Jahr 2011 – beispielssweise eine Reduzierun ng der Schu ldenaufnahm me um rund 150 Mio. E uro bei eine er gleichze eitigen Erhöh hung der Sc chuldtilgung um 75 Mio. Euro bedeu uten.4 e Risikofak ktoren gefäh hrden zukün ebnisse der Gemeinden n nftige Erge Aktuelle Die Vorg gaben des Österreichisc Ö chen Stabilittätspaktes für die Geme einden, insbbesondere de er ausgeglichene strukkturelle Sald do der Geme einden, knüp pfen an bish herige Vereinnbarungen zur z Verteilun ng des Finanzierungssa aldos auf die e Gebietskörperschaftse ebenen an. H Hierzu sind jedoch mehrere e Risikofakto oren zu nenn nen, welche e das zukünfftige (positive) Ergebniss der Gemein nden gefährde en könnten. Erstens bringt eine aktuelle Vollerhebung d der Statistik Austria hins sichtlich säm mtlicher ausgegliederter Gessellschaften und Beteilig gungen der Gemeindee ebene ein errhebliches Unsiche erheitspotenzzial mit sich. Unklar ist, ob in Zukun nft – zusätzlich zu den (ssehr wenige en) bereits jetzt definierrten, dem öfffentlichen S Sektor zuzuo ordnenden ausgegliederrten Gesellschaften – ab 201 14 auch weiitere Einheiten (insbeso ondere Immo obiliengesellschaften) beerücksichtig gt werden müssen. Zweitens wird bei de en Prognose en davon au usgegangen n, dass das Stabilitätspa S aket 2012-20 016 des Bundes voll umgese etzt wird. Fü ür die Geme inden wird dies d insbeso ondere Ausw wirkungen au uf der Einnahm menseite haben. Sollten n einzelne M Maßnahmen (z.B. Finanz ztransaktionnssteuer) jed doch nicht in vvollem Maße umgesetz zt werden bzzw. überhöhtte Aufkomm mensschätzuungen aufwe eisen, würde d dies Auswirkkungen auf die d Einnahm mensituation der Gemein nden (Ertrag santeile) ha aben. Drittens gibt es Unssicherheitsfa aktoren auf d der Ausgabe enseite. So wurde w bei deen Prognose en davon a ausgegangen n, dass es 2013 2 zu eine er Nulllohnru unde bei den n Gemeindeebedienstete en kommen n wird. Auch h kommt es durch d die Ab bschaffung des d Vorsteu uerabzugs füür Gemeinde en zu deutliche en Mehrkossten im Bere eich der Inve estitionen, welche bei de en vorliegennden Progno osen nicht berücksichtigt wurden.

4

2011 betru ug der Anteil der Tilgungen T am Schuldenstand 10 Proozent. Der durchs schnittliche Wert 2007-2011 hingegeen liegt bei 12 Pro ozent, weshalb d dieser Wert für die e Berechnung derr Szenarien heranngezogen wurde.

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EINLEIT TUNG

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E Einleitun ng

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A Ausgangsla age und Zielsetzun Z g

Die glob bale Finanz- und Wirtsch haftskrise de er letzten Ja ahre hat zu einer e Neugeestaltung der EUSteuerungsarchitekktur geführt, welche in de en letzten Monaten M im Rahmen R dess Europäischen Semeste ers, von EU-Verordnung gen und Ricchtlinien (Six xpack, Twop pack) und duurch den Vertrag über Sta abilität, Koo ordinierung und Steuerrung in der Wirtschafts W - und Währrungsunion (umgangssprachlicch Fiskalpakkt) konkretisiiert wurde. Nun N liegt es an den Mitggliedstaaten, diese Neurege elungen in nationales n Recht umzus etzen, wobe ei die das föderale Gefüüge in Österrreich betreffen nden Regelu ungen in hohem Maße ü über den Ös sterreichisch hen Stabilitäätspakt erfolg gen. Es ist da avon auszug gehen, dass s sich entsprrechende Ne euregelunge en auch auf die Gemeindeebene au uswirken werden, wobei jedoch die konkrete Au usgestaltungg weitgehend offen ist. Insoffern erscheint es wichtig g, im Rahme en eines Dis skussionspa apieres jene Bereiche de er neuen Steuerungsarchitekktur zu identifizieren, we lche auch fü ür die Geme eindeebene kkonkrete Betroffenheiten und d Maßnahme en nach sich h ziehen werden. Insbes sondere solllen dabei folgende Zielsetzungen verfo olgt werden:

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Identifizieren jener Aspe ekte der EU U-Steuerungs sarchitektur, welche fürr die Gemeindee ebene releva ant sind. Rellevant bedeu utet hierbei, dass die Geemeinden durch konkrete Ma aßnahmen bzw. b Regelu ungen betrofffen sind. Darstellen der d offenen Fragestellun F ngen bzw. – sofern mög glich – kritiscches Betrach hten der möglichen Auswirkunge A en. Kritische Be etrachtung des d Österreicchischen Stabilitätspakttes 2012. Gesamtbeu urteilung der gemeindere elevanten Aspekte A der EU-Steuerun E ngsarchitekttur.

In nhalte

Der Bericht umfasstt mehrere Kapitel, welch he sich mit der d neuen EU-Steuerun E ngsarchitektu ur und deren A Auswirkungen auf die österreichisch e Gemeinde eebene befa assen. Im Teil II werden die e neuen Reg gelungen de er EU-Steue erungsarchite ektur dargesstellt. Insbes sondere wird hierbei das Sixxpack (enthä ält den präve entiven und korrektiven Arm des Staabilitäts- und d Wachstu umspaktes, Durchsetzungssanktion nen, Regelungen zum haushaltspol itischen Rah hmen und Maß ßnahmen im m Bereich de er makroöko onomischen Ungleichgewichte) sow wie das Twop pack (v.a. Überwacchung und Bewertung B der d Haushal tsplanung) betrachtet. b Daneben D weerden auch weitere w Themen nbereiche wiie beispielsw weise der Fi skalpakt, da as Euro-Plus s-Paket und das Europä äische Semeste er kurz ausg geführt. Im Teil III erfolgt ein ne Darstellun ng der wese entlichen Ne euerungen des Österreicchischen Stabilitä ätspaktes 20 012. Der Teill IV enthält e eine kritische e Betrachtun ng des Östeerreichischen Stabilitä ätspaktes, wo obei verstärrktes Augenm merk auf die e Auswirkungen für die Gemeindeebene gelegt w wird.

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EINL LEITUNG

Der Teil V schließlicch beinhaltet eine näherre Betrachtu ung der makroökonomisschen Auswiirkungen der neue en EU-Steue erungsarchitektur, insbe esondere de er Umsetzun ng des Fiskaalpakts. Wichtige Stichworte in diesem m Zusamme enhang sind dabei die In nvestitionstä ätigkeit der G Gemeinden und Wirtscha aftswachstum. Ergänzt wird dieses Kapitel um eine quantittative Schätzzung der Auswirkkungen der neuen n Regelungen im Ö Österreichisc chen Stabilittätspakt auf die finanzie elle Situation n der Gemeinden. Schließllich erfolgt im m Teil VI ein ne Schlussb etrachtung, in welcher die d wesentlicchsten Argumentationen zu ur neuen EU U-Steuerung gsstruktur so owie deren Umsetzung U iin Österreich h hinsichtllich der Auswirkungen auf a die Gem meindeebene e zusammen ngefasst werrden.

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DIE NEU UE EU-STEU UERUNGSA ARCHITEKTU UR

II

D Die neue e EU-Ste euerung gsarchitektur

Die neue e EU-Steuerungsarchite ektur basiertt grundsätzlich auf insge esamt drei S Säulen der Krisenprrävention so owie zusätzlichen Instru umenten derr Notfallhilfe. Konkret sinnd dabei die e folgende en Elemente e im Bereich h der Krisenp prävention umfasst: u Sixpack: Die eser umfass st fünf Verorrdnungen so owie eine Ric chtlinie als E Ergänzung zum z Stabilitäts- und u Wachstumspakt; Twopack: Diese D beiden n (derzeit no och nicht bes schlossenen n) Verordnunngen dienen n der verstärkten Haushaltsko ontrolle; Fiskalpakt: Dieser von den d Mitglied dstaaten zu ratifizierende Vertrag um mfasst insbesondere eine Schuldenbremsse. e zur Abweh hr von Staatsbankrottenn Zusätzlicch entstanden mehrere Instrumente („Rettun ngsschirme“)). Insbesond dere zu nenn nen sind hie er die EFSF (Europäischhe Finanzstabilisierung gsfazilität) alls temporäre er „Rettungs sschirm“ bis 2013 sowiee der ESM (Europä äischer Stabilitätsmecha anismus) alss permanenter „Schutzm mechanismuss“ ab 2012. Abbildu ung 1: Neue e EU-Steuerrungsarchittektur

Quelle: Essl: Wirtschaftspolitisc W che Steuerung, 2012, S. 2.

Im Foku us der neuen n Regelunge en stehen diie Verschärrfung des Stabilitäts- u und Wachsttumspaktes s, der durch ein Verfahrren zur Verm meidung makroökono omischer

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DIIE NEUE EU U-STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

Ungleic chgewichte ergänzt wird d. Die wichttigsten Neue erungen geg genüber dem m bisherigen n Pakt lauten: ktionen: Sch huldenrückf kführung ve erpflichtend und sankt ionsbewährt Neue Sank Bisher konn nte gegen einen Euro-Sttaat ein so genanntes g „D Defizitverfahhren“ nur da ann eingeleitet werden, w wen nn dessen N Neuverschuld dung über der d Grenze vvon 3 Prozent des Bruttoinland dsprodukts (BIP) ( lag. Zu ukünftig kann die Europä äische Kom mmission auc ch ein Verfahren einleiten, e - wenn das Mittelfristzie el eines ausg geglichenen oder nahez zu ausgeglicchenen Haus shalts nicht erreiccht wird. - wenn die Gesamtschu G ulden eines L Landes über der Grenze e von 60 Proozent des BIP B liegen. Mittgliedstaaten n mit einer S Schuldenquo ote von überr 60 Prozentt des BIP sin nd künftig verrpflichtet, jäh hrlich 1/20 d es über dies ser Grenze liegenden T Teils der Quo ote abzubauen n, bis ihre Schulden nurr noch 60 Prrozent der Wirtschaftsle W eistung des Landes L betragen. Früher eins setzende Sa anktionen Mit der neue en Verpflichtung zu eine em ausgegliichenen ode er nahezu auusgeglichenen Haushalt (M Mittelfristziel)) wird für die e Staaten de er Eurozone bereits im sso genannte en präventiven n Arm des Sttabilitäts- un nd Wachstum mspakts (als so wenn dass Staatsdefiz zit kleiner als 3 Prozent de es BIP ist) eiin Sanktions smechanism mus eingefühhrt: Werden sechs Monate, nacchdem die Kommission K eine Frühw warnung ausgesprochenn hat, immerr noch erhebliche Abweichung A gen durch de en Rat festgestellt, so is st eine verzinnsliche Einla age in Höhe von 0,2 Prozent des d BIP fällig g. Bei weiterer unzureic chender Umssetzung derr erforderliche en finanzpolitischen Ko rrekturmaßn nahmen und d wenn zugleeich ein Defizitverfah hren im korrrektiven Arm m eingeleitet wird (Defizit über 3 Proozent des BIIP und/oder Scchuldenabba au unzureich hend), wand delt sich dies se verzinslicche Einlage zunächst in eine unverz zinsliche Ein nlage und in einem letzten Schritt inn ein Bußgelld um, das nicht zu urückerstatte et wird. Schnellere Sanktionen n Der Sanktio onsmechanis smus im so genannten korrektiven Arm des Staabilitäts- und d Wachstumsspakts (wenn n das Defizitt größer als 3 Prozent des d BIP und//oder der Schuldenab bbau nicht ausreichend ist) wurde dahingehend d reformiert, dass Sanktionen für Staaten der Eurozon ne nun wese entlich schneller greifen. Umfassend dere Sanktio onen Mittelfristig können nich ht nur Finanzz- und Gelds strafen verhängt, sondeern in größerem Umfang als bisher auch h EU-Mittel g gestrichen werden. w Dab bei sollen diee Zahlungen n bestimmter EU-Fonds an a eine nach hhaltige Fina anzpolitik ge ebunden weerden. Quasi-auto omatische Sanktionen S Sanktionen lassen sich in Zukunft w weniger gut aufhalten als zuvor, weeil für einen solchen s Stopp eine große g (qualifizierte) Me hrheit im Ra at erforderlic ch ist (so gennannte „Umgekehrtte Mehrheit““). Verfahren bei b übermä äßigem Ung gleichgewic cht Ergänzend zum Stabilittäts- und Wa achstumspa akt wird ein Verfahren V beei einem übermäßige en Ungleichg gewicht etab bliert. Dadurrch wird ein Rahmen fürr die Erkenn nung und Beseitigung g makroökon nomischer U Ungleichgew wichte innerhalb der EU ggeschaffen. Nachfolg gend werden die neuen n Regelunge en im Detail dargestellt.

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DIE NEU UE EU-STEU UERUNGSA ARCHITEKTU UR

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Sixpack

Beim Sixxpack hande elt es sich um u eine Ergä änzung des Stabilitäts- und Wachsttumspaktes in Form von fünff Verordnung gen sowie einer e Richtlin nie. Dabei werden w insbe esondere dreei Säulen beschrie eben: bessere Ex--ante-Koordinierung derr nationalen Haushaltsp politiken undd verstärkte Berücksichttigung von Schuldenquo S oten, neue, abgesstufte Durch hsetzungsme echanismen n für Mitglied dstaaten derr Eurozone und u Ergänzung des Stabilitä äts- und Wa achstumspak ktes durch Mindestanfor M rderungen an a nationale Haushaltsrahmen. Dabei soll ein Rah hmenwerk entstehen, e w welches den Aufbau makroökono omischer Un ngleichgewicchte verhind dern bzw. be estehende U Ungleichgew wichte abbauen so oll.

1.1

Prräventiver Arm A des Stabilitäts- un nd Wachstu umspaktes

Verordn nung (EU) Nr. 1466/97 id dF1175/11 Ziel des präventiven n Arms des Stabilitäts- u und Wachstumspaktes ist es, die M Mitgliedstaate en bei der Verffolgung eine er vorsichtige en Fiskalpollitik zu unterrstützen. Im Zentrrum steht da abei die jährrliche Erstelllung von Sta abilitäts- und d Konvergennzprogramm men, welche d den Pfad zu ur Erreichung g der mittelffristigen Hau ushaltsziele (MTO) darsstellen sollen n. Die Program mme müssen n auf dem wahrscheinlic w chsten makrrobudgetäre en Szenario oder auf ein nem vorsichtigen Szenarrio („prudentt fiscal policyy making“) basieren. b Jeder M Mitgliedstaat setzt sich da abei ein diffe erenziertes mittelfristige es Haushaltssziel zu sein ner Haushaltslage, das konjunkturb bereinigt und d ohne Anre echnung einm maliger und befristeter Maßnah hmen zwisch hen -1 Proze ent des BIP und einem ausgegliche a enen oder ei nen Übersc chuss aufweise enden Hausshalt liegt. Das Konverg enzerforderrnis zur Erreichung der m mittelfristige en Haushaltsziele beträ ägt 0,5 Proz zent des BIP P pro Jahr. Ergänze end wird eine e Ausgaben nregel eingefführt. Diese besagt, das ss im Regelffall das jährliche reale Prrimärausgab benwachstum m nicht höhe er sein darf als die mitte elfristige Potenzia alwachstumsrate des BIP. Ausnahm men sind da ann möglich, wenn das M MTO mehr als a erreicht wurde oderr die überste eigenden Au usgaben durc ch diskretion näre einnahhmenseitige Maßnah hmen kompe ensiert werden. Auch be efristete Abw weichungen sind möglicch, sofern größere Strukturrreformen (b beispielsweis se Rentenre eformen) mitt direkten lan ngfristigen ppositiven Auswirkkungen durch hgeführt werden. Weite rs gelten au ußergewöhnliche Ereignnisse, die sic ch der Kontrolle e des betrefffenden Mitg gliedstaates entziehen, als a Ausnahm metatbestannd. Die Übe erwachung erfolgt e durch den Rat so owie die Kom mmission. Eine Nichtein haltung der Vorgabe en kann zu einer e Warnu ung durch die e Kommission bzw. zu einer e Ratsem mpfehlung zur z Setzung g korrektiverr Maßnahme en führen.

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DIIE NEUE EU U-STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

1.2

Ko orrektiver Arm A des Sta abilitäts- un nd Wachstu umspaktes

Verordn nung (EU) Nr. 1467/97 id dF 1177/11 Im Rahm men des korrrektiven Arm ms des Stab bilitäts- und Wachstums W paktes soll eeine rasche Beseitig gung übermä äßiger Defizite und Versschuldungsq quoten siche ergestellt weerden. Bisher w wurden als Schwellenwe S erte ein Hau ushaltsdefizitt von 3 Proz zent sowie G Gesamtschulden von 60 Proze ent des BIP festgelegt. Bisher reich hte es aus, die d Schulden nquote „aus reichend ras sch“ an die 60-P Prozent-Gren nze anzunähern. Durch h die vorliege ende Reform m wird der S Schuldenquo ote der gleiche S Stellenwert eingeräumt wie dem De efizit. Der ko orrektive Arm m wird daheer um eine Operatio onalisierung g der Schuldenregel ergä änzt. Jene Mitgliedstaat M ten, welche einen Schulde enstand von über 60 Pro ozent des BIIP aufweisen, müssen diesen d in 1/220el Schritte en jährlich reduzieren. Es ist jedoc ch eine Überrgangsperiode von drei Jahren vorggesehen. Bei Nich hteinhaltung droht den Mitgliedstaat M ten – nach entsprechen e dem Fristennlauf und Empfehlungen des Rates – eine e Geldbuße e in der Höhe e von 0,2 Prrozent des B BIP und eine er variablen Komponente. Die variable Kompo onente beläuft sich auf ein Zehntel des absolutten es Untersch Werts de hieds zwisch hen dem tatssächlichen und u dem ang gestrebten H Haushaltssa aldo.

1.3

Durchsetzun ngs-Sanktio onen zum S Stabilitäts- und u Wachsttumspakt

nung (EU) Nr. 1173/2011 Verordn Die Refo orm des Sta abilitäts- und d Wachstum spaktes wird d mit dieser Verordnungg, welche die e wirksam me Durchsetzzung der haushaltspolitiischen Überrwachung im m Euroraum regelt, ergä änzt. Demnacch können Mitgliedstaat M en der Euro ozone künftig g bereits im präventivenn Arm bei Verfehlu ungen bezüg glich der Anpassung an das mittelfrristige Haush haltsziel bzw w. der Ausgabe enregel mit einer verzinslichen Einl age in Höhe e von 0,2 Prozent des B BIP bestraft werden. w Im korre ektiven Arm kann bereits s bei Festste ellung eines s übermäßigen Defizits eeine unverzinsliche Einlage in der Höhe e von 0,2 Pro ozent des B BIP verlangt werden. Fürr den Fall, d ass ein Mitgliedsstaat weitere en Ratsemp pfehlungen zzur Beseitigu ung des Deffizits nicht naachkommt, wird diese Eiinlage in ein ne Strafzahlu ung umgewa andelt. Neu eing geführt wird außerdem eine Strafza ahlung bis zu 0,2 Prozent des BIP ffür die Manip pulation von Stattistiken.

1.4

Ha aushaltspo olitischer Ra ahmen

Richtlinie 2011/85 Als Ergä änzung zum m Stabilitäts- und Wachsstumspakt so owie zur Gew währleistungg eines Mindesttmaßes an Qualität Q der nationalen h haushaltspolitischen Rahmen umfassst das Legislativpaket eine e Richtlinie über ü Mindesstanforderungen an die haushaltspo h olitischen Ra ahmen der Mitg gliedstaaten.. Insbesonde ere gibt es R Regelungen in den folge enden Bereiichen:

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Öffentlichess Rechnungs swesen und d Statistik Prognosen Numerische e Haushaltsrregeln Mittelfristige er Haushalts srahmen Transparenz der öffentllichen Finan nzen und um mfassender Anwendungs A sbereich de es Haushaltsra ahmens

Öffentliches Rechn nungswese en und Stat istik Künftig m muss die Re echnungsleg gung aller S taatssektore en die Ermittlung der Haaushaltserge ebnisse und Sch hulden nach dem Europäischen Sysstem Volksw wirtschaftlich her Gesamtrrechnung (ESVG) ermöglicchen und ein ne unabhängige Rechnu ungsprüfung g vorsehen. Die Mitglieddstaaten verrfügen dabei üb ber nationale e Systeme des d öffentlicchen Rechnu ungswesens s, welche säämtliche Teilsektoren des Staa ates umfasssend und kohärent abde ecken und die zur Erheb bung von peeriodengerec chten Daten dienen. Hausshaltsdaten müssen enttsprechend zeitnah z und regelmäßigg öffentlich verfügbar v sein. Die e Veröffentliichung erfolg gt für die Te eilsektoren Bund, B Lände er und Soziaalversicherun ng monatlicch jeweils vo or Ablauf des Folgemon nats, für den Teilsektor Gemeinden G vierteljährlic ch jeweils vvor Ablauf des folgende en Vierteljahrres. Prognosen Die Fina anzplanung der Mitgliedstaaten musss auf realis stischen mak kroökonomisschen Progn nosen und Hau ushaltsprogn nosen beruh hen. Die Hau ushaltsplanu ung muss da abei auf dem m wahrsch heinlichsten makro-finan nzpolitischen n Szenario oder o auf eine em vorsichtiigeren Szen nario basieren n. Als Refere enz gibt es Schätzunge S en der Europ päischen Kommission. Numeris sche Haush haltsregeln Die Hau ushaltsplanung muss im Einklang m mit der Einha altung der festgelegten R Referenzwerte für das Defizit und den Schuldensttand erfolgen n und einen mehrjährige en Planungsshorizont, der die mittelfrisstigen Haush haltsziele ve erfolgt, aufw weisen. Mittelfriistiger Haus shaltsrahm men Der Fina anzplanungsshorizont mu uss mindesttens drei Jah hre betragen n. Dabei sin d die folgen nden Bereiche e mitumfassst: Mehrjährige e Planung in Bezug auf das gesamttstaatliche Defizit, D Schulldenstand und andere zusa ammenfasse ende Finanzzindikatoren, wie etwa Ausgaben; A Projektionen n für jeden Hauptausga H aben- und Ha aupteinnahm menposten ddes Staates mit detaillierten Angaben zu den Teilse ektoren Bund und Sozia alversicherunng; Erstellung einer , aufgeschlü e Beschrreibung der mittelfristig geplanten g Maßnahmen M üsselt nach Hauptteinnahmen-- und Haupta ausgabenpo osten; Einschätzun ng der unmitttelbaren lan ngfristigen Auswirkunge A en auf die geesamtstaatlic chen Finanzen. getbeschlüss se müssen m mit den Besttimmungen des mittelfrisstigen Die jährlichen Budg Haushaltsrahmens im Einklang stehen. arenz der öffentlichen ö und umfass sender Anw wendungsbeereich des Transpa Finanzen u Hausha altsrahmens s Sämtlich he oben gen nannten Pun nkte der Rich htlinie gelten n für alle Teilsektoren dees Staates umfasse end und in kohärenter k Weise. W Dies betrifft insbe esondere ein ne Kohärenzz der

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Rechnungslegungsvvorschriften und -verfah hren und die e Integrität der zugrundee liegenden Datenerrhebungs- und -verarbeitungssystem me. Die Mitg gliedstaaten haben geeignete Mech hanismen zu u schaffen, um u sämtlichee Teilsektore en des Staates umfassend zu koordinie eren. Dies g gilt insbeson ndere hinsich htlich Finanzzplanung, numerisscher Haushaltsregeln, Haushaltspr H rognosen un nd Mehrjahre esplanung. Hinzu ko ommt, dass im Rahmen n der jährlich hen Haushaltsprozesse alle staatlic hen Einrichttungen und Fon nds, welche in den regulären Haush halten auf Te eilsektorene ebene nicht eerfasst werd den, darzuste ellen sind. Auch A sämtliche Eventuallverbindungen aller Teilsektoren sinnd darzustelllen. Ferner h haben die Mitgliedstaate M en Informatio onen über Beteiligunge B n des Staatees am Kapittal privater oder öffentlicher Untern nehmen bezzüglich wirtschaftlich erh heblicher Beeträge zu veröffen ntlichen.

1.5

Ve ermeidung und Korrek ktur makroö ökonomisc cher Ungleic chgewichtee

Verordn nung (EU) Nr. 1176/2011 Ein neue zur Vermeidung er Bestandte eil der wirtsc chaftspolitiscchen Steuerrung ist die Verordnung V und Korrrektur makro oökonomisc cher Ungleicchgewichte. Dafür wird ein e Warnmeechanismus auf Basis eines Scorebo oards eingeführt, welch he die frühze eitige Erkenn nung und diee Überwach hung von Ungleich hgewichten erleichtern soll. s Das Sccoreboard um mfasst dabe ei folgende Inndikatoren: Interne Ung gleichgewich hte (öffentlic he und priva ate Verschuldung, Finannz- und Anlagemärkkte sowie Wohnungswe sen (reale Häuserpreise H e), Kreditströöme des privaten Sektors, Arb beitslosigkeit) Externe Ung gleichgewichte (Leistun ngsbilanzsald do, Nettoaus slandsvermöögenspositio on, reale effektive We echselkurse e, Anteil an d den Exportm märkten, nom minelle Lohnnstückkosten n) Bei Verd dacht des Bestehens üb bermäßiger Ungleichgew wichte erfolg gt eine eingeehende Tiefenan nalyse. Dara auf basieren nd kann ein V Verfahren bei b einem üb bermäßigen Ungleichgew wicht eingeleittet werden. So hat der Mitgliedstaa M at einen Korrrekturmaßna ahmenplan zzu erstellen,, welcher von der Kommission n bzw. vom Rat überwa acht und bew wertet wird.

1.6

Durchsetzun ngsmaßnahmen zur Ko orrektur übermäßiger makroökon nomischer Ungleichgew wichte

Verordn nung (EU) Nr. 1174/2011 Bei überrmäßigen makroökonom m mischen Ung gleichgewich hten ist vorg gesehen, daass bei Missa achtung von Ratssempfehlungen finanzie elle Sanktion nen verhäng gt werden kö önnen. Zunäächst erfolgt dies in Form ein ner unverzin nslichen Einlage, bei wie ederholter Missachtung M der Ratsem mpfehlung ka ann dies zu einerr jährlichen Strafzahlung S g von 0,1 Prrozent des BIP B umgewandelt werdeen.

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DIE NEU UE EU-STEU UERUNGSA ARCHITEKTU UR

2

Tw wopack

Beim Tw wopack hand delt es sich um zwei erg gänzende Verordnunge V n, welche zuusätzliche Regelun ngen zur Überwachung und Bewerttung der ges samtstaatlich hen Haushaaltsplanung und u zu einer ve erschärften Kontrolle K beii übermäßig gen Defiziten n beinhalten.

2.1

Üb berwachun ng und Bew wertung der gesamtstaatlichen Ha aushaltsplaanung und die d Gewährleistu ung der Korrrektur übe ermäßiger Defizite D

nungsentwurrf 23.11.2011 inkl. Ände erungen Draft Report vom 10.02.20 12 Verordn Diese V Verordnung enthält e Bestiimmungen ffür die verstä ärkte Überw wachung derr Haushaltsp politik der Mitgliedsstaaten im Euro-Währu E ngsraum. In nsbesondere e werden da abei vier Berreiche gereg gelt: Ergänzung des Europäischen Sem mesters um einen e gemeinsamen Ha ushaltsplan; Vorschriften n zur Ausgeg glichenheit d des Hausha alts; Zusätzliche Überwachu ungsauflagen n zum präve entiven Arm des Stabilittäts- und Wachstumsspaktes; Genauere Überwachun Ü ng der Mitglie edstaaten, die d Gegenstand eines D Defizitverfahrens sind. Gemein nsamer Hau ushaltsplan und Vorsc chriften zur Ausgeglich henheit dess Haushalts s Die Verö öffentlichung g der mittelfristigen Fina anzplanung muss – gem meinsam mitt dem ns 30. April veröffentlich Stabilitä ätsprogramm m – jährlich bis b spätesten ht werden. Entwürfe e für Hausha altsgesetze für den Sekktor Staat we erden – gem meinsam mitt den makroökkonomische en Prognose en – jährlich bis späteste ens 15. Okto ober veröffenntlicht. Haushaltsgesetze sind s jährlich bis späteste ens 31. Deze ember zu ve erabschiedeen und zu veröffen ntlichen. Die Vorsschriften für die Hausha altsregeln ge elten für den n Sektor Staa at insgesam mt. Das mitte elfristige Haushaltsziel ist im nationalen Haushaltsve erfahren um mzusetzen. Temporäre T A Abweichunge en aufgrund d außergew wöhnlicher Umstände sin nd dabei zu inkludieren. Überwa achung und d Bewertung g der gesam mtstaatliche en Haushaltsplanung Die bis sspätestens 30. 3 Septemb ber vorliegen nde gesamttstaatliche Haushaltspla H anung – unte er Berückssichtigung akktueller Emp pfehlungen – hat folgend de Angaben n zu enthalteen: Angestrebte er Haushalts ssaldo für de en Sektor Sttaat, aufgegliedert nachh Teilsektore en; Projektionen n für Ausgab ben und Ein nnahmen fürr den Sektorr Staat; Ausgabenziiele und Einnahmenziel e für den Se ektor Staat; Genaue Besschreibung und gut bele egte Quantiffizierung von n Maßnahm men; Hauptannah hmen zu den n erwarteten n wirtschaftlichen Entwic cklungen unnd wichtigen n ökonomisch hen Variable en; Informatione en zu Investtitionen und Verschuldu ung. Die Kom mmission gib bt erforderlic chenfalls bis zum 30. No ovember eine Stellungnaahme ab.

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Gewährrleistung de er Korrektur übermäßiiger Defizite e Bei Festtstellung ein nes übermäß ßigen Defizitts eines Mitg gliedstaates hat der Mitggliedstaat ein Program mm vorzuleg gen, welches s konkrete M Maßnahmen und Struktu urreformen bbeinhaltet, um u das Defizit n nachhaltig zu u korrigieren n. Zur Überw wachung des s Programm ms hat der M Mitgliedstaat eine umfasse ende Bewerttung des Ha aushaltsvollzzugs für den n Sektor Staat sowie diee Teilsektore en des Sektors Staat durch hzuführen. Dabei D sind au uch die finanziellen Risiken in Verbbindung mit staatseig genen Einricchtungen un nd Eventualvverbindlichk keiten Gegen nstand der B Bewertung.

2.2

Ausbau der wirtschafts w - und haus haltspolitis schen Überw wachung beei gravieren nden Sc chwierigkeiten hinsich htlich finanzzieller Stab bilität

Verordn nungsentwurrf 23.11.2011 inkl. Ände erungen Draft Report vom 10.02.20 12 Für jene e Mitgliedsta aaten des Eu uro-Währung gsraums, die von gravie erenden Schhwierigkeiten in Bezug a auf ihre finan nzielle Stabilität betroffe en oder bedrroht sind und d/oder Finannzhilfe erhallten („Progra ammländer“)) bzw. erhaltten könnten , werden Be estimmungen zum Ausbbau der wirts schaftsund hau ushaltspolitisschen Überw wachung gesschaffen. Die versstärkte Überrwachung sie eht vor, das s die Mitglie edstaaten in Abstimmunng und Überwacchung mit der Kommiss sion solche M Maßnahmen n ergreifen sollen, s welchhe die Ursac chen bzw. pottenziellen Ursachen derr Schwierigkkeiten beheb ben sollen. Zu Z nennen ssind hier umfasse ende Informa ationspflichtten sowie di e Möglichke eit von regelmäßigen Überprü üfungsmissio onen durch die d Kommis sion (in Verbindung mit u.a. der EZ ZB). Weiters erarbeiten die d betroffen nen Mitglied staaten in Absprache A mit m der Komm mission (in Verbindung mit der EZB und be ei Bedarf mitt dem IWF) ein verbindliches makrooökonomisches Anpassu ungsprogram mm, welches einer anscchließenden n Überwachu ung unterleggen ist.

3

W Weitere Regelungen auf supra anationale er Ebene

3.1

Fiiskalpakt

Der Verttrag über Sttabilität, Koo ordinierung u und Steueru ung in der WirtschaftsW uund Währung gsunion (VSKS o oder umgangssprachlich h Fiskalpaktt) bezeichne et die geplan nte verstärktte Zusamme enarbeit von Staa aten der Europäischen Union im Be ereich der Fiskalpolitik. Er wurde m it 2. März 20 012 von ats- und Regierungsche den Staa efs unterzeicchnet. Dieser vvölkerrechtlicche Vertrag soll am 1. JJänner 2013 3 in Kraft tretten. Er kannn jedoch nur in Kraft treten, ssobald er von 12 Mitglied dstaaten de es Euro-Wäh hrungsgebietes ratifizierrt worden istt. Der oll innerhalb VSKS so b von fünf Ja ahren nach IInkrafttreten n in den Rechtsrahmen dder EU überrführt werden.

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DIE NEU UE EU-STEU UERUNGSA ARCHITEKTU UR

Der Fiskkalpakt führtt zu einer we eiteren Versschärfung de er fiskalische en Regeln. I m Kern besagt er: Jeder Vertra agsstaat darrf nur mehr e ein strukture elles (konjun nkturbereiniggtes) Defizit von maximal 0,5 5 Prozent de es BIP aufwe eisen (Defiz zitkriterium). Jedes Jahr muss die Sttaatsschuld um ein Zwa anzigstel derr Differenz zzwischen der aktuellen Scchuldenquotte und dem Zielwert von n 60 Prozent reduziert w werden (Schuldenkrriterium). Stellt die EU U-Kommissio on eine nacchhaltige Verrletzung dies ser Regeln ffest, wird de er Staat automatisch h sanktioniert. Bei erheb blichen Abweichungen wird w automaatisch ein Korrekturme echanismus s ausgelöst, welcher das s Treffen geeigneter Maaßnahmen binnen b eines festge elegten Zeitrraums umfa sst. Die Mitg gliedstaaten verpflichten n sich, das D Defizitkriteriu um (besser bekannt b als „Schuldenbremse“) in die na ationalen Re echtssystem me – vorzugssweise mit Verfassungs V rang – umzuusetzen. Die Umssetzung dess Defizitkriteriums kann vvom Gerichtshof der Eu uropäischenn Union überrprüft werden. Ein Urteil des d Gerichts shofs ist verb bindlich. Es können fina anzielle Sankktionen bis zu z 1,0 Prozent des BIP verhängt werd den, wenn de er betreffend de Mitglieds staat dem Urrteil nicht nachkom mmt. Die Mittgliedstaaten der Euroz one verpflichten sich zu ur Annahme von Ratsbesschlüssen im m Rahmen des d Defizitve erfahrens, es s sei denn, eine e qualifiz ierte Mehrhe eit von ihnen istt dagegen. Wirtsch haftspolitisc che Koordin nierung und d Konverge enz Der Fiskkalpakt enthält auch Bes stimmungen n zur wirtsch haftspolitisch hen Koordin ierung und Konverg genz. So bed darf es vorab einer Beriichterstattun ng über die Begebung B vo von Staatsscchuldtiteln. Größere G Plä äne für wirtscchaftspolitische Reformen müssen vorab erörte ert und gegeben nenfalls unte ereinander koordiniert k w werden. Steueru ung im Euro o-Währungs sgebiet Die Staa ats- und Reg gierungsche efs der Länd er des Euro o-Raums werden informeell zu Tagun ngen des Euro-Gipfels zusam mmentreffen.. Vertreter a us nicht Eurro-Ländern nehmen n nurr teil, wenn es e z.B. um Frag gen der Wetttbewerbsfäh higkeit oder um grundlegende Rege elungen für dden Eurorau um geht.

3.2

Eu uro-Plus-Pa akt

Der Euro o-Plus-Paktt (Pakt für de en Euro – Sttärkere Koordinierung der d Wirtschaaftspolitik im Hinblick ) vom 11. März auf Wetttbewerbsfäh higkeit und Konvergenz) K M 2011 zie elt darauf abb, eine neue e Qualität der wirtscha aftspolitischen Koordini erung zu erreichen. So soll die Wetttbewerbsfähigkeit der Euro o-Staaten ve erbessert un nd damit ein größeres Maß M an Konv vergenz zur Stärkung de er sozialen n Marktwirtscchaft erreich ht werden. A Als Konverge enz wird hierbei die Annnäherung verschie edener Volksswirtschafte en hinsichtlicch ihres wirts schaftlichen Entwicklunggsniveaus oder o bestimm mter ökonom mischer Struk kturmerkma le verstande en. Beim Eu uro-Plus-Pakkt handelt es s sich wede er um EU-Re echt noch um m einen völkkerrechtliche en Vertrag. Vielmehr basiert der Euro-Plus-Pa akt auf einerr rein freiwilligen Zusam menarbeit der d Mitgliedsstaaten.

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DIIE NEUE EU U-STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

Der Pakkt benennt ze entrale Polittikbereiche u und Handlun ngsfelder für die Stärkunng der Wettbew werbsfähigke eit. Fortschrritte messen n die Mitglied dstaaten anh hand objektiiver Indikato oren – zum Beiispiel den Lo ohnstückkos sten. Jedes Jahr gehen die Staats- und Regieruungschefs künftig k gen gegenü konkrete e nationale Verpflichtun V über ihren AmtskollegInn nen ein. Leitvorg gaben Dabei w werden vier Leitvorgaben L n genannt: Bestehende e wirtschafts spolitische S Steuerung ve erstärken: Die Anstren ngungen werrden mit den n bestehend den Instrume enten (der S Strategie Eurropa 2020, dem Europäische E en Semeste r, den Integrierten Leitlinien, dem S Stabilitäts- und Wachstumsspakt und de em neuen R Rahmen für die d Überwac chung der W Wirtschaftspo olitik) vereinbar se ein und auf ihnen aufba auen. Die ne euen Verpflic chtungen weerden dann in die nationalen ReformR und d Stabilitätsp programme aufgenomm men. Wettbewerb bsfähigkeit und u Konverg genz fördern n: Die Anstren ngungen solllen die Wetttbewerbsfäh higkeit und Konvergenz K fördern. Die e von den Staats- und Regierrungschefs g gemeinsam vereinbarten Ziele verfoolgen die TeilnehmerIInnen mit ihrem eigenen n politischen n Instrumenttarium. Konkrete na ationale Verpflichtungen n: Der Pakt ve erpflichtet die e Mitglieder,, ausgehend d von Indikatoren und G Grundsätzen jedes Jahr ein Paket konkrete er Maßnahm men anzukün ndigen. Die müssen sie dann innerh halb der kommenden n zwölf Monate durchfüh hren. Dabei messen sic ch die Mitglieedstaaten an den leistungsstä ärksten innerhalb Europ as, aber auc ch unter den n strategischhen Partnern n. Die Mitgliedstaa aten verpflichten sich, ih hre Partner zu z konsultieren, bevor ssie wichtige Wirtschaftsrreformen mit potenzielle en Übertragu ungseffekten verabschieeden. Vollendung des Binnenmarkts: Durch den Pakt P wird die e Integrität d des Binnenm marktes uneingeschränkkt gewahrt. Konkrette politisch he Verpflich htungen und d Überwach hung Die erzie elten Fortscchritte werde en mittels Ind dikatoren ein nem Monitoring auf poli tischer Ebene unterzog gen: Förderung der d Wettbew werbsfähigke eit: Fortschritte werden auff Grundlage der Lohn- und u Produktivitätsentwiccklungen und d des Anpassungssbedarfs bei der Wettbe ewerbsfähigkeit bewerte et. Förderung der d Beschäfftigung: Zentrale Ind dikatoren sin nd die Langzzeit- und Jug gendarbeitslosenquote ssowie die Erwerbsquo oten. Verbesserung der langffristigen Tra agfähigkeit der öffentlich hen Finanzenn: Besondere Aufmerksam mkeit liegt hiier auf den Bereichen B Renten, R Gesuundheitsfürs sorge und Sozialle eistungen. Stärkung de er Finanzsta abilität: Hierunter fa allen beispielsweise stre engere Stres sstests für Banken oder eine verstärkte Koordination zur makro ofinanziellen Stabilität.

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DIE NEU UE EU-STEU UERUNGSA ARCHITEKTU UR

3.3

Eu uropäische es Semesterr

Das Eurropäische Semester ist ein weitererr Prozess, de er eine Vora abkoordinierrung und strikte Überwacchung der BudgetB und Wirtschafts politik der EU-Mitglieds E taaten mit ssich bringt. Dabei D werden die Haushalts- und Stru ukturpolitik d der Mitglieds staaten überrprüft, um U nstimmigkeiten und entstehe ende Ungleichgewichte aufzudecke en. So soll die Koordinie erung schon in der Vorbere eitungsphase e von wichtig gen hausha ltspolitische en Entscheid dungen versttärkt werden n. Dabei werden Fortschritte in den drei Bereichen m makroökono omische Fak ktoren, wachhstumsfördernde Strukturrreformen (th hematische Koordinieru ng) und öffe entliche Fina anzen (strenngere fiskalis sche Überwacchung) überrwacht. Das Eurropäische Semester (Ab bbildung 2) b beginnt bere eits im Nove ember mit deer Vorstellun ng des Jahresw wachstumsbe erichts der Kommission K n. Im April legen die Mitg gliedstaaten gleichzeitig g ihre Stabilitä äts- und Kon nvergenzprog gramme (miittelfristige Haushaltsstr H rategie) und ihre Nationa alen gibt der Junni-Rat den Reformp programme vor. Auf Bas sis der Bewe ertung der Kommission K Mitgliedsstaaten länd derspezifisch he Empfehlu ungen. Wen nn Empfehlungen nicht zzeitgerecht umgese etzt werden, können poliitische Warn nungen erfolgen, im Falle übermäßiiger Ungleich hgewichte besteht b auch h die Möglich hkeit zu Anre eizen und Sanktionen. S Abbildu ung 2: Euro opäisches Semester S –T Teil I

Qu uelle: Essl: Wirttschaftspolitischhe Governance, 2012, S. 3.

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DIIE NEUE EU U-STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

Abbildu ung 3: Euro opäisches Semester S –T Teil II

Qu uelle: Essl: Wirttschaftspolitischhe Governance, 2012, S. 4.

3.4

Eu uropa 2020

„Europa a 2020“ ist eiine auf zehn n Jahre ange elegte Wach hstumsstrate egie der Eurropäischen Union U und wurrde im Juni 2010 2 verabs schiedet. Zie el ist „intelligentes, nach hhaltiges undd integrative es Wachstu um“ mit eine er besseren Koordinieru ung der natio onalen und europäische e en Wirtschafft. Europa 2020 ist dass Nachfolgeprogramm d der Lissabon n-Strategie, die von 20000 bis 2010 verfolgt v wurde. Die Schwerpunkte des d Program mms liegen a auf der Armutsbekämpfung, Förderrung von Forschung und Entw wicklung (F& &E) sowie von v Hochsch hulbildung und lebenslangem Lerneen zur Erhöh hung des Wirtscha aftswachstums, auf eine er besseren gesellschafftlichen Integ gration sowi e auf einer Förderung umweltfrreundlicher Technologie T en.

3.5

Eu uro-Rettung gsschirme

Unter diesem Bereicch werden verschieden v men der Euro opäischen U Union und de er e Maßnahm Mitgliedsstaaten der Euro-Zone bezeichnet, die dazu dienen sollen, die finanzieelle Stabilitä ät im gesamte en Euro-Währungsgebie et zu sichern n.

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DIE NEU UE EU-STEU UERUNGSA ARCHITEKTU UR

Dazu we erden gezäh hlt5: Überbrücku ungsinstrume ente: - EFSF: Eurropean Finan ncial Stabilitty Facility (4 440 Mrd. Eurro); - EFSM: Europäischer Finanzstabil F isierungsme echanismus (60 Mrd. Euuro); - Bilaterale Kredite: K Grie echenland 8 80 Mrd. Euro o, Irland 4,7 Mrd. Euro; - SMP-Programm: Secu urities Marke ets Program mme: Kauf vo on Wertpapi eren am Sekundärm markt; Permanente es Instrumen nt: - ESM: Euro opäischer Sttabilitätsmecchanismus.

5

Vgl. Schub berth: Neue wirtscchaftspolitische Steuerungsarchitekttur, 2012, S. 12.

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UM MSETZUNG DER EU-RE ECHTLICHEN REGELUN NGEN IM ÖS STERREICH HISCHEN STABILITÄ ÄTSPAKT

III U Umsetzu ung der EU-rec chtliche en Regelungen im Ö Österreichische en Stab bilitätsp pakt Aufgrund der neuen n EU-Steuerrungsarchite ektur erfolgte e eine Anpas ssung des Ö Österreichisc chen Stabilitä ätspaktes (Ö ÖStP 2012), wobei w diese er rückwirken nd mit 01.01.2012 in Kraaft treten so oll. Nach der Unte erzeichnung g des Pakts beim Bund-L Länder-Gipffel am 9. Ma ai 2012 musss der Pakt nun n im Nationalrat und den n Landtagen ratifiziert we erden. Im ne eu geregelte en Stabilitätsspakt wurde en wichtige e EU-rechtlicche Vorgabe en, welche fü ür den Gesa amtstaat Rechtsverbind lichkeit habe en, auf die Gebietskörperscchaften heru untergebroch hen. Damit wirken w auch Länder undd Gemeinde en an der Erfüllung g der Vorgaben des Rechtes der Eu uropäischen n Union mit. Nachfolg gend werden Regelungen im Österrreichischen Stabilitätspakt 2012 nääher dargesttellt. Dabei erfolgt eine Kurzbeschre K ibung der R Regelungen, weiters werrden die EU--rechtlichen Grundla agen dargesttellt und kurz erläutert.

1

Der Österre eichische Stabilitäts spakt 2012 2

1.1

Maastricht-S Saldo und Strukturelles S s Defizit (Arrt 3 bis 8 ÖStP)

schreibung g der Regelu ung im ÖSttP Kurzbes Bis zum m Jahr 2016 steht s der Ma aastricht-Sa aldo im Vordergrund und d wird in diesser Funktion n 2017 vom stru ukturellen Sa aldo abgelöst. So wird iim Artikel 3 der d vereinba arte Maastriccht-Saldo beschrie eben. Dieser beläuft sich beim Bund d zwischen -2,47 Prozent im Jahr 22012 und -0,,19 Prozent im Jahr 201 16. Bei den Ländern und d Gemeinde en (länderwe eise) liegt deer Saldo bei -0,54 Prozent im Jahr 201 12 und steig gert sich bis zum Jahr 20 016 auf +0,0 01 Prozent ddes BIP. Damit liegt das Defizit – mit Ausnahme des s Jahres 201 16 – stets über -0,5 Pro ozent des BI P. Im Artike el 4 wird die e Einführung g des struktu urellen Saldo os ab 2017 berücksichti b gt. Insgesam mt wird der Rich htwert von -0 0,45 Prozent des BIP ve ereinbart. Diie Verteilung g auf Bund uund Länder plus Gemeinden erfolgt im i Verhältnis von -0,35 Prozent zu -0,1 Prozen nt. Der struktturelle Saldo o untersch heidet sich vom v Maastricht-Saldo d adurch, das ss konjunkturelle Effektee und Einmalm maßnahmen neutralisierrt werden. Die Gem meinden verrpflichten sic ch für die Jah hre 2012 bis s 2016 zu einem landessweise ausgeglichenen Haushaltssaldo o und ab 20 17 zu einem m strukturell ausgeglicheenen Haushaltsergebnis. Diskretio onäre Abwe eichungen sind nur zur H Haushaltsve erbesserung zulässig. W Weitere Ausn nahmen sind im Falle von Na aturkatastro ophen oder a außergewöh hnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle e des Staate es entziehen n und die sta aatliche Fina anzlage erheblich beeinnträchtigen, möglich. Darüberr hinaus sieh ht Artikel 11, der die eurroparechtlich hen Ausnahmen von Fisskalregeln normiert, n eine Aussnahme bei schweren Konjunkturab K bschwüngen n vor. Ab dem Jahr 2017 wird w ein Kon ntrollkonto b etreffend de en strukturellen Hausha ltssaldo eing geführt. Auf dem m Kontrollkon nto sind alle e Differenzen n des tatsäc chlichen strukturellen Haaushaltssald dos von

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UMSETZ ZUNG DER EU-RECHTL LICHEN REG GELUNGEN N IM ÖSTERREICHISCH HEN STABILITÄTSPAKT T

der zulä ässigen Sald dogrenze als s Belastung bzw. Gutsch hrift einzuste ellen und übber die Jahre e zu saldieren. Bei Unterrschreiten be estimmter S Schwellenwe erte sind die Werte konjuunkturgerec cht zurückzuführen. Für die Gemeindeebene liiegt der Schwellenwert bei 0,117 Prrozent des BIP. B EU-rech htliche Grun ndlagen Six-Pack – Verordnung (EU) Nrr. 1175/2011 1, Art 5 (1): „Der Rat und die Ko ommission prüfen p bei de er Beurteilun ng des Anpa assungspfadds in Richtun ng auf das mitttelfristige Ha aushaltsziel, ob der betrreffende Mitg gliedstaat eiine zur Erreiichung diese es mittelfrisstigen Haush haltsziels an ngemessene e jährliche Verbesserun V g seines kon onjunkturbere einigten Haushalltssaldos oh hne Anrechn nung einmaliiger und son nstiger befris steter Maßnnahmen verffolgt, wobei eiin Richtwertt von 0,5 % des BIP zug grunde geleg gt wird.“ Fiskalpa akt Art 3: „Der gessamtstaatlicche Haushalt einer Vertrragspartei is st ausgeglich hen oder weeist einen Übersch huss auf. (… …) Die Regell (…) gilt alss eingehalten n, wenn der jährliche strrukturelle Sa aldo des Gesamttstaats dem länderspeziifischen mitttelfristigen Ziel Z im Sinne e des geändeerten Stabiliitätsund Wachstumspakkts, mit einerr Untergrenzze von einem m strukturelllen Defizit vo von 0,5 % de es Bruttoinllandsprodukkts zu Markttpreisen, enttspricht.“ Erläuterrung zu den n EU-rechtlichen Grun ndlagen Insgesamt wird ein mittelfristige es Haushaltssziel von -0,5 Prozent des BIP für dden Gesamts staat angestre ebt. Das stru ukturelle Defizit untersccheidet sich von v der bish herigen Bereechnungswe eise des „Maastriicht-Saldos““ insofern, da a auch konju unkturbedingte Effekte sowie s einmaalige und so onstige befristette Maßnahm men bei der Berechnung B g berücksich htigt werden.. Eine kon nkrete Ausg gestaltung de er Berechnu ung des strukturellen De efizits ist denn Mitgliedsta aaten erfolgen. überlasssen und hat mittels Vero ordnung zu e

1.2

Ausgabenbre emse (Art 9 ÖStP)

schreibung g der Regelu ung im ÖSttP Kurzbes alog zur Reg Im Artike el 9 wird ein ne Ausgaben nbremse ana gelung im Six S Pack festtgelegt, welc che das zulässig ge Wachstum m der Ausga aben beschrränkt. Demn nach darf das jährliche Primärausgabenwachstum nich ht höher sein n als die mittelfristige Po otenzialwachhstumsrate des BIP. Ausnahm men sind u.a. dann mög glich, wenn das mittelfristige Haush haltsziel (MT TO) mehr als s erreicht wurde o oder die übersteigenden Ausgaben durch diskre etionäre einn nahmenseitiige Maßnah hmen kompen nsiert werden n. Die Reg gelung gilt da abei für Bun nd, Länder u und Gemeind den landesw weise (jeweills einschließ ßlich ausgegliederter Einheiten des Sektors S Staa at nach ESV VG). märausgaben beinhalten n keine Zins zahlungen, keine Ausga aben für Un ionsprogram mme und Die Prim keine niccht-diskretio onären Ände erungen derr Ausgaben für f Arbeitslo osenunterstüützung.

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UM MSETZUNG DER EU-RE ECHTLICHEN REGELUN NGEN IM ÖS STERREICH HISCHEN STABILITÄ ÄTSPAKT

EU-rech htliche Grun ndlagen Six-Pack – Verordnung (EU) Nrr. 1175/2011 1, Art 5 (1): „(…) Bei Mitgliedsta aaten, die da as mittelfristitige Haushalltsziel erreic cht haben, geeht das jährrliche Ausgabe enwachstum m nicht überr eine mittelfr fristige Referrenzrate des s potenzielleen BIP-Wach hstums hinaus, es sei denn, eine Übers schreitung w wird durch diiskretionäre einnahmennseitige Maß ßnahmen in gleich her Höhe au usgeglichen. (…)“ Erläuterrung zu den n EU-rechtlichen Grun ndlagen Das Wa achstum öffe entlicher Prim märausgabe en darf das potenzielle p BIP-Wachstu B um nicht übersteiigen. Die Re egelung betrrifft den Gessamtstaat.

1.3

Sc chuldenquo otenanpass sung (Art 10 0 ÖStP)

Kurzbes schreibung g der Regelu ung im ÖSttP In Artike el 10 wird ge eregelt, dass s Bund, Länd der und Gem meinden die e gesamtstaaatliche Schulde enquote unte er den Referrenzwert von n 60 Prozen nt des nomin nellen BIP seenken und darunter d belassen werden. Die D Rückführrung von ge samtstaatlic chen Schulden wird dabbei dann als ausreich hend betrach htet, wenn sich s die Diffe erenz zwisch hen 60 Proz zent und derr tatsächliche en Schulde enquote über die vergan ngenen drei Jahre durch hschnittlich um u 1/20 pro Jahr verring gert. Dabei w wird festgeleg gt, dass der Anteil des B Bundes, derr Länder und d der Gemeiinden (lände erweise) an der V Verringerung g entspreche end dem Ve erhältnis ihre er Schuldens stände nachh ESVG zueinander per 31.1 12.2011 erfo olgt. Werden n bisher nich ht erfasste Schuldenstän S nde im öffenntlichen Schulde enstand nach h ESVG erfa asst, erhöht sich die Verpflichtung der d betroffennen Gebietskörperschafft entspreche end. Spätere e Erhöhungen sind jedo och nicht zullässig. EU-rech htliche Grun ndlagen Six-Pack – Verordnung (EU) Nrr. 1177/2011 1, Art 1: „(…) We enn das Verrhältnis des öffentlichen Schuldensttands zum Bruttoinlands B sprodukt (BIIP) den Referen nzwert übersschreitet, so kann davon n ausgegang gen werden,, dass das V Verhältnis (… …) sich rasch ge enug dem Referenzwer R rt nähert, we enn sich als Richtwert de er Bestand zzum Referen nzwert in den letzzten drei Jah hren jährlich durchschnitttlich um ein n Zwanzigste el verringert hat (…).“ Fiskalpa akt Art 4 Der Art 4 des Fiskalpakts sieht eine zur Sixx-Pack Vero ordnung analoge Regeluung vor. Erläuterrung zu den n EU-rechtlichen Grun ndlagen Beträgt der Schulde enstand über 60 Prozen nt des BIP is st dieser kontinuierlich – in jährlichen Zwanzig gstelschritten n – zurückzu uführen. Fürr Österreich bedeutet dies bei einerr Verschu uldungsquote e von rund 75 7 Prozent d des BIP eine e jährliche Reduzierung R g um rund 0,75 Prozentpunkte. Die Regelung betrifft b den G Gesamtstaatt.

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UMSETZ ZUNG DER EU-RECHTL LICHEN REG GELUNGEN N IM ÖSTERREICHISCH HEN STABILITÄTSPAKT T

1.4

Ha aushaltsbe eschlüsse von v Ländern n und Geme einden (Art 12 ÖStP) ssowie mittelfristige Ausrichtung (Art 15 ÖStP)

schreibung g der Regelu ung im ÖSttP Kurzbes Artikel 12: Rechnun ngsvoransch hlag und Recchnungsabs schluss sind im Internet zeitnah zur Verfügung zu stellen. Bei der Gestaltung G de er Haushalts sregelungen n der Lände r und Geme einden sind die Grundsätze e der Transp parenz, der E Effizienz und der weitge ehenden Veergleichbarke eit der Haushaltsdaten zu berücksichtiigen. Sowoh hl Länder als s auch Gemeinden habeen in rechtlic ch verbindlicher Form eine e mehrjährige Finanzzplanung mit betraglich festgelegteen Haftungsobergrenze en zu besch hließen. Dab bei sind alle nach ESVG G staatlichenn Einrichtung gen und Fonds d darzustellen.. Artikel 15 regelt eine e Standardis sierung der mittelfristige en Haushaltsplanung (Ü Überleitungstabelle). Die Date en sind bis 31. 3 August an a die Koord dinationskom mitees zu be erichten. EU-rech htliche Grun ndlagen Six-Pack – Richtlinie e 2011/85, Art A 3: „Die Mitg tgliedstaaten n verfügen über ü nationa le Systeme des öffentlic chen Rechnnungswesens, die sämtlich he Teilsektorren des Staa ates umfasssend und kohärent abde ecken. (…) D Die Mitglieds staaten stellen ssicher, dass die Hausha altsdaten fürr alle Teilsek ktoren des Staates S (…) zzeitnah und d regelmä äßig öffentlicch verfügbarr gemacht w werden. (…)““ Six-Pack – Richtlinie e 2011/85, Art A 5: „Jeder M Mitgliedstaatt verfügt übe er numerisch he Haushalttsregeln (…)). Diese Reggeln dienen insbeson ndere a) der E Einhaltung de er (…) Referrenzwerte fü ür das Defiz zit und den Schuldenstan S nd; b) der E Einführung eiines mehrjährigen Finan nzplanungsh horizonts (… …).“ Six-Pack – Richtlinie e 2011/85, Art A 6: „(…) entthalten die lä änderspezifi fischen nume erischen Ha aushaltsrege eln genaue A Angaben zu Folgend dem: a) Zielvo orgaben und d Anwendun ngsbereich d der Regeln; b) effekttive und zeittnahe Überw wachung derr Einhaltung g der Regeln n, (…), die vo von unabhän ngigen Einrichtu ungen oder Einrichtungen vorgenom mmen werden, deren fu unktionelle E Eigenständig gkeit gegenüb ber den Hau ushaltsbehörrden des Miitgliedstaate es gegeben ist; i c) Folge en im Falle einer e Nichteiinhaltung.“ Six-Pack – Richtlinie e 2011/85, Art A 7: „Die jährrlichen Hausshaltsgesetz ze der Mitgliiedstaaten trragen ihren länderspeziifischen numerisschen Haush haltsregeln Rechnung.“ R Six-Pack – Richtlinie e 2011/85, Art A 9: „Die Mitg tgliedstaaten n legen einen glaubwürd digen, effekttiven mittelfrristigen Haus ushaltsrahme en fest, der eine en Finanzpla anungshorizo ont von min destens dre ei Jahren vorrsieht (…).“

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UM MSETZUNG DER EU-RE ECHTLICHEN REGELUN NGEN IM ÖS STERREICH HISCHEN STABILITÄ ÄTSPAKT

Six-Pack – Richtlinie e 2011/85, Art A 12: „Die Mitg tgliedstaaten n gewährleis sten, dass sä ämtliche Ma aßnahmen (…) alle Teilssektoren des s Staates umfassend d und in kohä ärenter Weisse abdecken n. Dies erforrdert insbesoondere Kohä ärenz der Recchnungslegu ungsvorschriiften und -ve erfahren und d die Integrittät der zugruunde liegend den Datenerrhebungs- un nd -verarbeiitungssystem me.“ Six-Pack – Richtlinie e 2011/85, Art A 14: „Im Rah hmen der jäh hrlichen Hau ushaltsproze esse sind allle staatlichen n Einrichtunngen und Fo onds, die in den re egulären Ha aushalten au uf Teilsektorrenebene nic cht erfasst werden, w zusaammen mit anderen relevantten Informattionen (…) zu z identifizierren und darz rzustellen. Die kombinierrten Auswirk kungen (…) auf die gesamtsstaatlichen Haushaltssa H alden und de en Schulden nstand sind ((…) zu erläu utern.“ Erläuterrung zu den n EU-rechtlichen Grun ndlagen Das öffe entliche Recchnungswesen soll alle T Teilsektoren n des Staate es umfassennd und kohärent abdecke en. Die Date en sind perio odengerechtt zu erstellen n, es sind interne Kontroollen und ein ne unabhän ngige Rechn nungsprüfun ng sicherzusstellen. Die Haushaltsda H aten sind zeiitnah und regelmä äßig verfügbar zu mache en. Gemeind dedaten sind d vierteljährlich jeweils vvor Ablauf des d folgende en Vierteljah hres zu veröffentlichen. Weiters besteht die Notwendigk keit eines m mehrjährigen Finanzplanungshorizonnts. Die Überwacchung der Einhaltung E der Regeln m muss durch unabhängige u e Einrichtunngen bzw. Einrichtu ungen mit fu unktioneller Eigenständiigkeit erfolge en.

1.5

Ha aftungsobe ergrenzen (A Art 13 ÖStP P)

Kurzbes schreibung g der Regelu ung im ÖSttP Bund un nd Länder (L Länder auch h für Gemein nden) besch hränken ihre Haftungen. Für die Bundese ebene werden bundesg gesetzlich un nd für die Lä änder und Gemeinden w werden durch die Länder rrechtlich verrbindliche Haftungsoberrgrenzen fürr die jeweilig ge Landesebbene und landesre echtlich für die d jeweilige e Gemeindee ebene festgelegt. EU-rech htliche Grun ndlagen Six-Pack – Richtlinie e 2011/85, Art A 14: (3) Die M Mitgliedstaaten veröffen ntlichen für a alle Teilsekto oren des Sta aates die rellevanten Informattionen über Eventualverrbindlichkeitten (…). Die e Mitgliedstaaten veröffeentlichen fern rner Informattionen über Beteiligunge en des Staa ates am Kap pital privater oder öffentlilicher Untern nehmen bezüglicch wirtschafttlich erheblic cher Beträge e.“

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UMSETZ ZUNG DER EU-RECHTL LICHEN REG GELUNGEN N IM ÖSTERREICHISCH HEN STABILITÄTSPAKT T

1.6

Ha aushaltsko oordinierung g (Art 14 ÖS StP)

Kurzbes schreibung g der Regelu ung im ÖSttP Zur inne erösterreichischen Haus shaltskoordin nierung werrden politisch he Koordinieerungskomittees eingericchtet: Österreichissches Koord dinierungsko omitee (VertreterInnen von v Bund, Läändern, Gemeindeb bund und Stä ädtebund); Länder-Koo ordinierungskomitees (V VertreterInne en von Ländern und Lanndesverbänd de des Gemeindeb bundes und Städtebunde S es). Gegenstand der Ha aushaltskoorrdinierung siind insbeson ndere die Ko oordinierungg, gegenseittige Informattion und Besschlussfassu ung im Zusa ammenhang g mit den verreinbarten F Fiskalregeln.. Die Länder-Koordination nskomitees sind auch zzur Festlegung von Sank ktionen, wennn von Gem meinden Informattionspflichte en verletzt wurden, ermä ächtigt. EU-rech htliche Grun ndlagen keine

1.7

In nformations ssystem und Ermittlun ng der Haus shaltsergeb bnisse (Art 117 und 18 ÖStP) Ö

Kurzbes schreibung g der Regelu ung im ÖSttP Artikel 17 regelt ein sanktionierttes Informattionssystem, um den Infformationspfflichten im Zusamm menhang mitt der Berichtterstattung n nach den ne euen EU-rec chtlichen Reegelungen nachzukkommen. Die Erm mittlung der Haushaltssa H alden gemäß ß ESVG, derr strukturelle en Haushaltsssalden, des s Ausgabe enwachstum ms, der Schu uldenstände e, der Haftun ngsstände und allfälligerr sonstiger Eventua alverbindlich hkeiten obliegt der Bund desanstalt Sttatistik Österreich. Diesee erstattet bis b Ende September eines Ja ahres einen Bericht an d das Österreiichische Koo ordinationskkomitee und an den Rechnungshof. EU-rech htliche Grun ndlagen Two-Pacck – Verordnung (EU) Stand S 14.2.2 2012, Art 3 „Die Mitg tgliedstaaten n veröffentlic chen alljährlilich vorzugsw weise bis zu um 30. April ihre nationa ale mittelfrisstige Finanzzplanung. (… …) Entwürfe für Haushalltsgesetze fü ür den Sektoor Staat werrden alljährlicch spätesten ns am 15. Ok ktober veröfffentlicht. (… …) Haushalts sgesetze fürr den Sektorr Staat werden alljährlich sp pätestens am m 31. Dezem mber verabs schiedet und d veröffentlic icht.“ Two-Pacck – Verordnungsentwu urf (EU) Stan nd 14.2.2012, Art 5 „Die Mitg tgliedstaaten n legen der Kommission K n und der Eu urogruppe allljährlich späätestens am m 30. Septemb ber eine Übersicht überr die gesamttstaatliche Haushaltspla H anung für daas kommend de Jahr vor. (…))“ Erläuterrung zu den n EU-rechtlichen Grun ndlagen Die Neu uregelungen zum europä äischen Sem mester führe en zu neuen Fristenregeelungen hins sichtlich Voranscchlag und Re echnungsab bschluss.

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UM MSETZUNG DER EU-RE ECHTLICHEN REGELUN NGEN IM ÖS STERREICH HISCHEN STABILITÄ ÄTSPAKT

1.8

Sa anktionen (Art ( 19-22 ÖStP) Ö

Kurzbes schreibung g der Regelu ung im ÖSttP Zur Absicherung de er Stabilitätsv verpflichtung gen wurde mit m Artikel 19 9 ein Sanktioonsmechanismus eingericchtet. Die Fe eststellung einer Verletzu ung von Bes stimmungen n obliegt dabbei dem Rechnungshof. Mit dem Berichtt des Rechn nungshofes ist ein Schlic chtungsgrem mium zu beffassen, welchess VertreterInnen bzw. Be eobachterIn nen der drei Gebietskörrperschaftseebenen umfa asst. Das Anw wesenheitsq quorum für die d Beschlusssfähigkeit liegt bei fünf Mitgliedern.. Gemäß Artikel 20 isst bei Übersc chreitung vo on Maastrich ht-Defizit, strrukturellem Defizit, Schulde enquotenanp passung ode er Ausgaben nbremse ein n Sanktionsb beitrag von 115 Prozent der d Übersch hreitung vorg gesehen. EU-rech htliche Grun ndlagen Keine. Bei der A Ausgestaltu ung der Sank ktionsregelu ungen erfolgte jedoch eine Orientierrung am mehrstu ufigen Verfah hren nach EU-Vorbild. E

1.9

Trragung fina anzieller Sanktionen (A Art 23 ÖStP P)

Kurzbes schreibung g der Regelu ung im ÖSttP In Artike el 23 wird fesstgelegt, das ss allfällige Sanktionen,, welche gem mäß der neuuen EUSteuerungsarchitekktur verhängtt werden, im m Verhältnis der Verursa achung zu trragen sind. EU-rech htliche Grun ndlagen Sanktion nen beim Sttabilitäts- und Wachstum mspakt: Six--Pack – Vero ordnung (EU U) Nr. 1173/2011, Art 4 (1)) sowie Art 5 (1) sowie Art A 6 (1) Sanktion nen bei Man nipulationen von Statisti ken: Six-Pack – Verordnung (EU) N Nr. 1173/201 11, Art 8 Durchse etzungsmaß ßnahmen bei übermäßig gen makroök konomischen Ungleichggewichten: Six-Pack S – Verord dnung (EU) Nr. 1174/20 011, Art 3 Erläuterrung zu den n EU-rechtlichen Grun ndlagen Zur Durcchsetzung der d haushaltspolitischen n Überwachu ung im Euro-Währungsggebiet gibt es e nun die Mög glichkeit von Strafzahlun ngen. Bei Nicchtberücksic chtigung von n Ratsempfeehlungen istt die Hinterleg gung einer verzinsliche v n Einlage in n Höhe von 0,2 0 Prozent des BIP dess Vorjahres vorgese ehen. Diese Einlage kan nn – insbeso ondere bei einem überm mäßigen Defiizit – in eine e unverzin nsliche Einla age umgewa andelt werde en. Ergreift der d Mitglieds staat weiterhhin keine wirksamen Korrektu urmaßnahmen ist eine Geldbuße G in n der Höhe von v 0,2 Proz zent des BIP P vorgesehen. Bei Man nipulationen von Statistiken sind Ge eldbußen bis s maximal 0,2 Prozent ddes BIP vorg gesehen. Bei überrmäßigen makroökonom m mischen Ung gleichgewich hten ist vorg gesehen, daass bei Missa achtung von Ratssempfehlungen finanzie elle Sanktion nen verhäng gt werden kö önnen. Zunäächst erfolgt dies in Form ein ner unverzin nslichen Einlage, bei wie ederholter Missachtung M der Ratsem mpfehlung ka ann dies in eine jä ährliche Stra afzahlung vo on 0,1 Proze ent des BIP umgewandelt werden.

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KRITISC CHE ANALY YSE DES ÖS STERREICH ISCHEN ST TABILITÄTSPAKTES 20 012

IV K Kritische e Analy yse des Österre eichisch hen S Stabilitä ätspakte es 2012 2 In diesem Kapitel errfolgt eine kritische Betrrachtung der Regelunge en des Öste rreichischen n Stabilitä ätspaktes 20 012, wobei in n erster Linie e die Änderu ungen aufgrrund der neuuen EUSteuerungsstruktur betrachtet werden. w

1

Ö Österreichs s Fiskalpo olitik übern nimmt fak ktisch die neolibera le EU-Liniie

Die neue e europäiscche Steuerun ngsarchitekttur ruht im Wesentlichen W n auf zwei S Säulen, der Einengu ung des budgetpolitische en Korsetts durch „Sixp pack“, „Twop pack“ und Fisskalpakt ein nerseits und eine em verschärrften Stando ortwettbewerrb zwischen den Mitgliedstaaten anndererseits. Sie ist geprägt durch die nachfolgende en Charakte eristika:6

olitik weist eine e Regelge ebundenheitt auf sehr ho ohem Nivea u auf, wobe ei die Die Fiskalpo neuen Rege eln auf EU Ebene E de faccto höhere Bestandskra B aft haben alss Verfassungssgesetze au uf nationalerr Ebene, da Veränderun ngen schwieeriger sind. Die D Implementie erung der Re egeln ist mitt einem hohen bürokratischen Aufw wand in der Kommission n und den Mitgliedstaate M en verbunde en. Fritz Bre euss, Jean M Monnet Profe essor für wirtschaftlicche Aspekte der Europä äischen Integ gration, spric cht in diesem m Kontext von einem „adm ministrativen Supergau“.7 Heikle wirtschafts- und budgetpolitiische Entsch heidungen werden w in hoohem Maße an demokratiscch nicht legittimierte klein ne elitäre Gruppen inne erhalb der Büürokratie mit erheblichem m Machtzuwachs der Fin nanzbürokra atie in der Ko ommission uund den Mitgliedstaa aten übertrag gen. Die neue Stteuerungsarrchitektur füh hrt zur Scha affung und Verstärkung V nter intransparen Prozesse oh hne Möglich hkeit der dem mokratischen Einflussna ahme bzw. K Kontrolle. Die einseitig ge Hierarchisierung der wirtschaftsp politischen Ziele Z durch ddie Fokussie erung auf Defizit- und Schulde enabbau sow wie auf Wetttbewerbsfäh higkeit erschhwert die Errreichung der EU-2020 Ziele. Die multiple en fiskalische en Regeln e entfalten einen inhärente en Druck zuur Redimensio onierung des s öffentliche n Sektors. Zur Z Erreichung der multiiplen fiskalis schen Regeln wird d auf das Pe ensions- und d Gesundheitswesen sowie auf öffeentliche Unternehme en fokussierrt.

Das Zussammenspie el zwischen der neuen e europäische en Steuerung gsarchitektuur und dem Fiskalpa akt zielt im Rahmen R der Fiskalpolitikk auf eine au uf Dauer ang gelegte Spaarpolitik, die offensichtlich zur Ulltima Ratio für f die Bekäm mpfung der Ursachen der d Finanz- uund Wirtschaftskrise wird. Ein n Beleg dafü ür ist, dass immer mehr Mitgliedstaa aten den Fis skalpakt ratiffizieren und die darin be efindliche Scchuldenbrem mse (verfasssungs)rechtliich verankerrn. Mit dem m neuen Stab bilitätspakt 2012 2 (ÖStP 2012) werde en die fiskalischen Steuuerungsrege eln der EU-Ebene auf natio onaler Ebene e übernomm men. Ziel ist die Koordination der Haaushaltsführrung 6 7

Siehe dazu u Rossmann u. Scchlager: Budgetpo olitik, 2012. Siehe Breu uss: Neue Europä äische Wirtschaftsregierung, 2011.

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zwische en Bund, Län ndern und Gemeinden G zzur Erreichung nachhalttig geordnete ter Haushalte (Art 13 Abs 2 B-VG). Der ÖStP Ö 2012 setzt „die gelltenden Reg geln des Sek kundärrechtss wie insbes sondere die Vero ordnungen zum z Stabilitä äts- und Wacchstumspak kt – um und steht im Einnklang mit de em Vertrag über Stabiliität, Koordiniierung und S Steuerung in n der Wirtsc chafts- und W Währungsun nion.“8 Es wird somit ein Syystem mehrfacher Fiska alregeln mit spezifisch österreichisc ö chen Sanktion nsregeln gesschaffen, da as Anlass zu u Kritik gibt. Das gilt im Besonderenn für die Schulde enbremse, deren Umsettzung im Fisskalpakt gefo ordert wird. Der folgendee Abschnitt 2 setzt sich kritiisch mit der Einführung der Schulde enbremse auseinander.

2

Schuldenbremse

Österreiich lehnt sich bei der Ve erankerung d der Schulde enbremse im m Bundeshauushaltsgese etz 2013 sowie im m ÖStP 2012 2 relativ eng g an die deu tsche Schulldenbremse an, die von vielen Ökonomen des neo oliberalen Ma ainstream als vorbildlich h angesehen n wird. Sie wurde w daherr im Zuge de er Eurokrisse, die von den d Eliten in Wirtschaft u und Politik zu z einer Staa atsschuldennkrise umged deutet wurde, sschnell zur Ursache U für die im intern nationalen Vergleich V erffolgreiche Haushaltskonsolidie erung erklärtt. Argumenttiert wurde damit, d dass die d Verankeerung strikterr Regeln in der Ve erfassung die Glaubwürdigkeit an d den Finanzm märkten erhö öhen würde.. Als Folge er Risikoprä sinkende ämien würde e damit die S Staatsfinanz zierung erleic chtert. Nachh dieser Logik wird die Schu uldenbremse e zusammen mit andere en fiskalisch hen Regeln zum z entscheeidenden Instrume ent zur Lösu ung der Euro okrise hochsstilisiert. Dam mit werden die d Ursacheen der Krise auf eine unsolide e Finanzpolittik („Leben über ü die Verrhältnisse“) zurückgefüh z hrt und andeere Ursachen weitgehe end ausgeb blendet (außenwirtschafttliche Ungle eichgewichte e, Ungleichhheit in der Ve erteilung von Einkkommen und d Vermögen n, Deregulie rung der Fin nanzmärkte)). Truger/Wi ll (2012) warfen einen nä äheren Blickk auf die insttitutionellen Einzelheiten n der deutsc chen Schulddenbremse des d Bundes und komme en zu dem Ergebnis, E da ass sie extrem komplex und damit inntransparent sowie gestaltungsanfällig ist und dass s die technisschen Verfah hren prozyklisch angeleegt sind. Nach de er bestehend den Literatur zu Fiskalre egeln sollten n diese einfa ach und trannsparent sein.9 Komplexxe Regeln werden w wede er von den W WählerInnen n, noch von der Politik, ddie sie impleme entieren soll, aber auch nicht von de en „Märkten n“ verstanden, und sind daher schon n deshalb wenig hilfre eich. Auch fü ür die österrreichische Schuldenbrem mse gilt, dasss sie extrem m komplexx ist. Sie bessteht aus ein ner Struktur-- und einer Konjunkturk K omponente.. Eine struktturelle Verschu uldung ist ab b dem Jahr 2017 2 demna ach für Bund d, Länder un nd Gemeindeen nur mehrr sehr eingeschränkt mögllich: 0,35 Prozent des B BIP für den Bund B und 0,1 Prozent dees BIP für Länder L und Gem meinden.10 Die D Konjunk kturkompone ente vergröß ßert bzw. sch hränkt die Verschu uldungsmöglichkeiten in Abhängigke eit der Konju unkturlage ein, e wobei A Ausnahmekla auseln vorgese ehen sind: Naturkatastro ophen, auße ergewöhnlich he Ereigniss se und gemääß Art 11 un nd 14 Abs 4 Ö ÖStP 2012 auch schwere e Konjunktu urabschwüng ge. Darüberr hinaus sind d Kontrollkonten vorgessehen, die Abweichunge A en des tatsäcchlichen strukture ellen Saldoss von der Re egelgrenze e erfassen und d jährlich sa aldiert werdeen. Untersch hreiten diese die e vorgesehe enen Schwe ellenwerte (B Bund: -1,25 Prozent des s BIP, Ländeer: -0,25 Pro ozent 8 9

Art 1 der E Erläuterungen zum m ÖStP 2012. vgl. Kopits u. Symanski: Fiskal Policy Rules,1998. Art 6 ÖStP P 2012 sieht vor, dass von dem auff das jeweilige Lannd entfallenden Anteil A am strukturellen Defizit 20 Proozent von den Gem meinden genutzt w werden kann.

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und Gem meinden lan ndesweise: -0,117 Proze ent des BIP)), dann wird im Pakt ein e konjunktturgerechte Rückführun ng gefordert.. Konjunkturrgerecht bed deutet, dasss ein Abbau nur in solchen Jahren vorg genommen werden musss, in denen n eine positiv ve Veränderrung der 11 Produktionslücke vo orliegt. Mitt diesen Vorg gaben zur Schuldenbre S mse werdenn die mittelfrristigen gesamtsstaatlichen Haushaltszie H ele gemäß d dem Stabilitä äts- und Wachstumspakkt sowie des s Fiskalpa akts, der ein strukturelles Defizit von n maximal 0,5 0 Prozent des d BIP zuläässt, sogar untersch hritten.

2.1

Grundsätzlic che Problem me aus fina nzpolitisch her und mak kroökonom mischer Sich ht

e Reihe von Ansatzpunk kten für Kritikk.12 Durch die Aus makkroökonomisscher Sicht gibt es eine Schulde enbremse we erden ersten ns die Spielrräume für eiine antizyklis sche Makro politik eingeschränkt. Die Einschränku ung dieser b bislang vorha andenen Sp pielräume geefährdet dah her die gesamtw wirtschaftlich he Stabilität. Zweitens sind die Zielvorgaben für die strukkturelle Neu uverschuldun ng willkürlichh gewählt. Die D jährliche e Begrenzun ng des Haus shaltsdefizitss auf 0,5 Pro ozent des BIP ist so nieddrig, dass sie langfristtig zu einer massiven m Ab bsenkung de er Schulden nquoten für die d Staatsfinnanzen führe en muss. Das hat der Konseq quenzen: De en Kapitalmä ärkten geht eine sichere e Anlageform m und damitt ein wichtige er Stabilitätsanker verlorren. Weiterss besteht zu wenig Spielraum für anntizyklische Maßnah hmen bei konjunkturellen Schwanku ungen des BIP. B Sie führren aber aucch dazu, das ss die staatlich he Investition nstätigkeit vernachlässig gt wird. Mit dieser d eindim mensionalenn Sichtweise e fällt die Schulde enregel konzzeptionell hin nter die von den meisten Finanzwis ssenschaftleerInnen wie auch a vom Sacchverständig genrat in De eutschland ssowie vom ittalienischen Regierungsschef Mario Monti13 befürwo ortete „goldene Regel“, d.h. d die Fina anzierung öfffentlicher Investitionen ddurch Kredite, die das öffentlicche Defizit eingerechnet nicht in d e t werden, zu urück. Diese e Regel erkeennt an, dass s es neben d der passiven n Zukunftsvo orsorge, die in einer Beg grenzung de er Verschulddung bestehtt, auch eine akttive Zukunftssvorsorge in n Form öffen ntlicher Inves stitionen geb ben muss, w weil ansonsten das Wirtscha aftswachstum der Euroz zone dauerh haft beschäd digt wird. Die Schuldenbremsse sieht dritte ens vor, dasss die in eine er Rezessionsphase auufgenommen nen Schulde en bzw. die gemachten g Defizite D im a anschließenden Konjunk kturaufschw wung wieder vollständ dig abgebau ut werden. Sie S geht dam mit von einerr Symmetrie der Konjunnkturzyklen aus, a die es nur in n den Lehrbüchern gibt.. Simulatione en des IMK belegen fürr Deutschlannd, dass bei einer Schulde enbremse für den Bund das reale B IP zwischen n 2000 und 2007 2 um biss zu 1,5 Proz zent unter de em tatsächlicchen Niveau u und dass d die Beschäfttigung um bis zu einer hhalben Millio on 14 Menschen niedrigerr gewesen wäre. w Viertenss wurden die e öffentlichen Haushalte e in Österreic ch durch die e Steuersen kungen im Zuge Z der Konjunkkturbelebung gsmaßnahm men (2009) a auf Dauer be elastet. Dadu urch stieg deer Druck auf ausgabe enseitige Kü ürzungen. An ngesichts de er gegenwärtig prekären n wirtschaftllichen Entwicklung 11

Der Begriff Produktionslückke (auch Outputlüc cke) bezeichnet ddie Abweichung de es realisierten Bruttoinlandsproduktts vom Produktion nspotenzial elasteten Kapazitä äten). Eine positivve Produktionslück ke liegt also dann vor, wenn das akktuelle Bruttoinland dsprodukt (=Produkktion bei voll ausge oberhalb des potenziellen Bruttoinlandsprod duktes liegt. 12 Siehe dazzu z.B. Truger u. Will: W Gestaltungsa anfällig, 2012 oderr Bofinger u. Horn: Schuldenbremse e, 2009. 13 Siehe dazzu :http://foederalist.blogspot.co.at/2 2012/05/eurobondds-und-goldene-re egel-wie-man-dem m.html 14 Siehe dazzu Horn et al: Schuldenbremse – Wachstumsbremse W e, 2008.

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im Euroraum – er be efindet sich nach der jü ngsten Früh hjahrsprogno ose der Euroopäischen 15 Kommisssion in eine er Rezession n – löst ein n solcher Kurs tendenzie ell negative Folgen für n somit davo Wachstu um und Besschäftigung aus. a Es kann on ausgegangen werdeen, dass der restriktivve fiskalpolittische Kurs die d Finanzie erung von ze entralen Zuk kunftsinvesti tionen (Bildung, Versorgung mit sozialen Diensttleistungen, Forschung und Entwick klung) vernaachlässigt, wodurch w die Zuku unft künftige er Generationen aufs Sp piel gesetzt wird. w Die Sc chuldenbrem mse trifft zudem die öffentlichen Hausha alte in Österreich in eine er Phase ohnehin schon n zurückhalteender Ausgabe enentwicklung (Sparpak ket von Loip persdorf vom m Spätherbst 2010). Fünftenss hängen die e Auswirkun ngen der Scchuldenbrem mse von der genauen tecchnischen d sind dabe Ausgesttaltung ab. Entscheiden E ei die Auswa ahl des Konjunkturbereinnigungsverfa ahrens und der Budgetsenssitivitäten. Im m Rahmen d des ÖStP 20 012 haben sich s Bund, LLänder und Gemeinden für das von der EU-Kommissio on im Rahme en der Haus shaltsüberwaachung verw wendete Verfahre en entschied den. Der Pakt schafft alllerdings kein ne ausreiche ende Klarheeit bezüglich h der Definitio on und Berecchnung des strukturelle n Budgetsaldos. Es wird d lediglich aauf die rechtlichen Regelun ngen der EU U und die (no och zu erlasssende) Vero ordnung zurr Schuldenbrremse des Bundes B sowie au uf eine gemeinsam zwis schen Bund , Ländern und Gemeind den zu ersteellende Richttlinie verwiese en. Unsiche erheit entsteh ht auch durcch die Bestim mmung in Art A 5 Abs 4, w wonach bei der Ermittlun ng der beide en Salden alle Rechtsträ äger einzubeziehen sind d, die dem S Sektor Staatt gemäß ESVG zzuzurechnen n sind. Dadu urch sind inssbesondere bei den Gem meinden Ausswirkungen auf das Defizit u und den Sch huldenstand zu erwarten n, mit entsprrechenden Konsequenz K zen, die sich dann aus der Einhaltung der Haushaltsziele erge eben. Sechste ens schließlicch wird die Schuldenbre S emse aufgru und der Mec chanik der gäängigen Konjunkkturbereinigu ungsverfahre en prozyklissch wirken und daher zu u einer unnöötigen Destabillisierung derr wirtschaftlichen Entwiccklung führe en. Prozyklis sch bedeutett, dass im Aufschw wung zu wen nig konsolidiiert wird, im Abschwung g hingegen zu z viel. Ein w wesentliches s Grundprroblem aller Defizitregelln besteht da arin, dass Budgetdefizit B te politisch nnur schwer steuerba ar sind, weil sie endoge en sind, d.h. sehr stark von v der Entw wicklung derr Wirtschafts sleistung bestimm mt werden. Wie W der Stab bilitäts- und W Wachstums spakt wird au uch die Zielvvorgabe für das strukture elle Defizit als a Teil der Wirtschaftsle W eistung vorgegeben. Im konjunktureellen Aufschwung wirken zzwei Effekte auf die Defizitregel: Ersstens steigt der Nenner des Bruchss (das BIP), so dass ei konstante selbst be en Einnahme en und Ausg gaben das Defizit D autom matisch sinktt. Zweitens erhöhen e sich jedo och auch die e Staatseinn nahmen, so dass das Defizit D bei gegebenen Auusgaben auc ch im Zähler a absolut gese enkt wird. Be eide Effekte vermindern daher das realisierte D Defizit im Abschwung automatisc Konjunkkturaufschwu ung bzw. vic ce versa im A ch. Soll das Z Zieldefizit in jeder Periode erreicht werden, dann dürfen d somiit die Ausgaben im Aufs schwung mittsteigen, wo hingege en sie im Absschwung ge ekürzt werde en müssen. Zu Z berücksichtigen sindd dabei auch h Ungenauigkeiten be ei den Steue erschätzung en sowie die e relativ häu ufigen Datennrevisionen, etwa des BIP. Letztere be ewirken auc ch Änderung gen der ex-p post Ergebnisse. Das beestätigt auch h die Europäissche Zentra albank in ihre em Monatsb bericht vom November 2011. 2 In Bezzug auf Schätzu ungen des Produktionsp P potenzials m meint sie: „Au uffällig ist, da ass diese Reevisionen hä äufig dieselbe e Größenord dnung aufwe eisen wie die e geschätzte e Lücke selb bst bzw. soggar höher

15

Details sie ehe: http://ec.euro opa.eu/economy_ffinance/publicatio ns/european_economy/2012/pdf/ee e-2012-1_en.pdf

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ausfallen n.“16 Die Verwendung des d Potenzia aloutputs an Stelle des tatsächliche t en BIP mildert zwar 17 die prozzyklische Pro oblematik, beseitigt b sie jjedoch nichtt.

2.2

Zu ur Problematik der Berechnung s struktureller Defizite

Im Rahm men der Sch huldenbrems se sollen die e automatisc chen Stabilis satoren voll wirksam we erden können. Um das zu ermögliche en, muss gen nau berechn net werden, welche Veräänderung de es Defizits allein auf die Konjunktu ur (d.h. die a automatische en Stabilisattoren) zurücckgeht und welcher w Teil des Defizits stru ukturell bediingt ist und ssomit durch die Schulde enbremse beegrenzt werrden soll. Mit Hilfe e von Konjun nkturbereinig gungsverfah hren wird zunächst die konjunkturel k le „Normallage“ Produ uktionspoten nzial) ermitte elt. Die Abwe eichung der aktuellen Laage von derr Normalla age ergibt die d so genan nnte Produkttions- oder Outputlücke O . Ist die Diffeerenz positiv v, müssen konjunkturb bedingt Übe erschüsse errzielt werden n. Im umgek kehrten Fall, sind konjunktturbedingte Defizite zulä ässig. Zur B Berechnung der Höhe de es zulässigeen Defizits (Überscchusses) wird d dann das Produkt auss Produktion nslücke und Budgetsenssitivität herange ezogen. Die Budgetsens sitivität zeigtt die Auswirk kung von ko onjunkturelleen Änderung gen auf die öffen ntlichen Bud dgets und wiird empirisch h ermittelt. Bei B gegeben nem Budgetddefizit errechnet sich dass strukturelle e Defizit nac ch Abzug de r vorab bere echneten konjunkturelleen Komponente. Für die B Bestimmung g der Produk ktionslücke und der Bud dgetsensitivität gibt es eeine Vielzahl von Verfahre en, die zu se ehr untersch hiedlichen E rgebnissen für das strukturelle Defiizit führen. Die D Bestimm mung des Prroduktionspo otenzials ha at sich seit je eher als schw wierig und uungenau erw wiesen. Durch die Festlegun ng im ÖStP 2012, zur S Schätzung de es Produktio onspotenzia ls das Verfa ahren der Kom mmission18 heranzuziehe h en, wird kein ne Klarheit gewonnen. g Aus A Truger/W Will (2012) geht g hervor, d dass die Kommission ih hre Berechnu ungsmethod de 2010 selb bst binnen eeines halben n Jahres zweimall verändert hat. h 19 Damit bestehen zzur Schätzun ng des strukturellen Deffizits für das Jahr 2010 vie er verschied dene Verfahrren und dam mit auch vierr verschiedene Konjunktturkompone enten und stru ukturelle Deffizite. Das Problem bestteht nun darrin, dass sich h daraus jew weils untersch hiedliche Ko onsequenzen n für die Fis kalpolitik erg geben. Für Deutschland D d ergibt sich bei einer Ne ettokreditauffnahme von rund 45 Mrd d. Euro und einer Budgetsensitivitäät von 0,248 je nach Verfahre en und Verssion eine Strrukturkompo onente, die zwischen z 19 und 35 Mrdd. Euro liegt. Zudem zeigen T Truger/Will, dass es in Deutschland D d im Rahmen n der Budge eterstellung 22011 nicht zu z einer sklaviscchen Anwend dung des/r Verfahren V de er Kommiss sion gekomm men ist. Sie zzeigen weite ers, dass das/die Verfahren der d Kommiss sion Spielräu ume für weittere Modifikationen zulaassen und berufen b sich dab bei auf die Gemeinschaf G ftsdiagnose 2010, die ih hre Schätzungen expliziit unter Beru ufung auf durchgefüh das Verffahren der Kommission K hrt hat. Nach h deren Schä ätzungen beelaufen sich bei einem N Nettokredit von v rund 45 Mrd. Euro d ie Spannwe eiten für das strukturellee Defizit von 13 bis 44 Mrd. Euro. Das lässt wohl de en Schluss zzu, dass es sich hier nic cht um ein ppräzises Verrfahren handelt. Es zeigt sicch auch, das hmen der wissenschaft ss es im Rah w lich zulässiggen Auspräg gungen des Verffahrens der Kommission erhebliche e Ermessens sspielräume e gibt, die fü r politische Zwecke Z instrume entalisiert we erden könne en. Das Aussnutzen solc cher Spielräu ume ist jedooch kurzsichtig, weil aufgrund d der oben beschrieben b nen Pro-Zykllik diese Spielräume ras sch wieder vverschwinde en. Im 16

http://www w.bundesbank.de//download/ezb/mo onatsberichte/201 1/201111.ezb_mo onatsb.pdf, Seite 55 5 f. Siehe dazzu die Simulation von v Truger u. Will: Gestaltungsanfäällig, 2012, S.23 fff. 18 Die Komm mission schätzt da as Produktionspote enzial mit Hilfe einner Cobb-Douglas s Produktionsfunktion (Details siehee: European Comm mission 2010). 19 Truger u. Will: Gestaltungsa anfällig, 2012, S. 12ff. 17

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„worst ccase“ muss eine e Regieru ung die Kon solidierung dann sogar mitten in einner Konjunk kturkrise verschärfen. Die Frag gwürdigkeit der Schätzu ung von Outtputlücke und strukturellem Defizit kkann an weitteren Beispielen gezeigt werden. w Je nach n Schätzzverfahren fa allen die Erg gebnisse fürr Griechenla and extrem u unterschiedllich aus. Lau ut OECD pro oduziert die griechische e Wirtschaft derzeit um 18,2 Prozent weniger alss ihren Kapa azitäten entsspricht, sie hat h daher be ereits einen sstrukturellen n Budgetü überschuss von v 2 Proze ent. Die Kom mmission hin ngegen schä ätzt die Outpputlücke nur auf 9,5 Prozent und das strrukturelle De efizit auf 2,6 Prozent.20 Für Öste erreich lässtt sich die Pro oblematik de ung des Konzepts der sttrukturellen Defizite er Anwendu für das K Krisenjahr 2012 2 wie folg gt verdeutlicchen: „Ist – wie w beispiels sweise im Sttagnationsja ahr 2012 – das sttrukturelle Defizit D kleinerr als das Ma aastricht-Deffizit, so lässt sich daraus us implizit schließen, dass das geschätztte Produktion nspotenzial der österreiichischen Wirtschaft W niccht ausgesch höpft werden kann. Gemä äß der Anna ahme des BM MF wird dies se Lücke zw wischen poteentieller und d tatsächlilicher Wirtscchaftsleistung bereits 20 014 geschlos ssen. Dieses s Ergebnis ssteht allerdin ngs im Widersp pruch zur WIFO-Progno WI se von Ende e Jänner, wo in diesem Jahr von ein iner Potenzia allücke von reall 0,8 % des BIP ausgegangen wird. Diese Prog gnoseabweic chung führt dazu, dass die konjunkkturelle Korre ektur gemäß ß WIFO-Sch hätzung 2016 6 ein struktu urelles Defizzit von ledigliich etwa 0,2 % de es BIP ergeben würde. Hier kom mmt die wisssenschaftlich he Kritik (zu u „präzise Fe estlegung au uf ein so unppräzises Verrfahren“) an der ssogenannten n Schuldenb bremse klar zum Ausdru uck: Geht ma an von der W WIFO-Schätzung aus, so würde bereiits 2016 eine e Übererfüllu lung der Sch huldenbrems sen-Vorgabee in Form eiines finanzielllen Spielrau ums von etw wa 900 Mio. Euro eintretten. Geht man hingegenn von der BM MFSchätzu ung aus, so müssen m 201 17 weitere K Konsolidierun ngsmaßnahmen im Umffang von etw wa 350 Mio. Eurro getroffen werden. An ngesichts die eser Diskrep panzen sind eine nachvo vollziehbare Darstellu ung des Sch hätzverfahre ens sowie eiine explizite Begründung für die Ab weichung vo on der WIFO-P Prognose driingend gebo oten. Darübe er hinaus ers scheint eine e stärkere maakroökonom mische Fundieru ung der Produktionspottenzialschätzzung des BM MF angebracht, wenn ggerade am prognosstizierten Hö öchststand der d Arbeitslo osigkeit im Beobachtung gszeitraum vvon einem 21 ausgescchöpften Pro oduktionspotenzial ausg gegangen wird.“ w Zusamm menfassend zur Problem matik der Scchuldenbrem mse soll der ehemalige e rrheinland-pfä älzische Finanzm minister Ingo olf Deubel, einer e der Vätter der deuts schen Schuldenbremsee sowie gelernter Finanzw wissenschafttler und Öko onometriker, zu Wort kommen. Er hat mittlerweeile eingestanden, dass er „…zum Zeittpunkt meine er Zustimmu ung im Bund desrat die au us diesem A Ausführungs sgesetz für den B Bundeshausshalt folgend den Konseq quenzen nich ht in allen Fa acetten überrschaut hab be. […] Aus heu utiger Sicht würde w ich de em Bund driingend von einer e solch präzisen p Fesstlegung au uf ein so unpräzisses Verfahre en abraten.““22

20 21 22

Die Zahle en stammen aus Schulmeister: S EU-F Fiskalpakt, 2012, S. 4. Aus der A Analyse der Bunde esarbeitskammer am Bundesfinanzzrahmen 2013-201 16, S.12. Deubel: K Konjunkturausregu ulierung, 2010, S.2 2.

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KRITISC CHE ANALY YSE DES ÖS STERREICH ISCHEN ST TABILITÄTSPAKTES 20 012

2.3

Ausnahmen von den Grrenzwerten der Schuld denbremse (Art 4, 11, 114 und 20 ÖStP Ö 20 012)

Ausnahm men von den Grenzwerrten der Sch huldenbrems se sind – abg gesehen vo n kurzfristigen Unterschreitungen, die auf eine em Kontrollkkonto erfasstt und saldierrt werden – grundsätzlic ch nur bei Natu urkatastroph hen und auß ßergewöhnlicchen Notsitu uationen zulä ässig (Art 4 Abs. 4). Artt 11 und Art 14 A Abs. 4 normie eren weitere e „Escape-K Klauseln“. Na ach Art 11 – er normiertt die europare echtlichen Ausnahmen A von Fiskalre egeln – ist eine e befristette Ausnahm me u.a. bei sc chweren Konjunkkturabschwü üngen in derr Eurozone m möglich, wen nn die zustä ändigen Orgaane der EU solche beschlie eßen. Art 14 Abs. 4 sieh ht bei bestim mmten Entwic cklungen, die zu Abweicchungen de er ursprüng glichen Budgetplanung führen, vor, dass Bund, Länder und d Gemeindeen Verhandlungen über die e Einhaltung der Fiskalre egeln zu füh hren haben. Zu solchen Entwicklunggen gehören n etwa Steuerre eformen, der Entfall von n Ertragsante eilen aufgrund von Urte eilen des VfG GH, außerge ewöhnliche Ereignisse E und u eine deu utlich schlec chtere Wirtsc chaftsentwiccklung. Befürwo orter des Fisskalpakts und damit der Schuldenbrremse verwe eisen gerne auf diese Ausnahm me. Es wäre e jedoch ein Irrtum, aus den Ausnahmebestimm mungen, diee sich auf schwere Konjunkkturabschwü ünge beziehe en, den Sch hluss abzuleiten, dass dadurch einee expansive Fiskalpo olitik zur Bekkämpfung vo on Krisen errmöglicht wirrd. Ein Staat darf nur kuurzfristig vom m Konsolid dierungspfad d abweichen n und nur un nter der Bed dingung, das ss die vorübeergehende Abweich hung nicht die d mittelfristige Tragfähiigkeit der öfffentlichen Finanzen geffährdet. Dies se Abweich hungen werd den von der Kommissio on bestimmt.. Die Fälle Griechenland G d, Portugal, Italien und Spa anien zeigen n, dass trotz schwerer W Wirtschaftskrrise weiter gespart werdden muss (o obwohl der Fiskkalpakt noch h gar nicht ra atifiziert wurd de). Nach de em Fiskalpakt dürfen nu ur Länder, diie sowohl strukturelle Üb berschüsse als auch ein ne Schulde enquote von weniger als s 60 Prozentt aufweisen,, expansive Impulse settzen. Das sin nd derzeit n nur Finnland d und Luxem mburg. Es istt offensichtliich, dass da as im Krisenffall nicht reic chen wird. Wä ären der Fisskalpakt und die Schulde enbremse schon nach dem d Zusamm menbruch von v Lehman n Brothers in n Kraft gewesen, so wärren die Konjunkturpakette – wenn übberhaupt –, dann zu spät besschlossen worden. w „Den nn wegen de er unterschie edlichen Regierungen hhätte man zu u streiten begonnen, ob es sich 2009 2 wirklich h um einen „schweren „ Konjunkturei K inbruch“ han ndelt und ob nichtt Konjunkturp rpakete „die mittelfristige e Tragfähigk keit der öffen ntlichen Finaanzen“ gefäh hrden.“23 Mit dem m Fiskalpakt hätten sich nach Schulm meister (201 12) die Konjunkturbelebbungspakete e in Deutsch hland noch weiter w verzög gern lassen . Denn ob außergewöhn a nliche Umsttände vorlieg gen, kann immer erst ex post festges stellt werden n. Hinzu kom mmt, dass ein e schwererr Konjunkturreinbruch oft erst d durch die zö ögerliche Ha altung der Po olitik verursa acht wird. Als Fazit kannn festgehalte en werden, dass trotz der d Ausnahm menbestimm mungen in der europäisc chen Steuerrungsarchite ektur und im ÖStP P 2012 ein ra asches Reagieren weitg gehend unm möglich gema acht wird. Scchulmeister (2012) spricht p pointiert von der endgülttigen Absch haffung der Konjunkturpo K olitik. Vor diessem Hintergrund wäre es e sinnvoll ge ewesen, den Gemeinde en im Fall voon schweren n Konjunkkturabschwü üngen mehr Flexibilität zzuzugestehe en, weil sie die d bedeutenndsten öffen ntlichen Investorren sind. Nur marginale Erleichterun ng schafft Art A 20 Abs 4 ÖStP 2012, wonach kein 23

siehe Sch hulmeister: EU-Fisskalpakt, 2102, S.5 5.

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KR RITISCHE ANALYSE A DE ES ÖSTERR REICHISCHE EN STABILI TÄTSPAKT TES 2012

Sanktion nsbeitrag zu u leisten ist, wenn bei Eiinhaltung de es Maastrich ht bzw. des sstrukturellen n Saldos das zulä ässige Wach hstum der Ausgaben au ufgrund öffen ntlicher Investitionen übberschritten wird, w sofern d diese aus Rü ücklagen oder durch Gu utschriften auf dem Konttrollkonto finnanziert werden.

2.4

Anteile der Länder L und Gemeinden n am struktturellen Deffizit (Art 6 Ö ÖStP 2012)

s Defizite auff die Länderr ab dem Jah hr 2017 soll nach der Vo olkszahl Die Auftteilung der strukturellen erfolgen n, die Gemeiinden verpflichten sich zzu einem lan ndesweise strukturell s auusgeglichenen Budgetssaldo. Eine Berechnung B regionaler sstrukturellerr Defizite ist nicht vorgessehen. Mit der d Aufteilun ng des strukkturellen Deffizits auf die e Länder, die e auf deren Entscheidun E ng auf Basis s der Volkszahl gemäß § 9 Abs 9 FAG 2008 erfo olgt, wird zwar ein admin nistrativ einffacher Weg beschrittten, allerdings werden dadurch d die unterschied dliche finanz zielle Leistunngsfähigkeit der Länder ssowie die Th hematik schrumpfenderr bzw. steige ender Bevölk kerungszahllen und die damit verbund denen vielfälltigen Auswirkungen auff die Hausha alte ausgeblendet. Strukkturschwach he Regione en finden im ÖStP 2012 keine beso ondere Berüc cksichtigung g. Die Länd der räumen den Gemeinden landessweise bilate eral die Mög glichkeit ein,, von dem auf das jeweilige e Land entfa allenden Antteil am strukkturellen Deffizit einen 20 0-prozentigeen Anteil zu nutzen. Über die e Aufteilung dieses Ante eiles auf die Gemeinden n innerhalb des d Landes gibt Art 6 ÖStP Ö 2012 sa amt den dazu ugehörigen Erläuterung gen keine Au uskunft. Es ist daher davvon auszuge ehen, dass die es den Länder-Koordina ationskomite ees (Art 11 Abs. A 1 litt b und u Abs. 2 Ö Öst) obliegt. Sollen dabei so ozio-kulturelle und geog grafische untterschiedlich he Rahmenb bedingungenn berücksich htigt werden, dann gilt ess zweierlei zu z bedenken n: Zum einen n ist das Volumen, das dafür zur Ve erfügung steht, m mit rund 0,016 6 Prozent de es BIP sehrr bescheiden n, zum ande eren stellt diee Berücksich htigung der unte erschiedliche en Rahmenb bedingungen n hohe Anfo orderungen an a das LändderKoordina ationskomite ee.

2.5

Eiinheitliche Defizitvorgaben für Ge emeinden trotz t unters schiedlicherr Ausgangs slage

Hinsichttlich Maastricht-Defizit und u strukture ellem Defizitt verpflichten n sich die Geemeinden zu z einem landesw weise ausgeg glichenen Budgetsaldo. Die Handlu ungs- und Stteuerungsfäähigkeit von Gemeinden ist jedoch nur einge eschränkt ge egeben; und d die finanzielle Situatioon der Geme einden ist in hohem Maße von v Bund un nd Land (v.a a. über Ertra agsanteile bz zw. Transferrs) abhängig g. Gemeinden können n wesentliche e Teile ihrerr Einnahmen n und Ausga aben nicht seelbst steuerrn. Zu nennen sind hier ein nerseits eige ene Steuern n auf der Ein nnahmenseitte (z.B. fehleende Dynam mik bei der Grun ndsteuer aufgrund ausb bleibender R Reformen) und anderers seits Transfeerleistungen an die Länder a auf der Ausg gabenseite (die eine be esonders hoh he Dynamik k aufweisen)). Das Auseina anderklaffen von Verantw wortung und d Kostentrag gung in wesentlichen Auufgabenbere eichen verunmö öglicht es de en Gemeind den, ohne ein ne Reform des d Finanza ausgleichs u mfassend effizient und effe ektiv zu hand deln. Betrachttet man die laufende Ge ebarung, so zeigt sich, dass d ein wesentlicher T Teil der Einnahmen von diesen selbst nichtt beeinflusst werden kannn. So entfie und Aussgaben der Gemeinden G elen 2010 run nd 37 Proze ent der laufe enden Einna hmen auf Ertragsanteile e sowie 25 P Prozent der laufende en Ausgaben auf laufen nde Transferrzahlungen (Umlagen). (

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Hinzu ko ommt, dass die Rahmen nbedingung en der Gem meinden sehr unterschieedlich sind. Die D derzeitig ge Ausgangsslage der Gemeinden je e nach geog grafischer La age ist verscchieden (je nach n Bundeslland, Periph herie contra Wachstumssregion,…). So untersch heiden sich ddie Gemeind den hinsichtllich Einnahm mensituation n, Umlagenb belastung, Förderungen F der Bundessländer usw w. deutlich. Die derzeittigen Finanz zmittelflüsse e im Finanza ausgleich (insbesonderee Ertragsanteile und Umlagen) nehmen jedoch j keine e Rücksicht auf die sehr unterschiedlichen Rahhmenbedingungen der Gem meinden hinssichtlich geo ografisch-top pografischerr sowie sozio-demograffischer Natur. 24 4 Insofern n wird von ExxpertInnen eine Reforrm des Finan nzausgleichs gefordert, welche unter e sowie einee anderem m auf eine sttärkere Aufg gabenorientiierung der Ertragsanteil E Transferrentflechtung abzielt. Wie starrk die finanzzielle Lage der d Gemeind den bereits jetzt variiert, wird nachfoolgend deutllich. Abbildun ng 4 zeigt diie Finanzkra aft (Ertragsa anteile und eigene e Steue ern) der Gem meinden pro o Kopf in ihrer reg gionalen Verrteilung. Dab bei zeigt sich h einerseits ein klares West-Ost-Ge W efälle, anderrerseits auch sehr unterschiiedliche Fina anzkraftaussstattungen innerhalb ein nes Bundesllandes. Abbildu ung 4: Finan nzkraft pro Kopf nach Gemeinden, 2010

Quelle: Biwald et.al.: Entwicklung E derr Gemeindefinan nzen, 2011.

24

Siehe hierzu: Biwald ett.al.: Reform Finan nzausgleich – Projjekt „Transfers unnd Kostentragung““, 2010. Bauer (Hrsg.): Finanzausgleich 2008; 2008. Bauer u. Mitterer: Kriterien für einen aufgabe enorientierten Gem meinde-Finanzausgleich, 2009. Bauer u. Mitterer: Zum Abb bau von Transferv verflechtungen, 20009.

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Ein weitterer wesenttlicher Punktt ist, dass diie Gemeinde en je nach Bundesland B in untersch hiedlichem Ausmaß A von n den Lände ern finanziell unterstützt sowie belasstet werden,, wie sich diess im Transfe ersaldo25 wid derspiegelt. Tabelle 1 zeigt die sehr ausgepräggte Bandbreite, welche ssich im Bere eich der Fina anzkraft nacch Netto-Tra ansfers ergib bt. Tabelle 1: Finanzk kraft nach Netto-Transf N fers, Durchschnitt 200 07-2009

Bund desland Burgenland d Kärnten Niederöste erreich Oberösterrreich Salzburg Steiermarkk Tirol Vorarlberg Gesamt (o ohne Wien)

Finanzkraft (1) 887 1.163 1.043 1.177 1.357 1.081 1.240 1.284 1.141

Umlag gen Fö örderungen (2)) (3) Werte in Euro pro Kopf (je ( Klasse) 191 173 391 201 288 173 466 235 363 164 220 222 349 221 353 259 334 207

Netto-Transffers (4=3-2) -18 -190 -115 -231 -199 2 -127 -94 -127

Finanzk kraft nach Netto-T Transfers (5= =1+4) 870 973 928 946 1.158 1.083 1.113 1.190 1.014

Anmerkung: Finanzkraft = Ertrragsanteile + eig gene Steuern; Umlagen U = Land des-, Krankenannstalten-, Sozia alfonds- und Pflegegeldumla age; Förderunge en = Bedarfszuw weisungen + La andesmittel. Q Quelle: Mitterer und u Hödl: Förde er- und Transferrbeziehungen, 2011, 2 S. 34.

Diese be ereits jetzt bestehende b Schieflage w wird durch die d Schulden nbremse zussätzlich vers stärkt, da diese bu undesweit einheitliche Regelung R niccht berücksichtigt, dass die Gemeinnden – insbesondere je nacch Bundesla and – bereitss jetzt in seh hr unterschie edlichem Auusmaß von den d Bundeslländern in Form F der Um mlagenpolitikk belastet we erden. Auch unterschieddliche Ausgabe enerfordernisse und Ein nnahmenmö öglichkeiten aufgrund ge eografisch-toopografische er sowie sozio-de emografisch her Rahmenb bedingunge n werden – wie bereits beim aktuel len Finanza ausgleich – bei de er neuen Reg gelung ausg geblendet. E Eine Koppelu ung des Östterreichischeen Stabilitäts spaktes an eine Reform dess Finanzausg gleichs wurd de jedoch nicht genutzt. Vielmehr w wurden – durrch die quasi un nbefristete Weiterführun W ng von ÖStP P und Finanz zausgleich – weitere Reeformbemüh hungen eingefro oren. Es ist zu u befürchten n, dass die bestehenden b n Ungleichge ewichte bei den Gemeinnden, welche durch das aktu uelle Finanzausgleichss system entsttanden sind,, durch die neuen n Fiskaalregeln weiter verschärft werden. Jene J Gemeinden, welch he bereits je etzt aufgrund d besondereer Aufgabe enerfordernissse (z.B. ze entralörtliche e Funktion, to opografische Lage) enggere Spielräume im Bereich der laufenden Gebarun ng aufweisen n, werden in n Zukunft no och geringere re Spielräum me besitzen n. Da bei Nicchteinhaltung der Regelln Strafzahlu ungen vorge esehen sind,, steigt der Druck D auf die G Gemeinden,, ihre (Maastricht- bzw. strukturellen n) Defizite zu u senken. Isst dies jedoc ch aufgrund d besondere er Belastung gen nicht me ehr möglich,, kann das Defizit D nur m mehr durch ein e Einschrä änken der In nvestitionstä ätigkeit und/o oder des Le eistungsange ebotes erreiccht werden.

25

Saldo säm mtlicher Transfere einnahmen und -au usgaben einer Geemeinde

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3

A Ausgabenb bremse un nd Schuld enquotenanpassun ng

3.1

Ausgabenbre emse (Art 9 ÖStP)

mt die im „Sixpack“ vera ankerte Ausg gaben- und Schuldenab S bbauregel. Bei B der Der ÖSttP übernimm Umsetzu ung der Aussgabenbrem mse wird in d der endgültig gen Fassung g des Pakts nur auf die EUrechtlich he Regelung g verwiesen..26 Diese sie eht im Wese entlichen vorr, dass das jäährliche Wa achstum der Prim märausgaben n27 unterhalb der Poten zialwachstu umsrate liege en muss, ess sei denn, das d mittelfrisstige Hausha altsziel wird übererfüllt o oder durch gleich g hohe einnahmensseitige Maßnahmen kompen nsiert. Regionale Schätz zungen des Potenzialwa achstums sin nd nicht vorggesehen. Diie Umsetzu ung dieser komplexen k Regelung R wiird insbeson ndere auf kommunaler E Ebene auf erheblicche Probleme stoßen. Bauer/Rossm mann (2012) hegen Zwe eifel, ob die vvielen verwaltu ungsschwacchen und von n ehrenamtllichen FunkttionärInnen geführten K Kleingemeind den mit den strikkten Vorgab ben der Ausg gabenbremsse, aber auc ch den anderen Fiskalreegeln und de en kompliziierten Begrifffen des ÖStP 2012 bzw w. des Sixpa ack und des Twopack u mgehen werden können. Es erschein nt auch fraglich, ob die Länder-Koo ordinationsko omitees, diee den Gemeinden mit Inforrmationen zu ur Seite steh hen sollen, n nicht ebenfa alls überfordert sein werrden. Überhau upt nicht bed dacht worde en sind zude em die zahlre eichen finan nziellen Verfflechtungen zwische en den subna ationalen Ge ebietskörperrschaften im m Bereich vo on einmaligeen, mehrjährrigen oder sog gar permane enten Zusch hüssen und Finanzzuwe eisungen sow wie der Umllagen, die ein abgestim mmtes Vorgehen bis zu den jeweilss vorgesehenen Termine en kaum reaalisierbar ers scheinen lassen. Den Stabilitätspakt 2012 zudem rücckwirkend ab a 01.01.2012 in Kraft zuu setzen, oh hne substanzielle Verein nfachungen der Vorschrriften zur Fo orm und Glie ederung der Budgets un nd der mehrjäh hrigen Ausga abenpläne fe estzulegen ((also ohne Globalbudge G ets, ohne raddikal reduzie erte Ansatz- und Posten ngliederunge en, ohne aussreichende Praxis P der Budgetierung B g von Leistu ungen und Wirkungsmaßn nahmen), überfordert wo ohl viele AkteurInnen im Gemeindebbereich.28 Es wäre daher zu ur Reduktion n der Kompllexität für de en weitaus überwiegend ü den Teil der Gemeinden n sinnvoll gewesen, auf die An nwendung der d Ausgabe enregel zu verzichten. Überdies wäre es bei der Umse etzung der A Ausgabenbre emse sinnvo oll, auf die uunterschiedlichen Investitio onsbedarfe der Kommu unen Rücksiccht zu nehm men. Wird die e Regel auf alle Kommu unen gleicherrmaßen ange ewendet, wa as trotz der Koordination durch die Länder-Kooordinationsko omitees zu befürrchten ist, da ann sind Inv vestitionskürrzungen verm mutlich unve ermeidlich – auch und gerade g in struktur--, aber auch h finanzschw wachen Kom mmunen. Da die Kommunen die grö ßten öffentliichen Investorren sind, ist die Ausgabe enregel aus makroökon nomischer Perspektive aals problema atisch anzuseh hen. Sie kan nn zu Wohlstandsverlustten in den Ballungsräum B men sowie dden regionalen Zentren und deren Umlandgem U meinden führren. Zudem dürfte die Im mplementierrung dieser, aber auch de er anderen Regeln R einen n hohen adm ministrativen n Aufwand nach sich zieehen.

26

In der Enttwurfsversion zum m ÖStP 2012 vom 21.3.2012 war einne gegenüber dem m Unionsrecht sch härfere Version voorgesehen, der zu ufolge eine Reduktion n des jährlichen Ausgabenwachstu A ms um einen Prozzentpunkt unter dem Prozentsatz des d potenziellen B BIP-Wachstums vo orgesehen war, sofe ern das mittelfristig ge Haushaltsziel nicht n erreicht war. 27 Das sind d die Ausgaben ohn ne Zinszahlungen, ohne Ausgaben für Unionsprogramme, die zur Gän nze durch Einnahm men aus EU-Fond ds ausgeglicchen werden und ohne nicht-diskrettionäre Erhöhungeen für Ausgaben zur z Arbeitslosenun nterstützung. 28 vgl. Bauer u. Rossmann: Stabilitätspolitik, 20 012.

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Ebenfallls nicht berü ücksichtigt is st die Frage,, wie damit umzugehen u ist, dass mi t den Umlag gen ein wesentliicher Ausga abenbereich von den Ge emeinden nicht beeinflusst werden kann. Um die Ausgabe enbremse einzuhalten e bedarf b es Ei nsparungen n im Bereich der laufendden Ausgabe en und/ode er der Investtitionen. Da jedoch j ein sstarkes Zurü ückfahren de er laufendenn Ausgabe enkategorien kurzfristig nicht möglicch ist, wird es e auch unte er diesem A Aspekt zwangsläufig zu Invesstitionskürzu ungen komm men müssen n, um die Ausgabenbrem mse einzuhaalten.

3.2

Sc chuldenquo otenanpass sung (Art 10 0 ÖStP)

Die Schuldenabbau uregel (Art 10 ÖStP 201 2), die auch h im Fiskalpa akt verankerrt ist, sieht vor, v dass die Staa atsschuld jed des Jahr um m ein Zwanziigstel der Differenz zwis schen der akktuellen Schulde enquote und dem Zielwe ert von 60 P rozent reduz ziert werden n muss. Dass Schuldenkriterium ist im Ko onnex mit de er Schuldenbremse (strrukturelles Defizit) D zu se ehen, da es sseine Wirkung erst dann en ntfaltet, wenn n das Defizittkriterium errfüllt ist. Die Verzahnung g von Schulddenbremse und Schulde enabbaurege el erzwingt ein e permane entes Sparen n, wodurch der d Druck a uf den europäisschen Sozia alstaat erheb blich gesteig gert wird. Da arauf wird in Kapitel V. nnoch einzuge ehen sein. Hinsichttlich des Sch huldenabbau us wird festg gelegt, dass s der Anteil des d Bundes,, der Länderr und der Gem meinden (län nderweise) an a der Verrin ngerung enttsprechend dem d Verhälttnis ihrer Schulde enstände nacch ESVG zu ueinander pe er 31.12.201 11 erfolgt. Werden W bisheer nicht erfa asste Schulde enstände im öffentlichen n Schuldens tand nach ESVG E erfass st, erhöht sicch die Verpfflichtung der betro offenen Geb bietskörpers schaft entsprrechend. Sp pätere Erhöh hungen sind jedoch nich ht zulässig g. Die Anw wendung die eser Fiskalre egel beinhalttet einige Un nsicherheiten für die Geemeinden, wenn w bisher n nicht berückssichtigte aus sgegliederte e Gesellscha aften auf Gemeindeebenne bei der Berechn nung des Scchuldenstand des nach ES SVG berück ksichtigt werd den müssenn.29 Auch wird nicht berü ücksichtigt, dass insbessondere Gem meinden mitt sehr untersschiedlichen n soziodemogra afischen und d geografisc ch-topografisschen Rahm menbedingungen konfroontiert sind und u die Verschu uldungshöhe e daher nicht nur eine F rage des wirtschaftliche en Agierens,, sondern au uch der entsprecchenden Ra ahmenbeding gungen und d Strukturen ist. Um dies se Ungleichggewichte be esser ausgleicchen zu können, sollte es e zu einer R Reform des Finanzausgleichs komm men. Bei der Verteilun ng der Ertra agsanteile so ollten nicht n nur die Einw wohnergröße e einer Gemeeinde, sondern insbesondere die so ozio-demogrrafischen so owie geograffisch-topogrrafischen Raahmenbedingungen Berückssichtigung fin nden. Wie starrk die derzeitige Pro-Kopf-Verschul dung variierrt, wird in de er nachfolgennden Abbild dung 5 deutlich. So zeigt sich zwischen n den Geme einden der je eweiligen Bu undesländerr ein deutlich her Unterschied in der Verschuldun V ng. Im Wald-- und Weinv viertel, im südlichen Obeer- und Niederösterreich, in n der nördlich hen Steierm mark sowie in n Osttirol und Oberkärntten befinden n sich sehr viele Gemeinden die relativ hoch versschuldet sind d. Dies hat einerseits e miit der Verteilun ngswirkung des aktuelle en Finanzau usgleichs (v.a. Ertragsan nteile und U mlagen), 29

Siehe hierzu Näheres im Kapitel V2.

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anderersseits mit reg gionalen Geg gebenheiten n (v.a. Komm munalsteuerraufkommenn) zu tun und d hängt außerde em auch mitt der Investittionstätigkeitt der Gemeinden in den n vergangen en Jahren zusamm men, die sich h ebenfalls regional r rech ht deutlich unterscheide et. Bei der Prro-KopfVerschu uldung wirkt sich weiters s auch die G Gemeindegrö öße aus. Abbildu ung 5: Regio onale Verte eilung – Pro o-Kopf-Vers schuldung 2010 2

Quelle: Biwald et.al.: Entwicklung E derr Gemeindefinan nzen, 2011.

Eine antteilsmäßige Reduzierun ng der Schulldenstände quer q über alle Gemeindden entspricht der „Rasenm mähermetho ode“. Demna ach müssen n auch jene Gemeinden, G , welche verrgleichsweis se geringe Schuldenstä ände haben n, diese im sselben Verhä ältnis reduzieren wie jenne Gemeinden, welche b besonders hohe h Schuld denstände a ufweisen. Durch D die län nderweise Beetrachtung der d Schulde enstände enttschärft sich h diese Prob blematik zwa ar deutlich. Sollte S diesess Kriterium je edoch nicht ein ngehalten un nd daher Strrafzahlungen n verhängt werden, w wird d wohl auchh eine Diskus ssion über stru ukturelle Mä ängel im aktuellen Finan nzausgleich erfolgen mü üssen, um bbestehende Ungleich hgewichte nicht n noch zu usätzlich zu verstärken.

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4

W Weitere krittische Anmerkunge en zum Ös sterreichis schen Sta bilitätspakt 2012

In den n nachfolgende en Ausführu ungen werde en weitere Probleme P aufgezeigt, diee sich vor allem durch diie Neuerung gen gegenüb ber dem ÖS StP 2011 erg geben. Hausha altsbeschlüs sse von Ländern und Gemeinden n (Art 12 ÖS StP) Art 12 sieht vor, dasss Haushalts sbeschlüsse e von Lände ern und Gem meinden nunnmehr in rechtlich verbindlicher Form zu z fassen und zeitnahe zu veröffen ntlichen sind. Das ist gruundsätzlich positiv p zu bewe erten. Das gilt auch für die d Veranke rung des Grrundsatzes der d Transpaarenz und de er Effizienzz. Wenig zzielführend erscheint e hin ngegen die V Verankerung g einer bloß weitgehendden Vergleic chbarkeit der Hau ushaltsdaten n von Länderrn und Gem meinden im Sinne S der Be estimmunge n des § 16 der d Finanzvverfassung, die d bereits je etzt keine au usreichende e Transparen nz gewährleeistet. Es wä ären Haushaltsrechte in Anlehnung A an a die Hausshaltsrechtsrreform des Bundes B zu sschaffen, die e sicherste ellen, dass die d volle Vergleichbarke eit gewährleistet ist. Abs s 3 sieht für Länder und Gemeinden zwar re echtlich verbindliche me hrjährige Fin nanzplanung gen mit Hafttungsobergrrenzen vor, es ffehlen aber die d konkrete en – für alle Gebietskörp perschaften einheitlicheen – Bestimm mungen. Haftung gsobergrenzen (Art 13 ÖStP) Art 13 Ö ÖStP 2012 fo ordert rechtlich verbindliiche, betragsmäßig festtgesetzte Haaftungsoberg grenzen über ein nen mittelfrisstigen Zeitraum. Nicht eiingerichtet wird w allerding gs ein – bunndesweites – Risikom management, das die potenziell aus den Haftung gen resultierenden Risikken bewerte et und koordiniert. Das wäre schon deswegen geb boten, weil das d Risikomanagement entsprechendes Know ho ow vorausse etzt, das es zu bündeln gilt. Hausha altskoordiniierung und mittelfristig ge Haushalltsführung (Art ( 14 und d 15 ÖStP) Die Änd derungen gegenüber dem Stabilitätsspakt 2011 beziehen b sic ch praktisch ausschließlich auf die Ausw weitung der Soll-Ist-Vergleiche in B Bezug auf die e neu verankerten Fiskaalregeln. Neu in Art 15 ist, dass aufgrun nd des Entwurfs des „Tw wopacks“ da as BMF den Entwurf dess Bundesffinanzgesetzzes und der budgetären n Hauptpara ameter von Ländern L undd Gemeinden bis 15. Oktoberr veröffentlicchen wird. Die diesbezüg glichen Informationen beschränken b n sich jedoch h lediglich h auf ganz wenige w budge etäre Param meter für die Jahre der Planungsper P riode. Obwohl die Koordin nation der Finanzpolitik zzwischen Bu und, Länderrn und Gemeeinden seit vielen v Jahren g gravierende Schwachstellen aufweiist, bleiben die d Bestimm mungen überr die an der fehle Haushaltskoordinierrung praktisch unveränd dert. Ablesb bar sind die Schwächen S enden Abstimm mung der Fin nanzwirtscha aft und ihrerr strategisch hen Ausrichtung bei der Erstellung der d Stabilitä ätsprogramm me und der Nationalen N R Reformprogrramme, die die d Mitgliedsstaaten im Rahmen R der Impllementierung des Europ päischen Se emesters jew weils im April an die Eurropäische Kommisssion zu übe ermitteln hab ben.30

30

Für Ansättze zur Überwindu ung dieser Schwäc chen siehe Bauerr u. Rossmann: Sttabilitätspolitik, 2012.

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Neben e einem Österrreichischen Koordinieru ungskomitee e werden auch LänderKoordinierungskomitees eingerrichtet. Gege enstand der Haushaltsk koordinierungg sind insbe esondere die Koorrdinierung, gegenseitige n und Besch g e Information hlussfassung im Zusam mmenhang mit m den vereinba arten Fiskalrregeln. Im Zusammenha Z ang mit den Gemeinden n kommt denn LänderKoordina ationskomite ees eine bes sondere Ste ellung zu, da a diese die Koordination K n sämtlicher Gemeinden eines Bundeslande B es innehabe n. Es ist jedenfalls zu begrüßen, daass hier sow wohl Vertrete erInnen der Länder L als auch a der Lan ndesverbänd de des Gem meindebundees und Städtebundes vertre eten sind. Dennoch ist e eine starke Stellung S derr Länder zu eerwarten, da a diese durch ih hre Funktion als Gemein ndeaufsicht u und auch du urch die Vielzahl an Tra nsferverflec chtungen (Umlage en, laufende e Transfers, Bedarfszuw weisungen) gegeben g ist. Im ÖStP P wurde nich ht weiter gerregelt, in we elcher Form und mit welc cher inhaltlicchen und strategisschen Ausricchtung die Koordinierun K ng in den ein nzelnen Länder-Koordinnierungskom mitees zu erfolgen n hat. Es ist daher d zu be efürchten, da ass hier acht verschiede ene Ausleguungsvariante en dieses B Begriffes enttstehen und die starke P Position der Länder sow wie die Schw wachstellen der d Haushaltskoordinierrung erhalte en bleiben. Gemäß Artikel 15 wird w eine Sta andardisierun ng der mitte elfristigen Ha aushaltsplannung festgelegt, welche m mithilfe eine er Überleitun ngstabelle errfolgt. Es istt aber in Zwe eifel zu zieheen, ob damiit die Chance ergriffen wird, tatsächlich ein Instru ument der mittelfristigen m n Finanzplannung zu entw wickeln, welchess die Gebietsskörperscha aften bei derr Planung un nterstützt und dementspprechend in den Steuerungsprozess integriert is st. Es schein nt vielmehr, dass d lediglic ch den Meld epflichten genüge getan w werden soll. Entsprechen E nde bundesw weite Regelungen, welc che auch in ddie VRV Ein ngang finden, w wären hier sinnvoll s und notwendig. Länderweis se unterschie edliche Regeelungen hinsichtlich der konkkreten Ausg gestaltung de er mittelfristiigen Finanzplanung sind d aus Transsparenzgründen abzulehnen. Informa ationssystem, Ermittlu ung der Hau ushaltserge ebnisse (Artt 17 und 18 ÖStP) Das san nktionierte In nformationss system wird gegenüber dem ÖStP 2011 2 ergänzzt um Inform mationen im Zusa ammenhang mit dem Fis skalpakt, de m Sixpack und u dem Tw wopack. Die Erm mittlung der Maastricht-S M Salden, der sstrukturellen n Salden, des Ausgabennwachstums s sowie der Schulden- und Haftungsstä H ände (basiere end auf den n Regeln des s ESVG) erffolgt durch die d Statistikk Austria. Sie e erstattet da arüber jewe ils Ende September einen Bericht aan das Österreiichische Koo ordinationsk komitee sow wie an den Rechnungsho R of. Dieser Beericht enthält auch die Festtstellung, ob b ein sanktionsrelevante er Sachverha alt vorliegt. Ist das der F Fall, dann leg gt der Rechnungshof ein Gutachten G darüber vor. Hinsichttlich der Sch hätzung des Potenzialou utputs ist jen ne der Europ päischen Koommission zu z verwend den, es sei denn, d es gib bt aktuellere Schätzunge en, die auf der Berechnuungsmethod de der Kommisssion basiere en. In diesem m Fall kann auch auf Sc chätzungen einer unabhhängigen wissensschaftlichen Institution zurückgegrifffen werden. Dies ist problematisch, weil die Pra axis zeigt, da ass untersch hiedliche Ins stitutionen zu u unterschie edlichsten Schätzergebnnissen komm men, die zum Teiil erheblich voneinander v r abweichen n können.

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Sanktio onen ( Art 19 9 bis 24 ÖS StP) Um die Einhaltung der d Fiskalreg geln sicherzzustellen, wird ein Sankttionsmechannismus eing gerichtet. Stellt de levanten Sa er Rechnung gshof einen sanktionsrel s achverhalt fe est, dann ist ein Schlichttungsgremiu um zu befass sen und einzzuberufen: Jeweils J zwei Mitglieder nominieren der Bund un nd die Lände er, der Gemeinde- und S Städtebund entsenden jeweils j ein M Mitglied. Keiin Nominie erungsrecht kommt dem m betroffenen n Land bzw.. den betrofffenen Gemeeinden des Landes L zu. Die b betroffenen Gebietskörp perschaften haben binnen zwei Monaten einenn Maßnahme enplan ebung der Verletzung zur Behe V bekannt b zu g geben und umgehend umzusetzen. Wird ein entsprecchender Maßnahmenpla an nicht vorg gelegt oder wird er nicht erfüllt, dannn können vom Schlichttungsgremiu um mit einstimmigem Be eschluss Sanktionen verhängt werdden. Die betrroffene Gebietskörperschafft hat dabei kein k Stimmrrecht. Der Sa anktionsbeittrag beträgt 15 Prozent der Übersch hreitung der jeweiligen Grenzwerte G (Maastricht--Saldo, struk kturelles Sa ldo, Schulde enquote Ausgabe enbremse). Bei kumulattiven Verletzzungen ist von v der höch hsten Überscchreitung auszuge ehen. Änderrn sich ex po ost die Kenn nzahlen für die d Fiskalreg geln, dann hhat das keine e Auswirkkungen auf den d Sanktion nsmechanis mus. Sanktion nen finanzie eller Art sind im Zusamm menhang mitt Fiskalregeln grundsätzzlich als problem matisch zu be etrachten, weil w sie eine Gebietskörp perschaft zu einer noch schärferen Konsolid dierung zwin ngen. Der im m ÖStP 2012 2 vorgesehe ene Sanktion nsmechanissmus stellt sich insbesondere für Ge emeinden als problema atisch heraus s, weil nicht nur jene Geemeinden eines Landes bestraft werrden, die ein ne oder meh hrere Fiskalrregeln verlettzen, sonderrn grundsätz zlich alle Gemeinden eines Landes L (auch h wenn diess so im ÖStP P nicht expliz zit festgeleggt wurde). Die koordinierende Funktion zur Ve ermeidung vvon Regelverletzungen kommt k den jjeweiligen LänderKoordina ationskomite ees zu. Sinn nvoller als S Sanktionen is st eine gut fu unktionierennde Koordina ation, die allerrdings nicht nur landesin ntern, sonde ern auch Gebietskörpers schaften übeergreifend erfolgen e muss un nd einer bessseren Abstimmung der Finanzwirts schaft bedarrf.31 Eine kolllektive Besttrafung sämttlicher Geme einden eines Bundeslan ndes bei Nicchteinhaltung der Fiskalregeln durch einzelne e Ge emeinden istt jedenfalls als a problema atisch anzussehen. Jene e Gemeinden, welche e nicht gegen die Regeln n verstoßen n haben, würrden in dieseem Fall ebe enfalls finanziell belastet werden, w was verständlich herweise Wiiderstände hervorrufen h w wird. Es stelltt sich in diessem Zusamm menhang jed doch die Fra age, ob eine e Strafzahlunng tatsächlic ch erfolgen n würde, da die d Gründe für das Nich hteinhalten der d Fiskalreg geln nicht nuur den Gemeinden angelastet werden können. k Ers stens deutet das Nichterrreichen der Zielvorgabeen auf ein Versagen V der Koordinationsfu unktion des Landes-Koo L ordinationsko omitees hin. Zweitens w werden die Gemeinden wesenttlich durch Umlagen U bela astet, welch he im Veranttwortungsbeereich der Lä änder liegen und daher vo on den Gemeinden nich t beeinflusstt werden können. Dritteens bestehen n derzeit deutliche e Mängel im m aktuellen Finanzausgl F eichssystem m, welche be estehende U Ungleichgew wichte bei der ffinanziellen Ausstattung g der Gemei nden begründen.

31

Siehe dazzu Bauer u. Rossm mann: Stabilitätspolitik, 2012.

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KRITISC CHE ANALY YSE DES ÖS STERREICH ISCHEN ST TABILITÄTSPAKTES 20 012

Geltung gsdauer (Arrt 28 ÖStP) Der ÖSttP 2012 wird d unbefristett abgeschlosssen. Er trittt jedoch u.a. dann außeer Kraft, wenn das Finanza ausgleichsge esetz, die Ge esundheits- oder Pflege efinanzierung oder die 224-Stunden-Pflege ausläuftt, ohne dasss es zu einerr von den Lä ändern akze eptierten Nac chfolgeregellung kommt oder die Ände erung mit einem finanziellen Nachte eil der Länder und/oder Gemeindenn ohne ihre Zustimm mung verbun nden ist. Die unbe efristete Verreinbarung und u die den Ländern zu ugebilligten Austrittsmög A glichkeiten sind s sehr kritisch zzu bewerten n, weil sie die bestehend den Strukturrprobleme des Finanzauusgleichs perpetuiieren. Davon n betroffen sind s vor alle em die Geme einden, dere en Finanzproobleme sich h in den letzten JJahren zuge espitzt haben n. Sie stellen n unter den Finanzausg gleichspartneern das schw wächste Glied da ar, weil sie de d facto kein ne Möglichke eit haben, sich gegen au ufoktroyiertee „landesinte erne Finanza ausgleiche“ bzw. b Übertra agungen von n zusätzlichen Aufgaben ohne entssprechende finanzielle Abgeltun ng zur Wehr zu setzen. A Auch auf de er Einnahmenseite verfüügen sie nich ht über die notw wendige Auto onomie, um sich über S Steuererhöhu ungen mehrr finanziellenn Spielraum zu verschaffen (stagnie erende Einn nahmen aus der Grunds steuer).

5

Zu usammen nfassend

Zusamm menfassend lässt sich fe esthalten, da ass der neue e Stabilitätspakt ein Sysstem multipler Fiskalregeln schafftt und damit die d neolibera ale Steuerun ngsarchitekttur der EU eeinschließlich der Schulde enbremse au us dem Fiskalpakt übern nimmt. Die Fiskalregeln F sind kompl iziert und ko omplex, so dass zu erwarten n ist, dass deren Implem mentierung auf a den subn nationalen E Ebenen nich ht nur bürokrattisch aufwen ndig sein wirrd und überd dies finanzie elle Verwerfungen – etw wa durch die e Vernach hlässigung re elevanter Pa arameter wi e die Bevölk kerungsentw wicklung odeer die undiffere enzierte Imp plementierun ng der Ausg gabenbremse e und der Sanktionen innsbesondere e für die Kommunen – zur Fo olge haben kann. Zudem m ist davon auszugehen, dass die IImplementie erung der viele en Fiskalreg geln vor allem m die kleine n und struktturschwache en Gemeindden, aber auch die zur Koordination zw wischen den Gemeinden n eines Land des aufgeruffenen LändeerKoordina ationskomite ees überford dern dürfte. Mit der V Verankerung g der Schuld denbremse ffindet ein in der Wissen nschaft sehr umstrittenes Konzeptt – zu präzisse Festlegun ng auf ein un npräzises Verfahren – Eingang E in ddie österreich hische Finanzw wirtschaft, da as eine unsic chere Basiss für haushaltspolitische Entscheiduungen schaffft und das – wie alle Fiska alregeln – prozyklisch an ngelegt ist. Die D Schuldenbremse beegrenzt sowo ohl die Möglichkeit des Sta aates, auf ko onjunkturelle e Schwankun ngen antizyk klisch zu reaagieren als auch a die staatlich he Investition nstätigkeit, wodurch w dass langfristige e Wirtschafts swachstum dauerhaft beschäd digt wird. Zudem fehlen die konkrete en Details der d Implementierung, weeil sowohl diie Verordn nung des Bundes als auch die geme einsamen Richtlinien vo on Bund, Länndern und Gemeinden erst era arbeitet werd den müssen n. Die Verzahnung von SchuldenS soowie Ausgabe enbremse und u Schuldenabbaurege el erzwingt ein e permanentes Sparenn, wodurch der d Druck auf den (euro opäischen) Sozialstaat S e erheblich ge esteigert wird d. Würde diee Schuldenb bremse durch diie „goldene Regel“ ersetzt, dann hä ätten die Mitg gliedstaaten n die Möglichhkeiten wachstu umsfördernd der Investitio onen. Gleich hzeitig bliebe e dadurch de er Hauptzweeck des Fisk kalpakts

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KR RITISCHE ANALYSE A DE ES ÖSTERR REICHISCHE EN STABILI TÄTSPAKT TES 2012

aufrechtt, nämlich da as „moral ha azard“ zwiscchen den Mitgliedstaaten zu verhinddern und so den Weg zurr Einführung g von Eurobo onds zu ebn nen. Mit der V Verankerung g der Fiskalregeln im Sttabilitätspak kt wird der Stabilisierungg der öffentlichen Finanze en Vorrang gegeben, g wä ährend die S Schwachstellen der Koordination deer Finanzwirttschaft zwische en den Gebie etskörpersch haften und d der strategis schen Ausric chtung der F Finanz- und Wirtscha aftspolitik (z.B. Neugesttaltung des F Finanzausgleichs) weite erhin vernacchlässigt werden. Die unbe efristete Geltungsdauerr des ÖStP 2 2012 trägt zur Perpetuie erung dieserr Schwachsttellen bei, weill dringend notwendige Reformen R eiinerseits hinausgeschob ben, andere rseits aber in Kernberreichen von der Zustimm mung der Lä änder und Gemeinden abhängig a ge macht werden.

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GRUNDLEGENDE AUSWIRKUN A NGEN DER NEUEN EU--STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

V

G Grundleg gende Auswirk A kungen der neu uen EU-S Steuerun ngsarch hitekturr

1

M Makroökono omische Au uswirkunge en des Fiskalpakts

1.1

Makroökono omische Follgen des Fis skalpakts – Zwei Szen narien

s genannte e Makro-Konnsortium bes stehend Drei Wirrtschaftsforsschungsinstitute aus Eurropa – das so aus dem m IMK (Düssseldorf), OFC CE (Paris) u und WIFO (W Wien) – habe en im Rahm men einer gemeinssamen Diagnose Simula ationsrechnu ungen durch hgeführt, mitt denen sie ddie makroökkonomische en Folgewirk kungen des F Fiskalpakts, also das Zu usammensppiel zwischen n Schulde enbremse un nd Schulden nkriterium, b erechnen.322 Dabei verw wenden sie ddas Oxfordm modell, eines de er renommie ertesten öko onometrische en Weltmodelle. Hinsich htlich der Konsolid dierungsmaß ßnahmen ge ehen sie davvon aus, das ss diese ab Jahresmittee 2012 umge esetzt werden und zu 70 Prozent P überr Ausgabenkkürzungen und u zu 30 Prozent durchh Steuererhö öhungen erfolgen n. Den größtten jährlichen Konsolidie erungsbedarf haben enttsprechend ddem Beschlluss der EU-Staa aten Grieche enland (5,1 Prozent dess BIP), Italien (3,0 Proze ent), Irland (22,4 Prozent), Portugal (2,1 Prozent). Auch in Großbritann nien ist der Konsolidieru ungsbedarf hhoch, allerdings hat es die Z Zustimmung zum Fiskalp pakt ebenso o wie Tschec chien verweigert. Für Össterreich lieg gt der jährliche e Konsolidierungsbedarff bei 0,6 Pro ozent des BIIP. Die gleicchgeschalte ete Sparpolitik in der EU beeinträchttigt die wirtschaftliche E Entwicklung im Eurorau um ganz starrk. Insgesam mt würde da s BIP nach den vorgele egten Simulaationen zwei Jahre lang sch hrumpfen. Besonders sttark sinken d die Bruttoinv vestitionen. Die Arbeitsloosigkeit steigt auf über 12 Prozent im Jahr 2014. Ab 2015 sin nken die Verrbraucherpre eise, was diee Gefahr ein ner Deflation n in sich träg gt. Deutlich stärker werd den durch die Austeritättspolitik die südeuropäis schen Euroländ der beeinträ ächtigt, deren wirtschaftlliche und so oziale Lage schon s heutee schlechter ist als jene in d den mittel- und u nordeuro opäischen S Staaten. In Ittalien und Portugal würdde das BIP im i Zeitraum m 2012/2016 6 schrumpfe en und in Sp panien stagn nieren, während die Volkkswirtschaften Deutsch hlands und Österreichs Ö durchschnitt d tlich um etw wa ein Prozent pro Jahr w wachsen (siehe Tabelle 2). Das bed deutet, dass sich die Klu uft innerhalb des Euroraums durch dden Fiskalpa akt vertiefen n wird. Die Autoren A zieh hen daher de en Schluss: „Die Hauptu ursache derr Krise wird so s nicht überwun nden, sonde ern verschärrft.“33 An einem m Alternativvszenario wird die Konse equenz des Fiskalpakts s verdeutlichht. Wenn es gelingt, durch diie Einführung von Eurob bonds das N Niveau der la angfristigen Zinsen bei 2 Prozent zu u stabilisie eren (wie etw wa in den USA und Gro oßbritannien), dann wäre e die Entwiccklung in alle en Euroländ dern wie auch in der EU U insgesamtt viel besserr. Das BIP würde w sich beereits 2013 merklich erholen,, auch in den n südeuropä äischen Staa aten. Die Infflationsrate würde w stabill bleiben, un nd die Arbeitslo osigkeit wurrde auf 9 Pro ozent sinken n (siehe Tab belle 2).

32 33

Für eine d detaillierte Darstellung der Annahmen und Ergebnissse siehe: IMK-Rep port: Fiskalpakt, 20 012. siehe IMK K-Report: Fiskalpa akt, 2012, S. 20.

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GRUND DLEGENDE AUSWIRKU UNGEN DER R NEUEN EU U-STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

Tabelle 2: Szenarie en zur mitte elfristigen E Entwicklung g im Eurora aum

Quelle: IMK K-Report: Fiskalpakt, 2012.

Obwohl das Oxfordmodell, ein stark s von de er Angebotsseite bestim mmtes ökonoometrisches Modell ist, im S Szenario Fiskkalpakt eine e starke Verrringerung de er Budgetdefizite prognoostiziert (ab 2014 werden sogar Übersschüsse aus sgewiesen) sinkt die Sta aatsschuldenquote erst ab 2015. Der Rückgan ng ist allerdiings so gerin ngfügig, dasss sie 2016 noch immerr über dem N Niveau von 2011 2 die wachstu liegt. Da afür sind dre ei Faktoren maßgeblich: m umsdämpfenden Effektee der synchronen Konsolid dierungspolitik in praktis sch allen EU U-Staaten, die damit verrbundenen ddeflationären n Tendenzzen und dass permanentt über der no ominellen Wachstumsra W ate liegendee Niveau derr langfristtigen Zinsen n. Das sind auch a die Grü ünde, warum m im Alternativszenario

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GRUNDLEGENDE AUSWIRKUN A NGEN DER NEUEN EU--STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

„Zinsensstabilisierung durch Eurrobonds“ die e Staatsvers schuldung tro otz des Verzzichts auf Sparmaßnahmen nicht stärker steigt als im m Szenario Fiskalpakt F (siehe Abbilduung 6). Abbildu ung 6: Gesa amtwirtscha aftliche Perrformance im Euroraum m; Fiskalpaakt versus Eurobonds Fiskalpakt 5

4

4 3 2 1 0 -1 -2

3 2 1 0 -1 -2 -3 -

-3

2012 2

2013

2014 4

2015

3

11

1

11 0

10

-1

Verbrraucherpreise Arbeitslosenquote (re echte Skala)

-2

9

2011

2012 2

2013

2014 4 2015

1

88

0

87

-1

86

-2 -3

85

-4

84

-5

B Budgetsaldo

-6

83

SStaatsschuld (rec chte Skala)

-7

201 10

82

2011

2012

2013

2014 4

2015

2016 6

1

11

0

10

10 Arb beitslosenquote ((rechte Skala)

9

2010 2011 2012 2 2013 20014 2015 2016 4

90

3

89

2

11

-2

90

3

2

Verrbraucherpreise

2016

4

12

-1

89

2 In % des BIP

2010

10

3

In %

12

2

Veränderung gegen das Vorjahr in %

12

In %

Veränderung gegen das Vorjahr in %

2010 2011 2012 2 2013 22014 2015 20 016

201 6

1

88

0

87

-1

86

-2

85

-3 -4 -5 -6

In % des BIP

2011

In % des BIP

2010 0

In % des BIP

BIP, re eal Brutto oinvestitionen, rea al

5

Veränderung gegen das Vorjahr in %

Veränderung gegen das Vorjahr in %

Eurobondss

BIP, rea al Bruttoin nvestitionen, real

84 Budgetsaldo o Staatsschuld d (rechte Skala)

-7

83 82

2010 2011 2012 2013 20014 2015 2016

Quelle: Simula ationen mit dem m Weltmodell vo on Oxford Econo omics, Schulmeeister: EU-Fiskalpakt, 2012.

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GRUND DLEGENDE AUSWIRKU UNGEN DER R NEUEN EU U-STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

1.2

Makroökono omische Follgen des Sttabilitätspak kets 2012-2 2016

Österreiich hat zur Umsetzung U der d Schulde enbremse die e Konsolidie erung durch das Stabilitä ätspaket 2012-20 016 deutlich verschärft. Es berücksiichtigt im Jahr 2012 mit einem gerinngen Sparvo olumen zwar die e mäßige Ko onjunkturenttwicklung, errreicht aber bis 2016 ein Volumen iin Höhe von n 9,1 Mrd. Euro. In die Konsoliidierung sind d alle Gebie etskörpersch haften und die Sozialverrsicherung (0 0,5 Mrd. Euro) eingebunden.. Den größte en Teil der K Konsolidierungslasten trrägt der Bunnd (6,6 Mrd. Euro), aber aucch die Lände er und Gem meinden müsssen Beiträg ge in Höhe von rund 2 M Mrd. Euro leisten. Der Bun nd hat große e Teile seine er Maßnahm men in zwei Stabilitätsge S esetzen konkkretisiert. Da as Steuerpaket enthältt mit der Fina anztransakttionssteuer allerdings a Maßnahmen, die erst durchge esetzt und im mplementiertt werden mü üssen. Auch h die Einsparungen im G Gesundheits sbereich müssen erst spezifizziert werden n. Im ÖStP 2 2012 wurden n die Budge etpfade auf M Maastricht-B Basis für die jewe eiligen Gebie etskörpersch haften fixiertt. Maßnahm men zur Erreiichung der B Budgetziele obliegen n den jeweiliigen Gebiets skörperscha aften. Die Kon nsolidierungssmaßnahme en des Bund des setzen in n verschiede enen Bereicchen an. Die gende nachfolg n Überblick über ü die wich htigsten Maßnahmen.344 Tabelle 3 gibt einen em Stabilitä ätspaket soll das gesamttstaatliche Maastricht-D M Defizit von 3 Prozent des s BIP Mit diese 2012 biss 2016 in ein nen ausgegllichenen Ha aushalt überg geführt werd den, und diee Staatsscchuldenquotte soll nach dem Höhep punkt 2014 (73,9 ( Prozen nt des BIP) aauf 70 Proze ent bis 2016 red duziert werd den. Die Risiken zur Errreichung des s Ziels sind mannigfaltigg. Die Finanz zmärkte sind imm mer noch insstabil, die Krrise der Ban nken ist eben nso wie die Krise des E uro bei weitem nicht ausgestanden n, die Erdölpreise steige n in neue Rekordhöhen n und die Gleeichzeitigkeit der Konsolid dierung in de er EU bedro oht nicht nurr den Erfolg der Konsolid dierung, sonndern könnte e auch zu einerr langanhalte enden Stagn nation der V Volkswirtscha aften in der EU führen. Das Sta abilitätspakett des Bunde es wirkt prozzyklisch und löst bedeutsame Wachhstums- und Beschäfftigungsverlu uste aus. Die dämpfend den Effekte sind s 2012 ge ering, sie steeigen allerdings ab 2013 an n und bremsen dann das s Wachstum m der gesam mtwirtschaftlichen Nachfrrage, des BIP und der Bescchäftigung. Im Jahr 2013 dürfte derr gesamtwirttschaftliche Nachfrageeentzug bei 0,,4 Prozent des BIP lieg gen und bis 2016 auf 0,,6 Prozent des d BIP anstteigen. Die Beschäfftigungsverlu uste dürften 2016 kumu uliert bei min ndestens 10..000 liegen. Hierin nichtt berücksichtigt sind die d Sparmaß ßnahmen vo on Ländern und Gemein nden, weil e ntsprechend de Sparpläne auf diese en Ebenen bislang b nichtt konkretisie ert wurden. Das Ziel strukturell ausgegliche a ener Hausha alte ab 2017 7 bedeutet auch für die G Gemeinden zusätzlicche Konsolid dierungserfo ordernisse, d die sich durc ch die aussttehende Erfaassung der ausgegliederten Ein nheiten noch h verschärfe en können. Die D Schuldenbremse briingt jedoch auch a insofern n neue Bedro ohungen fürr den budgettären Spielra aum der Ge emeinden miit sich, als der Systemm mangel der überproporttional steige nden Umlag genbelastung und der ü berzogenen n Umverte eilungseffektte für die Stä ädte fortdau uert. 34

Details kö önnen der Analyse e der Bundesarbeitskammer entnom mmen werden: htttp://wien.arbeiterka ammer.at/online/aak-analyse-der-bu udgetplaenebis-2016--66317.html

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GRUNDLEGENDE AUSWIRKUN A NGEN DER NEUEN EU--STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

aßnahmen des Bunde es Tabelle 3: Konsolidierungsma

Quelle : BMF, eigene Darstellung. D

uelle KDZ-Prrognose für die Gemein ndefinanzen 201635, die jedoch nochh nicht die aktuellen a Die aktu Vorgabe en des Österreichischen n Stabilitätsp paktes beinh haltet, zeigt, dass der Ü berschuss der d laufende en Gebarung g im Jahr 20 011 um nahe ezu ein Vierrtel unter dem Vorkrisennjahr 2007 la ag: Der Übersch huss der laufenden Geb barung wird zzwar bis 2016 leicht ans steigen, abeer weiterhin deutlich unter de en Werten vo or Ausbruch h der Finanzz- und Wirtsc chaftskrise liiegen. Die P Preissteigeru ungen für den Z Zeitraum ab b 2007 betragen insgesa amt 25 Proz zent. Nur im „best case“ –Szenario wird w er wieder a auf dem Nive eau des Jah hres 2007 lie egen. Anges sichts der in Tabelle 2 ddieses Absch hnitts dargeste ellten düsterren – europä äischen, abe er auch öste erreichischen – Wachstuumsaussichten bei Umsetzu ung des Fiskalpakts wirrd der finanzzielle Spielra aum der Gem meinden, inssbesondere vieler mittlererr und größerrer Städte, aber a eher kn napper werden. In die Gegenrichtun G ng könnten die d 35

Stand Mä ärz 2012: Biwald: Gemeindefinanze G n, 2012.

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GRUND DLEGENDE AUSWIRKU UNGEN DER R NEUEN EU U-STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

Bemühu ungen des neuen n franzö ösischen Prä äsidenten Frrançois Holland wirken, der den Fis skalpakt um eine en Wachstum mspakt ergänzen sowie Eurobonds etablieren möchte. m

2

Fiinanzielle Auswirku ungen derr neuen Fis skalregeln n

Die neue en Regelung gen im Öste erreichischen n Stabilitätspakt 2012 werden w auchh Auswirkung gen auf die finan nzielle Situation der Östterreichische en Gemeind den haben. Stand S in denn bisherigen Regelun ngen nur dass Maastrichtt-Defizit im M Mittelpunkt, so besteht nun n ein Set an Fiskalreg geln, welchess von den Ge emeinden (u und den and deren Gebie etskörpersch haften) eingeehalten werd den muss. U Unmittelbare finanzielle Auswirkunge A en zeigen sich dabei be ei den folgennden Regelu ungen: bis 2016: Maastricht-Sa M aldo (eine R Regel über de en jeweils zulässigen H aushaltssald do nach ESVG) sowie ab 20 017: Schulde enbremse (e eine Regel über ü den jew weils zulässiigen strukturrellen Saldo) Ausgabenbremse (eine e Regel überr das jeweils s zulässige Ausgabenwa A achstum) Schuldenqu uotenanpass sung (eine R Regel über die d Rückführrung des jew weiligen öffe entlichen Schuldensta andes nach ESVG) hfolgenden soll s eine erste Abschätzzung der fina anziellen Auswirkungen der neuen Im Nach Fiskalregeln bis zum m Jahr 2016 6 erfolgen.

2.1

Be egriffsbestimmungen

Maastricht-Saldo Bei der Ermittlung des d öffentlich hen Finanzie erungssaldo os („Maastric cht-Saldo“) bbleibt die Ge ebarung von Betrrieben mit marktbestimm m mter Tätigke eit, von land-- und forstwirtschaftlicheen Betrieben und von wirtsschaftlichen n Unternehm mungen der G Gemeinden ohne eigene Rechtsforrm bis auf die Gewinne entnahmen unberücksic chtigt. Betrie ebe müssen drei Voraus ssetzungen erfüllen, um m nicht dem öffe entlichen Be ereich zugeo ordnet zu we erden: vollständige e Rechnungs sführung inkkl. Vermögens- und Sch huldennachw weis; Kostendeckkungsgrad vo on mehr alss 50 Prozentt im Sinne ESVG; weitgehende Entscheid dungsfreiheitt in der Ausü übung ihrer Hauptfunktioon. In den sstatistischen Auswertung gen zum öffe entlichen Finanzierungs ssaldo des G Gemeindese ektors werden nicht nur die e Ergebnisse für die Ge emeinden au usgewiesen, sondern dieese werden um Gemeindeverbände e und weitere e ausgelage erte Unterne ehmungen der Gemeindden ergänzt, sofern diese de em öffentlich hen Sektor zuzuordnen z sind. Die Vo orgaben im Österreichisschen Stabilitätspakt hinsichtllich Finanzie erungssaldo o beziehen ssich dabei nicht nur auf die d Gemeindden, sonderrn den gesamte en gemäß ESVG E definie erten Gemeiindesektor Ausgab benbremse märausgabe Diese R Regel besagtt, dass das jährliche Prim enwachstum m der Mitglieedstaaten die e mittelfrisstige Referenzrate des potenziellen p n BIP-Wachs stums nicht übersteigen darf. Die Primärausgaben be einhalten keine Zinszahllungen, kein ne Ausgaben n für Unionssprogramme und keine niccht-diskretio onären Ände erungen derr Ausgaben für f Arbeitslo osenunterstüützung.

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GRUNDLEGENDE AUSWIRKUN A NGEN DER NEUEN EU--STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

Schulde enquotenan npassung Die gesa amtstaatlich he Schuldenquote ist un nter den Refe erenzwert vo on 60 Prozeent des nominellen BIP zu ssenken und darunter zu belassen. D Die Rückführung von ge esamtstaatlicchen Schuld den wird dabei da ann als ausrreichend bettrachtet, wen nn sich die Differenz D zw wischen 60 P Prozent und der tatsächlichen Schuldenquote üb ber die verg gangenen drrei Jahre durrchschnittlichh um 1/20 pro p Jahr verringe ert.

2.2

Prrognose de er Gemeindefinanzen

Nachfolg gend werden insgesamt drei Progn noseszenarie en zu den Gemeindefina G anzen darge estellt. Szenario o A geht von n einer weitg gehenden E Entwicklung im Rahmen der Inflationn aus. Szena ario B ien in den Mittelpunkt, und C sttellen die Errfüllung der ÖStP-Kriteri Ö M wobei w diese im Szenario o B über die Reduktion von Investitionen n und im Sze enario C übe er Einsparun ngen im Berreich der lau ufenden Gebarun ng erfolgt. Method dische Hinw weise Die ausg gewiesenen n Werte beziehen sich a ausschließlic ch auf den öffentlichen S Sektor gemä äß ESVG. B Betriebe derr Abschnitte 85-89 (Maa astricht-Betrriebe) sind daher ausgennommen. Sämtlich he Werte be eziehen sich ausschließllich auf die Gebarung G der Gemeindden und nich ht auf den gessamten Gem meindesektorr. Gemeinde everbände und u gemäß ESVG E zugeoordnete ausglied derte Untern nehmungen sind daher iin den nachffolgenden Szenarien S niccht enthalten. Ebenfallls hier nicht berücksichttigt ist die Ge ebarung derr Stadt Wien n. Die Szenarien basie eren grundsätzlich auf n nominellen Werten. W So erfolgt e eine Inflationsbereinigung sämtlicher Einnahme n- und Ausg gabenwerte, sofern keinne anderen Prognossewerte vorliegen (z.B. BMF-Progno ose zu den Ertragsanteilen)36. Beim m SollAusgabe enwachstum m wird die no ominelle BIP P-Prognose als Referenzgröße heraangezogen. Als Soll--Werte werd den die folge enden Werte e angenomm men: Soll-Finanziierungssaldo o Untergren nze: Diese lie egt bei 0,0 Prozent. P Soll-Ausgab benwachstumsgrenze (B BIP-Prognos se): Nomine elle BIP-Proggnose37. Soll-Schuldenstand: 2011 liegt der Schuldenstand rund 36 6,6 Mrd. Eurro über der vorgeschrie ebenen 60%-Grenze zum m BIP.38 Der Anteil der Gemeindenn liegt bei 1,8 8 Prozent. Ge emäß Vorga abe haben diie Gemeinde en den Schu uldenstand zzu je 1/20el zu reduzieren, was jährlich h durchschn nittlich rund 33 3 Mio. Euro o entspricht.. Es wird darauf hinge ewiesen, da ass es sich i nsbesonderre bei den Szenarien B uund C um Szenarie en handelt, welche in de er Realität in n der Form nicht n umges setzt werdenn können.

36 37 38

Die genau uen Prognosegrun ndlagen der laufen nden Gebarung siind dem Anhang zu z entnehmen. bis 2014 g gemäß BMF-Prog gnose Mai 2012, ab a 2105 WIFO-Proognose Jänner 2012 Gesamtscchuldenstand 2011 gemäß Statistik k Austria (http://ww ww.statistik.at/web b_de/statistiken/oe effentliche_finanzeen_und_steuern/m maastrichtindikatore en/oeffentlicher_schuldenstand/inde ex.html). Öffentlic her Schuldenstan nd der Gemeinden gemäß Auskunftt der Statistik Austtria.

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GRUND DLEGENDE AUSWIRKU UNGEN DER R NEUEN EU U-STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

Erstens lieg gt den Szena arien eine w weitgehende Konsolidierung im Jahrr 2012 zugru unde, welche jedo och aufgrund d des Fortscchrittes des Jahres J 2012 2 als unrealiistisch einzu ustufen ist. Es ist da aher nicht da avon auszug gehen, dass s insbesonde ere die Kriteerien der Ausgabenbremse und der d Schulde enquotenanp passung im Jahr J 2012 vvon den Gem meinden erfüllt werde en können. Zweitens ha andelt es sic ch bei den b eiden Szena arien um zw wei Extremvaarianten. Ein ne ausschließliiche Konsolidierung übe er Investition nen oder über die laufennde Gebarung ist ebenfalls un nrealistisch, dennoch ze eigen die beiden Szenarrien die Banndbreite, innerhalb derer sich die d Konsolidiierung bewe egen wird müssen. Drittens wurrde bei den hier betrach hteten Szena arien die dre eijährige Übeergangsfristt bei der Schuldenreg gel nicht berücksichtigt.. Vielmehr sollen hier die Größenord rdnungen de er erforderliche en Konsolidierungsmaß ßnahmen da argestellt werden. Eine R Rückführung g des Schuldensta andes ist da aher dementtsprechend erst e binnen der ersten ddrei Jahre ab b Beendigung g des Verfah hrens wegen n eines überrmäßigen De efizits zu geewährleisten.

Szenariio A: Inflatio onsabgeltung In einem m ersten Sze enario wird davon d ausge egangen, da ass sich der Großteil deer Einnahmen und Ausgabe en im Rahm men der Infla ation entwickkelt. Dabei wird w insbesondere von foolgenden Rahmen nbedingunge en ausgegangen:39 Prognose BMF B vom Ma ai 2012 – alss Grundlage e für Ertragsa anteile, Kom mmunalsteue er; Personalaussgaben: Nulllohnrunde im Jahr 2013, moderate e Erhöhung 2014 um 1 Prozent, ab 2015 Entwicklung ge emäß Lohn-- und Gehalttssumme pro Kopf40; jew weils zuzügllich Vorrückungstangente von v 1 Prozen nt; Laufende Transferzahlu ungen an Trräger des öfffentlichen Rechts: R Quallifizierte Sch hätzung des KDZ zu u den Umlag gen auf Basi s einer Erhe ebung bei de en Ländern; WIFO-Prognose Jänner bzw. Märzz 2012 zur In nflation (liegtt sämtlichenn weiteren la aufenden Einnahmen und Ausgab ben zu Grun nde); Drei-Jahress-Durchschnitt 2008-201 10 (inflations sbereinigt) fü ür Einnahmeen und Ausg gaben im Bereich der d Vermögensgebarun ng und Finan nztransaktionen im Jahrr 2011, dana ach Inflationsanpassung ge emäß WIFO--Prognosen.. In diesem Szenario zeigt sich, dass d sich du urch die pos sitive Entwicklung der Errtragsanteile e und die starken Einschnitte im Bereich der Persona alausgaben ab dem Jah hr 2013 (Nul llohnrunde im i Jahr 2013, m moderater Zu uwachs 2014 4) der Saldo o der laufend den Gebarung – trotz stteigender Um mlagen – positivv entwickelt. Für die ÖStP-Kriterien ergeben sic ch dadurch folgende f Au swirkungen: Maastricht-S Saldo: Diese er würde mitt 0,01 bis 0,07 Prozent leicht übereerfüllt sein. Ausgabenbremse: Mit Ausnahme A d des Jahres 2012 2 würde das Ausgabbenwachstum unter der BIP-Pro ognose liege en. Schuldenab bbauquote: Hier H zeigen sich deutlich he Abweichu ungen zum ÖStP. Gemäß Schuldenab bbauquote sollte sich de er Schuldens stand bis zum Jahr 20166 auf 3,78 Mrd. M Euro reduzieren, gemäß diesem Szzenario erhö öht er sich je edoch auf knnapp 5 Mrd. Euro.

39 40

Prognose ewerte im Detail siehe Anhang. BMF: Stra ategiebericht 2013 3-2016, 2012.

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GRUNDLEGENDE AUSWIRKUN A NGEN DER NEUEN EU--STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

Tabelle 4: Gemeindefinanzpro ognose öffe entlicher Ha aushalt – Szenario S Infflationsabge eltung

Bezeic chnung

Sc chätz- Progn. ung g 2011 2012

Progn. 2013

Prrogn. 2 2014

Progn. 2015

Progn. 2016

du urchschn. Verränderung 2011-2016 p.a.

Querschnittsrechnung in n Mio. Euro 4 5.740 5.315 5.474 Errtragsanteile s sonstige laufende e Einnahmen 5.974 6.149 9 6.292 11.289 11.624 4 12.032 Sum m e la aufende Einnah hm en lfd. Transfers an a Träger des öfffentl. Rechts 2.998 3.043 3 3.190 sonstige laufende Ausgaben 7.522 7.749 9 7.874 10.520 10.792 2 11.064 Sum m e la aufende Ausga aben Saldo lauffende Gebarung g 769 831 1 967 Vermögensver äußerungen 270 277 7 282 Sum m e Einnahm E en Verm m ögensgebaru ung 1.232 1.261 1 1.286 Investitionen 1.413 1.447 7 1.476 Sum m e Ausgaben A Verm m ögensgebarun ng 1.988 2.036 6 2.077 Darlehens saufnahmen 592 607 7 619 Sum m e Einnahm E en Fina anztransaktione en 1.114 1.140 0 1.163 Darle ehenstilgung 400 409 9 417 Sum m e Ausgaben A Finan nztransaktionen n 1.066 1.092 2 1.114 Krite erien des ÖStP 2012 Maastrich ht-Saldo Prognose: Finanzierungssaldo in % zum BIP -0,01% 0,01% % 0,04% ÖStP: Soll- Finanzierungssalldo Untergrenze 0,0% 0,0% % 0,0% Ausgaben nbrem se Prognose: Ausgabenw achs stum in % zum Vo orjahr 7,0% 2,5% % 2,4% ÖStP: Soll-A Ausgabenw achs stumsgrenze (BIP P-Prognose) 5,3% 2,2% % 2,9% Schuldens stand in Mio. Eu uro Prognose: Schuldenstand gemäß g Prognoses szenario 3.944 4.142 2 4.343 Schuldenstand 3.944 3.911 ÖStP: Soll-S 3.878

5.986 6.459 1 12.444 3.345 8.036 1 11.381 1.064 288 1.313 1.507 2.120 632 1.188 426 1.137

1 6.241 6.647 7 12.888 8 3.506 6 8.274 4 11.780 0 1.108 8 295 5 1.344 4 1.542 2 2.169 9 646 6 1.215 5 436 6 1.163 3

6.513 6.835 13.348 3.676 8.511 12.187 1.161 301 1.373 1.576 2.217 661 1.242 446 1.189

0,06% 0,0%

0,07% % 0,0% %

0,07% 0,0%

2,7% 3,6%

3,2% % 3,8% %

3,2% 3,8%

4.549 3.845

4.759 9 3.811 1

4.974 3.778

4,2% 2,7% 3,4% 4,2% 2,5% 3,0% 8,7% 2,2% 2,2% 2,2% 2,2% 2,2% 2,2% 2,2% 2,2%

Quelle: Q KDZ – eiggene Berechnungen 2012.

Szenariio B: Schuld denabbau durch d Inves stitionsrück kgang Das Sze enario B geh ht davon aus s, dass alle ÖStP-Kriterrien erfüllt we erden, indem m die Investitio onstätigkeit zurückgeno ommen wird . Im Bereich h der laufend den Gebarunngen erfolge en in diesem Szenario da aher keine Einsparunge E n. Ergänzen nd zum Szen nario A besttehen hier fo olgende Annahm men: Investitionen: Rückgang g der öffentllichen Investitionen im Jahr J 2012 geegenüber de em Jahr 2011 um rund 83 Mio. Euro. E Danacch Entwicklu ung im Rahm men der Inflaation. Darlehen: Rückgang R de er Darlehenssaufnahme im Jahr 2012 gegenübeer dem Jahr 2011 um rund 150 Mio. Euro sowie im Ja ahr 2013 um m weitere run nd 10 Mio. E Euro. Danac ch Einfrieren auf dem Nive eau von 201 3 (daher keine Inflationsabgeltung)).

6 61 19.06.1 12


GRUND DLEGENDE AUSWIRKU UNGEN DER R NEUEN EU U-STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

Tabelle 5: Gemeindefinanzpro ognose öffe entlicher Ha aushalt – Szenario S Invvestitionsrü ückgang

Bezeic chnung

Sc chätz- Progn.. un ng 2011 2012

Progn. 2013

Pr ogn. 2014

Progn. 2015

Progn. 2016

du urchschn. Verränderung 2011-2016 p.a.

Querschnittsrechnung in n Mio. Euro 5.315 5.474 Ertragsanteile E 4 5.740 s sonstige laufende e Einnahmen 5.974 6.149 9 6.292 11.289 11.624 4 12.032 Sum m e la aufende Einnah hm en lfd. Transfers an a Träger des öfffentl. Rechts 2.998 3.043 3 3.190 sonstige laufend de Ausgaben 7.522 7.749 9 7.874 10.520 10.792 2 11.064 Sum m e la aufende Ausga aben 769 831 Saldo lauffende Gebarung 1 967 Vermögensverä äußerungen 270 277 7 282 1.232 1.194 Sum m e Einnahm E en Ver m ögensgebaru ung 4 1.203 In nvestitionen 1.413 1.330 0 1.335 1.988 1.919 Sum m e Ausgaben A Verm m ögensgebarung 9 1.936 Darlehens saufnahmen 592 441 1 432 1.114 974 Sum m e Einnahm E en Fina anztransaktione en 4 976 Darle ehenstilgung 400 475 5 471 1.066 1.157 Sum m e Ausgaben A Finan nztransaktione n 7 1.168 Krite erien des ÖStP P 2012 Maastrich ht-Saldo Prognose: Finanzierungssa aldo in % zum BIP P -0,01% 0,03% % 0,08% aldo Untergrenze 0,0% 0,0% % 0,0% ÖStP: Soll-Finanzierungssa nbrem se Ausgaben stum in % zum Vorjahr V 7,0% 2,2% % 2,2% Prognose: Ausgabenw achs Ausgabenw achs stumsgrenze (BIP P-Prognose) 5,3% 2,2% % 2,9% ÖStP: Soll-A Schuldenstand in Mio. Euro E Prognose: Schuldenstand gemäß g Prognoses szenario 3.944 3.910 0 3.871 3.944 3.911 1 3.878 ÖStP: Soll-Schuldenstand

5.986 6.459 1 12.444 3.345 8.036 1 11.381 1.064 288 1.228 1.363 1.976 432 988 467 1.178

6.241 1 6.647 7 12.888 8 3.506 6 8.274 4 11.780 0 1.108 8 295 5 1.257 7 1.394 4 2.022 2 433 3 1.002 2 464 4 1.191 1

6.513 6.835 13.348 3.676 8.511 12.187 1.161 301 1.284 1.425 2.066 434 1.015 460 1.204

0,10% 0 0,0%

0,10% % 0,0% %

0,11% 0,0%

2,6% 3,6%

3,2% % 3,8% %

3,1% 3,8%

3.836 3.845

3.806 6 3.811 1

3.779 3.778

4,2% 2,7% 3,4% 4,2% 2,5% 3,0% 8,7% 2,2% 0,9% 0,2% 0,8% -5,4% -1,7% 3,1% 2,5%

Quelle: Q KDZ – eiggene Berechnungen 2012.

Szenario zeigt, dass – unter u der An nnahme, das ss keine Verränderungenn im Bereich h der Dieses S laufende en Gebarung g erfolgen – die Einhaltu ung der ÖSttP-Kriterien möglich ist, wenn es de eutliche Einschn nitte im Bereich der Darlehensaufna ahme und Investitionen gibt: g Maastricht-S Saldo: Diese er bewegt siich in diesem m Szenario in einem leiccht positiven n Bereich. Ausgabenbremse: Das Kriterium de er Ausgabenbremse konnte hier in allen Jahren erfüllt werden. Der im Vergleic ch zu den a nderen Jahrren bestehende niedrigee Wert im Ja ahr 2012 wird vor alle em durch de en Investition nsrückgang von rund 6 Prozent geggenüber dem m Jahr 2011 erreich ht. Schuldenab bbauquote: Um U dieses K Kriterium ein nzuhalten, be edarf es einner deutliche en Reduzierung der Schuld daufnahme.. Diese ist gegeben, wenn die Schuuldaufnahme e im Jahr 2012 gegen nüber dem Jahr 2011 um m 25 Prozen nt reduziert wird w und dannach auf die esem niedrigen Niveau verble eibt. Szenariio C: Schuld denabbau durch d Einsp parungen in n der laufen nden Gebarrung Dieses S Szenario ge eht davon au us, dass es zzu keinen Einsparungen n im Bereichh der Investitionen kommen n soll, sonde ern lediglich im Bereich der laufenden Gebarun ng. Um die Ö ÖStP-Kriterie en zu erfüllen, bestehen in n diesem Sz zenario folge ende Annahmen: Laufende Ausgaben: A Hier steigen d die laufende en Ausgaben n im Jahr 20012 nur etwa a halb so stark wie in der ursprün nglichen Pro ognose (Szenario A) ang genommen. Da die Transferaussgaben fix vo orgegeben ssind, wird hier für das Ja ahr 2012 einne deutlich

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GRUNDLEGENDE AUSWIRKUN A NGEN DER NEUEN EU--STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

niedrigere Steigerung S der d Ausgabe en bei Perso onal (1,5 Pro ozent statt 4,,2 Prozent) und Verwaltungss- und Betrie ebsaufwand d (1,5 Prozent statt 2,4 Prozent) P anggenommen. Darlehen: Rückgang R de er Darlehenssaufnahme im Jahr 2012 um rund 1150 Mio. Euro sowie im Jahr 2013 um weiterre rund 10 M Mio. Euro. Danach Einfrieren auf deem Niveau von 2013 (daher keine e Inflationsa abgeltung).

ognose öffe entlicher Ha aushalt – Szenario S Ein nsparungen n der Tabelle 6: Gemeindefinanzpro laufend den Gebarun ng

Bezeic chnung

Sc chätz- Progn.. un ng 2011 2012

Progn. 2013

Pr ogn. 2014

Progn. 2015

Progn. 2016

du urchschn. Verränderung 2011-2016 p.a.

Querschnittsrechnung in n Mio. Euro Ertragsanteile E 4 5.740 5.315 5.474 s sonstige laufende e Einnahmen 5.974 6.149 9 6.292 11.289 11.624 4 12.032 Sum m e la aufende Einnah hm en lfd. Transfers an a Träger des öfffentl. Rechts 2.998 3.043 3 3.190 sonstige laufend de Ausgaben 7.522 7.632 2 7.756 10.520 10.676 6 10.946 Sum m e la aufende Ausga aben 769 948 Saldo lauffende Gebarung 8 1.086 äußerungen 270 277 7 282 Vermögensverä 1.232 1.261 Sum m e Einnahm E en Ver m ögensgebaru ung 1 1.286 In nvestitionen 1.413 1.447 7 1.476 1.988 2.036 Sum m e Ausgaben A Verm m ögensgebarung 6 2.077 saufnahmen 592 441 1 432 Darlehens 1.114 974 Sum m e Einnahm E en Fina anztransaktione en 4 976 Darle ehenstilgung 400 475 5 471 1.066 1.157 Sum m e Ausgaben A Finan nztransaktione n 7 1.168 Krite erien des ÖStP P 2012 ht-Saldo Maastrich Prognose: Finanzierungssa aldo in % zum BIP P -0,01% 0,02% % 0,06% aldo Untergrenze 0,0% 0,0% % 0,0% ÖStP: Soll-Finanzierungssa Ausgaben nbrem se stum in % zum Vorjahr V 7,0% 2,2% % 2,3% Prognose: Ausgabenw achs Ausgabenw achs stumsgrenze (BIP P-Prognose) 5,3% 2,2% % 2,9% ÖStP: Soll-A Schuldenstand in Mio. Euro E Prognose: Schuldenstand gemäß g Prognoses szenario 3.944 3.910 0 3.871 ÖStP: Soll-Schuldenstand 3.944 3.911 1 3.878

5.986 6.459 1 12.444 3.345 7.916 1 11.260 1.184 288 1.313 1.507 2.120 432 988 467 1.178

1 6.241 6.647 7 12.888 8 3.506 6 8.149 9 11.655 5 1.232 2 295 5 1.344 4 1.542 2 2.169 9 433 3 1.002 2 464 4 1.191 1

6.513 6.835 13.348 3.676 8.382 12.058 1.290 301 1.373 1.576 2.217 434 1.015 460 1.204

0,08% 0 0,0%

0,09% % 0,0% %

0,09% 0,0%

2,6% 3,6%

3,1% % 3,8% %

3,1% 3,8%

3.836 3.845

3.806 6 3.811 1

3.779 3.778

4,2% 2,7% 3,4% 4,2% 2,2% 2,8% 11,1% 2,2% 2,2% 2,2% 2,2% -5,4% -1,7% 3,1% 2,5%

Quelle: Q KDZ – eiggene Berechnungen 2012.

m Szenario fo olgende Erggebnisse: Hinsichttlich der ÖSttP-Kriterien ergeben sicch in diesem Maastricht-S Saldo: Diese er ist in allen n Jahren pos sitiv. Ausgabenbremse: Dies ses Kriterium m wird 2012 nur erreichtt, wenn deuttliche Einsch hnitte im Bereich derr Personalau usgaben und d beim Verw waltungs- und Betriebsa ufwand erfo olgen. Schuldenab bbauquote: Um U dieses K Kriterium ein nzuhalten, be edarf es einner deutliche en Reduzierung der Schuld daufnahme.. Diese ist gegeben, wenn die Schuuldaufnahme e im Jahr 2012 gegen nüber dem Jahr 2011 um m 25 Prozen nt reduziert wird w und dannach auf die esem niedrigen Niveau verble eibt. Bei eine em Vergleich h der beiden n Szenarien B und C (Errfüllung der ÖStP-Kriterrien) mit dem m ursprüng glichen Szenario A (Enttwicklung wiie bisher) ze eigt sich insb besondere, ddass es zu zwei z Änderun ngen komme en wird müs ssen:

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GRUND DLEGENDE AUSWIRKU UNGEN DER R NEUEN EU U-STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

Einerseits wird w es zu einer Reduzie erung des Ausgabenwa A chstums kom mmen müss sen. Dies kann sowohl s im Be ereich der la aufenden Au usgaben als auch bei deen Investitionen erfolgen, wo obei die bish herige Praxiss eine Komb bination aus s beiden Ele menten erw warten lässt. Andererseitts bedarf es einer deutlicchen Reduk ktion der Darrlehensaufnaahmen. Um die Schuldenab bbauquote zu erfüllen, m muss die Auffnahme von Darlehen eeinmalig um rund 25 Prozent red duziert werde en und dana ach auf diesem niedrige en Niveau veerbleiben. Die Darlehenstilgungen müssen daher die Darlehe ensaufnahmen übersteiggen.

Tabelle 7: Szenarie enberechnu ung 2012 erte 2012 We Bezeic chnung Sum m e la aufende Einnah hm en lfd. Transfers an a Träger des öfffentl. Rechts Personalau usgaben; Verw altungs- und Betrie ebsaufw and Sum m e la aufende Ausgaben Saldo lauffende Gebarung g Kapitaltransfe ereinnahmen Sum m e Einnahm E en Verm m ögensgebaru ung I Investitionen Sum m e Ausgaben A Verm m ögensgebarun ng Saldo Verrm ögensgebaru ung Darlehens saufnahmen Sum m e Einnahm E en Finanztransaktione en Darle ehenstilgung Sum m e Ausgaben A Finan nztransaktionen n Saldo Fina anztransaktione en

Sze enario A Sze enario B 11.624 11.624 3.043 3.043 7.749 7.749 10.792 10.792 831 831 984 917 1.261 1.194 1.447 1.330 2.036 1.919 -775 -726 607 441 1.140 974 409 475 1.092 1.157 49 -183

bw eichung zu Szenario S A Ab in Mio. Euro Sze enario C Sze enario B Sze enario C 11.624 0 0 3.043 0 0 7.632 0 -117 10.676 0 -117 948 0 117 984 -68 0 1.261 -68 0 1.447 -117 0 2.036 -117 0 -775 49 0 441 -166 -166 974 -166 -166 475 65 65 1.157 65 65 -183 -231 -231

Quelle: Q KDZ – eiggene Berechnungen 2012.

2.3

Ex xkurs: Reviision des ESVG – Risi ko bei der Abgrenzun A g Sektor Sttaat

Aktuell w wird eine Re evision des ESVG E (ESV VG 2010) dis skutiert, wod durch jedenfa falls Auswirk kungen auf die G Gemeinden zu erwarten n sind. So is t davon aus szugehen, da ass sich die dem derzeiitigen Österreiichischen Sttabilitätspakt 2012 zu G Grunde liegen nde Ausgangssituation verändert und dies g der Gemeeindeebene haben Auswirkkungen auf den d Finanzie erungssaldo sowie die Verschuldun V wird. Na achfolgend werden w die voraussichtli v ichen Änderrungen diese er Revision dargestellt. Die Ausführungen hierzzu beruhen insbesonderre auf Inform mationen derr Statistik Auustria.41 e der Diskusssion um die e Revision de es ESVG wu urde insbeso ondere der F Im Zuge Frage nach der Abgrenzzung des Se ektor Staats sowie dem gewünschte en Informatio onsbedürfniss hinsichtlich eines weiter definierten öfffentlichen Sektors S nach hgegangen. In Bezug au uf den Österrreichischen n Stabilitä ätspakt ist inssbesondere e die Abgren nzung des Sektors Staatt relevant.

41

Vgl. Schw warz: Öffentlicher Sektor S – Statistike en. Beitrag im Facchbeirat für Volksw wirtschaften am 22 2. Mai 2012.

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GRUNDLEGENDE AUSWIRKUN A NGEN DER NEUEN EU--STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

Im neue en ESVG sin nd einige Änderungen bzzw. Verschä ärfungen hin nsichtlich deer Klassifikattion von Einheite en zum Sekttor Staat vorrgesehen. In nsbesondere e vier Änderungen sind hier relevan nt: Definition eiiner Institutio onellen Einh heit: Im Gegensa atz zur bishe erigen Rech htslage erwä ähnt der Entw wurf des ES SVG 2010 ex xplizit auch Hilfseiinheiten. De emnach sind d sämtliche öffentlichen ö Einheiten, w welche ausschließliich oder hau uptsächlich H Hilfsleistung gen (z.B. ED DV, Einkauf, Transportleistungen, Finanzierung,, wohl auch die Verwaltu ung von Imm mobilien) fürr staatliche Einheiten E berreitstellen, kkeine eigens ständigen ins stitutionellenn Einheiten und u daher dem Sektor Staa at zuzurechn nen. Qualitative Kriterien K für Marktprodu uzenten: Gemäß dem m Entwurf de es ESVG 20 010 wird aus sdrücklich da as Konzept wirtschaftlic ch signifikanterr Preise erlä äutert. Redefinition n des 50%-K Kriteriums fü ür Marktproduzenten: 50%-Regel wird grunds Die bisher bestehende b sätzlich beib behalten. Soo muss ein kosten durc Marktproduzzent mindes stens 50 Pro ozent seinerr laufenden Produktions P ch Produktionsserlöse/Ums sätze decken n. Neu hinge egen ist, das ss der Begriiff der Produktionsskosten um die d Finanzie erungskosten (Netto-Zin nsaufwand) eerweitert wu urde. Grenz- und Spezialfälle e: Explizit gere egelt wird die Klassifikattion spezieller Typen vo on Einheitenn, wie beispie elsweise Quasikapita algesellschaften. Eine Anwendung de er neuen Re egelungen isst für das Jahr 2014 zu erwarten. e Entsprecchend der EU-Verordnu E ung (EG) 47 79/2009 idgF F. erfolgt derrzeit eine fläächendecken nde Erhebun ng durch die e Statistik Au ustria hinsich htlich Beteiliigungen, Ge emeindeverbbände und Betriebe B mit markktbestimmte er Tätigkeit. Insbesonde re sind alle rechtlich selbstständigeen Einheiten (Unterne ehmen und sonstige Ein nheiten), wo o die Gemein nde (allein oder o gemein sam mit and deren staatlich hen Einheite en) einen beherrschende en Einfluss ausübt a bzw. die im Sinnne des ESVG G'95 von der Gem meinde kontrrolliert werde en, zu erfasssen. Berichttsjahr ist hie erbei das Wi rtschaftsjahr 2010. Diese Erhebung solll einerseits ein vollständ diges Bild der öffentlichen Einheitenn auf Gemeindeebene ermöglichen, andererseits a s die Teilme enge jener Einheiten E ideentifizieren, deren d Sektorzu uordnung nä äher überprü üft werden m muss. Es ist daher zu errwarten, dasss bisher nic cht erfasste e Einheiten nun n dem Sektor Staat zu ugeordnet werden. w Sollte diiese Erhebung dazu füh hren, dass w wesentliche ausgegliede a erte Gesellscchaften dem m Sektor Staat zu uzurechnen sind (wie die es beispielsw weise bei de en Krankena anstalten beei den Lände ern in den letzten Jahren passiert p ist),, führt dies zzu einem (m möglicherweise deutlicheen) Anstieg des d Schulde enstandes un nd Finanzierungssaldoss auf der Ge emeindeebene. Insbeso ndere könntten zahlreiche Immobilie engesellsch haften der G emeindeebe ene zugerec chnet werdeen. Solange e die Ergebn nisse der Erh hebung nich ht vorliegen und veröffen ntlicht wurdeen, kann diesbezüglich keine e konkrete Aussage A getrroffen werde en. Die Neurregelung dees ESVG beiinhaltet jedoch d das Potenzia al zu deutlichen Verschiiebungen hinsichtlich de er Ausgangsslage des Österreiichischen Sttabilitätspakts. So kann diese Erheb bung dazu führen, dasss sich ab dem m Jahr 2014 au uf Seiten derr Gemeinden n insbesond dere der Sch huldenstand erhöht; undd die Gemeinden daher da as Kriterium m der Schuldenabbauquo ote nicht ein nhalten könn nen. „Die sekktorale Zuorrdnung

6 65 19.06.1 12


GRUND DLEGENDE AUSWIRKU UNGEN DER R NEUEN EU U-STEUERUN NGSARCHIT TEKTUR

der iden ntifizierten sttaatsnahen Infrastruktur I reinheiten alls Teil des privaten p Sekt ktors könnte im Zuge der Impllementierung des revidiierten ESVG G-Systems (v voraussichtllich 2014) seeitens Euros stat infrage g gestellt werd den. Es ist zu z erwarten, dass auf Ba asis der neu uen ESVG-R Regeln ein Teil T der derzeit a ausgegliede erten, staatsn nahen Einhe eiten sowie deren Inves stitionen undd Verschuldu ung dem Staatsse ektor zugere echnet wird. Die tatsäch hlichen Ausw wirkungen au uf den Finannzierungssa aldo und Schulde enstand des Staates im Sinne des E ESVG sind allerdings a un ngewiss, da keine Inform mationen über die e Finanzierun ng (z. B. Inv vestitionszusschüsse, Su ubventionen,, Fremdmitteelaufnahme etc.) dieser E Einheiten vorrliegen.“42

42

Staatssch huldenausschuss: Öffentliche Finanzen, 2010, S. 1433.

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SCHLUS SSBETRACH HTUNG

VI S Schlussb betrach htung Die neue e EU-Steuerungsstruktu ur hat mit ihrrer Umsetzu ung im Rahm men des Östterreichischen Stabilitä ätspaktes 20 012 direkte Relevanz R au uf die Österre eichischen Gemeinden G anzielle und ihre fina Situation n gefunden. Gesamthafft betrachtet , ergeben sich dabei ins sbesondere die folgende en kritische en Hinweise. Stabilitä ätspakt übe ernimmt de facto die n neue Steuerrungsarchittektur der E EU Der neu ue Stabilitätsspakt schafftt ein System m multipler Fiskalregeln F und übernim mmt damit die neoliberrale Steueru ungsarchitek ktur der EU e einschließlic ch der Schuldenbremsee aus dem Fiskalpakt. Die Fiskkalregeln sin nd kompliziert und komp plex, so dass s zu erwarte en ist, dass dderen Impleme entierung au uf den subna ationalen Eb benen nicht nur bürokratisch aufwenndig sein wird und überdiess finanzielle Verwerfung gen – etwa d durch die Ve ernachlässig gung relevannter Parame eter wie die Bevö ölkerungsen ntwicklung oder die undiifferenzierte Implementierung der A Ausgabenbre emse und der Sanktionen n insbesonde ere für die K Kommunen – zur Folge haben h kann . Zudem ist davon auszuge ehen, dass die d Impleme entierung de r vielen Fisk kalregeln vor allem die kkleinen und struktursschwachen Gemeinden, aber auch die zur Koo ordination zw wischen denn Gemeinden n eines Landes aufgerufene en Länder-K Koordinationsskomitees überfordern ü dürfte. d Mit der V Verankerung g der Schuld denbremse ffindet ein in der Wissen nschaft sehr umstrittenes Konzeptt – zu präzisse Festlegun ng auf ein un npräzises Verfahren – Eingang E in ddie österreich hische Finanzw wirtschaft, da as eine unsic chere Basiss für haushaltspolitische Entscheiduungen schaffft und das – wie alle Fiska alregeln – prozyklisch an ngelegt ist. Die D Schuldenbremse beegrenzt sowo ohl die Möglichkeit des Sta aates, auf ko onjunkturelle e Schwankun ngen antizyk klisch zu reaagieren, als auch die staatliche Investtitionstätigke eit, wodurch h das langfris stige Wirtsch haftswachsttum dauerha aft beschäd digt wird. Zudem fehlen die konkrete en Details der d Implementierung, weeil sowohl diie Verordn nung des Bundes als auch die geme einsamen Richtlinien vo on Bund, Länndern und Gemeinden erst era arbeitet werd den müssen n. Die Verzahnung von SchuldenS soowie Ausgabe enbremse und u Schuldenabbaurege el erzwingt ein e permanentes Sparenn, wodurch der d Druck auf den (euro opäischen) Sozialstaat S e erheblich ge esteigert wird d. Würde diee Schuldenb bremse durch diie „goldene Regel“43 ers setzt, dann h hätten die Mitgliedstaate M en die Mögliichkeiten wachstu umsfördernd der Investitio onen. Gleich hzeitig bliebe e dadurch de er Hauptzweeck des Fisk kalpakts aufrechtt, nämlich da as „moral ha azard“44 zwisschen den Mitgliedstaat M ten zu verhinndern und so s den Weg zurr Einführung g von Eurobo onds zu ebn nen. Makroö ökonomisch he Auswirku ungen der n neuen Steu uerungsarch hitektur

Dieses neu gescha affene enge e fiskalpolitissche Korsett versucht eine sehr sttrikte, auf Dauer D gte regelgeb bundene Fis skalpolitik u umzusetzen n und die fis skalischen angeleg Handlun ngsspielräu ume zu minimieren. Die e sozioökon nomischen Konsequenz K zen dieser gesamte europäisch angelegten n verschärftten Konsolid dierung derr Staatsfinannzen zeigen n sich bereits jjetzt deutlicch: Der Euro oraum befin ndet sich 20 012 erneut in n einer rezeessiven Pha ase, und 43 44

Finanzieru ung öffentlicher In nvestitionen durch Kredite Moral Hazzard beschreibt einen psychologischen Sekundäreffeekt: die unerwünsc chte Folge einer gut g gemeinten soliidarischen Aktion. In Bezug auf die W Wirtschaftskrise be edeutet dies: Durch h das Bestehen d er Rettungsschirm me der EU kann es zu risikoreichem m Verhalten einzellner Regierungen und von Groß ßunternehmen kommen, die darauff vertrauen, dass ihnen i notfalls geholfen werden musss.

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SCHLU USSBETRAC CHTUNG

die Arbe eitslosenquoten, insbesondere fürr Jugendlich he, erreiche en Rekordm marken. Die Risiken dieser E EU-weit gleiichgeschalteten Konso olidierungss strategie lieg gen nach E inschätzung g vieler Ökonom men in einerr lang andauernden Sttagnation de er Wirtschafft. Dadurch wird die Haupturrsache der Krise nicht überwunde en, sondern verschärft. In Österrreich hat der Bund mitt dem Stabiilitätspaket eine Konso olidierung deer Staatsfinanzen zur Erfü üllung der Schuldenbre S emse eingelleitet. Das Stabilitätspak S ket des Bunndes wirkt prozyklissch und löstt insbesonde ere in den Ja ahren 2013 bis 2016 be edeutsame W Wachstums-- und Beschäfftigungsverlu uste aus. Im m Jahr 2013 dürfte der gesamtwirtsc chaftliche Naachfrageentzug bei 0,4 Prozzent des BIP P liegen und bis 2016 au uf 0,6 Proze ent des BIP ansteigen. a D Die Beschäfftigungsverlu uste dürften 2016 kumu uliert bei min ndestens 10..000 liegen. Diese Wachstu umsverluste e schlagen sich in einer geringeren Dynamik de er Ertragsantteile nieder und wirken ssich daher dämpfend au uf die Gemeiindefinanzen aus. Über den ÖStP 22012 werden n auch die Gem meinden zur Konsolidierung gezwun ngen. Sie tra agen derzeitt einen weseentlichen Teil der öffentlichen Investitionen und sind Partner für die regio onale Wirtschaft. Durch die Impleme entierung de er Ausgaben n- und Schulldenbremse e sowie die Schuldenabb S bauquote ko ommt es zu einerr Einschränkkung der Handlungsfähi gkeit der Ge emeinden im m Bereich deer Wirtschafftspolitik und der Investitionsstätigkeit. Die es hat wiede erum Auswirkungen auff das regionaale Wirtscha aftswachstum und in Fo olge auf die Entwicklung g der Einnah hmensituatioon der Geme einden im Bereich der eigenen Steuern n. Nur bed dingte Gesa amtsteuerung durch d den Österreichischen Stabilitätspa S akt Der ÖSttP 2012 briccht die EU-Steuerungssttruktur auf die d föderale Struktur S Östterreichs herab, ohne die e unterschie edlichen Aus sgangslagen n der subnattionalen Ebe enen zu berüücksichtigen n. Dafür bestünd de jedoch ke eine (gesetzliche) Notwe endigkeit. Im m Sinne eine er ökonomiscch gewünsc chten Gesamttsteuerung wäre w zu hinte erfragen, ob b ein solch umfangreiche u es und kom plexes Rege elwerk nicht kontraproduktiive Wirkungen hervorrufft und daherr eine verbesserte Koorrdination derr Gebietskörperschafften in den Vordergrund V rücken sollte. Hierzu zä ählt beispiellsweise eine e über den ÖSttP 2012 hina ausgehende e verbessertte und aussa agekräftige Finanzplanuung, vergleic chbare Darstellu ungen, ein verbessertes v s Haushalts-- und Rechn nungswesen n, ein koordi niertes natio onales Reformp programm mit m strategisc chen Zielen,, das Entflec chten von Finanzierungss-, Aufgaben n- und Ausgabe enverantwortung usw. Weiters ist zu hinterrfragen, ob mit m dem ÖS tP tatsächlic ch eine höhe ere Haushalltsdisziplin bei b den Gemeinden erreichtt werden kann. Durch d ie hohen Fin nanzierungs sverflechtunggen der Gem meinden mit ande eren Gebietsskörperscha aften ist die Ursachenfin ndung für ein n Verfehlen der Finanzv vorgaben nur bediingt möglich h. So sind die e Gemeinde en nicht dafü ür verantworrtlich zu macchen, dass das d Grundstteueraufkom mmen seit Ja ahrzehnten q quasi stagniert, dass sic ch die Ertraggsanteile konjunktturgemäß entwickeln od der dass die e Transferza ahlungen stä ärker steigenn als das BIP P. Dem bundesweiten Koordinatio onskomitee ssowie den je eweiligen Lä änder-Koorddinationskom mitees kommt e eine koordin nierende Fun nktion zur Eiinhaltung de er Regeln zu u. Hier stellt sich jedoch die Frage, o ob die Lände er-Koordinattionskomitee es dieser Au ufgabe auch tatsächlich in vollem Ausmaß A nachgeh hen können oder nicht vielmehr v übe erfordert sind. Ebenso ist nicht klarr, wie die grroße Zahl der verwaltungsschwachen und von n ehrenamtlichen Funktionären geeführten Kleingemeinden mit m den strikten Vorgabe en der Fiska alregeln und d den kompplizierten Be egriffen

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SCHLUS SSBETRACH HTUNG

des Sta abilitätspakte es 2012 um mgehen werrden. Möglic cherweise wäre w es hilfrreich, für Kleingemeinden we eitreichende Ausnahm men vorzuse ehen. Weiters wäre es bei der Umsetz zung der Au usgabenbrem mse sinnvoll, auf die un terschiedlichen Investitio onsbedarfe der Kommu unen Rücksiccht zu nehm men. Wird die e Regel auf alle Kommu unen gleicherrmaßen ange ewendet, da ann sind Invvestitionskürz zungen unvermeidlich – auch und gerade g in strukttur-, aber auch finanzschwachen Ko ommunen. Durch D eine gute g Koordinnation könnten Investitio onskürzunge en auf die Gemeinden G e entsprechen nd den tatsächlichen Invvestitionsbed darfen besser vverteilt werden. änkter Hand dlungsspie elraum der G Gemeinden n erschwert Einhaltung g der Fiskalregeln Beschrä Wesentlliche Teile der d Einnahm men und Aussgaben der Gemeinden G können vonn diesen selb bst nicht beeinflusst werden. So entfielen n 2010 rund d 37 Prozentt der laufend den Einnahm men auf Ertragsa anteile sowie e 25 Prozen nt der laufen den Ausgab ben auf laufe ende Transfe ferzahlungen n (Umlage en). Die eige enen Steuerrn wiederum m wurden we eitgehend au usgehöhlt, soodass die Gemeinden die Kosstenverantwo ortung kaum m wahrnehm men können. Entsprecheende Reform men – wie insb besondere eine Grundstteuerreform – sind auss ständig. Hinzu ko ommt, dass die Handlun ngsspielräum me umso ge eringer werden, desto klleiner eine Gemeinde ist. Einsp parungen im m Bereich de er laufenden Gebarung sind s hierbei nur langfristig zu realisierren und wohl eher mittells Strukturre eformen (z.B B. verstärkte interkommuunale Zusamm menarbeit od der Gemeind dezusamme enlegungen)) oder durch Einschränkkung des Leistung gsangebotess zu erreiche en. e zur Reform m im Finanz zausgleichs ssystem wu urde nicht genutzt g Chance Hinzu ko ommt, dass die Rahmen nbedingung en der Gem meinden sehr unterschieedlich sind. Die D derzeitig ge Ausgangsslage der Gemeinden isst je nach ge eografischerr Lage verscchieden (je nach n Bundeslland, Periph herie kontra Wachstumssregion,…). So untersch heiden sich ddie Gemeind den hinsichtllich Einnahm mensituation n, Umlagenb belastung, Förderungen F der Bundessländer, usw w. deutlich. Die derzeittigen Finanz zmittelflüsse e im Finanza ausgleich (insbesonderee Ertragsanteile und Umlagen) nehmen jedoch j keine e Rücksicht auf die sehr unterschiedlichen geoografischtopograffischen sow wie sozio-dem mografische en Rahmenb bedingungen n der Gemei nden. Diese be ereits jetzt bestehende b Schieflage iim Finanzau usgleich wird d durch die ffiskalischen Regeln zusätzlicch verstärkt.. Die Schuld denbremse e etwa stellt eine bundesw weit einheitli che Regelung dar, Gemeinden astung der G welche d die je nach Bundesland B sehr untersschiedliche Umlagenbel U ebenfalls nicht berücksichtigt. Auch A unterscchiedliche Ausgabenerf A ordernisse uund Einnahm menmöglichkkeiten aufgrund geograffisch-topogrrafischer sow wie sozio-deemografischer Rahmen nbedingunge en werden – wie bereitss beim aktue ellen Finanza ausgleich – bei der neuen Regelun ng ausgeblendet. Eine Koppelung K d des Österreic chischen Stabilitätspakttes an eine Reform des Fina anzausgleichs wurde jed doch nicht g genutzt. Vielmehr wurde en – durch ddie quasi unbefrisstete Weiterfführung von ÖStP und F Finanzausgleich – weite ere Reformbbemühungen n eingefro oren.

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SCHLU USSBETRAC CHTUNG

Konsoliidierung un nter Beibehaltung des Finanzausg gleichs 200 08 für viele Gemeinden n kaum zu bewä ältigen

Für eine en guten Te eil der Geme einden wird d die nun ve ereinbarte StabilitätsS uund Konsolid dierungspolitik, die auff Basis der V Verlängerung der Geltungsdauer des FAG 2008 realisierrt werden so oll, schwer oder kaum zu bewältig gen sein. Dies ist eine Folge der prekären p aktuelle en Finanzlag ge, mit der nicht nur za ahlreiche kle eine „Abgan ngsgemeindden“, sonde ern auch viele Stä ädte zu käm mpfen habe en. Ferner trragen auch die strukturrellen Defizzite des FAG G 2008 sowie der „landesin nternen Finanzausgleicche“ in meh hreren Bund desländern,, die nun prolongiert werden n, zu den gro oßen Finan nzproblemen n der verschiedenen G Gemeindegrruppen 45 bei. g der Gemeiindefinanzen n ist über Kü ürzungen de er laufendenn Ausgaben Eine Konsolidierung und/ode er der Investtitionen möglich. Einspa arungen bei den d laufenden Ausgabeen sind jedoch kurzfristtig nicht realistisch, da diese d vorran gig im Bereich der Pers sonalausgabben sowie be eim Verwaltu ungs- und Betriebsaufw B wand erfolge n müssten. Bei Einsparrungen von IInvestitionen n ist zu berücksichtigen, dass eine Verrringerung de er Investition nen immer auch a eine Veerringerung der Bedarfszzuweisunge en für die Inv vestitionspro ojekte beding gt. Um die Ausgabenbre A emse zu erffüllen, dürfen d die Ausgabe en 2012 nur um 300 Mio o. Euro gege enüber dem Jahr 2011 ssteigen. Auf der anderen Se eite bedarf es s eines Umd denkens im Bereich derr Netto-Versschuldung, welche w in den letzten Jahren kontinuierlic k ch angestieg gen ist. Durc ch die Vorgaben des ÖS StP werden die d Gemeinden gezwun ngen, die Sc chuldaufnah me zu verrin ngern, sodass die Schu ldtilgung die e Schulda aufnahme üb bertrifft. Dad durch stehen n insgesamt weniger Fin nanzmittel zuur Verfügung. Um die Schu uldenabbauq quote im Jahr 2012 zu e erreichen, würde w dies – im Vergleicch zum Jahr 2011 – beispielssweise eine Reduzierun ng der Schu ldenaufnahm me um rund 150 Mio. E uro bei eine er 46 gleichze eitigen Erhöh hung der Sc chuldtilgung um 75 Mio. Euro bedeu uten. e Risikofak ktoren gefäh hrden zukün ebnisse der Gemeinden n nftige Erge Aktuelle Die Vorg gaben des Österreichisc Ö chen Stabilittätspaktes für die Geme einden, insbbesondere de er ausgeglichene strukkturelle Sald do der Geme einden, knüp pfen an bish herige Vereinnbarungen zur z Verteilun ng des Finanzierungssa aldos auf die e Gebietskörperschaftse ebenen an. H Hierzu sind jedoch mehrere e Risikofakto oren zu nenn nen, welche e das zukünfftige (positive) Ergebniss der Gemein nden gefährde en könnten. Erstens bringt die aktuelle Volle erhebung de er Statistik Austria A hinsic chtlich sämttlicher ausgegliederter Gessellschaften und Beteilig gungen der Gemeindee ebene ein errhebliches Unsiche erheitspotenzzial mit sich. Unklar ist, ob – zusätz zlich zu den (sehr weniggen) bereits jetzt definiertten, dem öffentlichen Se ektor zuzuorrdnenden au usgegliedertten Gesellscchaften – ab b 2014 auch we eitere Einheiiten (insbeso ondere Imm mobiliengese ellschaften) berücksichtig b gt werden müssen. m

45 46

Siehe dazzu auch Bauer u. Rossmann: R Stabilitätspolitik, 2012. 2011 betrrug der Anteil der Tilgungen T am Sch huldenstand 10 Prrozent. Der durchs schnittliche Wert 2007-2011 2 hingeggen liegt bei 12 Prrozent, weshalb d dieser Wert für die e Berechnung derr Szenarien heranngezogen wurde.

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SCHLUS SSBETRACH HTUNG

Zweitens wird bei de en Prognose en davon au usgegangen n, dass das Stabilitätspa S aket 2012-20 016 des Bundes voll umgese etzt wird. Fü ür die Geme inden wird dies d insbeso ondere Ausw wirkungen au uf der Einnahm menseite haben. Sollten n einzelne M Maßnahmen (z.B. Finanz ztransaktionnssteuer) jed doch nicht in vvollem Maße umgesetz zt werden bzzw. überhöhtte Aufkomm mensschätzuungen aufwe eisen, würde d dies Auswirkkungen auf die d Einnahm mensituation der Gemein nden (Ertrag santeile) ha aben. Drittens kommt es durch d die Ab bschaffung d des Vorsteue erabzugs für Gemeindeen zu deutlic chen Mehrkossten im Bere eich der Inve estitionen.

7 71 19.06.1 12


ANHANG A

Anha ang Abbilldungsv verzeich hnis Abbildun ng 1: Neue EU-Steueru E ngsarchitekktur ................................................................................. 15 Abbildun ng 2: Europä äisches Sem mester – Teiil I .................................................................................. 25 Abbildun ng 3: Europä äisches Sem mester – Teiil II ................................................................................. 26 Abbildun ng 4: Finanzzkraft pro Ko opf nach Ge emeinden, 20 010 ............................................................ 43 Abbildun ng 5: Region nale Verteilu ung – Pro-Ko opf-Verschu uldung 2010 ............................................... 47 Abbildun ng 6: Gesam mtwirtschaftliche Perform mance im Euroraum; Fis skalpakt verrsus Eurobo onds ... 55

Tabe ellenverrzeichnis Tabelle 1: Finanzkra aft nach Nettto-Transferss, Durchsch hnitt 2007-20 009 ........................................... 44 Tabelle 2: Szenarien zur mittelffristigen Entw wicklung im Euroraum ................................................. 54 Tabelle 3: Konsolidiierungsmaß ßnahmen dess Bundes ...................................................................... 57 Tabelle 4: Gemeind definanzprog gnose öffenttlicher Haushalt – Szena ario Inflationnsabgeltung ......... 61 Tabelle 5: Gemeind definanzprog gnose öffenttlicher Haushalt – Szena ario Investiti onsrückgan ng ....... 62 Tabelle 6: Gemeind definanzprog gnose öffenttlicher Haushalt – Szena ario Einsparrungen der lauffenden Geba arung .................................................................................................................. 63 Tabelle 7: Szenarienberechnun ng 2012 ............................................................................................. 64 Tabelle 8: Prognose ewerte der la aufenden G ebarung ........................................................................ 74

Litera aturverrzeichniis Bauer, H Helfried (Hrssg.): Finanza ausgleich 20 008 – Ein Ha andbuch mitt Kommentaar zum FAG 2008; Wien-Grraz 2008. Bauer, H Helfried u. Rossmann, R Bruno: B Stabiilitätspolitik in der Europ päischen Un ion – Die ne eue Steuerungsarchitekktur und ihre Umsetzung g in Österreic ch, erschein nt in: Wahrunng und Stärkung der Gemeindeautonomiie, IWK-Schriftenreihe „ Kommunale e Forschung in Österreicch“, Band 12 24. Bauer, H Helfried u. Mitterer, M Karo oline: Kriteri en für einen n aufgabenorientierten G GemeindeFinanza ausgleich. KD DZ-Studie, Wien W 2009. Bauer, H Helfried u. Mitterer, M Karo oline: Zum A Abbau von Transferverfl T echtungen. KDZ-Studie e, Wien 2009. hholdinger, Nikola; N Köfe l, Manuel: Entwicklung E der Gemeinndefinanzen von Biwald, Peter; Hoch S Austtria: Österre eichs Städte in Zahlen 2011, Wien, 22011. 2001 biss 2010; in: Statistik Biwald, Peter: Österreichische Gemeindefin en, 23.4.20112. nanzen 2012-2016, Wie er, Helfried; Bröthaler, Jo ohann; Getz zner, Michae el; Mitterer, Karoline; Biwald, Peter; Baue enstaller, Ma argit: Grund dlegende Re eform des Finanzausgleichs – Projeekt „Transferrs und Schratze Kostentrragung“, KD DZ-IFIP-WIFO-Studie, W Wien 2010. BMF: ÖS StP 2011: Mittelfristige M Ausrichtung g der Hausha altsführung, kassenmäß ßige Ertrags santeile der Länd der und Gem meinden in den d Jahren 2011-2014, Aussendung vom 25.055.2012.

72 7 19.06.12 1


ANHANG

BMF: Sttrategiebericcht zum Bun ndesfinanzra ahmengesettz 2013 – 20 016, 2012. Bofingerr, Peter u. Horn, H Gustav v (2009): Die e Schuldenb bremse gefä ährdet die geesamtwirtsch haftliche Stabilitä ät und die Zu ukunft unserrer Kinder: http://ww ww.boecklerr.de/pdf/imk_ _appell_sch huldenbrems se.pdf mit mehr als 150 Unterzeichn nerInnen aus dem m Wissensch haftsbereich h. Breuss, Fritz: Eine neue n Europä äische Wirtsschaftsregierung? Präse entation am 16. Juni 2011. arbeitskamm mer: Analyse e des BFRG G 2013 – 201 16, Wien 2012, Bundesa http://ww ww.arbeiterkkammer.at/b bilder/d168/A AK_Budgeta analyse_2013-2016.pdf.. Deubel, Ingolf: Konjjunkturausre egulierung u und Länderhaushalte. Ein Beitrag zuur praktische en Umsetzu ung der Sch huldenbrems se und des K Konsolidieru ungshilfenge esetzes, 20110. Essl, Se ebastian: Die e wirtschafts spolitische G Governance der EU; Prä äsentation aam 31.Jänne er 2012. Europäissche Zentra albank, Mona atsbericht 1 1/2011: http://ww ww.bundesb bank.de/dow wnload/ezb/m monatsberichte/2011/20 01111.ezb_m monatsb.pdff. Europea an Commisssion: D’Auria a, Francesca a u. Denis, Cecile C u. Havik, Karel u.. Mc Morrow w Christop phe Planas, Kieran u. Raciborsky, R Rafal u. Rög ger, Werner u. Rossi, Aleessandro, The T Production Function n methodolo ogy for calcu ulating poten ntial growth rates r and ouutput gaps, Econom mic Papers 420 4 (2010). Europea an Commisssion: Europe ean Econom mist Forecastt, European Economy 1 //2012, http://ecc.europa.eu//economy_finance/publi cations/euro opean_econ nomy/2012/ppdf/ee-2012-1_en.pd df. Horn, Gustav u. Nie echoj, Torste en u. Proano o, Christian R. u. Trugerr, Achim u. V Vesper, Dietter u. Zwienerr, Rudolf: Die e Schuldenb bremse – ein ne Wachstumsbremse? ?, IMK-Repoort 29/2008. IMK-Rep port Nr 71: Fiskalpakt F belastet Euro oraum – Gem meinsame Diagnose D dees MakroKonsortiums, Düsse eldorf 2012. George u. Symanski, S Stteven: Fisca al Policy Rules, IMF Occ casional Pappers, Nr 162 2, 1998. Kopits, G Mitterer,, Karoline u.. Hödl, Clem mens: Förderr- und Trans sferbeziehun ngen zwischhen Bundesländern und Gem meinden, KD DZ-Bericht 2011. 2 Rossma ann, Bruno u. u Schlager, Christa: Bu dgetpolitik in n Österreich h vor und naach der Finanz- und Wirtscha aftskrise, ersscheint in: Wirtschaft W un nd Gesellsch haft, Jg. 38 2(2012). 2 Schuberrth, Helene: Grundlagen n und Persp pektiven der neuen wirts schaftspolitisschen Steue erungsarchitekktur; Präsenttation zur Fin nanzkommisssion des Österreichisc Ö hen Städtebbundes am 2. 2 Februar 201 12. Schulme eister, Steph han: EU-Fiskalpakt: Stra angulierung von Wirtsch haft und Sozzialstaat, unveröfffentlichtes Manuskript, M 2012. 2 Staatsscchuldenaussschuss: Bericht über die e öffentlichen Finanzen 2009, 2010 . Truger, Achim u. Will, W Henner: Gestaltungssanfällig und d pro-zyklisch: Die deutssche Schulde enbremse in der Detailanalyse, IMK K Working Pa aper Nr.88 Januar J 20122. WIFO: W WIFO-Monatsberichte 1/2012, 2012 2.

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ANHANG A

Tabe ellen Tabelle 8: Prognos sewerte derr laufenden n Gebarung Einnahmen der d laufenden Geba arung

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Eigene Steue ern

3,93%

3,54%

2,70%

3,28%

3,61%

3,54%

10,21%

3,01%

4,85%

4,29%

4,27%

4,36%

Gebühren fü r die Benützung von n nlagen Gemeindeei nrichtungen und -an

3,30%

2,40%

2,00%

2,10%

2,30%

2,20%

Einnahmen aus a Leistungen

3,30%

2,40%

2,00%

2,10%

2,30%

2,20%

Einnahmen aus a Besitz und wirts schaftlicher Tätigkeit

3,30%

2,40%

2,00%

2,10%

2,30%

2,20%

Laufende Tra ansferzahlungen vo n Trägern des öffentlichen Rechts R

3,30%

2,40%

2,00%

2,10%

2,30%

2,20%

Sonstige laufende Transfereinna ahmen

3,30%

2,40%

2,00%

2,10%

2,30%

2,20%

Ablieferungen von nettoveransch hlagten hen Unternehmunge en wirtschaftlich

3,30%

2,40%

2,00%

2,10%

2,30%

2,20%

Einnahmen aus a Veräußerung u nd sonstige Einnahmen

3,30%

2,40%

2,00%

2,10%

2,30%

2,20%

Ausgaben de er laufenden Gebarrung

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Leistungen für f Personal

4,70%

4,00%

1,00%

2,00%

4,00%

3,90%

Pensionen und u sonstige Ruheb bezüge

3,30%

2,40%

2,00%

2,10%

2,30%

2,20%

Bezüge der gewählten g Organe

3,30%

2,40%

2,00%

2,10%

2,30%

2,20%

Gebrauchs- und Verbrauchsgüte er, Handelswaren

3,30%

2,40%

2,00%

2,10%

2,30%

2,20%

Verwaltungs-- und Betriebsaufwa and

3,30%

2,40%

2,00%

2,10%

2,30%

2,20%

Zinsen für Fi nanzschulden

4,88%

2,40%

2,00%

2,10%

2,30%

2,20%

Laufende Tra ansferzahlungen an n Träger des öffentlichen Rechts R

6,00%

1,50%

4,83%

4,83%

4,83%

4,83%

Sonstige laufende Transferzahlu ungen

3,30%

2,40%

2,00%

2,10%

2,30%

2,20%

Zuschüsse an a nettoveranschlag gte wirtschaftliche Unternehmungen

3,30%

2,40%

2,00%

2,10%

2,30%

2,20%

Ertragsanteille

74 7 19.06.12 1

Qu uelle schsatz: 65%: Entw wicklung der Lohn- und u Mis Ge ehaltssumme - bis 2014 2 BMF-Prognose e Mai 2012, da anach WIFO-Prognose Jänner 2012 (en ntspricht Ko ommunalsteuer); 35 5%: 2,5 % (entsprich ht erwartetem Wa achstum aus Grund dsteuereinnahmen und u So onstigem) BM MF-Ertragsanteilspro ognose (Mai 2012) Ve erbraucherpreise - fü ür die Jahre 2012 un nd 2013 WIFOPro ognose (März 2012 ); für alle anderen Ja ahre WIFOPro ognose (Jänner 201 12) Ve erbraucherpreise - fü ür die Jahre 2012 un nd 2013 WIFOPro ognose (März 2012 ); für alle anderen Ja ahre WIFOPro ognose (Jänner 201 12) erbraucherpreise - fü ür die Jahre 2012 un nd 2013 WIFOVe Pro ognose (März 2012 ); für alle anderen Ja ahre WIFOPro ognose (Jänner 201 12) Ve erbraucherpreise - fü ür die Jahre 2012 un nd 2013 WIFOPro ognose (März 2012 ); für alle anderen Ja ahre WIFOPro ognose (Jänner 201 12) Ve erbraucherpreise - fü ür die Jahre 2012 un nd 2013 WIFOPro ognose (März 2012 ); für alle anderen Ja ahre WIFOPro ognose (Jänner 201 12) Ve erbraucherpreise - fü ür die Jahre 2012 un nd 2013 WIFOPro ognose (März 2012 ); für alle anderen Ja ahre WIFOPro ognose (Jänner 201 12) Ve erbraucherpreise - fü ür die Jahre 2012 un nd 2013 WIFOPro ognose (März 2012 ); für alle anderen Ja ahre WIFOPro ognose (Jänner 201 12)

Qu uelle s 2014: KDZ-Annah me Gehaltsabschlü üsse + 1% bis Vo orrückung; danach Strategiebericht S 2013 3-2016 BMF zur Lohn- und Gehalts ssumme nominell pro p Kopf + 1% orrückung Vo Ve erbraucherpreise - fü ür die Jahre 2012 un nd 2013 WIFOPro ognose (März 2012 ); für alle anderen Ja ahre WIFOPro ognose (Jänner 201 12) erbraucherpreise - fü ür die Jahre 2012 un nd 2013 WIFOVe Pro ognose (März 2012 ); für alle anderen Ja ahre WIFOPro ognose (Jänner 201 12) Ve erbraucherpreise - fü ür die Jahre 2012 un nd 2013 WIFOPro ognose (März 2012 ); für alle anderen Ja ahre WIFOPro ognose (Jänner 201 12) erbraucherpreise - fü ür die Jahre 2012 un nd 2013 WIFOVe Pro ognose (März 2012 ); für alle anderen Ja ahre WIFOPro ognose (Jänner 201 12) Ve erbraucherpreise - fü ür die Jahre 2012 un nd 2013 WIFOPro ognose (März 2012 ); für alle anderen Ja ahre WIFOPro ognose (Jänner 201 12) schsatz: 43%: Sozia alhilfeumlagen; 43% %: Mis Kra ankenanstaltenumlage; 14%: Sonstige es - Gemäß Um mfrage bei Gemeind den und Ländern bz zw. KDZAn nnahme Ve erbraucherpreise - fü ür die Jahre 2012 un nd 2013 WIFOPro ognose (März 2012 ); für alle anderen Ja ahre WIFOPro ognose (Jänner 201 12) Ve erbraucherpreise - fü ür die Jahre 2012 un nd 2013 WIFOPro ognose (März 2012 ); für alle anderen Ja ahre WIFOPro ognose (Jänner 201 12)


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